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Neubau der B 254 zwischen Lauterbach/Maar und Großenlüder/Müs - Unterlage 12.7 - Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur Ermittlung anlage- und betriebsbedingter Beeinträchtigungen Erarbeitet im Auftrag des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Schotten Projektleitung: Dipl.-Biol. Frank Bernshausen Bearbeitung: Dr. Josef Kreuziger Dipl.-Biol. Nikola Theißen Hungen, Januar 2010

Neubau der B 254 zwischen Lauterbach/Maar und Großenlüder ... · 2 Methode 2.1 ERFASSUNGSMETHODE Zur Bewertung der Avifauna im Zuge des Neubauvorhabens der Bundesstraße B 254 fand

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Neubau der B 254

zwischen Lauterbach/Maar und Großenlüder/Müs

- Unterlage 12.7 -

Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur

Ermittlung anlage- und betriebsbedingter

Beeinträchtigungen

Erarbeitet im Auftrag des Amtes für

Straßen- und Verkehrswesen Schotten

Projektleitung: Dipl.-Biol. Frank Bernshausen

Bearbeitung: Dr. Josef Kreuziger

Dipl.-Biol. Nikola Theißen

Hungen, Januar 2010

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Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs – Brutvogeluntersuchung als Grundlage

zur Ermittlung anlage- und betriebsbedingter Beeinträchtigungen

PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft • Raiffeisenstr. 5 • 35410 Hungen I

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG .................................................................................................................... 1

2 METHODE ....................................................................................................................... 2

2.1 Erfassungsmethode .................................................................................................... 2

2.2 Auswertungsmethode ................................................................................................. 2

3 ERGEBNISSE .................................................................................................................. 3

4 AUSWIRKUNGEN ......................................................................................................... 10

4.1 Gruppe 1: Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit .................................................. 10

4.2 Gruppe 2: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit .............................................. 12

4.3 Gruppe 3: Brutvögel mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm ................................... 13

4.4 Gruppe 4: Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit ................................................ 15

4.5 Gruppe 5: Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und

für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt ...................................................... 21

5 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................. 25

6 LITERATUR ................................................................................................................... 26

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zur Ermittlung anlage- und betriebsbedingter Beeinträchtigungen

PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft • Raiffeisenstr. 5 • 35410 Hungen II

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet 2009 nachgewiesene Vogelarten .............................. 4

Tabelle 2: Gesamtartenliste der nachgewiesenen Brutvogelarten mit Angaben

zu Status, Schutzstaus, Bestand, Gefährdungsstatus

Erhaltungszustand der gesamt Population (nach VSW 2008) sowie

deren Störanfälligkeit gegenüber Straßenverkehr (Angaben in

festgelegte Gruppen von 1 bis 5 nach (Garniel et al. 2009) .............................. 7

Tabelle 3: Darstellung des Wachtelkönigbestandes im Untersuchungsgebiet

mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den

Straßenverkehr .................................................................................................. 11

Tabelle 4: Darstellung des Wachtelbestandes im Untersuchungsgebiet mit den

prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr .................. 12

Tabelle 5: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit mittlerer

Lärmempfindlichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen

durch den Straßenverkehr ................................................................................ 13

Tabelle 6: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit

erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm mit den prognostizierten

Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr .............................................. 14

Tabelle 7: Darstellung des Feldlerchenbestandes im Untersuchungsgebiet mit

den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr .......... 15

Tabelle 8: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe 4 .................. 16

Tabelle 9: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Arten mit einer schwachen

Lärmempfindlichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen

durch den Straßenverkehr (Arten mit unzureichendem

Erhaltungszustand hervorgehoben) ................................................................. 20

Tabelle 10: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe 5 .................. 22

Tabelle 11: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit

Effektdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und

für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt ............................................. 23

Tabelle 12: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit

Fluchtdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und

für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt ............................................. 24

KARTENVERZEICHNIS

Karte 1: Lage der Brutreviere der relevanten Arten mit Lage der relevanten Grenziso-

phonen und Effektdistanzen

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PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft • Raiffeisenstr. 5 • 35410 Hungen 1

1 Einleitung

Vögel können durch Straßen negativ beeinträchtigt werden. Dies wird durch die Straße und

den Verkehr einerseits durch optische, aber auch durch visuelle Auslöser hervorgerufen, die

jedoch immer synergistisch wirken. Bisher konnte diese Problematik jedoch nur ansatzweise

beschrieben und entsprechend quantifiziert werden. Als Hilfskonstrukte wurden allgemeine

Wirkweiten zu „Störungen“ angegeben, die in Abhängigkeit von Literatur, konkreter Situation

und Artenspektrum aber häufig stark (zwischen 100 bis 500 m divergierten).

Erst RECK et al (2001) versuchten, alleine die Einflüsse der Verlärmung zu quantifizieren und

die Auswirkungen für die Eingriffsplanungen zu standardisieren. Auch wenn die dort recht

pauschal angegebenen Richtwerte infolge der Ergebnisse von GARNIEL et al. (2007) als

überholt anzusehen sind, war es der erste Schritt, konkrete Analysen als Grundlage der

Wirkweiten bzw. der Beeinträchtigung genauer einzustufen. Die nun vorliegenden Ergebnis-

se spezieller F+E-Vorhaben (GARNIEL et al. 2007, 2009) haben nun gezeigt, dass die

Situation grundsätzlich artspezifisch analysiert werden muss, dabei aber nur schwer zwi-

schen Auswirkungen des Lärms alleine bzw. synergistischer Störeffekte von Straßen zu

unterscheiden ist. Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse entwickelten GARNIEL et al. 2009)

ein komplexes Auswertungs- und Bewertungsmuster zur Ermittlung der Beeinträchtigungen

von Straßen auf Vögel mittels artspezifischen Effektdistanzen und Störpegeln.

Dieser Handlungsleitfaden ist nun in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen

und den entsprechender Landesämtern (darunter auch das Hess. Landesamt für Straßen-

und Verkehrswesen) auf Straßenbauvorhaben anzuwenden und dient daher in der vorgese-

henen Form auch im vorliegenden Gutachten zur Ermittlung der Auswirkungen des geplan-

ten Straßenbauvorhabens „Neubau der B 254 zwischen Lauterbach/Maar und

Großenlüder/Müs“.

Das hier vorgelegte Gutachten dient jedoch alleine der fachlichen Ermittlung und Beschrei-

bung der Auswirkungen. Weitere naturschutzfachliche Prüfschritte und Bewertungen

(Eingriffsreglung, Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeit) und die daraus abzuleitenden

Maßnahmen sind jedoch nicht Aufgabe dieses Gutachtens, sondern werden dort – unter

Beachtung der hier dargestellten Ergebnisse – entsprechend bewertet und bearbeitet.

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2 Methode

2.1 ERFASSUNGSMETHODE

Zur Bewertung der Avifauna im Zuge des Neubauvorhabens der Bundesstraße B 254 fand

im Frühjahr 2009 eine Erfassung des Brutvogelbestandes statt. Diese erfolgte flächende-

ckend entlang eines 12 km langen und 200 m breiten Korridors beiderseits der geplanten

Trasse (480 ha) zwischen Müs und Maar. Für die planungsrelevanten Arten (Arten im

ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand, vgl. VSW 2008) wurde der Untersuchungs-

korridor gemäß den Erfordernissen von GARNIEL et al. (2009) auf 500 m beiderseits der

Trasse erweitert. Alle weiteren häufigen Arten im guten Erhaltungszustand wurden gemäß

diesen Erfordernissen nur innerhalb des 200 m Korridors erfasst.

