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November-Dezember 2010
Einführung „Kleines“ Schulbudget
Schulleiterdienstversammlung
© HKM/ Accenture 2010
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Einführung des „Kleinen“ Schulbudgets
mit schrittweisem Ausbau(der Umfänglichkeit des Budgets)
Erster Einstieg in die Budgetverantwortung der Schule:
auf freiwilliger Basis der Schule
Durch Flexibilisierung der Bewirtschaftung von Teilbudgets
unter administrativer und aufsichtlicher Begleitung durch die Staatlichen Schulämter
ausgerichtet an den Prinzipien der Zusammen-führung von Fach- und Finanzverantwortung, der
Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen und der damit
verbundenen Verpflichtung zur Rechenschaftslegung
Ziel ist es, das Konzept des
„Kleinen“ Schulbudgets
vorzustellen und die Schritte
zu dessen Umsetzung zu
verdeutlichen.
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Bestandteile des „Kleinen“ Schulbudgets (Teilbudgets)
Land
Schule
~ 59 Mio €
1 x…
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Geplante Einführungszeitpunkte
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Was bringt die Einführung des „Kleinen“ Schulbudgets einer Schule?
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Was bedeutet das?
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Was bedeutet das?
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Bestandteile des „Kleinen“ Schulbudgets (Teilbudgets)
Land
Schule
~ 59 Mio €
1 x…
Lernmittel
Die Verteilung erfolgt - wie bisher - anhand eines schulform- und schulstufenbezogenen Pauschbetrags je Schülerin/je Schüler.
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Berechnung der Teilbudgets
Verlässliche Schule (VSS)
• VSS-Mittel erhalten nur die Schulen, die auch bisher VSS-Mittel bewirtschaftet haben.
• Schulen bis zu einer Schulgröße von 10 Stellen sollen einen Sockelbetrag in Höhe von 2.500 € erhalten zzgl. ca. 379 € pro Stelle
Schulen ab 10 Stellen erhalten ca. 629 € pro Stelle ohne Sockelbetrag.
IT-Vertretung
Alle Schulen sollen ca. 113 € pro Stelle erhalten.
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Berechnung der Teilbudgets
Fortbildung
Die Fortbildungsmittel werden ihrer Höhe nach beibehalten : alle Schulen erhalten 40 € pro Stelle.
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Modellberechnung
Vorstellung von vier ausgewählten Beispielen unterschiedlicher Schulgröße:
• Eine kleine Grundschule mit weniger als 10 Stellen (Sockel)
• Eine mittlere Realschule
• Ein großes Gymnasium
• Eine Berufliche Schule
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• Alle Schulen erhalten die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ein Schulbudget,
bestehend aus Landesmitteln, zu bewirtschaften.
• Das Schulbudget wird nach einem einheitlichen Berechnungsmodus zentral
für jede Schule berechnet.
Grundsätze für das „Kleine“ Schulbudget
• Es wird zu Beginn eines Kalenderjahres für ein
Haushaltsjahr (nicht Schuljahr) berechnet
und zugewiesen.
• Hierfür schließt der Mandantenleiter Schule
über die Schulämter einen Kontrakt mit den
Schulleitern/ Schulleiterinnen.
• Die Schulleitung hat damit eine transparente,
verlässliche Gestaltungsbasis.
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Kontrakt zum „Kleinen“ Schulbudget
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Kontrakt-prozess
Der Schulleiter unterzeichnet Kontraktvorschlag
(Dienstversammlung SSA)
1. Jede Schule erstellt nach § 88 HSchG einen Haushaltsplan
2. Abstimmung in ihren Gremien
3. Übersendung an SSA (Hilfsmittel Excel-Planungs- und Überwachungshilfe)
Schulkonferenz entscheidet sich nach Anhörung der
Gesamtkonferenz für „Kleines“ Schulbudget
Schule bewirtschaftet „Kleines“ Schulbudget
Schule bewirtschaftet die ihr zugewiesenen Teilbudgets
Schule erhält Kontraktvorschlag und Anschreiben von HKM
im Dez.im Dez.
bis Mitte Jan.
bis Mitte Jan.
bis Ende Jan.
bis Ende Jan.
bis Ende Feb.
bis Ende Feb.
