59
www.mebedo-akademie.de Keine unerlaubte Vervielfältigung, auch auszugsweise – © MEBEDO Akademie GmbH DIN VDE 0105-100:2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen Schwerpunkt Rollenverteilung „Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher , Arbeitsverantwortlicher“ 1 Normenwissen

Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

DIN VDE 0105-100:2015-10Betrieb von elektrischen AnlagenSchwerpunkt Rollenverteilung „Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher“

1

Normenwissen

Page 2: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Stefan Euler (VDE, VDI)

Fachdozent für Elektrotechnik BDSH e.V. geprüfter Sachverständiger Mitglied im Richtlinienausschuss VDI 4068

Befähigte Personen Spezialist für den Aufbau von

Rechtssicheren Organisationstrukturen Elektrotechnik Geschäftsführer der MEBEDO Consulting GmbH

Geschäftsführer der MEBEDO Akademie GmbH

2

Referent

Page 3: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Hinweis zu den folgenden Folien

Die Folien erheben nicht den Anspruch „selbsterklärend“ zusein und sind nur im Zusammenhang mit denAusführungen des Vortragenden im richtigen Sinne zuverstehen.

Sämtliche Inhalte dieser Präsentation sind urheberrechtlich geschützt.Die Verwendung der Inhalte, auszugsweise oder in der Gesamtheit, istohne Zustimmung des Urhebers bzw. Autors verboten.Verletzungen des Urheberrechts werden rechtlich verfolgt.

Die folgenden Folien dienen zur visuellen Unterstützung eines Vortragsoder eines Seminars. Es wird durchgängig das generische Maskulinumverwendet, welches weibliche und männliche Personen einschließt

3

Page 4: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

DIN VDE 0105-100:2015-10

4

Page 5: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

ROLLENVERTEILUNGAnlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher

5

Page 6: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Anlagenbetreiber (ANLB) Der ANLB trägt die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der

elektrischen Anlage und gibt Regeln und Randbedingungen der Organisation vor

Hinweis: Die Rolle ANLB kann der Eigentümer, Unternehmer, Besitzer oder eine beauftragte Person, die die Unternehmerpflichten wahrnimmt, übernehmen

6

Anlagenbetreiber (ANLB)

Der ANLB ist eine natürliche Person mit der Gesamtverantwortung (24/7)

Page 7: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

7

Pflichtendelegation

Page 8: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Alle genannten Personen mit Leitungsfunktionen und die besonders Beauftragten sind aber nur „neben dem Arbeitgeber“ verantwortlich.

8

Betreiberverantwortung

Page 9: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

9

Gegenüberstellung und Abgrenzung „Gesamtprozess" und „elektrotechnischer Prozess"

Verfahrenstechnischer Gesamtanlagenbetreiber

• Gesamtprozess(-sicherheit)

• Hydraulik, Pneumatik

• Gas / Wasser

• Verfahrenstechnik

• etc.

AnlagenbetreiberElektrotechnik (DIN VDE 0105-100)

bzw.

Verantwortliche Elektrofachkraft (DIN VDE 1000-10 nach Abschnitt 5.3)

„Gesamtmenge“

„Teilmenge“

Page 10: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Zu den klassischen Aufgaben des Anlagenbetreibers gehört es, für seine elektrischen Anlagen, z. B. durch Inspektions-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten, den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen zu gewährleisten

Der Anlagenbetreiber muss nicht Elektrofachkraft sein

In diesem Fall muss er durch Beauftragung einer Elektrofachkraft die aus seiner Verantwortung entstehenden Rechte und Pflichten übertragen, um den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen zu gewährleisten. Dieser Satz ist leider in der 11. Auflage entfallen, ist in der Praxis jedoch weiterhin so umzusetzen!

10

AnlagenbetreiberKommentierung VDE Band 13 (10. Auflage)

Die verantwortliche Elektrofachkraft tritt meist mit in die Betreiberverantwortung ein - zur Erfüllung von Betreiberpflichten aus Sicht der Elektrotechnik

Page 11: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

11

Verantwortlich für die Rechtssichere Organisation Elektrotechnik ist

Der Anlagenbetreiber Elektrotechnik / die Verantwortliche Elektrofachkraft

Weitere zur Anwendung gelangende Bezeichnungen:Betriebsbeauftragter Elektrotechnik oder Betriebsverantwortlicher Elektrotechnik

Wie die verantwortliche(n) Person(en) im Unternehmen genannt wird(werden) ist zweitrangig. Die Organisation muss auch für Außenstehende transparent und nachvollziehbar sein. Die gewählte Organisation muss den Anforderungen aus den unterschiedlichen Regelwerken Rechnung tragen.