Dazu wurden die einzelnen Arten gemäß DDA-Methodenhandbuch (SÜDBECK et al. 2005)

erfasst und der Untersuchungsraum jeweils an fünf Tag- und zwei Nachtterminen begangen.

Dabei wurde anhand der konkreten Lebensraumausstattung des Untersuchungsraumes eine

durchschnittliche Erfassungsintensität von 2,5 St./100 ha zu Grunde gelegt, wobei – basie-

rend auf dem Leitfaden zur Grunddatenerhebung in EU-Vogelschutzgebieten in Hessen die

Erfassungsintensität im Offenland bei etwa 2 St./100 ha lag und im Wald, an Gewässern und

Verlandungszonen oder sonstigem reich strukturierten Gelände auf 3 St./100 ha erhöht

wurde.

Für die planungsrelevanten Arten liegt somit flächendeckend das räumliche Verbreitungs-

muster der Reviere vor als Grundlage der Ermittlung der Auswirkungen. Dabei ist zu beach-

ten, dass die Fundpunkte idealisierte Revierzentren darstellen, die anhand den vorliegenden

Kartierungsergebnissen (insbesondere Gesangsnachweise, aber auch sonstige Beobach-

tung in Verbindung mit den arttypisch benötigten Habitatstrukturen) ermittelt wurden. Es ist

im Regelfall davon auszugehen, dass der Niststandort direkt oder in unmittelbarer Nähe

dieses idealisierten Revierzentrums („Papierrevier“) lokalisiert ist und dass die Lebensraum-

nutzung vor allem im engeren Umfeld um dieses idealisierte Revierzentrum erfolgt.

Für die häufigen Arten hingegen wurden in den artspezifisch typischen Bereichen exempla-

risch quantitative oder halbquantitative Zählungen durchgeführt und diese ergänzend anhand

der Lebensraumausstattung des Untersuchungsraumes und unter Berücksichtigung von

Literaturdaten zur Siedlungsdichte der Arten (vor allem GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1966-

1997, BAUER et al. 2005, HGON 1993-2000, FLADE 1994) geschätzt bzw. hochgerechnet.

2.2 AUSWERTUNGSMETHODE

Die Auswertung und Bewertung erfolgt ausnahmslos gemäß den fachlichen Vorgaben von

GARNIEL et al. (2009). Dabei wurde gemäß den Angaben zum Planfall ein Fahrzeugaufkom-

men der Größenklasse 10.000-20.000 Kfz pro Tag zugrunde gelegt. Als einzige Ausnahme

erfolgte in Abstimmung mit den ASV und Dr. Mierwald (KIFL) bei der Ermittlung der Revier-

verluste die Aufrundung auf „ganze“ Reviere nicht separat für jeden zu betrachtenden

Korridor, sondern erst nach summarischer Ermittlung der Verluste in ihrer Gesamtheit.

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3 Ergebnisse

Insgesamt konnten im Untersuchungsgebiet 74 Vogelarten nachgewiesen werden1. Dabei

handelt es sich um 52 Brutvögel, 11 Durchzügler und 11 Nahrungsgäste (vgl. Tabelle 1).

Die häufigste Brutvogelart stellt mit rund 80 Brutrevieren die Feldlerche dar. Sie repräsentiert

die überwiegend kulturlandschaftlich genutzten Offenlandkomplexe des Untersuchungs-

raums. In diesen Bereichen konnten auch der vom Aussterben bedrohte Wachtelkönig sowie

das stark bedrohte Rebhuhn nachgewiesen werden. Zwischen Angersbach und Landenhau-

sen konnten bei Nachtbegehungen sechs Brutreviere der Wachtel festgestellt werden.

In Bereichen von Einzelgehölzen und Gebüschen finden sich regelmäßig Dorngrasmücken

und Goldammern, vereinzelt konnten in Abhängigkeit solcher Strukturen Bluthänflinge und

Klappergrasmücken als Brutvögel erfasst werden.

In waldähnlichen Biotopstrukturen kommen die typischen Park- und Waldarten wie Amsel,

Rotkehlchen und Singdrossel vor. Im Bereich des Vaitsbergs sind diese Wald- und Walrand-

strukturen besonders gut ausgeprägt. Hier konnten entsprechend Arten wie Kernbeißer,

Gimpel, Gartenbaumläufer, Buntspecht und Grünspecht nachgewiesen werden und in den

Randbereichen auf ehemaligen Kahlschlagflächen Neuntöter und Fitis.

Entlang von Grabenstrukturen und Senken siedeln regelmäßig Sumpfrohrsänger.

In den Offenlandbereichen sind als regelmäßige Nahrungsgäste Rotmilan, Mäusebussard,

Rauch- und Mehlschwalben sowie Mauersegler anzutreffen. Vereinzelt konnten Sperber und

Schwarzmilan nachgewiesen werden. Bei allen diesen Arten ist aufgrund des Nachweises

innerhalb der Brutzeit davon auszugehen, dass sie im unmittelbaren Umfeld des Untersu-

chungsgebietes brüten.

Anders verhält es sich bei den durchziehenden Vogelarten, die nur an einem Termin im

Gebiet nachweisbar waren und für die – trotz Gesangsaktivität einiger Arten – somit Brutvor-

kommen ausgeschlossen werden konnten.

Bei dem überwiegenden Teil der Brutvögel handelt es sich um ubiquitäre und euryöke Arten,

deren lokale Populationen einen günstigen Gesamterhaltungszustand besitzen. Daneben

konnten aber auch Arten mit einem ungünstigen Erhaltungszustand nachgewiesen werden.

Hierzu zählen: Bluthänfling, Feldlerche, Feldsperling, Girlitz, Haussperling, Kernbeißer,

Klappergrasmücke, Kuckuck, Mehlschwalbe, Stieglitz, Wacholderdrossel und Wachtel (vgl.

Tabelle 2). Weiterhin finden sich zudem mit Rebhuhn und Wachtelkönig zwei Brutvogelarten,

deren Populationen in Hessen einen schlechten Erhaltungszustand aufweisen Das bestätigt

die Rote Liste Hessens, die den Wachtelkönig als vom Aussterben bedroht und das Reb-

huhn als stark gefährdet beschreibt.

1 Weitere Arten, die bereits bei früheren Untersuchungen zur geplanten Ortsumgehung Lauterbach

(zwischen 2001 und 2008) im Untersuchungsraum ermittelt wurden, für die jedoch im aktuellen Jahr

2009 keine Brutvorkommen nachgewiesen werden konnten, werden in vorliegender Zusammenstel-

lung nicht betrachtet. Im Rahmen der Bearbeitung der umweltplanerischen Unterlagen (LBP, FFH-VU

und Artenschutzprüfung) werden diese Arten aber im konservativen Ansatz mit berücksichtigt.

