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nationaisaziatistische Deutsche Arbeiters-urtei-
Der Tühren
Adolf Hitler
zugleich Oberster SA.-Führer.
Der ches der Kanzlei des 7ährers der USDAP.:
Reichsleiter Philipp Bouhler, BerlinW8,Voßstraße 4.
Die kanelei des Tährers der USDÄP.:
Berlin W 8, Voßftraße 4.
Amt l. Persönliche Angelegenheiten des Führers und
Sonderaufgaben.
Amt ll. Bearbeitung von Gingaben, die die NSDAP.,
ihre Gliederungen und angefchlossenen Ver-
bande, sowie die Stellen des Reiches und der
Länder betreffen-
Bearbeitung oon Gnadensachen von Ange-
hörigen der Bewegung.
Bearbeitung von fozialrvirtfchaftlichen Ange-
legenheiten und Gefuchen sozialer Art.
Amt V. Personal- und Verwaltungsangelegenheiten.
Der stellvertreter des 7äbrers:
Amt lll.
Amt lV.
i
Rudolf Heiz, München, Braunes Haus, Brienner ·
Straße 45·
Die Reich-letter der USDÄP.:
Amann Max, Veichsleiter der Presse-
Bormann Martin, Stabslejter des Stellvertreter-s
des Führers.
VDUhlek Philipp, Chef der Kanzlei des Führers.
Buch Walten Oberster Partelrichter.
Dprrtk Walther, Leiter des Amtes für Agrarpolitik.
Dietrich, Dr. Otto, Reichspresfechef.
LPP chmzp Ritter v., Leiter des Kolonialpolit. Amtes.
Slehler Karl, Hauptamt für Kommunalpolitik.
Frank, Dr. Hans, Leiter des Reichsrechtsamtes
FUde Dr- Wilhelm, Führer der Reichstagsfraktion
Gderb NSDAP.
oe bels, Dr. Do e , Reichs ro agandaleiter.
Grimm AJilhelmzL f ph p p
Hierl Konstantin. Reichsarbeitsführer.
Himmler Heinrich, Veichsführer «-
Hühnlein Adolf, Korpsführer des NSKK.
Len. Dr. Robert, Reichsorganisationsleiter.
Lüge Viktor, Chef des Stabes der SA.
Rosenb erg Alfred, Leiter des Auszenpolittschen Amtes
der NSDAP. und Beauftragter des Führers für
die gesamte qeistige und weltanschauliche Erziehung
der NSDAP·
Schirach Baldur von, Reichsjugendfiihrer.
Schwarz Franz Laden Reichsfchatzmeister.
75
Der Peithserganisationsleiter der USDÄP. und
Leiter der Deutschen Arbeitsfronh
Reichsleiter Dr. Robert Ley, München, Baker Straße lö.
Hauptorganifationsamt — Organisationsleitung
der Reichsparteitage — Hauptperfonalamt — Haupt-
schulungsamt — Ordensburgen der NSDAP. —
Hauptamt NSVQ — Hauptamt für Handwerk nnd
Handel.
Der Peithsscbatzmeister der USDÄPJ
Reichsleiter Franz Xaver Schwarz, München, Ams-
strasze 10.
Finanzverwaltung Reichshaushaltamt
Reichskechnungsamt Reichsverrvaltungsamt
Rechtsamt — Reichsrevisionsamt — Hilfshasse der
NSDAP. — Veichszeugmeisterei — Sonderbeauftragte
des Reichsschatzmeifters — Hilfszug Bayern-
Der Peicbspropaganclaleiter der USDÄPJ
Reichs-leitet Ur- Jofeph Goebbels, München, Karl-
strafze 20.
Amt Aktioe Propaganda — Amt Verbindung-I-
stelle RPL — Amt Rundfunlk — Amt Film — Amt
Kultur — Neichsring für nationalsozialiftifche Pro-
paganda und Bolkesaufklärung — Pressepropaganda
— Reichsautozug Deutschland — ,,Parole der Woche«
— »Unser Wille und Weg« — »Aufklärungs- und
Vedner-Jnformationsmaterial der Reichspropaganda-
leitung der NSDAP.« —- »Die neue Gemeinschaft:
Das Parteiarchiv für nationalsozialistischc Feier- und
Freizeitgestaltung.«
Parteiamtliehe Prüfungslcommission Zum sehnt-re
des nationalsozialistiscben Schristtums:
Reichsleiter Philipp Bouhler, Berlin W 35, Friedrich-
Wilhelm-Strasze 13.
Der Peithsleiter für die Presse-
Max Amann, Präsident der Neichspressckammer,
München, Thierschstraße ll.
Großdeuischland·
Der Beauftragte des Tübrers für die Überwachung
der gesamten geistigen und weltanschaulicben
Erziehung der USDAPJ
Reichsleiter Alfred Rosenberg, Berlin W 35, Mar-
garethenstraße l7.
Geschäftsführung und Verwaltung Welt-
anschauliche Information —- Presse —- Borgefchichte
— Kunstpflege — Schrifttum — Wissenschaft — Nor-
dische Fragen — Schulung-
Auüenpalitiscties Amt der USDÄPJ
Reichöleiter Alfred Rosenherg, Berlin W 35, Mar-
garethenftraße l7.
Kanzlei — Verwaltungsamt —- Amt für Län-
derteferate — Amt für Außenhandel — Presseamt
— Amt für kulturelle Zusammenarbeit — Amt für
Sonderaufgaben — Außenpolitisches Schulungshaus
des Außenpolitischen Amtes der NSDAP., Berlin-
Dahlem, Rheinbabenallee 22X26.
Der Keicbspressechef der TisDAP-:
Reichslciter Dr. Otto Dietrich, Berlin W 8, Wilhelm-
straße 64.
