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Niedersachsen Information www.vsvi-niedersachsen.de | www.vsvi-bremen.de | www.bsvi.de Zeitschrift der Vereinigungen der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen und Bremen Nr. 1 April 2018 Bremen

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Niedersachsen

Informat ionwww.vsv i -n iedersachsen .de |www.vsv i -bremen.de | www.bsv i .de

Zeitschrift der Vereinigungen

der Straßenbau- und

Verkehrsingenieure in

Niedersachsen und Bremen

Nr. 1 April 2018

Bremen

VSVI_Einband_April_2018_Altern_VSVI_Einband5_Dez_06 10.04.18 18:26 Seite 5

Page 2: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Editorial ■ ––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 3

Aktuelles ■Perfekte Lage für den beruflichen Einstieg –––––––––– 4

Junge VSVI Bremen ■Weihnachtliches Stammtischtreffen –––––––––––––––– 6Verstärkung im Organisationsteam ––––––––––––––––– 7

Schwerpunkt ■Die neuen Richtlinien für die Anlage undDimensionierung Ländlicher Wege (RLW) ––––––––––– 9Neue Regelwerke für den Bau Ländlicher Wege ––––– 14Ländlicher Wegebau – Ein Praxisbericht –––––––––––– 19

Niedersachsen baut ■Ersatzneubau der Weserbrücke Fuhlen im Zugeder L434 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 22Spatenstiche statt Verkehrsfreigaben 2017 ––––––––– 25

Seminarecho ■Umweltschutz im Straßenbau –––––––––––––––––––– 26Vergabe- und Bauvertragsrecht –––––––––––––––––– 32

Landesvereinigung Niedersachsen ■Geburtstage –––––––––––––––––––––––––––––––––– 3825, 40 und 50 Jahre Mitgliedschaft /Neue Mitglieder /verstorbene Mitglieder ––––––––––– 39

Bezirksgruppen ■BraunschweigBesichtigung des Druckzentrums vomBraunschweiger Zeitungsverlag (BZV) ––––––––––––– 40Neujahrsempfang in Wolfsburg –––––––––––––––––– 41

CelleMitgliederversammlung 2018 –––––––––––––––––––– 34

HamelnNeujahrstreffen im Januar statt Weihnachtsfeier –––– 43

HannoverMit Grünkohl zum Jahresausklang –––––––––––––––– 44Mitgliederversammlung und Kartenspiel ––––––––––– 45

HildesheimHafentunnel in Bremerhaven –––––––––––––––––––– 46

EmslandExkursion zur Stadt Werlte unddem Fahrzeugwerk Bernard Krone –––––––––––––––– 47

LüneburgMitgliederversammlung 2018 –––––––––––––––––––– 49

NienburgJahreshauptversammlung 2018 –––––––––––––––––– 51

OstfrieslandExkursion nach Lissabon im Oktober 2017 ––––––––– 52Fachexkursion niederländischer Ingenieurein Bremerhaven –––––––––––––––––––––––––––––––– 53Jahresabschlusstreffen 2017 ––––––––––––––––––––– 54

Veranstaltungen Niedersachsen ■ ––––––––––––– 55

Landesvereinigung Bremen ■Reform Werkvertragsrecht ––––––––––––––––––––––– 56Geburtstage, 25 und 50 Jahre Mitgliedschaft /Neue Mitglieder / verstorbene Mitglieder –––––––––– 57Veranstaltungen Bremen –––––––––––––––––––––––– 58

ImpressumHerausgeber:Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsene.V., Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure der FreienHansestadt Bremen e.V. und Gemeinschaft zur Förderung der fach -lichen Fortbildung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Nieder-sachsen e.V., Eichstraße 19, 30161 Hannover, Telefon 0511.32 53 60,Fax 0511.32 56 53Geschäftsstelle Niedersachsen: Martina Hoffmann, Eichstraße 19, 30161 Hannover, www.vsvi-niedersachsen.deGeschäftsstelle Bremen: Britta Berning, Bgm.-Spitta-Allee 18, 28329 Bremen, www.vsvi-bremen.deBankverbindung VSVI Niedersachsen:Deutsche Bank Hannover AG IBAN DE98 2507 0024 0070 5079 00, BIC DEUTDEDBHANBankverbindung VSVI Bremen:Die Sparkasse Bremen AG IBAN DE17 2905 0101 0001 7140 13, BIC SBREDE22Spendenkonto Fördergemeinschaft VSVI Niedersachsen:Deutsche Bank Hannover AG IBAN DE51 2507 0024 0023 1225 00, BIC DEUTDEDBHANRedaktion: [email protected]. Joachim Göhlmann, Ulrich Kumlehn, Markus Mey, Thomas Pfeiffer, Jens Pohl, Katja Pott, Malte Quakenack, Inga WodeckiGestaltung: Sabine Panse, dacorpo design, HannoverTelefon 0173.6055081, ([email protected])Druck: B·W·H GmbHCopyright: Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.Erscheinungsweise: Die VSVI-Information erscheint dreimal jährlich.Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.Der Redaktionsschluss für Nr. 2 / August 2018: 12. Juni 2018

In eigener SacheBeitrittserklärung VSVI Bremen –––––––––––––––––– 37

Einzugsermächtigung VSVI Bremen –––––––––––––– 37

VSVI-Adressen Bremen ––––––––––––––––––––––––– 58

VSVI-Adressen Niedersachsen ––––––––––––––––––– 59

Beilagenhinweis• Einladung zur Mitgliederversammlung

• Einladung zur Herbstexkursion

• Kassenbericht 2017

TitelbildLändlicher Wegebau im Raum Fleeste

Foto: © BPR

Die mit dem Namen des Verfassers gezeichneten Artikel stellen nicht

unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion dar.

Inhalt

VSVI_Einband_April_2018_Altern_VSVI_Einband5_Dez_06 10.04.18 18:26 Seite 2

Page 3: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Editorial

VSVI-Information April 2018 | 3

Liebe Leserinnen und Leser,

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle Niedersachsen: Montag bis Freitag 9 bis 12 UhrÖffnungszeiten der Geschäftsstelle Bremen: Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr und Freitag 8 bis 14 Uhr

[email protected]

Im Editorial zu unserer Weihnachtsaus-

gabe 3-2017 vermisste mein Kollege

Malte Quakenack noch eine neue

Bundesregierung. Nun, wir mussten

lange warten, aber pünktlich zu dieser

Ausgabe haben es die Parteien doch

geschafft, einen Koalitionsvertrag zu

schließen. Hand aufs Herz, haben Sie

ihn gelesen, soll er doch für die nächs -

ten vier Jahre die Richtung unseres

Landes bestimmen? Und was steht da

für die Straßenbau- und Verkehrsinge-

nieure alles drin?

Im Kapitel VI. „Erfolgreiche Wirtschaft

für den Wohlstand von morgen“ unter

der Ziffer 4 „Verkehr“ lautet der zweite

Satz: „Wir wollen … für alle Menschen

in Deutschland eine moderne, saubere,

barrierefreie und bezahlbare Mobilität

organisieren und dabei die gesellschaft-

lichen Herausforderungen, wie den

demografischen Wandel, die Urbanisie-

rung, Anbindung ländlicher Räume und

Globalisierung, meistern.“ Damit war

das Stichwort für unseren Schwerpunkt

bereits gesetzt, denn für die gesell-

schaftliche Herausforderung der

„Anbindung der ländlichen Räume“ ist

ein intaktes, zukunftsorientiertes ländli-

ches Wegenetz die Grundvorausset-

zung. Es gibt neue Regelwerke vorzu-

stellen und dazu einen Bericht aus

der Praxis.

Das ist noch nicht der ländliche Wege-

bau 4.0, sondern grundsolide Inge-

nieurarbeit. Doch schwebt vielleicht

auch über diesem Thema das im Koali-

tionsvertrag ebenfalls genannte Ziel:

„Die digitale Planungsmethode ‚Buil-

ding Information Modeling‘ (BIM) redu-

ziert Kosten und minimiert die Risiken

von Kosten- und Terminüberschreitun-

gen. Deshalb werden wir die BIM bald-

möglichst bei allen neu zu planenden

Verkehrsinfrastrukturprojekten zur

Anwendung bringen.“ Da haben die

Verfasser vermutlich eher große Pro-

jekte vor Augen. Die Umgestaltung

von Ortsdurchfahrten, Verbesserungen

von Autobahnanschlussstellen oder der

Radwegelückenschluss an Bundesstra-

ßen dürften auch noch in den nächsten

vier Jahren konventionell abgewickelt

werden.

Unter dem Stichwort „Verkehrssicher-

heit und Mobilität 4.0“ erfährt der auf-

merksame Leser Folgendes: „Damit

autonome Fahrzeuge im öffentlichen

Raum rechtssicher getestet und einge-

setzt werden können, werden wir Expe-

rimentierklauseln bzw. Ausnahmerege-

lungen schaffen. Bis zum Ende der

Legislaturperiode werden wir die recht-

lichen Voraussetzungen für vollauto-

nome Fahrzeuge (Stufe 5) auf geeigne-

ten Infrastrukturen schaffen.“ Ob wir

zunächst den vollautomatischen Mäh-

drescher oder vollautomatische Taxis

erleben bleibt abzuwarten. Es gibt wie

immer die Optimisten und die Mahner,

doch gegen Ende des nächsten Jahr-

zehnts dürfte es spätestens vollautoma-

tische Fahrzeuge, im Koalitionsvertrag

übrigens auch Kfz-Roboter genannt,

geben.

Es gäbe noch viele Stichworte aus dem

Vertrag zu beleuchten, wie „das

Rekordniveau für die Verkehrsinvestitio-

nen mindestens auf dem heutigen

Niveau fortführen“, „Aufbau der Infra -

strukturgesellschaft Verkehr … bei den

Organisationsentscheidungen eng

begleiten.“, „Eine Privatisierung der

Straßeninfrastruktur und der Infrastruk-

turgesellschaft Verkehr bleibt ausge-

schlossen“ oder ein „Planungs- und

Baubeschleunigungsgesetz“ nach den

Vorbildern der Verkehrsprojekte Deut-

sche Einheit soll geschaffen werden.

Doch die Seite neigt sich dem Ende und

zum Schluss noch ein Wort in eigener

Sache. Mit dieser Ausgabe dürfen wir

den Rückblick auf 50 Jahre VSVI-Infor-

mation feiern, denn Ehrenmitglied

Hartmut Gärtner hat auf unsere Nach-

frage hin keine Mühen gescheut und

zu Tage gefördert, dass es seit dem

Jahrgang 1968 die Mitteilungen der

Vereinigung vollständig unter dem Titel

der „VSVI-Information“ gibt, mit Logo

seit 40 Jahren, also noch ein Jubiläum.

Wir sind stolz, dass wir zu diesem

Gelingen betragen dürfen und wün-

schen Ihnen auch mit dieser Ausgabe

eine interessante Lektüre.

Thomas Pfeiffer

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 3

Page 4: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

„So können Sie heute mit Stolz auf die

Neuen, die Young Professionals

schauen“, begrüßte Dekan Professor

Dr.-Ing. Günther Bahre die Familien

und Freunde der Absolventinnen und

Absolventen bei der feierlichen Zeug-

nisübergabe der Fakultät Bauen und

Erhalten in der auch in diesem Jahr

vollbesetzten Aula der Hochschule für

angewandte Wissenschaft und Kunst

(HAWK) in Hildesheim. Nach guter Tra-

dition waren auch dieses Mal die

Architekten- und Ingenieurkammern

aus Niedersachsen aktiver Bestandteil

der Feier, da es beim Eintritt ins Berufs-

leben von großer Bedeutung sei, eine

gute und einflussreiche berufsständi-

sche Vertretung an der Seite zu haben.

Der derzeitige Bauboom und die im

Studium erlangte Ausbildung seien

ebenfalls eine gute Basis, um erfolg-

reich durchzustarten. Die „Neuen“

sollten sich nicht von berufserfahrenen

Kolleginnen und Kollegen einschüch-

tern lassen, sondern lieber wie ein

Schwamm auch fremde Erfahrungen

aufsaugen, riet Bahre.

Architektin Christiane Kraatz von der

Architektenkammer Niedersachsen

begrüßte ihre zukünftigen Kolleginnen

und Kollegen mit einer vielverspre-

chenden Zukunftsprognose. Nach wie

vor sehe es sehr gut aus auf dem

Arbeitsmarkt, wobei es für die Arbeit-

geber seit langer Zeit nie so schwer

war wie jetzt, qualifizierte Mitarbeiter-

innen und Mitarbeiter zu finden. „Das

ist Ihre Chance“, ermutigte sie die

Anwesenden. „Zeigen Sie, was Sie in

der Ausbildung gelernt haben und set-

zen Sie es professionell um.“

Vorstandsmitglied Michael Rohardt von

der Ingenieurkammer Niedersachsen

gab den Absolventinnen und Absol-

venten mit auf den Weg, selbstbe-

wusst und eigenverantwortlich zu han-

deln. Nicht nur mit ihren neuen T-Shirts

mit der Aufschrift „Kein Ding ohne

Ing“ zeigen die Ingenieurinnen und

Ingenieure der HAWK jetzt, wie wich-

tig ihr Berufsstand im Alltag ist.

In diesem Jahr wurden insgesamt 95

Zeugnisse übergeben. Studiendekan

Dipl.-Ing. Thomas Kauertz übergab

fünf Zeugnisse an Studierende des

Bachelors Architektur und 13 Zeug-

nisse an Studierende des Masters

Architektur. Professorin Dr.-Ing. Elke

Scholz händigte insgesamt 50 Zeug-

nisse im Bereich Bauingenieurwesen

(34 im Bachelor/16 im Master) und 27

Zeugnisse für den Bachelor Holzinge-

nieurwesen aus. Jahrgangsbeste im

Bauingenieurwesen waren Jannik

Wilkens (Bachelor) und Franziska

Meyer (Master). Im Holzingenieur -

wesen schloss Michael Quint mit

der besten Note ab. Die drei Besten

Aktuelles

Perfekte Lage für den beruflichen EinstiegAbschlusszeugnisse an der HAWK übergeben

4 | VSVI-Information April 2018

Über 90 Zeugnisse wurden im Rahmen der Abschlussfeier in der historischen Aula übergeben

Fotos: ©

Alisa Wenger HAWK

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 4

Page 5: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

erhielten Buchpreise, die vom Institut

für Prüfung und Forschung im Bauwe-

sen zur Verfügung gestellt wurden.

Auch in diesem Jahr vergab die Verei-

nigung der Straßenbau- und Verkehrs-

ingenieure in Niedersachsen e.V. (VSVI)

wieder einen Nachwuchspreis für eine

herausragende Arbeit im Bereich des

Verkehrswesens. Präsident Markus

Brockmann ehrte damit Lina Jansen

für ihre Masterthesis zum Thema

Fahrradstraßen. Die Studentin unter-

suchte in ihrer Arbeit den Status Quo

und die Problemfelder und entwickelte

daraus Handlungsempfehlungen,

wie sich Fahrradstraßen erfolgreich

etablieren lassen. Die praktische

Anwendung des Leitfadens fand in

einem Quartier in Hannover statt.

Den zweiten Preis erhielt Felix von

der Lieth für seine Arbeit mit Dunkel -

ampeln.

....

Mit ihrem musikalischen Rahmenpro-

gramm sorgten bei der diesjährigen

Abschlussfeier Julia Schönleiter und

Dietmar Gessner für eine feierliche

Atmosphäre. Nach der Zeugnisüber-

gabe lud der VestA die Anwesenden

außerdem noch zu einem geselligen

Sektempfang ein, um den Nachmittag

gemeinsam ausklingen zu lassen.

Alisa WengerAlissa Lange M.A.HAWK Hildesheim/

Holzminden/Göttingen

Aktuelles

VSVI-Information April 2018 | 5

VSVI Präsident Markus Brockmann

lüftet das Geheimnis um die Preis träger

des VSVI-Nachwuchspreises

Markus Brockmann (li.) verleiht den Nachwuchspreis der VSVI Niedersachsen an

Lina Jansen (1. Preis) und Felix von der Lieth (2. Preis)

Markus Brockmann mit den Preisträgern

Fotos: ©

Alisa Wenger HAWK

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6 | VSVI-Information April 2018

Ihr inzwischen 23. Stammtischtreffen

hat die Junge VSVI Bremen am 13.

Dezember 2017 – der Jahreszeit ent-

sprechend – mit einem Bummel über

den Bremer Weihnachtsmarkt verbun-

den. Bei winterlichen Temperaturen

und in weihnachtlicher Atmosphäre

konnten wir diesmal mit zehn Mitglie-

dern der Jungen VSVI Bremen den

Stammtisch ausrichten und uns über

den Berufs- und Studentenalltag aus-

tauschen.

Wir freuen uns, dass dank Mundpro -

paganda auch immer wieder neue

Gesichter zu den Treffen hinzukom-

men; es zeigt uns, dass wir mit dieser

Art der Zusammenkunft, in ungezwun-

gener Atmosphäre, auf dem richtigen

Weg sind.

Der nächste Stammtisch findet am 25.

April 2018 statt. Die Anmeldung läuft

bereits und es ist wieder eine gute

Resonanz abzusehen.

Wir bedanken uns bei allen Teilneh-

mern aus 2017 für ein tolles Jahr der

Jungen VSVI Bremen mit sehr inspirie-

renden und interessanten Gesprächen.

Wir hoffen, euch auch im nächsten

Jahr zu den Stammtischterminen wie-

der zu treffen.

Solltet ihr, unabhängig von den

Stammtischterminen, Fragen, Ideen

oder Anregungen haben, nehmt jeder-

zeit gerne Kontakt zu uns auf.

Junge VSVI BremenLudmila Baitler

Stefan Pohl Juliane Richter

Weihnachtliches Stammtischtreffen der Jungen VSVI Bremen

Stammtisch Bremen: Über den Facebook-Account,

eine Mail aus der Geschäftsstelle

und die Internetseite der VSVI Bre-

men (Junge VSVI Bremen). Wer in

den Verteiler der Jungen VSVI Bre-

men aufgenommen werden möchte,

schreibt eine E-Mail an:

[email protected]

Stammtisch Hannover: Der nächste Stammtisch der Jungen

VSVI Hannover kommt bestimmt!

Wir suchen gerade nach einem

neuen Termin – wer grundsätzlich

daran Interesse hat und in den Mail-

verteiler aufgenommen werden

möchte, kann sich gerne bei mir

melden: AsiyeNur.Celik@inros-lack-

ner.de. Wir freuen uns auf euch...

Asiye Nur Celik

Stammtisch Oldenburg: Über den Facebook-Account und

eine Mail der Jungen VSVI Nieder-

sachsen und die Internetseite der

Bezirksgruppe (www.vsvi-

oldenburg.de). Wer in den Verteiler

der Jungen VSVI Niedersachsen

aufgenommen werden möchte,

schreibt eine E-Mail an:

[email protected]

Die Stammtischtermine sowie die Exkursion werden wie folgt bekannt gegeben:

Bremer Weihnachtsstammtisch

(auf dem Foto: Kimberly Pontius, Chris-

topher Nawrath, Maximilian Herzer,

Anna Singer, Wiebke Stolz, Juliane Rich-

ter, Marc Jantzen, Jasmin Nölker, Mar-

cus-André Schlichting, Stefan Pohl)

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 6

Page 7: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Seit 2011 hat sich innerhalb der VSVI

Bremen eine Gruppe junger Mitglieder

in regelmäßigen Abständen zusam-

mengefunden und unterschiedlichste

Aktivitäten mit „U40“-Mitgliedern

durchgeführt. Diese Gruppe bildet

einen Bereich speziell für Studenten,

Berufseinsteiger und Jungingenieure –

die Junge VSVI Bremen.

Ab April 2018 bekommt die Junge

VSVI Bremen „Zuwachs“: Anna Singer

und Jasmin Nölker werden zusammen

mit Stefan Pohl, Ludmila Baitler und

Juliane Richter die Aktivitäten der Jun-

gen VSVI Bremen gestalten. Wir haben

im Februar 2018 mit beiden gespro-

chen und möchten Ihnen an dieser

Stelle die neuen Gesichter der Jungen

VSVI Bremen vorstellen.

Junge VSVI: Hallo Anna, Hallo Jasmin,ab April 2018 werdet ihr als Organisa-

tionsmitglieder bei der Jungen VSVI

Bremen mitwirken. Wir möchten euch

etwas besser kennenlernen. Stellt

euch doch einmal vor und erzählt uns

etwas über euch.

Anna: Hallo, ich bin Anna Singer undbin 24 Jahre alt. Ich komme aus Jena,

aber ich bin mit 18 Jahren zu meiner

grün-weißen Liebe Werder Bremen

nach Bremen gezogen und habe hier

am Alten Gymnasium mein Abitur

gemacht. Als leidenschaftlicher Archi-

tektur-Fan war ich mir nach der Schule

sicher, was ich werden wollte: Archi-

tektin und Stadtplanerin, um Städte

für Menschen lebenswerter zu

machen. Im Architekturstudium

merkte ich jedoch schnell, dass ich auf

meine Fragen nach den technischen

Hintergründen des Bauens stets die

gleiche Antwort erhielt: „Das müssen

Sie gar nicht wissen, Frau Singer, das

machen später die Bauingenieure“.

Und so fällte ich nach nur zwei Semes-

tern Architektur den Entschluss, Bau-

ingenieurin zu werden und wechselte

den Studiengang. Ich bin bis heute

glücklich mit dieser Entscheidung.

Jasmin: Hallo, mein Name ist JasminNölker, und ich bin 26 Jahre alt. Nach

meiner Ausbildung zur Vermessungs-

technikerin arbeitete ich in einem

Ingenieurbüro. Dort erhielt ich erste

Eindrücke von dem Berufsbild des

Bauingenieurs und fasste in dieser Zeit

den Entschluss, ein Studium im Bauin-

genieurwesen zu beginnen. Hierfür

absolvierte ich meine Fachhochschul-

reife mit dem Schwerpunkt Bautech-

nik und konnte so mein Studium

beginnen. Während des Studiums ver-

tiefte ich den Bereich Verkehrswesen.

Die Junge VSVI besuche ich seit Som-

mer 2016.

Junge VSVI: Mit deinem Studium hastdu dich auf das Verkehrswesen spezia-

lisiert. War das schon von Beginn an

dein Ziel?

Anna: Tatsächlich war das eher ein Prozess als unbedingt Liebe auf den

ersten Blick. Ich habe mich immer

schon für Infrastrukturplanung interes-

siert, weil es ein interdisziplinäres

Thema ist, aber aus dem Blickwinkel

der Stadtplanung: Denn wer Städte

plant, plant vor allem mit und gegen

den Verkehr. Glücklicherweise spiegelt

sich das auch in der Vertiefungsrich-

tung Verkehrswege an der Hochschule

Bremen wieder. Denn meine Vertie-

fungsfächer gingen über die techni-

schen Grundlagen des Straßen- und

Gleisbaus weit hinaus in den Bereich

der Stadtentwicklung. Und das ist es,

was mich am Verkehrswegebau so fas-

ziniert. Es ist eben viel mehr als nur ein

paar Straßen. Es sind Wege und

Plätze, die Menschen verbinden und

das Leben in der Stadt erst so vernetzt

und lebhaft machen.

Jasmin: Für mich war durch meine Aus-bildung und meine bis dahin erwor-

bene Berufserfahrung schon vor dem

Studium klar, dass ich meinen Schwer-

punkt auf die Verkehrsinfrastruktur

legen wollte. Mit diesem Gedanken

schaute ich nach möglichen Hoch-

schulen. So ist es die Fachhochschule

Bremen mit der Vertiefungsrichtung

Verkehrswesen geworden.

Junge VSVI: Das Bachelor-Studium hastdu, Anna, fast abgeschlossen. Deine

Bachelor-Thesis hast du vor kurzem

erfolgreich beendet und stehst kurz

vor deiner letzten Prüfung. Wie wird

es in der Zukunft für dich weiterge-

hen?

Anna: Ich hatte das große Glück, dassich bereits in meinem Baustellenprakti-

VSVI-Information April 2018 | 7

Verstärkung im Organisationsteam

Foto: ©

FOBI Bremen

Anna Singer Jasmin Nölker

Foto: privat

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 7

Page 8: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

kum die Firma kennengelernt habe,

bei der ich jetzt als Bauleiterin

anfange: die F. Winkler GmbH & Co.

KG in Bremen. Ich habe dort 13

Wochen im Straßenbau gearbeitet,

um die praktische Seite des Verkehrs-

wegebaus kennenzulernen. Das herz-

liche Team auf den Baustellen und im

Büro hat mich sofort überzeugt.

Deshalb stand für mich früh fest,

dass ich in diesem Team mein Inge-

nieurspraktikum machen möchte.

Auf das Ingenieurspraktikum folgte

die Zusammenarbeit für meine Bache-

lor-Thesis in der Asphaltforschung

und nun der Berufseinstieg am

1. April 2018 als Bauleiterin mit

Schwerpunkt Asphaltbau. So bin ich

von meinem Ziel der Stadtplanung

abgekommen und freue mich nun

darauf, nach dem theoretischen Stu-

dium direkt in der Praxis der Baustelle

zu starten – und im Team Städte zu

bauen.

Junge VSVI: Du hast dein Studiumbereits seit einiger Zeit erfolgreich

abgeschlossen, Jasmin. Wie ging es

nach dem Studium für dich weiter?

Jasmin: Seit September 2017 arbeiteich im Ingenieurbüro BPR Dipl.-Ing.

Bernd F. Künne & Partner, Beratende

Ingenieure mbB, wo ich im Rahmen

meines Praxissemesters bereits mein

Praktikum absolvierte. Hier werde ich

im neu geschaffenen Fachbereich Pro-

jektmanagement eingesetzt. Meine

Hauptaufgabe besteht zurzeit in der

Nachtragsbearbeitung, wohingegen

sich meine Tätigkeit auch auf weitere

Bereiche des Projektmanagements

erweitern wird.

Junge VSVI: Wie seid ihr auf die JungeVSVI Bremen aufmerksam geworden?

Anna: Im Vertiefungsstudium habe icheine Kommilitonin kennengelernt, die

schnell zu einer guten Freundin

wurde: Jasmin Nölker. Jasmin erzählte

mir von der Jungen VSVI und lud mich

zu meinem ersten Stammtisch im

Februar 2017 ein. Seitdem war ich auf

einigen Exkursionen und Stammti-

schen. Besonders gefallen hat mir die

offene Atmosphäre bei den Stammti-

schen der Jungen VSVI – gerade als

Studentin war es schön, beim Grün-

kohlessen, beim Sommerfest und auf

dem Weihnachtsmarkt ein Netzwerk

engagierter junger Ingenieurinnen und

Ingenieure kennenzulernen. So habe

ich erste Einblicke in das Berufsleben

nach dem Studium erhalten.