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Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet 2009 nachgewiesene Vogelarten

Art wissenschaftlicher Name Status

Amsel Turdus merula BV

Bachstelze Motacilla alba BV

Baumpieper Anthus trivialis DZ

Bekassine Gallinago gallinago DZ

Blaumeise Parus caeruleus BV

Bluthänfling Acanthis cannabina BV

Braunkehlchen Saxicola rubetra DZ

Buchfink Fringilla coelebs BV

Buntspecht Picoides major BV

Dohle Corvus monedula NG

Dorngrasmücke Sylvia communis BV

Eichelhäher Garrulus glandarius BV

Elster Pica pica BV

Fasan Phasianus colchicus BV

Feldlerche Alauda arvensis BV

Feldschwirl Locustella naevia BV

Feldsperling Passer montanus BV

Fitis Phylloscopus trochilus BV

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla BV

Gartengrasmücke Sylvia borin BV

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus DZ

Gimpel Pyrrhula pyrrhula BV

Girlitz Serinus serinus BV

Goldammer Emberiza citrinella BV

Graureiher Ardea cinerea NG

Grauschnäpper Muscicapa striata DZ

Grünling Chloris chloris BV

Grünspecht Picus viridis BV

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros BV

Haussperling Passer domesticus BV

Heckenbraunelle Prunella modularis BV

Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes BV

Klappergrasmücke Sylvia curruca BV

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Art wissenschaftlicher Name Status

Kleiber Sitta europaea BV

Kleinspecht Picoides minor BV

Kohlmeise Parus major BV

Kuckuck Cuculus canorus BV

Mauersegler Apus apus NG

Mäusebussard Buteo buteo BV

Mehlschwalbe Delichon urbica BV

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV

Nachtigall Luscinia megarhynchos DZ

Rauchschwalbe Hirundo rustica NG

Rebhuhn Perdix perdix BV

Ringeltaube Columba palumbus BV

Rotkehlchen Erithacus rubecula BV

Rotmilan Milvus milvus NG

Rotrückenwürger Lanius collurio BV

Schafstelze Motacilla flava DZ

Schwanzmeise Aegithalos caudatus BV

Schwarzmilan Milvus migrans NG

Schwarzstorch Ciconia nigra NG

Schwarzspecht Dryocopus martius NG

Singdrossel Turdus philomelos BV

Sperber Accipiter nisus NG

Star Sturnus vulgaris BV

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe DZ

Stieglitz Carduelis carduelis BV

Stockente Anas platyrhynchos NG

Sumpfmeise Parus palustris BV

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris BV

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus DZ

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca BV

Turmfalke Falco tinnunculus BV

Wacholderdrossel Turdus pilaris BV

Wachtel Coturnix coturnix BV

Wachtelkönig Crex crex BV

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Art wissenschaftlicher Name Status

Waldkauz Strix aluco NG

Wanderfalke Falco peregrinus DZ

Weidenmeise Parus montanus BV

Wiesenpieper Anthus pratensis DZ

Wintergoldhähnchen Regulus regulus BV

Zaunkönig Troglodytes troglodytes BV

Zilpzalp Phylloscopus collybita BV

Status: BV: Brutvogel, NG: Nahrungsgast, DZ: Durchzügler

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Tabelle 2: Gesamtartenliste der nachgewiesenen Brutvogelarten mit Angaben zu Status, Schutzstaus, Bestand, Gefährdungsstatus Erhaltungs-zustand der gesamt Population (nach VSW 2008) sowie deren Störanfälligkeit gegenüber Straßenverkehr (Angaben in festgelegte Gruppen von 1 bis 5 nach (Garniel et al. 2009)

Art Wissenschaftlicher Name

BNatSchG besonders bzw. streng geschützt

Besondere Verant-

wortung HE bzw. D

Brutpaar-bestand HE

(nach HGON & VSW 2006)

Rote Liste

HE 2006

Rote Liste D 2007

Empfindlich-keitsgruppe „Straßen-verkehr“

Erhaltungs-zustand in

Hessen

Amsel Turdus merula § > 10.000 4 günstig

Bachstelze Motacilla alba § > 10.000 4 günstig

Blaumeise Parus caeruleus § > 10.000 4 günstig

Bluthänfling Carduelis cannabina § !! > 10.000 V V 4 ungünstig

Buchfink Fringilla coelebs § > 10.000 4 günstig

Buntspecht Dendrocopos major § > 10.000 2 günstig

Dorngrasmücke Sylvia communis § > 10.000 4 günstig

Eichelhäher Garrulus glandarius § > 10.000 5 günstig

Elster Pica pica § 10.000-15.000 5 günstig

Fasan Phasianus colchicus § 2.000-5.000 - - irrelevant

Feldlerche Alauda arvensis § > 10.000 V 3 4 ungünstig

Feldschwirl Locustella naevia § 1.500-3.000 V 4 günstig

Feldsperling Passer montanus § > 10.000 V V 5 ungünstig

Fitis Phylloscopus trochilus § > 10.000 4 günstig

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla § > 10.000 4 günstig

Gartengrasmücke Sylvia borin § > 10.000 4 günstig

Gimpel Pyrrhula pyrrhula § > 10.000 5 günstig

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Art Wissenschaftlicher Name

BNatSchG besonders bzw. streng geschützt

Besondere Verant-

wortung HE bzw. D

Brutpaar-bestand HE

(nach HGON & VSW 2006)

Rote Liste

HE 2006

Rote Liste D 2007

Empfindlich-keitsgruppe „Straßen-verkehr“

Erhaltungs-zustand in

Hessen

Girlitz Serinus serinus § > 10.000 V 4 ungünstig

Goldammer Emberiza citrinella § > 10.000 4 günstig

Grünfink Carduelis chloris § > 10.000 4 günstig

Grünspecht Picus viridis §§ !!, ! 4.000-5.000 4 günstig

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros § > 10.000 4 günstig

Haussperling Passer domesticus § > 10.000 V V 5 ungünstig

Heckenbraunelle Prunella modularis § > 10.000 4 günstig

Kernbeißer

Coccothraustes

coccothraustes § > 10.000 V 4 ungünstig

Klappergrasmücke Sylvia curruca § 2.000-10.000 V 4 ungünstig

Kleiber Sitta europaea § > 10.000 4 günstig

Kleinspecht Dryobates minor § 1.500-2.500 V 4 ungünstig

Kohlmeise Parus major § > 10.000 4 günstig

Kuckuck Cuculus canorus § 1.500-3.000 V V 2 ungünstig

Mäusebussard Buteo buteo §§ 5.000-10.000 5 günstig

Mehlschwalbe Delichon urbicum § > 10.000 3 V 5 ungünstig

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla § > 10.000 4 günstig

Neuntöter Lanius collurio § 5.000-8.000 4 günstig

Rabenkrähe Corvus corone § > 10.000 5 günstig

Rebhuhn Perdix perdix § ! 5.000-10.000 2 2 3 schlecht

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Art Wissenschaftlicher Name

BNatSchG besonders bzw. streng geschützt

Besondere Verant-

wortung HE bzw. D

Brutpaar-bestand HE

(nach HGON & VSW 2006)

