1
50.0 0 417,00 4 1 8 , 00 41 9,00 420 ,00 42 1,00 422,00 42 3,0 0 4 2 4 ,0 0 4 2 5 , 0 0 4 2 6 , 0 0 4 27 ,00 428, 00 42 9 ,00 430,00 424 ,00 421 ,00 420 ,00 421, 00 420,00 420, 00 421,00 419,00 418,00 417,00 416,00 415,00 42 2,00 42 4,0 0 425,00 420,0 0 426,00 4 2 7 , 0 0 St 204 0-B14 St 20 40- B14 GE 01 ca. 2.750 m² 02 ca. 5.300 m² 03 ca. 3.150 m² 04 ca. 4.250 m² 05 ca. 3.650 m² 12 ca. 2.600 m² 11 ca. 3.100 m² 10 ca. 3.300 m² 09 ca. 2.800 m² 08 ca. 2.700 m² 07 ca. 5.400 m² 06 ca. 2.600 m² 20,00 2 0 ,0 0 5,00 5,0 0 RRB 5,00 40,00 5,00 100,00 200 m 70 m St 20 40 -B1 4 St 2040 -B14 GE Regenrückhalte u. -klärteich geplant - nach Art. 6 und 7 der BayBO 1.2. Abstandsflächen 1.1. Offene Bauweise 1.) Baukörper B.) VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN (DURCH TEXT) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 4. GELTUNGSBEREICH 7. Wandhöhe 6. Bauweise 5. Baumassenzahl BMZ 4. Geschoßflächenzahl GFZ 3. Grundflächenzahl GRZ 2. Anzahl der zulässigen Vollgeschoße 1. Art der baulichen Nutzung 7 6 5 4 3 2 1 Erläuterungen in der Schablone A.) VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN (DURCH PLANZEICHEN) TRISCHING n a c h A m b e r g Straßenverkehrsfläche (öffentlich) 3. VERKEHRSFLÄCHEN, ÖFFENTLICHE FLÄCHEN Baugrenze O Offene Bauweise 2. BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE, (§9(1) Nr. 2 BauGB) III Anzahl der Vollgeschoße als Höchstgrenze Gewerbegebiet § 8 BauNO GE 1. ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Anbauverbotszone (40m Abstand zu Autobahnen, 20m Abstand zu Bundesstraßen und Staatsstraßen nach § 9 FStrG) Grünfläche (öffentlich) Vorhandener Vorflutgraben 2,4 0,8 GE III 5. PLANLICHE FESTSETZUNGEN / GRÜNORDNUNG 1 3 2 4 Ingenieurbüro Reuther & Seuß GmbH Werner-von-Siemens- Straße 34 92224 Amberg Tel: 0 96 21 / 77 31- 0 Fax: 0 96 21 / 77 31 31 Email: [email protected] Internet: www.ib-reuther-seuss.de mit Grünordnung Gemeinde Schmidgaden Massstab 1 : 1 000 Planverfasser Bebauungsplan: Planverfasser Grünordnung: Amberg, den 09.11.2007 ................................................................... "Gewerbegebiet an der A6" Bebauungsplan Landkreis Schwandorf Entwurf: 09.11.2007 als Endfassung vom xx.xx.xxxx Ingenieurbüro Reuther & Seuß GmbH Werner-von-Siemens- Straße 34, 92224 Amberg Tel: 0 96 21 / 77 31- 0, Fax: 0 96 21 / 77 31 31 Email: [email protected] Internet: www.ib-reuther-seuss.de Landschaftsarchitekturbüro Galli Max-Reger-Str. 17, 92286 Rieden Tel: 0 96 24 / 10 16, Fax: 0 96 24 / 18 80 Email: [email protected] Internet: www.larch-galli.de Amberg, den 09.11.2007 ................................................................... Übersichtslageplan M = 1 : 5 000 NORDEN Übersichtskarte n ac h Nü r n b e r g n ach W olf r ing nach Nabbur g nach Inzendo rf n ach Pr ag SAD 25 SAD 25 ST 2 040 ST 2040 ST 20 40 S T 2 04 0 A 6 A 6 A 6 Seitenstreifen / Gehweg (optional) Parkstreifen bzw. Grünstreifen Fahrbahn Straßenquerschnitt 1,50 6,50 2,50 10,50 Gewebegebiet O 10 5 6 WH max. 9,00 m 7 offene Bauweise nicht zulässig sind: - Schrottplätze - Vergnügungsstätten - Krematorien zulässig sind: - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind Lageplan M = 1 : 1 000 geplante Grundstücksgrenzen 4704 Flurstücksnummer Höhenschichtlinien bestehende Grundstücksgrenzen C.) HINWEISE DURCH PLANZEICHEN siehe Nutzungsschablone Es gilt jeweils die hangseitige Geländeoberfläche. Die Wandhöhe wird von dieser an der Außenwand bis zur Außenkante Dachhaut gemessen. 