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§ § Änderungen & Erläuterungen der neuen LPO 2018

Änderungen & Erläuterungen · 4 5 Das Drei-Ringe-Gebiss ist nun wie-der erlaubt, in Spring- und Gelände-prüfungen ab Klasse A* (nicht in Hunterklasse 75er/85er!) Beliebige Zäumung

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§§

Änderungen & Erläuterungen der neuen LPO 2018

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§§Die neue Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereini­gung (FN) enthält zahlreiche Änderun­gen/Neuerungen in allen Disziplinen. Um den Umstieg in die LPO 2018 möglichst problemlos zu gestalten und eine um­fassende, detailierte Übersicht über relevante Änderungen zu geben sind hier die neuen Bestimmungen, sowie Erklärungen dazu, auf einen Blick zusammengefasst.

1. Schwerpunkt: Tierschutz

2. Schwerpunkt: Zielgruppen/Amateure

3. Schwerpunkt: Änderungen NeOn Max

4. Schwerpunkt: Entlastung der Veranstalter

5. Schwerpunkt: Sonstige Änderungen der Allgemeinen Bestimmungen

6. Schwerpunkt: Sportfachliche Neuerungen in den Besonderen Bestimmungen

6.1 Dressur

6.2 Bewertung allgemein

6.3 Springen

6.4 Vielseitigkeit

6.5 Fahren

6.6 Voltigieren

6.7 Sonstiges

DIE NEUE LPO 2018

ImpressumVerlag: Matthaes Medien GmbH & Co. KG Der Verlag übernimmt keine Haftung und der Anspruch auf Vollständigkeit wird auch nicht gewährleistet.

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Das Drei-Ringe-Gebiss ist nun wie-der erlaubt, in Spring- und Gelände-prüfungen ab Klasse A* (nicht in Hunterklasse 75er/85er!)

Beliebige Zäumung und Gebisswahl erst ab Kl. M** (vorher M*)

Besteht während der Vorbereitung oder des Verlaufs einer LP der Ver-dacht auf frisches Blut am Pferd, so wird das Pferd untersucht und dazu ggf. die Prüfungsvorstellung dieses Teilnehmers von einem verantwort-lichen Richter unterbrochen und das Pferd von diesem und/oder dem Turniertierarzt in Augenschein genommen. Ist kein frisches Blut feststellbar, wird die Prüfungsvor-stellung fortgesetzt.

Künftig muss auf jedem Vorberei-tungsplatz ein Richter anwesend sein.

§ 70 (Ausrüstung der Reitpferde) Die Ausrüstung der Pferde muss den Regeln der Reitlehre (Richtlinien für Reiten und Fahren) u. den Grundsätzen der Un­fallverhütung u. des Tierschutzes entspre­chen u. darf bei normaler Anwendung nicht geeignet sein, Verletzung en zu ver­ursachen. Jede andere, nicht ausdrücklich erwähnte Ausrüstung ist nicht zugelassen.

§70 III Spring­LP der Kl. E bis M*, Gelände­LP der Kl. E bis L, FN­Hunter­klasse 75er und höher sowie in allen Spring­, Gelände­ und Jagd pferde­LP:2. Stangengebisse, Drei­Ringe­Gebiss und Pelhams gemäß Abb. 14 bis 16 (nicht in Spring­ und Gelände­LP der Kl. E und FN­Hunterklasse 75er und 85er)§70 B.IV. Spring­LP ab der Kl. M**, Gelände­LP ab der Kl.M und Jagdpferde­LP der Kl. M und S.1. Beliebige Zäumung mit Gebiss und/oder gebisslose Zäumung mit oder ohne Reit­halfter gemäß Vorbemerkung zu § 702. Sonstiges gemäß B.I. 3 a.) bis d.) sowie Nosecover gemäß Abb. 253. Hilfszügel: Gleitendes Ringmartingal (auch Rennmartingal/mit Lederdreieck) gemäß Abb. 26

§7 Veranstalter …Der Veranstalter muss die Voraus­setzungen für eine tierschutz­ und sportgerechte und sachgemäße Durch­führung der Veranstaltung bieten…

§56.3. Als Aufsicht auf jedem Vorbe­reitungsplatz sowie zur Kontrolle des übrigen Turniergeländes sind in der jewei ligen Disziplin (Reiten/Fahren/Voltigieren) qualifizierte und auf der Richterliste der einer LK geführte Richter einzusetzen. Bei V­LP kann als Aufsicht auch eine Person mit Ausbilderqualifika­tionen gemäß APO eingesetzt werden. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann der Aufsicht führende Richter bzw. die Auf­sicht führende Person für mehrere paral­lel stattfindende LP ein gesetzt werden.

§66.6.6 (§ 66.6 Zur LP sind nicht zugelassen): Pferde, an denen in Bereichen, an denen üblicherweise mit Einwirkung(en) durch den Teilnehmer zu rechnen ist, frisches Blut festegestellt wird.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU § 70 ERLAUBTE REITHALFTER

• Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden.

Durchführungsbestimmungen zu § 70 Verschnallung des Reithalfters • Die Verschnallung des Reithalfters richtet sich nach der jeweiligen Lage auf dem

Nasenrücken des Pferdes. Bspw. finden bei einem korrekt verschnallten Hannover-schen Reithalfter zwei, bei einem Englischen Reithalfter ein Finger Platz zwischen Nasenrücken und Reithalfter.

1.Schwerpunkt: Tierschutz

ÄNDERUNGEN & ERLÄUTERUNGEN

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In Spring-LP ab der KI. M** (bisher Kl. A) sind Schlaufzügel auf dem Vorbereitungsplatz erlaubt, jedoch nicht beim Überwinden von Hin-dernissen!

§70B. 3 .c.) Ohrenschutz gemäß Abb.24

§ 70 E. VorbereitungsplatzIV. Spring­LP ab der Kl. M**:Ausrüstung wie in den jeweiligen LP vorgeschrieben. Erlaubte sonstige Hilfszügel: Schlaufzügel; jedoch nicht beim Überwinden von Hindernissen.

§ 70 C. Beinschutz Zugelassen in allen LP über Hindernisse (auch Eignungs­LP für Reitpferde gemäß §§310 und 315 ff. und Kombinierte LP gemäß §§830 und 840 ff.): Bandagen, Gamaschen, Fessel­ringe/­bänder, Springglocken und Ballenschoner gemäß Durchführungs­bestimmungen. Ausnahme: In Eignungs­LP für Reit­pferde gemäß § 310 und 315 ff. sowie in Kombinierten LP gemäß § 830 und 840 ff. sind an den Hinterbeinen nur Streich­kappen gemäß Abb. 22 zugelassen.

Durchführungsbestimmungen § 70 Kriterien für die Zulassung von Ballenschonern und Fesselbändern • Der Ballenschoner darf den Huf-

mechanismus nicht behindern. Solche, die über den Kronenrand des Hufes hinausreichen, sind nicht zugelassen.

