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Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der ENEV 24.06.2014 RDM Essen Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der ENEV

24.06.2014 RDM Essen Klaus Eichhorn

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Rechtslage für Eigentümer

• § 16 a Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)• Geltung ab 01.05.2014, Sanktion ab 01.05.2015• Wer ab diesem Zeitpunkt ein Gebäude, eine

Wohnung oder eine sonst selbständige Nutzungseinheit vermietet, verkauft, verpachtet, oder zum Leasing in kommerziellen Medien anbietet, muss in der Anzeige bestimmte Pflichtangaben machen – vorausgesetzt, zum Zeitpunkt der Insertion liegt ein gültiger Energieausweis vor.

• Verantwortung für Verkäufer und Vermieter

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Wirkung für den Makler

• § 5a II UWGUnlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern i. S. d. § 3 II dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkung des Kommunikationsmittels wesentlich ist.

• § 5a IV UWG: Als wesentlich ….gelten auch die Informationen, die dem Verbraucher auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien oder nach Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen. Verstoß gegen die Pflichtangaben ist abmahnfähig!!

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Kommerzielle Medien

Kommerzielle MedienAnzeigen in Zeitungen, Zeitschriften, InternetObjektwerbung auf der Homepage des Maklers

oder Verkäufers oder VermietersNicht dazu gehörenprivate kostenlose Kleinanzeigen Aushänge am schwarzen BrettFaustregel: Kleinanzeige oder professionelle Werbebotschaft 24.06.2014 RDM Essen

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Pflichtangaben

Nachfolgende Daten aus einem zum Zeitpunkt der Insertion vorliegenden Energieausweis in Anzeige übertragen:1. Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)2. Wert des genannten Endenergiebedarfs oder

Endenergieverbrauchs für das Gebäude3. Genannte wesentliche Energieträger für die Heizung des

Gebäudes4. Bei Wohngebäuden das genannte Baujahr5. Bei Wohngebäuden die genannte Energieeffienzklasse6. Bei Nichtwohngebäuden getrennter Ausweis von Wärme

und Strom – Angabe von Energieffizienzklasse entfällt

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Energieausweis

• Kein neuer Ausweis erforderlich, da 10 Jahre gültig

• Angaben nur aus vorhandenem Ausweis, • ohne Ausweis keine Angabepflicht, aber Hinweis,

Vorlage spätestens beim Besichtigungstermin• Übergangsvorschrift für Ausweise zwischen

30.09.2007 und 01.05.2014• Ur-Alte Ausweise nach EneV 2002/2004 nur

eingeschränkte Angabepflicht

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Pflichtangaben Altausweise

Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis Wohngebäude Endenergiebedarf bzw. Verbrauchskennwert Art des Ausweises, Beheizung, Baujahr Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude Gesamtwert des Endenergiebedarfs bzw. -

verbrauchs Heizenergie u. StromverbrauchskennwertArt des Ausweises, Beheizung, Baujahr

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Amtliche Arbeitshilfe

• Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und „alte Energieausweise“ vom BMinWuEnergie

www.bundesanzeiger.de = Lesehilfe beim Auffinden der erforderlichen Informationen für die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

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Pflichtangaben Wohngebäude

Bis 30.04.2014

Neustadt, 70m² ETW, zentral,3 Zi, EBK, Balkon, StellplatzKP € 144.000,00ABC Immobilien e.K.Tel. 01234-5678

Seit 01.05.2014Neustadt, 70 m² ETW, zentral,3 Zi, Bj.2014, EBK, Balkon,Stellplatz, Gas-ZH, Bedarfsausweis m. Endenergie 50 kWh (m² a), Effizienzklasse B, KP € 144.000,00ABC Immobilien e.K.Tel. 09342-1234

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Pflichtangaben Nichtwohngebäude

Bis 30.04.2014Neustadt, 1000 m² Lager/Produktion, Netto-Kaltmiete € 4.000,00/MonatABC Immobilien e.K.Tel. 01234-5678

Seit 01.05.2014Neustadt, 1000 m² Lager/Produktion, Ölheizung, Bedarfsausweis mit 250 kWh (m² a), Endenergieberdarf für Wärme und 50 kWh (m² a) für Strom, Nettokaltmiete € 4.000,00/Monat,ABC Immobilien e.K. Tel. 01234-5678

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Pflichtangaben Mischgebäude

• Übertragung aus vorhandenem Ausweis • Unterschiedliche Ausweise nach EnEV 2009

§17, Abs.3 sind Energieausweise für Teile von Gebäuden auszustellen, wenn die Gebäudeteile nach §22 EnEV getrennt zu behandeln sind.

• Wenn getrennte Ausweise vorliegen, sind auch differenzierte Angaben zu machen

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Angaben im InternetObjektdaten für Objekt-Nr

Kaufpreis 89.000,00 EUR Hausgeld 214,79 EUR

Wohnfläche (ca.) 75 m² Anzahl Badezimmer 1

Anzahl Schlafzimmer 2 Anzahl

Wohneinheiten 13

Anzahl Zimmer 3 Baujahr 1904

Befeuerungsart Gas Energieausweis Baujahr 1904

Endenergiebedarf [kWh/(m²*a)] 309.20 Energieausweistyp Bedarf

Energieausweis gültig bis 2016-03-13 Energieeffizienzklas

se G

Lage im Objekt (Etage) 1 Heizungsart Zentralheizung

Modernisierungen 2011 Provisionspflichtig Ja

Unterkellert Ja verfügbar ab sofort

Vermietet Ja Zustand modernisiert

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Folgen bei Nichtbeachtung

Verkäufer, Vermieter• Schonfrist von 1 Jahr wegen

Sanktionen bei einem Verstoß• Ab 01.05.2015 Bußgeld von bis

zu € 15.000 wegen Ordnungswidrigkeit und Verstoß gegen die EnEV

• Abmahnung bei professionellem Anbieter möglich

Immobilienmakler• Regress durch den

Verkäufer oder Vermieter wegen des Bußgeldes

• Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß durch einen Mitbewerber oder Verbraucherverein etc.

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Vielen Dank für die

Aufmerksamkeit