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DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin Altes Problem Der Glaube an die Zahl Neuer Schwung Mitarbeiter- motivation heute Neue Welten ÖbVI und soziale Netzwerke – Teil II

Neue Welten - bdvi-forum.de · v. l. n. r.: Kordon, Reyer, Kluge, Kammeyer, Dübbert, Ueckert (Engelsmann fehlt) Die Mitgliederversammlung der BKImmo fand in diesem Jahr wie - der

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DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin

Altes Problem

Der Glaube an die Zahl

Neuer Schwung

Mitarbeiter -motivation heute

Neue WeltenÖbVI und soziale Netzwerke – Teil II

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Old Shatterhand, Indiana Jones oderFitz carraldo begeister ten und begeis-tern Millionen Menschen in aller Welt.Was haben diese Hel den und Aben-teurer gemeinsam? Die Vermessung.

Spätestens seit »Die Vermessung derWelt« von Daniel Kehl mann wissen wir,dass die Vermessung in Li te ra tur undFilm immer wieder ei ne wichtige Rollespielt. Die aus Büchern und Filmen be -kannten Hauptdarsteller des BDVI-Kalenders 2013 sind mit der Vermes-sung auf die eine oder andere Weiseverbun den: durch Landvermes sungoder Vermes sung im Straßen bau,Hö henmessungen, Ver messung imMark scheide wesen, im Deichbau, inder Archäologie oder für das Ka tas -ter. Eines ist klar: Ohne Vermessunggeht es nicht!

Ihre meist abenteuerlichen Rei -sen führen die Kalenderhel den –und damit auch Sie – in den Wil den Wes -ten, den Dschungel am Amazonas, dieWüste Sahara, nach Palästina, Tibet undbis zum Mittel punkt der Erde.

Zentrales Element des BDVI-Kalenders2013 sind fantasie volle Collagen aus Kar -ten, die Hin weise auf Ort und Handlungder Geschich te ge ben. Dazu finden sichtypische Arbeits mittel und Gegenstände,

die der »Held«verwen det haben könnte und die jedeeinzelne Geschichte illus trie ren.

Die Kalendermotive werden der Öf -fent lich keit erstmals im Rahmen des BDVI-Kongresses 2012 in Schwerin aufdem »Markt der Mög lich keiten« präsen-tiert. Ab Mitte Juni bis Ende Septem berist der Ka lender 2013 bestellbar.

Auch in diesem Jahr besteht dieMög lich keit, bei der Bestellung ei nenvon drei Wunsch terminen zur Liefe -rung der Kalender an zu ge ben (Liefer-termin Anfang, Mitte oder Ende No-vember). Zusätzlich zum Kalender werden Weih-

nachts karten, Schreib unter la gen, 3-Mo -nats-Kalender und praktische Tisch ka len -der an ge boten. Alle Kalendermotive sindauch als li mi tierte Kunst drucke erhält -lich. Aktuelle Informationen können abMitte Juni im Internet unter www.bdvi-kalender.de abgerufen werden.

_ DER BDVI-KALENDER 2013In der Hauptrolle: Vermessung

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)hat das an gekündigte Gutachten zur Überprüfung des Aktuali sie-rungsbedarfs zur Honorar struk tur aller aktualisierten Leistungs -bilder der HOAI (einschl. der Anlage 1) beauftragt. Der For schungs-auftrag wur de an die Arbeitsgemein schaft »Arge HOAI-GWT-TUD/Bör gers/Kalusche/Siemon« vergeben. GWT-TU Dresden GmbH istdie Gesellschaft für Wissens- und Technologietransfer der TUDres den. Projektleiter ist Herr Prof. Dr.-Ing. Rainer Schach, Le terdes Institutes für Baubetriebswesen der TU Dresden.

Vorausgegangen war eine Verzögerung des Verfahrens durch dasvon Herrn Staatssekretär Burgbacher (BMWi) im Rahmen der AHO-Herbsttagung am 1. Dezember 2012 eingeräumte Erfordernis einereuropaweiten Neuausschreibung des Forschungsauftrages. Der einge-

tretene Zeitverzug soll nunmehr durch die Konzentration der Unter-suchung auf die wesentlichen honorarrelevanten Parameter auf derBasis des BMVBS-Abschlussberichts wettgemacht werden. Ent spre -chend soll die Honoraruntersuchung wie zunächst geplant bis spä -tes tens 30. November 2012 abgeschlossen werden, damit die HOAI-Reform wie vorgesehen im Mai 2013 im Bundesrat verabschiedet wer-den kann. Zur Begleitung des Forschungsauftrages wird der AHO ineinem so genannten informellen Begleitkreis eingebunden werden.Die Einzelheiten dazu werden in Kürze festgelegt. In jedem Fall sollennach drei und sechs Monaten die jeweiligen Zwischenberichte derGutachter in dem Gremium diskutiert werden. Parallel arbeiten BMWiund BMVBS an der Aufstellung des Referentenentwurfes. Wir wer-den Sie über die weitere Entwicklung aktuell informieren.

Quelle: AHO

_ HOAIBMWi beauftragt Honorargutachten

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Am 13. April 2012 wurde in Berlin turnus-mäßig ein neuer Vorstand der Bundes - in ge nieurkammer gewählt. Die 38 Dele -gier ten der 50. Bundesingenieurkammer-Versamm lung wählten mit sehr großerMehrheit den Beratenden Ingenieur, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer (Niedersach -sen), zum Präsidenten der Bundesinge-nieur kammer. Kammeyer folgt auf Dr. JensKarstedt, der nach vier Jahren im Präsi-dentenamt nicht wieder kandidiert hatte.

Kammeyer (65), der gleichzeitig Präsidentder Ingenieurkammer Niedersachsen ist, er-klärte in seiner ersten Ansprache, dass er sichfür eine zukunftssichere Ingenieurausbil-dung, klare Berufsausübungsrichtlinien, dieSiche rung qualitativ hochwertiger Ingenieur -leistungen und die weitere Harmonisierungder Bauordnungen und der Ingenieurgeset -ze der Länder einsetzen wird. Neben seinenehrenamtlichen Aufgaben für die 43.000Mit glieder der Ingenieurkammern ist Kam-meyer als Prüfingenieur für Bau statik undöffentlich bestellter und vereidigter Sach -verständiger tätig.

Als Vizepräsidenten wurden Peter Düb-bert (NRW) und Ingolf Kluge (Hessen) ge -wählt.

Wiedergewählt wurde das bisherige Vor-standsmitglied Rainer Ueckert (Ber lin). Neuin den Vorstand wurden gewählt: Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann (Baden-Württem -

berg), Dipl.-Ing. Michael Kordon (Bayern)und Dipl.-Geol. Sylvia Reyer (Thüringen).

Der neue Vorstand wird die Ge schicke derDachorganisation der 16 deut schen Inge-nieurkammern bis zum März 2016 lenken.

Quelle: BIngK

_ ANERKENNUNGSGESETZ Portal »Anerkennung in Deutschland« aufgebaut

Am 1. April 2012 trat das Anerkennungs ge setz des Bundes in Kraft.Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Ver-fah ren zur Anerkennung auslän discher Be rufs quali fikationen –und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland, und innerhalbvon drei Monaten nach Ein reichen der erforderlichen Papiere. Mitdem Anerkennungsgesetz soll die Aner kennung ausländischer Be -rufsabschlüs se erleichtert und die Integration von qua li fi ziertenMigrantinnen und Migranten und von ausländischen Fachkräftenin den deut schen Arbeitsmarkt gefördert werden.

Die Zeit schrift des BFB,»der freie beruf«, be leuchtet inder April-Ausga be 2012 dasThema ausführlich. Demnachdürfte das An erken nungs ge -setz lediglich in einem über-schaubaren Aus maß zu einemAb bau des Fach kräf temangelsin den Freien Berufen bei tra -gen. Da es in Deutschland kei -ne zentrale Stelle gibt, die füralle Anfragen zur An er ken nungvon ausländischen Berufsab-schlüs sen zuständig ist, wurdeim Auftrag des Bun des minis teriums für Bildung und For schung (BMBF)das Portal »Anerkennung in Deutsch land« aufgebaut (www.anerkennung-in-deutschland.de).

_ INTERGEO CLGE-Kongress 2012

Die INTERGEO wird in diesem Jahr vom 9. bis 11. Okto ber2012 in Hannover ausgerichtet. Am 10. Oktober 2012 la -den CLGE, DVW und BDVI den interessierten Berufsnach -wuchs zum European Students Meeting auf die Messeein. Die Studenten können sich somit vor Ort ein Bild vonden neuesten Entwicklungen internationaler Unter neh -men machen. Neben der Messe selbst wird den Teilneh -mern ein um fang reiches Rahmenpro gramm geboten.

Der traditionelle Kongress auf der INTER GEO rich tet sichin diesem Jahr nach dem Motto »Wissen und Handeln für dieErde«. Darin eingebettet fin det am 11. Oktober 2012 die »3rdConference of European Surveyors« des CLGE zwi schen 9:30und 17:30 Uhr statt. Die Gemeinsamkeiten und Unter schiededer Katastersysteme in Europa im digitalen Zeitalter ge benin der für jedermann offenen Veranstaltung viel Stoff zumAnhören, Nachdenken und Diskutieren!

Der BDVI als Mitorganisator lädt alle Interes sier ten herz -lich zur Teilnahme am CLGE-Kongress ein!

_ BRANDENBURG | MECKLENBURG-VORPOMMERN | SACHSEN-ANHALT

Gemeinsame regionaleGeschäftsstelle

Auf der Grundlage des Beschlusses des BDVI-Hauptvorstan des vom25. Februar 2011 haben die Landesgruppen Brandenburg, Meck-lenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zur Optimie rung ihrerLandesgruppenarbeit zum 1. Mai 2012 eine ge mein same regionaleGeschäftsstelle eingerichtet.

Die drei Landesgruppen bedienen sich hierzu der bestehenden Ge -schäftsstelle der Landesgruppe Brandenburg mit Sitz in Mahlow. Zielist es, die landes- und bundes politische Verbandsarbeit auf die se Weiseweiter zu intensivieren und für künftige Aufgabe zu sätz liche Kapa -zitäten zu eröffnen. Hauptaufgaben des Ge schäfts stel len leiters ist dieBegleitung von berufspolitischen Zielsetzungen und Aktivitäten nachMaßgabe der Gremien der beteiligten Landesgruppen.

Frank Reichert, Mahlow

_ WAHLENKammeyer neuer Präsident der Bundesingenieurkammer

v. l. n. r.: Kordon, Reyer, Kluge, Kammeyer, Dübbert, Ueckert (Engelsmann fehlt)

Die Mitgliederversammlung der BKImmo fand in diesem Jahr wie -der wie gewohnt in Kombination mit einem Workshop im HerzenDeutsch lands statt. Am 4. und 5. Mai trafen sich Mitglieder undGäste in der Nähe von Kassel im malerischen Fuldatal.

Auf Anregung der Mitglieder wurde der Workshop auf einen gan zenTag ausgedehnt, um sich intensiv mit der Wertermittlung auseinan der-setzen zu können. Die Themenpalette reichte von der Markttransparenzauf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt bis zum Stand der Diskus-sion zur neuen Sachwertricht linie. Insbesondere das Thema »Einflussenergeti scher Beschaffenheit auf Verkehrswerte« und die Präsentationeines innovativen Ansatzes zur Berücksichtigung des demo gra phischenWandels auf Immobilienwerte sorgten für kontroverse Diskussionen.Karl-Heinz Be dorf, ÖbVI und öffentlich bestellter und vereidigter Sach -verständiger, stellte zum Abschluss anhand eines Routinegutachtens(Einfamilienhaus mit Grundstück) die Herangehensweise, mög liche Feh -ler und deren Vermeidung vor. Die detaillier te und zum Mitmachen anregende Vortragsform reg te den Gesprächsbedarf an. Denjenigen,die »mehr« davon wollen, sei das Seminar des Bildungsinstituts am15./16. Juni in Berlin ans Herz gelegt. Das Fazit: Die Ausdehnung desWorkshops auf einen ganzen Tag hat sich bewährt – positiv bewertetwurden die Viel falt der Themen und die Möglichkeit, die einzelnen The-men ausführlich zu diskutieren.

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_ TAG DER GEODÄSIE An der Universität Bonn ins Leben gerufen

In den letzten Jahren hat sich die Geodäsie in einemMaße fort ent wickelt, dass viele der Neuerungen vonden meisten nur noch am Rande wahr ge nommen wer-den können. Gleichzei tig hat sich ein eklatanter Man-gel an Nachwuchs für den geodätischen Be rufs standmanifestiert. Das Insti tut für Geodäsie und Geoin-formation der Universität Bonn ruft daher den Tagder Geodäsie am 23. Juni 2012 ins Le ben, um alle Be -teiligten, seien es eta blierte Fachleu te und Hochschul-an ge hörige oder potenzielle und aktive Stu die rende,an einem interes santen Ort zu einem festen Terminzu sammenzubringen.

Der Tag der Geodäsie soll der Vorstellung neuer Ent -wicklungen aus dem Uni versitätsbereich, aber auch ausder Pra xis und dem ungezwungenen Meinungs austauschinnerhalb und zwischen den genannten Personengrup-pen dienen. Dazu wird der Tag der Geodäsie mit sei nemProgramm den geeigneten Rahmen schaffen.

Weitere Details zum Tagesablauf fin den Sie demnächstauf der Web seite der Universität Bonn.

Quelle: Universität Bonn

Mit dem 5. Deutschen GeoForum am 25. und 26.Ju ni 2012 in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin nimmt sich der DDGI in diesem Jahr des Themas »Sozial- und Wirt -schaftsdaten« an und wird es sowohl von fachpo -li tischer als auch von fachtechnischer Seite be -leuchten. Zielgruppe sind Vertreter aus Politik, Ver -waltung und Wirtschaft aus den Bereichen Geo -information und Wirtschafts- und Sozialdaten.

Welche Rolle spielen Geoinformationen für dieNut zung von So zial- und Wirtschaftsdaten? Und wel -che Rolle können Geoinforma tionen zukünftig spie-len? Wie ist die Datensituation in Deutschland undEuropa? Wie steht es um den Datenschutz? Wie istder Zugang zu Geodaten? Welche Anforderungen stel-len Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung an dieöffentlichen und privaten Geodaten und Diens te?Diese und viele Fragen mehr stellen der DDGI gemein-sam mit dem Rat für Sozial- und WirtschaftsDaten(RatSWD) den Refe ren ten und Besuchern des Geo-Forums.

Quelle: DDGI

_ GEOINFORMATION FÜR DEN GESELLSCHAFTLICHEN WANDEL

5. Deutsches GeoForum

Rat für Sozial- undWirtschaftsDaten

RatSWD

_ BKIMMO Neues Konzept hat sich bewährt

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38. Jahrgang, 2012, Heft 2

Keine Krokodile!»Leben und arbeiten in

Mecklenburg-Vorpommern«

»Der Web Space. Digitale Weite. Wir schreiben das Jahr 2012. Dies sind die Abenteuer des Raumschiffs BeDeVau-i, das mit seiner1.300 Mann starken Besatzung schon etliche Jahre lang unterwegs ist, um neue Welten zu erforschen, neues Leben und neueGebäudeeinmessungen. Gefühlte Lichtjahre vom Kunden entfernt dringt BeDeVau-i in Themenbereiche vor, die nie einen Men-schen zuvor interessiert haben.«

Nein, Sie haben Recht. Es ist eine Erfindung des Unterzeichnenden. Denn so beginnt es nicht, das filmi sche Machwerk um Kirk,Spock und Konsorten. Und glücklicherweise ist es auch nur eine maßlose Überspitzung der Situation der Berufskollegenschaftangesichts der neuen Medien. Dass es neue Wirkungs stätten gibt, auch in der digitalen Hemisphäre, ist sicherlich unbestritten.Die Frage ist nur, wie man sich betätigt – bzw. betätigen kann oder darf.

In Heft 1/2012 widmete sich das FORUM erst mal den so genannten neuen Medien und sozialen Netz werken. Zunächst nochmit dem Ziel, diesen Themenkomplex überhaupt in das Bewusstsein der Leser zu heben. Und es war dabei pure Absicht, dass dieBeiträge im ersten Heft dieses Jahres zum Thema nur Fragen aufwarfen, ohne jedoch Antworten darauf zu geben.

Die Resonanz der Lesenden machte es nach Ansicht der Redaktion notwendig, sich diese Thema noch etwas eingehender zu wid -men, zumal auch Prof. Hommerich in seinem Marketingkonzept für den Verband indirekt anmahnt, sich den neuen Möglichkei -ten nicht zu verschließen. Daher nun Facebook und Co. unter rechtlichen, technischen und Marketingaspekten betrachtet. Esgibt noch immer viele Fragen, Antworten lassen sich jedoch auch finden.

Das Präsidium des BDVI und nicht zuletzt die Redaktion des FORUM laden alle Berufskollegen ein, sich zu diesen und anderenThemen zwei bis drei Tage lang persönlich auszutauschen. Anlass: der diesjährige BDVI-Jahreskongress. Ort: Schwerin in Meck-lenburg-Vorpommern. Denn wo ließe sich trefflicher mit Gleichgesinnten über FORUM-Beiträge diskutieren als auf der jährlichenVerbandstagung? Die FORUM-Redaktion wird wie immer zahlreich in Schwerin vertreten sein und stellt sich allen Fragen, Wünschenund Beschwerden. Und im besten Fall schreiben ja gerade Sie einen Beitrag zu Ihrem Thema für Ihre Zeitschrift, für das FORUM.

Der Artikel des Kollegen Burneleit zur Wertermittlung von Rechten unter Arkadenflächen aus Berlin hat es vorgemacht: Im FORUM veröffentlicht liest man zunächst Ihr Werk, analysiert es, kritisiert es, goutiert es und im Endeffekt fragt, so bei Burne leitgeschehen, eine weitere Zeitung, hier ein Notarblatt, vielleicht sogar an, ob der Text nicht als Fachbeitrag übernommen werdenkönne. So geschehen. Also, nur Mut! Sie sind die Spezialisten!

Einen schönen Kongress wünscht …

… Entschuldigung, wie bitte? Ach so! Was die Überschrift mit den Krokodilen soll, meinen Sie? Also: Vor Jahren kursierte an den Kiosken der Ostseebäder eine Postkarte, auf welcher karibische Zustände, also Palmen, Kokos-nüsse und türkisfarbenes Meer, zu sehen waren. Und darüber stand: »Mecklenburg-Vorpommern ist viel schöner! Und hat keineKrokodile.« – Das ist in etwa auch die Kernaussage von Frank Wagner. In seinen Grußworten zum diesjährigen BDVI-Kongresswirbt er für seine Stadt, für Schwerin, für seinen Beruf, den des ÖbVI, und für seinen … nein, natürlich für unseren Kongress!

Wir sehen uns in Schwerin! Krokodilfrei. Versprochen!

Ihr Andreas Bandow

EDITORIAL

FORUM

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FORUM

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2Foto: Arno Mill

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TECHNIK

Freie Daten nur für Gleichgesinnte?Amtliches Vermessungswesen und Open Source

Christoph König | FORUM-Redaktion 358

RECHT

»Ich bin online, also bin ich« Internetpräsentation eines

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

Lisa Keddo-Kilian 334

Was kann die Elektronikversicherung? Fortsetzung zu Heft Nr. 4/2011

Thomas Grubann 346

VERBAND

Immer nur Florenz, kommt doch mal nach Schwerin!Frank Wagner 340

Generationen im Wandel – Konflikte & LösungenBDVI-Kongress 2012

BDVI e. V. 341

KATASTER

Der Glaube an die ZahlRechtliche Grenzen rechnerischer Auswertungen

im Liegenschaftskataster

Helmut Hoffmann 350

REPORT

Aktuelle Trends der Messdatenauswertung in Kataster- und Ingenieurvermessung»tech12« – Trends im Vermessungswesen

am 19. und 20. April 2012

Wolfgang Guske | FORUM-Redaktion 364

Bericht aus Bayern – April 2012Der IGVB informiert

Thomas Fernkorn 366

Bericht über Mitgliederversammlung 2012Landesgruppe Baden-Württemberg

Gerd Kurzmann 368

BDVI-Landesgruppe Sachsen präsentiert sichLandesgruppe Sachsen

Andreas Pippig 369

MOSAIK 380

Gesetzt den Fall, man hätte sich im Laden einen nagelneuen Sex-tanten gekauft, natürlich für die Dame in Rosa, für den Herrn mitHenkel, und nun stürzt, wie in Schadensmeldungen an die Ver-sicherer so oft zu lesen, aus heiterem Himmel ein Meteor auf dasgute Stück – ist dann der Neupreis versichert gewesen, den mangezahlt hätte, wenn der Verkäufer nicht hätte mit sich handelnlassen? Oder ist der tatsächlich bezahlte Betrag der, den die Ver-sicherung erstattet? Unter anderem diese Frage beantwortet Gru -bann im Zusammenhang mit Elektronikversicherungen und der-gleichen. Anschaulich. Und hilfreich.

Watt nüscht kostet, is ooch nüscht. So parliert der mittlerweile bun -desligazweitklassige Berliner und meint damit, dass Geiz zwar geilsei und Armut sexy, aber bitte alles mit Stil! Doch wie verhält essich nun mit Open-Source-Produkten im GIS-Sektor? Auch undgerade in Hinblick auf deren Anwendung im amtlichen Vermes-sungswesen? FORUM-Reporter König recherchierte under cover,also als ÖbVI verkleidet, da, wo es scheinbar nichts kostet – in

Dessau, Sachsen-Anhalt.Ist dem wirklich so? EinBericht und ein Interview.Lesenswert. Nicht nur fürSparfüchse.

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FORUM

EditorialKeine Krokodile!

Andreas Bandow 320

»Hoffend, dass unsere beiden Länder niemals ihre Kräfte zu messen haben …«Fundsache: Einsender Helmuth Kolb 363

Nachruf 370

Jobbörse 373

Veranstaltungskalender 374

Impressum 380

MANAGEMENT

ZusammenfassungThemenhinführung Social Media

Martin Ullner | FORUM-Redaktion 324

Die beste Werbung sind zufriedene KundenInterview zu Außendarstellung und Imageaufbau

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure

Wolfgang Guske, Martin Ullner | FORUM-Redaktion 326

Facebook: Prüfet alles. Das Gute behaltet.Am Anfang war die Idee. Mitmischen in Social Media.

Miguel-Pascal Schaar 332

Warum gehen Sie arbeiten?Erste Empfehlungen zur Motivierung von Mitarbeitern

Amelie Festag 342

TECHNIK

Technische Aspekte von FacebookFrank Reichert 330

FOSSGIS

Hat das Telefonbuch ausgedient? Druckt man heute noch Visi -ten karten auf Stadtpläne? Muss man facebooken, twittern, studi -vauzetten oder google-plussen, um eine Gebäudeeinmessung für250 Euro beauftragt zu bekommen? Oder setzt man sich einfachnur in sein Büro und lässt sich die Kunden der Auftragsgröße nachaus dem Wartezimmer hereinbringen? Guske und Ullner fragennach, wie heutzutage von den Kollegen geworben wird. Legal. Ver-steht sich von selbst, oder? (Aufsicht liest doch schließlich mit!)

Und nun: Werbung

100 Euro mehr im Monat für 10 % mehr Motivation? Eine Einla -dung des Messgehilfen zum Sonntagskaffee mit Familienanschlussfür 12 % mehr Überstundenbereitschaft? Oder doch bes ser die Kün -digungsankündigung, regelmäßig effektvoll und mit ge schwol le -ner Ader vorgetragen? Was wirkt, was wirkt nicht? Festag, Di -plomandin der Psychologie, führt auf, analysiert, resümiert undschlägt vor. Lesen Sie wohl!

38. Jahrgang, 2012, Heft 2

IN DIESEM HEFT

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Im Falle eines Falles … 346

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ÖbVI bei Facebook? Dürfen die das? Was ha -ben die überhaupt im Internet verloren? Istdas nicht alles illegal? Kann man als ÖbVI eineInternetseite betreiben? Und vor allem: Müs -sen Millionäre werben? Bis vielleicht auf dieletzte Frage wird das Thema gewohnt kom-petent und ausführlich von Keddo-Kilian be-handelt. Man lese, wende an und fühle sichsicher. (Aber Vorsicht! Die Aufsicht liest im-mer noch mit!)

334Und nun: keine Werbung

Keine Krokodile!Vor Jahren kursierte an den Kiosken der Ostseebäder eine Post kar -te, auf welcher karibische Zustände, also Palmen, Kokosnüsse undtürkisfarbenes Meer, zu sehen waren. Und darüber stand: »Meck-lenburg-Vorpommern ist viel schöner! Und hat keine Krokodile.«Das ist in etwa auch die Kernaussage von Wagner. In seinen Gruß-worten zum diesjährigen BDVI-Kongress wirbt er für seine Stadt,für Schwerin, für seinen Beruf, den des ÖbVI, und für seinen …nein, natürlich für unseren Kongress! Wir sehen uns in Schwerin!Krokodilfrei. Versprochen!

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Zuckerbrot oder Peitsche?

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IN DIESEM HEFT

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IN DIESEM HEFT

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Zusammenfassung

Anteil des Internets an den Informationsflüssen der weltweitenTelekommunikationsnetze (Schätzungen)Im Jahr 1993 1 %Im Jahr 2000 51 %Im Jahr 2007 97 %

(Quelle: Wikipedia »Geschichte des Internets«)

Anzahl der Internetnutzer 2011Asien 922,0 MillionenEuropa 476,2 MillionenNordamerika 271,1 MillionenLateinamerika/Karibik 215,9 MillionenAfrika 118,6 MillionenMittlerer Osten 68,6 MillionenOzeanien/Australien 21,3 Millionen

(Quelle: t3n.de)

Viele NullenVerschickte E-Mails 2010 107 Billionen (Schätzung)Davon Spam 89,1 %Netzbevölkerung im Juni 2010 1,97 Milliarden MenschenNutzer mit E-Mail-Account 1,88 Milliarden Menschen

(Quelle: Pingdom)

Nutzerverhalten 1Drei Viertel (74 %) der Internetnutzer in Deutschland sind in min-des tens einem sozialen Online-Netzwerk an ge meldet, zwei Drittelnut zen die sozialen Netzwerke auch aktiv.Bei den 14- bis 29-jährigen Internetnutzern sind bereits 92 % Mit-glied in einer oder mehreren Online-Communitys. Unter den 30- bis49-Jährigen sind es 72 % und in der Ge ne ration 50 plus immerhin55 %.

(Quelle: Bitkom-Studie Soziale Netzwerke, zweite, erweiterte Studie vom Oktober 2011)

Nutzerverhalten 2Das Internet gehört fest zum Alltag der meisten Menschen: Für sechsvon zehn Deutschen (58 %) ist ein Leben ohne Web undenkbar ge -wor den.Für junge Menschen bis 29 Jahre ist das Web schon jetzt MediumNummer 1 – weit vor Radio, Fernsehen, Zeitungen und Büchern.71 % der Deutschen nutzen inzwischen das Internet. Die jungen undmittleren Altersgruppen sind zu mindestens 90 % online. Auch die 50- bis 64-Jährigen nutzen mehrheitlich das Inter net (62 %).Unter den Senioren ab 65 ist dagegen nur jeder Dritte im Web (32 %).Berufs- und Privatleben sind nicht mehr klar trennbar. Bis zu 85 %der Berufstätigen sind auch in ihrer Freizeit für Chefs, Kollegen oderKunden erreichbar – per E-Mail, Handy oder Smartphone. Gleich zei -tig nutzen 43 % der Berufstätigen das Web während der Arbeit privat.

(Quelle: Bitkom »Connected Worlds« vom Februar 2010)

Zahlen zum Internet

MARTIN ULLNER | FORUM-REDAKTION

Was das betriebliche Präsentieren betrifft, tasten wir uns wiederüber den Istzustand bei vier ausgewählten ÖbVI an das Themaheran – vom gedruckten Lokalanzeiger bis zur Internetpräsenz.Dass der Kunde mittlerweile mehr digital angesprochen wird,kann man dem Text entnehmen.

Zufriedene Kunden sind das beste Kapital oder die beste Wer-bung, ist der eindeutige Ton der ÖbVI. Können zufriedene Kun-den vermehrt werden, werden zufriedene Kunden noch zu -friedener oder komme ich auch an Kunden heran, die nie richtigzu greifen waren? Das sind die Fragen, die man sich in Hinblickauf Aktivitäten in sozialen Netzwerken im Internet stellt. Dievier Befragten haben das zumindest in Blickweite.

Wer also einfach mal beginnen und sich inspirieren lassen will,der lese den anschließenden Beitrag von Frank Reichert. Mitder Wahrnehmung eines Assessors bringt er die handwerklichenAspekte bei der Einrichtung einer Plattform an den Interes -sierten.

