Upload
others
View
3
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 1 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Inhaltsverzeichnis
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
1 Einleitung ................................................................................................................ 5
2 Rechtliche Grundlagen und Untersuchungsumfang ........................................... 8
2.1 Bundesnaturschutzgesetz ........................................................................................ 8
2.2 Untersuchungsumfang ............................................................................................. 9
2.3 Voraussichtliche Umweltwirkungen des Vorhabens................................................ 11
2.3.1 Baubedingte Wirkungen ....................................................................... 11
2.3.2 Anlagebedingte Wirkungen .................................................................. 12
2.3.3 Betriebsbedingte Wirkungen ................................................................ 13
3 Eingriffsdarstellung und -bilanzierung ............................................................... 15
3.1 Grundlagen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ................................................. 15
3.2 Bestands- und Eingriffsbewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild ............ 21
3.2.1 Biotope und Vegetation ........................................................................ 21
3.2.2 Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunktion ...................................................................................... 23
3.2.3 Faunistische Sonderfunktionen ............................................................ 26
3.2.4 Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Aspekte ................................... 29
3.2.5 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete und Strukturen ..................... 32
3.2.6 Sonderfunktionen des Landschaftsbildes ............................................. 33
3.2.7 Abiotische Sonderfunktionen des Naturhaushalts ................................ 34
3.2.7.1 Böden mit besonderen Wert- und Funktionselementen ........................ 34
3.2.7.2 Grund- und Oberflächenwasser mit besonderen Wert- und Funktionselementen ............................................................................. 35
3.2.7.3 Klimatische und lufthygienische Situation mit besonderen Wert- und Funktionselementen ............................................................................. 36
3.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in Biotopflächen ................. 37
3.3.1 Bilanzierung des Eingriffs ..................................................................... 37
3.3.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in die Lebensraumfunktion ............................................................................. 40
3.3.3 Bilanzierung von Einzelbäumen ........................................................... 42
3.4 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in die Bodenfunktionen ...... 43
3.4.1 Bilanzierung des Eingriffs ..................................................................... 43
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
2 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
3.4.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs .................................................45
3.5 Eingriff in Waldflächen ............................................................................................46
3.6 Betroffenheit von vorhandenen Kompensationsflächen anderer Vorhaben .............47
3.7 Zusammenstellung des erforderlichen Gesamt-Kompensationsbedarfs ..................48
4 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen....................................................51
4.1 Ökologische Baubegleitung ....................................................................................52
4.2 Allgemeine und technische Maßnahmen ................................................................52
4.3 Schutzgutspezifische Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.......................55
4.3.1 Schutzgut Pflanzen/ Biotope .................................................................55
4.3.2 Schutzgut Tiere ....................................................................................58
4.3.3 Schutzgut Boden ..................................................................................61
4.3.4 Schutzgut Wasser ................................................................................67
4.3.5 Schutzgut Landschaft ...........................................................................70
4.4 Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Arbeitsstreifens ....................................70
4.4.1 Ausgleichsmaßnahmen für beeinträchtigte Lebensraumfunktionen/ Wiederherstellung und Rekultivierung der Trasse .................................71
4.4.2 Biotopneuschaffung bei Rekultivierung der Trasse ...............................77
5 Suche nach Kompensationsflächen ....................................................................78
6 Ermittlung von Ersatzgeld....................................................................................79
7 Zusammenfassung ...............................................................................................82
8 Quellenverzeichnis ...............................................................................................83
8.1 Literatur und sonstige Quellen ................................................................................83
8.2 Karten und Planwerke ............................................................................................86
8.3 Gesetze und Regelwerke ........................................................................................87
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Kenngrößen der geplanten Leitung NOWAL ........................................................ 6
Tab. 2 Baubedingte Wirkfaktoren .................................................................................. 12
Tab. 3 Anlagebedingte Wirkfaktoren ............................................................................. 13
Tab. 4 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................................................... 14
Tab. 5 Ablaufschema Eingriffsbeurteilung und Kompensationserfordernis .................... 16
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 3 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Tab. 6 Arbeitsschritte der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung gemäß Bewertungsverfahren in Niedersachsen (Niedersächsischer Städtetag 2008) ............................................................................................................. 17
Tab. 7 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunktion ........ 23
Tab. 8 Bewertung der Rohrlagerplätze (RLP) ............................................................... 25
Tab. 9 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna ................................................................................................................ 28
Tab. 10 Übrige besonders geschützte Arten ................................................................... 30
Tab. 11 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser .............................................................................................................. 35
Tab. 12 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft ......................................................................................................... 37
Tab. 13 Kompensationsbedarf aus dem Eingriff in die Lebensraumfunktion bezogen auf Landkreise ................................................................................................... 41
Tab. 14 Kompensationsumfang bei der Beseitigung von Bäumen .................................. 42
Tab. 15 Kompensationsbedarf durch den Eingriff in den Boden ..................................... 46
Tab. 16 Bedarf an Erstaufforstungsflächen ..................................................................... 47
Tab. 17 Übersicht Gesamt-Kompensationsumfang in Niedersachsen ............................ 48
Tab. 18 Übersicht Gesamt-Kompensationsumfang in Nordrhein-Westfalen .................... 49
Tab. 19 Zusammenstellung der Kompensationsbedarfe und Ermittlung des Ersatzgeldes in Niedersachsen.......................................................................... 80
Anhang (Tabellen)
1.1 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Eingriff in die „Biotopfunktion“, Abschnitt Nieder-sachsen (DIN A4: 2 Seiten)
1.2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Eingriff in die „Biotopfunktion“, Abschnitt Nord-rhein-Westfalen (DIN A4: 2 Seiten)
Planunterlagen
PFV-Unterlage-Nr.
12.1 Übersichtsplan mit Blattschnitten (1 Blatt) .................................................... M. 1 : 90.000
12.2 Bestand, Konflikte, Maßnahmen (43 Blätter, 5 Blätter Legende) ................... M. 1 : 2.000
12.3 Bauzeitenplan (4 Blätter) .............................................................................. M. 1 : 25.000
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
4 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Abkürzungsverzeichnis
ARD Achim – Rehden – Drohne AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift BauGB Baugesetzbuch BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BfLR Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz DIN Deutsches Institut für Normung DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches EG Europäische Gemeinschaft EnWG Energiewirtschaftsgesetz EU Europäische Union FFH Fauna-Flora-Habitat GasHDrLtgV Verordnung über Gashochdruckleitungen GASPOOL GASPOOL Balancing Services GmbH GDRM-Station Gasdruck-Regel-und Messstation HDD Horizontal Directional Drilling LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie LK Landkreis LPlG Landesplanungsgesetz LRT Lebensraumtypen LSG Landschaftsschutzgebiet MIDAL Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung NAGBNatSchG Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz NCG NetConnect Germany GmbH & Co. KG NEL Nordeuropäische Erdgasleitung NEP Netzentwicklungsplan Gas NI Niedersachsen NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NOWAL Nord-West-Anbindungsleitung NROG Niedersächsisches Raumordnungsgesetz NSG Naturschutzgebiet OGE Open Grid Europe GmbH ROG Raumordnungsgesetz ROV Raumordnungsverfahren TK Topographische Karte TÖB Träger öffentlicher Belange UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung V Variante VSG Vogelschutzgebiet VT Vorzugstrasse WRRL Wasserrahmenrichtlinie
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 5 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
1 Einleitung
Die Firma GASCADE beantragt die Errichtung und den Betrieb folgender Einzelmaßnah-men:
o Die Verbindungsleitung NOWAL mit einer Länge von ca. 26,8 km und einem Durchmesser DN 1200 und einer Druckstufe DP 100 bar.
o Die Errichtung einer Messanlage zwischen den Netzen der GASCADE und der OGE in Drohne.
Gemäß Netzentwicklungsplan Gas 2012 wird die Erforderlichkeit der Maßnahme „2012-083-01 Netzkopplung Drohne“ dargelegt und die GASCADE zur Umsetzung der Maß-nahme verpflichtet. Die „Netzkopplung Drohne“ besteht aus mehreren Einzelmaßnahmen und dient der Verknüpfung der Netze der Marktgebiete GASPOOL und NCG zwischen dem Leitungsknoten Rehden (NEL, MIDAL und Erdgasspeicher Rehden) und der OGE-Leitung Wardenburg-Werne in Drohne.
Die im NEP 2012 zusätzlich aufgeführten Maßnahmen zur Netzkopplung Drohne in Form der Erweiterung der Verdichterstation Rehden um eine weitere Verdichtereinheit sowie dem Bau einer zusätzlichen Messanlage in Rehden sind nicht Gegenstand dieses Plan-feststellungsverfahrens, da es sich hierbei um eine sogenannte Ausbaumaßnahme „Alt-system“ handelt, die als eigenständiges Projekt realisiert werden soll. Der bereits beste-hende Verdichter in Rehden kann auch für die NOWAL genutzt werden, da eine direkte Abhängigkeit der NOWAL von der Erweiterung des Verdichters nicht gegeben ist. Gleich-zeitig dient die geplante zusätzliche Verdichtereinheit zur Erhöhung der Transportkapazi-täten auf dem Altsystem der GASCADE, ohne dass die Errichtung der NOWAL hierfür zwingend erforderlich ist.
Die Planung der NOWAL basiert auf dem raumgeordneten Trassenkorridor der Erdgaslei-tung Achim-Rehden-Drohne (ARD). Für diese Leitungsplanung wurde im Oktober 2008 die "Landesplanerische Feststellung" erlassen, wobei die Gültigkeit bis Oktober 2013 be-grenzt war, doch durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis Oktober 2018 verlängert wurde. Die Bezirksregierung Detmold hat seinerzeit für den ca. 1,5 km langen Trassenabschnitt in Nordrhein-Westfalen auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens verzichtet. Der Trassenabschnitt von Achim bis Rehden wurde per Planfeststellungsbeschluss des LBEG im Februar 2011 ge-nehmigt und durch den Bau der Nordeuropäischen Erdgasfernleitung NEL bereits reali-siert.
Die Trassenfindung folgte dem Vermeidungsgebot, d. h. im Regelfall wurde eine Bünde-
lung der neuen Trasse mit bereits bestehenden Energieleitungs- oder Verkehrsinfra-
strukturtrassen angestrebt und umgesetzt. In Bereichen, in denen aus bautechnischen
oder naturschutzfachlichen Gründen ein Parallelverlegen unter Einhaltung der Sicher-
heitsabstände nicht möglich war, wurden alternative Trassierungen untersucht. Weitere
Details hierzu sind den Teilen A (Erläuterungsbericht) und D (UVU) der Antragsunterlagen
zum Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
6 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Im NEP 2012 der Bundesnetzagentur ist der Bau der Ausbaumaßnahme “Netzkopplung Drohne“ für das Jahr 2017 vorgesehen (Inbetriebnahme Oktober 2017).
Technische Angaben
Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung inklusive aller notwendigen techni-
schen Einrichtungen wie z. B. Streckenabsperrstationen im Abstand von ca. 12 - 18 Kilo-
metern.
Tab. 1 Kenngrößen der geplanten Leitung NOWAL
Kenngrößen der geplanten Leitung
Nennweite: DN 1200 (molchbar)
Gesamttrassenlänge: ca. 26,78 km; ca. 25,14 km in Niedersachsen, ca. 1,64 km in Nordrhein-Westfalen
max. zulässiger Betriebs-druck:
MOP 100 bar
Rohre: Stahlrohre gemäß DIN EN 10208
Oberirdische Anlagen: Absperrstation Lembruch (Gesamtfläche ca. 1.600 m²) Messanlage Drohne (Gesamtfläche ca. 4.000 m²)
Leitungsschutzstreifen: 10,0 m (5,0 m beiderseits der Leitungsachse)
Holzfrei zu haltender Streifen: 2,5 m beiderseits der Rohraußenkante
Rohrüberdeckung: 1 m (Regelüberdeckung)
Korrosionsschutz: passiv: durch Außenisolierung (PE-Umhüllung nach DIN 30670); aktiv: durch elektrischer Kathodenschutzanlage (KKS)
Bauzeit: 2017
Kreuzungen (Straßen/ Bahnen):
geschlossen oder offen mit Produktenrohr entsprechend den Absprachen mit den Baulastträgern bzw. Eigentümern
Kreuzungen (Graben, Fluss):
Düker mit Produktenrohr, offen eingelegt, gegen Auftrieb gesichert oder in geschlossener Bauweise entsprechend Absprachen mit Rechtsträgern
Arbeitsstreifen: 36 m auf freiem Feld, 30 m in Waldgebieten
Bei Sonderbauwerken, wie z.B. Unterpressungen von Straßen oder Bahnen bzw. anderen geschlossenen Bauverfahren, verbreitert sich der Arbeitsstreifen aufgrund der erforderlichen Baugruben und der größeren Aushubmassen, der Stellplätze für Spezialtechnik/ ggf. Wendeplätze für Fahrzeuge. Über kürzere Strecken (z.B. bei Kreuzungen von Hecken) kann der Arbeitsstreifen einge-engt werden.
Rohrlagerplätze: insgesamt 3 Rohrlagerplätze, temporäre Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (in Rehden, Lembruch, Drohne)
Abstand zu Fremdleitungen: Verlegung i.d.R. mit einem Achsabstand von 6 m zu unterirdischen Fremdlei-tungen
Abstand zu Hochspannungs-freileitungen:
i. d. R. min. 10 m zum äußeren Leiterseil
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 7 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Die Leitung wird in einem grundbuchlich zu sichernden Schutzstreifen von 10 m Breite
(5 m beiderseits der Rohrleitungsachse) verlegt. Im Schutzstreifen dürfen keine Gebäude
oder baulichen Anlagen errichtet werden, die den Bestand oder Betrieb der Leitung be-
einträchtigen oder gefährden. Um die Leitung langfristig und dauerhaft von schädigenden
Einflüssen freizuhalten, dürfen innerhalb des Schutzstreifens über der Leitung und im Ab-
stand von 2,50 m beidseits der Rohraußenkanten keine tiefwurzelnden und/ oder hoch-
wachsenden Bäume angepflanzt werden.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
8 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
2 Rechtliche Grundlagen und Untersuchungs-umfang
2.1 Bundesnaturschutzgesetz In § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die Ziele und Grundsätze des
Naturschutzes und der Landschaftspflege dargelegt. Natur und Landschaft sind danach
im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln,
dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Rege-
nerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die biologische
Vielfalt, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Land-
schaft auf Dauer gesichert sind.