Rote Liste

HE 2006

Rote Liste D 2007

Empfindlich-keitsgruppe „Straßen-verkehr“

Erhaltungs-zustand in

Hessen

Ringeltaube Columba palumbus § > 10.000 5 günstig

Rotkehlchen Erithacus rubecula § > 10.000 4 günstig

Schwanzmeise Aegithalos caudatus § > 10.000 5 günstig

Singdrossel Turdus philomelos § > 10.000 4 günstig

Star Sturnus vulgaris § > 10.000 4 günstig

Stieglitz Carduelis carduelis § > 10.000 V 4 ungünstig

Sumpfmeise Parus palustris § > 10.000 4 günstig

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris § > 10.000 4 günstig

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca § > 10.000 4 ungünstig

Turmfalke Falco tinnunculus §§ 2.000-5.000 5 günstig

Wacholderdrossel Turdus pilaris § > 10.000 4 ungünstig

Wachtel Coturnix coturnix § 300-1.500 V 1 ungünstig

Wachtelkönig Crex crex §§ !!! 10-40 1 2 1 schlecht

Weidenmeise Parus montanus § > 10.000 4 günstig

Wintergold-hähnchen Regulus regulus § > 10.000 4 günstig

Zaunkönig Troglodytes troglodytes § > 10.000 4 günstig

Zilpzalp Phylloscopus collybita § > 10.000 4 günstig

Rote Liste (Hessen: HGON & VSW 2006, Deutschland: SÜDBECK et al. 2007) Kategorie 1: Vom Erlöschen bedroht, Kategorie 2: Stark gefährdet, Kategorie 3: Gefährdet, Kategorie V: Arten der Vorwarnliste Erhaltungszustand: grün: günstig, gelb: ungünstig (unzureichend U1) rot: schlecht (unzureichend U2), weiß: keine Einstufung, da keine einheimische Art BNatSchG (§)besonders geschützt, (§§): streng geschützt Besondere Verantwortung HE bzw. D: ! Hohe Verantwortung, !! Sehr hohe Verantwortung, !!! Extrem hohe Verantwortung

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Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs – Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur

Ermittlung anlage- und betriebsbedingter Beeinträchtigungen

PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft • Raiffeisenstr. 5 • 35410 Hungen 10

4 Auswirkungen

Im Folgenden wird geprüft, welche Beeinträchtigung die geplante Straße auf die einzelnen

Brutvogelarten besitzt.

Hierzu werden gemäß GARNIEL et al. (2009) die einzelnen Vogelarten einer von fünf unter-

schiedlichen Vogelgruppierungen hinsichtlich ihrer Störungsempfindlichkeit gegenüber Straßen

unterschieden:

Gruppe 1: Brutvogelarten mit hoher Lärmempfindlichkeit

Gruppe 2: Brutvogelarten mit mittlerer Lärmempfindlichkeit

Gruppe 3: Brutvogelarten mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm

Gruppe 4: Brutvogelarten mit schwacher Lärmempfindlichkeit

Gruppe 5: Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und Arten für

die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt

Die Abnahme der Habitateignung basiert auf dem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen pro

Tag allgemein sowie für Arten der Gruppen 1 bis 3 auch von der davon ausgehenden Lärmin-

tensität. Daneben wird die Gesamtheit aller Störfaktoren, die von Straßen und Verkehr ausge-

hen und eine Besiedelung für Vögel in einer bestimmten Distanz unattraktiv gestalten, als

Effektdistanz definiert.

4.1 GRUPPE 1: BRUTVÖGEL MIT HOHER LÄRMEMPFINDLICHKEIT

Nach GARNIEL et al. (2009) ist die Habitateignung der Vogelarten der Gruppe 1 im Regelfall von

der verkehrsbedingten Lärmwirkung abhängig. In dem Untersuchungsgebiet zwischen Müs und

Maar konnten mit dem Wachtelkönig und der Wachtel zwei Arten dieser Gruppe nachgewiesen

werden.

Wachtelkönig (Crex crex)

Der Wachtelkönig besiedelt großräumige, offene bis halboffene Bereiche in der Landschaft. Er

siedelt typischerweise u.a. in Flussauen, auf Feuchtwiesen und auf extensiv genutzten Wiesen.

Er wird in der Roten Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens (HGON & VSW

2006) in der Kategorie 1 als vom Aussterben bedrohte Art geführt. Die Gesamtbestandsschät-

zung liegt bei 10 bis 40 Brutpaaren, wobei der Wachtelkönig natürlicherweise stark schwanken-

den Bestandsdichten unterliegt.

Im Untersuchungsgebiet konnte ein Brutrevier östlich des Vaitsberges nachgewiesen werden.

Dort sang Mitte bis Ende Mai im Abstand von acht Tagen jeweils ein Männchen in den späten

Morgenstunden.

Der Wachtelkönig zählt zu den lärmempfindlichsten Arten. Bei einer Verkehrsbelastung von

über 10.000 Kfz/24h liegt der kritische Schallpegel der Art bei einer Grenzisophone von

47dB(A)nachts. Eine Überschreitung der Isophone führt bei dem Wachtelkönig zum Ausfall der

Habitateignung für die Art.

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Stark gestört werden einerseits die Partnerfindung und andererseits die Kontaktkommunikation.

Alle Bruthabitate, die den Schallpegel der Grenzisophone von 47dB(A)nachts unterschreiten,

werden nicht mehr signifikant durch den Verkehrslärm beeinträchtigt. Demnach würde der

Neubau der Bundesstraße 254 zum Verlust von maximal einem Wachtelkönig-Revier führen

(vgl. Tabelle 3).

Tabelle 3: Darstellung des Wachtelkönigbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognos-tizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr

Wachtel (Coturnix coturnix)

Die Wachtel besiedelt überwiegend offene Bereiche in der Kulturlandschaft und meidet im

Gegensatz zum Rebhuhn vertikale Strukturen.

Im Rahmen der Vogelbestandserfassung im Jahr 2009 konnten für die nachtaktive Wachtel

insgesamt 6 Brutreviere ausgewiesen werden. Diese beschränken sich auf das Gebiet zwi-

schen Angersbach und Landenhausen indem auch die Feldlerche eine hohe Bestandsdichte

besitzt (s.u.).

Bei einer Verkehrsbelastung von über 10.000 Kfz/24h liegt der kritische Schallpegel der

lärmempfindlichen Wachtel bei einer Grenzisophone von 52dB(A)tags. Eine Überschreitung der

Isophone führt bei dieser Art zu Beeinträchtigungen bei der Partnerfindung, Kontaktkommunika-

tion sowie der Gefahrenwahrnehmung. Ein Überschreiten dieses Grenzwertes reduziert die

Habitateignung auf 50 %. Alle Bruthabitate, die den Schallpegel der Grenzisophone von

52dB(A)tags unterschreiten, werden nicht mehr signifikant durch den Verkehrslärm tangiert.

Tabelle 3 zufolge führt der Neubau der Bundesstraße 254 zu einer Abnahme der Habitateig-

nung der Wachtel im Bereich der 52dB(A)tags-Grenzisophone von zwei Brutrevieren auf eins.