Dabei vergisst er nicht die Philosophie, die hinter jedem Schrittsteht, und unterscheidet sich so von Anleitungen schwedischerMöbelhäuser. Probieren geht jedenfalls über Studieren – ob vor-erst mit einem privaten oder vielleicht anonymen Profil.

Sofern es überhaupt schon einen geodätischen Blick auf SocialMedia gibt, versuchen wir es folgend gleich mal mit einem ganzanderen: dem des Journalisten und Theologen Miguel-PascalSchaar, eines klaren Befürworters der digitalen Kommunikationvia soziale Netzwerke.

Die Erfahrung bei der Selektion digitalen Inhalts beim Konsumsollte für die eigene Genese verwendet werden, findet er.

Wie Reichert propagiert er das Probieren. Warum soll man nichtmal als Malermeister Max Makel aus Marl auftreten? Menschenwollen unterhalten werden, Humorfreie kommen nicht weiter.

Anhand einiger Adressen zeigt Schaar uns, wie viel Kommuni -kation von Menschen betrieben wird, die scheinbar ähnlicheKon taktschwierigkeiten haben wie wir.

Die angekündigte Auffassung des Justitiars zum Thema gibt unsabschließend Lisa Keddo-Kilian. Die Restriktionen aus der Be rufs-ordnung der ÖbVI als Beliehener und das Recht auf freie Be -rufsausübung bilden hier das bekannte Spannungsfeld. Da derÖbVI kaum Subjekt der Rechtsprechung ist, werden Vergleichezu verwandten Berufsgruppen notwendig.

Wie können im Rahmen einer sachlichen Information (Was istnoch zurückhaltend, was ist schon eine werbende Anpreisung?)technische Möglichkeiten wie Links, Metatags, »Gefällt mir«-Plug-ins oder AdWords genutzt werden.

Ist die Rechtsauffassung einer Aufsichtsbehörde trotz oder we-gen der Liberalisierung des Werberechts auch konform zur Recht-sprechung? Diese Fragen beantwortet Keddo-Kilian umfang reich.

Das FORUM bzw. der Berufsverband freut sich auf Ihre Meinung,am besten gleich persönlich auf dem BDVI-Kongress in Schwe -rin. Im Fokus des Themas »Generationen im Wandel – Kon flikteund Lösungen« stehen auch Social Media als gesell schaft licherWertewandel bzw. technische Innovation.

Wir wünschen uns, dass Sie gebildeter und williger, also allseitsgestärkter, ans Werk gehen können.

N och umfangreicher als im letzten Heft tritt das Thema »Social Media« in dieser Ausgabe

an. Das FORUM war selbst überrascht, wie viele und welche Reaktionen es bisher gab.

Ob Freude oder notwendiges Übel: Beide Seiten entdeckt man bei der Lektüre der Artikel. Wer nach

Musterrezepten oder Lösungen sucht, dem kann vorerst nicht geholfen werden.

Dipl.-Ing. Martin UllnerFORUM-RedaktionE-Mail [email protected]

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IMMOBILIEN MANAGEMENTMANAGEMENT

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D ie Diskussionen über die Beiträge zu sozialen Netzwerken im Internet und über

Online-Werbung im FORUM 1/2012 haben das große Interesse der Fachkollegen an

die ser Thematik gezeigt.

Um diese Diskussion weiterzuführen, hat die Redaktion kurzfristig einige Kolleginnen und

Kollegen gebeten, ihre Erfahrungen mit den Außenauftritten ihres Büros mitzuteilen. Trotz sehr

knapper Termine haben sich die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Carsten Bruns aus Osterholz-Scharmbeck | Detlev Will aus Ulm | Steffen Möbius aus Malchin

und Andreas Pippig aus Freital an unserer kleinen Umfrage beteiligt. Dafür herzlichen Dank!

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MANAGEMENT MANAGEMENT

Ich habe noch kein Werkzeug zur Überprüfung derWirksamkeit von Werbemaßnahmen installiert. Der Hauptteil desUmsatzes wird durch Bestands kunden generiert, wo die Wer-bung ohnehin keinen Nutzen hat. Neu kunden frage ich spora -disch nach ihrem Weg zu mir.

2. Können Sie einschätzen, wiesich klassische analoge Medien(Telefonbuch, Anzeigen, Imageartikel, …) im Vergleich zu digitalen Medien behaupten?

BRUNS | Momentan scheinen alle Medien in etwa gleich wich -tig zu sein. Unsere Kunden sind zwischen 20 und 80 Jahre alt.Davon abhängig werden unterschiedliche Medien zur Recher -che genutzt. Es ist jedoch festzustellen, dass die digita len Me-dien an Bedeutung gewinnen.

WILL | Die klassischen analogen Medien, wie z. B. die GelbenSeiten oder Telefonbücher, werden ihre Berechtigung behal-ten, solange die kostenlose Verteilung bei den Haushalten ge -währleistet ist. Nach meiner Meinung verlagert sich die Bedeu -tung hin zu den digitalen Medien wie Internet und sozialen Netz werken.

MÖBIUS | Für mich genießen analoge Medien und digitaleMe dien die gleiche Priorität. Aber um uns als Dienstleistungs -unternehmen geht es ja weniger, der Kunde steht ja hier imMit telpunkt.

Die Summe der Auftraggeber/Antragsteller, die uns als Ver-messungsbüro finden und beauftragen, kommt aus dem priva -ten, kommunalen, behördlichen und wirtschaftlichen Sektor.Hier werden alle Medien gleichermaßen genutzt, um uns alsVermessungsbüro zu erreichen und mit uns zu kommunizieren.

Als Büro führen wir aber keine Befragung unserer Kundendurch, aus welchen Medien oder welchem Beweggrund sie unserBüro nun gewählt haben.

Das fachliche Problem des Kunden steht im Mittelpunktund oft dazu auch seine zeitlichen Zwänge.

INTERVIEW ZU AUSSENDARSTELLUNG UND IMAGEAUFBAU ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEURE

1. Welche Mittel und Medien nutzenSie, um auf Ihre Leistungen undIhr Büro aufmerksam zu machen? Wie schätzen Sie deren Wirksamkeitein? Gibt es Informationen IhrerAuftraggeber, wie sie auf Ihr Büroaufmerksam geworden sind?

BRUNS | Neben einer Homepage und Telefonbucheinträgenhaben wir eine Firmenbroschüre, die gedruckt verteilt oder alsDownload von der Homepage heruntergeladen werden kann. Diemeisten Neukunden erhalten wir durch Empfehlungen zu frie -dener Kunden. Einige sind in der letzten Zeit aufgrund unseresInternetauftritts auf uns aufmerksam geworden.

WILL | Die beste Werbung sind zufriedene Kunden, die einenwei terempfehlen. Dies alleine genügt jedoch nicht, um fortlau-fend neue Kunden gewinnen zu können, entsprechend setzenwir in unserem Büro auf eine Vielzahl von Medien. Hierzu ge hö-ren die »Klassiker« wie die Telefonbücher (Das Örtliche, Regional,Gelbe Seiten) sowie lokale Adressbücher und Stadtratgeber. DasInternet nimmt eine immer wichtigere Rolle ein, weshalb wirschon früh mit einer eigenen Homepage über unsere Leistun-gen informiert haben. Zusätzlich schalten wir in Verbindung mitabgeschlossenen Projekten Anzeigen.

Die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen können wir nurgrob abschätzen, es wird nur vereinzelt beim Kunden nachge-fragt, wie er auf uns aufmerksam geworden ist.

MÖBIUS | In den üblichen analogen Medien wie Telefonbü -chern, Gelben Seiten, Branchenbüchern werden wir in ausge -wählten Orten des Landkreises selbst und in den unmittelbarenNachbarkreisen als Vermessungsbüro gefunden. Eine selbst er-stellte Website präsentiert das Büro in der großen digitalen Welt.Mit ausgewählten fachlichen Informationsblättern oder Flyernzu Themen der Katastervermessung und Ingenieurvermessungmöchten wir unsere telefonischen Auskünfte und Beratungs -leis tungen unterstreichen.

Ein Hauptaugenmerk gilt aber der persönlichen Beratungbeim Kunden durch mich persönlich als ÖbVI oder durch Mit -arbeiter, mit dem Willen und Ziel, fachliche Auskünfte und Lö-sungsvorschläge zu unterbreiten.

Die größte Aufmerksamkeit für das Büro konnten wir nachmeiner Meinung bei Auftraggebern in der Vergangenheit durchpersönliche Auftritte bzw. Gespräche erzielen.

PIPPIG | Medien zur Präsentation von Leistungen und Büro:eigene Internetpräsentation, Telefonbücher (off- und online),»ÖbVI sind für Sie aktiv«, Give-aways (Landkarten mit Wer-beeindruck), Xing, diverse Online-Datenbanken, Baustellen-werbung, Sponsorenwerbung. Google AdWords habe ich wiederabgeschaltet (zu teuer/zweifelhafter Erfolg).

Die beste Werbung sind zufriedene Kunden

EIN FORUM-INTERVIEW | VON WOLFGANG GUSKE & MARTIN ULLNER

Andreas Pippig

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PIPPIG | Mit Statistiken aus dem eigenen Büro kann ich hiernicht dienen. Ich denke, dass je nach Verfügbarkeit und denKenntnissen der potenziellen Nutzer der digitalen Medien dieanalogen Medien zurückgedrängt werden.

3. Verfügen Sie über eine eigeneWebseite? Wenn ja, welche Stellungnimmt sie für das BekanntmachenIhrer Leistungen und für die Auftragsakquise ein? Wie sichernSie die inhaltliche Aktualität der

Webseite?

BRUNS | Wir verfügenüber eine Webseite. Sie istfür einen Teil der Neukun-den der erste Kontakt mitunserem Büro. Die inhalt -liche Aktualität stellen wirselber in regelmäßigen Ab-ständen sicher. Die neu enThemen werden mit dembeauftragten Medien ge -stalter durchgespro chen.

WILL | Unsere erste In-ternetseite wurde im Jahr2000 freigeschaltet, auf-grund einer Umfirmie -rung des Ingenieurbüroserfolgte vor kurzem eineNeugestaltung der In -ternetseiten. Für die Ak-

tua lisierung der einzelnen Seiten setzen wir ein Cross-Media-System ein. Damit lassen sich bequem Inhalte pflegen und er -gänzen. Zusätzlich entwickeln wir derzeit eine mobile Versionunserer Homepage zur optimalen Darstellung auf Smartphoneoder Tablet-PC. Das Internet nimmt für uns die wichtigste Stel-lung zur Bekanntmachung unserer Leistungen und zur Präsen-tation des Büros ein.

MÖBIUS | Unsere Website unter www.stmoebius.de ist seitdem Jahre 1998 die dritte Version und wurde hier im Büro mitHilfe der Mit arbeiter selbst erstellt.

Da steckt natürlich eine Menge Arbeit dahinter. Texte, Bil -der und Design in eine real digitale Vorstellung zu bringen kanneine Weile dauern. Mit Geduld und Ausdauer kommt je der auchhier zum Ziel. Da fast alle Mitarbeiter mit kleinen oder großenAufgaben eingebunden waren, haben wir der Website viel Auf -merk samkeit geschenkt. In regelmäßigen Abständen bekommenwir auch positive Rückmeldungen von Kunden zum Informations -

5. Haben Sie – gerade die letzteFrage betreffend – Wünsche oderForderungen an das FORUM oder den BDVI, die solche Aktivitätenunterstützen könnten?

BRUNS | Ich finde es gut, dass im FORUM im Heft 1/2012 überdas Thema berichtet wurde. Dennoch glaube ich, dass in unse rerBranche momentan der persönliche Kontakt und die Werbungzufriedener Kunden das beste Aushängeschild sind. Inwie weitAktivitäten vom FORUM oder vom BDVI in sozialen Netz werkenzur Bekanntheitssteigerung des ÖbVI beitragen, vermag ich nichtabzuschätzen.

WILL | Der Einstieg in soziale Netzwerke sollte durch umfang -reiche Informationen seitens des BDVI unterstützt werden, z. B.durch das BDVI Bildungsinstitut.

MÖBIUS | Natürlich habe ich als Mitglied des BDVI eigeneVorstellungen und Ideen zum Verbandsleben. Wenn wir in Zu -kunft über die Nutzung von sozialen Netzwerken sprechen, soll-ten wir die vorhandenen Medien und Möglichkeiten innerhalbunseres BDVI für jedes Mitglied uneingeschränkt öffnen. Ich den-ke da an einen kritischeren Blick des FORUM auf unsere BDVI-Gremien. Das Bildungsinstitut des BDVI sollte jedem Mitgliedvöllig zugänglich sein, unabhängig von angebotenen Seminar -terminen und Tagungsorten. Verbessern würde ich die Möglich -keiten der Redaktion des FORUM, damit auch in den entfern-testen Winkeln des Landes mal direkt die Stimmung in den Bürosgemessen werden kann.

PIPPIG | Unterstützung ist immer gut, aber zurzeit habe ichkei ne Vorstellung, wie das ansatzweise aussehen könnte.

6. Nutzen Sie außer den angespro -chenen noch andere Formen, um aufIhre Leistungen und Ihr Büro auf -merksam zu machen? Welche sind das?

BRUNS | Nein.

WILL | Unsere Mitarbeiter im Außendienst, themenbezogeneRundschreiben an potenzielle Auftraggeber z. B. nach Ge set zes-änderungen oder bei neuen Leistungsangeboten, Werbe artikelwie z. B. Kalender.

MÖBIUS | In erster Linie zählt für jeden Kunden im Büro derService rund um das Vermessungsgeschäft. Das heißt für mich:Beratungsleistungen, Termintreue, hoher Qualitätsstandard. Da -mit konnten wir uns in der Vergangenheit immer noch am bes -ten empfehlen.

PIPPIG | Keine.

7. Wie viel Zeit wenden Sie inIhrem Büro für Imageaufbau und -pflege, für die Information Ihrer Auftraggeber in etwa auf?

BRUNS | Insgesamt betrachtet verwenden wir relativ wenigZeit für einen gezielten Imageaufbau. Wir versuchen, immer ei -ne umfassende Beratung sowie eine schnelle und exakte Durch-führung unserer Gewerke sicherzustellen. Auch dies ist ein Image aufbau, der durch die tägliche Arbeit entsteht. In persön-lichen Kontakten mit den Auftraggebern und bei Sonderaktio-nen zu bestimmten Anlässen können viele Informationen aufdirektem Weg weitergegeben werden.

WILL | Diese Frage lässt sich sehr schwer beantworten, da wirdie Zeiten für Imageaufbau und -pflege nicht extra erfassen.Die büroeigene Öffentlichkeitsarbeit wird in unserem Büro kon-tinuierlich praktiziert.

MÖBIUS | Ein spezieller Zeitaufwand ist für mich schwer mess-bar. Wenn ich mir etwas in den Kopf gesetzt habe, was auchmei ne Mitarbeiter gut und sinnvoll finden, dann wird es ge -macht.

PIPPIG | Darüber führe ich keine Aufzeichnungen.

Dr. Wolfgang GuskeFORUM-RedaktionE-Mail [email protected]

Dipl.-Ing. Martin UllnerFORUM-RedaktionE-Mail [email protected]

Steffen Möbius

Carsten Bruns

gehalt. Die Aktualisierungen, das muss ich auch zugeben, blei -ben ein Problem. Die letzte Aktualisierung war Dezember 2011.

PIPPIG | Ich habe eine eigene Internetpräsentation. Das ge -fühlte maxi male Aktualisierungsintervall beträgt drei Monate.Vor meiner eigenen Internetpräsentation würde ich eher aufeine Anzeige im Telefonbuch verzichten.

4. Haben Sie sich für Ihre Aufgaben schon einmal sozialer Netzwerke im Internet bedient –wenn ja, welche Erfahrungen habenSie dabei gewonnen? Wenn nein –könnten Sie sich das für dieZukunft vorstellen?

BRUNS | Wir haben bisher so gut wie keine eigenen Erfah -rungen mit sozialen Netzwerken im beruflichen Alltag gemacht.Eine stärkere Nut zung für die Zukunft ist nicht ausgeschlossen.

WILL | Nein, bisher war dies für mich kein Thema. Da die so -zia len Netzwerke jedoch immer mehr an Bedeutung gewinnen,wird hier kein Weg daran vorbeiführen.

MÖBIUS | Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Internet,da bin ich ehrlich, das findet hier im Büro nicht statt.

Ich habe das Thema persönlich völlig ignoriert. Einen Denk -anstoß hat mir aber der Beitrag in der letzten FORUM-Ausgabegeliefert. Ich werde mich dieser Möglichkeit aber in Zukunftnicht verschließen wollen, wobei ich zurzeit noch keinen Nut -zen für ein Vermessungsbüro erkennen kann.

Da nutze ich doch gleich die Gelegenheit mit einer Fragean die Kollegen. Wer könnte mir denn mit ein paar Tipps be-hilf lich sein, ein soziales Netzwerk sinnvoll für ein Vermessungs -büro zu nutzen?

PIPPIG | Ich habe vorkurzem bei Xing ei -nen Ausbildungsplatzzum Vermessungs -techniker inseriert.Ein Erfolg dieses Inse-rates sowie des schonlänger existierendenProfiles ist bislangnicht messbar. Viel -leicht sollte ich dasInserat wegen derZielgruppe lie ber beiFacebook ver öf fent -lichen.

Detlev Will

MANAGEMENT

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TECHNIK TECHNIK

Dipl.-Ing. Frank ReichertGeschäftsstelle BDVI-Landesgruppe BrandenburgE-Mail [email protected]

Der Trend um Facebook, Google+, Xing und Co. reißt nichtab. Über das Für und Wider einer Unternehmenspräsenz

auf den Social-Media-Plattformen lässt sich trefflich streiten.Die beiden Aufsätze im vorigen FORUM-Heft haben dies ver -deutlicht. Manch Büroinhaber wird wohl nach der Lektüre überdas Thema nachgegrübelt und sich die Frage gestellt haben:Muss ich die sozialen Medien nutzen, nur weil es angeblich alletun?

Ein Teil der (neuen) Medien beschwört ja mittlerweile fast dasBild herauf, ein nicht bei Facebook vertretenes Unternehmenwürde den Anschluss verpassen oder könnte gar gleich Insol-venz anmelden, weil es den Draht zu den potenziellen Kundender jüngeren Generation verlieren würde. Andere halten dasGanze für Spielerei und reine Zeitverschwendung.

Vermutlich wohnt – wie so oft – beiden Sichtweisen ein Körn -chen Wahrheit inne. Wenn man vor allem mit Kunden und Ge -schäfts partnern arbeitet, die sich viel im Internet bewegen, sokann eine Facebook-Unternehmensseite durchaus Sinn machen.Man darf sich jedoch nicht der Illusion hingeben, dadurch ingroßer Zahl neue Kunden zu gewinnen. Eine eigene Social-Me-dia-Präsenz für Unternehmen dient eher zur aktiven Kunden-bindung und der Steigerung des Bekanntheitsgrades. Danebengilt die Stärkung des eigenen öffentlichen Erscheinungsbildesals positiver Nebeneffekt, da man sich als modernes Unter neh -men präsentiert, das sich in den sozialen Netzwerken aus kenntund auch dort als Ansprechpartner für seine Kunden bereit-steht.

So interessant die sozialen Plattformen auch sind, so sollte sichder investierte Aufwand auch lohnen. Dabei muss man für dieEinrichtung und Erstellung einer Facebook-Seite nicht viel Geldausgeben. Das Einrichten von Profilen in sozialen Netzwerkenwie Facebook, Google+ und Xing ist in der Regel kostenlos. Alleweiteren Maßnahmen schlagen jeweils nur mit dem internenAufwand für die Inhaltspflege und fortlaufende Redaktion zuBuche. Dem Ausprobieren steht also nichts im Wege, und sei esnur, um künftig mitreden zu können oder um einfach nur deneigenen Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten, auf ihren pri-vaten Profilseiten zu ihrem Arbeitgeber zu verlinken.

Facebook unterscheidet grundsätzlich zwischen privaten Pro-filen und Firmenseiten. Für Unternehmen und Organisationengibt es »offizielle Seiten« (früher »Fanseiten« oder »Fanpages«genannt), die etwas anders funktionieren als Privatprofile. Umeine Facebook-Seite für das eigene Büro zu erstellen, muss manzunächst mit einem Privatprofil auf Facebook vertreten sein.Die Erstellung eines solchen persönlichen Profils ist demzufolgedie erste Aktivität auf Facebook. Hier kann man seine Freundesuchen und »als Freund hinzufügen«, d. h. in sein persönlichesNetzwerk einladen. Die von den »Freunden« geteilten Mittei -

lungen, die so genannten Status-Updates, kann man dann aufder Startseite seines persönlichen Facebook-Desktops verfol-gen und nach Gefallen mit einen Kommentar oder auch nur ei -nem »Gefällt mir« versehen. Eigene Meldungen, Links, Fotos usw.werden in der Chronik (engl. Timeline) des eigenen Profils veröf-fentlicht.

Das Anlegen einer persönlichen Profilseite ist denkbar einfach.Auf www.facebook.com trägt man in die vorgegebenen FelderNamen und Mail-Adresse ein. Zu beachten ist lediglich, dass nichtanstelle des Namens bereits die Firmenbezeichnung eingetra-gen wird, denn damit würde man sein offizielles Unter neh mens -profil wie eine »Privatperson« anlegen. Nach der Bestätigungder Mail-Adresse führt Facebook Schritt für Schritt durch dieersten Aktionen, die man aber auch überspringen und zu einemspäteren Zeitpunkt ergänzen kann. Nach dem Regis trie rungs pro-zess sollte man sich die »Privatsphäreneinstellungen« vor neh -men und unter »Profil bearbeiten« festlegen, ob Profilinforma -tionen wie z. B. der Wohnort für die gesamte Welt, die Freundeoder niemanden außer einem selbst sichtbar sein sollen.

Mit dem eigenen Profil sind die Voraussetzungen geschaffen,eine Facebook-Unternehmensseite einzurichten. WesentlicherUnterschied zu einem privaten Profil ist, dass andere Nutzerkeine »Freunde« von Unternehmen werden, sondern ihr Inter-es se durch einen »Gefällt mir«-Button bekunden. Nach dieserpositiven Interaktion erhält ein Nutzer (oft auch als »Fan« be -zeich net) dann die Informationen und Meldungen eines Unter -nehmens auf dem gleichen Weg wie bei seinen Freunden aufseiner Startseite präsentiert.

Eine Facebook-Seite kann aus dem privaten Profil heraus bzw.unter dieser Adresse angelegt werden:www.facebook.com/pages/create.php. Als Art der Seite wähltman »Lokales Unternehmen oder Ort«, anschließend die Kate-gorie »Dienstleistungsunternehmen«, danach die Adresse undzum Schluss eine Telefonnummer. Nach der Bestätigung folgtman dem Registrierungsprozess, wobei auch hier problemloseinzelne Schritte übersprungen und später nachgeholt werdenkönnen. Auf jeden Fall sollten ein Profilbild/Logo (Auf lösung160 × 160 Pixel) und ein individuelles (hochwertiges) Titelbild(851 × 315 Pixel) hochgeladen und die Infoseite vollständig aus-gefüllt werden. Ebenfalls wichtig ist, im Info- Be reich der Seitedas Impressum nicht zu vergessen und dabei die Regeln zu be -achten, die auch für die Firmen-Homepage gelten.

Nun gilt es, aktiv um »Fans« für die Seite zu werben, schließlichsoll sie als Kommunikationsschnittstelle mit den Kunden dienen.Zunächst kann man in E-Mails auf den Facebook-Auftritt desUnternehmens aufmerksam machen. Eine einfache Mög lich -keit ist auch die Integration der Facebook-Seite in die bestehen-de Homepage mit einem von Facebook vorgefertigten Social

Plug-in. Das bekannteste ist der »Gefällt mir«-Button, der be -reits in Hunderttausende Webseiten integriert ist. Wenn mansich dafür entscheidet, sollte man bedenken, im Impressum derHomepage eine Datenschutzerklärung für die Nutzung von Face -book-Plug-ins aufzunehmen. Muster dafür findet man im In-ter net mit den Suchbegriffen »Datenschutzerklärung Facebook«.

Ausschlaggebend für den Erfolg der Seite sind nicht in ersterLinie die als Fans gewonnenen Kunden, sondern die in der Chro -nik veröffentlichten Inhalte. Ein Community-Mitglied der heu -tigen Zeit will unterhalten werden und regelmäßig, aber nichtzu penetrant interessante, aktuelle Informationen erhalten.Wichtig ist eine authentische Darstellung des Unter neh mens,wobei die Inhalte zur Interaktion einladen und relevant für dieNutzer sein sollten. Ein Fehler wäre es, die Facebook-Seite mitWerbung des eigenen Unternehmens zu überfrachten, was demKonzept von Social Media widerspricht.

Gelingt es nicht, die Seite laufend aktuell zu halten, so ist esein Leichtes, sich vorübergehend oder endgültig von seinemFacebook-Auftritt zu trennen. Man muss die Seite nicht gleichwieder löschen, sondern man kann jederzeit die Sichtbarkeitder Seite auf »unveröffentlicht« stellen, so dass sie künftig (auchfür all jene Nutzer, denen die Seite gefällt) verborgen ist. Die Sei -te wird erst wieder sichtbar, wenn man sie in den Seiten ein stel-lungen wieder auf »veröffentlicht« zurück setzt. Will man seineFacebook-Aktivitäten ganz beenden, so kann man das gesamtepersönliche Facebook-Profil löschen. In den Sicherheitseinstel -lungen wählt man dazu »Deaktiviere dein Konto«.

Kein Grund, sich von Facebook wieder zu verabschieden, solltedie Furcht vor negativem Feedback sein. Zum einen kann manin den Seiteneinstellungen die Optionen ausschließen, dass je -der direkt in die Chronik schreiben darf.

Zum anderen kann man durch kompetente Antworten sein ei -genes Image stärken, wenn die Kunden sehen, dass man offenmit Kritik umgeht.

Ein Erfolgskonzept für Facebook gibt es nicht. Es ist vor allemder Nachhaltigkeitseffekt, der in den sozialen Medien die ent -scheidende Rolle spielt.

FRANK REICHERT | MAHLOW

TechnischeAspekte vonFacebook

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natur, unter jedem Artikel auf der Homepage und auf je derDrucksache die Fanseite angeben und dafür werben. Anfangsist auch ein Hinweis an Mitarbeitende und Freunde hilfreich, umdie Ersten für den neuen Auftritt zu begeistern. Aber jeder sollteauch akzeptieren, wenn man sich nicht als Fan registrieren las -sen möchte. Eine zu aufdringliche Anfrage ist kontraproduktivund schadet dem eigenen Anliegen. Anbieten ja, aufdrängen nie.

Besondere Vorsicht sollte man aber bei der Namensgestaltungvon Fanseiten walten lassen. Aus nicht nachvollziehbaren Grün -den kann der Name einer Facebook-Fanseite nicht mehr geän-dert werden, der Konzern verfolgt damit eigene Interessen. DerAutor dieses Artikels hatte bei der Einrichtung einer Fanseite ein -mal einen Buchstaben vertauscht. Am Ende halfen nur die Lö -schung und komplette Neuanlage der Seite. Tipp: Unbedingt ver-meiden!

Sinnvoll dagegen ist das Blättern durch die Auftritte von Wett -bewerbern, großen Firmen, aktiven Bürgerrechtsgruppen und vonso manchem Prominenten. Manche Ideen sind gut, nicht allessinnvoll, aber wer eine eigene Seite betreiben will, sollte vonanderen lernen und auch mal sich selbst korrigieren. Eine guteFacebook-Seite besticht durch Lebendigkeit, einen angemesse-nen Umgang mit dem Thema, Reaktionsschnelligkeit auf User-Beiträge, einen guten optischen Eindruck, Relevanz und einePrise Humor.