2.) Wandhöhen (siehe Anlage durch Textgeheft) D.) HINWEISE DURCH TEXT 5.) Lärmschutz 3.) Dächer 3.1 Keine Festlegung von Dachform 3.2 - Firstrichtung bei den Parzellen 3, 4, 5, 10, 11 und 12: keine Festlegung - Firstrichtung bei den Parzellen 1, 2, 6, 7, 8 und 9: nur parallel zur Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes, also zur Fl.-Nr. 133 bzw. zur Fl.-Nr. 1042/13 (Amberger Straße) 3.3 Dacheindeckung: Keine unbeschichteten Kupfer-, Zink- und Bleieindeckungen Hinweis: Flachdächer sollten begrünt werden 1.) Baukörper 1.1 offene Bauweise, pro Baukörper max. 2 Wohneinheiten 1.2 Baukörper E+D zulässig oder E+1 1.3 Abstandsflächen a) nach Art. 6 und 7 BayBO b) min. 5,00 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche für Garagen c) Untergeordnete Gebäude nach Art. 63 Abs. 1 Nr. 1a BayBO sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig 2.) Wandhöhen 2.1 Es gilt jeweils die Geländeoberfläche. Die Wandhöhe wird von dieser an der Außenwand entlang bis zur Außenkante Dachhaut gemessen. 2.2 Wandhöhe talseitig max. 5,50 m (Kniestock EG+DG: max. 0,75 m; E+1: max. 0,25 m) 2.3 Garagen und Nebengebäude: Wandhöhe: 3,00 m im Mittel bei Grenzbebauung 3.) Dächer 3.1 nach Art. 33 BayBO 3.2 Dachform und Dachfarbe frei wählbar 4. Ausführung: Bevor Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen oder Betriebsleiter auf den Gewerbe- oder Industrieparzellen erstellt werden, muss die geplante Gewerbeeinheit (Hallen,…) ausgeführt sein. Name Parzelle LEK Tag IN dB(A) / m² LEK Nacht IN dB(A) / m² GE 1 GE 2 GE 3 GE 4 GE 5 GE 6 GE 7 GE 8 GE 9 GE 10 GE 11 - Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuschemissionen die festgesetzten Emissionskontingente L EK nicht überschreiten. Dazu ist beim Antrag auf Genehmigung bzw. Antrag auf Genehmigungsfreistellung von jedem anzusiedelnden Betrieb bzw. bei Änderungsgenehmigungsanträgen von bestehenden Betrieben anhand schalltechnischer Gutachten auf der Grundlage der Beurteilungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) vom 26.08.1998 nachzuweisen, dass die jeweiligen Immissionskontingente L IK nach DIN 45691:2006-12, die sich aus den festgesetzten Emissionskontingenten L EK der jeweiligen Teilflächen ergeben, eingehalten werden. Der Nachweiß ist durch eine nach § 26 BImSchG bekanntgegebene Stelle zu erstellen. Ein Vorhaben ist schalltechnisch zulässig, wenn der nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schall-ausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung berechnete Beurteilungspegel Lr der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche an allen maßgeblichen Immissionsorten das jeweilige Immissionskontingent L IK nach DIN 45691:2006-12 nicht überschritten wird. - Eine Befreiung oder die Ansetzung abweichender Emissionskontingente L EK oder Immissionskontingente L IK ist in Absprache mit der Genehmigungsbehörde möglich. - Im Bebauungsplangebiet dürfen die in Ausnahmefällen zulässigen Nutzungen nach § 8, Abs. 3, Nr. 1 BauNVO bzw. nach § 9, Abs. 3, Nr. 1 BauNVO („Wohnungen für Betriebsleiter und Betriebsinhaber" usw.) nur errichtet werden, wenn mit dem Bauantrag nachgewiesen wird, dass deren Schutzwürdigkeit zu keinen Einschränkungen der zulässigen Immissionen von benachbarten oder zukünftig möglichen hinzukommenden Gewerbebetrieben führt. Es ist deshalb bei einem Bauantrag mit derartigen Nutzungen ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen, das die Einhaltung der in den einschlägigen Regelwerken zum Lärmschutz (TA Lärm/08.98) genannten Immissionsrichtwerte nachweist. - In den Bereichen in denen in der Anlage 4 der schalltechnischen Untersuchung 3164.0/2007-AS vom 09.07.2007 die Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehrslärm in Gewerbegebieten am Tag und/oder in der Nacht überschritten werden, ist für Räume/Gebäude welche Nutzungen enthalten, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehen sind, mit dem Bauantrag der Schallschutz gegen Außenlärm nach DIN 4109/11.89 „Schallschutz im Hochbau" nachzuweisen. - In den Bereichen in denen in der Anlage 4 der schalltechnischen Untersuchung 3164.0/2007-AS vom 09.07.2007 am Tag und/oder in der Nacht auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Gewerbegebiete überschritten werden, ist eine Nutzung gem. § 8 Abs. 3, Nr. 1 oder § 9 Abs. 3, Nr. 1 BauNVO nicht zulässig. - Die relevanten Immissionsorte sind in der Anlage 1 der schalltechnischen Untersuchung 3164.0/2007-AS der Firma Kottermair, Beratender Ingenieur, vom 22.08.2007 zu entnehmen. Hinweis: Die ermittelten L EK wurden jeweils nur mit dem Abstandsmaß ermittelt. Hinweis: Die LEK -Werte sind in den betreffenden Flächen im Bebauungsplan einzutragen bzw. im Satzungstext zu beschreiben. Ebenso sind die maßgeblichen Immissionsorte in der Nachbarschaft des Umgriffs des Bebauungsplanes zu kennzeichnen. Für die Teilfläche GE 4 lautet z.B. der Eintrag: Emissionskontingent (LEK) tags/nachts 67 dB(A) / 52 dB(A) je m² In den nachfolgend aufgeführten Flächen sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN 45691:2006-12 weder tags (6.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten: Tabelle 1: Emissionskontingente der Teilflächen GE 1 - GE 12 GE 12 62 67 67 67 62 58 58 60 61 65 65 65 47 52 52 52 47 43 43 45 46 50 50 50 LEK = 62/47 LEK = 67/52 LEK = 67/52 LEK = 62/47 LEK = 58/43 LEK = 58/43 LEK = 60/45 LEK = 61/46 LEK = 65/50 LEK = 65/50 LEK = 65/50 LEK = 67/52 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur u. Landschaft Anpflanzen: Bäume Standort variabel (abhängig von Situierung Stellplatz und Zufahrt) Geltungsbereich 53 700 m² Vermeidungsmassnahmen F 1, 2, 3, 4, 5 und Straßenbegleitgrün Ausgleichsmassnahmen F 6, anrechenbar 50 % 1155 m² Kompensationsbedarf bei Faktor 0,4 20 556 m² externe Kompensationsflächen 19 401 m² Baubeschränkungszone (100m Abstand zu Autobahnen, nach § 9 Abs. 2FStrG) 4.) Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 4.1 Löschwasserversorgung Die Gewerbetriebe sind verpflichtet, auf den einzelnen Parzellen Löschwasser vorzuhalten, falls die Gemeinde bzw. der Zweckverband den benötigten Löschwasser-Bedarf nicht decken kann. 4.3 Betriebsleiterwohnungen für die Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. 4.2 Parzellen 1, 2, 6, 7, 8, und 9 Aus Vorsorgegründen und zum Schutz des westlich vom Dorfgebiet geplanten Wohngebietes dürfen auf den Parzellen 1, 2, 6, 7, 8 und 9 die Gebäude nur parallel zur Geltungsbereichs- grenze des Bebauungsplanes, also zur Fl.-Nr. 133 bzw. zur Fl.-Nr. 1042/13 (Amberger Straße) errichtet werden. Auf diesen Parzellen darf kein Abfall im Sinne des KrW-/AbfG zwischen den genannten Gebäuden und der Geltungsbereichgrenze gelagert oder zwischengelagert werden. Betriebshöfe in diesem Bereich sind ausschließlich in Richtung der Erschließungsstraße zulässig.

