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Neue Regelwerke im Erdbau ZTV E –StB 09 und TL BuB StB 09 Dipl.-Ing. Kay Adler

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Neue Regelwerke im Erdbau

ZTV E –StB 09 und

TL BuB StB 09

Dipl.-Ing. Kay Adler

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Aktuelle Regelwerke

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Aktuelle Regelwerke

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Aktuelle Regelwerke

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Aktuelle Regelwerke

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Aktuelle Regelwerke

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Aktuelle Regelwerke

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1. Allgemeines

2. Geotechnische Untersuchungen2.1 Allgemeines2.2 Art und Umfang der Aufschlüsse2.3 Untersuchungsverfahren2.4 Beschreibung der Baugrundverhältnisse

ZTV E-StB 09

2.4 Beschreibung der Baugrundverhältnisse

3. Boden und Fels, Geokunststoffe und Leichtbaustoffe3.1 Einstufung von Boden und Fels3.2 Böden und Baustoffe nach TL BuB E-StB3.3 Geokunststoffe3.4 Leichtbaustoffe

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Allgemeines

1.8.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche

Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre für alle Leistungen im Erdbau.

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

Dies gilt auch für Durchlässe und Leitungen, die der Auftragnehmer im Rahmen des Bauvertrages für die Erdarbeiten erstellt.

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2. Geotechnische Untersuchungen2.1 Allgemeines2.2 Art und Umfang der Aufschlüsse

Art und Umfang der Baugrundaufschlüsse sind in der DIN 4020 und dem Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und

Geotechnische Untersuchungen

und dem Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau (M GUB) geregelt.

2.3 Untersuchungsverfahren2.4 Beschreibung der Baugrundverhältnisse

Die Einordnung von Boden und Fels erfolgt für:- die Bodenarten nach der DIN EN ISO 14688-1- die Bodengruppen nach DIN 18196 sowie - die Festgesteine und Felsgruppen nach DIN EN ISO 14689-1

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3. Boden und Fels, Geokunststoffe und Leichtbaustoffe3.1 Einstufung von Boden und Fels

Einteilung in Boden- und FelsklassenKlasse 1: Oberboden bis Klasse 7: Schwer lösbarer Fels

Boden und Fels

Klasse 7: Schwer lösbarer Fels

Beurteilung der Frostempfindlichkeit

Klassifikation F1 bis F3

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3.2 Böden und Baustoffe nach TL BuB E-StB

Böden (BO) im Sinne der TL BuB E-StB sind von einem Verarbeitungsbetrieb gesammelte und aufbereitet Böden gleicher oder unterschiedlicher Herkunft, die für die Errichtung von Erdbauwerken geliefert werden. Böden mit

Boden und Fels

von Erdbauwerken geliefert werden. Böden mit Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% gelten ebenfalls als Böden.

Böden mit Fremdbestandteilen (BmF) sind Böden mit Fremdbestandteilen > 10 Vol.-% und 50 M.-%. Böden mit Fremdbestandteilen > 50 M.-% sind rezyklierte Baustoffe.

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3.2 Böden und Baustoffe nach TL BuB E-StB

Baustoffe im Sinne der TL BuB E-StB sind rezyklierte und industriell hergestellte Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische sowie mineralische Baustoffe aus Bergbautätigkeit.

Boden und Fels

Bergbautätigkeit.

Rezyklierte Baustoffe im Sinne der TL BuB E-StB sind rezyklierte Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische sowie Böden mit Fremdbestandteilen > 50 M.-%.

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Tabelle 1: Anforderungen an die Korngrößenverteilung grobkörniger Böden

Anforderungen an die

Korngrößenverteilung

Grobkörnige

Böden

Korngrößen-Massenanteil [M.-%] Bodengruppe

und

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

Böden und

Kurzzeichend < 0,063 mm d < 2,0 mm d > 63 mm

Kies< 5

< 60< 5

GE, GW, GI

Sand > 60 SE, SW, SI

15

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Tabelle 2: Anforderungen an die Korngrößenverteilung gemischtkörniger Böden

