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Nr. 3/2020 3. Juni 2020 Vorwort der Kammerobmänner Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern Wiederaufnahme von Beratungen – nur mit Terminvereinbarung! SVS-, Rechts- und Steuersprechtage finden wieder statt Agrarstrukturerhebung Sprechtage in den Bezirksbauernkammern 031/2020 Neunkirchen und Wr. Neustadt

Neunkirchen und Wr. Neustadt Nasen-Schutz beim Betreten der Bezirksbauernkammer zu tragen. Außerdem sind die Hände mit dem im Eingangsbereich zur Verfügung stehenden Desinfektionsspender

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Page 1: Neunkirchen und Wr. Neustadt Nasen-Schutz beim Betreten der Bezirksbauernkammer zu tragen. Außerdem sind die Hände mit dem im Eingangsbereich zur Verfügung stehenden Desinfektionsspender

Nr. 3/2020 3. Juni 2020

Vorwort der Kammerobmänner

Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern

Wiederaufnahme von Beratungen – nur mit Terminvereinbarung!

SVS-, Rechts- und Steuersprechtage finden wieder statt

Agrarstrukturerhebung

Sprechtage in den Bezirksbauernkammern

031/2020

Neunkirchen und Wr. Neustadt

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Vorwort der Kammerobmänner BBK Neunkirchen: Thomas Handler als Kammerobmann bestätigt Am 26. Mai fand die konstituierende Vollversammlung der Bezirksbauernkammer Neunkirchen statt. Es wurden 34 Kammerräte angelobt. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 31 vom Bauernbund, 2 von den Freiheitlichen Bauern und 1 SPÖ Kammerrat. Das bisherige Team mit Kammerobmann Thomas Handler und den beiden Stellvertretern Ing. Peter Rottensteiner und Michael Diewald wurde einstimmig in seiner Funktion bestätigt. „Die einstimmigen Beschlüsse zeigen die gute Zusammenarbeit und sind auch eine Bestätigung der guten Arbeit der Funktionäre und Mitarbeiter in der Bezirksbauernkammer“, so Handler. In dieser Sitzung wurde auch mit Vizepräsidentin Andrea Wagner über die Herausforderungen und momentanen Probleme der Betriebe diskutiert. Hauptthema war hier natürlich die Trockenheit, aber auch die Freigabe der Biodiversitätsflächen, der Härtefallfond, Zuschüsse für die Betriebe aufgrund der derzeitigen Einkommenssituation, Beiträge der Sozialversicherung, Holzimporte, … Es waren alle der Meinung, dass sämtlichen Herausforderungen nur mit einer gemeinsamen Kraft-anstrengung gemeistert werden können. Mit freundlichen Grüßen Der Kammerobmann Thomas Handler eh Sehr geehrte Bäuerinnen und Bauern! Liebe Jugend! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der LK – Wahl vom 1.3.2020 fand am 3.6.2020 die Eröffnungssitzung von der Bezirksbauern-kammer Wr. Neustadt infolge der Konstituierung der NÖ LK, statt. Die Wiederwahl als Obmann ist für mich eine Freude, aber auch ein Auftrag mit voller Kraft für die Bäuerinnen und Bauern zu arbeiten. Zu meinen Stellvertretern wurden Johann Stickelberger aus Krumbach und Petra Scherzer – Zwinz aus Muggendorf gewählt. Beim bisherigen Stellvertreter Johann Schweiger bedanke ich mich für seine gewissenhafte Arbeit der letzten 5 Jahre, ganz besonders in Jagdangelegenheiten, die er auch in dieser Periode als Fachexperte in der Vollversammlung und als Bezirksjagdbeiratsobmann weiter ausüben wird. Als Team mit meinen Stellvertretern, unserer Frau Landeskammerrätin und Abg. z. NR Irene Neumann-Hartberger, den Funktionärinnen der Bäuerinnen, den Kammerrätinnen und Kammerräten und dem Büro der BBK wollen wir eine Servicestelle für unsere bäuerlichen Betriebe sein. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe und Verantwortung, unseren Bäuerinnen und Bauern den Rü-cken zu stärken, Perspektiven zu schaffen und sich dafür einzusetzen, dass es klare Rahmenbedin-gungen für die Zukunft gibt. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit und verbleibe, mit freundlichen Grüßen, Euer Obmann Ök.-Rat Josef Fuchs

