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Norddeutsche Grundstücksauktionen AG www.ndga.de · Tel. 0381 - 444 330 · Fax 0381 - 444 33 44 Baugrundstück in Ostseebad Binz/Insel Rügen - Pos. 33 Wohn- und Geschäftshaus in Graal-Müritz - Pos. 14 Wohn- und Geschäftshaus in Wolgast - Pos. 13 Wohnhaus in Brunsbüttel - Pos. 17 30. November 2019 | 1 1 :00 Uhr pentahotel Rostock Norddeutschlands größtes Grundstücksauktionshaus

Norddeutsche Grundstücksauktionen AG...Gemeinden, der Deutsche Bahn AG , dem Land M-V sowie der Bundes republik Deutschland (und i hren Gesellschaften Im Rahmen der anstehenden Winter-Auktion

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Page 1: Norddeutsche Grundstücksauktionen AG...Gemeinden, der Deutsche Bahn AG , dem Land M-V sowie der Bundes republik Deutschland (und i hren Gesellschaften Im Rahmen der anstehenden Winter-Auktion

Norddeutsche Grundstücksauktionen AGwww.ndga.de · Tel. 0381 - 444 330 · Fax 0381 - 444 33 44

Baugrundstück in Ostseebad Binz/Insel Rügen - Pos. 33

Wohn- und Geschäftshaus in Graal-Müritz - Pos. 14

Wohn- und Geschäftshaus in Wolgast - Pos. 13

Wohnhaus in Brunsbüttel - Pos. 17

30. November 2019 | 1 1 :00 Uhrpentahotel Rostock

Norddeutschlands größtes Grundstücksauktionshaus

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kunden unseres Hauses, seit 2001 versteigern wir Immobilien aus ganz Norddeutschland. Es ist uns gelungen, in dieser Zeit unsere Position als Marktführer vonJahr zu Jahr auszubauen. Seit September 2014 bieten wir unsere Dienstleistung auch in Schleswig-Holstein an und führen regelmäßigGrundstücksauktionen in der Hansestadt Lübeck durch! Wir arbeiten im Auftrag von Privatpersonen, privat- und öffentlich rechtlichen Unternehmen, Sparkassen und Banken, Private EquityUnternehmen, Nachlasspflegern und Insolvenzverwaltern, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Landkreisen, Städten und Gemeinden, der Deutsche Bahn AG , dem Land M-V sowie der Bundes republik Deutschland (und ihren Gesellschaften

, ).

Im Rahmen der anstehenden Winter-Auktion kommen insgesamt 33 Immobilien zum Aufruf.

Die im Katalog gemachten Angaben zum Zustand des jeweiligen Objektes dienen dazu, den Gesamtzustand beispielhaft wiederzugeben.Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben. Angegebene Jahresmieten sind Nettomieten, die Bezeichnung „für die ver-mieteten Flächen“ bedeutet, dass etwaig leerstehende Flächen bei der Angabe der Miete nicht mit einbezogen wurden. Seit Drucklegungkönnen sich die Leerstandsquote und andere Objektdaten verändert haben.Die aktuellen objektspezifischen Daten werden am Tage der Auktion verlesen. Ausschließlich diese Angaben sind für Käufer und Verkäuferverbindlich. Zwischenzeitliche Änderungen/ Ergänzungen zu den Objektangaben werden nicht laufend mitgeteilt.Unsere Kataloge sowie weitere Unterlagen zu den einzelnen Objekten können Sie bei uns – kostenlos – abrufen. Hinweise zum Ablauf der Auktion finden Sie auf Seite 4. Die Versteigerungs- und Vertragsbedingungen sind auf den Seiten 42 bis 46, das Muster des zu beurkundenden Vertrages ist auf der Seite 41 abgedruckt.Rund 200.000 Katalogleser aus 60 Ländern weltweit informieren sich regelmäßig über unsere Angebote. Etwa 45.000 Kunden habenunseren Newsletter abonniert und informieren sich im Internet über die Auktionen. Zu jeder Auktion werden mehrere Zehntausend Zei-tungsbeileger mit Hinweisen auf ausgewählte Objekte verteilt.Diese große Marktdurchdringung, die neutrale Bewertung durch das Auktionshaus und die Transparenz der Auktion bieten sowohldem Verkäufer als auch dem Käufer ein Höchstmaß an Sicherheit. Mit mehr als 5.500 versteigerten Immobilien und rd. 10.000.000 Euro Objektumsatz pro Jahr sind wir seit langem unangefochtenerMarktführer für die Versteigerung von Immobilien in ganz Norddeutschland.Für alle Versteigerungen, die wir durchführen, gilt folgendes: Mit Beurkundung von Gebot und Zuschlag kommt der Vertrag gemäß § 156 BGB i.V.m. § 311 b BGB verbindlich zustande.Die Auktionen werden notariell begleitet von den Notaren Patricia Körner und Bernd Köhn in Rostock.

Leitung der Auktion:

Wenn Sie weitere Kataloge bestellen, uns eine Adressänderung mitteilen möchten oder Fragen/Hinweise zu unseren Auktionenhaben, nutzen Sie bitte www.ndga.de/kontakt oder rufen Sie uns an.

Ernst-Barlach-Straße 4 · 18055 Rostock · Telefon 0381 / 444 330

VORGESTELLT

116. GRUNDSTÜCKS-AUKTIONSamstag, 30. November 2019 ab 11.00 Uhr pentahotel, Schwaansche Straße 6, 18055 Rostock

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E-Mail [email protected] • Fax 0381 / 444 33 44

ABGABE EINES GEBOTES

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An Norddeutsche Grundstücksauktionen AG Ernst-Barlach-Straße 4 18055 Rostock

IHRE GRUNDSTÜCKSAUKTION am 30. November 2019 in Rostock, im pentahotelam 11. März 2015 in Lübeck, media docks

Sehr geehrte Damen und Herren,ich beziehe mich auf das mit Ihnen geführte Gespräch. Hiermit gebe ich ein Gebot in Höhe von

€ ____________________________________ für die Pos. ____________________________________ ab.

Ich behalte mir vor, in der Auktion höher zu bieten.Ich möchte von der Zahlung der Bietungssicherheit (10 % vom Meistgebot, mindestens jedoch € 2.000,-) befreit werden und wünsche einelängere Frist zur Hinterlegung des Kaufpreises (acht Wochen anstatt einem Monat). Ich übersende Ihnen daher als Nachweis meiner Bonitäteine Kopie meines Konto-/ Depotauszuges/ Sparbuches oder eine Bankauskunft.Zudem übersende ich Ihnen eine Kopie meines Personalausweises und ggf. unseres beglaubigten Handelsregisterauszuges sowie mein steuer -liches Identifikationsmerkmal gem. § 139 Abgabenordnung.Mir ist bekannt, dass die vom Meistbietenden an das Auktionshaus zu zahlende Courtage am Auktionstag zu bezahlen ist.Die Courtage beträgt bei Zuschlagspreisen bis € 9.999,- 17,85 %, bei Zuschlagspreisen bis € 29.999,- 11,90 %, bei Zuschlagspreisen bis € 59.999,- 9,52 % und bei Zuschlagspreisen ab € 60.000,- 7,14 % jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Mit Erteilung und Beurkundung von Gebot und Zuschlag kommt der Vertrag gemäß § 156 BGB i.V.m. § 311 b BGB verbindlich zustande. Im Falledes Zuschlages an mich ist der notarielle Vertrag von mir persönlich zu unterschreiben. Mir ist bekannt, dass ausschließlich die am Auktionstagausgelobten Angaben zur Beschaffenheit des Objektes für Käufer und Verkäufer verbindlich sind.Ihren Katalog für die Auktion – inkl. der Versteigerungs- und Vertragsbedingungen (UR Nr. 1/2019/P vom 03.01.2019 der Notarin Patricia Körner,Rostock) und das Muster des zu beurkundenden Vertrages – sowie die Objektunterlagen habe ich erhalten und erkenne sie an.Gerichtsstand ist das Amtsgericht bzw. Landgericht des jeweiligen Ortes der Versteigerung, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstandzwingend vorschreibt.Das Auktionshaus / die Auktionatoren sind ermächtigt, die Daten hinsichtlich der Identifikationsmerkmale nach §§ 139 a ff AO an den beur-kundenden Notar weiterzugeben und sie zu speichern. Der/die Bieter wollen in folgendem Anteilsverhältnis erwerben:❒ Alleineigentum ❒ Miteigentum zu je ____________________________________ ❒ in Gesellschaft bürgerlichen RechtsSofern hier kein Anteilsverhältnis angegeben ist, wird zu gleichen Bruchteilen erworben.

Mit freundlichen Grüßen Dieses persönliche Gebot wird für die Auktion zugelassen:

(Unterschrift Absender) Unterschrift/Siegel des Auktionators

Ich möchte wie folgt bieten: ❒ persönlich ❒ telefonisch ❒ Festgebot ❒ Bietauftrag bis € _________________________

Absender (Bieter in der Auktion):

__________________________________________________________Name/Vorname/Firmierung

__________________________________________________________Geb. Datum/Geb. Name/Ort & Nr. des Handelsregisters/Name des Geschäftsführers

__________________________________________________________steuerl. Identifikationsmerkmal gem. § 139 Abgabenordnung

__________________________________________________________Straße PLZ Ort

__________________________________________________________Telefon Fax E-Mail

__________________________________________________________Ort Datum

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WICHTIGE HINWEISE UND AUKTIONSABLAUF Objektunterlagen Ausführliche Objektbeschreibungen (samt Grundrissen etc. – soweit vorhanden) können in unserem Büro eingesehen oder abgefordert werden. Besichtigung Besichtigungstermine stimmen Sie bitte mit uns ab. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren der Objekte auf eigeneGefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Verkehrssicherungspflicht für die Objekte liegt bei den Eigentümern.Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie die Objekte betreten oder befahren.Mindestgebot / persönliche Anwesenheit Wenn Sie auf ein Objekt bieten möchten, empfiehlt es sich, im Vorfeld der Auktion, eine Bieter-Vereinbarung (siehe Seite 3) mit uns zu treffen.Sie gelangen so in den Genuss von besonderen Vorteilen. Bieten Sie ohne schriftliche Vereinbarung mit, ist in jedem Fall die Bietungssicherheit am Tage der Auktion zu hinterlegen. Der Restkaufpreisist einen Monat nach Zuschlag zu begleichen. Bieten per Telefon Telefonisches Bieten ist möglich. Zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Auktionshaus auf oderSie füllen das auf Seite 3 abgedruckte Mindestgebot mit dem Hinweis aus, dass Sie telefonisch an der Auktion teilzunehmen wünschen. Wirweisen darauf hin, dass das Auktionshaus keine Haftung für das Zustandekommen der notwendigen Telefonverbindung übernimmt. Es stehenbis zu sechs Telefonleitungen zur Verfügung.Zuschlag und Beurkundung Der Zuschlag wird demjenigen erteilt, der das Meistgebot abgegeben hat. Mit Beurkundung von Gebot und Zuschlag kommt der Vertrag gemäߧ 156 BGB i.V.m. § 311 b BGB verbindlich zustande. Der Meistbietende wird unmittelbar nach Zuschlag um seine Legitimation (Personalausweisoder Reisepass) gebeten. Vertritt der Bieter einen Dritten oder eine Gesellschaft, ist es erforderlich, dies durch eine entsprechende Vollmacht(und ggf. Registerauszüge) in notarieller und grundbuchtauglicher Form zu belegen. Kann keine Vollmacht vorgelegt werden, wird derjenige, derdie Hand gehoben hat, als Meistbietender (Käufer) festgestellt. Außerdem wird sofort festgestellt, ob die Zahlung der erforderlichen Bietungs-sicherheit und der Courtage gewährleistet sind. Erst danach unterzeichnet der Auktionator das Zuschlagsprotokoll vor dem anwesenden Notar.Grundlage der Zuschläge sind unsere Allgemeinen Versteigerungs- und Vertragsbedingungen, (UR Nr. 1/2019/P vom 03.01.2019 der NotarinPatricia Körner, Rostock), die für die Auktionen in Rostock und Lübeck Gültigkeit haben. Das Vertrags muster und die Versteigerungs- und Ver-tragsbedingungen sind auf den Seiten 41 bis 46 abgedruckt und bei der Aufsichtsbehörde hinterlegt.Legitimation Sie benötigen zur Legitimation einen amtlichen Lichtbildausweis und beim Erwerb für eine Gesellschaft einen aktuellen Handelsregisterauszug.Bitte beachten Sie die erhöhten Anforderungen des seit 2017 geltenden neuen Geldwäschegesetzes bezüglich der Identitäts- und Risikoprüfung.Verbraucherverträge Nur für den Fall, dass die Vorschriften des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 Beurkundungsgesetz anzuwenden sind, wird die Beurkundung mit dem Ver-braucher in Abstimmung mit dem Notariat erfolgen.Neue Möglichkeit der Zahlung Seit 2018 können rund 50 Millionen Kunden der bundesweit 385 Sparkassen Echtzeitzahlungen nutzen. Wenn Sie Ihre Zugangsdaten für Ihr On-line-Banking dabeihaben, können Sie in der Kasse auf diesem Weg die Bietungssicherheit und die Courtage begleichen.Bietungssicherheit am Tage der Auktion Meistgebote bis € 2.000,– sind sofort vollständig zu hinterlegen, bei Meistgeboten bis € 20.000,– beträgt die Sicherheitsleistung pauschal € 2.000,– und bei Zuschlagspreisen über € 20.000,– beträgt die Sicherheitsleistung 10 %. Die Sicherheitsleistung ist in bar, als Verrechnungsscheckeines inländischen Kredit institutes oder durch Echtzeitüberweisung zu hinterlegen. Die Einlösung des Schecks muss unverzüglich gewährleistetsein. Der Restkaufpreis ist einen Monat nach Zuschlag zu hinterlegen. Bieter ohne Wohn-/Firmensitz in Deutschland haben zusätzlich eine Kos-tensicherheit von 15 % (mind. € 2.000,–) zu hinterlegen.Courtage Die vom Meistbietenden zu zahlende Courtage ist ebenfalls am Tage der Auktion zu begleichen. Sie beträgt inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuerbei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) bis € 9.999,– 17,85 %, bei einem Zuschlagspreis von € 10.000,– bis € 29.999,– 11,90 %, bei einem Zuschlagspreisvon € 30.000,– bis € 59.999,– 9,52 % und bei einem Zuschlagspreis ab € 60.000,– 7,14 %. Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer für Immobilien ab einem Meistgebot von mehr als € 2.500,– beträgt im Land Hamburg 4,5 %. In den Ländern Bremen,und Niedersachsen gilt ein Steuersatz von 5 %. In Mecklenburg- Vorpommern 6 %. In Brandenburg und Schleswig-Holstein 6,5 %.

Abkürzungsverzeichnis, Erläuterungen, Vertragsmuster Seite 40 bis 41, Versteigerungs- und Vertragsbedingungen Seiten 42 bis 464

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Ausführliche Beschreibungen unter ☎ 0381 / 444 330 5

AUKTION ROSTOCK · 30. November 2019 · AB 11.00 UHR

Lage (H5): LK Mecklenburgische Seenplatte. Eichhorst liegt ca. 10 kmsüdlich von Friedland und ca. 18 km nordöstlich von Neubrandenburgund dem Tollensesee. B 197 in ca. 5 km und A 20 in ca. 6 km. Das Objektliegt ruhig im Ortszentrum gegenüber dem Dorfteich. In der Umgebungstehen überwiegend Wohnhäuser und die ehemalige Gutsanlage mitangrenzendem See.Objekt: Die voll unterkellerten Gebäude wurden ca. 1964 errichtetund ca. 1993 teilmodernisiert (Fassadendämmung, Einbau von PVC-Thermofenstern, Kunststoff-Außen- und Holz-Wohnungstüren, eineÖl-ZH für beide Häuser, Dämmung der Kellerdecke). Wannenbädermit WC, überwiegend in einfacher, veralteter Ausstattung. Technischveraltete Elektroinstallation. Dach ist teilweise mit Wohnungen aus-gebaut. Insgesamt instandsetzungs- und modernisierungsbedürftigerZustand. Rückseitig Gärten mit Lauben und Schuppen. Auf demGrundstück steht ein Komplex mit 6 massiven Garagen (Wellasbest-dächer), wovon 2 Garagen zum Versteigerungsgegenstand gehörenund 4 Garagen im Eigentum Dritter stehen. Energieausweise: Nr. 3,4 – V, 91 kWh/(m²a), Öl, Bj. 1993. Nr. 5, 6 – V, 156 kWh/(m²a), Öl, Bj. 1993.Grundstück: ca. 9.265 m²Wohn-/ Nutzfläche: 28 Wohnungen mit ca. 1.723 m², davon

10 Wohnungen mit ca. 609 m² vermietetJahresmiete (netto): ca. € 34.967,- (für vermietete Wohnungen)

zzgl. Garagen/ -Gartenpacht p. a. ca. € 428,- Mindestgebot: € 175.000,-*

2 Mehrfamilienhäuser in 17098 Friedland OT Eichhorst, Eichhorster Straße 3, 4 und 5, 6 - teilweise vermietet - 1

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AUKTION ROSTOCK · 30. November 2019 · AB 11.00 UHR

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Lage (H5): Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Friedland liegtca. 25 km nordöstlich der Stadt Neubrandenburg/ Tollensesee ander B 197. Stadt Anklam ca. 24 km nordöstlich. A 20 ca. 23 km. DasObjekt befindet sich am nördlichen Ortsrand, ca. 850 m vom Marktentfernt.Objekt: Geschlossene Bauweise. Mehrfamilienhaus mit 2 rückseitigenAnbauten und Hinterhof. Baujahr nicht bekannt. Teilweise unterkellert.Stark sanierungsbedürftiger Zustand, eine Kernsanierung ist erfor-derlich. Massivbauweise. Ziegel- und Pappdächer. Putzfassade. PVC-Fenster. Medien wurden abgemeldet. Energieausweis gemäß EnEVnicht erforderlich.Grundstück: ca. 351 m²Wohn-/Nutzfläche: ca. 271 m², 5 WohnungenMindestgebot: € 1.000,-*

