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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 1 von 102
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau
3. Fortschreibung – Einzeldarstellung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................................... 1
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................................. 3
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. 4
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................ 5
1 Bestandsaufnahme ......................................................................................................................................... 8
1.1 Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................................... 8
1.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................................................... 8
1.1.2 Allgemeine Rahmenpläne ...................................................................................................................... 9
1.1.3 Verkehrliche Fachplanungen ................................................................................................................. 9
1.1.4 Strategische Umweltprüfung (SUP) ..................................................................................................... 10
1.2 Raumstrukturentwicklung .............................................................................................................................. 11
1.2.1 Raumstruktur und Zentrale Orte........................................................................................................... 11
1.3 Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 13
1.3.1 Bevölkerungsdichte .............................................................................................................................. 13
1.3.2 Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung ......................................................................................... 14
1.3.3 Demografische Entwicklung ................................................................................................................. 15
1.4 Verkehrsangebot und Nachfrageprognose ................................................................................................... 16
1.4.1 Schienenpersonennahverkehr ............................................................................................................. 16
1.4.2 Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) ................................................................................................ 26
1.4.3 Überlagerungsverkehr .......................................................................................................................... 27
1.4.4 Öffentlicher Straßengebundener Personennahverkehr ........................................................................ 27
1.4.5 Verkehrsbeziehungen zu benachbarten Regionen .............................................................................. 28
1.4.6 Grenzüberschreitende ÖSPV-Angebote .............................................................................................. 30
1.5 Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen ........................................................................................... 32
1.5.1 Organisationsstruktur ........................................................................................................................... 32
1.5.2 Verbundtarif ......................................................................................................................................... 32
1.5.3 Information und Service ....................................................................................................................... 34
2 Verkehrsprognose......................................................................................................................................... 35
3 Ziele und Leitbild ........................................................................................................................................... 36
3.1 Interoperabilität ............................................................................................................................................. 38
3.2 Nachhaltigkeit ............................................................................................................................................... 38
4 Rahmenplanung............................................................................................................................................ 40
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 2 von 102
4.1 Barrierefreiheit im ÖSPV ............................................................................................................................... 40
4.1.1 Novellierung PBefG .............................................................................................................................. 40
4.1.2 Voraussetzungen und Zielstellungen ................................................................................................... 43
4.2 PlusBus ......................................................................................................................................................... 46
4.3 Schülerbeförderung ...................................................................................................................................... 48
4.4 Bedienstandards im Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau ........................................................................... 49
4.4.1 ÖPNV-Netzebenen .............................................................................................................................. 49
4.4.2 Bedienzeiträume .................................................................................................................................. 54
4.4.3 Mindestbedienstandards ...................................................................................................................... 55
4.4.4 Mindesterschließung ............................................................................................................................ 56
4.4.5 Verbindungsqualität ............................................................................................................................. 57
4.4.6 Qualitätsanforderungen für die Durchführung von Verkehrsangeboten ............................................... 58
4.4.7 Ergänzende Verkehrsangebote im VMS .............................................................................................. 62
4.5 SPNV-Konzeption ......................................................................................................................................... 65
4.5.1 Übergeordnete Vorgaben der Regionalplanung zum SPNV ................................................................ 65
4.5.2 Elektronetz Mittelsachsen .................................................................................................................... 65
4.5.3 Zwickau – Leipzig ................................................................................................................................. 68
4.5.4 Ausbau Chemnitz – Leipzig ................................................................................................................. 69
4.5.5 Chemnitzer Modell – Innovation, Investition, Wettbewerb .................................................................... 70
4.5.6 Regionale Erschließungslinien ............................................................................................................. 76
4.6 Maßnahmenplanung ..................................................................................................................................... 78
4.6.1 Ausbau Chemnitz – Leipzig ................................................................................................................. 78
4.6.2 Haltestelleninfrastruktur ....................................................................................................................... 78
4.6.3 Chemnitzer Modell ............................................................................................................................... 81
4.6.4 Elektronetz Mittelsachsen .................................................................................................................... 87
4.6.5 Elektrifizierung Borsdorf–Grimma–Döbeln Zentrum ............................................................................. 87
4.6.6 Kommunikation/ Information ................................................................................................................ 88
4.6.7 Fichtelbergbahn ................................................................................................................................... 88
5 Finanzierung ................................................................................................................................................. 89
5.1 Finanzierungsquellen des ZVMS .................................................................................................................. 89
5.2 Kostenermittlung ........................................................................................................................................... 95
5.2.1 ABS Chemnitz – Leipzig ...................................................................................................................... 95
5.2.2 Chemnitzer Modell ............................................................................................................................... 95
5.2.3 Barrierefreier Ausbau – Haltestelleninfrastruktur.................................................................................. 99
5.2.4 Fahrzeugbeschaffung ........................................................................................................................ 100
5.2.5 Telematiksystem des VMS ................................................................................................................. 101
Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................................. 102
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Raumstruktur und zentrale Orte ........................................................................................................ 12
Abbildung 2: Raum- und Bevölkerungsstruktur ..................................................................................................... 14
Abbildung 3: Demografische Entwicklung nach Altersgruppen.............................................................................. 16
Abbildung 4: Leistungsangebot DB Regio AG 2015 im ZVMS nach Produkten .................................................... 19
Abbildung 5: SPNV-Nachfrage (werktags, abschnittskonkret) ............................................................................... 25
Abbildung 6: Verkehrswege im Verbundgebiet und zu benachbarten Regionen (Stand 2015) ............................. 28
Abbildung 7: EgroNet – Kooperationsverbund ....................................................................................................... 29
Abbildung 8: Tarifzonen im VMS-Verbundgebiet ................................................................................................... 33
Abbildung 9: Verteilung der Servicezentren im VMS ............................................................................................. 34
Abbildung 10: Übersicht Mobilitätseinschränkungen ............................................................................................. 42
Abbildung 11: Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Aufstellung des Nahverkehrsplanes ............................... 43
Abbildung 12: Kriterien zur Prioritätenbildung beim Haltestellenausbau ............................................................... 44
Abbildung 13: ÖPNV-Netzebenen im NVR Chemnitz/Zwickau.............................................................................. 49
Abbildung 14: Ausschnitt Sachsen-Franken-Magistrale im Bereich des ZVMS ..................................................... 66
Abbildung 15: Linienverlauf RB 45 ........................................................................................................................ 67
Abbildung 16: S 5/S 5x – Einbindung des ZVMS an die MDSB ............................................................................. 68
Abbildung 17: Linienverlauf ABS Chemnitz – Leipzig ............................................................................................ 69
Abbildung 18: Chemnitzer Modell – Stufe 1........................................................................................................... 71
Abbildung 19: Chemnitzer Modell – Stufe 2........................................................................................................... 72
Abbildung 20: Chemnitzer Modell – Stufe 3........................................................................................................... 73
Abbildung 21: Chemnitzer Modell – Stufe 4........................................................................................................... 74
Abbildung 22: Chemnitzer Modell – Stufe 5........................................................................................................... 75
Abbildung 23: Regionale Erschließungslinien im ZVMS ........................................................................................ 76
Abbildung 24: Best Practice Beispiel barrierefreie Haltestelle ............................................................................... 80
Abbildung 25: Einfahrt Chemnitz Hauptbahnhof .................................................................................................... 82
Abbildung 26: Neubauabschnitt Reichenhainer Straße ......................................................................................... 83
Abbildung 27: Ausbaustrecke Straßenbahnlinie 3 mit Anbindung an das Eisenbahnnetz ..................................... 84
Abbildung 28: Übersicht Vorzugsvariante Chemnitzer Modell Stufe 5 (Neubauabschnitt rot) ............................... 86
Abbildung 29: Arbeitsstand zur Revision des Regionalisierungsgesetzes (RegG) ................................................ 90
Abbildung 30: „Kaufkraftverlust“ der Regionalisierungsmittel ................................................................................ 91
Abbildung 31: Elternanteile und Kostenerstattung durch die Landkreise für die Schülerbeförderung ................... 93
Abbildung 32: Zuschuss des VMS für die Schülerbeförderung .............................................................................. 94
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Raumstrukturdaten ZVMS-Gebiet ......................................................................................................... 13
Tabelle 2: Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung im ZVMS 2010 - 2014 ...................................................... 15
Tabelle 3: Zuordnung der im SPNV bedienten Strecken (Stand 2015) ................................................................. 17
Tabelle 4: Detaillierte Angebotsdarstellung (Stand: Jahresfahrplan 2015) ............................................................ 20
Tabelle 5: Übersicht der ÖSPV-Unternehmen im Verbund ................................................................................... 27
Tabelle 6: Verbundgrenzen überschreitende ÖSPV-Linien mit Aufgabenträger im VMS (Stand 2015) ................. 30
Tabelle 7: Prognosegrundlage für die Verkehrsprognose ..................................................................................... 35
Tabelle 8: Produktprofil PlusBus ............................................................................................................................ 46
Tabelle 9: Vorschlag PlusBus-Linien ..................................................................................................................... 52
Tabelle 10: Bedienzeiträume im Verkehrsverbund ................................................................................................ 54
Tabelle 11: Haltestelleneinzugsbereiche nach zentralörtlicher Gliederung und Netzebenen ................................ 56
Tabelle 12: Verbindungsqualität im Verkehrsverbund ........................................................................................... 57
Tabelle 13: Nutzung ALiTa 20 (Zwickau) in 2014 .................................................................................................. 63
Tabelle 14: Nutzung der Linie 24 nach Angebotsneuordnung ............................................................................... 63
Tabelle 15: SPNV-Konzept in der SPNV-Netzkategorie Regionale Erschließungslinien ....................................... 77
Tabelle 16: Prioritätsliste des barrierefreien Ausbaus kleiner Haltepunkte ............................................................ 78
Tabelle 17: barrierefreier Ausbau weiterer SPNV-Zugangsstellen ........................................................................ 79
Tabelle 18: Neubaumaßnahmen – Zugangsstellen ............................................................................................... 79
Tabelle 19: Haltestellenanzahl im Verbund nach Frequentierung ......................................................................... 81
Tabelle 20: Haltestellenmaßnahmen – Chemnitzer Modell ................................................................................... 81
Tabelle 21: Mittel gemäß ÖPNVFinAusG – 2010-2015 ......................................................................................... 92
Tabelle 22: Projektkosten – ABS Chemnitz – Leipzig ............................................................................................ 95
Tabelle 23: Investitionsbedarf und zuwendungsfähige Kosten .............................................................................. 96
Tabelle 24: Chemnitzer Modell – Stufe 2 – Haltestellenmaßnahmen SPNV ......................................................... 96
Tabelle 25: Chemnitzer Modell – Stufe 2 – Haltestellenmaßnahmen Straßenbahn .............................................. 97
Tabelle 26: Kostenuntersetzung Chemnitzer Modell – Stufe 5 .............................................................................. 97
Tabelle 27: Chemnitzer Modell – Stufe 5 – Haltestellenmaßnahmen .................................................................... 98
Tabelle 28: Anschaffungskosten der Fahrzeuge des Chemnitzer Modells ............................................................ 98
Tabelle 29: Kostenabschätzung Barrierefreier Ausbau – VMS-Haltestelleninfrastruktur ....................................... 99
Tabelle 30: Fahrzeugneuanschaffung (Bus) – Kosten je Fahrzeug ..................................................................... 100
Tabelle 31: Förderung von Fahrzeugneuanschaffungen (Bus)............................................................................ 100
Tabelle 32: Kosten – Aufbau Echtzeitsystem im VMS ......................................................................................... 101
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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Abkürzungsverzeichnis
ABS Ausbaustrecke
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz
ALiTa Anruflinientaxi
AT Aufgabenträger
BAG Bundesarbeitsgemeinschaft
BEG Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
Bf. Bahnhof
BGG Behindertengleichstellungsgesetz
BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BO-Kraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BRD Bundesrepublik Deutschland
CBC City-Bahn Chemnitz GmbH
CM Chemnitzer Modell
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
EAÖ Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
EFM Elektronisches Fahrgeld Managementsystem
EFRE Europäische Fonds für Regionale Entwicklung
EGB DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn
EMS Elektronetz Mittelsachsen
EntflechtG Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen
ERZ Erzgebirgskreis
EW Einwohner
EW/km² Einwohner je Quadratkilometer
FEG Freiberger Eisenbahngesellschaft
Fpl Fahrplan
Fpl-km Fahrplankilometer
Ftg Feiertag
GVFG Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den
Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)
GZ Grundzentrum
Hbf Hauptbahnhof
HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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Hp Haltepunkt
HST Haltestelle
HVZ Hauptverkehrszeit
IC Intercity
ICE Intercity-Express
ITCS Intermodal Transport Control System
km² Quadratkilometer
KMU Klein-und mittelständische Unternehmen
LEP Landesentwicklungsplan
LK Landkreis
Lph Leistungsphase
LVP
MIV
Landesverkehrsplan
Motorisierter Individualverkehr
min Minuten
MRB Mitteldeutsche Regiobahn
MS Mittelsachsen
MZ Mittelzentrum
NFC Near-Field-Communication-Technologie
NVP Nahverkehrsplan
NVR Nahverkehrsraum
NVZ Nebenverkehrszeit
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
ÖPNVFinAusG Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr
ÖPNVFinVO Verordnung zur Finanzierung des ÖPNV im Freistaat Sachsen
ÖPNVG Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen
ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr
OZ Oberzentrum
PBefG Personenbeförderungsgesetz
Pkm Personenkilometer
RB Regionalbahn
RBL Rechnergestütztes Betriebsleitsystem
RE Regional-Express
RegG Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
(Regionalisierungsgesetz)
RegioRBL Rechnergestütztes Betriebsleitsystem für den Regionalverkehr
RL-ÖPNV Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die
Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 7 von 102
ROG Raumordnungsgesetz
RP Regionalplan
SächsKomZG Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
SächsUVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen
SBS Schülerbeförderungssatzung
SMWA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
SPFV Schienenpersonenfernverkehr
SPNV Schienenpersonennahverkehr
SPV Schienenpersonenverkehr
SSB Schmalspurbahn
Strab Straßenbahn
Strkm Streckenkilometer
StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
SUP
sv-pfl.
Strategische Umweltprüfung
sozialversicherungspflichtig
SVZ Schwachverkehrszeit
TSI PRM Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität Zugänglichkeit für Menschen mit
Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität
TU Technische Universität
UN-BRK UN-Behindertenrechtskonvention
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
VKS VMS Verbundkommunikationssystem des VMS
VL Linienbezeichnung Vogtlandbahn
VMZ Verkehrsmanagementzentrale
WAI Web Accessibility Initiative
WCAG Web Content Accessibility Guidelines
Z Zwickau
Zkm bzw.
Zug-km Zugkilometer
ZVMS Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
ZVNL Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Z-VOE Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe
ZVV Zweckverband ÖPNV Vogtland
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Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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1 Bestandsaufnahme
1.1 Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen
1.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Aufstellung von Nahverkehrsplänen (NVP) unterliegt dem Einfluss eines breiten rechtlichen Rahmens und ist
angehalten, mehrere übergeordnete Planungsinstanzen zu berücksichtigen.
Allen voran beziehen sich das sächsische ÖPNV-Gesetz und die Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den
Öffentlichen Personennahverkehr (VO Nahverkehrspläne für ÖPNV, rechtsbereinigt mit Stand 1. März 2012)
direkt auf die Erstellung der Nahverkehrspläne im Freistaat Sachsen.
Weitere gesetzliche Regelwerke mit Wirkung auf die NVP sind:
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz –
EntflechtG)
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG)
Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz – RegG)
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Raumordnungsgesetz (ROG)
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
(Regelung von Vergabe und Finanzierung öffentlicher Personenverkehrsleistungen)
Verordnung zur Finanzierung des ÖPNV im Freistaat Sachsen (ÖPNVFinVO)
Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)
Der NVP regelt die Voraussetzungen einer Liniengenehmigung, welche nur im Einklang mit dem NVP erteilt
werden darf. Er trifft Aussagen zu Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes sowie zu den zu Anforderungen
an die Umweltqualität und die Intermodalität der Verkehrsleistungen. Die Belange der in ihrer Mobilität oder
sensorisch eingeschränkten Menschen wird im NVP berücksichtigt.
Der NVP berücksichtigt darüber hinaus die Ziele der raumordnerischen Planung gemäß ROG. Hervorzuheben
sind dabei die Entwicklung des ländlichen Raums, die Vermeidung der Zersiedlung der Landschaft, die
Aufrechterhaltung einer effektiven Infrastruktur und eine Förderung der Erholungsgebiete.
Die den Finanzierungsrahmen im Nahverkehrsraum (NVR) bestimmenden Rahmenbedingungen sind im Kapitel
Finanzierung detailliert beschrieben.
Gesetzliche Grundlage für die Schülerbeförderung ist § 23 Abs. 3 Sächsisches Schulgesetz. Träger der
notwendigen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei öffentlichen und staatlich genehmigten
Ersatzschulen freier Träger sind der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt, in deren Gebiet sich die Schule befindet.
Einzelheiten sind durch Satzung zu regeln. Diese Pflichtaufgabe wurde am 1. Januar 2011 von den Landkreisen
und der kreisfreien Stadt Zwickau auf den ZVMS übertragen. Ausgenommen davon ist die Stadt Chemnitz, die
die Aufgabe der Schülerbeförderung nach wie vor selbst wahrnimmt.
Durch den Zweckverband selbst zugrunde gelegte Rahmenvorgaben finden sich u. a.
in der Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (Verbandssatzung), letzte
Änderung 27. März 2015 (Sächsisches Amtsblatt 24/2015 vom 11. Juni 2015) und
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
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in der Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen über die Schülerbeförderung und
die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten (Schülerbeförderungssatzung – SBS), zuletzt
geändert durch Satzung vom 11. April 2013.
1.1.2 Allgemeine Rahmenpläne
Bei der Erarbeitung des Nahverkehrsplans waren raumplanerische Aspekte und deren Konsequenzen für den
ÖPNV aus den folgenden übergeordneten Rahmenplänen zu entnehmen:
Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP, Stand 2013)
Regionalplan Südwestsachsen (rechtskräftig seit 2008)
Regionalplan Chemnitz/Erzgebirge (rechtskräftig seit 2008)
Regionalplan Westsachsen (Raum Döbeln, rechtskräftig seit 2008)
Diese Planungsinstrumente enthalten zum Teil detaillierte Angaben zur Raumstruktur im Gebiet des
Planungsverbands Region Chemnitz. Der Regionalplan Region Chemnitz, als Nachfolgeplan der drei genannten
Regionalpläne, wird vsl. Ende 2016/ Anfang 2017 rechtskräftig beschlossen.
1.1.3 Verkehrliche Fachplanungen
Die übergeordnete Verkehrsplanung ist insbesondere dem Landesverkehrsplan (LVP) Sachsen 2025 zu
entnehmen. Darin sind die verkehrspolitischen Ziele und zu fördernden Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr
und die relevante Infrastruktur festgehalten.
Das Leitbild ist die Daseinsvorsorge und die Sicherung des ÖPNV-Angebots in allen Teilräumen des Freistaates.
Durch die Verknüpfung und Koordinierung der Verkehrsträger und moderne Informations- und
Kommunikationsmittel soll mehr Flexibilität in der Mobilität erreicht werden und weitere Potenziale für den ÖPNV
erschlossen werden. Im Vordergrund stehen der Erhalt der Infrastruktur und die intelligente Vernetzung der
vorhandenen Strukturen und Technologien (z. B. Verkehrstelematik).
Das „Chemnitzer Modell“ ist zukünftiger Investitionsschwerpunkt des Freistaates Sachsen im Einzugsgebiet des
VMS. Die Elektrifizierung der Strecke Leipzig – Chemnitz wurde durch den Freistaat Sachsen für den
Bundesverkehrswegeplan angemeldet.
Der Ausbau des Knotens Zwickau und die Anbindung der Region Südwestsachsen an die Metropolregion
Nürnberg sind vorrangige Ziele des LVPs. Aus diesem Grund setzt sich der Freistaat Sachsen für die
Elektrifizierung südlich von Hof nach Marktredwitz – Nürnberg bzw. Regensburg ein. Auch um die Effizienz der
2013 in Betrieb genommenen elektrifizierten „Sachsen-Franken-Magistrale“ im Abschnitt Reichenbach – Hof
weiter zu steigern.
Weitere Ansätze des LVPs zur Weiterentwicklung des ÖPNV sind
die bessere Anbindung des ländlichen Raums an die Ballungsräume mittels kürzerer Reisezeiten durch
eine verbesserte Intermodalität;
die Erreichbarkeit der Mittel- und Oberzentren unter einer Stunde in nahezu allen Teilen Sachsens,
weiterer Ausbau von Übergangsstellen unter Berücksichtigung der Nachfrage,
die Förderung des grenzüberschreitenden ÖPNV durch Zusammenarbeit der verantwortlichen
Aufgabenträger,
eine sachsenweite Angleichung der Beförderungsbedingungen und Tarifangebotsstruktur und
die kontinuierliche statistische Erfassung von ÖPNV-Daten sowie
die Prüfung der flexiblen und kundenfreundlichen Angebotsumstellungen von Eisenbahnverkehren
zugunsten wirtschaftlicher Busverkehre oder ergänzender Bedienformen (Anrufbus, Richtungs-
bandverkehr, Flächenbetrieb, Anruflinientaxi).
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Die zusätzlich geforderte Neukundengewinnung durch Angleichen der Reisezeiten von MIV und ÖPNV würde
durch eine solche Angebotsumstellung jedoch hinsichtlich Fahrtenhäufigkeit und Flexibilität in Frage gestellt.
Die Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Umweltfreundlichkeit des öffentlichen Verkehrs soll weiter
erhöht werden. Dazu sind zum Beispiel intelligente Telematiksysteme (RBL usw.) für den ÖPNV auszubauen, zu
modernisieren und zu verknüpfen. Das weiterentwickelte Mobilitätsbewusstsein der Bürger soll sich in der
Anpassung der Barrierefreiheit, der Fahrplangestaltung, des Marketings und des Vertriebs widerspiegeln.
Die Aussagen des aktuellen Koalitionsvertrages 2014-2019 der beiden Regierungsparteien unterstützen diese
Festlegungen und konkretisieren diese teilweise.
Zum Thema Infrastruktur werden die Anbindung des südwestsächsischen Raums an den Schienenpersonen-
fernverkehr sowie der allgemeine Investitionsbedarf
zur Herstellung von Barrierefreiheit an Bahn- und Busstationen,
bei der Modernisierung der Fahrzeugflotten einschließlich deren barrierefreier Nutzbarkeit und
bei der Verknüpfung der Verkehrsträger (z. B. Park & Ride-, Bike & Ride-Angebote, Fahrradstationen)
genannt.
Zu verkehrsplanerischen Aspekten wird wie folgt Stellung genommen:
Die Erschließung einer Region als Aufgabe der Daseinsvorsorge darf nicht allein unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten bewertet werden.
Tarifregelungen der einzelnen Verkehrsverbünde sollen stärker harmonisiert werden. Zielstellung ist die
Einführung eines einheitlichen, sachsenweit gültigen und kostengünstigen Bildungstickets zur ÖPNV-Nutzung
über den Schulweg hinaus und eines landesweit gültigen Sachsen-Tarifs. Dies wird ergänzt durch die Forderung
nach einer besseren Koordination und Bündelung bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im SPNV und
durch die Einführung eines integralen Taktfahrplans.
Die Busförderung soll mindestens auf bisherigem Niveau fortgesetzt werden. Eine intelligente Vernetzung des
ÖPNV (Verkehrstelematik) sowie die Themen hochautomatisiertes Fahren und intelligente Verkehrssysteme
sollen vertieft werden. In Bezug auf die Intermodalität wird der Ausbau der Fahrradinfrastruktur und der
Verknüpfungsstellen von Fahrrad und ÖPNV genannt.
Der LVP und die Absichtserklärungen der Staatsregierung spiegeln die planerischen Rahmenbedingungen im
ÖPNV für die Gültigkeitsdauer der Fortschreibung wider.
1.1.4 Strategische Umweltprüfung (SUP)
Die Pflicht der Strategischen Umweltprüfung (SUP) bei der Nahverkehrsplanerstellung ist durch das Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) gegeben und stellt eine Ergänzung des
Bundesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) dar.
Die SUP ist demnach ein integrativer Bestandteil von öffentlichen Verfahren zur Aufstellung und Änderung von
bestimmten Plänen und Programmen. Ziel der SUP ist es, auch für die planerische Entscheidungsebene durch
eine frühzeitige Berücksichtigung von Umweltbelangen ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und
mögliche Auswirkungen von Planungsansätzen auf die Umwelt aufzuzeigen.
Voraussetzung für die Durchführung einer SUP im Rahmen der Nahverkehrsplanung ist, dass der NVP für die
jeweiligen Maßnahmen als „Rahmen setzend“ im Sinne der EU-Richtlinie 2001/42/EG anzusehen ist. Eine
entsprechende Rahmensetzung ist allerdings nur auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
gegeben, denn nur hier entfaltet der NVP eine unmittelbare Bindungswirkung. Dementsprechend ist eine SUP nur
für solche Maßnahmen durchzuführen, die unter den Anwendungsbereich des PBefG fallen.
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1.2 Raumstrukturentwicklung
1.2.1 Raumstruktur und Zentrale Orte
Der Nahverkehrsraum (NVR) des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) befindet sich im
Zentrum des Freistaats Sachsen. Die angrenzenden Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
im Freistaat sind der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) im Nordwesten, der Zweckverband
Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE) im Nordosten und Osten sowie der südwestlich gelegene Zweckverband
ÖPNV Vogtland (ZVV). Über die Landesgrenzen Sachsens hinaus schließt der Verbundraum im Süden an die
Tschechische Republik und im Westen an den Freistaat Thüringen an.
Als Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften setzt sich der ZVMS seit der Funktional- und
Verwaltungsreform vom 1. August 2008 aus der kreisfreien Stadt Chemnitz und der Stadt Zwickau sowie den
Landkreisen Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Zwickau zusammen.
Der Verbandssitz befindet sich in der Stadt Chemnitz. Sie ist die einwohnerstärkste Stadt im NVR und befindet
sich im Zentrum des Verbandsgebiets. In der raumplanerischen Hierarchisierung des NVR übernimmt die Stadt
ebenso wie die südwestlich gelegene Stadt Zwickau die Funktion eines Oberzentrums. Beide Städte bilden
zusammen mit Leipzig, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau sowie Gera und Jena den funktionalen
Verflechtungsraum der europäischen „Metropolregion Mitteldeutschland“.
Die raumstrukturelle und -ordnerische Gliederung des NVR ist in Abbildung 1 dargestellt sowie
aufgabenträgerkonkret den Anlagen der Teilpläne zu entnehmen.
Der Raum zwischen beiden Städten – der hochverdichtete Landkreis Zwickau sowie der nördliche Teil des
Erzgebirgskreises – bilden den gemeinsamen Verdichtungsraum Chemnitz-Zwickau. Diese Industrieregion ist das
größte zusammenhängende Verdichtungsgebiet der neuen Bundesländer außerhalb Berlins1.
Der nördliche Teil des NVR im Bereich der Städte Mittweida und Döbeln ist zum einen geprägt durch einen Raum
mit starken urbanen Verdichtungsansätzen als Ausläufer zum Verdichtungsraum Chemnitz-Zwickau. Zum
anderen durch eine stark zersplitterte ländliche Siedlungsstruktur und ertragreiche Böden, die landwirtschaftliche
Nutzung erfahren. Das Gebiet ist zudem durch seine engen Verflechtungsbeziehungen in die Räume Chemnitz
sowie Dresden und Leipzig gekennzeichnet.
Der Bereich um die Stadt Freiberg im östlichen Teil des Zweckverbandgebiets ist ebenfalls durch
Verdichtungsansätze und eine günstige Lage zwischen den Verdichtungsgebieten Chemnitz-Zwickau sowie
Dresden gekennzeichnet. Die raumstrukturellen Entwicklungspotenziale aus dieser günstigen Lage in
wirtschaftlicher Hinsicht sollen ebenso Ausstrahlung in weite Teile des Osterzgebirges finden wie die
vorhandenen und zu entwickelnden touristischen Potenziale.
Die südlichen Teile des Erzgebirgskreises sowie des Landkreises Mittelsachsen sind besonders durch
ausgedehnte Wälder geprägt und repräsentieren das Bild der allgemeinen Wahrnehmung des Erzgebirges. Sie
bilden die wesentlichen Ziele für den Tourismus.
1 http://www.pv-rc.de/cms/region_besonderheiten.php; 09.02.2015
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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Abbildung 1: Raumstruktur und zentrale Orte
Die naturräumliche Gliederung des NVR spiegelt sich in der Trassierung der Verkehrswege wider. In der
Erzgebirgsregion folgt diese den durch die Flüsse in weitest gehender Nord-Süd-Ausrichtung vorgegebenen
Tälern. In den Tallagen verlaufen vor allem die Hauptverbindungsstraßen sowie das Schienennetz, die
Ortschaften hingegen reichen hinauf bis in die Kammlagen und sind durch ein dichtes Straßennetz erschlossen.
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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1.3 Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung
1.3.1 Bevölkerungsdichte
Die dargelegte raumstrukturelle und -ordnerische Gliederung des NVR bedingt eine differenzierte
Bevölkerungsverteilung und -dichte.
Tabelle 1: Raumstrukturdaten ZVMS-Gebiet
Einwohner
Stand: 31.12.2013
Fläche
km²
Einwohnerdichte
EW/ km²
Freistaat Sachsen 4.046.385 18.420 220
ZVMS 1.234.984 5.112 242
Chemnitz, Stadt 242.022 220,86 1.096
Erzgebirgskreis, LK 351.309 1.828,43 192
Mittelsachsen, LK 314.591 2.113,40 149
Zwickau, LK 327.062 949,27 345
Zwickau, LK1 235.498 846,72 278
Zwickau, Stadt 91.564 102,55 893
1 ohne Zwickau, Stadt
In den Verdichtungsräumen des ZVMS leben über 60 % der Einwohner des NVR, die durchschnittliche
Bevölkerungsdichte beträgt 480 Einwohner je Quadratkilometer (EW/km²). Im hochverdichteten Bereich
Chemnitz-Zwickau liegen diese Zahlen in den Oberzentren bei ca. 900 EW/km² in der Stadt Zwickau und bei ca.
1.100 EW/km² in Chemnitz. In den verdichteten Bereichen der Landkreise beträgt die Einwohnerdichte im
Landkreis Zwickau und im nördlichen Teil des Erzgebirgskreises ca. 350 - 375 EW/km², im entsprechenden Teil
des Landkreis Mittelsachsen 271 EW/km².
Die Bevölkerungsanteile der verdichteten Bereiche im ländlichen Raum und des ländlichen Raums umfassen
jeweils 18 % des NVRs. Die Teilräume mit urbanen Verdichtungsansätzen haben dabei eine durchschnittliche
Bevölkerungsdichte von ca. 200 EW/km², in den zersiedelten ländlichen Bereichen liegt dieser Wert im Mittel bei
weniger als 100 EW/km².
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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Abbildung 2: Raum- und Bevölkerungsstruktur
Die bereits eingangs erwähnte starke Verdichtung des NVRs wird noch einmal durch den Vergleich mit anderen
Bezugsebenen hervorgehoben. Im gesamten NVR Chemnitz/Zwickau leben heterogen verteilt auf einer Fläche
von 5.112 km² durchschnittlich 242 EW/km², im Freistaat Sachsen liegt die Einwohnerdichte bei 220 EW/km² und
auf Bundesebene bei 226 EW/km².
1.3.2 Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung
Die Einwohnerzahl im NVR des ZVMS beträgt 1.234.9842, das entspricht 30,5 % der Bevölkerung des Freistaates
Sachsen. Vergleichend zu den vorangegangen Fortschreibungen muss auch bei der aktuellen Betrachtung ein
weiterer Rückgang der Einwohnerzahlen konstatiert werden.
Dieser gestaltet sich, im Gegensatz zur vorherigen Betrachtung, heterogen.
Die Bevölkerung des Oberzentrums Chemnitz entwickelt sich entgegen der Erwartung der 5. Regionalisierten
Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen seit 2011 wieder positiv, so dass die Verluste seit der letzten
Fortschreibung wieder ausgeglichen sind und für die folgenden Jahre eine Einwohnerzahl auf diesem Niveau
angenommen werden kann.
Der Verkehrsverbund Mittelsachsen berücksichtigt in seiner Nahverkehrsplanung neben politischen und
finanziellen Rahmenbedingungen auch den aktuellen gesellschaftlichen Rahmen u. a. hinsichtlich der verstärkten
Aufnahme von Asylantragstellenden und Flüchtlingen im Verbandsgebiet. Eine diesbezüglich gesonderte
Betrachtung des Verkehrsangebots ist im Nahverkehrsplan jedoch nicht erforderlich. Vielmehr wird an dieser
Stelle auf die stete Beobachtung der allgemeinen bedarfsseitigen Entwicklung durch die Aufgabenträger und
Verkehrsunternehmen verwiesen. Sollte dahingehend eine Notwendigkeit zur Angebotsanpassung erkannt
werden, wird diese unter unternehmerischen Gesichtspunkten geprüft und umgesetzt.