Jasmin: Kennengelernt habe ich dieVSVI durch Gespräche in der Hoch-

schule. Seit meiner Anmeldung nehme

ich regelmäßig an Stammtischen der

Jungen VSVI teil. Auch habe ich

bereits an verschiedenen Exkursionen

und Veranstaltungen teilgenommen.

Hierbei finde ich besonders den prakti-

schen Einblick in unterschiedliche

Facetten des Berufsbildes toll.

Junge VSVI: Was für Erfahrungen hastdu mit der Jungen VSVI Bremen bisher

sammeln können?

Anna: Ich habe die Möglichkeitgenutzt, die Fortbildungsveranstaltun-

gen der VSVI zu diversen Themen,

unter anderem Baurecht, Homogenbe-

reiche und die jährliche Veranstaltung

„Neue Wege im Stadtverkehr“ zu

besuchen. Ich war bei Exkursionen

zum Bau-ABC Rostrup und zu diversen

Baustellen, beispielsweise zu den

Bahnübergängen in Oberneuland

2017. Mein persönliches Highlight war

die Besichtigung eines Bauwerks, das

ich zuvor nur aus Architektur-Magazi-

nen kannte: Der umgebaute Schuppen

1 in der Überseestadt, der durch West-

phal Architekten eine Vielzahl an Nut-

zungen erhielt, unter anderem eine

Fahrstraße im Obergeschoss. So kön-

nen Bewohner über einen Autoaufzug

direkt vor die Haustür ihres „Reihen-

hauses im Obergeschoss“ fahren. Eine

ganz neue Facette des Straßenbaus.

Jasmin: Die Junge VSVI ist die idealePlattform, um als Student oder Beruf-

seinsteiger ein fachliches Netzwerk

aufzubauen. Über verschiedene Veran-

staltungen habe ich viele interessante

Personen aus unterschiedlichen Berei-

chen kennengelernt, wohingegen ich

mit anderen Studenten und Berufsein-

steigern durch den Besuch von

Stammtischen in Kontakt bleibe.

Junge VSVI: Welche Funktion werdet ihrin der Jungen VSVI Bremen einnehmen?

Anna: Das Netzwerk der Jungen VSVIhat mir bereits im Studium geholfen,

Ansprechpartner zu finden und die

Berufswelt der Bauingenieurinnen und

Bauingenieure kennenzulernen. Diese

Tradition möchte ich fortführen und

auch zukünftigen Studierenden

ermöglichen, über die Stammtische

und Fortbildungen der Jungen VSVI

ein erstes Netzwerk zu knüpfen. Des-

wegen werde ich die Junge VSVI bei

der Organisation von Veranstaltungen

unterstützen und stehe als Ansprech-

partnerin für interessierte Junginge -

nieurinnen und -ingenieure zur

Verfügung.

Jasmin: Bei der Jungen VSVI werde ichneben der Planung von Stammtischen

auch weitere organisatorische Aufga-

ben übernehmen. Außerdem wird

es meine Aufgabe sein, an den Vor-

standssitzungen teilzunehmen.

Schließlich freue ich mich nun als akti-

ves Mitglied bei der Jungen VSVI tätig

zu sein sowie Studenten und Berufs-

einsteigern bei Fragen unterschied-

licher Art zur Seite zu stehen.

Das Interview führten:Ludmilla BaitlerJuliane Richter

Stefan Pohl

8 | VSVI-Information April 2018

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 8

Page 9: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

1. EinleitungDie schnell fortschreitende technische

Entwicklung landwirtschaftlicher

Maschinen und die damit verbundene

großflächigere Bewirtschaftung in den

2000er Jahren erforderte die grundle-

gende Überarbeitung und teilweise

Neufassung und Ergänzung der bisher

geltenden Richtlinien für den Länd-

lichen Wegebau (RLW), dem Arbeits-

blatt der Deutschen Gesellschaft für

Wasserbau, Abwasser und Abfallwirt-

schaft e.V. (DWA) DWA-A 904-1 aus

dem Jahr 1999. Für die zunächst am

Dringendsten anzusehenden Anforde-

rungen, der Anpassung der Wege-

bzw. Fahrbahnbreiten an Asphalt- und

Betonstrecken und bei Unter- und

Überführungsbauwerken wurde

zunächst der Teil 1 erarbeitet, abge-

stimmt und veröffentlicht.

Um den neuen Wegekategorien, der

Einteilung in Verbindungs-, Hauptwirt-

schafts- und Wirtschaftsweg gerecht zu

werden und die Brücke zu den beiden

zeitgleich veröffentlichen Werke der

Forschungsgesellschaft für Straßen-

und Verkehrswesen (FGSV), den

„Zusätzlichen Technischen Vertragsbe-

dingungen und Richtlinien für den Bau

Ländlicher Wege“ (ZTV LW) sowie den

„Technischen Lieferbedingungen für

Gesteinskörnungen, Baustoffe und

Bauprodukte für den Bau Ländlicher

Wege“ (TL LW) zu schlagen, ist Teil 1

der neuen RLW mit Richtlinien für die

Anlage und Dimensionierung Länd-

licher Wege (RLW 2016 Teil 1) über-

schrieben.

Teil 2 beinhaltet unter anderem die

Bauausführung und Dimensionierung

der Ländlichen Wege. Er befindet sich

noch in der Abstimmung der Gremien

und wird kurz vorgestellt.

2. Ländliche WegeFunktional sind die einzelnen Wege -

arten ihrer Bestimmung nach in vier

Kategorien abzugrenzen:

• Verbindungswege als Verbindungen

zwischen einzelnen Betriebsstätten

aber auch zu benachbarten Orten,

mit sowohl allgemeinem ländlichen als

auch ganzjährig mit hohen Achslasten

fahrenden land- und forstwirtschaftli-

chem Verkehr

• Feldwege zur Erschließung der Feld-

flur mit je nach Funktion im Wegenetz,

Verkehrsbeanspruchung und Erschlie-

ßungsleistung zu unterscheidenden

Hauptwirtschafts-, Wirtschafts- und

Grünwegen

• Waldwege für Transport- und

Erholungsleistungen; eingeteilt in

Holzabfuhrwege, d.h. überwiegend

ganzjährig mit Lkw, Pkw und

Arbeitsmaschinen befahren und

Betriebswege für Pkw und Arbeits -

maschinen

• Sonstige Ländliche Wege ergänzen

das Ländliche Wegenetz mit Geh-,

Rad- und Wanderwegen sowie Vieh-

trieben

3. Planung und EntwurfLinienführung sowie Querschnittsge-

staltung Ländlicher Wege sind unter

anderem abhängig von den naturräum-

lichen Gegebenheiten und von Art und

Umfang des auf dem Weg erwarteten

Verkehrs. Zu beachten sind auch die

Funktion sowie bestehende besondere

Anforderungen wie beispielsweise bei

besonderen Lagen im Wald und Wein-

lagen oder in diese Gebiete hinein. Die

rechtlichen Vorgaben zahlreicher

Rechtsgebiete sind bei der Anlage eines

neuen Wegenetzes zu beachten. Die

Anlage eines Ländlichen Wegenetzes

kann auch im Zuge eines Flurneuord-

nungsverfahrens geplant und umge-

setzt werden.

Auf dem Ländlichen Wegenetz findet

allgemeiner, land- und forstwirtschaft-

licher Verkehr statt. Vorherrschend ist

der Fahrverkehr mit Kraftfahrzeugen,

Fahrradfahrern und Fußgängern, teil-

weise und regional aber auch das Rei-

ten, Treiben und Führen von Tieren. Es

findet gemischter Verkehr mit schnellen

und langsamen Fahrzeugen aller Aus-

prägungen statt. Die Frequenz der

land- und forstwirtschaftlichen Fahr-

Schwerpunkt

VSVI-Information April 2018 | 9

Die neuen Richtlinien für die Anlage undDimensionierung Ländlicher Wege (RLW)

Ländlicher Wegebau im Raum Fleeste südlich von Bremerhaven – Baufälliger Landweg

Foto: ©

BPR

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zeuge ist regional als auch jahreszeit-

lich bedingt und sehr unterschiedlich.

Weitere die Planung beeinflussende

Faktoren sind zum Beispiel Bewirt-

schaftungsart, Schlaggröße, Frucht-

folge, Transportfrequenz bei Zu- und

Abtransport auch mit Lkw, Anbau von

Sonderkulturen. Für die Bewirtschaf-

tung hat die höhere Technisierung mit

breiteren und schwereren Maschinen

eine ständig steigende Bedeutung.

Die Anforderungen an Fahrzeuge und

Fahrzeugkombinationen auf öffent-

lichen Straßen und Wegen sind in der

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(StVZO) und in der Straßenverkehrs-

Ordnung (StVO) geregelt. Sie enthalten

Ausnahmen und Einschränkungen

sowie Sonderbestimmungen. Letztere

sind in den Bundesländern teilweise

weiter geregelt. Die für die Teilnahme

am öffentlichen Straßenverkehr allge-

mein zugelassenen Abmessungen,

Achslasten beziehungsweise Gesamt-

gewicht sind der RLW 16, Teil 1

zugrunde gelegt. Für Traktoren gilt in

der Regel eine bauartbedingte Höchst-

geschwindigkeit bis zu 40 km/h, teil-

weise auch darüber. In Einzelfällen gibt

es Zulassungen von mehr als 60 km/h,

wofür allerdings die Ländlichen Wege

nicht bemessen und dimensioniert

sind.

Die Querschnittselemente Ländlicher

Wege werden in Abbildung 1 auf

Seite 13 dargestellt.

Grundsätzlich sind Ländliche Wege in

ihrer Linienführung (Lage und Gra-

diente) an die örtlich vorhandenen

Wege und das Gelände anzupassen;

die Trassierung erfolgt grundsätzlich

fahrgeometrisch. Besonders ist auch

auf günstige Schlaggrößenverhältnisse,

den Landschaftsbezug, Erosionsminde-

rung und wasserrückhaltende Linien-

führung zu achten.

Für die Querschnittsgestaltung ist unter

anderem die Seitenstreifengestaltung

auf die Begegnungsfälle bei verminder-

ter Geschwindigkeit abzustimmen und

gegebenenfalls erforderliche Schutzein-

richtungen vorzusehen. Für den gere-

gelten Wasserabfluss und die Verkehrs-

sicherheit ist die jeweilige Querneigung

zu wählen.

Verbindungswege liegen mit der Pla-nungsgeschwindigkeit je nach Schwie-

rigkeitsgrad der Befahrbarkeit in der

Regel zwischen 20 und 60 km/h. Kur-

venradius und Haltesichtweite

bewegen sich zwischen min r von 15

und 120 [m] beziehungsweise Sh von

35 bis 110 [m]. Die Linienführung wird

in der Regel durch Geraden und Kreis-

bögen festgelegt. Die Längsneigung

soll sechs Prozent möglichst nicht über-

schreiten. Verbindungswege sind in der

Regel einstreifig vorzusehen und nur

bei starkem Begegnungsverkehr zwei-

streifig auszubauen.

Feldwege werden einstreifig gebaut.Zusätzliche Ausweichen sind nur bei-

spielweise bei beengten Platzverhältnis-

sen oder eingeschränkten Sichtverhält-

nissen vorzusehen. Die jeweiligen

naturräumlichen Gegebenheiten oder

die Trassierung beim Ausbau auf vor-

handenen Trassen, jeweils in Verbin-

dung mit der Art und dem Umfang des

zu erwartenden Verkehrs, bestimmen

den Schwierigkeitsgrad der Befahrbar-

keit und davon abhängig die Entwurfs -

parameter sowie die Art der Wegebe-

festigung.

Für Hauptwirtschaftswege, Wirtschafts-

wege und Grünwege werden die

jeweils erforderlichen Entwurfsparame-

ter beschrieben. Hauptwirtschaftswege

sind auf eine Planungsgeschwindigkeit

von 40 km/h ausgerichtet; Wirtschafts-

wege ebenso, aber nur auf gerader

Strecke.

Die Fahrbahnbreite von Hauptwirt-

schaftswegen beträgt 3,50 m mit

beidseits jeweils mindestens 0,75 m

Seitenstreifen, siehe Abbildung 2.

Beim Wirtschaftsweg beträgt die

Fahrbahnbreite 3,00 m bei beidseits

jeweils 0,50 m Seitenstreifen, siehe

Abbildung 3. Grünwege erhalten in der

Regel eine Kronenbreite von 4,00 m.

Waldwege sind so anzulegen, dass sieihre Mehrfachfunktion erfüllen. Ihnen

wird eine Planungsgeschwindigkeit von

30 km/h zugrunde gelegt. Aus Grün-

den der Fahrsicherheit und zur Vermei-

dung hoher Wegeunterhaltungskosten

ist in der Regel eine Höchstlängsnei-

gung von bis zu acht Prozent einzuhal-

ten, nur in begründeten Ausnahmefäl-

len über maximal zwölf Prozent.

Holzabfuhrwege haben eine Fahrbahn-

breite von 3,50 m mit einem beiderseits

bis zum Seitenraum auslaufenden Sei-

10 | VSVI-Information April 2018

Schwerpunkt

Fotos: ©BPR

Ländlicher Wegebau im Raum Fleeste südlich von Bremerhaven

– Bauzustand Oberbau

Ländlicher Wegebau im Raum Fleeste südlich von Bremerhaven

– Vor dem Einbau der Asphaltschichten

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Schwerpunkt

VSVI-Information April 2018 | 11

tenstreifen von maximal 0,75 m Breite.

Die Fahrbahnbreite von Betriebswegen

ist 3,00 m bis 3,50 m mit jeweils bei-

derseitig zum Seitenraum auslaufenden

Seitenstreifen von mindestens 0,50 m.

Regionale Bauweisen verzichten ggf.

auf den Seitenstreifen zugunsten eines

0,50 m breiten, unbefestigten Bank-

etts, siehe Abbildung 4.

Die wesentlichen Entwurfsparameter

sind in folgender Abbildung 5

zusammengefasst.

4. Standardbauweisen für Wege -be festigungenDie in den RLW 99 beschriebenen Stan-

dardbauweisen wurde in einer Studie

auf ihre Bewährung hin untersucht.

Diese sogenannte Wegebaustudie

wurde im Auftrag des Verbands der

Teilnehmergemeinschaften in Sachsen-

Anhalt (VTG) mit Förderung durch das

Land Sachsen-Anhalt vom Institut für

Straßenwesen der Technischen Univer-

sität Braunschweig (ISBS) bearbeitet.

Im Ergebnis der sogenannten Wege-

baustudie wurde unter anderem festge-

stellt, dass sich zehn der insgesamt 16

Standardbauweisen der RLW 99 trotz

teilweise sehr hoher Beanspruchungen

bewährt haben. Die Ergebnisse wurden

bei der Festlegung der Standardbauwei-

sen und deren Dimensionierung bei der

Überarbeitung der RLW berücksichtigt.

Die Wegebefestigungen sind bautech-

nische Anlagen des Oberbaus; sie wer-

den unterschieden in:

• Wegebefestigungen mit Schichten

ohne Bindemittel:• Ohne Deckschicht• Mit Deckschicht

• Wegebefestigungen mit hydrau -

lischen Bindemitteln und Beton:• Fahrbahndecke aus Beton/

Betonspuren• Hydraulisch gebundene Trag -

deckschicht (HGTD)

• Wegebefestigungen mit Asphalt:

• Asphaltbefestigung• Asphaltspuren

• Wegebefestigungen mit Pflaster -

steinen oder Spurwegplatten:• Pflasterdecke• Betonsteinpflasterspur• Spurwegplattenbelag

In den „TL LW“ sind die Anforderun-

gen an die Baustoffe, Baustoffgemische

und Bauprodukte aufgeführt. Die „ZTV

LW“ enthalten Angaben zur Herstel-

lung der Wegebefestigungen.

Bei der Wahl der Bauweisen mit ihren

Varianten sind örtliche Gegebenheiten,

ökologische Erfordernisse, technische

und wirtschaftliche Gesichtspunkte,

Änderungen in der Logistik sowie

regionale Erfahrungen zu berücksichti-

gen. Die Beanspruchung der Wege

resultiert aus den Komponenten

Geschwindigkeit, Häufigkeit der

Überrollungen sowie Achslasten

und Gesamtgewicht, das heißt den

Fahrzeugmassen und der Verkehrs -

belastung.

Als bewährte Standardbauweisen

stehen zur Verfügung (s. Tabelle 1):

5. Dimensionierung der Standard -bauweisenJeder Weg wird in einem Erschlie-

ßungsnetz unterschiedlich belastet.

Trotz sinkender Fahrtenhäufigkeit

wächst die Belastung mit der Größe

der zusammenhängenden Bearbei-

tungsflächen, da dort in der Regel ein

leistungsfähigerer Maschinenpark mit

schwereren Fahrzeugen eingesetzt

wird. Hierbei hat auch die Art der Feld-

bestellung Einfluss auf die Belastung

der Wege.

Ein weiterer Faktor für die Belastung

der Wege ist die Änderung im Trans-

portverhalten. Die An- und Abfuhr von

Gütern erfolgt im Wesentlichen mit

Lastkraftfahrzeugen. Aus einem großen

Transportvolumen folgt eine erhöhte

Beanspruchung der Wege. Voll bela-

dene Transportfahrzeuge stellen über

das Jahr gesehen mit Abstand den

größten Anteil an der Beanspruchung

der Wege dar. Infolge neuer Entwick-

lungen in der Land- und Forstwirtschaft

muss innerhalb des Wegenetzes verur-

sachungsgerecht und sorgfältig für

jeden Weg die Anzahl der Überfahrten

Wegebefestigungen ohne Bindemittel vollflächig

Wegebefestigungen mit hydraulischen Bindemitteln und Beton

vollflächig oder Spuren

Wegebefestigungen mit Asphalt vollflächig oder Spuren

Wegebefestigungen mit Pflastersteinen vollflächig oder Spuren

Wegebefestigungen mit Spurwegplatten Spuren

Tabelle 1: Standardbauweisen

Ländlicher Wegebau im Raum Fleeste südlich von Bremerhaven

– Kurz vor der Fertigstellung

Foto: ©

BPR

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Für die Produktion von Silomais,

Anwelkgut, Zuckerrüben und Winter-

getreide sind Richtwerte für die Fahrten

vom Hof zum Feld als einfache Fahrt

für verschiedene Mechanisierungen

und Schlagstrukturen für jeweils 20

Hektar angegeben. Zum Gülle- und

Ernteguttransport wurde ein Einsatz

von Lkw angesetzt.

Lässt sich für die Verkehrsflächen die

dimensionierungsrelevante Beanspru-

chung B nicht ermitteln oder würde der

Aufwand für deren Ermittlung zu groß

werden, so kann die typische Beanspru-

chung den Wegearten gemäß Tabelle 3

(s.u.l.) zugeordnet werden.

Die Auswahl der Beanspruchung muss

sich an der zu erwartenden Schwerver-

kehrsbelastung orientieren.

In den neuen Richtlinien für die Anlage

und Dimensionierung Ländlicher Wege

(RLW 2016 Teil 2) sollen aufgrund der

Ergebnisse der sogenannten Wege-

baustudie des ISBS zwei weitere Bean-

spruchungsklassen (sehr hoch,

besonders hoch) aufgenommen wer-

den, um die Lücke der bestehenden

RLW 16, Teil 1 zur RStO 12, Ausgabe

2012 der FGSV zu schließen.

6. ZusammenfassungDie Anforderungen an Ländliche Wege

und Wegenetze steigen seit vielen Jahr-

zehnten. In regelmäßigen Abständen

sind die zugehörigen Regelwerke zu

prüfen, zu ergänzen oder auch neu

aufzustellen. Eine interdisziplinare

Arbeitsgruppe hat einen Teil 1 der

neuen RLW bereits fertiggestellt und

erarbeitet derzeit den Teil 2. Der erste

Teil wurde in seinen Grundzügen vor-

gestellt sowie ein Ausblick auf den

zweiten Teil gewagt.

Schwerpunkt

12 | VSVI-Information April 2018

Wegeart typische Beanspruchung

Verbindungswege sehr hoch, besonders hoch

Hauptwirtschaftswege hoch, sehr hoch

Wirtschaftswege gering, mittel

Holzabfuhrwege gering, mittel

Sonstige ländliche Wege gering, mittel

Tabelle 3: Wegearten und deren typische Beanspruchung

Tabelle 2: Anzahl der Überrollungen für ausgewählte Fahrzeugarten (Auszug)

Fahrzeug Gesamt -gewicht

[t]

Anzahl derAchsen

[-]

Lastan-nahme jeAchse L

[t]

Äquivalenz-faktoren jeAchse bezo-gen auf eine10t- AchseÄF = (L/10)4

[-]

Summe derÄquivalenz-faktoren jeFahrzeugSÄF

[-]

Einzelachse 10,00 t 10,00 1 10,00 1 1,0

Einzelachse, ange-trieben 11,50 t

11,50 1 11,50 1,75 1,75

Vierachs-Lkw beladen

32,00 4 5,00 / 6,00/ 10,50 / 10,50

0,0625 / 0,1296 / 1,216 / 1,216

2,62

mit einer äquivalenten 10,0 t-Achse

geprüft werden. Maßgebend für die

Dimensionierung oder Wahl der Stan-

dardbauweisen ist die Häufigkeit der

Überrollungen mit hohen Achslasten.

Wird eine Ermittlung der dimensionie-

rungsrelevanten Beanspruchung B

durchgeführt, sind die in der Tabelle 2

(s. u.) und in den Fahrzeugscheinen

aufgeführten Achslasten die Grundlage

dafür.

Für den Bau ländlicher Wege kann

eine Ermittlung der dimensionierungs-

relevanten Beanspruchung B mit nach-

stehender Gleichung durchgeführt

werden:

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Page 13: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

VSVI-Information April 2018 | 13

Prof. Dr.-Ing. Holger LorenzlFH Lübeck

Labor für Verkehrswegebau

Literaturhinweise:

RLW 16, Teil 1, DWA-Regelwerk, Arbeitsblatt DWA-A 904,

Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher

Wege, Ausgabe 2016, Teil 1

RStO 12, Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus

von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 der Forschungsgesell-

schaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV, Köln

Abbildung 1: Querschnittselemente Ländlicher Wege [RLW 16, Teil 1]

Abbildung 2: Querprofil Hauptwirtschaftsweg (Beispiel mit einseitiger Querneigung) [RLW 16, Teil 1]

Abbildung 3: Querprofil Wirtschaftsweg (Beispiel mit Dachprofil und unterschiedlichenDeckschichten) [RLW 16, Teil 1]

Abbildung 4: Querprofil Holzabfuhrweg [RLW 16, Teil 1]

Abbildung 5: Übersicht über die Standardwegebreiten der Wege-kronen (Fahrbahn und Seitenstreifen) [RLW 16, Teil 1]

Schwerpunkt

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 13

Page 14: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

EinleitungDas vorhandene Regelwerk für den Bau

Ländlicher Wege, die „Zusätzlichen

Technischen Vertragsbedingungen und

Richtlinien für die Befestigung ländlicher

Wege – ZTV LW 99/01 mit Änderungen

und Ergänzungen Ausgabe 2007“

musste grundlegend überarbeitet

werden.

Der Arbeitsausschuss 6.5 Ländliche

Wege der Forschungsgesellschaft für

Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)

erhielt im Jahr 2008 den Auftrag,

diese Überarbeitungen durchzuführen.

Dabei sollte die Systematik beibehalten

werden, alle bisher geregelten Bau -

weisen im Ländlichen Wegebau in

einem geschlossenen Regelwerk

fort zuschreiben.

Maßgeblicher Grund für die Überarbei-

tung war die zwischenzeitlich für wei-

tere Baustoffe und Mischgüter veröf-

fentlichte harmonisierte Europäische

Normung. Folglich wurde es erforder-

lich, das Regelwerk sowohl in „Zusätz -

liche Technische Vertragsbedingungen

und Richtlinien“ (ZTV), als auch in

„Technische Lieferbedingungen“ (TL)

aufzuteilen. Bei der Überarbeitung

zeigte sich bald, dass bei den verschie-

denen Bauweisen unterschiedliche

Vorgaben der jeweils geltenden

harmonisierten Euronorm vorlagen,

was die Zusammenfassung einheitlicher

Regelungen für die verschiedenen

Bauweisen in einem allgemeinen

Abschnitt erschwerte. Bei den Bau -

weisen mit Asphalt, Beton und Pflaster

mussten die Regelungen der Baupro-

duktenrichtlinie und später die der

Bauproduktenverordnung mit berück-

sichtigt werden.

Schwerpunkt

14 | VSVI-Information April 2018

Neue Regelwerke für den Bau Ländlicher Wege

Foto: ALE Unterfranken, Würzburg

Damit ländliche Wege über eine lange Nutzungsdauer verfügen, sollten die Asphaltschichten möglichst dicht und flexibel sein

Die ZTV Ländliche Wege aus dem Jahre 1999 mit

weiteren Ausgaben wurde ersetzt durch eine ZTV

und eine TL

Abbildungen: FGSV

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 11.04.18 07:46 Seite 14

Page 15: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Die im August 2016 von der FGSV ver-

öffentlichten „Zusätzlichen Technischen

Vertragsbedingungen und Richtlinien

für den Bau Ländlicher Wege, Ausgabe

2016 - ZTV LW 16“ und die „Techni-

schen Lieferbedingungen für Gesteins-

körnungen, Baustoffe, Baustoffgemi-

sche und Bauprodukte für den Bau

Ländlicher Wege, Ausgabe 2016 – TL

LW 16“ ersetzen die ZTV LW 99/01,

Ausgabe 2007 und regeln neben dem

Erdbau die Bauweisen für Wegebefesti-

gungen mit

• Schichten ohne Bindemittel,

• hydraulischen Bindemitteln und

Beton,

• Asphalt,

• Pflastersteinen und Spurwegplatten.

Zur Einführung wird den zuständigen

Ministerien empfohlen, die überarbeite-

ten Regelwerke zeitnah ihren nachge-

ordneten Stellen bekannt zu machen.

Im Rahmen dieser Veröffentlichung

wird ausschließlich die Bauweise mit

Asphalt vorgestellt.

Besonderheiten der Asphaltbau-weise im Ländlichen Wegebau

In der Regel können Ländliche Wege

kostengunstig gebaut werden, da nur

sehr eingeschränkt eine ganzjährige

Befahrbarkeit, insbesondere mit hohen

Lasten, gegeben sein muss. Daher sind

ein frostsicherer Wegeaufbau und die

Verwendung von F1-Gestein nicht zwin-

gend gefordert.

Aufgrund des langsam fahrenden Ver-

kehrs bestehen keine Griffigkeitsanfor-

derungen, wodurch keine Anforderun-

gen an den PSV-Wert gestellt werden

und auf ein Abstumpfen der Oberfläche

verzichtet wird.

