Upload
others
View
0
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Rubrik
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen
für die Klärschlammentsorgung und
ihre Auswirkungen in Thüringen
Thüringer Klärschlammkonferenz
19.04.2018
Ulrike Bönisch
Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, TMUEN
Rubrik
Verordnung zur Neuordnung der
Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)
Ziele:
• Verringerung der Schadstoffeinträge bei der
bodenbezogenen Klärschlammverwertung
• Einstieg in die Rückgewinnung von Phosphor aus
kommunalen Klärschlämmen
Rubrik Verordnung zur Neuordnung der
Klärschlammverwertung
Art. 1 - Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm,
Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
(Klärschlammverordnung – AbfKlärV)
Art. 2 - Änderung der Deponieverordnung
Art. 3 - Folgeänderungen
Art. 4 – „Berichtspflichten“ über Vorbereitung der Maßnahmen
zur P-Rückgewinnung (2023)
Art. 5 – 6 Pflichten zur P-Rückgewinnung (2029 bzw. 2032)
Art. 7 – 8: Bekanntmachungserlaubnis, Inkrafttreten
Rubrik
Klärschlammverordnung
Neu: gilt auch für Verwertung auf Böden bei Maßnahmen des
Landschaftsbaus
wie bisher richten sich die wesentlichen Pflichten an die
Klärschlammerzeuger, Gemisch- und Komposthersteller
Bodenuntersuchung: Rückgriff auf Vorsorgewerte BBodSchV
Neu: PCB und BaP sind nach dem 3. April 2018 zu untersuchen
Klärschlammuntersuchung: Grenzwerte DüMV + Zink, AOX, BaP,
PCB
Neu: Untersuchung auf die Schadstoffe Arsen, Chrom(VI),
Thallium, dioxinähnliche PCB und PFT
Rubrik
Auf- und Einbringungsmengen jetzt auch für den Landschaftsbau
Verbote:
- in WSG-Zone III und
- für Klärschlamm mit Abwasser aus der Kartoffelverarbeitung
(http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/abfklaerv_auslegungshilfe_bf.pdf)
Anzeige- und Lieferscheinpflichten: auch für Aufbringung auf
landschaftsbauliche Flächen, geänderte Formulare
Bereitstellung: Feldrandlagerung nur noch max. 1 Woche
Registerpflichten für Klärschlammerzeuger erweitert
Klärschlammverordnung
Rubrik
Ergebnisse Bodenuntersuchung und Bezeichnung der Böden, auf die
Klärschlamm, Klärschlammgemisch oder Klärschlammkompost
aufgebracht wurde
Insgesamt erzeugte Klärschlammmenge
Auf landwirtschaftliche und landschaftsbauliche Böden aufgebrachte
Mengen unterteilt in die direkt aufgebrachte Klärschlammmenge, die
Menge an Klärschlammgemischen und Klärschlammkomposten (mit
Angabe der zur Gemisch- bzw. Kompostherstellung eingesetzten
Klärschlammmenge)
Klärschlammmenge, die einer Qualitätssicherung unterzogen wurde
Eigenschaften der Klärschlämme
Art der Behandlung der auf oder in Böden verwerteten Klärschlämme
Namen und Anschriften der Klärschlammnutzer, Gemisch- und
Komposthersteller
Klärschlammverordnung Registerinhalt
Rubrik
Qualitätssicherung im Bereich der Klärschlämme
§ 12 KrWG enthält Verordnungsermächtigung zur Regelung von
konkreten Anforderungen
AbfKlärV regelt neu:
Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung
Erleichterungen für qualitätsgesicherte Klärschlämme,
Klärschlammgemische und Klärschlammkomposte
Klärschlammverordnung
Rubrik
Vorgaben zur P-Rückgewinnung
Klärschlammerzeuger haben bis 31. Dezember 2023 einen Bericht
über die geplanten und eingeleiteten Maßnahmen zur
Sicherstellung der ab 2029 durchzuführenden P-Rückgewinnung
einschließlich Untersuchung zum P-Gehalt vorzulegen (Art. 4).
Abwasserbehandlungsanlagen
> 100.000 EW ab 2029 (Art. 5)
> 50.000 EW ab 2032 (Art. 6)
Pflicht zur P-Rückgewinnung (P-Gehalt ≥ 20 g/kg TS)
bodenbezogene Verwertung ist für Klärschlämme aus diesen
Anlagen dann nicht mehr zulässig!
