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Gemeinde Kleinmachnow Amtsbla für die Gemeinde Kleinmachnow 12. Juli 2016 Nr. 07/2016 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ 2 Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ 2–3 Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ 3 Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ – Frühzeige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – 4 Beschlüsse der Gemeindevertretung am 19. Mai 2016 4–7 Beschlüsse der Gemeindevertretung am 30. Juni 2016 7–8 Nichtamtlicher Teil Schiedsstelle 8 für die Gemeinde Kleinmachnow Amtsblatt Nr. 07 vom 12. Juli 2016 Jahrgang 25 Auflage 3.000 Exemplare

Nichtamtlicher Teil · ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 2.12.2015 – erstellt B. Stadler Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich

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Page 1: Nichtamtlicher Teil · ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 2.12.2015 – erstellt B. Stadler Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich

Gemeinde Kleinmachnow

Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 12. Juli 2016 • Nr. 07/2016

Inhaltsverzeichnis

Amtlicher Teil

Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ 2 Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ 2–3 Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ 3 Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“– Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – 4 Beschlüsse der Gemeindevertretung am 19. Mai 2016 4–7 Beschlüsse der Gemeindevertretung am 30. Juni 2016 7–8

Nichtamtlicher Teil Schiedsstelle 8

für die Gemeinde KleinmachnowAmtsblatt

Nr. 07 vom 12. Juli 2016 • Jahrgang 25 • Auflage 3.000 Exemplare

Page 2: Nichtamtlicher Teil · ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 2.12.2015 – erstellt B. Stadler Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich

Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 12. Juli 2016 • Nr. 07/2016

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AMTLICHER TEIL

Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow hat in öffentlicher Sitzung am 19.05.2016 mit DS Nr. 036/16 beschlos-sen, für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ aufzustellen. Der Be-bauungsplan soll die hier bisher rechtswirksamen Bebauungs-pläne KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.

Ziel/Zwecke: Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Errichtung von Wohngebäuden und von Gewerbebe-trieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Dazu wird die Festsetzung von gemischten Bauflächen und von Wohnbauflä-chen angestrebt.Durch entsprechende Regelungen soll gewährleistet werden, dass rund 50 % des planungsrechtlich ermöglichten Wohnrau-mes als bezahlbarer Wohnraum realisiert wird.Festgesetzt werden sollen außerdem unter anderem Grün- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen. Der Beschluss vom 19.05.2016 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntma-chung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän-dert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) – BauGB – öffentlich bekannt gemacht. Kleinmachnow, den 11. Juli 2016 M. GrubertBürgermeister Siegel

Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches

Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5„östlich Pascalstraße“– Abgrenzung des Geltungsbereiches –ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 2.12.2015 – erstellt B. Stadler

Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow hat beschlossen, für Flächen nördlich Stahnsdorfer Damm/ südöstlich Bundesautobahn A 115 einen Bebauungsplan aufzustellen. Am 19.05.2016 hat sie mit DS-Nr. 037/16 ergänzend beschlossen, das Verfahren unter der Bezeichnung KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ fortzu-setzen und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wie im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet abzu-grenzen. Ziel/Zwecke: Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-006-e sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche und gemischte Nutzungen sowie für Wohnen ge-schaffen werden. Innerhalb des angestrebten Gewerbegebie-tes sollen Flächen für die Realisierung eines Handwerker- bzw. Gewerbehofes vorgesehen werden.

Page 3: Nichtamtlicher Teil · ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 2.12.2015 – erstellt B. Stadler Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich

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Festgesetzt werden sollen außerdem u. a. Grün- und Freiflächen, Verkehrsflächen sowie rund 8.000 m² des Plangebietes als Wald.