Mehrfamilienhaus - leerstehend -17098 Friedland, Schwanbecker Straße 5

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Lage (G5): LK Mecklenburgische Seenplatte. Trollenhagen liegt nörd-lich von Neubrandenburg und östlich des Tollense-Urstromtals. DieLandesstraße 35 (ehem. B 96) führt durch den Westen des Gemeinde -gebietes. Die AS Neubrandenburg-Nord an der A 20 ist in ca. 6 km zuerreichen. Im Gemeindegebiet befindet sich auch der Flughafen Neu-brandenburg. Das Grundstück liegt in der Kleingartenanlage Hellfeld. Objekt: Die Flurstücke sind Teil einer Vereinsgartenanlage. Vier derfünf Flurstücke grenzen aneinander. Flurstück 77/2 liegt separat amsüdöstlichen Rand der Anlage und erstreckt sich vermutlich hinter demZaun der Anlage auch auf die angrenzende Freifläche. Die Flurstückesind mit Gartenparzellen/Gartenlauben bebaut. Einige Gärten sind au-genscheinlich ungenutzt. Erschließung mit Wasser und Strom erfolgtüber vereinseigene Anlagen. Abwasserentsorgung erfolgt in pächter-eigene Sammelgruben. Keine parzellenscharfe Abgrenzung. Wegequeren die Flurstücke. Es ist Sache des Meistbietenden, die Eigentums-verhältnisse eigenständig zu klären. Außenbereich (siehe § 35 BauGB).Grundstück: ca. 14.089 m², FS 77/2, 83, 84, 85 und 88/1Jahrespacht (netto): ca. € 704,- Mindestgebot: € 5.000,-*

Grundstück - verpachtet -17039 Trollenhagen, in der Gartenanlage Hellfeld

Mühlenteich

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AUKTION ROSTOCK · 30. November 2019 · AB 11.00 UHR

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Lage (I5): LK Vorpommern-Greifswald. Ferdinandshof liegt zwischender Ueckermünder Heide und der Friedländer Großen Wiese. Pase-walk in ca. 20 km. Ueckermünde am Stettiner Haff ist in ca. 16 km unddie Ostseeinsel Usedom in ca. 44 km erreichbar. A 20 bei Pasewalkca. 24 km. In der Umgebung stehen Wohnhäuser mit kleinen Geschäf-ten. In der Nähe befinden sich ein Discountermarkt, med. Einrichtun-gen, Verwaltungsgebäude sowie eine Grund- und Regionalschule.Das Objekt befindet sich im Ortszentrum. Lage im Sanierungsgebiet.Objekt: Bj. ca. 1900 lt. Energieausweis. Freistehendes, voll unterkeller-tes Eckhaus mit repräsentativer verklinkerter Straßenfassade und Bal-kon. Modernisierungen erfolgten ca. 1993 bis 2009 (u. a. Fenster,Elektro, Bäder, Fußböden, Dacheindeckung und Gaupen). OriginaleHolztüren mit Glasausschnitt in gutem Zustand. Teilweise Parkett undLaminat. Modernisierte Bäder in einfacher Ausstattung. PVC-Fenster,moderne Hauseingangstüren. Funktionsfähiger Treppenlifter für 1 Per-son bis ins 1. OG. Gaszentralheizung mit Warmwasserbereitung istfunktionstüchtig aber reparaturbedürftig. Fußbodenheizung im DG.Insgesamt weiter instandsetzungs- und modernisierungsbedürftigerZustand. Befahrbare Hoffläche mit Nebengebäude (als Gebäudeteil).Energieausweis: V, 160 kWh/m² a), Erdgas.Grundstück: ca. 666 m²Wohnfläche: 4 WE mit ca. 295 m², davon wird 1 WE im DG

mit ca. 107 m² vom Eigentümer genutzt/ zu-künftig gemietet für € 400,- mtl. netto

Nutzfläche: 1 Gewerbeeinheit mit ca. 69 m², vermietetJahresmiete (netto): derzeit: ca. € 2.898,- (für die vermietete GE)

zukünftig: ca. € 7.698,- (für verm. GE+WE)Mindestgebot: € 79.000,-*

Wohn- und Geschäftshaus in 17379 Ferdinandshof, Schulstraße 16 - teilweise vermietet -

Marina Ueckermünde

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5 Gewerbefläche am Flughafen in 17039 Neubrandenburg/Trollenhagen, „nördliche Shelterschleife“ - überw. vertragsfrei -

Lage (G5): LK Mecklenburgische Seenplatte. DieStadt Neubrandenburg ist das Oberzentrum imOsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Gemeinde Trol-lenhagen liegt nordöstlich von Neubrandenburg. Der Flughafen be-findet sich ca. 6 km vom Stadtzentrum Neubrandenburg entfernt. DerFlughafen und die Fliegerhorstkaserne bilden den südlichen Über-gang von der Gemeinde Trollenhagen zur Stadt Neubrandenburg.Die Anbindung ist über die B 197 sowie die L 28 und L 35 und von dortüber die A 20 sehr gut. Die Gemeinde Trollenhagen und die StadtNeubrandenburg verfügen über alle wichtigen Infrastruktureinrich-tungen. Objekt: Die nordöstlich des Flughafens und unmittelbar an die Haupt-rollbahn angrenzende Gewerbefläche ist Bestandteil der genehmig-ten Luftverkehrsanlage und ist daher ausschließlich der Realisierungvon luftaffinem Gewerbe vorbehalten. Das Grundstück ist mit ehemals militärisch genutzten Zweckbauten,überwiegend aus den siebziger Jahren bebaut: 12 Shelter (GDF) mitRolltoren und je 415 m² Nutzfläche, 2 erdüberdeckte Lagergebäudemit je 138 m² Nutzfläche, 1 Dienstgebäude mit ca. 724 m² und unter-geordnete bauliche Anlagen wie Trafostation, Wasserwerk und son-stigen technischen Anlagen. Die Anlagen sind durch betonierte Roll-wege miteinander verbunden. Es ist Sache des Erwerbers weiterge-hende Netz- und Systemtrennungen sowie darüberhinausgehendeErschließungsmaßnahmen in Abhängigkeit des von ihm angestrebtenNutzungskonzeptes zu realisieren und eine neue Oberflächenent-wässerung zu schaffen. Die „nördliche Shelterschleife“ ist über dasFlugplatzgelände (Fremdgrundstück) zu erreichen. Weiterhin bestehteine einspurige Straßenanbindung an die Ortslage Neverin sowie ei-ne weitere an die K 73. Diese beiden Zufahrten gehören zum Ver-kaufsgegenstand.Ein Energieausweis ist nicht erforderlich, da die aufstehenden Ge-bäude nicht bzw. nicht mehr beheizbar sind.Grundstück: ca. 361.328 m², 13 Flurstücke Nutzfläche: insgesamt ca. 5.980 m²Mindestgebot: € 49.000,-*

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Ehem. Richtfunkstation (Antennenturm und Bunker) in 17094 Cölpin, Am Sportplatz - leerstehend - 6

Lage (H5): LK Mecklenburgische Seenplatte. Cöl-pin liegt ca. 13 km südöstlich vom Neubranden-burg und ist gut über die B 104 zu erreichen. Der Tollensesee ist nurca. 15 km entfernt. Im nördlichen Bereich des Tollensesees befindensich große Strandbäder und Wassersportzentren mit Yachthäfen, Se-gel-, Ruder- und Kanusportvereinen. Weitere Badeseen in der Umge-bung, z.B. in Ballin. A 20 AS in ca. 12 km, B 104, Eisenbahn in ca. 8 km,Bus im Ort. Eisenbahn und Flugplatz in ca. 15 km. Das Grundstück be-findet sich südlich der Ortslage Cölpin in der Nähe des Sportplatzes.Objekt: Die Anlage wurde zwischen 1966 und 1982 errichtet. Sie wurdevon der NVA und bis Anfang 2019 von der Bundeswehr genutzt. DerNachrichtenbunker (Baujahr ca. 1967) ist der dominierende Teil derLiegenschaft. Das Bunkergebäude weist im Fußbodenbereich Feuch-tigkeitsschäden auf. Im Bunker sind noch technische Ausstattungenvorhanden. Oberirdisch stehen weiterhin ein Unterkunfts-/Sozialge-bäude (Baujahr ca. 1967), ein Dienst- und Verwaltungsgebäude (Baujahrca. 1975), ein Gebäude für Wasserversorgung (Baujahr ca. 1975) undein Gebäude für Wartung (Baujahr ca. 1967). Weitere Nebengebäude.Die Hauptgebäude verfügen über Sanitäreinrichtungen. Die ehemaligeHeizungsanlage ist nicht funktionstüchtig. Im Übrigen befinden sichdie vorhandenen Baulichkeiten in einem nachnutzungswürdigen Zu-stand. Auf dem Gelände wurde ca. 1999 ein ca. 40 m hoher Richtfunk-turm aus Spannbetonfertigteilen mit einem 9 m hohen Aufsatzmasterrichtet. Der über ein inneres Leitersystem begehbare Turm verfügtüber zwei Plattformen (bei einer Höhe von 31 m und bei 37 m). DasGelände ist komplett eingezäunt. Der Zaunverlauf entspricht nichtden Grundstücksgrenzen. Zufahrt erfolgt über öffentliche Straßen. Dieliegenschaftsinternen Ver- und Entsorgungsleitungen wurden außerBetrieb genommen. Die Flächen befinden sich im Außenbereich nach§ 35 BauGB und sind im FNP noch als Sondergebiet „Bundeswehr“ausgewiesen. Die Gebäude sind derzeit nicht beheizbar. Ein Energie-ausweis ist nicht erforderlich.Grundstück: ca. 16.500 m², Flurstück 64Bruttogrundfläche: insgesamt ca. 940 m²Mindestgebot: € 25.000,-*

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NORDDEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG * zzgl. Auktionscourtage auf das Meistgebot

AUKTION ROSTOCK · 30. November 2019 · AB 11.00 UHR

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7Lage (E2): LK Vorpommern-Rügen. Kindshagen ist ein Ortsteil vonLöbnitz, liegt in der Nähe der B 105 (ca. 2 km) zwischen den Han-sestädten Stralsund und Rostock. Ribnitz-Damgarten befindet sichca. 20 km westlich. Bis zur Ostsee/Zingst ca. 20 km. Anschluss andie A 19 bei Rostock ist gegeben, bis zur A 20, AS Tribsees ca. 30km. Das Grundstück liegt links neben Haus Nr. 5, angrenzend an dieDorfstraße.Objekt: Das Grundstück ist mit Gräsern und Büschen bewachsen.Über das Grundstück verläuft eine Versorgungsleitung für Trinkwas-ser. Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellungbestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Einlieferers ist ausgeschlos-sen. Grundstück: ca. 2.209 m², Flurstück 250/2Mindestgebot: € 2.000,-*

Grundstück - vertragsfrei -18314 Löbnitz OT Kindshagen

8Lage (F3): LK Vorpommern-Rügen. Neuenrost ist ein Ortsteil der Ge-meinde Schlemmin und liegt ca. 18 km östlich von Ribnitz-Damgarten.Die B 105 Rostock-Stralsund verläuft nördlich der Gemeinde. Schlem-min liegt in einer sehr waldreichen Umgebung. Sehenswert ist dasNeugotische Schloss Schlemmin. Lage im Ort.Objekt: Das Grundstück ist mit Bäumen und Büschen bewachsen undwird teilweise vertragslos als Garten und Zufahrt genutzt. Geringfü-gige Ablagerungen von Grün- und Baumschnitt. Ortsüblich erschlos-sen. Öffentliche Anbindung ist vorhanden.Grundstück: ca. 3.290 m²Mindestgebot: € 2.800,-*

Grundstück - vertragsfrei -18320 Schlemmin OT Neuenrost, Weidenstraße 11

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B 105

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Lage (G3): LK Vorpommern-Rügen. Bretwisch gehört zur GemeindeSüderholz und liegt ca. 14 km südwestlich der Stadt Grimmen, ca. 30km südwestlich der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald. DieHansestadt Stralsund ist nur ca. 48 km nördlich entfernt. B 194 in ca.10 km, A 20 AS in ca. 13 km. Das Grundstück liegt ca. 2 km südwestlichder Ortslage. Objekt: Teil einer größeren, landwirtschaftlich genutzten Fläche(Grünland). Das Grundstück wird vertragslos genutzt. Es ist Sachedes Meistbietenden, die Nutzungsverhältnisse eigenständig zu klären.Außenbereich (siehe § 35 BauGB). Grundstück: ca. 3.305 m², Flurstück 379Mindestgebot: € 2.500,-*

Grünfläche - vertragslose Nutzung -18516 Süderholz OT Bretwisch, Bretwischer Wiesen

Lage (E4): LK Rostock. Liegt ca. 21 km nördlich von Teterow und ca.15 km östlich von Laage, zwischen der Mecklenburgischen Schweizund Recknitztal. Die B 108 ist in südwestlicher Richtung nach ca. 6 kmerreicht. Bis zur A 20 am AS Tessin sind es ca. 16 km. Das Grundstückliegt am Ortsrand. Objekt: Das Grundstück ist mit geschützten Bäumen bewachsen.Diese können u.U. mit den Gehölzen des westlichen angrenzendenFlurstücks 191 ein gesetzlich geschütztes Biotop i.S.d. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 NatSchAG M-V bilden. Auf dem Flurstück befinden sichElt.-Verteilungsanlagen: 0,4-kV-Kabel und 20-kV-Kabel/Freileitun-gen. Außenbereich (siehe § 35 BauGB). Grundstück: ca. 4.300 m², Flurstück 192Mindestgebot: € 1.000,-*

Grundstück - vertragsfrei -17168 Prebberede OT Grieve

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Einlieferungen in die Frühjahrs-Auktionen

sind bis zum 17. Januar 2020 möglich!

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Lage (I5): LK Vorpommern-Greifswald. Eggesinliegt am Zusammenfluss der Flüsse Uecker undRandow ca. 7,5 km südlich der Stadt Ueckermünde am Stettiner Haff.Stadt Pasewalk ca. 26 km. Die Umgebung ist hauptsächlich von Land-und Forstwirtschaft geprägt. Die Anbindung an das überregionaleVerkehrsnetz erfolgt über die L 28 und L 31, Autobahn A 20 (Pasewalk-Nord ca. 35 km) sowie das Netz der Deutschen Bahn mit Haltepunktin Eggesin.Das Objekt befindet sich in südöstlicher Randlage der Stadt, unmittel-bar angrenzend an die Schießbahnen eines weiterhin aktiven Trup-penübungsplatzes Jägerbrück der Bundeswehr. Verkehrstechnischwird die Kasernenfläche über eine bundeseigene Straße von der Stet-tiner Landstraße aus erschlossen.Objekt: Das ehemalige Facharzt- und Sanitätszentrum verfügt über4 Gebäude: Ein Facharztzentrum (Baujahr ca. 2000, BGF ca. 4.440m²), ein Sanitätsgebäude (Baujahr ca. 1953, Sanierung nach 1990, BGFca. 2.245 m²), ein Unterkunfts- und Wirtschaftsgebäude (Baujahr ca.1953, Sanierung von Teilbereichen nach 1990, BGF ca. 4.000 m²), eineGarage (Baujahr ca. 2000, BGF ca. 56 m²). Die Gebäude wurden zumTeil bis 2015 von der Bundeswehr genutzt und befinden sich in einemnachnutzungswürdigen Zustand. Die Heizungsanlagen sind nicht

Ehemaliges Facharztzentrum in 17367 Eggesin

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mehr funktionsfähig. Zur Wasserversorgung und Abwasserbeseiti-gung bestand ein Anschluss an das öffentliche Netz. Die liegen-schaftsinternen Ver- und Entsorgungsleitungen sind für eine zivileNutzung überdimensioniert und wurden außer Betrieb genommen.Die Systeme sind im Zuge einer Umnutzung zu erneuern.Die Fläche befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Es ist imFlächennutzungsplan der Stadt Eggesin als Sondergebiet „Bundes-wehr“ ausgewiesen. Die Stadt Eggesin steht einer Vielzahl von ge-werblichen Nachnutzungsmöglichkeiten offen gegenüber und ist be-reit, kurzfristig die städtebaulichen Planungen einzuleiten.Die Gebäude sind derzeit nicht beheizbar. Ein Energieausweis ist nichterforderlich.Teilung und Vermessung des Flurstücks 29/9 wird vom Veräußererbeauftragt und bezahlt.Grundstück: ca. 25.000 m²,

als Teilfläche des Flurstücks 29/9Nutzfläche: nicht bekanntBruttogeschossfläche: insgesamt ca. 10.741 m²Mindestgebot: € 25.000,-*

- leerstehend -

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Lage (I5): LK Vorpommern-Greifswald. Eggesinliegt am Zusammenfluss der Flüsse Uecker undRandow ca. 7,5 km südlich der Stadt Ueckermünde am Stettiner Haff.Stadt Pasewalk ca. 26 km. Die Umgebung ist hauptsächlich von Land-und Forstwirtschaft geprägt. Die Anbindung an das überregionaleVerkehrsnetz erfolgt über die L 28 und L 31, A 20 (Pasewalk-Nord ca. 35 km) sowie das Netz der Deutschen Bahn mit Haltepunkt in Eg-gesin. Verkehrstechnisch wird die Kasernenfläche über eine bundes -eigene Straße von der Stettiner Landstraße aus erschlossen.Objekt: Bei dem Objekt handelt es sich um eine Teilfläche der ehem.Artilleriekaserne, unmittelbar angrenzend an den TruppenübungsplatzJägerbrück. Es gibt Unterkunftsgebäude, Wirtschaftsgebäude, Stabs-gebäude, Lagergebäude, Kfz-Hallen, Werkstattgebäude und eine Tra-fostation. Die Gebäude wurden im Wesentlichen in den 50er Jahrenerrichtet und sind bereits seit Jahren ungenutzt. Sie befinden sich in ei-nem schlechten, teilweise schon ruinösen Zustand. Die liegenschafts-internen Ver- und Entsorgungsleitungen wurden außer Betrieb genom-men. In den Gebäuden lagern Müll und zerstörte Einrichtungsgegen-stände. Im nordwestlichen Randbereich wurden auf einer gesonderteingefriedeten Teilfläche Anpflanzungen im Rahmen einer Ausgleichs-und Ersatzmaßnahme vorgenommen. Diese Anpflanzungen sind vomErwerber zu erhalten. Das Grundstück befindet sich im Außenbereichnach § 35 BauGB. Es ist im Flächennutzungsplan der Stadt Eggesin alsSondergebiet „Bundeswehr“ ausgewiesen. In Vorbereitung der für einezivile Anschlussnutzung erforderlichen Änderung der Bauleitplanunghat die Stadt Eggesin Anfang 2019 einen Aufstellungsbeschluss für ei-nen B-Plan getroffen. Danach ist die Fläche für die Realisierung einesSolarparks als Freiflächen-Photovoltaikanlage vorgesehen. Bereits imSeptember 2018 wurde auf einer benachbarten Fläche ein erster So-larpark auf 21 ha mit 36.000 Solarmodulen eingeweiht. Die Gebäudesind derzeit nicht beheizbar. Ein Energieausweis ist nicht erforderlich.Teilung und Vermessung des Flurstücks 29/9 wird vom Veräußerer be-auftragt und bezahltGrundstück: ca. 233.000 m²,

als Teilfläche des Flurstück 29/9Bebaute Fläche: insgesamt ca. 18.700 m²Mindestgebot: € 25.000,-*

Potenzialfläche für einen Solarpark (ehem. Kaserne) in 17367 Eggesin - vertragsfrei -

angrenzende PV-Fläche

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Lage (I3): LK Vorpommern-Greifswald. Wolgast liegt am Westuferdes Peenestroms und bildet über eine Straßen- und Eisenbahn-Klapp-brücke den Zugang zur Ostseeinsel Usedom mit seinen zahlreichenOstseebädern und breiten Sandstränden. Bis zum bekannten Ost-seebad Zinnowitz sind es nur ca. 10 km. Wolgast verfügt neben derWerft und dem Hafen auch über Schulen, ein Gymnasium, ein Kran-kenhaus sowie vielfältige Einkaufsmöglichkeiten.Hanse- und Universitätsstadt Greifswald und Hansestadt Anklam inca. 30 km. Bahnhof der Inselbahn in ca. 400 m, Bus, Seglerhafen, A 20 AS bei Gützkow. Seitlich des Objektes führt die B 111, die von derA 20 abzweigt, auf die Insel Usedom. Eine Ortsumgehungsstraße mitBrückenneubau ist in Planung. Auf dem gegenüberliegenden „Platzder Jugend“ ist der Bau eines neuen Rathauses bereits beschlossenworden.Das Grundstück liegt am Beginn der Hauptgeschäftsstraße (Fußgän-gerzone) in der historischen Altstadt mit der St. Petri-Kirche, dem ba-rocken Rathaus und vielen alten Häusern mit sanierten Fassaden ausdem 18. und 19. Jahrhundert. Der historische Markt ist ca. 200 m undder Stadthafen mit Promenade und Restaurants nur ca. 380 m ent-fernt. Lage im Sanierungsgebiet.