Page 12: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Anlagenverantwortlicher (ANLV) Der ANLV ist beauftragt während der Durchführung von Arbeiten die

Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage, die zur Arbeitsstelle gehört, zu tragen

Hinweis: Der ANLV muss die möglichen Auswirkungen der Arbeiten auf die elektrische Anlage (Verantwortungsbereich beachten) sowie die Auswirkungen der elektrischen Anlage auf die Arbeitsstelle und die arbeitenden Personen beurteilen „Gefährdungsbeurteilung“

12

Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Page 13: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Arbeitsverantwortlicher (AV) Der AV ist beauftragt die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der

Arbeit an der Arbeitsstelle zu tragen

Qualifikationsvoraussetzung ist eine Elektrofachkraft mitKenntnissen und Erfahrungen:

• über die übertragenen Arbeiten und deren Durchführung

• der einschlägigen Normen und Vorschriften

• zur Beurteilung der übertragenen Arbeiten

• zur Erkennung verbundener Gefährdungen

13

Arbeitsverantwortlicher (AV)

Page 14: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Elektrofachkraft Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und

Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann

14

BegriffserläuterungElektrofachkraft (EFK)

Fachliche Ausbildung

Erfahrung

Kenntnisse der aktuellen Normen

Elektrofachkraft

&Kenntnisse

Page 15: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

15

ElektrofachkraftWichtige Anmerkungen

Der Begriff „Elektrofachkraft“ stellt keine Berufsbezeichnung dar1). Hier wird per Definition die erforderliche Befähigung der Mitarbeiter / -innen festgelegt, die benötigt wird, um in einem Bereich der Elektrotechnik elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig durchführen zu dürfen.

Jede im Unternehmen eingesetzte Elektrofachkraft trägt immerFachverantwortung. Dies ändert sich auch nicht durch das Vorhandensein einer verantwortlichen Elektrofachkraft.

1) Quelle: DGUV Information 203-002 (ehemals BGI 548) „Elektrofachkräfte“

Page 16: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Unternehmerpflichten„Verantwortung pur“

16

Page 17: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Rechtssichere Organisation Elektrotechnik

17

Unternehmerverantwortung

Aufsicht / Kontrolle

Page 18: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Der Unternehmer kann Führungskräfte, im zugewiesenen Verantwortungsbereich, in seine Gesamtverantwortung einbinden.

Das erfordert eine transparente Unternehmensorganisation. Im Unternehmen entstehen so „Delegationsketten“. Der Delegierende hat, aus seiner Fürsorgeverpflichtung resultierend die

Verantwortung für die • Auswahl („Die richtige Person auf die richtige Position“) die

• Organisation („Sagen, wo es lang geht“), und die

• Kontrolle („Sich davon überzeugen, ob…“).

Unternehmer- bzw. FührungsverantwortungDelegation von Unternehmeraufgaben

18

Page 19: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

GRUNDSÄTZE FÜR DEN SICHEREN BETRIEB ELEKTRISCHER ANLAGEN Wichtige Anforderungen an das Personal und die Organisation

19

Page 20: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Ein zentrales Element ist die Ein- / Unterweisung aller an den Arbeiten beteiligten Personen insbesondere über:

• die einschlägigen Sicherheitsanforderungen,

• Sicherheitsvorschriften und

• betrieblichen Anweisungen

Bei lang andauernden und/oder komplexen Arbeiten muss die Ein- / Unterweisung wiederholt werden

20

Anforderungen an das Personal

Schriftliche Ein- / Unterweisung z. B. von Fremddienstleistern

DGUV Information 215-830

Page 21: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Der Arbeitsverantwortliche muss vor Beginn und während der Arbeiten dafür sorgen, dass:

• Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen eingehalten werden

• alle an der Arbeit beteiligten Personen über vorhersehbaren Gefahren unterrichtet sind

21

Anforderungen an das Personal

Ergänzende Gefährdungsbeurteilung

Page 22: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Eine transparente und nachvollziehbare Rollenverteilung ist zu jedem Zeitpunkt erforderlich

Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person des Anlagenbetreibers stehen (24/7)

Wo zwei oder mehr Anlagen miteinander in Verbindung stehen, sind eindeutige Absprachen zwischen den jeweiligen Anlagenbetreibern unverzichtbar

