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Zielkauf Nummer 6 | Oktober 2011 | www.ziel-kauf.de 3B B01 WISSEN Erben und Vererben Vertrieb Freikarten und kostenfreie Baufi Leads

Newsletter GenoBau Zielkauf Oktober 2011

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Ohne einen Plan geht gar nichts! Jedes Beratungsgespräch muss gut durchdacht sein, bevor man zu einem Kundentermin fährt. Hilfreich ist auch hier ein voller Terminkalender, der Sie durch den Herbst und Winter führt. Je mehr Termine Sie haben, umso sicherer werden Ihre Gespräche und auch die Abschlussquote erhöht sich. In dieser Ausgabe von Zielkauf haben wir das Thema „Erben und Vererben“ und „Sicherheit“ für Sie in den Focus gestellt. Bei einer Geldanlage bevorzugen viele Kunden die Sicherheit, jedoch geht das meistens auf die Rendite oder auf die Kosten der Freiheit - oder umgekehrt.

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Page 1: Newsletter GenoBau Zielkauf Oktober 2011

Zielkauf Nummer 6 | Oktober 2011 | www.ziel-kauf.de

3B B01

WISSENErben und Vererben

VertriebFreikarten und kostenfreie Baufi Leads

Page 2: Newsletter GenoBau Zielkauf Oktober 2011

ZIELKAUF3 Messefreikarten für die Hauptstadtmesse

in Berlin und die DKM in Dortmund

Liebe Leserin, lieber Leser,

4 30 kostenfreie Baufi Leads für Sie

5 Erben und Vererben

8 Die Genossenschaft

Seite 2 | Ausgabe 6 - 2011

ohne einen Plan geht gar nichts! Jedes Beratungs- gespräch muss gut durchdacht sein, bevor man zu einem Kundentermin fährt. Hilfreich ist auch hier ein voller Terminkalender, der Sie durch den Herbst und Winter führt. Je mehr Termine Sie haben, umso sicherer werden Ihre Gespräche und auch die Abschlussquote erhöht sich.

In dieser Ausgabe von Zielkauf haben wir das Thema „Erben und Vererben“ und „Sicherheit“ für Sie in den Focus gestellt. Bei einer Geldanlage bevorzugen viele Kunden die Sicherheit, jedoch geht das meistens auf die Rendite oder auf die Kosten der Freiheit - oder umgekehrt.

Lesen Sie auf den nächsten Seiten, ganz individuelle Lösungsansätze für Ihre Kunden und Sie als Berater, wie eine individuelle Balance zwischen den oben genannten Möglichkeiten bestehen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

9 Maximale Neukundengewinnung

10 Termin - Onlineschulung

Wir sind umgezogen..GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eGBembergstrasse 15B83730 Fischbachau-Wörnsmühl

Telefon: 08025 - 9262070Fax: 08025 - 9262099

NEU

Page 3: Newsletter GenoBau Zielkauf Oktober 2011

Die Tage werden wieder kürzer, der Herbst zeigt sich von seiner besten Seite - das Jahresendgeschäft, wenn es so etwas noch gibt, hat wieder begonnen! Im Oktober 2011 gibt es zwei wichtige Termine, die Ihnen einen Motivations-schub geben können oder hilfreiche Informationen zum Jahresende. Es ist die Hauptstadtmesse in Berlin und die Fach-messe DKM in Dortmund.

Freikarten für Ihr Jahresendgeschäft

Seite 3 | Ausgabe 6 - 2011

Live Vorträge auf der Hauptstadtmesse in Berlin

Wir laden Sie auf die zwei wichtigsten Messen zum Jahresende ein!

Die Erfolgsstory geht weiter

Im vergangenen Jahr feierte die Hauptstadtmesse ihre Premiere in Berlin. Über 125 Aussteller und rund 3.000 Besucher fanden sich zur einzigen Berliner Finanzdienstleistermesse ein, die zu einem großen Erfolg wurde. Aus diesem Grund veranstaltet die Fonds Finanz in diesem Jahr am 13. Oktober 2011 die 2. Hauptstadt-messe, zu der wir Sie recht herzlich einladen!

Auf der 2. Hauptstadtmesse begegnen Sie einer interessanten und bunten Mischung an Ausstellern und Rednern. Sowohl Vertreter aus Versicherungs- und Kapitalgesellschaften als auch aus Emissionshäusern und Medienunternehmen werden für Sie als Ansprechpartner in Berlin vor Ort sein. Informative und anregen-de Workshops mit interessanten Themen und Top-Referenten bilden das Rahmenprogramm der Messe und runden diese ab. Natürlich ist die Teilnahme für alle Besucher kostenfrei!