Schulkonferenz entscheidet sich nach Anhörung der
Gesamtkonferenz gegen „Kleines“ Schulbudget
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• Innerhalb des Budgetrahmens entscheidet die Schule selbstständig über die
Mittelverwendung.
• Sowohl der Schulleiter als auch der Schulfachliche Aufsichtsbeamte sind
verpflichtet, sich monatlich einen Überblick über den Finanzstatus ihrer
Schule(n) zu verschaffen (Holschuld).
• Neben dem Schulleiter ist auch der zuständige
schulfachliche Aufsichtsbeamte (mit Unterstützung
der Regionalcontroller) in der Verantwortung,
dass eine Schule ihr Budget nicht überschreitet.
Allgemeine Regelungen zur Budgetüberwachung
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Budget-steuerungs-prozess
Der schulfachliche Aufsichtsbeamte ergreift übergeordnete Maßnahmen
Steuert im Falle von Abweichungen mittels schulinterner Maßnahmen
Macht monatlichen Abgleich Budget/ Haushaltsplan der Schule
mit Finanzbericht
Erstellt Jahresprognose und macht monatlichen einen Abgleich mit
dem Finanzbericht
Droht trotzdem Überziehungs-gefahr, informiert Schulleiter den
Schulfachlichen Aufsichtsbeamten
Budgetbewirtschaftung in alleiniger Entscheidungsbefugnis
(Buchungsbeleg)
Ebene Schule Ebene Schulamt
Berichtspflicht:
1.15.09.20102.Jahresabschluss
Instrument:
Excel-Planungs- und Überwachungshilfe
Bei potentieller Überziehungsgefahr informiert schulfachliche Aufsichts-beamte den Schulleiter und fordert
zu Gegenmaßnahmen auf
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Falls im Haushaltsvollzug Budgetüberschreitung droht:
• Weisung an den Schulleiter, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.
• Ausschluss aus den Regularien für das Schulbudget (Rücknahme der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit und Rücklagenbildung) mit enger
Überwachung durch den schulfachlichen
Aufsichtsbeamten (z.B. Festlegung und
Überwachung des Handlungsrahmens) unter
Mitwirkung der Regionalcontroller
• Einwilligung des schulfachlichen Aufsichts-
beamten vor jeder Bestellung
Übergeordnete Maßnahmen I
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Schulamtsebene
Rückgriff auf SSA-Reserve – ausschließlich zur Deckung außergewöhnlicher
VSS-Mehrbedarfe (nach Nachweis, dass keine schulinterne Möglichkeiten
mehr bestehen)
Die Zuweisung/Genehmigung erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen.
Voraussetzungen:
• Vorlage eines umfassenden Vertretungskonzeptes beim SSA
• Mehrbedarf übersteigt das VSS-Budget der Schule
um > 10 %
• Mehrbedarf resultiert aus einer ungewöhnlich
hohen Krankheitsquote (> 5 %)
Übergeordnete Maßnahmen II
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Landesebene
Inanspruchnahme der Landesreserve (nach Nachweis, dass keine
schulamtsinterne Möglichkeiten mehr bestehen)
Übergeordnete Maßnahmen III
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Nach erfolgter Budgetüberschreitung (nach Abschluss des Haushaltsjahres)
1. Abzug des Überschreitungsbetrages im Folgejahr
2. Ausschluss aus dem Schulbudget
3. Ggf. dienstrechtliche Maßnahmen
Übergeordnete Maßnahmen IV
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Das „Kleine“ Schulbudget ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur
Selbstständigkeit von Schulen.
• Die Schule erhält damit transparente Gestaltungsmöglichkeiten, die sie
eigenverantwortlich nutzen kann.
• Schulfachliche Aufsichtsbeamte konzentrieren sich in diesem Prozess auf
die Aufsichtsrolle.
• Sie als Schulleiterinnen und Schulleiter helfen Ihren Schulen in deren
weiterer Entwicklung zur Selbstständigkeit zum Wohle der Schülerinnen
und Schüler!
Fazit
22
Vielen Dank für Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!Ihre Aufmerksamkeit!
23
Fragen?
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Fragen? Fragen?