Klärschlammverordnung
Rubrik
keine Vorgaben zum Verfahren der P-Rückgewinnung, damit offen
für alle Entwicklungen
Vorgaben zur Effizienz bei der P-Rückgewinnung aus
Klärschlamm: P-Reduzierung um mind. 50% oder auf weniger
als 20 g/kg TS
Klärschlammasche: mind. 80% P-Rückgewinnung
Möglichkeit der Lagerung von Klärschlammaschen in Langzeitlagern
nach den Vorgaben der DepV vorgesehen, mit dem Ziel einer
späteren P-Rückgewinnung
Klärschlammverordnung
Rubrik
Abwasserbehandlungsanlagen
(≤ 100.000 EW ab 2029, ≤ 50.000 EW ab 2032):
bodenbezogene Verwertung unabhängig vom P-Gehalt weiterhin
zulässig (bei Einhaltung der Vorgaben der AbfKlärV)
soweit keine bodenbezogene Verwertung erfolgt:
- thermische Behandlung
- P-Rückgewinnung freiwillig
Klärschlamm(mit)verbrennungsanlagen (ab 2029):
Pflicht, die Asche / den Rückstand einer P-Rückgewinnung
zuzuführen (Ausnahme: es werden in einer Anlage nur Klärschlämme
mit einem P-Gehalt von ≤ 20 g/kg TS behandelt)
Klärschlammverordnung
Rubrik
Aus der Begründung zur AbfKlärV:
nach Erfahrungszeitraum mit der P-Rückgewinnung prüfen, ob
ggf. Pflicht auch auf kleinere Anlagen ausgedehnt werden
sollte
P-Rückgewinnung kann bei kleineren Anlagen auch ohne
verbindliche rechtliche Verpflichtung sinnvoll sein, wenn
Kooperationen zwischen mehreren Betreibern von Abwasser-
behandlungsanlagen möglich sind
Klärschlammverordnung
Rubrik
Klärschlammentsorgung in TH
Landwirtschaft 24%
Landschaftsbau 43%
sonstige stoffliche
Verwertung 3%
Thermische Behandlung
30%
Entsorgung Thüringer Klärschlämme 2016**
2016: 549 kommunale Kläranlagen
Gesamtkapazität ca. 3,4 Mio. EW (Anschlussgrad 79 %)*
* Angaben Wasserwirtschaft TH
* * Thüringer Landesamt für Statistik
39.496 Tonnen TS
Rubrik
2016: 9 Anlagen 50.000 bis 100.000 EW 6 Anlagen 100.000 EW
Landwirt-schaft 20%
Kompostie-rung,
Rekulivie- rung 57%
sonstige stoffliche
Verwertung 8%
Thermische Behandlung
15%
sonstige Kläranlagen 18.405 t TS
Klärschlammentsorgung in TH
Quelle: Wasserwirtschaft TH
Landwirt-schaft 25%
Kompostie-rung 14%
Thermische Behandlung
61%
Kläranlagen >100.000 EW 13.130 t TS
Landwirt-schaft 30%
Kompostie-rung, 58%
Thermische Behandlung
12%
Kläranlagen 50.000-100.00 EW
7.960 t TS
Rubrik
Bundesland
Herkunft der in TH in der Landwirtschaft aufgebrachten Mengen (% der TM)
Klärschlämme Klärschlämme in KS-Komposten
insgesamt
Thüringen 67,3 55,0 61,5
Hessen 21,5 30,8 25,9
Niedersachsen 7,1 10,4 8,6
Bayern 3,2 1,1 2,3
Baden-Württembg. - 2,0 0,9
Sachsen - 0,7 0,3
NRW 0,8 - 0,5
Klärschlammentsorgung in TH
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
2014 2015 2016
Verwertung in der Landwirtschaft in TH
Klärschlammkompostin t TS
Klärschlamm in t TS
2016 aufgebrachte Mengen:
28.233 t TS, davon
10.236 t TS Klärschlamm
17.997 t TS Klärschlammkompost
Quelle: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Rubrik
Kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis, kommunale
Selbstverwaltung
Keine landesspezifischen Vorgaben, Maßstab ist die Umsetzung
des Bundesrechtes
Die Träger der Abwasserentsorgung müssen technische und
organisatorische Entscheidungen treffen:
– P- Rückgewinnung aus dem Klärschlamm (auf der Kläranlage
oder außerhalb) oder aus der Asche nach der Verbrennung von
Klärschlamm
– Entscheidung ob eigene kommunale Anlagen oder
Dienstleistungsausschreibung
Freie Entscheidung der Träger der Abwasserentsorgung unter
Zugrundelegung technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte
Was ist für den Anlagenbetreiber die günstigste Lösung?
P-Rückgewinnung
Rubrik
BMBF-Richtlinie "Regionales Phosphor-Recycling" (RePhoR) vom 20. Februar 2018 -
veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 09.03.2018
innovative wirtschaftliche Lösungen zum regionalen P-Recycling, Beitrag zur
Umsetzung der neuen Klärschlammverordnung
Vorbild für andere Regionen mit vergleichbaren Bedingungen
1. Konzeptphase: ganzheitliche Konzepte für regionales P-Recycling erarbeiten, aus den
vorliegenden Konzepten werden die besten ausgewählt
2. Umsetzungsphase: Förderung zur Realisierung der Konzepte
Konzepte sind dem Projektträger Karlsruher Institut für Technologie (KIT) bis spätestens
29. Juni 2018 einzureichen.
BMU - Umweltinnovationsprogramm
Fördermöglichkeiten
Rubrik
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit !
Thüringer Ministerium für Umwelt,
Energie und Naturschutz
Ref. 27 Kreislauf- uns Abfallwirtschaft
Ulrike Bönisch
0361-573911271