Pressepolitifches Amt Jnforrnations-
Nachrichtenroesen Pressepolitischer Apparat
Pressebetreuung — Presse-Personalamt —- »National-
szlialistlsche Parteilcorrespondenz" — Auslandspresse-
e e.
Das Peidisrechtsamh
Reichsleiter Dr. Hans Frank, München Is, Max-JUN-
Siraße 4.
Amt für Vechtsoerwaltung — Amt für Rechts-
politili — Amt für Rechtsbetreuung des deutschen
Bollres — Amt für Vechtsschrifttum — Amt für
Rechts-Schulung — Amt für Rechtsroahrer.
AngefchloffenerBerband:RS.-Reehtswahrerbund.
und
Peichsamt für Agrarpolitilc
Reichsleitcr Walther Darre, München 2 sW, Baoaria-
rtng 21.
Amt Personal und Organisation — Amt Agrar-
wirtschaft — Amt Presse und Propaganda —- Amt
Bauernlrultur — Amt Blutsfragen des deutschen
Bauerntums —- Amt Bauernschulung —- Amt Land-
arbeiterfragen — Amt Bauernrecht — Amt Siedlung
— Landwirtfchaftliche Gaufachberater·
Keicltsamt für Torsturirtsettaft:
Amtsleiter Willi Parchmanm Berlin W 8, Leipziger
Platz ll.
Das Kolonialpalitiscbe Amt der USDAPJ
Reichsleiter General Franz Ritter v. Epp, Bundesführer
des Reichskolonialbuiides, München 33, Prinz-
regentenstraße ll. 76
Berbindungsstelle Berlin: Berlin W 9, Pote-
damer Platz l.
Oberstes Parteigericht:
Reichöleiter Walter Buch, München, Karolinenplatz 4.
Die Peidtstagsfraktion der USDAPJ
Reichsleiter Dr. Wilhelm Frick, Berlin NW 7, Reichstag-
Selbständige Hauptämter der NSDAP.
und ihre angeschlossenen Berbände.
Haupte-tut für Avmmunalpoltttlu
Reichsleiter Karl Fiehler. München 33, Gabelsberger-
straße 4l.
Hauptamt für Beamte-
Hauptamtsleiter Hermann Neef, München 33, Goethe-
straße 64.
AngeschlosfenerBerband:ReichsbundderDeutschcn
Beamten (NDB.), Berlin W35, Graf Sinn-Straße l7.
Hauptarat für Erziehert
Hauptamtsleiter Fritz Wöchtler,
Straße 15.
Angeschlossener Verband: RS.- Lehrerbund
(NSLB.), Bahreuth, Hans Schemm-Platz 2.
Hauptaml für Krieqsopfen
Hauptamtsleiter Hanns Oberlindober, München, Barer
Straße lö.
Ang esch losfener Verband: NS.-Kriegsopferver-
forgung(NSKOV.),BerlinW62, Kurfürstenstraße 131.
München, Barer
Haupte-at für Vollksgefundhelh
Reichsgesundheitsführer Ur. mea. Leonhatd Tanti-
München Ich Karlstraße 2l.
Angeschlossener Berband:
München 33, Karlstraße 21.
Hauptamt für Technan
Hllapkdienstkitet l)l’· Ing- Fstitz Todt, München, Barer
Straße l5.
Angeschlofsener Verband: IRS-Bund Deutscher
Technik (RSBDT.), München 2 SO,Erhardtstraße Zö-
Hauptamt für Volkswohlfahrtx
Hauptamtöleiter Erich Hilgenseldt, Berlin 80 36,
Manbachufer 48—51.
Angefchlossener Verband-: NS.-Bollslvohlfahrt
(NSV.), Berlin SO 36, Maybachufer 48—51.
AS.-Fraaeufchaft:
Hauptamtsleiter Erich Hilgenfeldt, Berlin W 35»
Derfflingerstraße 2l.
Reichsfrauenführerin Gertrud Schallt-Klink, Berlin
W Zö, Dersflingerstraße 2l.
Angeschlofsener Verhand: Deutsches Franeuwerl,
Berlin W 35, Derfflingerstraße 2l.
RSD.- ertebund,
Großdeuifchland.
ASD.-Studeutenbund:
Neirhsftndentenfülrrer Hauptamtsleiter Dr. Gustav Adolf
Scheel, München, Karlstraße 16.
ASD.-Dozentenbnnd:
Hauptamtsleiter Ministerialdireltor Prof. Dr. Walter
Schulge, München, Knrlstraße 12.
Raffepolllifches Amt der ASDAV.:
Hauptamtsleiter Dr. mod- Walter Groß. Berlin W 8,
Milhelmstraße 63.
Amt für Sippenforfchuug:
Amtsleiter Dr. Kurt Mayer, Berlin NW 7, Schiffbauer-
damm 26.
Hauptarchlo der ASDAP·:
Amtsleiter Dis-Trich Uetrecht, München, BakerStraße 15.
Die Gauletter der NSDAP.
Baden: Robert Wagner, Karlsruhe, Ritterstraße 28.
Bayrifche Ostmarl: Fritz Wächtler, Banreuth, Max-
straße 2.
Berlin: Dr. Joseph Goebbels, Berlin W 9, Hermann
Göring-Straße 14.
Danzig: Alberl Forster, Danzig, Langgasse.
Düfseldorf: Friedrich Karl Florian, Düffeldorf, Jäger-
hof, Arn Hofgarten.
Essen: Josef Terbooen, Essen, Friedrichftraße l.
Fralnlenå Julius Streicher, Nürnberg 0, Schlageter-
p AS
Halle-Merfeburg: Joachim Albert Eggeling, Halle
(Saale), Rudolf Jordan-Platz l.
Hamburg: Karl Kaufmann, Hamburg, Alfterufer 27.
Hessen-Rasfau: Jakob Sprenger, Frankfurt a. Main,
Gulleulstraße 8—12.