Die Seite der Bundeskanzlerin ist beispielsweise nicht auf Dialogaus, aber dieser entwickelt sich heftig im Austausch von Kom-mentaren. Vieles ist durch den Darstellungsdrang mancher Kom-mentatoren erklärbar, nicht selten finden sich aber auch inte -ressante Meinungsbeiträge. Zudem Videos und Bilder der CDU-Chefin. Immerhin 157.000 Fans lassen sich durch ausschließ -liches Posten von Links langweilen, aber für weniger stark be-suchte Seiten kein Vorbild: facebook.com/AngelaMerkel

»Prüfet alles, das Gute behaltet«, heißt es im Neuen Testament.Der Zusammenschluss der Evangelischen Kirchen in Deutsch-land (EKD) ist da noch nicht so weit. Das bekanntere Kürzel desVerbandes ist gar nicht zu finden. 1.554 User folgen der Seite,die wie die Kanzlerin lediglich Links postet und die die Kommu-nikation anderen überlässt: facebook.com/ekd.de

Ein positives Beispiel ist dagegen das kleine Erzbistum Berlin. An-gepasst an Social Media, jedoch ohne anbiedernd zu sein, zeigtsich das katholische Erzbistum offen und lebendig. Da gibt’sdann auch mal den Kardinal beim Fußball, beim Radeln odermit einer Einladung zur Star-Wars-Messe. 649 Leuten gefällt’s.May the force be with you: facebook.com/erzbistumberlin

Ein Kloster muss nicht immer eine Ruine sein oder an Um bertoEcos »Name der Rose« erinnern, dies soll der Auftritt via Twit-

ter und Facebook des Ökumenischen Rogate-Klosters in derHauptstadt aufzeigen. Glaube und Beten jenseits enger konfes-sioneller Grenzen, urban geprägt und offen. 460 User folgen:facebook.com/rogatekloster

Die Sommerferien starten bald. Spätestens am 1. Septemberstehen Stollen, Marzipankartoffeln und Schokoladennikoläusein den Supermärkten bereit. Die Initiative »Rettet den Advent«wehrt sich gegen die Unterwerfung unter den Terminkommerzund behauptet kühn: »Weihnachten beginnt am 25. Dezember!«Der Initiative folgen 323 Fans: facebook.com/RettetdenAdvent

Auch das Ende unseres Lebens braucht die Kommunikation. DerFriedhof der Brüder Grimm in Berlin-Schöneberg zeugt von derLebendigkeit einer Parkanlage in der Großstadt, vermittelt Grab-patenschaften und beantwortet Fragen zu Öffnungszeiten. Wich-tig und sinnvoll bei Fanseiten: Bilder, gute Bilder, schöne Bilder!Begeisterung geht auch übers Auge. Daher bei der Gestaltungimmer auch an die Visualisierung denken, denn der Friedhof lebt:facebook.com/Kirchhof

Der Alte Zwölf-Apostel-Kirchhof versucht die Entwicklung derJahreszeiten zu dokumentieren, gibt Tipps zur Pflanzenpflege,hilft Rat suchenden Hobbygärtnern und gibt Dating-Tipps mitImkern. Lebendigkeit und immer auch eine Spitze Humor hilftzu begeistern und bei der Fangewinnung. Die Biene kommt zurBlume auf: facebook.com/Apostelkirchhof

Humor spielt eine wichtige Rolle, wenn man seine Fans haltenwill. Der Schwarm zieht sonst weiter. Die hohen Klickzahlen be-weisen, dass Social Media auch Unterhaltung zwingend be in -halten sollten. Buy one shoe, get one free! Manchmal haar scharfan der Geschmackskante, doch 153.000 Fans wollen es bunt:facebook.com/besenstilvoll

Deutlich weniger haben Freude an der Auflistung skuriler Dingewie Taschenlampen Außerirdischer. Allerdings zu Unrecht, denndie Welt unnützer Dinge kann so wunderbar sein. Hier wärenwir wieder bei Weihnachten und dem Bedarf an Geschenkideen.Trotz Sommer mit Spekulatius, das Fest kommt schneller als ge -dacht: facebook.com/BrauchtKeinMenschMussIchHaben

Viel Spaß beim Entdecken, Wundern, erfolgreichen Kommuni -zieren in den digitalen Welten!

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Die Zeiten medialer Monologe gehören der Vergangenheit an.Eine bloße Homepage als Aushängeschild ist möglich, aber

ohne Kommunikationsangebote langweilt sie. Wer online le dig-lich zeigen will, dass es ihn gibt, bleibt hinter seinen Mög lich -keiten im Netz zurück. Wie mit einem Buch in der Bibliothek:Es verstaubt, wenn keiner danach fragt.

Der Hype um den Börsengang des Unternehmens zeigt es: OhneFacebook scheint es derzeit nicht zu gehen. Manche An zei gen -kampagne verweist lediglich auf das bekannte blaue Facebook-»F« und ruft mit dem Signet des Daumens zum »Gefällt mir« auf.

Die Frage, ob eine Institution in Social Media vertreten sein soll -te oder nicht, stellt sich eigentlich nicht mehr. Und wer mit-mischen und bekannt sein will, kann mit eigener Kreativitäteiniges bewegen. Die Chancen sind groß, manchmal sollte manmutig sein und es einfach probieren.

Für die Erstellung einer Fanseite auf www.facebook.com brauchtes ein persönliches Profil. Wer gänzlich ungeübt ist, sollte sicheine Versuchsseite anlegen. Dies aber nicht unbedingt mit demKlarnamen, also dem persönlichen, echten bürgerlichen Namen.Am besten am Anfang ein paar Tage als Max Mustermann un-ter wegs sein, schauen, wie es läuft und wie andere sich dar stel-len. Noch schneller und gänzlich unkompliziert geht die Neuan-lage eines Profils auf Twitter.

Um sich zu wundern oder manche Vorurteile über die Triviali -tät der Botschaften bestätigt zu bekommen, muss man bei Face-book nicht lange suchen. Vieles ist irrelevant.

Schwarmintelligenz? Sie ist selten aufbauend. Aber auch indi-vi duelle Besonderheiten sind zu vernachlässigen: Ein Pfarrer teiltdie Ergebnisse einer professionellen Fußpflege mit, ein Abitu rienthat einen Kater oder ein Mädchen findet seine Meerschwein chenso süß. Also: anschauen, durchatmen, weiterklicken.

Engagiertes Betreiben von Social Media sollte möglichst nichtzur Belastung werden. Für mich und andere: Lass mich nicht zurPlage meinem Nächsten sein.

Für Institutionen, Firmen und Vereine ist die Einrichtung einer»Fanseite« sinnvoll. Diese lässt sich schnell einrichten und ge -stalten. Facebook gibt den Rahmen vor. Fanseiten sind eine Mi -schung zwischen privatem Profil und Firmenhomepage. Es gehtin der Regel weniger persönlich zu, andererseits hat die Kom-mu nikation alle Chancen, wenn man es denn will und sich en-gagiert.

Die Relevanz einer Seite ergibt sich durch deren Fanmenge. Wasbei Twitter die Anzahl der Follower ist, ist bei Facebook die Zahlder Fans. Wer eine Seite eingerichtet hat, sollte in jeder Sig -

MANAGEMENT MANAGEMENT

Miguel-Pascal SchaarFreier [email protected]

MIGUEL-PASCAL SCHAAR | BERLIN

Facebook: Prüfet alles.Das Gute behaltet.

AM ANFANG WAR DIE IDEE. MITMISCHEN IN SOCIAL MEDIA.

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RECHT

II. BERUFSRECHTLICHE VORGABEN

Innerhalb des Berufsstandes der Öffentlich bestellten Vermes-sungsingenieure herrscht nach wie vor Unsicherheit über dieberufsrechtliche Zulässigkeit von Kommunikationsmaßnahmen.Im Jahre 2007 hat sich das Oberverwaltungsgericht NRW (OVGNRW, Urteil vom 04.09.2007, Az. 14 A 4267/05) erstmals mitdem Werbe auf tritt eines Öffentlich bestellten Vermessungs -ingenieurs im Internet und dem Werbeverbot (»Werbung ist demÖffentlich bestellten Vermessungsingenieur nicht gestattet«),wie es z. B. noch in einigen Berufsordnungen (z. B. in Nordrhein-Westfalen und vielen anderen Bundesländern) noch existiert,auseinandergesetzt.

Das OVG NRW hat in seinem Urteil (vom 04.09.2007, Az. 14 A4267/05) ausdrücklich betont, dass das Grundrecht der Berufs-freiheit auch für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurals beliehenen Freiberufler gilt. Die durch Artikel 12 Abs. 1 GGge währleistete Berufsausübungsfrei heit, wozu auch das Werbe-recht zählt, schützt die berufliche Außendarstellung des Grund-rechtsträgers einschließlich der Werbung für die In an spruch nah-me seiner Dienste auch dann, wenn es sich um einen An ge hö -ri gen eines staatlich gebundenen Berufes handelt. Das Wer be -verbot ist ein Eingriff in die durch Artikel 12 Abs. 1 GG ge schützteFreiheit der Berufs aus übung und bedarf deshalb nach Satz 2dieser Norm einer gesetzlichen Grundlage, die den Anfor derun -gen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Ge setze ge -nügt. Ein solcher Eingriff ist dann mit Artikel 12 Abs. 1 GG ver -einbar, wenn er vernünf ti gen Zwecken des Gemeinwohls dientund den Grundrechts träger nicht übermäßig oder unzumut barbelastet. Die Landes vor schriften, die dieses strikte Werbever-bot vorsehen, stehen damit im Einklang, weil die Vorschrift ver-fassungskonform dahin ausgelegt werden kann, dass nur dieberufswidrige Werbung verboten ist. Das heißt, dass der Öffent -lich bestellte Vermessungs ingenieur nur berufsbezogen, inhalt -lich sachlich und nicht auf die Auftragserteilung im Einzelfallgerichtet werben darf. Im Um kehrschluss heißt dies: Der Öffent -lich bestellte Vermessungs ingenieur darf über seine Dienstleis-tung und Person informieren, soweit die Angaben berufsbezo-gen, inhaltlich sachlich und nicht auf die Auftragserteilung imEinzelfall gerichtet sind. Einschränkungen der Berufsfreiheitdurch Werbeverbote sind nur dann verfassungskonform, wennsie durch Gemeinwohlzwecke gedeckt sind und dem Verhält nis-mäßigkeitsgrund satz entsprechen.

Bei der Bestimmung, ob eine Ausnahme von dem Grundsatz derWerbefreiheit des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieursvorliegt, muss man sich den Sinn und Zweck vor Augen führen.Beschränkungen der dem Öffentlich bestellten Vermessungs -ingenieur erlaubten Werbung resultieren aus dem Spannungs -verhältnis zwischen seiner freiberuflichen Tätigkeit als Ingenieurund der Ausübung eines öffentlichen Amtes. Nach Ansicht des

I. EINLEITUNG

Das unter dem Namen »AIDA-Modell« tradierte Werbewir kungs -prinzip besagt, dass es bei der (Internet-)Werbung darum geht,

Aufmerksamkeit zu erzielen (attention),Interesse für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung herzustellen (interest), Begehrlichkeiten zu wecken (desire) und letztlich eine Vertragshandlung auszulösen (action).

Eine solche Darstellung der Werbewirkung ist allerdings auf denBerufsstand der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nureingeschränkt übertragbar. Der Öffentlich bestellte Vermes sungs -ingenieur ist aufgrund seiner dualen Tätigkeit als Frei berufler undBeliehener an strenge berufsrechtliche Vor schriften gebunden,die eine differenzierte Betrachtungsweise jeder Außendar stel -lung erforderlich machen. Als Träger eines öffentlichen Am tesist er verpflichtet, den Eindruck eines rein geschäftsmäßigen, amGewinn orientierten Verhaltens auszu schließen. Insoweit unter-liegt er mit seiner gesamten beruf li chen Tätigkeit werbe recht -lichen Restriktionen.

Trotz der berufsrechtlichen Einschränkungen ist die Internet-prä senz für den Berufsstand der Öffentlich bestellten Vermes-sungs ingenieure inzwischen zum Standard einer jeden beruf -li chen Außendarstellung geworden. Die Internetwerbung imSinne bezahlter Rankings und Suchmaschinenoptimierung wirdhingegen nur im Einzelfall betrieben. Es ist jedoch offen kundig,dass solche Mittel der Imagewerbung immer gefragter werden.Ebenso sind soziale Netzwerke – wie u. a. Facebook, Xing oderTwitter – »in«. Das soziale Netzwerk Facebook hat mittler wei -le mehr als 20 Millionen aktive Mitglieder in Deutschland. DerZu wachs ist immens. Nach Aussage des Branchenverbands Bit -kom e. V. waren zuletzt 40 Millionen Deutsche in einem sozialenNetz werk registriert (abrufbar unter www.bitkom.org ➞ Markt& Statistik ➞ »Social Media & Web 2.0« ➞ Artikel vom 28. No-vember 2011).

Aufgrund der Aktualität dieser Thematik und als juristischer Nach-trag zum Artikel von König/Ullner im FORUM 1/2012 (»SozialeNetzwerke im Internet«, Seite 260 ff.) soll dieser Beitrag einenÜberblick über den rechtlichen Handlungsrahmen eines Inter-netauftritts aufzeigen. Zunächst werden die berufsrecht lichenVorgaben (II.) erörtert, bevor auf die Internetpräsentationsmög -lichkeiten eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs imRahmen der eigenen Webseiten-Gestaltung und der Einbin dungin soziale Netzwerke (III.) eingegangen wird. Auch wird die Such -maschinenoptimierung als Mas sen kom mu ni kationsmittel (wiez. B. Google) juristisch beleuchtet werden, bevor ein Ausblickauf das Internetwerberecht des Öffent lich bestellten Vermes-sungsingenieurs vor genommen wird (IV.).

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RECHT

»Ich bin online, also bin ich«

LISA KEDDO-KILIAN | KÖLN

Internetpräsentation eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

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ten sei, kann die Verhältnismäßigkeit dieser Notarbe stimmungangezweifelt werden. Die Verwendung von berufsbezeichnen-den Domains ist grundsätzlich nicht als unzu lässig zu qualifi -zieren, sofern diese das unter der Domain anrufbare Angebotzutreffend beschreiben. Da der Irreführungsbegriff einheitlichauszulegen und den Rechtsanwälten glei cher maßen eine »an-reizende Werbung« verboten ist, ist es nicht ersichtlich, warumNotaren in höherem Umfang die Verwendung von gattungs- undgenerischen Bezeichnungen zu verbieten ist.

Für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur dürfte sichinsgesamt keine andere Betrachtungsweise ergeben. Vielfachwerden zulässige Domains wie »vermessungsbuero-name.de«verwendet.

b. Webseite

Die Internetseite (Webseite) als »elektronische Bürobroschüre«hat in ihrer Bedeutung die gedruckten Informationsmittel beiwei tem überstiegen. Für ihren Inhalt gelten im Grundsatz die -selben Regeln wie für die Bürobroschüre: Alle Angaben, die nichtsachwidrig-irreführend sind und an denen ein Informations -interesse des vermessungssuchenden Publikums besteht, sindzulässig.

Die individuelle Internetseite soll in erster Linie zur sachlichenInformation des vermessungssuchenden Publikums beitragen.Daher wird vertreten, dass sie zurückhaltend gestaltet sein mü -sse und nicht den Eindruck einer »werbenden Anpreisung« er-wecken dürfe. Im Hinblick auf den Charakter eines Internet -auftritts als einer »passiven Darstellungsplattform«, die nichtunaufgefordert potenziellen Interessenten aufgedrängt wird,erscheint insbesondere wie im freiberuflichen Werberecht eingroßzügiger Maßstab angebracht.

Angaben über Ort und Lage des Büros sowie über die Person desÖffentlich bestellten Vermessungsingenieurs und seinen Ver mes-sungswerdegang sind ebenso wie Fotos zulässig (siehe hier zuauch OVG NRW, Urteil vom 04.09.2007, Az. 14 A 4267/05). Eben-so sind Informationen zulässig, die sich auf die personelle undsachliche Ausstattung eines Büros sowie die Ausbildungsplätzebeziehen. Gleiches gilt für die Angabe der Qualifikation der Mit -arbeiter eines Büros. Zu den sachlichen Informationen zählenauch Gesetzestexte, wichtige berufsrechtliche Entscheidungensowie eigene oder fremde Fachveröffent lichungen. Problema-tisiert werden Publikationen ohne speziell vermessungsrecht -lichen Bezug. Zweck der Homepage ist gerade die Informationfür das vermessungssuchende Publikum. Daher sind auch all-gemeinverständliche Texte, die über vermessungstechnische The -men informieren, zulässig. Publikationen ohne jeglichen Bezugzur hoheitlichen Vermessungstätigkeit auf der Homepage sindunzulässig.

RECHT

Allgemeine Informationen über die Angelegenheiten, die fürdie hoheitliche Berufsausübung des Öffentlich bestellten Ver-messungsingenieurs von Bedeutung sind, sind anerkannt. Dazuzählen auch Informationen über die Institution des Öffentlichbestellten Vermessungsingenieurs und die dazugehörigen Pflich -ten. Darüber hinaus darf der Öffentlich bestellte Vermes sungs -ingenieur grundsätzlich auch vorsorgend auf Punkte hinwei sen,die im Rahmen einer späteren Vermessungstätigkeit von Bedeu-tung sein können, um dem Verbraucher eine bessere Vorberei -tung auf einen ersten Termin zu ermöglichen. Knappe Check-listen zu häufig vorkommenden Vermessungstätigkeiten sindunter keinem Gesichtspunkt zu beanstanden. Auch eine neu-tra le Eingabemaske für Online-Anfragen dürfte möglich sein.

c. Links

Die Einrichtung von Links (Verweise auf andere Internetseiten)dürfte dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur grund-sätzlich gestattet sein, jedoch nur auf solchen Webseiten, diekeine für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur unzu -lässigen Informationen enthalten. In der Regel sollen dies nichtkommerzielle Seiten sein. Zulässig ist z. B. die Angabe der BDVI-Webseite oder die der jeweiligen Ingenieurkammer des Bundes -landes. Es ist ferner darauf zu achten, dass durch die Gestaltungdieser Links nicht der wahrheitswidrige Eindruck eines beruf -lichen Zusammenschlusses aufkommen darf. Unter dem Ge sichts-punkt des Vertrauens in die Unparteilichkeit und Unabhän gig -keit des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist einesolche Verlinkung unzulässig. Einer Verlinkung seiner Seite mitanderen Internetanbietern darf der Öffentlich bestellte Vermes -sungsingenieur nur zustimmen, soweit diese Seiten unbedenk -lich sind. Hier ist darauf zu achten, dass es sich bei der Gestaltungder Verlinkung nicht um eine unzulässige Drittwerbung handelt.

d. Metatags

Metatags sind für den Betrachter unsichtbare Kodierungen aufInternetseiten, die dazu dienen, von Internetsuchmaschinenausgewertet zu werden und über Trefferlisten nach Such ein -gaben Nutzer auf die fraglichen Seiten zu lenken. Folgende Be -sonderheit gilt bei dem Einsatz von Metatags: Die im Metatagverwendeten Begriffe sind für den Nutzer des Internets nichtsichtbar, können gleichwohl den Aufruf der Internetpräsen ta -tion beeinflussen.

Das Metatagging fällt unter den Begriff der Werbemaßnahme.Hierunter ist jedes Verhalten zu verstehen, das bei verständigerWürdigung als direkte oder indirekte Anregung zur Vertrags -anbahnung verstanden werden kann. Die Angaben des Leistungs-spektrums eines Öffentlich bestellten Vermessungs ingenieurshaben sich daher an die Anforderungen des Werberechts zu hal-ten. Der Inhalt und die Gestaltung müssen dem Sachlichkeits-

Bundesverfassungsgerichts soll einer Verfälschung des dem Amtgeschuldeten Berufsbildes vorgebeugt werden (BVerfG, Beschlussvom 24.07.1997, Az. 1 BvR 1863/96 – zur Notarwerbung; sieheauch OVG NRW, Urteil vom 04.09.2007, Az. 14 A 4267/05 – In-ternetauftritt eines Öffentlich bestellten Vermes sungs inge -nieurs).

Im Folgenden soll nunmehr geklärt werden, wie sich der Öffent-lich bestellte Vermessungsingenieur im Rahmen eines Internet -auftritts auf der eigenen Webseite bzw. in sozialen Netzwerkenpräsentieren darf und welche rechtlichen Anfor de rungen hie -r an gestellt werden.

III. INTERNETWERBUNG

1 | Internetpräsentation auf der eigenen Webseite

a. Domain

Internetpräsentationen sind über eine von der Registrierstelleeinmalig vergebene Internetadresse, die so genannte Domain,auffindbar. Um die Effektivität einer Internetpräsentation zu stei -gern, werden einprägsame und logisch erschließbare Adres senverwendet.

In berufs- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht gilt für den Öf-fentlich bestellten Vermessungsingenieur, dass die Domain nichtden Eindruck einer Alleinstellung erwecken oder den Zugangvon Internetnutzern zu den Seiten von Konkurrenten behinderndarf. In der Vergangenheit ist es bei Freiberuflern zu zahl rei -chen Problemen mit der Verwendung von Gattungsbegriffenund geographischen Bezeichnungen in Internetdomainnamengekommen.

Bei den Notaren etwa ist es nunmehr ausdrücklich verboten,no tarbezogene Gattungsbegriffe ohne individualisierende Zu -sätze (etwa »Notar.de«, »Notariat.de«) und notarbezogene Gat-tungsbegriffe im Zusammenhang mit der Bezeichnung geo gra -phischer oder politischer Einheiten zu verwenden (z. B. »Notar-x-Stadt.de«, »Notar-y-Land.de«). Auch die isolierte Verwendungvon sonstigen Gattungsbegriffen (»Notar-Erbrecht.de«, »Rechts -beratung.de«) und die isolierte Verwendung von Namen, die auchvon anderen Notaren getragen werden (»Notar-Mueller.de«), sol-len nach dem Willen der Bundesnotarkammer unzulässig sein.Nach Ansicht der Bundesnotarkammer geht außerdem von Gat-tungsbegriffen eine »anreizende Wirkung« aus.

Im Hinblick darauf hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom17.05.2001, Az. I ZR 216/99) zum freiberuflichen Berufsrecht sta -tuiert, dass auch eine Domain mit allgemeinen Begriffen grund -sätzlich zulässig und die Irreführungsgefahr nicht über zu be wer-

gebot entsprechen. Metatags, die inhaltlich von der Homepageerfasst werden, sind zulässig. Andere Metatags sind irreführendund daher verboten.

e. Gästebuch

Die Einrichtung eines Gästebuches auf der Homepage des Öf-fentlich bestellten Vermessungsingenieurs wird überwiegendkritisch gesehen, weil die erhofften lobenden Einträge ande rerBesucher der Internetseite keine sachliche Information der Öf-fentlichkeit und eine Umgehung des Verbotes wertender Wer-bung seien. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur darfweder auf erfolgreich bisher bearbeitete Aufträge verweisen nochsonst den Eindruck erwecken, dass er zu einigen seiner Kundenin einem zu engen Verhältnis steht. Ein Gästebuch auf der Home -page dürfte daher ausscheiden. Nach Ansicht der Aufsichts -behörde in NRW (siehe Stichwortverzeichnis zur Auslegung desWerbeverbots vom 16. März 2009, abrufbar unter www.bezreg-koeln.nrw.de ➞Dezernat 31 ➞Vermessungsingenieure ➞Stich-wortverzeichnis) können Gästebücher zwar eingerichtet werden,ihre Inhalte dürfen aber nicht jedem beliebigen Besucher der be-treffenden Internetseite zugänglich sein (Gefahr der Irrefüh rung).

f. Impressum

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist als Dienste -anbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) verpflichtet,bestimmte Angaben auf seiner beruflichen Webseite zu machen(siehe § 5 TMG; siehe hierzu auch »Notwendige Angaben imIm pressum« ➞ Artikel von Dr. Holthausen vom 27. Januar 2009,abrufbar unter www.bdvi.de). Fehlt ein Impressum oder ist esun vollständig, so kann der Öffentlich bestellte Vermessungs -ingenieur abgemahnt werden.

2 | INTERNETPRÄSENTATION IN SOZIALEN NETZWERKEN

a. Parallelbetrachtung zur Internetpräsentation auf der eigenen Webseite

Hinsichtlich der beruflichen Außendarstellung eines Öffentlichbestellten Vermessungsingenieurs in sozialen Netzwerken gel-ten die gleichen berufs- und werberechtlichen Anforderungen,wie sie auch bei der Internetpräsentation im Rahmen eigenerWebseiten gelten (siehe hierzu III. 1.).

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur muss auch hierjegliche berufswidrige Werbung unterlassen. Das heißt, er darfüber seine Dienstleistung und Person informieren, soweit dieAn gaben berufsbezogen, inhaltlich sachlich und nicht auf die

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RECHT

Auftragserteilung im Einzelfall gerichtet sind. Soll das Vermes -sungs büro eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieursin dem sozialen Netzwerk Facebook präsentiert werden, so mussdarauf geachtet werden, dass die bereitgestellten Informationenberufsbezogen sind. So darf der Öffentlich bestellte Vermes-sungsingenieur über die Aufgaben, Befugnisse und Tätig keits -bereiche öffentlichkeitswirksam unterrichten. Eine werten deSelbstdarstellung ist untersagt. Zwar ist die wertende Selbst -darstellung der Kern jeder Werbung. Um die Irreführung des ver -messungssuchenden Publikums zu vermeiden, darf der Öffent -lich bestellte Vermessungsingenieur aber nur über Tatsa chenunterrichten, die auf ihre Richtigkeit überprüft werden können.

b. Links / Facebook-Plug-in »Gefällt mir«

Soll ein Link eingerichtet werden, so gilt das unter III. 1. c. Aus-ge führte entsprechend. Ein Link zur Homepage des Berufs ver -bandes oder zur Ingenieurkammer dürfte zulässig sein.

Mit dem Anklicken von Like-Buttons sollte zurückhaltend um -ge gangen werden, weil auch hier ein beruflicher Bezug gegebensein muss. Darüber hinaus war dieser Button bereits Gegen-stand der Rechtsprechung, in der es um wettbewerbs recht licheFragestellungen ging. Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom29.04.2011 – Az. 5 W 88/11) hatte sich mit der Frage befasst, obein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt, wenn ein Unter -nehmen im geschäftlichen Verkehr im Internet im Rahmen desAngebots einer Dienstleistung das Facebook-Plug-in »Gefällt mir«auf seiner Webseite verwendet, ohne die Benutzer dieser Web-seite zugleich ausdrücklich auf die damit verbundene Daten -über tragung an Facebook zu informieren. Zwar hat das Gerichteinen Wettbewerbsverstoß abgelehnt, weil even tuell betroffeneVorschriften des Datenschutzrechts keinen marktregelnden Cha-rakter hätten, jedenfalls aber im Hinblick auf Mitbewerber diewettbewerbliche Relevanz fehle und be züglich der Verbraucherlauterkeitsrechtliche Interessen nicht betroffen seien. Das Ge -richt hat in seiner Entscheidung jedoch einen möglichen Verstoßgegen § 13 TMG angenommen, weil der Webseitenbetreiber, derdas Facebook-Plug-in »Gefällt mir« auf seiner Webseite ver-wendete, als Diensteanbieter im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 1 TMGden Nutzer nicht zu Beginn des Nut zungsvorgangs über Art, Um-fang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personen -bezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten inStaaten außerhalb der EU in allgemein verständlicher Form un-terrichtet hatte.

3 | Suchmaschinenoptimierung / Google AdWords / Gästebuch

Zu den häufig genutzten Internetdiensten zählen die Such-maschinen, wie z. B. Google.

a. Metatags und Keyword-Stuffing

In der Praxis wird die Suchmaschinenoptimierung, also die ge -zielte Einflussnahme auf die Ergebnisliste einer bestimmten Such -anfrage, immer gefragter. Beim Metatagging oder Keyword-Stuffing ist es Ziel des Anbieters, die Auffindbarkeit seiner Web-seiten zu verbessern (siehe hierzu Hoeren/Sieber, Multimedia-Recht, 2011, Rz. 71 ff. und 117 ff.). Zur Zulässigkeit von Metatagswird auf die obigen Ausführungen unter III. 1. d. verwiesen. DemMetatagging ähnlich ist das so genannte Keyword-Stuffing.Beim Keyword-Stuffing werden Stich- und Suchwörter nichtals Metatags in den Quellcode einer Webseite geschrieben, son-dern werden in den Textteil integriert, jedoch mit sehr kleinen,kaum lesbaren Schriftzeichen versehen oder im Hintergrund(»Weiß auf Weiß«) platziert, so dass der Benutzer sie kaum er -kennen kann. Das Keyword-Stuffing ist wettbewerbsrechtlichebenso zu beurteilen wie das Verwenden von Metatags (sieheIII. 1. d.).

b. AdWords

Eine weitere Marketingmaßnahme, die bei anderen Freiberuf -lern (wie den Rechtsanwälten) gerne eingesetzt wird und be -reits Gegenstand berufsrechtlicher Beurteilung war, ist die Ein-flussnahme auf das Ranking in Internetsuchmaschinen durchso genannte AdWords.

Bei AdWords handelt es sich um Begriffe, die bei ihrer Eingabe inInternetsuchmaschinen dazu führen, dass eine Person, die ein ent -sprechendes Entgelt an den Betreiber der Suchmaschine ge zahlthat, hervorgehoben an der Spitze der Trefferliste geführt wird.

