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Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 Grundschule Sprakel in Münster Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit und Neubau einer Zweifachsporthalle Neue Grundschule Albachten in Münster Wiederholungsplanung der Grundschule Sprakel am Standort Albachten unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und der Beschleunigung bei der Realisierung Auslobungsunterlagen

Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit der Option zur … · 2019. 7. 25. · Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit der Option zur Erweiterung zur ... Übereinstimmung mit der

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  • Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 Grundschule Sprakel in Münster Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit der Option z ur Erweiterung zur 3-Zügigkeit und Neubau einer Zweifachsporthalle Neue Grundschule Albachten in Münster Wiederholungsplanung der Grundschule Sprakel am Sta ndort Albachten unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und der B eschleunigung bei der Realisierung Auslobungsunterlagen

  • 2

  • 3

    Inhaltsverzeichnis

    Verfahren

    1. Ausloberin 04

    2. Art des Verfahrens 04

    3. Wettbewerbsaufgabe 04

    4. Wettbewerbsteilnehmer 04

    5. Preisgericht 06

    6. Wettbewerbsunterlagen 08

    7. Wettbewerbsleistungen 09

    8. Preise + Vergütung 11

    9. Termine 11

    10. Eigentum und Urheberrecht 12

    11. Weitere Bearbeitung 12

    Rahmenbedingungen

    1. Anlass 13

    2. Bebauungsabsichten Sprakel 13

    3. Planungsvorgaben Sprakel 14

    4. Bebauungsabsichten Albachten 16

    5. Planungsvorgaben Albachten 16

    6. Anforderungen an den Schulbetrieb 18

    7. Anforderungen an den Sportbetrieb 21

    8. Barrierefreiheit 21

    9. Entwurfsabhängige Flächen 21

    10. Baukosten und Wirtschaftlichkeit 22

    11. Nachhaltigkeit 22

    12. Baulicher Wärmeschutz 23

    13. Baustoffe 23

    14. Beurteilungskriterien 23

    Anlagen 24

  • 4

    Verfahren

    Auslobung Ausloberin des Verfahrens ist die Stadt Münster vertreten durch das Amt für Immobilienmanage-ment.

    Art des Verfahrens Dem Verfahren liegt die „Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013" zugrunde. Der Wettbe-werb wird als nichtoffener Wettbewerb durchgeführt. Das Verfahren ist einstufig und anonym. Die Übereinstimmung mit der RPW 2013 hat die Architektenkammer NRW unter der Registrier-Nummer W 19/18 bestätigt. Es ist vorgesehen, im Anschluss ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs über die Vergabe eines entsprechenden Architektenauftrags nach den Bestimmungen der Vergabe-verordnung (VgV) durchzuführen.

    Wettbewerbsaufgabe Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die Planung einer 2-zügigen Grundschule für den Stadtteil Spra-kel im Gebiet ‚nördlich Landwehr‘. In einem späteren Bauabschnitt soll die Grundschule zur vollen Dreizügigkeit erweitert werden können. Darüber hinaus ist auf dem Plangebiet eine Zweifachsport-halle zu entwickeln. Außerdem soll der Nachweis für eine Wiederholungsplanung einer neuen Grundschule im Stadtteil Albachten erbracht werden.

    Teilnahme Die nachfolgend aufgeführten 15 Architekturbüros wurden von der Ausloberin gesetzt bzw. nach Bewerbung mit vorausgehender EU-Bekanntmachung am 21.08.18 ausgelost. Teilnehmer

    Architekturbüro Bolles + Wilson GmbH & Co. KG Hafenweg 16 48155 Münster T. 0251-48272-0 Architekturbüro BM + P Architekten PartGmbB Hildebrandtstr. 4d 40215 Düsseldorf T. 0211-60224800 Architekturbüro echtermeyer.fietz_architekten Am Zehtnhof 153 44141 Dortmund T. 0231-7225410 Architekturbüro Farthofer Architekt Sägewerkstr. 3 83395 Freilassing T. 09654-3548 �

  • 5

    Verfahren

    Teilnehmer (Fortsetzung)

    Architekturbüro FFM-Architekten Tovar + Tovar PartGmbB Löwengasse 16 60385 Frankfurt am Main T. 069-40562470

    Architekturbüro Klaus Grahl Architekten BDA Annette-Allee 50 48149 Münster T. 0251-981080

    Architekturbüro Hausmann Architekten GmbH Bendstr. 50-52 52066 Aachen T. 0241-5682980

    Architekturbüro pussert kosch architekten BDA Bautzner Landstr. 8 01324 Dresden T. 0351-31556611

    Architekturbüro ReindersArchitekten BDA Große Hamkenstr. 32 49074 Osnabrück T. 0541-981300

    Architekturbüro gernot schulz : architektur GmbH Vorgebirgstr. 338 50969 Köln T. 0221-9408050-0

    Architekturbüro Schuster Architekten Düsselstr. 21 40219 Düsseldorf T. 0211-901598-0

    Architekturbüro twoo architekten gmbh Breite Str. 118-120 50667 Köln T. 0221-27269080

    Architekturbüro VON M GmbH Rosenbergstr. 67a 70176 Stuttgart T. 0711-18426600 �

  • 6

    Verfahren

    Teilnehmer (Fortsetzung)

    Dipl.-Ing. Architekt Joachim Cornelius in werk 9 architekten + ingenieure gmbh Schlossallee 7-9 33442 Herzebrock-Clarholz T. 05245-92909-0 Architekturbüro wulf architekten GmbH Breitscheidstr. 8 70174 Stuttgart T. 0711-248917-0

    Preisgericht

    Sachpreisrichter/innen

    Vertreter CDU-Fraktion - Ratsherr Olaf Bloch Münster Vertreter FDP-Fraktion Dieter Sumbeck Münster Stadtrat und Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit Matthias Peck Münster

    Stellvertretende Sachpreisrichter/innen

    Bezirksbürgermeister BV-West Stephan Brinktrine Münster Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung Klaus Ehling Münster Bezirksbürgermeister BV Nord Manfred Igelbrink Münster

    Vertreter SPD-Fraktion - Ratsherr Michael Kleyboldt Münster

    Fachstellenleiter Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Andreas Kurz Münster Vertreter Bündnis 90/Die Grünen/GAL Bernhard Leuters Münster �

  • 7

    Verfahren

    Stellvertretende Sachpreisrichter/innen Stadtdirektor und Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie Thomas Paal Münster

    Vertreter DIE LINKE.Ratsfraktion Münster - Ratsherr Rüdiger Sagel Münster

    Leiter des Sportamtes Michael Willnath Münster

    Fachpreisrichter/innen Dipl.-Ing. Architekt Roland Bondzio Münster

    Prof. Dipl.-Ing. Architekt Andreas Fritzen Köln

    Prof. Dipl.-Ing. Architekt André Habermann Lemgo

    Dipl.-Ing. Architekt Christian Kuckert Münster

    Dipl.-Ing. Architektin Cornelia Neubürger Bochum

    Dipl.-Ing. Architekt und technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement Jörg A. Michel Münster

    Dipl.-Ing. Architekt Bernd Schnoklake Münster

    Dipl.-Ing. Architekt und Dezernent für Planungs- und Baukoordination Siegfried Thielen Münster

  • 8

    Verfahren

    Stellvertretende Fachpreisrichter/innen Dipl.-Ing. Architekt und Abteilungsleiter Amt für Immobilienmanagement Georg Mümken Münster Dipl.-Ing. Architekt Helmut Riesenbeck Warendorf Dipl.-Ing. Architekt Martin Schlüter Münster Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) Schulleiter Grundschule Sprakel Jörn Oesterreich Münster Abteilungsleiter Amt für Schule und Weiterbildung Ludger Watermann Münster Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Jörg Hoffmann Münster Projektleiterin und Architektin Amt für Immobilienmanagement Hanne Silies Münster Wettbewerbsbetreuung / Vorprüfung Claudia Carl, Architektin Stadt Münster Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung Thomas Woltering, Amt für Schule und Weiterbildung Andreas Bußwolder, Sportamt Drees & Huesmann Planer, Bielefeld Prof. Uwe Rotermund, Höxter Wettbewerbsunterlagen Die Unterlagen bestehen aus diesem Auslobungstext und den auf Seite 24 genannten Anlagen.