Anforderungen an die

Korngrößenverteilung

Gemischt-

körnige

Böden

Korngrößen-Massenanteil [M.-%] Bodengruppe

und

Kurzzeichend < 0,063 mm d < 2,0 mm d > 63 mm

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

Böden Kurzzeichen

Böden mit geringem Masseanteil an Feinkorn

5 < a < 15< 60

< 5

GU, GT

> 60 SU, ST

Böden mit hohem

Masseanteil an Feinkorn

15 < a < 40

< 60 GU*, GT*

> 60SU*, ST*

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Tabelle 3: Anforderungen an die Korngrößenverteilung und an die plastischen Eigenschaften von feinkörnigen Böden

Anforderungen an die

Korngrößenverteilung

Feinkörnige

Böden

Korngrößen-

Massenanteil

d < 0,063 mm

Plastizitätszahl

Ip und Lage zur

A-Linie

Fließgrenze wLBodengruppe

und

Kurzzeichen

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

A-Linie

Schluff

> 40

Ip < 4 %oder unterhalb der A-Linie

< 35 % UL

35 < wL < 50 UM

> 50 % UA

TonIp > 7 %

oder oberhalb der A-Linie

< 35 % TL

35 < wL < 50 TM

> 50 % TA

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Einstufung in Bodengruppen

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4.1 Lösen und Laden4.2 Fördern4.3 Einbau und Verdichten

4.3.2 Anforderungen an das Verdichten

Einschnitte und Dämme

4.4 Planum4.5 Verformungsmodul4.6 Wasserabfluß4.7 Bankett

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4.3.2 Anforderungen an das Verdichten

Tabelle 2

Einschnitte und Dämme

Bereich Bodengruppe DPr in 100 % na in Vol.-%

1

Planum bis 1,0 m Tiefe bei Dämmen

GW, GI, GESW, SI, SE 100 -

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

1Tiefe bei Dämmen und bis 0,5 m Tiefe bei Einschnitten

SW, SI, SEGU, GT, SU, ST

100 -

21,0 m unter Planum bis Dammsohle

GW, GI, GESW, SI, SE

GU, GT, SU, ST98 -

3

Planum bis Dammsohle und bis 0,5 m Tiefe bei Einschnitten

GU*, GT*, SU*, ST*U, T, OU, OT

97 12

20

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Tabelle 2: Anforderungen an das 10%-Mindestquantil für den Verdichtungsgrad DPr bzw. an das 10%-Höchstquantil für den Luftporenanteil na

Empfehlung für die Anforderungen an das 10%-Höchstquantil für den Luftporenanteil:

Soll < 12 Vol.-%

Anforderungen an das Verdichten

Soll < 12 Vol.-% bei gemischt- und feinkörnige Böden, die verfestigt oder qualifiziert verbessert werden

Soll < 8 Vol.-% bei wasserempfindliche gemischt- und feinkörnige Böden

Soll < 6 Vol.-% bei veränderlich festen Gesteinen

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler21

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Indirekte Prüfverfahren

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Indirekte Prüfverfahren

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4.4 Planum

Die Querneigung bei wasserempfindlichen Böden undBaustoffen soll mindestens 4 % betragen.

Die Querneigung bei Bodenverfestigungen und qualifizierte

Einschnitte und Dämme

Die Querneigung bei Bodenverfestigungen und qualifizierte Bodenverbesserung muß mindestens mit 2,5 % betragen.

Stellt der Auftragnehmer Planum und Oberbau einer Baumaßnahme her, wird der Schutz das Planums nicht gesondert vergütet.

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler24

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4.5 Verformungsmodul

Anforderungen bezüglich des Verformungsmoduls

• frostsicherer Untergrund / Unterbau

Bauklasse SV, I – IV: Ev2 > 120 MN/m² (Evd > 65 MN/m²)Bauklasse SV, V – VI: Ev2 > 100 MN/m² (Evd > 50 MN/m²)

Einschnitte und Dämme

Bauklasse SV, V – VI: Ev2 > 100 MN/m² (Evd > 50 MN/m²)

• frostempfindlicher Untergrund / Unterbau

Ev2 > 45 MN/m²

• frostempfindlicher Untergrund / Unterbau nach qualifizierter Bodenverbesserung

Ev2 > 70 MN/m²

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12.1 Allgemeines

Bodenverfestigungen werden in der oberen Zone des Untergrundes oder Unterbaues von Straßen sowie bei anderen Verkehrsflächen und Erdbauwerken ausgeführt.