Vortragstermin Live GenoBau Zielkauf

Raum Estrel Saal C2

Beginn: 11:00 Uhr (Dauer 50 min)Thema: So steigern Sie Ihren Umsatz um 100% bei Bestandskunden!Refernet: Sven Meier

Raum Estrel Saal C2

Beginn: 16:00 Uhr (Dauer 50 min)Thema: Immobilieneigentum schützt vor Pfändung nicht!Refernet: Sven Meier

www.hauptstadtmesse.de

Besuchen Sie uns auf der DKM am 26 - 27.10.2011 in Dortmund

http://www.die-leitmesse.de/genobau

Hier müssen Sie dabei sein!Die DKM bietet Ihnen den Marktüberblick, den Sie benötigen, um für Ihre Kunden die richtige Auswahl an Finanz- und Versicherungsprodukten zu treffen. Über 300 Aussteller aus den Bereichen Versicherung, Investment, Kapitalan-lagen, Finanzen, Immobilien und Dienstleistungen wie IT/Software präsentieren ihre Produkte und Angebote für den Vermittlermarkt. Zudem ist die DKM bereits seit langem die Plattform für die Einführung neuer Konzepte und Tarife.

Hier Ihr persönlicher Link zu Ihrer FREIKARTE http://www.die-leitmesse.de/genobau

Treffen Sie uns einfach am Stand B01 in Halle 3B oder vereinbaren Sie ein Treffen mit uns vorab. Kontaktdaten per Mail: [email protected] oder rufen Sie uns unter 0178-1314519 an.

Wir freuen uns, Sie auf der DKM zu treffen.

http://www.die-leitmesse.de/images/stories/content_img/pdf/webservice_pdf/303802_Messekatalog.pdfInfos zur GenoBau

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30 kostenfreie Baufi Leads für Sie!

Seite 4 | Ausgabe 6 - 2011

Überzeugen Sie sich von diesem Angebot, dem Formel 1 Paket für Finanzierungs-Berater.

Schnell und preiswert zu mehr Kundenkontakten

Profitieren Sie jetzt zum Jahresende vom Nachfrageboom auf Deutschlands größtem Vergleichsportal für Baufinanzierungen! Sichern Sie sich jetzt bei ImmobilienScout24 30+x kostenfreie Baufi-Leads für Baufinanzierungen auf Deutschlands größtem Immobilienmarkt. Die große Anzahl von Finanzierungsinteressenten wird Sie überraschen, denn fast jeder Zweite informiert sich bei ImmobilienScout24 im Internet über Baufinanzierung. In Zusammenarbeit und als Produktpartner der Fonds Finanz wird uns, der GenoBau Zielkauf, es ermöglicht auch Ihnen dieses Angebot der ImmobilienScout24 zur Verfügung zu stellen.

Kostenfrei - hochqualifizierte Kontaktanfragen von Deutschlands einziger Ausschreibungs-Plattform für BaufinanzierungKostenfrei - 10 Kontaktanfragen pro Monat aus Kauf-ExposésKostenfrei - Werbeanzeige mit Beraterprofil (Branchenbuch)

Sicherlich interessiert Sie jetzt auch, wie bekomme ich meine 30 kosten-freien Baufi Leads, richtig! Auch wenn Sie kein aktiver Vermittler der Fonds Finanz sind, haben Sie die Möglichkeit das Angebot zu nutzen. Schauen Sie sich einfach das Video dazu an und überzeugen Sie sich selbst von diesem exclusiven Angebot für Finanzierungs-Berater im „heißen Herbst“ 2011.

Link zum Video: http://www.mein-neuumsatz.de/kampagne/scout24/2011-07/index.html

Sie können aber auch direkt zum Angebot von Immbilienscout24 gehen und sich Ihre 30+x kostenfreie Baufi-Leads jetzt holen. Hier der Link: www.immobilienScout24.de/fondsfinanz

Für Rückfragen steht Ihnen das Team von Immobilienscout24, die Kundenbetreuung für Baufinanzierung zur Verfügung.

Noch Fragen?