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Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern Personaländerungen – für die BBK Neunkirchen und Wr. Neustadt BBK Wr. Neustadt Mit Juni kehrt Ing. Monika Höller aus ihrer Karenz zurück und übernimmt wieder die Leitung der BBK Wr. Neustadt; bei Beratungsbedarf wird um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 05 0259 42001) ersucht. Christoph Edelhofer übernimmt wieder die Beratung im Bereich Pflanzenbau und ist für die BBK Neunkirchen (Tel. 05 0259 41421) und BBK Wr. Neustadt (Tel. 05 0259 42021) zuständig. Er ist ab 16. Juni jeden Dienstag sowie jeden 2. Freitag (voraussichtlich 26.6., 10.7., 24.7., 7.8.) im Büro in Neunkirchen anwesend. DI Elisabeth Kornfell beendet ihre Tätigkeit in den Bezirksbauernkammern. Wir danken ihr für ihr Engagement und wünschen ihr für ihren beruflichen Werdegang auf diesem Wege „Alles Gute!“ BBK Neunkirchen Frau Eveline Fritz ist seit Anfang März in Karenz. Die BBK Neunkirchen dankt ihr für ihre Arbeit im Dienste der Bäuerinnen und Bauern des Bezirks recht herzlich und wünscht ihr alles Gute in ihrer Karenzzeit. Das Sekretariat wird daher seit März von Frau Christina Pfneisl verstärkt. Frau Pfneisl stammt aus einem landwirtschaftlichen Milchviehbetrieb in Thal, Lichtenegg. Sie übernimmt die Agenden von Frau Fritz und ist ab sofort zuständig für forstliche Angelegenheiten, Pflanzenschutz-Sachkundeausweis, Abwicklung von Investitionsförderungen sowie allgemeine Büroarbeiten. Beratungen in den Bezirksbauernkammern ab 16. Juni wieder möglich Nach Ende der Mehrfachantragszeit stehen die Berater wiederum für alle Fragen zur Verfügung. Es ist jedoch unbedingt eine Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Berater in der BBK zu verein-baren! Eine Beratung ohne Terminvereinbarung ist aufgrund der derzeitigen Situation leider nicht möglich.

Bürobetrieb im Sommer: In den Sommermonaten Juli und August konsumieren die MitarbeiterInnen der Bezirksbauernkam-mern einen wesentlichen Teil ihres Urlaubes. Dies führt dazu, dass in dieser Zeit das Büro nicht komplett bzw. teilweise nur bis 12 Uhr besetzt ist. Wir empfehlen daher telefonische Terminvereinbarungen und bitten um Ihr Verständnis!

Rechts- und Steuersprechtage nur mit Terminvereinbarung! Auch die Rechts- und Steuersprechtage finden wieder statt. Die Terminübersicht finden Sie auf der letzten Seite des Rundschreibens. Vorgangsweise betreffend Terminvereinbarung: Sollten Sie eine Beratung am Rechtssprechtag beanspruchen wollen, so ersuchen wir Sie sich bei der jeweiligen BBK telefonisch voranzumelden! Sofern sich genügend Interessenten melden, findet der Rechtssprechtag statt und Sie erhalten von Ihrer BBK einen persönlichen Termin zugeteilt. Für den Steuersprechtag werden Anmeldungen ausschließlich in der BBK Wr. Neustadt entgegen-genommen, da in Neunkirchen keine Sprechtage abgehalten werden.

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Sprechtage der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) – nur mit Anmeldung! Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen wird ab Juni 2020 wieder Sprechtage vor Ort ab-halten. Um diesen Sprechtag besuchen zu können, ist unbedingt eine Anmeldung bei der SVS notwendig! Eine Terminvereinbarung können Sie telefonisch unter 050 808 808 oder auf der SVS-Homepage unter www.svs.at/termine (max. 14 Tage vorher) vornehmen. Nehmen Sie zur Beratung die Bestätigung über den gebuchten Termin (Ausdruck oder am Smart-phone), Ihre e-Card und einen Lichtbildausweis bzw. eine aktuelle Vollmacht (bei einer Beratung für Dritte) mit. Es müssen unbedingt die Abstandsregeln eingehalten werden, ebenso ist ein Mund-Nasen-Schutz beim Betreten der Bezirksbauernkammer zu tragen. Außerdem sind die Hände mit dem im Eingangsbereich zur Verfügung stehenden Desinfektionsspender beim Betreten zu desinfi-zieren. Bitte beachten Sie unbedingt den Aushang beim Eingang der Bezirksbauernkammer, wo und wie der Sprechtag abgewickelt wird! WICHTIG: Ohne Anmeldung ist der Besuch des Sprechtages nicht möglich! Viele Angelegenheiten können Sie mit den zahlreichen Online-Services unter