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    Leistungen

    Lageplan | M 1 : 500 – für beide Standorte

    - Darstellung der Baukörper - Nachweis der Freiflächen für Schulhof, Baumbestand, Gebäude- und Grundstückserschlie-

    ßung sowie Stellplätze für PKW und Fahrräder

    Bauzeichnungen I M 1:200 – Standort Sprakel - Grundrisse, Schnitte, Ansichten der Schule und Sporthalle

    Bauzeichnungen I M 1:50 – Standort Sprakel - Aussagekräftiger Fassadenschnitt mit Benennung der Materialien

    Bauzeichnungen I M 1:500 – Standort Albachten - Grundrisse der Schule

    Erläuterungsbericht – Standort Sprakel, ggf. mit Ab weichungen zum Standort Albachten Bericht (max. 1 Seite DIN A 4, separat von den Plänen) mit Aussagen zu:

    - Entwurfskonzept / Leitidee - Erschließung des Grundstücks und des Gebäudes - Energetisches Konzept in Bezug auf die Gebäudeleitlinien

    Massenmodell I M 1:500 – Standort Sprakel M 1 : 500 mit Angabe der Dachformen

    Nachprüfbare Berechnungen – Standort Sprakel - Brutto-Grundfläche (BGF) - Brutto-Rauminhalt (BRI) - Nutz- und Verkehrsflächen nach DIN 277 - Hüllflächenberechnung (opak und transparent)

    Ergänzende Angaben Die eingereichten Pläne und Dateien müssen die Anonymität wahren. Die Arbeiten sind in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen Kennzahl von 1 cm Höhe und 6 cm Brei-te aus arabischen Ziffern zu versehen. Dateinamen, versteckte Informationen zur Datei (z.B. Anga-ben zum Autor) etc. sind vor dem Speichern zu löschen.

    Es dürfen maximal 5 Pläne im Format DIN A1 Hochformat eingereicht werden. Die Pläne sind als Strichzeichnungen – farbige Darstellungen sind zulässig - und genordet einzureichen:

    - 1 Satz Präsentationspläne für die Preisgerichtssitzung - gerollt - - 2 Satz Prüfpläne - gefaltet -

    Der Erläuterungsbericht ist einheitlich im DIN A4-Format und auf CD-Rom abzugeben.

    Die Berechnungen sind als Excel-Tabelle (Datei) und ausgedruckt abzugeben.

    Alle Präsentationspläne sind im kompletten Layout als jpg- und pdf-Dateien (CMYK, 300 dpi in Ori-ginalgröße) auf CD-Rom mitzuliefern. Die Dateien werden unverändert für die Vorprüfung und zur Dokumentation des Verfahrens verwendet.

  • 10

    Leistungen

    Fortsetzung Der zweite Plansatz für die Vorprüfung muss die Flächengrößen aller Bereiche in Quadratmeter enthalten. Alle maßstäblichen Pläne sind zusätzlich mit einem grafischen Maßstab (für Dokumenta-tionszwecke) zu versehen. Wettbewerbsleistungen, die in Art und Umfang über die gestellten Be-dingungen hinausgehen, werden von der Beurteilung ausgeschlossen.

    Legenden sind nicht zugelassen.

    Perspektiven und Isometrien sind nicht zugelassen.

    Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

    Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Verfassererklärung Gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit (siehe Abgabe der Arbeiten) ist die in der Anlage beigefügte Verfassererklärung ausgefüllt in einem verschlossenen, undurchsichtigen Briefumschlag einzu-reichen. Außen ist der Umschlag ausschließlich mit der Kennzahl der Wettbewerbsarbeit sowie der Aufschrift „Verfassererklärung" zu kennzeichnen. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden.

    Mit der Verfassererklärung versichert der Wettbewerbsteilnehmer ehrenwörtlich durch seine Unter-schrift, dass er der geistige Urheber der Arbeiten, mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur termingerechten Durchführung des Auftrages in der Lage ist.

  • 11

    Preisgeld, Termine und Hinweise Preise Es stehen Preisgelder in Höhe von 67.500,- € (inkl. MwSt) zur Verfügung. Die Staffelung ist wie folgt vorgesehen:

    1. Preis 27.000,- € 2. Preis 16.900,- € 3. Preis 10.100,- € Anerkennungen 13.500,- €

    Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes kann die Summe der Preisgelder auch anders auf-geteilt werden. Die Preise werden nach der Preisgerichtsentscheidung gegen Vorlage einer Rech-nung an die Preisträger ausgezahlt. Termine Ausgabe Auslobungstext 31.08.2018 Schriftliche Rückfragen bis 10.09.2018 Kolloquium 14.09.2018 um 15.00 Uhr im Pfarrheim St. Marien, Marienstr. 12 Abgabe der Arbeiten 29.11.2018 Abgabe des Modells 06.12.2018 Preisgerichtssitzung 15.02.2019 Rückfragen | Kolloquium Schriftliche Rückfragen zur Auslobung können bis zum 10.09.2018 per E-Mail an [email protected] gestellt werden (bitte [email protected] in cc nehmen). Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt im Kolloquium am 14.09.2018 unter Beteiligung der Wettbe-werbsteilnehmer / innen und der Mitglieder des Preisgerichtes. Das Protokoll über das Kolloquium wird als Bestandteil der Auslobung allen Verfahrensbeteiligten zeitnah zugesandt. Das Kolloquium findet statt im Pfarrheim St. Marien, Marienstr. 12 in Münster-Sprakel. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Der Abgabetermin für die Unterlagen unter Punkt ‚Leistungen‘ beschrieben ist der 29.11.2018.

    • Bei Zustellung durch die Post oder andere Zusteller (Adressat- und Absenderangabe: Büro Drees & Huesmann Planer, Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld) gilt der Poststempel. Die Wettbewerbsteilnehmer haben sicherzustellen, dass dieser auf der Verpackung deutlich les-bar ist. Es kann der Nachweis der termingerechten Einlieferung gefordert werden; falls ein Verfasser diesen Nachweis nicht erbringen kann, wird er von der Prämierung ausgeschlos-sen.

    • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Arbeiten am Abgabetag bis 16.00 Uhr im Bü-ro Drees & Huesmann Planer abzugeben.

    Das Modell kann –unter Berücksichtigung der o. a. Abgaberegelungen- bis zum 06.12.2018 nach-gereicht werden, bei persönlicher Abgabe ebenfalls bis 16.00 Uhr.

  • 12

    Preisgeld, Termine und Hinweise

    Eigentum und Urheberrecht Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten gehen in das Eigentum der Ausloberin über.