Kontaktdaten: Telefon: 030 - 24 301 1991 EMail: [email protected]

Link: www.immobilienScout24.de/fondsfinanz

Wir wünschen Ihnen mit diesem Angebot viel Erfolg und würden uns über ein Feedback von Ihnen freuen.

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Erben und Vererben

Seite 5 | Ausgabe 6 - 2011

Sie bekommen etwas um sonst!

Hilfestellungen zu Erbschaft- und Schenkungssteuer

Als Arbeitnehmer oder Selbständiger müssen Sie Ihre Einnahmen versteuern. Die Befürworter des Steuerrechts, sehen das ähnlich, denn diese meinen, wenn Sie etwas geschenkt bekommen, dann sollten Sie erst recht Steuern zahlen. Das Steuerrecht wurde aus diesem Grund sicherlich derart kompliziert gestaltet, dass nur mit der Hilfe eines guten Beraters die richtige Formulierung im Vorfeld gefunden werden kann. Hier sind sicherlich Steuerberater oder fachlich versierte Anwälte bereit, den Kunden zu helfen. Was wenige jedoch wissen, ein Notar kennt sich auch mit dieser Steuerart aus und kann auch die richtige Formulierungen finden. Meist sind diese von den Kosten für den Betroffenen geringer. Bei größerem Vermögen, das durch ein Testament über-tragen wird, ist beim Erbschafts- oder Schenkungsvertrag einer Zusammen-arbeit von Notar und Steuerberater für jeden anzuraten. Diese Kombination der Berater ermöglicht eine steuerlich günstige Gestaltung.

Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer betroffen und werden sozusagen als Schenkung gesehen. Also fällt auch die sogenannte Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Auch die Auszahlung einer Lebens-versicherung an einen Begünstigten ist grundsätzlich Steuerpflichtig. Selbst bei einem Verzicht auf einen Pflichtanteil oder eine Erbschaft, wenn etwas anderes geleistet wird, können auch hier Steuern anfallen.

Das Finanzamt stellt immer die Rechnung an den Steuerschuldner, in erster Linie an den Erben, den Vermächtnis-nehmer oder den Beschenkten. Wichtig ist aber auch zu wissen, dass wenn der Erbe die Steuern nicht bezahlt, wendet sich das Finanzamt an den Schenker. Hat dieser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt, so ist er der erste Ansprech-partner für das Finanzamt. Dieses sollte bei der Auszahlung des Erbes beachtet werden. Dem Testamentsvollstrecker ist daher anzuraten, den Nachlass immer erst mit Abzug der möglichen Erbschaftssteuer auszuzahlen.

Wenn das Finanzamt die Rechnung stellt...

Wer legt die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer fest?

Je mehr der Erbe bekommt, desto höher die Steuer, die zu zahlen ist. Das ist wohl die wichtigste Regel zur Erbschafts-steuer, doch die Höhe hängt natürlich auch von zwei wesentlichen Faktoren ab. Der erst Faktor ist immer der unentgelt-liche Wert für den Empfänger. Hier ist zu empfehlen, eine Hürde einzubauen, denn was nicht umsonst ist, ist auch nicht zu versteuern! Wenn z.B. eine Immobilie vererbt wird, die noch nicht abbezahlt ist und die „intelligenten“ Verbindlich-keiten übernommen werden, so mindert das den Wert! Das gleiche gilt auch für einen eingetragenen Nißbrauch für den Beschenkten. Auch an Dritte herauszugebende Werte, sowie die Bestattungskosten verringern den Wert. Es kann daher in vielen Fällen von Vorteil sein, etwas nicht ganz umsonst, sondern mit Hürden zu bekommen.

Die zweite Faustreglung ist das Verwandtschaftsverhältnis, das der Erbe oder Beschränkte zum Schenker oder Verstor-benen hat. Ehepartner, Kinder und Enkel sind besser gestellt als Geschwister und Neffen/Nichten, sowie Freunde. Da heute in der offenen Gesellschaft eine Beziehung eher angestrebt wird als eine Ehe, ist dieses bei dem Nachlass besonders zu beachten, denn der Lebensgefährte ist auch als Alleinerbe nur vor dem Finanzamt ein Freund mit sehr geringen Freibeträgen, man könnte fast sagen „KEINE“.