2 Statistischen Landesamt des Freistaat Sachsens; Stand 31.12.2013
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
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Tabelle 2: Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung im ZVMS 2010 - 2014
Auch in den Landkreisen des NVRs haben sich die Bevölkerungsrückgänge nicht auf dem Niveau der letzten
Fortschreibung weiterentwickelt. Bei Betrachtung der Werte kann von einer Halbierung der – absoluten wie
anteiligen – negativen Bevölkerungsentwicklung gesprochen werden.
Jedoch gilt es festzuhalten, dass diese zunächst abgemilderte verbundweite Negativentwicklung der
Bevölkerungszahlen des VMS-Gebietes im Vergleich mit der Entwicklung im Freistaat Sachsen relativiert wird.
Nahezu die Hälfte des absoluten Bevölkerungsrückgangs im Freistaat wird im Gebiet des NVR Chemnitz/Zwickau
generiert. Im gesamtsächsischen Vergleich ist für den NVR Chemnitz/Zwickau ein 1,6 %-Punkte stärkerer
Bevölkerungsrückgang als im Durchschnitt des Freistaates Sachsen zu verzeichnen.
Für den Gültigkeitszeitraum des NVPs und darüber hinaus weist die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose bis
2025 eine negative Bevölkerungsentwicklung aus und beschreibt für die drei Landkreise des ZVMS einen zu
erwartenden Rückgang um ca. 120.000 Einwohner.
1.3.3 Demografische Entwicklung
Für Bewertungen und Prognosen im öffentlichen Nahverkehr ist die Altersstruktur der Bevölkerung eines der
wesentlichen Merkmale. Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind im NVR, wie auch im Freistaat
Sachsen und in der gesamten Bundesrepublik Deutschland (BRD), weiter vorangeschritten. Waren 2010 noch
jeweils 20 % der Bevölkerung im NVR in den Altersgruppen unter 25 Jahre und über 65 Jahre, entwickeln sich
deren Anteile bis 2025 unterschiedlich.
Eine Betrachtung dieser Altersgruppe für das Gebiet des Freistaates Sachsen – aktuell 25,3 % über 65 Jährige –
zeigt die fortschreitenden demografischen Veränderungen, welche sich vor allem außerhalb der Oberzentren
stärker darstellen. Weiterhin ist festzuhalten, dass der sächsische Wert im bundesdeutschen Vergleich3 am
höchsten ausfällt und somit die Betrachtung der demografischen Entwicklungen gerade im Freistaat Sachsen und
damit auch im NVR des ZVMS nicht zu vernachlässigen ist.
3 Statistisches Bundesamt: Bevölkerung: Bundesländer, Stichtag, Altersjahre; Stichtag 31.12.2013
Bezugsebene Einwohner Einwohnerentwicklung
2010 2014 absolut anteilig
Freistaat Sachsen 4.168.732 4.046.385 -122.347 -2,9%
ZVMS 1.292.833 1.234.984 -57.849 -4,5%
Chemnitz, Stadt 243.089 242.022 -1.067 -0,4%
Erzgebirgskreis, Lk 372.390 351.309 -21.081 -5,7%
Mittelsachsen, Lk 332.236 314.591 -17.645 -5,3%
Zwickau, Lk 345.118 327.062 -18.056 -5,2%
Zwickau, Lk1 251.089 235.498 -15.591 -6,2%
Zwickau, Stadt 94.029 91.564 -2.465 -2,6%
1 ohne Zwickau, Stadt
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Abbildung 3: Demografische Entwicklung nach Altersgruppen
Die Prognose bis 20254 geht von einem weiteren Rückgang der Einwohnerzahl aus und einer damit
einhergehenden weiteren Verschiebung der Altersstruktur. Der Anteil der über 65-jährigen erreicht demnach
einen Anteil von ca. einem Drittel der Bevölkerung des NVR. Bei der dargestellten heterogenen
Bevölkerungsverteilung und einer weiterhin zunehmenden Verdichtung in den urbanen Bereichen lässt dies
zudem eine massive Alterung, vor allem in den ländlich geprägten Gemeinden des Untersuchungsraums,
erwarten.
1.4 Verkehrsangebot und Nachfrageprognose
1.4.1 Schienenpersonennahverkehr
Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Rückgrat des ÖPNV im NVR Chemnitz/Zwickau. Er übernimmt
überwiegend zentrenverbindende Funktionen.
Das SPNV-Netz bzw. SPNV-Angebot lässt sich nach folgenden Kriterien kategorisieren:
a) nach der infrastrukturellen Zuordnung gemäß Landesentwicklungsplan (LEP) des Freistaates Sachsen
b) nach der Verbindungsfunktion
c) nach der verkehrlichen Zuordnung
Die Zuordnung der einzelnen Strecken zu den genannten Kriterien ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:
4 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen bis 2025, Variante 1; 2010; Statistischen Landesamt des
Freistaates Sachsen
VMS Sachsen VMS Sachsen
Status quo
2014
Prognose
2025
ab 65 Jahre
25 bis unter 65 Jahre
16 bis unter 25 Jahre
5 bis unter 15 Jahre
unter 5 Jahre
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Tabelle 3: Zuordnung der im SPNV bedienten Strecken (Stand 2015)
LEP Verbindungsfunktion verkehrliche Funktion
5
ü
be
r-
reg
ion
al
reg
ion
al
OZ
-OZ
An
bin
du
ng
an
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MZ
-MZ
An
bin
du
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an
MZ
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RE
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ah
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RB
SS
B
SFM 6 x
x x x x
x x
Zwickau – Leipzig x
x x x x
(x)7 x
Chemnitz – Leipzig x
x x
x x
Gößnitz – Glauchau x
x x x x
x
x
Chemnitz – Mittweida
– Döbeln – Riesa x
x x x
x x
Erzgebirgsnetz
x
x x x
x
Freiberg – Holzhau
x
x
x
Leipzig – Döbeln
x
x x x
x
Döbeln – Meißen8
x
Zwickau – Falkenstein
x
x
x
Chemnitz – Hainichen
x
x
x
Chemnitz – Stollberg
x
x
x
x
Stollberg – St.Egidien
(– Glauchau) x
x x
x
Cranzahl –
Oberwiesenthal x
x
x
Neben den oben aufgeführten Strecken gibt es im Verbundraum weitere Strecken mit regionaler Bedeutung, die
allerdings nicht im SPNV bedient werden. In Klammern ist jeweils das Datum der Einstellung des SPNV vermerkt:
Glauchau – Rochlitz – Großbothen (15.12.2002)
Rochlitz – Narsdorf (28.05.2000)
Freiberg – Nossen (25.09.1977)
Berthelsdorf – Brand Erbisdorf (01.06.1997)
Olbernhau-Grünthal – Neuhausen (10.12.2006)
Pockau-Lengefeld – Marienberg (14.12.2013)
Cranzahl – Bärenstein – Staatsgrenze D/CZ (14.12.2014); ab Dezember 2015 erfolgt ein
eigenwirtschaftliches saisonales Fahrtenangebot nach Vejprty
Annaberg-Buchholz unt Bf – Schwarzenberg (28.09.1997)
5 Stand: Jahresfahrplan 2016 (ab 13.12.2015)
6 Sachsen-Franken-Magistrale: Dresden – Chemnitz – Zwickau – Plauen – Hof – Nürnberg
7 Express-S-Bahn-Linie S 5X mit RegionalExpress-Funktion
8 wird ab dem 13.12.2015 nicht mehr im SPNV bedient
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Zur Sicherung einer ausreichenden und qualitativ hochwertigen Bedienung im SPNV hat der ZVMS die
nachfolgend beschriebenen Verkehrsverträge abgeschlossen.
Verkehrsverträge mit der DB Regio AG
Der so genannte „Große Verkehrsvertrag“ des ZVMS mit der DB Regio AG wurde im Jahr 2003 abgeschlossen
und hatte eine Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014. Einzelne Leistungen dieses
Verkehrsvertrages sind mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 in das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz
übergegangen. Für die übrigen Leistungen wurden Verlängerungsverträge bzw. neue Verkehrsverträge mit der
DB Regio AG wie folgt abgeschlossen:
Verlängerungsvertrag für die Linie RB 110 Leipzig – Döbeln – Nossen – Meißen mit einer Laufzeit bis
31. Dezember 2015, ausgenommen die Leistungen im Gebiet des Altkreises Döbeln
Verlängerungsvertrag für die Linien RE 3 Dresden – Chemnitz – Zwickau – Hof, RB 30 Dresden –
Chemnitz – Zwickau und RB 45 Chemnitz – Döbeln – Riesa – Elsterwerda mit einer Laufzeit bis 11. Juni
2016, ausgenommen die Leistungen im Gebiet des Altkreises Döbeln
neuer Verkehrsvertrag über zusätzliche Leistungen der Linie RE 3 (als RE 3V) als Ersatz der zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2014 entfallenen Linie RE 9 (vormals IRE 1) und zusätzliche Leistungen
der Linie RB 30 mit einer Laufzeit bis 11. Juni 2016
Für die Leistungen im Gebiet des Altkreises Döbeln wurden die aktuellen Verkehrsverträge bereits 2006 durch
den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) abgeschlossen. Bestandteil der Verwaltungs- und
Funktionalreform im Freistaat Sachsen vom August 2008 war auch eine Kreisgebietsreform, im Zuge derer die bis
dahin bestehenden „Altkreise“ zu größeren Landkreisen zusammengefasst wurden. Auswirkungen auf die SPNV-
Verkehrsverträge ergaben sich für den ZVMS aus der Zuordnung des Altkreises Döbeln zum neuen Landkreis
Mittelsachsen, mit der ein Wechsel der Verbandszugehörigkeit des Altkreises Döbeln vom ZVNL zum ZVMS
einherging. Dem Rechnung tragend trat der ZVMS in den relevanten Verträgen zur RB 110 Leipzig – Döbeln –
Meißen und zur RB 45 Mittweida – Döbeln – Riesa mit Wirkung zum 01.01.2010 als Vertragspartner an die Stelle
des ZVNL. Diese Verkehrsverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2015.
Mit den Linien S 5 und S 5x ist Zwickau in das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz (MDSB-Netz) eingebunden,
entsprechend ist der ZVMS auch Vertragspartner in dem mit der DB Regio AG hierzu abgeschlossenen
Verkehrsvertrag. Dieser läuft bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025. Die Leistungen werden mit E-Talent-
Triebwagen erbracht.
Des Weiteren bestehen Verkehrsverträge zwischen ZVMS und DB Regio AG zur Linie RE 6 (Chemnitz-Leipzig-
Express) und zur Thüringer Linie RE 1TH Göttingen – Erfurt – Gera – Gößnitz – Glauchau sowie eine
Vereinbarung zwischen ZVMS und ZVOE zur Finanzierung der bis Freiberg führenden Leistungen der Dresdner
S-Bahn-Linie 3 (S 3) mit folgenden Laufzeiten:
Verkehrsvertrag RE 6 bis Dezember 2015
Vereinbarung zur S 3 bis Dezember 2020
Verkehrsvertrag RE 1 TH bis Dezember 2021
Verkehrsvertrag S 5/ S 5x bis Dezember 2025
Für die in der Laufzeit der 3. Fortschreibung des NVP auslaufenden Verkehrsverträge wurden bereits
Nachfolgeverträge abgeschlossen.
Insgesamt beinhalten die Verkehrsverträge mit der DB Regio AG einschließlich der mit dem ZVOE getroffenen
Vereinbarung eine Soll-Leistung von 4,9 Mio. Zug-km/Jahr, wovon in 2015 ein Volumen von 4,8 Mio. Zug-km
bestellt wird. Ursächlich für die Differenz ist im Wesentlichen eine der Nachfrage angepasste
Leistungsreduzierung auf der Linie RB 110 zwischen Döbeln und Nossen (Ausdünnung von einem werktäglichen
1-Stunden- auf 2-Stunden-Takt).
Details zum Leistungsumfang finden sich in Anlage 1 – SPNV-Verkehrsverträge sowie Bestellungen im
Jahresfahrplan 2015 im Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen.
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Abbildung 4: Leistungsangebot DB Regio AG 2015 im ZVMS nach Produkten
Verkehrsvertrag mit der City-Bahn Chemnitz GmbH
Der Verkehrsvertrag mit der City-Bahn Chemnitz GmbH umfasst die Leistungen auf der Pilotstrecke des
Chemnitzer Modells (CM) Chemnitz – Stollberg sowie die Leistungen auf den Relationen mit Vorlaufbetrieb für
das Chemnitzer Modell Chemnitz – Burgstädt, Chemnitz – Hainichen und Stollberg – St. Egidien (– Glauchau).
Die Leistungen auf der CM-Pilotstrecke werden mit Variobahnen, die sowohl auf Eisenbahngleisen als auch im
Chemnitzer Straßenbahnnetz verkehren können, erbracht. Auf den übrigen Strecken werden Dieseltriebwagen
vom Typ RegioShuttle 1 eingesetzt. Der Verkehrsvertrag läuft mit Ausnahme der Leistungen für die Strecke nach
Burgstädt bis Ende 2020 und beinhaltet Leistungen im Umfang von 1,14 Mio. Zug-km.
Verkehrsverträge mit der DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn
Das RegioNetz Erzgebirgsbahn ist eines von deutschlandweit sechs so genannten RegioNetzen, die aus der im
Jahr 2000 gestarteten Mittelstandsoffensive der DB AG hervorgegangen sind. Die RegioNetze wirtschaften als
mittelständische Unternehmen.
Der zwischen ZVMS und der DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn (EGB) im Jahr 2003 mit einer
Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 abgeschlossene Verkehrsvertrag umfasst folgende Linien:
RB 80 Chemnitz – Annaberg-Buchholz – Cranzahl (– Vejprty)
RB 81 Chemnitz – Pockau-Lengefeld – Olbernhau (– Neuhausen/ Marienberg)
RB 89 Chemnitz – Thalheim – Aue
RB 95 Zwickau – Aue – Johanngeorgenstadt (– Karlovy Vary)
Die Leistungen zwischen Olbernhau-Grünthal und Neuhausen, Pockau-Lengefeld und Marienberg sowie
zwischen Cranzahl und Vejprty wurden auf Grund der geringen Nachfrage zwischenzeitlich abbestellt.
Die jährliche Soll-Leistung gemäß Verkehrsvertrag beträgt 2,475 Mio. Zug-km, die im Jahresfahrplan 2015
bestellte Leistung 2,353 Mio. Zug-km. Die Differenz resultiert im Wesentlichen aus den erwähnten
Abbestellungen.
Ein weiterer Verkehrsvertrag wurde im Jahr 2013 zwischen ZVMS und der EGB über die Erbringung der
Leistungen auf der Landesgrenzen überschreitenden Linie RB 37 Gößnitz – Glauchau abgeschlossen. Dieser
Vertrag läuft bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 und umfasst ca. 79.000 Zug-km pro Jahr.
Die Erzgebirgsbahn erbringt alle Leistungen mit Dieseltriebwagen vom Typ Desiro (VT 642).
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Leistungen der Vogtlandbahn GmbH
Die Leistungen der VL 1 Zwickau – Falkenstein/Vogtl. – Klingenthal – Kraslice werden vollständig durch den
Zweckverband ÖPNV Vogtland (ZVV) bestellt und finanziert.
Die Finanzierung der auf dem Gebiet des ZVMS verkehrenden Leistungen der VL 2 Zwickau (– Werdau) –
Plauen erfolgt teilweise durch den ZVV und teilweise – gemäß einer Vereinbarung zwischen ZVMS und ZVV –
durch den ZVMS.
Weitere Verträge zu Einzellinien
Weitere Verkehrsverträge bestehen mit der Freiberger Eisenbahngesellschaft (FEG) über die Erbringung von
SPNV-Leistungen auf der Strecke Freiberg – Holzhau und mit der Sächsischen Dampfeisenbahngesellschaft
(SDG) über die Erbringung von SPNV-Leistungen auf der Schmalspurbahn Cranzahl – Kurort Oberwiesenthal.
Zusammenfassende Darstellung
Abschließend zeigt die folgende Tabelle eine Einzeldarstellung der einzelnen Angebote in NVR Chemnitz/
Zwickau gegliedert nach EVU/ Liniennummer/ KBS, Relation, Zuganzahl und Takt sowie nach jährlichem
Leistungsumfang.
Tabelle 4: Detaillierte Angebotsdarstellung (Stand: Jahresfahrplan 2015)
EVU/
Linie
(KBS)
Relation
Zuganzahl Takt
in Min Bestellung
p. a.
[Zugkm]
im ZVMS Mo-Fr Sa So
+F Mo-Fr
CBC/CB 1
(KBS 522) Chemnitz Hbf – Stollberg 66 50 38 30 495.400
CBC/CB 2
(KBS 523)
Stollberg – Glauchau (Sachs) 201.200
Stollberg – St. Egidien 30 249 24
9 60
St. Egidien – Glauchau (Sachs) 8 210
210
-
CBC/CB 3
(KB 516) Chemnitz Hbf – Hainichen 34 16 16 60 267.200
CBC/C 4
(KBS 525) Chemnitz Hbf – Burgstädt 34 32 28 60 176.700
DB Regio/
S 3(DD)
(KB 510)
Dresden Hbf – Freiberg 36.800
Dresden Hbf – Tharandt 62 40 40 30
Tharandt – Freiberg 14 0 0 -
DB Regio/
RB 30
(KBS 510)
Dresden Hbf – Freiberg – Chemnitz Hbf – Zwickau (Sachs) Hbf 1.429.200
Dresden Hbf – Freiberg 38 38 38 60
Freiberg – Zwickau (Sachs) Hbf 40 40 40 60
EGB/
RB 37
(KBS 540)
Glauchau (Sachs) – Gößnitz 18 16 16 120 79.500
9 davon 10 Züge nur während der Landesgartenschau in Oelsnitz (Erzgeb.) vom 25. April 2014 bis zum 11. Oktober 2014
10 nur während der Landesgartenschau in Oelsnitz (Erzgeb.) vom 25. April 2014 bis zum 11. Oktober 2014
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EVU/
Linie
(KBS)
Relation
Zuganzahl Takt
in Min Bestellung
p. a.
[Zugkm]
im ZVMS Mo-Fr Sa So
+F Mo-Fr
DB Regio/
RB 45
(KBS 520)
Chemnitz Hbf – Mittweida – Elsterwerda 706.600
Chemnitz Hbf – Mittweida 40 37 39 60
Mittweida – Riesa 38 22 24 60
Riesa – Elsterwerda 28 16 16 60 (Taktlücken)
EGB/
RB 80
(KBS 517)
Chemnitz Hbf – Cranzahl 674.400
Chemnitz Hbf – Annaberg-B. Süd 34 22 22 60
Annaberg-B. Süd – Cranzahl 12 14 14 -
EGB/
RB 81
(KBS 519)
Chemnitz Hbf – Olbernhau-
Grünthal
496.800
Chemnitz Hbf – Olbernhau 30 18 18 60
Olbernhau – Olbernhau-Grünthal 24 12 12 60
EGB/
RB 89
(KBS 524)
Chemnitz Hbf – Aue (Erzgeb) 479.800
Chemnitz Hbf – Thalheim (Erzgeb) 33 21 21 60
Thalheim (Erzgeb) – Aue (Erzgeb) 22 21 21 120
(+V)
EGB/
RB 95
(KBS 535)
Zwickau (Sachs) Hbf – Johanngeorgenstadt 705.200
Zwickau (Sachs) Hbf –
Schwarzenberg (Erzgeb)
36
(38)11
36 34 60
Schwarzenberg (Erzgeb) –
Johanngeorgenstadt 34 32 32 60
Johanngeorgenstadt – Potucky - 4 4 -
CD/142
(KBS 535)
Johanngeorgenstadt – Potucky 12 8 8 -
nicht vom
ZVMS
bestellt
(2.800
Zugkm)
DB Regio/
RB 110
(KBS 506)
Leipzig Hbf – Döbeln Hbf –
Meißen
282.200
Leipzig Hbf – Grimma ob Bf 44 36 32 30
Grimma ob Bf – Döbeln Hbf 31 18 18 60 (Taktlücken)
Döbeln Hbf – Nossen 16
(18) 12
16 14 120
Nossen – Meißen 16
14 14 120
11
montags – donnerstags 36 Züge, freitags 38 Züge 12
montags – donnerstags 16 Züge, freitags 18 Züge
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EVU/
Linie
(KBS)
Relation
Zuganzahl Takt
in Min Bestellung
p. a.
[Zugkm]
im ZVMS Mo-Fr Sa So
+F Mo-Fr
DB Regio/
RE1 TH
(KBS 540.1)
Glauchau (Sachs) – Gößnitz 16 15 15 120 71 800
DB Regio/
RE 3
(KBS 510)
Dresden Hbf – Freiberg – Chemnitz Hbf – Zwickau (Sachs) Hbf – Hof Hbf 1.367.800
Dresden Hbf – Zwickau (Sachs) Hbf 34 34 34 60
Zwickau (Sachs) Hbf – Plauen (Vogtl)
ob Bf 33 32 30 60
Plauen (Vogtl) ob Bf – Hof Hbf 32 32 30 60
DB Regio/
RE 6
(KBS 525)
Chemnitz Hbf– Leipzig Hbf 36 36 34 60 401.700
DB Regio/
S 5/ S 5X (L)
(KBS 501.5)
Zwickau (Sachs) Hbf – Werdau – Leipzig Hbf – Leipzig/Halle Flughafen –
Halle (Saale) Hbf
485.600
Zwickau (Sachs) Hbf – Altenburg 56 50 50 60+
12013
Altenburg – Leipzig-Connewitz 76 78 78 30
Leipzig-Connewitz –
Leipzig/Halle Flughafen 80 80 80 30
Leipzig/Halle Flughafen –
Halle (Saale) Hbf 42 42 42 60
FEG/
(KBS 514) Freiberg (Sachs) – Holzhau
30
(18)14
14 12
60
(120)15
253 200
VBG/VL 1*
(KBS 539)
Zwickau Zentrum – Kraslice Bestellung
und Finanz-
ierung ZVV) Zwickau Zentrum – Zwickau Hbf 32 26 26 60
Zwickau Hbf – Kraslice 34 28 28 60
13
Linie S 5x im 1-Stunden-Takt, ergänzt durch Linie S 5 im 2-Stunden-Takt 14
in den Schulferien nur 18 Züge 15
in den Schulferien nur 2-Stunden-Takt
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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EVU/
Linie
(KBS)
Relation
Zuganzahl Takt
in Min Bestellung
p. a.
[Zugkm]
im ZVMS Mo-Fr Sa So
+F Mo-Fr
VBG/VL 2*
(KBS 544)
Zwickau Zentrum – Werdau – Plauen (Vogtl) ob Bf – Hof/Adorf – Cheb 26 700*
(Finanz-
ierungs-
anteil
ZVMS ab
14.06.2015)
Zwickau Zentrum – Zwickau Stadthalle 25 16 16 60
Zwickau Stadthalle – Zwickau (Sachs)
Hbf 28 16 16 60
Zwickau (Sachs) Hbf – Werdau –
Neumark 19 16 16 120
Zwickau (Sachs) Hbf – Neumark 18 4 4 120
Neumark – Plauen ob Bf 37 20 20 60
Plauen ob Bf – Adorf 19 17 17 120
Adorf – Bad Brambach 17 17 17 120
Bad Brambach – Cheb 8 8 8 -
Plauen ob Bf – Gutenfürst 6 2 2 -
Gutenfürst – Hof 4 2 2 -
SDG/SDG
(KBS 518)
Kurort Oberwiesenthal –
Cranzahl Schmalspurbahn 12 12 12 - 62.800
* bis Juni 2015 verkehrte die VE 16 mit ca. 12.000 Zug-km(ZVMS-Leistungsanteil) / ab kleinem Fpl.-Wechsel 2015 erfolgte
Umstrukturierung im Vogtlandnetz (ZVMS-Leistungsanteil ab Jahresfahrplan 2016: 54 000 Zug-km p. a.)
In den Fahrplanjahren 2016 und 2017 finden im Knoten Halle umfangreiche Ausbaumaßnahmen statt. Wegen der
damit verbundenen Einschränkungen der Infrastruktur müssen in diesem Zeitraum die Linien S 5X und S 5 die
nördlichen Endpunkte in Halle (Saale) Hbf. bzw. Flughafen Leipzig/Halle tauschen.
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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Aus den vorliegenden detaillierten Belegungswerten wurde für jede Linie abschnittskonkret die durchschnittliche
Belegung nach Verkehrstagen sowie die Kennzahl Personenkilometer/Streckenkilometer und Jahr ermittelt.
Bezugszeitraum ist das Jahr 2015.
In Anlage 2 sind die Belegungswerte für die Streckenabschnitte von Bahnhof zu Bahnhof mit den verkehrenden
Linien detailliert dargestellt. Auf den nachfragestärksten Abschnitten verkehren in der Regel mehrere Linien.
Diese befinden sich auf der Achse Dresden – Chemnitz – Zwickau – Hof (Sachsen-Franken-Magistrale) und auf
den Oberzentren verbindenden Achsen nach Leipzig.
Für die Jahre 2008 und 2015 wurde die Entwicklung der Linien vergleichend gegenübergestellt (siehe Anlage 3).
Aus der Gegenüberstellung der Belegungswerte wird ersichtlich, dass sich die SPNV-Verkehrsleistung im
gesamten VMS-Gebiet seit 2008 um etwa 800.000 Pkm/Strkm und Jahr auf mehr als 6,1 Mio Pkm/Strkm und
Jahr im Jahr 2015 erhöht hat (+ 15 %).
Allein die Sachsen-Franken-Magistrale hat an diesem Zuwachs einen Anteil von 116.000 Pkm/Strkm und Jahr
(+ 12 %).
Auf dem Erzgebirgsnetz mit den Linien RB 80, 81, 89 und 95 ist die jährliche Verkehrsleistung von 2008 bis 2015
um ca. 28.000 Pkm/Strkm auf mehr als 670.000 Pkm/Strkm (+ 4 %) leicht gestiegen.
Mit der Inbetriebnahme des Mitteldeutschen S-Bahnnetzes haben sich die Belegungszahlen im Streckenbereich
Leipzig – Werdau – Zwickau/ Plauen deutlich erhöht. Die S 5/ S 5x und die VLE 16 haben die Anteile der dort
bisher nach Zwickau und Plauen verkehrenden RB- und RE-Linien übernommen. Auf diesen Relationen ist
innerhalb des ZVMS ein Anstieg von 160.000 Pkm/Strkm und Jahr im Jahr 2015 gegenüber dem Vergleichsjahr
2008 zu verzeichnen (+ 20 %).
Eine wachsende Nachfrage zeigt sich auch auf der Linie RE 6 Chemnitz – Leipzig: Gegenüber dem Jahr 2008
konnte im Jahr 2015 eine um 45.000 Pkm/Strkm und Jahr höhere Nachfrage (+ 5 %) konstatiert werden.
Im Netz der City-Bahn Chemnitz konnte die Nachfrage auf konstant gutem Niveau (900.000 Pkm/Strkm und Jahr)
gehalten werden.
Ein deutlicher Nachfragerückgang ist hingegen auf der Linie RB 110 zu verzeichnen, die zwischen Großbothen
und Nossen über ZVMS-Gebiet verläuft. Die Nachfrage und entsprechende Verkehrsleistung ist hier auf nur noch
72 % des Vergleichswertes aus dem Jahr 2008 gesunken.
Abbildung 5 zeigt eine auf die einzelnen Abschnitte bezogene und in Nachfragekategorien zusammengefasste
Darstellung der werktäglichen durchschnittlichen Querschnittsbelegung. Die Grafik belegt die stark nachgefragten
Abschnitte auf der Sachsen-Franken-Magistrale sowie auf den Oberzentren verbindenden Achsen zwischen
Chemnitz/ Zwickau und Leipzig.
Deutlich werden aber auch die Abschnitte mit sehr geringer Nachfrage, die sich auf den peripheren
Streckenabschnitten ins Erzgebirge befinden. Eine sehr geringe Nachfrage weist auch der Abschnitt Döbeln –
Nossen (– Meißen) auf, der trotz seiner Zentren verbindenden Funktion keine SPNV-relevante Nachfrage
erreicht. ZVMS und ZVOE haben daraus die folgerichtigen Konsequenzen gezogen und den SPNV zwischen
Döbeln Zentrum und Meißen Triebischtal zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 abbestellt und durch ein
verkehrlich adäquates Buskonzept ersetzt.
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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Abbildung 5: SPNV-Nachfrage (werktags, abschnittskonkret)
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
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1.4.2 Schienenpersonenfernverkehr (SPFV)
Seit der Einstellung der InterRegio-Verbindung Chemnitz – Berlin im Mai 2006 sowie der InterCity-Linie Dresden
– Nürnberg im Dezember 2006 gibt es im Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau keinerlei Angebot des
hochwertigen Fernverkehrs der DB AG.
Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 wurde mit dem eigenwirtschaftlichen InterRegioExpress
(Linie IRE 1, bis Dezember 2013) bzw. dem RegionalExpress RE 9 (im Jahresfahrplan 2014) Dresden –
Chemnitz – Hof – Nürnberg ein fernverkehrsähnliches Produkt angeboten. Eingesetzt wurden Dieseltriebwagen
der Baureihe 612 mit Neigetechnik, mit denen um bis zu 30 Minuten kürzere Reisezeiten zwischen Dresden und
Nürnberg als mit den zuletzt eingesetzten InterCity-Zügen erreicht werden konnten.
Im Ergebnis der fertiggestellten Elektrifizierung auf dem Abschnitt Reichenbach – Hof der Sachsen-Franken-
Magistrale wurde das durchgehende Angebot des RE 9 nach Nürnberg im Abschnitt Dresden – Chemnitz – Hof
mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 durch eine Taktverdichtung auf der Linie RE 3 Dresden –
Chemnitz – Zwickau – Hof ersetzt (RE 3V). Eingesetzt werden E-Loks mit Doppelstockwagen, die einen
wesentlich höheren Fahrkomfort bieten als die bis dato eingesetzten Dieseltriebwagen. Für Reisende in Richtung
Nürnberg besteht ein bahnsteiggleicher Übergang in Hof.
Der nächste Fernverkehrshalt mit ICE- und IC-Zügen ist der Knoten Leipzig Hbf. Dieser ist von Chemnitz mit dem
RE 6 mit einer Fahrzeit von 60 Minuten und von Zwickau mit der Linie S 5x der Mitteldeutschen S-Bahn mit einer
Fahrzeit von ca. 80 Minuten bzw. mit der Linie S5 mit einer Fahrzeit von ca. 100 Minuten erreichbar.
Da SPFV-Angebote eigenwirtschaftlich erbracht werden und die Aufnahme eines solchen Angebotes eine
unternehmerische Entscheidung der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist, gibt es – mit Ausnahme politischer
Appelle – keine Einflussmöglichkeiten des ZVMS. Mit ihrer Fernverkehrsoffensive 2030 hat die DB AG ein erstes
positives Zeichen gesetzt. So soll z. B. ab Dezember 2022 eine neue IC-Verbindung Dresden – Hof –
Regensburg – München (über die Sachsen-Franken-Magistrale) eingerichtet werden, Voraussetzung ist
allerdings die Elektrifizierung des Abschnittes Hof – Regensburg.
Fernverkehrsangebote existieren im NVR Chemnitz/Zwickau lediglich auf der Straße als Fernlinienbusse. Solche
Angebote bestehen schon seit vielen Jahren auf den Relationen an die Ostsee sowie nach Prag.
Mit der Novellierung des PBefG zum 01.01.2013 wurde der bis dato stark reglementierte nationale
Fernbuslinienverkehr liberalisiert. Die Kernpunkte der Novellierung sind:
Entwicklung eines freien Wettbewerbs im Fernbuslinienverkehr durch den Wegfall des bisherigen
Konkurrenzschutzes von Eisenbahnfernverkehr und bereits vorhandenen Fernbuslinien.
Geschützt bleibt der öffentliche Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Die Beförderung von Personen im
Fernlinienbus zwischen zwei Haltestellen mit einem Abstand von bis zu 50 km oder mit einer SPNV-
Reisezeit bis zu einer Stunde ist grundsätzlich unzulässig. Besteht kein ausreichendes
Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde in Ausnahmefällen für einzelne Teilstrecken die
Beförderung allerdings zulassen.
Fernbuslinienverkehre bleiben genehmigungspflichtig, dadurch werden Sicherheit und Qualität
gewährleistet.