    Die Urheberrechte, hierzu zählen insbesondere der Schutz gegen den Nachbau und das Recht auf Veröffentlichung der Wettbewerbsentwürfe, bleiben den Entwurfsverfassern erhalten. Die Entwurfs-verfasser erklären ihr Einverständnis zur Erstveröffentlichung bzw. Erstellung einer Dokumentation ihrer Beiträge durch die Ausloberin. Weitere Bearbeitung Die Ausloberin verpflichtet sich, sobald und soweit die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen zum Leistungsbild Ob-jektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, und zwar mindestens bis zur Leistungsphase 5 nach §34 HOAI. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu-grunde gelegt wird. Die Ausloberin ist verpflichtet, im Fall der beabsichtigten weiteren Beauftragung ein Verhandlungs-verfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV unter Beteiligung aller Preisträger durchzufüh-ren. In diesem Verhandlungsverfahren wird das Wettbewerbsergebnis mit 45% gewichtet, wobei folgende Punktverteilung festgelegt wird: Der 1. Preisträger erhält volle 45 Punkte, wenn er a) entweder vom Preisgericht einstimmig gekürt worden ist oder b) mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln gekürt worden ist und das Preisgericht darüber hinaus ausdrücklich die Empfehlung an die Ausloberin ausgesprochen hat, den Entwurf des 1.Preisträgers zu realisieren; anderenfalls erhält der 1. Preisträger 40 Punkte. Der 2.Preisträger erhält 28 Punkte und der 3. Preisträger 20 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür in dieser Auslobungsunterlage vorge-schriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Preisträger mit 16 Punkten bewertet. Weitere Preisträger erhalten jeweils 4 Punkte weniger als der nächsthöhere Preisträger. Die übrigen Zuschlagskriterien werden mit 55% (max. 55 Punkte) gewichtet. Hier werden Vorschlä-ge der Preisträger zum Umgang mit Überarbeitungshinweisen zu ihrem Wettbewerbsbeitrag als weiteres Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 5% berücksichtigt. Die Ausloberin behält sich vor, die prämierten Vorschläge nachwettbewerblich einer Kostenüberprü-fung zu unterziehen.

  • 13

    Wettbewerbsaufgabe

    1. Anlass

    Die Stadt Münster ist eine wachsende Stadt, so dass sich für die Schulen seit Jahren ebenfalls wachsende Schülerprognosezahlen ergeben. Aufgrund der Herausforderung der zügigen Realisie-rung von Neu- und Erweiterungsbauten im gesamten Stadtgebiet möchte die Ausloberin im Rah-men einer Wiederholungsplanung mit diesem Wettbewerbsverfahren einen Grundschultypus sowohl am Standort Sprakel als auch am Standort Albachten realisieren. Ziel des Verfahrens ist es, Entwurfsvorschläge zu erhalten, die Grundlage für die Genehmigung und Ausführung der Bauaufgabe werden können. Die Entwürfe sollen insbesondere auf die im Auslobungstext genannten Ziele und Anforderungen der Ausloberin eingehen und eine funktionale und wirtschaftliche Umsetzung ermöglichen.

    Sowohl für den Neubau der Grundschule Sprakel als auch für die neue Schule in Albachten sind je Schule Finanzmittel für die KG 300 und 400 von brutto 4.960.000 € eingestellt. Für die Errichtung der ebenerdigen Zweifachhalle in Sprakel sind Finanzmittel für die KG 300 und 400 von brutto 3.012.000 € eingestellt. Das Budget ist bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe unbedingt zu berücksichtigen und stellt die Kostenobergrenze dar. Unterschreitungen der Budgets werden begrüßt.

    2. Bebauungsabsichten - Sprakel

    Aufgrund der steigenden Anmeldezahlen von Schülerinnen und Schülern sowie der prognostizierten Entwicklung (SuS) ist ein Bedarf für eine 2-zügige Schule sowie eine weitere optionale Erhöhung auf 3 Züge vorgesehen. Am derzeitigen Standort der Grundschule in Sprakel lassen sich –insbesondere die Bedarfe für einen Ausbau zur 3-Zügigkeit - nicht realisieren. Darüber hinaus deckt die dort angesiedelte Einfachsporthalle die zukünftigen Bedarfe der Schule und des Stadtteils nicht ab, so dass für eine langfristige Beschulung ein Neubau an einem anderen Standort erforderlich wird. Hierzu wird ein Grundstück am westlichen Rand des Stadtteils im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 559: Sprakel – Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg zur Verfügung gestellt.

    Übersicht Sprakel-West

    Sprakel-West Landwehr

  • 14

    Wettbewerbsaufgabe

    3. Planungsvorgaben - Sprakel

    Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht derzeit für das Areal nicht, befindet sich jedoch in Aufstellung. Es ist vorgesehen für das Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen.

    B-Plan Vorentwurf ‚nördlich Landwehr‘

    3.1 Plangrundstück Sprakel

    Der Stadtteil Sprakel ist der nördlichste Stadtteil der Stadt Münster und liegt westlich der Bundes-straße 219 Richtung Greven. Im Westen wird der Stadtteil durch die Autobahn A1 begrenzt. Im Zu-sammenhang mit dem vorgesehenen 6-streifigen Ausbau der A1, sind auch entsprechende aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Das Plangrundstück der Schule mit einer Größe von rund 11.000 m² bildet den westlichen Ab-schluss eines sich derzeit entwickelnden Neubaugebietes bestehend aus Einfamilien- und Doppel-häusern. Im Norden schließen sich ein Regenrückhaltebecken und die Sportanlagen des SC Sprakel an, die durch die Schule jetzt und auch zukünftig für den Schulsport mitgenutzt werden. Im Süden des Gebietes verläuft eine zu erhaltende gewachsene Heckenstruktur, die zudem Natur-denkmal ist und lediglich im Bereich der Quartierserschließung einen Durchlass zur Straße ‚Land-wehr‘ hat.

    Baumstandort

  • 15

    Wettbewerbsaufgabe

    3.2 Erschließung / Verkehr/Immissionen - Sprakel Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt über die Straße ‚Landwehr‘ von Süden bzw. aus dem Wohngebiet heraus über den Holunderweg, sowie den Schlehen- und Weißdornweg im Osten. Es existieren fußläufige Verbindungen zu den Sportanlagen, sowie zur Kita an der Straße ‚Im Draum‘. Für die Schule ist eine Hauptanbindung über die Straße ‚Landwehr‘ für den Pkw-Verkehr vorgese-hen. Bei der Planung des ruhenden Verkehrs für die Schul- und Sporthallennutzung ist darauf zu achten, dass die Stellflächen inkl. der dazugehörigen Erschließung auf dem Plangrundstück selbst nachge-wiesen werden. Die Pkw-Stellflächen können nicht über den öffentlichen Straßenraum (z. B. als Senkrechtparker) angelegt werden. Die Zufahrten zum Schulgrundstück sind möglichst zu bündeln. Für den reibungslosen Ablauf des Sportbetriebes über den Schulsport hinaus ist eine Nähe der Stellplätze zur Zweifachsporthalle notwendig. Weitere Angaben zu Pkw- und Fahrradstellplätzen befinden sich unter Anlage 1 ‚Raumprogramm Grundschule‘. Da viele Eltern ihr Kinder mit dem Pkw zur Schule bringen, ist eine Kiss&Drop-Zone vorzusehen, welche das gefahrlose Aussteigen der Kinder ermöglicht. Der Durchfahrtsbereich oder Stellplätze sollen dadurch nicht blockiert werden.