Das BNatSchG definiert Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Gesetzes generell
als alle "Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen
des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild er-
heblich beeinträchtigen können" (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Die Regelung über das Verfah-
ren bei Eingriffen enthält § 17 BNatSchG.
Das Vorhaben stellt aufgrund erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen des Natur-
haushaltes einen Eingriff in Natur und Landschaft i. S. d. § 14 Abs. 1 BNatSchG dar. Der
Verursacher eines Eingriffes ist nach § 15 BNatSchG verpflichtet, den Eingriff hinsichtlich
der Vermeidung von Beeinträchtigungen zu prüfen und vermeidbare Beeinträchtigungen
zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen zu mindern und entsprechend
auszugleichen. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs-
oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu
kompensieren.
Bei einem Eingriff in Natur und Landschaft besteht für den Planungsträger die Pflicht, die
für die Bewältigung der Eingriffsfolgen erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege in einem Fachplan oder in einem Landschaftspflegerischen Begleit-
plan, der Bestandteil des Fachplanes ist, in Text und Karte darzustellen (§ 17 Abs. 4
BNatSchG).
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungs-
verfahren umfasst die Ermittlung, Bewertung und Bilanzierung des Eingriffs in Naturhaus-
halt und Landschaftsbild durch die Verlegung der Trasse inklusive aller notwendigen
technischen Einrichtungen (z. B. Absperrstation, Messanlage, Rohrlagerplätze) auf der
Grundlage der Eingriffsregelung.
Der LBP ist Bestandteil der Gesamtplanung des Vorhabenträgers. Ziel ist dabei, die Be-
lange des Natur- und Landschaftsschutzes in den dynamischen Planungsprozess zu in-
tegrieren. Um wesentliche nachteilige Projektfolgen zu vermeiden, wurde im Zuge der
Planerstellung eine technisch-fachliche Optimierung und Projektanpassung an natur-
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 9 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
haushaltliche Belange im Sinne der Eingriffsvermeidung nach § 15 BNatSchG durchge-
führt.
2.2 Untersuchungsumfang Die Ausarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes basiert auf den Vorgaben
des § 14 BNatSchG sowie der entsprechenden Ländergesetze, Verordnungen und Aus-
führungsrichtlinien. Die Bearbeitung des LBP erfolgte gemäß der Abstimmungen und
Festlegungen im Scoping-Verfahren und in weiteren Abstimmungen mit den zuständigen
Fachbehörden.
Der LBP wird zusammenhängend für den gesamten Trassenverlaut von Stationierungs-
punkt 0,00 bis 26,78 unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen Vorgaben
zur Eingriffsregelung in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung wird landkreisbezogen durchgeführt. Die digitale Kartenbearbei-
tung des LBP erfolgt im Maßstab 1:2.000. Für die Erstellung des LBP werden Luftbilder
einer aktuellen Befliegung (Mai 2014) verwendet, die vom Vorhabenträger zum Zwecke
der Trassenplanung beauftragt wurde.
Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der vom Leitungsbau nebst Anlagen betrof-
fenen Teile von Natur und Landschaft werden in Text und Karten nachvollziehbar und
übersichtlich dargestellt. Es werden alle Angaben gemacht, die zur Beurteilung des Ein-
griffs erforderlich sind. Erforderlich sind insbesondere:
• die Darstellung und Bewertung der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten
unter besonderer Hervorhebung wertvoller Biotope und der betroffenen Waldfläche
sowie der gefährdeten und geschützten Arten,
• die Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs,
• die Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zur Minimie-
rung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen sowie
• die Darstellung von Kompensationsbedarfen und -maßnahmen sowie im Falle der
erfolglosen Suche nach geeigneten Flächen eine Ermittlung von Ersatzgeld.
Im Rahmen der Bestandskartierung wird ein Untersuchungsraum von 100 m beiderseits
der Leitungsachse (200 m-Untersuchungskorridor) erfasst und in Karten dargestellt. Für
den Trassenbereich werden im LBP die vorhandenen Biotoptypen mittels Biotopkürzel
gemäß dem Niedersächsischen Kartierschlüssel (v. DRACHENFELS 2004, 2012) erfasst.
Die Eingriffsbewertung erfolgt in Niedersachsen gemäß der „Arbeitshilfe zur Ermittlung
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung“ (Niedersächsischer Städ-
tetag 2008) und in Nordrhein-Westfalen gemäß der „Numerischen Bewertung von Bio-
toptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008). Da in dem 1,6 km langen
Trassenabschnitt in Nordrhein-Westfalen nur in Ackerflächen und in eine Hecke eingegrif-
fen wird, wurden für den gesamten Trassenverlauf durchgängig die Biotoptypenkürzel/-
bezeichnungen nach dem niedersächsischen Verfahren dargestellt, um die Lesbarkeit
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
10 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
und Nachvollziehbarkeit der Darstellungen im gesamten Untersuchungsraum zu erleich-
tern.
Die Beurteilung des Eingriffs sowie die Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung, zur
Minimierung, zum Ausgleich und zum Ersatz von Beeinträchtigungen setzt eine Be-
standsaufnahme der im potenziellen Auswirkungsbereich vorhandenen Werte und Funkti-
onen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes voraus. Der landschaftspflegeri-
sche Begleitplan soll dazu zumindest die folgenden Angaben enthalten:
• Maßnahmen zur Unterlassung (Vermeidung) vermeidbarer Beeinträchtigungen,
• Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen,
• Maßnahmen zum Ausgleich der danach noch bestehenden bzw. durch das Vorhaben
hervorgerufenen nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen,
• Beschreibung von Ersatzmaßnahmen mit denen dann noch verbleibende, nicht aus-
gleichbare Beeinträchtigungen zu kompensieren sind.
Ausgeglichen ist ein Eingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche Beeinträch-
tigung zurückbleibt. Ausgleichsmaßnahmen beinhalten die Initiierung eines gleichartigen
und gleichwertigen Ökosystems wie vor dem Eingriff, um die beeinträchtigten Funktionen
des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild am Ort des Eingriffs zeitnah wiederherzu-
stellen oder neu zu gestalten.
Bei dem hier zu bewertenden Vorhaben wird mit Ausnahme der Absperrstation und der
Messanlage keine Fläche dauerhaft beansprucht, der während der Baumaßnahme in An-
spruch genommenen Arbeitsstreifens (= Eingriffsfläche) wird nur temporär in Anspruch
genommen. Die gesamte Fläche wird unmittelbar nach dem Leitungsbau wieder rekulti-
viert.
Grundsätzlich werden bei der Rekultivierung des Arbeitsstreifens die dort vorher befind-
lichen Biotoptypen gleichartig wieder angelegt bzw. initiiert (vgl. Kap. 4.4.1). Mit einer der-
artigen Rekultivierung werden die Anforderungen an Ausgleichmaßnahmen (Gleichartig-
keit, örtlicher Zusammenhang, Zeitnähe, Eignung, Verhältnismäßigkeit, Flächenverfüg-
barkeit und Dauerhaftigkeit) erfüllt.
Für den größten Teil der Eingriffsfläche ist damit der Eingriff durch die Rekultivierung aus-
geglichen, da keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushalts
zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder hergestellt oder neu ge-
staltet ist.
Durch die Gegenüberstellung der landschaftsökologischen Wertigkeit der Arbeitsflächen
in ihrer derzeitigen Ausprägung vor dem Eingriff und in ihrer Ausprägung nach der Rekul-
tivierung ergibt sich über die gesamte Trasse jedoch noch ein zu erwartender Wertverlust
(vgl. Kap. 3.3.2). Dieser Wertverlust stellt die verbleibenden, nicht ausgleichbaren Beein-
trächtigungen durch das Vorhaben dar, die durch Ersatzmaßnahmen im Naturraum zu
kompensieren sind.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 11 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Der in Kap. 3.3.2 bilanzierte Wertverlust bestimmt somit den Umfang und die Art der für
das Vorhaben erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
2.3 Voraussichtliche Umweltwirkungen des Vorhabens In diesem Kapitel werden die allgemeinen Auswirkungen einer Rohrleitungsverlegung auf
die Umweltmedien dargestellt. Eingriffsbedingte Beeinträchtigungen lassen sich unter-
scheiden nach:
• Beeinträchtigungen durch den Bau des Eingriffsobjektes selbst
= baubedingte Beeinträchtigungen,
• Beeinträchtigungen durch die bloße Existenz des Objektes
= anlagebedingte Beeinträchtigungen,
• Beeinträchtigungen durch den Betrieb des Eingriffsobjektes
= betriebsbedingte Beeinträchtigungen.
Die Eingriffsqualität und -quantität sind bedingt durch
• die unterirdische Verlegung des Eingriffsobjektes,
• die weitgehende Anpassung der Trassenführung und des Arbeitsstreifens an die Emp-
findlichkeit des Raumes, z. B. in Bereichen hochwertiger Strukturen sowie
• das weitgehende Fehlen einer dauerhaften Beeinträchtigung durch den Bestand oder
Betrieb der Leitungen.
Die Quantität der unterschiedlich ausgeprägten Beeinträchtigungen wird durch planeri-
sche und bauliche Anpassung an die naturhaushaltlichen Erfordernisse so weit wie mög-
lich verringert.
2.3.1 Baubedingte Wirkungen
Die möglichen Bauverfahren für die Verlegung von Rohrleitungen sowie die Regelquer-
schnitte der Arbeitsstreifen sind im technischen Teil der Antragsunterlagen dargestellt
(siehe Erläuterungsbericht im Teil A, Unterlage 1 – 4).
Die stärkste Eingriffswirkung wird während der Bauphase verursacht. Während der Verle-
gung der Leitung werden auf dem Arbeitsstreifen die Biotopstrukturen und Nutzungen
beseitigt, und aufgrund des bandförmigen Eingriffs werden Biotopstrukturen durchschnit-
ten. Der Arbeitsstreifen ist daher auch die Fläche, die in die Eingriffsbilanzierung dieses
LBP eingeht, wenn zwischen dem Biotopwert in der Ausgangssituation und nach der Re-
kultivierung eine Wertdifferenz entsteht.
In der zeitlich beschränkten Bauphase können durch kurzzeitig verstärkt auftretende Ge-
räusch-, Staub- und Abgasentwicklungen ggf. temporäre Störungen der Fauna und durch
den geöffneten Graben eine Barrierewirkung auftreten.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
12 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Die Veränderung des Bodens im Arbeitsbereich durch die Umlagerung beim Grabenaus-
hub und das Befahren mit Baumaschinen bedeuten eine Minderung seiner Natürlichkeit.
Umlagerung und Verdichtung können zu einer Veränderung des Strukturaufbaues führen
und die daran gekoppelten Funktionen verändern.
Tab. 2 Baubedingte Wirkfaktoren
baubedingte Wirkfaktoren:
- Entfernung von Vegetation und sonstigen den Baubetrieb störenden Anlagen im Arbeits-streifen (36 m auf freier Strecke, 30 m im Wald)
- Oberbodenabtrag (in 30 m Breite auf freier Strecke, kein Oberbodenabtrag im Wald und auf Moorstandorten)
- Grabenaushub für die Rohrverlegung in einer Breite von ca. 2,0 m (an der Sohle), ca. 4,0 – 6,0 m an der Öffnung und einer Tiefe von ca. 2,3 m
- Aushub von Baugruben am Anfang und Ende von geschlossenen Bauweisen
- Anlegen von temporären Baustraßen in Moorbereichen (Baustraßenbreite ca. 6 - 8 m)
- Herrichten von Baustellenzufahrten und –einrichtungsflächen
- Material- und Lagerflächen (z. B. Bodenmieten, Rohrlagerplätze)
- Bautätigkeiten (optische und akustische Wirkungen, Trenn- und Barrierewirkung)
- temporäre Wasserhaltungsmaßnahmen (Grundwasser, Stau- und Schichtenwasser, Tag-wasser)
- Druckprüfung (Wasserentnahme und Wiedereinleitung)
- Verkehr und Transport (Trenn- und Barrierewirkung)
- Emissionen von Lärm, Schadstoffen, Staub, Licht, Erschütterungen
- potenzielle Beeinträchtigungsgefahr durch Risiko von Unfällen und Havarien
Dauer der Wirkung: zeitlich begrenzt während der Bauzeit
Eine Beeinträchtigung des Erholungswertes durch eine dauerhafte Veränderung des
Landschaftsbildes wird aufgrund der unterirdischen Verlegung nicht verursacht. Während
der Bauphase kann jedoch die Erholungsnutzung des jeweiligen Baustellenbereiches
kurzzeitig eingeschränkt sein. Einzelheiten der Wegeführung werden im Vorfeld der Bau-
maßnahme mit der zuständigen Behörde abgestimmt.
Konflikte mit räumlichen Nutzungen sind so weit wie möglich minimiert, insbesondere dort,
wo parallel zu vorhandenen Rohrleitungen, Wegen und Straßen verlegt werden kann.
Gebäude und Kulturgüter werden nicht beseitigt oder beeinträchtigt. Die wasserwirtschaft-
liche Nutzung sowie Verkehrs- und Leitungswesen werden nicht nachhaltig gestört.
2.3.2 Anlagebedingte Wirkungen
Zu den anlagebedingten Beeinträchtigungen gehören gegebenenfalls lang andauernde
Eingriffswirkungen durch die Leitung, wenn sich eine Veränderung der Landschaft, des
Bodengefüges im Rohrgraben oder des Naturhaushaltes durch die Existenz der Leitungen
ab ca. 1 m unter der Geländeoberfläche ergäben.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 13 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Tab. 3 Anlagebedingte Wirkfaktoren
anlagebedingte Wirkfaktoren:
- Einbau der Rohrleitung und anderer Materialien (z.B. Kabelleerrohre)
- Flächeninanspruchnahme durch Absperrstation (ca. 1.600 m2 ) und Messanlage (ca. 4.000 m²)
- Flächeninanspruchnahme zur Sicherung des Bestandes, Kontrolle und Instandhaltung (10 m Schutzstreifen), Trennwirkung und optische Wirkung durch baumleer zu haltenden 6,2 m breiten Streifen bei Querung von Wald-/ Gehölzflächen
- Kennzeichnung der Leitung mit Schilderpfählen (Höhe ca. 2 m)
Dauer der Wirkung: dauerhaft
Der Arbeitsstreifen wird nach dem Bau wieder rekultiviert. Durch die Wiederherstellung
von land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird der Eingriff auf der Eingriffsfläche selbst
so weit wie möglich ausgeglichen. In Forstflächen kann der Wald nicht vollständig wieder
aufgeforstet werden, da im Schutzstreifen keine tiefwurzelnden Gehölze wachsen dürfen.