Das Ziel einer langen Nutzungsdauer

wird durch die Herstellung von mög-

lichst dichten und flexiblen Asphalt-

schichten angestrebt. Hierfur sind hohl-

raumarme, bindemittelreiche und mit

weichem Bitumen produzierte Asphalt-

mischguter sowie eine ausreichende

Verdichtungsleistung beim Einbau erfor-

derlich. Die Verformungsbeständigkeit

steht hierbei nicht im Vordergrund.

Bei der Asphaltbauweise im Ländlichen

Wegebau kommt der Prufung des

Schichtenhohlraumgehaltes eine beson-

dere Bedeutung zu. Dieses Merkmal

gestattet, im Gegensatz zum Merkmal

Verdichtungsgrad, einen direkten

Ruckschluss auf die tatsächlichen Hohl-

raumverhältnisse der fertigen Schicht. In

Deutschland war das Regelwerk des

Ländlichen Wegebaus das erste, das

vertragliche Anforderungen an den

Schichtenhohlraumgehalt festgelegt

hat. Seit den „Technischen Vorschriften

und Richtlinien fur die Befestigung

ländlicher Wege, Ausgabe 1975 - TV-

LW 75“ gibt es fur alle darin enthalte-

nen Schichtarten (Asphalttragschichten,

Asphalttragdeckschichten und Asphalt-

deckschichten) Anforderungswerte

bezuglich des Hohlraumgehaltes. Ent-

scheidend ist die technologische

Erkenntnis, dass sich eine Zunahme des

Hohlraumgehaltes in einer Asphalt-

schicht ungunstig auf die Alterungsbe-

ständigkeit, auf das Haftverhalten zwi-

schen Gestein und Bitumen, auf die

Ermudungsbeständigkeit und auf die

Rissresistenz bei Kälte auswirkt. Das

enge Prufraster von Einzelbohrkernen

trägt insofern der großen Bedeutung

des Merkmals Schichtenhohlraumgehalt

Rechnung.

TL LW 16 Abschnitt 6 „Wegebefestigungen mit Asphalt“

Der Abschnitt 6 „Wegebefestigungen

mit Asphalt“ enthält neben einem all-

gemeinen Teil und den Begriffsbestim-

mungen auch detaillierte Angaben zu

den zu verwendenden Gesteinskörnun-

gen, zu dem Umgang mit Asphaltgra-

nulat und zu den Anforderungen an

das Asphaltmischgut. Als Bindemittel ist

Schwerpunkt

VSVI-Information April 2018 | 15

Ländliche Wege werden kaum ganzjährige mit

hohen Lasten und hohen Geschwindigkeiten

befahren – das hat Auswirkungen auf die zu

verwendenden Gesteinskörnungen

Tabelle 6.6: Anforderungen an Asphalttragschichtmisch-

gut im Ländlichen Wegebau

Foto: W

agner Fahrzeugbau GmbH, Deiningen

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 15

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16 | VSVI-Information April 2018

im ländlichen Wegebau ausschließlich

Straßenbaubitumen 160/220 und

70/100 zulässig; härtere Sorten sind im

Ländlichen Wegebau nicht vorgesehen.

Die Anforderungen an die Asphaltbe-

tone für die jeweilige Schicht im länd-

lichen Wegebau sind in den Tabellen

6.6 bis 6.9 der TL LW 16 beschrieben

(s. Tabellen S. 15 und 16).

Die Bezeichnungen der Asphaltmisch-

gutarten und -sorten wurden den Vor-

gaben der DIN EN 13108-1 angepasst

und für Asphaltmischgüter im Länd-

lichen Wegebau um das Kürzel LW

national ergänzt, z. B. AC 16 TD LW.

Besonders zu erwähnen sind zwei neu

aufgeführte Mischgutsorten:

Schwerpunkt

Tabelle 6.7: Anforderungen an Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten

im Ländlichen Wegebau

Tabelle 6.8: Anforderungen an Asphalttragdeckschichtmischgut

im Ländlichen Wegebau

Für die zusätzliche Nutzung des Ländlichen Wegs für Freizeit und

Erholung wurde das Mischgut AC 11 TD LW aufgenommen

Foto: ©

Karl-Heinz Spremberg//123rf.com

Tabelle 6.9: Anforderungen an Asphalttragdeckschicht-

mischgut für Asphaltspuren im Ländlichen Wegebau

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VSVI-Information April 2018 | 17

Schwerpunkt

• AC 11 TD LW:

Asphalttragdeckschichtmischgut im

Ländlichen Wegebau mit einem

Größtkorn von elf Millimeter. Daraus

hergestellte Schichten weisen eine

geringere Oberflächenrauigkeit auf,

als es mit dem bisher ausschließlich

geregelten AC 16 TD möglich war.

Damit eignet sich diese Bauweise

besser fur eine zusätzliche Nutzungdes Ländlichen Wegs fur Freizeit und Erholung (z.B. Nutzung durch

Radfahrer oder Skater).

• AC 16 TDSP LW:

Asphalttragdeckschichtmischgut furAsphaltspuren im Ländlichen Wege-

bau. Dieses Mischgut war bislang als

Besonderheit beschrieben, deren

empfohlene Mischgutzusammenset-

zung lediglich Richtliniencharakter

hatte. Neu ist die Regelung als eige-

nes Asphaltmischgut in den TL LW,

wie auch als eigene Schicht mit

vertraglichen Anforderungen in den

ZTV LW.

Bezüglich des Widerstandes gegen

Zertrümmerung werden dem Aus -

schreibenden bei den Asphaltdeck-

und Asphalttragdeckschichten Kate -

gorien zur zweckmäßigen Fest legung

vorgegeben.

Die aufgeführte Anforderung an die

Absplitterung bei Frost-Tausalz-

Beanspruchung gilt nur für Wege,

auf denen Winterdienst mit Streusalz-

einsatz durch geführt wird. Nur in die-

sem Fall ist die Absplitterung auf ≤ 8M.-% begrenzt.

Die maximal mögliche Zugabemenge

des Asphaltgranulates wird auf der

Grundlage der „Technischen Lieferbe-

dingungen für Asphaltgranulat“

(TL AG-StB) und des „Merkblattes für

die Wiederverwendung von Asphalt“

(M WA) ermittelt.

Die Regelungen zur Überprüfung der

Leistungsbeständigkeit mit dem Erstprü-

fungsbericht und der werkseigenen

Produktionskontrolle sowie der Leis-

tungserklärung und der CE-Kennzeich-

nung entsprechen den Vorgaben der

Europäischen Norm.

ZTV LW 16 Abschnitt 5 „Wegebefestigungen mitAsphalt“

In diesem Abschnitt der ZTV LW sind

neben dem allgemeinen Teil und den

Begriffsbestimmungen die zweckmäßi-

gen Asphaltmischgutarten und -sorten

in Abhängigkeit von der Wegeart nach

den „Richtlinien für die Anlage und

Dimensionierung Ländlicher Wege“

(RLW) aufgeführt.

Weiterhin sind die niedrigste und die

höchste Temperatur des Asphaltmisch-

gutes (Tabelle 5.2) sowie die Einbaube-

dingungen für Asphalt im Ländlichen

Wegebau (Tabelle 5.3) neu festgelegt

worden.

Der maximal zulässige Hohlraumgehalt

für die Kontrollprüfung wurde prü-

fungsbedingt bei allen Asphaltschichten

sowie zusätzlich aus technologischen

Gründen bei den Asphaltdeckschichten

verringert. Die Anforderungen an die

Einbaudicke und den Hohlraumgehalt

in der fertigen Schicht sind in den

Tabellen 5.4 bis 5.7 der ZTV LW 16

dargestellt.

Foto: ©

BPR

Ebenfalls neu aufgenommen wurde ein Asphalttragdeck-

schichtmischgut für Asphaltspuren: AC 16 TDSP LW

Tabelle 5.4: Anforderungen an Asphalttragschichten

im Ländlichen Wegebau

Tabelle 5.5: Anforderungen an Asphaltdeckschichten

im Ländlichen Wegebau

Tabelle 5.7: Anforderungen an Asphaltspuren

im Ländlichen Wegebau

Tabelle 5.6: Anforderungen an Asphalttragdeckschichten

im Ländlichen Wegebau

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Nach den alten ZTV LW 99/01, Ausgabe

2007 galt für die Bindemittelsorten

160/220 und 70/100 bei Mitverwen-

dung von Asphaltgranulat gleicherma-

ßen ein Höchstwert des Erweichungs-

punktes Ring und Kugel (EPRuK) von

57°C am rückgewonnen Bindemittel

der Kontrollprüfung. Nach der neuen

Regelung wird in Abhängigkeit von der

Bindemittelsorte differenziert (EPRuK

51°C für Bitumen 160/220 und 59°C

für Bitumen 70/100). Die Anforderungs-

werte gelten für das Straßenbaubitu-

men bei sortenreiner Verwendung und

für das resultierende Bindemittelge-

misch bei Einsatz von Asphaltgranulat

gleichermaßen.

Die Toleranzen für die Asphaltmisch -

gutzusammensetzung sind in der

Tabelle 5.9 der ZTV LW 16 vorgegeben.

Änderungen ergaben sich bei der

Überschreitung des Bindemittelge -

haltes sowie beim Merkmal der Fein-

anteile hinsichtlich der Siebgröße

(< 0,063 mm).

Die Kontrollprüfungen der Asphalt-

mischgutzusammensetzung wird an

einer Sammelprobe aus fünf bis neun

Einzelbohrkernen mit einem Abstand

von maximal 200 Metern zueinander

durchgeführt. Dabei sollen die zu einer

Sammelprobe zusammenzufassenden

Bohrkerne aus Stationen stammen, an

denen das eingebaute Mischgut von

einem Asphaltmischwerk innerhalb

eines Zeitraumes von zwei Wochen

produziert wurde. Die Untersuchung

des Schichtenhohlraumgehaltes erfolgt

jeweils an einem Einzelbohrkern.

Die Behandlung von Mängeln ist fortan

im Kursivtext als Empfehlung zu verste-

hen. Eine Abzugsregelung kann im Sinn

einer einzelvertraglichen Vereinbarung

zwischen Auftraggeber und Auftrag-

nehmer vorgenommen werden. Der

Begriff der Abnahmeverweigerung wird

in den ZTV LW 16 durch den „wesent-

lichen Mangel“ gemäß VOB ersetzt, bei

dem ein Abzug als Ausgleich für die

Geltendmachung von Mängeln nicht

mehr sinnvoll ist. Durch die Verringe-

rung des Anforderungswertes des maxi-

malen Hohlraumgehaltes von sieben

Vol.-% auf 5,5 Vol.-% bei Asphaltdeck-

schichten ergibt sich in den ZTV LW 16

ein größerer Abzugsbereich, der bei der

Abzugsformel berücksichtigt wird.

FazitZusammenfassend kann für die

Abschnitte der Wegebefestigungen mit

Asphalt in den TL LW 16 und den ZTV

LW 16 resümiert werden, dass eine

Fortschreibung auf Basis der grundsätz-

lichen Festlegungen der ZTV LW 99/01,

Ausgabe 2007 sowie unter Berücksich-

tigung der neuen Prüfverfahren und

Vorgaben der Europäischen Normung

durchgeführt wurde. Hierbei wurde

Wert darauf gelegt, die Besonderheiten

des Ländlichen Wegebaus im Wesent-

lichen beizubehalten.

Dr.-Ing. Ingo ReinhardtIngenieur-Beratung Ellrott +

Dr. Reinhardt GmbH, HannoverDipl.-Ing. Holger Ohe

Ems-Jade Mischwerke, CappelnDipl.-Ing. Michael Neliepp

BP Europa SE, Bochum

Schwerpunkt

18 | VSVI-Information April 2018

Tabelle 5.9: Toleranzen für Korngrößenverteilung und Bindemittelgehalt

bei Bohrkern-Sammelproben

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 18

Page 19: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Ländlicher Wegebau erfolgt in Nieder-

sachsen sowohl in kommunaler Eigen-

regie als auch im Rahmen der Umset-

zung von Flurbereinigungsverfahren.

Das Land Niedersachsen fördert über

das Programm PFEIL 2014-2020 die

Erneuerung beziehungsweise den

Ausbau von Wegen zur Erschließung

land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

Nachfolgend werden anhand von

Erfahrungen aus der Umsetzung von

Flurbereinigungsmaßnahmen aktuelle

Entwicklungen aufgezeigt.

Die Hauptziele aktueller Verfahren

nach dem Flurbereinigungsgesetz in

Niedersachsen sind neben der Boden-

ordnung der Bau von Anlagen zur

Verbesserung der Infrastruktur, des

Natur- und Bodenschutzes sowie Maß-

nahmen zur Landschaftsgestaltung und

zur Dorferneuerung. Dabei ist eine

wesentliche Aufgabe der Ausbau von

Wirtschaftswegen zur ordnungsge -

mäßen Erschließung von landwirt-

schaftlichen Gehöften und Nutz -

flächen, mit einer Anpassung der

Tragfähigkeit hinsichtlich der gestiege-

nen Belastungen im ländlichen Raum.

Das Ingenieurbüro Hans Tovar & Part-

ner mit Sitz in Osnabrück und Bersen-

brück ist langjährig im Bereich kommu-

naler Infrastruktur tätig. Ein wesent -

licher Schwerpunkt sind dabei Inge-

nieurleistungen zur Umsetzung von

Flurbereinigungsplänen und dem damit

verbundenen ländlichen Wegebau.

Die Aufgaben werden komplexer

Unsere Partner vor Ort sind die jeweili-

gen Teilnehmergemeinschaften (TG),

in der Regel vertreten durch den Ver-

band der regionalen Teilnehmerge-

meinschaften (VTG). Nimmt der Ver-

band die wesentlichen administrativen

Aufgaben wahr, so macht ein großer

Teil der Beratung vor Ort die Abstim-

mung mit den Vertretern der TG, dem

Bauausschuss, den Trägern öffentlicher

Belange sowie den betroffenen Anlie-

gern und Eigentümern vor Ort aus.

Das Anforderungsprofil der Bauober -

leitung und Bauüberwachung für all

diese Maßnahmen hat sich in den

zurückliegenden Jahren sehr verändert.

Gerade die Organisation der gesamten

Baustelle und die Koordination der

Beteiligten haben immens an Bedeu-

tung gewonnen. Anders als bei kom-

munalen Baumaßnahmen liegt ein

detaillierter Entwurf oder eine Ausfüh-

rungsplanung für den Wegebau

nicht vor.

Grundlage der Vorbereitung und

Durchführung der Baumaßnahmen sind

Schwerpunkt

VSVI-Information April 2018 | 19

Ländlicher Wegebau – Ein Praxisbericht

Der Lutterdamm – Sanierung einer rund 5 km langen Gemeindestraße in Ostercappeln, OT Venne. Ausbaubreite 4,50 Meter

(vorher und nachher)

Fotos: ©

Ing.-Büro Hans Tovar & Partner

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 19

Page 20: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

20 | VSVI-Information April 2018

Schwerpunkt

der festgestellte Ausbauplan mit den

zugehörigen Verzeichnissen der Anla-

gen, Festsetzungen und Ausgleichs-

und Ersatzmaßnahmen. Eine Besonder-

heit der Flurbereinigungsverfahren ist,

dass die ausführungsreife Lösung häu-

fig vor Ort in intensiven Beratungen

mit dem Vorstand und den Vertretern

der TG festgelegt wird. Selbstverständ-

lich werden die einschlägigen Regel-

werke, wie das Arbeitsblatt DWA-A

904-1, 2016, die ZTV LW 16 oder

und die TL LW 16 beachtet, aber

viele Randbedingungen der Ausfüh-

rung richten sich nach den örtlichen

Besonderheiten der tangierten

Grundstücke. Das verlangt oft von

der Bauüberwachung ein hohes

Maß an Menschenkenntnis und

Überzeugungskraft.

Auch die Bauweise und die Ausfüh-

rungsqualität der ländlichen Wege

haben sich über die Jahre sehr im

Sinne der Nachhaltigkeit verbessert.

Intensive Voruntersuchungen im

Rahmen der Planaufstellung bezie-

hungsweise der Wegebestandsauf-

nahme ermöglichen es, sowohl den

Untergrund als auch einen vorhande-

nen Aufbau viel besser beurteilen

zu können.

Im Zuge der Voruntersuchungen wird

grundsätzlich der vorhandene Oberbau

untersucht. Neben den Asphalt- und

Aufbaustärken hat die Bodenanalytik

inzwischen eine große Bedeutung

gewonnen. Neben dem PAK-Gehalt

(Polyzyklische Aromatische Kohlenwas-

serstoffe – Teer) sind weitere Parameter

wie zum Beispiel Asbest in Fahrbahn

und Banketten zu untersuchen. War es

früher möglich, belasteten Oberbau zu

fräsen und wieder mit einzubauen

oder mit Zement zu ummanteln, muss

heute belastetes Material zum Teil sehr

aufwendig aufgenommen und ent-

sorgt werden. Das schränkt oft die

Mittel für den eigentlichen Wegebau

erheblich ein.

Als Alternative wird des Öfteren

geprüft, die vorhandene bituminöse

Deckschicht direkt oder mit einer

zusätzlichen Asphaltarmierung zu

überbauen. Bei diesen Bauweisen ist

unseres Erachtens die Nachhaltigkeit

nicht gegeben. Anders als beim grund-

haften Neubau kann nicht sicherge-

stellt werden, dass auf der gesamten

Breite ein homogener Oberbau vorhan-

den ist. Dies kann wieder zu Rissen

und Abbrüchen führen.

Fotos: ©

Ing.-Büro Hans Tovar & Partner

Der Lutterdamm – Sanierung einer rund 5 km langen Gemeindestraße in Ostercappeln,

OT Venne. Ausbaubreite 4,50 Meter (vorher und nachher)

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Page 21: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

VSVI-Information April 2018 | 21

Die moderne Landwirtschaft wird

durch immer größer werdende Maschi-

nen und Zugfahrzeuge geprägt. Die

Belastung der Fahrbahnränder und

Banketten hat damit enorm zugenom-

men. Dies muss bei der Bemessung des

Oberbaus, der Ausbaubreite der unge-

bundenen Tragschichten sowie der

Bankette berücksichtigt werden.

Maßnahmen der Flurbereinigung wer-

den in Niedersachsen durch Mittel der

EU, des Bundes und des Landes Nieder-

sachsens gefördert. Die konkreten För-

dertatbestände berücksichtigen leider

nicht immer die vorgenannten

Erschwernisse und Besonderheiten.

Besondere Anforderungen werden dar-

über hinaus an eine transparente und

jederzeit schlüssige Ausschreibung,

Vergabe und Abrechnung der Baumaß-

nahmen gestellt. Der formale Aufwand

für die Dokumentation wird immer

komplexer und aufwendiger. Die Auf-

gabe und Verantwortung wurde in den

zurückliegenden Jahren unverhältnis-

mäßig zu Lasten der bauüberwachen-

den Ingenieure verlagert.

Ein Plädoyer für auskömmlicheHonorierung

Auch der ländliche Wegebau erfordert

inzwischen eine besondere Spezialisie-

rung der Beratenden Ingenieure. Leider

spiegelt sich die zunehmende Komple-

xität der Maßnahmen nicht unbedingt

in der Honorierung der Leistungen wie-

der.

Bereits mit Einführung der HOAI 2009

hat die Niedersächsische Landesverwal-

tung über den § 41 HOAI 2009 bezie-

hungsweise § 45 HOAI 2013 sämtliche

Wege im Außenbereich als „Wirt-

schaftswege“ deklariert, die nicht mehr

der Honorarordnung unterliegen. Die

breite Differenzierung der RLW 2016

(DWA-A-904) aber auch Definitionen

der VGSV (VGSV 220, „Begriffsbestim-

mungen Verkehrsplanung …“, 2000),

machen deutlich, dass hier der Spiel-

raum für auskömmliche Bewertungen

der Grundleistungen gemäß HOAI

2009/2013 bewusst eingeschränkt

wurde.

Sämtliche innerörtliche Verbindungs-

straßen einer Kommune werden so

dem Geltungsbereich des Teil 4 „Ver-

kehrsanlagen“ der HOAI 2013 entzo-

gen. Das heißt, das Honorar wird frei

verhandelbar. Und wie so oft, geht der

Leistungswettbewerb zu Lasten des

Preiswettbewerbs verloren. Notwen-

dige hohe Spezialisierungen, wie oben

beschrieben, werden nur unzureichend

vergütet.

Im Interesse eines nachhaltigen, opti-

mierten Straßen- und Wegebaues

bleibt nur zu hoffen, dass ein Umden-

ken einsetzt und dieser Missstand wie-

der beseitigt wird. Hier richten wir den

Appell an die Kollegen, die im Länd-

lichen Wegebau tätig sind, an einem

Strang, in eine Richtung zu ziehen.

Dipl.-Ing. Reinhard Kock, Bersenbrück

BauAss. Dipl.-Ing Hans Tovar,Osnabrück

Ingenieurbüro Hans Tovar & Partner

Beratende Ingenieure GbR

Schwerpunkt

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 21

Page 22: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

AnlassDas Land Niedersachsen, vertreten

durch die Niedersächsische Landesbe-

hörde für Straßenbau und Verkehr,

Geschäftsbereich Hameln, führt den

Ersatzneubau der Weserbrücke Fuhlen

im Zuge der Landesstraße 434 zwi-

schen Fuhlen und Hessisch Oldendorf

(Landkreis Hameln-Pyrmont) aus.

Ein Ersatzneubau der Weserüberfüh-

rung wurde erforderlich, da die vor-

handene nördliche Flutbrücke hinsicht-

lich Spannungsrisskorrosion gefährdet

ist und kein ausreichendes Ankündi-

gungsverhalten aufweist. Das

Bestandsbauwerk ist bereits für den

Schwerlastverkehr gesperrt worden

und wird bis zur Fertigstellung des

Neubaus durch jährliche Sonderprü-

fungen beobachtet.

Um die Verkehrseinschränkungen

während des Neubaus so gering wie

möglich zu halten, wird die Trasse der

L 434 auf einer Länge von circa 920

Meter nach Osten verlegt. Die Umtras-

sierung erfolgt zwischen dem Kreis -

verkehrsplatz im Süden und der

Anschlussstelle der L 434 an die B 83

im Norden.

Unter dem Bauwerk verläuft die Weser

als Gewässer 1. Ordnung. Bei Brücken-

neubauten wird regulär eine Brücken-

durchfahrtshöhe von 5,25 Meter über

dem Höchsten Schifffahrtswasserstand

(HSW = +60,59 m ü. NN) gefordert. Im

Planfeststellungsbeschluss wurde

abweichend hierzu eine lichte Höhe

von 4,80 Metern über HSW festgelegt.

Diese Höhe ist auf einer Fahrwasser-

breite von 40 Metern einzuhalten. Für

den Bauzustand ist eine Durchfahrts-

höhe von 4,00 Metern über HSW auf

Niedersachsen baut

Ersatzneubau der Weserbrücke Fuhlen im Zuge der L 434

22 | VSVI-Information April 2018

Abb. 1: Ansicht Bestandbauwerk

Abb. 2: Ansicht Ersatzneubau

FaktenDie vorhandene Überführung der Weser besteht

aus drei Teilbauwerken (Abbildung 1)

• Südliche Vorlandbrücke aus Stahlbeton Stützweite L = 12,60 m

• Strombrücke als Stabbogenbrücke Stützweite L = 83,27 m

• Nördliche Vorlandbrücke aus Spannbeton Stützweite L = 4 x 24,10 m

Die neue Überführung der Weser wird im Zuge

der neuen Trasse mit nur zwei Teilbauwerken geplant (Abbildung 2)

• Strombrücke als Stabbogenbrücke

in Stahlverbundkonstruktion Stützweite L = 109,00 m

• Nördliche Flutbrücke als 2-Stegiger

Plattenbalken aus Spannbeton Stützweite L = 2 x 39,05 m

einer Breite von 30 Metern für die

Schifffahrt freizuhalten.

Der Bereich der ehemaligen südlichen

Vorlandbrücke wird von der neuen

Strombrücke teilweise mit überspannt,

die südliche Vorlandbrücke entfällt

ersatzlos. Die Unterbauten werden als

Stahlbetonkonstruktion hergestellt

und können aufgrund des tragfähigen

Untergrundes flach gegründet wer-

den. Die Lagerung der Strombrücke

erfolgt aufgrund der Größe der Lager-

kräfte, -wege und -verdrehungen auf

Kalottenlagern. Die längsfeste Lage-

rung liegt hierbei auf dem Trennpfeiler.

Die Flutbrücke wird auf Elastomerla-

gern gelagert.

Neben den Arbeiten an der Weserbrü-

cke werden weiterhin umfangreiche

Straßenbauarbeiten durchgeführt.

Hierbei werden neben der neuen

Trasse der L 434 sämtliche Geh- und

Radwege neu angelegt.

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 22

Page 23: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Im Zuge der Umtrassierung der L 434

wird das bestehende Bauwerk über die

Vorflut bei km 10+212,729 ebenfalls

abgebrochen und durch ein neues

Bau-werk ersetzt. Hier wird eine Rah-

menbrücke aus Stahlbeton mit einer

Stützweite von 5,00 Metern herge-

stellt.

Besonderheiten Die komplette Montage der Stabbo-

genbrücke wird in überhöhter Lage

auf dem Vormontageplatz südlich der

Weser durchgeführt (Abbildung 3).

Hierbei werden die im Werk vorgefer-

tigten Bauteile auf der Baustelle in

Position gebracht und verschweißt.

Insgesamt werden hierbei circa 900

Tonnen Stahl verarbeitet. Anschlie-

ßend werden die Schalungsböden für

die Stahlbetonverbundplatte einge-

baut.

Nach erfolgter Montage wird der

gesamte Stahlüberbau mittels Litzen-

ziehverfahren längs in die endgültige

Position verschoben und auf das

Widerlager und den Trennpfeiler abge-

legt. Hierfür mussten im Vorfeld und

parallel zur Montage zwei Hilfsjoche in

der Weser hergestellt werden. Hierbei

handelt es sich um eine Stahlfach-

werkkonstruktion, die auf Bohrträgern

in der Weser gegründet wurden. Um

die Hilfsjoche gegen Schiffsanprall

zu schützen, wird vor dem südlichen

Hilfsjoch ein Leitwerk eingerichtet.

Beim Verschub wird die Stabbogen-

brücke über Verschubwippen auf dem

Widerlager und der Hilfskonstruktio-

nen gezogen. Hierbei wird der Stahl-

bau im Vorlandbereich durch selbstan-

getriebene Transportmodule (SPMT)

abgestützt. Der Verschub erfolgt aller-

dings ausschließlich über zwei soge-

nannte Litzenzieher (Abbildung 4 bis

Abbildung 7, s. S. 23 u. 24). Der Stahl-

Niedersachsen baut

Fotos: ©

grbv

Abb. 5: SPMT und Litzenzieher

Abb. 4: Verschubwippen auf Widerlager und Hilfsjoch

Abb. 3: Stahlbaumontage Strombrücke

VSVI-Information April 2018 | 23

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 23

Page 24: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

überbau zieht sich an Litzen (Stahls-

eile) in die endgültige Lage. Der Lit-

zenzieher greift hierbei die Litze und

zieht den Überbau ein Stück voran.