    3.3 Gebäudestellung / Immissionen - Sprakel Da der Bau der Schule voraussichtlich vor Fertigstellung der aktiven Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn A1 erfolgen wird, ist eine Gebäudestellung zu wählen, die den Schulhof entsprechend abschirmt. Zudem sind besondere Anforderungen an die Lärmschutzdämmung der Außenfassaden zu stellen. Aufgrund der ohne aktiven Lärmschutz herrschenden Pegel von rund 63 dB(A) sind – entsprechend des Lärmpegelbereichs IV – Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorzusehen. Die Klassenräume sind mit schallgedämmten Lüftungssystemen auszu-statten. 3.4 Grün- und Freiraum - Sprakel Im Süden des Plangebietes befindet sich eine erhaltenswerte Eiche, die in das Planungskonzept eingebunden werden soll. Der Kronentraufbereich von 20 m ist von Versiegelungen und Einbauten frei zu halten. Auch zu der erhaltenswerten Wallhecke im Süden ist ein ausreichender Abstand ein-zuhalten. Bauliche Anlagen haben einen Abstand von mindestens 3 m zur öffentlichen Grünfläche im Süden einzuhalten. Bei der Planung der Gebäude ist auf Flächenwirtschaftlichkeit zu achten. Es soll eine möglichst zu-sammenhängende Schulhoffläche von mind. 5 m² / SuS vorgehalten werden. Dies sind mind. 1.200 m² für den Bau der zweizügigen Grundschule, bei der Erweiterung zur Dreizügigkeit kommen 600 m² Schulhoffläche hinzu. Flachdächer sind, sowohl beim Schulgebäude als auch bei der Sport-halle, mit Blick auf eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung zu begrünen. Die Schulhofflächen sollen von der Autobahn A1 abgewandt angeordnet werden. In Ergänzung zur Sporthalle ist im Außenraum zusätzlich zur Schulhoffläche noch ausreichend Flä-che für ein Kleinspielfeld mit den Abmessungen von brutto 22 x 44 m notwendig. Zuschauerplätze am Rand müssen nicht vorgesehen werden. Der Abstand zur anschließenden Wohnbebauung soll-te möglichst 40 m betragen. Das Spielfeld wird auch in den Pausen genutzt, so dass bei der Pla-nung die erforderlichen Pausenaufsicht zu berücksichtigen ist. Das Spielfeld sollte zum Teil eine Anbindung an den Schulhof erhalten. Für den Schulsport stehen darüber hinaus die Außensportflächen des SC Sprakel in unmittelbarer fußläufiger Anbindung zur Verfügung (Großspielfeld, Laufbahnen, Weitsprunganlage, etc.) Die Planung der Freianlagen ist nicht Bestandteil des Wettbewerbs. Die Positionierung und Raum-aufteilung des Gebäudekörpers muss jedoch eine funktionale Freianlagenplanung ermöglichen und ist ein Bewertungskriterium.

  • 16

    Wettbewerbsaufgabe

    4. Bebauungsabsichten – Albachten

    Auch im Stadtteil Albachten steigen die Schülerprognosezahlen, insbesondere aufgrund der Ent-wicklung von neuem Bauland. Aus diesem Grund ist der vorhandene Schulstandort in einer Machbarkeitsstudie auf eine mögliche Erweiterung geprüft worden. Diese Studie hat jedoch ergeben, dass der Standort perspektivisch nicht für die steigenden Schülerzahlen ausreichen wird. Deshalb wurde der Beschluss gefasst, eine neue 2-zügige Grundschule Albachten mit der Option zur 3-Zügigkeit zu errichten. Einher mit der Erweiterung zur 3-Zügigkeit geht die Errichtung einer Einfachsporthalle. Im Frühjahr 2017 hat die Stadt Münster, vertreten durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla-nung und Verkehrsplanung einen städtebaulichen Wettbewerb für ein ca. 14 ha großes Gebiet in Albachten durchgeführt, Ein Teil der Wettbewerbsaufgabe war die Integration einer ca. 1 ha großen Fläche für eine neue Grundschule. Der siegreiche Entwurf sieht den neuen Grundschulstandort südlich der bestehenden Dreifachsporthalle vor.

    5. Planungsvorgaben – Albachten

    Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht für das Areal nicht, er befindet sich derzeit in Auf-stellung. Im Entwurf wird der Grundschulstandort als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.

    B-Plan Vorentwurf

  • 17

    Wettbewerbsaufgabe

    5.1 Plangrundstück Albachten

    Das Plangrundstück befindet sich in Münster-Albachten. Der Stadtteil Albachten liegt im Südwesten der Stadt Münster. Er ist für den Pkw-Verkehr über die Weseler Straße an die rund 9 km östlich gelegene Innenstadt angebunden. Im Westen schließt sich der Ortsteil Bösensell der Stadt Senden an. Die Autobahn A 43 verläuft südlich des Stadtteils, die Autobahn A1 östlich. Der Ortsteil Albachten verfügt über einen Bahnhof im Süden. Die Fläche des Plangebietes schließt im Osten an die Wohnbebauung im Stadtteil Albachten an und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Norden, an der Weseler Straße gelegen, befindet sich die Sportanlage des SV Concordia Al-bachten mit einer bestehenden Dreifachsporthalle und Außensportflächen. Diese stehen für den Schulsport der Grundschule zur Verfügung. Das Plangebiet für die Grundschule mit Einfachsporthalle erstreckt sich in Ost-West-Richtung im Anschluss an die Wohnbebauung an der Straße ‚Hohe Geist‘ und hat eine Fläche von ca. 10.000 m². In der ersten Ausbaustufe (zweizügige Grundschule) sind genügend Übungseinheiten für den Schulsport vorhanden, so dass die Grundschule zunächst in der Zweizügigkeit (ohne Sporthalle) errichtet werden soll. Die optionale Einfachsporthalle soll nach Möglichkeit südlich der bestehenden Dreifachsporthalle vorgesehen werden. In der Zusatzaufgabe zum Verfahren soll geprüft werden, in welcher Art und Weise der für den Standort Sprakel ausgearbeitete Schulentwurf als Wiederholungsplanung im Plangebiet Albachten realisiert werden kann. Das Ziel der Ausloberin ist es, den dringend benötigten Schulraum der Stadt Münster möglichst zeitnah umzusetzen.

    5.2 Erschließung / Verkehr/ Immissionen – Albachten

    Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt über eine neu zu schaffende Anbindung an die Weseler Straße von Norden aus. Die Erschließungsstraße verläuft im Osten des Schulgrundstücks und bin-det im Anschluss die neue Wohnbebauung an. Nördlich der Schule, östlich der bestehenden Dreifachsporthalle, ist eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz geplant. In diesem Bereich ist auch eine Fuß- und Radweganbindung in Richtung der Sportanlagen des SV Concordia Albachten vorgesehen. Für die zweizügige Grundschule sind 8 Stellplätze, für die Erweiterung weitere 4 Stellplätze nach-zuweisen, so dass insgesamt 12 Stellplätze erforderlich sind. Diese sind sowohl für die zwei- bzw. dreizügige Schule, als auch für die Sporthalle und Sportanlagen ausreichend. Ein Stellplatz ist be-hindertengerecht auszuführen. Da viele Eltern ihr Kind mit dem Pkw zur Schule bringen, ist eine Kiss&Drop-Zone vorzusehen, welche das gefahrlose Ein- und Aussteigen der Kinder ermöglicht. Der Durchfahrtsbereich oder die Stellplätze sollen dadurch nicht blockiert werden. Dennoch er-scheint eine Verbindung von Stellplätzen und Anlieferbereich sinnvoll, um den Pkw-Verkehr auf einen Grundstücksbereich zu konzentrieren.

    5.3 Grün- und Freiraum – Albachten

    Bei der Planung der Gebäude ist auf Flächenwirtschaftlichkeit zu achten. Es soll eine möglichst zu-sammenhängende Schulhoffläche von mind. 5 m² / SuS vorgehalten werden. Dies sind mind. 1.200 m² für den Bau der zweizügigen Grundschule, bei der Erweiterung zur Dreizügigkeit kommen 600 m² Schulhoffläche hinzu. Im Außenraum ist noch ausreichend Fläche für ein Kleinspielfeld mit den Abmessungen von brutto 22 x 44 m notwendig. Bei der Festlegung der Lage ist zu berücksichtigen, dass eine Pausenaufsicht möglich ist. Zuschauerplätze am Rand müssen nicht vorgesehen werden. Zusätzlich sind eine 50-m-Laufbahn, sowie eine Weitsprunganlage erforderlich. Für den Schulsport stehen darüber hinaus die Außensportflächen des SV Concordia Albachten in unmittelbarer fußläu-figer Anbindung zur Verfügung (Großspielfeld).