Fesselband • Das Fesselband muss weich und

mit einem Klettverschluss verse-hen sein.

Durchführungsbestimmungen § 70 E. Beinschutz Mit Betreten des Vorbereitungs-platzes Springen, darf die Ausrüs-tung an den Pferdebeinen grund-sätzlich nicht mehr geändert wer-den. Zu diesem Zweck ist auch ein Verlassen des Vorbereitungs-platz es nicht zulässig. Sollte im Verlauf der Vorbereitung dennoch eine Änderung erwünscht oder notwendig sein, ist dies durch den Teilnehmer der Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz anzuzeigen und hat in dessen Gegenwart zu erfolgen. Die Nichtanzeige der Änderung des Beinschutzes ist als „unsportli-ches Verhalten“ gem. § 52.2a zu werten.

Allgemeine BestimmungenOhrenschutzDas Verbinden mit dem Nasenrie-men ist nicht gestattet. Der Be-reich der Augen und des Nasenrü-ckens muss frei bleiben, das Oh-renspiel darf nicht beeinträchtigt sein, der Lärmschutz/lärmdämmen-des Material) darf nicht in den Ge-hörgang/Ohrmuschel hineinrei-chen, Geräusche und der Gehör-sinn dürfen nicht ausgeschaltet werden.

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§ 23 Inhalt der Ausschreibungen1.3 Art der LP, Anforderungen, Bewer­tung, Richtverfahren, Mindestzahl der verlangten Nennungen, ggf. Maximalzahl der zulässigen Nennungen(Nur in Verbindung mit regionalen und sporfachlichen Handicaps gemäß Durch­führungsbestimmungen zu §23.1.3) sowie zusätzlich bei Dressur­LP die Art der vorgeschriebenen Zäumung und die Viereckgröße.

§ 31 Änderungen der Ausschreibung1. Änderungen sollen vor Nennungs­schluss erfolgen und müssen von der zuständigen LK bzw. der FN genehmigt und wenn möglich im jeweiligen Mitteil­ungsorgan bekannt gegeben werden. Eine Ausschreibungsänderungen vor Nennungsschluss muss der genehmigen­den LK bzw. der FN bis spätestens 72 Stunden vor Nennungsschluss vorliegen. Bei Überschreiten der Frist ist gemäß Ziff. 2 vorzugehen.

§20.6.6.7 geschlossene/offene (Amateur­) LPa.) alle Teilnehmer, die die Voraus­setzungen für die Teilnahmemöglichkeit an „geschlossenen“ (Amatuer­)LP erfüllen: mit dem Vermerk: „A“b.) für alle anderen Teilnehmer: mit dem Vermerk: „B“Diese Teilnehmer sind in „geschlossenen (Amateur­)LP“ nicht startberechtigt.

Teilnehmer der Option „A“ (Dressur/Springen) heißen künftig „Amateure“, Geschlossene Prüfungen können also als „Amateur-LP“ bezeichnet werden.Geschlossene Prüfungen dürfen nur noch Reiter mit dem Vermerk „A“ im Reitausweis starten.Durchführungsbestimmungen zu §20.6.6.7 PräambelAmateure:Ein „Amateur“ im Turniersport erzielt gewerbsmäßig kein Einkommen- durch den Beritt von Pferden für Dritte,- durch das Erteilen von Reitunterricht,- durch regelmäßigen Handel mit Pfer-

den. Folgende Voraussetzungen für die Teil-nahme an „geschlossenen“ bzw. Ama-teur-LP (Option A gemäß LPO § 20.6.7) sind zu erfüllen.- Lkl. 7, 6 und 5: automatische Einstuf-

ung in Option A (Ausnahme: Pferde-wirte und Pferdewirtschaftsmeister „klassische Reitausbildung“)

- Lkl: 4, 3, 2: Keinerlei Platzierungen in der zurückliegenden Saison (in der Zeit vom 1. 10 des vorletzten bis 30. 09. des

letzten Jahres) mit mehr als drei ver-schiedenen Pferden in der betreffen-den Disziplin (inkl. Aufbau-LP; exkl. Pony-LP bzw. Platzierungen, die mit Ponys errungen wurden und – auf An-trag – Mannschafts-LP)

- Keine Einstufung für Teilnehmer der Lkl D1 bzw. S1.

- Keinerlei Teilnahme an LP der Klasse S*** und/oder höher der betreffen den Disziplin vom 01. 10. des vorletzten Jahres bis zum 30. 09. des Vorjahres

- Keine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister „klassi-sche Reitausbildung“.

- Keine, innerhalb der letzten 4 Jahre er-folgreich abgelegte Prüfung zum Pfer-dewirt „klassische Reitausbildung“. Nach Ablauf von 4 Jahren kann auf be-gründeten (vgl. Präambel) Antrag die Teilnahmemöglichkeit in „geschlos-sen en“ LP gewährt werden.

Auf Antrag kann in begründeten Einzel-fällen auch bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzugen der Amateurstatus ge-mäß Präambel gewährt werden.

2. Schwerpunkt: Zielgruppen/Am

ateure

3. Schwerpunkt: Änderungen N

eOn M

axDurchführungsbestimmungen zu § 23.1.3Maximalzahl der zulässigen Nen-nungenBei Vorgabe einer Maximalzahl der zulässigen Nennungen gilt:LP mit einer Maximalzahl der zu-lässigen Nennungen sind mindes-tens mit einem räumlichen (z.B. Regionalverband, Kreisverband etc.; nicht bundesweit) sowie mit einem weiteren Handicap (z.B. Leistungsklassen, Ranglisten-punkte, Vorerfolge, Alter etc.) aus-zuschreiben. Ziel der Neuerung ist es, dass nicht nur diejenigen zum Zuge kommen, die am schnellsten ihre Nennung abgeben, sondern ein zielgruppen-spezifisches Starterfeld aufeinan-dertrifft.

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Ein Programmheft ist nicht mehr verpflichtend. Es ist ausreichend, wenn die Meldestelle die sportfach-lichen Daten von Teilnehmern und Pferden vorhält. Ein Programmheft kann jedoch bereitgestellt werden.

Ab 2018 muss nicht mehr zwingend für jedes Turnier ein Hufschmied be-stellt werden. Bei Vielseitigkeits-LP, Teilprüfung Gelände sowie Gelände -LP Fahren ist die Anwesenheit Pflicht.

2.2 Wenn der Teilnehmer aufgrund der Verlängerung einer PLS gemäß § 43.2 oder aufgrund der Änderung des Prüfungstages gemäß vorläufiger Zeiteinteilung (§23.1.10) in einer oder mehreren LP nicht starten kann, sofern er dies bis PLS­Ende geltend gemacht hat. 2.3 Wenn eine oder mehrere LP auf­grund höherer Gewalt (vgl. § 32.5) ab­gesagt werden müssen, verbleiben dem Veranstal ter 3,00 Eu (Vielseitigkeits­LP Reiten/Fahren 10 €) je reserviertem Startplatz. Der im Einsatz enthaltene Preis geldanteil (3 % vom ausgeschrie­benen Geldpreis) bzw. das bereits entrichtete Startgeld und der über 3 € (Vielseitigkeits­LP Reiten/Fahren 10 €) hinausgehende Organisationsanteil/Anteil des Nenngeldes sind dem Nenner/Teilnehmer zu erstatten.

