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Neue Leitlinien zur Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden in der EKHN Verabschiedet am 27. Juni 2003

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Neue Leitlinien zur Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden

in der EKHN Verabschiedet am 27. Juni 2003

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Aufbau der Leitlinien• Präambel

• § 1: Verantwortung für die Konfirmandenarbeit

• § 2: Lernort der Konfirmandenarbeit

• § 3: Lernsituation der Konfirmand/ -innen

• § 4: Formen der Arbeit

• § 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten

• § 6: Jahresplanung

• § 7: Konfirmation • § 8: Inkrafttreten

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Präambel

• Die Konfirmandenarbeit hilft den Jugendlichen zu einer altersgemäßen Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben.

• Sie verstehen sich als von Gott angenommene Menschen.

• In der Gemeinschaft der Gruppe wird christliches Leben besprochen, reflektiert, erprobt und eingeübt.

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• Die Konfirmandenarbeit gibt den Jugendlichen Hilfen und Anregungen, ihren eigenen Glauben weiterzuentwickeln.

• Die Jugendlichen begegnen evangelischen Traditionen und Formen des Feierns und Glaubens.

• Die Konfirmandenarbeit ermutigt Jugendliche und befähigt sie, ihr Leben zu gestalten.

• Die Konfirmandenarbeit motiviert Jugendliche, sich mit ihren Fähigkeiten in das Gemeindeleben einzubringen.

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• Die Konfirmandenarbeit fördert die Integration – insbesondere der Menschen mit Behinderung.

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§ 1 Verantwortung

KirchenvorstandUnbeschadet der Beauftragung des/r Gemeindepfarrers/in.

Dienst- und Fachaufsicht liegt bei der/m Dekan/in.

Das Religionspädagogische Amt kann hinzugezogen werden.Durchführung in

der Regel bei der/m Pfarrer/in

Der Kirchenvorstand kann haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen beauftragen.

Planungen und Auswertungen sollen die Mitarbeitenden gemeinsam durchführen.

Diese Mitarbeit bedarf der Vorbereitung und Begleitung.

Planung Durchführung DokumentationKonfliktlösung

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§ 2: Lernorte der Konfirmandenarbeit

Die Konfirmandenarbeit bezieht sich auf die Lebensbereiche der Jugendlichen.

Gemeinde Altersgruppe der

JugendlichenSchule

ElternhausDie Konfirmandenarbeit

fördert die Beziehung dieser Lebensbereiche und die Abgrenzung

untereinander.

Die Konfirmandenarbeit öffnet sich zum Umfeld

und sucht Kooperationspartner.

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§ 2: Lernorte der Konfirmandenarbeit

Elternarbeit

Einladende Gottesdienste

Lebens- und Arbeitsräume der Gemeinde

Kooperation mit Schule

Kontakte zu Jugendarbeit

Die Öffnung der Konfirmandenarbeit geschieht unter anderem durch:

Informierend und begleitend

...und des über-gemeindlichen Dienstes

Speziell mit dem Religionsunterricht

und der Schulbezogenen

Jugendarbeit

sowie der Jugendberatung

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§ 3: Lernsituation der Konfirmand/- innen

SchöpfungExodus /

10 Gebote

Botschaft,Leiden und

Tod Jesu

Auferstehung und Taufe

Psalmen / Vater Unser

Glauben, Credo,Kirche,

Abendmahl

Die Themen der Konfirmandenarbeit beziehen die Glaubenstradition aus Bibel und Katechismus auf die Situation (Gegenwart und Zukunft) der Jugendlichen.

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§ 3: Lernsituation der Konfirmand/- innen

Miteinander leben

Christ-Sein im Alltag

Helfen

Singen

Feiern Beten Bibellesen

Wege und Zugänge

Die Erarbeitung der Themen greift Erfahrungen der Jugendlichen auf und erweitert diese . Grundformen der Glaubenspraxis werden dabei erschlossen.

Die eigene Spiritualität der Konfirmand/-innen

soll angeregt, gefördert, unterstützt und auf die tradierten

Formen bezogen werden.

Sprachlich geprägte Stücke des Glaubens sollen auf geeignete Weise vermittelt und eingeprägt werden.

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§ 4: Formen der Arbeit

FeiernExkursionen

Kurse, Projekte, Praktika

(Wahl- oder Pflichtcharakter)

FreizeitenKonfirmandentage

Wöchentliche Unterrichtsstunden

(Einzel- oder Blockstunden)

Zur Gestaltung der Konfirmandenarbeit sind verschiedene Arbeitsformen möglich.