Nicht immer ist der gute Willen von Nutzen.Die Oma möchte Ihrem Enkel einen Bauplatz schenken, da die Tochter schon ein Haus hat. Hier ist der Wille sicherlich nett gemeint, doch aus steuerlicher Sicht kann es besser sein, der Tochter den Bauplatz zu schenken und diese reicht den Bauplatz dem Sohn weiter. Hier sollte in der Gestaltung der Weitergabe über den Tellerrand hinaus geschaut werden um nicht unnötig Kosten zu produzieren. Ein Beratungsgespräch bei einem Notar ist hier im Vorfeld sehr zu empfehlen.

Mein letzter Wille

Page 6: Newsletter GenoBau Zielkauf Oktober 2011

Seite 6 | Ausgabe 6 - 2011

Mit Steuerfreibeträgen spielenDas Verwandtschaftsverhältnis bestimmt die gestaffelten Frei-beträge im Gesetz. Der Ehepartner kann 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR und der Enkel 200.000 EUR innerhalb von 10 Jahren steuerfrei vererbt oder geschenkt bekommen. Diese Freibeträge hören sich groß an und sollen auch bei den meisten Familien-konstellationen ausreichen. Massiv schrumpfen diese Freibeträge bei Geschwistern, Neffen/Nichten und Freunden auf einen Frei-betrag von nur 20.000 EUR. Allen kinderlosen Paaren und Lebens-gemeinschaften ist anzuraten, sich hier besonders frühzeitig die Nachfolge zu planen.

Eheleute setzen sich meist gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder werden meist erst beim Ableben des zweiten Ehegatten zum Erben eingesetzt. Eine solche Konstellation ist grundsätzlich angemessen, wenn die Rente des überlebenden Ehepartners nicht ausreicht oder er auf das Vermögen angewiesen ist. Übersteigt jedoch das Vermögen den Freibetrag des einen Ehepartners, kann es sinnvoll sein die Kinder sofort in das Testament einzubeziehen um die Freibeträge nicht ungenutzt verfallen zu lassen. Die Frei-

Persönliche Freibeträge

Es bleibt doch in der Familie!Ein Opa hat einen Sohn und zwei vernünftige Enkel. Seinem Sohn möchte er eine Immobilie im Wert von einer Million schenken. Wenn der Opa nur seinem Sohn diese Immobilie schenken würde, wären vom Sohn ca. 90.000 EUR Steuern an das Finanzamt zu zahlen. Wenn der Opa jedoch seinem Sohn nur knapp 48% und seinen Enkeln den Rest zu gleichen Teilen schenken würde, dann hätte das Finanzamt nur ca. 14.000 EUR zu bekommen. Durch diese einfache Reglung würden ca. 76.000 EUR gespart werden auch beim Vererben.

Wie wird die Wertermittlung des vererbten Vermögens angesetzt?Die Geldwerte, wie z.B. Geld und Wertpapiere oder Aktien lassen sich ganz einfach ermitteln, denn hier wird der Wert/Kurs zum Todestag zugrunde gelegt. Da kann es bei einem Aktiendepot schon mal vorkommen, wenn der Kurs nach dem Todestag massiv fällt, dass die Steuer höher ausfällt wie der dann später ausbezahlte Betrag. Mit ausreichenden Vollmachten, wie z.B. Konto-berechtigungen kann dieses umgangen werden, denn der Erbe braucht nicht auf die nötigen Unterlagen(Erbschein) zu warten, bis er über das Guthaben verfügen kann.

Bei Immobilien sieht die Wertermittlung etwas komplizierter aus und richtet sich auch nach der Art der Bebauung, also nach dem aktuellen Verkehrswert. Dieser wird oft über den Gutachtensausschuss der Gemeinde oder des Land-kreises ermittelt. Oft werden Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Eigentums-wohnungen unter Heranziehen der Preise mit vergleichbaren Objekten bewertet. Hier ist die Einschaltung eines guten Beraters empfehlenswert, denn ein Wert-gutachten eines Sachverständigen kann oft den realen Preis zugrunde legen und helfen.

ErwerberSteuerklasse I Freibetrag in EUR

EhegatteKinder (auch Stief- und Adoptivkinder)Enkel bei bei Vorversterben der KinderEnkelEltern und Großeltern bei Erwerben vonTodes wegen

500.000

400.000200.000

100.000

Erwerber der Steuerklasse II

Eltern und Großeltern bei Schenkungen,Geschwister, Nichten und Neffen, Stief-und Schwiegereltern,Schwiegerkinder,geschiedene Ehegatten 20.000

Erwerber der Steuerklasse IIIEingetragene LebensgemeinschaftOnkel, TantenEntfernte Verwandte, alle nicht Verwandte

500.00020.00020.000

beträge stehen den Kindern für jeden Elternteil zu. Übersteigen das Erbe den Freibetrag, so wird dieser mit steigenden Prozentsätzen besteuert. Aus diesem Grund ist es manchmal sinnvoll die Zuwendungen auf mehrere Empfänger bzw. Erben zu verteilen.