§ 40 Arzt, Tierarzt, Hufschmied4. HufschmiedBei Vielseitigkeits­LP, Teilprüfung Gelände sowie Gelände­LP Fahren ist die Anwesenheit vorgeschrieben. Bei allen sonstigen LP ist die Anwesenheit eines Hufschmieds, sofern vorgesehen, in der Ausschreibung bekanntzugeben.

§44 Turnierinformationen (Programm) Ersatzlos gestrichen

§35 Gültigkeit der Nennungen1.4 Je Veranstaltungstag dürfen nur bei max. zwei Turnieren Startplätze in LP mit vorgeschriebener Maximalzahl der zuläs­sigen Nennungen reserviert werden.

§ 24 Geld­ und Ehrenpreise, Andenken, Stallplaketten und Preisschleifen1. Geldpreise1.1 Geldpreise sind die in der Ausschrei­bung veröffentlichten und/oder im Ergebnisbericht gemäß Durchführungs­bestimmungen zu § 25 festgesetzten Beträge. Sofern in der Ausschreibung nicht anders geregelt, handelt es sich um Bruttobeträge. Sie sind in der Regel auf der PLS an die Besitzer der platzierten Pferde auszuzahlen.

§26 Nenngeld, Startgeld, Einsatz, Stallgeld2. Das Nenngeld bzw. der Einsatz ist bei Nennungsschluss fällig; Rückerstattung der Teilnehmergebühren sowie ggf. des Stallgeldes erfolgt:

Durchführungsbestimmungen zu §34 Nennungsschluss1. Der Nennungsschluss liegt im Regelfall zwischen 11 und 28 21 Tage. (max. 28 Tage möglich) vor PLS-Beginn, er kann jedoch auf 5 Tage vor PLS-Beginn verkürzt werden. 2. Für PLS mit maximal acht LP, die grundsätzlich an nur einem Tag statt-

finden, liegt der Nennungsschluss bis zu 7 Tage vor PLS-Beginn („La-te-Entry“-Turnier). Bei derartigen PLS ist ein erhöhter, maximal dopellter/s Einsatz/Nenngeld, jedoch lediglich der geringstmögliche Organisationsbei-trag zulässig. Gebühren für Nachnen-nungen dürfen bei „Late-Entry“-Tur-nieren nicht erhoben werden.

Soll dazu beitragen, den Vorgang des Nennens zu entschleunigen und somit zu einer höheren Start-platzerfüllung beitragen.

4. Schwerpunkt: Entlastung der Veranstalter

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Der Nachtrag wird künftig wieder als Nachnennung bezeichnet.

Anpassung an internationales Reglement. Es können nun auch in Deutschland Prüfungen für diese Al-tersklasse ausgeschrieben werden.

Nenner bzw. genannte Teilnehmer bekommen die Zeiteinteilung nicht mehr auf dem Postweg zugestellt.Ergänzende Angaben in der Zeitein-teilung sind notwendig.

Künftig ist während einer LP auch erlaubt, zugelassene Nummern-schilder nur einseitig anzubringen.

Notfallsanitäter ist eine nichtärztli-che Qualifikationsbezeichnung für Personen im Rettungsdienst (Sanitäter). Diese sind künftig auf LP (gemäß §40) zugelassen.

d. h. die gesamte Rangierung

Rettungsassistenten oder Notfallsanitä­ters sicherzustellen. Bei Gelände­LP (Reiten/Fahren) ist zusätzlich die Anwesenheit eines verant­wortlichen Arztes mit Erfahrung in der Versorgung schwererer Verletzungen vorgeschrieben. Der verantwortliche Sanitätsdienst, Arzt, Rettungsassistent und/oder Notfallsani täter hat/haben Notfallaus­rüstung, die geeignet ist, schwerere Ver­letzungen medizinisch erstzuversorgen.

§43 Zeiteinteilung1. Die endgültige Zeiteinteilung ist 5 Tage vor Beginn einer PLS im NeOn­Turnierkalender zu veröffentlichen und der LK bzw. FN (vgl. §2.2) und dem LK­bzw. FN­Beauftragten 8 Tage vor Be­ginn einer PLS zuzusenden. Diese muss enthalten: Startfolgerege­lung, Richtereinteilung einschließlich Aufsicht Vorbereitungsplatz, Turnierlei­tung, Parcourschef und Angabe über An­wesenheit, Abwesenheit oder schnellste Einsatzbereitschaft eines Hufschmiedes.

§47 Nummernschilder, Rücken­, Gespann­ bzw. ArmnummernWährend der gesamten PLS sind die vom Veranstalter ausgegebenen oder zugelassenen Nummernschil­der (während einer LP beidseitig) deutlich sichtbar anzubringen. Maße und Beschaffenheitsvorschriften: vgl. Durchführungsbestimmungen zu §47. Bei Geländeritten sind eigene Rücken­nummern zugelassen, sofern in der Auss­chreibung nicht anders vorgesehen. Bei Gelände­LP Fahren und V­LP sind außer­

§17 Turnierteilnehmer/Altersklassen/ „offene“ und „geschlossene“ (Amateur­)LP2. Es werden folgende Altersklassen unterschieden:2.1 Children (CH/U14) werden im laufen­den Kalenderjahr höchstens 14 Jahre alt.

§35 Gültigkeit der Nennungen1.2 Startplatz­Nachnennung bis1.5 Pferde­Nachnennung

§38 Registrierung der Ergebnisse 1. Die Ergebnisse aller nationalen und internationalen LP im In­ und Ausland (vgl. Durchführungsbestimmungen zu §38) werden bei der FN registriert.

§40 Arzt, Tierarzt, Hufschmied1. Sanitätsdienst und humanmedi­zinische Versorgung (siehe auch FN­ Merkblatt“ Organisation der Notfallvor­sorge auf www.pferd­aktuell.de):1. Bei Anwesenheit eines Sanitätsdien­stes (mindestens eine Person mit der Min destqualifikation „Sanitätshelfer“ bzw. Einsatzsanitäter) ist die Anwesen­heit eines verantwortlichen Arztes, Rettungsassistenten oder Notfallsani­täters sicherzu stellen. Bei Anwesenheit eines Sanitätsdienstes (mindestens eine Person mit der Min­destqualifikation „Rettungssanitäter“ sowie eine Person mit der Mindestquali­fikation „Sanitätshelfer“) ist die Schnellste Einsatzbereitschaft eines verantwortli­chen Arztes,

5. Schwerpunkt: Sonstige Änderungen der Allgem

einen Bestimm

ungen

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d.h. bei Einsatz des vom Veranstalter bestellten Sanitätsdienstes und der darauf folgenden Einweisung in ein Krankenhaus muss ein Bericht an LK und FN gesendet werden.