  • 18

    Wettbewerbsaufgabe

    5.3 Grün- und Freiraum – Albachten-Ost (Fortsetzung)

    Die Planung der Freianlagen ist nicht Bestandteil des Wettbewerbs. Die Positionierung und Raum-aufteilung des Gebäudekörpers muss jedoch eine funktionale Freianlagenplanung ermöglichen und ist ein Bewertungskriterium.

    6. Anforderungen an den Schulbetrieb – Grundschule an beiden Standorten 6.1 Allgemeine Angaben

    Die Grundschulen sollen nach modernen pädagogischen Aspekten und unter Berücksichtigung der Inklusionsgedankens geplant und errichtet werden. Zunächst ist eine zweizügige Grundschule nach dem vorgegebenen Raumprogramm (s. Anlage) zu planen. Die zweizügige Grundschule wird aus acht Klassen bestehen und dort maximal 240 Schüle-rinnen und Schüler (SuS) unterrichten. Zusätzlich sollen Erweiterungsflächen für eine Dreizügigkeit vorgesehen werden, welche dann maximal 360 SuS aufnimmt. Bei der Planung ist zu beachten, dass unklar ist, ob und wann eine Erweiterung zur Dreizügigkeit stattfindet. Daher muss das Gebäude auch als zweizügige Grundschule städtebaulich, architekto-nisch und funktional vollständig sein und darf nicht den Eindruck eines ersten Bauabschnittes erwe-cken. Ein potentieller weiterer Bauabschnitt für eine 3-Zügigkeit muss mit möglichst geringer Beein-trächtigung des Schulbetriebes erfolgen können.

    6.2 Funktionale Angaben Die neue Grundschule verfolgt mit der individuellen Förderung ein zukunftsweisendes pädagogi-sches Konzept. Das Gebäude soll so geplant werden, dass dieses bestmöglich durch die Raum-strukturen unterstützt wird. Die Schule sollte so konzipiert sein, dass sie auch zukünftig auf Ände-rungen von pädagogischen Ansätzen flexibel reagieren kann. Die Lernumgebung muss heute eine Vielzahl von Lernformen ermöglichen. Der klassische Frontal-unterricht tritt mehr und mehr in den Hintergrund. Vielmehr wird häufig zwischen individuellem und gemeinsamen Lernen gewechselt. Lernen findet im Klassenverband, in der Kleingruppe oder alleine in individuellem Tempo, an unterschiedlichen Themen auf unterschiedlichen Wegen statt. Die Ler-numgebung muss deshalb so gestaltet sein, dass jederzeit ein rascher Wechsel möglich ist und auch Parallelarbeit von einzelnen Schülern und Kleingruppen flexibel organisiert werden kann. Auch die Erschließungsbereiche sollten deshalb so gestaltet sein, dass sie multifunktional in die Nutzung einbezogen werden können. Sie sollten Platz für Lerninseln, Leseecken, Kommunikation usw. bie-ten. Jeweils vier Unterrichtsräume sollten mit einem Differenzierungsraum zu einem Lerncluster mit einem multifunktional nutzbaren Erschließungsbereich zusammengefasst werden. Jedem Lernclus-ter sollten möglichst auch dezentrale Sanitärbereiche zugeordnet werden. Der Sanitärbereich soll in Kombination mit dem Behinderten-WC einen Handduschbereich erhalten. So entstehen Bereiche, die zu teilautonomen Einheiten zusammengefasst werden und für die dort untergebrachten Kinder zu einem Lern- und Lebensraum werden können. Bei einer Weiterentwicklung des Ganztagsbereiches hin zu einem gebundenen Ganztag (d.h. alle Schüler/innen nehmen daran teil) wäre die Einbindung von jeweils zwei Betreuungsräumen in ein Lerncluster wünschenswert, um so eine enge Verzahnung von Unterricht und Ganztag und eine Rhythmisierung zu gewährleisten. Dies ermöglicht eine multifunktionale Nutzung aller Räumlichkei-ten. Der Ganztag ist zurzeit allerdings in der Regel noch als offener Ganztag organisiert. Es findet eine stärkere Trennung von Unterricht und OGS statt, da nicht alle Kinder einer Klasse am Ganztagsbe-trieb teilnehmen. Die Bildung durchgehender rhythmisierter Ganztagsklassen für alle Kinder ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Für diese Struktur ist ein zusammenhängender Ganztagsbereich von Vorteil. So könnten die Betreuungsräume z.B. als Ruheraum, als Kreativraum, als Spieleraum usw. eingerichtet werden. Außerdem ist für die aktuelle Situation ein zentraler Bereich im Flur nötig, in dem die Anwesenheit und die Aktivitäten der Kinder an einer zentralen Magnetwand dokumentiert werden können. Dies wäre bei einem gebundenen Ganztag nicht erforderlich. Wünschenswert wäre eine Planung, die variabel beide Varianten des Ganztags ermöglicht.

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    Wettbewerbsaufgabe 6.2 Funktionale Angaben (Fortsetzung)

    Klassenräume Die Schuleingangsphase der Grundschule in den Jahrgängen 1 und 2 sowie die Klassen 3 und 4 arbeiten eng zusammen. Die Klassen 1 und 2 sowie 3 und 4 sollen zusammenliegen. Die Klassen 1 und 2 sollen nach Möglichkeit einen direkten Zugang zum Schulhof erhalten. Die Idee, die Lernclus-ter jahrgangsübergreifend räumlich und funktional im Verbund zu organisieren, sollte bei der Idee berücksichtigt werden. Klassenräume von Lerngruppen sind mit einem gemeinsamen Differenzie-rungsraum zwischen den Räumen zu verbinden zu verbinden (pro Zug ein Raum).

    Differenzierungsräume Für einen inklusiven und differenzierten Unterricht brauchen die Lerngruppen die Möglichkeit, in kleineren Gruppen oder auch einer 1:1-Betreuung arbeiten zu können. Dies muss ohne organisato-rischen Aufwand innerhalb kürzester Zeit möglich sein. Daraus ergibt sich auch eine pädagogisch sinnvolle Kooperationsmöglichkeit von jeweils zwei Lerngruppen. Die Differenzierungsräume sollten eine direkte Verbindung zu den Klassenräumen haben, um auch die Aufsicht durch eine Lehrkraft gewährleisten zu können. Bei der Planung von Lernclustern ist eine entsprechende Anordnung zu berücksichtigen.

    Lerninseln Unterricht wird an der Grundschule häufig in Gruppenarbeit bzw. offenen Sozialformen stattfinden. Neben der Differenzierung innerhalb des Klassenraums und der Differenzierungsräume sollen nach Möglichkeit zusätzliche Lernorte im Gebäude entstehen. Dies können z.B. Arbeitsnischen im Flur-bereich sein. Die Erschließungsflächen in den Lernclustern sollen multifunktional nutzbar sein, da-mit dort auch Kleingruppenarbeit in Lerninseln, Kommunikation, Rückzugsmöglichkeiten, Lese-ecken, Ausstellungen usw. möglich sind. Bereits in der Wettbewerbsphase sind die geltenden Ge-setze und Regelungen des Brandschutzes zu berücksichtigen und baurechtliche Genehmigungsan-forderungen zur bedenken. Die Präsentation von Schülerarbeiten muss auch in Flurbereich und Nischen ermöglicht werden.