www.svs.at/onlineservices oder unter Tel. 050 808 808 erledigen. Helfen Sie so bitte mit, die Corona-bedingt begrenzten Beratungstermine für jene freizuhalten, die diese dringend benötigen!

Agrarstrukturerhebung 2020 Mit Anfang März wurden die entsprechenden Unterlagen von der Statistik Austria versendet. Gemäß § 9 des Bundesstatistikgesetzes 2000 besteht Auskunftsplicht! Auch eine eventuelle „Leermeldung“ (zB durch Verpachtung) muss verpflichtend abgesendet wer-den! Die Agrarstrukturerhebung 2020 findet mittels eines Online-Fragebogens statt. Unter https://portal.statistik.at/ kann mit den übermittelten Zugangsdaten auf den Fragebogen zugegriffen und dieser ausgefüllt werden. Unterstützung bieten die umfangreiche Ausfüllanleitung, eine Direkthil-fe im Fragebogen, die Mitarbeiter der Bezirksbauernkammern, sowie eine Hotline bei der Statistik Austria unter 0800 799 766. Bei Betrieben, die einen Mehrfachantrag 2020 bei der AMA abgegeben haben, sind die Daten zur Flächennutzung bereits in den Fragebogen übernommen worden und brauchen nicht erneut einge-geben werden. Die Mitarbeiter der Bezirksbauernkammern Neunkirchen und Wiener Neustadt unterstützen Sie auch gerne, bei Bedarf, persönlich bei der Ausfüllung des Fragebogens. Dafür benötigt es jedoch vorab eine telefonische Terminvereinbarung mit Ihrer zuständigen BBK. Zum vereinbarten Termin müssen Sie unbedingt die zugesendeten Zugangsdaten mitnehmen! Korrektur- und Nachreichfristen zum MFA 2020 16.6. bis 10.7. – MFA-Nachreichfrist Wurde der MFA nicht bis zum 15. Juni abgesendet, kann dieser bis Freitag, 10. Juli nachgereicht werden. In diesem Zeitraum werden pro Arbeitstag alle beantragten Prämien für dieses Jahr (Direkt-zahlungen, ÖPUL und Ausgleichszulage) um 1 % gekürzt.

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16.6. bis 30.6. – Korrekturmöglichkeiten ohne Kürzungen Wurde der MFA fristgerecht (bis 15. Juni) abgegeben, so können bis 30.6. Korrekturen dazu einge-reicht werden. Diese sind auch voll prämienfähig. Somit sind zB vergessene prämienerhöhende Codierungen (SLK, BHG, ...), auch Flächenauswei-tungen, bis zum 30.6. ohne Prämienkürzungen möglich. Korrekturen ab 1.7. bis 10.7. => Kürzungen bei Prämienerhöhung Bei fristgerecht gestelltem MFA führen prämienerhöhende Korrekturen ab dem 1.7. bis 10.7. zu Kür-zungen im Ausmaß von 1 % der Prämie der neuen Codierung pro Arbeitstag.

Korrekturen nach dem 10.7. => 100%ige ÖPUL-Kürzung im Falle einer Prämienerhöhung Nach dem 10.7. ist eine prämienerhöhende Korrektur nicht mehr prämienfähig und führt zu einer 100%igen zeitlichen Kürzung – sprich zu 0 € Auszahlung! Prämienverringernde Korrekturen oder Korrekturen mit gleichbleibender Prämie werden auch nach dem 10.7. in gewünschter Form berücksichtigt. Begrünungsvariante 1 und 2 Die Anlage hat bis spät. 31. Juli zu erfolgen. Sollte ein Anbau bis zu diesem Tag nicht möglich sein, sind betroffene Feldstücke umgehend mittels Korrektur zum MFA abzumelden, um Bean-standungen und Sanktionen bei einer Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden. Das gleiche gilt, wenn der auflaufende Begrünungsbestand nicht den vorgegebenen Kriterien entspricht (Ausfallgetreide oder Ausfallraps größer 50 %, keine flächendeckende Begrünung, …). Abmeldungen sind bis spätestens vor Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle möglich! Aufzeichnungsverpflichtungen Im Rahmen von Cross Compliance sowie einiger ÖPUL-Programme sind verpflichtende Aufzeichnungen zu führen. Diese werden im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle auch überprüft. Die meisten dieser Aufzeichnungen sind tagaktuell zu führen! Dazu gehören: Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendung (CC) Stickstoffbilanz – für Betriebe ab 15 ha (5 ha in nitratsensiblen