Im Zuge der Liberalisierung sind deutschlandweit zahlreiche Fernbuslinienverbindungen neu entstanden. Im
Gebiet des ZVMS werden die Städte Chemnitz und Zwickau von mehreren Fernbuslinien angefahren. Zusätzlich
zu den schon vor der Liberalisierung angebotenen Relationen an die Ostsee sowie nach Prag gibt es im relativ
dynamischen Fernbusmarkt derzeit Verbindungen nach Berlin und Hamburg, nach Düsseldorf, Frankfurt (Main),
Stuttgart und München sowie in zahlreiche weitere, hier nicht einzeln aufgeführte Städte.
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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1.4.3 Überlagerungsverkehr
Im Gültigkeitszeitraum der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau
wurden umfangreiche Korridoruntersuchungen zu den ÖPNV-Systemen in den Aufgabenträgergebieten des
Erzgebirgskreises und des Landkreis Mittelsachsen erarbeitet. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden auch
Analysen zu etwaigen sich überlagernden Verkehrsangeboten durchgeführt. Dementsprechend wird in der
aktuellen 3. Fortschreibung des NVP von einer umfangreichen Betrachtung der Überlagerungsverkehre in diesen
Landkreisen abgesehen.
Für das Aufgabenträgergebiet des Landkreises Zwickau ist eine Analyse hinsichtlich ggf. vorhandener
Überlagerungsverkehre im Teilplan Landkreis Zwickau und den entsprechenden Anlagen dargestellt.
1.4.4 Öffentlicher Straßengebundener Personennahverkehr
Eine detaillierte Bestandsaufnahme und die Bewertung des ÖSPV befinden sich in den Teilplänen der
Aufgabenträger. Im Verbund wurden im Fahrplanjahr 2014/2015 rund 39 Mio. Fahrplankilometer (Fpl-km) im
ÖSPV angeboten und ca. 65 Mio. Personen befördert.
Nachfolgende Übersicht weist Kennzahlen zu einzelnen Verkehrsunternehmen aus und stellt einen
überregionalen Vergleich her.
Tabelle 5: Übersicht der ÖSPV-Unternehmen im Verbund
RVE RBM RVW CVAG SVZ
Vgl.
VGM
Anzahl Busse
264 227 101 *84 *26 *106
Anzahl Straßenbahnen
- - - *46 *36 -
Linien
(Bus/Straba) 154 167 67
38 (33/5)
18 (14/4)*1)
*83
Länge Liniennetz (km)
(Bus/Straba) *3.100 *4.121 ****1.375 *349,1/*35,2
****98,1/ ****23,7
*1.977
durchschn. Linienlänge (km)
(Bus/Straba) 20,1 13,5 20,5 *10,9/*7,0 7,0/5,9 23,8
Beförderte Personen (pro Jahr)
*15,0 Mio. *12,9 Mio. 3,6 Mio. **37,4 Mio. *11,0 Mio. ***12,0 Mio.
Fahrplan-kilometer
(Bus/Straba) *11,0 Mio. *11,9 Mio. 3,9 Mio.
8,3 Mio. (6,5/1,8)
*2,6 Mio. (1,5/1,1)
7,68 Mio.
Fahrplan-kilometer (je Bus/Straba)
41.700 52.400 38.600 75.000/ 39.200
57.700/ 30.600
72.452
Haltestellen
(Bus/Straba) *2.450 *2.980 1.567 *430/130 *299/87 *4.306
Mitarbeiter *664 *2) *432 k. A. *480 *190 *227
*Unternehmenswebsite | **Pressemitteilung 13.02.2015 | ***20 Jahre VGM (2011) | ****Internetrecherche *1) ab 24.08.2015 verkehrt die neue Linie 10 der SVZ (Konzession aus Linie 17, 19 und 22) *2) alle Unternehmensbereiche inkl. Werkstätten Vertragspartner MAN
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 1 – Bestandsaufnahme genehmigte Fassung
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1.4.5 Verkehrsbeziehungen zu benachbarten Regionen
Mit der Definition der NVR im „Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen
(ÖPNVG)“ wurde größtenteils den in diesen Räumen bestehenden historisch gewachsenen Beziehungen
entsprochen. Somit resultieren die stärksten Verkehrsströme im NVR Chemnitz/Zwickau aus dem Binnenverkehr.
Die Ausgestaltung eines Verbands-, Länder- und Staatsgrenzen überschreitenden ÖPNV soll jedoch zwischen
den zusammenarbeitenden Aufgabenträgern abgestimmt werden.
Gleichsam sollen auch die Regionalpläne im Freistaat Sachsen Kreisgrenzen überschreitend wirken. Den
Rahmenvorgaben der fortgeschriebenen Regionalpläne Region Chemnitz, Westsachsen und Südwestsachsen
wird der VMS mit seinem ÖPNV-Angebot gerecht.
Abbildung 6: Verkehrswege im Verbundgebiet und zu benachbarten Regionen (Stand 2015)
Die signifikanten verkehrlichen Verflechtungen des NVR Chemnitz/Zwickau ergeben sich durch die vorhandene
Mittellage über seine Grenzen hinweg
- nach Norden in den Raum Leipzig,
- nach Osten in den Agglomerationsraum Dresden und weiter in Richtung Ostsachsen,
- nach Westen und Südwesten in den angrenzenden Freistaat Thüringen sowie den Vogtlandkreis und
darüber hinaus den Freistaat Bayern.
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Infolge der EU-Erweiterung können sich zudem die raumstrukturellen Verflechtungen des NVR zur
Tschechischen Republik weiter verstärken. Inwiefern diese Verflechtung zukünftig in gleicher Weise zu
betrachten ist wird von gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen abhängig sein.
EgroNet
Diese räumlichen Verflechtungen wurden im Zuge der Weltausstellung Expo 2000 in einem externen
Nahverkehrsprojekt zusammen geführt. Das Nahverkehrssystem EgroNet wurde gemeinsam von den Freistaaten
Sachsen, Thüringen, Bayern sowie dem tschechischen Böhmen entwickelt. Ziel war und ist es, die Menschen der
Grenzregionen zusammenzuführen.
Abbildung 7: EgroNet – Kooperationsverbund
So wird heute auf dem Gebiet der Euregio Egrensis eine Teilfläche von ca. 15.000 km² unter dem Begriff EgroNet
durch fast 700 Verkehrslinien des ÖPNV und über 60 Verkehrsunternehmen bedient und vermarktet.
Im Projekt EgroNet werden Nahverkehrsangebote aus dem Vierländereck Tschechien, Bayern, Thüringen und
Sachsen – Gebiet des ZVV und Teile des Verbundraums VMS – mit touristischen Anziehungspunkten verbunden.
Insbesondere das Nahverkehrssystem über Ländergrenzen hinweg soll dabei weiter ausgebaut werden.
Abgestimmte Fahrpläne und ein einheitlicher Fahrpreis erleichtern seit Einführung des EgroNet-Tickets das
grenzüberschreitende Reisen vor allem im Freizeit- und Urlaubsverkehr. Zusätzlich zur reinen Fahrleistung erhält
man gegen Vorlage des EgroNet-Tickets in zahlreichen Einrichtungen in Kultur, Sport, Gastronomie und Handel
Rabatte oder anderweitige Vergünstigungen.
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1.4.6 Grenzüberschreitende ÖSPV-Angebote
Die über die Grenzen des Nahverkehrsraumes hinausgehenden Verkehrsbeziehungen benachbarter
Nahverkehrsräume sind aufeinander abzustimmen und in Kap. 1.4.5 beschrieben.
Staatsgrenzen überschreitende Angebote existieren seit 1. Januar 2015 zwischen Annaberg-Buchholz und dem
tschechischen Vejprty (Linie 583) sowie in der Wintersaison als Skibus zwischen dem Kurort Oberwiesenthal und
dem tschechischen Jirkov (Linie 585). Die Beförderung erfolgt nur im grenzüberschreitenden Verkehr. Es gilt ein
Sondertarif des tschechischen Verkehrsunternehmens. Die Fahrscheine sind nur im Bus zu erwerben.
Folgende Tabelle fasst die Verbundgrenzen überschreitenden ÖSPV-Angebote je Landkreis zusammen.
Tabelle 6: Verbundgrenzen überschreitende ÖSPV-Linien mit Aufgabenträger im VMS (Stand 2015)
Erzgebirgskreis Landkreis Mittelsachsen Landkreis Zwickau.
385 Aue – Schneeberg –
Rothenkirchen
628 Geithain – Rochlitz –
Waldheim
133 Zwickau – Dennheritz –
Meerane – Gößnitz
400 Annaberg-Buchholz –
Freiberg – Hetzdorf – Dresden
629 Busbahn Penig – Rochlitz –
Geithain
136 Wilkau-Haßlau – Kirchberg
– Bärenwalde – Rothenkirchen
666 Rochlitz – Colditz 162 Werdau – Beiersdorf –
Neumark
672 Mittweida – Dresden
(Saxroute) 170 Meerane – Crimmitschau
750 Freiberg – Großvoigtsberg
– Nossen – Roßwein – Döbeln
171 Crimmitschau –
Blankenhain – Großpillingsdorf –
Seelingstädt
755 Freiberg – Großvoigtsberg
– Nossen
181 Zwickau – Schönfels –
Neumark – Reichenbach
756 Freiberg – Nossen
(– Leipzig)
761 Nossen – Hirschfeld –
Neukirchen – Dittmannsdorf –
Reinsberg – Burkersdorf –
Bieberstein – Nossen
892 Döbeln – Choren – zurück
901 Leisnig – (Klosterbuch) –
Marschwitz – zurück
S-621 Oberpickenhain – Ossa –
Narsdorf – Penig
S-623 Dolsenhain – Kohren-
Sahlis – Obergräfenhain –
Narsdorf – Penig
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
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Verbundgrenzen überschreitende ÖSPV-Linien mit Aufgabenträger außerhalb des VMS sind:
Linie Laufweg Aufgabenträger
20 Greiz – Teichwolframsdorf – Seelingstädt GRZ
61 Rodewisch – Auerbach – Schönheide ZVV
64 Rodewisch – Rothenkirchen – Stützengrün ZVV
66 Rodewisch – Lengenfeld – Ebersbrunn – Zwickau ZVV
75 Neumark – Gospersgrün – Schönfeld – Reuth ZVV
92 Rodewisch – Lengenfeld – Pechtelsgrün – Irfersgrün ZVV
213 Gera – Werdau – Zwickau GRZ
288 Geithain – Narsdorf – Meusdorf ABG
325 Altenburg – Waldenburg ABG
333 Dresden – Kesselsdorf – Wilsdruff – Mohorn – Hetzdorf PIR
354 Crimmitschau – Heyersdorf – Thonhausen ABG
365 Schmiedeberg – Hennersdorf – Hartmannsdorf – Frauenstein –
Hermsdorf – Seyde PIR
379 Ruppendorf – Klingenberg – Pretzschendorf – Hartmannsdorf –
Frauenstein PIR
418 Meißen – Miltitz – Nossen – Rüsseina MEI
583 Annaberg–Buchholz – Vejprty CZ
585 Kurort Oberwiesenthal – Jirkov (saisonal) CZ
619 Rochlitz – Lastau – Colditz – Sermuth – Großbothen – Grimma LL
621 Colditz – Tanndorf – Böhlen –(Leipnitz) – Fischendorf – Leisnig LL
622 Hartha – Schönerstädt – Hausdorf –Colditz LL
625 Thierbaum – Hohnbach – Colditz LL
633 Seidewitz – (Wiesenthal) – Böhlen – Dürrweitzschen – Leipnitz –
Bröhsen – Grimma LL
637 Ragewitz / Leipnitz / Zschoppach / Dürrweitzschen – Böhlen LL
80916
Mügeln – Lütteritz – Zävertitz – Mügeln TDO
S–404 Rodewisch – Wernesgrün, Rothenkirchen – Schönheide ZVV
S–801 Rodewisch – Carolagrün, Bad Reiboldsgrün, Schnarrtanne, Brunn,
Auerbach – Schönheide (Schülerlinie 1) ZVV
S–802 Rodewisch – Schnarrtanne, Brunn, Auerbach – Schönheide
(Schülerlinie 2) ZVV
16
ab 24.08.2015 verkehrt Linie nicht mehr im LK Mittelsachsen
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1.5 Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
1.5.1 Organisationsstruktur
Die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Zwickau, die Kreisfreie Stadt Chemnitz und die Stadt Zwickau
bilden gemäß dem Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) zur Entwicklung und
dauerhaften Sicherstellung eines einheitlichen, flächendeckenden, bedarfsgerechten, bürgernahen und
effizienten Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
(ZVMS).
Am 5. November 1997 gründeten die Landkreise und kreisfreien Städte des Verbundgebiets den ZVMS. Mit der
Übernahme der Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vom Freistaat Sachsen am
1. Dezember 1998 hat der ZVMS die idealen Voraussetzungen für eine integrierte Gestaltung des ÖPNV als
Gesamtsystem geschaffen.
Neben der Erstellung des NVPs für den NVR Chemnitz/Zwickau sichert der ZVMS die Koordinierung des
Kreisgrenzen überschreitenden Leistungsangebotes im ÖPNV, des anzuwendenden Tarifs und die Erarbeitung
von Regelungen zur Einnahmeaufteilung in diesen Bereichen.
Für die Aufgabenerfüllung bedient sich der ZVMS seit 1. Juni 2004 der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
(VMS GmbH), die als Betriebsführungsgesellschaft die Entscheidungen des ZVMS vorbereitet und die im
Kooperationsvertrag festgeschriebenen Aufgaben der Managementgesellschaft im Verkehrsverbund
Mittelsachsen übernimmt.
1.5.2 Verbundtarif
Der Verbundraum des VMS ist in nummerierte Tarifzonen eingeteilt. Innerhalb dieser Tarifzonen befinden sich die
Teilzonen 50 bis 69, die die kleinen Stadtverkehre umfassen. Die beiden Oberzentren Chemnitz und Zwickau
integrieren sich in das Tarifzonensystem.
Die Stadt Chemnitz wird vollständig durch die Tarifzone 13 abgedeckt. Die Stadt Zwickau ist Bestandteil der
Tarifzone 16 und die Stadt Freiberg Bestandteil der Tarifzone 10. Die o. g. kleinen Stadtverkehre werden als
separate Teilzonen »Kleine Stadtverkehre« im Tarifsystem geführt.
Die Preisstufen und Fahrpreise ergeben sich nach der Anzahl der befahrenen Tarifzonen. Entsprechend der
gewählten Fahrstrecke ist ein Fahrschein der Preisstufe 1 bis 5 zu lösen. Die Preisstufe 5 gestattet eine
verbundweite Gültigkeit.
Das Produktsortiment des VMS umfasst Angebote für Gelegenheitskunden, Pendler, Schüler, Auszubildende
sowie Studenten. Für Studenten der TU Chemnitz gibt es ein verbundweites Semesterticket mit gleichzeitiger
Gültigkeit als SPNV-Semesterticket und als Fahrschein in allen Verkehrsmitteln im VVV und ZVON.
In den Landkreisen des VMS ausgegebene Schülerzeitkarten gelten ebenfalls für den gesamten Verbundraum.
Weitere detaillierte Informationen zum VMS-Tarif sind auf der Website des VMS – www.vms.de – dokumentiert.
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Abbildung 8: Tarifzonen im VMS-Verbundgebiet
Übergangstarife
Im VMS-Tarifsystem gibt es für verbundübergreifende Fahrten folgende Angebote:
Bereich Döbeln – Übergangstarif zum MDV
Regionenticket Vogtland – Zwickau auf Linien zwischen vereinbarten VVV-Tarifzonen und Zwickau
(VMS-Tarifzone 16)
linienbezogene Lösungen im Regionalbusbereich (Bsp. Linien 400, 629, 750 usw.)
EgroNet-Tarif (siehe auch Kap. 1.4.5)
Tarife der Eisenbahnverkehrsunternehmen im verbundübergreifenden SPNV (DB Regio AG, Vogtland-
bahn GmbH, Transdev Regio Ost GmbH (ab Dez. 2015))
linienbezogene Lösungen im Bereich Döbeln – Nossen / VMS und VVO (Umsetzung zum Fahrplan
2015/2016)
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1.5.3 Information und Service
Der VMS verfügt über ein integriertes Informations- und Servicesystem und hat dieses in den vergangenen
Jahren kontinuierlich ausgebaut. Zu diesem System zählen folgende Einrichtungen:
VMS-Website (http://www.vms.de) mit umfangreichen Informationen zu den Themen News, Fahrplan,
Tickets, Schülerbeförderung, Verbund, Freizeit, Service und Aktionen
VMS-Fahrplanauskunft für Mobiltelefone www.vms-mobil.de
Handyticket im VMS – HandyTicket-App,
bargeldloser Fahrausweiserwerb,
Fahrplanauskunft (handyticket.vms.de)
Schüler-Info-Portal
VMS-Servicetelefon (Montag – Freitag, 07:00-18:00 Uhr)
VMS-Kundenbüro
Servicepoints
Verkaufsagenturen
Druckartikel wie Fahrplanbücher, Broschüren usw.
Informationsportal zum Chemnitzer Modell
http://www.chemnitzer-modell.de/
VMS-Servicemobil
Abbildung 9: Verteilung der Servicezentren im VMS
Abbildung 9 zeigt die Servicezentren des VMS und seiner Partnerunternehmen. In diesen erhalten die Kunden
zusätzlich zur Möglichkeit des Fahrscheinerwerbs umfassende Beratungsleistungen zum ÖPNV im
Verbundraum. Neben diesen 14 Servicezentren gibt es VMS-weit 91 stationäre Fahrausweisautomaten sowie
165 personenbediente Fahrscheinverkaufsstellen bei Vertriebspartnern des VMS.
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Abschnitt 2 – Verkehrsprognose genehmigte Fassung
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2 Verkehrsprognose
Die mittel- bis langfristige Planung des ÖPNV-Systems im Rahmen des NVP erfordert eine entsprechende
Verkehrsprognose. Um eine aussagekräftige Prognose erstellen zu können, gilt es vor allem die
Nachfrageentwicklung realistisch abzuschätzen.
Grundlage für die Abschätzung der Nachfrageentwicklung sind die Prognosen des Landesverkehrsplanes
Sachsen 2025 (Stand Februar 2012), die Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des BMVI (ehem. BMVBS) (Stand
Januar 2013) sowie Prognoseabschätzung erstellt durch Fahrgasterhebungsdaten und Daten aus der
prognostizierten sowie aktuellen Bevölkerungsentwicklung.
Verbundweit – über alle Verkehrsträger hinweg – betrachtet, kann zusammenfassend dargelegt werden, dass
sich die Nachfrageentwicklung im Vergleich der fünf Aufgabenträger ambivalent entwickeln wird. Während vor
allem aus der positiven sozioökonomischen Entwicklung der Stadt Chemnitz ein durchschnittlicher
Fahrgastzuwachs resultiert, ist für die Gebiete außerhalb der Agglomeration Chemnitz ein Rückgang zu erwarten.
Dieser Rückgang ist größtenteils bedingt durch die regionale und altersstrukturelle Differenziertheit der
soziökonomischen Entwicklung im ländlichen Raum und kann nicht vollständig durch die getätigten bzw.
geplanten Angebotsverbesserungen, vor allem im SPNV, ausgeglichen werden.
Während der Nachfragerückgang in den Gebieten des ländlichen Raums stärker voranschreitet, werden
Gemeinden im Einzugsbereich des Verdichtungsraums Chemnitz-Zwickau und an darauf zuführenden
Verkehrskorridoren Nachfragezuwächse erfahren. Hervorzuheben, mit möglicherweise zu verzeichnenden
Nachfrageanstiegen im Prognosezeitraum, sind in dieser Prognose die Mittel- und Grundzentren die zum einen
Anschluss an das Chemnitzer Modell haben bzw. zum anderen Anschluss an das zu entwickelnde PlusBus-Netz
erhalten werden.
Im Fahrplanjahr 2012/13 wurde eine Fahrgasterhebung im Verbundraum durchgeführt. Die dabei erhobenen
Einsteigerzahlen können unter Zugrundelegung folgender Faktoren für die Aufgabenträger im Verbundraum
fortgeschrieben werden:
Tabelle 7: Prognosegrundlage für die Verkehrsprognose
Chemnitz Erzgebirgs-
kreis
Landkreis
Mittelsachsen
Landkreis
Zwickau
Zwickau,
Stadt
Entwicklung der Fahrgastzahlen gemäß Verkehrsprognose aus dem LVP Sachsen 2025
0,56% -0,83% 0,56%
Anteilige Bevölkerungsfortschreibung aus jährlicher Bevölkerungsentwicklung 2011-2013
0,42% -1,09% -0,86% -1,04% -0,68%
Ergebnis: Gemittelte jährliche ÖSPV-Einsteigerentwicklung
0,49% -0,96% -0,85% -0,94% -0,06%
Legt man diese Mittelwerte zugrunde, stabilisiert sich die ÖSPV-Fahrgastzahl im Verbund im Verlauf des
Gültigkeitszeitraums bei ca. 67,5 Mio. pro Jahr. Diese scheinbare Stabilisierung ergibt sich aus den o. g.
Rückgängen in den Landkreisen sowie stabilen bzw. steigenden Zahlen in Zwickau und Chemnitz.
Die SPNV-Fahrgastzahlen werden sich im Zuge der Umstrukturierungen im SPNV-Netz des Verbundes ähnlich
der Zahlen des ÖSPV verhalten. Abschnittsweise erreichbare Fahrgastzuwächse im Zuge der Implementierung
der nächsten Stufen des Chemnitzer Modells, werden durch negative Einflüsse, wie Bevölkerungsrückgänge im
Zuge des demografischen Wandels und daraus resultierenden Anpassungen der Leistungsbestellung, egalisiert.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass trotz vielfältiger linien- sowie verkehrsträgerbezogener
Verbesserungen die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und -entwicklung sowie die
Angebotsanpassungen im Zuge dessen am einschneidensten für die Nachfrageentwicklung sein werden.
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 3 – Ziele und Leitbild genehmigte Fassung
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3 Ziele und Leitbild
Die Ziele des VMS lassen sich wie folgt zusammenfassen:
die Realisierung eines integrierten ÖPNV-Systems auf Straße und Schiene
die Sicherung von Zusammenarbeit und Abstimmung der Aufgabenträger bei der Planung, Organisation
und Ausgestaltung des Kreisgrenzen überschreitenden ÖPNV im Verbundgebiet
die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben gemäß ÖPNVG in der jeweils gültigen Fassung durch den
ZVMS
die Erarbeitung und Fortschreibung eines NVP für den Verbundraum unter Mitwirkung der von den
Aufgabenträgern aufgestellten NVP
die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den SPNV im Verbundgebiet
Folgende weitere Aspekte sind Teil des Leitbildes des Verkehrsverbundes Mittelsachsen:
Daseinsvorsorge
Die Ausgestaltung und Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im
ÖPNV sind Aufgabe und Ziel des VMS und der Aufgabenträger. Der ÖPNV soll als die Alternative zum
motorisierten Individualverkehr im Verbundraum wahrgenommen werden.
Unter Beachtung des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit sowie der Sicherung möglichst gleicher
Lebensbedingungen aller Bürger soll der ÖPNV so geplant, organisiert und ausgestaltet werden, dass eine
effiziente Leistungserstellung durch die Verkehrsunternehmen erreicht wird.
Standards im ÖPNV
Der VMS stellt umfangreiche Bedien- und Qualitätsstandards im ÖPNV auf. Diese sollen die Erfordernisse eines
hierarchischen und nachfrageabhängigen ÖPNV-Gesamtsystems berücksichtigen. Zur Harmonisierung innerhalb
des NVR sowie zur Herstellung größtmöglicher Transparenz liegt das Ziel in einer aufgabenträgerübergreifenden
Beschreibung dieser Anforderungen und Standards. Mit Gültigkeitsbeginn dieses NVP gelten in den Landkreisen,
bis auf wenige Ausnahmen, einheitliche Bedien- und Qualitätsstandards.
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 3 – Ziele und Leitbild genehmigte Fassung
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Das ÖPNV-Gesamtsystem wird so gestaltet, dass Anschlüsse zwischen den Verkehrsmitteln gesichert bzw.
hergestellt werden. Dazu sind die Buslinien in der Fläche vorrangig an den Bahnfahrplan auszurichten. Darüber
hinaus werden die Busfahrpläne so koordiniert, dass sie untereinander ebenfalls Umsteigebeziehungen an
Verknüpfungspunkten aufweisen. Durch den weiteren Ausbau dieser Verknüpfungen werden
Verkehrsbeziehungen in der Fläche sowie auch Stadt-Umland-Verbindungen attraktiver.
Eigenwirtschaftlichkeit
Der VMS wird den ÖPNV grundsätzlich nach dem Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsleistungen
gestalten. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand durch Beförderungserlöse,
Ausgleichsleistungen auf der Grundlage von allgemeinen Vorschriften der VO (EG) 1370/2007 (Art. 3, Abs. 2, 3)
und sonstiger Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne – soweit diese keine Ausgleichsleistungen für
die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach Artikel 3 Absatz 1 der VO (EG) 1370/2007 darstellen
und keine ausschließlichen Rechte gewährt werden – gedeckt werden.17
Die Finanzierung des ÖPNV auf Schiene und Straße erfolgt grundsätzlich mittels Ausschöpfung aller
Finanzierungsmöglichkeiten. Vorranginge Grundlage des Betriebs und der Weiterentwicklung der
Verkehrsangebote sind die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit.
Intermodalität
Die SPNV- und ÖSPV-Netze und -angebote werden unter Berücksichtigung ihrer vorrangigen Verbindungs- oder
Flächenerschließungsfunktion im Sinne der Integration des ÖPNV-Systems in das Gesamtsystem
Personenverkehr hierarchisch weiterentwickelt. Konkurrierende Überlagerungsverkehre sind zu untersuchen und
ggf. auszuschließen.
Kooperation
Als Zusammenschluss gleichberechtigter Aufgabenträger für den ÖPNV sieht sich der ZVMS verpflichtet, durch
die rechtskonforme, verkehrspolitische Kooperation der Gebietskörperschaften eine koordinierte
Weiterentwicklung und Ausgestaltung des ÖPNV auf Schiene und Straße im gesamten NVR und über dessen
Grenzen hinaus voranzubringen.
Fahrgastinteressen
Im Sinne der Daseinsvorsorge und der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen setzt sich der VMS das Ziel, die
allgemeinen Interessen der Bürger bzw. ÖPNV-Kunden zu vertreten. Die Transparenz des
Nahverkehrsangebotes hat für den Bürger Priorität. Dies betrifft vor allem die Verkehrsleistung sowie die
verständliche Ausgestaltung des Tarifs.
Innovation
Das Erreichen der verkehrspolitischen Ziele wird stets durch Innovationen gestützt. Diese umfassen
organisatorische, planerische und technische Entwicklungen die zusätzliche Potenziale erschließen und nutzbar
machen. Dies reicht von der Erprobung neuer umweltfreundlicher Technologien über den Ausbau der
Echtzeitinformation bis hin zur Implementierung elektronischer Fahrgeldmanagementsysteme.
Barrierefreiheit
Der Verkehrsverbund und die Aufgabenträger bekennen sich zur Barrierefreiheit, den Inhalten der
entsprechenden Gesetzesnovelle und deren Umsetzung.
Standortfaktoren Region Chemnitz/ Zwickau
Eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Region ist ein wichtiger Faktor für einen
attraktiven Wirtschaftsstandort an dem Menschen ihren Lebensmittelpunkt setzen sollen. Mit einem gleichsam
attraktiven ÖPNV-Angebot an Wochenenden und in den Ferien wird ebenso die touristische Erschließung des
NVRs unterstützt.
17
PBefG § 8 Abs. 4
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3.1 Interoperabilität
Durch die Aufstellung und Anwendung einheitlicher Standards schafft der VMS, die Aufgabenträger und die
Unternehmen eine Grundlage für die Interoperabilität und zur Verwirklichung eines „nahtlosen“ ÖPNV.
Interoperabilität – im Sinne der Zusammenarbeit von verschiedenen Organisationen, Systemen und Techniken –
ist ein übergeordnetes Ziel und der Grundgedanke der Verbundarbeit. Dies betrifft alle Aufgabenbereiche des
VMS, angefangen beim Verbundtarif über die Koordinierung des integrierten ÖPNV-Systems bis hin zum Betrieb
des Verbundkommunikationssystems des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VKS VMS).
Telematik
Durch den Einsatz moderner Technologien aus den Bereichen Informatik und Telekommunikation zielen die
Akteure im VMS darauf ab, die Attraktivität des ÖPNV zu steigern und das Zusammenwirken im ÖPNV-System
zu verbessern. Die Telematik unterstützt diese Absicht durch die effizientere Gestaltung von Verkehrsabläufen,
die Steigerung der Verkehrssicherheit, die Verringerung der Umweltbelastung und die Optimierung betrieblicher
Abläufe.
Der Ausbau des verbundweiten Telematiksystems erfolgt fortlaufend. Anstehende Projektschritte sind die
Fahrzeugausrüstung der CVAG sowie der City-Bahn Chemnitz sowie die Schaffung von Schnittstellen zu den
Leitsystemen der Erzgebirgsbahn und der Vogtlandbahn. Zukünftig wird es möglich sein, die Anschlüsse
zwischen Eisenbahnen und dem Busverkehr im Verbundgebiet sicherer zu gestalten. Mit dem VKS VMS wird die
Voraussetzung für den Aufbau dynamischer Fahrgastinformationsanlagen an Haltestellen und für eine
automatische Anschlusssicherung geschaffen.
Elektronisches Fahrgeldmanagement
Neben der seit 2007 umgesetzten Teilnahme am Handyticket Deutschland beabsichtigt der VMS zukünftig ein
Elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM) auf Chipkartenbasis zu implementieren. Um eine Interoperabilität zu
weiteren Verbundsystemen gewährleisten zu können, werden Standards der VDV-KA berücksichtigt. Weiterhin
werden Anbindungen und damit ergänzende Nutzungsmöglichkeiten an Car- und Bike-Sharing-Anbieter,
touristische Partner und Universitäten geprüft.
Besonders die EFM-Anwendungen der Nachbarverbünde und Aufgabenträger sind bei der Vorplanung zu
berücksichtigen um einen grenzüberschreitenden Vertrieb zu ermöglichen.
3.2 Nachhaltigkeit
Ziel des VMS ist es, das ÖPNV-Angebot im NVR langfristig und nachhaltig fortzuschreiben. Dies umfasst die
Entwicklung und Anwendung von Lösungen, die den gesellschaftlichen und sozialen, ökologischen sowie
ökonomischen Herausforderungen gegenüberstehen und deren Auswirkungen mindern können.
Gesellschaftliche und soziale Perspektive
Die gesellschaftlichen Herausforderungen bei der Gestaltung eines nachhaltigen ÖPNV-Angebots liegen in der
Bereitstellung eines adäquaten Angebots für alle Einwohner des NVRs. Dies ist vor allem aufgrund der
unterschiedlichen demografischen Entwicklung in den Teilräumen eine immense Herausforderung.
Die Schaffung dahingehender innovativer wie auch intermodaler Verkehrsangebote muss dabei zudem unter
Berücksichtigung der Aspekte Mobilität für alle – vollständige Barrierefreiheit für alle Nutzer – sowie Gesundheit
und Verkehrssicherheit erfolgen.
Die Implementierung des Chemnitzer Modells in seinen jeweiligen Stufen wird es schaffen, ein Umdenken
hinsichtlich der Auffassung von Mobilität und den Zugang zu selbiger zu erreichen. Jedoch muss auch der
Rahmen – flankierende Maßnahmen – abseits der Mobilität erarbeitet und umgesetzt werden.
Anschlussverkehre, aber auch Themen wie Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Kinderbetreuung, sind in
diesem Zusammenhang gesamtgesellschaftlich zu betrachten.
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Ökologische Perspektive
Die ökologische Perspektive kann sich nicht länger auf die klassischen Aspekte wie Schadstoff- bzw.
Lärmemissionen oder den Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen beschränken. Aspekte wie Flächenverbrauch,
Stadtverträglichkeit oder die Beeinträchtigung des Naturraumpotenzials durch die Zerschneidung der Landschaft
gehören ebenfalls in diese Kategorie. Generell müssen der Verbrauch aller Ressourcen – d. h. Fläche, Rohstoffe
und Energie – sowie die daraus global resultierenden Boden-, Gewässer- und Luftbelastungen systematisch
betrachtet werden.18
Nichtsdestotrotz bzw. gerade aus diesem Grund sollten im Rahmen eines Umweltverbunds Schutzziele definiert
werden, um die Belastungen turnusmäßig zu prüfen und deren Entwicklung nachzuverfolgen. Natürlich sollten
ressourcenschonende Fahrzeuge mit alternativen Antriebsmöglichkeiten entwickelt, beschafft sowie benutzt
werden, eine diesbezügliche Umrüstung von Fahrzeugen stellt auch Ressourceneffizienz dar.