Anschließend löst sich der Litzen zieher

wieder und fährt wieder vor, greift

erneut die Litze und zieht wieder ein

Stück – ähnlich wie beim Tauziehen.

Die Baumaßnahme läuft seit August

2016, die Bauzeit beträgt drei Jahre.

Ab Mitte 2018 soll der Verkehr dann

über die neue 109 Meter lange Brücke

fließen. Die Kosten für den Neubau

liegen bei rund 13 Millionen Euro.

Dipl.-Ing. (FH) Patrik Fuhs,grbv Ingenieure im Bauwesen

Quelle:www.strassenbau.niedersachsen.de

Niedersachsen baut

24 | VSVI-Information April 2018

Fotos: ©

grbv

Abb. 7: Betonage Flutbrücke

Abb. 6: Untersicht Stahlbau beim Verschub

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 24

Page 25: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Man hat sich schon so daran gewöhnt:

jedes Jahr dasselbe, immer wieder

etwas Neues, nur die Frage wie viel.

Das Selbstverständnis speiste sich bis-

her aus der Annahme, es ginge immer

so weiter.

Doch plötzlich ist der Wurm drin,

irgendwo hakt es; Termine, ausste-

hende Genehmigungen, unklare Finan-

zierungen, unerwartete Schwierigkei-

ten stören den gewohnten Rhythmus,

äußere Störfaktoren potenzieren sich

zu einem hinderlichen Wirrsal.

So stehen wir plötzlich mit leeren Hän-

den da und können seit langer Zeit in

einem Kalenderjahr nicht eine einzige

Verkehrsfreigabe bedeutsamer nieder-

sächsischer Verkehrsprojekte aus dem

Bereich der Bundesfernstraßen vermel-

den. Die Anfrage für 2017 bei der

Pressestelle der Niedersächsischen Lan-

desbehörde endete mit einem bedauer-

lichen Achselzucken und Kopfschütteln.

Uns bleibt an dieser Stelle nur, wenig-

stens über erste Spatenstiche zum Bau-

beginn zweier wichtiger Verkehrspro-

jekte in Niedersachsen zu informieren,

von deren Vollendung dann vielleicht in

einigen Jahren an dieser Stelle berichtet

werden kann.

BAB A 1Am 25. August 2017 erfolgte der erste

Spatenstich für den sechsstreifigen

Ausbau zweier insgesamt 30 Kilometer

langer Abschnitte der Bundesautobahn

A 1 zwischen den Anschlussstellen

Lohne/Dinklage und Bramsche.

Es sind die beiden letzten Ausbauab-

schnitte der sogenannten „Hansalinie“

zwischen dem Dreieck Ahlhorner Heide

und dem Kreuz Lotte/Osnabrück.

Die Baukosten für den 19,3 Kilometer

langen Abschnitt A 1.3 belaufen sich

auf rund 142,9 Millionen Euro und für

den 9,9 Kilometer langen Abschnitt

A 1.4 auf circa 71,4 Millionen Euro.

Zuständig ist der regionale Geschäfts-

bereich Osnabrück.

Quelle:

www.straßenbau.niedersachsen.de

BAB A 7Der erste Spatenstich für den rund 29

Kilometer langen sechsstreifigen Aus-

bau der Bundesautobahn A 7 zwischen

den Anschlussstellen Seesen und Nör-

ten-Hardenberg wurde am 12. Septem-

ber 2017 feierlich begangen.

Dieser Ausbau ist Teil der Erhaltung

und des Betriebs der gesamten 60 Kilo-

meter langen A 7 zwischen den

Anschlussstellen Bockenem und Göttin-

gen. Für diesen Bereich entstand das

zweite ÖPP-Projekt in Niedersachsen;

der Zuschlag wurde als sogenanntes

Verfügbarkeitsmodell (V-Modell) an das

Konsortium „Via Niedersachsen“ im

Februar 2017 erteilt. Der Vertrag läuft

seit dem 1. Mai 2017 für die Dauer von

30 Jahren.

Wegen der ÖPP-Projektform ist eine

konventionelle Angabe der Baukosten

nicht möglich. Zuständig ist das Dezer-

nat 31 des zentralen Geschäftsbereichs

des NLStBV in Hannover.

Quelle:

www.straßenbau.niedersachsen.de

Ulrich Kumlehn

Niedersachsen baut

Spatenstiche statt Verkehrsfreigaben 2017

VSVI-Information April 2018 | 25

Foto: ©

INROS LACKNER

BAB A 7: Erster Spatenstich für den sechsstreifigen Ausbau der A 7 zwischen Seesen

und Nörten-Hardenberg am 12. September 2017.

BAB A 1: Beim feierlichen Spatenstich

ziehen alle an einem Strick.

Foto: ©

NLStBV

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 25

Page 26: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Die vorbereiteten Tisch- und Stuhlrei-

hen reichten nicht aus, um den

Andrang zum ersten VSVI-Seminar in

diesem Jahr zu bewältigen, denn die

Aula der Hochschule für angewandte

Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hil-

desheim war in diesem Jahr besonders

gut besucht. Das Interesse am Umwelt-

schutz im Straßenbau ist weiterhin

ungebrochen, und so konnte der Semi-

narleiter Stephan Köhler von der

Niedersächsischen Landesbehörde

für Straßenbau und Verkehr (NLStBV),

zentraler Geschäftsbereich Hannover,

über 150 Teilnehmerinnen und Teilneh-

mer begrüßen, die aus der gesamten

Bundesrepublik angereist waren und

die insgesamt sieben Vorträge aufmerk-

sam verfolgten und diskutierten.

Schwerpunkt des diesjährigen Seminars

bildete der Gesamtkomplex der Kom-

pensation.

Traditionell zu Beginn des Seminars

stand die Vorstellung neuer Rechts-vorgaben und Arbeitsanweisungenzur Berücksichtigung der Umwelt-belange bei Straßenbauvorhaben.Hier gab Stephan Köhler einen Über-blick über die zahlreichen Änderungen

und Neuerungen im Bereich der Land-

schaftsplanung, wobei immer wieder

die breite Palette der umweltrelevanten

Themen überrascht. So wurde ein

Bogen gespannt von gesetzlichen

Änderungen im Natur- und Umwelt-

recht über neue FGSV-Hinweise bis

hin zu Forschungsvorhaben über eine

ökonomische Durchführung ökologi-

scher Grünpflege.

Mit den erfolgten Änderungen des

Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)

und des Gesetzes über die Umweltver-

träglichkeitsprüfung (UVPG) sind

zukünftig bei zwei zentralen gesetz-

lichen Grundlagen für die Landschafts-

planung Neuerungen zu beachten.

Eine wesentliche Änderung hat das

BNatSchG im September 2017 in den

§§ 20 und 21 erfahren, in denen die

Schaffung eines länderübergreifenden

Biotopverbundes auf mindestens zehn

Prozent der Fläche eines jeden Landes

vorgesehen sind. Die aus Kernflächen,

Verbindungsflächen und Verbindungs-

elementen bestehende Vernetzung

soll bis Ende 2027 erreicht werden.

Diese Umsetzungsfrist wurde jedoch

momentan nicht gesetzlich verankert.

In dem neuen § 40a wurden Maßnah-

men zum Umgang mit invasiven Arten

in das Gesetz aufgenommen. Mit die-

ser Änderung will der Gesetzgeber die

Durchführung einer EU-Verordnung (EU

Nr. 1143/2014) zum Umgang mit inva-

siven Tier- und Pflanzenarten sicherstel-

len. Das geänderte UVPG ist bereits

seit dem 29. Juli 2017 in Kraft. Hier

wurde der Begriff „Fläche“ als neues

Schutzgut aufgenommen. Außerdem

muss zukünftig ein UVP-Bericht erstellt

werden.

Bei mehreren Zusätzlichen Technischen

Vertragsbedingungen (ZTV) erfolgte

eine Überarbeitung. So enthalten die

ZTV E-StB 17 Regelungen für das

Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und

Verdichten von Boden und Fels. Außer-

dem wird die Umstellung der bislang

verwendeten Bodenklassen durch das

System der Homogenbereiche für

Erdarbeiten im Straßenbau ersetzt.

Gemäß dem Ansatz „klare Aufträge =

keine Nachträge“ wird in der neuen

ZTV Baumpflege (2017) auf eine ein-

deutige und erschöpfende Leistungsbe-

schreibung Wert gelegt. Außerdem

wurden artenschutzrechtliche Regelun-

gen in die Vertragsbedingungen

aufgenommen.

Als „sehr misslich“ bezeichnete Köhler

die Tatsache, dass die Arbeitshilfe Fle-

dermäuse und Straßenverkehr noch

immer nicht veröffentlicht wurde,

obwohl die Ergebnisse seit 2011 fest-

stehen. Er verwies auf eine neue

Arbeitsgrundlage zum Fledermaus-

schutz aus der Schweiz. Im Gegensatz

dazu zeigte sich der Seminarleiter

erfreut darüber, dass zum Thema Stick-

stoffeinträge neue Erkenntnisse vorlie-

gen: Die „Hinweise zur Prüfung von

Seminarecho

26 | VSVI-Information April 2018

Umweltschutz im Straßenbauam 17. Januar in Hildesheim

Leitung: Dipl.-Ing. Stephan Köhler

Das vollbesetzte Auditorium

Foto: ©

NLStBV

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 26

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Seminarecho

VSVI-Information April 2018 | 27

Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträg-

lichkeitsprüfung für Straßen (HPSE)“

liegen im Entwurf seit Dezember 2017

vor. „Es tut sich was“, so der Seminar-

leiter, „auch wenn noch nicht alle Fra-

gen endgültig geklärt sind.“

Gemeinsam referierten Stephan Köh-ler und Dr.-Ing. Dieter Grotehus-mann, Hannover, zum Thema Aktuel-ler Stand des Leitfadens WRRL undUmgang mit stofflichen Belastun-gen. Spätestens seit dem EuGH-Urteilvom 1. Juli 2015 (C-461/13) zu den

Umweltstandards bei Oberflächenge-

wässern ist deutlich geworden, dass die

wasserrechtlichen Bewirtschaftungs-

ziele des Artikels 4 Absatz 1 Wasser -

rahmenrichtlinie (WRRL) bei der Geneh-

migung von Vorhaben zwingend zu

berücksichtigen sind. Dieses Thema ist

somit fachgerecht im Rahmen der

Planfeststellung aufzubereiten.

Stephan Köhler berichtete, dass sich

bei der FGSV der Arbeitskreis „Wasser-

rahmenrichtlinie“ gebildet hat, der

zum Ziel hat, eine neues Regelwerk

beziehungsweise Wissensdokument zu

erstellen. Themen sind unter anderem

rechtliche Grundlagen, Kumulation mit

anderen Vorhaben, stoffliche Belastun-

gen und Tausalzberechnungen. Die

BAST hat ein Gutachten vergeben, das

diese Inhalte für einen Entwurf des Leit-

fadens aufbereitet. Ergänzend hat die

NLStBV eine Expertise beauftragt, in

der die Einleitung von behandelten

Straßenabflüssen in Bezug auf die

WRRL bewertet werden soll.

Im zweiten Teil des Vortrages ging

Dieter Grotehusmann (Ingenieurgesell-

schaft für Stadthydrologie, ifs, Hanno-

ver) auf die Fragestellung der stoff-

lichen Belastungen ein. Denn durch

die Einleitung von Straßenabwässern

besteht grundsätzlich die Gefahr,

dass Schadstoffe in die Gewässer ein-

getragen werden können. Zu den

besonders relevanten Schadstoffgrup-

pen zählen Schwermetalle und polyzy-

klische aromatische Kohlenwasser-

stoffe (PAK), die zu großen Teilen an

die Feinpartikel im Straßenabfluss

gebunden sind. Während bislang

davon ausgegangen wurde, dass eine

Regenwasserbehandlung nach den

allgemein anerkannten Regeln der

Technik ausreichend ist, um einen

hinlänglichen Gewässerschutz zu

gewährleisten, wird aufgrund der

WRRL zukünftig immer häufiger

auch ein immissions bezogener Nach-

weis gefordert.

Der Hydrologie-Experte erläuterte,

dass für diesen Nachweis die Umwelt-

qualitätsnormen der Oberflächenge-

wässerverordnung (OGewV) heranzu-

ziehen sind. Die Konzentrationen der

Schadstoffe im Straßenabfluss, so Gro-

tehusmann, schwanken in Abhängig-

keit der Jahreszeit, Verkehrsbelastung

und Art der Entwässerung. Bei Unter-

suchungen der Ablaufkonzentrationen

aus Behandlungsanlagen zeigte sich,

dass in erster Linie die ubiquitär vor-

kommenden PAK zu Überschreitungen

der Umweltqualitätsnormen führen

können, insbesondere durch eine hohe

Konzentration von Benzo(a)pyren. Im

Gegensatz zur möglichen chemischen

Verschlechterung des Wasserkörpers ist

eine Verschlimmerung des ökologi-

schen Zustandes nach einer Regenwas-

Seminarleiter Stephan Köhler

Foto: ©

NLStBV

Retentionsbodenfilter

Quelle: Handbuch für Planung, Bau und Betrieb, NRW 2015

Regenrückhaltebecken

Foto: ©

NLStBV

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 27

Page 28: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

serbehandlung eher unwahrscheinlich.

Retentionsbodenfilteranlagen stellen

laut Aussage von Grotehusmann „der-

zeit die beste Technik“ bei der Behand-

lung von Niederschlagsabflüssen dar,

weil sie circa 95 Prozent der ihnen mit

dem Straßenabfluss zufließenden abfil-

trierbaren Stoffen (AFS) zurückhalten

können. Damit liegen nach Aussage

des Gewässerexperten die Ablaufkon-

zentrationen fast immer unter den

Umweltqualitätsnormen.

Dr. Sven Reiter, Rostock, gab einenÜberblick zum aktuellen Stand desLeitfadens „Hinweise zu Risikoma-nagement und Monitoring (HRM)“.Der Vertreter des Landesamtes für Stra-

ßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vor-

pommern ging in seinem Vortrag auf

den FGSV-Arbeitskreis 2.9.1 ein, der

sich mit den Hinweisen zu Risikoma-

nagement und Monitoring (HRM)

befasst. Die Endfassung der HRM wird

Anfang 2019 erwartet.

Der Begriff „Monitoring“ ist ein Über-

begriff, so Sven Reiter, und er ent-

spricht dem deutschen Fachterminus

„Dauerbeobachtung“. Darunter ist die

wiederholte Erfassung ausgewählter

Parameter am selben Ort, mit einer

standardisierten Methode und in

festgelegten Zeitintervallen zu verste-

hen. Das Monitoring ist primär eine

Methode der Datenerfassung, die als

solche keine Datenauswertung ein-

schließt.

Das Risikomanagement dient der not-

wendigen Prognosesicherheit und ist

daher ein Instrument zur Gewährleis-

tung der Zulassungsfähigkeit eines

Vorhabens. Es handelt sich um ein

spezielles Schutzkonzept und nicht

um ein Folgenbewältigungsprogramm.

Ein Risikomanagement ist vor allem im

Arten- und Gebietsschutz erforderlich,

zum Beispiel bei CEF-/FCS-Maßnahmen

oder Maßnahmen zur Kohärenzsiche-

rung eines Natura 2000-Gebietes.

Dagegen erübrigt sich ein Risikoma-

nagement, wenn das Maßnahmenziel

mit sicherem Erfolg eingestuft werden

kann. „Das Instrument ist auch nicht

für die Korrektur von Risiken durch Pla-

nungsfehler gedacht“, erläuterte Reiter.

Als Beispiel für ein „sicheres Projekt“,

für das kein Risikomanagement erfor-

derlich ist, präsentierte der Rostocker

die Anlage einer artgerechten Trocken-

berme für den Fischotter, die nach den

Vorgaben des Merkblatts für die

Anlage von Querungshilfen (M AQ)

hergestellt worden sind. Hier kann mit

ausreichender Sicherheit, also ohne

Risikomanagement, davon ausgegan-

gen werden, dass das Bauwerk ange-

nommen wird und funktioniert.

Anders verhält es sich beispielsweise

bei der Überquerung von Straßen für

Fledermäuse. Hier können Überflughil-

fen als „Plan A“ vorgesehen werden.

Aufgrund der Prognoseunsicherheiten

ist ein Risikomanagement durchzufüh-

ren. Sollte sich herausstellen, dass die

Überflughilfen, auch durch eine even-

tuelle Erhöhung beziehungsweise

Verlängerung, nicht im erwarteten

Umfang von den Fledermäusen ange-

nommen werden, könnte der Bau von

Grün-/Fledermausbrücken den sicheren

„Plan B“ bilden.

Analog zu den bewährten LBP-Maß-

nahmenblättern hat der FGSV-Arbeits-

kreis ein Maßnahmenblatt Risikoma-

nagement erarbeitet, welches die

„unsicheren“ Maßnahmen ergänzt.

Zum Schluss seines Vortrags betonte

der Referent, dass ein Risikomanage-

ment die Möglichkeit eröffnet,

Eingriffsvorhaben trotz Prognoseunsi-

cherheiten unter bestimmten Voraus-

setzungen zu genehmigen, „es ist

aber auch kein Allheilmittel“.

Was im Bundesland Hessen während

des Autobahnbaus alles passieren

kann, demonstrierte Dipl.-Ing. Rein-hard Berneburg, Wiesbaden, in sei-nem Vortrag Umweltbaubegleitungim Straßenbau – SchnittstelleUBB/LAP am Beispiel der A 44 Kassel – Herleshausen. Die Leistun-gen der Umweltbaubegleitung (UBB)

dienen der Prävention und der Vermei-

dung von ökologischen und ökonomi-

schen Schäden. Sie sollen den Auftrag-

Seminarecho

28 | VSVI-Information April 2018

Sven ReiterFoto: ©

NLStBV

Foto: ©

NLStBV

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Seminarecho

VSVI-Information April 2018 | 29

geber in umweltrelevanten Fragen auf

der Baustelle unterstützen. Dabei

beginnt die Umweltbaubegleitung im

Idealfall unmittelbar nach der Bau-

rechtserlangung und erstreckt sich über

die Ausführungsplanung, die Vorberei-

tung der Vergabe und die Bauausfüh-

rung bis hin zum Abschluss des Bau-

projektes.

Reinhard Berneburg brachte den

Begriff „Landschaftspflegerischer

Ausführungsplan (LAP) 1“ ins Spiel, der

die Umsetzung der im LBP festgelegten

Schutz-, Vermeidungs- und Minde-

rungsmaßnahmen in der Bauphase des

Erd- und Deckenbaus umfasst. Diese

vorgezogenen beziehungsweise baupa-

rallelen Maßnahmen beinhalten „nur

das, was die Bauleute beachten müs-

sen“, so der Referent aus Hessen. Sie

sind deutlich abzugrenzen zum klassi-

schen LAP (LAP 2), der in der Regel

nach Abschluss des Bauvorhabens Leis-

tungen des Landschaftsbaus wie die

trassennahe Bepflanzung enthält. Der

LAP 1 soll als einheitlicher Bestandteil

für alle Bauverträge Missverständnisse

oder teure Nachträge vermeiden und

zum Beispiel auch für einen Baggerfüh-

rer vor Ort leicht lesbar sein. Bei Projek-

ten in Hessen hat sich der LAP 1 als

„sehr gute und gemeinsame Arbeits-

grundlage“ bewährt.

Eine besonders wichtige Phase für die

UBB ist die Bauvorbereitung, denn hier

müssen alle umweltfachlich wichtigen

Auflagen für die Kalkulation und spä-

tere Bauleitung in die Leistungsbe-

schreibung aufgenommen werden.

Anhand zahlreicher Planausschnitte

und Fotos von Baustellen entlang der

A 44 erläuterte Berneburg sehr

anschaulich und praxisnah, mit wel-

chen Fragestellungen eine UBB auf der

Baustelle konfrontiert wird. Vor allem

das Einrichten der Baustelle erfordert

eine starke Präsenz der UBB, weil in

dieser Phase mehrere Arbeiten wie

Aufstellen von Zäunen, Baustellenent-

wässerung oder Verlegen von Versor-

gungseinrichtungen für die Baustelle

anlaufen. Als Fazit seiner positiven

Erfahrungen forderte der Referent,

dass die UBB durchgehend integrierter

Bestandteil in allen Phasen der Bau-

durchführung sein muss, wobei die

Phasen der Ausführungsplanung und

Bauvorbereitung am wichtigsten sind.

Fundierte Grundkenntnisse sowie reali-

sierbare Vorstellungen zur Anwendung

alternativer Bauverfahren und Arbeits-

vorgängen sind die Schlüssel zum

Erfolg einer UBB.

Den großen Themenblock Kompensa-

tion eröffnete Dipl.-Ing. Jörg Borken-hagen, Herne, mit seiner Präsentationüber die Faktoren erfolgreicherKompensation. Trotz klarer Regel-werke und langjähriger Erfahrungen

zeigt sich, dass landschaftspflegerische

Maßnahmen (LPM) nicht immer den

beabsichtigten Zustand erreichen. Zahl-

reiche Arbeiten und Untersuchungen

zur Wirksamkeit von Kompensations-

maßnahmen belegen zum Teil erhebli-

che Defizite in der Planung, Herstel-

lung oder Unterhaltung.

In dem Forschungsvorhaben des Bun-

des (FE-Vorhaben 02.0365/2013/LGB)

zu den Rahmenbedingungen einer

erfolgreichen Kompensation wird nach

Lösungsansätzen für Problemfelder

gesucht, „die bislang wenig im Fokus

der Betrachtungen gestanden haben“,

erläuterte Jörg Borkenhagen den Semi-

narteilnehmern. Der Schwerpunkt im

Forschungsvorhaben wurde daher auf

die Themenbereiche „maßnahmen -

bezogene Erfolgsfaktoren“, „Manage-

mentprozesse und Organisations -

strukturen“ sowie „Beteiligung und

Akzeptanz“ gelegt. Die Ergebnisse des

Forschungsvorhabens basieren auf

einer Auswertung von Literatur und

gelungenen Praxisbeispielen. Zusätzlich

wurden Befragungen und Interviews

insbesondere in den Straßenbauver-

waltungen der Länder durchgeführt.

Als Ergebnis wurden Arbeitshilfen ent-

wickelt, die als Zielbiotop-Steckbriefe

konzipiert sind und nach den Phasen

Planung, Ausführung, Unterhaltung

und Kontrolle unterschieden werden.

Neben maßnahmenbezogenen Erfolgs-

faktoren haben vor allem das Kompen-

sationsflächenmanagement und ver-

waltungsinterne Strukturen Einfluss auf

den dauerhaften Erfolg von LPM. Eine

„sehr hohe Bedeutung“, so Borkenha-

gen, hat hierbei das Kompensationsflä-

chenkataster. Es ist als wesentliches

Instrument anzusehen, um eine erfolg-

reiche Kompensation zu gewährleisten.

Einerseits sollte das Kataster Flächen

und Kompensationsverpflichtungen

dokumentieren und innerhalb der

Straßenbauverwaltungen allgemein

zugänglich gemacht werden, so dass

Informationen auch bei einem Perso-

nal- oder Zuständigkeitswechsel nicht

verloren gehen. Andererseits sollte das

Kataster auch dazu eingesetzt werden,

die Pflege und Unterhaltung der soge-

Fotos: ©

Reinhard Berneburg

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30 | VSVI-Information April 2018

nannten A- und E-Flächen effizient zu

organisieren. Außerdem können mit

einem Kompensationskataster

Berichtspflichten gegenüber Planfest-

stellungsbehörden oder Unteren

Naturschutzbehörden erfüllt werden.

Eine stärkere Beteiligung der Öffentlich-

keit in den Planungs-, Ausführungs-

und Unterhaltungsprozess von LPM

könnten, so der Mitarbeiter des Büros

bosch & partner abschließend, zu einer

verbesserten Akzeptanz und zu einem

größeren Maßnahmenerfolg führen.

Hierzu wurden im Forschungsvorhaben,

das im Mai 2017 abgeschlossen wer-

den konnte, „Akteurs-Steckbriefe“ und

„Steckbriefe zur Öffentlichkeitsarbeit“

entwickelt.

In einer zweiten Präsentation während

des Seminars zeigte Dr. Sven Reiter,Rostock, die erfolgreiche Umsetzungder Kompensation am Beispiel derA 20 in Mecklenburg-Vorpommern.Das Landesamt für Straßenbau und

Verkehr Mecklenburg-Vorpommern

(M-V) präsentiert auf seiner Website

www.strassenbauverwaltung.mvnet.de

unter dem Thema „Umweltschutz“

Hinweise zum Kompensationsmanage-

ment/Management landschaftspflegeri-

scher Maßnahmen (LPM). Im Rahmen

dieser Internetpräsenz werden die

umfangreichen und vielfältigen Kom-

pensationsprojekte mit detaillierten

Fachbeiträgen und anhand ausgewähl-

ter Fallbeispiele erläutert. Weitere

besonders herausragende Beispiele

guter fachlicher Praxis der Kompensa-

tion für Straßenbauprojekte können

per Link auf der Website der FGSV

(road maps/Steckbriefe) abgerufen

werden.

Das Kompensationsmanagement des

Landes umfasst eine Betreuung aller

Maßnahmen von den Flächenangebo-

ten über Planung und Ausführung bis

hin zur Kontrolle und dauerhaften

Sicherung der LPM. Die Straßenbauver-

waltung M-V betreut insgesamt eine

Fläche von circa 10.000 Hektar land-

schaftspflegerischer Maßnahmen

(LPM). Allein für den Bau der 280 Kilo-

meter langen Küstenautobahn A 20 im

Abschnitt Mecklenburg-Vorpommern

Quelle: ©

Sven Reiter

Foto: ©

Sven Reiter

Foto: ©

NLStBV

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 30

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Seminarecho

VSVI-Information April 2018 | 31

mussten rund 5.700 Hektar kompen-

siert werden. Dies führte zu der größ-

ten Kompensationskulisse eines

Straßenbauprojektes in der Bundesre-

publik, so Reiter in seinem Vortrag. Zur

Bewältigung der Eingriffsregelung

wurde Mitte der Neunzigerjahre ein zu

der Zeit neues Planungskonzept umge-

setzt: Insgesamt wurden neun Kom-

pensationsflächenpools mit Flächen

von 150 bis 500 Hektar in Anspruch

genommen. Durch die Bildung

besonders großflächiger Kompensa-

tionsbereichen ergeben sich erhebliche

Vorteile wie die Schaffung neuer

Lebensräume für großraumbeanspru-

chende und störempfindliche Arten

oder die Entlastung der durch Flächen-

entzug stark belasteten und von der

Trasse betroffenen Landwirtschaftsbe-

triebe. Gleichzeitig konnten auch

innerhalb der Straßenbauverwaltung

durch die Konzentration der Kompen-

sation deutliche Vorteile festgestellt

werden: Eine erhöhte Effizienz und

Wirtschaftlichkeit bei Planung, Grund-

erwerb, Bau, Unterhaltung und Kon-

trolle der Kompensationsflächen waren

die positiven Folgen des Flächenma-

nagements.