Kårntem Stellvertretender Gauleiter Franz Kutscher a»
Klagenfurt, Wiener Gasse ll.
KoblenstrieU Gustav Simon, Koblenz, Emil Schüller-
Straße Its-20.
Köln-Authen: Josef Grohe, Köln a. Rh» Claudiuss
straße l.
Kurhessem KarlW e inri ch, Kassei,WilhelmshöherAllee7.
Mark Brandenburg: Ernil Stürtz, Berlin W 57, Kur-
märlrische Straße l.
Magdeburgcklnhaln Rudolf Jordan, Dessau, Seminar-
straße 10.
Mainfranlem Dr. Otto Hellmuth, Würzburg, Adolf
Gitter-Straße 24.
Mecklenburg: Friedrich Hildebrandt, Schwerin, Adolf
Villers-Haus
München-Oberbayern: Adolf W ag n e r, München, Pran-
nerstraße 20. 77
Niederdouau: Dr. Hugo Jury, Wien, tx. Wasagafse 10.
Oberdonau: August Eigruber, Linz, Landhaus.
Osthannover: Otto Telschoro, Lüneburg, Am Sande 5.
Ostpreußem Erich Koch, Königsberg i. Pr., Große
Schloßteichstraße 7.
Pormnertn Franz Schwede-Coburg, Stettin, Landes-
haus, Eingang Schubertstraße.
Saarpsalz: Josef Bürcheh Neustadt a. d. Weinstraße,
Straße des 13. Januar Nr. Zö-
Sarhsem Martin Mutschmann, Dresden A 1, Bürger-
wiese 24.
Salzburg: Dr. Friedrich Rainer, Salzburg, Chiemseehof.
Schlesiem Josef Wagner, Breslau l, Eichbornstraße 2.
Schleswig-Holstein: Hinrich Lohfe, Kiel, Gauhaus,
Jensenftraße·
Schwaben: Karl Wahl, Augsburg, Kornhausgafse 4.
Stäiermarh Dr. Siegfried Uiberreither, Graz, Land-
aus.
Sudetenland2 Konrad Henlein Reichenberg, Peter
Donnhäuser-Straße 2. ,
Südhannover-Braunfchweig: Bernhard Rust, Hannooer,
Dinckrlagestraße 3.
Thüringen: Fritz Saucheh Weimar, Adolf Viller-
Straße 7.
Tirol-Vorarlberg: Franz Hofer, Jnnsbruclr, Maria
Theresien-Straße, Landhaus.
Wartheland: Arthur Greiser, Posen, Schloß.
Weser-Ems: Karl Vöoer, Oldenburg, Natsherr Schulze-
Straße 10.
Westfalen-Nord: Dr. Alfred Meyer-, Münster (Weftf.),
Bismarrlrallee 5.
Westfalen-Siid: Josef Wagner,
ftraße 15.
Wien: Jofef Bürchel, Wien, i. Am Hof.
Württemberg-Hohenzollern: Wilhelm Murr, Stuttgart N.
Goethestraße l4.
Auslandsorganisation der RSDAP.: Ernst Wilhelm
Bohle, Berlin-Wilmersdorf, Westfälische Straße lf5.
Aufbau der USDAD
Das Gefüge der NSDAP gliedert sich in die
Hoheitsgebiete. Die Politischen Leiter der Hoheits-
gebiete führen den Namen Hoheitsträger.
Als Hoheitsgebiete werden bezeichnet: Block, Zelle,
Ortsgruppe, Kreis, Gan und das Reich. Ein Bloch der
NSDAP umfaßt 40 bis 60 Hauf-halte. Diesem steht
ais Leiter der Blocirleiter oor, der der unterste Hoheit-si-
träger ist. Er ist für alle Vorgänge in feinem Bereich
zufländig und voll verantwortlich. Für die Ausführung
seiner Aufgaben flehen ihm die Bloctrhelfer bei. Bier
bis acht solcher Blocirs bilden dann eine Zelle, der der
Zellenletter vorsieht. Der dem Zellenleicer nächsthöhere
Hoheitsträger ist der Ortsgruppenleiter.
il
Bochum, Wilhelm-
Großdeutschland.
Gliederungen der USDAD
Die Sturmabteilung fsA-s.
Oberste SA.-Fiihrung:
Der Oberste SA.-Fährer:
Adolf Zitter-
Der Stabschef der SA.:
Neichsleiter B i k i o r L u tz e.
Die Oberste SA.-Fiihrung:
München, Barer Straße 7——11. s
Führungshauptamt —- Perfonalhauptamt — Erziehungs-
hauptamt — Oberstes SA.-Gericht — Gefundheitss -
hauptamt — »Der SA.-Führer« — cZieichsführerschule
— Berwaltungshauptamt ErådLReichskasfenoerwalter der
Dienststellen in Berlin:
Berlin W s, Boßftraße 2.
Chex der Adsutantur und persönlicher Adjutant des
Sta schefs — Wehrstab der SA. — Hauptamt Kampf-
spiele — Beichsinspekteur für Reit- und Fahrausbildung
— Führerschule der Obersten SA., Führung (Dresden)
— Reichs-Sanitätsfchule der SA. (Tübingen). Auf-
klärungsdiensi der SA. cReichsschule der SA-
Wien — Beichsreiterfahrerschule (Berlin) — Reichs-— (
nachrichtenschule der SA. sRottenburg a. N.)
cMarine-SA.-Schule Düfterbroch
Die Schutzstaffei
Retchsfiihrung «.
Der Reichsfiihrer ff.
Neichsleiter Heinrich Himmlen
Berlin SW 11, Prinz Albrecht-Straße 8.
Chef des persönlichen Stabes « Hauptamt — Raffe- !
und Siedlungshauptamt Sicherheiishauptamt
cVerwaltungschef « Berwaltungsamt —- »Das
Schmarze Korps«.
