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Freiraum
Regionale Grünzüge
Regionaler Biotop-verbund
Wald / Forst-wirtschaft
Landwirt-schaft
Schutz der Landschaft,
Erholung
Grundwasser- u. Gewässer-
schutz
Vorbeugender Hochwasser-
schutz
Nichtenerg.
Rohstoffe
Handlungsfelder
Erneuerbare Energien
Entsorgung
Vorranggebiete Freiraum – Plankonzeption
Vorranggebiete im Freiraum nach DVO zum LPlG NRW
- Regionale Grünzüge - Schutz der Natur (BSN) - Waldbereiche
- Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) - Überschwemmungsbereiche - Oberflächengewässer
- Sicherung und Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen (BSAB) - Aufschüttungen/Ablagerungen (Deponien, Halden) - Freiraum mit sonstigen Zweckbindungen (z.B. Freizeit, Militär, Kultur)
Vorbehaltsgebiete im Freiraum nach DVO zum LPlG NRW
- Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) - Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE)
Freiraumdarstellungen im Überblick
Waldbereiche
DVO zum LPlG NRW
- Wald, der zur Sicherung oder Verbesserung seiner Nutz-, Schutz- oder Erholungsfunktion zu erhalten ist
- Flächen, die zur Verbesserung ihrer Freiraumfunktionen oder als Tausch- und Ersatzfläche für die
Inanspruchnahme von Freiraum für Siedlungszwecke zu Wald zu entwickeln sind
- Grünflächen mit überwiegendem Waldanteil
Landesentwicklungsplan NRW
Waldbereiche – Rahmenbedinungen / Vorgaben
Ziel 7.3.1
„Wald ist insbesondere mit seiner Bedeutung für die nachhaltige Holzproduktion, den Arten- und Biotopschutz, die
Kulturlandschaft, die landschaftsorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung, den Klimaschutz und wegen
seiner wichtigen Regulationsfunktionen im Landschafts- und Naturhaushalt zu erhalten, vor nachteiligen
Entwicklungen zu bewahren und weiterzuentwickeln. Dazu werden in den Regionalplänen entsprechende
Waldbereiche festgelegt.“
Grundsatz 7.3.3
„In waldarmen Gebieten soll im Rahmen der angestrebten Entwicklung auf eine Waldvermehrung hingewirkt
werden.“
Darstellung Waldbereiche im Regionalplan Köln Forstlicher Fachbeitrag (April 2018)
-> keine Grundlage für die zeichnerische Darstellung von Waldbereichen im Regionalplan
Entwicklung der zeichnerischen Darstellung
- Basis ATKIS-Daten (Aggregierung zu Bereichen, Differenzierung nach Größenordnung)
- ergänzende Betrachtung von Grünflächen mit überwiegendem Waldanteil, von
Waldflächen in Flächennutzungsplänen/Luftbildbetrachtung, ergänzende
Informationen der Kommunen aus Kommunalgesprächen
- Waldentwicklungsbereiche soweit bekannt, z.B. Kommunalgespräche, Fachplanungen,
Rekultivierungspläne, Ausgleichsmaßnahmen etc.