Bei Verwenden solcher AdWords durch den Rechtsanwalt sollein Verstoß gegen das Verbot der sachlichen Werbung gemäߧ 43b BRAO vorliegen, wenn solche Suchbegriffe keinen Bezugzu einer Person bzw. ihrem fachlichen Tätigkeitsprofil haben.Der Rechtsanwalt dränge sich durch die Eigenart der AdWords-Werbung marktschreierisch auf, insbesondere auch gegenüberPersonen, die bei Eingabe des Suchbegriffs kein Interesse an recht-lichen Informationen oder gar Werbung eines Rechtsanwaltshätten. Diese rechtliche Beurteilung erscheint zweifelhaft, weilsie verkennt, dass die kritische Wirkung in der Natur des Werbe-mediums selbst begründet wird. Diese Werbeart erscheint nichtaufdringlicher als andere Werbeformen, die ebenfalls ohne ak-tive Entscheidung des Adressaten und ohne weitere von ihmveranlasste Zwischenschritte wirken. Richtigerweise ist die Pro -

blematik eher im marken- und namensrechtlichen Bereich alsin der berufsrechtlichen Sphäre anzusiedeln.

Für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur dürfte sichkeine andere rechtliche Bewertung ergeben. So dürfte auch dieTeilnahme an Suchservices von Öffentlich bestellten Vermes-sungs ingenieuren – telefonisch oder internetbasiert – erlaubtsein. Soweit mit diesen Suchservices geworben werden soll, mussdurch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur sicher -gestellt werden, dass er nicht gegen Vorgaben des Berufsrechtesverstößt. Vermieden werden muss insbesondere eine irre füh ren-de Werbung.

c. Gästebuch / »Beitrag – schreib etwas …«

Eintragungen von Kunden sind als werberechtlich kritisch zu be-werten, wenn diese für jedermann sichtbar sind. Es handelt sichum keine sachliche Information der Öffentlichkeit und eine Um -gehung des Verbotes wertender Werbung liegt nahe. Hier ist aufdie Ausführungen zum Gästebuch (unter III. 1. e.) zu verweisen.

IV. AUSBLICK

Die Internetpräsentation des Öffentlich bestellten Vermessungs-ingenieurs ist nur dann berufswidrig, wenn sie aus der Sicht ei -nes objektiven Dritten den Eindruck erweckt, der Öffentlich be -stellte Vermessungs ingenieur werde im Rahmen seiner Tätigkeitdes amtlichen Vermessungswesens die Interessen der Beteiligtenan den von ihm durchzuführenden Verwaltungsverfahren ge -fährden. Das ist immer dann anzunehmen, wenn er mit seinerWerbung als einem Teil seiner Außendarstellung den Eindruckeines rein geschäfts mäßigen, am Gewinn orientierten Verhaltens erweckt. Die Dar stellung der eigenen Leistungsfähigkeit im In-ternet darf daher nicht übertrieben werden und darauf zielen,die Leistung und Leistungsfähigkeit von Wettbewerbern her-abzusetzen (Quali tätswerbung). Das Bemühen des Werbenden,auch persönlich vorteilhaft zu wirken, hat seine berufsrechtlicheGrenze, wo Inhalte und Mittel eingesetzt werden, die keinenBezug zur Berufs tätigkeit haben, und dadurch auf Bewusst-seinsebenen ein ge wirkt wird, die mit einer sachorientiertenWerbe auswahl nichts zu tun haben.

Trotz des Liberalisierungstrends des Werberechts des Öffentlichbestellten Vermessungsingenieurs ergibt sich grundsätzlich einSpannungsfeld zwischen den Werbemaßnahmen des Öffentlichbestellten Vermessungsingenieurs, der Rechtsprechung zum Wer -berecht bei anderen Freiberuflern/Notaren und der Auffassungder jeweiligen Aufsichtsbehörde.

In der Praxis bedeutet dies: Eine Werbemaßnahme eines Öffent-lich bestellten Vermessungsingenieurs kann sich nach aktueller

Rechtsprechung als zulässig darstellen, nach Ansicht der Auf-sichts behörde dagegen nicht. Der Öffentlich bestellte Vermes-sungsingenieur muss sich daher bei jeder einzelnen Werbemaß -nahme im Internet darüber im Klaren sein, dass trotz der Libe -ra lisierungsbestrebung des Werberechts Streitigkeiten mit derAufsichtsbehörde entstehen können, die erst im Wege eines ge -richtlichen Verfahrens einer Klärung zugeführt werden. DasWer berecht des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs istin der Rechtsprechung bislang weitestgehend ungeklärt bzw.noch lange nicht so ausdifferenziert wie bei anderen Freiberuf -lern. Letztlich muss der Öffentlich bestellte Vermessungsinge-nieur im Einzelfall eine Risikoabwägung durchführen, ob er sicheiner gewissen Werbemaßnahme bedient und die bereits dar -gestellten Konsequenzen in Kauf nimmt.

Dr. Lisa Keddo-Kilian, [email protected]

RECHT

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Immer nur Florenz, kommt doch mal nach Schwerin!

N och ganz unter dem Eindruck des 22. Schweriner Filmkunstfestes stehend, schreibe ich diese Zeilen

als Grußworte an die Kollegen aus Deutschland (und weil ich es Andreas versprochen habe). Ja, warum

sollte man nach Schwerin fahren, der einzigen Landeshauptstadt ohne Großstadtstaus, der einzigen Landes -

hauptstadt ohne Flughafen oder ICE-Anschluss? Gerade deshalb! Schwerin ist anders!

Nachdem die einstige Slawenburg des Obotriten-Fürsten Niklot vomSachsen Heinrich dem Löwen erobert worden war, begann 1160 ihr Auf -stieg als Residenzstadt des Herzogtums Mecklenburg. Dass von hierund vom ganzen Land durchaus Geschichte ausging, zeigen drei kleineBeispiele. Kollege Elmström mag es mir verzeihen: Hätte Graf Hein richI. zu Schwerin mit Unterstützung von Holstein und Bremen nicht 1223den dänischen König Waldemar II. jahrelang entführt, sähe die poli-tische Landschaft in Europa heute vielleicht anders aus.

Und dass die britischen Monarchen heute ein Dach über dem Kopf ha -ben, verdanken sie einer kleinen Prinzessin aus Mecklenburg-Strelitz.So kaufte Georg III. 1761 für seine künftige Gemahlin Sophie-Char -lot te einen Palast vom Herzog von Buckingham. Zwei ihrer Söhne wur-den später Könige des Vereinigten Königreichs, ein Sohn König vonHannover und eine Tochter Königin von Württemberg.

Später schrieb eine weitere Prinzessin des Hauses Mecklenburg-Stre-litz Geschichte, als sie als preußische Königin Luise 1807 in Tilsit Na -poleon die Stirn bot.

Jahrhunderte stand die Stadt Schwerin im Schatten der Landesherren,der direkten Nachfahren des Niklot. Dafür prägt die herzogliche Ar-chitektur das Stadtbild bis heute. So einzigartig, dass sich das Schloss -ensemble berechtigte Hoffnungen auf die Aufnahme in das Welt -kultur erbe machen kann. In kaum einer anderen Stadt findet man aufso kleinem Raum die ganze Pracht urbanen historischen Lebens, vonSchloss und Parkanlage, Dom, Rathaus, Kirchen, barocker Neustadt,aber auch Natur, Seen und Wäldern.

Doch erst nach der politischen Wende wurde dieses Erscheinungsbildnach Jahrzehnten des Substanzverlustes wieder deutlich. Aus dem Ein-heitsgrau der DDR trat ein Stadtbild zutage, dass jedes Jahr Zehntau -sende Touristen aus nah und fern anlockt. Einen zusätzlichen Impulserhielten die Schlossanlage und die ufernahen Bereiche im Jahre 2009durch die BUGA, übrigens die erste BUGA mit wirtschaftlich positivemErgebnis. »Die Stadt ans Wasser führen« bekam selbst für die Schwe -

ri ner ein überraschendes Bild und ist Ausdruck der Öffnung der Stadthin zu den umschließenden zwölf Seen. Attraktive Wohnlagen am Was -ser zu erschwinglichen Preisen lassen das bundesweite Interesse spür-bar steigen.

Doch nicht nur das Schloss selbst ist sehenswert. Laubengänge im Schloss -garten, schwimmende Wiesen im Burgsee, italienische Terrassengärtenüber dem englischen Park oder Sicht ach sen französischer Barockge stal-tung lassen die meisterliche Gar ten baukunst dieser Parkanlage wiedererstrahlen.

Kunstschätze von Meistern wie Rubens, Fabritius, Duchamp, Feiningeroder Barlach sind Bestandteil der Kunstsammlungen des StaatlichenMuseums.

Königin der Nacht, Turandot, Don Carlos oder in diesem Jahr Bajazzo,eingebettet in die Kulisse der historischen Bauten, sind Anzie hungs -punkt der jährlichen Open-Air-Schlossfestspiele. Schauspiel, Konzerte,Lesungen, Filmkunstfest und Gartensommer laden darüber hinaus einin die Kulturstadt Schwerin.

Der Schweriner Dom überragt die Stadtsilhouette weithin sichtbar. Dra-men und Romanzen spielten nicht nur im ehrwürdigen Hoftheater, sieinspirierten auch Dichter und Denker – wie Thomas Mann zum Roman»Königliche Hoheit«. Und einst, als der Kronleuchter im Schloss …, aberdas ist wieder eine andere Geschichte. Lassen Sie sie sich lieber im Rah-men einer Stadtführung erzählen, für die Sie unbedingt neben demFachprogramm Zeit einplanen sollten. Ach ja, der Kongress …

»Generationen im Wandel« heißt das Kongressmotto. Vielleicht ist eskein Zufall, dass die Wahl erstmals auf den Kongressort Schwerin fiel.Gerade ist es hier gelungen, den Einwohnerrückgang zu stoppen.

Die Stadt wächst wieder, wenn auch zaghaft, aber nicht nur durch rück-läufige Abwanderung junger Menschen. Die ältere Generation entdecktdie Stadt als neuen oder erneuten Lebensmittelpunkt.

KONGRESS 201231. Mai bis 2. Juni | Schwerin

Generationenim Wandel Konflikte

& Lösungen

DONNERSTAG, 31. MAI 201210:00 bis 16:00 Uhr Sitzung des Hauptvorstandes 16:00 bis 17:30 Uhr BI – Bildungsinstitut des BDVI

Mitgliederversammlung (intern)ab 19:00 Uhr Get-together

FREITAG, 1. JUNI 2012Ort: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin9:30 Uhr Eröffnung der Fachausstellung

»Markt der Möglichkeiten«10:00 bis 16:30 Uhr Kongressveranstaltung

|| Impulsvortrag zum Thema »So wird Wandel vorhersehbar. 5 Handlungs felder des Change-Manage ments«, Christa Mesnaric

|| Schülerwettbewerb »Brückenbau-Wettbewerb Leonardo-Brücke«. Es werden Brücken nach dem Entwurf von Leonardoda Vinci aus Holzbalken ohne Verbindungsmittel gebaut. DerBrückenbau wird als Wettbewerb um die geringste Bauzeit dereinzelnen Schülerteams durch geführt.

|| Fachvortrag zum Thema »Herausforderung Demographie – Lösung Generationenmanagement (Genera tionenmanagementals Führungsaufgabe)«, Generationenexperte Ralf Overbeck

ab 19:00 Uhr Abendveranstaltung im Schweriner-Schloss-Restaurant »Orangerie«

SONNABEND, 2. JUNI 2012Ort: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin9:30 bis 13:00 Uhr Mitgliederversammlung

Weitere Informationen (Ablaufplan, Hotelkontingente und Reservierungsmöglichkeiten) sowie Tipps zur Anreise nach Schwerin finden Sie auf der BDVI-Homepage unter www.bdvi.de.

Dipl.-Ing. (FH) Frank WagnerVorsitzender BDVI-LG Mecklenburg-VorpommernE-Mail [email protected]

Ein Trend, den unser Berufsstand erst noch erreichenwill – angesichts der sich abzeichnenden Altersent -wicklung, rückläufiger Referendarausbildung oderdes Wettbewerbs mit anderen, scheinbar leichter er -reich baren Berufen eine Herausforderung.

Wir hier im Land meinen, zumindest berufsrechtlichdie ersten Wei chen gestellt zu haben. Die Formel da -für lautet:

(Auflösung auf dem Kongress oder im nächsten Heft)

Das grundsätzlich neue Geoinformations- und Vermes -sungsgesetz M-V beschreibt den neuen recht lichenRahmen. Ein klares Bekenntnis zur zu neh menden Be-deutung des Freien Berufes im amtlichen Vermessungs -wesen unter Nutzung der Flächenprä senz der Öffent -lich bestellten Vermessungsingenieure soll u. a. denkünftig noch großräumigeren Kreis- und Verwaltungs-strukturen entgegenwirken.

Eine gemeinsame Stellungnahme aller Vermessungs -fachverbände und der kommunalen Spitzenverbän -de im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat die-sen Ansatz unterstrichen. Der Geodatenzugang allerAufgabenträger auf gleichberechtigter Basis wird ge -genwärtig vorbereitet.

Vielleicht wieder ein Impuls aus Mecklenburg-Vorpom -mern oder nur ein Einholen oder die »bismarck sche«Variante?

Liebe Berufskollegen/-kolleginnen und Gäste, wirfreuen uns, dass der BDVI-Kongress 2012 erstmaligin Mecklenburg-Vorpommern stattfindet. Nutzen Sie die Zeit und lassen sie sich neben den fachlichenThemen auch von der Liebenswürdigkeit der StadtSchwerin und ihrem Märchenschloss verzaubern.

Wir hoffen natürlich auf eine große Teilnehmerzahlund dass Sie viele Eindrücke und Erlebnisse aus Schwe-rin mitnehmen.

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VERBAND VERBAND

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MANAGENEMTIMMOBILIENMANAGEMENT

Warum gehen Sie arbeiten?

D ass man die eigene Arbeit als mühselig und lästig wahrnimmt, ist besonders montag morgens

an den Arbeitsplätzen der Bundesrepublik zu beobachten. Man muss eben arbeiten, um

Geld zu verdienen, um seine Existenz zu sichern.

Aber es gibt da auch noch den anderen Pol der Arbeit, den, der nach dem Berufseinstieg allzu häu-

fig verblasst. Arbeit gibt uns Befriedigung, macht uns stolz.

AMELIE FESTAG | BERLIN

Wie bei vielen Dingen ist es aber auch beim Beruf so, dass manerst dann begreift, was seine Bedeutung ist, wenn man ihn nichtausübt.

An Langzeitarbeitslosen ist untersucht worden, dass ohne re -gel mäßige Tätigkeit die Strukturierung des Tages verloren geht.

Ohne eine Arbeitsstelle fehlt zudem eine wichtige soziale Quelle,die Kollegen. Ohne sie hat man tagsüber niemanden zum Aus-tausch, man fällt aus einem wichtigen Kontaktkreis heraus. Auchwird uns im Arbeitsleben häufiger als im privaten Bereich die ei -gene Kompetenz vor Augen geführt, man erfährt im besten Fallauch Wertschätzung von Vorgesetzten und Kollegen.

Erste Empfehlungen zur Motivierung von Mitarbeitern

Über jeden der oben aufgezählten Punkte stiftet die Tätigkeitei nes Menschen zu wesentlichen Anteilen seine Identität und istda mit ein absolut entscheidender Faktor nicht nur für die psychi -sche, sondern auch für die physische Gesundheit eines Menschen.

Da klingt es kaum mehr überraschend, dass 75 % der Deutschenauch nach einem phantastisch hohen Lotteriegewinn in ihremBeruf weiterarbeiten würden.

Die Arbeit ist also ein zentraler Bestandteil unseres Lebens. Da-raus folgt, für jeden arbeitenden Menschen verständlich, dasBedürfnis nach einem Arbeitsplatz, an dem man sich wohl fühltund an dem man seine Fähigkeiten und Fertigkeiten ausübenund belohnt sehen kann.

Glücklicherweise arbeitet man demnach auch aus Gründen, dieauch jenseits der puren Existenzsicherung liegen.

Aber wie kommt es, dass wir uns für eine Stelle entschei-den und dabei bleiben?

In der Theorie erklärt man sich die Handlungsmotivation einesMenschen mit den für ihn spezifischen Motiven. Das kann ein be -stimmtes Bedürfnis, ein Ziel oder eine Vorliebe sein. Die Zu sam -men fassung dieser Parameter ergibt das Motiv und dieses er klärtdie Reaktion eines Menschen in unterschiedlichen Situ a tionen.

An einer Situation sind es die so genannten Anreize, die dasMo tiv eines Menschen stimulieren und so die unterschiedlichenReaktionen hervorrufen.

Im Kriminalroman hat so etwa die Ehefrau und spätere Täterindas Motiv, endlich nicht mehr die Äußerungen ihres Manneshören zu müssen. Die Bratpfanne auf dem Herd, in Verbindungmit dem in unmittelbarer Nähe sitzenden Ehemann, genügt alssituativer Anreiz, das Motiv zu befriedigen.

So entsteht Motivation und über sie die Handlung.

Übertragen auf die Arbeitssituation setzen Unternehmen An-reize, um die Motive von Bewerbern und Mitarbeitern zu sti mu-lieren und letztendlich ihre Arbeitskraft zu gewinnen. Sol cheAnreize können z. B. die anregenden Arbeitsinhalte sein, diebe sonders guten Arbeitsbedingungen oder natürlich die Be -zahlung einer Tätigkeit.

Den Prozess, in dem die Motive von den Anreizen angesprochenwerden und einen Handlungsimpuls hervorrufen, nennt manMotivierung. Das Produkt ist Motivation.

Deshalb sollte es für jeden Arbeitgeber von Interesse sein,die Motive seiner Mitarbeiter zu kennen.

In Vorstellungsgesprächen wird häufig gefragt, warum sich derBewerber ausgerechnet für dieses Unternehmen entschiedenhat, was also das Motiv war, sich hier zu bewerben und nichtbei der Konkurrenz.

Häufig wird man aus der Antwort ablesen können, dass die ei -gentliche Stelle relativ austauschbar ist und es vor allem darumgeht, Geld zu verdienen. Ähnliche Anreize könnten flexi ble Ar-beitszeiten oder ein günstiger Standort sein.

Diese Anreize außerhalb der eigentlichen Arbeitshandlung er -zeu gen extrinsische Motivation. Die extrinsische Motivationdauert kürzer an als ihr Gegenstück, die intrinsische Motivation.Auf ihr fußt Verhalten, das um seiner selbst willen, aus Neugieroder Interesse ausgeübt wird. Diese länger andauernde, inten-sivere Motivation lässt sich anregen durch verantwortungsvolleTätigkeiten, Wissen über die Resultate der eigenen Arbeit underlebte Sinnhaftigkeit der Arbeit.

Als erste Empfehlung kann man also hervorheben, dass ex -trinsische Anreize wie flexible Arbeitszeiten, ein guter Standortoder eine bessere Bezahlung bereits motivieren. Daraufhin alleinkann man aber noch kein überdurchschnittliches Engagementerwarten, nur ein angemessenes.

Möchte man darüber hinaus langfristig motivieren, eine Bin -dung an das Unternehmen und seine Ziele herstellen, sollte manversuchen, die intrinsischen Motive anzusprechen. Sinn haf tig -keit, Kenntnis der Resultate und Autonomie sind für die Tätig -keit anzustreben.

Eine Aufgabe als sinnvoll wahrzunehmen, bedeutet z. B. ganzpraktisch ausgedrückt, nicht nur einfache Hilfsaufgaben zu über-nehmen. Wer Kaffee kocht, tackert und locht, ist austauschbar.Das ist nicht motivierend im Hinblick auf das Motiv der An-erkennung.

Es ist wichtig, in den gesamten Arbeitsablauf eingebunden zusein, das Ziel zu kennen oder sich zumindest das Arbeitsergeb-nis vorstellen zu können. Das zeugt zudem von mehr Verantwor -tung der Person, die all diese Arbeitsschritte ausführt und ko -ordiniert. Das Eingebundensein in den gesamten Arbeits prozessund die Kenntnis des Ziels sind motivierender, als nur den eige-nen Ausschnitt zu kennen. So gewinnen die Mitarbeiter Einblickin alle Arbeitsfelder des Prozesses und ihnen wird eine selbst-ständige Erfolgskontrolle möglich, die die Qualität ihrer Arbeitsteigern kann.

Ist eigene Erfolgskontrolle nicht möglich, dürfen Vorgesetztenie vergessen, Rückmeldungen zu geben. Positive und negativeRückmeldungen sind sinnvoll, um die Motivation eines Mitar-beiters zu steigern.

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MANAGEMENT

Trotzdem gibt es Rückmeldungen, die in Bezug auf Arbeits mo -tivation und Leistung kontraproduktiv sind.

Darum sind einige Hinweise zu beachten, wenn man Rück-meldungen gibt.

Die oberste Regel des Feedbacks ist, sich immer konkret auf einenMitarbeiter und eine Aufgabe zu beziehen. Pauschale Aus sagenüber alle Mitarbeiter oder den allgemeinen Arbeitsstil ei nes Mit -arbeiters sind nicht sinnvoll. Die Mitarbeiter sind direkt anzu -sprechen. Zu erwarten, dass ein Mitarbeiter eine allgemein for-mulierte Aussage auf sich bezieht, ist ihm gegenüber nicht fair.

Da Rückmeldungen in den meisten Fällen von Einzelpersonengegeben werden, ist die einfache Umformulierung von allgemei -nen (»Sie kommen häufig zu spät.«) in so genannte Ich-Bot schaf-ten (»Ich habe in der letzten Woche dreimal auf Sie ge wartet.«)sinnvoll. Ohne Absprache kann ein Vorgesetzter nur für sichsprechen. So bekommt er die Möglichkeit, dem Mitarbeiter, fürden das Feedback gedacht ist, einen persönlichen Eindruck undInteresse zu vermitteln. Eine gute Rückmeldung ist direkt undkonkret.

Das Feedback sollte außerdem konstruktive Handlungs emp feh -lungen geben. Verbesserungsvorschläge oder konkrete Ände -rungs wünsche für eine Aufgabe, konkrete Formulierungen ge -ben Mitarbeitern die Möglichkeit, eine Aufgabe gezielt undbesonders gut zu erfüllen.

Wichtig ist es auch, bei Rückmeldungen authentisch zu bleiben.Es ist möglich, so enthusiastisch zu loben, dass es unrealistischund damit wieder demotivierend ist.

Mitarbeiter, die in der Erledigung von Aufgaben Autonomie emp-finden, fühlen sich vom Vorgesetzten mehr anerkannt. Die ih-nen übertragene Verantwortung führt häufig dazu, dass dieAufgabe besonders gut bearbeitet wird. Um diese wahr ge nom -

In Abhängigkeit von der Situation kann es noch sinnvoller sein,die Zielfestlegung partizipativ zu gestalten. Dadurch wächst dieIdentifikation mit der Aufgabe noch weiter an. Dieses Systemerfordert Vertrauen und regelmäßige Kontrolle. Durch die um-fassende Verantwortung steigert sich aber das Verantwort lich -keitsempfinden des Mitarbeiters in besonderem Maße. Außer -dem können die Mitarbeiter wertvolle Ideen und Inspirationenin den Arbeits- und Entscheidungsprozess einbringen. In einemUnternehmen sollten vor allem bei großen Entscheidungen alleParteien beteiligt sein, welche die Umsetzung berührt. Niemandführt gerne Anweisungen aus, bezüglich derer man einer an-deren Meinung ist.

Alle genannten Konzepte haben gemeinsam, dass sie letztend -lich eine Arbeitserweiterung mit sich bringen. Gerade in Zei -ten des chronifizierten Burnouts erscheint das vielleicht ge -fährlich. Natürlich müssen an der Stelle, an der Arbeitsaufwanddazukommt, auch Bearbeitungszeit und -mittel dazukommenoder auf andere Weise ausgeglichen werden.

Prozesse dieser Art erfordern eine gute Überwachung und re -gelmäßige Kontrolle, z. B. in Supervisionsgesprächen. Verän-de rungen, die das Personal betreffen, führt man nicht mal ebenso ein. Wenn sich eine Veränderung vollziehen soll, dann mitEngagement und Einverständnis von jeder Unterneh mens ebene.Dabei müssen die Mitarbeiter in so viele Entscheidungen wiemög lich einbezogen werden. Sie sollten, den o. g. Methodenentsprechend, die Möglichkeit bekommen, selbst zu organisie -ren: Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge, Ur laubs tage. All dasmacht mehr Spaß, wenn man selbst wählen durfte.

Kein Arbeitgeber sollte sich dem Trugschluss hingeben, dassein Angestellter umso zufriedener ist, je weniger er zu tunhat.

Eine Aufgabe, die unterfordert, wird unmotiviert bearbeitet. DieLeistung ist schlecht. Auch Aufgaben über dem Anfor de rungs -

Mitarbeiter motivieren

// Verantwortung übertragen// Autonomes Arbeiten ermöglichen// Arbeitsergebnisse erkennbar machen// Vollständige Aufgaben

(Planung und Ausführung) geben// Rückmeldungen geben// Sinnvolle Tätigkeiten ermöglichen// Wertschätzung und Interesse vermitteln

Eine gute Rückmeldung …

… ist direkt formuliert… ist auf eine konkrete Aufgabe bezogen… ist als »Ich-Botschaft« formuliert… beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen

oder Verbesserungsvorschläge… ist realistisch… fügt sich authentisch in den alltäglichen

Umgang des Teams ein

mene Autonomie zu implementieren, sollten die Mitarbei ter inZielsetzungsprozesse mit eingebunden werden. Ziele sind hier-bei am besten sehr konkret und herausfordernd, nicht zu schwie-rig, aber auf keinen Fall zu einfach zu fassen.

An Ziele, die man als Mitarbeiter selbst mitformuliert hat, istman wesentlich stärker gebunden als an externe Ziele. StarkeZielbindung hat zur Folge, dass sich der Mitarbeiter stärker fürdie fristgemäße Erreichung des Ziels einsetzt, eventuell auchei ne Minute länger, als die Arbeitszeit dauert, und etwas enga-gier ter, als es unbedingt sein muss.

In der Theorie klingen diese Punkte immer sehr einleuchtendund einfach, bei der Umsetzung in die unternehmerische Praxistun sich dann aber häufig doch Probleme auf, auf die die Theo-rie so keine Antwort geben kann. In der Personalentwicklungbestehen deshalb feste Konzepte, die die Implementierung derallgemeinen Motive ermöglichen.

Gegen allgemeine Monotonie einer Tätigkeit und häufig auchfür die Kenntnis des gesamten Arbeitsablaufs wirkt das Konzeptder Jobrotation. Auf der gleichen Hierarchieebene werden dieArbeitsplätze verschiedener Mitarbeiter systematisch ge tauscht.

So wird die Tätigkeit horizontal erweitert. Die Jobrotation wirdauch zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben angewendet, da -mit die zukünftige Führungskraft besser einschätzen kann, wassie ihren späteren Angestellten zumuten kann. Das Auspro bierender Tätigkeiten der Angestellten ist eine aufschluss reiche Er-fahrung und ist auch für Arbeitgeber sinnvoll.

Beim Job-Enlargement wird die Tätigkeit erweitert. Anders alsbei der Job-Rotation wird die ursprüngliche Tätigkeit beibehal-ten, es kommen aber neue Bestandteile dazu.

Von Fall zu Fall muss über die individuelle Belastbarkeit der Mit -arbeiter in Zu sammenhang mit den Anforderungen der vor han -denen Tätig keiten entschieden werden. Beide Mög lich keiten er-mög li chen auch die Erholung von einer einseitigen Belastungund sind horizontal konzeptualisiert.

Die Methode des Job-Enrichments erweitert eine Tätigkeit ver-tikal. In die Tätigkeit werden Führungsaufgaben integriert, diedie Führungsebene delegieren kann. Dazu sind Weiterbildungs -maßnahmen erforderlich, damit der Mitarbeiter selbstbewusstund dauerhaft die Verantwortung übernehmen kann und keinezusätzliche Kontrolle seiner Entscheidungen not wendig wird.

Auf der Seite des Arbeitgebers setzt das Management by Ob-jec tives an. Von der Unternehmensleitung werden Ziele vor ge -geben, die Aufgabenbewältigung wird komplett dem Mitar-beiter übertragen.

niveau des Angestellten haben niedrigeMotivation und ein entsprechendes Leis-tungsniveau zur Folge. Es ist demzufolgebedeutsam, das individuelle Anfor de rungs -niveau eines jeden Mitarbeiters heraus zu -finden und sich in der Aufgabenver teilungdanach zu richten.

Ein mittleres Anforderungsniveau, nicht zu einfach,nicht zu schwierig, ist das meistmotivierende undwird das beste Ergebnis zur Folge haben.

Bei der Umsetzung dieser einfachen ersten Hin -weise ist darauf zu achten, dass es nicht den Durch-schnitts mitarbeiter gibt, der auf alle Anreize gleichgut anspricht.

Auch innerhalb der vorgeschlagenen allgemeinenMotive, die laut Theorie jeder Mensch hat, gibt esGewichtungen. Manchen Mitarbeitern kann z. B. derpersönliche Kontakt im Feedback mehr wert seinals die Autonomie.

Ihre Mitarbeiter sind Individuen mit eige-nen Interessen, die es sich lohnt kennen -zulernen.