Gebieten) (CC) System Immergrün (ÖPUL) Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Bio-

gasgülle (ÖPUL) Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (ÖPUL) Vorbeugender Grundwasserschutz (ÖPUL) Naturschutz – wenn in Projektbestätigung gefordert (ÖPUL) Tierschutz Weide (ÖPUL) Tierschutz Stallhaltung – Vorliegen einer Stallskizze + Bele-

gungsplanes ist erforderlich (ÖPUL)

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Möglichkeiten bei Futternutzung von Brache-/Biodiversitätsflächen Die witterungsbedingte Situation in den letzten Monaten führt auch heuer wieder dazu, dass infolge eines markanten Niederschlagsdefizits, fehlender Winterfeuchte bzw. extrem ungünstiger Nieder-schlagsverteilung zum Teil massive Ertragsverluste, speziell im Grünland, gegeben bzw. zu erwarten sind. Eine vorzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen auf Acker und Grünland bzw. ökologischer Vorrangflächen wäre nur mit Zustimmung der Europäischen Kommission möglich. Diese könnte je-doch Prämienkürzungen im ÖPUL auslösen und bis zur Freigabe wäre eine Nutzung des Aufwuch-ses nicht mehr möglich. Auch könnte sich eine Nutzungsfreigabe auf zukünftige Programme auswir-ken. Es gibt daher im heurigen Jahr keine Nutzungsfreigabe! Einige Möglichkeiten zur Nutzung von Flächen auch ohne Ausnahmeregelung Auch ohne Freigabe für eine vorzeitige Nutzung bestimmter Flächen bestehen Möglichkeiten, derar-tige Flächen bzw. einen Teil davon nutzen zu können. Acker-Biodiversitätsflächen müssen mind. 1x und dürfen max. 2x pro Jahr gemäht oder gehäck-selt werden (je nach angegebener Nutzung im MFA). 50 % ohne Terminvorgabe und 50 % frühestens ab 1. August. Jedoch sind Pflanzenschutz und Düngung verboten. Ein Umbruch ist frühestens ab 15. September des zweiten Jahres möglich. Grünland-Biodiversitätsflächen auf mehrmähdigen Wiesen müssen mindestens 1x gemäht wer-den. Die erste Nutzung muss eine Mahd mit Abtransport sein. Häckseln oder Beweiden vor der ers-ten Mahd ist nicht erlaubt. Die Grünland-Biodiversitätsflächen dürfen frühestens bei der zweiten Nutzung vergleichbarer Grün-landflächen gemäht werden. Ab 1. Juli ist eine Nutzung aber jedenfalls zulässig. Bei einmähdigen Grünlandflächen darf bereits ab 1. Juni gemäht werden. Flächiger Pflanzenschutz ist verboten – Punktbekämpfung erlaubt. Vor der ersten Nutzung darf keine Düngung erfolgen. WF-Flächen müssen nach den jeweiligen Auflagen der Projektbestätigung bewirtschaftet werden (auch bei gleichzeitiger Beantragung als Biodiversitätsfläche). Futtermittelplattform Die aktuelle Trockenheit wird voraussichtlich zu Futterknappheiten auf vielen Betrieben führen. Auf der Homepage der NÖ Landwirtschaftskammer unter https://noe.lko.at/ gibt es im Themenbereich Tiere eine Futtermittelplattform. Diese Futtermittelbörse steht Landwirten und Händlern zur Verfü-gung, um Anfragen sowie Verkaufsangebote zu inserieren. Wir weisen darauf hin, dass beim Handel zwischen Landwirten die Verwendung des Futtermittellieferscheines, speziell bei Teilnahme an Gü-tesiegelprogrammen, dringend empfohlen wird. Vorhandene konventionelle Rinderohrmarken vorerst weiter verwendbar In der Rinderkennzeichnungs-Verordnung wurde letztes Jahr eine Frist bis 30. April 2020 für die Verwendung „alter“, noch am Betrieb lagernder Ohrmarken ohne Chip festgelegt. Diese Frist ist in-folge Friststreckungen im 2. COVID-19-Gesetz bis auf weiteres ausgesetzt. Demnach dürfen verfüg-bare Restbestände von konventionellen Ohrmarken auch über den 30. April 2020 hinaus noch ver-wendet werden. Eine neuerliche Frist für die verpflichtende Verwendung der elektronischen Ohrmar-ken wird zeitgerecht verlautbart. 