Die Ehrenrunde ist künftig gemäß §59 ebenso verpflichtend wie die Siegerehrung. Nichtteilnahme hat die Aberkennung der Platzierung zufolge. Unverändert müssen die Paare, die an 1.-6. Stelle platziert sind, mit dem platzierten Pferd einreiten. Weiter-hin sollen Teilnehmer mit mehreren Pferden mit dem höchstplatzierten Pferd einreiten.

Durchführungsbestimmungen zu §67Die FN ist innerhalb von 72 Stunden nach dem Tod eines Pferdes mit Hilfe des Meldeformulars (www.pferd-aktuell.de) in Kenntnis zu set-zen.

Erklärung zu den Durchführungsbestim-mungen zu §63 I. LeistungsklassenDie Leistungsklasse 7 ersetzt künftig die Leistungsklasse 0. Dabei gilt, dass für die Teilnahme an LP der Kl. E mit Leistungsklasse 7 lediglich die Registrierung und Nennung über NeOn erforderlich ist. Eine Einstufung in

die Lkl. 7 ist, (gültig ab 2018) für maximal zwei aufeinanderfolgende Jahre mög-lich („Schnupperlizenz“). Der Teilnehmer muss im laufenden Kalenderjahr min-destens sechs Jahre alt werden. Wer bisher „geschnuppert“ hat, kann dies zunächst noch für zwei weitere Jahre fortsetzen.

Das Urteil „Ohne Wertung“ einzuge-ben ist entsprechend künftig auch in TORIS möglich.

Lizenzen wurden abgeschafft.

Bei Verwendung von Notenbögen/Leit­fäden (als Hilfsmittel) sind nur die gemäß Aufgabenheft durch den FNVerlag der FN herausgegebenen Vordrucke bzw. die Bewertungsbögen der FEI zulässig.

§59 Platzierung/Siegerehrung2. SiegerehrungDie Siegerehrung (inkl. Ehrenrunde) ist Bestandteil der LP...

§67 Medikationskontrollen, Verfassungsprüfungen und Pferde­ und Fitnesskontrollen4. Medikationskontrollen sind durch einen vom Veranstalter bestellten oder von der FN/LK beauftragten Tierarzt zu entnehmen und an das von der FN bestimmte Untersuchungsinstitut

dem grundsätzlich die vom Veranstal­ter ausgegebenen oder zugelassenen Rücken­ Gespann­ bzw. Armnummern anzubringen.

§49 Start 4. Als Starter gilt, wer den Prüfungsplatz mit der Absicht die Prüfung zu absolvie­ren betritt.

§53 FN­/LK­Beauftragter/ Technischer Delegierter7. Beim Unfall eines Teilnehmers und daraus resultierender Einweisung in ein Krankenhaus ist ein ensprechender Bericht an die LK und an die FN zu sen­den (s. FN­Formular „Unfallbericht“ in der Broschüre „Organisation für Notfallvor­sorge auf Turnieren“ auf www. Pferd­ aktuell.de.

§57 Richtverfahren 1.3 Nach Beendigung einer LP mit gravie­renden Mängeln und/oder entsprechen­den Wertnotenabzügen kann der Richter das Urteil „Ohne Wertung“ bekannt geben. Gilt nicht bei Teilprüfungen einer Kombinierten LP.

§58 Richterspruch1. Der Richterspruch, ggf. jede Teil­wertung, ist im Einzelnen schriftlich festzuhalten. Die platzierten Teilnehmer und die im Ergebnis folgenden zwei Teil­nehmer sind auf den von der LK zuge­lassenen Ergebniszetteln aufzuführen. Richterkarten und Ergebniszettel sind von den Richtern zu unterschreiben.

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Messung ab Stiefel statt „Dorn-länge“ - Anpassung an FEI-Regle-ment.

Eignungsprüfungen und Kombinierte Prüfungen analog Eingangsprüfungen, auch mit Teilprüfung Gelände.vgl. §311/ 312; §315-317 sowie §830-833 und 840-844

Die einzelnen Teilprüfungen derarti-ger LP werden künftig separat bewer-tet. Die Einzelnoten für den Dressur-, Spring- und ggf. Geländeteil werden addiert und danach durch zwei bzw. drei geteilt.

§400 Ausschreibungen Dressurprüfungen2. Die Teilnahme an einer LP­Kür (Kl. E bis M max. 25, Kl. S max. 15 Teilnehmer) ist grundsätzlich nur für Teilnehmer mit Pferden auszuschreiben, die bereits in einer Dressur­LP der gleichen Klasse mind. 60 % der Wertnotensumme, bzw. die Wertnote 6,0 erzielt haben. Dieses Qualifikationsergebnis kann je nach Ausschreibung bei einer LP derselben PLS oder auf einer anderen (ggf. in der Ausschreibung benannten) PLS nachgewiesen werden. 4. Sogenannte „Trostprüfungen“ sind eine Klasse bzw. *­Kategorie niedriger auszuschreiben, als die vorangegangene Qualifikations­LP.7. Dressur­LP der Kl. M*/** für 6­8 jäh­rige Pferde, Dressur­LP der Kl. S* für 7­8 jährige Pferde , Dressurreiter­LP der Kl. M können auf Trense ausgeschrieben werden.

§404 Bewertung 2.3 Sturz des Teilnehmers Ausschluss 2.4 Sturz des Pferdes (vgl. § 513) AusschlussZiffer 2.3 und 2.4 gelten auch zwischen Einritt auf den Prüfungsplatz und dem An­reiten nach der letzten Grußaufstellung.

einzusenden. Bei Tod oder Nottötung eines Pferdes im Rahmen einer PLS ist grundsätzlich eine Medikationskontrolle vorzunehmen sowie eine Obduktion durch den FN­/LK­Beauftragten zu ver­anlassen. Das Einverständnis des Pferde­besitzers zur Untersuchung des Pferdes ist einzuholen. Auftraggeber und Kosten­träger für die Untersuchung ist die FN.

§68 Ausrüstung des Reiters A. Dressur­, Dressurreiter­, Dressurpfer­de­LP, Gewöhnungs­ und Reitpferde­LPI. AnzugVorgeschrieben sindIn LP der Kl. E bis S: Helle Stiefelhose, Jackett und hemd­ oder blusenähnliches Oberteil mit Krawatte oder ggf. mit Plastron sowie dunkle Reitstiefel, zusätz­lich in Kl. M und S helle Handschuhe.III. Hilfsmittel in allen LP zu A2. Ein Paar Sporen zugelassen, sofern sie bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich­ oder Schnittverletzungen zu verursachen, max. Länge 4,5 cm, gemessen ab dem Stiefel (inkl. Rädchen, beweg lich). Der Sporn ist so anzubrin­gen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist. Diese Bestimmungen gelten auch für den Vorbereitungsplatz. Ausnahme (vgl C. III): Sporenlänge in Vielseitigkeits­LP in den Teilprüfungen Dressur und Gelände 4,0 cm (inkl. Räd­chen, beweglich, ohne Zacken)

6. Schwerpunkt: Sportfachliche N

euerungen in den Besonderen Bestimm

ungen

6.1 Dressur

6.2 Bewertung allg.

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Künftig gibt es auch Springpferde-prüfungen M**.