Das Us·—i(raftfalrrlcorps mslciU
Korpsfiihrung des RSKK
Der Korpsfiihrer des ASKK.
Beichsletter Adolf Hühnlein
9Nünchen, Brienner Straße 41. l
Chefadjutant Chefstabsführer Jnspekteur für
technische Ausbildung und Geräte — Jnfpekteur der
Motorsporifchulen Jnfpekteur für Ausbildung
Reichskassenverwalter — Sonderstab. ,
Amier der Dienfiftclle München.
Niünchem Brienner Straße 41.
Organisationsamt —- Personalamt — Sanitätsamt —
Bechtsamt
§3.
Ämler der Dienstflelle Berlin·
Berlin W 35, Graf-Spee-Straße 6.
Amt Kraftfahrsport —- Amt Presse — Amt Berkehr —
Schulen — »Der NSKK.-Mann«.
Das Tisthiegerkorps stTlc-s.
Der Korpsführer des ASSM-
General der Flieget Friedrich C h r i ft i a n f e n.
Das NSFK hat den Charakter einer Gliederung der
NSDAP., ist jedoch dem Reichsminister der Luftfahrt
unmittelbar unterstellt.
Die Ritter-Jugend ftiJ. und ZDM.s.
Das Geseß über die sum-Jugend-
Bon der Jugend hängt die Zukunft des deutschen
Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend mu deshalb
auf ihre künftigen Pflichten vorbereitet rver en.
Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz
beschlossen, das hiemit verkündet wird:
§1. Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichs-
gebietes ist in der Ostia-Jugend zusammengefaßt.
Die gefamte deutfche Jugend ist außer in Eltern-
haus und Schule in der After-Jugend körperlich-
geistig und sittlich im Geiste des Nationalsoziali5-
mus zum Dienst am Volk und zur Bolksgemein-
schaft zu erziehen.
Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deut-
schen Jugend in der HitepJugend wird dem
Aeichssugendführer der NSDAP übertragen. Er
ist damit »Jugendführer des Deutschen cReichs«· Er
hat die Stellung einer Obersten Neichsbehörde mit
dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und cReich--
kanzler unmittelbar unterstellt.
.Die zur Durchführung und Ergänzung diefes Ge-
feßes erforderlichen Bechtsoerordnungen und all-
gemeinen Berrvaltungsvorschriften erläßt der
Führer und Reichskanzler
§2.
CIlI
A
« Berlin, am 1. Dezember 1936.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Erste Durchführuagsoerordnung zum Gefeß über die
HiilersJugend vom 25. März 1939:
§1. Der Jugendführer des Deutschen cReichs
ist ausschließlich zuständig für alle Aufgaben
er körperlichen, geistigen und sitt-
ichen Erziehung der gesamten deut-
schen Jugend des Reichsgebiets außer-
halb von Elternhaus und Schule. Die
Zuständigkeit des Neichsministers für cLiJissenscl)aft, Er-
78
Großdeutschland
ziehung und Volksbildung auf den Gebieten des Pri·
oatunterrichks und des sozialen Bildungswesens bleibt
unberührt.
Auf den Geschäftsbereich des Jugendführers des l
Deutschen Reichs gehen aus dem Geschäftsbereich des
Reichs- und Preußischen Ministeriums für Wissen-
schaft, Erziehung und Volksbildung über:
alle Angelegenheiten der Jugend-
pflege, des Jugendherbergswesens
sowie der Unfall- und Haftpflicht-
versicherung im Interesse der Ju-
g e n d p f l e g e.
Die Frage der Zuständigkeit für das Landjahr
bleibt einer besonderen Regelung vorbehalten.
Der Jugendfiihrer des Deutschen Reichs untersteht
mit der Hitler-Jugend der Finanzhoheit der National-
sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.
§ 2. Jn der Hitler-Jugend besteht die Stamm-
Sitler-Jugend.
cWer seit dem 20. April 1938 der Hitler-Jugend
angehört ist Angehöriger der Stamm-Hitler-Jugend.
Jugendliche, die sich mindestens ein Jahr in der
Ostia-Jugend gut geführt haben und ihrer Abstammung
nach die Voraussetzungen für die Aufnahme in die
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei erfüllen-
können in die S—tamm-Hitler-Jugend aufgenommen
werden« Die näheren Anordnungen erläszt der cReichs-
jugendsührer der Nationalsvzialistischen Deutschen
Arbeiterpartei mit Zustimmung des Stellvertreters des
Führers-
Die Aufnahme in die Stamm-Hitler-Jugend kann
bei Personen über 18 Jahre, die in der Führung oder
der Verwaltung der bitter-Jugend eingesetzt werden
sollen, sofort erfolgen.
Gliederung der Nationolsozialistischen Deutschen
Arbeiterpartei ist nur die Stamm-Hitler-Jugend.
Die Zugehörigkeit zur Stamm-Hitler-Jugend ist
freiwillig.
Zweite Durchführungsoerordnung zum Gesetz über die
Billet-Jugend vom 25. März 1939:
§1. Dauer der Dienstpflicht.
Der Dienst in der Hitler-Jugend ist Ehrendienst am
deutschen Volke-
Alle Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten
18. Lebensjahr sind verpflichtet, in der HitlersJugend
Dienst zu tun, und zwar:
1. die Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren im
»Deutschen Jungvolk« (DJ.),
2. die Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren in der
,,F5itler-Jugend« (HJ.),
B. die Mädchen im Alter von
«Jungmädelbund« (JT)N.),
4. die 9Nädchen im Alter oon
»Vund Deutscher Mädel« (VDM.).
Schüler und Schülerinnen der Grundfchule, dle das
10. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden bis zum
Verlassen der Grundschulklassen oom Dienst in der
Sitler-Jugend zurüdigestellt
10 bis 14 Jahren im
14 bis 18 Jahren im
79
Schüler und Schülerinnen der Volksschule, die das
14. Lebensjahr bereits vollendet haben, bleiben bis zu
ihrer Schulentlassung Angehörige des Deutschen Jung-
oolks oder des Jungmädelbundes
§ 2. Erziehungsgewalt.