Den Abschluss des interessanten VSVI-

Umweltschutzseminars bildete ein pra-

xisbezogener Beitrag aus Nordrhein-

Westfalen: Dipl.-Ing. MichaelHilkenbach, Gelsenkirchen, infor-mierte über Praxiserfahrungen inNRW mit der Umsetzung von pro-duktionsintegrierten Kompensa-tionsmaßnahmen. Der § 15 Abs. 3BNatSchG verpflichtet den Eingriffsver-

ursacher, bei Kompensationsmaßnah-

men auf agrarstrukturelle Belange

Rücksicht zu nehmen. Durch Bewirt-

schaftungsauflagen, die auch dem

Naturschutz dienen, soll vermieden

werden, dass für die Kompensation

zusätzliche Flächen der Landwirtschaft

entzogen werden.

Michael Hilkenbach berichtete, dass

bei vielen Straßenbauprojekten in

Nordrhein-Westfalen (NRW) die pro-

duktionsintegrierte Kompensation

regelmäßig von den Vertretern der

Landwirtschaft gefordert wird.

Daher hat sich der Landesbetrieb Stra-

ßen.NRW eine Strategie überlegt, wie

eine dauerhafte Flächensicherung bei

ständig wechselnden Bewirtschaf-

tungsflächen gelingen und wie die

Kontrolle der Bewirtschaftungsaufla-

gen erfolgen kann.

Daher hat der Landesbetrieb eine

Arbeitshilfe Produktionsintegrierte

Kompensationsmaßnahmen (PIK) erar-

beitet. Diese Arbeitshilfe, die aus einer

Zusammenarbeit verschiedener Behör-

den, Kammern und Stiftungen ent-

stand, ist über die Website www.

strassen.nrw.de/umwelt/publikationen/

index.html abrufbar. Die Arbeitshilfe

enthält fünf verschiedene Vertragsbei-

spiele für eine Vereinbarung zwischen

Vorhabensträger und Landwirt. Eine

wesentliche Neuerung besteht darin,

dass bei allen Vertragsmöglichkeiten

die Bewirtschaftungskosten nicht

abgelöst, sondern periodisch ausge-

zahlt werden.

Um auch Hinweise geben zu können,

wie die Herstellung und Bewirtschaf-

tung zum Beispiel für einen Extensiva-

cker erfolgen soll, wurden für die fünf

wichtigsten Zielbiotope (Extensivweide,

-wiese und -acker, Blühstreifen und

Selbstbegrünungsbrache) Maßnah-

menblätter entwickelt und veröffent-

licht. Diese Handlungsanweisungen

wurden mit der Zielsetzung erarbeitet,

die Herstellung und den Erhalt der PIK-

Zielbiotope so flexibel wie möglich und

gleichzeitig so verbindlich wie nötig zu

beschreiben. Arbeitshilfe und Maßnah-

menblätter sollen bestehende Unsi-

cherheiten abbauen und kooperative

Lösungen fördern. Aber letztlich, so

Hilkenbach, „stehen und fallen die

Maßnahmen mit den Akteuren“.

Ralf Schoolmann, Landschaftsarchitekt

Osnabrück

Fotos: ©

NLStBV

Michael HilkenbachFoto: ©

NLStBV

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Zu den Seminarveranstaltungen im

Bau-ABC in Bad Zwischenahn-Rostrup

und in der TU Braunschweig waren

insgesamt 160 Teilnehmer erschienen.

Rechtsanwalt (RA) Dr. Harald Freise,stellvertretender Hauptgeschäftsführer,

Bauindustrieverband Niedersachsen-

Bremen, Hannover, erläuterte Dasneue Bauvertragsrecht und dieVOB/B. Mit dem am 1. Januar 2018 inKraft getretenen Gesetz zur Reform

des Bauvertragsrechts werden Rege-

lungen zum Ersatz von Aus- und

Einbaukosten bei mangelhaften Bau-

produkten, Werkvertragsrecht, Bauver-

trag, Verbraucherbauvertrag, Architek-

tenvertrag und Ingenieurvertrag sowie

Bauträgervertrag getroffen. Der Bau-

vertrag wird im Gesetz nicht abschlie-

ßend geregelt; es fehlen Vorschriften

zu Behinderung und deren Folgen,

Bedenkenanzeige und Enthaftung

sowie Sicherheiten. Ein Vertragsschluss

allein auf Grundlage des BGB-Bauver-

tragsrechts würde wichtige Punkte

eines Bauvertrages nicht regeln. Die

VOB/B dagegen ist eine umfassende

Vertragsgrundlage der Beziehungen

zwischen den Baubeteiligten. Soweit

das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

Regelungen zum Werk- oder Bauver-

tragsrecht enthält, die in der VOB/B

nicht abschließend geregelt sind, gel-

ten die Vorschriften des BGB auch im

Rahmen von VOB/B-Verträgen. Die

Vorschriften der VOB/B unterliegen als

Allgemeine Geschäftsbedingungen nur

dann nicht der Inhaltskontrolle der

§ 305 ff. BGB, wenn sie ohne inhaltli-

che Abweichungen insgesamt in den

Vertrag einbezogen werden, was nur

selten der Fall ist.

Harald Freise wies darauf hin, dass

Rechtsunsicherheit im öffentlichen Bau

erkennbar sei. So hat das Bundesminis-

terium für Umwelt, Naturschutz, Bau

und Reaktorsicherheit mit Erlass vom

8. Dezember 2017 – auch den Bundes-

ländern – empfohlen, für Bauverträge

der öffentlichen Hand die VOB/B voll-

ständig und unverändert zu verwen-

den, um die AGB-rechtliche Privilegie-

rung über § 310 BGB zu erreichen.

Aus den Vergabehandbüchern für

Baumaßnahmen des Bundes wurden

deshalb alle Abweichungen von der

VOB/B gestrichen.

Der Hauptausschuss Allgemeines des

Deutschen Vergabe- und Vertrags -

ausschusses für Bauleistungen (DVA)

hat daraufhin am 18. Januar 2018

beschlossen: Vor einer Weiterent -

wicklung der VOB/B soll zunächst die

aktuelle Diskussion zum BGB-Bauver-

trag in der Fachwelt und die Recht -

sprechung beobachtet werden.

Neuregelungen in der VOB/B wären

zum aktuellen Zeitpunkt verfrüht.

Das Gesetz hat Anordnungsrechte des

Bestellers nach BGB (§ 650b) einge-

führt und unterscheidet zwischen

1. Anordnung zur Änderung und

2. Anordnung einer Änderung, die zur

Erreichung des vereinbarten Werk -

erfolges notwendig ist.

Anders als in der VOB/B gibt es keine

Unterscheidung zwischen geänderter

und zusätzlicher Leistung. Bei einem

Änderungsbegehren des Bestellers stre-

ben die Vertragsparteien Einvernehmen

über die Änderung und die infolge der

Änderung zu leistende Mehr- oder

Mindervergütung an. Der Unternehmer

ist verpflichtet, ein Angebot über die

Mehr- oder Mindervergütung zu erstel-

len, im Falle einer Änderung des verein-

barten Werkerfolgs jedoch nur, wenn

ihm die Ausführung der Änderung

zumutbar ist. Macht der Unternehmer

betriebsinterne Vorgänge für die Unzu-

mutbarkeit dieser Anordnung geltend,

trifft ihn die Beweislast hierfür. Trägt

der Besteller die Verantwortung für die

Planung eines Bauwerks oder der

Außenanlage, ist der Unternehmer nur

dann zur Erstellung eines Angebots

über die Mehr- oder Mindervergütung

verpflichtet, wenn der Besteller die für

die Änderung erforderliche Planung

vorgenommen und dem Unternehmer

zur Verfügung gestellt hat. Begehrt der

Besteller eine Änderung, für die dem

Unternehmer nach § 650 c Abs. 1 Satz

2 kein Anspruch auf Vergütung für ver-

mehrten Aufwand zusteht, streben die

Parteien nur Einvernehmen über die

Änderung an; Satz 2 findet in diesem

Fall keine Anwendung. Erzielen die Par-

teien binnen 30 Tagen nach Zugang

des Änderungsbegehrens beim Unter-

nehmer keine Einigung nach Absatz 1,

kann der Besteller die Änderung in

Textform anordnen. Der Unternehmer

ist verpflichtet, der Anordnung des

Bestellers nachzukommen, einer

Anordnung zur Änderung des Werk -

erfolgs jedoch nur, wenn ihm die Aus-

führung zumutbar ist. Derr Referent

verdeutlichte den jeweiligen Hand-

lungsablauf in Balkendiagrammen.

Er bewertete die Gesetzesnovelle posi-

tiv, weil sie die Rechtsposition des AN

gegenüber der VOB/B verbessert, einen

Seminarecho

Vergabe- und Bauvertragsrechtam 6. Februar 2018 in Bad Zwischenahn und am 15. Februar 2018 in Braunschweig

Leitung: RA Peter Thomas, Pattensen

32 | VSVI-Information April 2018

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 32

Page 33: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Vorrang der Einigung über Änderung

und Vergütung und ein Zumutbarkeits-

kriterium einführt und klarstellt, dass

bei Planungsverantwortung eine Ver-

pflichtung zur Ausführung erst nach

Übergabe einer Umplanung besteht.

(Dies gilt schon jetzt auch bei VOB/B-

Verträgen.) Die §§ 1 Abs. 3 und 4

VOB/B dürften wegen gravierender

Abweichungen vom jetzigen Leitbild

einer AGB-Kontrolle nicht (mehr) stand-

halten.

Negativ: Zahlreiche Auslegungsfragen

und ungeklärte Rechtsfragen sind zu

erwarten. Nach dem Wortlaut entfällt

die Vergütung etwaiger Mehrkosten,

wenn der Unternehmer die

Planungsverantwortung trägt. Dies ist

allenfalls gerechtfertigt bei einem

Globalpauschalvertrag auf Grundlage

funktionaler Leistungsbeschreibung. In

anderen Fällen (Detailpauschalvertrag

oder Einheitspreisvertrag) kann ein

Planungsfehler nicht zum Entfall der

Vergütung von Mehrkosten führen.

Die 30-Tages-Frist kann zu erheblichen

Verzögerungen des Bauvorhabens füh-

ren. Wesentliche Verkürzung in AGB

dürfte unwirksam sein.

Nach § 650c Abs. 3 kann der Unter-

nehmer 80 Prozent der Mehrvergütung

aus dem Nachtragsangebot in einer

Abschlagsrechnung „ansetzen“, soweit

keine Einigung über die Höhe erfolgte

und keine anderslautende gerichtliche

Entscheidung vorliegt. Rückzahlung

und Verzinsung des Teils der pauscha-

lierten Abschlagszahlung (ab Eingang

der Abschlagszahlung beim Unterneh-

mer in Höhe von neun Prozentpunkten,

bei Verbrauchern von fünf Prozent-

punkten über dem Basiszinssatz), wenn

und soweit sich später herausstellt,

dass die geleistete Abschlagszahlung

die tatsächlich geschuldete Mehrvergü-

tung übersteigt.

Zum Erlass einer einstweiligen Verfü-

gung in Streitigkeiten über das Anord-

nungsrecht gemäß § 650b oder die

Vergütungsanpassung gemäß § 650c

ist es nach Beginn der Bauausführung

nicht erforderlich, dass der Verfü -

gungsgrund glaubhaft gemacht wird

(§ 650d). Die Verfahren werden

spezialisierten Baukammern der Land-

gerichte und Senaten der Oberlandes-

gerichte zugewiesen. Das einstweilige

Verfügungsverfahren können Besteller

und Unternehmer nutzen und soll

ausweislich der Gesetzesbegründung

auch zur Klärung der Frage einsetzbar

sein, ob die betreffende Leistung nicht

bereits vom vertraglichen Leistungs -

umfang erfasst wird.

Das Werk gilt nach § 640 Abs. 2 als

abgenommen, wenn der Unternehmer

dem Besteller nach Fertigstellung des

Werks eine angemessene Frist zur

Abnahme gesetzt und der Besteller die

Abnahme nicht innerhalb dieser Frist

unter Angabe mindestens eines Man-

gels verweigert hat. Das Recht zur

außerordentlichen Kündigung eines

Werkvertrages nach § 648a wird in

das BGB eingeführt.

Das neue Ingenieurvertragsrechtstellte Rechtsanwältin Karin Schwen-tek, Justiziarin der IngenieurkammerNiedersachsen, vor. In § 650p BGB sind

vertragstypische Pflichten aus Architek-

ten- und Ingenieurverträgen geregelt.

Durch einen Architekten- oder Inge-

nieurvertrag wird der Unternehmer

verpflichtet, die Leistungen zu erbrin-

gen, die nach dem jeweiligen Stand der

Planung und Ausführung des Bauwerks

oder der Außenanlage erforderlich

sind, um die zwischen den Parteien

vereinbarten Planungs- und Überwa-

chungsziele zu erreichen.

Soweit wesentliche Planungs- und

Überwachungsziele noch nicht verein-

bart sind, hat der Unternehmer

zunächst eine Planungsgrundlage zur

Ermittlung dieser Ziele zu erstellen. Er

legt dem Besteller die Planungsgrund-

lage zusammen mit einer Kostenein-

schätzung für das Vorhaben zur

Zustimmung vor (§ 650p Abs. 2).

§ 650p Abs. 2 regelt die Zielfindungs-

phase oder auch Leistungsphase 0.

Der AG soll in die Lage versetzt wer-

den, einen Eindruck über die finanziel-

len Erfordernisse und den Gesamtauf-

wand zu erhalten; Voraussetzung ist

ein bestehender Vertrag. Schwentek

begrüßt die Verankerung im Gesetz,

dass Vorverhandlungen nicht mehr ver-

gütungslose Akquise sind. Die Kosten-

einschätzung soll dem Bauherrn helfen,

auf dieser Grundlage seine Entschei-

dung über die Verwirklichung seines

Projekts zu treffen.

§ 650q Abs. 2: Für die Vergütungsan-

passung im Fall von Anordnungen nach

§ 650b Absatz 2 gelten die Entgeltbe-

rechnungsregeln der HOAI in der

jeweils geltenden Fassung, soweit

infolge der Anordnung zu erbringende

oder entfallende Leistungen vom

Anwendungsbereich der Honorarord-

nung erfasst werden. Im Übrigen ist die

Vergütungs-anpassung für den ver-

mehrten oder verminderten Aufwand

auf Grund der angeordneten Leistung

frei vereinbar. Soweit die Vertragspar-

teien keine Vereinbarung treffen, gilt

§ 650c entsprechend. Dieser besagt in

Absatz 3, dass der Unternehmer bei

der Berechnung von vereinbarten oder

gemäß § 632a geschuldeten

Abschlagszahlungen 80 Prozent einer

in einem Angebot nach § 650b Abs. 1

Satz 2 genannten Mehrvergütung

ansetzen kann, wenn sich die Parteien

nicht über die Höhe geeinigt haben

oder keine anderslautende gerichtliche

Entscheidung ergeht.

Seminarecho

VSVI-Information April 2018 | 33

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Page 34: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Aus § 650p BGB folgt, dass Architek-

ten- und Ingenieurverträge eindeutig

als Werkvertragsrecht einzuordnen sind

und nur diejenigen Leistungen geschul-

det sind, die erforderlich sind, um die

Leistungsziele zu erreichen (Funktional-

vertrag). Nach § 650p BGB werden

nicht erforderliche und damit nicht

beauftragte Grundleistungen nicht ver-

gütet. Der AG ist gemäß § 8 Abs. 2

HOAI entsprechend aufzuklären. Die

Beweislast liegt unter Umständen beim

Auftragnehmer, deshalb ist Dokumen-

tation sinnvoll. Die Referentin rät, im

Vertrag nicht einfach nur auf die HOAI

zu verweisen, sondern den Leistungs-

katalog (Definition und Bewertung der

beauftragten Leistung) klar vertraglich

zu regeln.

Wenn der Bauherr der vom Ingenieur

erarbeiteten Planungsgrundlage nicht

zustimmt, kann er kündigen. Das

Kündigungsrecht erlischt nach zwei

Wochen; eine Sonderregelung für

Verbraucher. Falls der Bauherr nicht

reagiert, kann er zur Zustimmung unter

Fristsetzung aufgefordert werden. Der

Ingenieur schuldet die Erstellung der

Planungsgrundlage mit der gebotenen

Sorgfalt auf der Grundlage der zur

Verfügung stehenden Daten und Infor-

mationen; Fehler können zur Schadens-

ersatzpflicht führen.

Dipl.-Wirtschaftsing. Frank A. Bötz-kes, ö.b.u.v. Sachverständiger, Braun-schweig, stellte einen Vergleich ausbaubetrieblicher Sicht: Vergütungs-anpassung bei Änderungsanord-nungen nach neuem Bauvertrags-recht und Vergütungsanpassung § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B vor. Er erläu-terte zunächst die Grundsätze der Kal-

kulation in der Bauwirtschaft.

Die Vergütungsanpassungen gemäß

VOB/B haben ihren Ursprung im Leis-

tungsbestimmungsrecht des Auftrag-

gebers nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B.

Die Grundsätze der Preisfortschreibung

bei geänderten Leistungen regelt § 2

Abs. 5 VOB/B: Neuer Preis unter

Berücksichtigung der Mehr- oder Min-

derkosten. Für zusätzliche Leistungen

sieht § 2 Abs. 6 VOB/B eine zusätzliche

Vergütung nach den Grundlagen der

Preisermittlung für die vertragliche Leis-

tung und den besonderen Kosten der

geforderten Leistung vor. Die Preiser-

mittlung für geänderte und zusätzliche

Leistungen wurde mit Kalkulationsbei-

spielen untermauert.

Die Berechnung der Vergütungsanpas-

sung gemäß § 650c Abs. 1 BGB (neues

Bauvertragsrecht) für den infolge einer

Anordnung des Bestellers nach § 650b

Abs. 2 BGB vermehrten oder vermin-

derten Aufwand ist nach den tatsäch-

lich erforderlichen Kosten mit ange-

messenen Zuschlägen für allgemeine

Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn

zu ermitteln. Nach Auffassung des

Sachverständigen Bötzkes sind tatsäch-

liche Kosten die Kosten, die tatsächlich

auf der Baustelle angefallen sind. Der

Nachweis der tatsächlichen Kosten sei

extrem aufwändig und nur nach Aus-

führung möglich. Tatsächlich erforder-

lich sind die Kosten, die tatsächlich

erforderlich wären, ausschließlich unter

Berücksichtigung der tatsächlichen

Umstände, wie ein Auftragnehmer die

Leistung angemessen hätte ausführen

können.

Resümee zur Preisanpassung nach

neuem BGB: Im Rahmen der Preisfort-

schreibung erhält der Auftragnehmer

bei unterkalkulierter Urkalkulation eine

geringere Vergütung und bei überkal-

kulierter Urkalkulation eine höhere Ver-

gütung. Die tatsächlich erforderlichen

Kosten entsprechen jeweils einer ange-

messenen Urkalkulation, unabhängig,

wie tatsächlich kalkuliert wurde. Bei

tatsächlichen Kosten müsste der Auf-

traggeber auch Kosten zahlen, die er

nicht verursacht hat.

Rechtsanwalt Peter Thomas behan-delte Neuere Entscheidungen zumVergabe- und Bauvertragsrecht. DerAuftraggeber muss in der Ausschrei-

bung deutlich machen, ob es sich um

eine Bedarfs- oder Alternativposition

handelt, da sich die unterschiedliche

Art der Position auf die Kalkulation

auswirken kann. Die VK Bund

(Beschluss vom 23.02.2017 (VK 1-

11/17)) hat den Auftraggeber wegen

der bisher fehlenden Transparenz

verpflichtet, erneut, aber diesmal

sachgerecht auszuschreiben. Nebenan-

gebote in Ausschreibungsverfahren

können den Zuschlag nur begründen,

wenn diese in allen Punkten mit den

Hauptangeboten gleichwertig sind und

die Vorgaben der Ausschreibung (z.B.

Anforderung an Standsicherheit einer

Mauer/Böschung) erfüllen. Nach dem

Urteil des OLG Koblenz vom 25.

August 2016 (1 U 260/16) wurde mit

der alternativen Ausführung zwar die

Regelbauweise, aber nicht das vom AG

verlangte höhere Niveau erreicht; der

zu Unrecht übergangene Bieter erhielt

deshalb Schadensersatz in Höhe des

entgangenen Gewinns.

Erscheint ein Angebotspreis aufgrund

des signifikanten Abstands zum

nächstgünstigen Gebot oder ähnlicher

Anhaltspunkte, wie etwa der augen -

fälligen Abweichung von preislichen

Erfahrungswerten aus anderen

Beschaffungsvorgängen, ungewöhnlich

niedrig, können die Mitbewerber

verlangen, dass die Vergabestelle in

die vorgesehene nähere Prüfung der

Preisbildung eintritt. Der BGH hat am

31. Januar 2017 (X ZB 10/16) entschie-

den, dass diese Aufklärungsverpflich-

tung der Vergabestelle bieterschützen-

den Charakter hat.

Seminarecho

34 | VSVI-Information April 2018

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 34

Page 35: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Auch das Urteil des OLG Celle vom 15.

März 2017 (14 U 42/14), das die teil-

funktionale Ausschreibung (hier: funk-

tional beschriebene Einzelposition in

einem ansonsten detaillierten Leis-

tungsverzeichnis) als eine vergaberecht-

lich mögliche und zulässige Ausschrei-

bungsvariante ansieht, ist nicht

rechtskräftig. Der AG hatte die in

eine Brücke einzubauende Stahlmenge

zu gering angegeben, verlangte aber

die Einhaltung der statischen und

konstruktiven Erfordernisse. Später

vergütete der AG die Mehrmengen,

allerdings nicht die vom AN vorge -

tragenen Erschwernisse.

Die in Allgemeinen Geschäftsbedin-

gungen (AGB) des Auftraggebers eines

Einheitspreis-Bauvertrags enthaltene

Klausel „Die dem Angebot des Auf-

tragnehmers zu Grunde liegenden

Preise sind grundsätzlich Festpreise

und bleiben für die gesamte Vertrags-

dauer verbindlich.“ benachteiligt den

Auftragnehmer unangemessen und

ist daher unwirksam (BGH vom

20.07.2017 (VII ZR 259/16)). Die

Unwirksamkeit dieser AGB führt dazu,

dass § 2 Abs. 3 VOB/B anwendbar ist;

dieses Ergebnis wollte der AG durch

seine Klausel vermeiden. Enthält die

der Leistungsbeschreibung beiliegende

Statik den Hinweis auf das Erfordernis

der Besonderen Leistung (hier: Tragge-

rüste der Bemessungsklasse B), ist die

Leistung als Besondere Leistung gemäß

der Vorgaben der VOB/C ausreichend

„erwähnt“. Einer gesonderten text-

lichen Beschreibung der Besonderen

Leistung, insbesondere in Form einer

gesonderten Ordnungsziffer im Leis-

tungsverzeichnis, bedarf es dann nicht

mehr (KG vom 06.08.2015 – 27 U

120/14 (nicht rechtskräftig)). Ist die

VOB/C in einen Bauvertrag einbezo-

gen, so stellt der Abruf einer dort als

Nebenleistung bewerteten Leistung

(Herstellen der Bohrpfähle unter

Wasserauflast für eine Autobahn -

brücke) keine vergütungspflichtige

Leistungsänderung dar (KG, Urteil

vom 09.05.2017 – 21 U 97/15 (nicht

rechtskräftig)).

Die Art und Weise (das „Wie“) der

Bauausführung legt grundsätzlich der

Auftragnehmer fest. Zwischen ver-

schiedenen Ausführungsmöglichkeiten

(Auffangen und Abtransportieren der

Rücklaufsuspension) kann der Auftrag-

nehmer deshalb frei wählen. Nach

einer vom AG angeordneten Änderung

des Bauentwurfs erfolgt die Ermittlung

der geänderten Vergütung im VOB-

Vertrag auf einer vorkalkulatorischen

Preisfortschreibung in der Weise, dass

an die Kostenelemente der Auftrags-

kalkulation angeknüpft wird (OLG

Hamm vom 14.10.2016 (12 U 67/15)).

Nach OLG Celle vom 31. Januar

2017 – 14 U 200/15 (nicht rechtskräf-

tig) ist der Einsatz anderer als vom AN

vorgesehener Baumaschinen keine

Leistungsänderung. Das Aufstellen,

Vorhalten, Betreiben und Beseitigen

von Einrichtungen zur Sicherung und

Aufrechterhaltung des Verkehrs auf

der Baustelle, zum Beispiel durch Bau-

zäune, Schutzgerüste, Hilfsbauwerke,

Beleuchtungen oder Leiteinrichtungen,

sind Besondere Leistungen im Sinne

der VOB/C, die mit den vereinbarten

(Einheits-)Preisen abgegolten sind und

nicht besonders vergütet werden,

wenn dem AN nach der Leistungsbe-

schreibung die Verkehrssicherheit der

Baustelle obliegt und die Kosten der

Verkehrssicherung in die jeweiligen

Positionen des Leistungsverzeichnisses

einzukalkulieren sind (OLG Braun-

schweig vom 11.09.2014 – 8 U

154/13).

Hervorzuheben ist das Urteil des BGH

vom 14. November 2017 (VII ZR 65/14)

zur Änderung der allgemein anerkann-

ten Regeln der Technik nach Vertrags-

schluss. Der AN schuldet gemäß § 13

Nr. 1 VOB/B grundsätzlich die Einhal-

tung der allgemein anerkannten Regeln

der Technik zum Zeitpunkt der Ab -

nahme. Der AN hat den AG regelmäßig

über die Änderung und die damit ver-

bundenen Konsequenzen und Risiken

für die Bauausführung zu informieren,

es sei denn, diese sind dem AG

bekannt oder ergeben sich ohne Weite-

res aus den Umständen. Der AG kann

dann wählen: Er kann zum einen die

Einhaltung der neuen allgemein aner-

kannten Regeln der Technik verlangen

mit der Folge, dass ein aufwändigeres

Verfahren zur Herstellung erforderlich

werden kann als im Zeitpunkt des Ver-

tragsschlusses von den Parteien vorge-

sehen. Der AN kann, soweit hierfür

nicht von der Vergütungsvereinbarung

erfasste Leistungen erforderlich wer-

den, im Regelfall eine Vergütungsan-

passung nach § 1 Nr. 3 oder 4, § 2 Nr.

5 oder 6 VOB/B verlangen. Der AG

kann zum anderen von einer Einhal-

tung der neuen allgemein anerkannten

Regeln der Technik und damit von einer

etwaigen Verteuerung des Bauvorha-

bens absehen.