Wohn- und Geschäftshaus in 17438 Wolgast, Steinstraße 10

Blick über die Altstadt Marina Kröslin

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13- voll vermietet -

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Objekt: Teilunterkellertes, denkmalgeschütztes Wohn- und Ge-schäftshaus mit rückseitigem Anbau. Baujahr des Vorderhauses ca. 1929 laut Energieausweis. Ca. 2001 wurde das gesamte Gebäudesaniert (u.a. Dach, Fenster, Türen, Elektrik, neue Stahltreppe mit Be-tonstufen). Dabei wurden Anbau und jetziges Treppenhaus errichtet.Durch die Stadt wurde am 02.05.2002 einer Nutzungsänderung derWE im 1. OG zu einer Büroeinheit zugestimmt, diese aber nicht reali-siert. Die beiden WE sind bei Neuvermietungen ca. 2018/ 2019 mo-dernisiert worden. Das Gebäude ist in Teilbereichen instandsetzungs-bedürftig. Die mit Zierelementen versehene Putzfassade weist Risseauf. Im Keller Mauerfeuchtigkeit und Mauerwerksrisse. Moderne ther-moverglaste Holzfenster. Buderus-Gaszentralheizung (Bj. 2005 lt. EA).Modern geflieste Bäder. Die Elektroanlage ist modernisiert. Die GEist mit einem Verkaufsraum und Lager ausgestattet und seit Dezem-ber 2001 vermietet. Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um einJahr. Energieausweis B, 380 kWh/ (m² a), Erdgas, Strom.Grundstück: ca. 212 m²Wohnfläche: 2 Wohnungen mit ca. 158 m², vermietetNutzfläche: 1 Gewerbeeinheit mit ca. 153 m² vermietetJahresmiete (netto): ca. € 28.407,-Mindestgebot: € 225.000,-*

Peenestrom

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Lage (E2): Landkreis Rostock. Das Seeheilbad Graal-Müritz dehnt sichüber eine Länge von vier Kilometer entlang der Ostseeküste aus undbefindet sich zwischen Warnemünde/ Markgrafenheide und der Halb-insel Fischland-Darß-Zingst und ist vom Waldgebiet Rostocker Heideumgeben. Im Osten grenzt Graal-Müritz an das NaturschutzgebietRibnitzer Großes Moor. Neben zahlreichen Hotels und Pensionen ha-ben sich auch mehrere Kurkliniken angesiedelt. Grundschule, Förder-schule und Greenhouse School (private Ganztags- und Gesamtschulemit gymnasialer Oberstufe) befinden sich im Ort. Ausreichend Ein-kaufsmöglichkeiten, Bäcker, kleine Läden und Geschäfte sowie Arzt-praxen sind vorhanden. Die Hansestadt Rostock erreicht man in ca. 24 km, die Halbinsel Fisch-land-Darß-Zingst in ca. 24 km. A 20/A19 bei Rostock. Den Ostsee-strand erreicht man fußläufig in wenigen Minuten. Das Objekt liegt in der durch die Bäderarchitektur gekennzeichnetenKurstraße, „der Hauptstraße im Ortsteil Graal“. Dieses Gebäudeen-semble ist aufgrund seiner typischen Bäderarchitektur als wesentlicherBestandteil zum stadtbildprägender besonderer Bedeutung zu sehen. Objekt: Das unter Denkmalschutz stehende Wohn- und Geschäfts-haus „Gustava“ wurde lt. Einlieferer 1892 (Haupthaus) errichtet, die

Wohn- und Geschäftshaus in 18181 Seeheilbad Graal-Müritz, Kurstraße 26

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Anbauten später und bestand seitdem aus einem Wohn- und Ge-schäftsteil. Das Haupthaus wurde 2000 umfangreich modernisiertbzw. instandgesetzt und die historische Struktur im Wesentlichen er-halten. Eine neue Putzfassade sowie Holzfenster gehören zum Selbstver-ständnis. Seither befindet sich im Erdgeschoss der gewerbliche Teil mit dem 2016 errichteten Café inkl. einer Mitarbeiterwohnung(ca. 50 m²). Im oberen Geschoss befinden sich zwei Wohnungen(ca. 100 m² im Haupthaus, ca. 70 m² im Hinterhaus/Anbau). Die ehe-malige Backstube (Ausbaureserve ca. 80 m²) grenzt an das Cafe an.Das Anwesen verfügt über 2 Garagen, einen Carport sowie einenMassivbau mit 2 getrennt nutzbaren Lagerflächen. Weitere 3 über-dachte Abstellflächen sind vorhanden. Das Objekt wird mit einer Zen-tralölheizung versorgt. Energieausweis gemäß EnEV nicht erforderlich(Denkmalschutz).Grundstück: ca. 1.138 m²Wohn-/Nutzfläche: ca. 380 m²

(3 Wohnungen, Cafe und ehem. Backstube)Mindestgebot: € 698.000,-*

- bezugsfreie Übergabe zum 31.01.2020 -

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15 Grundstück in 21039 Hamburg OT Bergedorf, Boldstraße (links neben Nr. 15) - vertragsfrei -

Lage: Hamburg. Zweitgrößte Stadt Deutschlands.Der Hafen ist einer der größten Umschlaghäfenweltweit und macht Hamburg zusammen mit seinem internationalenFlughafen zu einem der bedeutendsten Logistikstandorte in Europa. Gute Verkehrsanbindung an die A 7. Das Objekt befindet sich im Süd-osten Hamburgs im OT Bergedorf, nördlich der Boldtstraße 15 undsüdlich der A 25.Objekt: Das Grabengrundstück ist mit Gräsern, Büschen und Bäumenbewachsen. Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfest-stellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Einlieferers ist aus-geschlossen. Im FNP als Wohnbaufläche ausgewiesen, aber aufgrundder Abstandsflächen nicht bebaubar.Grundstück: ca. 632 m², Flurstück 4682Mindestgebot: € 9.000,-*

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Lage: Schleswig-Holstein. Appen mit rd. 4.800 Einwohnern liegtnordwestlich von Hamburg direkt angrenzend an Pinneberg und istüber die ca. 8 km entfernte A 23 gut erreichbar. Angrenzend an dasTävsmoor/Haselauer Moor befindet sich ein kleiner Regionalflugplatzmit Segelflugschule und die Marseille-Kaserne. Das Grundstück er-reicht man von Norden her über den „Tävsmoorweg“. Es liegt im vor-deren Teil vom Tävsmoor an einem Wanderweg (kein Zugang mitFahrzeugen). Ein kleiner Parkplatz ist ca. 100 m entfernt.Objekt: Das naturbelassene Grundstück ist Teil eines weitläufigen,ca. 150 ha großen Moorgebietes. Das Grundstück hat eine Breite vonca. 15 m und liegt an einem Wanderweg, der zu einem kleinen Seeführt. Das Grundstück liegt im Naturschutz- und FFH Gebiet. Das Arealwurde bis Mitte der 70er Jahre von der Bundeswehr genutzt. Boden-richtwert € 2,-/m² Grundstücksfläche. Lage im Außenbereich (siehe§ 35 BauGB).Grundstück: ca. 6.317 m², Flurstücke 534 und 535Mindestgebot: € 2.800,-*

Moorfläche - vertragsfrei -25480 Appen, Am Tävsmoorweg

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Lage: Schleswig-Holstein. Brunsbüttel liegt nord-westlich von Hamburg an der Elbmündung zurNordsee im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein. Die Stadt mitca. 12.700 Einwohnern gilt als regional wichtiger Wirtschafts- und so-mit auch Arbeitsplatzstandort, insbesondere des verarbeitenden Ge-werbes. Südöstlich des Nord-Ostsee-Kanals liegt das größte Indus-triegebiet in Schleswig-Holstein, das Industrie- und Gewerbegebiet„ChemCoastPark“. Hier befinden sich zahlreiche großflächige Gewer-beansiedlungen mit dem Fokus auf Chemie- und Mineralölwirtschaft.Starke Standortfaktoren sind die zwei Kanalhäfen und der Elbhafen.Die Stadt ist vor allem durch die Schleusenanlagen des Nord-Ost-see-Kanals, der meistbefahrenen künstlichen Wasserstraße der Welt,bekannt. Sie verfügt über alle Schularten, sämtliche Betreuungsein-richtungen sowie eine gute ärztliche Versorgung. Die BAB 23 (Heide– Hamburg) ist über die B 5 (in ca. 25 km) gut zu erreichen.Objekt: Das Gebäude (Baujahr ca. 1910) liegt im sogenannten histo-rischen, denkmalgeschützten Beamtenviertel, das in unmittelbarerNähe zum Nord-Ostsee-Kanal zwischen 1909 und 1914 errichtet wurde.Fassade mit Ziegelmauerwerk. Dach mit Ziegeln gedeckt. Kunststoff-fenster, einfache Holztüren. Böden mit Holzdielen, Nadelfilz und Flie-sen. Gaszentralheizung. Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet.Sanitär- und Elektroinstallationen in einfacher Ausstattung. Energie-ausweis gemäß EnEV nicht erforderlich.Grundstück: ca. 851 m²Wohn-/Nutzfläche: ca. 100 m²Mindestgebot: € 59.000,-*

Reihenendhaus in 25541 Brunsbüttel, Delbrückstraße 32 - leerstehend -

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Lage: Niedersachsen.Dörverden liegt im LK Verden, im Norden derMittelweserregion. Die Flüsse Aller und Weser bilden eine Ost-West-Begrenzung des Gemeindegebietes. Das Objekt liegt direkt an der B 215 von Verden nach Nienburg, direkt an der Kreisgrenze zum Land-kreis Nienburg. Zur Weser sind es etwa 500 m, zum alten Weserarmetwa 150 m. Die Kreisstadt Verden ist etwa 13 km entfernt. Die A 27 istin 15 km gut zu erreichen. Damit ist auch eine gute Anbindung an dieLandeshauptstadt Hannover gegeben. In Dörverden ist weiterhin dasüberregional bekannte Wolfcenter ansässig. Sehr idyllische Lage amOrtsrand mit Aussicht auf Felder, einen Bach und die Sicht auf die inder Nähe fließende Weser.Objekt: Das Ensemble des ehemaligen Rittergutes besteht - nebendem Hauptgebäude (Schloss) welches teilweise unterbunkert ist, un-ter anderem aus Standortverwaltung (Zwiebelturmgebäude - unter-bunkert), Pumpenhaus mit Garagen, Flachdach - Garagenkomlex,Unterkunftsgebäude (Flachdachgebäude – voll unterbunkert), Kut-scherhaus und Kutschengaragen und teilweise sehr alter und seltenerBaumbestand. Das Baujahr ist nicht bekannt, sanierungsbedürftigerZustand. Die Gebäude stehen seit Jahren leer. Ursprünglich handeltees sich lt. Einlieferer um das Gut des Ritters Basilius von Ramdohrgeb. 21.07.1757 – gest. 26.07.1822. Es gibt drei Zufahrten. Die Außen-anlagen sind teilweise nicht gepflegt und zugewachsen. Lage im

Rittergut Basilius von Ramdohr zu Drübber in 27313 Dörverden

ungefähre Lage

Umgebung

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Außenbereich (§ 35 BauGB). Unbrauchbare Sanitär- und Elektro- undHeizungsinstallationen. Es gibt eine Abrissverfügung, die (lt. Telefo-nischer Auskunft) nur durch ein Konzept aus dem landwirtschaftlichen,gärtnerischen oder forstlichen Bereich abzuwenden ist. Der Landkreishat gegenüber dem Auktionshaus telefonisch mitgeteilt, dass im Zugeeiner neuen Bauleitplanung die Abrissverfügung zurückgenommenwerden könnte und somit wohl auch eine entsprechende Umnutzungzulässig wäre. Ein Energieausweis wurde vor dem Hintergrund deraktuell vorhandenen Abrissverfügung und da es keine nutzbare Hei-zung gibt, nicht erstellt.Grundstück: ca. 24.004 m²Nutzfläche: ca. 3.200 m² zzgl. Keller, Bunker und Nebenfl.Mindestgebot: € 95.000,-*

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* zzgl. Auktionscourtage auf das Meistgebot

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Lage: Niedersachsen. Die Gemeinde Wingst liegtin der Samtgemeinde Land Hadeln im LandkreisCuxhaven. Wingst ist ca. 40 km südöstlich von Cuxhaven und ca. 13 km Luftlinie südlich der Elbe-Mündung/Nordsee gelegen. Ca-denberge (ca. 6 km entfernt) ist der Einkaufsmittelpunkt für Wingstund Umgebung. Fachgeschäfte, Discounter und Ärzte befinden sichin Otterndorf (ca. 14 km entfernt). Als Teil des gleichnamigen Naher-holungsgebietes „Wingst“ liegt der Luftkurort in einem weitläufigenWaldgebiet im nördlichen Niedersachen. Er ist umgeben von Geest-und Marschlandschaft im Dreieck zwischen Nordsee, Elbe und Weser.Die B 73 bietet guten Anschluss an die Städte Cuxhaven und Hamburg(ca. 90 km). Aus Bremen (ca. 113 km) und Bremerhaven (ca. 55 km) erfolgt die Anreise über die A 27, Ausfahrt 5 - Debstedt. Lage zwischenWaldspielplatz Wingst und Aussichtsturm Deutscher Olymp; ca. 1,5 km östlich vom Ortskern Wingst entfernt. In direkter Umge-bung befindet sich ein Zoo.Objekt: Baujahr ca. 1938/39. Das komplett eingezäunte Grundstückbesteht aus zwei Hauptgebäuden; zweigeschossig mit Keller, einerWerkstatt, 5 Zweckgebäuden und einem Kfz-Unterstand. Bis vor kur-zem noch genutzt als Erdmagnetisches Observatorium in dem diezeitlichen und örtlichen Schwankungen des Erdmagnetfeldes mittelsverschiedener Messgeräte erfasst wurden. Die Gebäude sind voll-

Erdmagnetisches Observatorium in 21789 Wingst, Am Olymp 11/13

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ständig leergeräumt. Zentralgasheizung. Einfache Sanitär- undElektroinstallationen. Im FNP ist das Grundstück als SondergebietObservatorium dargestellt. Sämtliche Nutzungsänderungen sind mitdem Landkreis Cuxhaven als Bauaufsichtsbehörde und der GemeindeWingst (Samtgemeinde Hadeln) abzustimmen. Lt. Einlieferer: EinEnergieausweis kann, weil die künftige Nutzung unklar ist, noch nichtausgestellt werden.Grundstück: ca. 27.336 m²Nutzfläche: insgesamt ca. 1.240 m²Mindestgebot: € 95.000,-*

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20Lage (B7): LK Ludwigslust-Parchim. Neu Jabel befindet sich im Bios-phärenreservat Elbetal in der Griesen Gegend. Bis nach Ludwigslustsind es ca. 29 km und Dömitz ca. 13 km. Das Objekt liegt innerhalbeiner Ackerfläche, in der Nähe Neuen Straße, Richtung Alt Jabel. Objekt: Ehemalige Wegefläche. Das Flurstück ist Bestandteil einergrößeren landwirtschaftlichen Fläche (Acker), wird vertragsfrei ge-nutzt und ist nur über Fremdflurstücke erreichbar. Es ist Sache desMeistbietenden, das Nutzungsverhältnis eigenständig zu klären.Außenbereich (siehe § 35 BauGB).Grundstück: ca. 5.549 m², Flurstück 6Mindestgebot: € 1.500,-*

Grundstück - vertragsfei -19303 Vielank OT Neu Jabel

21Lage (D6): LK Ludwigslust-Parchim. Paarsch, OT der Gemeinde Rom,liegt ca. 5 km vom Zentrum der ehemaligen Kreisstadt Parchim undca. 10 km südwestlich von Lübz entfernt. Die B 191 verläuft durch dieGemeinde Rom. Das Grundstück befindet sich in Ortslage vonPaarsch, hinter dem Haus Wiesenweg 1, mit Anbindung an die Straße.Das Grundstück ist territorial der Stadt Parchim zugeordnet. Objekt: Als Acker- und Hoffläche verpachtet. An der südlichen Grund-stücksgrenze befindet sich auf 26 m x 8,50 m ein Technikunterstand.Die westlichen und östlichen Randbereiche werden ebenfalls als Ab-stellfläche genutzt. Lage im Außenbereich, im FNP mit der Zweckbe-stimmung „Fläche für Landwirtschaft“ ausgewiesen. Grundstück: ca. 5.874 m², Flurstück 217/1Jahrespacht: ca. € 308,-Mindestgebot: € 7.000,-*

Grundstück - verpachtet -19372 Rom OT Paarsch, Wiesenweg

22Lage (A4): LK NWM. Ca. 15 km östlich von Lübeck am Fluss Maurine.Die Stadt ist über die nahe gelegene A 20 und die B 104, als östlicheUmgehungsstraße, aus allen Richtungen gut erreichbar. Objekt: Die Ackerflächen (ca. 4.495 m²) befinden sich nördlich derStadt, an der B 104 und grenzen direkt an einen Wirtschaftsweg. (Be-standteil eines größeren Schlages, durchschnittliche Ackerzahl von51). Die verschilften Brachlandflächen (ca. 3.515 m²) liegen östlich derStadt, ebenfalls an der B 104. Größtenteils durch einen Wirtschafts-weg erschlossen. Biotope gemäß § 20 NatSchAG M-V und östlich derB 104: Naturschutzgebiet bzw. FFH-Gebiet . Lage im Außenbereich,im FNP als landwirtschaftliche Fläche“ ausgewiesen.Grundstück: ca. 8.010 m²Jahrespacht: ca. € 110,-Mindestgebot: € 5.000,-*

Acker und Brachland - teilweise verpachtet -23923 Schönberg, an der B 104

ungefähre Lage

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Blick Richtung Flurstück

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AUKTION ROSTOCK · 30. November 2019 · AB 11.00 UHR

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Lage (D3): Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist die größteund wirtschaftlich bedeutendste Stadt von Mecklenburg-Vorpom-mern. Verkehrsanbindung an die B 103, B 105 und B 110 in unmittel-barer Umgebung. Anschluss an die A 19/A 20 ist gegeben. Das Objektbefindet sich im Stadtteil Kröpeliner Tor-Vorstadt im Sanierungsge-biet. Wegen der Lage unmittelbar zum Stadthafen wird die Haedge-straße nicht nur zur Hanse Sail und anderen Festen von Hundertenvon Fußgängern frequentiert. Die Schaufenster der Gewerbeeinheitliegen also sehr günstig im Sichtbereich von vielen Passanten. Objekt: Baujahr ca. 2001. Die Gewerbeeinheit befindet sich im Erd-geschoss links, in einem mehrgeschossigen Gebäude mit Personen-aufzug, Türschließ- und Gegensprechanlage. Kunststofffenster undZentralheizung. Sanitär- und Elektroinstallationen in gutem Zustand.Ein Energieausweis ist in Auftrag gegeben worden, liegt bis jetzt nochnicht vor. Grundstück: ca. 713 m², 175/10.000stel MiteigentumsanteilNutzfläche: ca. 22 m²Hausgeld: ca. 150,- € mtl.Mindestgebot: € 65.000,-*

Gewerbeeinheit (Teileigentum) in 18057 Rostock, Haedgestraße 23 - leerstehend -

Stadthafen ggü.