Alle Jungen und cMädchen der Hitler-Jugend unter-
stehen einer öffentlich-rechtlichen Erziehungsgewalt nach
Maßgabe der Bestimmungen, die der Führer und
Reichskanzler erläßt
§ Z. Unwürdigkeit.
Der Zugehärigkeit zur HitlersJugend unwürdig und
damit von der Gemeinschaft der HitleriJugend ausge-
schlossen sind Jugendliche, die
1. ehrenrührige Handlungen begehen,
2. wegen ehrenrühriger Handlungen vor Inkraft-
treten dieser Verordnung aus der Hitler-Jugend aus-
geschlossen worden sind,
Z. durch ihr sittliches Verhalten in der Hitler-Ju-
gend oder in der Allgemeinheit Anstoß erregen und da-
durch die Hitler-Jugend schädigen.
Von der Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend sind
ferner Jugendliche ausgeschlossen, solange sie behördlich
verwahrt werden.
Der Jugendführer des Deutschen cReichs kann Aus-
nahmen zulassen.
§ 4. Untauglichkeit
Jugendliche, die nach dem Gutachien einer HJ.-Ge-
sundheitsstelle oder eines von der Sitten-Jugend beauf-
tragten Arztes für den Dienst in der Hitler·Jugend
untauglich oder bedingt tauglich befunden worden sind,
müssen entsprechend dem ärztlichen Gutachten ganz oder
teilweise von dem Dienst in der Hitler-Jugend befreit
werden.
Die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern
und die Durchführung sonstiger gesundheitlicher Maß-
nahmen regelt der Jugendführer des Deutschen Reichs
im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers
und dem cReichsminister des Jnnern.
§ 5. Zurückstellung und Befreiung.
Auf Antrag des gesetzlichen Vertreters oder des
zuständigen Ost-Führers können Jugendliche jeweils bis
zur Dauer eines Jahres vom Dienst in der Hltler—
Jugend befreit oder zurüdigestellt werden, wenn sie
1. in ihrer körperlichen Entwicklung erheblich zu-
rückgeblieben sind oder
2. nach dem Urteil des Schulleiters ohne die Ve-
freiung die Anforderungen der Schule nicht erfüllen
können.
Jn Einzelfällen kann auch dann einem Antrag auf
Zurückstellung oder Befreiung vom Dienst in der Hitler-
Jugend stattgegeben werden, wenn die Voraussetzungen
des Abs. 1 nicht gegeben sind, aber andere dringende
Gründe vorliegen, die das einstweilige oder dauernde
Fernblelben eines Jugendlichen vom Dienst in der
Hitler-Jugend rechtfertigen.
Die weiteren Anordnungen erläßt der Jugend-
führer des Deutschen cReichs.
ll«
Großdeutschland.
§ 9. Anmeldung und Aufnahme-
Alle Jugendlichen sind bis zum 15. März des
Kalenderjahres, in dem sie das 10. Lebensjahr vollenden,
bei dem zuständigen III-Führer zur Aufnahme in die
Billet-Jugend anzumelden. Treten bei einem Jugend-
lichen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die
bitter-Jugend nach diesem Zeitpunkt ein (zum Beispiel
Entlassung aus der behördlichen Verwahrung, Erwerb
der Reichsangehörigkeit, dauernde Niederlassung im
Deutschen Reich), so ist der Jugendliche innerhalb eines
Monats nach Eintritt der genannten Voraussetzungen
anzumelden.
u der Anmeldung ist der gesetzliche Vertreter
ugendlichen verpflichtet-
Die Aufnahme in die Futter-Jugend erfolgt zum
20. April eines jeden Jahres-
Der Jugendführer des Deutschen Reichs erläßt die
näheren Anordnungen über die Anmeldung und Auf-
nahme in die Hitler-Jugend.
des
§10. Entlassung.
Aus der Ostia-Jugend werden entlassen:
1. Ju endliche nach Ablauf der im § 1 festgesetzten
Zeit und Nädchen, die in den Ehestand treten,
2. Jugendliche, bei denen cBstgestelit wird, daß sie
nach den Bestimmungen dieser erordnung von der Zu-
gehörigkeit zur Gemeinschaft der Quer-Jugend ausge-
schlossen sind,
Z. Jugendiiche, gegen die nach der Disziplinarord-
nung der bitter-Jugend auf Ausscheiden erkannt wird.
Auf Ziffer 2 und 8 findet § Z, Abs. Z, entsprechende
Anwendung.
Führer und Führerinnen bleiben nach Ablauf der
im § 1 festgesetzten Zeit Angehörige der bitter-Jugend-
Jhre Entlassung erfolgt durch besondere Anordnung. Auf
ihren Antrag sind sie zu entlassen.
§ 11. Ruhen der Zugehörigkeit
zur Futter-Jugend
tir die Dauer des aktiven Wehrdienstes ruht die
Zuge örigkeit zur Hitler—Jugend.
Angehörige des Reichsarbeitsdienstes dürfen sich
im Dienst der HitlersJugend nicht betätigen.
§ 12. Strafbestimmungen.
Ein gesetzlicher Vertreter wird mit Geldstrafe bis
zu 150 Reichs-mark oder mit Hast bestraft, wenn er den
Bestimmungen des § 9 dieser Verordnung vorsätzlich zu-
widerhandelt.
Mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser
Strafen wird bestraft, wer böswillig einen Jugendlichen
oonk Zienst in der bitter-Jugend abhält oder abzuhalten
ver u t. 80
Die Strafversolgun tritt nur auf Antrag des
Jugendführers des Deutschen Reichs ein. Der Antrag
kann zurückgenommen werden-
Jugendliche können durch die zu tändige Orts-
polizeibehörde angehalten werden, den flichten nach-
zukommen, die ihnen auf Grund dieser Verordnung und
den zu ihr ergangenen Ausführungsbestimmungen auf-
erlegt worden sind.