Die Mehrzahl der Brutreviere liegt außerhalb des kritischen Schallpegels und wird somit nicht

von dem erwarteten Verkehrslärm beeinträchtigt (vgl. Tabelle 4).

Gruppe 1: Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit

gesamt bis 47 dB(A)nachts < 47 dB(A)nachts

Art: Wachtelkönig

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 1 1 0

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 100 % 0 %

Verluste Brutreviere 1 1 0

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Tabelle 4: Darstellung des Wachtelbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognostizier-ten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr

Gruppe 1: Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit

gesamt bis 52 dB(A)tags < 52 dB(A)tags

Art: Wachtel

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 6 2 4

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 50 % 0 %

Verluste Brutreviere 1 1 0

4.2 GRUPPE 2: BRUTVÖGEL MIT MITTLERER LÄRMEMPFINDLICHKEIT

Die Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vögel der Gruppe 2 sind abhängig von diversen

Faktoren. Einerseits zeichnen sie sich durch die Überlagerung von lärmbedingten Effekten

andererseits durch lärmunabhängige Effektdistanzen aus (GARNIEL et al. 2009). Daher wurden

bei dieser Gruppe Differenzierungen zwischen dem direkten Abstand zur Straße der aus-

schlaggebenden Grenzisophone sowie der artspezifischen Effektdistanz angegeben (Tabelle

5).

Generell ist die maßgebliche Lebensfunktion für die Arten der Gruppe 2 die Partnerfindung, da

sich hier Vogelarten mit sehr maskierungsanfälligen Gesängen wiederfinden, die im direkten

Straßenverkehr ‚untergehen’ würden.

Im Untersuchungsgebiet der Neubaustrecke der B 254 konnten mit dem Buntspecht und dem

Kuckuck zwei Arten der Gruppe 2 nachgewiesen werden (Tabelle 5).

Der Buntspecht besitzt einen günstigen Erhaltungszustand. Auch wenn davon auszugehen ist,

dass mit dem Straßenneubau ein Brutrevier des Spechtes verloren geht, ist somit zu erwarten,

dass dies keine Auswirkungen auf die derzeit stabile lokale Gesamtpopulation des weitverbrei-

teten Buntspechts haben wird.

Der Kuckuck hingegen besitzt einen ungünstigen Erhaltungszustand und wird auf der Roten

Liste Hessens auf der Vorwarnliste (vgl. Tabelle 2) geführt, da seine Bestände in den letzten

Jahren deutlich rückläufig sind. Der Lebensraum des Kuckucks ist eine reich strukturierte

halboffene Landschaft. Dabei ist er als Brutschmarotzer auf das Vorhandensein seiner Wirtsvo-

gelarten wie z.B. Rohrsänger, Grasmücken, Rotkehlchen u.a. angewiesen. Im Untersuchungs-

gebiet konnten insgesamt 3 Brutreviere des Kuckucks hauptsächlich in den Auenbereichen der

Altefeld und Lauter ausgewiesen werden. Ein Revier befindet sich im straßenverkehrsbeein-

flussten Bereich. Bei dem Verlust von 40% für diesen Bereich ist von dem Ausfall dieses

Brutrevieres auszugehen.

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Tabelle 5: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit mittlerer Lärmemp-findlichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr

Gruppe 2: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit

gesamt bis 100 m 100 m bis

58 dB(A)tags

< 58 dB(A)tags bis ED 300 m

> 300 m

Art: Kuckuck (artspezifische Effektdistanz ED 300 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 3 0 1 0 2

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 40 % 20 % 0 %

Verluste Brutreviere 1 0 0,4 0 0

Art: Buntspecht (artspezifische Effektdistanz ED 300 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 3 1 1 1 0

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 40 % 20 % 0 %

Verluste Brutreviere 1 0,4 0,4 0,2 0

4.3 GRUPPE 3: BRUTVÖGEL MIT ERHÖHTEM PRÄDATIONSRISIKO BEI LÄRM

Innerhalb des Untersuchungsgebietes konnte lediglich das stark gefährdete Rebhuhn für diese

Gruppe nachgewiesen werden. Rebhühner sind als Bodenbrüter besonders anfällig gegenüber

Prädation. Daher wird die Beeinträchtigung von Lärm hauptsächlich auf diese Anfälligkeit

bezogen. Bedingt durch einen erhöhten Lärmpegel werden entscheidende Warnsignale

maskiert und es bleibt nicht genügend Zeit, um z.B. sichere Verstecke aufzusuchen. Somit

stehen besonders Junge führende Altvögel unter erhöhtem Prädationsdruck, der unter Umstän-

den zum Erlöschen eines Bestandes führen kann.

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Tabelle 6: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr

Gruppe 3: Brutvögel mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm

gesamt bis 100 m 100-300 m > 300 m

Art: Rebhuhn

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 1 0 1 0

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 50% 25% 0%

Verluste Brutreviere 1 0 0,25 0

Rebhühner zählen ursprünglich zu den Steppen- und Waldsteppenstandortbrütern. Als typische

Kulturfolger brüten sie heute in kleinstrukturierten Bereichen des Offenlandes. Sie nutzen breite

u.a. unbefestigte Wege, Brachen, Acker- und Grünlandflächen sowie Feldgehölze und Gebü-

sche als Unterschlupf. Im Untersuchungsgebiet konnte lediglich ein Brutpaar nachgewiesen

werden (Tabelle 6).

Als Grenzwerte wird bei einem Verkehrsaufkommen zwischen 10.000 und 20.000 Kfz/24 h

vergleichbar wie bei der Feldlerche eine Abstufung der Habitateignung über eine Entfernungs-

distanz zur Trasse vorgenommen. Wie in Tabelle 2 dargestellt, reduziert sich die Habitateig-

nung für das Rebhuhn in einer Distanz von 100 m zur Straße um 50 % und von 100 bis 300 m

um 25%. Die Effektdistanz liegt bei einer Entfernung von 300 m, darüber hinaus werden keine

Beeinträchtigungen mehr für das Rebhuhn durch erhöhten Prädationsdruck erwartet, da dies

erst ab einem Verkehrsaufkommen ab 20.000 Kfz/24 h zu erwarten ist.

SONDERFALL FELDLERCHE

Die Bemessung der Lärmkulisse auf Feldlerchenbestände wird auf Basis der Verkehrsmengen

abhängigen Effektdistanz ermittelt, da Feldlerchen mehr durch die Dauer des Lärms in ihrem

Brutgeschäft gestört werden als von der Lärmintensität. GARNIEL et al. (2007, S. 16) geben an,

dass bei schwacher Verkehrsbelastung genügend Schallpausen verbleiben, während bei hoher

Verkehrsmenge eine durchgehende Schallkulisse aufgebaut wird, die keine Möglichkeit gibt,

einen artspezifisch wirksamen Singflug durchzuführen.

