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November-Dezember 2010 Einführung „Kleines“ Schulbudget Schulleiterdienstversammlung

November-Dezember 2010 Einführung Kleines Schulbudget Schulleiterdienstversammlung

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November-Dezember 2010

Einführung „Kleines“ Schulbudget

Schulleiterdienstversammlung

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© HKM/ Accenture 2010

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Einführung des „Kleinen“ Schulbudgets

mit schrittweisem Ausbau(der Umfänglichkeit des Budgets)

Erster Einstieg in die Budgetverantwortung der Schule:

auf freiwilliger Basis der Schule

Durch Flexibilisierung der Bewirtschaftung von Teilbudgets

unter administrativer und aufsichtlicher Begleitung durch die Staatlichen Schulämter

ausgerichtet an den Prinzipien der Zusammen-führung von Fach- und Finanzverantwortung, der

Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen und der damit

verbundenen Verpflichtung zur Rechenschaftslegung

Ziel ist es, das Konzept des

„Kleinen“ Schulbudgets

vorzustellen und die Schritte

zu dessen Umsetzung zu

verdeutlichen.

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Bestandteile des „Kleinen“ Schulbudgets (Teilbudgets)

Land

Schule

~ 59 Mio €

1 x…

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Geplante Einführungszeitpunkte

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Was bringt die Einführung des „Kleinen“ Schulbudgets einer Schule?

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Was bedeutet das?

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Was bedeutet das?

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Bestandteile des „Kleinen“ Schulbudgets (Teilbudgets)

Land

Schule

~ 59 Mio €

1 x…

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Lernmittel

Die Verteilung erfolgt - wie bisher - anhand eines schulform- und schulstufenbezogenen Pauschbetrags je Schülerin/je Schüler.

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Berechnung der Teilbudgets

Verlässliche Schule (VSS)

• VSS-Mittel erhalten nur die Schulen, die auch bisher VSS-Mittel bewirtschaftet haben.

• Schulen bis zu einer Schulgröße von 10 Stellen sollen einen Sockelbetrag in Höhe von 2.500 € erhalten zzgl. ca. 379 € pro Stelle

Schulen ab 10 Stellen erhalten ca. 629 € pro Stelle ohne Sockelbetrag.

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IT-Vertretung

Alle Schulen sollen ca. 113 € pro Stelle erhalten.

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Berechnung der Teilbudgets

Fortbildung

Die Fortbildungsmittel werden ihrer Höhe nach beibehalten : alle Schulen erhalten 40 € pro Stelle.

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Modellberechnung

Vorstellung von vier ausgewählten Beispielen unterschiedlicher Schulgröße:

• Eine kleine Grundschule mit weniger als 10 Stellen (Sockel)

• Eine mittlere Realschule

• Ein großes Gymnasium

• Eine Berufliche Schule

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• Alle Schulen erhalten die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ein Schulbudget,

bestehend aus Landesmitteln, zu bewirtschaften.

• Das Schulbudget wird nach einem einheitlichen Berechnungsmodus zentral

für jede Schule berechnet.

Grundsätze für das „Kleine“ Schulbudget

• Es wird zu Beginn eines Kalenderjahres für ein

Haushaltsjahr (nicht Schuljahr) berechnet

und zugewiesen.

• Hierfür schließt der Mandantenleiter Schule

über die Schulämter einen Kontrakt mit den

Schulleitern/ Schulleiterinnen.

• Die Schulleitung hat damit eine transparente,

verlässliche Gestaltungsbasis.

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Kontrakt zum „Kleinen“ Schulbudget

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Kontrakt-prozess

Der Schulleiter unterzeichnet Kontraktvorschlag

(Dienstversammlung SSA)

1. Jede Schule erstellt nach § 88 HSchG einen Haushaltsplan

2. Abstimmung in ihren Gremien

3. Übersendung an SSA (Hilfsmittel Excel-Planungs- und Überwachungshilfe)

Schulkonferenz entscheidet sich nach Anhörung der

Gesamtkonferenz für „Kleines“ Schulbudget

Schule bewirtschaftet „Kleines“ Schulbudget

Schule bewirtschaftet die ihr zugewiesenen Teilbudgets

Schule erhält Kontraktvorschlag und Anschreiben von HKM

im Dez.im Dez.

bis Mitte Jan.

bis Mitte Jan.

bis Ende Jan.

bis Ende Jan.

bis Ende Feb.

bis Ende Feb.