Die Reichssugendführung.
Der Reichssugendführer.
Reichsleiter Baldur oon Schirach,
Berlin NW Zö, Kurfürftenstraße ös-
BDM.-Reichsreferentin Jutta R ü d i g e r.
Berlin NW Zä, Kurfürstenstrasze Sz-
Adjutant — Stabsführer —- Der Beauftragte für
die Leibeserziehung der deutschen Jugend — Zentral-
amt — Amt für Leibesübungen —- Amt für körperliche
Ertüchtigung — Organisationsamt — Personalamt —
Soziales Amt — Amt für Gesundheitsführung — Amt
für weltanschauliche Schulung — Kulturamt — Rund-
sunkamt — Presse- und Propagandaarnt — Amt für
Jugendherbergswesen und Fahrten — Arbeitsausschuß
für HJ.-Heimbeschaffung — Grenz- und ·volkspoliti-
sches Amt — Verwaltungsamt — Auslandsamt.
Der Peitksarbeitsciienst RADs
Reichsarbeitsführer: Reichsleiter Constantin Hieri.
Die Grundlage der Arbeitsdienstpflicht ist
»Reichsarbeitsdienstgesetz« vom 26. Juni
(R· G. Bl. l, S. 769):
§ l. (l) Der Reichsarbeitsdienst isi Ehrendienst am
deutschen Volke. (2) Alle jungen Deutschen beiderlei
Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im·Reichs-
arbeitsdienst zu dienen. g) Der Reichsarbeitsdtenst soll
die deutsche Jugend im eiste des Nationalsozialismus
zur Bolksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauf-
fassung, vor allem zur gebührenden Achtung .der
Handarbeit erziehen. (4) Der Reichsarbertsdienst
ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.
§ 3. Die Arbeitsdienstpslichtigen werden in der
Regel in dem Kalenderjahre, in dem sie das 19.Lebens-
jahr vollenden, zum Reichsarbeitsdiensi einberufen.
§ 5. Ausgeschlofsen vom Reichsarbeitsdiensi lsi, wer
a) mit Zuchthaus bestraft ist.
b) nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist,
d) aus der NSDAP. wegen ehrenrühriger Hand-
lungen ausgeschlossen ist,
e) wegen staatsfeindlicher Betätigung gerichtlich
bestraft ist.
§ 7. Zum RAD kann nicht zugelassen werden,
wer nicht arischer Abstammung ist-
das
1935
Großdeutschland.
Die Deutsche Arbeitssrent sDÄIf
Die Führung der Deutschen Arbeitsfront hat die
NSDAP. Der Reichsorganisationsleiter der NSDAP.
Dr. Robert Ley ist zugleich auch Leiter der DAF.
Die Zieletzung ihrer Arbeit erhält die DAF. von der
Partei. er Führer hat mit seiner Anordnung oom
24. Oktober 1934 der DAF. wichtige Aufgaben gestellt:
Aus der Verordnung des Führers über das Wesen und
Ziel der DAF· vom 24. Oktober l934.
§ l. Die DAF. ist die Organisation der schaffenden
Deutschen der Stirn und der Faust. — Jn ihr sind ins-
besondere die Angehörigen der ehemaligen Gewerkschaf-
ten, der ehemaligen Angestelltenverbände und der ehe-
maligen Unternehmeroereinigungen als gleichberechtigte
Mitglieder zusammengeschlossen .-
§ 2. Das Ziel der DAF. ist die Bildung einer wirk-
lichen Volks- und Leistungsgenieinschaft aller Deutschen.
Sie hat dafür zu sorgen, daß jeder einzelne seinen
Platz im wirtschaftlichen Leben der Nation in der gei-
stigen und körperlichen Verfassung einnehmen kann, die
ihn zur höchsten Leistung befähigt und damit den größten
Nutzen für die Volksgemeinschaft gewährleistet-
Den entscheidenden Schritt zur Befriedigung und zum
Neuaufbau des deutschen Arbeitslebens tat der Führer,
als er am 20 Januar 1934 das »Gesetz zur Ordnung
der nationalen Arbeit« verkündete.
Aus der Verordnung über die DAF. und dem Ge-
setze zur Ordnung der nationalen Arbeit ergeben sich
folgende
Aufgaben der DAF.
Die weltanschauliche Erziehung aller Mitglieder der
DAF. zum Nationalsozialisrnus;
die arbeits- und soziairechtliche Betreuung aller
Mitglieder, deren Berufserziehung und -ertüchtigung;
als nationalsozialistische Gemeinschaft nach dem
Grundsatz aGemeinnutz vor Eigennutz« im Rahmen ihrer
Möglichkeiten die Existenz ihrer Mitglieder im Falle
der Not zu erhalten bzw· befähigten Personen eine Auf-
stiegsmöglichkeit zu bieten, die betriebsgemeinschaftliche
Betreuung ihrer Mitglieder durch Schafging des sozialen
Ausgleichs in Zusammenarbeit mit der rganisation der
gewerblichen Wirtschaft und dem Treuhiinder der Arbeit;
die Freizeitgestaltung durch die EJiS.-Gemeinsch(1lt
,Kraft durch Freude« in der DAF.;
die soziale Betreuung aller Reichsdeutschen iin Aus-
lande im Rahmen der in dem Gastlande dafür geltenden
gesetzlichen Bestimmungen; »
sonstige oom Führer und Reichskanzler Adolf Hitler
der DAF. gestellte Aufgaben-
Aufbau und Gliederung der DentschenArbeitsfroni.
Der Leiter der DOM-
Reichsorganisationsleiter: Dr. Robert Len,
Berlin W 35, Potsdamer Straße 180,82.