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NORDDEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG * zzgl. Auktionscourtage auf das Meistgebot28

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24 Grundstück - teilweise vermietet -23942 Dassow OT Pötenitz

Lage (C4): LK Nordwestmecklenburg. Wismar liegt an der WismarerBucht an der Ostsee. Seit 2002 in der Welterbeliste der UNESCO.Schwerin ca. 43 km südlich. B 105 und 106 in ca. 5 km. A 20 in ca. 8,5 km.A 14 in ca. 5 km. Das Objekt liegt am westlichen Ufer vom Mühlen-teich.Objekt: Das Grundstück ist mit einer eingeschossigen Lagerhalle(ehem. Eislager einer Getränke-Firma) bebaut. Baujahr ca. 1920,Wiederaufbau ca. 1980. Flaches Satteldach mit Wellastbestplatten-eindeckung. Verschlissene Innentüren, schadhaftes Holz-Schiebetor.Elektroinstallation veraltet. Außenbereich (siehe § 35 BauGB). Im FNPals Grünfläche ausgewiesen, Teil des Naturschutzgebietes Mühlen-teich. Eine Erschließung dieser Flurstücke ist derzeit nicht vorhanden.Es besteht ein Nutzungsvertrag, mit Wirkung vom 28.02.1990 für dieDauer von 99 Jahren zur gewerblichen Nutzung.Grundstück: ca. 718 m², Flurstücke 5210 und 5211/6Jahresmiete: ca. € 336,-bebaute Fläche: rd. 190 m2

Mindestgebot: € 4.500,-*

Lage (A4): LK Nordwestmecklenburg. Pötenitz ist ein OT und liegtca. 6 km nordwestlich von Dassow, bis zur Lübecker Bucht ca. 2 km.Dassow erstreckt sich von der Ostseeküste (zwischen Klützer Winkelund Priwall) über die Ufer der Pötenitzer Wiek und des DassowerSees bis zur Mündung der Maurine in die Stepenitz. Anbindung andie B 105 (Lübeck-Wismar). Wichtige Verbindungsstraßen führen nachKlütz/Boltenhagen und nach Schönberg. Ca. 12 km südlich führt dieBAB 20 (Lübeck-Rostock) vorbei. Das Grundstück befindet sich amOrtsrand.Objekt: Wohnbaufläche, lt Flächennutzungsplan. Das Grundstück istmit Fremdgaragen bebaut. Eine Überbauung auf das Nachbargrund-stück ist vorhanden. Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eineGrenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Einliefe-rers ist ausgeschlossen. Lage, vorbehaltlich der Genehmigungs -behörde, im Innenbereich (§ 34 BauGB).Grundstück: ca. 1.494 m², Flurstück 127Jahresmiete: ca. € 92,-Mindestgebot: € 29.000,-*

Lagerhalle - vermietet -23970 Wismar, Platter Kamp/ Am Mühlenteich

Ostsee

Travemünde

ungefähre Lage

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Blick auf den Mühlenteich

ungefähre Lage

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UNVERBINDLICHE PRÜFUNGAbsender

___________________________Name

___________________________Straße

___________________________Ort

___________________________Telefon

___________________________E-Mail

Unverbindlicher Auftrag zur Prüfung einer Immobilie

Adresse des gegebenenfalls zu versteigernden Objektes:

_______________________________________________________________________________________PLZ Ort Straße

Es handelt sich dabei um:

■ EFH / ZFH ■ RH / DHH ■ Baugrundstück

■ MFH / WGH ■ Gewerbeobjekt ■ Wald / Grünflächen

■ Ferienhaus / Whg. ■ Sonstiges ______________________________________________

Wohn / Nutz / Gewerbefläche ____________________ m2 Grundstück ____________________ m2

■ vermietet ■ teilweise vermietet ■ bezugsfrei

Tatsächlich eingehende Netto-Miete pro Jahr ___________________ €

Gewünschtes Mindestgebot: ___________________ €

Gewünschter Verkaufserlös: ___________________ €

Ansprechpartner für Besichtigungen ______________________________________________________(falls abweichend vom Absender) Name Telefon

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

_________________________________________ _________________________________________________Ort, Datum Unterschrift

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Norddeutsche Grundstücksauktionen AGErnst-Barlach-Straße 418055 Rostock

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Lage (H1): LK Vorpommern-Rügen. Sassnitz, ein staatlich anerkannterErholungsort, liegt auf der Halbinsel Jasmund im Nordosten der InselRügen. Sassnitz ist der wichtigste touristische Ausgangspunkt zumNationalpark Jasmund, Deutschlands flächenmäßig kleinsten Natio-nalpark. Der Königsstuhl ist der touristische Hauptanziehungspunktdes Nationalparks. Der Fährhafen Mukran ist ca. 5 km entfernt. An-bindung an die B 96 und L 303. A 20 AS bei Grimmen über den Rü-genzubringer. Bergen ist ca. 25 km und Stralsund ist ca. 56 km ent-fernt. Das Wohnhaus befindet sich am Rande eines Wohngebietesnördlich der Stadt Sassnitz in der Gemarkung Lancken und grenztunmittelbar an den Nationalpark Jasmund. Im östlichen Bereich be-finden sich Felder, Wiesen und Wälder.Objekt: Baujahr lt. Einlieferer 1998. Kellergeschoss in Massivbauweisemit Betondecke. Fertigteilhaus mit Photovoltaikanlage. EG mit Gäs-te-Badezimmer mit WC und Dusche, Wohnzimmer mit Kamin und Zu-gang zur Terrasse, Gästezimmer, Einbauküche, Diele und Hauswirt-schaftsraum. DG mit zwei Kinderzimmern, Schlafzimmer, ein kleinerFlur und Badezimmer mit Badewanne und WC. Keller mit Waschraumund WC und Dusche, Vorraum zur Treppe, Heizungsraum und Tan-kraum, Hobbyraum und ein weiterer Kellerraum. Dach mit Betondach-steinen. Fassade aus Fertigbauteilen mit Farbanstrich. Holzfenster

Einfamilienhaus in 18546 Sassnitz/ Insel Rügen, Am Hausberg 21

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AUKTION ROSTOCK · 30. November 2019 · AB 11.00 UHR

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mit Isolierverglasung. Sanitär- und Elektroinstallationen in gutem Zu-stand. Elektro- und Nachtspeicheröfen. Kamin. Auf dem Grundstückbefinden sich ein Doppelcarport und ein kleiner Schuppen. Energie-ausweis: B, 63,6 kWh/(m²a), Strommix, Photovoltaik, Energieeffizienz-klasse B.Grundstück: ca. 494 m²Wohn-/Nutzfläche: ca. 189 m²Mindestgebot: € 250.000,-*

- bezugsfreie Übergabe zum 29.02.2020 -

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Lage (H1): LK Vorpommern-Rügen. Quatzendorf ist ein Ortsteil vonSagard und ca. 2 km östlich vom Zentrum der Stadt Sagard entfernt.Quatzendorf liegt im Nordosten der Insel Rügen ca. 9 km östlich derStadt Sassnitz und nahe dem Nationalpark Jasmunder Bodden. DieGemeinde Sagard liegt im Herzen der Halbinsel Jasmund, die zur InselRügen gehört und ist ca. 18 km von der Inselhauptstadt Bergen ent-fernt. Anbindung an die B 96 und L 303. Das Grundstück befindet sicham Quatzendorfer Weg nördlich vom Wohnhaus Nr. 3.Objekt: Das Grundstück ist bebaut mit 2 stark sanierungsbedürftigenBungalows, die dem Grundstückseigentümer gehören. Wild bewach-sen mit Gräsern, Bäumen und Büschen. Unerschlossen, öffentlicheAnbindung ist vorhanden. Im FNP als Fläche für Landwirtschaft aus-gewiesen. Außenbereich (siehe § 35 BauGB). Grundstück: ca. 5.542 m², Flurstück 14/2Mindestgebot: € 4.000,-*

Grundstück - vertragsfrei -18551 Sagard/Insel Rügen OT Quatzendorf, Quatzendorfer Weg

Lage (H1): LK Vorpommern-Rügen. Im Nordosten der Insel Rügen ca. 8 km westlich von der Stadt Sassnitz und ca. 16 km von Bergennahe dem Nationalpark Jasmunder Bodden. Die B 96 führt an der Ort-schaft vorbei. Das Waldgrundstück befindet sich südlich von Sagard,östlich der Bahngleise und südlich der B 96. Die Waldflächen grenzendirekt an Ackerflächen.Objekt: Das hügelige Grundstück ist mit verschiedenen Gräsern, Bäu-men und Büschen bewachsen. Im Waldverzeichnis des ForstamtesAbtshagen-Rügen als Waldfläche mit dem Sondermerkmal Gehölz-biotop geführt. Eine Bodenbelastung ist nicht bekannt. Außenbereich(siehe § 35 BauGB).Grundstück: ca. 4.140 m², Flurstück 38Mindestgebot: € 1.200,-*

Waldfläche - vertragsfrei -18551 Sagard/ Insel Rügen28

ungefähre Lage

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Lage (G1): LK Vorpommern-Rügen. Lancken ist ein OT von Dranskezwischen Ostsee und unberührter Boddenlandschaft mit Buchten.Nur wenige hundert Meter von der Steilküste am Kap Arkona er-streckt sich eine einzigartige Landschaft. Die für Rügen typische Steil-küste fasziniert ebenso wie Dünen und Sandstrände. Zahlreiche ge-schützte Pflanzen und Tiere finden hier ideale Bedingungen vor. InDranske kann man unterschiedliche Freizeitangebote wahrnehmen.Reiten, Segeln und Surfen sind ebenso möglich wie Radtouren oderWandern. Der Wieker Bodden (knapp 2 km entfernt) hat sich zu einemHotspot für Kitesurfer entwickelt. Das Objekt liegt nur rund 360 mvom Ostsee-Stand entfernt im Bereich des B-Planes „Golfanlage Lan-cken“. Die Umgebung hat sich bereits positiv entwickelt und wird,wenn die Golfanlage entstanden ist, noch interessanter werden.Objekt: Rechteckig geschnittenes Baugrundstück (Nr. 30) welchesstraßenseitig voll erschlossen ist. Die Straße ist mit Bürgersteig undStraßenbeleuchtung ausgebaut. Die Vermessungskosten zahlt derVerkäufer. Die Bebauung richtet sich nach den Vorgaben des rechts-kräftigen Bebauungsplanes. Grundstück: ca. 781 m², Teilfläche aus dem Flurstück 5/218Mindestgebot: € 198.000,-*

Baugrundstück in 18556 Dranske/ Insel Rügen OT Lancken - vertragsfrei -

ungefähre Lage

Umgebung

ungefähre Lage

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30 Doppelhaushälfte in 18573 Samtens OT Natzevitz/ Insel Rügen, Natzevitz 2 - leerstehend -

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Nicht vergessen!

Einlieferungen in die

Frühjahrs-Auktionen sind bis

zum 17. Januar 2020 möglich!

Frühjahrs-Auktionen

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Lage (G2): LK Vorpommern-Rügen. Natzevitz liegt im Südwesten derInsel Rügen, westlich von Samtens und nördlich der B 96. Alle Se-henswürdigkeiten und Schönheiten der Insel sind in kürzester Zeiterreichbar. Stralsund in ca. 15 km, Bergen in ca. 13 km, Ostseebad Binzca. 30 km. Die B 96 sowie die Bahnstrecke Stralsund–Sassnitz ver-laufen durch den Ort Samtens. Der Kubitzer Bodden ist ca. 5 km ent-fernt.Objekt: Baujahr nicht bekannt. Stark sanierungsbedürftiger, einge-schossiger Ziegelbau mit kleinem Anbau. Krüppelwalmdach mit Well -asbestdacheindeckung. Aufsteigende Feuchtigkeit, veraltete Fenster,teilweise undicht. Veraltete Sanitär- und Elektroinstallationen. Vor-handene Ölheizung nicht funktionsfähig. Das Objekt ist vermüllt undwurde nicht beräumt. Auf dem Grundstück befinden sich noch einHolzschuppen und eine alte, stillgelegte Abwasser-Sammelgrubemit Überlauf. Energieausweis ist nicht erforderlich.Grundstück: ca. 1.782 m²Wohnfläche: ca. 75 m²Mindestgebot: € 35.000,-*

Nachbarschaft Nachbarschaft

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Lage (H1): LK Vorpommern-Rügen. Zwischen den Ortsteilen Bal-dereck und Bobbin. Auf der Halbinsel Jasmund im Norden der InselRügen gelegen. Ca. 22 km nördlich von Bergen auf Rügen. Die B 96ist ca. 8 km und der Fährhafen in Mukran ist ca. 13 km entfernt. Glowemit dem ca. 8 km lange feinsandige Badestrand ist ca. 4 km entfernt.Objekt: Die forstwirtschaftlichen Flächen grenzen teilweise anein-ander und bestehen aus Erlen (Altbestand), neu aufgeforstete Flächenmit Erlen (mangels Aufmaß geschätzt ca. 7,4 ha) und Freiflächen. DieFlächen sind teilweise feucht bzw. nass. Außenbereich (siehe § 35BauGB). Grundstück: ca. 89.731 m², diverse FlurstückeMindestgebot: € 39.000,-*

Forstwirtschaftliche Flächen in 18551 Glowe/ Insel Rügen OT Baldereck und Bobbin - vertragsfrei - 31

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Lage (G2): LK Vorpommern-Rügen. Garz ist die älteste und zugleichkleinste Stadt der Insel Rügen. Der Ort befindet sich im Süden der Insel direkt an der Deutschen Alleenstraße in Richtung Putbus,ca. 5 km von der Küste des Greifswalder Boddens entfernt. Die Ent-fernung bis Bergen auf Rügen beträgt ca. 15 km. Bis zur Marina vonLauterbach sind es ca. 12 km. Die A 20 AS bei Grimmen ist über denRügenzubringer erreichbar. Sowohl bis Binz, als auch bis zur Hanse-stadt Stralsund benötigt man mit dem PKW rd. 30 Min. Fahrzeit. DenGolfplatz in Karnitz erreicht man nach rd. 10 Min. Autofahrt. Das Ob-jekt befindet sich in der Ortsmitte. Objekt: Baujahr lt. Einlieferer um ca. 1900, ca. 1995 modernisiert. Zwei2-Zimmerwohnungen im EG mit ca. 55 m² bzw. 75 m² und eine 3-Zim-merwohnung im DG mit ca. 100 m². Massivbauweise, Feldsteinfun-dament. Ziegeldach. Putzfassade mit Wärmedämmung. Holzfenster.Bäder im EG mit Wanne und Dusche, im DG mit Wanne. EhemaligerCarport als Nebengelass für 2 Wohnungen. 1 Schuppen als Trocken-raum und Nebengelass für 1 Wohnung. Stellplätze auf dem Grund-stück. Energieausweis: V, 138,40 kWh/(m²a), Gas, E.

Dreifamilienhaus in 18574 Garz/ Insel Rügen, Lange Straße 33

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Grundstück: ca. 730 m²Wohnfläche: 3 WE mit ca. 230 m² Jahresmiete (netto): ca. € 13.800,- (für die vermieteten Flächen)Mindestgebot: € 198.000,-*

- vermietet -

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33 Baugrundstück in 18609 Ostseebad Binz/ Insel Rügen, Am Kleinbahnhof 31

Umgebung

Umgebung

Ostsee

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Lage (H2): LK Vorpommern-Rügen. Das Ostseebad Binz liegt im Os-ten der Insel Rügen an der Prorer Wiek und gehört zu den attraktiv-sten Ostseebädern auf der Insel Rügen. Über die L 29 gelangt manzur B 196. Anbindung zum Festland ist über die Rügendammbrückegegeben. Die Stadt Bergen liegt ca. 15 km entfernt. Umgebung: KapArkona, Kreidefelsen, Jagdschloss Granitz. Das Grundstück befindetsich auf einem neu geschaffenen Areal in privilegierter Lage auf demZinglingsberg. Die Südhanglage ermöglicht einen unverbaubarenBlick in das grüne Binzer Umland. Entfernung zum Strand ca. 800 m.Objekt: Unbebautes und bauträgerfreies Grundstück in terrassenför-miger Südhanglage. Das Grundstück ist bis zur Grundstücksgrenzevoll erschlossen. Die Bebaubarkeit mit Einfamilienhaus oder Doppel-haus und die Nutzung zum Dauerwohnen oder zur Ferienvermietung/Kapitalanlage ist lt. B Plan Nr. 2 der Gemeinde Binz möglich. Grundstück: ca. 631 m², Flurstück 187/100 und jeweils

1/16 MEA an Flurstück 187/94 mit ca. 1.477 m²und 187/108 mit ca. 251 m²

Mindestgebot: € 395.000,-*

- vertragsfrei -

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NORDDEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG40

ÜBERSICHTSKARTE

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Anmerkung

Die endgültigen und verbindlichen Möglichkeiten einer Bebauung der folgenden Grundstücke: Pos. 5, 8, 12, 24, 29 und 33 konnten vom Auktionshaus nicht rechtsverbindlich geklärt werden. Fürdie mögliche Bebaubarkeit der Objekte in der beschriebenen Form übernehmen wir daher keine Haftung. Die Markierungen in den Bildern und Karten stellen nur die ungefähre Lage der Objektedar. Das Copyright der Luftbilder (Satellit) liegt bei der Fa. GeoContent GmbH.