Schulkonferenz entscheidet sich nach Anhörung der

Gesamtkonferenz gegen „Kleines“ Schulbudget

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• Innerhalb des Budgetrahmens entscheidet die Schule selbstständig über die

Mittelverwendung.

• Sowohl der Schulleiter als auch der Schulfachliche Aufsichtsbeamte sind

verpflichtet, sich monatlich einen Überblick über den Finanzstatus ihrer

Schule(n) zu verschaffen (Holschuld).

• Neben dem Schulleiter ist auch der zuständige

schulfachliche Aufsichtsbeamte (mit Unterstützung

der Regionalcontroller) in der Verantwortung,

dass eine Schule ihr Budget nicht überschreitet.

Allgemeine Regelungen zur Budgetüberwachung

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Budget-steuerungs-prozess

Der schulfachliche Aufsichtsbeamte ergreift übergeordnete Maßnahmen

Steuert im Falle von Abweichungen mittels schulinterner Maßnahmen

Macht monatlichen Abgleich Budget/ Haushaltsplan der Schule

mit Finanzbericht

Erstellt Jahresprognose und macht monatlichen einen Abgleich mit

dem Finanzbericht

Droht trotzdem Überziehungs-gefahr, informiert Schulleiter den

Schulfachlichen Aufsichtsbeamten

Budgetbewirtschaftung in alleiniger Entscheidungsbefugnis

(Buchungsbeleg)

Ebene Schule Ebene Schulamt

Berichtspflicht:

1.15.09.20102.Jahresabschluss

Instrument:

Excel-Planungs- und Überwachungshilfe

Bei potentieller Überziehungsgefahr informiert schulfachliche Aufsichts-beamte den Schulleiter und fordert

zu Gegenmaßnahmen auf

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Falls im Haushaltsvollzug Budgetüberschreitung droht:

• Weisung an den Schulleiter, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

• Ausschluss aus den Regularien für das Schulbudget (Rücknahme der

gegenseitigen Deckungsfähigkeit und Rücklagenbildung) mit enger

Überwachung durch den schulfachlichen

Aufsichtsbeamten (z.B. Festlegung und

Überwachung des Handlungsrahmens) unter

Mitwirkung der Regionalcontroller

• Einwilligung des schulfachlichen Aufsichts-

beamten vor jeder Bestellung

Übergeordnete Maßnahmen I

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Schulamtsebene

Rückgriff auf SSA-Reserve – ausschließlich zur Deckung außergewöhnlicher

VSS-Mehrbedarfe (nach Nachweis, dass keine schulinterne Möglichkeiten

mehr bestehen)

Die Zuweisung/Genehmigung erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen.

Voraussetzungen:

• Vorlage eines umfassenden Vertretungskonzeptes beim SSA

• Mehrbedarf übersteigt das VSS-Budget der Schule

um > 10 %

• Mehrbedarf resultiert aus einer ungewöhnlich

hohen Krankheitsquote (> 5 %)

Übergeordnete Maßnahmen II

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Landesebene

Inanspruchnahme der Landesreserve (nach Nachweis, dass keine

schulamtsinterne Möglichkeiten mehr bestehen)

Übergeordnete Maßnahmen III

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Nach erfolgter Budgetüberschreitung (nach Abschluss des Haushaltsjahres)

1. Abzug des Überschreitungsbetrages im Folgejahr

2. Ausschluss aus dem Schulbudget

3. Ggf. dienstrechtliche Maßnahmen

Übergeordnete Maßnahmen IV

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Das „Kleine“ Schulbudget ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur

Selbstständigkeit von Schulen.

• Die Schule erhält damit transparente Gestaltungsmöglichkeiten, die sie

eigenverantwortlich nutzen kann.

• Schulfachliche Aufsichtsbeamte konzentrieren sich in diesem Prozess auf

die Aufsichtsrolle.

• Sie als Schulleiterinnen und Schulleiter helfen Ihren Schulen in deren

weiterer Entwicklung zur Selbstständigkeit zum Wohle der Schülerinnen

und Schüler!

Fazit

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Vielen Dank für Vielen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit!Ihre Aufmerksamkeit!

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Fragen?

Fragen?

Fragen?

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Fragen?

Fragen?

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