Der BGH bekräftigt am 20. April 2017

(VII ZR 194/13), dass es vorbehaltlich

abweichender Vereinbarungen keine

dem Auftraggeber obliegende erforder-

liche Mitwirkungshandlung im Sinne

des § 642 BGB ist, während der Dauer

des Herstellungsprozesses außerge-

wöhnlich ungünstige Witterungsein-

flüsse auf das Baugrundstück in Form

von Frost, Eis und Schnee, mit denen

nicht gerechnet werden musste, ab -

zuwehren.

Trotz Schlusszahlungsmitteilung kann

noch eine Preisanpassung gemäß § 2

Abs. 3 Nr. 2 VOB/B zu Allgemeinen

Seminarecho

VSVI-Information April 2018 | 35

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 35

Page 36: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Geschäftskosten mit Erhöhung ent-

sprechend der Prozentangabe des EFB-

Preisblatts durchgesetzt werden, wenn

wegen der Vereinbarung der ZVB/E StB

2011 die VOB/B nicht als Ganzes in

den Vertrag einbezogen worden ist, so

OLG Dresden vom 5. September 2017

(4 U 551/17).

Die Aufforderung des Auftraggebers,

eine knapp 15 Kilometer lange Stahl-

gleitwand statt nach vereinbarten 588

Tagen bereits nach einer Standzeit von

333 Tagen abzubauen, ist als freie

Kündigung anzusehen. Dies hat das

OLG Rostock am 14. März 2017 (4 U

155/12 – nicht rechtskräftig) im

Zusammenhang mit der verlängerten

Vorhaltung der Gleitwand (4 U 69/12)

entschieden.

Die Seminarteilnehmer erhielten einen

umfassenden Überblick über wichtige

Gesetzesänderungen. Die gewonne-

nen Erkenntnisse und die Fachgesprä-

che im Tagungsverlauf werden ihren

positiven Niederschlag im Berufsalltag

der Straßenbauingenieure finden.

Peter Thomas verabschiedete sich von

den Teilnehmern und informierte sie

darüber, dass seine Kollegin Rechtsan-

wältin Ina Witten vom Bauindustrie-

verband Niedersachsen-Bremen nun-

mehr die Seminarleitung übernehmen

wird; er freue sich, dass eine kompe-

tente Nachfolgerin gefunden wurde,

die in den vergangenen Jahren zahl-

reiche interessante Vorträge zu dieser

Seminarreihe beigesteuert habe.

Peter Thomas

Seminarecho

36 | VSVI-Information April 2018

Die künftige Seminarleiterin Ina Witten

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 36

Page 37: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zurVereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure der Freien Hansestadt Bremen e.V.,Bgm.-Spitta-Allee 18, 28329 Bremen, Fax 0421- 20 349-34 oder online unter WWW.VSVI-BREMEN.DE

Name

Vorname

akadem. Grad

Straße, Nr.

Geburtstag / -ort

o Beamter o Student

Berufsstellung o selbstständig o Angestellter

PLZ, Ort

Straße, Nr.

Arbeitgeber

als

Abschlussexamen im Jahr

Studienanstalt(en)

Ort, Datum

Unterschrift

PLZ, Ort

Email / Telefon / Mobil

SEPA-Lastschriftmandat

Der Jahresmitgliedsbeitrag ab 2014 beträgt:

48 Euro.

Studenten sind beitragsfrei.

Unterschrift

Name

Vorname

Straße, Nr.

Ort, Datum

PLZ, Ort

Mitgliedsnummer

Kreditinstitut

IBAN

BIC

VSVI BremenVereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure der Freien Hansestadt Bremen e.V.Bgm.-Spitta-Allee 1828329 Bremen

Gläubiger-IdentifikationsnummerDE21ZZZ00000562288

Mandatsreferenz(Mitgl.Nr., wird separat mitgeteilt)

Ich ermächtige die VSVI der Freien Hansestadt Bremen e.V., Zahlungen von meinem Konto mittelsLastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der VSVI der Freien Hansestadt Bremen e.V. auf mein Konto bezogenenLastschriften einzulösen.

Hinweis:Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Be dingungen.Fälligkeit: Jährlich am 15. Mai bzw. bei Sonn- undFeiertagen am darauf folgenden Werktag.

Die neuen Beitrittsformulare für die VSVI Bremen und die VSVI Niedersachsen erscheinen ab 2014 im Wechsel. In der2/2018 erscheint wieder das Formular der VSVI Niedersachsen.Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich bei den Landes -vereinigungen Bremen und Niedersachsen direkt über die jeweilige Homepage anzumelden.

Formulare

VSVI-Information April 2018 | 37

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 37

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Landesvereinigung Niedersachsen

38 | VSVI-Information April 2018

Geburtstage Herzlichen Glückwunsch!

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 38

Page 39: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Landesvereinigung Niedersachsen

VSVI-Information April 2018 | 39

40 Jahre Mitgliedschaft

25 Jahre Mitgliedschaft

50 Jahre MitgliedschaftWir gedenken unserer

verstorbenen Mitglieder

Neue Mitglieder

Geburtstage Herzlichen Glückwunsch!

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 39

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40 | VSVI-Information April 2018

Bezirksgruppe Braunschweig

Am 19. und 26. Oktober 2017 hatten

die Mitglieder der Bezirksgruppe

Braunschweig die Gelegenheit, das

neue Druckzentrum des Braunschwei-

ger Zeitungsverlages zu besichtigen, in

zwei Gruppen zu zehn Personen, um

die Erklärungen des Vortragenden bei

laufenden Druckmaschinen zu verste-

hen. Treffpunkt für die Besichtigung

um 21 Uhr war das Pförtnerhaus am

Druckzentrum. Hier nahm uns Gerhard

Pachur in Empfang und führte uns in

den Seminarraum des Druckzentrums.

Er berichtete uns eingangs, dass die

Braunschweiger Zeitung eine regionale

Tageszeitung mit einer Auflage von

ungefähr 130.000 Exemplaren ist.

Sie erscheint in Braunschweig und

auch unter anderen Titeln im östlichen

Niedersachsen. Zur Geschichte des

Verlags ist folgendes zu sagen: 1865

gründeten Albert Limbach und Albert

Berglein in Braunschweig eine Drucke-

rei, die die Keimzelle des Verlags

wurde. Die erste Zeitung des Verlags

erschien 1867 zweimal in der Woche

und hieß Braunschweiger Reform.

1880 nannte sich die Zeitung Braun-

schweiger Landeszeitung und erreichte

die Leser täglich.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, am

1. Oktober 1945, wird im Verlag die

Braunschweiger Neue Presse von der

britischen Militärregierung herausgege-

ben. Die erste Ausgabe der Braun-

schweiger Zeitung war am 8. Januar

1946 erhältlich. Der Verleger Hans

Eckensberger bekam dafür die notwen-

dige Zeitungslizenz als zweiter Verleger

in der britischen Besatzungszone. In

der Mitte der Fünfzigerjahre erlebte die

Zeitung einen großen Aufschwung. In

der Innenstadt wurde ein neues Druck-

haus gebaut. 1979 wurde dieses schon

zu klein, und an der Hamburger Straße

wurde ein neues Pressehaus mit Dru-

ckerei errichtet. Seit Januar 2007

gehört der Braunschweiger Zeitungs-

verlag zur WAZ-Mediengruppe. Auch

die Räumlichkeiten an der Hamburger

Straße wurden zu klein. Ein neues

Druckzentrum wurde gebaut. Ende

2012 wurde das hochmoderne Druck-

zentrum in einem 7.500 Quadratmeter

großen Gebäude in der Christian-Pom-

mer-Straße in Betrieb genommen.

Nach dieser Einführung in die

Geschichte der Braunschweiger Zeitung

begann die Führung durch die Produk-

tionshalle. Zum Drucken der Braun-

schweiger Zeitung werden 140.000

Tonnen Papier pro Jahr benötigt, das in

großen Rollen angeliefert wird. Eine

Besichtigung des Druckzentrums vom Braunschweiger Zeitungsverlag (BZV)

Treffen am Eingang des Druckzentrums Im Vortragsraum

Einlegen der Druckplatten Das Zeitungspapier wird eingespannt

VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 40

Page 41: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Bezirksgruppe Braunschweig

Papierrolle beinhaltet etwa 20 Kilome-

ter Zeitungspapier, das mit einer

Geschwindigkeit von mehr als neun

Metern pro Sekunde die Rotationsma-

schine durchläuft. Diese benötigen

zusammen jährlich knapp 2,8 Millionen

Kilo Farbe für den Druckprozess.

Sobald eine Papierbahn beiderseitig

vierfarbig bedruckt ist, wird sie vollau-

tomatisch geschnitten, gefalzt und in

das gewünschte Endformat gebracht.

Der Druck der Zeitungsblätter erfolgt

mit vier Druckplatten aus Aluminium

für die Erstellung einer vierfarbigen

Zeitungsseite. Diese Platten werden

anschließend in die einzelnen Druck-

türme der Rotationsmaschine einge-

spannt; dann kann der Druckprozess

beginnen. Die gedruckten und bereits

gefalzten Produkte werden anschlie-

ßend über Kettensysteme mit mehreren

100 Meter Länge in die Weiterverarbei-

tungshallen transportiert. Maschinell

können hier Beilagen in unterschied-

licher Stückzahl eingesteckt werden.

Dann müssen die Produkte noch unter-

schiedlich etikettiert und verpackt

werden. Über Versandstraßen gelangen

die Zeitungen zur Ladestraße auf der

sie auf Fahrzeuge verladen und über

Hersteller an die Kunden ausgeliefert

werden.

Wir konnten feststellen, wie beeindru-

ckend es ist, wenn man in der Drucke-

rei der Braunschweiger Zeitung haut-

nah erlebt, wie eine Zeitung entsteht.

Die Teilnehmer waren erstaunt über die

Präzision, die erforderlich ist, ein Pro-

dukt herzustellen, das Millionen Men-

schen täglich in die Hand nehmen. Wir

dankten Gerhard Pachur für seine Aus-

führungen und Erklärungen. Wir wer-

den die Braunschweiger Zeitung nun

mit noch mehr Aufmerksamkeit lesen.

Hartmut Poggenklas

VSVI-Information April 2018 | 41

Claudia erklärt den Feuertornado Mit dem Leuchtstab werden Graffitis in den Raum gemalt

Der Vorstand der Bezirksgruppe Braun-

schweig hatte seine Mitglieder in die-

sem Jahr zum traditionellen Neujahr-

sempfang nach Wolfsburg eingeladen.

Treffpunkt war am 8. Februar 2018 das

Wissenschaftsmuseum Phaeno. Wer

noch nie in diesem interessanten

Museum war, dem ist ein Besuch mit

Kindern und Enkeln wärmstens emp-

fohlen. Bei einer Führung wurden uns

einige spektakuläre Stationen gezeigt.

Der Luna 4 solator zum Beispiel: Mit

Hilfe eines Leuchtstabes konnte man

schwungvolle Graffitis in den Raum

malen, die dann vor Ort und anschlie-

ßend im Internet zu bewundern waren.

Oder der gewaltige Feuertornado, der

größte künstlich erzeugte Tornado

Europas; zwei Beispiele von vielen. Die

Sonderausstellung „Manometer“ zeigt,

was der Körper alles kann. Die Besu-

cher konnten Leistungen ihrer Organe

testen, alles ohne einen Arzt aufsuchen

zu müssen. In einer schallisolierten Box

konnte ausprobiert werden, ob einer

ein Schreihals oder ein Flüsterer ist.

Diese und viele andere Möglichkeiten

waren zu erkunden.

Die Zeit war knapp, denn anschließend

fand der Sektempfang in der Sky Bar

im fünften Geschoss des Innside Hotels

statt. Hier begrüßte der Erste Vorsit-

zende der Bezirksgruppe, Heiko Lange,

die Gäste und erteilte dann Hermann

Baars, geschäftsführender Gesellschaf-

ter der Ingenieurgemeinschaft Martens

+ Puller, das Wort. Als Prüfingenieur

berichtete er über die Architektur und

Konstruktion des von der vor zwei Jah-

ren verstorbenen irakisch-britischen

Architektin Zaha Hadid entworfenen

Gebäudes, dass das Phaeno beher-

bergt. Die etwa 9.000 Quadratmeter

große Ausstellungsfläche ist unterglie-

dert in die Zeitthemen Leben, Sehen,

Energie, Dynamik, Spürsinn und

Mathematik. Wechselnde Sonderaus-

stellungen ergänzen diese Themen. Der

von Zaha Hadid konzipierte Baukörper

besteht im Wesentlichen aus Beton

und Stahl. Die Höhe des Baus beträgt

16 Meter, die Länge 170 Meter. Zehn

kegelförmige Betonpfeiler, sogenannte

Cones, mit einem Durchmesser von bis

zu sieben Metern, tragen das

Gebäude. Zum Einsatz kam ein neuarti-

ger und in Deutschland erstmals in

Neujahrsempfang in Wolfsburg

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Page 42: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

einer solch großen Hochbaumaßnahme

eingesetzter selbstverdichtender Beton

(SVB). Probleme bei der Bemessung,

der Bauausführung und der Betonzu-

sammensetzung erforderten eine der

größten Sanierungen am fertigen

Baukörper.

Bevor Heiko Lange die Ehrung langjäh-

riger Mitglieder vornahm, berichtete

er über die Planung von Radschnell-

wegen zwischen den Städten Salzgitter,

Braunschweig und Wolfsburg.

Geehrt wurden

• für 25 Jahre Mitgliedschaft Gerd

Blaue, Agnes Huber, Henning Römer,

Christof Kaspareit, Knut Albrecht,

Wilhelm Seck, Klaus Kroggel,

Dietmar Balzer

• für 40 Jahre Peter Renken,

Eckhard Bosse

• für 50 Jahre Gerhard Maier,

Volker Bornhold, Dieter Kohlstedt,

Hansjörg Springer, Dieter Hanebeck,

Wolfgang Arand.

Nach der Ehrung der Mitglieder

versammelten sich die Teilnehmer im

Restaurant im Erdgeschoss des Innside

Hotels. Hier hatte der Küchenmeister

für alle Geschmacksrichtungen ein

Buffet aufgebaut, das keine Wünsche

offen ließ. Die Organisation der Veran-

staltung lag wieder in den bewährten

Händen von Edgar Hartwig.

Vielen Dank!

Hartmut Poggenklas

Bezirksgruppe Braunschweig

42 | VSVI-Information April 2018

Heiko Lange ehrt Hansjörg Springer, Christof Kaspareit, Henning

Römer (v.r.) Vor der Eröffnung des Buffets

Die diesjährige Mitgliederversammlung

der Bezirksgruppe Celle fand am 25.

Januar 2018 in den Räumlichkeiten des

Hotels „Celler Tor“ statt. Der Erste Vor-

sitzende Siegmar Depping begrüßte

32 Teilnehmer. Anträge der Mitglieder

wurden nicht eingereicht. Depping

berichtete über die allgemeinen

Entwicklungen innerhalb der VSVI

sowie im Besonderen über den Mitglie-

derstand (67 Mitglieder) und die

Zusammensetzung der Bezirksgruppe

Celle. Der Kassenwart Holger Gralher

informierte über den aktuellen Kassen-

bestand, der sich insgesamt stabil zeigt.

Anschließend wurde auf die Veranstal-

tungen aus dem letzten Jahr zurückge-

schaut.

Nach der Mitgliederversammlung im

Januar 2017 besuchte die Bezirks-

gruppe im Mai die Stadt Hamburg.

Neben der Baustellenbesichtigung des

„Autobahndeckels Schnelsen“ stand

ein Besuch der Plaza der Elbphilharmo-

nie und neuer Bauwerke in der Hafen-

city an. Nach der 57. Mitgliederver-

sammlung der Landesvereinigung in

Braunschweig am 16. Juni folgte am

28. Juni der traditionelle Grillabend in

Hermannsburg. Auf die in den Vorjah-

ren übliche Mehrtagesexkursion im

September wurde zugunsten einer

Zwei-Tagesreise nach Berlin verzichtet.

Highlights waren die Baustellen am

Flughafen BER und eines Autobahn-

neubaus in Berlin sowie die geführten

Stadttouren durch Berlin und Potsdam.

Auch für das Jahr 2018 wurde wieder

ein interessantes Programm zusam -

Bezirksgruppe Celle

Mitgliederversammlung 2018

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Page 43: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Fotos: Dirk Rother

Bezirksgruppe Celle

VSVI-Information April 2018 | 43

mengestellt. Zu den bevorstehenden

Terminen werden die Mitglieder –

wie gewohnt – separat eingeladen.

Eine besondere Freude war die Ehrung

der diesjährigen Jubilare.

Zum 25. Mal jährten beziehungsweise

jähren sich die Mitgliedschaften von

Edelgard Büscher und Jörg Schepel-

mann. Auf ein halbes Jahrhundert bli-

cken Horst Knapmeyer, Wolfgang Brei-

denbach und Günter Hellmich zurück.

Herzlichen Glückwunsch! Siegmar

Depping schloss mit einem Dank an

die Teilnehmer kurz vor 20 Uhr den

offiziellen Teil der Versammlung und

wünschte zum anschließenden Grün-

kohlessen „Guten Appetit“, einen

gemütlichen Abend und eine gute

Heimfahrt.

Dirk Rother

Dieses Jahr machte es die stürmische

„Friederike“ spannend und behinderte

unsere Anfahrt so stark, dass wir –

wie auf den Tag genau vor elf Jahren,

als „Kyrill“ über unser Land fegte –

den ursprünglichen Termin noch mit-

tags ganz kurzfristig absagten und

um eine Woche verschoben. Wahr-

scheinlich hätten nur wenige unserer

Teilnehmer das Lokal einigermaßen

rechtzeitig erreicht, da, wie am Tag

danach zu erfahren war, die Hauptzu-

wegungen zwischen Hameln und

Bad Münder derart von umgestürzten

Bäumen blockiert waren, dass

enorme Umwege gesucht werden

mussten.

So trafen sich am 25. Januar 2018

schließlich doch wieder 15 Mitglieder

zu möglichst zielgenauen Würfen beim

Kegeln sowie zum gegenseitigen Aus-

stechen beim Skat beziehungsweise

beim „Kiebitzen“. Nicht immer gelan-

Neujahrstreffen im Januar statt Weihnachtsfeier

Versammlungsrunde

„Ehrenrunde“: Edelgard Büscher, Siegmar Depping, Wolfgang

Breidenbach, Günter Hellmich, Horst Knapmeyer (v.l.)

Bezirksgruppe Hameln

Michael Warm, Jurgen Mackenthun, Dieter Winkel, Karl Heinz Friebe, Dietmar Kretschmer (v.l.)

Foto: Holger Smits

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44 | VSVI-Information April 2018

Bezirksgruppe Hameln

gen alle Würfe so gut, schließlich sind

die Kegelbahnen trotz allen Bittens

und Flehens immer noch ohne seitliche

Führungsschienen.

Beim Kegeln konnte die „Schaumbur-

ger Doppelspitze“ Werner Stille (Platz

1) und Jürgen Hattendorf (Platz 2) ihre

Führungspositionen vor Jürgen

Mackenthun (Platz 3) für sich buchen.

Beim Skat verwies der Sieger Karl

Heinz Friebe wieder einmal seine Mit-

streiter Gunter Ziech und Otto Tatge

auf den zweiten und dritten Platz.

Aber alle Teilnehmer halten es mit dem

olympischen Wahlspruch: „Dabei sein

ist alles“.

So konnten sich die Sieger der beiden

Wettbewerbe wieder an interessanten

Leckereien zum Mitnehmen erfreuen,

und die nicht ganz so erfolgreichen

Mitspieler hatten sicher auch ihren

Spaß.

Nach einem großartigen Abendessen

wurden schließlich noch unsere Mit-

glieder Jürgen Mackenthun für 25-jäh-

rige und Dieter Winkel für 40-jährige

Mitgliedschaft sowie Karl Heinz Friebe

für die Vollendung seines 75. Lebens-

jahres geehrt. Neben den zugehörigen

Urkunden und Ehrennadeln freuten

sich die Jubilare auch über die über-

reichten Getränke.

Rudolf Traut

Bezirksgruppe Hannover

Mit Grünkohl zum JahresausklangZu dem traditionellen Grünkohlessen

der Bezirksgruppe Hannover versam-

melten sich am 23. November 2017 68

Personen in dem urigen Gasthof Tegt-

meyer in Engelbostel; er ist auch immer

im Frühjahr bewährte Heimstatt für

„Spargel satt“ – frei nach dem Motto:

im Frühjahr weiß, im Winter grün.

Dieses Grünkohlessen verdiente aus

zwei Gründen den Namen „Jubiläums -

essen“. Erstens: Es war das zehnte

Essen unter der Obhut unseres Vorsit-

zenden Stefan Grampler. Zweitens:

Solch einen Ansturm rüstiger Jubilare

gab es selten. Unser Vorstand zeich-

nete in diesem Jahr 25 Jubilare und

eine Jubilarin für ihre Treue zu unserer

Vereinigung aus; immerhin konnten elf

von ihnen persönlich die Glückwünsche

und anderes entgegennehmen. Es war

schon ein besonderes Unterfangen der

beiden Vorsitzenden Stefan Grampler

und Lutz Kirsch, die anwesenden zu

Ehrenden leibhaftig „abzunadeln“, zu

„beurkunden“ und vinologisch zu

belohnen. Fast der gesamte Tresen ver-

schwand hinter ihren Rücken, wie auf

dem Panoramafoto zu erahnen ist.

Als Fünfundzwanziger wurden unser

langjähriges, noch aktives Redaktions-

mitglied Thomas Pfeiffer, Hans-Joachim

Alves, Safa Baykal, Joachim Berg, Tho-

mas Hotopp und Günter Borg benannt.

Es folgten in großer Zahl die Vierziger:

unser Ehrenmitglied, langjähriges Red-

aktionsmitglied und Präsident von

2005 bis 2011 Gerald Roloff, der Vor-

sitzender unserer Bezirksgruppe von

2001 bis 2003 Bernhard Ahrens, Heike

Bade, Herbert Schulze, Gerhard Loh-

meier, Richard Erich Bollmann, Karl-

Heinz Schweizer, Hans Laube, Karsten

Schwägermann, Wilfried Schnack,

Heiko Wilhelmsen, Dietrich Schaper

und Günter Papenburg.

Und schließlich noch die Fünfziger:

Ehrenmitglied und langjähriges Redak-

tionsmitglied Hartmut Gärtner, die

Vorsitzenden unserer Bezirksgruppe

Hans Dey (von 1975 bis 1977) und

Wolfgang Weber (von 1978 bis 1990)

sowie Heinrich Arning, Horst Kenke,

Hans-Jürgen Franke und Günther

Kruse.

Der Jahresrückblick 2017 von Grampler

und seine Vorschau auf die kommen-

den Ereignisse im nächsten Jahr, das

rustikale Ambiente und die kulinarische

Qualität der Veranstaltung fanden eine

freudige Zustimmung der Beteiligten,

wie aus den geselligen Gesprächen

herauszuhören war. Abschließend ver-

suchte der sympathisch aufdringliche

Meister der Finanzen, Matthias Heim-

soth, teils auf Knien bittend, seinen

Schatz zu mehren. Auf der Mitglieder-

versammlung am 30. Januar 2018

werden wir erfahren, ob ihm das

gelungen ist.

Und in einem halben Jahr geht’s wieder

dem Spargel an den Kragen.

Ulrich Kumlehn

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Bezirksgruppe Hannover

VSVI-Information April 2018 | 45

Am 12. Januar 2018 fand die Mitglie-

derversammlung der Bezirksgruppe

Hannover im Hotel Kaiserhof statt.

Unser Vorsitzender, Stefan Grampler,

konnte 24 Teilnehmerinnen und Teil-

nehmer begrüßen. Er gab zunächst

einen Rückblick über die Ereignisse

und Unternehmungen des vergange-

nen Jahres. Besonders herauszuheben

ist hier die Besichtigung der größten

Baustelle in Europa, „Stuttgart 21“,

einem Vulkan, dessen finanzielle

Aschewolken zurzeit die Etats der

Bundesrepublik verfinstern. Ob hier-

aus einmal eine Campania felix wird,

wie uns versichert wurde, bleibt abzu-

warten.

Wir gedachten unserer im Jahre 2017

gestorbenen Mitglieder Walter Dietz-

mann, Reinhart Eckert, Helmut Paw-

lowski und Günter Philipp, die alle

deutlich über 30 Jahre Mitglieder

unserer Vereinigung waren.Stefan

Grampler blickte dann in Zukunft und

gab einen Überblick über die geplan-

ten Unternehmungen in dem vor uns

liegendem Jahr. Das Programm wurde

inzwischen per Post verteilt.

Unser Kassenwart, Mathias Heimsoth,

leitete dann auf das Skat- und Dop-

pelkopfturnier über. Die Skat und

Doppelkopfrunden hielten sich die

Waage. Gold, Silber und Bronze

errangen beim Skat Helmut Schulz,

Karsten Schwägermann und Manfred

Wellhausen.

Die Spitzen beim Doppelkopf waren

Hartmut Müller, Otmar Haas und Ale-

xander Riebe.

Der Prämientisch war wieder so reich-

lich gedeckt, dass auch Unglückliche

beim Spiel Trost fanden und froh und

heiter den Heimweg antreten konnten

– in erwartungsvollen Gedanken an

die unserer Gemeinschaft bevorste-

henden Ereignisse.

Hartmut Gärtner

Mitgliederversammlung und Kartenspiel

Der Vorsitzende Stefan Grampler (li.)

und Kassenwart Matthias Heimsoth eine Skatrunde

Altpräsident Peter Holm beim Doppelkopf Das Schiedsgericht tagt

Fotos: Hartmut Gärtner

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46 | VSVI-Information April 2018

Bezirksgruppe Hildesheim

„Eintägige Herbstexkursion zur Bau-

stelle - Hafenanbindung der A27 - in

Bremerhaven“ stand in der Einladung.

Gemeinsam mit Kollegen aus der

Bezirksgruppe Hameln sollte es eine

interessante und schöne Exkursion wer-

den. Mit etwas Verspätung (der Busfah-

rer hatte das Navi falsch eingestellt)

starteten wir am 21. September 2017

von Hildesheim nach Bremerhaven. Mit

an Bord waren erstmals Studentinnen

und Studenten von der Hochschule für

angewandte Wissenschaft und Kunst

(HAWK) Hildesheim/Holzminden/Göt-

tingen. Obwohl es der Name nicht ver-

muten lässt, werden an der HAWK

auch Bauingenieure ausgebildet.

Schnell wurden Kontakte geknüpft

zwischen den „Alten“ und dem ange-

henden Nachwuchs.