Aber auch diese Alternativen müssen sich am Leitbild der Nachhaltigkeit messen lassen. Der Umweltbericht zum
NVP greift diese Ziele und die damit einhergehenden Maßnahmen bei Betrachtung ihrer Wirkung auf die
Schutzgüter (Klima, Luft, Wasser, Boden, Biologische Vielfalt und Mensch) noch einmal auf.
Ökonomische Perspektive
Die ökonomische Perspektive stellt sich ambivalent dar. Auf der einen Seite steht der betriebswirtschaftliche
Aspekt der Verkehrsunternehmen. Die Unternehmen stehen vor der Herausforderung, auf die ständig steigenden
Anforderungen an das Angebot sowie an die Fahrzeuge reagieren zu müssen. Dies jedoch vor dem Hintergrund
knapper öffentlicher Haushalte und beständiger Kürzungen der Mittelzuweisungen.
Dagegen steht der volkswirtschaftliche Nutzen eines gut ausgebauten ÖPNV-Systems auf der anderen Seite. Der
Nutzen umfasst z. B. die Vermeidung von Investitionen in Straßenbau und Parkplätze, geringere Mobilitätskosten
für Einwohner oder vermiedene Unfall- und Klimaschäden. Diesen Nutzen monetär beschreibend, kann
zumindest für den Ballungsraum Chemnitz-Zwickau, ein Verhältnis von 1 zu 5 angenommen werden. Ein Euro
Steuergeld kann zu bis zu fünf Euro Nutzen für die Allgemeinheit führen.19
Die Zielstellung liegt darin, zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln, die effizient und effektiv arbeiten.
Diese sollen zum einen verantwortungsbewusst mit den zur Verfügung stehenden Mitteln arbeiten, zum anderen
den gestellten Ansprüchen an ein ÖPNV-System entsprechen.
18
Tagungsbericht: Nachhaltige Mobilität im Spannungsfeld ökonomischer, ökologischer und sozialer Anforderungen. 1999 19
VCD-Vortrag: Der volkswirtschaftliche Nutzen des ÖPNV. 2013.; Beispiel Ballungsraum Nürnberg
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4 Rahmenplanung
4.1 Barrierefreiheit im ÖSPV
Der Verkehrsverbund Mittelsachsen bekennt sich zur Barrierefreiheit. Die Erreichung dieses Ziels – der
dahingehende Ausbau des ÖPNV-Systems – ist aufgrund der hohen Investitionskosten jedoch aus
wirtschaftlichen Gründen nur langfristig realisierbar und bedarf eines außerordentlichen Förderaufwandes.
Das vorrangige Ziel ist es vor diesem Hintergrund die Barrierefreiheit schrittweise im Rahmen anstehender
Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen und -zyklen bei Fahrzeugen und Haltestelleninfrastruktur nach den
gültigen gesetzlichen Anforderungen und Normen zu erreichen.
Die erforderliche Überprüfung aller Bereiche des ÖPNV-Systems (Fahrzeuge, Haltestelleninfrastruktur,
Informationsvermittlung sowie Verkehrsdurchführung) bedeutet erheblichen Aufwand für alle Akteure. Eine
aussagekräftige Bestandserhebung ist bis dato nicht für alle Bereiche im Einflussbereich des Verkehrsverbunds
möglich.
Ausführungen zur Bestandsaufnahme sowie die Maßnahmenplanung werden in den Teilplänen der
Aufgabenträger dargelegt.
4.1.1 Novellierung PBefG
Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 01.01.2013 hat der Gesetzgeber das
gesellschaftspolitische Ziel eines barrierefreien öffentlichen Personenverkehrs anerkannt.
Die novellierte Vorschrift des § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG beinhaltet, dass die NVP der Aufgabenträger die Belange der
in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen haben, für die
Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Die genannte Vorschrift, insbesondere die in diesem Zusammenhang eingeführte Begrifflichkeit der „vollständigen
Barrierefreiheit“, birgt ein hohes Potenzial an Unklarheit und daraus resultierender Skepsis. Diesbezüglich wurde
von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der ÖPNV-Aufgabenträger eine Handreichung „Vollständige
Barrierefreiheit im ÖPNV“ erarbeitet. Diese Veröffentlichung erläutert die Auslegung der Gesetzesnovellierung,
u. a. indem das gesamte Gesetzgebungsverfahren betrachtet wird.
Folgend sind die relevanten Inhalte der Gesetzesnovellierung unter Zuhilfenahme der beschriebenen
Veröffentlichung zusammengefasst dargestellt.
Begriffsdefinition und Reichweite
Der Begriff der vollständigen Barrierefreiheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, er ist weder im Gesetzestext
noch in der Gesetzesbegründung durch nähere Hinweise hinterlegt. Die Begrifflichkeit beschreibt keine weitere
inhaltliche Anforderung an die Barrierefreiheit im Einzelfall, sondern bezieht sich stattdessen auf die räumliche
Gesamtheit des ÖPNV in Deutschland, die barrierefrei gestaltet werden soll.
Der Gesetzgeber, so legt das Gesetzgebungsverfahren nahe, ging beim Begriff der vollständigen Barrierefreiheit
nicht von einer vollständigen Nachbesserung des bestehenden ÖPNV-Systems bis 2022 aus. Die Umsetzung ist
stattdessen schrittweise im Rahmen anstehender Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen und -zyklen
vorgesehen.20
In diesem Sinne ist die getroffene Formulierung des Gesetzgebers: „Bei der Aufstellung eines NVP
ist das Ziel zu berücksichtigen, bis 01.01.2022 für die Nutzung des ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit zu
erreichen“ wohl zu verstehen. Damit wird (lediglich) die Verpflichtung ausgesprochen, im Rahmen des NVP (und
nachfolgender Umsetzungen) das Ziel zu verfolgen, bis 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Die Aufgabenträger werden dagegen nicht verpflichtet, die im ÖPNV bestehenden Barrieren bis zu diesem
Zeitpunkt auch tatsächlich bereits vollständig ausgeräumt zu haben. Vielmehr hat der Gesetzgeber lediglich die
Erwartung, dass bei Berücksichtigung dieses Ziels im Rahmen der Planungen der üblichen
Modernisierungszyklen bereits bis 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht wird.
20
nach BT-Drs. 17/7046, S. 12
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Regelwerke und technische Normen
Die Definition von Barrierefreiheit bleibt von dem Begriff der „vollständigen Barrierefreiheit“ unberührt. Aus der
PBefG-Novelle ergeben sich keinesfalls neue technische oder inhaltliche Anforderungen an die Barrierefreiheit im
ÖPNV. Was „barrierefrei" ist, leitet sich auch weiterhin auf Grundlage von § 4 des Behinderten-
gleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aus den
allgemein anerkannten Regeln der Technik ab.
Die Definition örtlicher Standards zur Barrierefreiheit auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik21
obliegt den Aufgabenträgern in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen, Baulastträgern sowie den
Verbänden, Beauftragten und Beiräten der Betroffenen.
Ausnahmeregelung
Die Forderungen nach der Herstellung von Barrierefreiheit gelten nicht ausnahmslos.
Die in § 8 Abs. 3 PBefG genannte Frist gilt nicht, sofern im NVP Ausnahmen konkret benannt und begründet
wurden. Im NVP werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.
Des Weiteren können die Länder gemäß § 62 Abs. 3 PBefG den genannten Zeitpunkt abweichend festlegen
sowie Ausnahmetatbestände bestimmen, die eine Einschränkung der Barrierefreiheit rechtfertigen, soweit dies
nachweislich aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist.
Geltungsbereich
Die in der Novelle des PBefG gefassten Regelungen gelten grundsätzlich für alle Verkehrsmittel des ÖPNV,
soweit sie in § 8 Abs. 1 PBefG definiert wurden, wie Busse und auch Schienen- oder leitungsgebundene
Fahrzeuge. Weiterhin umfasst die Regelung auch die im NVP enthaltenen Aussagen zu flexiblen Bedienformen,
wie in § 8 Abs. 2 PBefG benannt, da diese den regelmäßigen Linienverkehr in Schwachverkehrszeiten ersetzen
oder ergänzen bzw. in Räumen geringer Nachfrage den Verkehr verdichten, inkl. nach § 42 PBefG genehmigte
Bürgerbusse. Nicht abgedeckt sind die Angebote des SPNV, da für diese bereits mit der Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) entsprechende Verpflichtungen festgelegt sind.
Die Verkehrsangebote außerhalb des NVP, z. B. freigestellter Schülerverkehr oder Bürgerbusse, brauchen
dementsprechend nicht hinsichtlich der Schaffung von vollständiger Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Es ist
politische Entscheidung vor Ort, ob die Zielvorgabe für 2022 für den gesamten ÖPNV eine Barrierefreiheit sicher
zu stellen, auch für diese Verkehrsangebote gelten soll.
21
Eine Auflistung der Regelwerke und technischen Normen finden sich in BAG ÖPNV – Barrierefreiheit im ÖPNV, S. 10ff.
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Zielgruppe
Der ÖPNV ist nicht nur für behinderte Menschen, sondern allgemein für die Nutzergruppe der Menschen mit
Mobilitätsbeeinträchtigung barrierefrei zu gestalten.
Abbildung 10: Übersicht Mobilitätseinschränkungen
Zu dieser Nutzergruppe gehören zum einen die mobilitätseingeschränkten Menschen in engerem Sinne –
körperbehinderte, seh- und hörgeschädigte sowie sprachbehinderte Menschen; ebenso Menschen mit kognitiven
Entwicklungsbeeinträchtigungen und psychisch behinderte Menschen. Die Menschen mit Mobilitätsbehinderung
i. e. S. umfassen einen Anteil von 16,5 % der Bevölkerung im Freistaat Sachsen. 22
Zum anderen umfasst
Mobilitätsbeeinträchtigung im weiteren Sinne auch die Gruppe der reise- und altersbedingt
mobilitätseingeschränkten Personen (siehe Abbildung 10).
22
5. Behindertenbericht des Freistaat Sachsen
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4.1.2 Voraussetzungen und Zielstellungen
Im Gültigkeitszeitraum des NVP für den NVR Chemnitz/Zwickau 2016-2020 soll eine umfangreiche Analyse des
Status-quo sowie eine weiterführende Bestandsaufnahme der Fahrzeugausstattung, der Haltestelleninfrastruktur
sowie der Informationsvermittlung vorgenommen werden.
Abbildung 11: Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Aufstellung des Nahverkehrsplanes23
Fahrzeuge/ Informationsvermittlung im Betrieb
Hinsichtlich des Fahrzeugbestandes erfolgt – schon im Rahmen der Erstellung des NVP – eine Aufnahme aller
für die Erbringung der Verkehrsleistung im Aufgabenträgergebiet eingesetzten Fahrzeuge. Diese sollten nach
ihren Ausstattungsdetails kategorisiert werden. Dies umfasst im Besonderen die Ausstattungsmerkmale
Zielanzeige sowie Haltestellenanzeige und -ansage innen sowie eine Erhebung der Ausstattung der Fahrzeuge
hinsichtlich kontrastreicher Fahrzeugausstattung (sog. Gelbstangen-Prinzip). Die inhaltlichen Details für den
Aufbau eines Fahrzeugkatasters in Bezug auf die Nahverkehrsplanung und die Barrierefreiheit sind in Anlage 4
aufgeführt.
Durch diese Aufstellung kann im Rahmen einer Maßnahmenplanung – auch über den NVP hinaus – eine zeitliche
und haushaltskonforme Planung zur evtl. Umrüstung oder Neuanschaffung von Fahrzeugen vorgenommen und
eine entsprechende Zielstellung für 2022 und darüber hinaus erarbeitet und begründet werden.
Haltestelleninfrastruktur
Die Erhebung des Haltestellenbestands und der entsprechenden Ausstattung selbiger wird als Prüfauftrag in den
NVP aufgenommen, da ein vollumfängliches Haltestellenkataster nicht vorhanden und im Verlauf der Erstellung
dieses NVP nicht zu erarbeiten ist. Die Gesamtaufnahme aller Haltestellen erfolgt in Zusammenarbeit des
23
BAG ÖPNV – Barrierefreiheit im ÖPNV
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Aufgabenträgers mit den Kommunen im Aufgabenträgerbereich. Die inhaltlichen Details für den Aufbau eines
Haltestellenkatasters sind in Anlage 5 aufgeführt.
Neben baulichen Aspekten soll zudem die Ausstattung der Haltestellen mit Einrichtungen der
Informationsvermittlung wie z. B. dynamische Fahrgastinformationssysteme aufgenommen werden. Nach
Vorliegen einer abschließenden Bestandsaufnahme und Aufarbeitung im Kataster erfolgt die Priorisierung der
Haltestellen zum barrierefreien Ausbau.
Für die Haltestelleninfrastruktur wird in Abhängigkeit raumstruktureller Merkmale ein Mindestmaß (mit Bezug auf
die Einwohner) für bis zum Jahr 2022 barrierefrei auszugestaltende Haltestellen bestimmt. Grundlage zur
Bestimmung der maßgeblichen raumstrukturellen Merkmale ist der Landesentwicklungsplan Sachsen. Das auf
die Einwohner bezogene Mindestmaß barrierefreier Haltestellen wird auf Gemeindeebene angewendet. Das
bedeutet, eine Überschreitung des Mindestmaßes in einer Gemeinde kann nicht zur Kompensation der
Unterschreitung des Mindestmaßes in einer anderen Gemeinde führen. Die raumstrukturellen Merkmale dürfen
allerdings nicht die allein bestimmende Einflussgröße sein.
Übergangsstellen sollten grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein. Haltestellen mit besonderem Bedarf an
Barrierefreiheit werden, in Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Aufgabenträger, bestimmt. Dies
können z. B. Haltestellen an zentralen Handels- oder Kultureinrichtungen, an bedeutenden Sportstätten oder
auch an medizinischen Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Reha-Zentren) sein.
Aufgrund der begrenzten monetären wie planerischen Möglichkeiten ist ein vollständiger Ausbau bis 2022 als
unrealistisch anzusehen. Aus diesem Grund sollen unter Einbeziehung des raumstrukturellen Mindestmaßes
neben Übergangsstellen sowie Haltestellen mit besonderem Bedarf vorrangig Haltestellen mit hoher verkehrlicher
Bedeutung ausgebaut werden.
Haltestellen, die die dargelegten Eigenschaften erfüllen, sollen im Zuge der zukünftigen Ausbauplanungen der
Kommunen prioritär behandelt und nach den gesetzlichen Vorgaben und Normen der Barrierefreiheit modernisiert
werden.
Abbildung 12: Kriterien zur Prioritätenbildung beim Haltestellenausbau24
24
BAG ÖPNV – Barrierefreiheit im ÖPNV
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Für den Ausbau von SPNV-Anlagen gelten u. a. die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie die
Festlegungen der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität – Zugänglichkeit für Menschen mit
Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (TSI PRM). Die baulichen Anlagen im Bereich des
ÖSPV sollten unter Beachtung von BOStrab, BOKraft sowie Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen
Personenverkehrs (Ausgabe 2013) (EAÖ) errichtet werden. Des Weiteren sollten die Inhalte der neuformulierten
DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum,
der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum sowie der DIN 32981:2015-10 Zusatzeinrichtung für
Blinde und Sehbehinderte an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) - Anforderungen einfließen.
Informationsvermittlung
Die Fahrzeuge und Haltestellen betreffende barrierefreie Informationsvermittlung soll wie oben beschrieben
während der Laufzeit des vorliegenden NVP erhoben werden.
Für die Informationsvermittlung sind vor allem die die Servicestellen des Verkehrsverbundes sowie des
Verkehrsunternehmens Zuständig. Diese sollten zur Erreichung eines hohen Standards geschultes Personal
aufweisen.
Die Evaluierung der barrierefreien Informationsvermittlung im Internet erfordert eine gesonderte Betrachtung.
Diese sollte ebenfalls durch eine Bestandsaufnahme sowie eine anschließende Analyse und etwaige
Maßnahmenplanung erfolgen.
Einer entsprechenden Erhebung und Evaluierung vorangestellt, muss jedoch ein zugrunde zulegender Standard
bestimmt werden.
International anerkannt sind die Standards „Web Content Accessibility Guidelines 2.0“ (WCAG) der Web
Accessibility Initiative (WAI) aus dem Jahr 2008. Auf nationaler Ebene kann auf die Verordnung zur Schaffung
barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-
Verordnung – BITV 2.0) aus 2011 verwiesen werden. Diese orientiert sich in ihren Anforderungen an den o. g.
internationalen Standards.
Die Struktur der Webseiten muss einfach und übersichtlich sein. Shortcuts zur Startseite bzw. an den
Seitenanfang werden verwendet. Eine kontrastreiche Gestaltung ist besonders wichtig. Zum Download
bereitgestellte Dokumente (z. B. PDF-Dateien) werden als Text-PDF mit Tags versehen, so dass sie ohne
Probleme von den Betroffenen gelesen werden können.
Für die sehbehinderten Smartphonenutzer sind Apps (Apple und Android) nützliche Hilfsmittel im ÖPNV. Dabei
kommen Screenreader zur Anwendung. Als Beispiele für vielfach genutzte Apps werden der DB-Navigator oder
der Abfahrtsmonitor von den Betroffenen genannt. Die Apps informieren über die Abfahrtsmöglichkeiten,
Abfahrtszeiten, Verbindungsmöglichkeiten oder Verspätungen. Die Apps sollten barrierefei sein und somit
kontrastreich und leicht bedienbar sein.
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4.2 PlusBus
Nicht alle regional bedeutsamen Orte und Ziele im VMS-Gebiet sowie in angrenzenden Verkehrsräumen können
durch den SPNV erreicht bzw. miteinander verbunden werden. Dabei spielen u. a. die besonderen
topographischen Verhältnisse des Mittelgebirges eine nicht vernachlässigbare Rolle.
Um die Attraktivität des Gesamtsystems ÖPNV zu sichern, wird in Ergänzung des SPNV ein PlusBus-Netz
entwickelt und implementiert.
Produktprofil
Die Schaffung eines qualitativ hochwertigen ÖSPV-Produktes erfordert eine genaue Profilierung und
diesbezügliche Umsetzung der aufgestellten Anforderungen. Die wesentlichen Qualitätsmerkmale sind
hinsichtlich Ausstattung und Zuverlässigkeit mit dem SPNV vergleichbar. Dem Produkt PlusBus liegen folgende
generelle Angebotskriterien zugrunde.
Tabelle 8: Produktprofil PlusBus
Angebotskriterien Ausprägung
Grundsatz es besteht in raumstruktureller wie fahrplantechnologischer Hinsicht – wie
in den folgenden Profilpunkten dargestellt – keine adäquate, direkte
SPNV-Verbindung
Raumstrukturelle
Erschließung
Anbindung von Mittelzentrum an Oberzentrum
Verknüpfung von benachbarten Mittelzentren
Verknüpfung relevanter ÖPNV-Potenziale mit übergeordneten Zentren
bzw. Zentren verbindende ÖPNV-Achsen mit übergeordnetem
Zielpotenzial (Verwaltungsstandort, Klinikum, Gewerbegebiet usw.)
Linienführung/ -struktur direkte Linienführung
einheitlicher Linienweg im Tagesverlauf für Hin- und Rückweg
Bedienung bedeutender Verknüpfungspunkte (i. d. R. Bahnhöfe bzw.
Busbahnhöfe)
konstante Bedienung der PlusBus-Haltestellen je Linie
Linien mit Verbindungs- und nachgeordneter Erschließungsfunktion
Zuordnung einzelner Linien zu bestimmten SPNV-Strecken; zur
o räumlichen Erweiterung der Verkehrsrelation (z.B. über das
Ende einer SPNV-Linie hinaus) oder
o zeitlichen Ergänzung zum SPNV-Angebot
Bedienstandards Taktverkehr Montag bis Freitag:
o mindestens 60-Min-Grundtakt von 6:00 bis 20:00 Uhr
o täglicher Bedienzeitraum von 4:00 bis 22:00 Uhr
o mit nachfrageorientierter Verdichtung
o an Schul- und Ferientagen
Wochenend- und Feiertagsbedienung:
o bedarfsgerecht vertaktetes Angebot
o mindestens 6 Fahrtenpaare Samstag
o mindestens 4 Fahrtenpaare Sonntag/Feiertag
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
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Angebotskriterien Ausprägung
Anschlusssicherung/
Übergang
fahrtenweise, systematische SPNV-Anschlüsse und/oder Anschlüsse zu
weiteren Linien im PlusBus-Netz
zeitnaher Bahn-Bus Übergang von maximal 10 Minuten (vgl. Standard
Verbindungsqualität)
In der Übergangszeit enthalten ist die Wegezeit (Zeit für den Weg vom
eintreffenden zum abfahrenden Fahrzeug). Im Regelfall beträgt die
Wegezeit 3 bis 5 Minuten
Corporate Design Ziel ist die Schaffung eines spezifischen Produkt-Designs des Produkts
„PlusBus“. Dessen Kriterien sollen vor allem gegenüber dem Kunden, aber auch
für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen ein Qualitätsversprechen
vermitteln und sind eine Voraussetzung für die verbundweite Vermarktung des
Angebots.
Zielvorstellung:
einfache, transparente und konsistente Grundstruktur des Corporate
Design
einheitliche Kennzeichnung im Marketing
PlusBus-Angebote werden
o im Fahrgastinformationssystem
o in Fahrplantabellen,
o in Liniennetzplänen,
o an Haltestellen und
o an Fahrzeugen
hervorgehoben.
Fahrzeuganforderungen gehobene Komfortmerkmale bei der Ausstattung der Linienfahrzeuge,
z. B. Niederflureinstieg bzw. Kneeling mit Rampe, Reisebestuhlung,
Klimaanlage etc.
möglichst niedriges Fahrzeugalter, maximal jedoch 8 Jahre
Berücksichtigung einer der Nachfrage entsprechenden Sitzplatzanzahl
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
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4.3 Schülerbeförderung
Die Rahmenvorgaben für die Beförderung von Schülern sind in der Schülerbeförderungssatzung des ZVMS
geregelt. Dieser ist seit dem 1. Januar 2011 Aufgabenträger der Schülerbeförderung. Ausgenommen davon ist
die Stadt Chemnitz, die die Aufgabe der Schülerbeförderung nach wie vor selbst wahrnimmt. Zu den Aufgaben
gehören unter anderem die Prüfung der Anspruchsberechtigung, die Entscheidung über die Erstattung der
notwendigen Beförderungskosten sowie die Organisation der Beförderungsleistungen für Fahrten zwischen
Wohnung und Schule mit öffentlichen und vertragsgebundenen Verkehrsmitteln. Für die Schüler von Chemnitzer
Schulen ist das Schulverwaltungsamt Chemnitz Ansprechpartner für die Belange der Schülerbeförderung.
Die zukünftige Planung der Schülerbeförderung sollte im Hinblick auf ein nachhaltiges Verkehrsangebot folgende
Punkte nicht außer Acht lassen.
Zum einen ist es das Ziel, eine größtmögliche Abdeckung der Schülerbeförderung mit Linienverkehr nach §§ 42
und 43 PBefG, unter Einhaltung der Rahmenvorgaben der Schülerbeförderungssatzung, zu erreichen. Dies
impliziert eine weitest gehende Vermeidung von Bedarf an freigestelltem Schülerverkehr durch Integration der
erforderlichen Leistungen in die jeweiligen Linienverkehrsangebote. Des Weiteren sollen Linien nach § 43 PBefG,
soweit die Platzkapazitäten dies zulassen, für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dies beinhaltet eine
Darstellung der Linien in der VMS-Verbindungsauskunft.
Durch den Schulnetzplanungsträger soll bei der Erstellung der Schulnetzplane auch eine Anhörung des
Aufgabenträgers Verkehr erfolgen. Dessen Einbeziehung in den Planungsverlauf soll die Aufrechterhaltung der
Schülerbeförderung im Linienverkehr sichern bzw. diese ggf. herstellen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur
Anhörung besteht jedoch nicht.
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
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4.4 Bedienstandards im Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau
Im Verbundraum des VMS werden Mindeststandards für die Gestaltung des ÖPNV festgelegt. Eine Zielstellung
im Rahmen der Fortschreibung des NVPs für den NVR Chemnitz/Zwickau ist es, verbundweite,
aufgabenträgerübergreifende Anforderungen und Standards für verschiedene Bereiche des Nahverkehrssystems
zu implementieren. Diese Vorgaben ermöglichen es, das Verkehrsangebot in seiner komplexen Vielschichtigkeit,
einheitlich nach dessen Angebotsqualität zu bewerten, und zwar nicht nur durch fachkundige Personen, sondern
auch für die Träger öffentlicher Belange sowie Bewohner des Verbundraumes, die Nutzer des Angebots.
Aufgrund der unterschiedlichen Komplexität der Verkehrsangebote wurden die Rahmenbedingungen nicht gleich
dimensioniert. Sie wurden nach folgenden Kriterien differenziert erarbeitet:
- verbundweit nach Verkehrsträger – SPNV (VMS) und ÖSPV (Aufgabenträger) – sowie
- auf Ebene der Aufgabenträger nach Landkreis oder Stadt.
Die Mindestvorgaben ausschließlich der Reisezeiten sind einzuhalten. Die Angaben zu Reisezeiten werden als
Orientierungswerte definiert.
Eine Spezifizierung einhergehend mit höherwertiger Ausgestaltung des ÖPNV ist jederzeit möglich. Etwaige
diesbezügliche Darlegungen bzw. Ausnahmeregelungen der folgenden Anforderungen und Standards können
dem jeweiligen aufgabenträgerspezifischen NVP entnommen werden. Die Aufgabenträger haben sich in erster
Linie an den Vorgaben in den entsprechenden Teil-Nahverkehrsplänen zu orientieren. Nachgeordnet wird auf die
tabellarisch zusammengefassten Bedienstandards des VMS verwiesen
Die Bedienstandards und Anforderungen gelten im gesamten Verkehrsverbund ausschließlich der Oberzentren
Chemnitz und Zwickau. Die Ausführungen zu den Bedienstandards der Stadt Chemnitz sind dem Teilplan B-I und
der Stadt Zwickau dem Teilplan B-V zu entnehmen.
4.4.1 ÖPNV-Netzebenen
Die ÖPNV-Netzebenen bilden die Grundlage des ÖPNV-Systems. Im VMS soll in Anlehnung an die
Rahmenplanung folgende Netzhierarchie gelten:
Abbildung 13: ÖPNV-Netzebenen im NVR Chemnitz/Zwickau
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Für das SPNV-Zielkonzept dieses NVP wurden drei Linienkategorien, entsprechend ihrer Funktion, festgelegt.
Folgend sind die Linien im ZVMS diesen Kategorien zugeordnet sowie mit entsprechenden Angebotsqualitäten
unterlegt.
Express-Linien
hochwertige Direktverbindungen zwischen den Oberzentren im 60-min bzw. 120-min-Takt
Beschleunigung durch die Bedienung ausgewählter Systemhalte
Zwischenhalte werden durch parallele S-Bahn bzw. S-Bahn-ähnliche Linien bedient
Linie KBS Laufweg Takt
RE 3 510 (Dresden –) Freiberg – Chemnitz – Zwickau (–Hof) 60‘ tägl
RE 6 525 Chemnitz – Burgstädt (– Leipzig) 60‘ tägl
S 5X 501.5 (Leipzig –) Werdau – Zwickau 60‘ tägl
RE 1TH 540 Glauchau (– Gera – Erfurt – Göttingen) 120‘ tägl25
S-Bahn- und S-Bahn-ähnliche Linien
Anbindung der Mittelzentren an ihr jeweiliges Oberzentrum im 60-min-Takt,
mit nachfrageorientierter Verdichtung auf 30-min-Takt
Halt auf allen Stationen
Linie KBS Laufweg Takt
RB 30/
S 3 (DD)
510 (Dresden –) Freiberg – Chemnitz – Zwickau
RB 30 (Dresden –) Freiberg – Chemnitz – Zwickau 60‘ tägl.
RB 30V Chemnitz – Zwickau 60‘ Mo-Fr in der HVZ
S 3 (DD) (Dresden –) Freiberg 60‘ Mo-Fr in der HVZ
C 11 522
Chemnitz – Stollberg – Oelsnitz Mo-Fr: 30‘/
Sa: 30‘/ So/Ftg: 60‘
C 13 525 Chemnitz – Burgstädt 60’ tägl.
C 14 / RB 45 520 Chemnitz – Mittweida – Döbeln (– Riesa – Elsterwerda)
C 14 Chemnitz – Mittweida 60‘ tägl.
RB 45 Chemnitz – Mittweida – Döbeln (– Riesa –
Elsterwerda)
Mo-Fr: 60‘/
Sa, So/Ftg: 120‘+
Verdichter
25
zwischen Glauchau (Sachs) und Gößnitz Überlagerung RE 1 TH mit RB 37 zum stündlichen Angebot
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Linie KBS Laufweg Takt
C 15 516 Chemnitz – Hainichen 60‘ tägl.
C 16 / RB 81 519 Chemnitz – Olbernhau-Grünthal 60‘ tägl.
C 17 / RB 80 517 Chemnitz – Annaberg-Buchholz – Cranzahl
Chemnitz – Annaberg-Buchholz 60‘ tägl.
Annaberg-Buchholz – Cranzahl
Bedarfsorientiert auf
Anschlüsse
Fichtelbergbahn
C 18 524 Chemnitz – Thalheim – Aue
Chemnitz – Thalheim Mo-Fr: 30‘/
Sa: 30‘/ So/Ftg: 60‘
Thalheim – Aue 60‘ tägl.
S 5 (L) 501.5 (Leipzig –) Werdau – Zwickau 120‘ tägl.
Regionale Erschließungslinien
Bedarfsorientiertes Angebot
Halt auf allen Stationen
Linie KBS Laufweg Takt
RB 37 540 Glauchau (– Gößnitz) 120‘ tägl.26
RB 83 514 Freiberg – Holzhau Mo-Fr: 60’/
Sa, So/Ftg: 120‘
RB 92 523 Oelsnitz – Glauchau Mo-Fr: 60’/
Sa, So/Ftg: 120‘
RB 95 535 Zwickau – Aue – Johanngeorgenstadt 60’ tägl.
RB 110 506 (Leipzig –) Leisnig – Döbeln Mo-Fr: 60’/
Sa, So/Ftg: 120‘
VL 1 539 Zwickau-Zentrum – Irfersgrün (– Falkenstein
– Klingenthal – Kraslice) 60’ tägl.
VL 2
544
Zwickau-Zentrum – Zwickau Hbf (– Plauen –
(Cheb))
Zwickau-Zentrum – Zwickau Hbf (–Plauen) 120‘ Mo-Fr27
Zwickau-Zentrum – Zwickau Hbf – Werdau (–
Plauen (– Cheb)) 120‘ tägl.
26
FBB28
518 Cranzahl – Kurort Oberwiesenthal
(Schmalspurbahn) saisonal differenziert
26
zwischen Glauchau (Sachs) und Gößnitz Überlagerung RB 37 mit RE 1 TH zum stündlichen Angebot 27
Mo-Fr zwischen Zwickau-Zentrum und Plauen Überlagerung zum stündlichen Angebot 28
Fichtelbergbahn (Schmalspurbahn)
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Merkmal
Ergänzung zu den SPNV-Achsen und Verbindungen in die zentralen Orte (OZ und MZ).
Diese Ebene beinhaltet die Linien mit möglichst direkter und konstanter Linienführung sowie mit
Verbindungs- und nachgeordneter Erschließungsfunktion.
Die Linienführung bedient bedeutende Verknüpfungspunkte (i. d. R. Bahnhöfe bzw. Busbahnhöfe).
Es erfolgt eine regelmäßige stündliche Bedienung29
und es werden Anschlüsse an die SPNV-Linien
gesichert (siehe Anforderungen PlusBus).