Die Rolle des Anlagenbetreibers kann von einer natürlichen Person aus der eigenen Organisationseinheit oder aus einer dritten Organisationseinheit wahrgenommen werden

22

Betriebliche Organisation ANLB

Beauftragung Anlagenbetreiber,Anlagenkataster, Schnittstellenmatrix

Page 23: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Jede elektrische Anlage, an der gearbeitet wird, muss unter der Verantwortungeines Anlagenverantwortlichen stehen

Der Anlagenverantwortliche erteilt die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen

Der Anlagenverantwortliche kann einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auch auf andere Personen übertragen

WER, WAS zu welchem Zeitpunkt an Verantwortung übernimmt, muss miteinander abgestimmt und dokumentiert werden

23

Betriebliche Organisation ANLV

Durchführungserlaubnis

Page 24: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Der Anlagenverantwortliche mit Weisungsbefugnis für den sicheren Betrieb muss Elektrofachkraft (EFK) sein

Die Aufgaben des ANLB, ANLV sowie des AV können von ein und derselben Person wahrgenommen werden

Vor Beginn oder vor der Wiederaufnahme nach Unterbrechung der Arbeit ist eine Klärung der aktuellen Rollen des ANLV und des AV herbeizuführen

Für jede Arbeit muss ein AV benannt werden

24

Betriebliche Organisation

Page 25: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Bei Schalthandlungen und dem Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes kommen erforderlichenfalls Werkzeuge, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel zum Einsatz. Dabei ist insbesondere folgendes zu beachten:

• Geeignetheit für den Einsatz

• ordnungsgemäßer Zustand

• bestimmungsgemäße Verwendung

Die o. g. Tätigkeiten müssen mit dem Anlagenbetreiber, gegebenenfalls Anlagenverantwortlichen abgestimmt sein

Der ANLB, gegebenenfalls ANLV ist zu informieren, wenn diese Tätigkeiten beendet sind

25

Übliche Betriebsvorgänge

Durchführungserlaubnis

Page 26: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Vor jeder vorgesehenen Arbeit ist eine Planung einschließlich der Einschätzung der Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung) durchzuführen und es sind die notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen

Nur der Anlagenverantwortliche darf die Durchführungserlaubnis zur Ausführung der geplanten Arbeit erteilen und zurücknehmen. Diese Durchführungserlaubnis muss im Falle einer Unterbrechung der Arbeiten, mit Ausnahme von kurzen Pausen, bei denen die Arbeitsstelle nicht verlassen wird, erneut erteilt werden.

26

Allgemeine Anforderungen

Ergänzende Gefährdungsbeurteilung

Page 27: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

27

Darstellung eines Arbeitsprozesses

Planen

Arbeits-vorbereitung

Freigabe-prozess

Durchführung

Beendigung

Durchführungs-erlaubnis

Freigabe zur Arbeit

X1Die Gefährdungsbeurteilung ist ein elementarer Bestandteil

X1

Page 28: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Der ANLV benötigt Kenntnisse bzgl. der Anlage und Arbeitsvorgänge Der ANLV übernimmt die Aufgabe gemäß ArbSchG § 8 Abs. 2 Der ANLV und AV muss gegenseitig erreichbar sein Der ANLV muss nicht ständig an der Arbeitsstelle zugegen sein Die Anwesenheit des AV an der Arbeitsstelle ist ständig zu gewährleisten Der ANLV muss immer über alle Arbeiten in seinem Zuständigkeitsbereich

informiert sein Die Arbeitsstelle ist vom ANLV so einzurichten und zu Kennzeichnen, dass

„Sicher“ gearbeitet werden kann

28

Wichtige Hinweise

Page 29: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Keine Arbeitsaufnahme ohne Auftrag und Arbeitsvorbereitung Wird eine Aufgabe einer Organisationseinheit übertragen ist der

Verantwortliche, im ersten Step, der Leiter dieser Einheit Standardisierte Prozesse festlegen z. B. für:

• geplante Arbeiten

• störungsbedingte Arbeiten

und dadurch eine „Sichere“ Durchführung der Arbeiten gewährleisten

29

Wichtige Hinweise

Page 30: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

30

Muster- Delegationsschema

Delegationsschema und fachliche Zuständigkeit:

Disziplinarische Unternehmensleitung

VEFK / Anlagenbetreiber Elektrosicherheit

Anlagen-betreiberEFK (X2)

ANLV (X2)(Anlagenverantwortlicher)

Delegiert: Unternehmerpflichten (fachlich)