Als erstes Ziel steuerten wir das Bau-

büro an. Dort begrüßte uns Dr. Volker

Gudehus, Bremerhavener Gesellschaft

für Investitionsförderung und Stadtent-

wicklung mbH (bis). Volker Gudehus

informierte zunächst ausführlich über

die Baumaßnahme, die wir anschlie-

ßend im Bereich des Tunnels besichtig-

ten. Bis zur Ausschreibung wurde eine

Vielzahl (53) Varianten begutachtet,

geprüft, geändert und letztendlich aus-

geschrieben. Um die Leistungsfähigkeit

des zweitgrößten Seehafens Deutsch-

lands, viertgrößter Europas und an Platz

21 der Welt zu stärken, ist unter ande-

rem eine bessere Anbindung an das

Hinterland wichtig. Der starke Lkw-Ver-

kehr, der sich bislang über die in West-

ostrichtung verlaufende Cherbourger

Straße bis zur Anschlussstelle Übersee-

hafen der A 27 quält, sollte besser an

die A 27 angeschlossen werden. Es galt

sowohl den Überseehafen als auch das

angrenzende Industriegebiet sicher an

die A 27 anzubinden. Eine Trennung

des Hafenverkehrs vom sonstigen Indi-

vidualverkehr war die optimale Lösung.

Bei der Planung kam letztendlich die

Variante 3.2 + e (e = Ergänzung) zur

Ausführung. Sie enthielt eine tunnelge-

führte Trassenlage. Der Tunnel wird in

offener Bauweise hergestellt. Die

Tunneltrasse verläuft im östlichen

Abschnitt, südlich zur Cherbourger

Straße, unterhalb des Eichenweges.

Der zweistreifige Tunnel wird auf 1.195

Meter Länge in einer Röhre gebaut. Im

östlichen Bereich teilt sich der Tunnel in

zwei Röhren mit Richtungsverkehr um

eine kreuzungsfreie Anbindung an

die Cherbourger Straße wieder zu

erreichen.

Nach der Baubeschreibung und einem

Film ging es hinaus auf die Baustelle.

Hier konnten wir uns die vorab

beschriebenen engen Verhältnisse und

den Baufortschritt des Tunnels ansehen.

Nach dieser interessanten Baustelle, die

von der Stadt Bremerhaven unter Betei-

ligung des Bundes finanziert wird, ging

es weiter zum Überseehafen. Vorher

stand jedoch noch das Mittagessen in

der „letzten Kneipe vor New York“ an.

Frisch gestärkt begann die Hafenrund-

fahrt mit dem Bus. Detlef Paul brachte

uns in einer lebhaften Erzählung die

Leistung und Größe des Überseehafens

näher. Wir bestaunten die Beladung

eines Schiffes mit Containern und

erfuhren nebenbei etwas über deren

Geschichte. Die gewaltigen Container-

brücken, wo der Kranführer in großer

Tunnelportal

Hafentunnel in Bremerhaven

Westliche Rampe

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VSVI-Information April 2018 | 47

Bezirksgruppe Hildesheim

Höhe nur über Monitor und Sprech-

funk seine Fracht sicher aufnehmen

und abstellen kann, sind beeindru-

ckend. Wir fuhren weiter an den riesi-

gen Portalhubwagen vorbei, die die

Container zu und von den Lagerflä-

chen transportieren. So ein Gefährt zu

lenken ist sicherlich nicht von heute

auf morgen zu erlernen. Nach dieser

Hafenbesichtigung wurde entgegen

unserem Programm noch eine Kaffee-

pause am Fischereihafen eingescho-

ben. Bei dem herrlichen Wetter war es

eine gute Entscheidung. Einige nutzten

den Abstecher, um sich mit Fisch ein-

zudecken, ein Bier zu trinken oder

einen Kaffee mit Kuchen zu sich zu

nehmen. Anschließend ging es zurück

nach Hildesheim.

Was bleibt: Es war eine gelungene

Exkursion. Der Austausch mit den 13

Studenten, der in dieser Form erstma-

lig war, kam sehr gut an und sollte

wiederholt werden, um das Interesse

an der VSVI zu wecken und neue Mit-

glieder zu werben. Wer mehr Informa-

tion über den Bau des Hafentunnels

wissen möchte, schaue im Internet

unter „Hafentunnel Bremerhaven“

nach. Der Organisation ein großes

Dankeschön.

Andreas Gummert

Exkursion zur Stadt Werlte und dem Fahrzeug-werk Bernard Krone

Interessierte Besucher

Die letzte Kneipe vor New York Erfahrungsaustausch

Bezirksgruppe Emsland

Die schon traditionelle Kurzexkursion

der Bezirksgruppe Emsland als letzte

Veranstaltung eines Jahres galt 2017

dem Besuch der jüngsten Stadt

Deutschlands und der Besichtigung des

Fahrzeugwerks Bernard Krone GmbH &

Co KG in Werlte. Für die im nordöst-

lichen Emsland gelegene Gemeinde

Werlte war der 22. März 2017 ein

besonderer Tag: Das Dorf wurde offi-

ziell zur Stadt ernannt. Die Urkunde

überreichte Niedersachsens Innenminis-

ter Boris Pistorius (SPD).

Nach dem Eintreffen im TrailerForum

(Besucherzentrum) der Firma Krone am

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Bezirksgruppe Emsland

48 | VSVI-Information April 2018

2. November um 15 Uhr begrüßten

Samtgemeindebürgermeister Ludger

Kewe sowie der Betriebsleiter der Firma

Krone, Volker Perk, die 42 Teilnehmer

der Bezirksgruppe Emsland. Das Fahr-

zeugwerk Bernard Krone ist einer der

führenden Trailerhersteller in Europa.

Das Programm umfasst Pritschen- und

Koffersattelauflieger, Containerfahrge-

stelle, Anhänger- und Motorwagenauf-

bauten; Qualitätsprodukte, die auf dem

internationalen Markt zunehmend

gefragt sind.

Nach der Vorstellung im TrailerForum

besichtigten wir die Montagehallen

und die im Bau befindliche Halle für

das neue Oberflächenzentrum. Für die

neue Halle mit circa 16.000 Quadrat-

meter Grundfläche und einer Höhe

zwischen 15,5 Meter und 20,5 Meter

mit den dazu gehörigen Infrastruktur-

maßnahmen sind Gesamtinvestitionen

von knapp 40 Millionen Euro veran-

schlagt. Generalunternehmer für

die gesamte Baumaßnahme ist das

Bauunternehmen August Mainka

aus Lingen.

Die Produktionsschritte des neuen

Oberflächenzentrums umfassen das

Strahlen der vorgefertigten Chassis, die

Chemische Vorbehandlung, die KTL-

Beschichtung und -Trocknung (katho -

dische Tauchlackierung) sowie die

Pulverbeschichtung und -Trocknung.

Mit dieser neuen Farbgebungsanlage

wird die Firma Krone die Stückzahlen

der Trailer von zurzeit 70 auf 210 Stück

pro Tag erhöhen. Durch diese neuen

Produktionstechnologien verringern

sich die Geruchsemission und die CO2-

Emission um circa 40 Prozent. Die

Firma Krone wurde als eines von zehn

deutschlandweiten Leuchtturmprojek-

ten für Energieeffizienz von der Deut-

Gruppenbild vor Krones Weltmeistertruck

EM ....2018?

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Bezirksgruppe Emsland

VSVI-Information April 2018 | 49

Die diesjährige Mitgliederversammlung

der Bezirksgruppe Lüneburg fand am

23. Februar 2018 einmal mehr im Gast-

haus Stumpf in Embsen statt. Unsere

Vorsitzende Manuela Kapak-Wendt

begrüßte die zahlreich erschienenen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie

unseren diesjährigen Vortragsredner

und VSVI-Mitglied, Dirk Möller, Leiter

des Geschäftsbereichs Lüneburg der

Niedersächsischen Landesbehörde für

Straßenbau und Verkehr. Doch vor der

offiziellen Mitgliederversammlung läu-

tete Manuela Kapak-Wendt wie immer

das von allen heiß erwartete Grünkohl-

essen ein.

Dirk Möller stellte danach einige große

Projekte der nächsten Jahre vor und

gab einen Überblick über die für dieses

Jahr anstehenden Maßnahmen. Zu

Beginn erläuterte er das Straßennetz

des Geschäftsbereichs. Es sind unge-

fähr 500 Kilometer Bundesstraßen,

600 Kilometer Landesstraßen und

nochmal circa 600 Kilometer Radwege.

Der Geschäftsbereich ist für die Pla-

nung und Unterhaltung, aber auch für

die Bewilligung von Fördermitteln für

die Verbesserung der Verkehrsverhält-

nisse in den Gemeinden in Nordostnie-

dersachsen zuständig.

Ebenso fällt die Planung des Autobahn-

neubaus der BAB 39 in den Aufgaben-

bereich des Lüneburger Amtes. Der

Neubau unterteilt sich in neun

Abschnitte, wobei der achte und

neunte Bauabschnitt den Neubau der

B 190, einem Zubringer zur BAB 39,

umfasst. Diese Abschnitte werden vom

Geschäftsbereich nachrangig bearbei-

tet und ruhen zurzeit. Der dritte

Abschnitt von Bad Bevensen bis nach

Uelzen wird aller Voraussicht nach,

vom Geschäftsbereich unerwartet, der

letzte Bauabschnitt werden. Die Plan-

feststellungen sollen bis 2025 beschlos-

sen sein.

Neben diesem Großprojekt sind auch

weitere Planungen und Maßnahmen in

dem Zuständigkeitsbereich in nächster

Zeit wichtig. Die B 3n der Ortsumge-

hung Elstorf soll bis 2024 im Vorent-

wurf stehen und bis 2031 für den Ver-

kehr freigegeben werden. Ein 85 km

langer Streckenabschnitt von Lüneburg

bis Salzwedel, der Bundesstraßen

B 216 und B 248, soll der Ausbau mit

Ortsumgehungen im Konzept geplant

werden. Des Weiteren wird der Umbau

der Ortsdurchfahrt Gödenstorf L 216

unter Vollsperrung ab Ende 2018 vor-

angetrieben und soll bis Ende 2019 fer-

tig gestellt werden.

Fotos: Daniela Heitsch

schen Energie Agentur für ihr Energie-

konzept ausgezeichnet.

Im Anschluss an die Besichtigung fuh-

ren wir mit dem Bus zu der noch im

Bau befindlichen Ortskernentlastungs-

straße. Von der neu erbauten Brücke

über die zukünftige Bernard-Krone-

Straße hat man einen Überblick über

das riesige Gelände. Auf noch proviso-

risch befestigten Flächen warten hier

fertige Trailer auf ihre Auslieferung.

Mit dem Bau der neuen Umgehungs-

straße vergrößert sich das Industriege-

biet um 60 Hektar mit Flächen für die

Firma Krone, aber auch für andere

Unternehmen, die erweitern oder sich

neu ansiedeln wollen. Für den Bau der

1,2 Kilometer langen und 6,50 Meter

breiten Straße werden rund 1,2 Millio-

nen Euro investiert. Insgesamt fließen

etwa 4,3 Millionen Euro in die Infra-

struktur des Industriegebietes.

Zum Abschluss eines gelungenen Nach-

mittages gab es in gemütlicher Runde

ausgesuchte Speisen und Getränke im

Café-Restaurant Mediterano. Einen

besonderen Dank an unser Organisa-

tionsteam um Detlev Thieke und Wer-

ner Molde.

Ernst Kock

Ehrung von Helmut Heine für 50-jährige MitgliedschaftVortrag von Dirk Möller

Bezirksgruppe Lüneburg

Mitgliederversammlung 2018

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Bezirksgruppe Lüneburg

50 | VSVI-Information April 2018

Als bereits begonnene Baumaßnahmen

nannte Möller den Umbau der L 234 in

der Ortsdurchfahrt Garstedt. Hier muss -

te aufgrund einer höheren Belastung

eine Schwarz-Weiß-Anlage beim

Abbruch eingesetzt werden. Die Maß-

nahme soll bis Mitte 2018 abgeschlos-

sen werden. Bis Dezember 2018 soll

der Neubau der Bahnbrücke an der B 3

bei Sprötze hergestellt sein. Hier wurde

das vorhandene Brückenbauwerk

durch ein provisorisches Brückenbau-

werk ersetzt, um den Anwohnern einer

möglichen Umfahrungsstrecke die Ver-

kehrsbelastung nicht zumuten zu müs-

sen. Als letztes führte der Amtsleiter

die Grunderneuerung der BAB 39 zwi-

schen Handorf und Lüneburg Nord an.

Die Erneuerung wird bis voraussichtlich

Oktober 2019 den Verkehrsfluss zwi-

schen Lüneburg und Hamburg stark

beeinträchtigen. Der Streckenabschnitt

beinhaltet auch die Auf- und Abfahrt

Lüneburg Nord. Für die Straßenbau-

maßnamen 2018 sind 27 Millionen

Euro für die Autobahnen und Bundes-

straßen sowie sieben Millionen Euro

für die Landesstraßen freigegeben.

Dies sind die Mittel für die Baumaß -

nahmen, Planungsmittel sind darin

nicht enthalten.

Die allgemeinen Themen der nächsten

Zeit sind die Abarbeitung des Sanie-

rungstaues bei den Landesstraßen und

die Beschaffung neuer Mittel für Inge-

nieurleistungen, da diese Mittel, ausge-

nommen für die Großprojekte, fehlen.

Außerdem muss sich der Geschäftsbe-

reich auf neue Situationen und Struktu-

ren ausrichten, da die Bauvorhaben

immer zeitaufwendiger und umfassen-

der werden und das Vergaberecht in

seiner Komplexität zunimmt. Die Arbeit

der Behörde wird immer mehr an der

Transparenz der Projekte und der

Beteiligung der Öffentlichkeit gemes-

sen. Auch wird es immer schwieriger,

qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mit-

arbeiter zu gewinnen und zu halten.

Ab 2021 sollen die Autobahnen, und

vielleicht auch die Bundesstraßen,

durch eine Infrastrukturgesellschaft

des Bundes betreut werden. Hierfür

sollen zwölf Standorte im gesamten

Bundesgebiet entstehen. Die Standorte

für diese Gesellschaft stehen noch

nicht fest. Mit der neuen Infrastruktur-

gesellschaft wird sich die Niedersächsi-

sche Landesbehörde neu ausrichten

müssen.

Nach Abschluss des Vortrags eröffnete

Manuela Kapak-Wendt offiziell die

diesjährige Mitgliederversammlung. Sie

gab einen Rückblick auf die Veranstal-

tungen aus dem Jahr 2017 der Bezirks-

gruppe Lüneburg, unter anderem mit

der lustigen, aber leider verregnete

Studien- und Kulturfahrt nach Schwe-

rin und dem „aufregenden“ Baustel-

lenbesuch der BAB 14. Es folgte der

Kassenbericht von unserem Kassenwart

Thomas Rohlfing. Danach schließt die

Kasse der Bezirksgruppe Lüneburg mit

einem guten Plus ab. Die Kassenprüfer

bescheinigten eine gut geführte Kasse,

und der Kassenwart wurde durch die

Mitglieder entlastet.

Auch dieses Jahr standen wieder

einige Ehrungen unserer langjährigen

Mitglieder für ihre 25- und 50-jährige

Mitgliedschaften an. Helmut Heine

erzählte nach der Übergabe der Urkun-

den, dass er seinerzeit mehr oder

weniger dazu genötigt wurde, in die

VSVI einzutreten, aber er jedoch heute

sehr froh und glücklich darüber sei,

Mitglied zu sein.

Für ihre 25-jährige Mitgliedschaft

wurden geehrt:

• Achim Ritzer, Fred Möhring,

Fred Hilmer, Christian Wulf.

Für ihre 50-jährige Mitgliedschaft

wurden geehrt:

• Helmut Heine, Fritz Becker,

Karl-Heinz Radtke, Bernd Koch,

Hans-Werner Zarth.

Anschließend stellten die beiden

Vorsitzenden Manuela Kapak-Wendt

und André Novotny die für das Jahr

2018 geplanten Veranstaltungen unse-

rer Bezirksgruppe vor. Das Programm

wurde bereits an alle Mitglieder versen-

det. Es ist auch weiter hinten im Heft

unter „Veranstaltungen“ aufgeführt.

Nach dem Abschluss des letzten

Tagespunktes beendete die Vorsitzende

die Mitgliederversammlung offiziell,

und der inoffizielle Teil mit zahlreichen

Gesprächen miteinander konnte

beginnen.

Daniela Heitsch

Gemütlicher inoffizieller Abend

Foto: Daniela Heitsch

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Die diesjährige Mitgliederversammlung

der Bezirksgruppe Nienburg fand am

9. Februar 2018 im Waldhotel „Krähe“

statt. Der Erste Vorsitzende Uwe Lange

stellte nach der Begrüßung eine Teil-

nahme von 25 Prozent der Mitglieder

und damit die Beschlussfähigkeit der

Versammlung fest.

Entsprechend der vorliegenden Tages-

ordnung wurde in einer Kurzfassung

von den Aktivitäten der Bezirksgruppe

im Jahr 2017 und von der Teilnahme

des Vorstandes an den erweiterten Vor-

standssitzungen der Landesvereinigung

in Hameln und Verden berichtet.

Der Kassenwart Rolf Schuster konnte

auf einen erfreulich positiven Kassenbe-

stand mit verweisen, was von den Kas-

senprüfern Jürgen Reinhardt und Fritz

Fangmann unter kräftigem Applaus

bestätigt wurde.

Für die Wahl des Vorstandes stellte sich

als Wahlleiter das älteste anwesende

Mitglied Jürgen Reinhard zur Verfü-

gung. Auf Nachfrage und Vorschlag

der Anwesenden erfolgte die Wahl des

gesamten Vorstandes wieder im Block.

Somit besteht der Vorstand aus

• Erster Vorsitzender – Uwe Lange,

Nienburg

• Zweiter Vorsitzender – Martin Gerdes,

Nienburg

• Kassenwart – Rolf Schuster, Balge

• Redakteur – Friedrich Berghorn,

Stolzenau

Mitglied Peter Kasten berichtete

danach ausführlich über die Teilnahme

an der Jahresexkursion der Landesver-

einigung nach Hamburg-Schnelsen

am 15. September 2017. Die gleich -

zeitig durchgeführte Exkursion der

Bezirksgruppe Nienburg nach Wolfs-

burg/ Königslutter konnte in einem

vorgeführten Videofilm von Friedel

Berghorn nochmals verfolgt werden.

Für eine Vorschau auf das Jahr 2018

werden noch Vorschläge aller

Mitglieder erwartet.

Eine besondere Freude war die Ehrung

der diesjährigen Jubilare. Für 50 Jahre

Mitgliedschaft wurde mit einer Nadel

und Urkunde der Landesvereinigung

Hartmut Dyck, Neustadt und für 25

Jahre Mitgliedschaft mit einer Urkunde

Nicole de Leve, Nienburg und Wolf-

Rüdiger Metje, Nienburg geehrt.

Da zum Thema Vorschau und Verschie-

denes keine Vorschläge vorlagen,

leitete Uwe Lange zum gemütlichen

Teil über und lud zu dem köstlichen

warmen Buffet aus der Küche des

Waldhotel „Krähe“ ein. Nach diesem

reichlichen Genuss mit diversen Ge -

tränken und sehr angeregten Beiträgen

und Unterhaltungen wurde mit Dank

an den Vorsitzenden der Abend

beschlossen.

Friedel Berghorn

Bezirksgruppe Nienburg

VSVI-Information April 2018 | 51

Auch Bauingenieurstudenten der Ingenieurschule in Minden/

Westfalen schauten bei der Bezirksgruppe Nienburg vorbei

Uwe Lange (re.) gratuliert Hartmut Dyck für 50 Jahre

Mitgliedschaft

Jahreshauptversammlung 2018

Ehrung der Jubilare: Hartmut Dyck, Neustadt, Nicole de Leve, Nienburg,

Vorsitzender Uwe Lange, Wolf-R. Metje Nienburg (v.l.)

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Bezirksgruppe Ostfriesland

52 | VSVI-Information April 2018

Fotos: Heiko Schürmann

Exkursion nach Lissabon im Oktober 2017Unsere Exkursion 2017 führte uns vom

1. bis 5. Oktober in die Hauptstadt

Portugals, nach Lissabon. Auf die 29

Teilnehmerinnen und Teilnehmer war-

tete eine der interessantesten Städte in

Europa. Früh morgens war Abfahrt bei

der Straßenmeisterei Leer. Auf dem

Weg zum Flughafen Amsterdam-

Schiphol gab es zum Kaffee Krintstut

(Rosinenbrot) nach ostfriesischer Art.

Am Flughafen Lissabon begrüßte uns

Reiseleiter Filipe Alves, unser Begleiter

für die nächsten fünf Tage. Auf dem

Weg zum Hotel gab er uns mit einer

kleinen Stadtrundfahrt schon einen

ersten Eindruck von der Stadt.

Am zweiten Tag ging es mit dem Bus

wieder ins Verkehrsgewühl. Wir besich-

tigten wichtige Sehenswürdigkeiten,

wie unter anderem den Torre de Belém,

Padrão dos Descobrimentos (Denkmal

für Seefahrer), sahen uns von außen

den Präsidentenpalast an und gingen in

die berühmte Konditorei Pasteis de

Belém. Am Nachmittag fuhren wir in

die Altstadt Lissabons Alfama. Wir run-

deten den Tag mit einer Schifffahrt auf

dem Tejo ab. Nachdem wir historische

Straßenbahnen und steile Straßen

sahen, fuhren wir nun unter der Brücke

„Ponte 25 de Abril“ durch und kamen

uns fast vor, als wären wir in San

Francisco. Die Brücke ähnelt sehr der

Golden Gate Bridge.

Am dritten Tag ging es dann auch mit

dem Bus über diese Brücke nach Évora,

einer historischen Stadt im Landesinne-

ren mit der Auszeichnung Weltkultu-

rerbe. Imposant waren die Straßen der

Altstadt, die Kathedrale, die einmal

Königssitz war, der Park und die Kno-

chenkapelle, ein Kirchengebäude, an

dessen Wänden menschliche Gebeine

gestapelt sind.

Am vierten Tag fuhren wir mit dem

Bus in eine historische Stadt. Zunächst

machten wir aber an der Flussmün-

dung des Tejo Station, in Estoril und

Cascais. In diesen touristischen Bade -

orten genossen wir am Strand den

Blick auf den Atlantik. Es ging weiter

nach Sintra, einer Kleinstadt 25 Kilome-

ter westlich von Lissabon. Bekannt ist

der Ort, welcher ebenfalls Weltkultur -

erbe ist, vor allem durch seine zum Teil

jahrhundertealten Paläste, die Touristen

aus aller Welt anlocken. Nachdem uns

der Nachmittag zur freien Verfügung

stand, fuhren wir am Abend in die

Alfama und genossen einen herrlichen

Fadoabend bei leckerem portugiesi-

schem Essen und Wein. Fado ist ein

portugiesischer Musikstil. Die Sänger

werden von Gitarren begleitet.

Bevor uns am letzten Tag der Abflug

bevorstand, lernten wir noch das neue

Lissabon kennen. Wir besichtigten den

Vor dem Torre de Belem Knochenkapelle in Evora

Lissabon Sintra

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Page 53: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Bezirksgruppe Ostfriesland

VSVI-Information April 2018 | 53

Stadtteil Parque das Nações. Hier fand

1998 die EXPO Weltausstellung statt.

Der Stadtteil hat sich nach der Weltaus-

stellung zu einem neuen Stadtviertel

mit zahlreichen kulturellen und sport-

lichen Institutionen entwickelt. Hier

konnten wir auch die Brücke „Ponte

Vasco da Gama“, die zur Expo erbaut

wurde, sehen. Sie ist mit 17 Kilometer

einer der längsten Brücken der Welt

und die längste in Europa.

Heiko Schürmann

Fotos: Heiko Schürmann

Vor dem Torre Vasco da Gama Vor dem Torre Vasco da Gama

Im Rahmen einer kleinen Kooperation

mit der niederländischen Ingenieur-

Vereinigung KIVI (Koninklijk Instituut

Van Ingenieurs) organisierte der Vor-

stand der Bezirksgruppe Ostfriesland

die Exkursion der Niederländer.

Am 13. Oktober 2017 besichtigten wir

mit der 15-köpfigen Gruppe den Bau

des Hafentunnels Cherbourger Straße

in Bremerhaven. Obwohl die Nieder-

länder Baumaßnahmen dieser Art

kennen, waren sie doch beeindruckt

von diesem Bauwerk, das mit einem

Bauvolumen von circa 180 Millionen

Euro vom Magistrat der Stadt Bremer-

haven in Auftrag gegeben wurde.

Das Projektmanagement hat die BIS

(Bremerhavener Gesellschaft für

Investitionsförderung und Stadtent-

wicklung mbH). Die BIS gestaltete

dann auch den Fachvortrag über den

Bau des Tunnels und die anschließende

Führung auf der Baustelle.

Fachexkursion niederländischer Ingenieure in Bremerhaven

Fotos: Heiko Schürmann

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Bezirksgruppe Ostfriesland

54 | VSVI-Information April 2018

Der Hafentunnel ist Teil der zukünfti-

gen Verkehrsanbindung des Übersee-

hafens mit der Autobahn A 27. Der

Tunnel Cherbourger Straße wird als

sogenannter Offener Trog mit einer

Nordröhre (1848 Meter Länge) und

einer Südröhre (1659 Meter Länge)

gebaut. Bei der Trogbauweise wird für

die Tunnelführung in einer Art langge-

streckter Baugrube in einzelnen Bau-

abschnitten Erdreich ausgehoben und

mit einer Betonsohle versehen. Die

Seiten werden durch Betonwände sta-

bilisiert. Abschließend werden die

offenen Röhren mit einer Abdeckung

versehen. Der Tunnel wird künftig als

zweistreifiger Tunnel in einer Röhre im

Gegenverkehr betrieben. Die Inbe-

triebnahme soll 2020 erfolgen.

Der Tag wurde in einem Fischrestaurant

im alten Fischereihafen abgerundet.

Heiko Schürmann

Zum Jahresabschlusstreffen der

Bezirksgruppe Ostfriesland trafen sich

am 16. November 2017 36 Teilnehmer

im „Landhaus Feyen“ in Mittegroße-

fehn, eine erfreulich hohe Resonanz.

Unser Erster Vorsitzender Hilko Kruse-

Edenhuizen berichtete zunächst über

unsere Unternehmungen Jahr 2017,

untermalt mit Bildern von dem Fach-

vortrag mit Besichtigung des BAU-ABC

in Rostrup und von der Exkursion nach

Lissabon.

Leider fand die Radtour trotz zweier

angesetzter Termine aufgrund der

geringen Anmeldungen nicht statt.

Wir besprachen das Thema Radtour

und erfragten die Meinung der Mitglie-

der. Im Ergebnis wollen wir 2018 noch

einmal einen Versuch starten und

planen nun für den 3. Juni eine Rad-

tour an der Ems südlich von Leer.