Auch ist vor kurzfristigen, spontanen Ver -änderungen zu warnen. Wenn Sie etwas ander Motivation Ihres Personals ändern wol -len, ist es notwendig, Ihre Mitarbeiter ins Bootzu ho len und an allen Berührungspunktenzu arbeiten. Mit nur einer besonders auf -wän digen Weihnachtsfeier bei ansonstenschlech ter Stimmung ermuntert man kei -nen Mitarbeiter.

Als Chef sollte man authentisch blei -ben und seinen Mit arbei tern auf al -len Kanälen das Gleiche vermitteln:Wert schätzung, Interesse, den Willenzu einem guten Arbeits klima.

Das ist glaubwürdig.

Amelie [email protected]

MANAGEMENT

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RECHT

THOMAS GRUBANN | BERLIN

Was kann die Elektronikversicherung?

(Fortsetzung zu Heft Nr. 4/2011)

Die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssummensind in der Elektronikversicherung ein Maß, für das der Ver-sicherer im möglichen Schadenfall das Risiko tragen soll, unddienen als ein Element für die Prämienberechnung.

Klar, hier tut sich sofort ein weites Feld von Fragen auf, wel -ches nicht auf Unterversicherung und Überversicherung be -schränkt ist.

Für die Ermittlung der Versicherungssummen trägt grundsätz -lich der Versicherungsnehmer die Verantwortung. »Grundsätz -lich« heißt aber auch, dass es unter Umständen von dieser Normabweichende Umstände geben dürfte.

Im Zweifelsfalle ist ein sachverständiger Gutachter hin zu zu zie-hen, spätestens in einem vor Gericht ausgetragenen Streit wür -de dies auch erfolgen. Wer sich diese Kosten ersparen will – unddies ist wohl die weitaus überwiegende Mehrheit –, ist gezwun-gen, sich mit der Materie auch einmal näher zu befassen.

Ob und/oder inwieweit ein Versicherungsvermittler oder gar einVersicherer in die Verantwortung für »fehlerhaft« gebildete Ver-sicherungssummen kommen kann, hängt auch davon ab, ob derAufklärungs- und Beratungspflicht zur Vermeidung von Unter-versicherung genügend nachgekommen wurde. Das dürfte dannauch gleich einer der wichtigsten Gründe sein, warum Ihr Ver-sicherungsmakler Sie regelmäßig »nerven« muss.

Was die in den Versicherungsbedingungen verwendeten Vor -schriften zur Bildung der Versicherungssumme(n) betrifft, sowird bei den maßgeblichen Versicherern eine weitgehend ein-heitliche Linie verfolgt.

Grundlage für die Bildung der Versicherungssumme ist der Ver-sicherungswert. Dieser wird in den Versicherungsbedingungenmit vier Wörtern definiert und dann »näher« umrissen:

»Versicherungswert ist der Neuwert.«

Schließlich haben wir es bei der Elektronikversicherung unterbestimmten Voraussetzungen im Schadenfall auch mit einemAnspruch auf die Entschädigung des Neuwertes zu tun.

a | Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versichertenSache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kos -ten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).

b | Wird die versicherte Sache nicht mehr in Preislisten geführt,so ist der letzte Listenpreis der Sache im Neuzustand zu züg-lich der Bezugskosten maßgebend; dieser Betrag ist ent spre -chend der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen zu ver-mindern oder zu erhöhen.

Der an dieser Stelle regelmäßig in den Versicherungsbedingun -gen anzutreffende »Hinweis«, wonach Rabatte und Preis zu ge -ständnisse für den Versicherungswert unberücksichtigt bleiben,hat klarstellende Bedeutung und führt uns zur Problematik desErwerbs von »Ausstellungs-/Vorführgeräten« bzw. zum Neu -erwerb bei gleichzeitiger Inzahlungnahme älterer Geräte.

Es wäre fehlerhaft, sich hier vom Netto-Kaufrechnungswert lei -ten zu lassen, denn dies ist (hoffentlich) nicht der aktuelle Lis-tenpreis.

Hier ist dringend zu empfehlen, dass zumindest in Zusammen-hang mit der Aufnahme der Sachen in den Versicherungsschutzbeim Hersteller/Händler der jeweils gültige Listenpreis ange-for dert wird. Diese Fragestellung sollten die Händler inzwischenentsprechend einordnen und verbindlich antworten.

Ein ähnliches Problem besteht bei der Berücksichtigung von Ge -räten, die über Leasing oder Mietkauf zu den versicherten Sa -chen gehören (müssen).

Gemäß den gängigen Leasingbedingungen kann das »fremde«Geräte durch den Leasingnehmer versichert werden. Häufig wirddann eine formelle Bestätigung des Versicherers zugunsten derLeasinggesellschaft verlangt. Gerade hier ist eine Prüfung desvon der Leasinggesellschaft vorab eingetragenen Versiche rungs-wertes notwendig.

Was ist nun aber die »Versicherungssumme«? Ganz einfach:

»Die im Versicherungsvertrag für jede versicherte Sache ge -nannte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert ent -sprechen. Der Versicherungsnehmer soll die Versiche rungs -summe für die versicherte Sache während der Dauer des Ver-sicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versiche rungs -wert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöh ende Ände -rungen vorgenommen werden.«

Zunächst ist das Wörtchen »soll« auffällig. Das klingt ja nichtgerade zwingend. Die Wirkung dieser freundlichen Herange-hensweise ist von der praktischen Folge her gleichwohl gegeben,als ob »muss« verwendet worden wäre.

»Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versiche rungs-wert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, so be -steht Unterversicherung.«

Bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung kann der Ver-sicherer seine Leistung um jenes Verhältnis kürzen, welches demVerhältnis der am Schadentag vereinbarten Versiche rungs sum -me zum tatsächlichen Versicherungswert am Schadentag ent -spricht.

N ach nun einem Heft »Sendepause« wurde der Druck zur Fortsetzung der Ausführungen

unwiderstehlich, denn wohl jeder Vermesser wird nahezu jährlich mit der Frage nach

»seinen« Versicherungssummen bzw. den im zurückliegenden Versicherungsjahr eingetretenen

Änderungen im Bestand konfrontiert. – »Ist etwa schon wieder ein Jahr vorbei?« Denken Sie das

auch, wenn zur Summenmeldung aufgefordert wird? Gelegentlich werden die rechtlichen Wirkun-

gen dieses Prozedere unterschätzt.

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Da erfahrungsgemäß Listenpreise geändert werden (können),würde sich rein »theoretisch« jedes Mal eine vom Versiche rungs -nehmer ungewollte Änderung des Versicherungswertes ergebenund eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich ma -chen. Dies »soll« der Versicherungsnehmer gemäß Bedingun genwährend der Dauer des Versicherungsvertragsverhältnis ses jaauch tun.

Um hier die Last der Verantwortung und das Risiko der Unter-bzw. Überversicherung zu entschärfen, wurden mehrere Me cha-nismen eingeführt.

Zum einen wäre dies eine »automatische« Anpassung der Ver-sicherungssummen und der Prämie gemäß einer so genanntenAnpassungsklausel – häufig als Klausel 007 bezeichnet.

Dieser Automatismus hat Vor- und Nachteile, ist sehr pauschalund führt – von wenigen Ausnahmen abgesehen – Jahr für Jahrzu einer Prämienanpassung nach oben, die unter Umständennicht den individuellen Gegebenheiten entspricht. Allein dieLektüre der Klausel ist vermutlich noch komplizierter als meineZeilen und häufig wird deshalb ein anderer Mechanismus be -vorzugt.

Aus »soll« wird »kann«. In der Regel einmal pro Versicherungs-jahr wird nach notwendigen Veränderungen zur individuell ver -einbarten Versicherungssumme gefragt. Diese kann sich nebender Veränderung des Gerätebestandes durch Zu- und/oder Ab -gänge auch aus der Veränderung der Listenpreise ergeben.

Für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eingetre -te nen Veränderungen (Erweiterungen, Austausch, Neuanschaf -fungen) kann im Vertrag auch eine »Vorsorgeversicherung« ver -einbart werden. Dabei gelten ein benannter Prozentsatz derzuletzt dokumentierten Versicherungssumme oder/und ein ab-solut benannter Euro-Betrag als vom Versicherungsvertrag ge -deckt. Im Gegenzug ist innerhalb einer benannten Frist nach derHauptfälligkeit die im vorhergehenden Versicherungsjahr ein -getretene Veränderung der Versiche rungs summe zu melden.

Achtung: Bei Veränderungen, die die Vorsorgeversiche rungs -vereinbarung überschreiten, soll eine Anmeldung auch inner-halb des Versicherungsjahres erfolgen, um im Schadenfall ge -gebenenfalls dem Einwand der Unterversicherung zu entgehen.Dieses Prozedere gilt aber in der Regel nur bei der Pauschal -ver sicherung.

Bei der Pauschalversicherung wird im Unterschied zur Ein zel -deklaration der einzelnen versicherten Geräte eine Gesamtver-sicherungssumme für alle in einer Geräte-/Anlagegruppe er-fassten Sachen gebildet. Wenn dann im Falle einer Überprü-fung der Versicherungssummen der vereinbarte Betrag passt,

ist insgesamt im Schadenfall auch eine Anrechnung von Un-terversicherung nicht zu befürchten.

Wie so vieles im Leben hat auch die Pauschalversicherung Vor-und Nachteile, je nachdem, von welcher Position und mit wel -chem Interesse dies beurteilt wird.

Vorteilhaft ist auf jeden Fall, dass nicht alle Geräte im Versiche -rungsvertrag benannt werden, sondern pauschal näher be stimm -te Gerätegruppen. Dann ist nicht jeder Gerätewechsel zu mel -den und die Versiche rungs summe für die Gerätegruppe insge-samt »soll« passen.

Als nach teilig könnte sich erweisen, dass alle Geräte, die sichim Bestand bzw. im Risiko des Versicherungsnehmers befin den,bei der Versiche rungswertermittlung erfasst sein sollen, d. h. indie Versiche rungssumme eingehen.

Eine Selektion von Geräten, für die der Versicherungsschutz gel-ten soll, ist nicht möglich. Quasi sind dann auch die »schon imKeller« stehenden Geräte vom Vertrag erfasst und müssen in derVersicherungsprämie bezahlt werden, obwohl der Versiche rungs -schutz über alle in der Elektronikversicherung abgesichertenGefahren persönlich nicht mehr erforderlich gehalten wird.

Klar dürfte sein, dass es praktisch kaum möglich ist, am Scha -den tag auch jene Versicherungssumme vereinbart zu haben, diedem tatsächlichen Versicherungswert zu 100 % entspricht. Dannmüsste man Listenpreise wohl beobachten, wie z. B. Börsenkurse.

Um im Schadenfall einem Streit über »marginale« Unterver-siche rung aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll, mit dem Ver-sicherer eine Vereinbarung über den Verzicht auf die Anrech-nung der Unterversicherung zu treffen.

Zwar ist im § 75 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Zusam-menhang mit Unterversicherung und der Möglichkeit des Ver-sicherers, seine Leistung zu kürzen, das Wort »erheblich« ein -gefügt, das ist aber relativ und nur bedingt rechtssicher.

Die kon krete Vereinbarung eines »Korridors« von z. B. oberhalb10 % der Gesamtversicherungssumme für eine Anlagegruppeund/ oder ein absoluter Euro-Betrag währen wohl hilfreich undsind möglich.

Schließlich ist bei der Pauschalversicherung noch zu berück-sich tigen, welche Anlage-/Gerätegruppen im Versiche rungs ver -trag als vereinbart gelten, denn gerade auf diese bezogen sollja der jeweilige Versicherungswert ermittelt und die Versiche -rungs summe vereinbart werden.

Ein Beispiel soll das verdeutlichen.

Anlagegruppe A:stationäre und mobile elektrische und elektronische Anlagender Büro-, Daten- und Kommunikationstechnik

Da reicht die Auflistung von A wie Alarmanlagen bis Z wie Zeit-erfassungsgeräten.

Auf jeden Fall gehören bedingungsgemäß nicht nur die Hard-ware des Netzwerkes, sondern auch die Kosten zu seiner Errich-tung, einschließlich Verkabelung, dazu.

Anlagegruppe B:Vermessungstechnik, einschließlich Vermessungszubehör

Bei der Ermittlung des Versicherungswertes für Vermessungs -zubehör gelten die gleichen Vorschriften (Listenpreise sind zuberücksichtigen). Praktischerweise darf hier wohl auch pau schalvorgegangen werden.

Als Zubehör gelten alle Geräte, die technisch erforderlich sind,um Vermessungen durchzuführen, und die in den Preislisten derHersteller von Vermessungsgeräten als Zubehör geführt wer-den, wie z. B. Dreifuß, Messlatten, Reflektoren, Stative, Prismenusw.

Nicht unter Zubehör fallen Ausrüstungsgegenstände, Hilfs- undBetriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel sowieWerkzeuge aller Art, die für die technische Ausführung der Ver-messungsarbeiten nicht zwingend erforderlich sind.

So, an dieser Stelle muss ich erst einmal einen Punkt setzen.Am besten, Sie besprechen nun (erst recht) aufgetreteneFragen bei nächster Gelegenheit mit Ihrem »Berater« odersenden mir eine Mail.

Thomas GrubannVohrer GmbH & Co KGNiederlassung Berlin E-Mail [email protected]

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D ieser Beitrag ist die Wiedergabe des Vortrages, den Helmut Hoffmann auf dem von der

Technischen Universität Berlin und dem DVW Berlin-Brandenburg e. V. veranstalteten Se -

minar »tech12« am 19. April 2012 gehalten hat, der zu teilweise kontroversen Diskussionen führte.

Wenn sich die Leser an dieser Diskussion beteiligen möchten, steht das FORUM zur Verfügung.

Der Autor hat, als er die Zustimmung zur Veröffentlichung gab, Wert auf die Feststellung gelegt,

dass der starke Bezug auf die Verhältnisse in Berlin und Brandenburg lediglich der Tatsache ge -

schuldet ist, dass der größte Teil der Seminarteilnehmer aus dieser Region kam. Das muss nicht

zwangsläufig bedeuten, dass die Situation in anderen Bundesländern grundlegend anders ist.

Der Glaube an die Zahl Rechtliche Grenzen rechnerischer Auswertungen im Liegenschaftskataster

Mit diesem Vortrag, mit dem das Seminar »tech 12« heute eröff -net wird, greifen die Veranstalter ein Thema auf, wel ches mei -ner Auffassung nach viel stärker (als bisher) in das Bewusstseinderjenigen treten muss, die in ihrem Berufsalltag Aufgaben fürdas Liegenschaftskataster zu erfüllen haben.

In der Tat ist es immer häufiger zu beobachten, dass unsere Kol-legen, ob in den Behörden oder als Freiberufler, bei den zur Füh -rung des Liegenschaftskatasters zu treffenden Entscheidungendie »Zahl« mit Priorität behandeln und hierbei rechtliche As-pek te nachrangig einstufen oder häufig sogar nicht beachten,also der Vermessungstechnik ein höheres Gewicht einräumenals dem Liegenschaftsrecht.

Ich will versuchen, die rechtlichen Grenzen zu beleuchten, diesich ergeben aus

der Zahl, gemeint ist hier die Koordinate, wie sie als End-pro dukt aus den Vermessungsdaten rechnerisch abgeleitetwerden kann,

und

den liegenschaftsrechtlichen Erfordernissen, wie sie in dengeltenden Katastervorschriften enthalten sind.

Doch zunächst möchte ich einem möglichen Missverständnisvorbeugen. Der im Thema verwendete Begriff »Grenze« ist nichtim trennenden Sinne zu verstehen, hier Technik und dort Recht.In unserem Berufsalltag geht es um die Würdigung und Be -urteilung liegenschaftsrechtlicher Sachverhalte, für die die »Zahl«unabdingbare Erkenntnisse über die tatsächlichen Verhältnisseauf der Erdoberfläche liefert. Insofern ist Vermessungstechnikein erforderliches Hilfsmittel, um liegenschaftsrecht lich kon-forme Entscheidungen treffen zu können. Technik und Rechtsind also für die im Liegenschaftskataster zu erfüllenden Auf-gaben nicht trennende, sondern sich ergänzende Sachgebiete.Deshalb ist die »Zahl« aus Sicht der Katasterführung nur dieeine Seite ein und derselben Medaille (siehe Abb. 1).

Besonders plastisch stellt sich die Beziehung zwischen Technikund Recht in den berufsregelnden Bestimmungen für die Öf-fent lich bestellten Vermessungsingenieure |1| dar, wonach sielegitimiert sind, Tatbestände, die sie am Grund und Boden durchvermessungstechnische Ermittlungen festgestellt haben, mitöffentlichem Glauben zu beurkunden.

Die rechnerische Auswertung der im Liegenschaftskataster nach -gewiesenen Vermessungsdaten führt zu dem Ergebnis »Koor -di nate« für die Grenz- und Gebäudepunkte der Flurstücke bzw.Gebäude, also der Punkte der Liegenschaften entsprechend denVermessungs- und Katastergesetzen.

Für die Koordinaten, wie sie zu einem großen Teil heute nochim Liegenschaftskataster geführt werden, ist die Frage zu beant-worten, ob sie die Funktion sowie die vermessungstechnischenAnforderungen nach den Rechtsnormen erfüllen, die Grund-lage unseres Handelns sind.

Die Funktion des Liegenschaftskatasters sowie die Anfor de run -gen an den Katasternachweis ergeben sich aus den einschlä -gigen Rechtsnormen der einzelnen Bundesländer, z. B. für dasLand Berlin, wie folgt:

Funktion des Liegenschaftskatasters nach dem VermGBln |1|:

Die Führung des Liegenschaftskatasters nimmt das LandBerlin für die räumliche Abgrenzung von Rechten anGrundstücken als öffentliche Aufgabe wahr (§ 1 VermG-Bln – Auszug).Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis derGrundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuch ordnung (§ 14Abs. 3 VermGBln).

Aus diesen Rechtsnormen und der ständigen Rechtspre chungleitet sich der Grundsatz ab, dass über die Begrenzungen derFlurstücke der Teil der Erdoberfläche definiert wird, wel chervon dem im Grundbuch eingetragenen Eigentumsrecht räum-lich beherrscht wird.

Mit dem Flurstückskennzeichen und den Flurstücksgrenzenwird der Gegenstand des Eigentums – das Grundstück – als»Sache« im Sinne des § 90 BGB auf der Erdoberfläche indi-vidualisiert.

Die Funktion des Liegenschaftskatasters hat zur Folge, dassan den Nachweis der Flurstücke hohe (vermessungstech -nische) Anforderungen gestellt werden, die im VermGBln wiefolgt formuliert sind:

Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters ist das Flur -stück als geometrisch eindeutig begrenzter Teil der Erd -oberfläche (§ 15 Abs. 2 VermGBln). Die Flurstücke […] sind mit ihren […] Begrenzungen […]nachzuweisen (§ 15 Abs. 3 VermGBln).Bestehende Grenzen, für die einwandfreie Katasterunter-lagen vorhanden sind, gelten als festgestellt (§ 20 Abs. 3VermGBln).Das Lagefestpunktfeld […] bildet die geodätische Grund-lage […] für die Vermessungen, die der Einrichtung, Er -neuerung und Fortführung des Liegenschaftskatasters die nen (§ 9 i. V. m. § 10 VermGBln).

Das VermGBln enthält keine Definitionen der Begriffe »Grenze«,»geometrisch eindeutig« und »einwandfreie Katasterunterlagen«.

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HELMUT HOFFMANN | BERLIN

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die rechtsrelevante Flurstücksgeometrie mit ihren Grenz -punkten, Grenzlängen und Grenzwinkeln widerspiegeln,

die Lage der Liegenschaften auf der Erdoberfläche eindeutigfestlegen, also den Raumbezug herstellen,

sich auf Vermessungsdaten gründen, die für die Flurstücks-geometrie sowie für den Raumbezug durch wirksame Siche -rungsmaße geprüft und widerspruchsfrei sind; die Koor -dina ten müssten sich also auf einwandfreie Katasterunter -lagen im Sinne der Definition nach AV Grenzvermessungbeziehen.

Leider haben wir den Idealzustand, der nach den Rechts- undVerwaltungsvorschriften gefordert wird, noch lange nicht bzw.nur teilweise erreicht.

Die überwiegende Anzahl der heute noch im Katasternachweisgeführten Koordinaten erfüllt die genannten Anforderungenaus folgenden Gründen nicht:

Bei den für die bestehenden Grenzen im Liegenschaftska -tas ter nachgewiesenen Vermessungsdaten handelt es sichin der Regel um Einzelerfassungen (Inselvermessungen) derLiegenschaften, also flächenhaft betrachtet um heterogene,nicht spannungsfreie Daten.

Die Vermessungsdaten des Liegenschaftskatasters wurdenhier in Berlin in nicht wenigen Fällen durch Ergebnisse derStadt vermessung (Festlegungen der Straßenfluchtlinien, Ver-messungen zur Erfassung der öffentlichen Verkehrs- und Grün-flächentopographie) ergänzt. Die Koordinaten sind also einMix aus Ergebnissen der Kataster- und Stadtvermessung, oh -ne Prüfung, ob die Daten der Stadtvermessung tatsächlichden rechtsrelevanten Geometriedaten der Flurstücke ent -sprechen, die darüber hinaus in ihrer Mehrzahl nicht einmaleinen einheitlichen geometrischen Bezug haben.

Die rechnerische Auswertung der Vermessungsdaten er folg -te mit Hilfe der geodätischen Standardberechnungen.

Bei den geodätischen Standardberechnungen

verfälscht die lineare Fehlerverteilung das Berechnungs -ergebnis,werden Widersprüche in den Vermessungsdaten oft nichteindeutig lokalisiert, bleiben rechtsrelevante Vermessungsdaten der Flur stücks -geometrie sowie Sicherungsmaße zum Teil unbe rück sich -tigt, wie z. B. Grenzlängen, die bei dieser Berechnungs -methode nicht in die Berechnung der Koordinaten ein-fließen (siehe Abb. 2).

Deshalb muss hier in Berlin zurückgegriffen werden auf die AVGrenzvermessung Nr. 4.1 Abs. 2 |2|, wonach Katasterunterla-gen »einwandfrei« sind, wenn

a |die in den Unterlagen nachgewiesenen Bestimmungs-maße für die Flurstücksgrenzen durch Sicherungsmaße[…] geprüft sind und vorhandene Widersprüche sachver-ständig […] aufzuklären sind und

b |nach den Unterlagen die Flurstücksgrenzen aufgrund hin-reichender übereinstimmender Punkte abgesteckt wer-den können.

Die sonstigen Begriffe bleiben nach der Vorschriftenlage in Ber -lin unbestimmt, wobei unterstellt werden kann, dass Flurstücke»geometrisch eindeutig« begrenzt sind, wenn für sie »einwand -freie Katasterunterlagen« nach der aus der AV Grenz vermessungzitierten Definition vorliegen.

In diesem Zusammenhang ist kritisch anzumerken, dass die Ber liner Katastervorschriften bei den als festgestellt geltendenGren zen keine Aussagen zur »Mitwirkung der beteiligten Grund -stücks eigentümer« treffen. Die Bestimmung nach § 20 Abs. 3VermGBln stellt nur auf den Begriff der »einwandfreien Ka tas -terunterlagen« ab, also allein auf vermessungstechnische Qua -litätsmerkmale.

Im Gegensatz hierzu gilt z. B. nach dem Brandenburgischen Ver-messungsgesetz eine Grenze u. a. als festgestellt, wenn ihr Ver-lauf nach inzwischen außer Kraft getretenen Vorschriften er-mittelt und das Ergebnis von den Beteiligten anerkannt wurde(§ 13 Abs. 2, Nr. 1 BbgVermG |3|), wobei in dieser Rechtsnormder Bezug zu den vermessungstechnischen Qualitätsmerk ma -len fehlt.

Nach diesen materiellen wie formellen Vorschriften müssten dieim Liegenschaftskataster nachgewiesenen Koordinaten

Die dargelegten Gründe verdeutlichen, wie ich meine, dass der»Glaube an die Zahl«, wenn die Koordinate nach der beschriebe-nen Art und Weise berechnet wurde, sich in keiner Weise recht-fertigen und sachlich begründen lässt.

Trotzdem wird in der Praxis z. B. bei Grenzermittlungen ver-schiedentlich so verfahren, als ob mit diesen Koordinaten diebestehenden Grenzpunkte auf der Erdoberfläche eindeutig fest-gelegt wären.

Die »Koordinatengläubigkeit« ging in mehreren mir aus anderenBundesländern bekannt gewordenen Fällen so weit, dass die Ko-or dinaten der ALK, die auf dem Wege der Digitalisierung vor -handener Flurkarten entstanden ist, der Grenzermittlung zu-grunde gelegt wurden und nicht die rechtsrelevanten Katas -ter unterlagen, die der Darstellung der Flurstücksgrenzen in derFlurkarte dienten. In diesen Fällen wurde den Beteiligten imGrenztermin von der ausführenden Vermessungsstelle sogar be -stätigt, dass die Flurstücksgrenzen mit dem Katasternachweisübereinstimmen, obwohl die Grenzdarstellung in der ALK sig-nifikant von den ihr zugrunde liegenden Unterlagen abwich.Diese Vorgehensweise wurde mit dem Hinweis darauf begrün-det, dass die ALK durch ihre Offenlegung »Rechtskraft« erhielt.Zur Klarstellung sei gesagt:

Durch Offenlegung der ALK werden Flurstücksgrenzen, diein der ALK abweichend (ob ungenau oder fehlerhaft) vonihren maßgeblichen Katasterunterlagen dargestellt sind,nicht mit rechtlicher Wirkung verändert. Grenzen könnennur rechtswirksam mit den Mitteln des Zivilrechts oderaufgrund eines Gesetzes bzw. gesetzlich geregelter Ver-fahren geändert werden und nicht durch die Umstellungder analogen Flurkarte auf einen digitalen Datenträger.

Auch wenn die nach geodätischen Standardberechnungen oderdurch Digitalisierung ermittelten Koordinaten bei einer Grenz -herstellung der ersten Orientierung in der Örtlichkeit dienen kön-nen, sind die bestehenden Flurstücksgrenzen nach den Ka tas -terunterlagen herzustellen, wie sie bei ihrer Ersterfassung bzw.erstmaligen Grenzfeststellung in den Fortführungsrissen/Ver -messungsrissen und den Grenzverhandlungen/den Niederschrif -ten über die Grenztermine öffentlich beurkundet wurden.

Nicht die mit den Standardberechnungen oder durch Digitali -sierung ermittelten Koordinaten sind maßgebliches Beweismit -tel für die Lage der Grenzen auf der Erdoberfläche, sondern dieaufgrund vermessungstechnischer Ermittlungen beurkundetenTatbestände in Form ihrer maßgeblichen Katasterunterlagen.

Das digitale Zeitalter verlangt von uns, dass die in der bisheri-gen Form geführten Katasterunterlagen in ein »Koordina ten -kataster« überführt werden müssen.

Nach der von der AdV und der AV Grenzvermessung |2| vor ge -gebenen Definition wird unter dem Koordinatenkataster einebesondere Form der Festlegung der Flurstücksgrenzen verstan -den, bei der für alle Grenzpunkte Lagekoordinaten mit hoherGe nauigkeit und Zuverlässigkeit ermittelt werden.

Dies bedeutet, dass den Grenzpunkten Koordinaten zugeord-net werden, die die Lage der Grenzpunkte auf der Erdoberflächeauf Grundlage eines homogenen, spannungsfreien Landesko-ordinatensystems bestimmen.

Insbesondere mit Blick auf die beabsichtigte Realisierung desFach konzepts »Integrierte Modellierung des Liegenschafts ka -tasters – ALKIS« besteht die Notwendigkeit, die liegenschafts -rechtlich relevante Flurstücksgeometrie entsprechend der »Ko-Ka-Definition« umzusetzen (Sollkonzept, siehe Abb. 3).

Das Verfahren, welches flächendeckend zum Koordina ten ka -tas ter führt, ist heute nicht mein Thema. Deshalb äußere ich michabschließend hierzu nur mit einem grundsätzlichen Ge dan ken:

Für den flächendeckenden Aufbau des Koordina ten ka tas -ters würde die klassische Neuvermessung aus vermessungs -technischer wie liegenschaftsrechtlicher Sicht die bestenErgebnisse liefern. Dieses Verfahren kann aber wegen deshohen personellen wie zeitlichen Aufwandes und damit ausKostengründen nicht in Betracht gezogen werden.

Deshalb bleibt als Umsetzungsverfahren nur die rechnerischeEingliederung der rechtsrelevanten Vermessungsdaten der Flur -

Abbildung 1 | Bildquelle: MICHAEL FERNER, BDVI-Wandkalander 2011, Januar- und Dezemberblatt

Abbildung 2 | Bei den geodätischen Standardberechnungen fließen die Ver mes sungs daten x und y in die Berechnung der Koordinaten für die Grenz punkte A und B ein, nicht aber die Grenzlängen und die Kontrollen.