In Hunterprüfungen sind auch Teilnehmer zugelassen, die auf derselben PLS an Spring- bzw. Springpferde-LP mit Anforderun-gen der nächsthöheren Klasse teil-nehmen.

§503 Bewertung­ Überschreiten der EZ im Umlauf je angefangene 4 Sekunden im Stechenje angefangene Sekunde in einer Sieg­errunde, je angefangene 4 Sekunden,jeweils 1 Strafpunkt

§ 504 1. d) KombinationenStarten Pferde und Ponys in einer LP der KI. E bis L, können die Abstände in Kombi nationen und/oder Distanzen mit bis zu 5 Galoppsprüngen für Ponys angepasst werden, und zwar minus 40 cm bei einer Kombination mit einem Galoppsprung und minus 60 cm bei einer Kombination mit zwei Galoppsprüngen…

§505 Prüfungsplatz und Parcours2. Der Eingang des Prüfungsplatzes ist geschlossen zu halten, solange ein Teil­nehmer seinen Parcours absolviert. Als geschlossener Eingang gilt auch eine Schleuse, die optisch geschlossen wirkt. Sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, kann sich mit der Genehmi­gung der Richter und des Veranstalters in Spring­und Springpferdeprüfungen der nächste Teilnehmer auf dem Prüfungs­platz aufhalten. Die Genehmigung ist mit Beginn der LP bekannt zu geben und gilt für die gesamte LP.

§508 Kombinationen1. Eine Kombination ist ein Hindernis, bestehend aus zwei, drei oder mehr Sprüngen zwischen denen mindestens ein, aber höchstens zwei Galoppsprünge vorgesehen sind.

§360 Ausschreibungen KI M*: Springpferde­ LP Kl. M* für 5­ bis 7­jährige Pferde und/oder M­ und G­Po­nys, 7­jährige nur mit nicht mehr als einem Erfolg in Spring­ bzw. Springpfer­de­LP KI. M* und/oder höher im Anrechnungszeitraum gemäß §62.1. Kl. M**: Springpferde­LP Kl. M** für 6­ bis 7­jährige Pferde, 7­jährige nur mit nicht mehr als einem Erfolg in Spring­ bzw. Springpferde­LP KI. M** und/oder höher im Anrechnungszeitraum gemäß § 62.1

§500 AusschreibungenSpringprüfungen2.1 Stil­Spring­LP(ggf. mit Standardanforderungen) Kl. E für 4­jährige und ältere Pferde und/oder PonysKl. A für 4­jährige und ältere Pferde und/oder M­ und G ­PonysKI. L für 5­jährige und ältere Pferde und/oder M­ und G­Ponys 6. ...In FN­Hunterklassen sind nur Teilnehmer zugelassen, die auf derselben PLS nicht an Spring­ bzw. Springpferde­LP mit Anforderungen der nächsthöheren Klasse teilnehmen.

§502 Bestimmungen für Stechen/SiegerrundeB. Siegerrunde 4. Sofern für die Siegerrunde nur straf­punktfreie Teilnehmer qualifiziert sind, können die Hindernisse bis zu 10 cm erhöht und/oder erweitert werden; an­derenfalls ist eine Erhöhung und/oder Er­weiterung der Hindernisse nicht zulässig.

6.3 Springen

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Der Korrektursprung war auch in der LPO 2013 aufgeführt, allerdings unter E Korrigiertes Verreiten. Dieser Punkt fällt in der LPO 2018 weg. Der Korrektursprung wird unter E ge-sondert aufgeführt.

§520 Stil­Spring­LP 3. f) Stil­Spring­LP mit Standardan­forderungen/ModulenWie a) oder b), mit oder ohne EZ; je nach Ausschreibung kann der Springparcours vorgeschriebene Standardanforderun­gen/Module gemäß Aufgabenheft Reiten enthalten. 3. h) Stil­Spring­LP mit Zeitpunkten Bewertung wie unter a), jedoch werden der Wertnote je angefangener Sekunde unter der EZ 0,1 hinzugefügt; bei glei chem Endergebnis entscheidet das bessere Ergebnis ohne Zeitpunkte.

§ 523 „Jagd um Punkte“ Kl. M** und S2. Für den Parcours steht eine festge­setzte Zeit zur Verfügung. Innerhalb dieser Zeit können nach Passieren der Startlinie alle Hindernisse in beliebiger Reihenfolge und Richtung beliebig oft gesprungen werden, jedes Hindernis wird nur zweimal gewertet, Ungehorsam wird nur durch die Zeit bestraft. Sturz bzw. der dritte Ungehorsam führen zum Ausschluss. Hoch­Weit­Sprünge dürfen nur in der vorgeschriebenen, ausgeflagg­ten Richtung überwunden werden.

§ 526 Wahl­Spring­LP Kl. M** und SNach dem Richtverfahren C gemäß §501.C durchzuführen. Die Teilnehmer haben die Hindernisse des Parcours in beliebiger Reihenfolge und Richtung je einmal zu überwinden. Start­ und Ziellinie sind in beliebiger Richtung zu durchreiten. Hoch­Weit­Sprünge dürfen nur in der vorgeschriebenen, ausgeflagg­ten Richtung überwunden werden.

§509 Flaggen 3. Nur Hindernisse, die gemäß § 509.2 ausgeflaggt sind, gehören zum Parcours der laufenden LP.

§ 511 Durchreiten von Start­ und Ziel­linie, Überwinden der Hindernisse1. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Reiter zu Pferde die Startlinie erstma­lig nach dem Glockenzeichen in der vorge schriebenen Richtung überquert. Darüber hinaus liegt es in dem Er­messen des Richters, die Zeitmessung nicht zu aktivieren, den Startprozess abzubrechen, ein neues Startsignal zu geben und/oder den Countdown erneut zu starten, wenn die Situation es recht­fertigt…

§514 UngehorsamE KorrektursprungEin Teilnehmer, der ausscheidet (Aus­nahme: nach Sturz von Teilnehmer und/oder Pferd) oder aufgibt, hat vor Verlas­sen des Prüfungsplatzes die Möglichkeit eines Korrektursprunges. Dieser kann nur über ein Hindernis desselben Parcours – niemals eine Kombination – vorge­nommen werden. Anschließend hat der Teilnehmer den Prüfungsplatz schnellst­möglich zu verlassen.

§519 Ausschlüsse24. Beim Sturz des Teilnehmers vor Passieren der Startlinie, sofern er gemäß §49.4 als Starter gilt.