Nach der Vorstellung des Programms

für 2018 wurden folgende Jubilare

geehrt:

Für 50 Jahre Mitgliedschaft:

Günter Mossau. In Abwesenheit:

Rudolf Dinkela, Friedrich Bornemann

und Dieter Wagner.

Für 25 Jahre Mitgliedschaft: Johann

Bohlen, Volker Schnackenberg und

Johann Tebben. In Abwesenheit:

Herbert Buss und Jan Brouwer.

Die Veranstaltung endete mit einem

gemeinsamen Grünkohlessen.

Heiko Schürmann

Jahresabschlusstreffen 2017

Volker Schnackenberg Johann Tebben

Günter Mossau Johann Bohlen

Fotos: Heiko Schürmann

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Landesvereinigung Niedersachsen

Veranstaltungen in NiedersachsenLANDESVEREINIGUNG NIEDERSACHSENSiehe auch www.vsvi-niedersachsen.de

8. Juni 2018Jahreshauptversammlung in Verden

21. September 2018HerbstexkursionAutostadt Wolfsburg

Bezirksgruppe Braunschweig31. Mai 2018 Mitgliederversammlung in Wolfenbüttel

September 2018 Halbtagesexkursion

Februar 2019 Neujahrsempfang

Bezirksgruppe Celle3. Mai 2018Tagesexkursion nach Bremerhaven undWilhelmshaven: Besuch der BaustelleHafenanbindung A27 (CherbourgerTunnel) und des Jade-Weser-Ports

12. Juli 2018Grillabend in Hermannsburg

18. Oktober 2018Tagesexkursion nach Lüneburg undHamburg: Besuch beim SchiffshebewerkScharnebeck und des Miniaturwunder-landes Hamburg

Bezirksgruppe HamelnEnde Mai 2018Wasserschloss Hülsede

19. bis 21. Oktober 2018Herbstexkursion mit der Bez. Gr. Hildesheim zur Petersdorfer Brückebei Malchow (Mecklenburgische Seenplatte)

Bezirksgruppe Hannover17. April 201814.15 Uhr, Halbtagsexkursion „NDRFunkhausbesuch“Wir starten mit Kaffee und Kuchen in der NDR-Kantine, danach folgt diezweistündige Führung mit Blick hinterdie Kulissen von Radio und Fernsehen

31. Mai 2018„Spargel satt“, Gasthof Tegtmeyer,Engelbostel

16. August 2018Halbtagsexkursion „10/17“ – 2. Teil

Bezirksgruppe Emsland26. April 201815.30 Uhr, Mitgliederversammlung inder Gaststätte Röckers, Meppen-Helte,mit einem Fachvortrag

8. Juni 2018Jahreshauptversammlung in Verden

27. Juli 2018Kurzexkursion „ins Moor“

23. August 2018Kurzexkursion nach Nordhorn (Besichti-gung der Baustelle Ortsumgehung)

20. bis 21. September 2018Herbstexkursion nach Bremerhaven und Stade

Bezirksgruppe Lüneburg19. April 2018Halbtagsexkursion nach HamburgBesichtigung der „Hamburger Unterwel-ten“ mit anschließendem Besuch desMuseumsschiffes Rickmer Rickmers

1. Juli 2018Familienradtour um Amelinghausen

18. bis 20. August 2018 (Sa.–Mo.)Studien- und Kulturfahrt nach Münchenmit Isarfloßfahrt, zusammen mit denBezirksgruppen Stade und Verden

Bezirksgruppe Northeim13. April 2018HalbtagsexkursionB27/A44/B452 bei Reichensachsen

12., 13. oder 14. Juni 2018 Exkursion ÖPP Projekt BAB A7 zw. Bockenem und Göttingen

23. bis 26. August 2018Jahresfahrt 2018 Lausitz

16., 17. oder 18. Oktober 2018Besichtigung Firma Sartorius in Göttingen

Bezirksgruppe OstfrieslandFrühjahr 2018Fachvortrag und Besichtigung Baustelle„Verbreiterung der A31“ zwischenNeermoor und Riepe

3. Juni 2018Radtour im Bereich Ems, südlich Leer

19. bis 20. Oktober 2018Exkursion nach Friesland (Niederlande)mit Besuch in Leeuwarden

15. November 2018Jahresabschlussveranstaltung

Bezirksgruppe Stade18. bis 20. August 2018 Gemeinsame Isarfloßfahrt (Partnerreise)der Bezirksgruppen Lüneburg, Stadeund Verden nach München mit dem ICEvon Bremen

Bezirksgruppe Verden12. April 201816.30 Uhr, Erster Stammtisch für Mit -glieder und Gäste, Fachvortrag und Vor-besprechung der Studienreise nach Leip-zig, Ort: Haags Hotel Niedersachsenhofin Verden, Lindhooper Straße 97

27. bis 30. April 2018Viertägige Studienreise nach Leipzig und Umgebung mit Fach- und Kulturpro-gramm, Anmeldeschluss: 15. Februar2018

8. Juni 2018Mitgliederversammlung der Landes-vereinigung in Verden

18. bis 20. August 2018 Gemeinsame Isarfloßfahrt (Partnerreise)der Bezirksgruppen Lüneburg, Stadeund Verden nach München mit dem ICEvon Bremen

21. September 2018Exkursion der Landesvereinigung indie Autostadt Wolfsburg

22. November 201816.30 Uhr, Dritter Stammtisch für Mitglieder und Gäste, Fachvortrag,Rückblick 2018, Ausblick 2019Ort: Haags Hotel Niedersachsenhof in Verden, Lindhooper Straße 97

VSVI-Information April 2018 | 55

Bei einem Treffen der Bezirksgruppenvorsitzenden wurde nochmals einmütig festgestellt, dass Gäste bei den Veranstaltungen aus anderen Bezirksgruppen stets willkommen sind. Von dieser Möglichkeit sollte im Sinne eines guten Zusammenhaltes unserer Vereinigung reger Gebrauch gemacht werden.

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Landesvereinigung Bremen

56 | VSVI-Information April 2018

Der Gesetzgeber hat mit der Reform

des Werkvertragsrechts und der hiermit

einhergehenden Anpassungen des

Bauvertragsrechts sowie des Architek-

ten- und Ingenieurrechts zu Beginn

2018 neue Rahmenbedingungen unter

anderem für die Ausschreibung und

Abwicklung von Bauverträgen geschaf-

fen. Auch für den gesamten Hand-

lungsraum der Architekten und Ingeni-

eure ergeben sich diverse Neuerungen.

Dies hat die VSVI Bremen zum Anlass

genommen, um die zweite Vortragsver-

anstaltung zu aktuellen Themen zu

organisieren.

Während bereits die erste Vortragsver-

anstaltung zur Thematik Fortschreibung

DIN 18300 mit dem Schwerpunkt

Homogenbereiche gut besucht war, in

der von Dr. Gerd von Bloh der Umgang

mit den damit einhergehenden Neue-

rungen dargestellt wurde, sprengte das

Interesse an der Reform des Werkver-

tragsrechts fast die räumlichen Verfüg-

barkeiten des Veranstaltungsortes in

der Ingenieurkammer Bremen.

Somit startete die VSVI Bremen in das

Jahr 2018 mit einer bestens besuchten

Veranstaltung. Fast 50 Teilnehmerinnen

und Teilnehmer wollten sich über die

Neuerungen des Werkvertragsrechts

informieren lassen. Die Zusammenset-

zung der Interessierten spiegelt die

Grundsätze der Vereinigung der Stra-

ßenbau- und Verkehrsingenieure wie-

der, da sich zu dieser Veranstaltung

sowohl Mitglieder als auch Nichtmit-

glieder einfanden, deren Zusammen-

setzung aus Verwaltung, Ingenieurbü-

ros und Bauindustrie breit gestreut war.

Genau auf diese Konstellationen ist die

VSVI ausgerichtet, attraktiv für die Mit-

glieder, aber auch für Dritte, die sich

über fachliche Themen informieren

wollen. Ferner ist so der unmittelbare

Austausch zwischen den gemeinsam

handelnden Akteuren im Bauprozess

gewährleistet.

Dr. Jan Erik Jasper, Fachanwalt für Ver-

gaberecht und für Bau- und Architek-

tenrecht (GVP – Rechtsanwälte Bre-

men) informierte zu dem oben

genannten Thema. Er gab einen kurzen

Einblick in die Reform und Veranlas-

sung und legte die zu erwartenden

Auswirkungen auf die Umsetzung von

Bau- und Ingenieurverträgen dar. Ohne

in diesem Artikel die Bandbreite der

festzustellenden Änderungen aufzei-

gen zu können, ist festzuhalten, dass

es sich um gravierende Änderungen im

Bau- und Projektgeschäft handelt. Das

neue Vertragsrecht, das am 1. Januar

2018 in Kraft trat, wird die Bauschaf-

fenden in Zukunft sehr intensiv

beschäftigen, da auf Grundlage des

vorgelegten Gesetzestextes viele Frage-

stellungen offen bleiben. Ganz konkret

geht es um die Funktionsfähigkeit der

VOB/B, um das geänderte Anordnungs-

recht, um geänderte Modalitäten in

Bezug auf Vergütung und Nachtrags-

prüfung. Ein bunter Blumenstrauß an

neuen Themen, der sich nun in den

nächsten Wochen entfalten wird und

zu dem sich viele Fragen aufwerfen.

Einige Fragen konnte der Referent

bereits verbindlich und abschließend

beantworten. Andere Themen lassen

Interpretationsspielräume zu, die sich

erst aus den konkreten Fragestellungen

der Zukunft ergeben werden.

Wir können gespannt sein, wie mit den

einzelnen Punkten zukünftig umgegan-

gen wird und umzugehen ist, wie die

Anpassung der VOB/B an die geänder-

ten Rahmenbedingungen, die für die

zweite Jahreshälfte 2018 angekündigt

ist, konkret aussehen wird und wie bis

dahin die Vergabestellen auf die geän-

derten Rahmenbedingungen reagieren

werden.

Zum Abschluss der Veranstaltung ergab

sich noch die Möglichkeit zu einer kur-

zen Netzwerkpflege, auch dafür steht

die VSVI. Viele Teilnehmerinnen und

Teilnehmer kennen sich aus dem lau-

fenden Projektgeschäft und können

konkrete Aspekte aus dem Fortbil-

dungsthema bereits in die aktuelle

Arbeit übernehmen. So stellen wir uns

Veranstaltungen der VSVI vor; wir wer-

den auch in Zukunft neben dem gro-

ßen „Bremer VSVI-Seminar“, das

erneut im März stattgefunden hat,

aktuelle Themen aufgreifen, um dem

satzungsgemäßen Zweck der Fort- und

Weiterbildung gerecht zu werden.

Markus Mey

Reform Werkvertragsrecht Fortbildungsveranstaltung in Bremen

Fotos: Stefan Pohl

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Landesvereinigung Bremen

Geburtstage / Jubilare / Neue Mitglieder

Mai bis August 2018

Neue Mitglieder Wir gedenken unseres verstorbenen Mitgliedes

VSVI-Information April 2018 | 57

25 Jahre Mitgliedschaft

50 Jahre Mitgliedschaft

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58 | VSVI-Information April 2018

Landesvereinigung Bremen

Adressen VSVI BremenVereinigung der Straßenbau- und Verkehrs ingenieure der Freien Hansestadt Bremen e.V.

www.vsvi-bremen.deGeschäftsstelle: Britta BerningBürgermeister-Spitta-Allee 1828329 BremenTel. 0421 20349-133Fax 0421 20349-34Mail: [email protected]

Vorstand

1. VorsitzenderDipl.-Ing. Markus Meyc/o BPR Dipl.-Ing. Bernd F.Künne & Partner, BeratendeIngenieure mbBOstertorstraße 38/3928195 BremenTel. 0421 33502-0Fax 0421 33502-33Mail: [email protected]

2. Vorsitzender,GeschäftsführerDipl.-Ing. Enno Wagenerc/o Magistrat der Stadt BremerhavenAmt für Straßen- und Brückenbau Fährstraße 2027568 BremenhavenTel. 0471 590-2184Fax 0471 590-2077Mail: [email protected]

KassenführungDipl.-Ing. Lars Kellerc/o F. Winkler GmbH & Co. KGHemelinger Hafendamm 2228309 BremenTel. 0421 27743-0Fax 0421 34690-54Mail: [email protected]

Fortbildung, Wissen-schaft und Nachwuchs-förderungProf. Dr.-Ing. Carsten-Wilm Müllerc/o Hochschule BremenLabor für Verkehrswesenund Städtebau (LaVeS)Neustadtswall 30, Gebäude AB, Raum 712, FB 328199 BremenTel. 0421 59 053-480Fax 0421 59 053-479Mail: [email protected]

Organisation und VeranstaltungenDr.-Ing. Jens Ritterc/o pb+Ingenieurgruppe AGHenrich-Focke-Straße 1328199 BremenTel. 0421 174 63-31Fax 0421 174 63-33Mail: [email protected]

Mitglied im AK Seminar-leiter Niedersachsen/Bre-men und im Koordinie-rungsausschussDipl.-Ing. Enno Wagenerc/o Magistrat der Stadt BremerhavenAmt für Straßen- und Brückenbau Fährstraße 2027568 BremenhavenTel. 0471 590-2184Fax 0471 590-2077Mail: [email protected]

Öffentlichkeitsarbeit und InteressenvertretungDipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Aschauerc/o August Reiners Bauunternehmen GmbHArberger Hafendamm 1628309 BremenTel. 0421 4107-120Fax 0421 4107-123Mail: [email protected]

Strategie und NachwuchsförderungDipl.-Ing. Brigitte Pieperc/o Amt für Straßen und VerkehrHerdentorsteinweg 49/5028195 BremenTel. 0421 361-9300Fax 0421 361-9448Mail: [email protected]

Geplante Veranstaltungen der VSVI Bremen

Fachveranstaltung zum Thema Barrierefreiheit Am 29. Juni 2018 findet ab 12 Uhr in

Kooperation zwischen der Hochschule

Bremen und der VSVI eine Fachveran-

staltung statt, die besonders für Planer

interessant sein dürfte. Genauere Infor-

mationen werden kurzfristig veröffent-

licht.

Bauvorhaben Kühne & Nagel / Dei-cherhöhung Innenstadtstrecke /Sanierung HochwasserschutzwandTiefer / Tieferarkaden Es Ist eine Fachexkursion zu den vorste-

hend genannten Punkten vorgesehen.

Alle drei Themenbereiche könnten in

der Örtlichkeit begangen werden.

Im Detail ist angedacht, für circa 30 bis

60 Minuten eine Begehung des Weser -

ufers zu machen. Derzeit wird geprüft,

wo im Anschluss daran die Kurzvor-

träge zu den benannten Themenberei-

chen in Anspruch vorgestellt werden

können. Geplant für August 2018.

Zweitägige Fachexkursion nachHannover/Minden Voraussichtlich am 27./28. September

2018 ist eine Zwei-Tage-Exkursion nach

Minden/Hannover geplant.

In Minden sollen die Schachtschleuse

und der RegioPort besichtigt werden.

In Hannover wird der Südschnellweg

als Exkursionsziel vorgesehen. Die

Übernachtung wird voraussichtlich in

Hannover stattfinden. Details befinden

sich derzeit in der Planung.

Mitgliederversammlung 2018Die diesjährige Mitgliederversammlung

findet am 16. Mai statt. Um 14 Uhr

beginnen wir mit einer Fachexkursion

zum Thema Mobilität. Die BSAG ist der

passende Ort für dieses Thema. Um 16

Uhr beginnt dann die eigentliche Mit-

gliederversammlung.

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Adressen

Vereinigung der Straßenbau-und Verkehrs -ingenieure in Niedersachsen e.V.Geschäftsstelle:Martina HoffmannEichstraße 19 30161 HannoverTel. 0511 / 32 53 60 Fax 0511 / 32 56 53www.vsvi-niedersachsen.de [email protected]

PräsidiumPräsident Hon.-Prof. Dipl.-Ing. Markus BrockmannRosenrotweg 331787 HamelnTel. 05151 / 27849tagsüber:Tel. 05151 / 607 178Fax 05151 / 607 [email protected]

Vizepräsident und SchatzmeisterDipl.-Ing. Hans Schnibbec/o Gottfried Stehnke Bauun-ternehmung GmbH & Co. KGKoppelstraße 2827711 Osterholz-ScharmbeckTel. 04791 / [email protected] FortbildungDipl.-Ing. Oliver Iversen Stadt WolfsburgPorschestraße 4938440 WolfsburgTel. 05361 / 28 21 [email protected]

Berufsständische Fragen und Geschäftsführung Dipl.-Ing. Joachim Grupec/o Stadt WolfsburgGB Straßenbau und Projekt -koordinationPorschestr. 4938440 WolfsburgTel. 05361/ 28 - 21 [email protected]

Organisation und VeranstaltungenDipl.-Ing. Claus Peter SchüttKemna Bau Andreae GmbH& Co. KGLohweg 4230559 HannoverTel. 0511 / [email protected]

Medien und Verbindung zur RedaktionM.Eng. Katja PottStadt WolfsburgPorschestraße 4938440 [email protected]

Braunschweig 011. VorsitzenderDipl.-Ing. Heiko Langec/o NLStBV GB WolfenbüttelSophienstraße 538304 WolfenbüttelTel. 05331 / [email protected]. VorsitzenderProf. Dr.-Ing. Holger LorenzlFachhochschule LübeckUniversity of Applied SciencesFachbereich BauwesenLabor für VerkehrswegebauMönkhofer Weg 23923562 LübeckTel. 0451 / [email protected]

OrganisationDipl.-Ing. Edgar HartwigFöhrenhorst 103 38440 Wolfsburg Tel. 05361 / 371 58RedakteurDipl.-Ing. Hartmut PoggenklasMax-Planck-Straße 4138104 BraunschweigTel. 0531 / 37 32 [email protected] und KassenführerDipl.-Ing. Henning Römerc/o Fa. August ReinersVolkmaroder Straße 3738104 BraunschweigTel. 0531 / 23721 - [email protected]

Celle 021. VorsitzenderDipl.-Ing.(FH)Siegmar Deppingc/o SirameDes & S.DEPPINGConsult, Trift 2829342 WienhausenTel. 05149 / 98 70 [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Klaus ObertAm Brunnen 12, 29229 CelleTel. 05141 / 5 11 [email protected]. Holger Gralherc/o KreisstraßenmeistereiLanger Balkenweg29331 LachendorfTel. 05141 / 9 16 66 40SchriftführerDipl.-Ing. Dirk Rother c/o Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbHSprengerstraße 38 c29223 CelleTel. 05141 / 93 [email protected]

Hameln 031. VorsitzenderDipl.-Ing. Dietmar Kretschmer164er Ring 7, 31785 HamelnTel. 05151 / 823 70 [email protected]. Vorsitzender Dipl.-Ing.Sven Diehn c/o NLStBV GB Hameln Roseplatz 5, 31787 HamelnTel. 05151 / [email protected] Mitarbeiter Dipl.-Ing. Burkhard BuchlerRuschenbrink 4 31787 Hameln Tel. 0172 6630880burkhard.buchler@nlstbv-niedersachsen.deKassenwartDipl.-Ing. Holger Smitsc/o NLStBV GB HamelnRoseplatz 5, 31787 HamelnTel. 05151 / 607 - [email protected]

Hannover 041. VorsitzenderDipl.-Ing. Stefan Gramplerc/o Stadt HannoverFachbereich TiefbauNeue-Land-Straße 2 30625 HannoverTel. 0511 / [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Lutz Kirschc/o Emch+Berger Projekt GmbHBaringstraße 830159 HannoverTel. 0511 / [email protected] Heimsothc/o Emch+Berger Projekt GmbHBaringstraße 830159 HannoverTel. 0511 / 36599-22

Hildesheim 051. VorsitzenderDr.-Ing. Holger Pabschc/o Ing. Büro Pabsch & PartnerBarienroder Str. 23 31139 HildesheimTel. 05121 / [email protected]. VorsitzenderMichael Stein, c/o KEMNA BauLohweg 44, 30559 HannoverTel. 0511 / [email protected]. Martin Keilc/o Stadt HildesheimMarkt 3, 31134 HildesheimTel. 05121 / 301 - 36 12Schrift- und KassenführerBauing. grad. Fritz IgelVon-Wintheim-Str. 531141 HildesheimTel. 05121 – 84697 [email protected] MitarbeiterAndreas GummertHaferkamp 11, 31061 AlfeldTel. 05181 / 253 [email protected]

Emsland 061. VorsitzenderDipl.-Ing. Detlev ThiekeLandkreis EmslandFachbereich StraßenbauOrdeniederung 149716 MeppenTel. 05931 / 44 15 66Fax: 05931/[email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Jochen BrandewiedeLudwigstraße 2249716 MeppenTel. 05931 / 1 28 [email protected]ührerDipl.-Ing. Ernst KockNLStBV GB LingenStraßenmeisterei PapenburgOldenburger Straße 2826871 PapenburgTel. 04962 / 9 96 11-0KassenwartDipl.-Ing. Werner Moldec/o Bauunternehmung August Mainka GmbH & Co.Darmer Esch 74, 49811 LingenTel. 0591 / 800 06-618

Lüneburg 071. VorsitzendeDipl.-Ing.Manuela Kapak-Wendtc/o SM UelzenHoldenstedter Straße 9229525 UelzenTel. 0171 / 325 16 [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. André NovotnyIgbv Ingenieurgesellschaft fürBau- u. Vermessungswesen W. Odermann – H. KrauseKäthe-Krüger-Straße 1721337 LüneburgTel. 04131 / [email protected]. Thomas Rohlfing,c/o SM DannenbergLüneburger Straße 1729451 DannenbergTel. 05861 / 97 56 70SchriftführerinDipl.-Ing. Daniela HeitschIgbv Ingenieurgesellschaft für Bau- u. Vermessungswesen W. Odermann – H. KrauseKäthe-Krüger-Straße 1721337 LüneburgTel. 04131 / [email protected]

Nienburg 081. VorsitzenderDipl.-Ing. Uwe LangeSonnengarten 1431582 NienburgTel. 05021 / [email protected]

2. VorsitzenderB.Sc. Martin GerdesAn der Alpheide 2931582 NienburgTel. 05021 / [email protected] SchusterBalger Straße 9, 31609 BalgeTel. 04257 / 417RedakteurDipl.-Ing. Friedrich BerghornAuf dem Acker 831592 StolzenauTel. 05765 / 94 27 28

Northeim 091. VorsitzenderDipl.-Ing. Hans-Heiko Keppelc/o Eurovia Teerbau GmbHLindenstraße 28 37520 Osterode Tel. 05522/5098-32 [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Hendrik Weitemeierc/o Ingenieurbüro WeitemeierKiefernweg 1137127 DransfeldTel. 05502 / [email protected]ührerDipl.-Ing. Belinda Bleibaum c/o Ingenieurburo LuhningMuhlenstraße 25 37154 Northeim Tel. 05551 / [email protected]. Christian Reppinc/o Stadt PattensenLudwig-Erhardt-Str. 3530982 PattensenTel. 05101 / [email protected]

Oldenburg 101. VorsitzenderDipl.-Ing. Gunnar Hirschc/o Ingenieurbüro HirschEike-von-Repkow-Straße 32a26121 OldenburgTel. 0441 / [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Wilhelm GrünefeldGrunefeld IngenieurberatungIm Schilf 24 26133 Oldenburg Tel. 0441-48 55 320 [email protected]. Huseyin AkkurtSTRABAG AG Direktion Nordwest Bereich Weser-Ems/Gruppe WilhelmshavenAm Esch 19 26349 JaderbergTel. 04454 / 9779 103 [email protected]

Osnabrück 111. VorsitzenderDipl.-Ing. Jürgen Schmidtc/o Stadt OsnabrückFD VerkehrsanlagenHasemauer 149074 OsnabrückTel. 0541 / 323 - [email protected]. Vorsitzender undSchriftführerDipl.-Ing. Horst Dallmannc/o Hermann DallmannGmbH & Co. KGWiesenweg 7, 49565 BramscheTel. 05461 / [email protected]. Lars Renziehausenc/o Oevermann Verkehrswe-gebau GmbHElbestraße 6049090 OsnabrückTel. 0541 / 69 118 - 10

Ostfriesland 121. Vorsitzender Dipl.-Ing. Hilko Kruse-Eden huizen, STRABAG AGDirektion Nordwest,Bereich Weser-EmsRaiffeisenstr. 7, 26603 AurichTel. 04941 / 9 50 17 [email protected]

2. VorsitzenderDipl.-Ing. Heiko Schürmannc/o NLStBV – GB AurichEschener Allee 3126603 AurichTel. 04941 / 9 51 - [email protected] Dipl.-Ing. Anke Beckc/o Stadt NordenAm Markt 39, 26506 NordenTel. 04931 / 923 - [email protected]ührerDipl.-Ing. Christian JanssenMatthäi BauunternehmenSternkamp 1426655 WesterstedeTel. 04488 / 511 - [email protected]. Arnold BußFohrenstraat 4 26629 Großefehn Tel. 04943 / [email protected]

Stade 131.Vorsitzender+SchriftführerDipl.-Ing. Adrian AndresFreie und Hansestadt HamburgBezirksamt HarburgTiefbauabteilungHarburger Rathausplatz 421073 HamburgTel. 040 42871 [email protected]. Vorsitzender + Kultur undInformationDipl.-Ing. Ralf Ratajczak Kreisstraßenmeisterei Sand-bostel Greftstraße 127446 Sandbostel Tel. +49 4761 983 [email protected]. Geol. Jens Schmitz Ingenieurgesellschaft Dr. Beusse mbH Elsterbogen 18 21255 Tostedt Tel. +49 163 7733877

Verden 141. VorsitzenderDipl.-Ing. Hans Schnibbec/o Gottfried Stehnke Bauun-ternehmung GmbH & Co. KGKoppelstraße 2827711 Osterholz-ScharmbeckTel. 04791 / [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Ulrich Frickec/o Kreisstraßenmeisterei VerdenSchnuckenstall 127283 Verden/AllerTel. 04231 / [email protected]ührerDipl.-Ing. Ralph Bentec/o Matthäi BauunternehmenGmbH & Co. KGBrandenburger Straße 930855 LangenhagenBüro: Verden/AllerTel. 04231 / 766 [email protected]. Jens-Uwe Prützc/o EMS-JADE MISCHWERKE GmbH KG. für Straßen -baustoffeIn der Riede11 49692CappelnTel. 04471 / 88 [email protected]

April 2018

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Page 60: Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen ––––––––––––––––––––––––58 Impressum Herausgeber:

Die Bezirksgruppe Hildesheim besuchte gemeinsam mit Kollegen der Bezirksgruppe Hameln am 21. September 2017

die eindrucksvolle Baustelle des Hafentunnels in Bremerhaven. Aus dieser Zeit stammen die Aufnahmen auf dieser Seite.

Fotos: © Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (bis))

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