NORDEN · 2019-08-27 · als Endfassung vom xx.xx.xxxx Ingenieurbüro Reuther & Seuß GmbH Werner-von-Siemens- Straße 34, 92224 Amberg Tel: 0 96 21 / 77 31- 0, Fax: 0 96 21 / 77

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Page 1: NORDEN · 2019-08-27 · als Endfassung vom xx.xx.xxxx Ingenieurbüro Reuther & Seuß GmbH Werner-von-Siemens- Straße 34, 92224 Amberg Tel: 0 96 21 / 77 31- 0, Fax: 0 96 21 / 77

50.00

417,00

418,00

419,00

420,00

421,00

422,00

423,00

424,00

425,00

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430,00

424,00

421,00

420,00

421,00

420,00

420,00

421,00

419,00

41 8,0 0

41 7,0 0

416,00

415,00

422,00

424,00

425,00

420,00

426,00

427,00

St 2040-B14

St 2040-B14

GE

01

ca. 2.750 m²

02

ca. 5.300 m²

03

ca. 3.150 m²04

ca. 4.250 m²

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ca. 2.600 m²

20,00

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0

5,00

5,00

RRB

5,00

40,00

5,00

100,00

200 m

70 m

St 2040 -B14

St 2040-B14

GE

Regenrückhalte u. -klärteich geplant

- nach Art. 6 und 7 der BayBO

1.2. Abstandsflächen

1.1. Offene Bauweise

1.) Baukörper

B.) VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN (DURCH TEXT)

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

4. GELTUNGSBEREICH

7. Wandhöhe 6. Bauweise 5. Baumassenzahl BMZ 4. Geschoßflächenzahl GFZ 3. Grundflächenzahl GRZ 2. Anzahl der zulässigen Vollgeschoße 1. Art der baulichen Nutzung

7

65

43

21Erläuterungen inder Schablone

A.) VERBINDLICHE FESTSETZUNGEN (DURCH PLANZEICHEN)

TRISCHING

nach Amberg

Straßenverkehrsfläche (öffentlich)

3. VERKEHRSFLÄCHEN, ÖFFENTLICHE FLÄCHEN

Baugrenze

O Offene Bauweise

2. BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE, (§9(1) Nr. 2 BauGB)

III Anzahl der Vollgeschoße als Höchstgrenze

Gewerbegebiet § 8 BauNOGE

1. ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)

Anbauverbotszone(40m Abstand zu Autobahnen, 20m Abstand zu Bundesstraßenund Staatsstraßen nach § 9 FStrG)

Grünfläche (öffentlich)

Vorhandener Vorflutgraben

2,40,8

GE III

5. PLANLICHE FESTSETZUNGEN / GRÜNORDNUNG

1

3

2

4

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mit Grünordnung

Gemeinde Schmidgaden

Massstab 1 : 1 000

Planverfasser Bebauungsplan:Planverfasser Grünordnung:

Amberg, den 09.11.2007

...................................................................

"Gewerbegebietan der A6"

Bebauungsplan

Landkreis Schwandorf

Entwurf: 09.11.2007

als Endfassung vom xx.xx.xxxx

Ingenieurbüro Reuther & Seuß GmbHWerner-von-Siemens- Straße 34, 92224 AmbergTel: 0 96 21 / 77 31- 0, Fax: 0 96 21 / 77 31 31

Email: [email protected]: www.ib-reuther-seuss.de

Landschaftsarchitekturbüro GalliMax-Reger-Str. 17, 92286 Rieden

Tel: 0 96 24 / 10 16, Fax: 0 96 24 / 18 80Email: [email protected]

Internet: www.larch-galli.de

Amberg, den 09.11.2007

...................................................................

Übersichtslageplan M = 1 : 5 000

NORDEN

Übersichtskarte

nach Nü

rnberg

nach W

olfring

nach Nabburg

nach Inzendorf

nach Prag

SAD 25

SAD 25

ST 2040

ST 2040

ST 2040

ST 2040

A 6

A 6

A 6

Seitenstreifen /Gehweg (optional)

Parkstreifen bzw.Grünstreifen

Fahrbahn

Straßenquerschnitt

1,50 6,50 2,50

10,50

Gewebegebiet

O105 6

WH max. 9,00 m7

offene Bauweise

nicht zulässig sind: - Schrottplätze

- Vergnügungsstätten - Krematorien

zulässig sind: - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für

Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb

zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind

Lageplan M = 1 : 1 000

geplante Grundstücksgrenzen

4704 Flurstücksnummer

Höhenschichtlinien

bestehende Grundstücksgrenzen

C.) HINWEISE DURCH PLANZEICHEN

siehe Nutzungsschablone

Es gilt jeweils die hangseitige Geländeoberfläche. Die Wandhöhe wird von dieser an der Außenwand bis zur Außenkante Dachhaut gemessen.