Die Feldlerche ist ein typischer Brutvogel der offenen Kulturlandschaft. Im Untersuchungsgebiet

konnten insgesamt 81 Brutreviere, vorrangig auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, festge-

stellt werden, wobei zwischen Angersbach und Landenhausen eine deutlich höhere Siedlungs-

dichte mit 2,0 Brutrevieren/10 ha als im restlichen Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden

konnte. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass weite Teile der Flächen insgesamt nur

suboptimale Eignungen zur Besiedlung aufweisen. Sowohl die in Hessen nachgewiesenen

durchschnittlichen Siedlungsdichten von 2,4 bis 4,0 BP/10 ha (BERCK 1995). als auch die von

GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER (1987) und FLADE (1994) für Ackergebiete genannten Refe-

renzwerte von 2,1 bis 5,1 Reviere/10 ha werden somit deutlich unterschritten. In Anbetracht des

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Alters der Grundlage dieses Durchschnittswerte (1980er bis 1990er Jahre) sowie im Vergleich

zu den Daten im Untersuchungsgebiet aus 2001, dürfte der aktuell festgestellte Wert als

deutlicher Hinweis für einen weiteren Bestandsrückgang gewertet werden.

Die relativ geringe Siedlungsdichte der Feldlerche ist im Wesentlichen auf die überwiegend

intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung zurück zu führen. Die im Nahbereich der B 254 alt

im Vergleich zu weiter entfernten Flächen geringere Siedlungsdichte der Feldlerche könnte ggf.

der hohen Lärmkulisse der aktuell stark befahrenen Bundesstraße geschuldet sein.

Bei einem Verkehrsaufkommen zwischen 10.000 und 20.000 Kfz/24h wurde eine Abstufung der

Habitateignung über eine Entfernungsdistanz zur Trasse vorgenommen. Wie in Tabelle 6

dargestellt, reduziert sich die Habitateignung für die Feldlerche in einer Distanz von 100 m zur

Straße um 40 % und von 100 bis 300 m um 10 %. Die Effektdistanz liegt bei einer Entfernung

von 300 m, darüber hinaus werden keine Beeinträchtigungen mehr für die Feldlerche durch

Lärm erwartet (Tabelle 7).

Insgesamt ist eine straßenverkehrsbedingte Reduktion der Feldlerchenbrutreviere um 16 % in

dem Untersuchungsgebiet zu erwarten. Da diese Betrachtung jedoch separat für jeden Korridor

durchzuführen ist, und dabei die Anzahl der ermittelten betroffenen Reviere im konservativen

Ansatz immer aufzurunden ist, entspricht das insgesamt 14 Brutrevieren.

Tabelle 7: Darstellung des Feldlerchenbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognosti-zierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr

Sonderfall Feldlerche

gesamt bis 100 m 100-300 m 300-500 m

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 81 23 42 16

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40% 10% 0%

Verluste Brutreviere 14 9,2 4,2 0

4.4 GRUPPE 4: ARTEN MIT SCHWACHER LÄRMEMPFINDLICHKEIT

Zur Gruppe 4 zählen Vogelarten mit einer relativ geringen Empfindlichkeit gegenüber Lärm.

Dennoch ist auch bei diesen Arten eine Reduktion der Habitateignung bedingt durch Straßen-

verkehr erkennbar. Nach GARNIEL et al. (2009) spielt die Störung durch Verkehrslärm nur eine

untergeordnete Rolle. Die Gesamtheit der unterschiedlichen Störfaktoren ist ausschlaggebend

für die Habitateignung dieser Arten, daher wird hierfür ebenfalls eine Effektdistanzangabe für

jede einzelne Art durchgeführt. Wobei sich die potentielle Besiedelbarkeit entsprechend der Art

wie in Tabelle 8 dargestellt individuell abstuft.

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Tabelle 8: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe 4

Kfz/24h vom Fahrbahnrand

bis 100 m von 100 m bis zur Effektdistanz

10.001 bis 20.000 40% 10%

Zur Gruppe 4 zählen überwiegend Singvögel, wobei mit Klein- und Grünspecht auch zwei

Spechtarten vertreten sind. Generell sind diese Arten weit verbreitete Brutvogelarten mit

günstigen Erhaltungszuständen. Unter den nachgewiesenen Brutvogelarten besitzen lediglich

Wacholderdrossel, Trauerschnäpper, Stieglitz, Kleinspecht, Kernbeißer, Klappergrasmücke,

Girlitz und Bluthänfling einen unzureichenden bis ungünstigen Erhaltungszustand.

Für die übrigen ubiquitär verbreiteten Arten wird von Verlusten, wie in Tabelle 9 dargestellt,

(entsprechend der Werte aus Tabelle 8) ausgegangen. Eine Schwächung der derzeit stabilen

lokalen Populationen der einzelnen euryöken Arten ist jedoch zu diesem Zeitpunkt in Abhängig-

keit des geplanten Straßenneubauvorhabens nicht zu erwarten.

Für die Arten mit unzureichendem Erhaltungszustand wird die Ermittlung der zu erwartenden

Verluste jeweils separat für jede Art ermittelt. Für diese Arten stellt sich die Situation folgender-

maßen dar.

Bluthänfling: Bluthänflinge siedeln in halboffenen bis offenen Landschaften mit Feldgehölzen.

Aber auch in Einzelbäumen und in Hochstaudenfluren. Im Untersuchungsgebiet konnten für

den Hänfling insgesamt vier Brutreviere nachgewiesen werden. Durch die Wirkfaktoren des

Straßenverkehrs ist mit dem Ausfall von einem Revier zu rechnen.

Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit

gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED

(200 m) > 200 m

Art: Bluthänfling (artspezifische Effektdistanz ED 200 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 4 2 1 1

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %

Verluste Brutreviere 1 0,8 0,1 0

Girlitz: Der Girlitz konnte im Untersuchungsgebiet z.T. zusammen mit dem Bluthänfling

nachgewiesen werden. Entsprechend brütet er auch in halboffenen Landschaften. SÜDBECK et

al. (2005) geben als Schlüsselfaktoren für das Siedlungshabitat des Girlitz, Anteile von Laub-

und Nadelbäumen mit einer Mindesthöhe von mehr als 8 Metern gepaart mit gestörten offenen

Böden an. Im Untersuchungsgebiet konnten für den Girlitz insgesamt vier Brutreviere erfasst

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werden. Die Anzahl der Reviere würde sich durch den einsetzenden Straßenverkehr um eines

reduzieren.

Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit

gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED

(200 m) > 200 m

Art: Girlitz (artspezifische Effektdistanz ED 200 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 4 2 1 1

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %

Verluste Brutreviere 1 0,8 0,1 0

Kernbeißer: Der Kernbeißer brütet in lichten Wäldern und strukturreichen Gehölzbiotopen. Im

Untersuchungsgebiet finden sich solche Strukturen im Abstand von 200 m beidseits der neu

geplanten Trasse lediglich im Bereich des Vaitsbergs. Dort konnte die Art mit zwei Brutpaaren

nachgewiesen werden. Nach dem Neubau der Straße ist durch den Straßenverkehr mit der

Abnahme von einem Revier zu rechnen.

Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit

gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED

(100 m) > 100 m

Art: Kernbeißer (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 2 1 entfällt 1

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %

Verluste Brutreviere 1 0,4 0 0

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Klappergrasmücke: Das Bruthabitat der Klappergrasmücke ist eine halboffene bis offene

Landschaft mit Feldgehölzen. Sie konnte im Untersuchungsgebiet insgesamt mit sieben

Brutrevieren nachgewiesen werden. Durch den Straßenverkehr bedingten Auswirkungen ist von

einem Verlust von zwei Brutrevieren auszugehen.

Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit

gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED

(100 m) > 100 m

Art: Klappergrasmücke (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 7 3 entfällt 4

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %

Verluste Brutreviere 2 1,2 0 0

Kleinspecht: Das Habitat des Kleinspechts umfasst Laub- und Mischwälder, Auewälder,

Gehölzgruppen, Streuobstwiesen sowie Parksituationen mit Baumbeständen. Im Untersu-

chungsgebiet konnte zwei Reviere am Rand des Vaitsbergs in einer alten Streuobstwiese sowie

in einem entfernter gelegenen, lockeren Baumbestand nachgewiesen werden (vgl. Tabelle 8).

Der Nachweis in der Streuobstwiese liegt am Rand der Effektdistanz von 200 m. Generell ist

hier mit einer Minimierung der Habitateignung von 10% zu rechnen. Bei dem Vorkommen von

einem Brutpaar würde es sich somit um eine Reduktion von 0,1 handeln, was jedoch im

konservativen Ansatz dem Verlust eines Revieres entspricht.

Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit

gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED

(200 m) > 200 m

Art: Kleinspecht (artspezifische Effektdistanz ED 200 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 2 0 1 1

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %

Verluste Brutreviere 1 0 0,1 0

Stieglitz: Den Lebensraum des Stieglitzes stellen halboffene, reich strukturierte Landschafts-

bestandteile dar. Er brütet in lichten und lockeren Gehölzgruppen und Baumbeständen. Oft

findet er sich an den Rändern von Siedlungsbereichen in Gärten, auf Friedhöfen oder in Parks.

Zwischen Müs und Maar konnte der Stieglitz insgesamt mit drei Brutrevieren nachgewiesen

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werden. Es ist mit dem Verlust eines Brutpaares durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs

zu rechnen.

Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit

gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED

(100 m) > 100 m

Art: Stieglitz (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 3 1 entfällt 2

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %

Verluste Brutreviere 1 0,4 0 0

Trauerschnäpper: Der Trauerschnäpper ist auf Höhlenbäume bzw. höhlenartige Nisthilfen

angewiesen. Entsprechend brütet er in u.a. Wäldern, Gärten und parkähnlichen Anlagen mit

Baumbeständen. Im Untersuchungsgebiet konnte ein Brutrevier auf dem Friedhof in Angers-

bach festgestellt werden. Da dieser Nachweis außerhalb der Effektdistanz der Art liegt, ist keine

Verschlechterung der Brutsituation bedingt durch Straßenverkehr für diese Art zu erwarten.

Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit

gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED

(200 m) > 200 m

Art: Trauerschnäpper (artspezifische Effektdistanz ED 200 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 1 0 0 1

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %

Verluste Brutreviere 0 0 0 0

Wacholderdrossel: Die Wacholderdrossel brütet sowohl in halboffenen Landschaften und

Siedlungsflächen mit Baumbeständen als auch in Bach- und Flussauen mit angrenzenden

Gehölzbiotopen. Im Untersuchungsgebiet konnten überwiegend in den Auenbereichen der

Lauter und Altefeld insgesamt sechs Brutreviere nachgewiesen werden. Bei einer Effektdistanz

von 200 m ist mit einer straßenverkehrsbedingten Abnahme von zwei Brutrevieren zu rechnen.

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Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit

gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED

(200 m) > 200 m

Art: Wacholderdrossel (artspezifische Effektdistanz ED 200 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 6 3 3 0

Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %

Verluste Brutreviere 2 1,2 0,3 0

Sonstige Arten: Für die restlichen häufigen Arten mit günstigem Erhaltungszustand sind die

relevanten Daten zusammenfassend in komprimierter Form in Tabelle 9 aufgelistet.

Für diese Arten ist jedoch davon auszugehen, dass die Verluste im Hinblick auf ihre Häufigkeit

und aufgrund ihres günstigen Erhaltungszustandes als marginal und vernachlässigbar einge-

stuft werden können.

Tabelle 9: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Arten mit einer schwachen Lärmempfind-lichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr (Arten mit unzureichendem Erhaltungszustand hervorgehoben)

Gruppe 4: Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit

Art BR ges.

BR bis 100 m

BR 100-

200 m ED

Verlust BR-

100 m (40 %)

Verlust BR-

200 m (10 %)

Verlust BR ges.

Amsel 58 34 24 100 13,6 0 14

Bachstelze 5 3 2 200 1,2 0,2 2

Blaumeise 12 7 5 100 2,8 0 3

Buchfink 16 9 7 100 3,6 0 4

Dorngrasmücke 32 19 13 200 7,6 1,3 9

Feldschwirl 2 1 1 200 0,4 0,1 1

Fitis 4 2 2 200 0,8 0,2 1

Gartenbaumläufer 2 2 0 100 0,8 0 1

Gartengrasmücke 21 12 9 100 4,8 0 5

Goldammer 42 24 18 100 9,6 0 10

Grünfink 7 4 3 200 1,6 0,3 2

Grünspecht 3 0 0 200 0 0 0

Hausrotschwanz 2 1 1 100 0,1 0 1

Heckenbraunelle 5 3 2 100 1,2 0 2

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Gruppe 4: Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit

Art BR ges.

BR bis 100 m

BR 100-

200 m ED

Verlust BR-

100 m (40 %)

Verlust BR-

200 m (10 %)

Verlust BR ges.

Kleiber 4 3 1 200 1,2 0,1 2

Kohlmeise 21 12 13 100 4,8 0 5

Mönchsgrasmücke 31 18 13 200 12,4 1,3 14

Neuntöter 5 1 2 200 0,4 0,2 1

Rotkehlchen 12 7 5 100 2,8 0 3

Singdrossel 25 14 11 200 5,6 1,1 7

Star 40 15 12 100 6 0 6

Sumpfmeise 2 2 0 100 0,8 0 1

Sumpfrohrsänger 15 8 7 200 3,2 0,7 4

Weidenmeise 1 1 0 100 0,4 0 1

Wintergoldhähnchen 1 1 0 100 0,4 0 1

Zaunkönig 11 6 5 100 2,4 0 3

Zilpzalp 19 11 8 200 4,4 0,8 6

BR: Brutreviere, ED: Effektdistanz

4.5 GRUPPE 5: BRUTVOGELARTEN OHNE SPEZIFISCHES ABSTANDSVERHALTEN

ZU STRAßEN UND FÜR DIE DER VERKEHRSLÄRM KEINE RELEVANZ BESITZT

Zur Gruppe 5 zählen Vogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und auf die

der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt. Im Gegensatz zur Gruppe 4 gehören hierzu Arten, die

nicht oder kaum auf akustische Signale bei der Paarbildung angewiesen sind, Arten die sich

unabhängig vom Brutgebiet verpaaren sowie Arten, die natürlicherweise Brutplätze mit einer

hohen Lärmkulisse nutzen und Koloniebrüter.