Diensistellen des Zentraibüros der DAF.
Der Stabsleiter des Reichsorganisationsleiters.
Der Gefchäftsführer der DAF.
Adjutantur. 81
Organisationsamt.
Personalamt.
Amt Werkschar und Schulung-
Amt für Fachzeitschriften und Fachblätter der DAF.
Propagandaamt der DAF.
Amt für Nechtsberatungsstellen
Arbeitswifsenfchastliches Institut der DAF.
Amt für technische Wissenschaften.
Sozialamt.
Amt Soziale Selbstverantwortung.
Reichsheimslättenamt
Jugendaint.
Frauenamt.
Amt für Berufserziehung und Betriebsfiihrung
Berufswettkampf aller schaffenden Deutschen.
Amt für Volksgesundheit.
Der Oberste Ehren- und Disziplinarhof der DAF.
Zentralstelle für die Finanzwirtschaft der DAF.
Etatamt der DAF.
Amt Finanzverwaltung der DAF.
Obersies Prüfungsamt der DAF.
Amt für wirtschaftliche Unternehmungen der DAF.
Amt Jntendantur.
Nechtsamt.
Bauamt.
Gebietlich ist dieDAF.nach demVorblld derNSDAP.
gegliedert. Die Gliederungen sind Gauwaltungen,
Kreiswaltungen,Ortswaltungen,Zellen,Blochs
und Betriebe-
Zwischen der DAF. und den Organisationen
der Wirtschaft bestehen Gemeinschaftsorgane filr
die einheitliche Zusammenarbeit auf wirtschafts- und
Lozialpolitischeni Gebiete. Diese Gemeinschaftsorgane find
ie Reichsarbeitstamrner und der Reichsarbeits- and
Wirtschaftsrat.
Fachiiiuter.
· Nahrung und Genuß.
Textil.
. Bekleidung und Leder.
Bau-
Wald und Holz.
. Eisen und Metall.
. Chemie.
. Druck und Papier.
. Fremdenoerkehr.
. Energie — Verkehr — Verwaltung.
. Bergbau-
. Banken und Versicherungen.
. Freie Berufe-
. Verbindungsstelle DAF.—Reichsnährstand.
. Steine und Erden.
. Der Deutsche Handel.
anqmsnzduxo—
Grofzdeutschland
l7. Das Deutsche Handwerk.
ls. DAF.-Verbindungsamt zur Wehrmacht
19. DAF.-Abteilung Wehrmacht.
20. DAF.-Abteilung Luftfahrt.
Die DAF. ist Trägerin der NS.-Gemeinschaft
Kraft durch Freude.
Sie hat die Aufgabe, das deutsche Arbeitsleben
einheitlich nationalsozialistisch zu gestalten. Die NS.-Ge-
meinschaft »Kraft durch Freude« ist nicht allein die I
Organisation für Freizeit und Feierabendgestaltung,
sondern sie will eine neue Lebensauffassung bringen.
Sie ist der stärkste Ausdrudi der lebensbejahen-
den nationalsozialistischen Jdee. Die NS.-Ge-
meinschaft »Kraft durch Freude« gliedert sich in folgende
Ämter:
Amt Schönheit der Arbeit-
Sportamt.
Amt Feierabend-
Amt Deutsches Volksbildungswerk.
Amt für Reisen, Wandern und Urlaub-
Peicbsnälirstanä.
Aus dem Gesetz über den Aufbau des Reichsnähr-
standes und Maßnahmen zur Markt- und Preis-
regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
vom 13. September 1933 (Reichsnährsiandsgesetz,
RNStG.). (Siehe auch Gesetzblatt für das Land Oster-
reich Nr. 151«-28. Mai 1938.)
§ l. (i) Der Reichsnährstand ist die Vertretung der
deutschen Bauernschaft und der deutschen Landwirt-
schaft einschließlich der landwirtschaftlichen Genossen-
schaften, des Landhandels (Groß- und Kleinhandels)
und der Ve- und Verarbeiter landwirtschaftlicher Er-
zeugnifse.
(2) Der Reichsnährsiand ist eine Selbstverwaltungs-
körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat bis zur
anderweitigen Regelung durch den Reichsbauernführer
feinen Sitz in Berlin.
§ 2. (i) Der Reichsnährftand hat die Aufgabe,
seine Angehörigen in Verantwortung für Volk und
Reich zu einer lebenskräftigen Stütze für den Aufbau,
die Erhaltung und die Kräftigung des deutschen Volkes
zusammenzuschliefzen. Er hat insbesondere die Aufgabe,
das deutsche Bauerntum und die Landwirtschaft,
die landwirtschaftlichen Genossenschaften und den Land-
handel sowie die Ve- und Verarbeiter landwirtschaft-
licher Erzeugnisse zu fördern,
die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Angelegen-
heiten zwischen seinen Angehörigen zu regeln,
zwischen den Bestrebungen der von ihni umschlossenen
Kräfte einen dem Gemeinwohl dienenden Ausgleich
herbeizuführen,
die Behörden bei allen den Reichsnährstand be-
treffenden Fragen, insbesondere auch durch Erstattung
von Gutachten und Bestellung oon Sachverständigen,
zu unterstützen.
« (2) Der Reichsminister für Ernährung und Land-
wirtschaft kann dem Reichsnährstand besondere Aufgaben
übertragen.
§ 3. Der Reichsnährstand hat die Verpflichtung,
über die Standesehre seiner Angehörigen zu wachen.
Mitgliedergruppen des Reichsnährstandes.
l. Die in der Landwirtschaft tätigen und zu ihr in
unmittelbarer Beziehung stehenden Personen ein-
schließlich der Arbeiter und Angestellten;
. die landwirtschaftlichen Genossenschaften;
. alle Personen und Firmen, die Landhandel (Groß-
und Kleinhandel) oder die Ve- und Berarbeitung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse betreiben; .