2.) Wandhöhen

(siehe Anlage durch Textgeheft)

D.) HINWEISE DURCH TEXT

5.) Lärmschutz

3.) Dächer

3.1 Keine Festlegung von Dachform 3.2 - Firstrichtung bei den Parzellen 3, 4, 5, 10, 11 und 12: keine Festlegung - Firstrichtung bei den Parzellen 1, 2, 6, 7, 8 und 9: nur parallel zur Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes, also zur Fl.-Nr. 133 bzw. zur Fl.-Nr. 1042/13 (Amberger Straße) 3.3 Dacheindeckung: Keine unbeschichteten Kupfer-, Zink- und Bleieindeckungen Hinweis: Flachdächer sollten begrünt werden

1.) Baukörper 1.1 offene Bauweise, pro Baukörper max. 2 Wohneinheiten 1.2 Baukörper E+D zulässig oder E+1 1.3 Abstandsflächen a) nach Art. 6 und 7 BayBO b) min. 5,00 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche für Garagen c) Untergeordnete Gebäude nach Art. 63 Abs. 1 Nr. 1a BayBO sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig

2.) Wandhöhen 2.1 Es gilt jeweils die Geländeoberfläche. Die Wandhöhe wird von dieser an der Außenwand entlang bis zur Außenkante Dachhaut gemessen. 2.2 Wandhöhe talseitig max. 5,50 m (Kniestock EG+DG: max. 0,75 m; E+1: max. 0,25 m) 2.3 Garagen und Nebengebäude: Wandhöhe: 3,00 m im Mittel bei Grenzbebauung

3.) Dächer 3.1 nach Art. 33 BayBO 3.2 Dachform und Dachfarbe frei wählbar

4. Ausführung: Bevor Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen oder Betriebsleiter auf den Gewerbe- oder Industrieparzellen erstellt werden, muss die geplante Gewerbeeinheit (Hallen,…) ausgeführt sein.

NameParzelle

LEK TagIN dB(A) / m²

LEK NachtIN dB(A) / m²

GE 1

GE 2

GE 3

GE 4

GE 5

GE 6

GE 7

GE 8

GE 9

GE 10

GE 11

- Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuschemissionen die festgesetzten Emissionskontingente LEK nicht überschreiten. Dazu ist beim Antrag auf Genehmigung bzw. Antrag auf Genehmigungsfreistellung von jedem anzusiedelnden Betrieb bzw. bei Änderungsgenehmigungsanträgen von bestehenden Betrieben anhand schalltechnischer Gutachten auf der Grundlage der Beurteilungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) vom 26.08.1998 nachzuweisen, dass die jeweiligen Immissionskontingente L IK nach DIN 45691:2006-12, die sich aus den festgesetzten Emissionskontingenten L EK der jeweiligen Teilflächen ergeben, eingehalten werden. Der Nachweiß ist durch eine nach § 26 BImSchG bekanntgegebene Stelle zu erstellen. Ein Vorhaben ist schalltechnisch zulässig, wenn der nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schall-ausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung berechnete Beurteilungspegel Lr der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche an allen maßgeblichen Immissionsorten das jeweilige Immissionskontingent L IK nach DIN 45691:2006-12 nicht überschritten wird.

- Eine Befreiung oder die Ansetzung abweichender Emissionskontingente L EK oder Immissionskontingente L IK ist in Absprache mit der Genehmigungsbehörde möglich.

- Im Bebauungsplangebiet dürfen die in Ausnahmefällen zulässigen Nutzungen nach § 8, Abs. 3, Nr. 1 BauNVO bzw. nach § 9, Abs. 3, Nr. 1 BauNVO („Wohnungen für Betriebsleiter und Betriebsinhaber" usw.) nur errichtet werden, wenn mit dem Bauantrag nachgewiesen wird, dass deren Schutzwürdigkeit zu keinen Einschränkungen der zulässigen Immissionen von benachbarten oder zukünftig möglichen hinzukommenden Gewerbebetrieben führt. Es ist deshalb bei einem Bauantrag mit derartigen Nutzungen ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen, das die Einhaltung der in den einschlägigen Regelwerken zum Lärmschutz (TA Lärm/08.98) genannten Immissionsrichtwerte nachweist.