Das Absperren nicht genutzter Hin-dernisse entfällt künftig.

Module, wie z.B. eine Volte im Trab oder ein In-Out, sind im Aufgaben-heft beschrieben und sollen einer flexibleren Gestaltung des Parcours dienen.

Neue Prüfungsform

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Spezielle Regelungen für Spring-LP mit festen Hindernissen

Neue Prüfungsform

Neuauflage früherer Prüfungsform §537 Spring­ LP mit steigenden Anforderungen Dabei sind die beiden ersten Sprünge niedriger als die ausgeschrieben Klasse. Die beiden letzten Sprünge sind in den Abmessungen so gewählt, dass sie über der ausgeschriebenen Klasse gebaut werden. Im mittleren Teil ist eine Kombi­nation enthalten. Richtverfahren A nach LPO §501.A.1 ist anzuwenden. Die Zahl der Hindernisse gem. § 504 entspre­chend der ausgeschriebenen Klasse. Folgende Aufbaumöglichkeiten können gewählt werden: Klasse A**: Hdn. 1 und 2 Kl. A*; Hdn. 3 bis 4 o.5 Kl. A**; die letzten 2 Hdn. Kl.L Klasse L: Hdn. 1 und 2 Kl. A**; Hdn. 3 bis 5 o.6 Kl. L; die letzten 2 Hdn. Kl.M* Klasse M*: Hdn. 1 und 2 Kl. L; Hdn. 3 bis 6 o.7 Kl. M* die letzten 2 Hdn. Kl.M** Klasse M**: Hdn. 1 und 2 Kl. M*; Hdn. 3 bis 7 o.8 Kl. M**; die letzten 2 Hdn. Kl.S*

§538 Spring­ LP mit Mindeststilnote 1. Alle Teilnehmer erhalten eine Wert­note gemäß §520.1. 2. Für Teilnehmer mit einer Wertnote von 6,5 oder besser gilt das Richtv. 501, A.1. 3. Alle Teilnehmer mit einer Wertnote von 6,4 oder schlechter sind nach den Teilnehmern mit einer Wertnote von 6,5 oder besser gemäß Richtv. 520, 3a zu rangieren. 4. Der Teilnehmer mit der höchsten Wertnote gemäß § 520.1. erhält einen Sonderehrenpreis

§ 535 Spring­LP mit Idealzeit (Präzi­sions­LP)… Bei dieser Prüfung ist eine Außenan­zeige der Zeitmessung nicht zulässig. Die Idealzeit wird aus der EZ abzüglich 2 Sekunden errechnet. Die Idealzeit kann nach Beginn der LP nicht verändert werden.

§536 Spring­LP mit Geländehindernissen Werden in einer Springprüfung feste Hin­dernisse (bzgl. Beschaffenheit vgl. § 676) verwendet, bei denen der nicht­abwerfbare Teil des Hindernisses 0,80 m überschreitet, so können nur folgende Richtverfahren Anwendung finden: 1. Zwei­Phasen­Spring­LP analog § 525, wobei alle festen Hindernisse gem. o.g. Vorbemerkung in der ersten Phase verwendet werden müssen. Nach fehlerfreiem Überwinden eines um ein Vier tel verkürzten Normalparcours er­folgt unmittelbarer Übergang in die zweite Phase. Die Hindernisse der zweiten Phase müssen nicht Bestandteil der ersten Phase gewesen sein, dürfen jedoch nicht fest gemäß o.g. Vorbemerkung sein. Für die Zeitwertung der zweiten Phase ist die Zeit vom Durchreiten der Ziellinie der ersten Phase (gleichzeitig Startlinie der zweiten Phase) bis zum Passieren der Ziellinie der zweiten Phase maßgebend. Für die Platzierung ist zunächst das Ergebnis der zweiten Phase maßgeblich. Wurde diese nicht von einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmern erreicht, ist das Ergebnis der ersten Phase heranzuziehen (Gleichplatzierung bei Strafpunktgleichheit und Absolvieren innerhalb der EZ). 2. Stilspring­LP gemäß § 520 a), c), d) oder e)

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Die Abmessungen in den Klassen A* und A** wurden angepasst, Details auf Seite 153 der LPO (Tabelle)

§ 51 Prüfungs­ und Vorbereitungsplätze E Vorbereitungsplätze 6. Für Geländeritte, Geländepferde­LP und die Teilprüfung Gelände bei Vielseitigkeits­LP etc. sind zum Galop­pieren im Prüfungstempo geeignete Vorbereitungs möglichkeiten mit mindes­tens drei Übungshindernissen, davon mindestens zwei geländetypische Hin­dernisse in den Abmessungen der jeweili­gen Klasse entsprechend bereitzustellen.

§ 53 FN/LK Beauftragter/Technischer Delegierter. 8. Bei Gelände­ und Vielseitigkeits­LP (Reiten) werden die folgenden Aufgaben durch einen Technischen Delegierten (TD) wahrgenommen (…). Bei Gelände­und Vielseitigkeits­LP (Reiten) der Klasse E können diese Aufgaben auch durch einen Richter/Parcourschef mit den entsprechenden Qualifikationen wahr­genommen werden.

§ 600 Ausschreibungen1. Zulässig sind Vielseitigkeits­LP der verschiedenen Klassen für nachfolgend aufgeführte Pferde:VL: 5­jährige und ältere Pferde und/oder G­Ponys, die mindestens zwei­mal die Teilprüfung Gelände einer Vielseitigkeits­LP Kl. A, und/oder (Stil­)Geländeritt Kl. A und/oder Geländepfer­de­LP Kl. A ohne Hindernisfehler beendet haben

§620 Anforderungen

§ 630 Offizielle Besichtigung, technische Ausstattung4. Die Ziellinie darf nicht weiter als 50 m und muss wenigstens 20 m vom letzten Hindernis entfernt sein.

§ 643 Ergebnisrelevante Vorkommnisse bei Geländeprüfungen Ein Hindernis gilt als überwunden, wenn der Teilnehmer es zu Pferde innerhalb der äußeren Begrenzungen des Hin­dernisses, die durch die Flaggen markiert sind, mit seinem Kopf sowie dem Kopf, dem Hals und beiden Schultern des Pferdes passiert hat.