Grundkonzeption
- zeichnerische Darstellung von Bereichen >10ha in allen Kommunen des Bezirks
- zeichnerische Darstellung von Bereichen >5ha in den waldarmen Kommunen gem. LEP NRW (<20% Waldanteil)
- ergänzende textliche Regelungen zur Waldentwicklung (Kriterien, z.B. Anschluss an bestehende Waldbereiche,
Vernetzung, randlich von Bebauung (Wohnklima/Naherholung), entlang von Fließgewässern, entlang von Leitungstrassen, in Trinkwasserschutzgebieten
Waldverteilung im Regierungsbezirk Köln
waldarme Kommunen gem. LEP NRW (Walddarstellung >5ha)
Kommunen mit höherem Waldanteil
(Walddarstellung >10ha)
waldreiche Kommunen gem. LEP NRW
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)
LEP NRW
Ziel 7.2.1
„Landesweit sind ausreichend große Lebensräume mit einer Vielfalt von Lebensgemeinschaften und landschaftstypischen
Biotopen zu sichern und zu entwickeln. Sie sind funktional zu einem übergreifenden Biotopverbundsystem zu vernetzen. Dabei
ist auch der grenzüberschreitende Biotopverbund zu gewährleisten.“
Ziel 7.2.2
„Die im LEP zeichnerisch festgelegten Gebiete für den Schutz der Natur sind für den landesweiten Biotopverbund zu sichern
und in den Regionalplänen über die Festlegung von Bereichen zum Schutz der Natur zu konkretisieren. Die Bereiche zum
Schutz der Natur sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten und zu entwickeln.“
„Das im LEP zeichnerisch festgelegte Gebiet für den Schutz der Natur, welches das Gebiet des bestehenden Nationalparks
Eifel überlagert, ist durch Festlegungen der Regionalplanung in seiner Einzigartigkeit und naturräumlichen Funktionsvielfalt zu
erhalten und zu entwickeln.“
Vorgaben Biotopverbund / Schutz der Natur
DVO zum LPlG NRW - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, Waldbereiche und Oberflächengewässer in denen die natürlichen Gegebenheiten
durch besondere Maßnahmen gesichert oder entwickelt werden sollen (insbesondere Schutz, Pflege und Entwicklung wertvoller Biotope; Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes)
− regionalplanerische Konkretisierung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung gemäß LEP − festgesetzte NSG´e und Freiraumbereiche, die künftig in ihren wesentlichen Teilen entsprechend geschützt werden sollen
Biotopverbundflächen
- Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege wurde parallel zum informellen Verfahren erarbeitet,
Biotopverbundflächen wurden frühzeitig einbezogen (Stufe I: „hoher Raumwiderstand“, der i.d.R. einer
siedlungsräumlichen Entwicklung entgegensteht)
Konzeption
- Fachbeitrags der LANUV NRW ist die wesentliche fachliche Basis für die Überarbeitung der Darstellung der Bereiche für
den Schutz der Natur (BSN)
- Differenzierung in regionalbedeutsame Flächen/Überführung in die Maßstäblichkeit des Regionalplans erforderlich
- besondere Berücksichtigung landesweiter Biotopverbund (LEP NRW / Gebiete für den Schutz der Natur GSN, >150ha))
sowie aktueller fachplanerischer GrundlagenDaten (Nationalpark, NSG, Wildnisgebiete, Natura 2000, rechtskräftige und
in Aufstellung befindliche Landschaftspläne (Abfrage in 2018))
Ziel
Entwicklung eines konsistenten regionalen Biotopverbundnetzes für den Regierungsbezirk
Regionale Grünzüge
DVO zum LPlG NRW
Freiraumbereiche – insbesondere in Verdichtungsgebieten –, die als Grünverbindung oder Grüngürtel wegen ihrer freiraum-
und siedlungsbezogenen Funktionen (insb. räumliche Gliederung und klimaökologischer Ausgleich, Erholung,
Biotopvernetzung) zu erhalten, zu entwickeln oder zu sanieren und vor anderweitiger Inanspruchnahme besonders zu
schützen sind.
LEP NRW
Ziel 7.1-5
Zur siedlungsräumlichen Gliederung sind in den Regionalplänen regionale Grünzüge als Vorranggebiete festzulegen.
Sie sind auch als
- siedlungsnahe Freiflächen für freiraumorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen,
- Biotopverbindungen und
- in ihren klimatischen und lufthygienischen Funktionen zu erhalten und zu entwickeln.
….
Erläuterung zu Ziel 7.1-5
In den Regionalplänen sind besonders in verdichteten Räumen regionale Grünzüge festzulegen, um das Zusammen-
wachsen von Siedlungsbereichen zu vermeiden und siedlungsnahe Flächen für Erholung, Sport und Freizeit, lufthygi-
enische und klimatische Ausgleichswirkungen, eine Vernetzung von Biotopen, die Landwirtschaft sowie für andere
Freiraumfunktionen zu sichern und zu entwickeln. Die Festlegung der regionalen Grünzüge in den Regionalplänen soll auf
der Basis der im LEP nachrichtlich dargestellten Grünzüge erfolgen und diese weiterentwickeln; die nachrichtliche
Darstellung gibt die Abgrenzung der regionalen Grünzüge zum Zeitpunkt der LEP-Erarbeitung wieder.