Bodenbehandlung mit Bindemitteln

Besteht der Untergrund / Unterbau unmittelbar unter dem Oberbau aus Boden der Frostempfindlichkeitsklasse F1, kann eine Verfestigung mit hydraulischen Bindemitteln durchgeführt werden. Diese Verfestigung ist Bestandteil des Oberbaues von Verkehrsflächen und können auf die frostsichere Dicke des Oberbaues gemäß RStO angerechnet werden (max. 20 cm). (Siehe ZTV Beton-StB)

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler26

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12.1 Allgemeines

qualifizierte Bodenverbesserungen können bei Erdarbeiten für Straßen und Verkehrsflächen im Untergrund oder Unterbau, z.B. bei der Herstellung von Dämmen, Böschungen, Hinterfüllungen und des Planumbereichs, angewendet werden.

Bodenbehandlung mit Bindemitteln

und des Planumbereichs, angewendet werden.

Dabei werden die Tragfähigkeit, Scherfestigkeit und der Erosionswiderstand erhöht sowie die Verformungen und die Frostempfindlichkeit verringert.

Geeignete Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F3 können hierdurch z.B. in die Frostempfindlichkeitsklasse F 2 eingestuft werden.

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler27

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12.1 Allgemeines

Bodenverbesserungen können bei Erdarbeiten aller Art angewendet werden.

Bodenverbesserungen mit Bindemitteln bewirken in Bereichen

Bodenbehandlung mit Bindemitteln

Bodenverbesserungen mit Bindemitteln bewirken in Bereichen des Planums, Böschungen und anderen Flächen auch eine Verbesserung des Erosions- und Frostschutzes.

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler28

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Begriffsbestimmung der Bodenverfestigung und -verbesserung

Bodenverfestigungen

Boden wird durch Zugabe von hydraulischen Bindemitteln dauerhaft tragfähig und frostbeständig

Bodenbehandlung mit Bindemitteln

dauerhaft tragfähig und frostbeständig

Die Ausführung im Straßenoberbau erfolgt in der Regel nach ZTV Beton-StB 07

Die Ausführung im Erdbau (Planum) erfolgt in der Regel nach ZTV E-StB 09

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler29

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RStO 01, Tafel 1, Zeile 1Bauklasse IV, Frosteinwirkungszone II, F3-Untergrund/Unterbau

Bemessung des Oberbaus nach der RStO

4 cm Asphaltdeckschicht

14 cm Asphalttragschicht

120 MN/m²

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

47 cm Frostschutzschicht

45 MN/m²

F3 -

Boden

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RStO 01, Tafel 1, Zeile 2.1Bauklasse IV, Frosteinwirkungszone II, F3-Untergrund/Unterbau

Verfestigung nach ZTV Beton

4 cm AD

10 cm ATS

15 cm HGT

120 MN/m²

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

120 MN/m²

36 cm FFS

45 MN/m²

F3 -

Boden

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RStO 01, Tafel 1, Zeile 1 mit Bodenverfestigung im PlanumBauklasse IV, Frosteinwirkungszone II, F3-Untergrund/Unterbau

Verfestigung nach ZTV E-StB

4 cm AD

14 cm ATS

120 MN/m²

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

27 cm FFS

20 cm BVF

nach ZTVE

45 MN/m²

F3 -

Boden

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RStO 01, Tafel 1, Zeile 1 mit Bodenverfestigung im PlanumBauklasse IV, Frosteinwirkungszone II, F3-Untergrund/Unterbau

Bemessung des Oberbaus nach der RStO

4 cm AD

14 cm ATS

120 MN/m²

4 cm AD

14 cm ATS

120 MN/m²

4 cm AD

10 cm ATS

15 cm HGT

120 MN/m²

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

27 cm FFS

20 cm BVF

nach ZTVE

45 MN/m²

F3 -

Boden

47 cm FFS

45 MN/m²

F3 -

Boden

120 MN/m²

36 cm FFS

45 MN/m²

F3 -

Boden

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12.1 Allgemeines

Bodenverbesserungen sind Verfahren zur Verbesserung der Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit der zu verarbeitenden Böden.