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Rindervermarktung in Warth weiterhin möglich Der Kälbermarkt Warth wurde aufgrund zu geringer Auftriebszahlen im März 2020 geschlossen. Um dennoch Warth als Verlade- und Vermarktungsstelle zu erhalten, hat sich die NÖ Rinderbörse ent-schlossen, die Kälbervermarktung weiterhin zu betreiben. Es können männliche und weibliche Kälber vermarktet werden, optimal mit einem Gewicht von 80 – 120 kg, es werden aber auch leichtere und schwerere Tiere angenommen. Die ursprünglich vorgesehenen Kälbermarkttermine bleiben – die nächsten Termine sind demnach jeweils Montag, 22. Juni, 13. Juli, 3. und 24. August sowie 14. September. Anmeldungen werden bis Freitag vorher angenommen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Karl Kornfeld, Tel. 0664/3669674 und Andreas Riegler, Tel. 0664/8314465. Investitionsförderung – Beantragung Um die Förderungsmöglichkeit eines Vorhabens nicht zu verlieren, ist es notwendig, bereits vor Um-setzungsbeginn des Vorhabens (Auftragserteilung, Bestellung, Lieferung, etc.) einen Antrag auf Investitionsförderung zu stellen. Erst nach Annahme dieses Antrages durch die bewilligende Stel-le kann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden, ansonsten ist das gesamte Projekt nicht förderfähig. Da die Anträge erst ein Auswahlverfahren durchlaufen müssen, ist eine Vorlaufzeit vor Projektbeginn unbedingt notwendig, um Klarheit über die Förderwürdigkeit des eigenen Projektes zu haben. Kommt es im Zuge der Projektumsetzung zu Änderungen (Maße, Kosten, Bewirtschafter, etc.), so muss dies der bewilligenden Stelle ab Bekanntwerden der Änderung mitgeteilt werden, da-mit die Förderungszusage aufrecht bleiben kann. Nähere Information erhalten Sie bei Christin Kandlhofer, BEd, Tel. 05 0259 41451. Investitionsförderung – Fristgerechte Abrechnung Eine fristgerechte Umsetzung des beantragten Projektes ist Voraussetzung dafür, dass der Anspruch auf die Förderung nicht verloren geht. Grundsätzlich gibt es eine 3-jährige Fertigstellungsfrist ab Antragstellung (Kostenanerkennungsstichtag). Um eine Verlängerung kann in begründeten Fällen angesucht werden, allerdings vor dem Ablauf der Frist. Für die Abrechnung ist bis zu einem halben Jahr nach der 3-jährigen Frist noch Zeit. Lässt man die Fristen verstreichen, verliert man den An-spruch auf die Förderung. Nähere Informationen bei Christin Kandlhofer, BEd, Tel. 05 0259 41451. Existenzgründungsbeihilfe – rechtzeitige Beantragung Jeder, der die Bewirtschaftung eines Betriebes aufnimmt und die Existenzgründungsbeihilfe in An-spruch nehmen möchte, muss innerhalb eines Jahres ab Bewirtschaftungsaufnahme und vor dem 41. Geburtstag einen Antrag auf Existenzgründungsbeihilfe stellen. Nähere Information erhalten Sie bei Christin Kandlhofer, BEd, Tel. 05 0259 41451. Abgabe der Einkommensteuererklärung – Fristverlängerung bis 31. August 2020 Die Frist für die Einreichung der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen für 2019 wurde bis 31. August 2020 verlängert. Im Abgabenverfahren und im Finanzstrafverfahren wird im Bereich des Rechtsschutzes der Lauf wichtiger Fristen unterbrochen. Das betrifft Beschwerdefristen, Ein-spruchsfristen, Vorlageantragsfristen sowie Maßnahmenbeschwerdefristen, die am 16. März 2020 noch offen waren oder deren Fristenlauf zwischen 16. März 2020 und 30. April 2020 begonnen hat. Diese Fristen werden bis 1. Mai 2020 unterbrochen. Näheres siehe: www.bmf.gv.at