Regionale Grünzüge / Vorgaben
Aufgaben der Regionalen Grünzüge
Regionale Grünzüge
…. schützen den Freiraum vor Siedlungsinanspruchnahme
…. sichern Freiraumfunktionen (nach DVO: räumliche Gliederung, klimaökologischer Ausgleich, Erholung, Biotopvernetzung)
… verbinden Freiräume im Ballungsraum miteinander und mit den Freiraumbereichen
weniger verdichteter Gebiete
Schwerpunktsetzung auf verdichtete Gebiete beibehalten
(Anknüpfung an Grünzüge des geltenden Regionalplans, Überprüfung der bisherigen Darstellung)
Differenzierung zwischen „Kernraum“, „Übergangsbereich“ & ländliche Zone
(je weiter vom Kernraum entfernt, desto weniger weitgehende Grünzugdarstellung, desto mehr Beschränkung auf
Korridore & Leitstrukturen, keine Darstellung RG in weniger verdichteten/ländlichen Bereichen)
Verbindungsfunktion und räumlichen Zusammenhang erhalten und verbessern Schwerpunkt Durchgängigkeit und Verbindungsfunktion erhalten und verbessern, Gliederung in verdichteten
Gebieten erhalten
Zielanschlüsse der RG an prägnante Landschaftsstrukturen und Orientierung an
naturräumlichen Gegebenheiten ausrichten Anschlüsse am Randes des Verdichtungsgebiets herstellen, z.B. an regionale Biotopverbundachsen/
Gewässerachsen/Gewässer, topographische Besonderheiten, unzerschnittene (Frei-)räume
bessere / belastbare Begründung der RG erreichen Ziel: Freiraumbezogene Funktion und siedlungsbezogene Funktion (räumliche Gliederung) differenziert bewerten
(Klima, Boden, Wasser, Lebensraum, Biotopvernetzung, Erholung…), (Multi-)funktionalität
Darstellung i.d.R. bis an die Siedlungsränder sofern sich dort schützenswerte Strukturen oder Engstellen befinden (Funktionen), Aspekt siedlungsnahe Erholung
besonders berücksichtigen
Regionale Grünzüge / Ziele für die Konzeption
Eine auf den Freiraum bezogene und aktuelle Abgrenzung und Definition des Verdichtungsgebiets fehlt.
Herleitung einer räumlichen Kulisse unter Verwendung raumstrukureller Kriterien.
Schutzbedürftigkeit des Freiraums (Nutzungsdruck auf den Freiraum/Gefährdung Freiraum durch konkurrierende Nutzungen)
- Bevölkerungsdichte
- Großstadträume, Ergänzungsräume und enge Verflechtungsräume (BBSR)
aktuelle Freiraumsituation (Freiflächenanteil)
- Anteil SUV vs. Anteil Freifläche)
- Freiflächenanteil / je Einwohner
Klimaschutz/Klimaanpassung (§12 Abs. 6 LPlG) (Klimaausgleichsfunktion)
- Potenzial zur Ausbildung einer urbanen Wärmeinsel (LANUV)
Regionalen Grünzüge – Ermittlung des Betrachtungsraumes
Kriterium Beispiel 1: Großstadträume (rot),
Ergänzungsräume (orange), enger Verflechtungsraum (blau) Quelle: BBSR
Kriterium Beispiel 2:
Potenzial zur Ausbildung einer urbanen Wärmeinsel (LANUV)
Regionalen Grünzüge – Ermittlung des Betrachtungsraumes
Regionalen Grünzüge – Ermittlung des Betrachtungsraumes
Bewertungsmatrix Zwischenergebnis
Kommunalbezogener Betrachtungsraum
Weiterentwicklung Betrachtungsraum (randliche Pufferung)
Regionalen Grünzüge – Ermittlung des Betrachtungsraumes
Ergebnis „Gebietskulisse Grünzüge“ als räumliche Orientierung –
->Erweiterung gegenüber dem geltenden Regionalplan
Raum Aachen-Düren u.a. Ruraue/Tagebaue Hambach &
Inden/Restseen/Masterplan Indeland
Raum Rheinschiene u.a. Erftaue / Korridore Regio Grün/ Ville/ Kottenforst/
Siegaue/Übergänge Bergisches Land
Regionalen Grünzüge – Ermittlung des Betrachtungsraumes
