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Alltagsprobleme im Internet
Von Datenklau bis Online-Shopping - Aktuelle
Fragen des IT-Rechts
Persönlichkeitsrecht und neue Medien
Dr. Theophil Gallo
Persönlichkeitsrechte und neue Medien
Struktur und Ziel
Allgemeiner Kontext
Chancen, aber auch Risiken durch die neuen Medien
Sensibilisierung der Nutzer
Stärkung von Rechtsbewusstsein und Medienkompetenz
Schwerpunkt: Nutzungsverhalten insbes. von Jugendlichen
Umschreibung und Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Empfehlungen, Fragen
Allgemeiner Kontext
Internet & neue Medien: Informationsplattform versus „Datenstaubsauger“
Oft nur einseitige, unterschiedliche Kenntnisse und Erfahrungen
Unkenntnis über
tatsächliche und
rechtliche Folgen von Handlungen
Ziele:
Sensibilisierung
Interesse wecken
souveräner, selbständiger, verantwortungsvoller Umgang
Ziel und Ablauf der Veranstaltung
Saarbrücker Zeitung
Definition des Themas
Kernaussagen des Heidelberger Sinus-Instituts
1500 Befragungen (neun bis 24 Jahre)
98 % der 14 bis 25jährigen: ständig online
37 % der Erwachsenen ohne Bezug
Gefühl der ständigen Bereitschaft – Isolation
68 %: Mitglied bei Facebook, anderen SN
34 %: Mobbing = größtes Risiko
18 % Freaks: Unbekümmerte (download, Anfragen), keine berufliche Nutzung
26 % Souveräne: globale Bühne, Neues, Profil, berufliche Nutzung
28 % Pragmatiker: andere Hobbys, nur gezielte Nutzung
10 % Skeptiker: hohes Gefahrenbewusstsein, keine ständige Präsenz
18 % Wenig-Nutzer: Angst vor Missbrauch, keine Anbahnung sozialer Kontakte
Ab 14: sprunghafter Nutzungsanstieg, zuvor: kaum
40 % < 1 Stunde täglich online
80 % > 1 Stunde: Besitz Smartphone, Kontrollverlust auf Seiten der Eltern
Definition des Themas
Wahrnehmungen zu Internet/neuen Medien
unterschiedlicher Kenntnisstand
sorgloses, unbedarftes Nutzen der Medien
Nutzen des Internet und Risiken
jederzeitige Nutzungsmöglichkeit,
Wissensbasis
(scheinbare) Anonymität
nicht alles was technisch möglich ist, ist erlaubt
zivil- und strafrechtliche Folgen von Rechtsverletzungen
Persönlichkeitsrecht
Vielfach (sehr) freizügige Präsentation
• von Interessen und Vorlieben, täglichen Erlebnissen
• unbekümmerte, sorglose Preisgabe/Darstellung von Sachverhalten / Ereignissen, die
„bisherige Albträume der Datenschützer weit übertrifft“
Wichtige Aspekte:
• Sammlung und Vernetzung von Daten und Personen (weltweit)
• Anlegen von Dossiers, Handel, Missbrauchsgefahr,
• „Datenklau“ (Krankenakte Schumacher)
• Aktuell: Datenschutz in Unternehmen (NdW: Datenschutzindikator“)
Persönlichkeitsrecht
Stimmungsmache oder ernst zu nehmen?
Die Mär von der guten Absicht, ja nur angepasste Werbung liefern zu wollen …
• Siehe dazu: Das Internet der Dinge - Die Macht der künstlichen Intelligenz
http://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/hr/2014/sendung_vom_30032014-102.html
Kernaussagen:
» Diese intelligenten Maschinen, die treten jetzt quasi aus den Rechenzentren heraus. In unseren
Alltag hinein. Durch das sogenannte Internet der Dinge. Das heißt, es wird alles mit Sensorik
versehen, was unseren Alltag betrifft. Und diese Sensoren greifen eben Daten ab, ohne dass wir noch
aktiv etwas geben müssen.«
…
» Intelligente Maschinen werten diese Daten aus. Und dann, wenn sie auf uns losgelassen werden,
versuchen sie aus unserem Echtzeitverhalten Rückschlüsse zu ziehen, wie wir uns in der Zukunft
verhalten werden.«
Persönlichkeitsrecht
Stimmungsmache oder ernst zu nehmen?
Die Mär von der guten Absicht, ja nur angepasste Werbung liefern zu wollen …
» Wir sind noch nie in unserem Leben, als Menschheit, mit intelligenten Maschinen
konfrontiert worden. Maschinen, die Entscheidungen treffen. Maschinen, die autonom
sind. Maschinen, die asynchron sind. Maschinen, die miteinander kommunizieren, um
sich abzustimmen. Wir haben so etwas noch nie gehabt.«
…
» Es ist so, dass es einige meiner Kollegen gibt, also einige meiner Mathematiker- und
Physiker-Kollegen, die sagen: Wir haben die neue Atombombe erfunden. Und um
Himmels willen, keiner merkt es!«
Zitate: Yvonne Hofstetter, DasErste, titel thesen temperamente,
Sendung vom 30.03.2014
Persönlichkeitsrecht
Risiken:
Das Internet vergisst nichts:
Partyfotos
E-Mail-Adresse
Wohnadresse
urlaubsbedingte Abwesenheit
Verbreitung: Weltweit
Grenzenlose Preisgabe der Privatsphäre / Vernetzung von Daten
Persönlichkeitsrecht
Profil als Ausweis der neuen digitalen Identität
Abbild der Persönlichkeit durch Inhalte (user generated content)
Texte
Fotos
Videos
Musik
Anbieter: stellt die technische Plattform
Persönlichkeitsrecht
Aber:
Nutzer wird (u.U. ohne Wissen) rechtlich für das Einstellen der Inhalte
verantwortlich, insbes. durch
Verstöße gegen
das Persönlichkeitsrecht (auch Namensrecht)
das Urheberrecht
Soziale Netzwerke bieten enorme Vorteile – bergen aber auch rechtliche Risiken.
