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Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats vom 1. August 2004 bis 31. Juli 2005 220 Nationen, datiert vom 22. Oktober 2004, Frau Elsie Bernadette Onubogu, die Ständige Beobachterin des Commonwealth-Sekretariats bei den Vereinten Nationen, gemäß Re- gel 39 seiner vorläufigen Geschäftsordnung zur Teilnahme einzuladen. Auf derselben Sitzung beschloss der Rat auf Grund des Antrags des Stellvertretenden Generalsekretärs des Commonwealth-Sekretariats, datiert vom 22. Oktober 2004, Herrn Winston Cox, den Stellvertretenden Generalsekretär des Commonwealth-Sekretariats, ge- mäß Regel 39 seiner vorläufigen Geschäftsordnung zur Teilnahme einzuladen. Auf derselben Sitzung gab der Präsident im Anschluss an Konsultationen unter den Mitgliedern des Sicherheitsrats im Namen des Rates die folgende Erklärung ab 266 : "Der Sicherheitsrat bekräftigt sein Bekenntnis zur weiteren vollinhaltlichen Durchführung seiner Resolution 1325 (2000) und begrüßt es, dass der Situation von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten seit der Verabschiedung der Resolu- tion 1325 (2000) im Oktober 2000 verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet wird. Der Rat erinnert an die Erklärung seines Präsidenten vom 31. Oktober 2002 267 und an die am 29. Oktober 2003 abgehaltene Sitzung, die einen wertvollen Ausdruck dieses Be- kenntnisses darstellten. Der Rat erinnert außerdem an die Erklärung und die Aktionsplattform von Bei- jing 268 und das Ergebnisdokument der dreiundzwanzigsten Sondertagung der Gene- ralversammlung 'Frauen 2000: Gleichstellung, Entwicklung und Frieden für das 21. Jahrhundert' 269 , insbesondere an die Verpflichtungen betreffend Frauen und be- waffnete Konflikte. Der Rat begrüßt den Bericht des Generalsekretärs über Frauen, Frieden und Sicherheit 270 und bekundet seine Absicht, die darin enthaltenen Empfehlungen zu prüfen. Der Rat begrüßt die vom System der Vereinten Nationen, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und anderen maßgeblichen Akteuren unternommenen Anstren- gungen zur Förderung der gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen an Maßnahmen zur Herbeiführung eines bestandfähigen Friedens und dauerhafter Sicherheit. Der Rat verurteilt nachdrücklich, dass in Situationen bewaffneter Konflikte nach wie vor Akte geschlechtsspezifischer Gewalt verübt werden. Der Rat verurteilt au- ßerdem alle Verletzungen der Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Situatio- nen bewaffneter Konflikte sowie sexuelle Ausbeutung und Gewalt und sexuellen Missbrauch. Der Rat fordert alle Parteien nachdrücklich auf, derartige Akte mit sofor- tiger Wirkung vollständig zu beenden. Der Rat betont, dass der Straflosigkeit für sol- che Akte im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zur Herbeiführung von Frieden, Gerechtigkeit, Wahrheit und nationaler Aussöhnung ein Ende gesetzt werden muss. Der Rat begrüßt die Anstrengungen des Systems der Vereinten Nationen, Strategien und Programme auszuarbeiten und durchzuführen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und darüber zu berichten, und fordert den Generalsekretär nachdrück- lich auf, weitere diesbezügliche Anstrengungen zu unternehmen. Der Rat ersucht den Generalsekretär, sicherzustellen, dass die Menschenrechtsbeobachter und die Mit- glieder von Untersuchungskommissionen über die notwendige Fachkenntnis und Ausbildung auf dem Gebiet geschlechtsspezifischer Verbrechen sowie bei der Durch- führung von Ermittlungen verfügen, namentlich auf eine kulturgerechte Art und Wei- se, die den Bedürfnissen, der Würde und den Rechten der Opfer Rechnung trägt. Der _______________ 266 S/PRST/2004/40. 267 S/PRST/2002/32. 268 Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz, Beijing, 4.-15. September 1995, Kap. I, Resolution 1, Anla- gen I und II. 269 Resolutionen der Generalversammlung S-23/2, Anlage, und S-23/3, Anlage. 270 S/2004/814.