Sie finden bei den meisten Versteigerungsobjekten die Angabe von Koordinaten (z. B. H2), anhand derer Siedie Lage des betreffenden Ortes in dieser Karte ermitteln können.

A B C D E F G H I J

ImpressumHerausgeber: Verlag: Satz und Repro: Druck, Weiterverarbeitung:Norddeutsche Grundstücksauktionen AG Satztechnik Meißen GmbH TMS Team Medien Service GmbH Neef & Stumme premium printing GmbH Co. KGErnst-Barlach-Straße 4 Am Sand 1C Hansestraße 21, Haus 2 Schillerstraße 218055 Rostock 01665 Nieschütz 18182 Bentwisch/Rostock 29378 WittingenAuflage: 63.500 · Verantwortliche Redakteure: Kai Rocholl, Thomas Knopp und Daniela Tiker

Energieausweis V . . . . . . . . . Verbrauchsausweis (Art des Energieausweises) B . . . . . . . . . Bedarfsausweis (Art des Energieausweises) kWh/(m2a) Energiebedarfs-· oder Energieverbrauchswert oder -kennwertKo . . . . . . . . Energieträger Kohle oder KoksÖl . . . . . . . . Energieträger HeizölGas . . . . . . . Energieträger Erdgas, Flüssiggas, Biogas

FW . . . . . . . Energieträger Fernwärme Hz . . . . . . . . Energieträger Brennholz, Holzpellets, HolzhackschnitzelE . . . . . . . . . Energieträger elektrische Energie bzw. StromBj. . . . . . . . . Baujahr laut EnergieausweisA+ bis H . . . Energieeffizienzklasse laut EnergieausweisEW . . . . . . . Energieträger ErdwärmeW . . . . . . . . Energieträger Wärme

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41 Notarin Patricia Körner • Notar Bernd Köhn

I ZuschlagsprotokollDer Auktionator ersuchte um Protokollierung nachstehenden Zuschlags im Rahmen einer freiwilligenGrundstücksversteigerung:1. Zur Versteigerung stand das, in dem als Anlage 1 beigefügten Auslobungstext näher bezeichnete

Objekt, Katalognummer „***,, wie folgt grundbuchlich verzeichnet: Beschrieb Grundbesitz ***Auf Anlage 1 wird hinsichtlich des gegenständlichen Objektes ausdrücklich verwiesen.

2. Der Auktionator erklärte, dass Herr/Frau ***, geboren am ***, wohnhaft in ***- nachstehend „Meistbietender“ genannt -

in Form des Meistgebotes in Höhe von € *** (in Worten: EURO ***), ein Angebot zum Erwerb desausgelobten Objektes gemäß Anlage 1 in Alleineigentum/ in Miteigentum zu je *** unterbreitethat.

3. Nach dreimaligem Aufruf erteilte der Auktionator dem vorgenannten Meistbietenden auf dessenMeistgebot in vorstehend genannter Höhe und im angegebenen Anteilsverhältnis den Zuschlag.

4. Grundlage des infolge Beurkundung von Meistgebot und Zuschlag, unter Verweis auf § 17 Abs. 2aSatz 2 Nr. 2 BeurkG, zustande kommenden Vertrages sind sodann:a) die Versteigerungs- und Vertragsbedingungen, enthalten in der Urkunde vom 03.01.2019

der Rostocker Notarin Patricia Körner; UR 1/2019/P, nachstehend (Verweisungsurkunde)genannt, auf die ausdrücklich verwiesen wird, deren Inhalt bekannt ist und auf deren Verlesen und Beifügen ausdrücklich verzichtet wird,

b) die unmittelbar vor dem Bietungsverfahren in Gegenwart des Notars verlesenen „BesonderenVersteigerungsbedingungen/ Auslobungstext“, die in der Anlage „1“ zu der vorliegenden Urkundeenthalten sind, auf die verwiesen wird und den gemäß a) in Bezug genommenen Versteigerungs-bzw. Vertragsbedingungen vorgehen.

___________________________ Auktionator ______________________ Notar

II Beurkundung von Gebot und Zuschlag1. Die Beteiligten ersuchten um Protokollierung nachstehenden Gebotes und Zuschlags im Rahmen

einer freiwilligen Grundstücksversteigerung:Grundlage des, infolge Beurkundung von Meistgebot und Zuschlag begründeten, Vertrages sind:a) die Versteigerungs- und Vertragsbedingungen, enthalten in der Urkunde vom 03.01.2019

der Rostocker Notarin Patricia Körner; UR 1/2019/P nachstehend „Verweisungsurkunde“ genannt,die in Ausfertigung vorlag, auf die ausdrücklich verwiesen wird, deren Inhalt bekannt ist und aufderen Verlesen und Beifügen ausdrücklich verzichtet wird, b) die unmittelbar vor dem Bietungsverfahren in Gegenwart des Notars verlesenen „BesonderenVersteigerungsbedingungen/ Auslobungstext“, die in der Anlage „1“ zu der vorliegenden Urkundeenthalten sind, auf die verwiesen wird und den gemäß a) in Bezug genommenen Versteigerungs-bzw. Vertragsbedingungen vorgehen.

2. Zur Versteigerung stand das, in dem als Anlage 1 beigefügten Auslobungstext näher bezeichneteObjekt, Katalognummer „***,, wie folgt grundbuchlich verzeichnet: Beschrieb_Grundbesitz Auf Anlage 1 wird hinsichtlich des vertragsgegenständlichen Objektes ausdrücklich verwiesen.Der Meistbietende übernimmt von den im Grundbuch eingetragenen, nachstehend aufgeführtenBelastungen Abteilung II: *** Abteilung III: ***mit Eigentumsumschreibung als nicht wertmindernd: Abteilung II: *** Abteilung III: ***Der Notar hat den Grundbuchinhalt am *** (elektronisch) feststellen lassen.

3. Der Auktionator erklärt und der Meistbietende bestätigt und wiederholt, dass der Meistbietende,in Form des Meistgebotes in Höhe von € *** (in Worten: EURO ***), ein Angebot zum Erwerb desausgelobten Objektes gemäß Anlage 1 in Alleineigentum/ in Miteigentum zu je ____ unterbreitet hat.

4. Nach dreimaligem Aufruf erteilte der Auktionator dem Meistbietenden auf dessen Meistgebotin vorstehend genannter Höhe den Zuschlag.

5. Infolge dessen ist unter Verweis auf § 156 BGB i. V. m. § 311 b BGB nunmehr der Vertrag zwischenEinlieferer und Meistbietendem zustande gekommen. Für dessen Inhalt wird ausdrücklich auf vor-genannte Verweisungsurkunde und den Auslobungstext (Anlage 1) verwiesen.

6. Die Beteiligten genehmigen insoweit den gesamten Inhalt der Verweisungsurkunde ausdrücklichihrem gesamten Inhalt nach. Alle, in dieser Urkunde enthaltenen Vollmachten werden ausdrücklich

genehmigt und wiederholt, insbesondere wird Vollmacht zur Erklärung der Auflassung/Einigungunter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB an die in der Verweisungsurkunde be-nannten Notariatsmitarbeiter erteilt.Gleichzeitig erkennt der Meistbietende diese Verweisungsurkunde, als für sich verbindlich an.Darin enthaltene Bewilligungen und Anträge werden insoweit ausdrücklich wiederholt.

7. Klarstellend wird unter Verweis auf die Verweisungsurkunde, in Verbindung mit dem Auslobungs-text, folgendes vereinbart:

7. 1. Unter Verweis auf Abschnitt VIII Ziffer 4 der Verweisungsurkunde bekennt der Meistbietende –mehrere Personen als Gesamtschuldner – weiterhin, der Norddeutsche GrundstücksauktionenAG (Auktionshaus) mit Sitz in Rostock die vereinbarte Courtage zu schulden.

7. 2. Unter Verweis auf Abschnitt II Ziffer 1.5. bzw. Abschnitt VIII Ziffer 4 der Verweisungsurkunde unter-wirft sich der Meistbietende – mehrere Meistbietende als Gesamtschuldner – wegen der Zah-lungsverpflichtungen a) in Höhe des Meistgebotes nebst der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Auktion gegenüber

dem Einlieferer b) in Höhe der Courtage nebst der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Auktion gegenüber dem

Auktionshaus der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Der Notar wird angewiesen,dem Einlieferer bzw. dem Auktionshaus auf jederzeitigen schriftlichen Antrag, ohne Nachweisder die Fälligkeit dieser Forderung begründenden Tatsachen, jeweils eine vollstreckbare Ausfer-tigung des Vertrages zu erteilen, jedoch nicht vor Eintritt der vom Notar ggf. zu überwachendenFälligkeitsvoraussetzungen. Im Verfahren der Voll streckungsgegenklage verbleibt die Beweislastbeim Forderungsberechtigten.

7. 3. Die Kaufpreisbelegungsfrist beträgt • 1 (einen) Monat • 8 Wochen ab dem Tag der Auktion. Für die Zahlungsabwicklung über Notaranderkonto hat die Zahlung des Meistgebotes auf das in Anlage 2 aufgegebene Notaranderkonto zu erfolgen. Für die Zahlungsmodalitäten wird gleichfalls auf Abschnitt VII der Versteigerungs- und Vertrags-bedingungen verwiesen.

7. 4. Auf die zustandsbedingten Objektangaben gemäß Anlage 1 wurde vom Notar ausführlich hin -gewiesen.

8. Unter Verweis auf Abschnitt XII der Versteigerungs- und Vertragsbedingungen wird zur Sicherungdes Anspruchs des Meistbietenden die Eintragung einer Eigentumsvormerkung gemäß Verwei-sungsurkunde von allen Vertragsbeteiligten ausdrücklich bewilligt und beantragt.

9. Der Notar hat eingehend, insbesondere über die rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäftes und überden umfassenden Sachmängelausschluss, belehrt und die in der Verweisungsurkunde unter AbschnittXIII, aufgenommenen Belehrungen und Hinweise mit den Beteiligten nochmals erörtert. Der Notar hat den Verkäufer auf die Pflicht zur Mitteilung des Eigentumsüberganges an den be-vollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hingewiesen.

10. Die Beteiligten bevollmächtigen weiterhin die Angestellten des Notars, *** je einzeln und befreitvon § 181 BGB, Erklärungen, Bewilligungen und Anträge materiell- oder formell-rechtlicher Artzur Ergänzung oder Änderung des Vertrages abzugeben, insbesondere zur Behebung behördlicheroder gerichtlicher Beanstandungen sowie erforderlichenfalls die Identitätserklärung und Leis-tungsbestimmung gemäß §§ 315 und 317 BGB abzugeben und die Auflassung zu erklären.Die Vollmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt. Die Vollmacht soll durch den Tod eines Voll-machtgebers nicht erlöschen. Sie erlischt 6 Monate nach der vertragsgemäßen Eigentums -umschreibung. Die Vollmacht wird unabhängig von der Wirksamkeit dieses Vertrages erteilt undverursacht keine Kosten. Die Voraussetzungen für den Gebrauch dieser Vollmacht, die nur durchEinlieferer und Meistbietenden gemeinsam widerrufen werden kann, sind dem Grundbuchamtnicht nachzuweisen. Die Ausnutzung dieser Vollmacht ist ausdrücklich nur vor dem amtierendenNotar oder seinem amtlich bestellten Vertreter oder vor dem mit dem amtierenden Notar in So-zietät verbundenen Notar möglich. Über die Bedeutung der erteilten jeweiligen Vollmacht belehrteder Notar die Vertragsschließenden. In diesem Zusammenhang wies der Notar auf die Vorschriftendes § 17 Abs. 2a BeurkG hin.

Auf Befragen des Notars erklären die Beteiligten abschließend, dass weitere Vereinbarungen,auch mit Dritten, außerhalb dieser Urkunde, mit denen das vorliegende Rechtsgeschäft steht undfällt, nicht bestehen. Der Vertrag wurde mit den Beteiligten erörtert. Die Beteiligten erklärten,dass weitere Fragen oder Aufklärungswünsche nicht bestünden und dass das vorstehende Pro-tokoll nebst Anlage ihren rechtsgeschäftlichen Willen vollständig wiedergebe.

VERTRAGSMUSTERBei der Versteigerung von Immobilien sind das Meistgebot und der Zuschlag beurkundungsbedürftig. Der nachstehende Grundlagentext bildet zusammen mit dem vor derAbgabe des Meistgebotes in Anwesenheit des jeweils mit der Beurkundung betrauten Notars verlesenen „Auslobungstext“ (Besondere Versteigerungsbedingungen) undden ebenfalls hier abgedruckten Allgemeinen Versteigerungs- und Vertragsbedingungen den rechtlich maßgeblichen „Vertrags“-Text, der Ihrem Meistgebot zu Grunde liegt.Die in Rostock beurkundenden Notare, Frau Patricia Körner und Herr Bernd Köhn geben Ihnen hiermit den von den Notaren vorbereiteten Mustertext und die bereits beur-kundeten Allgemeinen Versteigerungs- und Vertragsbedingungen zur Kenntnis. Bei Fragen zum Inhalt und zur Ausgestaltung des durch Gebot und Zuschlag nach Beurkundungzu Stande kommenden Rechtsgeschäfts wenden Sie sich bitte an den zuständigen Notar direkt. Sie erreichen diese wie folgt:

Notarin Patricia Körner · Notar Bernd KöhnEselföterstraße 2 · 18055 RostockTel. 0381/ 49 99 - 0E-Mail: [email protected]

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42 Notarin Patricia Körner

VERSTEIGERUNGS-/VERTRAGSBEDINGUNGENUrkundenrolle 1 / 2019 / PHeute, am 03.01.2019 erschien vor mir, Patricia Körner, Notarin mit dem Amtssitz in derHansestadt Rostock in meinen Amtsräumen in 18055 Rostock, Eselföterstraße 2, der mir,der Notarin, von Person bekannte Herr Kai Rocholl, geboren am 16.02.1970. Der Urkundsbeteiligte erklärte: Ich gebe die nachstehenden Erklärungen nicht im eigenen Namen ab, sondern a) für die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG mit dem Sitz in Rostock, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock, HRB 8647, Geschäftsanschrift: Ernst-Barlach-Str. 4, 18055 Rostock

– nachstehend „Auktionshaus“ genannt –,b) für den Einlieferer und den Meistbietenden. Ich, der beurkundende Notar, bescheinige aufgrund Einsichtnahme in das elektronischeHandelsregister des Amtsgerichtes Rostock vom heutigen Tage, HRB 8647, dass Herr KaiRocholl berechtigt ist, die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG mit Sitz in Rostockals deren Vorstandsmitglied, einzeln zu vertreten.Für die von mir, Kai Rocholl, als öffentlich bestellter und vereidigter Grundstücksverstei-gerer, anderen Auktionatoren oder dem Auktionshaus

– nachstehend „Auktionator/ Auktionshaus“ genannt – durchzuführenden Versteigerungen von fremden Grundstücken, Grundstücksteilen undfremden grundstücksgleichen Rechten sowie für den durch Beurkundung von Gebot und Zuschlag nach § 156 BGB i. V. m. § 311 b BGB, zustande kommenden Vertrag geltenfolgende

VERSTEIGERUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:– im Folgenden auch „Allgemeine Versteigerungs- und Vertragsbedingungen“ genannt –

I Verfahrensbedingungen1. Jeder Einlieferer, der ein Grundstück, Grundstücksteil oder grundstücksgleiches Recht

– nachstehend „Objekt" genannt –dem Auktionator zur Versteigerung anvertraut, ist verpflichtet, das Verkaufsangebotbis zur Beendigung des letzten katalogmäßig bezeichneten Versteigerungsterminsaufrecht zu erhalten. Die Versteigerung erfolgt an den, vom Auktionshaus bezeich-neten, Orten. Das Auktionshaus bestimmt den Auktionator, der die Versteigerungdes Objektes dann konkret durchführt. Soweit der Gegenstand der Versteigerung eine katastermäßig nicht bezeichneteTeilfläche ist, steht dem Einlieferer das Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich derkonkret heraus zu vermessenden Fläche zu, der dieses Recht nach billigem Ermessengemäß § 315 BGB auszuüben berechtigt ist. Die Beschreibung erfolgt im Auslobungs-text u.a. durch einen Kartenverweis.

2. Bei den zur Versteigerung gelangenden Objekten ist mit dem Einlieferer ein Min-destpreis (Mindestgebot) vereinbart, mit dessen Aufruf die Versteigerung des Ob-jektes beginnt, soweit nicht bereits der Auktionator ein höheres schriftliches Gebotmitteilt.Sollte ein Versteigerungsobjekt am Auktionstag nicht zum Aufruf gelangen, sind jeg-liche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auktionshaus, insbesondere vonBietern und potentiellen Interessenten, ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Der Auktionator behält sich vor, die Beträge, um die ein neues Gebot vorherige Ge-bote mindestens übersteigen muss (Steigerungsspanne), bei jedem Objekt von Fallzu Fall festzusetzen. Die Steigerungsspanne beträgt € 1.000,00 soweit nicht vom Auktionator ein andererBetrag verkündet wird. Sie kann auch während der Auktion verändert werden.

4. Jeder Bieter bleibt an ein abgegebenes Gebot so lange gebunden, bis dieses durcheinen anderen Bieter durch ein höheres Gebot überboten wird. Falls mehrere Bieterein gleich hohes Gebot abgeben, gilt nur das Gebot, das vom Auktionator zuerst zurKenntnis genommen wurde. Bei etwaigen Zweifeln oder Unklarheiten über die Gel-tung eines Gebotes entscheidet der Auktionator nach seinem Ermessen, ob er denZuschlag erteilt oder die Versteigerung wiederholt. Er kann den Zuschlag aberkennenund frühere Bieter fragen, ob sie ihr Gebot aufrechterhalten und die Versteigerungvon dem höchsten aufrechterhaltenen Gebot an wiederholen oder fortsetzen.