Doch behalten auch Schneisen weiterhin ihre forstrechtliche Waldeigenschaft.
Werden etwa Biotopstrukturen mit langfristiger Wiederherstellbarkeit beansprucht, ist eine
Kompensation nicht kurzfristig bzw. nicht vollständig gegeben. Für verbleibende, nicht
vollständig ausgleichbare Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsstreifen werden weitere
Kompensationsmaßnahmen außerhalb der Eingriffsfläche notwendig.
Anlagebedingte Wirkungen entstehen durch die Messanlage in Drohne und durch die Ab-
sperrstation, indem die beanspruchten Flächen der bisherigen Nutzung dauerhaft entzo-
gen werden. Flächenversiegelungen treten dabei in sehr geringem Umfang auf. Nieder-
schlagswasser wird i. d. R. auf den Flächen selbst versickert.
Zu den möglichen anlagebedingten Wirkungen zählen außerdem:
• Nutzungsbeschränkung innerhalb des Schutzstreifens,
• Markierungselemente (z. B. Pfähle, Flugsichtzeichen).
Der trotz Ausgleichs- und Wiederherstellungsmaßnahmen entstehende Verlust ökologi-
scher Funktionen wird in nachfolgenden Kapiteln ermittelt und bilanziert. Dieser Verlust
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist dann durch zusätzliche Maßnahmen im
betroffenen Naturraum zu kompensieren.
2.3.3 Betriebsbedingte Wirkungen
Es wird zu keinen Beeinträchtigungen durch den Betrieb der Leitung, kommen. Der Be-
trieb der unterirdisch verlegten Leitungen findet völlig geräusch- und emissionsfrei statt.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
14 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Tab. 4 Betriebsbedingte Wirkfaktoren
betriebsbedingte Wirkfaktoren sowie Folgewirkungen:
- Kontrolle der Leitung (Begehung, Befahrung, Befliegung) - kathodischer Korrosionsschutz (Opferanoden) - Kontrolle / Wartung der Absperrstation und Messanlage - Sporadische Pflegemaßnahmen im Schutzstreifen und auf den Stationsflächen (z.B. Be-
seitigung von Gehölzaufwuchs)
Dauer der Wirkung: dauerhaft bzw. temporär begrenzt (Kontrolle und Instandhaltung)
Periodische Kontrollen erfolgen durch Begehen, Befahren oder Befliegen, die den vor-
handenen Belastungen (z. B. forst- und landwirtschaftliche Bewirtschaftungen, Flugver-
kehr) gleichzusetzen sind. Diese Maßnahmen sind überwiegend für die Belange des Na-
turschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Biotop- und Artenschutzes,
ohne Relevanz.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 15 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
3 Eingriffsdarstellung und -bilanzierung
Zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem von
einem Eingriff beanspruchten Raum ist es erforderlich, dass der Verursacher dieses Ein-
griffs vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft unterlässt sowie unver-
meidbare Beeinträchtigungen, gegebenenfalls innerhalb einer von der zuständigen Be-
hörde bestimmten Frist, durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
ausgleicht.
3.1 Grundlagen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung In diesen Kapiteln wird der Eingriff beschrieben und quantifiziert. Hier sind die Flächen-
größen der beanspruchten Biotoptypen, die Biotoptypenbewertung sowie die Eingriffs-
bilanzierung angegeben, und die Größe der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
wird ermittelt.
Die Eingriffsbewertung erfolgt in Niedersachsen gemäß der „Arbeitshilfe zur Ermittlung
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung“ (Niedersächsischer Städ-
tetag 2008, Wertstufen der Biotoptypen von 0 = weitgehend ohne Bedeutung bis 5 = sehr
hohe Bedeutung). In Nordrhein-Westfalen wird das Bewertungsverfahren „Numerische
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008, Wertstufen
der Biotoptypen von 0 = ohne Wert bis 10 = sehr hoher Wert; anderer Biotoptypen-Code
als in Niedersachsen) angewendet. Da in dem 1,6 km langen Trassenabschnitt in Nord-
rhein-Westfalen nur in Ackerflächen und in eine Hecke eingegriffen wird, wurden für den
gesamten Trassenverlauf durchgängig die Biotoptypenkürzel/-bezeichnungen nach dem
niedersächsischen Verfahren dargestellt, um die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit der
Darstellungen im gesamten Untersuchungsraum zu erleichtern.
In Tab. 5 werden zunächst die allgemeinen Grundzüge der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzie-
rung und in Tab. 6 die konkreten Arbeitsschritte mit den spezifischen Regelungen des
Verfahrens aufgeführt.
Der zu schützende Naturhaushalt umfasst die biotischen und abiotischen Faktoren von
Natur und Landschaft und wird definiert als das Zusammenwirken seiner Bestandteile,
also neben Flora und Fauna auch Boden, Wasser, Klima und Luft. Über die Beurteilung
des Landschaftsbildes werden Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert
von Natur und Landschaft berücksichtigt. Die Erfassung und Bewertung der Eingriffsfol-
gen ist differenziert nach den verschiedenen Faktoren des Naturhaushalts vorzunehmen.
Der biotische Komplex als hochintegraler Ausdruck landschaftlicher Ökosysteme reprä-
sentiert in dem Bewertungsverfahren auch die abiotischen Wert- und Funktionselemente,
wenigstens die mit allgemeiner Bedeutung (Indikatorprinzip). Andere Landschaftsfaktoren
(Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaftsbild/ Erholung) sind demnach bei Eingriffen nur
dann gesondert zu beurteilen, wenn in ihre Wert- und Funktionselemente mit besonderer
Bedeutung eingegriffen wird. Bei der Verlegung unterirdischer Leitungen ist von den
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
16 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Landschaftsfaktoren in der Regel eine erhebliche Betroffenheit nur beim Boden zu erwar-
ten.
Tab. 5 Ablaufschema Eingriffsbeurteilung und Kompensationserfordernis
Naturhaushalt Landschaftsbild
Lebensraumfunktion Abiotische Standortfaktoren Landschaftsbild/ naturbezogene Erholung
Erfassung und Bewertung von Biotoptypen und Biotoptypenkomplexen, Erfassung faunistischer Funktionsbeziehungen und faunistisch begründeter Biotopkomplexe einschl. streng geschützter Arten
Erfassung und Bewertung der abiotischen Landschaftsfaktoren (Boden, Wasser, Klima/ Luft) Bewertung der Wert- und Funktions-elemente besonderer Bedeutung
Prüfung, ob der Eingriff zu grundlegenden Veränderungen des Landschaftsbildes führen kann.
Verfa
hrensschritte
bereits b
earb
ei-
tet im R
ahm
en de
r Um
weltve
rträg-
lichkeitsstudie
n
Ermittlung des Eingriffs nach Art und Intensität sowie der Betroffenheit der Biotoptypen und Biotoptypenkomplexe
Ermittlung des Eingriffes nach Art und Intensität sowie der Betroffenheit des Landschaftsfaktors
Erfassung und Bewertung des Land-schaftsbildes auf der Grundlage Land-schaftsästhetischer Raumeinheiten
Ermittlung des Wertes und der Flächen-größe der betroffenen Biotoptypen/ Bio-toptypenkomplexe und Bewertung des Eingriffs
Bewertung des Eingriffs Ermittlung und Bewertung des Eingriffs nach Art und Umfang
Verfa
hrensschritte
bereits
bearb
eitet im R
ahm
en der
Fein
trassieru
ng
Prüfung von Möglichkeiten zur Vermei-dung/ Minderung der Beeinträchtigungen
Prüfung von Möglichkeiten zur Vermei-dung/ Minderung der Beeinträchtigungen
Prüfung von Möglichkeiten zur Vermei-dung/ Minderung der Beeinträchtigungen
Darstellung nicht ausgleichbarer oder in sonstiger Weise zu kompensierender unvermeidbarer Eingriffe
Darstellung nicht ausgleichbarer oder in sonstiger Weise zu kompensierender unvermeidbarer Eingriffe
Darstellung nicht ausgleichbarer oder in sonstiger Weise zu kompensierender unvermeidbarer Eingriffe
Bei nicht ausgleichbaren oder in sonstiger Weise zu kompensierenden Eingriffen: Abwägung
Bei nicht ausgleichbaren oder in sonstiger Weise zu kompensierenden Eingriffen: Abwägung
Bei nicht ausgleichbaren oder in sonstiger Weise zu kompensierenden Eingriffen: Abwägung
Bestimmung der Kompensationsmaßnah-men (Ausgleichsmaßnahmen) nach Art und Umfang auf den Eingriffsflächen
Bestimmung der Kompensationsmaßnah-men nach Art und Umfang für betroffene Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung
Bestimmung der Kompensationsmaßnah-men nach Art und Umfang für beeinträch-tigte Landschaftsbildfunktionen
Bestimmung zusätzlicher Kompensations-maßnahmen (Ersatzmaßnahmen) nach Art und Umfang durch Ermittlung der Wertdif-ferenz zwischen den Biotoptypen auf der Eingriffsfläche vor dem Eingriff und nach Durchführung von Kompensationsmaß-nahmen auf der Fläche
Darstellung des Maßnahmenumfangs zur Kompensation der Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen
Darstellung des Maßnahmenumfangs zur Kompensation der Beeinträchtigungen der abiotischen Landschaftsfaktoren
Darstellung des Maßnahmenumfanges zur Kompensation der Beeinträchtigungen der Landschaftsbildfunktionen
Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen nach Art und Umfang für die Beein-trächtigungen des Naturhaushaltes
Ermittlung der Gesamtkompensation nach Art und Umfang für Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes/ Erholung. Der Kompensationsumfang berücksichtigt gegebenenfalls eine Mehrfachfunktion der Maßnahmenflächen.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 17 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Tab. 6 Arbeitsschritte der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung gemäß Bewertungs-verfahren in Niedersachsen (Niedersächsischer Städtetag 2008)
Arbeitsschritt Merkmale Werteinstufung Berech-
nung Ergebnis
1. Ermittlung des multifunktionalen Kompensationsbedarfs
1.1 Analyse der betroffenen Biotoptypen (Funktionen allgemeiner Bedeutung)
Erfassung der Biotoptypen
gemäß v. DRACHENFELS (2004, 2012)
Wertermittlung der Biotoptypen (zur Ermittlung des multifunktionalen Kompensations-bedarfs)
Lebensraumfunktion der Biotoptypen, Wiederherstellbarkeit der Biotoptypen Natürlichkeit der Biotoptypen
Einstufung nach vorgegebener Lis-te II 6-stufige Skala (ohne/ sehr geringe/ geringe/ mittlere/ hohe/ sehr hohe Bedeutung)
Biotopwert der Biotop-typen „BESTAND“
Ermittlung der be-troffenen Flächen-größe des Biotoptyps pro Konfliktbereich
Eingriffsfläche innerhalb des Arbeits-streifens und der Baunebenflächen mit Wertdifferenz zwischen Aus-gangswert und Rekultivierungswert des Biotoptyps
Flächenbilanz der be-troffenen Biotoptypen „BESTAND“
1.2 Ermittlung des multifunktionalen Kompensationsbedarfs
Ermittlung des mul-tifunktionalen Kom-pensationsbedarfs
Fläche des betroffenen Biotoptyps multipliziert mit Biotopwert
Fläche x Biotopwert
Flächenwert des Ist-Zustandes
2. Ermittlung des additiven Kompensationsbedarfs
2.1 Analyse von Sonderfunktionen (Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung)
Tierarten Lebensräume der gemäß NATURA 2000 geschützten Arten (FFH-RL, V-RL) bestandsbedrohte Artenvorkommen gemäß der landesweiten Analyse und Bewertung bzw. der eigenen Faunakartierung Gebiete mit essentieller Habitatfunk-tion sensibler Arten und Arten mit großen Raumansprüchen besondere faunistische Funktions-gefüge
Beurteilung und Wertbildung ist der UVU und LBP Kap. 3.2 zu entneh-men
verbal-argumentative Beurteilung der Erheb-lichkeit und Nachhaltig-keit, ggf. daraus abge-leitet Vermeidungs-/ Verminderungs-maßnahmen und quali-tative Vorgaben für die Kompensation
Landschaftsbild Prüfung „Naturerleben“ und „kul-turhistorische Bedeutung“, Verände-rung Landschaftstyp und landschafts-prägende Strukturen/ Elemente
verbal-argumentative Beurteilung der Erheb-lichkeit und Nachhaltig-keit ggf. daraus abge-leitet Vermeidungs-/ Verminderungs-maßnahmen
Abiotische Wert- und Funktionselemente
(methodische Vorgaben in Nds. Städ-tetag 2008, Kap. 3.3)
Boden: schutzwürdige Böden Beurteilung und Wertbildung ist der
verbal-argumentative Beurteilung der Erheb-
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
18 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Arbeitsschritt Merkmale Werteinstufung Berech-
nung Ergebnis
UVU und LBP Kap. 3.3 zu entneh-men
lichkeit und Nachhaltig-keit, ggf. daraus abge-leitet Vermeidungs-/ Verminderungsmaß-nahmen und bei Funk-tionsverlust Bilanz des Kompensationsflä-chenbedarfs
Wasser: standörtliche Besonderhei-ten im Einzelfall bestimmen
Beurteilung und Wertbildung ist der UVU zu entnehmen
verbal-argumentative Beurteilung der Erheb-lichkeit und Nachhaltig-keit, ggf. daraus abge-leitet Vermeidungs-/ Verminderungsmaß-nahmen und qualitative Vorgaben für die Kom-pensation
Klima/ Luft: klimatische und lufthy-gienische Bedeutung für umliegende Siedlungsbereiche
Beurteilung und Wertbildung ist der UVU zu entnehmen
verbal-argumentative Beurteilung der Erheb-lichkeit und Nachhaltig-keit, ggf. daraus abge-leitet Vermeidungs-/ Verminderungsmaß-nahmen
3. Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs „Eingriff ohne Rekultivierung“
Ermittlung des Kom-pensationsflächen-bedarfs „EINGRIFF“