Nationen, datiert vom 22. Oktober 2004, Frau Elsie ...Durchführung seiner Resolution 1325 (2000) und begrüßt es, dass der Situation von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten

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Page 1: Nationen, datiert vom 22. Oktober 2004, Frau Elsie ...Durchführung seiner Resolution 1325 (2000) und begrüßt es, dass der Situation von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten

Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats vom 1. August 2004 bis 31. Juli 2005

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Nationen, datiert vom 22. Oktober 2004, Frau Elsie Bernadette Onubogu, die Ständige Beobachterin des Commonwealth-Sekretariats bei den Vereinten Nationen, gemäß Re-gel 39 seiner vorläufigen Geschäftsordnung zur Teilnahme einzuladen.

Auf derselben Sitzung beschloss der Rat auf Grund des Antrags des Stellvertretenden Generalsekretärs des Commonwealth-Sekretariats, datiert vom 22. Oktober 2004, Herrn Winston Cox, den Stellvertretenden Generalsekretär des Commonwealth-Sekretariats, ge-mäß Regel 39 seiner vorläufigen Geschäftsordnung zur Teilnahme einzuladen.

Auf derselben Sitzung gab der Präsident im Anschluss an Konsultationen unter den Mitgliedern des Sicherheitsrats im Namen des Rates die folgende Erklärung ab266:

"Der Sicherheitsrat bekräftigt sein Bekenntnis zur weiteren vollinhaltlichen Durchführung seiner Resolution 1325 (2000) und begrüßt es, dass der Situation von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten seit der Verabschiedung der Resolu-tion 1325 (2000) im Oktober 2000 verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet wird. Der Rat erinnert an die Erklärung seines Präsidenten vom 31. Oktober 2002267 und an die am 29. Oktober 2003 abgehaltene Sitzung, die einen wertvollen Ausdruck dieses Be-kenntnisses darstellten.

Der Rat erinnert außerdem an die Erklärung und die Aktionsplattform von Bei-jing268 und das Ergebnisdokument der dreiundzwanzigsten Sondertagung der Gene-ralversammlung 'Frauen 2000: Gleichstellung, Entwicklung und Frieden für das 21. Jahrhundert'269, insbesondere an die Verpflichtungen betreffend Frauen und be-waffnete Konflikte.

Der Rat begrüßt den Bericht des Generalsekretärs über Frauen, Frieden und Sicherheit270 und bekundet seine Absicht, die darin enthaltenen Empfehlungen zu prüfen. Der Rat begrüßt die vom System der Vereinten Nationen, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und anderen maßgeblichen Akteuren unternommenen Anstren-gungen zur Förderung der gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen an Maßnahmen zur Herbeiführung eines bestandfähigen Friedens und dauerhafter Sicherheit.

Der Rat verurteilt nachdrücklich, dass in Situationen bewaffneter Konflikte nach wie vor Akte geschlechtsspezifischer Gewalt verübt werden. Der Rat verurteilt au-ßerdem alle Verletzungen der Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Situatio-nen bewaffneter Konflikte sowie sexuelle Ausbeutung und Gewalt und sexuellen Missbrauch. Der Rat fordert alle Parteien nachdrücklich auf, derartige Akte mit sofor-tiger Wirkung vollständig zu beenden. Der Rat betont, dass der Straflosigkeit für sol-che Akte im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zur Herbeiführung von Frieden, Gerechtigkeit, Wahrheit und nationaler Aussöhnung ein Ende gesetzt werden muss. Der Rat begrüßt die Anstrengungen des Systems der Vereinten Nationen, Strategien und Programme auszuarbeiten und durchzuführen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und darüber zu berichten, und fordert den Generalsekretär nachdrück-lich auf, weitere diesbezügliche Anstrengungen zu unternehmen. Der Rat ersucht den Generalsekretär, sicherzustellen, dass die Menschenrechtsbeobachter und die Mit-glieder von Untersuchungskommissionen über die notwendige Fachkenntnis und Ausbildung auf dem Gebiet geschlechtsspezifischer Verbrechen sowie bei der Durch-führung von Ermittlungen verfügen, namentlich auf eine kulturgerechte Art und Wei-se, die den Bedürfnissen, der Würde und den Rechten der Opfer Rechnung trägt. Der

_______________ 266 S/PRST/2004/40. 267 S/PRST/2002/32. 268 Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz, Beijing, 4.-15. September 1995, Kap. I, Resolution 1, Anla-gen I und II. 269 Resolutionen der Generalversammlung S-23/2, Anlage, und S-23/3, Anlage. 270 S/2004/814.