Tabelle 9: Vorschlag PlusBus-Linien
Linie AT Linienverlauf Abstimmungs-bedarf AT/VMS
207 ERZ Chemnitz – Zschopau – Marienberg
210 ERZ Chemnitz – Thum – (– Geyer –) Annaberg-Buchholz – Kurort Oberwiesenthal
342 ERZ Schwarzenberg – Beierfeld – Grünhain – Zwönitz (– Thalheim)
380 ERZ Aue – Stollberg
3XX ERZ Chemnitz – Aue – Schneeberg / Schwarzenberg
415 ERZ Annaberg-Buchholz – (Crottendorf -) Schwarzenberg – Aue
490 ERZ Annaberg-Buchholz – Mildenau – Marienberg – Olbernhau
105 LK Z Glauchau – Meerane
129 LK Z Zwickau – Werdau – Steinpleis – Zwickau x
136 LK Z Zwickau – Wilkau-Haßlau – Kirchberg
152 LK Z Zwickau – Lichtenstein – Oberlungwitz – Chemnitz-Schönau x
251 LK Z Chemnitz-Schönau – Oberlungwitz – Gersdorf – Lichtenstein x
253 LK Z Chemnitz-Schönau – Rabenstein – Limbach-Oberfrohna
254 LK Z Chemnitz-Ebersdorf – Zentralhaltestelle – Chemnitz-Center – Limbach-Oberfrohna
526 VMS Chemnitz – Limbach-Oberfrohna
628 MS Geithain – Rochlitz [– Waldheim] x
629 MS [Glauchau – Penig – Narsdorf /] Rochlitz – Geithain x
640 MS Chemnitz – Frankenberg – Hainichen – Roßwein x
650 MS Chemnitz – Hartmannsdorf – Penig
657 MS Mittweida – Burgstädt – Hartmannsdorf - Limbach-Oberfrohna
675 MS Mittweida – Seifersbach – Frankenberg
677 MS Mittweida – Niederrossau – Hainichen
29
Taktlücken sind nur außerhalb der HVZ möglich
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Linie AT Linienverlauf Abstimmungs-bedarf AT/VMS
682 MS Mittweida – Rochlitz
732 MS Freiberg – Weißenborn – Lichtenberg – Oberbobritzsch – Burkersdorf – Frauenstein
x
737 MS Freiberg – Brand-Erbisdorf – Neuhausen – Seiffen – Deutschneudorf x
747 MS Freiberg – Hainichen x
750 MS Freiberg – Großvoigtsberg – Nossen – Roßwein – Döbeln
924 MS Waldheim – Hartha – Leisnig
Eine grafische Übersicht des PlusBus-Liniennetzes enthält Anlage 6.
In den Teilplänen der Aufgabenträger werden die PlusBus-Linien ebenfalls benannt.
Merkmal
regionalbedeutsame Verbindungen als Rückgrat des ÖSPV in den Landkreisen
Diese Ebene beinhaltet die Verbindungen zwischen:
o den Orten mit zentraler Funktion sowie zwischen
o den Gemeinden und dem nächstgelegenen Zentralen Ort.
Diese Angebote sind i. d. R. nicht vertaktet und richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten (z. B.
Schulzeiten). Dazu gehören auch bedarfsorientierte Betriebsformen in nachfrageschwachen Zeiten und Räumen,
die das übergeordnete Netz ergänzen.
Ergänzungsnetz – 1. Ordnung
ergänzende bedarfsorientierte Buslinien, Sonderverkehre und ergänzende Angebote
Ergänzungsnetz – 2. Ordnung
vorrangig nachfrageorientierte Schülerlinien
Stadtverkehre in den Oberzentren Chemnitz und Zwickau
Verkehrsangebote im Stadtgebiet der Oberzentren
hochwertiger Taktverkehr mit regelmäßig verkehrenden Linien
Verkehrsangebot umfasst Straßenbahn- und Busverkehre
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
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Stadtbussysteme in den Landkreisen
vorrangige Erschließungsfunktion im städtischen Bereich der Klein- und Mittelstädte
Linien, die werktags mit mind. 60-min-Takt verkehren, ansonsten nach Bedarf
Ergänzende Stadtbuslinien in den Landkreisen
Linien mit ergänzendem Angebot mit Einzelfahrten oder ggf. auch Vertaktung
4.4.2 Bedienzeiträume
Montags bis freitags wird in Haupt-, Neben- und Schwachverkehrszeiten unterschieden. Diese werden
entsprechend der Netzebene festgelegt (siehe Tabelle Bedienstandards ÖPNV). Am Wochenende und feiertags
erfolgt dazu keine Unterscheidung.
Tabelle 10: Bedienzeiträume im Verkehrsverbund
Verkehrszeit Erläuterung
Hauptverkehrszeit
(HVZ)
gekennzeichnet durch Berufs-, Ausbildungs-, Einkaufs- und
Versorgungsverkehr, hohe Nachfrage sowie einen hohen Anteil
spontaner Wege
aufgrund der erforderlichen hohen zeitlichen Flexibilität und der
hohen Kapazitätsanforderungen ist ein dichter Takt wichtig
Nebenverkehrszeit
(NVZ)
reduziertes Angebot kann vorgehalten werden
gekennzeichnet durch Besorgungsverkehr in den Vormittagsstunden
und späten Berufsverkehr sowie Wege, die gezielt auf bestimmte
Orte und Zeiten ausgerichtet sind
aufgrund der geringeren Nachfrage ist eine niedrigere Taktdichte als
in der Hauptverkehrszeit ausreichend
regelmäßige Abweichungen von der üblichen Linienführung und/oder
Bedienung von Haltestellen außerhalb der üblichen Linienführung auf
Anforderung sind möglich
Schwachverkehrszeit
(SVZ)
umfasst die frühen Morgenstunden und/ oder Übergänge zu den
Nachtstunden
gekennzeichnet durch geringe Nachfrage, beschreibt im
Wesentlichen sowohl spontanen Freizeitverkehr (z. B. vor und im
Anschluss an Kulturveranstaltungen) als auch abendlichen
Berufsverkehr
regelmäßige Abweichungen von der üblichen Linienführung und/oder
Bedienung von Haltestellen außerhalb der üblichen Linienführung auf
Anforderung sind möglich
ist bedarfsorientiert, ggf. auch bedarfsgesteuert, zu gestalten
Samstag, Sonntag und
Feiertage
gekennzeichnet durch geringere Nachfrage, beschreibt im
Wesentlichen von witterungsbedingt teilweise erheblichen
Schwankungen unterliegenden Tourismus- und Freizeitverkehr,
Ausflugsverkehr als auch geringen Anteil Berufsverkehr
regelmäßige Abweichungen von der üblichen Linienführung und/oder
Bedienung von Haltestellen außerhalb der üblichen Linienführung auf
Anforderung sind möglich
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4.4.3 Mindestbedienstandards
Mindestbedienhäufigkeit
Mo-Fr Sa; So/Ftg
HVZ NVZ SVZ
Verkehrszeit 06:00-20:00 4:00-6:00 20:00-24:00 06:00-20:00
SPNV-Netz
Express-Linien
(Oberzentren verbindend) mind. 120-min-Takt nach Bedarf 120-min-Takt
S-Bahn ähnliche Linien mind. 60-min-Takt
mit nachfrageorientierter Verdichtung nach Bedarf 60-min-Takt
Regionale Erschließungslinien
nach Bedarf (60-min bzw. 120-min-Takt) nach Bedarf nach Bedarf
06:00-20:00 4:00-6:00 20:00-22:00 nach Bedarf
PlusBus-Netz 60-min-Takt
mit nachfrageorientierter Verdichtung nach Bedarf
Sa: 6 Fahrtenpaare So/Ftg: 4 Fahrtenpaare
06:00-09:00 12:00-18:00 09:00-12:00 18:00-20:00 4:00-6:00 20:00-22:00 nach Bedarf
Grundnetz 5 Fahrtenpaare 2 Fahrtenpaare nach Bedarf nach Bedarf
06:00-09:00 12:00-16:00 09:00-12:00 16:00-18:00 18:00-20:00 nach Bedarf
Ergänzungsnetz
1. Ordnung 3 Fahrtenpaare nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf
06:00-08:00 12:00-16:00 08:00-12:00 16:00-18:00 - - -
2. Ordnung (vorrangig Schülerlinien)
Schulfahrten/ Nachfrageabhängig
Nachfrageabhängig
siehe aufgabenträgerspezifische Teilpläne
Stadtverkehr
Oberzentren siehe aufgabenträgerspezifische Teilpläne
Landkreise
06:00-18:00 4:00-6:00 18:00-20:00 nach Bedarf
vertaktet 60 min-Takt nach Bedarf nach Bedarf
06:00-09:00 14:00-16:00 09:00-14:00 16:00-18:00 18:00-20:00 nach Bedarf
ergänzend einzelne Fahrten; ggf. Taktverkehr
nach Bedarf nach Bedarf
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4.4.4 Mindesterschließung
Alle Flächen des Nahverkehrsraumes mit zusammenhängender Bebauung, welche mehr als 200 Einwohner oder
ein maßgebliches Quell- bzw. Zielpotenzial von diesem Umfang aufweisen sind zu erschließen. Quell- bzw.
Zielpotenziale können Einwohner, Berufspendler, Auszubildende, Erholungssuchende oder relevante Objekte und
Einrichtungen, wie z. B. Gewerbegebiete, Einkaufszentren umfassen bzw. beinhalten. Eine Teilfläche gilt als
erschlossen, wenn 80 % der Personen in den Einzugsbereichen der Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln
wohnen oder dort beschäftigt sind.
Tabelle 11: Haltestelleneinzugsbereiche nach zentralörtlicher Gliederung und Netzebenen
Oberzentren30
SPNV Strab Busnetz
Kernzone: zentrales Gebiet der Stadt 600 300 300
Kernrandzone: an die Kernzone
angrenzendes Gebiet 600 400 400
Außenzone: städtisch strukturiertes
Außengebiet mit überwiegend offener
Bebauung
1000 600 600
Mittelzentren SPNV/
PlusBus Grundnetz
Ergänzungs-
netz
Stadtbus-
linien
Kernzone: zentrales Gebiet der Stadt 400 400 400 300
Außenzone: städtisch strukturiertes
Außengebiet mit überwiegend offener
Bebauung
1000 600 600 400
Ortsteile: isoliert gelegene Wohn- und
Arbeitsstättengebiete innerhalb und
außerhalb der Stadtgrenzen
- 1000 1000 600
Grundzentren SPNV/
PlusBus Grundnetz
Ergänzungs-
netz
Stadtbus-
linien
Zentraler Bereich: weitgehend
geschlossenes Siedlungsgebiet mit zum
Teil städtischem Charakter
800 600 600 400
Ortsteile: isoliert gelegene Wohn- und
Arbeitsstättengebiete innerhalb und
außerhalb des zentralen Bereichs
1000 1000 1000 600
Gemeinden SPNV/
PlusBus Grundnetz
Ergänzungs-
netz
Stadtbus-
linien
mit besonderer Funktion 1200 1000 1000 -
Sonstige Gemeinde - 1000 1000 -
30
ausgenommen Stadt Chemnitz
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4.4.5 Verbindungsqualität
Eine direkte Beförderung der Fahrgäste ist prinzipiell die beste Verbindung zu ihren Zielen. Ausdruck der
Verbindungsqualität ist die zeitliche Erreichbarkeit des nächstgelegenen Ortes höherer Zentralität. Im NVR
Chemnitz/Zwickau ist aufgrund der im Zuge der Kreisreform erfolgten Zusammenlegung und daraus
resultierenden räumlichen Umstrukturierung der Verwaltungsstandorte die Verbindung zwischen den
Mittelzentren ebenfalls von Bedeutung.
Die Verbindungsqualität wird generell relationsbezogen und nicht linienbezogen betrachtet, sie wird dabei u. a.
bestimmt durch
die Häufigkeit, mit der eine Verbindung angeboten wird sowie
den für die Fahrt erforderlichen Zeitbedarf einschließlich Übergangszeiten.
Tabelle 12: Verbindungsqualität im Verkehrsverbund
Relation Bedienungshäufigkeit Beförderungszeit31
Mittelzentrum – Oberzentrum 17 Fahrtenpaare
(60-min-Takt) 60 Minuten
Mittelzentrum – Mittelzentrum 10 Fahrtenpaare
(120-min-Takt) 60 Minuten
Grundzentrum – Oberzentrum 7 Fahrtenpaare
(120-min-Takt) 90 Minuten
Grundzentrum – Mittelzentrum 7 Fahrtenpaare
(120-min-Takt) 45 Minuten
Zur Sicherung der Verbindungsqualität sind Anschlüsse u. a. an Verknüpfungspunkten im Fahrplan auszuweisen.
Im Rahmen der jährlichen Fahrplanung werden die vor- und nachrangig zu sichernden Anschlüsse durch den
Aufgabenträger im Rahmen von Vereinbarungen mit den durchführenden Unternehmen festgelegt und ihre
Einhaltung kontrolliert.
Die Übergangszeit für geplante Anschlüsse umfasst die Zeitdauer zwischen Ankunft eines Verkehrsmittels und
Abfahrt des Anschluss-Verkehrsmittels und beinhaltet u. a. Wege und Wartezeiten am Haltepunkt bzw. an der
Haltestelle sowie ggf. Reserven bei Verspätung.
Die maximal zulässige Übergangszeit für geplante Anschlüsse soll 15 Minuten nicht übersteigen. In der
Übergangszeit enthalten ist die Wegezeit (Zeit für den Weg vom eintreffenden zum abfahrenden Fahrzeug). Im
Regelfall beträgt die Wegezeit 3-5 Minuten.
31
angelehnt an RIN 2008
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4.4.6 Qualitätsanforderungen für die Durchführung von
Verkehrsangeboten
Die Qualitätsanforderungen für die Durchführung von Verkehrsangeboten im SPNV sind gesondert im jeweiligen
Verkehrsvertrag durch den ZVMS geregelt.
Die allgemeinen Mindestanforderungen an die Durchführung von ÖSPV-Leistungen in Aufgabenträgerschaft der
Städte sind in den jeweiligen Teilplänen – Stadt Chemnitz und Stadt Zwickau – darlegt.
Im Folgenden sind die allgemeinen Mindestanforderungen an die Durchführung von ÖSPV-Leistungen in den
Landkreisen zusammengefasst aufgeführt, diese stellen die Mindestanforderungen an die Qualität der
Leistungserbringung dar. Enger gefasste Anforderungen sind mittels Fußnote gekennzeichnet und werden in den
Teilplänen der jeweiligen Landkreise zusätzlich noch einmal dokumentiert. Weitere Anforderungen an die ÖSPV-
Leistungsdurchführung werden in den jeweiligen Betrauungs- bzw. Öffentlichen Dienstleistungsaufträgen der
Landkreise aufgeführt.
Anforderungsbereich Fahrzeuge:
Anforderungs-
eigenschaft Anforderung
Technische
Standards
Flottendurchschnittsalter während der Laufzeit des Verkehrsvertrages höchstens
12 Jahre32
;33
;
Ausnahmen sind dem Aufgabenträger anzuzeigen und nachvollziehbar zu begründen
Fahrzeuge müssen betriebssicher sowie technisch und optisch in einwandfreiem
Zustand entsprechend PBefG, BO-Kraft und StVZO sein.
Fahrgast-
komfort/
Barrierefreiheit
Bereitstellung ausreichender Platzkapazitäten im Linienbetrieb.
Von der jährlich erbrachten Verkehrsleistung müssen 50 %34
mit folgenden Standards
durchgeführt werden:
100 % Niederflurigkeit35
Bereitstellung von Platzkapazitäten zur Beförderung von mind. 2 Rollstühlen/
Kinderwagen sowie
gesondert gekennzeichnete Plätze für mobilitäts- und sensorisch
eingeschränkte Fahrgäste.
Fahrzeuge mit Kneeling sind – wenn nicht bereits vorhanden – mit technischer
Einstiegshilfe (z. B. portable Rampen) zur Erleichterung des Ein- und Ausstiegs für
mobilitätseingeschränkte Menschen auszustatten.36
Betriebliche
Kommunikation
VKS VMS - Verbundkommunikationssystem des Verkehrsverbundes Mittelsachsen oder
Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung zur ständigen Verbindung mit der Einsatzleitung
oder in Notfällen zu anderen Fahrzeugen
32
Landkreis Mittelsachsen max. 10 Jahre 33
Landkreis Zwickau Linien der Kategorie 1 max. 8 Jahre 34
Landkreis Zwickau mind. 60 % Niederflur 35
ggf. Low-Entry 36
Konsens, bis zur Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit.
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Anforderungs-
eigenschaft Anforderung
Fahrgast-
information
Vollmatrixanzeige
Elektronische Zielanzeige Front- und Einstiegsseite
Liniennummer Front-, Einstiegs- und Heckseite
Im Fahrzeug:
Akustische – möglichst elektronische – und optische Haltestellenankündigung
Fahrzeug-
beschaffung
Neufahrzeuge müssen bzgl. ihrer Ausstattungsmerkmale den Anforderungen der
gültigen gesetzlichen Festlegungen und Normen entsprechen. Insbesondere die
Ausstattungsdetails
Niederflur mit Kneeling und Rampe (fest installiert oder portabel),
digitale HST-Anzeige sowie Ansage,
VDV-gerechte Rollstuhlstellplatz (mind. 2) sowie kindgerechte Haltestangen
und -griffe sind dabei zu berücksichtigen.
Umwelt-
eigenschaften
Die eingesetzten Fahrzeuge entsprechen dem Stand der Technik bzgl.
Abgasemissionen, Fahrverhalten, Fahrsicherheit und Energieverbrauch zum Zeitpunkt
der Fahrzeugerstzulassung.
Bei Beschaffung von Gebrauchtfahrzeugen sind mindestens die Anforderungen der
Schadstoffklasse Euro 4 zu erfüllen.
Bei Busneubeschaffung ist die jeweils gültige gesetzliche Norm zur Anwendung zu
bringen.
Verbund-
zugehörigkeit
Auf allen im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen ist auf die Zugehörigkeit zum VMS
deutlich sichtbar hinzuweisen, z. B. durch einen Aufkleber am Vorne-Einstieg.
Versicherung Der Verkehrsunternehmer hat für die Fahrzeuge einen angemessenen
Versicherungsschutz vorzuhalten.
Werbung
Werbung für Dritte, insbesondere Außenwerbung auf den Fahrzeugen, ist grundsätzlich
gestattet. Die Werbeinhalte dürfen nicht gegen die Interessen des Auftraggebers oder
gegen die allg. anerkannten Normen von Moral und Ethik verstoßen. Werbung für
politische Parteien und Verbände, Spielhallen, Spirituosen und Tabakwaren sowie
jugendgefährdende Werbung ist nicht zulässig.
Bei Außenwerbung an den Fahrzeugen dürfen max. 30 % der gesamten
Fahrzeugscheibenfläche verdeckt werden.
Anforderungsbereich Fahrpersonal:
Anforderungs-
eigenschaft Anforderung
Erscheinungs-
bild
Gepflegtes und seriöses Erscheinungsbild.
Zweckmäßige, saubere Kleidung (Dienstkleidung).
Kompetenz
Gültige Führerscheinklasse sowie gültige Genehmigung zur Personenbeförderung.
Tarif- und Beförderungsbestimmungen-, Fahrplan- und Orts- sowie
Vorschriftenkenntnis.
Kenntnisse der Fahrzeug-, Abfertigungs- und Kommunikationstechnik
Sichere Anwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
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Anforderungs-
eigenschaft Anforderung
Verhalten
Hilfsbereit, höflich, besonnen, kundenorientiert; auch in Konfliktsituationen.
Unterstützung von mobilitäts- oder sensorischen eingeschränkten Fahrgästen beim Ein-
und Ausstieg, soweit es die verkehrliche Lage zulässt.
Schulung/
Weiterbildung
Regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie dokumentierte
Fahrzeugführerschulung gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz.
Anforderungsbereich Kundenbetreuung:
Anforderungs-
eigenschaft Anforderung
Kunden-
betreuung
Erfolgt vorrangig im Fahrzeug; das Personal und das Fahrzeug bestimmen das
Unternehmens- und ÖPNV-Bild des Kunden.
Service-
Telefon
Eine Kundentelefonnummer ist an den Aushangfahrplänen und im Fahrzeug zu
veröffentlichen. Diese ist entsprechend der in der Betrauungsvereinbarung
festzulegenden Betriebszeiten zu besetzen.
Informations-
bereitstellung
An den Haltestellen sind die Fahrpläne und Informationen aller hier verkehrenden Linien
in ansprechender, lesbarer und sauberer Weise sichtbar zu machen.
In den Fahrplänen sind barrierefreie Haltestellen und Fahrten auszuweisen.
Die Veröffentlichungen haben den gängigen Festlegungen und Normen sowie den
Anforderungen an einen barrierefreien Zugang zum ÖPNV Rechnung zu tragen.
In den Fahrzeugen sind ein aktueller Liniennetzplan sowie die wichtigsten
Tarifinformationen vorzuhalten.
Fahrpläne, Tarif, Fahrplanänderungen und ggf. weitere Informationen sind im Internet
und über den Verkehrsverbund zu veröffentlichen.
Schülerverkehr
Fahrpläne für Fahrten, die vorrangig der Schülerbeförderung dienen, sind mit den
Schulträgern abzustimmen.
Für öffentlich zugängliche Schülerlinien nach § 43 ist der Fahrplan mindestens über die
Online-Fahrplanauskunft des VMS zu veröffentlichen.
Ticketvertrieb
Der Fahrscheinvertrieb im VMS-Gebiet ist über folgende Kanäle sicherzustellen:
Fahrscheindrucker beim Fahrer,
Vorverkaufsstellen - Verkauf über private oder öffentliche Vertriebsstellen und
Fahrscheinautomaten an ausgewählten Plätzen.
Beschwerde-
management
Annahme und Bearbeitung von Kundenresonanzen liegt im Verantwortungsbereich der
Verkehrsunternehmen. Kundenresonanzen umfassen alle eingehenden schriftlichen,
telefonischen und mündlichen Beschwerden und Hinweise.
Für die Annahme sind grundsätzlich alle Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens
zuständig, soweit bzw. sobald es die Verkehrslage zulässt (z. B. Weitergabe bzw.
Annahme von Vordrucken).
Eingegangene und aufgenommene Kundenresonanzen sind zu dokumentieren.
Reaktion auf Kundenresonanzen spätestens innerhalb von 7 Tagen mittels
Beantwortung oder Zwischenbescheid. Abschluss der Bearbeitung spätestens nach 14
Tagen.
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Anforderungsbereich Verkehrsdurchführung:
Anforderungs-
eigenschaft Anforderung
Einsatz-
bereitschaft
Zum Betriebsbeginn müssen das Fahrzeug sowie dessen Ausstattungsmerkmale
vollständig funktionstüchtig sein.
Pünktlichkeit
Alle im Fahrplan ausgewiesenen Fahrten sind so zu planen, dass Pünktlichkeitswerte
von mind. 90 % erreicht werden37
.
Pünktlich ist die erste Sekunde der Abfahrtsminute. Verfrühungen sind nicht zulässig.
Als pünktlich gilt weiterhin eine Karenzzeit von 3 Minuten im Stadtverkehr und 5 Minuten
im Regionalverkehr38
.
Die Verkehrsunternehmen haben eine statistisch repräsentative Pünktlichkeitsstatistik
zu führen. Als Messpunkte gelten die vertraglichen Vereinbarungen der Aufgabenträger
mit den verkehrsdurchführenden Unternehmen.
Verspätungen aufgrund von vereinbarten Wartepflichten zur Anschlusssicherung
werden nicht zu Lasten des Verkehrsunternehmens gewertet.
Wird auf einzelnen Linien ein Pünktlichkeitsgrad von weniger als 85 % im Quartal
erreicht, ist der Aufgabenträger zu informieren39
.
Störungs-
management
Unverzügliche Gewährleistung von Ersatzverkehren bei ungeplanten Betriebs-
unterbrechungen zur Aufrechterhaltung einer möglichst ausreichenden Verkehrs-
bedienung. Ein Ersatzfahrzeug soll im Regionalverkehr nach max. 60 Minuten und im
Stadtverkehr nach max. 15 Minuten am Ausfallort sein. Erfolgt die darauffolgende Fahrt
früher gilt diese als Ersatz. Werden in den Städten mit Stadtverkehrsangeboten keine
Betriebshöfe vorgehalten, gelten die Ausfallregelungen des Regionalverkehrs.
Unverzügliche Information der Fahrgäste über eingetretene bzw. absehbare Störungen,
Fahrplanabweichungen und Fahrtausfälle (mindestens durch das Fahrpersonal).
Fortlaufender Kontakt mit der Betriebsleitstelle.
Sauberkeit
Saubere Fahrzeuge sind das der Öffentlichkeit zuerst sichtbar werdende Erscheinungs-
bild des ÖPNV. Die Fahrzeuge müssen bei Betriebsbeginn innen wie außen einem
optisch sauberen und gepflegt wirkenden Zustand entsprechen. Ggf. ist in den
Wendepausen grober Müll zu beseitigen.
Das Verkehrsunternehmen hat täglich für die Sauberkeit der Fahrzeuge Sorge zu
tragen:
täglich Innenreinigung (besenrein) und
mindestens zweimal wöchentlich außen wie innen Unterhaltsreinigung.
Bei trockenen Witterungsperioden sind längere Außenreinigungszyklen möglich, aber
mindestens wöchentlich, ebenso ist der Reinigungszyklus bei starker Verschmutzung
zu intensivieren.
Unverzügliche Beseitigung von groben Verunreinigungen und groben
Vandalismusschäden, ggf. durch Fahrzeugwechsel.
Sicherheit
Das Verkehrsunternehmen übt in seinen Fahrzeugen Hausrecht aus. Es hat geeignete
Maßnahmen vorzusehen, die Sicherheit der Fahrgäste vom Betreten bis zum Verlassen
des Fahrzeuges zu gewährleisten.
37
Landkreis Zwickau: 95 % 38
Landkreis Zwickau: 2 Minuten – keine Unterscheidung zwischen Stadt- oder Regionalverkehr 39
Landkreis Zwickau: Information des Aufgabenträgers bei Unterschreitung 95 % über alle Verkehrsleistungen über einen Zeitraum von mehr als einem Monat
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4.4.7 Ergänzende Verkehrsangebote im VMS
Die nachfolgend aufgeführten Angebote werden auf Grundlage der fahrplantechnologischen Ausprägungen im
Verkehrsverbund Mittelsachsen beschrieben. Daran anschließend wird ein Best-Practice-Beispiel zur
erfolgreichen Implementierung eines diesbezüglichen. Angebots aus der Stadt Zwickau vorgestellt.
Die Einführung oder Umsetzung ergänzender Verkehrsangebote obliegt den Aufgabenträgern, diese werden in
den Teilplänen des NVP darstellt.
Der Rufbus ist ein Verkehrsangebot im Bedarfslinienbetrieb. Es ergänzt die reguläre Linienführung des Stadt- und
Regionalbusangebots abschnittsweise in verkehrsschwachen Räumen oder zu Zeiten sehr geringer Nachfrage.
Die Linienführung ist an Fahrplan und Haltestellen gebunden. Bedient werden meist nur die Haltestellen, für die
ein Bedienungswunsch vorliegt.
Die Bedienung des Angebots ist an eine vorherige Anmeldung gebunden. Nachfragebedingt erfolgt die
Durchführung mit Klein- oder Standardbus durch das Verkehrsunternehmen. Bei geringerer Nachfrage kann ein
Taxiunternehmen beauftragt werden.
Ein Anruflinientaxi (ALiTa) ist ein Verkehrsangebot im Bedarfslinienbetrieb. Es ergänzt das reguläre
Linienverkehrsangebot des Stadt- und Regionalbusverkehrs in verkehrsschwachen Räumen oder zu Zeiten sehr
geringer Nachfrage mit einem zusätzlichen abschnittsweisen Fahrtenangebot. Die Linienführung ist Fahrplan und
Haltestellen gebunden.
Die Bedienung des Angebots ist an eine vorherige Anmeldung gebunden. Nachfragebedingt erfolgt die
Durchführung mit Klein- oder Standardbus durch das Verkehrsunternehmen. Bei geringerer Nachfrage kann ein
Taxiunternehmen beauftragt werden.
Als Beförderungsentgelt fällt zusätzlich zum regulären ÖPNV-Tarif ein fahrtbezogener Mobilitätszuschlag an.
Die Implementierung von ergänzenden Verkehrsangeboten ermöglicht es dem durchführenden
Verkehrsunternehmen auch in Schwachverkehrszeiten ein der Nachfrage entsprechendes Angebot vorzuhalten
und dabei den Anteil unwirtschaftlicher Leerfahrten zu senken.
Die Linie 24 im Stadtverkehr Zwickau stellt ein Beispiel positiver und konsequenter Umsetzung des
wirtschaftlichen Ansatzes flexibler Bedienformen im ÖPNV dar. Die bedarfsorientierte Variante mit vorheriger
Anmeldung entspricht dem im VMS zumeist angewandten Modell.
Ausgangslage
In Zwickau wurden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 die Linien 14 (Auerbach – Zentrum) und 20 (Pöhlau
– Zentrum) zusammengelegt und in diesem Zusammenhang die Angebotsstruktur überarbeitet.
Auf beiden Linien wurden schon bis zu diesem Zeitpunkt ALiTa-Fahrten angeboten. Auf der Linie 14 gab es
vereinzelte Angebote in den Abendstunden, die Linie 20 wurde darüber hinaus auch am Wochenende durch
ALiTa bedient.
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ALiTa-Nutzung vor Angebotsneuordnung
Tabelle 13: Nutzung ALiTa 20 (Zwickau) in 2014
ALiTa 14* ALiTa 20** Ø-monatl. Nutzung
ALiTa 14 und 20
Angebotene Fahrten 784 4.064 421
Nachgefragte Fahrten 68 591 56
Abrufquote 8,7 % 14,5 % 13,4 %
Fahrgäste 95 930 88
Fahrgäste/Fahrt 1,4 1,6 1,6
* Erhebungszeitraum:15.12.2013-30.09.2014
** Erhebungszeitraum: 15.12.2013-14.12.2014
Angebotsneuordnung Linie 24
Das neugeordnete Angebot sieht eine ALiTa-Bedienung von Montag bis Freitag ab 20 Uhr vor. Am Wochenende
erfolgt die Bedienung am Samstag bis 8 Uhr und ab 18 Uhr sowie sonntags ganztägig.
Mittels weiterer Anpassung im Tagesgang durch die zeitliche Verschiebung einzelner Fahrten wurde die
Fahrplanleistung (Fpl-km) aufrechterhalten. Die dementsprechenden Anpassungen gestalteten sich wie folgt:
Angebotsreduzierung auf einen Stundentakt von Montag bis Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Verdopplung des Angebots auf der Linie 14 in den Abendstunden durch ein stündliches ALiTa-Angebot
anstatt eines zweistündigen Busangebots
Am Samstag verkehrt auf dem Linienast nach Pöhlau nun stündlich ein Bus anstatt aller 90 Minuten ein
ALiTa. Auf dem Ast nach Auerbach wurde das Angebot von einem 2-Stunden-Takt auf einen
Stundentakt verdoppelt.
Am Sonntag verkehrt nun ein stündliches ALiTa statt vorher ein zweistündlicher Bus auf dem
Auerbacher Ast bzw. ein zweistündliches ALiTa auf dem Pöhlauer Ast.
ALiTa-Nutzung nach Angebotsneuordnung
Nach Angebotseinführung der Linie 24 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 wurde das Angebot im ersten
Quartal* gut angenommen.
Tabelle 14: Nutzung der Linie 24 nach Angebotsneuordnung
ALiTa 24* Ø-monatl. Nutzung
Angebotene
Fahrten 1.261 360
Nachgefragte
Fahrten 183 52
Abrufquote 14,5 % 14,5 %
Fahrgäste 240 69
Fahrgäste/Fahrt 1,3 1,3
* Erhebungszeitraum:15.12.2014-31.03.2015
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Aus den Ergebnissen der ersten Quartalserhebung nach der Umgestaltung zum ALiTA 24 wird ersichtlich, dass
eine Steigerung der Abrufquote erreicht wurde, obschon eine Reduzierung der Angebotsleistung erfolgte. Zudem
können fahrtkonkrete Abrufquoten von bis zu 37 % als Merkmale einer erfolgreichen Umsetzung herangezogen
werden. Ein samstägliches Fahrtenangebot stellt sich sogar mit einer Abrufquote von 100 % heraus Die
Besetzung einzelner Fahrten stieg zudem bereits auf bis zu 2,7 Fahrgäste je Fahrt an. Dabei wurde der
Linienweg stets nur abschnittsweise bedient, es erfolgte keine Gesamtinanspruchnahme.
Bewertung
Im Sinne der Best-Practice ist vor allem das umfangreiche Fahrtangebot bestehend aus Fahrplan- und
Bedarfsfahrten sowie ein übersichtlicher Linienweg hervorzuheben. Der Wille ein attraktives Angebot langfristig
zu etablieren ist die notwendige Basis dieses Beispiels.
Die nachfragebedingte Angebotsausgestaltung zeigte sehr schnell positive Effekte. Bereits im ersten Quartal
nach Angebotsstart sind steigende Akzeptanz und Auslastung einzelner Fahrten zu verzeichnen. Die
kontinuierliche Erhebung der Nachfragedaten wird zusätzlich Erkenntnisse bringen, durch die das Angebot weiter
entsprechend der konkreten Fahrgastwünsche verbessert werden kann.