Summe aus multifunktionalem und additivem Kompensationsflächen-bedarf für jeden Konfliktbereich und in Gesamtsumme für die jeweiligen Landkreise sowie für die betroffenen Großlandschaften
Summe multifunkti-onaler + additiver Kompensa-tionsflä-chenbedarf
Bilanz Kompensations-flächenbedarf „EINGRFF“
4. Ermittlung des anrechenbaren Kompensationsumfangs
„Rekultivierung des Arbeitsstreifens/ der Baunebenflächen“
Wertermittlung der geplanten Biotopty-pen (Entwicklungszeit ca. 25 Jahre)
vorgegebene Biotopwertliste trifft für die Wiederherstellung von Acker, Grünland ohne besondere Standort-eigenschaften, Gras-/ Krautfluren und Strauchbestände zu; für Baumhe-cken und Wald wird der Reku-Biotopwert reduziert
Einstufung nach vorgegebener Lis-te II und Abschlag für Baumhecken und Wald
Biotopwert der Biotoptypen nach Re-kultivierung
Ermittlung des anre-chenbaren Kompen-sationsumfangs
„Rekultivierung“
Fläche des geplanten Biotoptyps multipliziert mit Reku-Biotopwert
Fläche x Reku-Biotopwert
Flächenwert des rekul-tivierten Zustandes
5. Ermittlung des „externen“ Kompensationsflächenbedarfs (Ersatzflächenbedarf)
Ermittlung des „ex-ternen“ Kompensati-onsflächenbedarfs
Flächenwert Zustand „Rekultivierung“ (Planung) minus Zustand „Eingriff“ (Bestand) pro Konfliktbereich und in Summe für Landkreise sowie Groß-landschaften
Flächenwert „Planung“ minus „Be-stand“
„externer“ Kompensati-onsflächenbedarf (Ersatzflächenbedarf)
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 19 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Arbeitsschritt Merkmale Werteinstufung Berech-
nung Ergebnis
6. Ermittlung des anrechenbaren Kompensationsflächenumfangs der geplanten Ersatzmaßnahmen
Ermittlung des anre-chenbaren Kompen-sationsumfangs
„Rekultivierung“ Zustandes der Ersatzflächen
Lebensraumfunktion der Biotoptypen, Wiederherstellbarkeit der Biotoptypen Natürlichkeit der Biotoptypen
Einstufung nach vorgegebener Lis-te II 6-stufige Skala (ohne/ sehr geringe/ geringe/ mittlere/ hohe/ sehr hohe Bedeutung)
Biotopwert der Bio-toptypen
„BESTAND“ im Bereich
der Ersatzmaßnahmen
Festlegung des Ziel-wertes der geplanten Biotoptypen
(Entwicklungszeit ca. 25 Jahre) der Ersatzflächen
vorgegebene Biotopwertliste trifft für die Entwicklung von Extensiv-Grünland, Gras-/ Krautfluren und Strauchbeständen zu; für Baum-hecken, Wald und besonderen Feuchtbiotopen wird der Zielbiotop-wert reduziert
Einstufung nach vorgegebener Lis-te II und Abschlag für Baumhecken, Wald und besonde-ren Feuchtbereichen
6-stufige Skala (ohne/ sehr geringe/ geringe/ mittlere/ hohe/ sehr hohe Bedeutung)
Zielwert der geplanten
Ersatzmaßnahmen
Ermittlung des anre-chenbaren Kompen-sationsumfangs
„Ersatzmaßnahmen“
Fläche des geplanten Biotoptyps multipliziert mit Zielbiotopwert der Ersatzmaßnahme
Fläche x Zielbiotop-wert der Er-satzmaß-nahme
Flächenwert der Ersatzmaßnahme
7. Gesamtbilanz und Bilanzabschluss
7.1 Zusammenstellung der Summen von Flächenwerten/ Flächengrößen für Landkreise sowie Groß-landschaften
Gegenüberstellung von
• multifunktionalem Kompensationsflächenbedarf „Eingriff ohne Rekultivierung“
• additivem Kompensationsflächenbedarf „Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung“ (meist nur Be-darf „Kompensation Bodenfunktion“)
• anrechenbarem Kompensationsumfang „Rekultivierung Arbeitsstreifen und Baunebenflächen“ (Ausgleichs-maßnahmen am Eingriffsort)
• anrechenbarem „externen“ Kompensationsumfang „Ersatzmaßnahmen“
7.2 Bilanzabschluss der Flächenwerte/ Flächensummen
7.3 Übersicht von Maßnahmenkomponenten zur Kompensation beeinträchtigter Sonderfunktionen
7.4 Einzelbaumbilanz (Baumverlust im Arbeitsstreifen/ erforderliche Ersatzpflanzung)
Da die „Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleit-
planung“ (Niedersächsischer Städtetag 2008) Anleitungen auf 76 Seiten umfasst, können
hier nur Verweise auf diese methodischen Vorgaben erfolgen. Die niedersächsische Ar-
beitshilfe ist zwar für die Bauleitplanung entwickelt worden, doch lässt sie sich auch auf
Leitungsbauvorhaben anwenden. Die Arbeitshilfe geht bei den Eingriffstypen jedoch von
dauerhaften Beeinträchtigungen durch bauliche Anlagen aus. Die Besonderheiten der
Eingriffssituation bei der unterirdischen Verlegung von Rohrfernleitungen, wie abschnitts-
weise Bündelung mit vorhandenen linearen Infrastrukturen (= vorbelastete Bereiche) und
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
20 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Wiederherstellung der Geländeoberfläche mit Flächennutzung und Biotopfunktion nach
dem Bau, wird in diesen Bewertungsverfahren gar nicht oder nicht angemessen berück-
sichtigt. Deshalb sind hier im Landschaftspflegerischen Begleitplan methodische Schritte
erläutert, die auf die spezielle Eingriffssituation beim Bau einer unterirdischen Rohrfernlei-
tung eingehen und somit von den Vorgaben der Arbeitshilfe etwas abweichen oder diese
weiter ergänzen.
Die Eingriffsdarstellung und -bilanzierung basiert auf einem im Geographischen Informa-
tionssystem (GIS) aufgebauten Datenpool aus eigenen Erhebungen und Geodaten von
Behörden/ Institutionen sowie aus den Planungsdaten zum Rohrleitungsbau.
Die Abgrenzungen der kartierten Biotoptypen sind auf der Basis des Luftbildes digitalisiert
und mittels eines Biotopkürzels gemäß der Biotoptypen-Kartieranleitung Niedersachsen
(v. DRACHENFELS 2004, 2012) verschlüsselt worden. In den Datenbanken und Arbeitsda-
teien des GIS sind alle erforderlichen Werteinstufungen und Rechenalgorithmen enthal-
ten, so dass bei der Prozedur der Verschneidung der Biotoptypen mit dem baumleer zu
haltenden Schutzstreifen der Rohrleitung und mit dem restlichen Arbeitsstreifen die Kon-
fliktflächen und der Kompensationsbedarf ermittelt wurden. Der Anhang 1 zum LBP ent-
hält die Bilanzierungstabellen für den Eingriff in die „Lebensraumfunktion“ mit Angaben
der Biotoptypenbewertung des Bestandes, der Ermittlung des Kompensationsbedarfes
ohne Rekultivierung, der Festlegung der geplanten Biotoptypen bei Rekultivierung des
Arbeitsstreifens/ der Baunebenflächen und der entsprechenden Anrechnung der Aus-
gleichsfunktion sowie der verbleibenden Wertdifferenz zwischen Rekultivierungswert und
Ausgangswert (Anhang 1.1 Niedersachsen, Anhang 1.2 Nordrhein-Westfalen). Somit sind
in den Bilanztabellen nur die Konfliktflächen aufgelistet, bei denen eine Wertdifferenz zwi-
schen dem Biotopwert im Ausgangszustand und im rekultivierten Zustand nach 25 - 30
Jahren auftritt. In der Summe ergibt sich der „externe“ Kompensationsbedarf, der durch
Ersatzmaßnahmen gedeckt werden muss. Flächen von Biotoptypen, die durch die Rekul-
tivierung kurzfristig gleichartig und gleichwertig wiederhergestellt werden (z. B. Acker,
Intensivgrünland), sind in der Tabelle nicht aufgeführt.
Abweichend vom allgemeinen Flächenansatz sind im Arbeitsstreifen zu rodende Einzel-
bäume (Baumreihen, Allee, Baumgruppen) als konkrete Einzelobjekte gezählt und in der
separaten Einzelbaumbilanz mit Angabe der erforderlichen Ersatzpflanzung aufgeführt
worden (siehe Kap. 3.3.3).
Eine separate Bilanzierung des Eingriffs in Bodenfunktionen beschränkt sich auf die dau-
erhafte Inanspruchnahme von Boden im Bereich der Absperrstation (siehe Kap. 3.4). Bö-
den mit besonderen Wert- und Funktionselementen sind vom Vorhaben nicht betroffen.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 21 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
3.2 Bestands- und Eingriffsbewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild
Die Eingriffsbewertung erfolgt in Niedersachsen gemäß der „Arbeitshilfe zur Ermittlung
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung“ (Niedersächsischer Städ-
tetag 2008) sowie in Nordrhein-Westfalen gemäß der „Numerischen Bewertung von Bio-
toptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008) und der „Bewertung von Eingrif-
fen in Natur und Landschaft für unterirdische Rohrleitungen für nicht wassergefährdende
Stoffe“ (FROELICH & SPORBECK, SMEETS + DAMASCHEK, 2000).
Während die direkt oder indirekt betroffenen allgemeinen Funktionen des Naturhaushalts
und des Landschaftsbildes über die Wert- und Flächenermittlung von Biotoptypen berück-
sichtigt werden, sind für die Berücksichtigung der besonderen Funktionen folgende Merk-
male zu prüfen:
• Komplexe von Wertbiotopen,
• Bereiche mit faunistischen Funktionsgefügen,
• Landschaftsbildräume,
• besondere Leistungsbereiche abiotischer Faktoren.
Eine detaillierte Zustandsanalyse mit Erläuterung der Methodik der Erfassung und Be-
wertung der Daten für die einzelnen Schutzgüter im 600 m breiten Untersuchungskorridor
enthält die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU, siehe Teil D, Unterlage 10 der
Planfeststellungsunterlagen). Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) beschränkt
sich auf die Merkmale und Darstellungen, die für die Beurteilung und Bilanzierung des
Eingriffs in Natur und Landschaft relevant sind in einem 200 m breiten Untersuchungskor-
ridor.
Zur Beurteilung des Eingriffs werden die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den bau-, anlage-
und betriebsbedingten Wirkungen (Intensität, zeitliche und räumliche Wirkung) des Vor-
habens prognostiziert und die zu erwartende Beeinträchtigung funktionsbezogen be-
schrieben. Sind Funktionen mit allgemeiner Bedeutung betroffen, so wird der Biotoptyp
als „multifunktionaler Landschaftsbestandteil“ der Eingriffsbeurteilung zu Grunde gelegt.
Sind dagegen besondere Wert- und Funktionselemente betroffen, so ist die jeweils be-
troffene besondere Funktion separat zu beurteilen. Bei der Prognose der vorhabens-
bedingten Beeinträchtigungen werden die Maßnahmen zum Schutz von Wert-/ Funktions-
elementen und zur Vermeidung und Verminderung des Eingriffs berücksichtigt.
3.2.1 Biotope und Vegetation
Die ausführliche Beschreibung von Biotopen, Pflanzen und Tieren im Untersuchungsraum
erfolgt in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU, siehe Teil D, Unterlage 10,
Kap. 8.4) und für die streng geschützten Arten sowie FFH-Arten auch im Artenschutz-
rechtlichen Fachbeitrag (Teil D, Unterlage 13). Die Abgrenzungen der kartierten Biotopty-
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
22 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
pen sind auf der Basis des Luftbildes digitalisiert und mittels eines Biotopkürzels gemäß
der Biotoptypen-Kartieranleitung von Niedersachsen (v. Drachenfels 2004, 2012) ver-
schlüsselt worden.
o Biotoptypenbewertung
Folgende Bewertungskriterien wurden angewandt:
• Regenerationsfähigkeit/ Wiederherstellbarkeit (Niedersächsischer Städtetag 2008,
S. 15)
• Lebensraumfunktion der Biotoptypen (Niedersächsischer Städtetag 2008, S. 15)
• Natürlichkeit der Biotoptypen (Niedersächsischer Städtetag 2008, S. 15)
Die „Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitpla-
nung“ (Niedersächsischer Städtetag 2008) gibt den Gesamtwert für den jeweiligen Bio-
toptyp vor, von dem im Einzelfall mit sachgerechter Begründung abgewichen werden
kann (Liste II, S. 40 – 54).
Gesamtwert des Biotoptyps
Wertstufe Merkmalsausprägung
0 weitgehend ohne Bedeutung
1 sehr geringe Bedeutung
2 geringe Bedeutung
3 mittlere Bedeutung
4 hohe Bedeutung
5 sehr hohe Bedeutung
Gleichwertig und gleichartig wiederherstellbare Biotoptypen
Da sich die wesentlichen Beeinträchtigungen auf die Bauphase beschränken und nach
der Verlegung der unterirdischen Rohrfernleitung der Arbeitsstreifen rekultiviert und die
Nutzung wiederhergestellt werden, ergibt sich für diverse Biotoptypen mit geringer bis
mittlerer Bedeutung (z.B. Acker, Intensivgrünland auf Mineralboden und auf Niedermoor-
boden, artenarmes Extensivgrünland auf Mineralboden und auf Niedermoorboden, Gras-
und Krautsäume, junge Gehölzstrukturen, Gräben/Kanäle, begradigter/ ausgebauter
Bach) keine Wertdifferenz zwischen Biotopwert des Ausgangszustands und Biotopwert
nach der Rekultivierung innerhalb von 25 - 30 Jahren. Nach der Rekultivierung werden
sich diese Biotoptypen in relativ kurzer Zeit gleichartig und gleichwertig wie im Ausgangs-
zustand entwickelt haben. Diese gering bis mittelwertigen Biotoptypen und die Biotopty-
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 23 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
pen mit sehr geringer Bedeutung (z. B. teilversiegelter Weg) werden nicht in der Bilanzie-
rungstabelle aufgeführt.
3.2.2 Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunk-tion
Die ausführliche Prognose der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunktion
im Untersuchungsraum ist in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU, siehe Teil D,
Unterlage 10, Kap. 8.4) dargestellt.
In der nachfolgenden Tabelle werden die wesentlichen Auswirkungen generalisiert aufge-
listet und beurteilt.