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Rat fordert alle internationalen und nationalen Gerichte, die speziell für die straf-rechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen geschaffen wurden, nachdrücklich auf, für das Vorhandensein von Fachkenntnissen in geschlechtsspezifischen Fragen zu sorgen, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen und geschlechtergerechte Program-me für Opfer und Zeugenschutz bereitzustellen. Der Rat hebt die dringende Notwen-digkeit hervor, Programme zur Unterstützung der Überlebenden geschlechtsspezifi-scher Gewalt zu schaffen. Der Rat ersucht ferner darum, dass der Frage der ge-schlechtsspezifischen Gewalt in allen künftigen Berichten an den Rat angemessene Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Der Rat bekräftigt die wichtige Rolle der Frauen bei der Konfliktverhütung und unterstützt den Generalsekretär in seiner Absicht, eine umfassende systemweite Stra-tegie und einen entsprechenden Aktionsplan zu erarbeiten, um Geschlechterperspek-tiven in der Konfliktprävention stärker in den Vordergrund zu rücken. Der Rat fordert alle maßgeblichen Akteure nachdrücklich auf, namentlich durch stärkere Interaktion mit Frauenorganisationen gemeinsam darauf hinzuarbeiten, die volle Mitwirkung der Frauen und die Integration der Geschlechterperspektive bei allen konfliktverhütenden Aktivitäten zu gewährleisten.

Der Rat begrüßt außerdem die Absicht des Generalsekretärs, eine umfassende Strategie und einen umfassenden Aktionsplan zur Integration der Geschlechterper-spektive in alle friedenssichernden Tätigkeiten und Einsätze zu erarbeiten und die Geschlechterperspektive in alle thematischen Berichte und Landesberichte an den Rat einzubeziehen. Zur Unterstützung dieses Prozesses bekräftigt der Rat seine Ent-schlossenheit, die Geschlechterperspektive umfassend in die Mandate aller Friedens-sicherungsmissionen einzubinden. Der Rat erkennt den Beitrag an, den die Beraterin für Geschlechter- und Gleichstellungsfragen in der Hauptabteilung Friedenssiche-rungseinsätze dazu leistet, die Durchführung der Resolution 1325 (2000) voranzu-bringen, und er ersucht den Generalsekretär, eine entsprechende Regelung in der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten zu erwägen, um die Durchführung weiter zu unterstützen.

Der Rat ist der Auffassung, dass eine stärkere Vertretung von Frauen bei allen Aspekten der Konfliktverhütung, der Friedenssicherungseinsätze und Friedenskonso-lidierungsmaßnahmen sowie der humanitären Maßnahmen dringend erforderlich ist. Zu diesem Zweck fordert der Rat den Generalsekretär nachdrücklich auf, sich ver-stärkt um die Ermittlung geeigneter weiblicher Bewerber, gegebenenfalls auch aus truppenstellenden Ländern, zu bemühen, im Einklang mit Artikel 101 der Charta der Vereinten Nationen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der ausgewogenen geografischen Vertretung. Im Rahmen dieser Bemühungen sollten gezielte Rekrutie-rungsstrategien angewandt und das Ziel verfolgt werden, Bewerberinnen für Lei-tungspositionen, namentlich im Militär- und Zivilpolizeidienst, zu ermitteln.