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4.5 SPNV-Konzeption
4.5.1 Übergeordnete Vorgaben der Regionalplanung zum SPNV
In den gültigen Regionalplänen des NVR Chemnitz/ Zwickau (Chemnitz-Erzgebirge 2008, Südwestsachsen 2008
und Regionalplan Westsachsen (Raum Döbeln) 2008) sind unter landes- und regionalplanerischen
Gesichtspunkten relevante Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des SPNV im Nahverkehrsraum
dargestellt. Die für die Nahverkehrsplanung im Bereich des SPNV wesentlichen Rahmen setzenden Grundsätze
und Ziele werden folgend zusammengefasst dargelegt.
Der ÖPNV soll so gestaltet werden, dass die zentralen Orte und die Freizeit- und Erholungsschwerpunkte in
einem zumutbaren Zeitaufwand erreichbar sind. Dazu ist der ÖPNV im Bereich der Achsen auszubauen. Im
Einzugsbereich des SPNV soll durch diesen, die Verbindung innerhalb der Verkehrsachsen und zu den zentralen
Orten bevorzugt realisiert werden.
Die Umsetzung des umsteigefreien Stadt-Umland-Verkehrs der regionalen Stadtbahn nach dem „Chemnitzer
Modell“ ist entsprechend fachlichem Entwicklungsplan Verkehr einschließlich der weiteren Anbindungen
fortzuführen.
Im Regionalplan sind Bahnstrecken des regionalen Netzes als Vorranggebiete für die Zweckbestimmung des
öffentlichen Bahnverkehrs und damit verbundenen bedarfsabhängigen Ausbaumaßnahmen zu sichern.
Bahnhöfe und Haltepunkte im SPNV sollen hinsichtlich ihrer Lage zu Wohn-, Arbeits- und Freizeitstätten überprüft
und bei Bedarf angepasst werden. Sie sollen fußläufig oder durch Zubringerverkehre gut erreichbar sein.
Die NVP sind kreis- und regionsübergreifend zu koordinieren. Bei Fortschreibung der NVP ist zu berücksichtigen,
dass die Potenziale des SPNV, sofern wirtschaftlich sinnvoll, genutzt werden.
Schienen- und straßengebundener ÖPNV müssen optimal verknüpft werden und über entsprechende
Schnittstellen erreichbar sein. Die Überlagerung von Verkehrsangeboten soll vermieden werden. Der ÖPNV ist
durch einen bedarfsgerechten Neu- und Ausbau von P+R-Anlagen zu stärken.
Fahrpläne des SPNV sollen auf den Schienenfernverkehr sowie zwischen SPNV und ÖSPV abgestimmt werden.
Die soeben dargelegten regionalplanerischen Vorgaben bedingen eine langfristige Konzeption des SPNV-
Angebots und – dem innerliegend – des SPNV-Netzes. In den Anlagen 7 bis 9 sind die Entwicklungen des Netzes
dargestellt.
Anlage 7: Netz Fahrplanjahr 2015/16
Anlage 8: Netzentwicklung bis 2020
Anlage 9: Netzentwicklung ab 2020
Nachfolgend wird auf wichtige Konzepte im NVR Chemnitz/ Zwickau eingegangen.
4.5.2 Elektronetz Mittelsachsen
Die auf der Sachsen-Franken-Magistrale verkehrenden SPNV-Leistungen wurden als wesentlicher Bestandteil
des „Elektronetzes Mittelsachsen“ (EMS) im Juni 2015 neu an die Bayerische Oberlandbahn GmbH, ein
Unternehmen des französischen Transportkonzerns Transdev, vergeben. Betriebsstart wird zum „kleinen
Fahrplanwechsel“ am 12. Juni 2016 sein. Zusätzlich zu den auf der Sachsen-Franken-Magistrale verkehrenden
Linien ist die Linie Chemnitz – Elsterwerda weiterer Bestandteil des EMS.
Der Verkehrsvertrag für das EMS läuft bis Dezember 2030. Pro Jahr werden unter dem in Sachsen bekannten
Transdev-Markennamen „Mitteldeutsche Regiobahn“ (MRB) 5,837 Mio. Zug-km Angebotsleistung auf diesen
Linien - im Gebiet des ZVMS und aller angrenzenden Aufgabenträger - erbracht. Ungefähr 63 % der Leistungen
werden dabei im Gebiet des ZVMS erbracht, im Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE) etwa 19 %,
im Zweckverband ÖPNV Vogtland (ZVV) etwa 15 %, auf dem Gebiet des Freistaates Bayern fast 3 % und
weniger als 1 % im Bereich des Landes Brandenburg.
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Ein ordentliches Kündigungsrecht gibt es für den Verkehrsvertrag im Zusammenhang mit einer
Streckenelektrifizierung Hof – Nürnberg ab Dezember 2025, um dann wieder durchgebundene Verkehre von
Dresden über Chemnitz/Südwestsachsen nach Nürnberg organisieren zu können.
Sowohl das Haltekonzept als auch die Anschlussbeziehungen in Hof werden beibehalten. Künftig wird es auf den
Zügen wieder zu 100 % Kundenbetreuer geben, in den Regionalbahnen sind es aktuell nur 20 %. Auf allen Linien
des EMS werden die Tarife der Deutschen Bahn anerkannt, inkl. Zeitkarten und BahnCards. Im Binnenverkehr
der einzelnen Zweckverbände gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die jeweiligen Regelungen der
Verkehrsverbünde (z. B. Tarif- oder Mitnahmeregelungen).
Sachsen-Franken-Magistrale
Abbildung 14: Ausschnitt Sachsen-Franken-Magistrale im Bereich des ZVMS
Mit Betriebsaufnahme des EMS im Juni 2016 wird das Angebot auf der Sachsen-Franken-Magistrale zwischen
Dresden und Hof weiter verbessert. Auf den Linien RE 3 und RB 30 werden die neuen elektrischen Triebzüge
vom Typ „Coradia Continental“ als Dreiteiler bzw. Fünfteiler in Einfach- bzw. Doppeltraktion zum Einsatz kommen
und insbesondere zu den verkehrsstarken Zeiten der Nachfrage entsprechende Sitzplatzkapazitäten ermöglichen.
Die schnelle Express-Linie RE 3 wird täglich von ca. 05:00 Uhr bis ca. 22:30 Uhr im 1-Stunden-Takt verkehren.
Aufgrund der verschiedenen Verknüpfungen innerhalb des VMS-Gebietes und in die Nachbarregionen hinein,
bildet diese Linie – auch in Ermangelung eines qualifizierten Schienenpersonenfernverkehrsangebotes – das
Herzstück des hochwertigen Schienenverkehrs im VMS-Raum. In den Bahnhöfen Chemnitz Hbf., Zwickau Hbf.,
Flöha, Freiberg (Sachs) und Glauchau sind Verknüpfungen der auf diese Bahnhöfe zulaufenden SPNV-Strecken
mit den Linien der „Sachsen-Franken-Magistrale“ zu gewährleisten.
Auch die jeden Halt bedienende Linie RB 30 wird täglich im 1-Stunden-Takt bestellt. Der stündliche Grundtakt
wird montags bis freitags durch zusätzliche Züge (Unterlinie RB 30V) zwischen Chemnitz Hbf. und Zwickau Hbf.
auf einen ½-Stunden-Takt in der Hauptverkehrszeit von ca. 05:30 Uhr bis ca. 08:30 Uhr sowie von ca. 13:30 Uhr
bis ca. 18:30 Uhr verdichtet.
In Tagesrandlage werden auf der Linie RB 30 täglich zusätzliche Verbindungen zwischen Dresden Hbf. und
Freiberg angeboten werden. Außerdem wird in den nachfragestärkeren Wochenend-Nächten von Freitag auf
Samstag und von Samstag auf Sonntag ein durchgehender SPNV-Nachtverkehr mit zwei Zugpaaren zwischen
den beiden Oberzentren Chemnitz und Zwickau vorgesehen. Pro Jahr werden auf der Sachsen-Franken-
Magistrale 170.000 Zugkilometer und damit 6 % mehr angeboten als im jetzigen Fahrplan.
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Neben den Linien des EMS verkehrt die Dresdner S-Bahnlinie 3 (Dresden – Freiberg) auf der Sachsen-Franken-
Magistrale bis in den Verbundraum des VMS. Federführend für den hierfür relevanten Verkehrsvertrag mit einer
Laufzeit bis Dezember 2027 ist der ZVOE.
Chemnitz – Elsterwerda
Abbildung 15: Linienverlauf RB 45
Mittelfristig wird für den RB 45 die Entwicklung eines Regionalexpress ähnlichen Angebots angestrebt. Durch
Auflassen von „Unterwegshalten“ sollen die Fahrzeiten in beide Richtungen beschleunigt werden.
Die RB 45 wird in Elsterwerda Verknüpfungen zum SPNV in Richtung Berlin erhalten. Fernverkehrsanschlüsse
sollen in Riesa hergestellt werden. Die Linie verkehrt wochentags im Stundentakt, an Wochenenden wird ein 2-
Stunden-Takt angeboten
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4.5.3 Zwickau – Leipzig
Abbildung 16: S 5/S 5x – Einbindung des ZVMS an die MDSB
Die Anbindung der Stadt Zwickau an das Oberzentrum Leipzig erfolgt über das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz mit
den Linien S 5X Zwickau – Leipzig – Flughafen Leipzig/Halle und S 5 Zwickau – Leipzig – Flughafen
Leipzig/Halle) – Halle. Die Linien S 5X/ S 5 binden den westsächsischen Raum direkt und in dichtem Takt an den
Ballungsraum Halle-Leipzig an. Es besteht eine Direktverbindung sowohl zum ICE-Knoten Leipzig Hbf. als auch
zum Flughafen Leipzig/Halle. Der Verkehrsvertrag mit der DB Regio AG wurde unter Beteiligung des ZVMS und
weiterer SPNV-Aufgabenträger federführend durch den ZVNL verhandelt und läuft bis Dezember 2025.
Mit dem ab Dezember 2025 neu zuschließenden MDSB-Verkehrsvertrag strebt der ZVMS
zum einen die Flügelung der S 5X-Leistungen in Werdau mit den Zielen Hof bzw. Zwickau und
zum anderen eine bedarfsgerechte Einbindung der SPNV-Leistungen auf der Strecke Gößnitz –
Glauchau (derzeit mit Linie RB 37) an.
Bis zur Wiederaufnahme von Fernverkehr durch die DB AG, der mit der im Frühjahr 2015 veröffentlichten
Kundenoffensive des DB-Fernverkehrs für den VMS-Verbundraum für Dezember 2022 avisiert ist, bleiben die
Verbindungen nach Leipzig die schnellste Anbindung aus dem NVR Chemnitz/Zwickau an den hochwertigen
Fernverkehr der Deutschen Bahn. Die Fahrzeit Zwickau – Leipzig beträgt mit der Linie S 5x 1:16 Stunden. In
Gößnitz besteht ein Anschluss zwischen der S 5X Halle – Leipzig – Gößnitz – Zwickau und dem RE 1 Thür
Göttingen – Erfurt – Gera – Gößnitz – Glauchau, der die Reisekette von Zwickau an Ostthüringen und die
Landeshauptstadt Erfurt sicherstellt. Sofern kein gleichwertiger Einsatz geschaffen werden kann, wird dieser
Anschluss auch bei einer Fahrzeitverkürzung der S 5X zwischen Leipzig und Zwickau beibehalten.
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4.5.4 Ausbau Chemnitz – Leipzig
Abbildung 17: Linienverlauf ABS Chemnitz – Leipzig
Mit der Expresslinie RE 6 ist auch das Oberzentrum Chemnitz direkt an den ICE-Knoten Leipzig Hbf.
angebunden. Die Fahrzeit Chemnitz – Leipzig beträgt etwa eine Stunde. Der Verkehrsvertrag zur RE 6 läuft
mindestens bis Dezember 2023, maximal bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025. Die Verkehrsleistungen
werden durch das französische Unternehmen Transdev mit seiner in Sachsen bereits etablierten Marke
Mitteldeutsche Regiobahn (MRB) erbracht.
Der bewährte 1-Stunden-Takt wird kontinuierlich weiter bestellt. Die Anschlüsse in Chemnitz und Geithain bleiben
bestehen. In Chemnitz kann wie bisher zum sogenannten „Halb-Knoten“ in/aus Richtung Annaberg-Buchholz
(– Cranzahl), Freiberg – Dresden, Zwickau und Stollberg direkt umgestiegen werden. Über die neue Linie des
Chemnitzer Modells besteht dann zusätzlich die direkte Anbindung Mittweidas zum Halb-Knoten. In Geithain
besteht Anschluss an die S-Bahn S3 über Borna nach Leipzig.
Auf jeder Fahrt wird ein Zugbegleiter eingesetzt, der auch während der Fahrt alle Wagen erreichen kann. Weitere
Servicekräfte arbeiten für den Ticketverkauf, die Tarifinformationen, die Fahrplanauskunft oder unterstützen
mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und sorgen für Ordnung und Sicherheit in den Fahrzeugen.
Die SPNV-Leistungen werden mit Wendenzügen aus modernisierten einstöckigen Reisezugwagen und modernen
Dieselloks erbracht. Mehr Sitzplätze, mehr Toiletten und mehr Platz für Rollstühle, Fahrräder und Gepäck sowie
barrierefreie Toiletten stellen die vornehmlichen Merkmale für die Fahrgäste gegenüber dem alten Angebot dar.
Ziel des ZVMS ist der Einsatz höherwertiger Neufahrzeuge mit elektrischer Traktion. Der jetzige Ausbauzustand
inkl. der mangelnden Elektrifizierung steht einer Realisierung entgegen.
Der benannte unzureichende infrastrukturelle Ausbau der Strecke Chemnitz – Leipzig ist eine weitere Aufgabe
der nächsten Jahre. Zum einen bedarf es einer durchgängigen Elektrifizierung der Strecke sowie zum anderen
dem Neubau von Begegnungsmöglichkeiten.
Die Elektrifizierung der Strecke muss auf der einen Seite für die Anbindung von Chemnitz an den Fernverkehr
umgesetzt werden. Die DB-Kundenoffensive für den Fernverkehr verweist ausdrücklich darauf, dass im Freistaat
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Sachsen nur elektrifizierte Strecken partizipieren werden. Auf der anderen Seite ist der Ausbau auch für die
Implementierung eines dauerhaft attraktiven, modernen Nahverkehrs von herausragender Bedeutung. Nur mit
Umsetzung der geplanten Infrastrukturmaßnahmen kann im Rahmen der nächsten Vergabe der
Betriebsleistungen zeitgemäß der Einsatz von höherwertigen Neufahrzeugen wie im Elektronetz Mittelsachsen
und eine Reisezeit von deutlich unter einer Stunde verlangt werden.
4.5.5 Chemnitzer Modell – Innovation, Investition, Wettbewerb
Das „Chemnitzer Modell“ verknüpft die vorhandene regionale Schieneninfrastruktur mit dem Chemnitzer
Straßenbahnnetz und ermöglicht so die Anbindung des Umlandes an das Oberzentrum Chemnitz und zugleich
die Feinerschließung des Oberzentrums. Im Verflechtungsbereich von Chemnitz sind daher diese
Direktverbindungen bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.
Das größte ostdeutsche Ballungsgebiet erhält damit ein modernes Verkehrssystem das verbindet, was
zusammengehört – zeitgemäß und komfortabel. Zweisystem-Hybridtriebwagen werden das Umland mit dem
Chemnitzer Zentrum verbinden – umsteigefrei, ohne Fußwege und Wartezeiten in und am Chemnitzer
Hauptbahnhof.
Das Vorhaben zeichnet sich durch den hohen Anspruch einer Verknüpfung von Eisenbahn- und Straßenbahnnetz
im Chemnitzer Hauptbahnhof und am Südbahnhof aus. Diese sind baulich, sicherungs- und zulassungstechnisch
eine große Herausforderung.
Eine hohe Wirtschaftlichkeit erreicht das Vorhaben durch die weitest gehende Nutzung vorhandener Strecken mit
nur wenigen Netzergänzungen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) hat für das Gesamtprojekt einen Wert
von 1,53 ergeben. Für die Stufe 1 beträgt der Wert sogar 3,8.
Das „Chemnitzer Modell“ wird schrittweise umgesetzt. Die Stufe 0 ist als Pilotstrecke seit 2002 in Betrieb und
verläuft zwischen Chemnitz Hbf. – Zentralhaltestelle – Altchemnitz – Stollberg auf einer Länge von 23 Kilometern.
Sie besteht aus den drei Abschnitten:
Straßenbahnstrecke von Chemnitz Hbf. nach Altchemnitz,
Verknüpfungsstelle in Altchemnitz und
Eisenbahnstrecke von Altchemnitz nach Stollberg.
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Chemnitzer Modell – Stufe 1: Einfahrt Chemnitz Hauptbahnhof
Abbildung 18: Chemnitzer Modell – Stufe 1
Stufe 1 sieht die Durchbindung der SPNV-Linien aus Richtung Burgstädt, Mittweida und Hainichen im
Straßenbahnnetz zunächst bis zur Zentralhaltestelle vor. Die vollständige Inbetriebnahme der Stufe 1 erfolgte in
2015.
Diese Baustufe umfasste die Neugestaltung des Chemnitzer Hauptbahnhofs mit der Einbindung der Straßenbahn
unmittelbar in den Hauptbahnhof und der dort stattfindenden Verknüpfung mit dem Eisenbahnnetz. Mit dem
Umbau sowie der Öffnung der Bahnsteighalle und des Querbahnsteiggebäudes wurden die wichtigsten
Voraussetzungen geschaffen, damit die Züge aus Richtung Burgstädt (Linie C 13), Mittweida (Linie C 14) und
Hainichen (Linie C 15) in das Chemnitzer Straßenbahnnetz integriert werden können.
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Chemnitzer Modell – Stufe 2: Ausbau Chemnitz – Thalheim – Aue
Abbildung 19: Chemnitzer Modell – Stufe 2
Die Stufe 2 des Chemnitzer Modells umfasst den Ausbau der Strecke vom Bahnhof Chemnitz Süd bis nach Aue.
Kernstück der Planungen ist der Neubau einer zweigleisigen Straßenbahntrasse zwischen Bernsdorfer Straße
über Reichenhainer Straße/ TU-Campus bis zur Anbindung an das Eisenbahnnetz nördlich der Werner-
Seelenbinder-Straße. In den Jahren 2010, 2011 wurden die möglichen Varianten der drei Teilabschnitte
ausführlich untersucht und die Vorzugsvariante ausgearbeitet. Derzeit wird hierfür das Planfeststellungsverfahren
durchgeführt. Die Inbetriebnahme der Stufe 2 bis TU-Campus ist für Ende 2017, bis Aue für Ende 2018
vorgesehen.
Ziele des Vorhabens sind die direkte, umsteigefreie und bequeme Verbindung des Stadtzentrums Chemnitz mit
der Siedlungsachse Zwönitztal und die bessere Erschließung der Technischen Universität Chemnitz aus Richtung
Stadt und Umland. Die Linie C 18 (generiert sich aus C 13 / C 14 / C15) kann nach Realisierung der Stufe 2 über
Zentralhaltestelle und TU-Campus bis Aue durchgebunden werden.
Das dicht bebaute und besiedelte Zwönitztal südlich von Chemnitz ist durch die Eisenbahnstrecke bereits gut
erschlossen. Im Chemnitzer Stadtgebiet ist die Erschließung durch fehlende Zugangsstellen und die tangentiale
Umfahrung des inneren Stadtgebietes jedoch unzureichend.
Bislang bedient die Regionalbahnlinie RB 89 die Relation Chemnitz - Thalheim im 1-Stunden-Takt, weiter bis Aue
im 2-Stunden-Takt. Die Eisenbahnstrecke ist bereits grundhaft ausgebaut, zusätzliche Zugangsstellen wurden
angelegt.
An diesen Potentialen setzt das Vorhaben „Chemnitzer Modell – Stufe 2 – Ausbau Chemnitz – Aue“ an.
Erfahrungsgemäß ist eine deutliche Steigerung der Nachfrage zu erwarten und deshalb eine Taktverdichtung auf
einen Halbstundentakt in der Hauptverkehrszeit im Abschnitt Chemnitz – Thalheim vorgesehen. Dafür sind u. a.
auch zusätzliche Begegnungsstellen und die Erweiterung der Leit- und Sicherungstechnik im Bereich der
Eisenbahnstrecke notwendig und gehören ebenfalls zum Projektumfang der Stufe 2.
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 73 von 102
Seit Dezember 2014 wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dem gingen die Variantenbetrachtung, die
Festlegung einer Variante (Abschluss Vorentwurfsplanung), die Vergabe der Planungsleistungen und die
Entwurfsplanung voraus. Im Anschluss an die Planfeststellung werden Bauleistungen vergeben, um
schlussendlich mit den notwendigen Bauarbeiten beginnen zu können.
Das gesamte Betriebskonzept kann erst im Zielzustand mit der Umsetzung der Stufe 3 vollständig umgesetzt
werden. Auf der Achse Aue – Thalheim – Technische Universität – Zentralhaltestelle – Hauptbahnhof –
Sachsenallee – Niederwiesa – Hainichen / Olbernhau / Annaberg-Buchholz werden mehrere Linien verkehren,
welche sich in Niederwiesa aufteilen und damit 3 verschiedene Linienendpunkte erhalten. Es entsteht ein dichter
Takt durch Linienüberlagerung im Kernabschnitt Chemnitz – Hilbersdorf – Technische Universität. In Ergänzung
dieses Konzepts sind Anpassungen im Busnetz vorgesehen.
Chemnitzer Modell – Stufe 3: Ausbau Chemnitz – Niederwiesa
Abbildung 20: Chemnitzer Modell – Stufe 3
Das Vorhaben umfasst die Einbindung von Fahrten der SPNV-Linien aus Richtung Niederwiesa, wie Annaberg-
Buchholz und Olbernhau, direkt in das Chemnitzer Stadtzentrum. Für die Linie aus Hainichen soll aus Gründen
der Erschließung weiterer Fahrgastpotentiale im Bereich Sachsenallee und August-Bebel-Straße ebenfalls die
Streckenführung der Stufe 3 genutzt werden.
*1)Kleinschirma: Entfall im Zusammenhang mit
der Errichtung von Freiberg West
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 74 von 102
Die drei SPNV-Linien aus Annaberg-Buchholz, Hainichen und Olbernhau werden in Niederwiesa auf dem
Streckenabschnitt Sachsenallee – Hbf. – Zentralhaltestelle – Technische Universität zu einem kongruenten
SPNV-Angebot gebündelt. Durch diese Linienüberlagerung wird im Kernabschnitt Chemnitz-Hilbersdorf –
Technische Universität ein dichtes SPNV-Taktangebot erreicht. Die Weiterführung dieses Angebotes auf dem
Abschnitt Technische Universität – Aue erfolgt im 30-Minuten-Takt bis Thalheim und im 1-Stunden-Takt bis Aue.
Ergänzend und in Abstimmung mit der Stadt Chemnitz sind zusätzlich Anpassungen im Busnetz vorzunehmen.
Kernziel der Stufe 3 ist die Anbindung und Neuerschließung des Einkaufszentrums Sachsen-Allee und mehrerer
Wohngebiete in Chemnitz. Es wird sich erfahrungsgemäß eine signifikante Steigerung des Fahrgastaufkommens
ergeben. Gleichzeitig können betriebliche Kapazitätsprobleme im Knoten Chemnitz und auf der
Sachsenmagistrale gelöst werden.
Um dies zu gewährleisten wird die Straßenbahn- bzw. Eisenbahnstrecke teilweise über eine ehem.
Güterzugstrecke (Bypass) geführt. Es bedarf des Neubaus einer zweigleisigen Straßenbahnabschnitts und des
Aus- bzw. Neubaus eines eingleisigen Eisenbahnabschnitts.
Die Umsetzung der Stufe 3 befindet sich derzeit in Vorbereitung. Eine Variantenprüfung der genauen
Streckenführung erfolgt noch. Diese Stufe wird nicht während der Laufzeit dieser Fortschreibung des NVP
wirksam. Jedoch wird bis 2020 das Planfeststellungverfahren durchgeführt.
Chemnitzer Modell – Stufe 4: Norderweiterung Limbach-Oberfrohna
Abbildung 21: Chemnitzer Modell – Stufe 4
Im Rahmen der Norderweiterung ist die (Wieder-) Anbindung von Limbach-Oberfrohna an das Schienennetz
vorgesehen. Die Trasse wird von der Innenstadt über die Hartmannstraße, Leipziger Straße zum Chemnitz-
Center führen. Ab dort werden die Züge als Eisenbahn weiter über Röhrsdorf und Kändler nach Limbach-
Oberfrohna fahren. Mit Umsetzung verbessert sich die Anbindung von Limbach-Oberfrohna an das Stadtgebiet
Chemnitz, an das Gewerbegebiet Chemnitz Center und an den überregionalen Schienenverkehr erheblich.
Moderne Fahrzeuge und die vom Individualverkehr unabhängige Trassenführung werden die Fahr- und
Reisezeiten verringern.
Ergänzt durch eine Straßenbahnlinie wird das ÖPNV-Angebot im Abschnitt Chemnitz Center – Zentralhaltestelle
weiter verdichtet. Anpassungen im Busnetz werden notwendig und schaffen weitere Synergien
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 75 von 102
Das Vorhaben zielt auf die erfolgsversprechende Neuerschließung von 50.000 Einwohnern und
20.000 Arbeitsplätzen ab Die Anbindung des Einkaufszentrums Chemnitz Center und des angrenzenden
Gewerbegebietes wird ebenso weiter verbessert. Dafür sind der Neubau einer ca. 6,1 km langen, zweigleisigen
Straßenbahnstrecke und der Aus- und Neubau eines 9,6 km langen, eingleisiges Eisenbahngleis notwendig.
Diese führen teilweise über eine ehemalige Güterzugstrecke.
Diese Stufe wird nicht während der Laufzeit dieser Fortschreibung des NVP wirksam. Jedoch wird bis 2020 das
Planfeststellungverfahren durchgeführt werden.
Eine alternative Führung der Stufe 4 des Chemnitzer Modells über das Gewerbegebiet an der B 95 wird in den
weiteren Planungsschritten als gleichberechtigte Variante untersucht.
Chemnitzer Modell – Stufe 5: Ausbau Stollberg - Oelsnitz
Abbildung 22: Chemnitzer Modell – Stufe 5
Im Zeitraum bis 2020 sollen der Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Stollberg – Oelsnitz erfolgen
(vorgezogene Stufe 5). Nach erfolgtem Ausbau wird die gegenwärtig in Stollberg endende Pilotlinie bis Oelsnitz
verlängert. Auf dem neuen Linienabschnitt wird der Takt auf 30 min verdichtet. Weitere Anpassungen des
Busnetzes werden notwendig sein.
Ziel dieser Verlängerung ist die Verbesserung der Erschließung des dicht bewohnten Siedlungsbandes
Niederdorf – Stollberg – Oelsnitz (Raumordnungskategorie Verdichtungsraum). Für die Fahrgäste wird mit dem
Ausbau der Stufe 5 eine schnelle, umsteigefreie und umweltfreundliche Anbindung an das Oberzentrum
Chemnitz geschaffen, welche zum Umstieg in den ÖPNV motiviert.
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
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Die Umlandgemeinden und Oelsnitz werden durch zusätzliche Haltepunkte
Stollberg Grüner Winkel
Stollberg Gewerbegebiet
Stollberg Kaufland Auer Straße
Stollberg Wohngebiet
Mitteloelsnitz, Wohngebiet (optional)
besser erschlossen.
4.5.6 Regionale Erschließungslinien
Die regionalen Erschließungslinien ergänzen das Angebot auf dem SPNV-Hauptnetz. Dazu gehören die Linien
gemäß nachfolgender Abbildung. Diese sind überwiegend durch einen bedarfsgerechten Stundentakt montags
bis freitags und einen 2-Stundentakt an Wochenenden gekennzeichnet.
Abbildung 23: Regionale Erschließungslinien im ZVMS
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
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Folgende Tabelle gibt Aufschluss über das SPNV-Konzept in der SPNV-Linienkategorie Regionale
Erschließungslinien.
Tabelle 15: SPNV-Konzept in der SPNV-Netzkategorie Regionale Erschließungslinien
Linie Laufweg SPNV-Konzept
RB 37 Glauchau (– Gößnitz) 2-Stunden-Takt täglich,
ggf. Einbindung der Leistungen in das MDSB
RB 83 Freiberg – Holzhau
1-Stunden-Takt montags – freitags bzw. 2-Stunden-Takt am
Wochenende,
Prüfung Angebotsausdünnung zu einem 2-Stunden-Takt
ggf. Neuorganisation des ÖSPV-Angebots
RB 92 Oelsnitz – Glauchau
1-Stunden-Takt montags – freitags bzw. 2-Stunden-Takt am
Wochenende in Anbindung zum 30-min-Takt der Stufe 5
Chemnitzer Modell
RB 95 Zwickau – Aue –
Johanngeorgenstadt Beibehaltung Status Quo: 1-Stunden-Takt täglich
RB 110 (Leipzig –) Leisnig –
Döbeln
1-Stunden-Takt montags – freitags bzw. 2-Stunden-Takt am
Wochenende bis Döbeln Zentrum
VL 1
Zwickau-Zentrum –
Irfersgrün (– Falkenstein –
Klingenthal – Kraslice)
Bestellung durch den ZVV, anteilige Finanzierung durch ZVMS.
Zwischen Zwickau Hauptbahnhof und Stadtzentrum bilden VL 1
und VL 2 gemeinsam einen 30-Minuten-Takt
Anbindung an das MDSB durch VL2 in Werdau (S 5X) und
Lichtentanne (S 5) VL 2
Zwickau-Zentrum –
Zwickau Hbf – Werdau –
Plauen (– Cheb))
SDG
Cranzahl – Kurort
Oberwiesenthal
(Schmalspurbahn)
saisonal, differenziertes Angebot
Die regionale Bedeutung der Strecke Glauchau – Gößnitz überlagert sich dabei mit der über diese Strecke
verlaufenden überregionalen Mitte-Deutschland-Verbindung Chemnitz – Gera – Erfurt – Göttingen.
Fichtelbergbahn – KBS 518
Die Fichtelbergbahn von Cranzahl nach Kurort Oberwiesenthal soll insbesondere zur Unterstützung des „sanften
Tourismus“ ins Erzgebirge aufrechterhalten bleiben. Im Sinne des Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD
für den Zeitraum 2014-2019 ist zu prüfen, ob hierfür zur Finanzierung auch Mittel aus der Tourismusförderung
eingesetzt werden können.
Nicht zuletzt zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Schmalspurbahnstrecke mit dem SPNV ist die
anschlussorientierte Bedienung des Streckenabschnitts Annaberg-Buchholz – Cranzahl fester Bestandteil der
Planungen des ZVMS.
Der ZVMS ist Aufgabenträger der Fichtelbergbahn auf der KBS 518 Cranzahl – Kurort Oberwiesenthal. Ein
entsprechender Verkehrsvertrag zwischen der Sächsischen Dampfeisenbahngesellschaft mbH mit dem
Zweckverband wurde unbefristet abgeschlossen.
Die Fichtelbergbahn bedient täglich die ca. 17,4 km lange Strecke von Cranzahl (654 m) auf den Fichtelberg nach
Kurort Oberwiesenthal (893 m) und zurück. Die Anzahl der Fahrten variiert saisonbegingt. Zur Hauptsaison wird
die Strecke täglich mit 5 Fahrtenpaaren sowie ein Wochenendverstärker bedient, in der Nebensaison reduziert
sich die Anzahl der täglichen Fahrtenpaare auf drei. Hinsichtlich der Anschlussbeziehungen mit der KBS 517 im
Bahnhof Cranzahl aus/ nach Chemnitz erfolgen Abstimmungen zwischen SDG und VMS.
Weitere Schmalspurbahnen und andere touristische Bahnen stellen ein exklusives touristisches Potenzial dar. Sie
sind kein Bestandteil des Nahverkehrsplanes.
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
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4.6 Maßnahmenplanung
4.6.1 Ausbau Chemnitz – Leipzig
Ein deutlicher Nachteil der Strecke Chemnitz – Leipzig ist der – vor allem im Vergleich mit anderen Oberzentren
verbindenen Strecken – unzureichende Ausbaustandard der Infrastruktur. Die Strecke ist weder elektrifiziert,
zudem fehlen ausreichend Begegnungsmöglichkeiten für eine flexible Fahrplangestaltung und
Betriebsdurchführung.