Der Beschluss vom 19.05.2016 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekannt- machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) – BauGB – öffentlich bekannt gemacht. Kleinmachnow, den 11. Juli 2016 M. GrubertBürgermeister Siegel Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches

Bebauungsplan KLM-BP-006-e„nördlich Stahnsdorfer Damm“– Abgrenzung des Geltungsbereiches –ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 2.12.2015 – erstellt B. Stadler

Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow hat in öffentlicher Sitzung am 19.05.2016 mit DS Nr. 038/16 beschlos-sen, für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ aufzustellen.

Ziel/Zwecke: Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-006-f sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen und dazu Wohnbaufläche (Allge-meines Wohngebiet – WA) festgesetzt werden. Vorgesehen sind zudem Grün- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen, außerdem rund 10.000 m² als zusammenhängende Fläche für Wald. Der Beschluss vom 19.05.2016 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntma-chung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän-dert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) – BauGB – öffentlich bekannt gemacht. Kleinmachnow, den 11. Juli 2016 M. GrubertBürgermeister Siegel

Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches

Bebauungsplan KLM-BP-006-f„Landesfläche Nord“– Abgrenzung des Geltungsbereiches –ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 2.12.2015 – erstellt B. Stadler

Page 4: Nichtamtlicher Teil · ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 2.12.2015 – erstellt B. Stadler Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich

Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 12. Juli 2016 • Nr. 07/2016

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Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“– Frühzeitige Beteiligung der Öffent-lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Über den Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ wird öffentlich unterrichtet (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches – BauGB –): Ziel/Zweck: Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-019-11 sollen einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, zuletzt geändert durch den Bebau-ungsplan 019-9, so geändert werden, dass in den Allgemei-nen Wohngebieten WA 01 und WA 02 die bisherige Begren-zung der Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden aufgehoben wird, um die Errichtung von z. B. barrierefreiem Wohnraum zu ermöglichen.Die von dem Verfahren KLM-BP-019-11 nicht berührten Rege-lungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019 sollen unverändert fortgelten. Sie haben die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Erörterungs-termins an der Planung zu beteiligen, indem Sie die Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Äußerungen hierzu abgeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Zeit: Dienstag, 19. Juli 2016, 18.00 Uhr

Ort: Rathaus Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 3. Obergeschoss (Sitzungsraum 3) 14532 Kleinmachnow Kleinmachnow, den 12. Juli 2016 M. GrubertBürgermeister Siegel

Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches

Bebauungsplan KLM-BP-019-11„Förster-Funke-Alleee/Ring am Feld“– Abgrenzung des Geltungsbereiches –ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 26.11.2014 – erstellt B. Stadler

Durch die Gemeindevertretung Kleinmachnow wurden in der Sitzung am 19. Mai 2016 nachfolgende Beschlüsse gefasst: Öffentliche Sitzung Kosten- und Finanzierungsplan der Technologie- und Verkehrs-gewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesell-schaft mbH Kleinmachnow für das Entwicklungsgebiet „Woh-nen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB 115“ (ohne Europarc Dreilinden), in der Fortschreibung vom Dezember 2015 – DS-Nr. 028/16Der Kosten- und Finanzierungsplan der Technologie- und Ver-kehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungs-gesellschaft mbH Kleinmachnow für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB 115“ (ohne Europarc Dreilinden), in der Fortschreibung vom Dezember 2015, wird bestätigt. Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Pla-nungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow, Wirtschaftsplan 2016 – DS-Nr. 029/16

Page 5: Nichtamtlicher Teil · ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 2.12.2015 – erstellt B. Stadler Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich

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Der Wirtschaftsplan 2016 der Technologie- und Verkehrsgewer-begebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow, mit Stand vom Dezember 2015, wird bestätigt. Ankauf der Auferstehungskirche, Jägerstieg 2, Kleinmachnow – DS-Nr. 052/16/1Die Gemeinde Kleinmachnow kauft die beiden Grundstücke „Jägerstieg 2“, Kleinmachnow,

a) Flur 12, Flurstück 518, Größe 936 m²b) Flur 12, Flurstück 520, Größe 1617 m² mit einer Gesamtgröße von 2533 m² an. Der Kaufpreis beträgt 750.000,00 Euro.Der Kaufpreis wird nach Eintragung der Auflassungsvormer-kung mit Übergabe des Grundstückes fällig, nicht jedoch vor dem 01.01.2018. Die Kosten des Vertrages trägt die Gemeinde Kleinmachnow. Die Abwicklung des Kaufvertrages zwischen den Parteien soll durch zwei gegenseitige, unwiderrufliche Angebote erfolgen, deren Annahme in der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 erfolgen kann.Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstücks-kaufvertrages beauftragt. Errichtungsbeschluss OdF-Platz/Schutzstreifen Hohe Kiefer – DS-Nr. 035/16Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Ver-besserung der Verkehrsverhältnisse im Kreuzungsbereich am OdF-Platz (Ernst-Thälmann-Straße/Hohe Kiefer) zu. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 112.617 Euro. Für die Realisierung des Investitionsanteils dieser Gesamtmaßnah-me sind im Haushalt 2016 noch keine Mittel enthalten. Diese sind außerplanmäßig in Höhe von ca. 61.600,00 Euro bereit zu stellen.Die Deckung erfolgt aus den Mitteln der laufenden Verwaltungs-tätigkeit (USK 52210.40018).Die Baumaßnahme soll im Jahr 2016 umgesetzt werden. Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ (Aufstellungsbeschluss) – DS-Nr. 036/161. Für eine ca. 2,91 ha große Fläche zwischen Pascalstraße,

Stahnsdorfer Damm, dem Grundstück Stahnsdorfer Damm 71 a-i und der Fahrenheitstraße sowie für die angrenzenden Straßenverkehrsflächen Fahrenheitstraße, Pascalstraße und Stahnsdorfer Damm vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungs-bereiches – soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2. Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 sollen die pla-nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden und von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, geschaffen werden. Dazu wird die Festsetzung von gemischten Bauflächen (Mischgebiete – MI) und Wohnbauflächen (Allgemeine Wohngebiete – WA) an-gestrebt. Durch entsprechende Regelungen ist zu gewähr-leisten, dass rund 50 % des planungsrechtlich ermöglichten Wohnraumes als bezahlbarer Wohnraum realisiert wird. Fest-gesetzt werden sollen außerdem unter anderem Grün- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen.

Der Bebauungsplan soll die hier bisher rechtswirksamen Bebauungspläne KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheit-straße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und inso-weit ändern.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden städtebaulichen Pla-nungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2) aufge-griffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.

Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“, hier: Änderung des Aufstellungsbe-schlusses vom 17.05.2001 (DS-Nr. 100/01) – DS-Nr. 037/16Der am 17. Mai 2001 mit DS-Nr. 100/01 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „Nördliches Gewerbegebiet“ wird geändert und wie folgt neu gefasst:1. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-006-e

„nördlich Stahnsdorfer Damm“ fortgesetzt. Der Geltungsbe-reich KLM-BP-006-e wird wie in Anlage 1 dargestellt abge-grenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüb-lich bekannt zu machen.

2. Mit dem Bebauungsplan sollen insbesondere die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche und gemischte Nutzungen sowie für Wohnen geschaffen werden. Innerhalb des angestrebten Gewerbegebietes sind Flächen für die Rea-lisierung eines Handwerker- bzw. Gewerbehofes vorzusehen. Festgesetzt werden sollen außerdem u. a. Grün- und Freiflä-chen sowie Verkehrsflächen. Rund 8.000 m² des Plangebietes sind als zusammenhängende Fläche für Wald vorzusehen.

3. Im Hinblick auf die künftigen Bewohner und Nutzer des Ge-bietes ist im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens dafür Sor-ge zu tragen, dass a) eine ordnungsgemäße Beseitigung der vorhandenen Altlasten erfolgt und b) der erforderliche Schutz insbesondere der geplanten Wohnungen vor den Emissionen der Bundesautobahn BAB A 115 gewährleistet wird.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden städtebaulichen Pla-nungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2) aufge-griffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.

Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ (Aufstellungsbeschluss) DS-Nr. 038/161. Für eine ca. 1,71 ha große Fläche nördlich Stahnsdorfer Damm

und südlich der Neubauernsiedlung vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches – soll ein Bebauungsplan mit der Be- zeichnung KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2. Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-006-f sollen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnge-bäuden geschaffen und dazu Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet – WA) festgesetzt werden. Außerdem vorgese-hen sind Verkehrsflächen sowie Grün- und Freiflächen. Rund 10.000 m² des Plangebietes sind als zusammenhängende Fläche für Wald vorzusehen.

3. Im Hinblick auf die künftigen Bewohner und Nutzer des Ge-bietes ist im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens dafür Sorge

Page 6: Nichtamtlicher Teil · ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 2.12.2015 – erstellt B. Stadler Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich

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zu tragen, dass der erforderliche Schutz der geplanten Woh-nungen vor den Emissionen der Bundesautobahn BAB A 115 gewährleistet wird.

4. Das Verfahren 006-f soll gegenüber den parallel eingeleite-ten Verfahren KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ und KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ nachrangig be-trieben werden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden Städtebaulichen Pla-nungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2) aufge-griffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm, hier: Än-derung der Beschlüsse vom 06.02.2003 (DS-Nr. 008/03) und vom 09.10.2003 (DS-Nr. 149/03) – DS-Nr. 039/16Der Beschluss zur Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungs-planes DS-Nr. 008/03 vom 06.02.2003 und der Auslegungsbe-schluss DS-Nr. 149/03 vom 09.10.2003 werden wie folgt geändert:1. Das 2003 eingeleitete Verfahren zur 8. Änderung des Flächen-

nutzungsplanes Kleinmachnow für Flächen im Bereich Fa-shion Park wird unter der Bezeichnung 8. Änderung des Flä-chennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm fortgesetzt. Es umfasst den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich. Die Neuabgrenzung des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Än-derung von dargestellten Nutzungsarten und Bauflächen im Städtebaulichen Entwicklungsbereich „Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 …“ sowie auf nördlich Stahnsdorfer Damm angrenzenden Flächen. Mit der Änderung sollen die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Schaffung ins-besondere von preiswertem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden. Vorgesehen sind außerdem u. a. die Dar-stellung von Grün- und Waldflächen sowie einer Fläche für Sport- und Spielanlagen (Sportplatz) am Dreilindener Weg.

Die angestrebten Inhalte sind in Anlage 3 (Vorentwurf) zu-sammengefasst.

3. Der Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.4. Zu der beabsichtigten Änderung sind frühzeitige Beteiligun-

gen der Behörden und der Öffentlichkeit durchzuführen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB).

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-17 für einzelne Flächensignaturen und Zeichen – DS-Nr. 041/161. Das Verfahren KLM-FNP-17 wird unter der Bezeichnung

17. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-17 für einzelne Flächensignaturen und Zeichen mit dem in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich fortgesetzt.

2. Der Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungspla-nes (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-17 die berührten Träger öffentlicher Be-lange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbetei-ligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bür-

gern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist au-ßerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörte-rungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

Straßenbau Schopfheimer Allee, Schlussabrechnung des Bau-vorhabens – DS-Nr. 048/161. Das in den Verhandlungen zwischen dem Bürgermeister und

der Fa. Eurovia Verkehrsbau Union GmbH, Niederlassung Potsdam, am 14. und 15. März 2016 erzielte Ergebnis wird gebilligt. Abzüglich bisher geleisteter Zahlungen steht der Fa. Eurovia im Jahr 2016 noch eine Vergütung in Höhe von 205.365,20 Euro zu (vgl. Anlage 4).

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Abschlussvereinbarung mit der Fa. Eurovia abzuschließen (vgl. Anlage 5, Entwurf).