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Technik Recht

Kont

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Gre

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AGrenzlänge Grenzlänge

Grenzlänge GrenzlängeB

x

y

x

y

Kontrolle

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KATASTER

stücke in eine durch klassische Grenzherstellung festge legte Ge-bietsgrenze (z. B. Blockgrenze oder eine Vielzahl von Blöcken) mitHerstellung ihres Raumbezugs auf der Grundlage von SAPOS®.Dieses Verfahren liefert im Vergleich zur Neuvermessung nurdann entsprechende Ergebnisse, wenn hierbei die »flächenhafteAusgleichung« nach C. F. Gauß (siehe Abb. 4) zum Einsatz kommt.Denn es gibt kein anderes Rechenverfahren, welches

die gesamte rechtsrelevante Flurstücksgeometrie mit allenGrenzlängen und Grenzwinkeln berücksichtigt,

das ungerechtfertigte oder zufällige Auswählen und Aus -schließen von Vermessungsdaten beseitigt,

auf die wirtschaftlichste Art Fehler lokalisiert,

auf willkürfreie Art zu widerspruchsfreien Ergebnissen undgleichzeitig zu plausiblen Koordinaten im Sinne des Koor-dina ten katasters führt.

Das nach diesem kurz skizzierten Verfahren erstellte Koordina -tenkataster erfüllt die nach den einschlägigen Rechts- und Ver-waltungsvorschriften vorgegebenen Bedingungen, die sich ausder Funktion des Liegenschaftskatasters als amtliches Ver zeich -nis der Grundstücke ableiten. Deshalb kann dieses allen vermes-sungstechnischen wie liegenschaftsrechtlichen Anforderungengerecht werdende Koordinatenkataster nach Übernahme in dasLiegenschaftskataster den künftig allein maßgeblichen Nach-weis für die räumliche Abgrenzung der Rechte an den Grund-stücken darstellen.

Nur mit einer in diesem Sinne ermittelten Koordinate ist der»Glaube an die Zahl« gerechtfertigt. Es ist aber für den Fall derUnmaßgeblichkeit des Katasternachweises darauf hinzuweisen,

dass dem Glauben an das auf dem beschriebenen Weg erstellteKoordinatenkataster rechtliche Grenzen gesetzt sind; doch dieswäre ein neues Thema.

Gedanken zur Bedeutung undNotwendigkeit des Koordinatenkatasters

Natürlich stellen sich die Fragen, warum das Koordina ten ka tas -ter benötigt wird und worin die Bedeutung des Koordinaten -katasters liegt. Die Antworten auf diese Fragen leiten sich nachmeiner Sicht aus dem Stellenwert ab, den das Liegenschafts -kataster heute für den Staat und die Gesellschaft hat.

Uns allen ist bekannt, dass das Liegenschaftskataster aufgrundder bestehenden Rechtsbeziehung zum Grundbuch Bestand -teil des Systems zur Sicherung des Grundeigentums ist (sieheFORUM 3/2011, Seite 134). In jüngster Zeit aber ist dem Liegen-schaftskataster eine nor mierte Zweckbestimmung zugewach-sen, die von der Bedeu tung her mit der Funktion des Liegen-schafts katasters als »amtliches Verzeichnis der Grundstücke«ver gleich bar ist.

Mit der im Jahr 2007 in Kraft getretenen INSPIRE-Richtlinie derEuropäischen Gemeinschaft |4| wurde ein Instrument mit derZielsetzung geschaffen, eine europäische Geodateninfrastruk-tur nach einheitlichen Richtlinien aufzubauen sowie den Zu-gang und die Nutzung von Geodaten für Bürger, Verwaltungund Wirtschaft zu vereinfachen.

Diese Richtlinie, die in ihrer Regelungswirkung nahezu alle Poli-tikfelder und Lebensbereiche berührt, wurde zwischenzeitlichin Bundes- und Landesrecht umgesetzt |5|. Nach diesen Rechts -normen (den so genannten Geodatenzugangsgesetzen) wurdendie raumbezogenen Geodaten des Liegenschaftskatasters unddie der Geotopographie als »fachneutrale Kern komponenten«der nationalen Geodateninfrastruktur mit der Folge festgelegt,dass geodatenführende Fachbereiche ver pflich tet wurden, ih -re Geo daten auf der Grundlage der Geodaten des amtlichenVermessungswesens zu erfassen und zu führen. Damit sind die Geo daten des amtlichen Vermessungs wesens als Integrations-grundlage alternativlos die Basis (Grundlage) für Geodaten an-derer Fachbereiche, die sie aufgrund von Rechtsvorschriften zuführen haben.

Die gesetzlich geregelte Nutzung der Geodaten des amtlichenVermessungswesens hat damit eine bisher nicht da geweseneDimension erreicht.

INSPIRE sowie die Geodatenzugangsgesetze des Bundes und derLänder regeln aber nicht nur den Zugang zu den Geodaten undderen Nutzung, sondern schreiben auch vor, dass die Geoda ten

in elektronischer Form, also digital, vorliegen müssen. Darüberhinaus werden in diesen Vorschriften die Geodatenthemen be -schrieben. Hierzu gehören u. a. Koordinatenreferenzsysteme (Sys-teme zur eindeutigen räumlichen Referenzierung von Geo datenanhand eines Koordinatensatzes – x, y, z – und/oder Angabenzu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage eines geodäti schenhorizontalen und vertikalen Datums), Flur stücke/Grund stücke,Gebäude, Bodenbedeckung (siehe Anhang I, II und III zu INSPIRE|4| und § 4 Geodatenzugangsgesetz |5|). In diesem Zusammen -hang ist anzumerken, dass wir auch stärker als bis her unserenBlick auf die nach den Vorschriften geforderte dritte Dimension,die Höhe z. B. für die Grenzpunkte/Gebäude, rich ten müssten.

Es stellt sich die Frage, ob die vom amtlichen Vermessungswe-sen geführten Datenbestände diesen Anforderungen gerechtwerden. Mit ALKIS sind wir mindestens konzeptionell daraufvorbereitet, die Geodaten des Liegenschaftskatasters in der denAnforderungen gerecht werdenden Form zu führen. Doch wiesieht es in der Realität aus (Istzustand, siehe Abb. 5)?

Zunächst wurde der beschreibende Teil des Liegenschafts -katasters, also die Verzeichnisse mit den Sachdaten der Flur -stücke und Gebäude, in eine digitale Form umgesetzt (ALB).

Des Weiteren wurden die analogen Flurkarten überwiegenddurch Digitalisierung in eine digitale Form überführt. Der

Abbildung 3 | Bestandteile des Liegenschaftskatasters (§ 15 Abs. 1 VermGBln): Sollkonzept

Abbildung 4 | (alter DM-Geldschein, gültig bis zur Einführung des Euro) Carl Friedrich Gauß (1777–1855), Mathematiker, Astronom und Geodät

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Kataster -unterlagen Flurkarten Verzeichnisse

GrafikdatenALK

SachdatenALB

integrierte Führung derGrafik- und Sachdaten

mit RaumbezigALKIS

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KATASTER

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KATASTER

|1| GESETZ ÜBER DAS VERMESSUNGSWESEN IN BERLIN (VERMGBLN) i. d. F.vom 9. Januar 1996 (GVBl, S. 56), zuletzt geändert durch Artikel XVIIIdes Gesetzes vom 18. November 2009 (GVBl, S. 674)

|2| SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG, Ausführungs -vorschriften über die Grenzvermessungen (AV Grenzvermessung) vom 30. Mai 2005; Az. III A 25 – 6564/01/02

|3| GESETZ ÜBER DAS AMTLICHE VERMESSUNGSWESEN IM LAND BRANDENBURG – BBGVERMG – Artikel 1 des Gesetzes zur Struktur -reform des amtlichen Vermessungswesens vom 27. Mai 2009

(GVBl. I, S. 166), geändert durch Artikel 2 des INSPIRE-Umsetzungs -gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl. I – 2010 – Nr. 17)

|4| RICHTLINIE 2007/2/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 14. MÄRZ 2007 ZUR SCHAFFUNG EINER GEODATEN -INFRASTRUKTUR IN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (INSPIRE), Amtsblatt der Europäischen Union DE vom 25. April 2007, L 108/1-14

|5| GESETZ ÜBER DEN ZUGANG ZU DIGITALEN GEODATEN vom 10. Februar 2009, BGBl. I, S. 278

Helmut HoffmannE-Mail [email protected]

Abbildung 5 | Bestandteile des Liegenschaftskatasters (§ 15 Abs. 1 VermGBln): Istzustand

auf diesem Wege entstandene Bestand der Grafikdaten kannaber nur als Vorstufe der ALK betrachtet werden, weil beider Digitalisierung die Katasterunterlagen, also die Vermes-sungszahlen des Liegenschaftskatasters, weitgehend unbe-rücksichtigt blieben. Um mit einem Bild zu sprechen, dieseALK ist eine Krücke, die zwar das Gehen erleichtert: Die abernur als Ersatz für gesunde Beine, also als Ersatz für eine demSollkonzept ent sprechende ALK, angesehen werden kann.

Selbstverständlich wird diese digitale Form des Liegenschafts -katasters einer Vielzahl von Anwendungen gerecht. Doch fürbestimmte Anwendungen, für die die Vermessungszahlen zwin -gend erforderlich sind, bleibt es bei traditionellen Arbeits weisen,z. B. bei Grenzherstellungen und Abmarkungen, Herstellung vonLageplänen und Bebauungsplänen.

Eine substanziell entscheidende Wende wurde mit dieser Formder Bestandteile des Liegenschaftskatasters nicht herbeigeführt.

Insofern kann gesagt werden, dass diese Form der Katasterfüh -rung nicht den datenverarbeitungstechnischen Bedingungenentspricht, wie sie nach der INSPIRE-Richtlinie bzw. den Geo-da ten zugangsgesetzen vorgeschrieben sind.

Natürlich sind alle Kollegen, die das Liegenschaftskataster ver -antwortlich führen, sich der Tatsache bewusst, dass auch dieVermessungszahlen integraler Bestandteil des digitalen Daten -bestandes der Liegenschaften sein müssen. Es gibt auch keineDiskussion mehr darüber, dass diese Zielsetzung nur mit Über-führung der vorhandenen Vermessungszahlen in ein Koordi-natenkataster erreicht werden kann. Umso schmerzlicher ist es,feststellen zu müssen, dass die ohnehin knappen Ressourcenpersoneller wie finanzieller Art verschiedenenorts in den Auf-bau eines »Digitalen Rissarchivs« fließen. Zwar liegen dann dieKatasterunterlagen gescannt vor, jedoch nicht in Form des Ko-ordinatenkatasters. Das »Digitale Rissarchiv« ist somit bezogen

auf das Fachkonzept ALKIS nicht zielführend, auch wenn be -stimmte Synergieeffekte z. B. beim Zugriff auf die Vermessungs -risse eintreten. In der Summe aber kann das »Digitale Rissarchiv«,wie die Vorstufe zur ALK, nur als Zwischenlösung gesehen wer-den.

Denjenigen, die diese Zwischenlösung befürworten, sei gesagt,dass das »Digitale Rissarchiv« in eine Sackgasse führt und nurvorübergehende Entlastung bringt. Ausschließlich mit dem Ko-ordinatenkataster werden die vom Gesetzgeber geforderten Be-dingungen für die Geodateninfrastruktur erfüllt. Darüber hi nausführt das Koordinatenkataster, auch wenn für dessen Erstellungzunächst Ressourcen in nicht geringem Umfang bereitzustellensind, zu einer vereinfachten Katasterführung und langfristigbetrachtet zu enormen Einsparungen durch ratio nelle Arbeits -weisen, die dann möglich werden.

Wir können im amtlichen Vermessungswesen nicht immer nurmit Zwischenlösungen arbeiten.

Es muss daher die Kraft aufgebracht werden, die maßstabsloseKarte in digitaler Form zu erstellen, die nur das Koordinaten -kataster mit der den Vermessungszahlen innewohnenden Ge -nauigkeit zur Grundlage haben kann. Alle hierzu notwendigentechnischen Voraussetzungen stehen uns heute zur Verfügung.

Dieser Quantensprung in der Führung der Grafikdaten des Lie -genschaftskatasters ist vergleichbar mit der von unseren Väternerbrachten Leistung, als sie die ehemals preußischen Inselkar -ten auf ein Rahmenkartenwerk umgestellt haben. Warum solltedas, was unseren Fachkollegen der Vorgängergeneration gelun-gen ist, nicht auch uns gelingen?

Doch es gibt noch einen weiteren Punkt, der mich besorgt auf -horchen ließ, als ich feststellen musste, dass die im Rahmen vonKatastervermessungen ermittelten Koordinaten der örtlich vor-handenen Punkte bestehender Flurstücksgrenzen (Istpunk te) indie Punktdatei des Koordinatenkatasters aufgenommen wer-den. Auch wenn der Istpunkt in seiner Lage zulässig von demSollpunkt abweicht, wie er sich aus den für ihn maßgeblichenVermessungszahlen ableitet, ist die Sollpunkt-Koordinate, wennsie aus einem qualifizierten Katasternachweis (eine mit Zu stim -mung der Beteiligten und durch Sicherungsmaße geprüfte Ka -tastervermessung) abgeleitet ist, anzuhalten. Denn allein dieim Katasternachweis enthaltenen Flurstücksgrenzen mit ihrenBestimmungsmaßen und geometrischen Bedingungen geltenauch nach ständiger Rechtsprechung als Abgrenzung der Grund-stücke, von den Sonderfällen abgesehen, bei denen der Katas -ternachweis unmaßgeblich ist. Nur die Koordinate des Sollpunk-tes entspricht den bisherigen Vermessungszahlen und erfülltsomit das materiellrechtliche Erfor dernis der Katastermäßig -keit. Wenn die Koordinate des Istpunktes als lagebestimmende

Festlegung in das Koordina ten kataster eingeführt wird, wird dievorgegebene Flurstücksgeometrie verfälscht. Damit wäre auchdas Prinzip der Nachbarschaft nicht mehr gewährleistet.

Nicht die Örtlichkeit ist das amtliche Verzeichnis der Grund-stücke, sondern das Liegenschaftskataster mit den in beurkun-deter Form vorliegenden Katasterunterlagen.

Es dürfen also nur die Koordinaten des Sollpunktes in die Punkt -datei des Koordinatenkatasters aufgenommen werden. DieserGrundsatz gilt unabhängig davon, in welcher örtlichen Lage sichdas Grenzzeichen eines Grenzpunktes befindet. Der Istpunkt kannauch deshalb nicht lagebestimmend im Sinne des Koordina ten-katasters sein, weil das Grenzzeichen des Istpunktes äu ßerenEinflüssen und damit Veränderungen unterliegt, die keine ver -ändern de Rechtswirkung auf die Lage einer Grenze entfaltenkönnen.

Das Maß der »größten zulässigen Abweichung« dient lediglichals Entscheidungshilfe dafür, ob das Grenzzeichen des Istpunk -tes den Sollpunkt mit liegenschaftsrechtlich hinreichender Ge -nauigkeit kennzeichnet. Ein außerhalb der größten zulässigenAbweichung stehendes Grenzzeichen muss auf den Soll punktzurückgeführt werden.

Abschließend möchte ich anmerken, dass die Erstellung des Ko-ordinatenkatasters von mir als die herausragende Aufgabe derjetzigen Berufsgeneration angesehen wird. Nur mit dem Koor-dinatenkataster auf der Grundlage von SAPOS® kann ein den

heutigen Anforderungen gerecht werdender Geodatenbestandmit Raumbezug als Kernkomponente einer Geodateninfrastruk -tur im Sinne der europäischen INSPIRE-Richtlinie bereitgestelltwerden.

Die moderne Informations- und Wissensgesellschaft ist aufgrund legende und verbindliche Geodaten angewiesen. Sie be -schreiben mit Raumbezug die tatsächlichen und rechtlichenVerhältnisse am Grund und Boden.

Ihr politisches wie volkswirtschaftliches Potenzial macht die Geo daten des amtlichen Vermessungswesens zu einem Wirt -schaftsgut ersten Ranges. Diese Position sollten wir politischnutzen und alle verfügbaren Ressourcen bereitstellen, mit de-nen die Zielsetzung »Koordinatenkataster«, die als vorrangig zubetrachten ist, zu realisie ren ist.

Wenn dies gelingt, leistet das amtliche Vermessungswesen sei -nen den Ansprüchen von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft undVerwaltung gerecht werdenden Beitrag und kann damit be -ruhigt in die Zukunft schauen.

Abschließend ist anzumerken, dass in vielen (vielleicht in denüberwiegenden) Fällen das Eigentum des Bundes sich nicht nurauf die durch die Uferlinie begrenzte Wasserfläche erstreckt, son-dern dass auch die so genannten Ufergrundstücke Bestand teileder Bundeswasserstraßen sind (siehe Abb. 6). In diesen Fäl len bil -det nicht die Uferlinie, sondern die Abgrenzung des Ufergrund -

stücks gegen das Anliegergrundstück die Eigentums- (Grund-stücks-)grenze des Bundes. Für diesen Fall ist bei einer Fortfüh -rung zu untersuchen, ob das Liegenschaftskataster die Gren-zen des zur Bundeswasserstraße gehörenden Ufergrundstücksnachweist, wovon in der Regel ausgegangen werden kann, wiedies die Erfahrung zeigt.

Zum Artikel »Eigentums-(Grundstücks-)grenzen der Bundeswasserstraßen«von Helmut Hoffmann in Heft 1/2012 (Seite 268–297) – Bei der redaktionellen Bearbeitung des Beitrages ist leider der letzte Absatz nicht übernommen worden, der wesentliche Aussagen enthält. Wir bitten dafür um Entschuldigung.Im Folgenden der Wortlaut dieser Passage:

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Kataster -unterlagen Flurkarten Verzeichnisse

GrafikdatenALK

(Vorstufe)

SachdatenALB

Digitalisierung

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war kaum lesbar, und der Nachbar klimperte unentwegt aufsei nem iPad herum.

Der Vortrag über die amtlichen Geodaten beeindruckte zu nächstwegen des für den ÖbVI ungewöhnlichen Verständnisses amt -li cher Geodaten. Während der ÖbVI neben den Geobasisdatender Landesvermessung höchstens noch Bodenrichtwerte oderLuftbilder gelten lässt, wurde hier schnell klar, dass alles, wasein Amt herausgibt, auch amtlich ist, logisch eigentlich.

Somit sind auch die in der Stadt Bremen erfassten Hundekot-be hälter als amtliche Geodaten zu interpretieren. Dass dieseDa ten unbekannter Herkunft und mit Abweichungen von biszu 700 Metern vom tatsächlichen Standort dann jedoch alsre prä sentatives Beispiel für die Qualität amtlicher Geodaten her-hal ten sollen, hielt mich als ÖbVI kaum noch auf meinem Klapp-sitz.

Gut, dass anschließend die Mittagspause auf dem sehr schönenGelände der Hochschule anstand. Die Atmosphäre war ins ge -samt sehr entspannt, ruhig und sachlich.

Bei Suppe und belegten Brötchen konnte ich in der Frühlings -sonne dem einen oder anderen Fachgespräch zuhören. Wäh rendneben den Softwareentwicklern, Studenten und Freiberuflernauch die Verwaltung mit einigen GIS-Koordinatoren vertretenwar, schien der Berufsstand des ÖbVI durch Abwesenheit zuglänzen.

Ich kam trotz meines beruflichen Hintergrunds schnell mit Teil-nehmern unterschiedlichster Herkunft ins Gespräch und merk-te bald, dass auch die anderen Besucher nicht alle Fachthemenbeherrschen oder erläutern können.

Zwischen dem amtlichen Vermessungswesen und der freien Da -tenwelt bestehen nach wie vor Hürden. Weil wir wissen wollten,wie diese abgebaut werden können, um zukünftig gemeinsamAntworten auf die anstehenden Fragen rund um die Nutzungvon Geodaten zu finden, haben wir eine der wichtigsten Kon-ferenzen für den Open-Source-Bereich besucht sowie einen Ex-perten nach seinen Ansichten gefragt.

Im FORUM wurde schon im Heft 4/2011 darauf hingewiesen: Vom20. bis 22. März 2012 fand die FOSSGIS-Konferenz in Des sau-Roßlau statt.

Um zu verstehen, was sich hinter FOSSGIS verbirgt, und auch umeinige weitere Fragen beantworten zu können, hat die FORUM-Redaktion beschlossen, einen Öffentlich bestellten Vermessungs -ingenieur nach Dessau zu schicken, um die Konferenz zu besu -chen und sich einmal umzuhören, worüber dort diskutiert wird.

Mit vielen Fragen und großer Neugier machte sich also im Märzder ausgewählte ÖbVI auf den Weg nach Dessau. Sein folgen-der Bericht soll ein wenig Licht in die Welt von Open Sourceund GIS bringen.

» Für mich als Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, festverwurzelt zwischen Grenzstein, Amtlichem Lageplan und einwenig CAD, stand ein aufregender Tag an. Auf der Fahrt nachDessau zur FOSSGIS-Konferenz 2012 wurde mir klar, dass ichals ein Exot auf dieser Konferenz angesehen und wahrschein-lich niemanden kennen würde.

Die erste Überraschung gab es für mich schon bei der Anmel-dung am Empfang in der Hochschule Anhalt. Eine freundlichejunge Dame begrüßte mich mit Namen. Mit noch mehr Frage -zeichen in den Augen dämmerte es mir jedoch schnell: Eine ehe-malige Praktikantin stand vor mir, inzwischen ist sie Studentindes Geoinformationswesens in Dessau. Eine nette Überraschung.

Die Konferenz war am Vorabend schon mit einem Get-togethereröffnet worden. Während sie nun bereits in vollem Gange war,hatte ich die Möglichkeit, den Tagesablauf anhand des Pro-gramms und eines knapp 200 Seiten starken Handbuches zupla nen. Also: Sollte ich mich zunächst über »TinyOWS – derschlanke OWS-Server«, »MXD2map – Konverter für ArcGIS« oder»SEXTANTE in gvSIG CE« informieren?

Zum Glück fand ich im Programm auch den Vortrag »Nutzungamtlicher Geodaten – aktueller Stand«. Das könnte selbst fürmich verständlich sein.

Schnell war zu erkennen, dass Konferenzen auch bei FOSSGISmit den Tücken der Technik zu kämpfen haben. Das Mikrofonfunktionierte nicht, die Schrift in der PowerPoint-Präsentation

Freie Daten nur für Gleichgesinnte?

Amtlich vs. Open Source – Amtliches Vermessungswesen und freie GIS-Software. Was sich zu -

nächst wie ein Widerspruch anhört, könnte doch funktionieren. Zumindest wenn man den Bericht

über die diesjährige FOSSGIS-Konferenz in Dessau aufmerksam liest und den Ausführungen von

Arnulf Christl, einem der Verfechter des Open-Source-Gedankens, folgt.

Womöglich muss beides, amtlich und frei, sogar zusammenkommen, um den zukünftigen An -

forderungen an die Nutzung von Geodaten gerecht werden zu können.

CHRISTOPH KÖNIG | FORUM-REDAKTION

Amtliches Vermessungswesen und Open Source

FOSSGIS steht für »Freie und Open Source Software für Geoinfor -mationssysteme«. Der FOSSGIS e. V. ist ein eingetragener, gemein-nütziger Verein, welcher zum Ziel hat, freie GIS-Software zu för dernund zu verbreiten. Der FOSSGIS-Verein hat sich im Jahr 2008 ge -gründet und ist hervorgegangen aus der im Jahr 2000 gegründetenGRASS-Anwender-Vereinigung e. V. (GAV). Im Verein enga gie ren sichMenschen aus verschiedenen Bereichen (IT, Web, GIS, Verwaltung,Forschung) als ehrenamtliche Community-Mitglieder. Zen tralesKom munikationsmittel neben Mailinglisten und Informationen imInternet (www.fossgis.de) ist die Präsenz auf Veran stal tungen wieINTERGEO, AGIT und weiteren GIS-spezifischen Ver anstal tungen. DerVerein richtet einmal jährlich die größte deutschsprachige Konferenzfür freie Geoinformationssysteme und freie Geodaten, die FOSSGIS-Konferenz, aus. Diese präsentiert an drei Tagen in parallel laufen -den Workshops, Vorträgen und Community-Treffen die neustenOpen-Source-Entwicklungen in den Bereichen Desktop-GIS, Geo-prozessierung, Webmapping und Geodatenmanagement.

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TECHNIKTECHNIK

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TECHNIK

Kataster auch von einem Amt mit qualifizierten Mitarbeitern ge pflegtwerden sollte. Allerdings sollte sich das amtliche Vermessungs wesenNeuerungen gegenüber offener positionieren und weniger Angst vorvermeintlicher Konkurrenz z. B. durch OpenStreetMap haben. Um ge -kehrt sollte man lernen, die neuen Möglichkeiten von solchen ge mein -schaft lichen Werken anzuerkennen und für sich in Wert zu setzen.

Wo sehen Sie die Aufgaben des ÖbVI in der Zukunft? Wie können Aufgaben gemeinsam angegangen werden?

CHRISTL | Zunächst ist die Aufgabe unverändert die Erhebung undQua litätssicherung räumlicher Daten im hoheitlichen Kontext. Wie be -reits oben erwähnt halte ich die Nutzung der Arbeit anderer Bereichewie z. B. Community-Projekte für einen wichtigen Bereich, der im Mo-ment noch zu kurz kommt. EIN Schlagwort in der Politik ist Bürgernähe.Was könnte es Naheliegenderes geben, als den Bürger in die Arbeit desAmtes direkt mit einzubeziehen? Ein erster einfacher Schritt ist die Ver -einfachung und den ganz sicher kostenfreien Zugang zu Geodaten zuermöglichen. Gegebenenfalls ist dafür auch eine Rückmeldung an diePolitik erforderlich, dass die bisher hoheitliche, protektionistische He -ran gehensweise an Geodaten (vulgo: die Weigerung, sie kostenfrei be -reit zustellen) der heutigen Zeit nicht mehr angemessen ist. Es hilft hierauch nicht zu beteuern, dass ein Amt keine Politik machen darf. Dennwer, wenn nicht ein qualifizierter Vermesser sollte einem Politiker dieseHintergründe verdeutlichen können? Dem gemeinen Mapper aus demOpenStreetMap-Projekt wird sicher weniger Glauben geschenkt.

Wie können die amtliche Vermessung und der Gedanke derfreien Daten zusammenkommen? Wo sind hohe Hürden?

CHRISTL | Die Hürden liegen zunächst in falsch verstan denen Über-legungen zur Wirtschaftlichkeit. Dabei wird nicht erkannt, dass Geo-daten ein frei verfügbarer Rohstoff sind, der die Wirtschaft fördert,und nicht ein Rohstoff, der ausgebeutet werden kann. Auf der anderenSeite muss auch die Open Data Community erkennen, dass nicht alles,was kommerziell, gleich auch schlecht oder dem Projekt abträglich ist.Ein Thema, das beide Welten in Zukunft intensiv beschäftigen wird, istder Datenschutz. Es wird zunehmend unmöglich, Geodaten nicht alsdatenschutzkritisch anzusehen, da die Vernetzung mit anderen perso-nenbezogenen Daten immer weiter voranschreitet. Auch hier solltendie amtliche Vermessung und freie Datenprojekte erkennen, dass siemehr gemeinsam haben, als sie unterscheidet. Auf technischer Seitesehe ich keine Hürden, Software (und auch Datenformate) sind heuteso ausgereift und standardisiert, dass sie keine unüberwindliche Hürdefür die Zusammenarbeit mehr darstellen. Und auch inhaltlich ergänzensich beide Bereiche, hierbei ist es wichtig, dass wir vor allem in der An-fangsphase dem anderen seine Aufgabe oder Erfolge nicht neiden unddurchaus auch Redundanz in Kauf nehmen.

»DAS AMTLICHE VERMESSUNGS WESENIST NACH WIE VOR UNERSETZLICH«

Als einer der Organisatoren der FOSSGIS-Konferenz ist Arnulf Christlein bekannter Verfechter des Open-Source-Gedankens. Er ist Präsidentder Open Source Geospatial Founda -tion (OSGeo) und Mitglied des OpenGeospatial Consortium (OGC) Archi-tecture Board.

Herr Christl arbeitet als Software -architekt. Nach langjähriger Ge -

schäfts führertätigkeit bei der WhereGroup Gmbh & Co. KG hat er 2010das Unternehmen metaspatial ge gründet, dessen Ziel die Inwertset-zung von räumlichen Daten und GDI durch den Einsatz freier Softwareist.

Herr Christl konnte im Verlauf der FOSSGIS-Konferenz der FORUM-Re -daktion einige Fragen beantworten.

Auf Ihrer Karte lese ich als Berufsbezeichnung, dass Sie Spatial Systems Architect sind. Können Sie uns näher erläutern, was Sie eigentlich machen?