Der Ausbau und die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke zwischen Leipzig und Chemnitz ist als
verkehrspolitisches Ziel des Freistaats Sachsen im LVP Sachsen 2025 und im LEP 2013 benannt. Im Frühjahr
2013 wurde das Vorhaben durch den Freistaat Sachsen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet und
erstmals im Staatshaushalt 2013/2014 unter dem Titel für "Verbesserung des Eisenbahnverkehrs in
Südwestsachsen" ausgewiesen.
Am 16. Juli 2013 wurde mit DB Netz eine Vereinbarung zur Vorplanung (Lph 1 und 2 HOAI) der
Infrastrukturmaßnahme "Elektrifizierung und Streckenausbau Leipzig – Chemnitz" abgeschlossen. Diese
Vorplanung wurde Ende Juni 2014 abgeschlossen und an das SMWA übergeben. Wesentliche Ergebnisse der
Vorplanung sind die Notwendigkeit eines längeren zweigleisigen Abschnittes vor Leipzig, zusätzliche
Kreuzungsbahnhöfe und die dann mögliche Fahrzeit zwischen Chemnitz und Leipzig von 50 Minuten.
Als eine Voraussetzung für die (Wieder-) Anbindung der Region Chemnitz an den Schienenpersonenverkehr und
für einen dauerhaft attraktiven SPNV muss das Projekt vorrangig weiter geführt werden. Die Entwurfs- und
Genehmigungsplanung ist dazu fertig zu stellen. Nur mit Umsetzung der geplanten Infrastrukturmaßnahmen kann
im Rahmen der nächsten Vergabe der Betriebsleistungen der Einsatz von höherwertigen Neufahrzeugen wie im
Elektronetz Mittelsachsen und eine Reisezeit von deutlich unter einer Stunde umgesetzt werden.
4.6.2 Haltestelleninfrastruktur
Der barrierefreie Neu- und Ausbau der Haltestelleninfrastruktur im SPNV-Bereich soll unter Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben aus Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie den Grundlagen und Maßstäben
der europäischen TSI PRM und ergänzend – soweit erforderlich – auf nationalen Normen des barrierefreien
Bauens (z. B. DIN 18040, DIN 32981, DIN 32984) erfolgen.
Eine umfassende z. B. aufgabenträgerkonkrete Aussage über Anzahl und Ausbauzustand der SPNV-
Haltestelleninfrastruktur im Verbundraum kann an dieser Stelle nicht getroffen werden, da die unternehmerische
Verantwortung diesbezüglich bei den Infrastrukturbetreibern bzw. Baulastträgern liegt und diese keine konkreten
Angaben veröffentlicht haben.
Für den barrierefreien Ausbau kleiner Haltepunkte im Zweckverbandsgebiet wurde die folgende 10 Haltepunkte
umfassende Prioritätsliste40
erarbeitet. Bei sofortigem Planungsbeginn der Maßnahmen würde eine Fertigstellung
bis 2018 erfolgen können.
Tabelle 16: Prioritätsliste des barrierefreien Ausbaus kleiner Haltepunkte
Priorität Maßnahmen-
vorschlag
Gemeinde/
Landkreis KBS Projektidee
1/10 Mittweida Mittweida/
Mittelsachsen 520
barrierefreier Ausbau der
Bahnsteige und Zugänge
2/10 Niederwiesa Niederwiesa/
Mittelsachsen 510
barrierefreier Ausbau der
Zugänge
3/10 Chemnitz- Kreisfreie Stadt 510 barrierefreier Ausbau der
40
SMWA – Zuarbeit ZVMS (Stand 31.08.2015)
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
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Priorität Maßnahmen-
vorschlag
Gemeinde/
Landkreis KBS Projektidee
Hilbersdorf Chemnitz Zugänge
4/10 Wittgensdorf
Mitte
Kreisfreie Stadt
Chemnitz 525
barrierefreier Ausbau der
Bahnsteige und Zugänge
5/10 Oberlichtenau Lichtenau/
Mittelsachsen 520
barrierefreier Ausbau des
Bahnsteigs und Zugangs
6/10 Wittgensdorf
ob. Bf.
Kreisfreie Stadt
Chemnitz 525
barrierefreier Ausbau der
Zugänge
7/10 Ottendorf Lichtenau/
Mittelsachsen 520
barrierefreier Ausbau der
Bahnsteige und Zugänge
8/10 Altmittweida Altmittweida
Mittelsachsen 520
barrierefreier Ausbau der
Bahnsteige und Zugänge
9/10 Chemnitz-
Kinderwaldstätte
Kreisfreie Stadt
Chemnitz 520
barrierefreier Ausbau der
Bahnsteige und Zugänge
10/10 Chemnitz-
Borna Hp.
Kreisfreie Stadt
Chemnitz 525
barrierefreier Ausbau der
Bahnsteige und Zugänge
Im Gebiet der Erzgebirgsbahn sind rund 60 der 79 Zugangsstellen barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie
Umbau des Bahnhofes Aue wird 2016 abgeschlossen.
Weitere vorgesehene Maßnahmen hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus betreffen die Stadt Döbeln.
Die weiteren, noch nicht barrierefrei ausgebauten Zugangsstellen werden unter Regie und Verantwortung des
jeweiligen Infrastrukturbetreibers den Erfordernissen angepasst.
Tabelle 17: barrierefreier Ausbau weiterer SPNV-Zugangsstellen
Maßnahmen-
vorschlag
Gemeinde/
Landkreis KBS Projektidee
Döbeln Hbf. Döbeln/ Mittelsachsen 506/520 barrierefreier Ausbau
Döbeln Zentrum Döbeln/ Mittelsachsen 506 barrierefreier Ausbau
Im Gültigkeitszeitraum des NVP ist neben den im folgenden Kapitel 4.6.3 dargestellten Maßnahmen des
Chemnitzer Modells und den Haltestellenausbaumaßnahmen im Netz des NVR Chemnitz/Zwickau die
Einrichtung neuer SPNV-Zugangsstellen geplant (siehe Tabelle 18 sowie eine kartografische Darstellung der
Netzentwicklung bis 2020 (Anlage 8)).
Tabelle 18: Neubaumaßnahmen – Zugangsstellen
Zugangsstelle Linie
Koberbachtalsperre S 5
Hohenstein-Ernstthal Ost RB 30
Freiberg West41
RB 30
Bienenmühle Oberschule42
RB 83
41
Bei Umsetzung entfällt der Hp Kleinschirma 42
Prüfbedarf, u. a. in Abhängigkeit von zukünftiger SPNV-Bestellung
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Eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der Messe Chemnitz wird als Prüfauftrag untersucht. Dies beinhaltet
neben anderen Varianten auch eine Verlegung des Haltepunktes Chemnitz-Schönau durch einen barriererefreien
Neubau.
Der barrierefreie Ausbau der Haltestelleninfrastruktur beruht auf den gesetzlichen Vorgaben des PBefG sowie der
BOStrab und BOKraft und soll anhand der geltenden Inhalte der EAÖ – Empfehlungen für Anlagen des
öffentlichen Personennahverkehrs (Ausgabe 2013) erfolgen.
Der verbundraumspezifische Mindestausbaustandard im für den Ausbauumfang „Barrierefreier Ausbau einer
Haltestelle inklusive Neubau eines Fahrgastunterstands“ umfasst aufgrund örtlicher Begebenheit eine Bordhöhe
von mind. 160 mm, eine Mindestdurchgangsbreite von 1500 mm43
sowie die entsprechende Gestaltung mit
taktilen Elementen.
Im Verbundgebiet des VMS befinden sich ca. 4.200 Haltestellen (zumeist 2 Halteplätze/ -steige), zum größten
Teil mit jeweils einem Halt in Hin- und Rückrichtung. Aufgrund der bereits eingangs dargelegten unzureichenden
Haltestellenaufnahme kann an dieser Stelle keine abschließende Gesamtanzahl genannt werden.
Die o. g. Zahl basiert auf den zusammengefassten Haltestellen der Fahrgasterhebungsdaten des VMS aus dem
Fahrplanjahr 2012/13. Der Haltestellenanteil der beiden städtischen Aufgabenträger umfasst dabei ca. 700
Haltestellen, der der Landkreise ca. 3.500.
Abbildung 24: Best Practice Beispiel barrierefreie Haltestelle
Die dargelegten Zahlen stellen jedoch nicht die Gesamtzahl der auszubauenden Haltestellen dar. In den
vergangenen Jahren wurden bereits Haltestellen im Verbundgebiet barrierefrei ausgebaut. Eine Nennung der
genauen Anzahl ist aufgrund des noch unvollständigen Haltestellenkatasters nicht möglich.
Ein vollumfänglicher Ausbau aller Haltestellen stellt neben einem monetären, zudem einen planerisch- sowie
verwaltungstechnisch nicht auf einmal umzusetzenden Umfang dar. Aus diesem Grund können an dieser Stelle
Priorisierungsmaßnahmen in Bezug auf die Ergebnisse des noch zu erstellenden Haltestellenkatasters greifen.
43
gemäß EAÖ 6.5
(Quelle: Sozialverband VdK Sachsen e.V.)
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Unter Berücksichtigung der beschriebenen raumstrukturellen Mindestvorgaben – Mindestmaß an barrierefrei
auszugestaltenden Haltestellen auf Gemeindeebene – sollen neben Übergangsstellen sowie HST mit
besonderem Bedarf dabei vorrangig Haltestellen mit hoher verkehrlicher Bedeutung ausgebaut werden
Tabelle 19: Haltestellenanzahl im Verbund nach Frequentierung
Frequentierung der Haltestelle
im Jahr
Anzahl der Haltestellen
(zumeist mind. 2 Halteplätze/Steige)
(Gesamtverbund)
ohne Mindestanzahl ca. 4.200
ab 10.000 ca. 1.300
ab 20.000 ca. 700
ab 50.000 ca. 400
4.6.3 Chemnitzer Modell
Haltestellenmaßnahmen
Im Rahmen der Planungen zum Chemnitzer Modell wurde die Anzahl der Neubau-, Ausbau- bzw.
Verlegungsmaßnahmen benannt44
.
Tabelle 20: Haltestellenmaßnahmen – Chemnitzer Modell
Ausbaustufe Anzahl Haltestellenmaßnahmen
1 Einfahrt Chemnitz Hauptbahnhof Neubau/ Verlegung von
2 Haltestellen
2 Chemnitz Süd – Aue Neubau/ Ausbau/ Verlegung von
9 Haltestellen od. Stationen
3 Chemnitz Hbf. – Niederwiesa Neubau/ Ausbau/ Verlegung von
7 Haltestellen od. Stationen
4 Chemnitz Zentrum – Limbach-Oberfrohna Neubau/ Ausbau von
27 Haltestellen od. Stationen
5 Stollberg – Oelsnitz Neubau/ Ausbau von
5 Stationen
Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die anzuwendenden Normen und Vorgaben des Haltestellenausbaus in
Abhängigkeit zur auf diesem Streckenabschnitt anzuwendenden Betriebsordnung stehen. Zu einem geringen Teil
wurden die o. g. Maßnahmen schon umgesetzt.
Die Umsetzung umfasst den Aus- und Neubau der Bahnsteige auf Bordhöhe von 380 mm im Gültigkeitsbereich
der BOStrab sowie auf 550 mm Bahnsteighöhe im EBO-Gültigkeitsbereich. Durch diese weitestgehend
barrierefreie Gestaltung der Bahnsteige kann in Verbindung mit den ebenfalls barrierefreien Fahrzeugen an fast
allen Haltestellen ein fahrgast-freundlicher niveaugleicher Ein- und Ausstieg gewährleistet werden.
Chemnitzer Modell – Stufe 1
Die Infrastrukturmaßnahme Chemnitz Hauptbahnhof wird im Dezember 2015 abgeschlossen. Damit wird eine
Durchbindung der Linien des Chemnitzer Modells C 13 aus Burgstädt, C 14 aus Mittweida und C 15 aus
Hainichen möglich und wird zum Fahrplanwechsel Dezember 2015 umgesetzt. Die Straßenbahnhaltestellen
44
VMS-Bürgerinformationsveranstaltung; 24.08.2015
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werden im Streckenverlauf auf eine Bahnsteighöhe von 380 mm angepasst. Im Gültigkeitszeitraum dieses
Nahverkehrsplans soll zudem eine neue Zugangsstelle Chemnitz August-Bebel-Straße an der Strecke in
Richtung Burgstädt eingerichtet werden, welche dann durch die Linie C 13 bedient wird.
Abbildung 25: Einfahrt Chemnitz Hauptbahnhof
Chemnitzer Modell – Stufe 2
Im südlich von Chemnitz gelegenen Zwönitztal verkehrt derzeit eine Regional-Bahn-Linie auf der Relation
Chemnitz – Thalheim im 1-Stunden-Takt sowie weiter bis Aue im 2-Stunden-Takt. Die Eisenbahnstrecke ist
bereits grundhaft ausgebaut, zusätzliche Zugangsstellen wurden angelegt. Das dicht bebaute und besiedelte Tal
ist durch die Eisenbahnstrecke bereits gut erschlossen. Im Chemnitzer Stadtgebiet ist die Erschließung durch
fehlende Zugangsstellen und die tangentiale Umfahrung des inneren Stadtgebietes unzureichend.
An diesen Potentialen setzt das Vorhaben „Chemnitzer Modell – Stufe 2 – Ausbau Chemnitz–Aue“ an.
Vorgesehen ist wiederum eine Verknüpfung der Eisenbahnstrecke mit dem bestehenden Straßenbahnnetz – hier
im Bereich der Bernsdorfer Straße und des Südbahnhofes. Weiterhin ist im Bereich der Technischen Universität
die Schaffung mindestens einer zusätzlichen Zugangsstelle geplant. Für die in Erfahrung der Erfolge mit der
Pilotstrecke Chemnitz – Stollberg erwartete deutliche Steigerung der Nachfrage ist eine Taktverdichtung in der
Hauptverkehrszeit auf einen Halbstundentakt im Abschnitt bis Thalheim und einem 1-Stunden-Takt bis Aue
vorgesehen. Die dafür notwendige Einrichtung von zusätzlichen Begegnungsstellen und die Erweiterung der Leit-
und Sicherungstechnik im Bereich der Eisenbahnstrecke gehört ebenfalls zum Projektumfang.
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Im Einzelnen sind folgende baulichen Maßnahmen vorgesehen:
Neubau von 2,2 km zweigleisiger Straßenbahntrasse zwischen Bernsdorfer Straße/ Turnstraße und
Fraunhoferstraße/Technopark in Mittellage der Reichenhainer Straße mit vier Haltestellen (Stadlerplatz,
Rosenbergstraße/TU Nord, Hörsaalzentrum, Technopark) und einer Wendeschleife
Abbildung 26: Neubauabschnitt Reichenhainer Straße
Verknüpfung von Straßenbahn- und Eisenbahnnetz am südlichen Ende des Bahnhofes Chemnitz Süd
(Höhe Fußgängerbrücke Wolkensteiner Straße) mit Neubau von 0,4 km Eisenbahnanschlussgleis
Neupflanzung einer Platanen-Baumallee und Ausführung des Bahnkörpers als Rasengleis im Zuge der
Reichenhainer Straße
Verkehrsberuhigung in den Bereichen Turnstraße/Stadlerplatz sowie Vorplatz Mensa/ Hörsaalgebäude
Technische Universität
Verlegung eines Haltepunktes in Einsiedel (Gymnasium), Neubau von zwei Haltepunkten in Einsiedel
(August-Bebel-Platz und Brauerei) sowie je eines Haltepunktes in Erfenschlag (Kurt-Franke-Straße) und
in Thalheim (Thalheim-Nord)
Neubau von Kreuzungsbahnhöfen in Dittersdorf, Meinersdorf und Zwönitz
Nachrüstung aktueller Leit- und Sicherungstechnik zwischen dem Bahnhof Chemnitz Süd und dem
Bahnhof Aue
Das Ziel dieser Maßnahmen bildet die Sicherstellung einer Durchbindung des SPNV aus Richtung Aue –
Thalheim ins Chemnitzer Stadtzentrum sowie eine direkte, optimale Anbindung des Campus´ der Technischen
Universität Chemnitz.
Neben den umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen für die Stufe 2 des Chemnitzer Modells ist im Rahmen der
Netzerneuerung in der Stadt Chemnitz der Neubau des Hp Küchwald auf der Linie C 13 nach Burgstädt
vorgesehen.
Das Verfahren befindet sich z. Z. in der Planfeststellung.
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 84 von 102
1 Sanierung Gleisanlage Reitbahnstraße
inkl. Neubau Zwischenwendestelle
Turnstraße, Anpassung Bahnsteige auf
Hochbahnsteige
2 Neue Straßenbahntrasse Reichenhainer
Straße (Turnstraße bis Technopark)
3 Anbindung an Eisenbahnnetz, Chemnitzer
Modell bis Aue
Abbildung 27: Ausbaustrecke Straßenbahnlinie 3 mit Anbindung an das Eisenbahnnetz
Chemnitzer Modell – Stufe 3
Die Stufe 3 des Chemnitzer Modells wird bis Chemnitz-Hilbersdorf als zweigleisige Straßenbahnstrecke über die
Frankenberger Straße geführt. Ein Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird bis Ende 2020 angestrebt.
Eine Umsetzung der Maßnahmen während der Gültigkeit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ist nicht
vorgesehen.
Die Planung der Stufe 3 (Ausbau Chemnitz – Niederwiesa) sieht die folgenden Maßnahmen vor:
Bau Straßenbahn- bzw. Eisenbahnstrecke,
teilweise über eine ehem. Güterzugstrecke (Bypass),
Neubau zweigleisige Straßenbahnstrecke,
Aus- und Neubau eingleisiges Eisenbahngleis,
Neubau zwei Haltestellen SPNV (Chemnitz – Helmholtzstraße und Sächs. Eisenbahnmuseum),
Ausbau zwei Haltestellen SPNV (Chemnitz-Hilbersdorf und Bf. Niederwiesa) sowie
Neubau von mindestens sechs Straßenbahnhaltestellen
- systemtechnische Verknüpfungsstelle in Chemnitz-Hilbersdorf
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
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Infrastrukturelles Ziel ist Lösung der Kapazitätsprobleme im Knoten Chemnitz und auf der Sachsen-Franken-
Magistrale zwischen Chemnitz Hbf. und Niederwiesa.
Chemnitzer Modell – Stufe 4
Die Stufe 4 (Norderweiterung Limbach-Oberfrohna) umfasst die Maßnahmen:
Bau Straßenbahn- bzw. Eisenbahnstrecke teilweise über eine ehem. Güterzugstrecke,
6,1 km Neubau zweigleisige Straßenbahnstrecke sowie
9,6 km Aus- und Neubau eingleisiges Eisenbahngleis. Zudem
Neu- und Ausbau von 6 SPNV-Halten und
Neubau von 21 Straßenbahnhaltestellen.
Eine alternative Führung der Stufe 4 des Chemnitzer Modells über das Gewerbegebiet an der B 95 wird in den
weiteren Planungsschritten als gleichberechtigte Variante untersucht.
Chemnitzer Modell – Stufe 5
Die Stufe 5 – Strecke Stollberg-Oelsnitz – befindet sich z. Z. in der Vorplanung. Von den 6 untersuchten
Varianten sieht der VMS die Variante 3b als Vorzugsvariante für die Entwurfsplanung an.
Diese beinhaltet neben den Ertüchtigungserarbeiten auf der Bestandsstrecke:
Hp Niederwürschnitz
Neuoelsnitz
Mitteloelsnitz
Wohnanlage Mitteloelsnitz (optional)
Oelsnitz Bahnhofsstraße
Oelsnitz (Erzgeb)
die folgenden Infrastrukturneubauarbeiten im Bereich der Haltestellen:
Hp Stollberg Grüner Winkel
Hp Stollberg Gewerbegebiet
Hp Stollberg Kaufland
Bf Stollberg Wohngebiet
Dies kann zusätzlich durch einen optionalen Gleisanschluss für eine mögliche Anschlussbahn im Gewerbegebiet
ergänzt werden.
Die Vorzugsvariante umfasst eine Neubaustrecke (3,45 km eingleisiges Eisenbahngleis) über das Gewerbegebiet
Stollberger Tor, mit Anbindung des Stollberger Wohngebiets und einer Einbindung in bestehende Strecke
Stollberg – St. Egidien. Diese zeichnet sich durch
einen vergleichsweise mittleren Aufwand an Baumaßnahmen (im Variantenvergleich),
die Nutzung bereits vorhandener Verkehrsinfrastruktur,
eine Neuordnung der Auer Straße im Gewerbegebiet und
relativ geringe Umwelteingriffe
aus. Zudem ist die Aus- und Nachrüstung mit moderner Leit- und Sicherungstechnik geplant.
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
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Abbildung 28: Übersicht Vorzugsvariante Chemnitzer Modell Stufe 5 (Neubauabschnitt rot)
Die Stufe 5 ist als Teil des Chemnitzer Modells im Gesamtprojekt im Rahmen der Beantragung der Mittel über
das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit einbezogen. Für das erste Quartal in 2016 ist die
Fertigstellung der Entwurfsplanung vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die Genehmigungsplanung um das
Planfeststellungsverfahren noch in 2016 voranbringen zu können. Für das Jahr 2017 ist mit dem Planungsrecht
zu rechnen, so dass die Ausführungsplanung und eine Vergabe der Bauleistungen unmittelbar darauf erfolgen
können. Der Projektzeitplan sieht damit eine Umsetzung bis zum Ende des Jahres 2019 vor.
Systemtechnische Verknüpfungsstellen
An den nachfolgenden Verknüpfungsstellen des Chemnitzer Modells wird im Zielzustand (Endausbau) der
Systemübergang zwischen Eisenbahn (EBO) und Stadtbahn bzw. Straßenbahn (BOStrab) erfolgen:
Verknüpfungsstelle
Altchemnitz
Chemnitz Hauptbahnhof
Chemnitz Thomas-Mann-Platz/ Sachsenallee
TU Chemnitz
Die wesentlichste Maßnahme stellt die Beschaffung neuer Zweisystemfahrzeuge für den Betrieb des „Chemnitzer
Modells“ dar. Diese, sowohl mit Diesel- als auch Elektroantrieb ausgestatteten Fahrzeuge, ermöglichen die
Verknüpfung des regionalen Eisenbahnnetzes mit dem Straßenbahnnetz in der Stadt Chemnitz. Für den
künftigen Einsatz zwischen Chemnitz und Burgstädt, Mittweida sowie Hainichen wurden insgesamt acht
Zweisystemfahrzeugen mit einer Option auf zwei weitere Zweisystemfahrzeuge für die Stufe 1 des Chemnitzer
Modells (Einfahrt Hbf.) am 10. Februar 2012 von der Verbandsversammlung des ZVMS beschlossen. Der
Zuschlag wurde am 14. August 2012 an das sich für diese Ausschreibung gebildete Konsortium der Firmen
Vossloh Kiepe GmbH und Vossloh Espana S.A. (kurz: Vossloh), welches sich für diese Ausschreibung gebildet
hatte, erteilt. Vossloh hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, dass den Anforderungen des ZVMS gerecht
wird.
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
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Die bestellten Fahrzeuge gehören zur „CityLink Familie“ von Vossloh und werden speziell auf die Anforderungen
für den Einsatz im Chemnitzer Modell angepasst, die Fahrzeuge sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 100
km/h ausgelegt. Die 37 Meter langen klimatisierten Zweirichtungsfahrzeuge werden 94 Sitzplätze haben. Durch
die Luftfederung wird besonders hoher Reisekomfort für die Fahrgäste erreicht.
Die Fahrzeuge entsprechen sowohl den Bedingungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) als auch
denen der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab).
Die Anschaffung der Fahrzeuge erfolgt durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS). Die
Fahrzeuge werden dem Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, welches den Betrieb der Linien
des Chemnitzer Modells durchführt.
Im Frühjahr 2014 begann im spanischen Werk Albuixech (Valencia) der Vossloh Rail Vehicles/Vossloh España,
S.A. die Fertigung der Zweisystemfahrzeuge für das Chemnitzer Modell. Der erste Citylink absolvierte seit Mitte
April 2015 auf dem Testgleis erste Testfahrten in beiden Betriebsarten (elektrischer Oberleitungsbetrieb mit
600/750 Volt sowie dieselelektrischer Betrieb). Die Endabnahme des ersten Fahrzeugs mit der Wagennummer
431 im Herstellerwerk erfolgte im Sommer 2015. Die weiteren Fahrzeuge werden entsprechend folgend an den
ZVMS übergeben.
Mit der Umsetzung des Chemnitzer
Modells Stufe 1 zum
Fahrplanwechsel 2015/2016 (Einfahrt
Hbf.) kommen acht Hybridfahrzeuge
auf den Linien des Chemnitzer
Modells zum Einsatz.
Des Weiteren wurde für die
Anschaffung von weiteren vier
Fahrzeugen gleichen Typs, die für
den Betrieb der Stufe 2 erforderlich
sind, eine verbindliche Förderzusage
durch den Freistaat Sachsen erteilt.
Die neuen Zweisystemfahrzeuge
fahren im Bereich der Eisenbahn als
Dieselfahrzeug, für die Fahrt im
Straßenbahnnetz in Chemnitz sind
sie mit elektrischem Antrieb ausgerüstet. Am Hauptbahnhof in Chemnitz wechselt das Fahrzeug vom Diesel- in
den Elektrobetrieb und umgekehrt. Die Gestaltung der Fahrzeuge wurde u. a. in enger Abstimmung mit den
Behindertenverbänden vorgenommen, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Beginn an zu
berücksichtigen.
4.6.4 Elektronetz Mittelsachsen
Am Bahnhof Chemnitz entsteht bis vsl. Juni 2016 ein neuer Eisenbahnbetriebshof. Für die Wartung und
Instandhaltung von Triebzügen werden unter anderem ein Werkstattgebäude, ein zweistöckiger Funktionsanbau,
eine Wartungs- und Reparaturhalle sowie eine Halle für die Radbearbeitung und eine Reinigungsanlage gebaut.
Der Verkehrsverbund Mittelsachsen investiert eine Summe von ca. 20,35 Millionen Euro.
4.6.5 Elektrifizierung Borsdorf–Grimma–Döbeln Zentrum
Der ZVMS unterstützt die vom ZVNL angestrebte perspektivische direkte Einbindung der SPNV-Linie Leipzig -
Döbeln (derzeit RB 110) in das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz und den City-Tunnel Leipzig.
Die Elektrifizierung der Strecke Borsdorf - Grimma - Döbeln Zentrum ist dafür eine unmittelbare Voraussetzung.
Foto: VMS
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Abschnitt 4 – Rahmenplanung genehmigte Fassung
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4.6.6 Kommunikation/ Information
Die Kommunikation des VMS mit seinen Kunden und potenziellen ÖPNV-Nutzern stützt sich neben den
schriftlichen Medien auch vermehrt auf digitale Produkte. Das Mobiltelefon, Smartphones sowie Tablets
ermöglichen den Fahrgästen und potenziellen Neukunden aller Altersgruppen weitreichenden Onlinezugang im
Verbundgebiet.
Ziel ist es, den Menschen den ÖPNV bekannter und nutzbarer zu machen. Die Möglichkeiten der Nutzer
innerhalb des Mobilitätsverbunds sind deutlich und zielgerichtet zu kommunizieren. Davon hängt auch der Erfolg
der Verbundvorhaben ab, denn das umfangreiche Spektrum der Multimodalität und deren Vernetzung sind längst
nicht allen potentiellen Nutzern bekannt. In Zusammenarbeit mit touristischen Einrichtungen sollen weitere
Marketingmaßnahmen erarbeitet und eingeführt werden, um die Vorteile der ÖPNV-Nutzung auch im
Freizeitbereich noch bekannter zu machen und Nutzungshemmnisse weiter abzubauen. Die
Nahverkehrsangebote sollen zu den Bürgern gebracht werden.
Gegenwärtig wird neben den Printprodukten zur Fahrgastinformation insbesondere die Online-Fahrplanauskunft
des VMS von einer breiten Schicht der Fahrgäste genutzt. Bisher sind dort Fahrplaninformationen zum SPNV,
zum Straßenbahnverkehr und zum Verkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG abrufbar. Zukünftig sollen
darüber hinaus auch alle Schülerverkehre nach § 43 PBefG in die Echtzeitfahrplanauskunft aufgenommen
werden. Insbesondere in den ländlichen Regionen können diese Verkehre das ÖPNV-Angebot quantitativ
verbessern bzw. ist für einzelne Ortsteile damit überhaupt erst ein ÖPNV-Angebot möglich.
Analog des in den ostsächsischen Verkehrsverbünden bereits erfolgreichen rechnergestützten
Betriebsleitsystems für den Regionalverkehr (RegioRBL) soll auch im VMS ein solches System implementiert
werden. Auf Basis von Echtzeitdaten ermöglicht es stabilere Anschlüsse und eine deutlich verbesserte
Kundeninformation. Beides ist insbesondere im Verspätungsfall von herausgehobener Bedeutung.
Den Verkehrsunternehmen ermöglichen die Echtzeitdaten fundierte Entscheidungen, ob im Verspätungsfall ein
entsprechender Anschluss noch abgewartet werden soll oder die Fahrgäste besser auf alternative
Fahrtmöglichkeiten verwiesen werden. Den Fahrgästen stehen mit einem solchen System aktuelle Informationen
z. B: über das Erreichen von Anschlüssen zur Verfügung, was insbesondere im regionalen Busverkehr, wo es
bisher im Störungsfall nur wenig Informationsmöglichkeiten gibt, von großer Bedeutung ist. Die Fahrplandaten der
Fahrzeuge können die Fahrgäste unterwegs von internetfähigen Handys abrufen oder sich schon im Voraus über
die tatsächlichen Abfahrtszeiten informieren. Das entsprechende VMS-Verbundkommunikationssystem soll
während der Laufzeit des hier vorliegenden Nahverkehrsplans implementiert werden.
In einer weiteren Entwicklungsstufe wird das bei der Chemnitzer Verkehrs-AG verwendete Intermodal Transport
Control System (ITCS) mit der Verkehrsmanagementzentrale Region Chemnitz (VMZ) zu verknüpfen sein, so
dass dann auch für Verknüpfungen zwischen dem Regionalverkehr und dem Straßenbahn- und Stadtbusverkehr
der Stadt Chemnitz Echtzeitdaten für Anschlusssicherung und Kundeninformation zur Verfügung stehen. Das
ITCS ist dafür entsprechend anzupassen und zu erweitern.
4.6.7 Fichtelbergbahn
Der Bau, der Umbau, die Modernisierung und die Ertüchtigung von Werkstätten zur Wartung, Instandhaltung und
Instandsetzung von Schmalspurbahnfahrzeugen für die im SPNV betriebenen Schmalspurbahnen – unter
Berücksichtigung des Werkstattkonzeptes der Sächsischen Schmalspurbahnen – ist förderfähig.
Eine vom SMWA initiierte Förderrichtlinie über die Gewährung von Fördermitteln für Schmalspurbahnen (RL-
SSB) vom 15. August 2014 regelt die Verwendung diesbezüglicher Mittel. Im Doppelhaushalt des Freistaats
Sachsen 2015/2016 sind Fördermittel in Höhe von insgesamt 4,5 Mio. Euro vorgesehen, mit denen die
Investitionen in die Infrastruktur der sächsischen Schmalspurbahnen getragen werden können.
Zuwendungsempfänger können der Betreiber und Eigentümer der Schmalspurbahn sein. Die Zuwendung wird
ausschließlich zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt, und zwar:
a) grundsätzlich nach einem bestimmten Vomhundertsatz oder Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben
(Anteilfinanzierung), oder
b) im Einzelfall im Einvernehmen mit dem SMWA mit einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen
Ausgaben (Festbetragsfinanzierung) in Höhe bis zum Regelfördersatz von bis zu 75 Prozent.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss.