Delegiert und kontrolliertelektrische Fachverantwortung für elektrische Betriebsmittel / Anlagenbezogen auf.:

Anlagen-betreiberEFK (X2)

Anlagen-betreiberEFK (X2)

Anlagen-betreibernicht EFK(hier Teamleiter)

Delegiert: Unternehmerpflichten (nicht fachlich)

Delegiert elektrische Fachverantwortung für elektrische Betriebsmittel / Anlagen (X1)

X1Die VEFK ist für die fachlicheAuswahl verantwortlich

X2Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

AV (X2)(Arbeitsverantwortlicher)

Page 31: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

SICHERER BETRIEB VON ELEKTRISCHEN ANLAGEN Umsetzung in der Praxis - Beispiele

31

Page 32: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Umsetzung in der Praxis -Übersicht

32

ANLV

Durchführungs-erlaubnis

AV

Freigabe zur Arbeit

Arbeitsteam

Durchführung der Arbeit

Ergänzende Gefährdungsbeurteilung

Page 33: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Koordination von Arbeiten1. Mehrere Arbeitsstellen

33

Arbeitsteam 1

Abstimmung der geplanten

Arbeiten

Abstimmung der geplanten

Arbeiten

Anlagenverantwortlicher

Arbeits-verantwortlicher n

Arbeits-verantwortlicher 1

Arbeitsteam n

erteiltFreigabe zur Arbeit

(mündlich oder schriftlich)

Arbeitsstelle 1 Arbeitsstelle n

Melden jeweilsEinschaltbereitschaft

zurück

erteiltDurchführungserlaubnis

(mündlich oder schriftlich)

erteiltDurchführungserlaubnis

(mündlich oder schriftlich)

erteiltFreigabe zur Arbeit

(mündlich oder schriftlich)

Page 34: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Koordination von Arbeiten2. Eine Arbeitsstelle - Mehrere Arbeitsteams

34

Arbeitsteam 1

MeldetEinschaltbereitschaft

zurück

Abstimmung der geplanten

Arbeiten

erteiltDurchführungserlaubnis

(mündlich oder schriftlich)

Anlagenverantwortlicher

Arbeits-verantwortlicher 1

erteiltFreigabe zur Arbeit

(mündlich oder schriftlich)

Arbeitsteam nArbeitsstelle 1

Verantwortliche Person für die

Sicherheit vor Ort

Benennt und erteiltFreigabe zur Arbeit

(mündlich oder schriftlich)

Page 35: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Durchführungserlaubnis Genehmigung, die geplante Arbeit durchzuführen (schriftliche oder mündliche

eindeutige Anweisung)

Freigabe zur Arbeit Anweisung an der Arbeitsstelle an die Mitarbeiter des Arbeitsteams, die Arbeit zu

beginnen, nachdem alle Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt wurden

35

Tätigkeitsbegriffe

Page 36: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Unternehmer- bzw. FührungsverantwortungDelegation von Unternehmeraufgaben

36

Page 37: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

RollenverteilungenAnwendungsbeispiel

37

ANLV #2

Privathaushalt:a) Anlagenbetreiber (ANLB):

Eigentümer

ANLB

ANLV #1

AV b) Anlagenverantwortlicher (ANLV): Elektriker (Elektrofachkraft)

c) Arbeitsverantwortlicher (AV): Elektriker (Elektrofachkraft)

d) Mitarbeiter / Arbeitsteam: Elektriker (Elektrofachkraft)

Page 38: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

RollenverteilungenAnwendungsbeispiel

38

ANLV #2

Mittelständisches Unternehmen oder Handwerksbetrieb:a) Anlagenbetreiber (ANLB):

Eigentümer (z. B. Bäcker als Betreiber der Bäckerei)

ANLB

ANLV #1

AV b) Anlagenverantwortlicher (ANLV): Elektriker (Elektrofachkraft)

c) Arbeitsverantwortlicher (AV): Elektriker (Elektrofachkraft)

d) Mitarbeiter / Arbeitsteam: Elektriker (Elektrofachkraft)

Page 39: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

RollenverteilungenAnwendungsbeispiel

39

ANLV #2

Großindustrie oder Konzern:a) Anlagenbetreiber (ANLB):

Unternehmer oder Vorstand eines Unternehmens oder beauftragter Anlagenbetreiber

ANLB

ANLV #1

AV

b) Anlagenverantwortlicher (ANLV): Benannter Mitarbeiter der beauftragt ist, die Rolle des Anlagenverantwortlichen wahrzunehmen

c) Arbeitsverantwortlicher (AV): Kolonnenführer oder Teamleiterder beauftragt ist, die Rolle des Arbeitsverantwortlichen wahrzunehmen

d) Mitarbeiter / Arbeitsteam: Mitarbeiter im Arbeitsteam

Page 40: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Wie sieht es häufig in der Praxis bzgl. dem ThemaZutrittsberechtigung / Anlagenübergabe?