    Fachräume Für die zweizügige Grundschule sind zwei Mehrzweck-/Fachräume vorgesehen. Ein Fachraum wird mit dem Schwerpunkt Kunst-/Werkraum gestaltet. Dieser Raum ist so auszulegen, dass dort auch handwerklich mit einer entsprechenden Schmutzbelastung gearbeitet werden kann. Die entspre-chenden Reinigungsmöglichkeiten (z.B. bezogen auf den Bodenbelag) sind zu berücksichtigen. Es sollte ein kleiner abgetrennter Nebenraum für die Unterbringung eines Brennofens vorgesehen wer-den (mit Starkstrom und Entlüftung ins Freie). Der zweite Mehrzweckraum soll als multifunktionaler Raum (Fachraum und Erweiterung des Fo-rumsbereiches zugleich) geplant werden. Hier wird der Fachunterricht Musik erteilt, es werden Be-wegungsangebote ermöglicht und Präsentationen von elektronischen Medien erfolgen. Damit wer-den an die Ausstattung dieses Raumes besondere Anforderungen gestellt: Die Bestuhlung muss flexibel und leicht transportabel sein. Der Raum sollte hell sein und für die Unterrichtsmaterialien (v.a. Instrumente) ausreichend Stauraum bieten. Er muss sich auch komplett verdunkeln lassen. Der Mehrzweckraum soll durch eine mobile Trennwand gleichzeitig als Erweiterung der Forumsflä-che für Veranstaltungen dienen.

    Forum Das Forum dient der Grundschule als Treffpunkt für alle am Schulleben Beteiligten. Somit muss es die Möglichkeit bieten, schnell und ohne großen Aufwand ein gemeinsames Treffen aller Kinder und Mitarbeiter zu ermöglichen. Dies wird zum Beispiel am gemeinsamen Treffen zum Wochenstart oder der Abschlussrunde am Freitag notwendig. Aufführungen und Vorstellungen, Präsentationen von Arbeitsergebnissen und Filmen, sowie Informationsveranstaltungen für Eltern und Kinder wer-den dort stattfinden. Dafür muss die räumliche Anordnung und die technische Ausstattung entspre-chend geplant werden. Das Forum soll als zentraler Bereich direkt im Eingangsbereich der Schule angesiedelt und durch eine mobile Trennwand um die Fläche des multifunktionalen Fachraumes erweiterbar sein.

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    Wettbewerbsaufgabe

    6.2 Funktionale Angaben (Fortsetzung)

    Im Eingangsbereich sollte es die Möglichkeit für einen größeren Infobereich (z. B. Infotafel) geben. Um allen Kindern einen Blick auf die zentrale Fläche zu ermöglichen, sollte die Fläche des Raumes etwas tiefer liegen und die damit notwendigen Stufen als Sitzfläche ausgestaltet werden. Das Fo-rum soll insgesamt möglichst flexibel bespielt und bestuhlt werden können und möglichst attraktive Sitzmöglichkeiten bieten. Für die Stühle ist ein entsprechendes Stuhllager einzuplanen. Die multi-mediale Ausstattung mit Beamer, Musik- und Videowiedergabe sowie entsprechender Leinwand sollte eine schnelle Nutzung ermöglichen. Eine entsprechende Beleuchtung zur Gestaltung der Auf-führungsfläche ist ebenfalls einzuplanen. Das Forum und der daran anschließende Musikraum sol-len für den Stadtteil geöffnet und für außerschulische Veranstaltungen genutzt werden können. Der Bereich muss separat nutzbar sein und über die notwendige Infrastruktur (z.B. WCs) verfügen. Bei der Planung des Forums sind die Auflagen der Versammlungsstättenverordnung auch für eine Nut-zung von über 200 Personen zu berücksichtigen.

    Medien-Ausstattung Elektronische Medien nehmen einen immer größer werdenden Raum in der Pädagogik ein. Dies wird nur möglich, wenn die Technik als weiteres Werkzeug neben allen anderen Medien schnell und unkompliziert zur Verfügung steht. Es ist kein Computerraum vorgesehen; stattdessen soll durch den Einsatz mobiler Geräte (Tablets, Laptops) ein Einsatz in jedem Klassenraum möglich sein. Da-zu ist es erforderlich, ein WLAN für alle Räume der Schule vorzusehen. Daneben werden in jedem Klassenraum zwei Desktoprechner eingesetzt. Auch bei den Tafelsystemen ist zurzeit ein Trend hin zu interaktiven Systemen zu erkennen. Die Entwicklungen bleiben abzuwarten, um dann zu gege-bener Zeit die Entscheidung für ein System treffen zu können. Die Anschlüsse für SMART-Boards / Beamer sollten jedoch bereits vorhanden sein.

    Verwaltung/Lehrerzimmer Schulleitung und stellv. Schulleitung erhalten jeweils Einzelbüros. Das Sekretariat erhält eine direkte Verbindungstür zum Schulleitungszimmer. Schulleitung und Stellvertretung sollten benachbarte Räume erhalten. Das Lehrer- und das Elternsprechzimmer liegen beieinander. Der Verwaltungsbe-reich soll einen offenen und für alle erreichbaren Eindruck vermitteln. Eine trennende „Abteilungstür“ o.ä. ist nicht vorzusehen. Der Verwaltungsbereich sollte zusammenhängend auf einer Etage liegen. Das Lehrerzimmer umfasst neben der Teeküche auch Arbeitsplätze für Lehrerinnen und Lehrer. Für weitere pädagogische Mitarbeiter für den inklusiven Unterricht, verschiedene längerfristige Prakti-kanten und die Mitwirkungsgremien (Schulpflegschaft u.a. 18 Personen, für die optionale 3-Zügigkeit 26 Personen) sollten hier Sitzgelegenheiten und Aufbewahrungsmöglichkeiten (Gardero-be) für ca. 25 Personen geschaffen werden. Auch hier ist das Medienkonzept (Leinwand, PC-Arbeitsplätze) zu berücksichtigen. Der Hausmeisterraum sollte zentral in der Nähe des Hauptein-gangs angeordnet werden. Das Büro Schulsozialarbeit kann aus Diskretionsgründen ebenfalls in Eingangsnähe angeordnet werden.

    Offener Ganztag (OGS) Der offene Ganztag wird bei der angenommenen Quote von 80 % bei einer 2-zügigen Schule in der Endphase sieben Gruppen umfassen, welche möglichst nah an das Unterrichtsgeschehen ange-bunden werden sollen. Darüber hinaus wird die Schule voraussichtlich eine Bis-Mittag-Betreuung anbieten, die die Räumlichkeiten der OGS und auch die Unterrichtsräume mit nutzen wird. Es ist sowohl eine Durchmischung von Ganztagsräumen und Klassenräumen als auch eine Zusammen-fassung der Betreuungsräume denkbar. Es ist darauf zu achten, dass der Betreuungsaufwand auch bei personellen Engpässen weiterhin gewährleistet sein muss. Neben den im Raumprogramm vorgesehenen vier Betreuungsräumen wird eine intensive Nutzung des Kunst-/Werkraums durch die OGS im Nachmittagsbereich erfolgen. Deswegen wäre eine örtli-che Nähe zur OGS wünschenswert. In der offenen Ganztagsschule ist ein Empfangsbereich, in dem die Anwesenheit und die Aktivitäten der Kinder an einer zentralen Magnetwand dokumentiert werden, wünschenswert. Hier ist ebenfalls die Kontaktstelle mit den Eltern vorgesehen als zentraler Anlauf und Informationspunkt. Zu diesem