Der Rat anerkennt den unverzichtbaren Beitrag der Frauen zur Förderung des Friedens sowie ihre Rolle in Wiederaufbauprozessen. Der Rat begrüßt die Absicht des Generalsekretärs, Strategien zu entwickeln, die Frauen zur vollen Mitwirkung an al-len Phasen des Friedensprozesses ermutigen sollen. Der Rat ersucht den Generalse-kretär außerdem, die Integration der Geschlechterperspektive in Entwaffnungs-, De-mobilisierungs- und Wiedereingliederungsprogramme zu fördern, indem er Leitlinien erarbeitet, die eine stärkere Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen bei solchen Programmen fördern. Der Rat ersucht den Generalsekretär ferner, die Ge-schlechterperspektive durchgängig in alle Aspekte von Wiederaufbauprogrammen nach Konflikten zu integrieren, namentlich durch die Stärkung von Themengruppen für Geschlechter- und Gleichstellungsfragen in Ländern, die gerade Konflikte über-wunden haben, und sicherzustellen, dass alle Politiken und Programme zur Unterstüt-zung von Verfassungs-, Justiz- und Gesetzgebungsreformen in Konfliktfolgezeiten, darunter Wahrheitsfindungs- und Aussöhnungsprozesse sowie Wahlprozesse, die vol-

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le Mitwirkung von Frauen, die Geschlechtergleichstellung und die Menschenrechte der Frau fördern.

Der Rat erkennt den wichtigen Beitrag an, den die Zivilgesellschaft zur Durch-führung der Resolution 1325 (2000) leistet, und legt den Mitgliedstaaten nahe, auch künftig mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, insbesondere mit lokalen Frauennetzwerken und -organisationen, um die Durchführung zu stärken. Zu diesem Zweck begrüßt der Rat die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Durchführung der Resolution 1325 (2000) auf nationaler Ebene, namentlich die Aufstellung nationaler Aktionspläne, und legt den Mitgliedstaaten nahe, mit diesen Anstrengungen fortzu-fahren.

Der Rat erkennt an, dass bei der Durchführung der Resolution 1325 (2000) auf bestimmten Gebieten der Tätigkeit der Vereinten Nationen im Bereich Frieden und Sicherheit beachtliche Fortschritte erzielt wurden. Der Rat erklärt seine Bereitschaft, die Durchführung dieser Resolution weiter zu fördern, insbesondere durch aktive Zu-sammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Sozialrat und der Generalversammlung. Zur weiteren Festigung dieser Fortschritte ersucht der Rat den Generalsekretär, dem Si-cherheitsrat im Oktober 2005 einen mit Fristen versehenen Aktionsplan für die Durchführung der Resolution 1325 (2000) im gesamten System der Vereinten Natio-nen vorzulegen, mit dem Ziel, das Engagement und die Rechenschaftspflicht auf höchster Ebene zu stärken und im gesamten System der Vereinten Nationen eine bes-sere Rechenschaftspflicht, Überwachung und Berichterstattung über die Fortschritte bei der Durchführung zu ermöglichen."

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DIE SITUATION IN DER ZENTRALAFRIKANISCHEN REPUBLIK271

Beschlüsse

Auf seiner 5067. Sitzung am 28. Oktober 2004 beschloss der Sicherheitsrat, den Ver-treter der Zentralafrikanischen Republik einzuladen, ohne Stimmrecht an der Erörterung des Punktes "Die Situation in der Zentralafrikanischen Republik" teilzunehmen.

Auf derselben Sitzung gab der Präsident im Anschluss an Konsultationen unter den Mitgliedern des Sicherheitsrats im Namen des Rates die folgende Erklärung ab272:

"Der Sicherheitsrat würdigt die Anstrengungen, die die zentralafrikanischen Behörden, die politischen Parteien und die Zivilgesellschaft der Zentralafrikanischen Republik im Hinblick auf den anhaltenden Erfolg des Übergangsprozesses unter-nommen haben. Der Rat begrüßt insbesondere den Geist des Konsenses, den die zen-tralafrikanischen Parteien unter Beweis gestellt haben und der von ihrer Entschlos-senheit zeugt, den Übergangsprozess bis zum Abschluss fortzusetzen.

Der Rat ermutigt die Zentralafrikaner, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den Erfolg des Verfassungsreferendums im November und die zufriedenstellende Abwicklung freier, transparenter und demokratischer Präsidentschafts- und Parla-mentswahlen im Januar 2005 sicherzustellen.

Der Rat würdigt außerdem das System der Vereinten Nationen in der Zentral-afrikanischen Republik und insbesondere den Beauftragten des Generalsekretärs, Ge-

_______________ 271 Resolutionen beziehungsweise Beschlüsse zu dieser Frage wurden vom Sicherheitsrat jedes Jahr seit 1997 verabschiedet. 272 S/PRST/2004/39.