Im Untersuchungsgebiet konnte mit dem Gimpel und der Mehlschwalbe Arten nachgewiesen

werden, die bei der Partnerfindung nicht auf akustische Signale angewiesen sind. Die übrigen

Arten der Gruppe 5 führen entweder eine Brutplatz unabhängige Gruppenbalz durch (Eichelhä-

her, Elster) oder verpaaren sich im Wintertrupp (Feldsperling, Haussperling, Ringeltaube und

Schwanzmeise). Für alle Vogelarten dieser Gruppe ist vergleichbar mit denen der Gruppe 4

eine Effektdistanz anzunehmen (vgl. Tabelle 10), da auch hier Faktoren wie landschaftsverän-

dernde Wirkung der Trasse u. ä. berücksichtigt werden müssen, die sich negativ auf die

Brutplatzeignung auswirken können.

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Tabelle 10: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe 5

Kfz/24h vom Fahrbahnrand bis Effekt-

distanz (= 100 m); Abnahme der Habitateignung

vom Fahrbahnrand bis zur artspe-zifischen Fluchtdistanz bzw.

Störradius; Abnahme der Habitateignung

10.001 bis 20.000 40% 100%

Drei der nachgewiesen Arten der Gruppe 5 besitzen einen ungünstigen Erhaltungszustand, so

dass nur sie genauer betrachtet werden.

Hausperling: Der Haussperling ist ein typischer Bewohner von Ortschaften, insbesondere im

ländlichen Bereich mit einer ausreichenden Nahrungsverfügbarkeit. Insgesamt wurden im

Untersuchungsgebiet 42 Reviere v.a. innerhalb der Ortschaften erfasst. Durch den Bau der

Straße ist von einem Verlust von zwei Paaren auszugehen.

Gruppe 5: Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten

gesamt bis 100 m > 100 m

Art: Haussperling (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 40 5 35

Abnahme der Habitateig-nung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 0 %

Verluste Brutreviere 4 2 0

Feldsperling: Der Feldsperling brütet in landwirtschaftlich genutzten Räumen, sofern Gehölze

(Hecken, auch Waldränder) für die Anlage ihrer Nisthöhle vorhanden sind. Infolge der Intensi-

vierung der Landwirtschaft und der Ausräumung der Landschaft sind die Bestände rückläufig.

Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet acht Reviere registriert. Durch den Bau der Straße

ist mit dem Verlust von zwei Paaren zu rechnen.

Gruppe 5: Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten

gesamt bis 100 m > 100 m

Art: Feldsperling (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 8 5 3

Abnahme der Habitateig-nung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 0 %

Verluste Brutreviere 2 2 0

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Mehlschwalbe: Die Mehlschwalbe brütet heute überwiegend an Hauswänden, sie ist als

typischer Kulturfolger zu bezeichnen. Dennoch sind bedingt durch unterschiedliche Faktoren die

Bestandszahlen der Mehlschwalbe rückläufig. Bei dem Bau der Straße ist mit dem Verlust von

zwei Brutpaaren der Mehlschwalbe auszugehen.

Gruppe 5: Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten

gesamt bis 100 m > 100 m

Art: Mehlschwalbe (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)

Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 5 5 0

Abnahme der Habitateig-nung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 0 %

Verluste Brutreviere 2 2 0

Sonstige Arten: Für die restlichen häufigen Arten mit günstigem Erhaltungszustand sind die

relevanten Daten zusammenfassend in Tabelle 11 aufgelistet.

Tabelle 11: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit Effektdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Re-levanz besitzt

Gruppe 5: Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen, für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt

Art BR

gesamt BR-100 m

BR->100 m

Effekt-

distanz

Verlust BR-100 m

(40 %)

Verlust BR ges.

Eichelhäher 2 1 1 100 0,4 1

Elster 6 4 2 100 1,6 2

Gimpel 1 1 0 100 0,4 1

Ringeltaube 5 5 0 100 2,0 2

Schwanzmeise 2 2 0 100 0,8 1

BR: Brutreviere

Daneben finden sich in dieser Gruppe noch Arten, deren Brutplatzeignung in Abhängigkeit von

optischen Signalen besteht. Für diese Arten wird keine Effektdistanz sondern eine Fluchtdistanz

angenommen. Unter Fluchtdistanz versteht man den Abstand, den ein Tier zu bedrohlichen

Lebewesen wie natürlichen Feinden und Menschen toleriert, ohne dass es die Flucht ergreift.

Die Fluchtdistanzen und Störradien werden für Arten herangezogen, die kein verkehrsspezifi-

sches Abstandsverhalten aufweisen bzw. für die aufgrund der Artbiologie eine Lärmempfind-

lichkeit am Brutplatz ausgeschlossen werden kann. Sie werden auch verwendet, um die

Reichweite der Störung von schwach befahrenen Straßen auf lärmempfindliche Arten zu

quantifizieren (GARNIEL et al. 2009: S. 8).

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Tabelle 12: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit Fluchtdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Re-levanz besitzt

Gruppe 5: Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen, für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt

Art GesamtBrut-

reviere BR-

100 m BR-

200 m BR-

>200 m

Flucht-distanz (Verlust 100 %)

Verlust-Brut-

reviere gesamt

Turmfalke 1 0 1 0 100 0

Mäusebussard 1 0 0 1 200 0

Rabenkrähe 6 1 5 0 200 6

Im Untersuchungsgebiet konnten mit Mäusebussard, Turmfalke und Rabenkrähe drei Arten

nachgewiesen werden, deren Bruthabitateignung mittels einer Fluchtdistanz zum Straßenver-

kehr definiert wird (Tabelle 12). Innerhalb der Fluchtdistanz sinkt die Habitateignung um 100%

über die Fluchtdistanz hinaus findet demnach keine Reduzierung der Brutplatzqualität statt. Die

artspezifischen Ergebnisse sind für diese drei Arten, die sich alle in einem guten Erhaltungszu-

stand befinden, der Tabelle 12 zu entnehmen. Auch für diese Arten ist davon auszugehen, dass

die Verluste im Hinblick auf ihre Häufigkeit und aufgrund ihres günstigen Erhaltungszustandes

als marginal und vernachlässigbar eingestuft werden können.

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5 Zusammenfassung

Während der Brutperiode 2009 konnten im Bereich der geplanten Neubaustrecke zwischen

Lauterbach/Maar und Großenlüder/Müs insgesamt 52 Brutvogelarten nachgewiesen werden,

von denen etwa ein Drittel gegenwärtig einen ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand

in Hessen aufweisen.

Insbesondere für diese Arten galt es, die Auswirkungen der geplanten Straße auf Basis des

„Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die

Avifauna“ (GARNIEL et al. 2009) zu ermitteln.

Das Ergebnis dieser Prüfung ergab, dass für 15 Arten mit einem ungenügenden Erhaltungszu-

stand mit Verschlechterungen und daher mit Revierverlusten zu rechnen ist.

Das Ausmaß der daraus resultierenden Maßnahmen zur Kompensation bzw. der daraus

resultierenden Maßnahmen zur Verhinderung von Verbotstatbeständen gemäß 44 § BNatSchG

oder zur Verhinderung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie

sind jedoch nicht im vorliegenden, sondern im Rahmen dieser Gutachten (LBP, Unterlage 12.1;

Artenschutzprüfung, Unterlage 12.3; FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen, Unterlage 12.5)

entsprechend zu prüfen und zu ermitteln.

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