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    Wettbewerbsaufgabe 6.2 Funktionale Angaben (Fortsetzung)

    Zweck ist ein ausreichend bemessener Flurbereich mit Stehpult/Tresen und Wandflächen vorzuse-hen. Diese Anlaufstelle muss nicht räumlich vom Eingangsbereich der Schule getrennt sein, da auch hier der Wunsch nach Durchmischung gilt. Die Verpflegungsform (z.B. Cook & Freeze oder Cook & Chill) wird im Rahmen einer Ausschreibung zu gegebener Zeit festgelegt. Im Rahmen der Planung sollten die verschiedenen Möglichkeiten of-fen gehalten werden. Es sind ausreichend Lagermöglichkeiten (insbesondere Tiefkühllagerung), eine Trennung von Spül- und Aufbereitungs-/Ausgabebereich, Personal-WC und Umkleidebereich vorzusehen. Die Küchenflächen mit Speiseraum sind schon im ersten Bauabschnitt für eine Dreizü-gigkeit ausgelegt. Der Speiseraum soll ebenfalls multifunktional genutzt werden können und muss entsprechend raumakustisch ausgestattet werden. Die Anliefermöglichkeiten sind zu berücksichtigen. Eine separate Anlieferung für die Küche ist nicht zwingend erforderlich. Die Anlieferung soll ohne Befahren des Schulhofs erfolgen, um eine Gefähr-dung der Kinder auszuschließen. Für Bewegungsspiele am Nachmittag werden häufig Fahrzeuge (Kettcars usw.) und komplexe Spielgeräte genutzt. Für diese Geräte muss ein dem Schulhof zugewandter Lagerbereich vorgehal-ten werden. Ebenso ist eine Unterstellmöglichkeit für die benzinbetriebenen Arbeitsgeräte des Hausmeisters (z.B. Schneeräumgerät) zu berücksichtigen. 7. Anforderungen an den Sportbetrieb 7.1 Sporthalle - Sprakel

    Die Sporthalle soll als Zweifachsporthalle gemäß DIN 18032 geplant werden. 7.2 Sporthalle – Albachten

    Die Sporthalle soll als Einfachsporthalle gemäß DIN 18032 geplant werden. Die Zusatzaufgabe um-fasst nicht die vorentwurfliche Ausarbeitung der Sporthalle. Es soll im Lageplan lediglich der Nach-weis erbracht werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Einfachturnhalle am Standort Albach-ten errichtet werden kann. Die optionale Sporthalle soll sich im Süden an die vorhandene Dreifachsporthalle auf dem Plange-biet anschließen. 8. Barrierefreiheit

    Die Gebäude sollen den Nutzern barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Erschließung, die Zugänglichkeit zu Gebäuden und Einrichtungen, die Erschlie-ßung im Gebäude, die Akustik, die sanitären Einrichtungen und die technische Ausstattung der Ge-bäude. Die Barrierefreiheit ist unter Beachtung der DIN 18040-1 herzustellen. 9. Entwurfsabhängige Flächen

    Bei der Planung sind ausreichende Flächen für Technik (Heizung, Lüftung, Server, ELA, etc. nach-zuweisen. Ebenfalls sind bei der Mittagsverpflegung ausreichende und erforderliche Technikräume sowie Verkehrsflächen zu berücksichtigen.

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    Wettbewerbsaufgabe 10. Baukosten und Wirtschaftlichkeit

    Die Ausloberin legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus in der Bauphase sowie im Betrieb. Dies ist bei der Wahl von Materialien und Konstruktion dringend zu beachten. Insgesamt sollen sich die baulichen Lösungen nicht am Maßstab des technisch Machbaren orientie-ren sondern daran, was wirklich notwendig und damit ökonomisch vertretbar ist. Dazu sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

    - Kompakte, klare und funktionale Grundrissorganisation,

    - Reduzierung der Verkehrsfläche auf ein notwendiges Maß,

    - natürliche Belichtung der Räume,

    - Verzicht auf aufwändige Konstruktionen,

    - Minimierung der Oberfläche/Kompaktheit,

    - Optimierung des Verhältnisses von verglaster zu opaker Fassadenfläche,

    - Angemessenheit der Materialwahl, gute Instandsetzungs-, Pflege- und Alterungsfähigkeit

    des Materials,

    - standardisierte Bauelemente anstelle von Individuallösungen.

    Insgesamt wird eine hohe ökonomische, ökologische, soziokulturelle und funktionale sowie techni-sche Qualität angestrebt, die alle Kriterien der Nachhaltigkeit ausreichend berücksichtigt. 11. Nachhaltigkeit

    Die Ausloberin hat eigene Gebäudeleitlinien (s. Anlage) erstellt, welche die Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit, Bedarfsgerechtigkeit, Architektur, Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Behaglich-keit sowie Bestandsoptimierung erläutern. Die Gebäudestrukturen sind vor allem in Bezug auf Kompaktheit der Gebäude, das Erschließungssystem, die technische Gebäudeausstattung sowie die Verwendung der Materialien zu optimieren, um das Gebäude zukunftsfähig zu machen und eine autarke, flexible und multifunktionale Nutzung zu ermöglichen. Im neuen Gebäude ist durch bauliche wie technische Maßnahmen eine gute Innenraumlufthygiene sicher zu stellen. Aufgrund der Anforderung eines Heizwärmebedarfs von 20 kWh/m²a sowie den Anforderungen an den Lärmschutz ist eine kontrollierte Lüftung erforderlich. Dies wird unterstützt durch die Auswahl gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe. Der Neubau ist soweit möglich natürlich zu belichten. Einer sommerlichen Überhitzung des Gebäudes ist durch entsprechende - vorrangig bauliche - Maßnahmen vorzubeugen. Kühlbedarfe sind zu reduzieren oder möglichst passiv zu decken. Den Kriterien der Gebäudeausrichtung und der Gebäudegeomet-rie, dem Verhältnis von transparenten und geschlossenen Fassadenflächen sowie dem Verhältnis von zu öffnenden und festen transparenten Flächen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Konstruktive Maßnahmen sind technisch unterstützenden Maßnahmen im Falle der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit zur Vermeidung von betrieblichen Folgekosten vorzuziehen. Dächer sollen für die Ausrüstung einer Photovoltaikanlage vorgesehen und Flachdächer begrünt werden. Die PV-Anlage soll in der Darstellung des Entwurfes –insbesondere in den Ansichten- Be-rücksichtigung finden.

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    Wettbewerbsaufgabe 12. Baulicher Wärmeschutz

    Zur Optimierung der Energiekosten und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes kommt dem bauli-chen Wärmeschutz eine besondere Bedeutung zu. Dies hat wesentlichen Einfluss auf die Gebäu-deausrichtung, Geometrie und Gestaltung des Gebäudes. Der sommerliche Wärmeschutz ist soweit möglich mit baulichen Mitteln sicher zu stellen. Hierbei sind vorrangig außen liegende, mobile Verschattungselemente einzusetzen. 13. Baustoffe

    Einzubauende Materialien und Stoffe dürfen die Gesundheit der Nutzung nicht beeinträchtigen und die Umwelt nicht belasten. Insbesondere Verbundbaustoffe und schwer recycelbare Stoffe sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Auf eine Verwendung von Tropenholz ist grundsätzlich zu ver-zichten. Anstelle PVC-haltiger Produkte sind grundsätzlich geeignete, gleichwertige PVC-freie Pro-dukte zu verwenden. 14. Beurteilungskriterien

    Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei fol-genden Bewertungsrahmen zugrunde legen:

    - Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpro-

    gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen

    - Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)