Tab. 7 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunktion
Wirkung des Vorhabens
Möglichkeiten der Vermeidung/ Vermin-derung
Bedeutung bzw. Empfindlichkeit des Bestandes
Auswirkungsprognose Bewertung
baubedingt
Arbeitsstreifen, Rohrgraben,
Beseitigung der Vegetation,
Abschieben des Oberbodens
in sensiblen Bereichen Einengung des Arbeits-streifens,
im Wald 30 m breiter Ar-beitsstreifen, kein Ab-schieben des Oberbodens,
höherwertige Waldbio-tope und ältere Feld-gehölze
Teilverlust höherwertiger Waldbiotoptypen und älterer Feldgehölze durch Vergröße-rung vorhandener Schneisen oder Anlage neuer Wald-schneisen bzw. Waldrandver-lust
erheblich, nachhaltig
bauvorbereitende Arbeiten in der Winterruhe
mittelwertige Forst- und Gehölzbiotope
gering - mittelwertige jüngere Forst- und Ge-hölzbestände
Teilverlust mittelwertiger Forst- und Gehölzbiotope
Teilverlust gering – mittelwer-tiger Forst- und Gehölzbioto-pe dauerhaft innerhalb Schutz-streifen auf 6,2 m Breite kein Baumwuchs, doch Wieder-aufforstung des restlichen Arbeitsstreifens
z.T. erheb-lich, nach-haltig nur im Schutz- streifen
Arbeitsstreifen, Rohrgraben, Bau-nebenflächen
in sensiblen Bereichen Einengung des Arbeits-streifens,
höherwertige Feucht- und Grünlandbiotope
temporärer Teilverlust höher-wertiger Offenlandbiotope
z. T. erheb-lich, nicht nachhaltig
Beseitigung der Vegetation,
Abschieben des Oberbodens
bauvorbereitende Arbeiten in der Winterruhe
Gering - mittelwertige Grünlandbiotope sowie Brachen, Säume, Ruderalfluren
temporärer Teilverlust ge-ring - mittelwertiger Offen-landbiotope
nach Rekultivierung des Arbeitsstreifens relativ schnelle Wiederherstellung des Biotoptyps und Wieder-besiedlung
Arbeitsstreifen, Baunebenflächen
temporäre Boden-verdichtung durch Baufahrzeuge und Materiallagerung
in sensiblen Bereichen Einengung des Arbeits-streifens
Wurzelschutzmaßnahmen
Tiefenlockerung des Bo-dens bei Rekultivierung der Landwirtschaftsflächen
angrenzende Gehölz-biotope mit hoher Empfindlichkeit gegen-über Bodenverdich-tung
grundwassernahe Standorte mit hoher Empfindlichkeit gegen-über Bodenverdich-tung
durch Befahren des Kronen-traufbereichs angrenzender Gehölzbestände kann es zu Wurzelraumschäden und Vi-talitätsverlusten kommen
Einwirkung temporär und durch Schutz-/ Minderungs-maßnahmen verringerbar
nicht erheb-lich, nicht nachhaltig
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
24 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Wirkung des Vorhabens
Möglichkeiten der Vermeidung/ Vermin-derung
Bedeutung bzw. Empfindlichkeit des Bestandes
Auswirkungsprognose Bewertung
Gewässerquerungen
temporäre Gewäs-sertrübung und Ver-schlämmung des Sohlsubstrats
gewässerschonende Bau-weise; Verminderung der Gewässertrübung durch Strohballenfilter
hochwertige Oberflä-chengewässer
temporäre Beeinträchtigung von Fließgewässern durch offene Querung
nicht oder z. T. erheb-lich, nicht nachhaltig
temporäre Ent-nahme und Einlei-tung von Wasser
Ableitung aus der Wasser-haltung durch Absetzbe-cken führen
temporäre Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch Einleitung und Ent-nahme von Wasser
temporäre Stoffein-träge durch Bauge-räte und mögliche Unfälle sowie Ab-schwemmung von Rohboden
in sensiblen Bereichen Einengung des Arbeits-streifens,
vorbeugende Schutzmaß-nahmen
Biotope mit hoher Empfindlichkeit gegen-über Stoffeinträgen (z. B. Feuchtbiotope, nährstoffarme Stand-orte)
durch Wassererosion auf den Rohboden-/ Bodenlagerflä-chen Verdriftung von Boden-partikeln/ Nährstoffen
Schadstoff-/ Staubeinträge in angrenzende Lebensräume
nicht erheb-lich, nicht nachhaltig
anlagebedingt
Anlage der Absperr-station und Messan-lage
(Teil- und Vollver-siegelung)
Oberfläche bleibt überwie-gend versickerungsfähig
Ackerflächen mit ge-ringer naturschutz-fachlicher Bedeutung
durch Teil- und Vollversie-gelung dauerhafter Flächen-verlust von geringwertigem Biotoptyp
nicht erheb-lich, nachhaltig
dauerhafte Verhin-derung/ Beseitigung von Baumwuchs im Schutzstreifen
----- im Bereich von Wald-/ Forstbiotopen/ Feld-gehölzen,
im Querungsbereich von Baumhecken
dauerhaft innerhalb Schutz-streifen auf 6,2 m Breite kein Wuchs tiefwurzelnder Gehöl-ze zulässig, ca. alle 10 Jahre Beseitigung von spontan ge-wachsenen Bäumen
nicht oder z. T. erheb-lich, nach-haltig
Die Verluste mittelalter und alter Wald- und Gehölzbestände sind innerhalb des Zeitrau-
mes einer Menschengeneration (ca. 25 Jahre) nicht wiederherstellbar und müssen durch
Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Dagegen lassen sich Offenlandbiotope in der
Regel innerhalb von 25 Jahren wieder herstellen. Die Funktionsverluste bei Biotoptypen,
die eine längere Entwicklungszeit brauchen oder deren Standortfaktoren durch den Ein-
griff wesentlich verändert werden, sind durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Bewertung der Rohrlagerplätze
Für die Zwischenlagerung der Rohre werden drei „trassennahe“ Rohrlagerplätze benötigt.
In der Planungsphase wurden bereits in Frage kommende Flächen ermittelt, die einer
Vorab-Bewertung unter Berücksichtigung umwelttechnischer und bautechnischer Kriterien
unterzogen wurden. Neben den zuvor genannten Kriterien wurden auch die logistische
Anbindung sowie die Morphologie der Flächen beurteilt. Zur Abschätzung möglicher Aus-
wirkungen der Rohrlagerplätze auf das Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Viel-
falt“ wurden zunächst die Lage im Raum sowie die Betroffenheit von Schutzgebieten und
potenziellen Vogel-Rastgebieten geprüft. Des Weiteren wurde die Biotopfunktion des
Standortes und seines direkten Umfeldes im Hinblick auf vorhabensbedingte Wirkungen
beurteilt.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 25 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Für die Errichtung der Rohrlagerplätze wird für den Vorgang des Be- und Entladens die
Befestigung von ca. 1/3 der jeweiligen Rohrlagerplatzfläche notwendig. Die Befestigungen
werden als Fahrwege z. B. mit Baggermatten (o. a.) ausgeführt. Ca. 2/3 der Flächen wer-
den für die Lagerung der Rohre (auf Lagerhölzern) benötigt und nicht befestigt. Die Errich-
tung der Rohrlagerplätze erfolgt ohne Entfernung der Vegetation und Abschieben von
Oberboden. Die Nutzungsdauer der Plätze beträgt zirka ein Jahr. Die Anlieferung der
Rohre zum Lagerplatz und von dort weiter zur Trasse erfolgt über klassifizierte Straßen
bzw. das vorhandene Wegenetz.
Neben der Lagerung der Rohre werden auf den Plätzen weitere Materialien wie Rohrbö-
gen, Armaturen, Betonreiter, etc. sowie Baumaschinen und Geräte temporär zwischenge-
lagert bzw. abgestellt.
Die ausgewählten Flächen sind der nachfolgenden Tabelle sowie den Karten 1:25.000/
1 :5.000 (Teil B , Unterlage 7.4) zu entnehmen.
Tab. 8 Bewertung der Rohrlagerplätze (RLP)
Nr. RLP
Lage Landkreis/ Gemeinde
Größe (m)
Aus-gangs-zustand
Schutz-status direkt
betroffen
Arten-schutz
Abstand Wohnen
(m)
Betroffenheit Schutz-
kategorie
Bewertung Umweltaspekte
1. Lk Diepholz/ Rehden
ca. 120 x 60 Intensiv-
acker
60 (an B239)
keine Schutz-kategorie
nicht erheblich; RLP an der B239; keine pla-nungsrelevanten Tier-arten im näheren Um-feld
2. Lk Diepholz/ Lembruch
ca. 50 x 200 Intensiv-
acker
140 (Gehöft)
keine Schutz-kategorie
nicht erheblich; RLP in Nähe L345; keine planungsrelevanten Tierarten im näheren Umfeld
3.
Kreis Minden-Lübbecke/ Stemwede (Drohne)
ca. 100 x 50 Intensiv-
acker X
WSG 180
(Gehöft)
• Trinkwasser-schutzzone III
• LSG
nicht erheblich; keine planungsrelevanten Tierarten im näheren Umfeld
Aus der Prüfung der Umweltaspekte geht hervor, dass nur der Rohrlagerplatz bei Drohne
Restriktionen durch Schutzkategorien aufweist. Generell sind intensiv genutzte landwirt-
schaftliche Flächen ohne Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung ausge-
wählt worden. Die relativ großen Lagerplätze stören temporär das Landschaftsbild, führen
aber nicht zu dauerhaften Beeinträchtigungen des jeweiligen Standortes.
Unter Berücksichtigung der Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind
durch die temporäre Anlage und den baubedingten Betrieb der ausgewählten Rohrlager-
lätze keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Die Rohrlagerplätze wurden im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zwar be-
rücksichtigt, doch ergeben sich wegen der temporären Nutzung und der vollständigen
Wiederherstellung der Naturhaushaltsfunktionen keine Kompensationsbedarfe, die durch
Ersatzmaßnahmen zu decken wären.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
26 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
3.2.3 Faunistische Sonderfunktionen
Die ausführliche Beschreibung und Bewertung des Vorkommens der erfassten Tierarten-
gruppen im Untersuchungsraum sowie die Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber den
Vorhabenswirkungen erfolgt in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU, siehe
Teil D, Unterlage 10, Kap. 8.4) und für die streng/besonders geschützten Arten, FFH-
Arten sowie europäische Vogelarten auch im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Teil D,
Unterlage 13). Grundlage der Erfassung der Tierartengruppen sind die mit den Fachbe-
hörden/-institutionen abgestimmten Tabellen zur Erfassungsmethodik und zum Untersu-
chungsumfang gemäß Scopingtermin vom 8.5.2014 (siehe Niederschrift zum Scoping-
termin).
Beim Bauvorhaben einer unterirdischen Leitung wird zum Bauabschluss in der Regel mit
der Rekultivierung des Arbeitsstreifens die Biotopfunktion wiederhergestellt mit Ausnahme
einer langjährigen Entwicklung für Verluste von mittelalten/ alten Gehölzen und bestimm-
ten Lebensraumeigenschaften. Die Eingriffssituation ist auf die Betroffenheit faunistischer
Sonderfunktionen zu überprüfen, die nach dem Prinzip der multifunktionalen Kompen-
sation durch Entwicklung von Biotoptypen zunächst nicht berücksichtigt wird. Sollten be-
sondere faunistische Funktionsbeziehungen vorhabensbedingt erheblich beeinträchtigt
werden, so sind als additive Kompensation Maßnahmen erforderlich, mit denen bestimm-
te Lebensraumeigenschaften artenspezifisch entwickeln werden.
In der UVU wurden die Bestände, Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen
sowie die Auswirkungen textlich und kartographisch dargestellt. Als Datengrundlage die-
nen entsprechend die vorliegenden Kartenwerke der UVU, deren Inhalte hinsichtlich der
faunistischen Bestände und Konflikte in den Karten des LPB aufgegriffen und dargestellt
werden. Trotz des verkleinerten Darstellungsbereichs in den Karten des LPB, werden die
relevanten Konflikte und entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen dem Maßstab ange-
passt übernommen. So werden auch Tiergruppen oder Arten mit großen Aktionsradien
berücksichtigt und Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen dargelegt. Bereiche mit
Konflikten ergeben sich dort, wo sich Fluchtdistanzen der Brutvogelarten, (potenzielle)
Wanderrouten der Amphibien sowie Fundorte anderer Arten mit dem Arbeitsstreifen über-
schneiden oder die Lebensbereiche unmittelbar tangiert werden. Die Darstellung des Be-
standes und der Konflikte erfolgt in Planunterlage 12.2.
Nachstehend werden die besonders hochwertigen Lebensräume für die einzelnen Tier-
gruppen zusammenfassend dargestellt.
o Brutvögel: Trotz des hohen Anteils an intensiv genutzten Flächen weist der Un-
tersuchungskorridor abschnittsweise eine hohe Anzahl an Brutpaaren der Offen-
landarten Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel auf. Diese sind besonders in
den Bereichen zu beobachten, die großräumig kaum von Straßen durchschnitten
sind.
o Rastvögel: Durch die Lage der Trasse in der Nähe zu renaturierten Mooren und
großen, störungsarmen Gewässern wird der Raum stark von ziehenden Vogelar-
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 27 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
ten wie Kranich und Gänsen frequentiert. Besonders hervorzuheben sind die
schutzgebietsnahen Ackerflächen rund um das Vogelschutzgebiet „Diepholzer
Moorniederung“ und hier im speziellen um die Teilfläche „Rehdener Geestmoor“.
Zur Nahrungsaufnahme werden diese Flächen tagsüber insbesondere von Krani-
chen und Gänsen aufgesucht. Sie haben daher eine hohe Bedeutung im deut-
schen und europäischen Zugvogelkorridor-Netz der ziehenden Vogelarten.
o Amphibien: Wertvolle Bereiche für Amphibien sind vor allem kleine, möglichst
fischfreie Stillgewässer, die in der Nähe von Gehölzstrukturen liegen und damit als
Fortpflanzungs- und Sommerlebensraum genutzt werden können. Innerhalb der
Trasse sind vor allem lineare Gewässerstrukturen (Entwässerungsgräben) vor-
handen. Diese eigenen sich nur im Falle einer fehlenden Strömung als Fortpflan-
zungshabitat. Als Wanderungskorridore, die netzartig eine große Fläche abde-
cken, haben sie jedoch eine hohe Bedeutung.
o Reptilien: Typische Reptilienlebensräume sind zum einen Komplexe frischer bis
feuchter Biotope mit Offenland- und Waldflächen, zum anderen trockene und
wärmebegünstigte Standorte wie Mager- und Trockenrasen sowie sonnen-
exponierte Böschungen. Im Bereich der Trasse befinden sich nur punktuell geeig-
nete Lebensräume. Diese sind in erster Linie Böschungen von Bahntrassen und
kleine Gehölzinseln. Die linearen Biotopstrukturen entlang von Eisenbahnstrecken
können zudem eine wichtige Verbundfunktion für benachbarte Populationen über-
nehmen.
o Fische und Rundmäuler: Die Gewässer im Betrachtungsraum bestehen aus-
schließlich aus mehr oder weniger stark ausgebauten bzw. künstlich angelegten
Entwässerungsgräben. Trotz der grundsätzlichen Strukturarmut zeichnen sich ei-
nige Gewässer durch eine üppige Unterwasservegetation und Schlammauflage
aus, sodass sie Habitatfunktionen für Schlammpeitzger und Steinbeißer (beide
Anhang II der FFH-RL) übernehmen können. Im Bereich des Marler Fladder ist
das Gewässersystem nahezu vollständig von den genannten Arten besiedelt.
o Libellen: Die Gewässer im Betrachtungsraum bestehen ausschließlich aus mehr
oder weniger stark ausgebauten bzw. künstlich angelegten Entwässerungsgräben.