- In den Bereichen in denen in der Anlage 4 der schalltechnischen Untersuchung 3164.0/2007-AS vom 09.07.2007 die Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehrslärm in Gewerbegebieten am Tag und/oder in der Nacht überschritten werden, ist für Räume/Gebäude welche Nutzungen enthalten, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehen sind, mit dem Bauantrag der Schallschutz gegen Außenlärm nach DIN 4109/11.89 „Schallschutz im Hochbau" nachzuweisen.

- In den Bereichen in denen in der Anlage 4 der schalltechnischen Untersuchung 3164.0/2007-AS vom 09.07.2007 am Tag und/oder in der Nacht auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Gewerbegebiete überschritten werden, ist eine Nutzung gem. § 8 Abs. 3, Nr. 1 oder § 9 Abs. 3, Nr. 1 BauNVO nicht zulässig.

- Die relevanten Immissionsorte sind in der Anlage 1 der schalltechnischen Untersuchung 3164.0/2007-AS der Firma Kottermair, Beratender Ingenieur, vom 22.08.2007 zu entnehmen. Hinweis: Die ermittelten LEK wurden jeweils nur mit dem Abstandsmaß ermittelt.

Hinweis: Die LEK -Werte sind in den betreffenden Flächen im Bebauungsplan einzutragen bzw. im Satzungstext zu beschreiben. Ebenso sind diemaßgeblichen Immissionsorte in der Nachbarschaft des Umgriffs des Bebauungsplanes zu kennzeichnen. Für die Teilfläche GE 4 lautetz.B. der Eintrag: Emissionskontingent (LEK) tags/nachts 67 dB(A) / 52 dB(A) je m²

In den nachfolgend aufgeführten Flächen sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, derenGeräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN45691:2006-12 weder tags (6.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten:

Tabelle 1: Emissionskontingente der Teilflächen GE 1 - GE 12

GE 12

62

67

67

67

62

58

58

60

61

65

65

65

47

52

52

52

47

4343

45

46

50

50

50

LEK = 62/47

LEK = 67/52

LEK = 67/52

LEK = 62/47

LEK = 58/43

LEK = 58/43

LEK = 60/45

LEK = 61/46

LEK = 65/50

LEK = 65/50

LEK = 65/50

LEK = 67/52

Flächen für Maßnahmen zumSchutz, zur Pflege und zur Ent-wicklung von Natur u. Landschaft

Anpflanzen: Bäume Standort variabel(abhängig von Situierung Stellplatz und Zufahrt)

Geltungsbereich 53 700 m²

VermeidungsmassnahmenF 1, 2, 3, 4, 5 und Straßenbegleitgrün

AusgleichsmassnahmenF 6, anrechenbar 50 %1155 m²

Kompensationsbedarf bei Faktor 0,420 556 m²

externe Kompensationsflächen19 401 m²

Baubeschränkungszone(100m Abstand zu Autobahnen, nach § 9 Abs. 2FStrG)

4.) Bauordnungsrechtliche Festsetzungen

4.1 Löschwasserversorgung Die Gewerbetriebe sind verpflichtet, auf den einzelnen Parzellen Löschwasser vorzuhalten, falls die Gemeinde bzw. der Zweckverband den benötigten Löschwasser-Bedarf nicht decken kann.

4.3 Betriebsleiterwohnungen für die Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

4.2 Parzellen 1, 2, 6, 7, 8, und 9 Aus Vorsorgegründen und zum Schutz des westlich vom Dorfgebiet geplanten Wohngebietes dürfen auf den Parzellen 1, 2, 6, 7, 8 und 9 die Gebäude nur parallel zur Geltungsbereichs- grenze des Bebauungsplanes, also zur Fl.-Nr. 133 bzw. zur Fl.-Nr. 1042/13 (Amberger Straße) errichtet werden. Auf diesen Parzellen darf kein Abfall im Sinne des KrW-/AbfG zwischen den genannten Gebäuden und der Geltungsbereichgrenze gelagert oder zwischengelagert werden. Betriebshöfe in diesem Bereich sind ausschließlich in Richtung der Erschließungsstraße zulässig.