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Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 5 – Finanzierung genehmigte Fassung
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5 Finanzierung
5.1 Finanzierungsquellen des ZVMS
Für die Finanzierung des ÖPNV stehen dem ZVMS Mittel aus folgenden Quellen zur Verfügung:
Regionalisierungsmittel gemäß der ÖPNVFinVO des Freistaats Sachsen – überwiegend zu verwenden
zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im SPNV,
Mittel aus dem ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm des Freistaats Sachsen zur Unterstützung von
investiven Maßnahmen,
Mittel gemäß ÖPNVFinAusG des Freistaats Sachsen zum Ausgleich der bei der Beförderung von
Personen mit ermäßigten Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs bei den Verkehrsunternehmen im
ÖPNV entstehenden Mindereinnahmen,
Finanzmittel des Erzgebirgskreises sowie der Landkreise Zwickau und Mittelsachsen für die
Schülerbeförderung,
Verbandsumlage.
a) Mittel gemäß Verordnung des SMWA zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNVFinVO)
Mit der anstehenden Revision des Regionalisierungsgesetzes wurde nach langwierigen Verhandlungen ein neues
Gesamtbudget für den SPNV in der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 8,0 Mrd. EUR festgesetzt. Dieser
Betrag soll jährlich um 1,8 % dynamisiert werden. Zur Verteilung zwischen den Ländern gibt es noch keine
abschließende Einigung. Es fehlt daher auch noch die erforderliche Verordnung des BMVI mit einem
Verteilungsschlüssel. Nach dem Bund-Länder-Gespräch vom 24. September 2015 soll die Aufteilung nach dem
sogenannten „Kieler Schlüssel“ erfolgen. Dies würde zu einer deutlichen Reduzierung der Mittel für die Neuen
Bundesländer führen. Bei der derzeit gültigen Finanzierungsverordnung des Freistaates Sachsen würde diese
Reduzierung direkt bei den Zweckverbänden, so auch beim ZVMS, wirken. Zur Umsetzung der im
Nahverkehrsplan formulierten Verkehrsangebote und Projekte ist eine Finanzausstattung des ZVMS mindestens
auf dem heutigen Niveau einschließlich einer an der Kostenentwicklung orientierten Dynamisierung erforderlich.
Sollte die Finanzausstattung nicht gegeben sein, sind sowohl Verkehrsleistungen zu reduzieren als auch Projekte
aufzugeben (allgemeiner Finanzierungsvorbehalt). Ein Abschluss der Revision der Regionalisierungsmittel mit
Klarheit über die dem ZVMS zur Verfügung stehenden Mittel wird bis zum III. Quartal 2016 erwartet.
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Abschnitt 5 – Finanzierung genehmigte Fassung
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Abbildung 29: Arbeitsstand zur Revision des Regionalisierungsgesetzes (RegG)
Mit der ab 2015 gültigen ÖPNVFinVO erhält der ZVMS 8 % mehr Mittel als nach der bis ins Jahr 2014 reichenden
alten ÖPNVFinVO. Im Jahr 2016 stehen 2,5 % mehr Mittel als im Vorjahr zur Verfügung, der Ausblick nach 2016
weist eine jährliche Steigerung in etwa gleicher Größenordnung aus, beruht allerdings auf den o. g. Annahmen.
Diese Mittel stehen zur Verfügung für
die Finanzierung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr insbesondere des
Schienenpersonennahverkehrs,
die Abdeckung verbundbedingter Aufwendungen,
die Fortschreibung von Nahverkehrsplänen gemäß § 5 ÖPNVG und
Beteiligungen an Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr.
Die Entwicklung der zur Verfügung stehenden Mittel ist einerseits zu spiegeln an der Entwicklung der
Infrastrukturkosten (Trassennutzungsentgelte und Stationsgebühren), die mit aktuell mehr als 60 % des
Zuschussbedarfs einer der Hauptkostentreiber des SPNV sind und die für die für die Finanzierung der
Verkehrsleistung vorhandenen Mittel mehr und mehr aufzehren (s. Abbildung 30).
Andererseits sind mit der schrittweisen Umsetzung des Chemnitzer Modells Leistungsmehrungen geplant, die
auch einen entsprechend höheren Zuschussbedarf erfordern.
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Abbildung 30: „Kaufkraftverlust“ der Regionalisierungsmittel45
Im Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen für die Jahre 2015 und 2016 ist eine dynamisierte Ausstattung der
Zweckverbände beschlossen worden. Danach sind für 2015 insgesamt 419,6 Mio. EUR für den SPNV
vorgesehen. Im Jahr 2016 werden es 425,7 Mio. EUR sein. Die Veröffentlichung erfolgte im Gesetz- und
Verordnungsblatt am 3. Dezember 2015. Die Zuweisungen für 2015 und 2016 wurden so für die
Haushaltsplanung des ZVMS berücksichtigt.
Aufgrund der wie dargestellt sehr unsicheren Situation der zukünftigen Finanzausstattung muss es dem
Aufgabenträger (ZVMS) ermöglicht werden, flexibel auf neue wirtschaftliche Herausforderungen reagieren zu
können.
Als Grundlage dafür wird der ZVMS ein gesondertes, detailliertes Gutachten zur SPNV-Entwicklung aller
Eisenbahnlinien bis 2030 im Verbandsgebiet erstellen. Das Gutachten berücksichtigt in seiner Methodik eine
umfangreiche Datengrundlage hinsichtlich der Bewertungskriterien Nachfrage (Status quo und Prognosewerte),
verkehrliche Bedeutung, Substituierbarkeit einer Linie mit anderen ÖPNV-Leistungen sowie auch die
Substitutionskosten. Die verschiedenen Kennzahlen sollen auch eine verbesserte Differenzierung der Linien,
Strecken und Streckenabschnitte in Bezug auf Ihre reale Bedeutung für das ÖPNV-Gesamtsystem, die
Daseinsvorsorge und letztendlich den Standort Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau gewährleisten. Ziel ist eine
Entscheidungsgrundlage für die langfristige Weiterbestellung und den Bedienumfang aller SPNV-Linien im
Verbundgebiet.
Finanzierung Schmalspurbahnen
Die ÖPNV-Finanzierungsverordnung 2015-2020 enthält die Regelung, den relevanten kommunalen
Aufgabenträgern jährlich zweckgebundene Mittel i. H. v. insgesamt 8,74 Mio. Euro p. a. für den öffentlichen
Personennahverkehr auf den fünf ÖPNV-Schmalspurbahnen zur Verfügung zu stellen.
Aus diesen Mitteln erhält der ZVMS bis 2020 für den Betrieb von Schmalspurbahnleistungen im öffentlichen
Personennahverkehr auf der Fichtelbergbahn 2 Mio. Euro im Jahr.
45
Darstellung deutschlandweit; Quelle: Wettbewerberreport Eisenbahn 2013/2014 (Hrsg.: mofair e. V., Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e. V.)
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b) Investitionsförderung 46
gemäß ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm des SMWA
Investitionen in den ÖPNV sind gemäß RL-ÖPNV des SMWA mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten
förderfähig. Für geplante Vorhaben ist bis 15. Oktober eines Jahres (bei Busförderung bis Ende Oktober) jeweils
für das Folgejahr ein Förderantrag beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu stellen.
Ergänzend zur RL-ÖPNV erfolgt die Förderung der Beschaffung neuer Busse gemäß den Hinweisen-Bus des
SMWA vom 14. Januar 2013 und nach den Hinweisen-Bus De-minimis (SMWA vom 07.April 2015). Förderfähig
sind die Anschaffung von Hybridbussen sowie die Anschaffung von Ersatzfahrzeugen zur Verjüngung des
Durchschnittsalters der eingesetzten Busse und zur Verbesserung der durchschnittlichen Abgasnorm. Eine
Förderung für die Anschaffung von Ersatzfahrzeugen erhalten Unternehmen, deren durchschnittliches Flottenalter
8 Jahre überschreitet.
c) Mittel gemäß Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG)
Das ÖPNVFinAusG ist die sächsische Nachfolgeregelung des vormals bundesweit einheitlich geltenden § 45a
PBefG. Es dient dem Ausgleich der Mindereinnahmen, die bei den Verkehrsunternehmen durch die Ermäßigung
von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr entstehen.
Während nach § 45a PBefG die Verkehrsunternehmen antragsberechtigt und Mittelempfänger waren, sind
gemäß ÖPNVFinAusG formal die ÖPNV-Aufgabenträger – im ZVMS der Erzgebirgskreis, die Landkreise
Mittelsachsen und Zwickau sowie die Große Kreisstadt Zwickau und die Kreisfreie Stadt Chemnitz –
Mittelempfänger.
Im VMS werden die den ÖPNV-Aufgabenträgern gemäß ÖPNVFinAusG zugewiesenen Mittel beim Verbund
gepoolt und gemäß den Regelungen im § 45a PBefG auf die im Verbundraum tätigen Unternehmen verteilt.
Die Verteilung der Mittel auf die Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen erfolgt jeweils zur Hälfte
mittels eines für jeden Aufgabenträger festgelegten Sockelbetrags sowie eines dynamisierten Anteils.
Maßgebend für den dynamisierten Anteil ist zum einen die Fläche, zum anderen die Anzahl der Schüler an
allgemein- und berufsbildenden Schulen.
Die ÖPNV-Aufgabenträger im ZVMS erhielten seit 2010 folgende Mittel gemäß ÖPNVFinAusG:
Tabelle 21: Mittel gemäß ÖPNVFinAusG – 2010-2015
Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Freistaat Sachsen Mio. € 53,000 54,000 54,000 57,000 57,000 59,000
Stadt Chemnitz Mio. € 3,784 3,855 3,559 3,627 3,617 3,744
Erzgebirgskreis Mio. € 3,535 3,602 3,590 3,868 3,861 3,992
LK Mittelsachsen Mio. € 2,640 2,689 3,232 3,493 3,487 3,605
LK Zwickau (inkl. Stadt Zwickau)
Mio. € 2,194 2,236 2,598 2,797 2,785 2,868
VMS Gesamt Mio. € 12,153 12,382 12,979 13,785 13,750 14,209
Die Erhöhungen der Zuweisungen 2011, 2012 und 2013 beruhen einerseits auf der veränderten
Berechnungsmethodik (2012) und andererseits auf der vom Landtag beschlossenen Erhöhung des
Ausgleichsvolumens (2011: + 1 Mio. Euro; 2013: + 3 Mio. Euro; jeweils gegenüber dem Vorjahr).
Entsprechend dem im ÖPNVFinAusG festgelegten dynamischen Verteilungsschlüssel ändert sich der
Ausgleichsbetrag für die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte ab dem Jahr 2014 jeweils geringfügig
gegenüber dem Vorjahr. Entscheidende Einflussgröße dabei ist die Entwicklung der Schülerzahl. Für die
Aufgabenträger im ZVMS resultierte daraus in 2014 insgesamt eine Reduzierung der Mittelzuweisung um ca.
35.000 Euro.
46
Die Modalitäten der Investitionsförderung können sich während der Gültigkeitsdauer der Fortschreibung des NVP ändern.
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Im Jahr 2015 erhöht sich die Mittelzuweisung wieder, da mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 die
Mittelausstattung des ÖPNVFinAusG auf insgesamt 59 Mio. Euro erhöht und die Verteilung auf die einzelnen
ÖPNV-Aufgabenträger entsprechend geändert wird. Die ÖPNV-Aufgabenträger im ZVMS erhalten dadurch im
Jahr 2015 Mittel in Höhe von 14,2 Mio. Euro.
Für die Jahre nach 2015 muss allerdings aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen mit einem weiterhin jährlich
geringfügig sinkenden Mittelanteil gerechnet werden, insofern die Gesamtausstattung des ÖPNVFinAusG
konstant bleibt.
Die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs ist zukünftig auch im Hinblick auf die Forderungen des
Landeselternrates nach kostenfreier Schülerbeförderung und vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen zu
betrachten.
d) Finanzmittel für die Schülerbeförderung
Der VMS hat für die ZVMS-Verbandsgebiet gelegenen Landkreise die Organisation der Schülerbeförderung
übernommen. Die für die Schülerbeförderung gemäß Schülerbeförderungssatzung erforderlichen Mittel erhält der
ZVMS von den Landkreisen aus deren Haushalt.
Welche Schüler einen Anspruch auf Beförderung haben regelt die Schülerbeförderungssatzung des ZVMS.
Schüler haben demnach einen Anspruch auf Beförderung, wenn der Weg zwischen Wohnung des Schülers und
Schule (Schulweg) für Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 mehr als 2 km und für Schüler ab Klassenstufe 5 mehr
als 3 km beträgt. Davon unbenommen haben gemäß der Schülerbeförderungssatzung des ZVMS Schüler
generell einen Beförderungsanspruch, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder bei den Schülern eine
geistige oder körperliche Behinderung vorliegt.
Im Jahr 2015 werden für die Schülerbeförderung insgesamt fast 30 Millionen Euro aufgewendet. Mehr als 30 %
der Mittel (11,2 Millionen Euro) wurden dabei für den freigestellten Schülerverkehr und die individuelle
Schülerbeförderung verwendet. Mit diesen beiden Beförderungsarten werden VMS-weit (außer Stadt Chemnitz)
ca. 5.000 Schüler (11 % aller Fahrschüler) befördert. Zielstellung des ZVMS ist es nach wie vor, für möglichst
viele Schüler ein Angebot im Linienverkehr gemäß §§ 42 und 43 PBefG vorzuhalten.
Abbildung 31 zeigt die Entwicklung der Elternanteile und der kommunalen Aufwendungen (Kostenerstattung für
Schülerzeitfahrausweise durch die Landkreise) für die Jahre 2013 – 2015. In Abbildung 32 ist die Entwicklung des
durch den VMS aufzuwendenden Zuschusses dargestellt.
Abbildung 31: Elternanteile und Kostenerstattung durch die Landkreise für die Schülerbeförderung
Die Aufwendungen der Landkreise für die Kostenerstattung für Schülerzeitfahrausweise haben sich im
Betrachtungszeitraum kontinuierlich erhöht. Anpassungen des VMS-Tarifs wurden allein durch die Landkreise
getragen, die Elternanteile konnten dadurch konstant gehalten werden. Die aus Abbildung 31 ablesbaren
geringfügigen Schwankungen der Elternanteile resultieren lediglich aus sich ändernden Anteilen der Schüler an
Grund- und weiterführenden Schulen, für die jeweils unterschiedlich hohe Elternanteile zu leisten sind.
131,74 € 132,03 € 130,46 €
449,48 €478,59 €
498,26 €
2013 2014 2015(Plan)
Elternanteil/Fahrschüler Kostenerstattung Landkreise/Fahrschüler
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Abbildung 32: Zuschuss des VMS für die Schülerbeförderung
Im Zuge der Einführung des Mindestlohngesetzes sind insbesondere die Aufwendungen für den freigestellten
Schülerverkehr überdurchschnittlich stark gestiegen, was wiederum ursächlich für die deutliche Erhöhung des
durch den VMS zu deckenden Zuschussbedarfes für die Schülerbeförderung ist.
e) Verbandsumlage
Eine Verbandsumlage wird vom ZVMS derzeit nicht erhoben.
1,34 Mio. € 1,34 Mio. €
2,01 Mio. €
2013 2014 2015(Plan)
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5.2 Kostenermittlung
5.2.1 ABS Chemnitz – Leipzig
Wie bereits dargestellt, wurde im Juli 2013 Zwischen SMWA mit DB Netz eine Vereinbarung zur Vorplanung (Lph
1 und 2 HOAI) der Infrastrukturmaßnahme "Elektrifizierung und Streckenausbau Leipzig – Chemnitz"
unterzeichnet. Diese Vorplanung wurde Ende Juni 2014 abgeschlossen und an das SMWA übergeben. Die
Ergebnisse wurden am 20. August 2014 öffentlich vorgestellt.
Für Vorplanungen wurden durch den Freistaat Sachsen mit 2,4 Mio. Euro finanziert. Die daran anschließende
Entwurfsplanung ist mit Kosten von ca. 10 Mio. Euro wird durch den Freistaat Sachsen teilfinanziert.
Die Gesamtkosten des Projektes wurden mit ca. 250 Mio. Euro veranschlagt. In der folgenden Tabelle sind die
Projektkosten aufgeschlüsselt dargestellt:
Tabelle 22: Projektkosten – ABS Chemnitz – Leipzig
Projektkosten Kosten
Gesamtkosten 250 Mio. €
davon
Planungskosten 40 Mio. €
Grunderwerb 10 Mio. €
Sicherungstechnik, Kommunikation 20 Mio. €
Bahnsteiganlagen u. ä. 5 Mio. €
Umweltschutz 25 Mio. €
Strecken-, Brücken, Gleisbau, Bahnübergänge, Zuwegungen 65 Mio. €
Oberleitung, elektrotechnische. Anlagen 65 Mio. €
Risikovorsorge (10 % auf Baukosten) 20 Mio. €
5.2.2 Chemnitzer Modell
Die Ermittlung des Investitionsbedarfs basiert auf den in den Planungen bzw. Machbarkeitsstudien
durchgeführten Kostenschätzungen. Dabei ist die unterschiedliche Planungstiefe zu berücksichtigen. Die
angegebenen Investitionskosten entsprechen dem Preisstand des Jahres 2009. Danach ergibt sich für das
Investitionsvorhaben Chemnitzer Modell – Zielnetz 2020 insgesamt ein Investitionsvolumen in Höhe von ca.
300 Mio. Euro (netto). Davon entfallen auf den Grunderwerb ca. 22,3 Mio. EUR und auf die Planungskosten
weitere ca. 35,8 Mio. EUR.
Nachfolgend sind die Ergebnisse der Kostenschätzungen für die einzelnen Baustufen hinsichtlich der Gesamt-
und zuwendungsfähigen Kosten dargestellt.
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Tabelle 23: Investitionsbedarf und zuwendungsfähige Kosten
Baustufe Kosten
Nr. Bezeichnung Gesamt davon
zuwendungsfähig
1a Einfahrt Chemnitz Hauptbahnhof – Freizug QB-
Gebäude 2,791 Mio.€ 2,470 Mio.€
1b Einfahrt Chemnitz Hauptbahnhof
- Verkehrsanlage, Hochbau 33,9 Mio. € 30,0 Mio. €
2a Strecke Chemnitz-Süd – Aue – Stadtbahn 37,372 Mio. € 33,073 Mio. €
2b Strecke Chemnitz-Süd – Aue – Eisenbahn 38,554 Mio. € 33,271 Mio. €
3 Strecke Chemnitz Hauptbahnhof – Niederwiesa 37,308 Mio. € 33,016 Mio. €
4 Strecke Chemnitz Zentrum – Limbach-Oberfrohna 106,77 Mio. € 94,487 Mio. €
5 Strecke Stollberg – Oelsnitz 43,250 Mio. € 37,844 Mio. €
Summe 299,945 Mio. € 264,161 Mio. €
Für die im Gültigkeitszeitraum dieses Nahverkehrsplan umzusetzenden Betriebsstufen 2 und 5 sind folgend die
Kosten für den Neu- und Ausbau- bzw. Verlegungsmaßnahmen von Haltestelleninfrastruktur dargelegt.
Chemnitzer Modell – Stufe 2 – Ausbau/ Neubau/ Verlegung von Zugangsstellen
Haltestelleninfrastruktur – Teil Eisenbahn
Die Aus- und Neubau- bzw. Verlegungsmaßnahmen der Haltestelleninfrastruktur auf den Streckenabschnitt nach
EBO umfassen 9 Haltestellen (siehe Tabelle 24).
Tabelle 24: Chemnitzer Modell – Stufe 2 – Haltestellenmaßnahmen SPNV
Zugangsstellen
Chemnitz-Reichenhain Dittersdorf
Kurt-Franke-Straße Meinersdorf (Erzgeb)
Einsiedel Gymnasium Thalheim Nord
Einsiedel August-Bebel-Straße Zwönitz
Einsiedel Brauerei
Haltestelleninfrastruktur – Teil Straßenbahn
Die Aus- und Neubau- bzw. Verlegungsmaßnahmen der Haltestelleninfrastruktur auf den Streckenabschnitt nach
BOStrab umfassen sieben Haltestellen (siehe Tabelle 25).
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Tabelle 25: Chemnitzer Modell – Stufe 2 – Haltestellenmaßnahmen Straßenbahn
Zugangsstelle
Chemnitz, Theaterplatz
Chemnitz, Roter Turm (Umbau)
Chemnitz, Zentralhaltestelle (Bahnsteige 7 und 8)
Chemnitz, Stadlerplatz
Chemnitz, Rosenbergstraße
Chemnitz, Hörsaalzentrum
Chemnitz, "Campus" [Planungsbezeichung]
Chemnitzer Modell – Stufe 5 – Kostenuntersetzung Maßnahmen
Für die umsteigefreie Fortführung der bisherigen Pilotstrecke von Stollberg bis Oelsnitz sind im Wesentlichen
folgende Infrastrukturmaßnahmen erforderlich (Tabelle 26).
Tabelle 26: Kostenuntersetzung Chemnitzer Modell – Stufe 5
Maßnahmen
Neubau 3,45 km eingleisige Eisenbahnstrecke
Ausbau 6,7 km eingleisige Eisenbahnstrecke
(Ertüchtigung einer derzeit in Betrieb befindlichen Strecke hinsichtlich
Elektrifizierung und Sicherungstechnik)
Neubau von fünf Eisenbahnstationen
Aus- und Umbau an fünf Eisenbahnstationen
Brückenneubauten zur Unterquerung der Bundesautobahn A72
Elektrifizierung der gesamten Neu- und Ausbaustrecke
Errichtung von drei Unterwerken zur Bahnstromversorgung
Die Aus- und Neubau- bzw. Verlegungsmaßnahmen der Haltestelleninfrastruktur der Stufe 5 umfassen zehn
Haltestellen, davon drei auf der Neubaustrecke und sechs auf dem Bestandsstreckenabschnitt. Die konkreten
Haltestellen können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil A – Allgemeine Rahmenbedingungen
Abschnitt 5 – Finanzierung genehmigte Fassung
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Tabelle 27: Chemnitzer Modell – Stufe 5 – Haltestellenmaßnahmen
Zugangsstelle
Neubaustrecke
Stollberg Grüner Winkel
Stollberg Gewerbegebiet
Stollberg Kaufland
Stollberg Wohngebiet
Bestandsstrecke
Niederwürschnitz Hp
Neuoelsnitz
Mitteloelsnitz
Wohnanlage Mitteloelsnitz
Oelsnitz Bahnhofstraße
Oelsnitz (Erzgeb)
Neben der dargelegten Busförderung wird auch die Neuanschaffung von Fahrzeugen für die Strecken des
Chemnitzer Modells durch den Freistaat Sachsen gefördert.
Für den Betrieb der Stufe 1 mit den Linien Chemnitz – Burgstädt, Chemnitz – Mittweida und Chemnitz –
Hainichen wurden in einer ersten Bestellung acht Hybridfahrzeuge angeschafft. Der Bestellwert für die umfasst
42,3 Mio. Euro. Das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat die
Fahrzeugbeschaffung für das Chemnitzer Modell in das EFRE-Programm (Europäischer Fonds für regionale
Entwicklung) eingeordnet. Insgesamt wurden mehr als 31 Mio. Euro an Fördermitteln aus dem EFRE-Programm
zur Verfügung gestellt, der Anteil des ZVMS beträgt ca. 11 Mio. Euro.
Der Betrieb der Stufe 2 Chemnitz - Thalheim – Aue erfordert weitere 4 Citylink-Fahrzeuge. Die Gesamtkosten für
die Anschaffung der vier Fahrzeuge betragen 23,7 Mio. EUR. Der Freistaat Sachsen fördert etwa 75 % der
Summe aus Landesmitteln, somit beträgt der Eigenanteil des VMS ca. 6 Mio. Euro. Die zusätzlichen Fahrzeuge
sollen bis 31. Oktober 2017 und damit rechtzeitig zum Start der Stufe 2 des Chemnitzer Modells geliefert werden.
Folgend sind die Kosten noch einmal zusammen gefasst dargestellt:
Tabelle 28: Anschaffungskosten der Fahrzeuge des Chemnitzer Modells
Anzahl
Fahrzeuge Gesamtkosten
Eigenanteil
VMS Förderung
Betriebsstufe 1: 8 42,3 Mio. € ca. 11 Mio. € ca. 31 Mio. €
(EFRE)
Betriebsstufe 2: 4 23,7 Mio. € ca. 6 Mio. € ca. 18 Mio. €
(LIP)
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Abschnitt 5 – Finanzierung genehmigte Fassung
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5.2.3 Barrierefreier Ausbau – Haltestelleninfrastruktur
Das ÖPNVG berücksichtigt die Anforderungen der Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV im
Landesinvestitionsprogramm. Mit einer daraus resultierenden Anpassung der RL-ÖPNV, dass ausschließlich
Vorhaben gefördert werden, die den Anforderungen der Barrierefreiheit nach § 4 BGG47
entsprechen, ist eine
Stringenz in der Verfolgung der Ziels der Barrierefreiheit nachzuvollziehen. Die in der RL-ÖPNV dargelegten
Fördergegenstände betreffen nahezu alle barrierefrei zu gestaltenden Bereiche des ÖPNV, seien es die
Fahrzeugneubeschaffung im SPNV wie ÖSPV oder der Bau bzw. Ausbau zu- und ausstiegspezifischer
Infrastruktur.
Die vsl. Kosten des barrierefreien Ausbaus kleiner Haltepunkte, gemäß Priorisierungsliste Tabelle 16 in diesem
Dokument sind noch ausstehend.
Der barrierefreie Ausbau der Haltestelleninfrastruktur muss im Rahmen dieses NVP neben der rechtlichen Seite
auch monetär bemessen werden. In welchem Umfang der Ausbau einer Haltestelle erfolgt, ist abhängig von den
Vorgaben des Baulastträgers. Um dennoch eine Aussage zur kostenseitigen Belastung treffen zu können,
wurden Projektanmeldungen aus dem Landesinvestitionsprogramm des Freistaates Sachsen ausgewertet.
Im Ergebnis konnte ein Auftragsvolumen für den kompletten Auftragsumfang „Barrierefreier Ausbau einer
Haltestelle inklusive Neubau eines Fahrgastunterstands“ von ca. 40.000 Euro je Haltestelle – 20.000 Euro je
Halteplatz/ Haltestellensteig – festgelegt werden.
Dieser Wert kann je nach Auftragsumfang abweichend ausfallen. Die Kosten des Haltestellenausbaus inkl.
Fahrgastunterstand sind vollständig förderfähig und werden z. Z. mit Finanzhilfen von 75 % des Auftragswerts
gefördert.
Eine Erhöhung des Förderanteils ergibt sich im Rahmen eines im Bundestag48
beschlossenen Gesetzentwurfs.
Durch die Regierungsfraktion wurde darin festgelegt, ein 3,5 Mrd. Euro umfassendes Investitionsprogramm
aufzusetzen. Mit diesem will der Bund die Kommunen von 2015-2018 auch bei der Herstellung der
Barrierefreiheit im ÖPNV mit bis zu 90 % Förderung unterstützen.
Tabelle 29: Kostenabschätzung49
Barrierefreier Ausbau – VMS-Haltestelleninfrastruktur
Haltestelle
(zumeist mind. 2 Halteplätze/Steige) Gesamtkosten
Eigenanteil bei Förderung
75% 90%
Verbund 4.200 170 Mio. € 42
Mio. €
17
Mio. €
47
vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), zuletzt ersetzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024, 3034) 48
BT-Drs. 18/4975 49
Kostenabschätzung bei theoretischen Komplettausbau
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5.2.4 Fahrzeugbeschaffung
Busse
Aufgrund vielfältiger Sachverhalte wie dem Alter der Fahrzeuge, deren allgemeinem Zustand sowie veränderter
gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen unterliegen Fahrzeugflotten im ÖSPV einer steten
Erneuerung. In der Regel wird diese sukzessive im Rahmen anstehender Modernisierungs- und
Investitionsmaßnahmen und -zyklen durchgeführt. Diese stehen in Abhängigkeit von der finanziellen Ausstattung
der Verkehrsunternehmen bzw. des Aufgabenträgers sowie der Förderfähigkeit der Investition bzw. des
Vorhabens.
Tabelle 30: Fahrzeugneuanschaffung (Bus) – Kosten je Fahrzeug
Fahrzeugart Kosten/Fahrzeug50
Midi-Bus ca. 190.000 €
Standardlinienbus ca. 260.000 €
Standardgelenkbus ca. 350.000 €
Einen Ausblick auf die jährliche Anschaffungsquote kann den Anmeldungen für Busförderung des Freistaates
Sachsen entnommen werden. In den letzten drei Jahren wurden im VMS jährlich durchschnittlich ca. 50 Busse
angeschafft und eine entsprechende Busförderung beantragt. Über 80 % der Fahrzeuge waren
Standardlinienbusse. Die Investitionssumme für alle angeschafften Fahrzeuge betrug im Mittel ca. 12 Mio. Euro
im Jahr. Für 2015 waren Investitionen in Höhe von 13,6 Mio. € für die Neuanschaffung von insgesamt 51 Bussen
vorgesehen. Für die künftige Investitionsplanung ist zu beachten, dass zu den in Tabelle 30 aufgeführten Kosten
allgemeine Preissteigerungen hinzuzurechnen sind.
Die Fahrzeugneubeschaffung ist zuwendungsfähig. Dabei können zwei Fördermöglichkeiten (siehe Tabelle 31),
je nach Unternehmensart, genutzt werden.
Tabelle 31: Förderung von Fahrzeugneuanschaffungen (Bus)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen
Personennahverkehr (RL-ÖPNV)
Hinweise-Bus Hinweise-Bus De-minimis
Zuwendungs-
berechtigt
Öffentliche wie private Unternehmen;
diese müssen Inhaber von
personenbeförderungsrechtlichen
Linienverkehrsgenehmigungen im
ÖPNV sein oder Unternehmer, denen
Betriebsführung übertragen wurde;
mind. 25 % der Personenverkehrs-
dienste selbst erbringen
(Eigenerbringungsquote).
Der Unternehmer ist verpflichtet, für die
Erbringung von Personenbeförderungs-
leistungen die Anforderungen der VO
1370 einzuhalten.
Öffentliche wie private Klein-und
mittelständische Unternehmen (KMU)
nach VO 1407;
diese müssen Inhaber von
personenbeförderungsrechtlichen
Linienverkehrsgenehmigungen im
ÖPNV sein oder Unternehmer, denen
Betriebsführung übertragen wurde;
mind. 25 % der Personenverkehrs-
dienste selbst erbringen
(Eigenerbringungsquote).
50
Mittelwert aus den Fahrzeuganschaffungen 2013-2015
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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen
Personennahverkehr (RL-ÖPNV)
Hinweise-Bus Hinweise-Bus De-minimis
Inhalte
Die Verjüngung des Durchschnittsalters
der eingesetzten Busse und die
Verbesserung der durchschnittlichen
Abgasnorm;
gefördert werden können u. a. Unter-
nehmen, deren durchschnittliches
Flottenalter 8 Jahre überschreitet;
die Förderung ist an eine Mindest-
laufleistung oder eine maximale
Nutzungsdauer des Ersatzfahrzeuges
von acht Jahren gekoppelt.
Die Ausgleichsleistung ist begrenzt auf
80 % der förderfähigen Kosten,
höchstens aber 90.000 Euro.
Gefördert wird u. a. die Beschaffung von
Dieselfahrzeugen (Busse, Buszüge,
Personenanhänger) eine maximale
Förderung von 200.000 Euro über drei
Kalenderjahre je Unternehmen.
Dabei werden maximal 50 % der
zuwendungsfähigen
Anschaffungskosten je Fahrzeug
gewährt.
5.2.5 Telematiksystem des VMS
Der langfristige Aufbau des Telematiksystems im VMS umfasst verschiedene Ebenen. Die anfallenden Kosten
können Tabelle 32 entnommen werden.
Das Echtzeitsystem besteht zum einen aus dem verbundweiten Kommunikationssystem sowie der
dazugehörigen Verkehrsmanagementzentrale für die Region Chemnitz.
Zum anderen erfolgt bei der CVAG der Ausbau des Intermodal Transport Control Systems (ITCS) in den
Ausbaustufen 2 und 3 – Dynamisches Fahrgastinformationssystem (DFI) an den Haltestellen in Chemnitz. Im
Zuge dessen muss das ITCS mit dem Verkehrsmanagementsystem (VMZ) der Stadt Chemnitz gekoppelt werden.
Tabelle 32: Kosten – Aufbau Echtzeitsystem im VMS
Maßnahmenteil Kosten
Verbundkommunikation VMS – Stufe 1 6,62 Mio. €
Errichtung Verkehrsmanagementzentrale Region Chemnitz 3,80 Mio. €
ITCS – Aufbau DFI an Haltestellen in Chemnitz –
2. und 3. Ausbaustufe 6,85 Mio. €
Anpassung und Erweiterung ITCS CVAG &
Kopplung mit Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) Chemnitz 0,52 Mio. €
Summe ~ 17,8 Mio. €
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1: SPNV-Verkehrsverträge sowie Bestellungen im Jahresfahrplan 2015
Anlage 2: SPNV-Nachfrage 2015
Anlage 3: SPNV-Nachfrage und Verkehrsleistung – Vergleich 2008 zu 2015
Anlage 4: Aufbau eines Fahrzeugkatasters zur Erfassung des Fahrzeugflottenausbauzustands im ÖSPV
Anlage 5: Aufbau eines Haltestellenkatasters zur Erfassung des Haltestellenausbauzustands im ÖSPV
Anlage 6: PlusBus-Linienkonzept im VMS
Anlage 7: SPNV-Netz Fahrplanjahr 2015/16
Anlage 8: SPNV-Netzentwicklung bis 2020
Anlage 9: SPNV-Netzentwicklung ab 2020