6.4 Vielseitigkeit

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Die Anwendung des Achen-bach’schen Fahrsystems ist nur noch in den Klassen E und A ver-bindlich vorgeschrieben (bisher Klassen E bis M)

In Kl. M sind künftig generell nur noch 5 jährige u. ältere Pferde oder Ponys (bisher 4-jährige und ältere) in Kl. S. 6 jährige und ältere Pferde oder Ponys (bisher 5-jährige und ältere) teilnahmeberechtigt.

ortscheiten müssen mindestens 45 cm auseinander angebracht sein… Bei Ponys muss die Vorderbracke des Gespanns min. 85 cm breit und die Strangbefestigung an den Vorder­ortscheiten müssen min. 35 cm ausein­ander angebracht sein.II. Gelände­ LP Kl. E bis S …Die Vorderbracke bei Vierspännern muss mindestens 1 m breit und die Strangbefestigungen an den Vorder­ortscheiten müssen mindestens 45 cm auseinander angebracht sein. Bei Ponys muss die Vorderbracke des Gespanns min. 85 cm breit und die Strangbefesti­gung an den Vorderortscheiten müssen min. 35 cm auseinander angebracht sein. G. Vorbereitungsplatz Die Anwesenheit eines Beifahrers ist vorgeschrieben. Bei Einspännern auch als Hilfsperson am Boden; für deren Eignung ist der Teilnehmer verantwortlich (vgl. §6)

§ 710/720/750 Ausschreibungen

2. Dressurprüfungen § 711/714 Beurteilung und Bewertung

§50 Teilung von LP 2. Teilung von LP gemäß Teil B III. 2 (Aufbau­LP), B IV (Dressur­LP) Kl. E bis S, B V (Spring­LP) Kl. E bis M, B VI (Viel­seitigkeits­und Gelände­LP) Kl. E bis M, Teil B VII (Fahr­LP) Einspänner Kl. E bis S und B VIII (Kombinierte LP):

§ 51 Prüfungs ­und Vorbereitungsplätze C. Fahr­LP 1. Dressur­LP Fahren, Fahrpferde­LP, Eignungs­LP und Gebrauchs­LP FahrenAb Klasse S muss das Viereck komplett geschlossen sein (Ausnahme Einfahrt)E. Vorbereitungsplätze…Ein oder mehrere Übungshindernisse ist/sind zulässig, sofern diese/s vom auf­sichtführenden Richter einsehbar ist/sind.

§53 FN/LK­ Beauftrager/Technischer Delegierter9. Bei Vielseitigkeits­ bzw. Kombinierten LPO Fahren werden die unter Ziffer 3 und 8 genannten Aufgaben sinngemäß durch einen Technischen Delegierten Fahren wahrgenommen. Dieser ist im Regelfall Mitglied der Richtergruppe sowie LK­bzw. FN­Beauftragter.

§71 Ausrüstung der Fahrpferde sowie der GespanneD. WagenI. Gebrauchs­und Eignungs­LP Dres­sur­und Hindernisfahr­LP Kl. E bis S …Die Vorderbracke bei Vierspännern muss mindestens 1 m breit und die Strangbefestigungen an den Vorder­

6.5 Fahren

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Linie mit der im jeweiligen Parcours gülti gen Durchfahrtsbreite aufgebaut werden. Es sind in Kl. S max. 5, in Kl. M max. 4, in Kl. A max. 3 und in Kl. E max. 2 Oxer­Hindernisse je Parcours zugelassen.

3. Hindernisfahren§731 Zeitmessung3. … Nach dem Signal zur Fortsetzung der LP wird die Zeitmessung erneut in Gang gesetzt, wenn das Gespann mit der Stirnlinie das korrekt zu durchfahrende Hindernis passiert.

§734 „Fremde Hilfe“… jede Hilfeleistung bei Unfällen ist erlaubt.

§ 738 Glückshindernisfahren1. Der Parcours wird beim ersten Fehler, gleich welcher Art, beendet. Der Teilneh­mer wird abgeläutet; nach dem Abläuten muss der Teilnehmer die Ziellinie über­fahren. 1. Für die LP wird eine Zeit zwischen 120 und 150 Sekunden vorgegeben…

§742 Kombiniertes Hindernisfahren mit Geländehindernissen5. Bewertung 5.1 Strafsekundend) Erstes und zweites Absteigen eines oder beider Beifahrer/s je Vorkommnis 5 Strafpunkte

§722 Bewertung 4.9 Korrigiertes Verfahren gemäß §733.2 20 Strafpunkte

§733 Verfahren2. Korrigiertes Verfahren:Ein korrigiertes Verfahren liegt vor, wenn der Teilnehmer nach einem Verfahren gem. Ziff. 1 den Parcours dort wieder aufnimmt, wo der Fehler begangen wurde, ohne vorher ein falschen Hin­dernis passiert zu haben. Im Übrigen gilt §731.3­5 entsprechend

§723 Anforderungen2. HindernisbreitenDie Hindernisbreite in LP Kl. E bis M ergibt sich aus der äußeren Spurbreite des hinteren Radpaares, am Boden gemessen, plus den nachfolgend aufgeführten Werten.…Kl. A Ein­ und Zweispänner25­40 cm…Kl. M Ein­ und Zweispänner20­35 cm…

§727 HindernisseDie Hindernisse müssen Achtung gebietend und fair sein. Sie bestehen aus einem Kegelpaar (ggf. als doppeltes Kegelpaar („Oxer“)) und roten bzw. weißen Begrenzungsschildern. Es kön­nen einfache und doppelte Kegelpaare („Oxer“) als vorgeschriebene Durch­fahrten verwendet werden. Ein „Oxer“ besteht aus zwei Kegelpaaren, die im Abstand von 1,50 m bis 3,00 m auf gerade

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Die Strafpunkte für die gebrauchte Zeit auf den Strecken u. in den Hinder-nissen je angefangener Sekunde wer-den dem FEI- Regelwerk angepasst.

der EZ je angefangene Sekunde 0,25 Strafpunkte. 3. Hindernisfehlerd) Umkippen des Wagens/Sturz eines Pferdes (gem.§643.1.b) – Ausschluss4. Einsatz von Hilfsrichtern (Bock­/Streck­enrichtern)

§860 AusschreibungenZulässig sind:­ Kombinierte Dressur­/Stil­Hindernis­LP

Kl. A analog Eignungs­LP für Einspänner für 4­jährige und ältere Pferde und/oder Ponys

­ Kombinierte Dressur­/Stil­Hindernis­LP Kl. M analog Eignungs­LP für Einspän­ner für 5­jährige und ältere Pferde und/oder M­und G­Ponys

§862 Anforderungen 1. In Anlehnung an §392 Fahren einer Dressur­LP gem. Aufgabenheft Fahren mit unmittelbar folgendem Stil­ Hin­dernisfahren mit 6­8 Hindernissen.

§863 Bewertung 1. Eine Gesamtwertnote für die Dressur gemäß § 714 bzw. § 57.2.1. Aus­schlüsse gemäß § 714 bzw. 716. 2. Eine Gesamtwertnote für das Stil­Hin­dernisfahren gemäß § 736. Ausschlüsse gemäß §722 bzw. § 735.3.3. Für das Endergebnis werden die Wert­noten (inkl. eventueller Abzüge) 1 und 2 addiert und durch zwei geteilt.