War das jetzt schon alles?Noch mehr Überraschungen – leider ja! Im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht gibt es z.B. noch Rechte für Lebenspartnergemeinschaften, Landwirte, Kunstsammler sowie Vor- und Nacherben. Es kann auch Klauseln geben, in denen der Schenker vom Beschenkten nach dem Ableben des Beschenkten, eine Rückübertragung vereinbaren kann. Unter gewissen Umständen kann auch dieses Sinnvoll sein.

Page 7: Newsletter GenoBau Zielkauf Oktober 2011

Es ist also zu Lebzeiten Sinnvoll sich auch hier beraten zu lassen, denn die Kosten für einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater sind meist geringer, wie die Zahlungen im Nachgang an das Finanzamt.

Seite 7 | Ausgabe 6 - 2011

Warum schreibe ich diesen Artikel zum Erbrecht?

Berechnung der Erbschafts- und SchenkungssteuerAuf der Homepage der GenoBau Zielkauf haben Sie die Möglichkeit für jeden Kunden eine Fallberechnung zu erstellen mit einem Onlinerechner den wir hier eingebunden haben. Hier der Link zur Berechnung:

http://presse.ziel-kauf.de/news-berechnen-sie-die-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer,00123.html

Meist kommt so eine Idee, wenn im nahen Umfeld so ein Vorgang passiert. Dieses ist auch bei mir der Grund, den ich Ihnen ganz kurz schildern möchte.

Ein 58 Jähriger verstirbt mit einem Immobilienvermögen von 600.000 EUR und einem Barvermögen von 50.000 EUR. Seine Lebensgefährtin (seit 15 Jahren nicht Verheiratet) steht im Testament als Alleinerbin. Jetzt denkt jeder „Alleinerbe“ bedeutet auch Sie erbt alleine. Nein macht Sie nicht, denn Ihr verstorbener Freund hat noch eine 90 jährige Mutter mit einer bösen Ex-Schwiegertochter. Er hat sein 20 Jahren kein richtigen Kontakt mehr zu seiner durchaus vermögenden Mutter und hatte das Testament nach seinem Wissen und Gewissen verfasst. Jetzt kommt es aber noch besser, denn jetzt, was wenige wussten hat die Mutter dem Sohn noch ein Darlehen in Höhe von 200.000 DM gegeben, das jederzeit zurückgefordert werden kann.

Nach dem plötzlichen Ableben des Lebensgefährten, nahm die Bekannte das Erbe an, denn Sie dachte als Alleinerbin ist Ihr Lebensabend jetzt gesichert. Da haben Sie sich aber getäuscht, denn Sie vergaß die Erbschaftssteu-er, die Mutter und die Ex-Schwiegertochter.Da Sie nicht verheiratet waren, bekommt die Mutter einen Pflichtanteil und das sind für die jetzt 90ig Jährige, 50 Prozent des gesamten Erbteils. Durch die Ex-Schwiegertochter wurde die Mutter dazu motiviert das gesamte Erbe per Anwalt zu fordern.

Erbschaftsberechnung EUR

2 ImmobilienBarvermögenVerbindlichkeiten für WohnungBeerdigungskosten

Summe Erbe (Brutto)

600.00050.000

-100.000-5.000

545.000

Berechnung

Erbanteil Mutter 50%FreibetragErbe bei Finanzamt

-272.500-20.000252.500

ErgebnisErbschaftssteuer an Finanzamt 30%Verbindlichkeiten an MutterErbe (Netto)

-75.750-100.000

76.750

Das Ergebnis der Erbschaft ist in der Tabelle abgebildet ----->

Und das Beste ist, Sie muss sich auch jetzt noch um den schnellen Verkauf der Wohnungen kümmern, damit Sie die 90.Jährige Mutter auszahlen kann, denn die hat Ihre Ansprüche schon per Rechtsanwalt bzw. mit einer Vollstreckung geltend gemacht.Jetzt hat die Alleinerbin aus dem Testament für Ihren Lebensun-terhalt in den nächsten Jahren noch 76.750 EUR zur Verfügung. Das hat wohl der Erblasser anderst gemein!