Überprüfung & Abgleich mit räumlicher Situtation, vorhandenen
prägnanten Raumstrukturen & bestehenden Planungen
Hauptbelastungsräume gem. Fachbeitrag Klima
(Kreis = nachts / Kästchen = tags)
Regionalen Grünzüge – Ermittlung des Betrachtungsraumes
Überprüfung & Abgleich mit räumlicher Situation, vorhandenen
prägnanten Raumstrukturen & bestehenden Planungen
Entwurf Agglomerationskonzept Teilkonzept Landschaft / Betrachtungsraum Grünzüge
Klimaausgleich Gliederung des Siedlungsraumes
Biotopverbund Erholung
Regionale Grünzüge – Abgrenzung auf Basis Funktionen
Raum Rheinschiene Raum Aachen-Düren
Gliederung des Siedlungsraumes
Regionale Grünzüge – Abgrenzung auf Basis von Freiraumfunktionen
Gliederung des Siedlungsraumes - Engstellen identifizieren
Regionale Grünzüge – Abgrenzung auf Basis von Freiraumfunktionen
Pufferung/Pufferüberschneidung Markierung von Engstellen (Zusammenwachsen von Siedlungskomplexen)
Gliederung des Siedlungsraumes - Engstellen im Freiraumverbund identifizieren
Regionale Grünzüge – Abgrenzung auf Basis von Freiraumfunktionen
Raum Rheinschiene
Konzeption- Korridore definieren & Anschlüsse herstellen
Regionale Grünzüge – Abgrenzung auf Basis von Freiraumfunktionen
Raum Aachen-Düren
Konzeption- Korridore definieren & Anschlüsse finden
Raum Rheinschiene Raum Aachen-Düren
Regionale Grünzüge – Abgrenzung auf Basis von Freiraumfunktionen
Funktion Klimaausgleich
Identifikation von klimatisch wirksamen Bereichen (Basis Fachbeitrag Klima, großflächige zusammenhängende Klimatope mit
Freilandklima (Kaltluftentstehung) und bioklimatischen Funktionen, Flächen mit hoher, sehr hoher und höchster bioklimatischer
Bedeutung, Berücksichtigung der Planungsempfehlungen Fachbeitrag Klima, Böden mit Kühlungsfunktion gem. GD)
Regionale Grünzüge – Abgrenzung auf Basis von Freiraumfunktionen
Grundlage Klimatope
Aggregierung Klimatope zu zusammenhängenden klimawirksamen Räumen,
Ergänzung von Flächen mit hoher/sehr hoher/höchster
thermischer Ausgleichsfunktion gem. Fachbeitrag Klima
Berücksichtigung von Planungsempfehlungen hier: z.B. Anschluss an überörtlich bedeutsame
Kaltluftleitbahnen
Bereiche mit Bedeutung für
Erholung/Sport und Freizeit
siedlungsnahe großflächige Wälder/Parkanlagen/Gewässer (Komplexe), vorhandene Freizeitflächen (>10ha) (ATKIS), wertvolle Kulturlandschaften im Freiraum (LVR), herausragende Biotopflächen Landschaftsbild herausragender Bedeutung (LANUV NRW), lärmarme Erholungsräume herausragender Bedeutung (Kernraum)
Bereiche mit Bedeutung für den
Biotopverbund
Biotopverbundflächen (LANUV), Naturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete
Regionale Grünzüge – Abgrenzung auf Basis von Freiraumfunktionen
Berücksichtigung informeller Planungen
Raum Rheinschiene
Biotopverbund Klimaausgleich Erholung/Freizeit
innere Differenzierung nach Funktionen / Grundlage für diffenzierte Abwägung und für spätere Ableitung einer räumlichen Differenzierung (z.B. in einer Erläuterungskarte)
erste Abgrenzung / weitere Schritte
Regionale Grünzüge
Waldbereiche
Biotopverbund
frühzeitige Berücksichtigung einer ersten Freiraumkonzeption
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Marco Schlaeger
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
eMail: [email protected]
Internet: www.brk.nrw.de