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BIO-Kontrollkostenzuschuss – Zahlungsantrag jährlich stellen Neueinsteiger in den Biologischen Landbau können unabhängig von der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ einen Antrag auf BIO-Kontrollkostenzuschuss bei der AMA einbringen. 80 Prozent der Nettokosten für die jährliche gesetzliche Betriebskontrolle durch die Kontrollstelle werden für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert. In den letzten Jahren hat ein Großteil der BIO-Umsteller diesen Antrag eingebracht. Die Auszahlung der Förderung muss jährlich mittels Zahlungsantrag beantragt werden. Die Einrei-chung des Zahlungsantrages ist bis 31. Dezember des auf die Kontrolle folgenden Jahres möglich. Dem Antrag sind die Originalrechnung der Biokontrollstelle und ein Zahlungsnachweis beizulegen. Achtung: Zahlungsanträge sind ausschließlich online auf der Homepage der AMA verfügbar, es erfolgt keine automatische Zusendung. Vergessen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse nicht auf die laufende Abrechnung, um den vollen Förderbetrag zu lukrieren. AMA-Mitteilungen und Bescheide – E-Mail-Benachrichtigung über elektronische Zustellung Seit 1.1.2020 gilt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E-Government-Gesetz. Das bedeutet, dass alle Bundesbehörden elektronische Zustellungen ermöglichen müssen. Im Gegenzug sind auch Unternehmen (wie zB Landwirte) zur Teilnahme an der elektronischen Zu-stellung gemäß § 1b E-Government-Gesetz verpflichtet. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen muss die AMA Ihre Zustellungen über die bisherige eAMA-Applikation ePostkasten einstellen. Die AMA wird künftig die Schreiben in der neuen österreichwei-ten Anwendung "MeinPostkorb" zur Verfügung stellen (anstelle von ePostkasten). Die Anmeldung der AMA-Kunden zum bisherigen ePostkasten wurde einmalig automatisch an

MeinPostkorb übertragen. Damit ist für die AMA-Kunden, welche den ePostkasten bisher genutzt haben keine erneute Anmeldung bei MeinPostkorb notwendig. Ein Informations-Email an alle Be-troffene wurde versendet.

Das Verständigungs-Email über einen elektronischen Posteingang erhalten die AMA-Kunden künftig nur mehr von der Adresse "[email protected]" und nicht mehr von der AMA.

Das Abholen von Schreiben ist nur mehr über MeinPostkorb möglich, ebenso die Änderung der E-Mailadresse(n) und die weitere An- und Abmeldung.

MeinPostkorb ist für die AMA-Kunden im Internet unter https://www.eama.at oder unter https://www.usp.gv.at erreichbar.

Künftig erhalten alle AMA-Kunden, welche bei MeinPostkorb angemeldet sind, ihre Schreiben in elektronischer Form. Auch jene Betriebe, welche über frühere Zustelldienste angemeldet wurden (zB Finanz-Online) bzw. sich selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) angemeldet ha-ben. Bei diesen Betrieben erfolgt keine postalische Zustellung mehr.

Direkt im Postkorb ist auch eine Abmeldung von der elektronischen Zustellung möglich. In den „Profileinstellungen“ kann der Punkt „Registrierung löschen“ ausgewählt werden. Nach Bestätigung sind im MeinPostkorb keine Daten mehr vorhanden und zukünftige behördliche Zusendungen erfol-gen wieder per Post. Hinweis: Die Abmeldung bezieht sich auf die Zustellung behördlicher Zusendungen. Finanz-Online und Nachrichten dazu bleiben aufrecht, da diese in einer eigenen Databox bereitgestellt werden! Unverändert gilt, dass AMA-Anschreiben weiterhin im eArchiv über den Landwirtezugang zur Verfü-gung gestellt werden.