Welche Arbeitsformen verbindlich sein sollen, wird durch den Kirchenvorstand festgelegt.

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§ 4: Formen der Arbeit

Handlungs- und erfahrungs-orientierte Lernformen

Eigenverantwortliche Anteile und erkundende Methoden

Präsentation der Arbeitsergebnisse von Anfang an mit bedenken

Mindestzahl für eine Gruppe sind acht Konfirmand/-innen.

Bei weniger ist die Kooperationim Nachbarschaftsbereich

zu suchen.

Die Verantwortung für Absprachen liegt bei der/m

Dekan/-in.

Bei mehr als 26 Jugendlichen muss die Gruppe geteilt werden.

Eine

Überprüfung

der

Lerninhalte

darf

nicht

Teil

eines

Gottesdienstes

sein!

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§ 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten

Die Konfirmandenarbeit ist eingebettet in vielfältige Formen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Eltern. Die Arbeit mit Eltern stellt eine besondere Chance dar.

Die Konfirmandenarbeit umfasst einschließlich der Freizeit-und Projekt-Einheiten mindestens 70 Stunden (á 45 min). Sie dauert 9 bis maximal 18 Monate.

Die Konfirmandenarbeit wird in der Regel im 7./ 8. Schuljahr angeboten. Sie spricht die Jugendlichen damit in einer Zeit an, die für ihre Entwicklung wichtig ist und in der seelsorgerliche Begleitung helfen kann. Die Erfahrung in dieser Zeit ernstgenommen, gebraucht und begleitet zu werden, wirkt nachhaltig.Ausnahmen entscheidet der KV im Benehmen mit Dekan/-in.

Im Zusammenhang mit der Anmeldung werden die Konfis und die Eltern über Gestaltung und verbindliche Termine informiert. Diese sind als verbindlich anzuerkennen. Die Anmeldung ist entsprechend zu gestalten.

Anmeldung findet beim zuständigen Pfarramt statt. Der Termin wird bekannt

gegeben.Achtung: Nicht-Getaufte!Persönliches Anschreiben, Aushang, Zeitung, Brief an

Schulen, etc.

AnmeldungZeitpunkt

Dauer Einbettung

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§ 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten

Rolle der Dekanin /

des Dekan

Verbindliche KoordinationsabsprachenIm Dekanat (orientiert am

Einzugsbereich der Schulen)

Koordinationsgespräche zwischen Pfarrer/-innen

Schulleitungen und RPA.

Entscheidung über Abweichungen vom 7. / 8. Schuljahr

(mit KV)

Dienst- und Fachaufsicht

Gruppengröße

Freizeiten und Schule

Nachmittage /Ganztagsschule

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§ 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten

Die Konfirmand/-innenwerden vertraut mit den

Gottesdienstformen.

Regelmäßige Teilnahme am Gottesdienst

Einbeziehen der Konfirmand/-innen

in die Gestaltung

Einladung der Eltern zu besonderen Gottesdiensten

der Jugendlichen

Zu Beginn der Konfirmand/-innenzeit feiert die Gemeinde einen Einführungsgottesdienst.

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§ 6: Jahresplanung

Die Konfirmandenarbeit bedarf der Jahresplanung durch den/die Unterrichtende/n. Der Jahrgangsplan ist dem KV bekannt zu machen

und dient der Information der Eltern.

Über den Verlauf eines Kurses wird eine schriftliche Dokumentation angelegt. Das Jahrgangsbuch dient der eigenen Kontrolle,

kann beim Besuchsdienst vorgelegt werden und dient der jährlichen Neuplanung.

Regelmäßig veröffentlicht das Religionspädagogische Amt eine Liste der für die KA empfehlenswerten Unterrichtsmaterialien. Die Entscheidung, mit welchem

Material gearbeitet wird, liegt bei den örtlich Verantwortlichen.

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§ 7: Konfirmation

Vor der Konfirmation gestaltet die

Gruppe mit den Verantwortlichen einen Gottesdienst. Er gibt ihrer -in der

Konfi-Zeit gewonnenenGlaubenseinsichten-

Ausdruck.Die Konfirmation erfolgt in

einem Gemeindegottesdienst.Es wird das Apostolikum in der

ökumenischen Fassung verwandt. Im Zentrum steht die Segnung

der Konfirmand/-innen.

Zur Konfirmation gehört die

Feier des Abendmahles.

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§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 27.5. 2003 in Kraft. Die Verordnung vom 04. Juli 1977 (Amtsblatt 1977, Seite 147)

wird mit Beendigung des derzeitigen Konfirmandenjahrgangs aufgehoben.

copyright dieser präsentation: rpa gießen, 2003