2. Entsprechend der tabellarischen Restfinanzierungsübersicht (vgl. Anlage 7) sind für die Maßnahme M-000050 „Straßen-bau auf dem Seeberg (Schopfheimer Allee)“ überplanmäßig zu den im Haushalt 2016 noch vorhandenen 54.862,21 Euro weitere Mittel in Höhe von abschließend 224.800,00 Euro im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung zu stellen.

Sofortmaßnahmen zum Erhalt des Gebäudes Karl-Marx-Straße 117 – gemeinsamer Antrag von Frau Dettke, Herrn Oeff, Frau Sahlmann, Frau Schwarzkopf, Herrn Singer, Frau Storch, Herrn Templin – DS-Nr. 057/16Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, um den weiteren Verfall zu verhindern. Eine Karte für junge Kleinmachnower – gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU/FDP, B 90/Grüne, Die LINKE./PIRATEN – DS-Nr. 058/16Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende des Jahres 2016 eine an-sprechende Karte/Broschüre zu entwickeln, in der Angebote für junge Menschen wie beispielsweise Treffpunkte, Kultur- und Ju-gendeinrichtungen, Restaurants, Bars und Cafés unter Angabe des Orts und der Öffnungszeiten verzeichnet sind. Die Karte/Broschü-re soll an Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen in Klein-machnow und Umgebung verteilt werden. Darüber hinaus soll die Karte auch online abrufbar und für Smartphones optimiert sein. Schulwegsicherung – Antrag der Fraktion CDU/FDP – DS-Nr. 059/16Der Bürgermeister wird beauftragt, die Schulwegsicherheit zu verbessern und dafür schnellstmöglich ein Konzept zur Abstim-mung in den Fachausschüssen vorzulegen. Dabei sind mindestens folgende, in den Schulwegplänen der Schulen enthaltene Gefahrenstellen zu beseitigen:• an den Einmündungen entlang des Zehlendorfer Damms, die

aufgrund des von der Fahrbahn weit entfernten, schmalen Rad- und Fußwegs bei Querungen der einmündenden Stra-ßen entstehen,

• an der Kreuzung Zehlendorfer Damm/Thomas-Müntzer-Damm/Meiereifeld,

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• an der Kreuzung Hohe Kiefer/Stolper Weg,• an der Kreuzung Zehlendorfer Damm/Am Weinberg,• an der Kreuzung Hohe Kiefer/Förster-Funke-Allee,• an der Einmündung der Förster-Funke-Allee in den Zehlen-

dorfer Damm und• an der Einmündung Märkische Heide in den Steinweg. Weitere Gefahrenstellen, die aus den Eltern- und Schulkonferen-zen an die Gemeinde herangetragen werden, sind in die Verbes-serungen ebenfalls einzubeziehen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden mit der höchsten Prio-rität in die Prioritätenliste für den Haushalt eingestellt. Kleinmachnow, 10. Juni 2016

M. GrubertBürgermeister

Durch die Gemeindevertretung Kleinmachnow wurden in der Sitzung am 30. Juni 2016 nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Öffentliche Sitzung

Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH – Jahresabschluss 2015 – DS-Nr. 089/16Der Jahresabschluss der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH zum 31. Dezember 2015 in der Fassung vom 24. März 2016 wird festgestellt.

Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH –Verwendung des Ergebnisses 2015 – DS-Nr. 090/16Der Jahresüberschuss in Höhe von 308.344,99 Euro ist in ande-re Gewinnrücklagen einzustellen.

Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH – Entlastung der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2015 – DS-Nr. 091/16Den Geschäftsführern der Gemeindlichen Wohnungsgesell-schaft Kleinmachnow mbH, Herrn Carsten Fischer und Frau Katja Schmidt, wird auf der Grundlage des vorgelegten Jahres-abschlusses 2015 für das Geschäftsjahr 2015, für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, Entlastung erteilt.

Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH – Bericht des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 – DS-Nr. 092/16Der vorgelegte Bericht des Vorsitzenden des Aufsichtsrates vom 29. April 2016 über die Arbeit des Aufsichtsrates im Geschäfts-jahr 2015 wird bestätigt.

Dem Aufsichtsrat der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH:

– Herrn M. Tauscher (Vorsitzender ab 16.07.2015), Herrn L. Burkardt (Vorsitzender bis 30.05.2015), Herrn M. Grubert, Herrn K.-J. Warnick (stellvertr. Vorsitzender ab 16.07.2015), Herrn E. Prost, Frau U. Hustig, Frau R. Lepping-Spliesgart, Frau A. Schwarzkopf, Herrn J. Christall, Herrn B. Bültermann, Frau B. Rüsch (bis 30.11.2015) und Frau Dr. U. Bastians-Osthaus (ab 09.07.2015)

wird für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 Entlastung er-teilt.

Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH – Erfolgs- und Vermögensplan 2017 – DS-Nr. 093/16Der Erfolgs- und Vermögensplan der Gemeindlichen Wohnungs-gesellschaft Kleinmachnow mbH für das Geschäftsjahr 2017, in der Fassung vom 22.03.2016, wird festgestellt.

Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH – Finanzplan 2016 – 2025 – DS-Nr. 094/16Der Finanzplan der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Klein-machnow mbH für die Geschäftsjahre 2016-2025, in der Fassung vom 22.03.2016, wird festgestellt.

Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages zwischen der P & E und der GLK GmbH und Co. KG im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“, B-Plan KLM-BP-006-c „Fashion Park“, aktueller Änderungsbeschluss B-Plan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet“ – DS-Nr. 082/16Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 68/2016 vom 10.05.2016, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2–9, 10587 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahren-heitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 2.090 m², gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4475 (Teilflä-che), 4481 (Teilfläche), 4478 (Teilfläche) sowie 1/3 Miteigentum-santeil Flurstück 4482 (226 m²) zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungs-gesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co. KG wird genehmigt.

Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages zwischen der P & E und der GLK GmbH und Co. KG im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“, B-Plan KLM-BP-006-c „Fashion Park“, aktueller Änderungsbeschluss B-Plan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet“ – DS-Nr. 083/16Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 69/2016 vom 10.05.2016, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahren-heitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 5.283 m,² gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4467 (Teil-fläche), 4477 (Teilfläche), 4479 zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungs-gesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co. KG wird genehmigt.

Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages zwischen der P & E und der MWA GmbH im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“, B-Plan KLM-BP-006-c „Fashion Park“, aktueller Änderungsbeschluss B-Plan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet“ – DS-Nr. 085/16Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 99/2016 vom 30.05.2016

Page 8: Nichtamtlicher Teil · ohne Maßstab – Kartengrundlage: ALK-Auszug – FD Stpl/BauO – 2.12.2015 – erstellt B. Stadler Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich

Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 12. Juli 2016 • Nr. 07/2016

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geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2–9, 10587 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahren-heitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 292 m,² gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstück 4467 (Teil-fläche) zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Klein-machnow (P&E) und der MWA Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH wird genehmigt.

Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages zwischen der P & E und der STTS International GmbH im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“, B-Plan KLM-BP-006-c „Fashion Park“, aktueller Änderungsbeschluss B-Plan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet“ – DS-Nr. 086/16Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 463/2016 vom 02.06.2016 geschlossen vor der Notarin Dr. Heike Schmieder, Meinekestraße 27, 10719 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahrenheitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 1.273 m², gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4481 (Teilfläche) und 4478 (Teilfläche) zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der STTS International GmbH wird genehmigt.

KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele – zusätzlicher Finanzbedarf zur Erfüllung von Brandschutzbestimmungen – DS-Nr. 043/161. Zur Fertigstellung der erforderlichen Brandschutzmaßnah-

men im Gebäude Karl-Marx-Straße 18, 14532 Kleinmachnow, werden der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 30.000 Euro als zweckgebundene Zuwendung außerplanmäßig für das Haus-haltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt.

2. Die Mittel werden der Deckungsreserve entnommen.

Abberufung und Berufung eines sachkundigen Einwohners im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegen- heiten – Antrag der Fraktion B 90/Grüne – DS-Nr. 079/16Die Gemeindevertretung beschließt mit sofortiger Wirkung die Abberufung von Herrn Julian Affeldt, Meiereifeld 7e, 14532 Kleinmachnow sowie die Berufung von Herrn Amin Dabbagh, Kuckuckswald 7, 14532 Kleinmachnow, als sachkundigen Ein-wohner im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsange-legenheiten.

Jubiläum der Gemeinde Kleinmachnow – Antrag der Fraktion CDU/FDP – DS-Nr. 060/16Im Jahr 2020 wird die politische Gemeinde Kleinmachnow 100 Jahre alt. Der Bürgermeister wird aufgefordert, unter Einbezie-hung der gesellschaftlichen Gruppen, das Jubiläumsjahr vorzu-bereiten. Im I. Quartal 2017 ist ein erstes Konzept hierfür vor-zulegen.

Sichtbarmachen des freien WLAN in Kleinmachnow – Antrag der Fraktion Die LINKE./PIRATEN – DS-Nr. 084/16Die Verwaltung wird beauftragt, in geeigneter Weise auf dem Rathausmarkt für die Bürger sichtbar zu machen, dass sie hier die Möglichkeit haben, den freien Internetzugang über WLAN zu nutzen.

Carsharingangebot in Kleinmachnow – Antrag der Fraktion CDU/FDP – DS-Nr. 096/16Der Bürgermeister wird beauftragt, sich mit den großen Car-sharing-Anbietern in Berlin und Brandenburg in Verbindung zu setzen, um eine Erweiterung ihres Carsharing-Angebots auf das Gemeindegebiet von Kleinmachnow, zumindest aber für ein Teilgebiet rund um den Rathausmarkt, zu erreichen.Erste Gesprächsergebnisse sind nach der Sommerpause in den Fachausschüssen vorzustellen.

Kleinmachnow, 4. Juli 2016

M. GrubertBürgermeister

ENdE AMTLICHER TEIL

NICHTAMTLICHER TEIL

Schiedsstelle von Kleinmachnow„Schlichten statt richten“

Anschrift: Blachfeld 25 A, 14532 KleinmachnowTelefon: 033203 21912Vorsitzende: Gisela StahnSprechzeiten: jeweils der 3. Dienstag im Monat von 18:00 – 19:00 UhrOrt: Rathaus Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 3. Etage

Nähere Informationen:Zuständigkeit, Antragstellung, Durchführung der Schlichtung und Ergebnisse der Verhandlung finden Sie unter:www.bds-potsdam.de

Gisela StahnVorsitzende der Schiedsstelle Kleinmachnow

Sitzungstermine im Juli GemeindevertretungMittwoch (!), 20.07.2016, 18:00 Uhr: Rathaus Kleinmachnow, Bürgersaal

Impressum„Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow“; Herausgeber: Gemeinde Klein-machnow; Der Bürgermeister, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow; Redaktion: Hartmut Piecha, Telefon: 033203 8773051, Fax: 033203 8772999, Internet: www.kleinmachnow.de; Auflage: 3.000 Exemplare; Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf; Layout: Teltower Stadt-Blatt Verlags- und Presse GmbH, Potsdamer Straße 57, 14513 Teltow; Druck: Druckerei Conrad GmbH, Berlin. Das Amtsblatt ist im Gemeindeamt Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, und im Bürgerbüro kostenlos erhältlich. Weiterhin wird die aktuelle Ausgabe des Amtsblattes dem lokal.report beigelegt.