Trotz der grundsätzlichen Strukturarmut zeichnen sich einige Gewässer durch eine
üppige Unterwasservegetation und Schlammauflage aus, sodass sie Habitatfunk-
tionen für seltene und gefährdete Arten, insbesondere eine hohe Anzahl an Rote
Liste-Arten, übernehmen können. Eine besonders hohe Dichte an wertgebenden
Libellenarten befindet sich in der Pissing und ihren Zuflussgräben im Bereich des
Marler Fladder.
Die Überprüfung der Eingriffssituation auf die Betroffenheit faunistischer Sonderfunktionen
ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
28 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Tab. 9 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna
Wirkung des Vorhabens
Möglichkeiten der Vermeidung/ Ver-minderung
Bedeutung bzw. Empfindlichkeit des Bestandes
Auswirkungsprognose
Bewertung inkl. Vermei-dung/ Vermin-derung
baubedingt
Arbeitsstreifen, Rohrgraben,
Rohrlagerplätze
Beseitigung der Ve-getation,
Abschieben des Oberbodens
in sensiblen Bereichen Einengung des Ar-beitsstreifens
im Wald 30 m breiter eingeengter Arbeits-streifen, kein Abschie-ben des Oberbodens,
hochwertige Brutvo-gellebensräume
temporärer Verlust von Habi-tatstrukturen
Scheuch- und Vergrämungswirkung
Trenn- und Barrierewirkung
nicht erheblich, nicht nachhaltig
bauvorbereitende Ar-beiten zum Ende der Winterruhe und direkt anschließender Baube-ginn, evtl. Bauzeiten-ausschluss
hochwertige Rastvo-gellebensräume
Verlust von Habitatstrukturen
Scheuch- und Vergrämungswirkung
Trenn- und Barrierewirkung
nicht erheblich, nicht nachhaltig
Aufstellen von mobilen Schutzzäunen, tägliche Kontrolle des Rohrgra-bens,
hochwertige Amphi-bien- und Reptilien-lebensräume
Verlust von Habitatstrukturen
Trenn- und Barrierewirkung
nicht erheblich, nicht nachhaltig
Gewässerquerun-gen,
temporäre Gewäs-sertrübung und Verschlämmung des Sohlsubstrats
temporäre Ent-nahme und Einlei-tung von Wasser
gewässerschonende Bauweise; Verminde-rung der Ge-wässertrübung durch Strohballenfilter; keine Einleitungen von Ei-senocker-Ausfällungen
Seitl. Lagerung der Ufer- und Wasserve-getation
Ableitung aus der Wasserhaltung durch Absetzbecken führen
höherwertige Ober-flächengewässer als Lebensräume von Fischen und Rund-mäulern sowie Libellen
Verlust von Habitatstrukturen
Scheuch- und Vergrämungswirkung
Trenn- und Barrierewirkung
nicht erheblich, nicht nachhaltig
anlagebedingt
Anlage der Ab-sperrstation und Messanlage
(Teil- und Vollver-siegelung)
---- Teil- Lebensräume von Vogel-Offenlandarten
Verlust von Habitatstrukturen
Trenn- und Barrierewirkung
nicht erheblich, nicht nachhaltig
dauerhafte Verhin-derung/ Beseiti-gung von Baum-wuchs im Schutz-streifen
----- Lebensräume von Brut- und Rastvö-geln, Amphi-bien/Reptilien und Fledermäusen
Verlust von Habitatstrukturen
Trenn- und Barrierewirkung
nicht erheblich, nicht nachhaltig
betriebsbedingt
Wartungs- und Kontrollarbeiten (Lärmemissionen, Störreize durch Be-wegung)
----- hochwertige Le-bensräume von Brut- und Rastvö-geln
Scheuch- und Vergrämungswirkung nicht erheblich, nicht nachhaltig
Faunistische Sonderfunktionen werden bei Umsetzung der Vermeidungs- und Verminde-
rungsmaßnahmen vom Vorhaben nicht erheblich und nicht nachhaltig beeinträchtigt, so
dass die Ermittlung einer additiven Kompensation nicht erforderlich wird.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 29 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
3.2.4 Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Aspekte
Die streng und besonders geschützten Arten werden in § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14
BNatSchG definiert. Es handelt sich demnach um Arten, die in folgenden Schutzverord-
nungen und Richtlinien aufgeführt sind:
Besonders geschützte Arten
• Arten des Anhangs IV der RL 92/43 EWG (= FFH-Richtlinie), zuletzt geändert am 20. November 2006 durch RL 2006/105/EG des Rates
• Europäische Vogelarten gemäß Art. 1 Richtlinie 79/409/EWG (= Vogelschutzrichtlinie),
in der aktuellen Fassung Richtlinie 2009/147/EG, Stand 30. November 2009
• Arten der Anlage 1 Spalte 2 und 3 zu § 1 der BArtSchV (= Bundesartenschutzverord-nung)
• Arten der Anhänge A und B der EG-Verordnung 338/97 (= EG-Artenschutzverordnung)
Streng geschützte Arten
• Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97 (= EG-Artenschutzverordnung)
• Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/ EWG (= FFH-Richtlinie), zuletzt geändert am 20. November 2006 durch RL 2006/105/EG des Rates
• Arten der Anlage 1 Spalte 3 zu § 1 der BArtSchV
Hierunter fallen z. B. viele Arten aus der Gruppe der Säugetiere, Amphibien und Reptilien,
alle Vogelarten, einige Fische, Weichtiere, Krebse und Spinnen, Schmetterlinge, Käfer,
Libellen sowie der Farn- und Blütenpflanzen und Flechten. Die streng geschützten Arten
stellen eine Teilmenge der besonders geschützten Arten dar.
Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind folgendermaßen gefasst:
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten („Zugriffsverbote“):
• wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
• wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten wäh-
rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der
Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
• Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
• wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Ein Eingriff darf nicht zugelassen und durchgeführt werden, wenn Beeinträchtigungen der
Arten nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu kom-
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
30 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
pensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der Landespflege bei der Abwä-
gung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorge-
hen. Werden durch einen Eingriff Biotope zerstört, die für dort ansässige streng geschütz-
te Arten nicht ersetzbar sind, können Ausnahmen nur zugelassen werden, die aus zwin-
genden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt sind.
Entsprechend des § 44 Abs. 5 BNatSchG gelten die artenschutzrechtlichen Verbote bei
nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vor-
schriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben nur für die in Anhang II und IV der
FFH-Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten sowie für die Europäischen Vogelar-
ten (Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der V-RL).
Diese Belange der streng geschützten Arten sowie der europäischen Vogelarten
werden im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Teil D, Unterlage 13) berücksichtigt. Die
Fundorte der Arten sowie erforderlichen Schutzmaßnahmen fließen in die kartographische
Darstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans ein.
Die Darstellung der übrigen besonders geschützten Arten gemäß EU- und Bundesar-
tenschutzverordnung im Untersuchungskorridor des Vorhabens sowie die Darstellung der
möglichen Konflikte erfolgt textlich und - soweit sie in einer Gefährdungskategorie geführt
werden - auch kartographisch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. Teil D,
Unterlage 10).
Im Rahmen dieses Landschaftspflegerischen Begleitplans werden alle artenschutzrecht-
lich relevanten Vogelarten, alle Arten des Anhangs II und IV der FFH-RL, alle besonders
geschützten und gefährdeten Arten nochmals kartographisch aufgenommen (Fundpunkte)
sowie die erforderlichen Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen ortsgenau darge-
stellt.
In der folgenden Tabelle werden die übrigen besonders geschützten Arten (teilweise mit
Rote Liste-Status) und die Landkreise, in denen sie erfasst wurden, dargestellt:
Tab. 10 Übrige besonders geschützte Arten
Art Gefährdung1 Betroffene Landkreise deutscher Name
wissenschaftl. Name RL BRD RL NDS RL NRW
Farne und Blütenpflanzen
Wasserfeder Hottonia palustris
3 V Lk Diepholz
Amphibien
Erdkröte Bufo bufo
* * Lk Diepholz
Grasfrosch Rana temporaria
* * Lk Diepholz
Teichfrosch Rana kl. esculenta
* * Lk Diepholz
Teichmolch Triturus vulgaris
* * Lk Diepholz
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 31 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Art Gefährdung1 Betroffene Landkreise deutscher Name
wissenschaftl. Name RL BRD RL NDS RL NRW
Reptilien
Waldeidechse Lacerta vivipara
* - Lk Diepholz
Libellen
Becher-Azurjungfer Enallagma cyathigerum
* * Lk Diepholz
Blaugrüne Mosaikjungfer Aeshna cyanea * * Lk Diepholz
Blutrote Heidelibelle Sympetrum sanguineum * * Lk Diepholz
Braune Mosaikjungfer Aeshna grandis
* * Lk Diepholz
Falkenlibelle Cordulia aenea V * Lk Diepholz
Federlibelle Platycnemis pennipes * * Lk Diepholz
Fledermaus-Azurjungfer Coenagrion pulchellum
* * Lk Diepholz
Frühe Adonislibelle Pyrrhosoma nymphula
* * Lk Diepholz
Früher Schilfjäger Brachytron pratense 3 3 Lk Diepholz
Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens
V * Lk Diepholz
Gemeine Binsenjungfer Lestes sponsa
* * Lk Diepholz
Gemeine Heidelibelle Sympetrum vulgatum * * Lk Diepholz
Gemeine Winterlibelle Sympecma fusca
3 * Lk Diepholz
Glänzende Binsenjungfer Lestes dryas
3 V Lk Diepholz
Glänzende Smaragdlibelle Somatochlora metallica * * Lk Diepholz
Große Heidelibelle Sympetrum striolatum * * Lk Diepholz
Große Königslibelle Anax imperator
* * Lk Diepholz
Große Pechlibelle Ischnura elegans * * Lk Diepholz
Großer Blaupfeil Orthetrum cancellatum * * Lk Diepholz
Großes Granatauge Erythromma najas
* * Lk Diepholz
Herbst-Mosaikjungfer Aeshna mixta * * Lk Diepholz
Hufeisen-Azurjungfer Coenagrion puella * * Lk Diepholz
Kleine Binsenjungfer Lestes virens vestalis
2 V Lk Diepholz
Kleine Moosjungfer Leucorrhinia dubia 2 3 Lk Diepholz
Kleine Pechlibelle 3 * Lk Diepholz
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
32 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Art Gefährdung1 Betroffene Landkreise deutscher Name
wissenschaftl. Name RL BRD RL NDS RL NRW
Ischnura pumilio
Kleines Granatauge Erythromma viridulum * * Lk Diepholz
Nordische Moosjungfer Leucorrhinia rubicunda
2 * Lk Diepholz
Plattbauch Libellula depressa * * Lk Diepholz
Schwarze Heidelibelle Sympetrum danae * * Lk Diepholz
Vierfleck Libellula quadrimaculata
* * Lk Diepholz
Weidenjungfer Lestes viridis * * Lk Diepholz
1 Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen Niedersachsens (RL NDS, GARVE 2004)
Rote Liste der Tiere Deutschlands (RL D, BEUTLER ET AL. 1998),
Rote Liste der Amphibien und Kriechtiere Niedersachsens (RL NDS, PODLOUCKY & FISCHER 1994);
Rote Liste Libellen Niedersachsens (RL NDS, ALTMÜLLER & CLAUSNITZER 2010); Rote Liste Status: 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, V = Vorwarnliste,
* = ungefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, Status aber unbekannt, D = Daten defizitär, I = Irr- oder
Vermehrungsgast, n.e. = in der Roten Liste des entsprechenden Bundeslandes nicht enthalten
Alle hier genannten besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten sind durch das ge-
plante Vorhaben betroffen. In erster Linie entstehen Konflikte durch die Querung von Ge-
wässern (Entwässerungsgräben) und die Einleitung von im Rahmen der Wasserhaltung
anfallenden Grund- und Oberflächenwässern in das Gewässernetz im Raum.
Durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen kann sichergestellt werden, dass
keine Beeinträchtigungen dieser Tiergruppen erfolgen. In erster Linie sind hier das Ver-
bringen von Einzelpflanzen (z.B. Wasserfeder) aus zu querenden Bereichen und das Vor-
bereiten von Einleitungswässern z.B. durch Absetzbecken zu nennen. Dauerhafte Verän-
derungen von Habitatstrukturen und ein Verlust von Lebensräumen für die genannten
Arten können dadurch ausgeschlossen werden.
Die UVU und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommen ebenfalls zum Ergebnis,
dass unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen keine
entscheidungserheblichen Auswirkungen auf Flora und Fauna verbleiben. Die notwendi-
gen Vermeidungsmaßnahmen für die Tier- und Pflanzenarten sind in Kap. 4.3 dieses LBP
ausführlich beschrieben (Maßnahmenblätter P1 – P4 sowie T1 bis T4). Die Anforderun-
gen an die Zulässigkeit von Eingriffen gemäß § 15 Abs. 5 BNatSchG sind demnach erfüllt.
Die Ermittlung einer additiven Kompensation für besondere Wert- und Funktions-
elemente wird aus der artenschutzrechtlichen Prüfung heraus nicht erforderlich.
3.2.5 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete und Strukturen
Von der NOWAL wird nur in Nordrhein-Westfalen das Landschaftsschutzgebiet LSG 3416
- 003 „Altkreis Lübbecke“ auf ca. 1,6 km Länge gequert (Kreis Minden-Lübbecke). Dort
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 33 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
liegen auch ein Rohrlagerplatz und die Messanlage im LSG. Die gesamte Trasse mit allen
Nebeneinrichtungen (Rohrlagerplätze, Absperrstation, Messanlage) liegt im Naturpark
Dümmer (Landkreis Diepholz und Kreis Minden-Lübbecke).