5. Der Auktionator kann schriftliche und während des Aufrufs der Sache fernmündlichabgegebene Gebote zulassen, wenn der Bieter einem an der Versteigerung anwe-senden Bevollmächtigten rechtzeitig vor Aufruf eine Vollmacht erteilt hat, und diesedem Auktionator in Textform rechtzeitig vor Aufruf vorliegt. Durch solche Gebotewerden die Versteigerungs- und Vertragsbedingungen uneingeschränkt anerkannt.Die Höhe schriftlich abgegebener Gebote ist bei Beginn der Versteigerung des Ob-jektes nach Bekanntgabe des Mindestgebotes vom Auktionator den Anwesendenmitzuteilen. Durch die Abgabe eines schriftlichen Gebotes bevollmächtigt der Bieterden Auktionator und seinen Bevollmächtigten zur Mitteilung des Gebotes und zurEntgegennahme des Zuschlages. Der Bieter verpflichtet sich, diese Vollmacht sofort in notariell beglaubigter Form(grundbuchtauglicher Form) zu bestätigen.Hat ein Bieter seinerseits in verdeckter Vollmacht gehandelt, so kann der Zuschlagaberkannt werden, wenn der Bieter nicht zugleich mit dem verdeckt Vertretenen diegesamtschuldnerische Haftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag über-nimmt.

6. Die Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Meistbietendenund die Abgabe einer ggf. erforderlichen Vollmachtsbestätigung in grundbuchtaug-licher Form des § 29 GBO (ggf. nebst formgerechtem Vertretungsnachweis), aller er-forderlichen Angaben nach dem Geldwäschegesetz sowie zur Mitteilung des Iden-tifikationsmerkmals nach § 139a ff. AO sind vertragliche Hauptleistungspflichten desMeistbietenden. Im Falle der Nichterfüllung stehen dem jeweiligen Vertragspartnerdamit die Rechte wegen Nichterfüllung einer Hauptleistungspflicht (Schadenersatzstatt Leistung §§ 280, 281 BGB bzw. Rücktritt § 323 BGB) zu.

7. Das uneingeschränkte Hausrecht im Auktionssaal und in den Vorräumen liegt aus-schließlich bei dem Auktionshaus/ den Auktionatoren. Diese können nach eigenemErmessen dem Besucher bzw. Bieter eine Teilnahme/ weitere Teilnahme an der Auk-tion untersagen.

8. Auktionshaus und Auktionator übernehmen keine Haftung für das Zustandekommenvon Telefonverbindungen bei telefonischen Bietungsaufträgen.

9. Handelt es sich bei dem – durch Beurkundung von Gebot und Zuschlag – zustandekommenden Vertrag um einen sog. Verbrauchervertrag im Sinne des Gesetzes, giltunter Verweis auf § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG für die Beurkundung abweichendfolgendes: Der Auktionator erklärt zunächst den Zuschlag an den Meistbietenden. Im Anschlussdaran erhalten der Einlieferer sowie der Meistbietende durch den, den Zuschlag be-urkundenden Notar, den Entwurf der schuldrechtlichen Erklärungen, mit deren Be-urkundung unter Einhaltung der Fristen gemäß § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG so-dann unter Verweis auf § 156 BGB i.V.m. § 311 b BGB der Vertrag zwischen Einliefererund Meistbietendem wirksam und unter gleichzeitiger Anerkennung der Versteige-rungs- und Vertragsbedingungen sowie der Besonderen Versteigerungsbedingungen(Auslobungstext) zustande kommt. In diesem Fall soll der Zuschlag als einseitige Er-klärung des Auktionators beurkundet werden (Zuschlagsprotokoll).Der Einlieferer / Eigentümer ist berechtigt, bei Mitwirkung eines Verbrauchers denAbschluss des Vertrages (Gebot und Zuschlag) abzulehnen, sofern eine entsprechen-de Beurkundung durch den Meistbietenden nicht innerhalb von sechs Wochen nachder Auktion erfolgt.

II Wirkung des Zuschlags1. Gemäß § 156 BGB i. V. m. § 311 b BGB kommt der Vertrag durch Meistgebot und Zu-

schlag und deren Beurkundung zustande. Die Allgemeinen Versteigerungs- und Ver-tragsbedingungen sowie die Besonderen Versteigerungsbedingungen (Auslobungs-text) und die auf dieser Grundlage erfolgte Beurkundung von Gebot und Zuschlaglegen den Inhalt des dadurch zustande gekommenen Vertrages fest.

1.1. Insoweit sind nach Erteilung des Zuschlags durch den Auktionator Meistgebot undZuschlag zu ihrer Wirksamkeit vor einem der anwesenden Notare – unter gleichzei-tiger ausdrücklicher Genehmigung der Allgemeinen Versteigerungs- und Vertrags-bedingungen sowie der Besonderen Versteigerungsbedingungen (Auslobungstext)– notariell zu beurkunden, soweit es sich nicht ausdrücklich um einen Verbraucher-vertrag im Sinne des Gesetzes handelt.

1.2. Jeder Meistbietende ist verpflichtet, eine Bietungssicherheit zu leisten, die 10 v. H.des Meistgebotes (mindestens aber € 2.000,00) beträgt, soweit er davon nicht ganzoder teilweise schriftlich befreit wird. Die Bietungssicherheit ist unverzüglich nachBeurkundung von Meistgebot und Zuschlag durch Bargeld oder durch Scheck beimAuktionshaus zu leisten. Bargeld ist vom Auktionshaus auf ein Treuhandkonto zuhinterlegen und anschließend einem, von dem – Meistgebot und Zuschlag beurkun-denden – Notar gesondert aufzugebenden Notaranderkonto zuzuführen, sobald einsolches vereinbart ist. Schecks sind ebenfalls dem Notaranderkonto zuzuführen.Das Auktionshaus kann im Einzelfall auf die Bietungssicherheit verzichten bzw. dieseherabsetzen. Eine geleistete Bietungssicherheit ist auf das Meistgebot anzurechnen.Wird das Meistgebot nicht in voller Höhe in bar hinterlegt und der Vertrag aus diesemGrunde nicht durchgeführt, so dient die Bietungssicherheit vorrangig der Begleichungder Courtageansprüche des Auktionshauses und erst nachrangig der Befriedigungetwaiger Schadensersatzansprüche des Einlieferers.Sie ist in diesem Fall nach übereinstimmender Weisung des Einlieferers, des Meist-bietenden und des Auktionshauses auszuzahlen. Kommt eine derartige Weisungnicht zustande, kann die Bietungssicherheit bei der Hinterlegungsstelle des Amts-gerichts am Orte der Versteigerung hinterlegt oder bis zum Vorliegen eines rechts-kräftigen Urteils, mit dem der Auszahlungsberechtigte festgestellt wird, treuhände-risch verwahrt vom Auktionator einbehalten werden.

1.3. Der Auktionator/ das Auktionshaus ist nach billigem Ermessen berechtigt, vom Meist-bietenden die Hinterlegung einer zusätzlichen Kostensicherheit von 15 v. H. des Meist-gebotes (mindestens jedoch € 2.000,–) zu verlangen. Meistbietende ohne Wohnsitzbzw. Firmensitz in Deutschland sind verpflichtet, diese Kostensicherheit bei demAuktionshaus oder einem von ihm benannten Auktionator zu hinterlegen, soweitder Auktionator nicht im Einzelfall darauf verzichtet oder sie herabsetzt. Dieser Betragdient zuerst der Sicherstellung der Bezahlung der Notarkosten, dann der Grunder-werbsteuer, sodann der Grundbuchkosten und zuletzt aller sonstigen Kosten undGebühren für den Vollzug des Vertrages. Auktionshaus bzw. Auktionator sind beauf-tragt, diese Forderungen aus ihr zu begleichen. Nach Abschluss der Abwicklung istüber die Kostensicherheit abzurechnen und ein etwaiger Rest an den Meistbietendenzurückzuzahlen. Bis dahin ist dieser Auftrag unwiderruflich. Notar, Auktionshaus undAuktionator sind unwiderruflich ermächtigt, den Grunderwerbsteuerbescheid und

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VERSTEIGERUNGS-/VERTRAGSBEDINGUNGENsonstige Kostenrechnungen und Gebührenbescheide anzufordern und – im Fall derAnforderung – entgegenzunehmen.

1.4. Der Meistbietende verpflichtet sich gegenüber dem Einlieferer:a) zur vertragsgemäßen Zahlung der Bietungssicherheit,b) zur rechtzeitigen Zahlung des Meistgebotes,c) dass dem Notar im Rahmen der Einzahlung auf Notaranderkonto keine nach den

Vertragsbedingungen unerfüllbaren Treuhandauflagen gemacht werden undd) zur unverzüglichen Zahlung aller – auch im Vorschusswege erhobenen – Kosten

bei Gericht und Notar, e) bei Vertretung in der Beurkundung zur unverzüglichen Abgabe der erforderlichen

grundbuchtauglichen Vollmachtsbestätigung nebst ggf. erforderlicher Vertretungs-nachweise,

wobei die vorstehenden Verpflichtungen zu a) bis e) Hauptleistungspflicht des Meist-bietenden sind.Soweit ein Finanzierungsinstitut des Meistbietenden die Eintragung von Grund-pfandrechten am Versteigerungsobjekt verlangt, ist die unverzügliche Mitwirkungbei der Bestellung gleichfalls Hauptleistungspflicht des Meistbietenden, soweit imRahmen der Besonderen Versteigerungsbedingungen (Auslobungstext) die unterAbschnitt XI bestehende Belastungsvollmacht nicht ausdrücklich abbedungen ist.

1.5. Der Meistbietende, soweit es sich bei dem Meistbietenden um eine Gesellschaftbürgerlichen Rechts handelt, durch jeden Gesellschafter persönlich, unterwirft sich,mehrere Meistbietende als Gesamtschuldner – wegen der Zahlungsverpflichtungenin Höhe des Meistgebotes nebst den gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag derAuktion der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Der –Meistgebot und Zuschlag beurkundende – Notar wird angewiesen, dem Einliefererauf jederzeitigen schriftlichen Antrag, ohne Nachweis der die Fälligkeit dieser For-derung begründenden Tatsachen, eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrageszu erteilen, jedoch nicht vor Eintritt der vom Notar zu überwachenden Fälligkeits-voraussetzungen.Soweit Meistbietender eine juristische Person, Personengesellschaft oder Verein ist,kann der Auktionator auch verlangen, dass zusätzliche Zwangsvollstreckungsunter-werfungen durch Dritte (z.B. Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand etc.) abgege-ben werden.

1.6. Die im verlesenen Auslobungstext (Besondere Versteigerungsbedingungen) enthal-tenden abändernden und/oder ergänzenden Vereinbarungen zu diesen hier festge-stellten Allgemeinen Versteigerungs- und Vertragsbedingungen gehen diesen aus-drücklich vor. Insbesondere ist für die grundbuchmäßige als auch allgemeine Be-schreibung des Vertragsgegenstandes (Objektes) allein der zur Versteigerung ver-lesene Auslobungstext maßgeblich.

III Feststellungen zum Objekt1. Der Auktionator lässt durch das Auktionshaus im Auftrage des Einlieferers folgende

Feststellungen bezüglich des Objektes treffen:1.1. Soweit der Versteigerungsgegenstand aus mehreren rechtlich selbständigen Grund-

stücken besteht, wird ausdrücklich klargestellt, dass alle in der jeweiligen Zuschlags-/ Vertragsurkunde erwähnten selbständig übertragungsfähigen Objekte Gegenstandeines rechtlich und wirtschaftlich einheitlichen Vertragsverhältnisses sind. Die Durch-führung, Änderung oder Rückabwicklung der entsprechenden Verträge kann alsonur insgesamt und einheitlich erfolgen.

1.2. Eintragungen in Abt. I, II und III des Grundbuchs sowie Flächengröße lt. Eintragungim Bestandsverzeichnis.

1.3. Etwaige Auflagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde sowie des Bezirksschornstein -fegermeisters.

1.4. Bei vermieteten Objekten der zuletzt festgestellte Mietzins.Soweit die vorstehend aufgeführten Angaben zu 1.1. bis 1.4. durch den Auktionatormitgeteilt werden, übernehmen der Auktionator und das Auktionshaus keine Haftungfür deren Richtigkeit.Soweit das Auktionshaus bis zur Versteigerung die vorstehenden Angaben von denzuständigen Stellen nicht erhalten hat, wird dies vom Auktionshaus im Auslobungs-text bekannt gegeben. Die Angaben zu den Mieten und den Betriebskosten könnensich zwischen dem Zeitpunkt der Versteigerung und dem Zeitpunkt der wirtschaft-lichen Übergabe von Nutzen und Lasten ändern, sei es durch zwischenzeitlichenLeerstand oder Neuvermietung.

2. Falls Objekte zur Versteigerung gelangen, bei denen der Auktionator selbst als Mit-eigentümer beteiligt ist, ist dies bei Beginn der Versteigerung bekannt zu geben.

IV Sach- und Rechtsmängel1. Der Erwerb des versteigerten Objektes erfolgt nicht immer in einem zur sofortigen

Nutzung geeigneten, teilweise sanierungs- bzw. renovierungsbedürftigen Zustandund damit, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Auslobungstext ergibt, wie essich im Zeitpunkt des Zuschlags befindet, d.h. unter Ausschluss aller Ansprüche undRechte des Meistbietenden wegen eines Sachmangels des Grundstücks und/oderdes Gebäudes. In solchen Fällen muss der Meistbietende je nach Sachlage mit er-heblichen zusätzlichen Aufwendungen rechnen, um das Objekt in einen gebrauchs-üblichen Zustand zu versetzen.Vom vorstehenden Haftungsausschluss sind ausgenommen:

1.1. Ansprüche und Rechte für Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des

Einlieferers beruhen.1.2. Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, wenn der Einlieferer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatzsonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-zung des Einlieferers beruhen.

1.3. Einer Pflichtverletzung des Einlieferers steht die eines gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen gleich.

2. Werden gebrauchte bewegliche Sachen in einer öffentlichen Versteigerung gemäߧ 383 Abs. 3 BGB mitveräußert, gilt der umfassende Ausschluss von Ansprüchen undRechten wie beim Verkauf von unbeweglichen Sachen gemäß 1.1. bis 1.3.. Soweit son-stige bewegliche Sachen mitverkauft werden, gilt die gesetzliche Regelung, jedochwerden Ersatzansprüche des Meistbietenden wegen eines Sachmangels (mit denvorstehenden Ausnahmen gemäß Ziffer 1.1. bis 1.3.) ausgeschlossen und die Verjäh-rungsfrist auf ein Jahr verkürzt.Die Übergabe erfolgt - aufschiebend bedingt - ,analog mit Besitzübergang hinsichtlichdes Grundstücks.

3. Das Auktionshaus und der Auktionator haften dem Einlieferer und dem Meistbie-tenden für eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Vorbereitung undDurchführung der Versteigerung. Soweit das Auktionshaus oder der Auktionator sichauf Angaben und Unterlagen Dritter stützen, stehen sie nur für die zutreffende Über-mittlung, nicht aber für die objektive Richtigkeit ein. Dies gilt auch für eine etwaigeÜbermittlung von Identifikationsmerkmalen nach § 139a ff. AO. Offenbarungspflich-tige Tatsachen übermittelt das Auktionshaus lediglich als Bote. Deren rechtzeitigeBekanntgabe zur Aufnahme in den Auslobungstext obliegt allein dem Einlieferer.Ansprüche und Rechte des Meistbietenden, des Einlieferers sowie von Bietern undBietinteressenten wegen einer Pflichtverletzung des Auktionshauses und des Auk-tionators – insbesondere für die Beratung in Bewertungsfragen und wegen Sach-mängeln am Objekt – sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadensersatz aus derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auktionator/das Auktionshaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat und auf Ersatz sonstigerSchäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung desAuktionators/ Auktionshauses beruhen, sind ausgenommen. Einer Pflichtverletzungdes Auktionators/ des Auktionshauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen gleich.

4. Der Einlieferer ist verpflichtet, dem Meistbietenden das Grundstück frei von imGrundbuch eingetragenen Belastungen und Beschränkungen zu verschaffen, soweitsie nicht ausweislich des Auslobungstextes vom Meistbietenden übernommen wor-den sind. Im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten werden vom Meistbie-tenden übernommen. Gleiches gilt für Baulasten. Der Einlieferer erklärt, – soweitim Auslobungstext nicht ausdrücklich aufgeführt – dass er Eintragungen in das Bau-lastenverzeichnis nicht veranlasst hat, ihm entsprechende Eintragungen nicht be-kannt sind.

V Übergabe/ ErschließungDie Übergabe des Objektes erfolgt am Monatsersten, der auf die vertragsgemäßeHinterlegung (Gutschrift) des Meistgebotes auf Notaranderkonto und/oder beimAuktionator folgt, sofern der Auslobungstext keine abweichende Regelung enthält.Dies gilt auch bei Einzahlung des Meistgebotes vor Fälligkeit.Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, gilt sodann § 446 BGB. Danach sindsämtliche Lasten inklusive aller zivil- und öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungs-pflichten hinsichtlich des Objektes ab dem Zeitpunkt der Übergabe vom Meistbie-tenden zu tragen und er stellt den Einlieferer von ihrer Erfüllung frei. Lasten bzw.Kosten, die der Einlieferer im Wege des Vorschusses gezahlt hat, sind ihm ggf. anteiligzu erstatten. Soweit der Einlieferer Abgaben und Gebühren, die für einen Zeitraumnach der Übergabe bestimmt sind, entrichtet hat, hat der Meistbietende diese nachAufforderung des Einlieferers, diesem zu erstatten. Der Wert etwaiger am Überga-bestichtag vorhandener Vorräte an Heizöl oder sonstigem Brennstoff ist gegen Ein-zelnachweis vom Meistbietenden an den Einlieferer zu erstatten.Wird ausweislich des Auslobungstextes ein vermietetes Objekt verkauft, gilt – vor-behaltlich anderslautender Vereinbarungen im Auslobungstext – folgendes: o Es bestehen weder Mietrückstände, Mietvorauszahlungen, Streitigkeiten(z.B. Minderungen, Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnungen), Pfändungen,Verfügungen über künftige Mietansprüche noch abzugeltende Investitionen der Mie-ter. Mit dem Tag des Besitzübergangs (Stichtag) tritt der Einlieferer alle dann ent-stehenden Rechte aus den Verträgen an den dies annehmenden Meistbietenden abund wird hinsichtlich der Pflichten für künftige Zeiträume (einschließlich der Neben-kostenabrechnung für das laufende Abrechnungsjahr) von ihm freigestellt. Ab demStichtag ist der Meistbietende umfassend – auch zu Kündigungen und Mieterhö-hungsverlangen – ermächtigt, jedoch auf eigene Kosten und eigenes Risiko. o Der Einlieferer hat unverzüglich Kopien der Mietverträge zu übergeben, amStichtag deren Originale sowie die Unterlagen und etwaige Überschüsse aus Neben-kostenvorauszahlungen für das laufende Abrechnungsjahr. Vertragsänderungen undVorausverfügungen über die Miete bedürfen ab sofort der Zustimmung des Meist-bietenden. o Soweit von Mietern ggf. Mietsicherheiten geleistet worden sind, ist der Ein-lieferer bis zum Besitzübergang zur Verwertung der betreffenden Mietsicherheit be-rechtigt.