Bodenbehandlung mit Bindemitteln

-> Verringerung des Wassergehaltes-> Erhöhung der Tragfähigkeitswerte-> Erleichterung des Einbau-> Erhöhung des Erosionswiderstandes

Qualifizierte Bodenverbesserungen können zu Reduzierung der Dicke der Frostschutzschicht herangezogen werden

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler34

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RStO 01, mit qualifizierter Bodenverfestigung im PlanumBauklasse IV, Frosteinwirkungszone II, F3-Untergrund/Unterbau

Bemessung des Oberbaus

Ober- Ober- Ober-

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

bau

45 MN/m² 55 cm

F2 -

Boden

bau

45 MN/m² 65 cm

F3 -

Boden

bau

70 MN/m² 55 cm

F3 -

Boden+ 3M.-% BM

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Kalk (Baukalk DIN EN 459)Weißfeinkalk, Kalkhydrat, hochhydraulische Kalke

Zement (DIN EN 197)Portlandzement, Hochofenzement, Hydrophobierte Zemente

Tragschichtbinder (DIN 18506)

Bindemittel

Tragschichtbinder (DIN 18506)

Mischbinder (nicht genormt)z.B. Tragschichtbinder 60/40 -- 60 % Kalk / 40 %Zement sowie Gemische aus Zement und Flugasche

Andere BindemittelnDie Eignung nicht genormter Bindemittel ist durch Eignungsprüfung nachzuweisen und der Einsatz ist zwischen AG und AN zu vereinbaren.

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler36

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Anforderungen an die Reaktionsfähigkeit

Anforderungen an Kalk

Kalktyp Reaktionszeit

CL 90 t60°C < 25 min

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

CL 80 t50°C < 25 min

DL 85 t40°C < 25 min

DL 80 t35°C < 25 min

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Anforderungen an die Mahlfeinheit

Anforderungen an Kalk

Siebgrößen Mahlfeinheit

Klasse 1(fein)

Klasse 2(körnig)

10 mm 0 0

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

10 mm 0 0

5 mm 0 < 5

2 mm 0 -

0,2 mm < 5 -

0,09 mm < 15 -

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Prüfumfang bei Bodenverfestigungen

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler39

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Prüfumfang bei Bodenverfestigungen

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler40

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Mindestprüfumfang der EigenüberwachungZTVE – StB 94

Zeile Bereich Mindestanzahl

1 Planum 3 je 4000 m²

2 Unterbau 3 je 5000 m²

3 Untergrund 3 je 5000 m²

4 Bauwerkshinterfüllung 3 je 500 m³

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

4 Bauwerkshinterfüllung 3 je 500 m³

5 Bauwerksüberschüttung 3 innerhalb des ersten Meters der Überschüttung

6 Leitungsgräben 3 je 150 m Länge pro m Grabentiefe

7 bei kommunalen Straßen und bei abschnittsweisem Bauen

1 je 2000 m², mindestens aber je 100 m

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Mindestprüfumfang der EigenüberwachungZTV E-StB 09

Zeile Bereich Mindestanzahl

1 Planum, Unterbau, Untergrund

1 je angefangene 1000 m²,mindestens jedoch 2 Prüfungen

2 Bauwerks-hinterfüllung

siehe Abschnitt 14.6

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler

hinterfüllung

3 Bauwerks-überschüttung

3 innerhalb des ersten Meters der Überschüttung

4 Leitungsgräben 3 je 150 m Länge pro m Grabentiefe

5 bei kommunalen Straßen und bei abschnittsweisem Bauen

1 je angefangene 1000 m², mindestens aber je 100 m und mindestens 2 Prüfungen

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Merkblatt

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler43

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Anwendungsbereich des Merkblattes

Das Merkblatt beschreibt die Behandlung von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltstoffen mit Bindemitteln.

Die behandelten Böden/Baustoffe können

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler44

Die behandelten Böden/Baustoffe können im Erdbau eingesetzt werden, wenn durch Zugabe von Bindemitteln die umweltrelevanten Inhaltstoffe dauerhaft in stabile und schwer lösliche Verbindungen umgewandelt bzw. eingeschlossen werden.

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M TS E

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler45

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Technische Sicherungsmaßnahmen

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Technische Sicherungsmaßnahmen

10. März 2010Dipl.-Ing. Kay Adler47

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