    - Grundstücksnutzung unter dem Aspekt Gebäudekörper / Freiraum

    - Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit

    - Berücksichtigung ökologischer Aspekte

    - Wirtschaftlichkeit

    - Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange,

    Realisierbarkeit

    - Nachhaltigkeit

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    Anlagen

    1. Raumprogramm Grundschule 2. Raumprogramm Sporthalle Sprakel

    3. Plangebiet Sprakel

    4. Weitere Planunterlagen

    Die Unterlagen umfassen: - Auslobungstext

    - Luftbilder für beide Standorte

    - Lageplan mit Gebietsabgrenzung für beide Standorte (dwg-Datei)

    - Bebauungsplan-Vorentwurf Standort Sprakel

    - Bebauungsplan-Vorentwurf Standort Albachten

    - Excel-Tabellen für Flächenberechnung

    - Gebäudeleitlinien der Stadt Münster

    - Verfassererklärung

    - Modellplatten (Ausgabe zum Kolloquium)

    Sämtliche Anlagen stehen im Downloadbereich zur Verfügung: Adresszeile im Internetbrowser (Firefox, Internet Explorer. etc.) „https://wb-sprakel.dhp-sennestadt.de“ Benutzername im sich öffnenden Dialogfenster „wb-sprakel“ und als Passwort „78sp4“

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    Anlagen Anlage 1 Raumprogramm Grundschule

    Das Raumprogramm entspricht dem Musterraumprogramm der Stadt Münster für Grundschulen.

    Unterrichtsbereich Grundschule, zweizügig

    8 Unterrichtsräume à 65 m² 520,00 m²

    2 Mehrzweckräume à 75 m² 150,00 m²

    1 Nebenraum Brennofen einem Mehrzweckraum zugeordnet 8,00 m²

    1 Nebenraum Musik einem Mehrzweckraum zugeordnet 20,00 m²

    2 Differenzierungsräume à 25 m², 1 Nebenraum Musikraum (Sammlung) 50,00 m²

    Forum 150,00 m²

    Mittagsverpflegung Grundschule, Grundlage ist die o ptionale 3-Zügigkeit

    Küchenbereich 77,00 m²

    (Ausgabe/Küche/Spülen)

    1 Speiseraum, multifunktional nutzbar 163,00 m²

    (96 Essensplätze bei Essen in 3 Schichten / 1,7 m² je Essplatz)

    1 Personalumkleide 6,00 m²

    1 Personal-WC 1,25 m²

    1 Büro zur Küche 8,00 m²

    Lagerflächen (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl- und Tiefkühllagerung) 45,00 m²

    OGS-Bereich Grundschule, zweizügig

    4 Betreuungsräume à 65 m² 260,00 m²

    1 Büro OGS 15,00 m²

    Verwaltungsbereich Grundschule, Grundlage ist die o ptionale 3-Zügigkeit

    1 Lehrerzimmer inkl. Teeküche 61,50 m²

    1 Sekretariat 25,00 m²

    1 Büro Schulleitung 20,00 m²

    (über das Sekretariat erreichbar)

    1 Büro stellv. Schulleitung 15,00 m²

    1 Sanitätsraum 15,00 m²

    1 Besprechungs- und Beratungsraum 15,00 m²

    2 Büros für pädagog. Personal à 15 m² 30,00 m²

    1 Büro Hausmeister 15,00 m²

    1 Büro Inklusion 15,00 m²

    1 Kopierraum 8,00 m²

    1 Lehrmittelraum 40,00 m²

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    Anlagen

    Raumprogramm Grundschule (Fortsetzung) Nebenräume Grundschule, zweizügig

    1 Putzmittelraum (entwurfsabhängig, Raum für Waschmaschine und Trockner) 7,50 m²

    1 Lager/Archiv/Aktenlager 25,00 m²

    1 Lagerraum Mobiliar dem Speiseraum/Forum zugeordnet 50,00 m²

    1 Haustechnikraum 15,00 m²

    1 Serverraum 10,00 m²

    Stunden- und Lehrer-WC`s gem. Richtlinie VDI 6000 Tab. 2

    Pausen-WC`s

    1 Behinderten-WC mit Duschmöglichkeit gem. Richtlinie VDI 6000 Tab. 2

    Technikflächen Mensa entwurfsabhängig

    Verkehrsflächen (multifunktional nutzbar) entwurfsabhängig

    Summe Nutzflächen gesamt, gerundet 1.841,00 m² Da ein großer Anteil der Schüler mit dem Fahrrad zur Schule fahren wird, sind für die 2-zügige Schule 116 Fahrradstellplätze vorzusehen. Sofern die Erweiterungsmöglichkeit greift, werden ins-gesamt 174 Stellplätze benötigt, welche ebenfalls auf dem Grundstück untergebracht werden müs-sen. Die Stellplätze benötigen keine Überdachung und sollen getrennt vom Schulhof angeordnet werden. Die Stellplätze sind geschützt und einsehbar vorzusehen, um Vandalismus zu verhindern. Für die Sporthalle sind 19 Stellplätze nachzuweisen. Diese sind sowohl für die 2- bzw. 3-zügige Schule, als auch für die Sporthalle und Sportanlagen ausreichend. Ein Stellplatz ist behindertenge-recht auszuführen. Eine Verbindung von Stellplätzen und Anlieferbereich erscheint sinnvoll, um den Pkw-Verkehr auf einen Grundstücksbereich zu konzentrieren. Raumprogramm Grundschule 2. BA (Ausbau zur 3-Zügigk eit)

    Ergänzend zum Raumprogramm der zweizügigen Grundschule sind für eine Erweiterung der Grundschule zur vollen Dreizügigkeit folgende Räume zu planen:

    Unterrichtsbereich Grundschule, zweizügig

    4 Unterrichtsräume à 65 m² 260,00 m²

    1 Mehrzweckraum 75,00 m²

    1 Differenzierungsraum 25,00 m²

    OGS-Bereich Grundschule

    2 Betreuungsräume à 65 m² 130,00 m²

    Alternativ kann die Planung zur 2-Zügigkeit bereits konzeptionell berücksichtigen, dass Bestands-räume bei einem Ausbau zur 3-Zügigkeit umgewidmet werden.

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    Anlagen

    Anlage 2 Raumprogramm Sporthalle Halle Sportfläche Zweifachsporthalle 990,00 m² Abmessungen 22 x 45 m, lichte Höhe über der Spielfläche 7 m

    Eingangsbereich Eingangshalle (entwurfsabhängig) 40,00 m² WC Damen 4,50 m² (1 WC, 1 WT) WC Herren 4,50 m² (1 WC, 1 Urinal, 1 WT) Behindertentoilette gem. DIN 18040-1 5,00 m² Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich

    Umkleideräume Jeweils eine Damen- und Herrenumkleide je Hallentrakt 2 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 46,00 m² 2 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 46,00 m²

    Sanitärräume Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden – nach Geschlechtern getrennt Wasch-/ Duschraum Damen 21,00 m² Wasch-/ Duschraum Herren 21,00 m² 2 Sportlertoiletten à 9 m² 18,00 m² Duschplätze für Menschen mit Behinderung (m/w)

    Übungsleiterraum / Regieraum 15,00 m² (Arbeitsplatz, Umkleide-, Wasch-, Duschbereich) Hallenwart/Sanitätsraum 15,00 m² (Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich)

    2 Sportgeräteräume à 47,25 m² 94,50 m² (mind. 4,50 m Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind. 21 m)

    Sonstige Räume Technikraum 25,00 m² Putzmittelraum 5,00 m² Magazinraum 12,00 m²

    Summe Nutzflächen gesamt 1.362,50 m²

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    Anlagen

    Anlage 3 Plangebiet Sprakel

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