Genaue Angaben zu den Anträgen auf Befreiung von betroffenen Verboten sind dem
Teil C, Unterlage 8.5 zu entnehmen.
3.2.6 Sonderfunktionen des Landschaftsbildes
Beim Bauvorhaben einer unterirdischen Leitung werden zum Bauabschluss in der Regel
mit der Rekultivierung des Arbeitsstreifens die Nutzungsart und der Biotoptyp wiederher-
gestellt mit Ausnahme einer sehr langjährigen Entwicklung für Verluste von mittelalten/
alten Gehölzen. Zur Eingriffsvermeidung wurde bei der Trassenfindung bereits im frühen
Planungsstadium darauf geachtet, ökologisch sensible Bereiche und somit auch land-
schaftsprägende Elemente wie ältere Feldgehölze, Altbaumbestände etc. zu umgehen.
Berücksichtigt wurden hierbei neben prägenden Vegetationsbildern auch geomorphologi-
sche Besonderheiten. An einzelnen Zwangspunkten ist die Querung oder Tangierung
relevanter Landschaftsbildkomponenten jedoch nicht immer vermeidbar. Die Eingriffssitu-
ation ist auf die Betroffenheit von Sonderfunktionen zu überprüfen und gegebenenfalls mit
auf den Einzelfall bezogenen Maßnahmen als additive Kompensation auszugleichen.
Anders als viele andere Eingriffsvorhaben, die zu Veränderungen des Landschaftsbildes
führen, bewirken unterirdische Rohrleitungen nur in Ausnahmefällen dauerhafte Verände-
rungen. Die vorhandene Oberflächengestalt wird weitgehend wiederhergestellt, so dass
es nur beim Verlust von prägenden Elementen oder durch das Hinzufügen naturferner
Strukturen zu erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
kommen kann.
Rohrleitungen sind durch ihre unterirdische Lage der optischen Wahrnehmung weitge-
hend entzogen. Lediglich anhand der Markierungspfähle ist ihr Verlauf an der Oberfläche
zu erkennen. Nur in besonderen Fällen ist es denkbar, dass auch bei naturnaher Rekulti-
vierung der Trasse die Lage der unterirdischen Rohrleitung sichtbar bleibt, selbst wenn
die Trasse in großen Teilen wieder mit Gehölzen zugewachsen ist. Daher kann grund-
sätzlich davon ausgegangen werden, dass die Eingriffsintensität von unterirdischen Rohr-
leitungen verglichen mit Eingriffen durch Straßenbauvorhaben gering ist.
Weiterhin sind die bereits bestehenden Vorbelastungen, wie Freileitungstrassen oder
Windparks, bei der Beurteilung des Eingriffes zu berücksichtigen. So verläuft die NOWAL
aufgrund des Bündelungsprinzips ca. 5 km parallel zu bestehenden Freileitungen, die
bereits eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellen. Weitere Ein-
schränkungen bestehen nordöstlich vom Wuthenau-Kanal, wo die Trasse einen Bereich
mit Windenergieanlagen quert (SP 9+900).
In diesem Zusammenhang sei auf die ausführliche Würdigung des Landschaftsbildes im
Rahmen der UVU (Teil D, Unterlage 10, Kap. 8.3) verwiesen, in der keine entscheidungs-
erheblichen Auswirkungen der NOWAL auf das Landschaftsbild ermittelt wurden. Somit
entfällt die Notwendigkeit einer gesonderten Eingriffsermittlung.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
34 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Die temporären Rohrlagerplätze werden keinen Eingriff in das Landschaftsbild verursa-
chen, auch nicht temporärer Art. Die Lagerung der Rohre führt zwar grundsätzlich zu ei-
ner temporären Veränderung des Landschaftsbildes im direkten Umfeld der Rohrlager-
plätze. In Abhängigkeit der vorhandenen angrenzenden Strukturen (z. B. Hecken, Bebau-
ung), die sichtverschattend wirken können, können die Rohrlagerplätze aus unter-
schiedlicher Entfernung wahrgenommen werden. Aufgrund der geringen Höhe der Lager-
plätze (ca. 3 m) sind diese jedoch nur im unmittelbaren Umfeld der Rohrlagerplätze wahr-
nehmbar. Eine Fernwirkung wie z. B. durch Hochspannungsfreileitungen oder Windräder
ist durch die Lagerplätze nicht gegeben, zumal durch die Farbe der Rohre (schwarz) die-
se auch nicht wie z. B. Silageballen aus größerer Entfernung wahrnehmbar sind. Die
Rohrlagerplätze stellen somit zwar eine zeitweise Veränderung des Landschaftsbildes
dar, sind aber nicht als erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des BNatSchG anzusehen.
Insbesondere aufgrund der nur temporären Beanspruchung der Flächen kann eine erheb-
liche und nachhaltige Beeinträchtigung ausgeschlossen werden.
3.2.7 Abiotische Sonderfunktionen des Naturhaushalts
Da Eingriffe mit erheblichen Beeinträchtigungen von abiotischen Wert- und Funktionsele-
menten des Naturhaushalts nicht allein nach dem Prinzip der multifunktionalen Kompen-
sation durch die Entwicklung von Biotoptypen ausgeglichen werden können, ist die Ein-
griffssituation auf die Betroffenheit dieser Wert- und Funktionselemente zu überprüfen und
gegebenenfalls mit einer additiven Kompensation auszugleichen.
3.2.7.1 Böden mit besonderen Wert- und Funktionselementen Eine grundsätzliche Betrachtung der Empfindlichkeit des Schutzgutes Boden gegenüber
dem geplanten Eingriff erfolgte bereits im Rahmen der UVU (Unterlage 10). Als Daten-
grundlage für den Landschaftsfaktor Boden dienen die vorliegenden Kartenwerke, aus
denen der Boden aufgenommen und ausgewertet wurde.
Das geplante Vorhaben ist einerseits bezüglich möglicher Eingriffe in den Boden (im Sin-
ne einer dauerhaften Inanspruchnahme von Fläche für oberirdische Anlagen), anderer-
seits bezüglich einer (temporären) Inanspruchnahme von Böden mit Wert- und Funktions-
elementen besonderer Bedeutung zu prüfen. Dazu gehören Böden, die eine hohe Bedeu-
tung ihrer Lebensraumfunktion ("Besondere Standorteigenschaften" und "Hohe natürliche
Bodenfruchtbarkeit") oder der Archivfunktion ("Hohe naturgeschichtliche Bedeutung",
"Hohe kulturgeschichtliche Bedeutung" und "Seltene Böden") aufweisen.
Zusätzlich wurden im Rahmen der UVU Böden berücksichtigt, die aufgrund ihrer Bodenart
oder Bodenfeuchte eine besondere Empfindlichkeit gegenüber den bei dem geplanten
Vorhaben möglichen Verdichtungen des Unterbodens aufweisen.
Zu einer dauerhaften Inanspruchnahme von Fläche kann es bei der Verlegung einer Pipe-
line nur bei der Errichtung oberirdischer Anlagen in Stationen kommen. Im vorliegenden
Vorhaben ist dies nur bei der Streckenabsperrstation Lembruch (Lkr. Diepholz) und der
Messanlage Drohne (Lkr. Minden-Lübbecke) der Fall. Auf den Anlagenflächen kommen
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 35 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
nur Böden allgemeiner Bedeutung vor. Die Inanspruchnahme der Flächen wird im Rah-
men der Eingriffsbilanzierung (vgl. Kap. 3.4) entsprechend dem anzuwendenden Bewer-
tungsverfahren bewertet und bilanziert.
Aufgrund ihrer Archivfunktion von den jeweiligen bodenkundlichen Landesanstalten als
schutzwürdig eingestufte Böden kommen im Untersuchungsraum nur in sehr geringen
Umfang vor. Es handelt sich dabei um drei Flächen (Gley mit Niedermoorauflage bei
Lembruch, Plaggenesch bei Stemshorn), die vom Vorhaben (Arbeitsstreifen) jedoch nicht
tangiert werden und daher hier nicht zu berücksichtigen sind.
Auf ca. 1,37 km (ca. 5 % des Trassenverlaufs) werden Böden gequert, die aufgrund ihrer
Lebensraumfunktion (Besondere Standorteigenschaften bzw. Bodenfruchtbarkeit) als
schutzwürdig eingestuft werden. Eine dauerhafte Inanspruchnahme eines solchen Stan-
dortes findet nicht statt. Entsprechend dem anzuwendenden Bewertungsverfahren ist die
temporäre Inanspruchnahme dieser Flächen nicht separat zu bilanzieren.
Über die Eingriffsbilanzierung hinaus werden in Kap. 4.3.3 Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen für das Schutzgut Boden formuliert, mit denen auf allen Standorten im
Arbeitsstreifen vermeidbare Beeinträchtigungen des Boden vermieden bzw. unvermeidba-
re Beeinträchtigungen minimiert werden können.
3.2.7.2 Grund- und Oberflächenwasser mit besonderen Wert- und Funktionsele-menten
Die Eingriffswirkungen sind auf die Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser mit
besonderen Wert- und Funktionselementen wie folgt zu überprüfen:
� Bereiche mit sehr hoher Grundwasserneubildung,
� Oberflächennahe Grundwasserleiter mit besonderer Lebensraumfunktion wie quel-
lige Bereiche,
� Fließ- und Stillgewässer mit hoher Wasserqualität.
Quellbereiche und Wasserschutzgebiete werden von der Trasse nicht gequert.
Tab. 11 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Wirkung des Vor-habens
Möglichkeiten der Vermeidung/ Ver-minderung
Bedeutung bzw. Empfindlichkeit des Bestandes
Auswirkungsprognose Bewertung
baubedingt und anlagebedingt
Arbeitsstreifen, Rohr-graben, Baustellenein-richtung, Baustellen-verkehr
Wasserhaltung
Wiederherstellung von Stauhorizonten und Deckschichten
Bereiche mit sehr hoher Grundwasserneubildung
Risiko der Verunreinigung des Grundwassers bei Un-fällen/ Havarien
temporäre Beeinträchtigung des Grundwassers durch Absenkung
nicht erheb-lich, nicht nach-haltig
Anlage der Absperr-station und Messanla-ge
(Teil- und Vollversie-gelung)
---- hochwertiges Grundwas-ser
geringfügige Veränderung der Grundwasserneubildung
nicht erheb-lich, nicht nach-haltig
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
36 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Wirkung des Vor-habens
Möglichkeiten der Vermeidung/ Ver-minderung
Bedeutung bzw. Empfindlichkeit des Bestandes
Auswirkungsprognose Bewertung
Gewässerquerungen,
Entnahme und Einlei-tung von Wasser
gewässerschonende Bauweise; Verminde-rung der Gewässertrü-bung durch Strohbal-lenfilter;
Ableitung aus der Wasserhaltung durch Absetzbecken und trockene Gräben führen
hochwertige Oberflä-chengewässer
temporäre Beeinträchtigung von Fließgewässern durch offenen Querung
temporäre Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch Einleitung von Wasser
nicht erheb-lich, nicht nachhaltig
Entnahme und Einlei-tung von Wasser für die Druckprüfung
Entnahme aus den größten Gräben (Bruchkanal, Grawiede)
alternativ Entnahme von Grundwasser durch Brunnen (im Grundwasserbereich mit geringen Eisenwer-ten)
Einleitung in leistungs-fähige, ökologisch geringer wertige Ge-wässer
hochwertige Oberflä-chengewässer bzw. zu geringe Wasserführung
temporäre Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch Entnahme und Einlei-tung von Wasser
nicht erheb-lich, nicht nachhaltig
Aus der Eingriffsbeurteilung ergibt sich kein additiver Kompensationsbedarf für das
Schutzgut Wasser.
3.2.7.3 Klimatische und lufthygienische Situation mit besonderen Wert- und Funktionselementen
Die Eingriffswirkungen sind auf die Betroffenheit von klimatischen und lufthygienischen
Situationen mit besonderen Wert- und Funktionselementen zu überprüfen.
Das Klima ist ein wesentlicher Bestandteil des landschaftlichen Gesamtsystems und
durch folgende Hauptfunktionen gekennzeichnet:
•••• Funktion des Luftaustausches, hier sind die lokalen und regionalen Strömungssysteme
im Bereich klimatischer und lufthygienischer Belastungsräume zu prüfen, die bei aus-
tauscharmen Wetterlagen (Inversionswetterlage = Kaltluft wird von Warmluft überlagert)
zu einer Durchmischung der bodennahen Luftmassen beitragen.
•••• Funktion des bioklimatischen Ausgleichs, hier sind die Landschafts-/ Freiräume zu prü-
fen, in denen eine gute bioklimatische Situation eine Voraussetzung für das menschliche
Wohlbefinden bzw. die Erholung bietet. Die Kaltluftproduktion und die Kalt- und Frischluft-
zufuhr sind dabei wesentliche Größen, um bioklimatische Belastungen abzubauen. Be-
sonders hervorzuheben sind diesbezüglich Waldflächen, Freiflächen mit hohem Gehölz-
anteil und größere Gewässer.
•••• Funktion des lufthygienischen Ausgleichs, hier sind die Landschafts-/ Freiräume zu
prüfen, die wesentlich zur Luftregeneration beitragen, insbesondere zur Bindung/ Filterung
von Partikeln/ Schadstoffen in der Luft sowie zur Verdünnung von Luftschadstoffkonzent-
rationen.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 37 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Da in der Regel zum Bauabschluss mit der Rekultivierung des Arbeitsstreifens die Nut-
zungsart und der Biotoptyp wiederhergestellt werden, bleiben dauerhaft die klimatischen
und lufthygienischen Funktionen im Eingriffsbereich erhalten. Bei Querung von Waldflä-
chen und Gehölzstrukturen entsteht temporär eine geringfügige geländeklimatische Ver-
änderung. Die mikroklimatischen Auswirkungen des dauerhaft baumleer zu haltenden
6,2 m breiten Streifens gehen über die Eingriffsfläche nicht hinaus. Der restliche Arbeits-
streifen wird in der Regel wieder aufgeforstet bzw. mit Gehölzen bepflanzt. Die baube-
dingte Beeinträchtigung vom Wohnumfeld ist nur an wenigen Stellen zu erwarten und ist
zeitlich auf die Bauphase begrenzt.