CHRISTL | Die Bezeichnung »Spatial Systems Architect« ist nicht beson-ders weit verbreitet, u. a. weil es davon gar nicht so viele gibt. Die Auf-gaben beinhalten das Entwerfen, Planen und Organisieren einer (Soft-ware-)Infrastruktur, um räumliche Daten zu er zeugen, zu verarbeiten,zu pflegen und bereitzustellen. Da zu ge hören meist die vorangestellteAnalyse der Anforderungen und die Definition der Ziele der Infrastruktur.Was früher mehr oder weniger mit einer Software (dem »Desktop-GIS«)erledigt wurde, ist heute eine Prozesskette, die sich über mehrere Ebeneneiner Softwarelandschaft erstreckt. Die Aufnahme im Feld erfolgt aufmobilen Geräten, die Aufarbei tung auf Workstations, die Bereitstellungüber Server im Netz und die Weiterverarbeitung mittels des Datenbe -reitstellers unbekannter Softwareprodukte. Auf der anderen Seite er-möglicht die immer höhere Vernetzung eine erhebliche Beschleunigungder Pro zesskette von Erhebung bis Endnutzung, bis hin zur Echtzeitver-arbeitung. Um das zu erreichen, müssen alle Schnitt stellen wohldefiniertsein und die Datenformate optimiert werden. Der Spatial Systems Ar-chi tect betrachtet diese gesamte Prozesskette und optimiert sie.

Auf der FOSSGIS-Konferenz in Dessau sind Sie in mehrerenFunktionen als Referent und Organisator aufgetreten. Worin liegen der Sinn und die Bedeutung der Konferenz? War die Konferenz dieses Jahr ein Erfolg? Es gab ja mehrTeilnehmer als bisher.

CHRISTL | Die FOSSGIS-Konferenz hat sich von einem kleinen An-wen der treffen der UMN MapServer Software, bei dem hauptsächlichneue Funktionen und Anwendungsbeispiele vorgestellt wurden, zu ei -ner vollwertigen Konferenz ausgewachsen, die eine Vielzahl von unter-schied lichen Produkten und Anwendungsfällen bedient. In den Vor trä -gen wurden über 30 verschiedene Open-Source-Softwareprojekte, oftauch in Kombination, vorgestellt. Die Konferenz erfüllt mehrere Zwecke.»Neulinge« im Open-Source-Bereich können sich über die Möglichkei -ten orientieren, während Praktiker ihre neuesten Lösun gen vor stellen –auch um voneinander lernen zu können. Andererseits treffen sich auchEntwickler und Dienstleister, um ihre Erfahrungen aus zutauschen. Ge -rade dieser Mix aus Technikern und Anwendern macht die FOSSGIS-Konferenz so interessant. Und nicht zuletzt dient die FOSSGIS-Konfe -renz zum Netzwerken im sozialen Sinn, also dazu, Kontakte zu knüpfenund Geschäfte anzubahnen.

Wie hoch schätzen Sie den Anteil der ausgebildeten Vermesser an den Teilnehmern der Konferenz ein?

CHRISTL | Diese Information nehmen wir noch nicht separat auf, des -wegen kann ich keine belegten Zahlen vorlegen (ich habe das aber alsAnregung aufgenommen). Meine Schätzung liegt bei 20 %.

Glauben Sie, dass der »klassische« Vermesser noch dierichtige Ausbildung hat, um im Geoinformationswesen derZukunft mithalten zu können?

CHRISTL | Da ich mich in der Ausbildung kaum auskenne, fällt es mirschwer, das zu beantworten. Auch ist es immer leichter, etwas schlecht -zureden, als etwas Besseres anzubieten. Ich gehe aber mal davon aus,dass die Ausbildung noch relativ wenig softwarebezogene Komponen -ten enthält. Allerdings halte ich es für sehr wichtig, dass es weiterhineine fundierte vermessungstechnische Ausbildung gibt, denn es reichtnicht, zu wissen, wie man eine Software bedient. Das wird manchmalver kannt, und es kommt auch gerne mal viel Unsinn heraus, wenn reineInformatiker versuchen mit Projektionen umzugehen.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist ein Teildes amtlichen Vermessungswesens. Wie sehen Sie die Be-deutung des amtlichen Ver messungswesens in der Zukunft?

CHRISTL | Anders als man vielleicht annehmen könnte, halte ich dasamtliche Vermessungswesen weiterhin für unersetzlich. Es wird in be -stimmten Bereichen auf absehbare Zeit keine Alternative dazu geben,weder durch private Anbieter noch durch kollaborative Projekte wieOpenStreetMap. Sowohl die Ersteren wie auch die Letzteren haben ihreeigenen Aufgabenbereiche und eine große Bedeutung, die sich in man -chen Bereichen sicher auch mit der amtlichen Vermessung überschnei -den, aber auf viele Jahre hin möchte ich doch meinen, dass ein amtliches

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Arnulf Christl

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Nachfolgenden Brief nebst wörtlicher Übersetzung über-ließ uns freundlicherweise Kollege ÖbVI Helmuth Kolb ausMühltal. Es handelt sich bei diesem Schriftstück um einenBrief eines englischen Kollegen an den Urgroßvater Kolbs,Dr. Adolf Fennel, aus dem Jahr 1910. Man lese selbst … Der direkte Vergleich von Theodoliten mit Kanonen undSchlachtschiffen wirkt heute sicherlich etwas befremd -lich, das Kräftemessen der beiden erwähnten Nationen ist mitt lerweile jedoch historisch. Und: Es hört nicht auf! Dasnächste Duell steht möglicherweise unmittelbar bevor!

E S IST SCHON KURIOS, WAS SICH BEI

DER DURCHSICHT DER ALTEN UN-

TERLAGEN SO ALLES ANFINDET.

»Hoffend, dass unsere beiden Länder niemals ihre Kräfte zu messen haben ...«

Denn: Vom 8. Juni bis zum 1. Juli ist Fußball-Europameisterschaft!Sollte es zu einem Kräftemessen kommen (dann ja sicherlich wieimmer im Elfmeterschießen), wollen wir hoffen, dass Jogi die rich -tigen Theodoliten und Nivelliere im Gepäck hat.

Das FORUM wünscht allen Begeisterten viel Spaß, allen nicht Be -geisterten viel Spaß beim alternativen Fernsehprogramm undaus ge dehnten Spaziergängen und hofft, dass sich einmal mehrder Refrain des alten deutschen Fußballschlagers bewahrheitet:

»Er kommt nach Hause, er kommt nach Hause, er kommt jetzt,Fußball kommt nach Hause!«

Das FORUM dankt Herrn ÖbVI Helmuth Kolb für die Übersendungder fußballtechnisch motivierenden Schriftstücke und freut sich,andere Deutungen heutzutage nicht mehr in Betracht ziehen zumüssen!

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Teilnehmer desWorkshops (von links) Wilfried Grunau, Michael Zurhorst, Karl-Friedrich Thöne, Christof Rek, Burkhard Kreuter, Wolfgang HeideSo bot das Tagesprogramm nach der Mittagspause die Teil-nah me an einem »BOF« zum Thema INSPIRE an. INSPIRE? Daskenne ich. Aber BOF? Zum Glück ist ja die freundliche Damevom Empfang in der Nähe. BOF? Na ja, das ist so ein informellesTreffen, da kann jeder was sagen, meint sie. Der Kollege mitdem iPad konnte schließlich schnell mal bei Wikipedia prüfen:»birds of the same feather«. Gleichgesinnte also sollten sich hier zu einem Thema gleichberechtigt austauschen können. Dasklang spannend. War es auch. Wie in der Schule trafen sich etwa 20 Inte ressierte und saßen im Kreis beisammen. ArnulfChristl, einer der Organisatoren (siehe Interview), führte kurzein in das Thema, anschließend durfte jeder etwas beitragen.Und das hat so gar richtig gut funktioniert. Erst meldeten sichdie Experten und erläuterten den allgemeinen Stand zu INSPIREund schil der ten ihre aktuellen Themen und Probleme zum zeit -lichen Ab lauf, zum Stand der Umsetzung und zur Akzeptanzder Vorga ben. Dann durften die anderen, also auch ich, Fragenstellen. Wie über zeuge ich den Bürgermeister meiner Ge meindevon INSPIRE? Wofür brauche ich Metadaten? Welche Kartenund Daten sind betroffen? Auch wenn es nicht auf alle Frageneine abschließen de Antwort gab, so war diese etwa einstündi-ge Run de für mich sehr effektiv und kompetent.

Beflügelt von so viel Fachwissen fiel die Wahl für den Nach -mit tagsvortrag schwer. Doch die Vorstellung des GeoportalsDeutsch land, welches kurz zuvor auf der CeBIT präsentiert wor-den war, rundete den erkenntnisreichen Tag ab.

Drei Vorträge, einige informelle Gespräche und etwa fünf Stun-den später war ein spannender Tag für mich beendet. Was

konn te ich mit auf den Heimweg nehmen und vielleicht schonam nächsten Tag im Büro umsetzen?

Zuallererst: Es gibt eine Geodatenwelt jenseits von Flurkarte undFortführungsbeleg. In über 50 Vorträgen sowie weiteren Work -shops und ähnlichen Zusammenkünften wurde ein großer Bo-gen quer durch die Open Source Software im GIS-Bereich ge zo -gen. Viele vorgestellte Anwendungen und Ideen klangen sehr in -teressant, andere werden sicher schnell wieder vergessen werden.

Aber eine Frage blieb für mich zum Ende noch: Wo bleibt daeigentlich der ÖbVI?

Die Hundekotbehälter haben es deutlich gezeigt. Eine sinnvolleNutzung von Geodaten, ob frei oder kommerziell, hängt nichtnur von der Software und der freien Nachnutzung verfügbarerGeodaten ab. Es muss auch Fachleute geben, die beurteilen kön-nen, wo Geodaten herkommen, welche Aktualität und Quali -tät diese haben, warum gegebenenfalls große Abweichungenzu tatsächlichen Standorten auftreten und wie diese behobenwerden können. Es ist wichtig zu erkennen, welche Daten über-haupt für welchen Nutzungszweck zu gebrauchen sind und mitwelchen anderen Daten sie verknüpft werden können.

Hier ist nach wie vor der ÖbVI gefragt, um mit seiner Qualifi ka -tion und Erfahrung rund um die Erfassung und Aufberei tungvon Geodaten zu einer sinnvollen Nachnutzung beizutragen.

Das amtliche Vermessungswesen hat, wie auch Arnulf Christlim Interview unterstreicht, weiterhin seine Berechtigung. Es wirdnicht nur zur Eigentumssicherung benötigt, sondern – wie derheu te übliche Name schon sagt – als Geobasisinformations -sys tem, welches die Grundlage für vielfältige geodätische undgeographische Nachnutzungen bieten kann, als Basis also fürwei tere Fachdaten, die aus unterschiedlichsten Quellen kommenkönnen. Dies muss der ÖbVI erkennen und die ent spre chen deRolle annehmen. Dazu gehört auch, sich mit den Themen ausdem Open-Source-Bereich auseinanderzusetzen und Mög lich -keiten gemeinschaftlicher Nutzungen zu erkunden. Gespräche,Konferenzen und gelegentlich auch ein informelles Treffen vonVertretern des amtlichen Vermessungswesens und der freienSoft warewelt können helfen, Vorbehalte abzubauen und ge -meinsam Lösungen für die vielfältigen Themen im Be reich derGeodaten zu finden.«

Open Source GIS – Open Source Software (OSS) ist eine Software,die aufgrund ihres Lizenzmodells frei zur Verfügung steht. Der Mo-tor für die Entwicklung von OSS sind Anforderungen der Anwen-der, wobei jeder die Möglichkeit hat, sich an der Entwicklung zubeteiligen.

OSS entsteht durch Initiative engagierter Entwickler, welche freitätig oder in ein Netzwerk von Unternehmen integriert sein kön-nen, welche ihre Ge schäftsmodelle rund um OSS aufgebaut haben,d. h., die Software entsteht aus Kundenanforderungen heraus.

Ein wichtiger Punkt für die Verwendung von OSS ist die Inter -operabili tät, also die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Sys-temen.

Den Vorteilen lösungsorientierter und transparenter Entwick-lungen steht häufig gegenüber, dass die Software in vielen Fällennicht ausgereift ist, keine Garantie auf Weiterentwicklung undPflege besteht sowie eine bedie nerfreundliche und stabile Nach-nutzung häufig nicht im Mittelpunkt der Entwicklung steht.

Einige bekannte Beispiele aus dem GIS- und Datenmanage-mentbereich: GRASS-GIS, Quantum-GIS, gvSIG, Openjump, Map -Server, PostgreSQL/PostGIS.

Dipl.-Ing. Christoph KönigFORUM-RedaktionE-Mail [email protected]

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REPORT REPORT

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Es begann bereits mit dem einführenden Beitrag von Dipl.-Ing.Helmut Hoffmann (in diesem Heft abgedruckt), der sich mitrech nerischen Auswertungen im Liegenschaftskataster befass -te. Der mit »Der Glaube an die Zahl – rechtliche Grenzen« über-schriebene Vortrag wurde von ihm auf Bitte der Veran stal ternoch kurzfristig inhaltlich ergänzt. Grund war, dass die geplan -ten Ausführungen von Dipl.-Ing. Wolfgang Nickel (Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin) überden Berliner Weg zum Koordinatenkataster wegen Er kran kungdes Referenten ausfallen mussten. Deshalb trug Hoff mann, zu -sätzlich zum eigentlichen Thema, seine Gedanken zu »Koordi-natenkataster: Fluch oder Segen« vor. Für den Ablauf des Se mi -nars war das insofern ein Glücksfall, als sich im Anschluss eineerste kontroverse Diskussion entwickelte, die sehr zur Belebungauch der folgenden Vortragsblöcke beitrug.

Das Vortragsprogramm war in vier Blöcke eingeteilt, die inhalt -lich fließend ineinander übergingen.

Neben Hoffmann sprach im ersten Block, der mit »Grundsätz -liches« überschrieben war, Prof. Dr. Ulrich Bergmann von derBeuth Hochschule für Technik in Berlin über die Grundsätzeeines kontrollierten Aufmaßes in der Geodäsie. Aus prakti scherSicht ergänzte das Dipl.-Ing. Andreas Zick, ÖbVI in Berlin, mitAusführungen über den Einsatz der Ausgleichungsrechnung beiVermessungen im Liegenschaftskataster, insbesondere über dieAnwendung statischer und dynamischer Verfahren bei Verwen -dung temporärer SAPOS-Anschlusspunkte.

Abgerundet wur de der erste Block von Dipl.-Ing. Michael Lösler,Softwareentwickler in Bad Vilbel, der einen Vergleich gegen-

wärtiger Konzepte von Ausgleichungsprogrammen durchführ -te und anschließend ein kostenfreies Programm zur Netzaus-gleichung und Deformationsanalyse vorstellte.

Der zweite Vortragsblock »Integrierte Arbeitsabläufe« schlossnahtlos an den ersten Block an. Dipl.-Ing. Stephan Pauls vonder Bezirksregierung in Köln und Dipl.-Ing. Jörg Schröder, ÖbVIin Guben, sprachen über die Integration der Ausglei chungs rech -nung in die Arbeitsabläufe des Liegenschaftskatasters bzw. indie Verfahrensabläufe in einem ÖbVI-Büro.

Während Pauls über die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe, beste-hend aus Vertretern der Bezirksregierung, der Katasterbehördenund ÖbVI, zur Durchsetzung der Ausgleichungsrechnung alsStan dard für die Koordinatenberechnung im Kataster im Re gie-rungsbezirk Köln berichtete, stellte Schröder seine Erfah run genbei der Nutzung der Ausgleichungsrechnung in seinem Büro vor.

Beide unterstrichen, dass die Ausgleichungsrechnung generellzur Koordinatenberechnung eingesetzt werden sollte, weil nurdadurch Aussagen zu Güte und Qualität der Ergebnisse gewon-nen werden können.

Prof. Dr. Karl Foppe von der Hochschule Neubrandenburg stellteim Anschluss interessante Konzepte für permanentes automa-ti sches Monitoring in der Ingenieurgeodäsie vor – ein solchesSystem wurde am Abend auf dem Geodätenstand demonstriert.

Dem Thema »Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung« waram Freitag der dritte Vortragsblock gewidmet. Dipl.-Ing. Chris-tian Heller, ÖbVI aus Berlin, sprach über seine langjährigen Er-

fahrungen mit der ISO-Zertifizierung seiner Ge schäfts stelle undvermitttelte überzeugend die Notwendigkeit eines aktiven Qua -litätsmanagements mit motivierten Mitarbeitern und Visionenfür die weitere Entwicklung. Dipl.-Ing. Wilk Mroß von der Ka -tasterbehörde Potsdam-Mittelmark befasste sich in seinem Vor-trag mit der Verwaltung und Verwendung der geodätischen Mess-daten im Verfahren »QL-Geometrie« des Landes Brandenburg.Mit diesem Verfahren sollen die nach ALKIS zu migrierendenALB- und ALK-Daten nach einem landesweit anzuhaltendenQualitätsmaßstab ver bessert werden. Ergänzend dazu sprachPD Dr. Frank Gielsdorf von der technet GmbH zur QL-Geo metrieaus technisch-wissenschaftlicher Sicht, erläuterte die zu lö sen -den nichttrivialen Probleme und schlug den Bogen zu den amersten Tag diskutierten Ausgleichungsproblemen.

Mit seinem Beitrag zur ALKIS-Einführung in Schleswig-Hol -stein – »Digitaler Datenfluss und Qualitätsmanagement« – be-wies Dipl.-Ing. Thore Overath, ÖbVI aus Rendsburg, dass manüber ein solches Thema mit einem gehörigen Schuss trockenenHumors berichten kann, ohne die zweifellos vorhandenen Kon-flikte und Probleme zu verniedlichen.

Einen Blick in die weitere Entwicklung vermittelte der abschlie -ßende, vierte Block, der neue Technologien zum Inhalt hatte.Dr. Christian Clemen von der Alberding GmbH berichtete überneue Wege in der geodätischen Überwachungsmessung mit Hilfe von Low-Cost GNSS anhand von Testmessungen und überden Einsatz multipler GNSS-Systeme.

Über die Auswertung zeitabhängiger Messgrößen im Zeitbe -reich sprach Prof. Dr. Karl Foppe und PD Dr. Frank Gielsdorf dis -kutierte neue Wege in der Scanregistrierung.

Prof. Dr. Frank Neitzel von der Technischen Universität Berlinstellte die Möglichkeiten der Nutzung von Unmanned AerialVehicle (UAV) für eine kostengünstige Geodatenerfassung ausder Luft vor und Prof. Thomas Kersten vno der HafenCity Uni-versität Hamburg berichtete abschließend über neue Wege inder Generierung von 3-D-Koordinaten (3-D-Punktwolken).

Moderation und Diskussionsleitung teilten sich für die Veran -stalter TU Berlin und DVW Berlin-Brandenburg e. V. Prof. Dr. FrankNeitzel und Dipl.-Ing. Gunthard Reinkensmeier, die souverändurch das Programm führten.

Zwei weitere Highlights dürfen nicht unerwähnt bleiben: Tra-ditionell ist in das tech-Seminar das DVW-Kolloquium einge-bun den, das nach dem zweiten Vortragsblock durchgeführtwur de und zu dem weitere Gäste begrüßt werden konnten. ZumThema »Afternoon Tea beim Ordnance Survey – Einsichten undErfahrungen aus dem Vermessungswesen in Großbritannien«sprach Dipl.-Ing Carsten Rönsdorf, ein deutscher Geodät, derden Bereich Produktentwicklung und Datenmanagement desOrdnance Survey leitet und der sehr anschaulich die Unterschie -de zwischen dem deutschen und dem britischen öffent lichenVermessungswesen schilderte.

Und schließlich klang der Abend des ersten Tages traditionellauf dem Geodätenstand (bei schönem Wetter) über den Dä chernBerlins aus. Als Banquet Speaker eröffnete ihn Dipl.-Ing. Hein-rich Tilly, der ehemalige Präsident der Landesvermessung undGeobasisinformation Brandenburg, in gewohnt launig-nach-denklicher Art mit seinen Erwartungen an die »tech 21«. Die»tech 12« war eine gelungene Veranstaltung, an der die Vor-tra genden mit ihren aktuellen Themen den Hauptanteil hatten.

Besonderer Dank gebührt neben dem DVW-Landesverband Prof.Dr. Neitzel mit seinem Team um Dr. Bernd Stary für die wie im-mer hervorragende Organisation und Betreuung der Teilneh -mer sowie für die am zweiten Tag allen Teilnehmern zur Ver-fügung gestellte CD mit den gehaltenen Vorträgen.

D as Thema des diesjährigen tech-Seminars, traditionell ausgerichtet von der Technischen

Universität Berlin und dem DVW Berlin-Brandenburg e. V., traf augenscheinlich den Nerv.

Mit annähernd 100 angemeldeten Teilnehmern war es sehr gut besucht und über die beiden Tage

gab es neben vielen interessanten Beiträgen auch lebhafte Diskussionen, für die die Zeit oft nicht

ausreichte.

»tech 12« – Trends im Vermessungswesen am 19. und 20. April 2012

Dr. Wolfgang GuskeFORUM-RedaktionE-Mail [email protected]

Aktuelle Trends der Messdatenauswertungin Kataster- und Ingenieurvermessung

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REPORTREPORT

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2 | BDS-JAHRESEMPFANG

Der Jahresempfang am 1. März 2012 des Bundes der Selbststän-digen (BDS) wurde wiederholt an der Hochschule München ab -ge hal ten. Ehrengast war Finanzminister Dr. Markus Söder. Dieserkün digte in einem Impulsreferat an, dass Bayern bis 2030schuldenfrei sein möchte. Er listete eine Reihe von Maßnahmenauf. Der Schuldenberg von derzeit ca. 22 Milliarden Euro sollSchritt um Schritt abgebaut werden. Als erster Kostenfaktorwurde der Länderfinanzausgleich genannt, der nach Ansicht derStaats regierung viel zu hoch ist. Durch Privatisierungen, Dele -gierung an die Wirtschaft und Verschlankung der Staatsverwal -tungen sollen weitere Milliarden eingespart werden. Ge ra de mitder Senkung der Personalquote, die von Söder als viel zu hochangesehen wurde, soll der drohenden Steigerung der Pensions -last von derzeit ca. 4 % auf 12 % in diesem Zeitraum be gegnetwerden. Diese Ausführungen bestätigen die Forderungen desFreien Berufs nach Privatisierung der Katasterver mes sung.

Im Nachgang wurde von mir das Angebot wahrgenommen, unsere Belange über den BDS an Söder zu richten. Hier dasSchreiben:

Sehr geehrter Herr Staatsminister Söder,auf großes Interesse stieß beim Jahresempfang des BDSam 01.03.2012 an der Hochschule München Ihr Vortragzum Schuldenabbau bis 2030. Der IGVB als Vertreter derfreiberuflichen Vermessungsingenieure nahm zur Kennt-

nis, dass Sie mit der Verschlankung der Staatsverwaltungund mit Privatisierungen dieses zukunftsorientierte undin Deutschland (bzw. EU?) wohl einzigartige Ziel erreichenwollen.

Der freie Beruf bietet Ihnen dazu seine Unterstützung an.Der IGVB hat mit den anderen tragenden Verbänden, diefreiberufliche Vermessungsingenieure in Bayern vertre -ten, ein Konzept erarbeitet, wie durch Öffnung der ho-heit lichen Katastervermessung Staatsaufgaben auf denfreien Beruf verlagert werden können. Die Idee wird vonallen freibe ruf lichen Vermessungsingenieuren mit brei -ter Mehrheit getragen. Dieser Prozess würde Bayern demZiel der Staats entschuldung nachhaltig näher bringen.Zusätzlich werden durch die damit geschaffenen Syner -gieeffekte (Dienst leistung aus einer Hand) für Bürger undKommunen Kosteneinsparpotenziale generiert.

Die bayerische Vermessungsverwaltung hat verständ li -cherweise dazu eine ablehnende Haltung. Ihre Argumen -te sind seit Jahren unverändert, aber aus aktueller poli-tischer Sicht treten wir gerne in eine Diskussion da rüberein.

Wir würden uns sehr freuen, wenn der freie Beruf Ihre Ein-stellung dazu erfahren könnte. Gerne sind wir bereit, Ih-nen die Einzelheiten dieses Konzeptes in einem persön-lichen Gespräch zu erläutern.

1 | Finanzempfang Finanzminister Dr. Söder lud am 4. November 2011 zu einem Finanz -

empfang ein. Damit wollte er kurz nach seiner überraschenden Ernennung alle Stellen an -

sprechen, die intensiveren Kontakt zum Finanzministerium haben. Zusammen mit dem Kollegen

Frank Pöhlmann (bayerischer Landesvorsitzender VDV) stellten wir uns vor. Die Begegnung war

kurz, dennoch konnten wir ihm deutlich machen, dass wir zwar grundsätzlich gut mit der BVV zu -

sammenarbeiten, aber in der Frage der Öffnung der Katastervermessung für den Freien Beruf noch

erheb lichen Diskussionsbedarf haben.

Der IGVB informiert:

Bericht aus Bayern – April 2012

Dipl.-Ing. (TU) Thomas FernkornPräsident des IGVBE-Mail [email protected]

3 | STELLUNG FELDGESCHWORENE

In einem Schreiben an einen Landtagsabgeordneten (MdL ErnstWeidenbusch) wurde die Position der Feldgeschworenen weitüberzogen. 21.000 Personen in Bayern hätten eine gesetzlicheBefugnis zur Abmarkung, von der rege Gebrauch gemacht wer -de – so der Originalton dieses Schreibens. Außerdem sei der Feld -geschworene als Konkurrenz zum ÖbVI zu sehen. In allen Lan-des teilen, in denen der ÖbVI etabliert wurde, seien die Feld ge -schworenen zurückgedrängt worden.

Der Vorstand des IGVB protestierte gegen diese Darstellung. An-lässlich des letzten Halbjahresgesprächs am Finanzministeriumwurde um Richtigstellung gebeten. Die BVV rückte jedoch vonihrer Aussage nicht ab. Damit untermauert sie, dass Ungelern -te, zum Teil Hausfrauen und Rentner, in ihren Befugnissen überdenen eines voll ausgebildeten Vermessungsingenieurs stehen,dem als einziger Makel der Freie Beruf anhaftet.

Bei dem Institut des Feldgeschworenen handelt es sich um einStück Kulturgut, das in Bayern tief verwurzelt ist. Sie wirken beiAbmarkungen mit und tragen zum nachbarschaftlichen Grenz-frieden bei. Sie sind als Ergänzung des bayerischen Kataster-wesens zu sehen. Der ÖbVI als beliehener Unternehmer han-delt analog wie ein Vermessungsamt. Der ÖbVI tritt daher nichtals Konkurrent zum Feldgeschworenen auf.

Es entsteht der Eindruck, dass das Institut der Feldgeschwore-nen dazu missbraucht wird, um die bayerischen Verhältnisse zuzementieren. Da die BVV von ihren Aussagen nicht abrückt,müssen wir uns in diesen Fragen andere Gesprächspartner su -chen. Das Institut der Feldgeschworenen war und wird vomFreien Beruf nie in Frage gestellt.

4 | ÜBERBETRIEBLICHE AUSBILDUNG

Im Bereich der Ausbildung zum VT wurde bereits letztes Jahrmit der BVV eine Vereinbarung getroffen, wonach die Auszu-bildenden der Ingenieurbüros insgesamt dreimal eine Woche(gesamter Ausbildungszeitraum) bei staatlichen Stellen verbrin -gen werden, während in Ausbildung stehende Katastertechniker(in Bayern ist dies getrennt) eine Woche bei einem Ingenieur-büro absolvieren. Damit wird dem bundeseinheitlichen Ausbil-dungsrahmenplan gefolgt und die Ausbildung im Bereich Ka -taster abgedeckt.

5 | ÖFFENTLICH BESTELLTER SACH VER -STÄNDIGER FÜR WERTERMITTLUNG

Die BVV hat angekündigt, dass sie den Freien Beruf in Bayernfür die Zertifizierung zum öffentlich bestellten Sachverständi-gen für Immobilienwertermittlung unterstützen wird. Der FreieBeruf begrüßt diese Idee grundsätzlich. Die Aussage der BVV,dass dieses Ziel in ein paar Wochenendseminaren zu erreichenwäre, geht sicher an der Realität vorbei, denn hier sind einigeJahre Berufserfahrung und entsprechende Schulungen not wen -dig, um sich zum öffentlich bestellten Wertermittler für be-bau te und unbebaute Grundstücke zu qualifizieren.

Finanzminister Dr. Markus Söder (rechts) im Gespräch.

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A m 21. April 2012 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung in Pliezhausen bei Tübingen

statt. Sie stand unter dem Motto »Ausbildung und Fachkräftegewinnung«, da dies eines der

zentralen Themen für die nahe und mittlere Zukunft unseres Berufsstandes sein wird.