40

Page 41: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Bilder aus der Praxis!Wenn etwas passiert, benötigt man Dokumente …

41

Page 42: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Bei allen Arbeiten kommt es immer auf die Begleitumstände an Kochrezepte bzgl. dem Thema Elektrosicherheit gibt es nicht Das Thema Flucht- und Rettungswege muss immer Berücksichtigung finden Insbesondere bei den folgenden Begriffen bitte das Wording beachten:

• Unter Leitung und Aufsicht

• Aufsichtsführung

• Beaufsichtigung

Bei allen Dingen immer den „Gesunden Menschenverstand“ (GMV) zur Anwendung bringen!

42

Wichtige Hinweise

Page 43: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

PFLICHTENÜBERTRAGUNG

43

Page 44: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

44

Möglichkeiten der Pflichtenübertragung1. Arbeitsvertrag

Wenn die Grundsätze der Pflichtenübertragung im Arbeitsvertrag beinhaltet sind

Quelle: arbeits-abc.de

Page 45: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

45

Möglichkeiten der Pflichtenübertragung2. Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung

Wenn die Grundsätze der Pflichtenübertragung durch den Arbeitsvertrag inkl. Verweis auf Stellenbeschreibung beinhaltet sind

Quelle: arbeits-abc.de

Inklusive Verweis auf die Stellenbeschreibung z. B.

der Verantwortlichen Elektrofachkraft

Page 46: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

46

Möglichkeiten der Pflichtenübertragung3. Bestellurkunde

Page 47: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

47

Möglichkeiten der Pflichtenübertragung3. Bestellurkunde

Page 48: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

48

Möglichkeiten der Pflichtenübertragung3. Bestellurkunde

Page 49: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Umsetzung in der Praxis -Organigramm für den Elektrobereich

49

Anlagenverantwortlicher

(ANLV)

Bereich:________________

Name: ________________

Anlagenverantwortlicher

(ANLV)

Bereich:________________

Name: ________________

Anlagenverantwortlicher

(ANLV)

Bereich:________________

Name: ________________

Anlagenverantwortlicher

(ANLV)

Bereich:________________

Name: ________________

Arbeitsverantwortliche

(AV)

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Arbeitsverantwortliche

(AV)

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Arbeitsverantwortliche

(AV)

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Arbeitsverantwortliche

(AV)

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Name: ________________

Anlagenbetreiber(ANLB)

-----------------------------

Im Idealfall die gleiche Person

Fachlicher Vorgesetzter„Verantwortliche Elektrofachkraft“

(VEFK)

-----------------------------

Page 50: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Umsetzung in der Praxis -Schnittstellendefinition technischer Anlagen

50

Page 51: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Umsetzung in der Praxis -Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen

51

DGUV Information 215-830

Page 52: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

52

Page 53: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Ergänzende GefährdungsbeurteilungApp BG ETEM oder Block

53

Page 54: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Ergänzende GefährdungsbeurteilungBlock, perforiert

54

Page 55: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Empfehlungen

1. ... Wer, Wie, Was, Wo, Wann… zu erledigen hat,

muss im Vorfeld klar und deutlich geregelt und kommuniziert werden.

2. Grausamkeiten sind am Anfang zu besprechen …Schriftlich festlegen wer für was verantwortlich ist!

3. Greifen Sie zum „Äußersten“

„Reden“ Sie miteinander!

55

Rollenverteilung/Verantwortung

Page 56: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

56

Intern und mit den Partnerfirmen verbessern!

Rollenverteilung/Verantwortung

Page 57: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Wie sieht es in der Praxis aus?

Häufig gibt es Zweifel bzgl. der Machbarkeit und Zielerreichung.

57

Page 58: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Fazit

58

Page 59: Normenwissen - Elektro · Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden

www.mebedo-akademie.de

Kein

e un

erla

ubte

Ver

viel

fälti

gung

, auc

h au

szug

swei

se –

© M

EBED

OAk

adem

ie G

mbH

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Haben Sie noch Fragen?

59

[email protected]