5. Gelände­LP§752 Anforderungen1. Einzelnes Durchfahren einer Gesamt geländestrecke, die je nach Ausschrei bung aus den nachstehenden Teilstrecken zusammengesetzt ist (siehe neue Tabelle LPO 2018 S.198) 2. Die Mindestentfernung zwischen zwei Hindernissen in der Geländestrecke beträgt 200 m. Das letzte Hindernis soll möglichst vom Ziel aus einsehbar sein (Entfernung max. 300 m)…3. Bei allen Gelände­LP ist eine Über­prüfung der korrekten Anspannung und Ausrüstung vor dem Start in die Hindernisstrecke vorgeschrieben; bei Zweifeln hinsichtlich der Verfassung bzw. der Fitness des/der Pferdes/ Pferde o.ä. ist ein Tierarzt hinzuzuziehen. Nach dem Ziel der Hindernisstrecke fin­det eine Fitness­bzw. Pferdekontrollestatt (vgl. § 67.6.2.).4. Jede Teilstrecke ist in der vorge­schriebenen Reihenfolge und Gangart zu durchfahren; die Bewertung erfolgt gemäß §753 5. Sofern gem. Ausschreibung vorgesehen, können Wege­ und Schritt­strecke zu einer gemeinsamen Aufwärm­strecke zusammengefasst werden, die Bewertung erfolgt gemäß § 753.1 (nur Wegestrecke). Das vorgeschriebene Tempo auf dieser Strecke entspricht dem der Wegestrecke minus 2 km/h.

§ 753 Bewertung1. ZeitwertungAus dem vorgegebenen Tempo und der Streckenlänge ergeben sich die EZ für die einzelnen Teilstrecken. Überschreiten

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§72 Ausrüstung der Voltigierer und Voltigierpferde2. Ausrüstung der Pferde C. Weiteres ZubehörI. Beidseitig verschnallte Ausbindezügel aus Leder und/oder Gurtband (vgl. „Er­laubte Hilfszügel“ Abb. 27)

D. Sonstige erlaubte Ausrüstung II: Ohrenschutz, inkl. Lärmschutz gemäß „Sonstige erlaubte Ausrüstung“ Abb. 27 zu §70

E: Hufbeschlag und HufpflegeDiese müssen zweckdienlich und in Ordnung sein; nicht gestattet sind Bleiplatten oder Gewichte, ob sichtbar oder unsichtbar. Hufschuhe sind grund­sätzlich erlaubt. Solche, die über den Kronenrand des Hufes hinausreichen, sind nicht zugelassen.

G. Bestimmungen für den Vorbereitungs­platzZusätzlich zu der unter Punkt 2. A. B. C. und D. aufgeführten Ausrüstung ist folgende Ausrüstung erlaubt:­ Lauffer­/Dreieckszügel­ Gogue­ Chambon­ Doppellonge­ Nasennetz (Nosecover) gemäß

„Sonstige erlaubte Ausrüstung“Abb. 28 zu § 70 C.VBeim Longieren mit einem Voltigierer auf dem Pferd sind ausschließlich Lauffer­/Dreiecks­ und/oder Ausbinderzügel erlaubt.

§17 Turnierteilnehmer/Altersklassen/„offene“ und „geschlossene“ (Amateur­)LP2.4 In V­LP wird unterschieden:2.2.4 … Junior­Doppelvoltigierer werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 12 Jahre und höchstens 18 Jahre alt.

§24.2 Ehrenpreise, Andenkenin V­LP der Klassen E, A und L erhalten alle Teilnehmer Andenken

§56 Richtereinsatz1.2.2 Voltigieren:LP der Kl. A–L: mindestens ein (verant­wortlicher) Richter mit der erforderlichen Qualifikation gemeinsam mit einem V­Richter­Anwärter auf einer Richter­position LP der Kl. M E – L: mindestens zwei getrennt sitzende Richter mit der erforderlichen QualifikationLP der Kl. M, S und Junior: mindestens drei, höchstens sechs getrennt sitzende Richter mit der erforderlichen Qualifika­tion.

§65 Allgemeine Teilnahmebe­schränkungen von Reitern, Fahrern, Bei­fahrern, Longenführern und Voltigierern3. Voltigier­LPEinzel­/Gruppen und Doppelvoltigierer dürfen in einer V­LP nur einmal starten.Juniorvoltigierer dürfen pro Wettkampf­tag höchstens in zwei V­LP starten.

6.6 Voltigieren

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Zugelassen in Einzelvoltigier-LP sind 6-jährige und ältere Pferde. Zugelassen in Gruppenvolti-gier-LP und Doppelvoltigier-LP sind 7-jährige und ältere Pferde.

§200 Ausschreibungen

§ 201 Beurteilung1. Gruppen …Eine Note für den Gesamtein­druck wird in der Kl. E, A und L vergeben

§202 Anforderungen …Alle Übungen müssen im Linksgalopp ausgeführt werden. In V­LP der Klassen E, A und L dürfen die Übungen im Handgalopp auf der linken oder rechten Hand ausgeführt werden.1. Gruppen­LPGruppen­LP bestehen grundsätzlich aus Pflicht und Kür bzw. Pflichtkür.1.1 Zusammensetzung der Voltigier­gruppe In LP Kl. E bis M besteht eine Gruppe aus…

§203 Durchführung 4. Ein­Auslaufen, Pflicht… Bei LP der Klassen E, A und L für Gruppen…

§204 Richtverfahren…mit gemeinsam oder getrennt sitzen­den Richtern.Bei LP der Kl. M, S und Junior……Die Bewertung der LP in den Kl. M, S und Junior kann durch eine Aufteilung der einzelnen Bewert ungskategorien in Richterrotation erfolgen, s. a. www.pferd­aktuell.de .

§208 Zeitmessung... Innerhalb von 30 Sekunden nach Startfreigabe muss mit der Vorführung begonnen werden.

Grundregeln des Verhaltens im Pferde sport (Verhaltenskodex)1. … Der Pferdesport steht dabei Sportlern mit und ohne Behinderung gleichermaßen auf allen Ebenen offen.

Durchführungsbestimmungen zu §63.42. Startberechtigung4. VoltigierenErgänzung um LK 7: LP Kl. E

Durchführungsbestimmungen zu §25 Mindest-Gesamtgeldpreise und Aufteilung in Einzelgeldpreise Kl. E, A und L 150,-- €Tabelle III: Voltigier-LP Kl. E-S

Durchführungsbestimmungen zu §63.4.1Gruppenvoltigierena) LP der Kl. E- Startberechtigung maximal zwei

Kalenderjahre in Kl. Eb) LP der Kl. A:- maximal dreimal die Endnote 5,5 oder

höher in Kl.Ac) LP der Kl. L- maximal dreimal die Endnote 5,8 oder

höher in Kl. L

- mindestens zweimal die Endnote 5,5 oder höher in Kl. A

- mindestens einmal die Endnote 5,0 oder höher in Kl. L

- mindestens zweimal die Endnote 5,5 oder höher in Junior

d) LP der Kl. M- mindestens zweimal die Endnote 5,8

oder höher in Kl. L - mindestens einmal die Endnote 5,3

oder höher in Kl. M- mindestens zweimal die Endnote 5,8

oder höher in Kl. Junior.6.7 Sonstiges

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