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Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2020

Qualitäts- und Herkunftssicherung für bäuerliche Direktver-markter Nicht nur jetzt, sondern auch nach der Krise soll die positive Hal-tung gegenüber regionaler Lebensmitteln weiter gefestigt werden. Umso wichtiger ist es, weiter auf Qualitäts- und Herkunftssiche-rung bei Lebensmitteln zu setzen und gemeinsam die Wert-schöpfung in den Regionen zu stärken. Nur mit einer transparen-ten Produktion und Kennzeichnung können sich die Konsumenten bewusst für heimische Produkte entscheiden. Einen wesentlichen Beitrag dazu liefert das neue Qualitäts- und Herkunftssicherungs-system. Qualität und Herkunft unter Beweis stellen Die „Qualitäts- und Herkunftsrichtlinie für bäuerliche Direktver-markter“ (QHS) regelt ein einfaches, klares und transparentes Qualitätssystem für bäuerliche Direktvermarktungsbetriebe, das für hohe Qualität und regionale Herkunft steht. Ab 2020 trat dieses national anerkannte und EU-notifizierte Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem in Kraft und Be-triebe können daran teilnehmen. Die Einhaltung der neu etablierten Richtlinie ist die Voraussetzung für eine Teilnahme an Qualitäts-programmen wie beispielsweise Gutes vom Bauernhof oder So schmeckt NÖ. Mit dieser einheitli-chen Grundlage wird den Konsumenten höchste Lebensmittelqualität sowie Transparenz in der Her-kunft der Rohstoffe garantiert. Dieser Standard wird durch eine externe Kontrollstelle überprüft. Interesse an der Qualitäts- und Herkunftssicherung? Die Teilnahme an der QHS-Richtlinie ist freiwillig und der Einstieg jederzeit möglich. Der Landesver-band für bäuerliche Direktvermarkter NÖ bündelt die Anliegen der Direktvermarkter und ist Ihre zent-rale Ansprechstelle für die Abwicklung des gesamten QHS-Prozesses. Neben der Möglichkeit an bestehenden Qualitätsprogrammen (zB Gutes vom Bauernhof) teilzuneh-men, werden Ihnen weitere Benefits, wie etwa ein kostenloses betriebsindividuelles Fotoshooting geboten. Die Landwirtschaftskammer NÖ unterstützt Sie mit einer unverbindlichen Erstberatung in der Umset-zung der QHS-Richtlinie. Für weitere Informationen kontaktieren Sie das Referat Direktvermarktung unter [email protected] oder Tel. 05 0259 26500. Obstbaumpflanzaktion 2020 Auch heuer wieder führt die Region Bucklige Welt in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum Warth und dem NÖ Landschaftsfonds und der KLAR! Bucklige Welt-Wechselland wieder eine Obst-baumpflanzaktion durch. Die Sortenliste mit kurzen Sortenbeschreibungen sowie das Bestellformu-lar ist online unter www.buckligewelt.at/obstbaumpflanzaktion2020 im Internet abrufbar. Die Be-stellfrist der Obstbaumpflanzaktion endet am 21. August 2020. Die Ausgabe der Obstbäume erfolgt dann im November in der LFS Warth.

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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2020 Seite 11

Bienenwanderbörse gestartet: Bauern und Imker besser vernetzen Um die Partnerschaft zwischen Landwirten und Imkern zu intensivieren, hat die Landwirtschaftskammer NÖ eine digitale Bienenwanderbörse ins Leben gerufen. Unter www.bienenwanderboerse.at können sich so-wohl Landwirte, die ihre Flächen den Imkern für die Bienenvölker anbieten und die Bestäubungsleistung der Bienen nutzen wollen, als auch Imker, die einen Standort für ihre Bienenvölker suchen, kostenlos registrieren. Die Plattform „Bienenwanderbörse“ trägt dazu bei, höhere Ernteerträge in der Landwirtschaft und im Obstbau sowie höhere Honig- und Pollenerträge zu erzielen. Sie leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Ernährungssouveränität. Darüber hinaus soll sie zum Erhalt der Biodiversität sowie wichtiger Ökosys-teme beitragen. Die Website enthält auch eine übersichtliche Darstel-lung von rechtlichen Rahmenbedingungen, umfang-reiche Fachinformationen zu Bienen und möglichen Nutzpflanzen sowie zahlreiche Informationen rund um das Thema Pflanzenschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Der Kammerobmann: Der Kammersekretär:

Thomas Handler eh DI Martin Weihs eh Ök.-Rat Josef Fuchs eh Ing. Monika Höller eh Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Neunkirchen, Triester Straße 14, 2620 Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400, Fax: 05 0259 41499 E-Mail: [email protected], Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen-und-wr-neustadt Bezirksbauernkammer Wr. Neustadt, Wiener Straße 95 A, 2700 Wr. Neustadt, Tel. 05 0259 42000, Fax: 05 0259 42099 E-Mail: [email protected], Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen-und-wr-neustadt Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Martin Weihs Redaktionssekretariat: Carina Stangl Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgelei-tet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.