Persönlichkeitsrecht
Risiken:
• (Urheber- und) Persönlichkeitsrecht sind sehr komplex
• Einhalten aller Regeln im Internet: sehr schwierig
Es bleiben Spuren:
Rechtsverletzungen sind problemlos festzustellen, leicht zu verfolgen
Nur scheinbare Anonymität:
IP-Adresse des Computers
Archive.org
Das Internet vergisst nichts!
Persönlichkeitsrecht
Schutz persönlicher Interessen im Netz: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
• Grundgesetz: Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,
• Grenze: die Rechte Anderer
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht – Elemente:
• Als Schutz der Privatsphäre: „right to be let alone“
• Eingriffe ins Namensrecht (§ 12 BGB) – unbefugte Nutzung von Domain-Namen
• Eingriffe ins Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) – unerlaubte Darstellung Dritter
• Schutz der Privatsphäre – Geodatendienste, Streetview
• Recht auf informationelle Selbstbestimmung – Online-Archivierung / Straftaten
• Schutz der Ehre – kritische Äußerungen (Meinungsforen/Bewertungsplattformen,
Mobbing / „Cybermobbing“)
Persönlichkeitsrecht
Grundgedanke: Niemand darf ungefragt in die Öffentlichkeit gezogen werden
Ausnahmen: Presse (Bestechung, Steuerhinterziehung, Rechtsbruch)
Persönlichkeitsrecht
Entscheidend: Andere = „die Öffentlichkeit“ sehen Inhalte
u.U. dauerhaft, unkontrollierte und schnelle Verbreitung
(Peinliche) Partyfotos oder Videos
Recht am eigenen Bild: Erlaubnisvorbehalt!
Ehrenrührige, verletzende Äußerungen über Dritte
Namensanmaßung
Ausnahmen: Politiker, „Stars“, Bilder größerer Menschenmengen (Rockkonzert, Demo,
eingeschränktes Recht am eigenen Bild bei öffentlichen Veranstaltungen)
Persönlichkeitsrecht
Gefahr: allgemeine Belustigung auf Kosten Einzelner bis zum Tatbestand des Cyber-
Mobbing
Regel: Je intimer oder peinlicher der Content, desto eher: Hände weg
Risiko des bloßen Fragens nach einer Erlaubnis: Beweisbarkeit!
Persönlichkeitsrecht
Reaktionsmöglichkeiten bei Verletzungen:
Anspruch auf Entfernung
Kriterium: Schwere des Verstoßes
- Mail (Fristsetzung)
- Information an Diensteanbieter
- Rechtsanwalt (Abmahnung, Unterlassungserklärung, Klage, Strafanzeige)
Beweissicherung : Screens (Datum, Zeuge)
Persönlichkeitsrecht
Empfehlungen:
Besser: Präventives, umsichtiges Handeln: Vorher genau überlegen, was man preisgibt
welche Informationen
wie viel Informationen
über die eigene Person und über andere
über die Familie
Vorher Nutzungsbedingungen genau lesen
d.h.: bei der Anmeldung
und auch später
Persönlichkeitsrecht
Heraus-/Weitergabe von Daten:
so wenig wie nur möglich
nichts was peinlich, unangenehm oder verletzend sein kann
nicht an eine unbegrenzte Öffentlichkeit
Der Informationswert von Daten verändert sich durch die zunehmende Vernetzung
Persönlichkeitsrecht
Aktuelles aus der Rechtsprechung:
BGH vom 1. Juli 2014, VI ZR 345/13
Ein in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzter kann vom Betreiber eines Internetportals keine Auskunft über
Anmeldedaten des Verletzers verlangen (§§ 242, 259, 260 BGB)
aber: Strafverfahren (?)
• OLG Oldenburg vom 10. Dezember 2013, 13 W 32/13
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung nicht oder unzureichend verpixelter Gesichter
• OLG Koblenz vom 20. Mai 2014, 3 U 1288/13
Reichweite und Widerruf einer einmal erteilten Einwilligung, Abwägung
Persönlichkeitsrecht
Aktuelles aus der Literatur:
• von Pentz, Ausgewählte Fragen des Medien- und Persönlichkeitsrechts im Lichte der aktuellen
Rechtsprechung des VI. Zivilsenats, AfP 2014, 8-18 (Zeitschrift für Medien- und
Kommunikationsrecht)
• Heussen, Freiheit gestalten – Der permanente Ausnahmezustand - Ist George Orwells „1984“
heute Realität geworden?, AnwBl 2014, 458-467
• Schneider/Härting, Datenschutz in Europa – Plädoyer für einen Neubeginn - Zehn
„Navigationsempfehlungen“, damit das EU-Datenschutzrecht internettauglich und effektiv wird.
CR 2014, 306-312
• Braun, Eingeschränktes Recht am eigenen Bild bei öffentlichen Veranstaltungen, Anmerkung
zu: BGH 6. Zivilsenat, Urteil vom 08.04.2014 - VI ZR 197/13, jurisPR-ITR 13/2014 Anm. 5 vom
4.7.2014
An der Stelle:
Herzlichen Dank!
Fragen?