Damit Ihren Kunden so etwas nicht passiert, sollten Sie bei jeder Beratung, auch wenn es nicht das angenehmste ist, das Thema ansprechen!

Steuerreduzierte Erbschaftsreglungensind auch über das Zielkaufkonzept mit dem GenoZinsTresor zu realisieren!

Besuchen Sie unser kostenfreien Onlineschulungen zu diesem Thema!http://www.ziel-kauf.de/schulungen_online.html

Page 8: Newsletter GenoBau Zielkauf Oktober 2011

MITGLIEDER

wählen

VERTRETERVERSAMMLUNG

wählt

Aufsichtsrat

Vorstand

bestellt

Seite 8 | Ausgabe 6 - 2011

Die Gemeinnützige GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG – kurz GenoBau Zielkauf – wurde mit dem Ziel „Sicher sparen und Wohnen“ in Bayern für Mitglieder in ganz Deutschland gegründet. Neben attraktiven Dividendenausschüttungen auf das eingezahlte Guthaben und der langen Zinsfestschreiben bei der Realisierung des Objektes steht der

Die Genossenschaft Sicher, fair und günstig

Sicherheit für jedes Mitglied

Die GenoBau Zielkauf sind die klassischen basisdemokratische Organisation, deren regeln und Abläufe in einer Satzung festge-halten sind. Die Satzung wurde vom obersten Prüfungsorgan, dem Genossenschaftsverband geprüft und genehmigt.Oberstes Organ in einer Genossenschaft sind die Mitglieder als Eigentümer der Genossenschaft. Sie wählen aus Ihren Reihen heraus die Vertreter, die im Rahmen einer Vertreterversammlung die Jahresabschlüsse feststellen, die Ausschüttung von Dividen-den beschließen und auch die Aufsichtsräte wählen. Bei kleine-ren Genossenschaften übernimmt die Aufgabe der Vertreterver-sammlung, der Aufsichtsrat. Die Aufsichtsräte bestellen, beraten und überwachen den Vorstand, der aus zwei oder mehreren Vorstandsmitgliedern besteht. Der Vorstand leitet die Geschäfte der Genossenschaft und entscheidet in gemeinsamen Sitzungen mit dem Aufsichtsrat über die Geschäftspolitik und die grundle-genden Fragen der Genossenschaft. Das Tagesgeschäft, sowie das Rechnungswesen werden vom Vorstand und den Mit-arbeitern der Genossenschaft in der Geschäftsstelle abgewickelt. (siehe Grafik)

Die Genossenschaft ist eine traditionelle Form des Zusammenschlusses vieler gleichgesinnter Menschen, um ohne kommerziellen Hintergedanken und auf demokratische Weise gemeinsam ein Ziel zu erreichen. Dieses wird bei der GenoBau Zielkauf noch mit der Sicherheit der Einzahlungen der Mitglieder verbunden, denn diese sind ausschließlich auf Konten der VR Bank Rosenheim Chiemsee angelegt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um mündelsichere Anlageformen, wie Tagesgeld und Festgeldkonten.

Rechtsform mit SicherheitenDie Form der Genossenschaft hat nicht nur bei den Volks- und Raiffeisenbanken Vorteile, sondern gerade als Wohnungsunternehmen hat diese Rechtform für jedes Mitglied gravierende Vorteile. Nur Mitglieder können Ihre eigene Wunschimmobilie zur Eigennutzer realisieren sondern sind gleichzeitig als Mitglied auch Mitbesitzer und können über die Vertreterversammlung jederzeit mitgestalten und mitbestimmen. Jedes Mitglied gestaltet die Geschicke der Genossenschaft mit und nimmt über die Dividenden am wirtschaftlichen Erfolg teil.

Da die Genossenschaft keine höchstmöglichen Gewinner für Kapitalanleger und Anleger erwirtschaften muss, kann sie günstige und angemessene Kosten kalkulieren und die Überschüsse in die Wohnungsrealisierung und Dividenden an die Mitglieder weiter geben.