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Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2020

Bürobetrieb und Beratungsmöglichkeiten in den Bezirksbauernkammern Aufgrund der derzeitigen Situation ist eine Terminvereinbarung für eine Beratung mit dem ge-wünschten Mitarbeiter unbedingt erforderlich - unter der Tel. 05 0259 + DW BBK Neunkirchen Sprechtag: jeden Dienstag, 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr DI Martin Weihs (Kammersekretär) DW 41400 DI Johannes Scherz (Fragen zur Tierhaltung) DW 41431 Christoph Edelhofer (Pflanzenbau, Invekos) DW 41421 Christin Kandlhofer, BEd (Investitionsförderung und Existenzgründung) DW 41451 Karin Rumpler (Netzwerk, Tierkennzeichnung) DW 41491 Allgemeine Anfragen DW 41400 Forstsekretär DI Nikolaus Bellos: jeden Dienstag nach Terminvereinbarung unter Tel. 0664/6025924308 Kammerobmann Thomas Handler: jeden Dienstag von 14 – 15 Uhr nach tel. Terminvereinbarung Bürobetrieb: Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr, Dienstag: 8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr; Freitag 8 – 12 Uhr Netzwerk: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr BBK Wr. Neustadt Ing. Monika Höller (Leiterin der Bezirksbauernkammer) DW 42001 Christoph Edelhofer (Pflanzenbau, Invekos) DW 42021 Ing. Barbara Hendling-Watzek (Recht, Steuer, Soziales, Invekos) DW 42051 Christin Kandlhofer, BEd (Investitionsförderung und Existenzgründung) DW 42052 DI Roswitha Schmidl (Netzwerkverantwortliche, Tierkennzeichnung) DW 42092 Allgemeine Anfragen DW 42000 Forstsekretär DI Nikolaus Bellos: jeden Donnerstag nach Terminvereinbarung unter Tel. 0664/6025924308 Kammerobmann Ök.-Rat Josef Fuchs: jeden Donnerstag nach tel. Terminvereinbarung mit dem Sekretariat Bürobetrieb: Montag, Dienstag, Donnerstag: 8 – 12 und 13 – 16 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 – 12 Uhr Netzwerk: Dienstag, Mittwoch, und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag: 8 bis 12 Uhr Sprechtage BR Martin Preineder (Tel. 0676/5284563 oder 02627/45633) Sprechtage Abg z NR Peter Schmiedlechner (Tel. 01/40110 DW 7185, Mobil: 0676/3037680) Sprechtage Landesbäuerin LKR Abg z NR Irene Neumann-Hartberger (Tel. 0664/5641190) jeweils nach telefonischer Terminvereinbarung

Sprechtage der SVS und Rechts-/Steuerberatung – NUR MIT TERMINVEREINBARUNG!

BBK Neunkirchen BBK Wr. Neustadt

SVS-Sprechtage in der BBK

8.30 – 12 und 13 – 15 Uhr

16.06., 30.06. 14.07., 04.08., 18.08.,

01.09., 15.09., 29.09.

18.06, 02.07., 16.07., 06.08., 03.09.,

17.09.

SVS-Sprechtage in der

Wirtschaftskammer

7 – 12 und 13 – 14.30 Uhr

24.06., 08.07., 22.07., 12.08., 26.08.,

09.09., 23.09.

Triesterstr. 63, 2620 Neunkirchen

22.06., 06.07., 20.07., 10.08., 24.08.,

07.09, 21.09.

Hauptplatz 15, 2700 Wr. Neustadt

Rechtssprechtage

9 – 12 und 13 – 15 Uhr

22.06., 27.07., 24.08., 28.09. 06.07., 03.08., 07.09.

Steuersprechtage

9 – 12 Uhr

In Neunkirchen werden keine

Sprechtage angeboten!

19.06., 17.07., 21.08., 18.09.

Alle Sprechtagstermine finden Sie auch auf der BBK-Homepage!