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VERSTEIGERUNGS-/VERTRAGSBEDINGUNGEN

Im Übrigen gilt: Der Einlieferer ist im Rahmen eigener Haftungsfreistellung zur Aushändigung derMietsicherheiten an die Mieter berechtigt, sofern diese nicht ihre Zustimmung zurÜbertragung von ggf. geleisteten Mietsicherheiten auf den Meistbietenden erteilen. Erschließungsbeiträge, Anliegerbeiträge und Kostenerstattungsansprüche, die auf-grund des Baugesetzbuches oder anderer Rechtsvorschriften (z.B. für Straßenbau-maßnahmen, Wasser- und Abwasserleitungen) angefordert werden, die bis zumTage der Auktion bautechnisch ausgeführt wurden, trägt der Einlieferer, auch wenndiese Arbeiten noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Alle übrigen Maßnahmengehen zu Lasten des Meistbietenden. Sollte der Meistbietende für schon durchgeführte Maßnahmen zur Zahlung heran-gezogen werden, hat der Einlieferer den Meistbietenden davon freizustellen, sofernder Meistbietende ggf. auf Weisung und Kosten des Einlieferers Rechtsmittel gegendie Bescheide einlegt und Erstattungsansprüche an den Einlieferer abtritt.Der Einlieferer versichert, dass er alle bisher angeforderten Beträge im obigen Sinnebezahlt hat.

VI Übernahme Belastungen/ BeschränkungenSoweit dies nicht im Auslobungstext anderweitig vermerkt ist, übernimmt der Meist-bietende aufgrund § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz die zu begründenden und zurEintragung gelangenden beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten zugunsten vonVersorgungsunternehmen sowie altrechtliche, nicht im Grundbuch eingetragene,Dienstbarkeiten ohne Anrechnung auf das Meistgebot zur weiteren Duldung. Unbe-schadet ausdrücklich anderer Vereinbarungen im Auslobungstext ist der Einliefererverpflichtet, den Versteigerungsgegenstand im Übrigen frei von Belastungen undBeschränkungen in Abteilung II und III des Grundbuchs zu liefern. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Löschung/Pfandhaftentlassung dernicht vom Meistbietenden übernommenen Belastungen und Beschränkungen imGrundbuch, auch sofern solche am Tage der Auktion noch nicht bekannt waren oderspäter eingetragen werden. Der jeweilige Notar wird beauftragt, unter Übersendungeiner Abschrift des Vertrages, die zur Lastenfreistellung erforderlichen Unterlageneinzuholen, wobei Meistbietender als auch Notar die von Gläubigern gefordertenAblösebeträge ohne Nachprüfung ihrer Berechtigung und sachlichen Richtigkeit undohne Rückfrage beim Einlieferer unter Verrechnung mit dem Meistgebot zahlen dür-fen. Der Notar ist berechtigt, zur Herstellung der Bindung der Gläubiger an die Auf-gabeerklärung gem. § 875 (2) BGB die Löschungsbewilligungen, Pfandfreigabeer-klärungen, Abtretungen und Briefe zu treuen Händen für die Beteiligten in Empfangzu nehmen. Der Notar wird jedoch vom Einlieferer ausdrücklich angewiesen, Treu-handaufträge abzulösender Gläubiger hinsichtlich der Höhe ihrer Ablöseforderungnur anzunehmen, wenn ggf. vom Einlieferer vorab erklärte Abtretungen berücksich-tigt werden können oder ein entsprechender Abtretungsempfänger der vorrangigenBefriedigung abzulösender Gläubiger ausdrücklich zustimmt. Diese Anweisung lässtdie Verpflichtung des Einlieferers unberührt. Allen zur Lastenfreistellung bewilligten Löschungen oder Rangänderungen wird mitdem Antrag auf Vollzug zugestimmt, auch soweit weiterer Grundbesitz betroffen ist.

VII Kaufpreis- und KaufpreiszahlungVereinbarungsgemäß ist der Kaufpreis das vom Meistbietenden erklärte, vom Auk-tionator im Rahmen der Zuschlagserteilung verkündete und in der beurkundetengesonderten Zuschlagsurkunde protokollierte Meistgebot.

1. Das ggf. zu hinterlegende Meistgebot ist unbeschadet anderslautender Vorgabenim Auslobungstext auf einem Notaranderkonto zu verwahren. Auf dieses ist auchdie vom Auktionator ggf. treuhänderisch vereinnahmte Bietungssicherheit einzuzah-len. Hiervon abweichende Vereinbarungen mit dem Einlieferer nach Beurkundungvon Gebot und Zuschlag erfolgen auf eigenes Risiko des Meistbietenden.

2. Soweit im Rahmen der Beurkundung von Meistgebot und Zuschlag nichts anderesvorgesehen ist, hat die Hinterlegung des Meistgebotes, unter Anrechnung einer ggf.geleisteten Bietungssicherheit, innerhalb eines Monats ab dem Tage der Auktion –vorbehaltlich der Beurkundung des Vertrages – zu erfolgen (Gutschrift). Zahlungen gelten nur dann als erbracht, wenn sie auflagenfrei oder unter Verwen-dungsauflagen, die mit den nachstehenden Auszahlungsvoraussetzungen vereinbarsind – allenfalls unter der weiteren Auflage der Sicherstellung der Eintragung desFinanzierungsgrundpfandrechts des Meistbietenden im Rang vor der Eigentums-vormerkung soweit eine Belastungsvollmacht erteilt ist und der vollständigen Ein-zahlung des Meistgebotes – erfolgen. Dies gilt auch bei Einzahlung des Meistgebotesvor Fälligkeit.Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er den Eingang von Zahlungen nicht über-wacht, sondern lediglich Mitteilung an den Einlieferer macht, wenn Beträge auf demNotaranderkonto eingehen. Es ist somit Aufgabe der Beteiligten, den rechtzeitigenGeldeingang auf dem Notaranderkonto durch Anfrage beim Notar festzustellen. Der Notar wird in einseitig unwiderruflicher Weise seitens der Beteiligten angewie-sen, zur Lastenfreistellung geforderte Zahlungen an die entsprechenden Gläubigerin Anrechnung auf das Meistgebot bei Eintritt der Auszahlungsvoraussetzungen zuleisten und dabei anfallende Gebühren und Kosten aus dem Notaranderkonto zuentnehmen.

3. Der Notar wird angewiesen, Auszahlungen aufgrund einseitig unwiderruflicher An-

weisung erst zu leisten, wenn:3.1. die ranggerechte Eintragung der Eigentumsvormerkung am Vertragsgegenstand zu-

gunsten des Meistbietenden erfolgt ist,3.2. die für die Wirksamkeit und den Grundbuchvollzug der Eigentumsumschreibung er-

forderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen und Bescheinigungen,Zustimmungen und Nachweise vorliegen – mit Ausnahme der katasteramtlichenFortführungsnachweise soweit Kaufgegenstand eine Teilfläche ist, der steuerlichenUnbedenklichkeitsbescheinigung und etwaiger grundbuchtauglicher Vollmachtsbe-stätigungen und – soweit erforderlich – Vertretungsnachweise des Meistbietenden –,

3.3. der Notar in grundbuchtauglicher Form über alle Unterlagen zur Freistellung vonsolchen Belastungen verfügt, die im Grundbuch vor oder mit der Eigentumsvormer-kung eingetragen und vom Meistbietenden nicht zu übernehmen sind. Ihre Verwen-dung darf allenfalls von Zahlungsauflagen abhängig sein, für die das Meistgebot,unter Berücksichtigung ggf. vorab erfolgter Abtretungen des Einlieferers, ausreichendist, dies gilt nicht, sofern auflagenfreie Lastenfreistellungserklärungen durch denEinlieferer vorgelegt werden, in diesem Fall muss die Löschung im Grundbuch erfolgtsein. Die Auszahlung soll unverzüglich nach sicherer Kenntnis des Notars von vorgenann-ten Voraussetzungen erfolgen. Etwa gutgeschriebene Zinsen abzüglich der Zinser-tragssteuer stehen dem Einlieferer zu und sind bei Schließung des Notaranderkontosauszukehren.

4. Das Auktionshaus bestätigt, dass es für die von den Auktionatoren zu führenden Ver-wahrungskonten üblichen Versicherungsschutz abgeschlossen hat.

5. Zahlt der Meistbietende bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug undes stehen dem Einlieferer alle sich daraus ergebenden Ansprüche, insbesondere derAnspruch auf Verzugszinsen nach Maßgabe des § 288 BGB zu.

6. Einlieferer und Meistbietender bevollmächtigen mit Anerkennung dieser Versteige-rungs- und Vertragsbedingungen das Auktionshaus, etwaige Fristsetzungen nach§§ 280, 281, 323 BGB entgegenzunehmen. Bei Fristsetzungen, die unter Verwendungdieser Vollmacht ausgesprochen werden, muss die Nachfrist mindestens 3 Wochenbetragen. Das Auktionshaus soll eine bei ihm eingehende Fristsetzung an die letzteihm von dem Adressaten mitgeteilte Anschrift weiterleiten.

VIII Courtage/ Kosten1. Der Meistbietende trägt/ übernimmt folgende Kosten:1.1. die infolge Beurkundung von Meistgebot und Zuschlag dem Auktionshaus geschul-

dete Courtage (Aufgeld). Diese beträgt jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer1.1.1. bei einem Meistgebot bis € 9.999,– 17,85 v. H.,1.1.2. bei einem Meistgebot von € 10.000,– bis € 29.999,– 11,9 v. H.,1.1.3. bei einem Meistgebot von € 30.000,– bis € 59.999,– 9,52 v. H.,1.1.4. bei einem Meistgebot ab € 60.000,– 7,14 v. H.

1.2. Die Kosten der durch den Auktionator im Rahmen der Zuschlagserteilung gesondertprotokollierten Zuschlagsurkunde, der - infolge Beurkundung von Meistgebot undZuschlag zustande gekommenen Vertrages – Beurkundungskosten sowie die ggf.unter Verweis auf Abschnitt I Ziffer 9 anfallende Mehrkosten nebst aller weiterenggf. erforderlichen Erklärungen, der grundbuchlichen Eintragungen und der Löschungder Eigentumsvormerkung, Gebühren der Behörden, für Grundbuchauszüge, Grund-erwerbsteuer und sonstiger etwa erforderlicher Zustimmungen Dritter (z.B. Verwalter,Grundstückseigentümer).

1.3. Kosten und Auslagen des Notars für den Vertrag und seiner Betreuung und des ges-amten Vollzuges, ferner beim Gericht, insbesondere für die Auflassung und den Voll-zug einschließlich der Kosten der Hinterlegung, soweit diese nicht gemäß AbschnittVIII Ziffer 2 vom Einlieferer zu tragen sind, einschließlich der von ihm verursachtenGenehmigung(en) bzw. Vollmachtsbestätigung(en) und ggf. Kosten für seine Vertre-tungsnachweise. Die mit der Verwahrung von Geldbeträgen verbundenen Kosten(Notaranderkonto) trägt gleichfalls der Meistbietende.

1.4. Zur Vermeidung der Inanspruchnahme des Einlieferers werden die Notarkosten imVorschusswege unmittelbar nach Beurkundung von Meistgebot und Zuschlag vomNotar erhoben und sind vom Meistbietenden unverzüglich zu bezahlen. Dies istHauptleistungspflicht des Meistbietenden. Bis zum Eingang der Kosten beim Notardarf dieser nicht mit dem grundbuchlichen Vollzug beginnen.

2. Der Einlieferer trägt/ übernimmt folgende Kosten:Die Courtage für den Einlieferer beruht auf einer, mit diesem, getroffenen individuel-len Vereinbarung. Der Einlieferer trägt die Kosten für die Löschung nicht übernom-mener Belastungen im Grundbuch und zusätzliche Verwahrungsgebühren, die durchAuszahlung in Teilbeträgen ggf. entstehen sowie die Treuhandgebühren für die Be-achtung der Treuhandaufträge seiner Gläubiger.

3. Die Courtagen zu vorstehend Ziffer 1- 1.1. und 2. sind verdient mit Zustandekommendes Vertrages. Sie sind fällig und zahlbar nach Beurkundung des Meistgebotes unddes Zuschlags und unabhängig von der weiteren Abwicklung; eine Rückforderungist ausgeschlossen, es sei denn, eine für die Wirksamkeit des Vertrages erforderlichebehördliche oder gerichtliche Genehmigung wird endgültig versagt.

4. Der Meistbietende, soweit es sich bei dem Meistbietenden um eine Gesellschaft bür-gerlichen Rechts handelt, auch jeder Gesellschafter persönlich, unterwirft sich, meh-rere Meistbietende als Gesamtschuldner, wegen der Zahlungsverpflichtungen in Höheder Courtage nebst den gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Auktion der so-fortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Der – Meistgebot und

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VERSTEIGERUNGS-/VERTRAGSBEDINGUNGENZuschlag beurkundende – Notar wird angewiesen, dem Auktionshaus auf jederzeiti-gen schriftlichen Antrag, ohne Nachweis der die Fälligkeit dieser Forderung begrün-denden Tatsachen, eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages zu erteilen.Soweit Meistbietender eine juristische Person, Personengesellschaft oder Verein ist,kann der Auktionator auch verlangen, dass zusätzliche Zwangsvollstreckungsunter-werfungen durch Dritte (z.B. Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand etc.) abgege-ben werden.

IX Voraussetzungen für Grundbuchanträge1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch

von verschiedenen behördlichen Genehmigungen/ Zustimmungen/ Negativattestenetc. abhängig sein kann. Die Einholung der hierfür erforderlichen Zeugnisse und Ge-nehmigungen erfolgt durch den – Meistgebot und Zuschlag beurkundenden – Notar.

2. Die Auflassung/ Einigung darf nicht erklärt werden, bevor das Meistgebot (ohneeventuelle Zinsen) nachweislich gezahlt oder sichergestellt ist. Zur Erklärung derAuflassung/ Einigung sind die unter Abschnitt XIV genannten Notariatsmitarbeiterausdrücklich berechtigt.Der Antrag auf Vollzug der Eigentumsumschreibung ist vom Notar zu stellen, wenndie Auszahlungsreife hinsichtlich des hinterlegten Meistgebotes erreicht ist bzw.dem Notar der Nachweis der direkten Zahlung des Meistgebotes an den Einlieferervorliegt, nicht jedoch bevor die anderen vom Meistbietenden beizubringenden Unter-lagen zur Umschreibung des Eigentums vorliegen oder der Einlieferer dem Notardie Eigentumsumschreibung schriftlich gestattet.

3. Der Antrag auf Eintragung der Eigentumsvormerkung ist vom Notar erst zu stellen,nachdem a) die Notarkosten beglichen sindb) das Meistgebot nachweislich gezahlt oder vertragsgemäß sichergestellt ist und c) soweit erforderlich, grundbuchtaugliche Vollmachtsbestätigungen/ Genehmi-

gungserklärungen/ Vertretungsnachweise der jeweils Vertretenen vorliegen.

X VorkaufsrechteWerden gesetzliche und oder ggf. dinglich bestehende Vorkaufsrechte ausgeübt,können Einlieferer und Meistbietender vom Vertrag zurücktreten. Wird ein Vorkaufs-recht nur für einen Teil des Vertragsgegenstandes ausgeübt, ist der Einlieferer be-rechtigt, vom Vertrag insgesamt oder nur hinsichtlich des betroffenen Teils zurück-zutreten. Tritt der Einlieferer nur hinsichtlich des betroffenen Teils zurück, ist der Meistbietendeberechtigt, vom verbleibenden Vertrag insgesamt zurückzutreten, wobei dieses Rück-trittsrecht des Meistbietenden einen Monat nach Zugang der Rücktrittserklärung desEinlieferers erlischt. Für die Ausübung des jeweiligen Rücktritts gelten im Übrigen diegesetzlichen Bestimmungen, wobei die Vertragsparteien sich darüber einig sind, dassbei Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte und/oder ggf. dinglicher VorkaufsrechteSchadenersatzansprüche zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen sind. DemNotar ist eine Kopie der jeweiligen Rücktrittserklärung zur Information zu übersenden.