Das gemeinsame Ziel lautet: Sicher sparen und Wohnen.

jedes Mitglied ist Mitbesitzer

jährliche Divivende

keine Gewinnmaximierung

dauerhalfter Bestandserhalt

25 Jahre Sicherheit

optische und technische Zustand für zukünftige Anforderungen im Vordergrund für die Mitglieder. Die gesamte Geschäftsgrundlage der GenoBau Zielkauf ist auf eine dauerhafte Realisierung von eigengenutzten Wohnungen oder Häuser der Mitglieder ausgerichtet, so daß ein Verkauf von Teilen des Wohnungsbestandes an sogenannte „Heuschre-cken“ ausgeschlossen ist. Da der Ankauf von Objekten ausschließlich auf Wunsch von Mitgliedern zur Eigennutzung erfolgt, ist eine langfristige Planung, auch Betriebswirtschaftlich möglich.

Page 9: Newsletter GenoBau Zielkauf Oktober 2011

Seite 9 | Ausgabe 6 - 2011

Maximale Neukundengewinnung zum minimalen Aufwand!

Neukundengewinnung ist aktuell DAS Thema! Nichts beschäftigt Vermittler aktuell mehr, als die Frage: Wie optimie-re ich meine Neukundengewinnung? D.h.: Wie und wo gewinne ich einfach neue Interessenten, wie schaffe ich es, dass der Interessent seinen persönlichen Bedarf einfach und schnell erkennt und wie erhöhe ich meine Abschluss- und Empfehlungsquote?

Als weiteres Thema bewegt die Vermittler - laut Uwe Schröder, dem Firmeninhaber der Softwareschmiede PRO-stratego – wie der Zeitaufwand für Beratungsgespräche verkürzt, Haftungsfallen minimiert und die Dokumentation der Beratungsgespräche optimiert werden kann.

Um Vermittlern hier eine optimale Unterstützung bieten zu können, hat sein Unternehmen genau aus diesem Grund ein umfangreiches Leistungspaket mit zahlreichen Mehrwerten geschnürt. Das Leistungspaket beinhaltet:

Die leistungsstarke Beratungssoftware StrategO inkl. 7 Modulen (Von Altersvorsorgeplanung bis zum Vermögensauf- und Ausbau) für haftungsminimierte und ertragsreiche (Neu)-Kundengespräche!

Einem Online-Videokurs („The power of social media 2.0“) mit 7 Stunden Praxistipps & Tricks zur Neukunden-gewinnung vom Social Media Experten Marcel Schlee.Achtung: Lernen Sie Marcel Schlee in einem kostenlosen Onlineseminar (Webinar) kennen!

Einem kostenlosen Video zum Einbinden in die eigene Homepage der Fa. Acteam. Wählen Sie sich aus drei verschiedenen Videos eins z.B. „Viel Geld sparen mit Versicherungsmakler“ zur Neukundengewinnung aus!

Das kostenlose Ebook „So vermeiden Sie als Finanz-dienstleister die 7 häufigsten XING-Fehler“ zur optimalen Neukundengewinnung!

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Das gesamte Leistungspaket hat einen Gesamtwert von 797 Euro. „Wir wollen hiermit Vermittler bei der Neukunden-gewinnung optimal unterstützen und finanziell entlasten! Jeder Vermittler spart 650,- Euro, da wir dieses Paket für nur 137,- Euro anbieten! Aber Achtung: Die Aktion ist auf 150 Leistungspakete beschränkt und gilt zeitlich befristet nur bis zum 31.10.2011! Deshalb sollten Interessierte mit der Bestellung nicht zu lange warten!

Fazit:Maximale Mehrwerte (797,- Euro) zur Neukundengewinnung für minimale 137,- Euro!

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Termine

Seite 10 | Ausgabe 6 - 2011

Aktuelle Webinare GenoBau Zielkauf im Oktober 2011

Mittwoch 05.10.2011 Beginn 09:30 Uhr So steigern Sie Ihren Umsatz um 100%!

Dienstag 11.10.2011 Beginn 17:00 Uhr Vom Hauswunsch zum Wunschhaus

Mittwoch 19.10.2011 Beginn 09:30 Uhr Immobilieneigentum schützt vor Pfändung nicht!

InhaltFotos: FotoliaAutoren: Sven Meier, Susanne Woski

Termin Thema

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Wo?Was? Wann?

Weitere Schulungstermine

Donnerstag 13.10.2011 Beginn 11:00 Uhr So steigern Sie Ihren Umsatz um 100%! Berlin Hauptstadtmesse

13.10.2011 Beginn 16:00 Uhr Immobilieneigentum schützt vor Pfändung nicht!

Berlin Hauptstadtmesse

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