In seinem Grußwort bestätigte der stellvertretende Vorsitzendedes Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz,Herr MdL Klaus Käppeler (SPD), dass die Umsetzung des Ver-mes sungsgesetzes vom 10. Dezember 2010 in der für uns be -sonders wichtigen zweiten Stufe der Aufgabenverlagerung zum1. Janu ar 2014 unverändert beibehalten wird. Bedingt durchdie se Aufgabenverlagerung und einen demo graphisch beding -ten starken Personalrückgang in der Vermessungsverwaltungin den nächsten Jahren intensivieren die ÖbVI in Baden-Würt-temberg ihre Aktivitäten in der Ausbildung von Vermessungs -technikern und den Kooperationen mit den Hoch schulen.

Nach dem Tätigkeitsbericht des Vorstandes und der Kommissions -mitglieder, in welchem u. a. über unsere Sorgen und Problemebei der derzeitigen Einführung von ALKIS in Baden-Württem-berg berichtet wurde, gab es spannende und informative Vor -träge zu unseren Schwerpunktthemen.

Herr MR Günther Steudle vom MLR (Ministerium für LändlichenRaum und Verbraucherschutz) berichtete in seinem Vortrag überdie Notwendigkeit der Ausbildung von Fachkräften und dieBündelung von Aktivitäten durch die Kooperation von MLR, LGLund der Vermessungsverwaltung mit dem BDVI und den FreienBerufen (abV).

Im Anschluss wurden von Herrn VD Helmut Hoss (Referatslei -ter Ausbildung des LGL – Landesamt für Geoinformation undLand entwicklung) die Initiativen des LGL zur Ausbildung in Ba -den-Württemberg vorgestellt. Der BDVI unterstützt hier als Ko-operationspartner die Herstellung von Flyern zu Ausbildung undStudium. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Werbung fürunseren Beruf sind unabdingbare Grundlage für eine erfolg -reiche Gewinnung von Nachwuchskräften. Von Herrn Sofka alsVertreter der beruflichen Schule wurden wir über die prakti -

schen Erfahrungen mit der Neuordnung der Ausbildung infor -miert. Anschließend berichtete der von unserer Landesgruppeins Leben gerufene Arbeitskreis Ausbildung über Beispiele fürden betrieblichen Ausbildungsplan und seine praktische Um-setzung.

Interessant waren hier vor allem die Beispiele für eine Koope -ration von Vermessungsbehörden mit den ÖbVI und die mög -liche Gründung von Ausbildungsverbünden, um alle Themender Ausbildung fachlich kompetent abzudecken.

Als Vertreter der Hochschule für Technik und Wirtschaft gabProf. Dr.-Ing. Heinz Saler einen kurzweiligen und informativenÜberblick über die aktuelle Situation der Studiengänge in Karls-ruhe. Im Anschluss wurden von Herrn Prof. Kettemann von derHochschule für Technik in Stuttgart die dortigen Studieninhalteund das neu gestartete Patenprogramm vorgestellt. Durch eineenge Kooperation der Hochschule mit dem BDVI sollen eine In-tensivierung des Praxisbezugs und ein früherer Kontakt der Stu -dierenden zu den ÖbVI-Büros erreicht werden.

Als Erkenntnis dieser Veranstaltung bleibt festzuhalten, dass dieAusbildung und Gewinnung von Fachkräften oberste Prioritäthaben und nur eine gute und intensive Kooperation aller betei -ligten Stellen zu einem nachhaltigen Erfolg führen kann.

Landesgruppe Baden-Württemberg

Bericht über Mitgliederversammlung 2012

Dipl.-Ing. Gerd KurzmannVorsitzender BDVI-LandesgruppeBaden-WürttembergE-Mail [email protected]

N ach den Erfahrungen aus dem Jahr 2011 mit der gemeinschaftlichen Präsentation von BDVI,

Lan desgruppe Sachsen, Ingenieurkammer und Architektenkammer zur Baumesse HAUS2011 in

Dresden haben wir uns entschlossen, uns in diesem Jahr außer in Dresden auch in Chemnitz zu präsentieren.

Die Messe in Chemnitz fand vom 1. bis 3. Februar 2012 statt.Erst mals in der achtjährigen Geschichte der Baumesse Chemnitzhaben sich mehr als 300 Aussteller aus allen baurelevanten Ge -werken, aus der Immobilien-, Finanz- und Versi che rungs wirt -schaft sowie aus bauberatenden und planerischen Berufen ander Messe beteiligt. Über 10.000 Besucher kamen trotz eisigerMinusgrade zur Chemnitzer Baumesse. Der sächsische Staats -minister des Innern Markus Ulbig besuchte bei seinem offiziellenMesserundgang auch unseren gemeinsamen Stand.

Von der Ingenieurkammer, als Partner der Messe Chemnitz, wur -de eine großzügig bemessene Standfläche an repräsentativerPosition zur Verfügung gestellt und gestaltet. Ein von Herrn Burk-hardt, Leica Geosystems GmbH, zur Verfügung ge stell tes Tachy -meter ergänzte neben dem im vergangenen Jahr mit der Inge-nieurkammer gestalteten Plakat die vermessungs spe zi fischeStandausstattung.

Die Betreuung des Standes wurde von den Kollegen AndreasLantzsch, Gerd Rudl, Waldfried Wagler, Steffen Oertelt, Dirk Stok-lossa und Frau Uhlig vom Vermessungsbüro Kraft realisiert. Außer -dem bereicherten die ÖbVI Peter Boxberger, Gunar Pa nosch a undAndreas Pippig das Vortragsprogramm am Stand unter dem Mot -to »Richtig vermessen, planungssicher gebaut!« mit den The menImmobilienbewertung, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht,Entwurfsvermessung, Bauvermessung und Ka tas ter vermessungim Hinblick auf die Errichtung eines Einfamilien hauses mit je -weils einem Vortrag pro Messetag. Mit ca. 30 an Vermessung undImmobilienbewertung interessierten Besu chern sind die Gren-zen unserer Möglichkeiten noch lange nicht erreicht, was unsfür das nächste Jahr zu einer Neuauflage motiviert.

In der bewährten Kooperation mit der Ingenieurkammer und derArchitektenkammer präsentierten wir uns einen Monat später,

vom 1. bis 4. März 2012, zur HAUS2012 in unserer Landes hauptstadtzur größten regionalen Baumesse Deutschlands. Die Messe wurde in die -sem Jahr von Sachsens Innenminister, Markus Ulbig, eröffnet. 610 Aus -steller aus sechs Ländern waren in diesem Jahr dabei. Über 35.000 In-teressenten und damit so viele wie im Vorjahr haben die HAUS in die -sem Jahr besucht und so auch die 22. Dresdner Bau messe zu einemgroßen Erfolg gemacht.

In bewährter Art und Weise wurde der Stand wieder von der Inge-nieur kammer ausgestattet und von uns mit Tachymeter und Roll-up-Banner ergänzt. Das Tachymeter und die erforderliche ergänzende Aus-rüstung wurden von der Vermessungstechnik Engelmann KG zur Ver-fügung gestellt.

Die ÖbVI Heiner Hänsel, Jan Schreier, Matthias Garten, Bernd Fettback,Gert Lilienblum, Matthias Kaden, Rolf Weinert, Steffen Fache, UwePetschinka und Steffen Fache realisierten die Standbetreuung. Außer-dem bereicherten wieder die ÖbVI Peter Boxberger, Gunar Panoschaund Andreas Pippig das Vortragsprogramm am Stand mit jeweils einemVortrag pro Messetag. Ca. 80 Besucher hatten detaillierte Fragen zuVermessung und Immobilienbewertung bzw. besuchten unsere Vor -träge, was einen erheblichen Informationsbedarf in diesem Sektor zeigtund uns zu einer Neuauflage im kommenden Jahr motiviert.

Ein herzlicher Dank an alle, die durch ihr Mitwirken die Messen ermög-licht und mitgestaltet und damit einen aktiven Beitrag zur Verbes se -rung der Wahrnehmung unseres Berufs geleistet haben.

Landesgruppe Sachsen

BDVI-Landesgruppe Sachsen präsentiert sich

Dipl.-Ing. (FH) Andreas PippigVorstandsmitglied BDVI-Landesgruppe SachsenE-Mail [email protected]

REPORTREPORT

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Synchronität des BDVI370

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optimistisch und kreativ stellt.

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Einsatzbereitschaft und Flexibilität setzen wir voraus.

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Sachverständigentätigkeit soll ins Büro eingegliedert und ausgebaut werden.

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ten und alle Vor teile einer selbstständigen Tätigkeit zu nutzen. Eine Einarbeitung

in alle Themengebiete ist selbst verständlich. Die spätere Eingliederung in die So -

zie tät wird angestrebt.

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suchen zur Verstärkung unseres Teams eine/-n Vermessungsassessor/-in bzw. eine/-n Vermessungsingenieur/-in mit Zulassungsvoraussetzung zum ÖbVI. Die Grün-

dung einer Sozietät bzw. die mittelfristige Übernahme des Büros ist angedacht. Bewerbung unter Chiffre.

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BI-BILDUNGSINSTITUT – Seminarkalender 2012

Referenten: Dr. Rolf Lessing, DELPHI IMM GmbHDipl.-Ing. Hinrich Möller, ÖbVIDipl.-Ing. Christoph König, ÖbVIDipl.-Ing. Ulrich Borschel, ÖbVIDipl.-Ing. (FH) Alexander Gerst, Gerst Geomatik Ingenieur GmbHDipl.-Ing. Olaf Schimmich, grit GmbHDipl.-Ing. Reinhold Heisterkamp, GeoDatenService GmbH

5. Juni 2012, Köln14. Juni 2012, Berlin20. Juni 2012,Stuttgart 10:00 bis 17:00 Uhr

Teilnehmerbeitrag:165,00 E

BDVI–EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG »NEUE CHANCEN FÜR ÖBVI IM GIS-MARKT«

Die Einführungsveranstaltung gibt einen Überblick zur EU-RichtlinieINSPIRE und deren Auswirkungen auf den Geodatenmarkt. Nebendenkbaren Dienstleistungen werden mit der Vorstellung konkreterGeschäftsfelder Möglichkeiten der Nachnutzung bereits vorhandenerProjekte vorgestellt.

Bei Interesse kann das in der Einführungsveranstaltung erworbe ne Wis sen in weiter gehenden Seminaren oder Schulungen vertieft werden.

Folgende Inhalte werden in dieser Einführungsveranstaltung vermittelt:

1 | Einleitung, Überblick über mögliche Geschäftsfelder 2 | Einführung INSPIRE

INSPIRE-GrundlagenNutzen einer Geodateninfrastruktur anhand eines PraxisbeispielsBedeutung der Metadaten

3 | Vorstellung konkreter Geschäftsfelder – Praxisbeispiele von ÖbVI zur Nachnutzung

4 | Zusammenfassung und Ausblick, Erläuterungen zum weiterenVor gehen, gegebenenfalls Vorstellung Fragebogen zur Erfassungder Interessen

Referenten:Dipl.-Ing. Karl-Heinz Bedorf, ÖbVIDipl.-Ing. Wolfgang Glunz, ÖbVI

15. und 16. Juni2012, Berlin (2-tägiges Seminar)

Dauer: 10 Zeitstunden

Teilnehmerbeitrag:260,00 E

PRAXIS-WORKSHOP»AUF DEM WEG ZUM QUALIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN«

Viele Kollegen haben mittlerweile bewiesen, dass die Immobilien -wertermittlung mehr als ein »Lückenfüller« ist und sich zu einem vollwertigen zweiten Standbein entwickeln kann.

Auf diesem Bein kann aber nur derjenige stehen, dessen Muskula turentsprechend ausgebildet ist. Das bedeutet in erster Linie: Fachwissenauf aktuellem Stand muss vorhanden und in Form von Gutachten sicher transportiert werden können.

Ein Sachverständigengutachten führt nur dann zum Erfolg, wenn es fachlich einwandfrei sowie verständlich und nachvollziehbarbegründet ist. Die Referenten zeigen an einem konkreten Beispielfall,wie man Fehler vermeidet und welche Kriterien erfüllt sein müssen,damit ein solches Gutachten überzeugt. Den Teilnehmern bietet sich auch die (freiwillige) Gelegenheit, eigene Gutachten vorher ein -zu rei chen und ein wertvolles Feedback zu erhalten, da diese im Teil-nehmerkreis besprochen werden.

Möchte man in einem bestimmten Bereich Dienstleistungen er-bringen, dann genügen zudem für einen Markteinstieg selten reineKenntnisse, man muss sie dem Kunden gegenüber auch nachweisenkönnen. In der Immobilienwertermittlung in Deutschland stellt immernoch überwiegend die entsprechende öffentliche Bestellung einerKammer das qualitative Aushängeschild dar. Doch der Weg dahin istlang.

Als eine weitere, gegebenenfalls nicht ganz so zeitintensive Mög -lichkeit zum Nachweis der besonderen Qualifikation dient der Titel desRecognised European Valuer (REV) des europäischen Dachverbandesder Bewerter organisationen TEGoVA. Zugrunde liegt hier ein europa -weit abge glichenes Qualitätsniveau.

Der BDVI ermöglicht als Mitgliedsorganisation von TEGoVA seinenMitgliedern, den Titel REV zu erlangen. Dafür sind aber bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So sind Kenntnisse und Erfahrungen imBereich Immobilienwertermittlung nachzuweisen, darzulegen vor allenDingen durch die einzureichenden Gutachten und ein Fachgespräch.

Hier schließt sich der Kreis, denn gerade das Gutachten stellt dieVisi tenkarte eines Sachverständigen dar, eine persönliche Vorstellungseiner Fähigkeiten und daher einen Schwerpunkt dieses Seminars.

ZIELGRUPPE:ÖbVI und deren Mitarbeiter, die ihre Kenntnisse in der Immobilienwerter-mittlung auffrischen bzw. abrunden und sich über den REV-Titel in for mierenbzw. diesen gegebenenfalls kurz- oder mittelfristig erlangen wol len

VORAUSSICHTLICHER PROGRAMMABLAUF:Block 1:

Auftraggeber und Zweck von GutachtenGrundsätze der GutachtenerstattungMögliche Fehler in GutachtenBesprechung von eingereichten Gutachten aus dem TeilnehmerkreisGemeinsame Erarbeitung eines Gutachtens anhand eines Beispielfalls

Block 2:Sachverständigenwesen in DeutschlandTitel REVHintergrund und EntwicklungAnerkennungsvoraussetzungenEinzureichende UnterlagenPrüfungsverfahren

BI-BILDUNGSINSTITUT – Seminarkalender 2012

Referentin: Suzanne Grieger-Langer,Profiler und Management-Coach

22. und 23. Juni2012, Bielefeld (2-tägiges Seminar)

Anmeldeschluss: 4. Juni 2012

Teilnehmerbeitrag:450,00 Einkl. Mittagsimbissan beiden Tagen

Teilnehmer:Die Teilnehmerzahlist auf 15 Personenbegrenzt.

FÜHRUNG LEICHT GEMACHT! Wiederholung des Workshops für Freiberufler

Was wird heutzutage von einem Freiberufler erwartet – von Kunden,Kollegen und Geschäftspartnern? Was davon liegt wirklich in Ihrer Ver-antwortung? Wo gilt es, sich abzugrenzen? Wie optimieren Sie IhreMotivationsfähigkeiten und Überzeugungskraft? Mit den richtigenTechniken und präzisen Analyseinstrumenten gehen Ihnen IhreFührungstechniken leicht von der Hand.

ZIEL:Meistern Sie souverän anspruchsvolle Gesprächs- und Führungssitua-tionen durch den präzisen Einsatz moderner Führungstechniken! Ge -winnen Sie diagnostische Klarheit für die Anforderungen im heutigenFreiberufleralltag. Führen Sie ohne Macht – begegnen Sie gehobenenFührungsanforderungen mit fairen und effektiven Führungstechniken.

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BI-BILDUNGSINSTITUT – Seminarkalender 2012

Dies sind die Ziele des Workshops ebenso wie eine reibungs lose Ge -sprächs führung mit schwierigen Kunden, Kollegen und Koope ra tions -partnern.

ZIELGRUPPE:Etablierte und junge Freiberufler und auch solche, die es werden wollen

INHALT UND ABLAUF:In einem belebenden Mix von Training und Coaching, kombiniert mitErfahrungsbericht und wissenschaftlicher Erkenntnis, vermitteltSuzanne Grieger-Langer zukunftsweisende Inhalte und praktischesKnow-how lebendig und einprägsam – live in Farbe und zum Mitmachen.

1 | Führung – gewusst, wie2 | Hauptaufgaben der Führung: Was soll ich und was nicht?3 | Entlastungsfragebogen Navigation durch

Verantwortungssituation4 | Basisarbeit Delegation, Kontrolle, Zielerreichung5 | Mitarbeiterreife –

die Reife des Mitarbeiters bestimmt den Führungsstil!6 | Führen mit Fragen – Fragen können wie Küsse schmecken7 | Judo mit Worten: Konfrontation auf die elegante Art!8 | Umgang mit Machtspielen –

Personen und Situationen entschärfen9 | Moderne Führungstechniken: der Blick zurück bringt uns voran10 | Motivation: meine, deine, seine11 | Für die Unverbesserlichen: Fettnäpfchen der Führung:

»Wie man es nicht macht« auf den Punkt gebracht

Dieser Workshop hat im November des vergangenen Jahres erstmaligstattgefunden. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl, der großenNachfrage und last but not least der begeisterten Teilnehmer bietenwir dieses Seminar gern erneut an.

Referent:RA Dr. Rüdiger Holthausen

25. Juni 2012, Kassel10:00 bis 16:00 Uhr

Teilnehmerbeitrag:200,00 E

ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Das Seminar soll Grundlagenkenntnisse der Forderungsvollstreckungvermitteln, so dass der ÖbVI dazu in der Lage ist, selbst den Sinn unddie Erfolgsaussichten einzelner Vollstreckungsmaßnahmen zu beur -teilen. Im hoheitlichen Bereich schaltet in aller Regel der ÖbVI selbstdie Vollstreckungsbehörde im Wege der Vollstreckungshilfe ein; aberauch im privatrechtlichen Bereich ist der ÖbVI nicht daran ge hindert,die Zwangsvollstreckung aus zivilprozessualen Titeln (Vollstreckungs-bescheid, Urteil, gerichtlicher Vergleich usw.) selbst einzu leiten. Nurunter der Voraussetzung, dass der ÖbVI als Gläubiger die Möglichkeitender Zwangsvollstreckung kennt, besteht die Möglichkeit der Optimie -rung seiner Vollstreckung.

BI-BILDUNGSINSTITUT – Seminarkalender 2012

Referentin:RA Dr. Lisa Keddo-Kilian,LL.M.

18. September 2012,Hamburg10:00 bis 16:00 Uhr

Teilnehmerbeitrag:200,00 E

VERFAHRENSRECHT

Bei der Durchführung hoheitlicher Aufgaben hat der ÖbVI das allge-meine Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht zu kennen undzu beachten. Dies gilt vom Vermessungsantrag über den Ver waltungs -akt und seine Bekanntgabe bis hin zur Abrechnung und der Geltend-machung gegenüber dem Kostenschuldner sowohl im Verwaltungs -verfahren als auch in einem anschließenden gerichtlichen Verfahren.

Ziel des Seminars ist es, einen rechtlichen Handlungsrahmen anhand einer Reihe von Praxisbeispielen aufzuzeigen, der es dem ÖbVIermöglicht, Konflikte bzw. Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu ver-meiden bzw. hierauf erfolgreich zu reagieren.

Die angegebenen Seminarpreise gelten für BDVI-, DVW- und VDV-Mitglieder. Für alle anderen Seminarteilnehmer erhöht sich der Teilnehmerbeitrag um 50,00 $.

Unsere Kontaktdaten:BDVI-Bildungsinstitut | ddp, Gabriele Grundner | Herderstraße 62 | 40882 RatingenFon 02102/58 86 93 | Fax 02102/58 86 94 | E-Mail [email protected] oderGeschäftsstelle der BDVI-Landesgruppe NRW | Geschäftsstellenleiterin Nicole HarderNeuenhöfer Allee 49–51 | 50935 Köln | Fon 0221/406 42 00 | Fax 0221/406 42 30E-Mail [email protected] | www.bdvi-bildungsinstitut.de

Diese Seminare werden bei der Ingenieurkammer-Bau NRW zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Fort- und Weiterbildungsordnung eingereicht.

BDVI-GREMIEN, -KOMMISSIONEN UND -ARBEITSGRUPPEN

30. Mai 2012, Schwerin BDVI-PRÄSIDIUM www.bdvi.de ➞ Termine

31. Mai 2012, Schwerin BDVI-HAUPTVORSTAND www.bdvi.de ➞ Termine

2. Juni 2012, Schwerin BDVI-MITGLIEDERVERSAMMLUNG www.bdvi.de ➞ Termine

25. Juni 2012, Berlin BDVI-KOMMISSION GIS / ALKIS www.bdvi.de ➞ Termine

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GEOINFORMATION

WEITERE FACHVERANSTALTUNGEN / MESSEN / TAGUNGEN

25. und 26. Juni 2012,Berlin

5. DEUTSCHES GEOFORUM DES DDGI www.ddgi.de

4. bis 6. Juli 2012,Salzburg

AGIT 2012Symposium und Fachmesse für angewandte Geoinformatik

www.agit.at

19. bis 21. Juni 2012,Bern

GEOSUMMITMesse und Kongress für Geoinformation

www.geosummit.ch

13. Juni 2012, Berlin AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUM STÄDTEBAURECHT www.hu-berlin.de

19. Juli 2012, Dresden BESONDERE OBJEKTSPEZIFISCHE GRUNDSTÜCKSMERKMALE SICHER BERÜCKSICHTIGEN!

www.sprengnetter.de

28. und 29. August2012, Mainz

GRUNDLAGEN IN DER VERKEHRSWERTERMITTLUNG FÜR BEBAUTE UND UNBEBAUTE GRUNDSTÜCKE

www.vhw.de

11. September 2012,Herne-Sodingen

14. WERTERMITTLUNGSTAG NRW www.bw-vdv.de

11. Juni 2012, Köln STÄDTEBAULICHE UMLEGUNG Grundlagen und ausgewählte Schwerpunkte

www.vhw.de

FACHBEZOGENE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN

SONSTIGE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN

BODENORDNUNG / STADTUMBAU / WERTERMITTLUNG

7. Juni 2012, Berlin »VERMESSUNGSAUFGABEN IN DER ENTWICKLUNGS -ZUSAMMENARBEIT – AM BEISPIEL KAMBODSCHA«

www.dvw-lv1.de

27. Juni 2012, Dresden ERSTE ERGEBNISSE DER RAUMSONDE MESSENGER ZUR VERMESSUNG DES PLANETEN MERKUR

http://tu-dresden.de

23. Juni 2012, Bonn TAG DER GEODÄSIE www.igg.uni-bonn.de

14. Juni 2012, Bonn GLOBALE UND REGIONALE KOORDINATEN FÜR DIEFORSCHUNG UND FÜR PRAKTISCHE ANWENDUNGEN

www.igg.uni-bonn.de

Sprengnetter Immobilienbewertung – Aus- und Weiterbildung in der GrundstücksbewertungSeminarübersichten, Referenten und Termine finden Sie im Internet unter www.sprengnetter.deoder erhalten Sie bei der InfoLine 02642/97 96-75/-76.

11. bis 13. Juni 2012,Husum

111. DVW-Seminar und Hydrographentag: DAS MEER SCHÜTZEN UND NUTZEN

www.dvw.de

22. Juni 2012, Minden NEUBAU DER WESERSCHLEUSE IN MINDEN www.bw-vdv.de

25. und 26. September2012, Weimar

115. DVW-Seminar: INTERDISZIPLINÄRE MESSAUFGABEN IM BAUWESEN

www.dvw.de

10. Mai bis 31. August2012, Dresden

AUSSTELLUNG »VOM DREIECK ZUR KARTE. 150 JAHRE GRADMESSUNG IN SACHSEN«

www.gradmessung-sachsen-2012.de

SONSTIGE SEMINARE / MESSEN / TAGUNGEN

WEITERE FACHVERANSTALTUNGEN / MESSEN / TAGUNGEN

31. Mai bis 2. Juni2012, Schwerin

BDVI-KONGRESS»Generationen im Wandel – Konflikte und Lösungen«

www.bdvi.de ➞ Termine

WEITERE INFORMATIONEN UND VORANKÜNDIGUNGENWeitere umfangreiche Informationen zu Fort- und Weiterbildungen finden Sie auch unter den folgenden Links: www.bdvi.de/de/termine | www.sprengnetter.de | www.vhw.de | www.staedtebau-berlin.de | www.tae.de | www.zgdv.de

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Der Bedarf an einem amtlichen Internet kar ten -dienst ist stark angestiegen. Die Nut zer erwartenneben einer guten Performan ce einen attrakti -ven, einheitlichen Karten duk tus, ein »stu fen lo -ses« Zoomen mit einer automatischen Schrift-und Signa turen an passung an jede Maßstabs -stufe sowie eine deutschlandweit flächendeck-ende und län derübergreifende Verfügbarkeit.

Die AdV hatte im September 2011 be schlos sen, die Nutzeranforderungen durch einen ge mein samenInternetkartendienst, den Web AtlasDE, durch Bund und Länder umzusetzen. Grundlage sind die amt -lichen Daten der Di gi talen Landschaftsmodelle (DLM) und des Lie gen schafts katasters. Das Bundesamtfür Kartographie und Geodäsie stellt den Internet kar tendienst be reit. Der Zugang zum WebAt las DE er-folgt u. a. über das Bund-Länder-Portal »Geoportal-DE«, das der Bund und die Länder gemeinsam be-treiben. Schon zum Ende des Jahres 2012 ist die Version 2.0 geplant, die insbesondere auf einem ver -bes serten Signaturenkatalog aufbaut. In der Folge wird der WebAtlasDE jährlich aktuali siert.

Quelle: VDV

IMPRESSUM

Bei Adressänderung oder

Fragen zum Abonnement:

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HERAUSGEBERBund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)Luisenstraße 46, 10117 BerlinTelefon 030/240 83 83Fax 030/240 83 859

SCHRIFTLEITUNGDipl.-Ing. Andreas BandowDr.-Ing. Wolfgang GuskeMagdeburger Straße 14, 14806 Bad Belzig

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REDAKTIONMartina WolkowaDipl.-Ing. Martin UllnerDr.-Ing. Walter SchwenkDipl.-Ing. Christoph König

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ISSN0342-6165

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BILDNACHWEISPrivat, BDVI, Nolte | Kommunikation, Robert Lehmann, Photodisc/Getty Images,iStockphoto, Fotolia

MOSAIK

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_ BDVI-MITGLIEDER IM BLICKPUNKT

Runder Geburtstag –wir gratulieren // JuniChristian Apitz, Bocholt (60)Thomas Drees, Münster (30)Thilo Fischer, Groß-Zimmern (40)Thomas Hampe, Hameln (40)Wolfgang Holst, Grevesmühlen (70)Jutta Marbach, Potsdam (60)Christian Schreiber, Meppen (60)Guido Thiel, Bendorf (70)

// JuliArnold Döll, Lauterbach (60)Uwe Jürs, Husum (60)Hellmuth Kolb, Mühltal (70)Meinolf Korte, Witten (60)Gerhard Kulpa, Eisenhüttenstadt (70)Berthold Lambers, Barnstorf (50)Werner Leber, Friedrichshafen (50)Hubert Middrup, Haltern am See (60)Johannes Nitz, Stendal (70)Wolfgang Rosen, Delmenhorst (60)Lutz Sauerzapfe, Aachen (70)Otmar Schuster, Mülheim an der Ruhr (70)Herbert Wüller, Aachen (60)

//AugustHans Andrzejewski, Blumberg (60)Jürgen Bremer, Barsinghausen (70)Monika Gandziak, Unna (50)Ralf Mehlhose, Freital-Wurgwitz (70)Siegfried Minetzke, Lübben-Lubolz (60)Steffen Möbius, Malchin (50)Hans-Jürgen Müller, Hagenow (60) Sabine Spindler, Groß-Gerau (50)

// SeptemberGerd Borutta, Neubrandenburg (70)Winfried Leber, Mosbach (80)Karl Mai, Kassel (80)Jens Holger Kringe, Siegen (40)Thomas Millgramm, Zossen (50)Gerd Mittelstädt, Scheeßel (70)Christine Monka, Leverkusen (40)Rudolf Pölling, Coesfeld (70)Hans-Jörg Rappold, Bad Herrenalb (60)Frieder Schorstein, Düren (70)Ihno Thiemens, Vierhöfen (70)Werner Vollmer, Friedberg (50)

Neue BDVI-MitgliederAnja Junge, Schöneiche b. Berlin

_ GEMEINSAMER INTERNETKARTENDIENST

Gemeinsamer Internetkartendienst

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Gerbermühlstraße 3260594 FrankfurtTelefon (069) 60 50 15-0Telefax (069) 60 50 15-26

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