. die ihm angegliederten Vereine, Verbände und
Vereinigungen;
. die Marktverbände.
N
Der Aufbau des Reichsnährstaudes.
Neichsbauernfiihrer
Walther Darre".
tDer Reichsbearrnfiihrer ist der Reichskrnährüngsmirrister und Reichs-
leitcr der NSDAP.).
Reichsobrnann
(Der Reichsbdniann ist Vertreter des Reichsbaueriiführers.)
Landesbauernschasten (Laiidesbauernführer).
Kreisbauernschaften (Kreisbauernfiihrer).
Ortsbauernschaften (Ortsbauernführer).
Dein Reichsbauernführer stehen zur Unterstützung und
Beratung zur Seite:
l. Das Stabsamt (Bearbeitung aller mit der
Führung des Gesamtstandes zusammenhängenden
Angelegenheiten);
. das Verwaltungsamt (gliedert sich in drei
innere H aupta bteilungen für die verschiedenen
Verwaltungsangelegeiiheiten und in folgende drei
Reichshauptabteilungen):
l. Der Mensch (Vetreuung der in der Land-
wirtschaft tätigen Menschen);
ll. der Hof (Betreuuiig des Hofes als Betriebs-
stätte; Erzeugungsschlacht);
lll. der Markt (Bearbeitung aller mit der
Marktordnung zusammenhängenden Fragen).
Als beratende Organe bestehen ferner:
l. Der Reichsbauernrat (desfen Mitglieder
werden vom Reichsbauernfiihrer ausden Kreisen
der Bauernführer und anderer um die Aufgaben
des Reichsnährftandes verdienter Manner be-
rufen);
der Reichsbauerntag (wird alljährlich nach
Goslar berufen).
82
Großdeulschland.
Haushaltssührnng.
Die gesamte Haushaltsfiihrung innerhalb des Reichs-
nährstandes erfolgt nach einem Haushaltsplan, der
alljährlich vom Reichsbauernführer verabschiedet wird.
und nach einer Haushaltsordnung, in der vom
Retchsbauernführer die näheren Bestimmungen über
das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen getroffen
werden. Sie wird durch den Rechnungshof für das
Deutsche Reich überwacht. Zur Deckung des Haushalts-
bedarfes erhebt der Reichsnährstand oon feinen Mit-
gliedern Beiträge nach Maßgabe der vom Reichs-
bauernführer zu erlassenden Beitragsordnungen.
Der Veichsnährstand ist körperschaftliches Mitglied
der Deutschen Arbeitsfront, ihr gehören also ohne
weiteres alle in der Landwirtschaft tätigen Personen an.
der Bauer sowohl als auch der Landarbeiter.
Die Wirifchaftsgebtete des Reichsnährslandesx
. Wirtschaft mit Acherbauerzeugnissen
. Biehwirtschaft.
. Braurvirtschaft·
. Zuckerwirtschaft
. Stärke- und Branntweinwirtschaft.
. Fischwirtschaft.
. Fett- und Milchwirtschaft.
. Lebens- und Genußmittel.
. Holzwirtschaft und Wirtschaft
Forst- und sonstigen Gewächsen-
. Lebensmitteleinzelhandel.
—OWNCIUIDUN
mit Garten-,
O
Das Reichserbhofgefeh.
Das deutsche Bauerntum wurde durch das ,,Reichs-
erbhosgesetz« vom 29. September 1933 für alle Zu-
kunft gesichert. Jn der Einleitung dieses entscheidenden
agrarpolitischen Grundgesetzes werden die Lebens
ooraussetzungen für das deutsche Bauerntum festgelegt:
»Die Reichsregierung will unter Sicherung alter
deutscher Erbsitte das Bauerntum als Blutquelle des
deutschen Volkes erhalten.
Die Bauernhöfe sollen vor Überschuldung und Zer-
splitterung im Erbgang geschützt werden, damit sie
dauernd als Erbe der Sippe in der Hand freier Bauern
verbleiben-
Es soll auf eine gesunde Verteilung der landwirt-
schaftlichen Besitzgrößen hingewirktwerden, da eine große
Anzahl lebensfähiger kleiner und mittlerer Bauernhöfe,
möglichst gleichmäßig über das ganze Land verteilt, die
beste Gewähr für die Gesunderhaltung von Volk und
Staat bildet-
Die Grundgedanken des Gesetzes sind:
Land- und forstwirtschaftlicher Besitz in der Größe
oon mindestens einer Ackernahrung’) und von höchstens
125 Hektar ist Erbhof, wenn er einer bauernfähigen
Person gehört.
Der Eigentümer des Erbhofs heißt Bauer-V-
Bauer kann nur sein, wer deutscher Staats-
» bürger, deutschen oder stammesgleichen Blutes
83
und ehrbar ist.
Der Erbhof geht ungeteilt aus den Anerben über-
Die Rechte der Miterben beschränken sich auf das
übrige Vermögen des Bauern. Nicht als Anerben be-
rufene Abkömmlinge erhalten eine den Kräften des Hofes
entsprechende Berussausbildung und Ausstattung; geraten
sie unverschuldet in Not, so wird ihnen die Heimat-
zuflucht gewährt-
Das Anerbenrecht kann durch Verfügung von Todes
wegen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Der Erbhos ist grundsätzlich unveräußerlich und
unbelastbar.«
Die deutsche Wirtschaft
Siehe den Aufbau der gewerblichen Wirt-
schaft mit besonderer Berücksichtigung der Ostmark
im Abschnitt »Die Organisation der gewerblichen
Wirtschaft«.
«) Als Achernalsruug ist diejenige Lilienge Landes anzusehen· welche
notwendig ist. um eine Familie zu ernähren und zu bekleiden sowie
den Wirtschaftsablauf des Erbhoses zu erhalten.
«) Wer mehr oder weniger Land besiyt, heißt Lands-ein.