XI BelastungsvollmachtDer Einlieferer verpflichtet sich, bei der Bestellung auch vollstreckbarer (§ 800 ZPO)Grundschulden am Objekt zugunsten von Gläubigern, die der deutschen Kredit- oderVersicherungsaufsicht unterliegen, unbeschadet anderslautender Vereinbarungenim Auslobungstext – in beliebiger Höhe nebst beliebigen jährlichen Zinsen und be-liebigen einmaligen Nebenleistungen als derzeitiger Eigentümer mitzuwirken. DieseMitwirkungspflicht besteht nur, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde fol-gende von den Beteiligten bereits jetzt getroffene Bestimmungen wiedergegebenwerden:a) SicherungsabredeDie Grundschuldgläubigerin darf die Grundschuld nur insoweit als Sicherheit ver-werten oder behalten, als sie tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf dieKaufpreisschuld des Meistbietenden geleistet hat. Alle weiteren Zweckbestimmungs-erklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalbdieser Urkunde gelten erst, nachdem das Meistgebot vollständig gezahlt ist, in jedemFall ab Eigentumsumschreibung. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen denMeistbietenden als neuen Sicherungsgeber.b) ZahlungsanweisungSoweit das Meistgebot nicht anderweitig zur Freistellung des verkauften Grundbe-sitzes von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind Zahlungen gemäß a)entsprechend Weisung des Einlieferers zu leisten. Einlieferer und Meistbietendervereinbaren bereits heute, dass sämtliche vom Meistbietenden veranlasste Zahlun-gen, welche dessen Finanzierungsgläubiger unmittelbar an den Einlieferer leisten,als Zahlung des Meistbietenden auf die Kaufpreisschuld anzusehen sind, auch wennder Darlehensvertrag des Meistbietenden nicht wirksam sein sollte. Diese Tilgungs-bestimmung wird unwiderruflich getroffen; der Meistbietende verpflichtet sich zurentsprechenden Anweisung an seine Bank. c) Persönliche Zahlungspflichten, KostenDer Einlieferer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung kei-nerlei persönliche Zahlungspflichten. Der Meistbietende verpflichtet sich, den Ein-lieferer von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizu-stellen.

d) Fortbestand der GrundschuldDie bestellte Grundschuld darf auch nach der Eigentumsumschreibung auf den Meist-bietenden bestehen bleiben. Alle Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche, diemit ihr zu tun haben, werden hiermit mit Wirkung ab Bezahlung des Meistgebotes,in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung, auf den Meistbietenden übertragen. Ent-sprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.Der Einlieferer erteilt dem Meistbietenden Vollmacht, ihn bei allen vorstehendenRechtshandlungen zu vertreten. Der Meistbietende ist bevollmächtigt, Rangände-rungen im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen. Diese Vollmacht gilt nurdann, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde die vorstehenden unter a), b)und c) getroffenen Bestimmungen wiedergegeben werden. Die Vollmacht wird un-abhängig von der Wirksamkeit des Vertrages erteilt. Von der Vollmacht kann nurdurch Erklärung vor dem – Meistgebot und Zuschlag beurkundenden – Notar odervor dem, mit diesem Notar in Sozietät verbundenen Notar Gebrauch gemacht wer-den. Alle Meistbietenden des jeweiligen Vertrages erteilen sich gegenseitig unter Befrei-ung von den Beschränkungen des § 181 BGB Untervollmacht und Vollmacht, dieGrundpfandrechte zu bestellen, Eigentümer und Meistbietenden der dinglichenZwangsvollstreckung in den Vertragsgegenstand zu unterwerfen und in diesem Zu-sammenhang für den Meistbietenden persönliche Schuldanerkenntnisse abzugeben,ihn dieserhalb der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfenund den einzutragenden Grundpfandrechten den Vorrang vor der Vormerkung desMeistbietenden einzuräumen. Falls der Einlieferer wegen Schuldnerverzug vom Vertrag zurücktritt oder der Vertragaus sonstigen Gründen, die der Einlieferer nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführtwird, hat der Grundpfandrechtsgläubiger das Grundpfandrecht und einen erteiltenGrundpfandbrief dem Einlieferer und derzeitigem Eigentümer zurückzugewährenoder zur Löschung zu bringen, allein Zug um Zug gegen Rückzahlung der an ihn ausdem gesicherten Darlehen tatsächlich ausgezahlten Kaufpreisteile ohne Zinsen, ei-nem Disagio oder sonstigen Auflagen und Kosten.Der Notar wird angewiesen, dem Finanzierungsgläubiger vorstehende Vereinbarun-gen, insbesondere die Einschränkung der Sicherungsabrede, durch Übersendungeiner auszugsweisen beglaubigten Abschrift zur Kenntnis zu bringen. Sofern die katasteramtliche Einarbeitung hinsichtlich der vertragsgegenständlichen,verkauften Teilflächen zum Zeitpunkt der Grundschuldbestellung noch nicht erfolgtist, erklärt der Einlieferer, dass die vorstehende Belastungsvollmacht für das/ die je-weiligen gesamten Flurstücke gilt/ gelten. Zur Antragstellung dieser Grundschuldzum Grundbuchamt bedarf es dann zusätzlich einer grundbuchtauglichen Pfandfrei-gabe des Gläubigers hinsichtlich der vom Meistbietenden nicht erworbenen Grund-stücksflächen sowie der Verpflichtungserklärung des Gläubigers, diese auf erstesAnfordern des Notars nach Vorlage der Fortführungsmitteilungen ggf. zu ergänzenund bis zur grundbuchlich erfolgten Pfandhaftentlassung hinsichtlich der nicht mit-veräußerten Grundstücksflächen keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzulei-ten. Die Voraussetzungen gelten mit dem Antrag des Notars auf Grundschuldein-tragung als gegeben und sind dem Grundbuchamt nicht nachzuweisen und von die-sem nicht zu prüfen.Für diesen Fall ist weitere Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung auf denMeistbietenden, die Vorlage der grundbuchtauglichen Pfandfreigabeerklärung ingrundbuchtauglicher Form für die im Eigentum des Einlieferers verbleibende Teil-fläche.

XII EigentumsvormerkungZur Sicherung des Anspruchs des Meistbietenden auf Verschaffung des Eigentumsim angegebenen Anteils- oder Gemeinschaftsverhältnis bewilligen und beantragendie Beteiligten – unter gleichzeitiger Abschreibung des vertragsgegenständlichenGrundbesitzes in ein neu anzulegendes Grundbuch, sofern weiterer Grundbesitz imbetroffenen Grundbuch eingetragen ist - die Eintragung einer Eigentumsvormerkunggemäß § 883 BGB in das Grundbuch und diese nach Eintragung des Eigentümer-wechsels wieder zu löschen, sofern keine Zwischeneintragungen bestehen bleiben,denen der Meistbietende nicht zugestimmt hat. Der Antrag auf Eintragung der Eigentumsvormerkung ist ausdrücklich nur vom Notarzu stellen.

XIII Belehrungen/Hinweise des NotarsDer Notar hat die Beteiligten über die rechtliche Bedeutung der von ihnen abgege-benen Erklärungen informiert und insbesondere auf folgendes hingewiesen:• Die Wirksamkeit des Vertrages kann von ggf. erforderlichen Genehmigungen ab-

hängig sein.• Der jeweilige Eigentümer haftet kraft Gesetzes für rückständige öffentliche Lasten

(z.B. Erschließungskosten, Grundsteuer, Ausgleichsbetrag nach dem BBodSchG),ohne Rücksicht auf Vereinbarungen im Innenverhältnis.

• Erschließungskosten für Maßnahmen, die nach dem Tage der Auktion durchgeführtwerden, trägt ausweislich der allgemeinen Versteigerungs- und Vertragsbedin-gungen der Meistbietende, soweit in den Besonderen Versteigerungsbedingun-gen/ Auslobungstext nichts anderes festgelegt wurde.

• Die Eigentumsumschreibung erst nach Vorlage der finanzamtlichen Unbedenk-lichkeitsbescheinigung möglich ist.

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VERSTEIGERUNGS-/VERTRAGSBEDINGUNGEN• Das Objekt unterliegt bis zur Eigentumsumschreibung der Verfügungsgewalt des

Einlieferers und der Haftung für dessen Verbindlichkeiten.• Mit Dritten bestehende Miet- und Pachtverhältnisse werden durch diesen Vertrag

nicht berührt.• Der Meistbietende wird erst mit Eintragung des Eigentumsübergangs im Grund-

buch Eigentümer.• Der Meistbietende hat vor Eintragung einer Eigentumsvormerkung keine dingliche

Sicherheit, so dass Zahlungen, vorzeitige Besitzübergabe und sonstige Voraus-leistungen vor Eintragung reine Vertrauenssache sind.

• Alle vertraglichen Vereinbarungen müssen vollständig und richtig beurkundet sein,dies gilt insbesondere für das Meistgebot. Nicht beurkundete Absprachen sindunwirksam.

• Ein und Umbauten im Objekt, Investitionen oder Veränderungsmaßnahmen kön-nen im Falle der Rückabwicklung des heutigen Vertrages wirtschaftliche Risikendarstellen.

• Der Notar hat das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen.• Zur Klärung der Frage der öffentlich-rechtlich zulässigen Bebaubarkeit oder einer

Nutzungsänderung ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde berufen.• Unabhängig von den Vereinbarungen in dieser Urkunde, die nur im Innenverhältnis

gelten, haften Einlieferer und Meistbietender kraft Gesetzes für die Grunderwerb-steuer und die Kosten als Gesamtschuldner.

• Eine steuerliche Beratung hat der Notar ausdrücklich nicht übernommen. Er haftetsomit nicht dafür, ob etwaige von den Parteien erwartete oder nicht erwartete,mit diesem Vertrag verbundene Steuerfolgen eintreten oder nicht eintreten.

• Der Notar hat nicht geprüft, ob Zugang, Zufahrt und die Ver- und Entsorgung desVertragsgegenstandes durch Grunddienstbarkeiten/ Baulasten gesichert werdenmüssen. Dies obliegt den Beteiligten.

• Der Notar hat angeraten, sich umgehend alle, dem Eigentümer vorliegenden grund-stücksrelevanten Unterlagen, insbesondere auch ggf. bestehende Versicherungs-verträge von diesem aushändigen zu lassen.

• Der Notar hat darauf hingewiesen, dass bei bebauten Grundstücken seitens desEinlieferers gemäß EnEV eine unabdingbare Pflicht besteht, dem Meistbietendeneinen Energieausweis auszuhändigen, soweit nicht ein Ausnahmetatbestand vor-liegt.

Sofern es sich um Wohnungs- bzw. Teileigentum handelt weist der Notar weiter auffolgendes hin: • Sofern im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen, bedarf die Veräuße-

rung der Zustimmung des Verwalters nebst dessen Nachweis der Verwalterbe-stellung jeweils in grundbuchtauglicher Form.

• Bei vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Woh-nungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, ein gesetzlichesVorkaufsrecht des Mieters besteht.

• Der Meistbietende muss bisher ergangene Beschlüsse der Eigentümergemeinschaftund bisher insoweit ergangene richterliche Entscheidungen gegen sich gelten las-sen.

• Die Schutzwirkung/ Rangfolge der Eigentumsvormerkung (z.B. bei Betreibung vonZwangsvollstreckungsmaßnahmen des Verbandes der Wohnungseigentümer oderaus ggf. bestehender Rückstandshaftung gemäß Gemeinschaftsordnung, Insol-venz) wegen Hausgeldrückständen unter Verweis auf § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nichtgegeben ist, der Notar insoweit insbesondere dem Meistbietenden ausdrücklichdie Einholung/Bestätigung des WEG-Verwalters über das Fehlen solcher Rück-stände angeraten hat.

Sofern es sich um ein Erbbaurecht handelt weist der Notar weiter auf folgendes hin: • Soweit im Bestandsverzeichnis des Erbbaugrundbuchs eingetragen, zur Veräuße-

rung und Belastung des Erbbaurechts, die Zustimmung des Grundstückseigentü-mers in grundbuchtauglicher Form erforderlich ist.

XIV. Vollzug1. Alle Beteiligten beauftragen und bevollmächtigen den – Meistgebot und Zuschlag

beurkundenden – Notar, seinen amtlichen Vertreter oder Nachfolger im Amt,- sie im Grundbuchverfahren uneingeschränkt zu vertreten,- die zur Wirksamkeit und für den Vollzug dieser Urkunde erforderlichen Genehmi-gungen und Erklärungen anzufordern, entgegenzunehmen und (als Eigenurkunde)abzugeben.Anfechtbare Bescheide sind jedoch den Beteiligten selbst zuzustellen; Abschrift anden Notar wird erbeten. Der Notar wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich dar-auf hin, dass er keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der Genehmigungsstellensowie des Finanz- und Grundbuchamtes hat.Die Beteiligten verzichten insoweit ausdrücklich auf ihr eigenes Antragsrecht.

2. Die Beteiligten bevollmächtigen weiterhin die Angestellten der – Meistgebot undZuschlag beurkundenden Notare -, nämlich

a) die Angestellten der Notare Bernd Köhn und Patricia Körner, jeweils mit dem Amtssitzin der Hansestadt Rostock, Eselföterstr. 2, 18055 Rostock, Frau Annette Hesse, FrauGabriele Reich, Frau Katrin Kümmel, Frau Michaela Heine, Frau Stephanie Wegenerund Frau Susann Bilicki,

b) die Angestellten der Notare Holger Vödisch und Andrea Schierbrock, jeweils mit dem Amtssitz in 23566 Lübeck, Marlistraße 18a , Frau Malgorzata Kolodziej,

Frau Nicole Meier und Frau Sara Vetimi, je einzeln und befreit von § 181 BGB, Erklä-rungen, Bewilligungen und Anträge materiell- oder formell-rechtlicher Art zur Er-gänzung oder Änderung des Vertrages abzugeben, insbesondere zur Behebung be-hördlicher oder gerichtlicher Beanstandungen sowie erforderlichenfalls die Identi-tätserklärung und Leistungsbestimmung gemäß §§ 315 und 317 BGB abzugeben unddie Auflassung/ Einigung zu erklären.

4. Die Vertragsteile und deren gesetzliche Vertreter bevollmächtigen den – Meistgebotund Zuschlag beurkundenden – Notar, für sie ggf. erforderliche betreuungs-, fami-lien- und/oder nachlassgerichtliche Genehmigungen samt Rechtskraftzeugnis zubeantragen und entgegenzunehmen, sie dem anderen Vertragsteil mitzuteilen, fürdiesen die Mitteilung in Empfang zu nehmen und hierüber befreit von § 181 BGB eineEigenurkunde zu errichten. Der Notar stellt jedoch klar, dass er eine vorherige Wei-sung des gesetzlichen Vertreters, von dieser Vollmacht keinen Gebrauch zu machen,oder einen vorherigen Widerruf der Vollmacht beachten wird.Den Beteiligten ist bewusst, dass der Notar nicht mit zumutbaren Mitteln überprüfenkann, ob die Genehmigung tatsächlich unanfechtbar ist, sie beispielsweise allen Be-teiligten wirksam bekannt gegeben wurde, erforderliche Verfahrensbeistände wirk-sam bestellt wurden, und wirksame Rechtsmittelverzichte aller Beteiligten vorliegenbzw. die gesetzlichen Rechtsmittelfristen abgelaufen sind. Sie begnügen sich dahermit der Vorlage des gerichtlichen Rechtskraftzeugnisses. Soweit rechtlich zulässigund soweit sie bereits an der heutigen Urkunde mitwirken, verzichten sie bereitsheute auf Rechtsmittel gegen einen stattgebenden und nicht mit Nebenbestimmun-gen versehenen Beschluss; der Notar übermittelt diesen Verzicht durch Übersendungeiner Ausfertigung der Urkunde an das Genehmigungsgericht.Die Beteiligten vereinbaren angesichts der zu erwartenden längeren Verfahrensdauerferner: Sollte der andere Vertragsteil den gesetzlichen Vertreter (Empfangsvollmachtan den Notar ist insoweit nicht erteilt) zur Mitteilung darüber auffordern, ob die Ge-nehmigung erteilt ist, wird die gesetzliche Vier-Wochen-Frist in ihrem Lauf so langegehemmt als das gerichtliche Genehmigungsverfahren noch betrieben wird.

5. Die jeweilige Vollmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt. Die jeweils erteilteVollmacht soll durch den Tod eines Vollmachtgebers nicht erlöschen. Sie erlischt 6Monate nach der vertragsgemäßen Eigentumsumschreibung. Die jeweilige Vollmachtwird unabhängig von der Wirksamkeit dieses Vertrages erteilt und verursacht keineKosten. Die Voraussetzungen für den Gebrauch dieser Vollmacht, die nur durch Ein-lieferer und Meistbietenden gemeinsam widerrufen werden kann, sind dem Grund-buchamt nicht nachzuweisen. Die Ausnutzung dieser Vollmacht ist ausdrücklich nur vor dem – Meistgebot und Zu-schlag beurkundenden – Notar oder seinem amtlich bestellten Vertreter oder vordem mit dem jeweiligen Notar in Sozietät verbundenen Notar möglich. Über die Be-deutung der erteilten jeweiligen Vollmacht belehrte der Notar die Vertragsschlie-ßenden. In diesem Zusammenhang wies der Notar auf die Vorschriften des § 17 Abs.2a BeurkG hin.

XV. Weitere Vereinbarungen1. Die Beteiligten (Auktionshaus, Auktionator, Einlieferer, Veräußerer, Meistbietender,

Erwerber) vereinbaren, dass jede der vorstehend getroffenen Regelungen auch fürden Fall wirksam bleiben soll, dass eine der Vereinbarungen dieser Urkundeund/oder des infolge von Beurkundung von Gebot und Zuschlag zustande gekom-menen Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar ist. Eine unwirksame Verein-barung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Ver-einbarung am nächsten kommt. Eine etwaige unklare Bestimmung oder eine Ver-tragslücke ist in gleicher Weise auszulegen bzw. auszufüllen.

2. Einlieferer und Meistbietender sind verpflichtet, dem Auktionshaus, dem – Meist-gebot und Zuschlag beurkundenden – Notar und dem Vertragspartner jede Änderungihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Sie sind ferner verpflichtet, dem den Vertragbeurkundenden Notar ihr Identifikationsmerkmal nach § 139a ff. AO unverzüglichmitzuteilen.

3. Gerichtsstand ist das Amtsgericht bzw. Landgericht des jeweiligen Ortes der Ver-steigerung, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt.

4. Hinweis nach § 36 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbraucher-sachen (VSBG): Die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG ist weder bereit nochverpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelleteilzunehmen.

5. Der gesamte Vertragsinhalt gilt – soweit zutreffend – auch für den Nachverkauf.

Von dem Notar vorgelesen, von dem Erschienenen genehmigt, gemeinsam mit dem Notarunterschrieben wie folgt:

gez. Kai Rocholl l. S. gez. Körner, Notarin

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Norddeutsche Grundstücksauktionen AG Ernst-Barlach-Straße 4 | 18055 RostockTelefon 0381 444 330 | Fax 0381 444 33 44www.ndga.de | [email protected]

Ausgabe 04/2019 · Auflage 62.000

Für unsere Auktionen im pentahotel in Rostock, Schwaansche Straße 6, 18055 Rostock und in den media docks, Willy-Brandt-Allee 31, 23554 Lübecksuchen wir:

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Weitere Auktionstermine: 4./7. März 2020 Einlieferungsschluss 17. Januar 2020

6./10 Juni 2020 Einlieferungsschluss 9. April 2020

Unsere Auktionsstandorte:

Das pentahotel liegt direkt am Rostocker Boulevard.

Die media docks befinden sich am Hafen von Lübeck.

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Die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG führt in Rostock öffentlicheGrundstücksauktionen durch. Wir sind Teil der UnternehmensgruppeDeutsche Grundstücksauktionen AG, die Marktführer im deutschen Grund - stücksauktionsgeschäft ist. Unsere Kunden sind private und institutionelleGrundstückseigentümer, Kreditinstitute, Insolvenz verwalter, Treuhänder und die Öffentliche Hand. Professionelles Arbeiten, ausgeprägtes Service -bewusstsein und im Ergebnis zufriedene Kunden zeichnen uns aus.

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