Tab. 12 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft
Wirkung des Vorhabens
Möglichkeiten der Vermeidung/ Verminderung
Bedeutung bzw. Empfindlichkeit des Bestandes
Auswirkungsprognose Bewertung
baubedingt und anlagebedingt
Entfernung von älteren Wald-/ Gehölzbeständen
(temporär, dauer-haft im 6,2 m brei-ten Streifen)
------ Waldgebiete und Ge-hölzstrukturen mit hoher/ sehr hoher lufthygieni-scher Ausgleichsfunktion
linearer Gehölzverlust durch Ver-breiterung vorhandener Schneisen oder durch neue Waldschneisen bzw. durch Waldrandverlust führt nur zu einer sehr eng begrenzten geländeklimatischen Veränderung ohne erhebliche Beeinträchtigung der Ausgleichsfunktion des Be-standes
nicht erheblich, nicht nachhaltig
Kfz-Emissionen, Staubverdriftung
(temporär)
Staubverminderung durch Berieselung des Fahrstreifens
Wohnumfeld temporäre Beeinträchtigung nicht erheblich, nicht nachhaltig
Aus der Eingriffsbeurteilung ergibt sich kein additiver Kompensationsbedarf für das
Schutzgut Klima/ Luft.
3.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in Biotopflächen
3.3.1 Bilanzierung des Eingriffs
Die oben dargestellte Eingriffsbeurteilung zeigt, dass folgende Bilanzierungen erforderlich
sind:
• Bilanzierung des „Eingriffs in die Lebensraumfunktion“ durch Erfassung der betroffe-
nen „Biotoptypen mit allgemeinen Wert- und Funktionselementen“ im Arbeitsstreifen
und bei Anschnitt/ Querung von Waldflächen auch der randlich beeinträchtigten Wald-
biotoptypen (siehe Kap. 3.3.2),
• Bilanzierung von betroffenen Einzelbäumen (siehe Kap. 3.3.3),
Eine separate Bilanzierung des Eingriffs in die Bodenfunktionen ist für Niedersachsen
auch bei der Inanspruchnahme von Böden allgemeiner Bedeutung auf der Grundlage des
angewandten Bewertungsverfahrens obligat erforderlich. Für Nordrhein-Westfalen ist
eine additive Bewertung dagegen nicht erforderlich, da Böden mit besonderen Wert- und
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
38 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Funktionselementen nicht in dem Maße betroffen sind, dass dafür ein zusätzlicher Kom-
pensationsbedarf zu ermitteln ist.
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt in Niedersachsen gemäß der „Arbeitshilfe zur Ermittlung
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung“ (Niedersächsischer Städ-
tetag 2008).
Bei der vorhabensbedingten Inanspruchnahme einer Waldfläche in Niedersachsen sind
die temporäre und dauerhafte Waldumwandlung in einer separaten „forstrechtlichen Bi-
lanzierung“ auf der Grundlage des Niedersächsisches Gesetzes über den Wald und die
Landschaftsordnung (NWaldLG) zu dokumentieren und der Umfang der Ersatzauf-
forstungsfläche zu ermitteln (vgl. Teil C, Unterlage 8.6, Antrag auf Waldumwandlung so-
wie Kap. 3.5). In Nordrhein-Westfalen sind vom Vorhaben keine Wald-/ Forstbestände
betroffen. Die Bilanzierung des Eingriffs und damit auch die Ermittlung des Bedarfs an
Kompensationsmaßnahmen bzw. Ersatzflächen erfolgt für die Biotoptypen (Lebensraum-
funktion) flächenbezogen. Bezugsgröße ist die Fläche der vom Vorhaben direkt betroffe-
nen bzw. beeinträchtigten Biotoptypen.
Mit einem Geographischen Informationssystem (GIS) erfolgen die Verschneidung der Bio-
toptypen mit den Blattschnitten, den Landkreisen und den naturräumlichen Einheiten, die
Durchnummerierung der beeinträchtigten Flächen, die Biotoptypenbewertung sowie die
Berechnung vom Flächenwert des Ausgangszustands und des rekultivierten Zustands
nach dem Eingriff. Durch die Verschneidung mit dem Arbeitsstreifen ergeben sich die
durch das Bauvorhaben in Anspruch genommenen Biotopflächen.
Abweichend vom allgemeinen Flächenansatz werden markante Einzelbäume (auch Bäu-
me in Baumreihen, Alleen und Baumgruppen) als konkrete Einzelobjekte gezählt (siehe
Kap. 3.3.3).
Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung für die im Arbeitsstreifen betroffenen Biotoptypen
(Eingriff in die „Lebensraumfunktion“) ist in den Bilanztabellen im Anhang 1 des Land-
schaftspflegerischen Begleitplans aufgeführt.
Berechnungsmodus bei „Eingriff in die Lebensraumfunktion“:
1. Schritt: Ermittlung des Flächenwertes im Ausgangszustand
Fläche Biotoptyp (im Arbeitsstrei-fen)
X Biotopwert im Bestand
= Flächenwert im Bestand
„Eingriff in den Be-stand ohne Rekultivie-rung“ BESTAND
2. Schritt: Ermittlung des Flächenwertes nach Rekultivierung des Arbeitsstreifens
Fläche rekulti-vierter Biotoptyp (im Arbeitsstrei-fen)
X Biotopwert nach Rekultivierung
= Flächenwert nach Rekultivierung
„Zustand nach Rekulti-vierung in ca. 25 Jah-ren“ PLANUNG
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 39 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
3. Schritt: Ermittlung der Differenz „PLANUNG“ minus „BESTAND“ = Kompensationsbe-
darf (Ersatzmaßnahmen)
Flächenwert nach Rekultivie-rung „PLANUNG“
minus Flächenwert „BESTAND“
= Defizit der Aus-gleichsmaßnah-men im Arbeits-streifen „Kompensations- BEDARF“
„Kompensationsbe-darf (Ersatzmaßnah-men)“
Der erforderliche Bedarf an Ersatzflächen berechnet sich danach aus der Differenz des
rekultivierten Zustandes nach dem Eingriff und des Ausgangszustandes auf den Eingriffs-
flächen. Die Bilanzierungstabellen im Anhang 1 enthalten jedoch nur noch die Biotopflä-
chen, die eine Differenz ungleich Null zwischen Bestand und Rekultivierung aufweisen.
Diese Flächen sind aus dem Gesamtpool aller vom Arbeitsstreifen betroffenen Flächen
selektiert und fortlaufend als „Konfliktfläche“ nummeriert worden.
Flächen von Biotoptypen, die durch die Rekultivierung kurzfristig gleichartig und gleich-
wertig wiederhergestellt werden (z. B. Acker, Intensivgrünland) sind somit in der Bilanzie-
rungstabelle nicht aufgeführt.
In den Tabellen enthalten sind auch die Flächen, die für die Anlage der Absperrstation
und der Messanlage dauerhaft in Anspruch genommen werden. Dabei geht fast die ge-
samte Stationsfläche/ Messanlage als Konfliktfläche in die Bilanz ein. Im Gegensatz zum
größten Teil des sonstigen Arbeitsstreifens, der rekultiviert wird, ergeben die geplante
Zufahrt und Anlagenteile eine voll- und teilversiegelte Fläche ohne Biotopwert. Nur die
randliche Heckenpflanzung zur landschaftlichen Einbindung ist positiv anrechenbar.
Grundsätzlich gehen auch sämtliche Nebenanlagen und Rohrlagerplätze in die Eingriffs-
bilanzierung ein. Da es sich dabei jedoch um Ackerflächen handelt, deren Wertdifferenz
zwischen dem derzeitigen Zustand und dem geplanten Zustand nach der Rekultivierung
gleich Null ist, sind diese Flächen in den Tabellen im Anhang dann nicht mehr enthalten.
Die kartographische Darstellung in den Plänen „Bestand, Konflikte, Maßnahmen“ (Teil D,
Unterlage 12.2) umfasst neben dem gesamten Biotoptypenbestand alle vom Vorhaben
betroffenen Biotopflächen, die in Planunterlage und der Bilanztabelle im Anhang gleich
durchnummeriert sind. Dargestellt sind auch alle Arbeitsstreifenflächen einschließlich Ab-
sperrstation, Messanlage und Rohrlagerplätze (siehe auch Pläne Teil B, Unterlage 7.4)
sowie die Rohrlage. Grundsätzlich sind auf dieser Grundlage alle Konflikte beschriftet und
jede betroffene Biotopfläche mit den Symbolen der erforderlichen Vermeidungs- und Min-
derungsmaßnahmen versehen. Um das Kartenbild lesbar zu halten, werden davon ab-
weichend Trassenabschnitte mit einer Vielzahl kleiner, gleichartiger Konflikte auf engem
Raum nebeneinander (wenn z. B. bei einer Waldquerung eine Anzahl verschiedener
Waldparzellen nebeneinander gleichartig durch den Waldeingriff betroffen sind) nur ein-
zelne ausgewählte Flächen einfach oder exemplarisch beschriftet und erhalten diese Ab-
schnitte ebenso nur einfach oder exemplarisch die Symbole der erforderlichen Vermei-
dungs- und Minderungsmaßnahmen.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
40 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Im Zuge der Bauausführung können sich Abweichungen von den planfestgestellten Un-
terlagen ergeben, die im Umfang so gering sind, dass kein Planänderungsverfahren er-
forderlich wird, aber dennoch in der Summe über den gesamten Trassenverlauf die plan-
festgestellte Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und den Kompensationsumfang verändern
können. Deshalb wird durch die ökologische Baubegleitung zum Bauabschluss eine
Nachbilanzierung durchgeführt und die daraus resultierenden Änderungen des Kompen-
sationsumfangs werden mit der Genehmigungsbehörde und den betroffenen Unteren Na-
turschutzbehörden abgestimmt.
3.3.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in die Lebens-raumfunktion
Abgesehen von der Absperrstation und der Messanlage, die aber nur einen sehr kleinen
Anteil am Bauvorhaben haben, beansprucht der Eingriff der Verlegung von unterirdischen
Rohrleitungen, im Unterschied zu anderen Eingriffen, die oberirdisch Bauwerke, Versie-
gelungen und dergl. erzeugen, die Eingriffsflächen überwiegend nur temporär. Es ist da-
her möglich und anzustreben, durch den Eingriff beanspruchte Biotoptypen flächentreu
auch wieder herzustellen. Dieser direkte Ausgleich ist jedoch vollständig nur möglich bei
Biotoptypen mit einer relativ kurzen Entwicklungsdauer (in der Praxis wird der Fläche eine
Entwicklungszeit von 25 bis maximal 30 Jahren zugebilligt) und sofern die Standortfakto-
ren auf der Eingriffsfläche nicht lang andauernd verändert worden sind. Dies ist insbeson-
dere bei einer Vielzahl krautiger Biotoptypen sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen
möglich. Damit wird der Ausgleich des Eingriffes auch im gesetzlichen Sinne bereits auf
den Eingriffsflächen erreicht. Die Ausgleichsnahmen sollen in funktionalem Zusammen-
hang mit den beeinträchtigten Biotoptypen und deren Lebensraumfunktionen stehen. Ziel
des Ausgleichs ist dabei möglichst die ökologische Aufwertung von Flächen. Eine klare
Trennung zwischen Rekultivierung, Gestaltung und Ausgleich ist jedoch oft nicht möglich.
Weist der durch den Eingriff in Anspruch genommene Biotoptyp dagegen eine lange Ent-
wicklungsdauer auf (über 30 Jahre, z. B. Wald) oder sind die Standortfaktoren im Arbeits-
streifen dauerhaft verändert worden, so dass eine gleichwertige Ausprägung des Biotop-
typs auf der Eingriffsfläche nicht wieder hergestellt werden kann, ist der Eingriff somit
nicht vollständig ausgleichbar. In diesen Fällen sind, über die Maßnahmen auf der Ein-
griffsfläche selbst hinausgehend, auf weiteren Flächen außerhalb des Arbeitsstreifens
qualitativ geeignete Ersatzmaßnahmen durchzuführen.
Da bei einer Leitungsverlegung ein Teil der Kompensation (Rekultivierung bzw. Aus-
gleich) auf der Eingriffsfläche (Arbeitsstreifen) durchgeführt wird, sind zunächst die hier
gemäß den oben dargestellten qualitativen Kriterien wiederhergestellten Biotoptypen zu
bewerten, um anschließend ermitteln zu können, ob eine Wertdifferenz zu dem beseitig-
ten Bestand besteht. Sofern ein Wertverlust ermittelt wird, ergibt sich daraus der erforder-
liche Mindestumfang der zusätzlich auf externen Flächen durchzuführenden Kompensati-
onsmaßnahmen.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 41 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Abgesehen von den Flächen der Absperrstation und der Messanlage, die als Versiege-
lung/Teilversiegelung und somit als dauerhafter Verlust der Biotopfläche bilanziert wer-
den, gibt es zwei Besonderheiten in der Bilanzierung: Bei der Absperrstation und der
Messanlage, die auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden, führt die Anpflan-
zung der Eingrünung, also die Anlage eines Gehölzbestandes, zu einer dauerhaften Auf-
wertung gegenüber dem derzeitigen Zustand. Daraus resultiert für diese Anpflanzungsflä-
che eine positive Wertdifferenz auf einer landwirtschaftlichen Fläche.
Ebenso wie alle anderen Flächen des Arbeitsstreifens verbleibt auch der holzleer zu hal-
tende Streifen, also der Streifen (Breite 6,2 m) unmittelbar über dem Rohr, der auch in
Gehölzen und Wäldern nicht mit Bäumen bepflanzt werden darf, unversiegelt und steht
einer Biotopentwicklung zur Verfügung. Allerdings ist hier nicht die gleichartige Rekultivie-
rung möglich. Daher gehen die Flächen des holzleeren Streifens zunächst als vollständi-
ger Verlust in die Bilanzierung ein. Es werden sich hier in der Regel die gleichen krautigen
Biotoptypen entwickeln, wie sie in der sich anschließenden Leitungsschneise bzw. in um-
liegenden Säumen vorhanden sind. Bei der Querung von Hecken und Gehölzstreifen dür-
fen sich im baumleer zu haltenden Streifen strauchartige Gehölze von selbst ansiedeln,
so dass sich dauerhaft dort die Gehölzstrukturen schließen werden. Diese Entwicklung
der Flächen nach der Rekultivierung wird in der Bilanzierung berücksichtigt.
Die Wertdifferenzen, also der über die Rekultivierung des Arbeitsstreifens hinausgehende
Bedarf an Kompensationsfläche, der Biotopflächen aller Kartenblätter (siehe Anhang 1.1
für Niedersachsen und Anhang 1.2 für Nordrhein-Westfalen) werden im Folgenden nach
den einzelnen Biotoptypengruppen landkreisweise aufgeführt.
Tab. 13 Kompensationsbedarf aus dem Eingriff in die Lebensraumfunktion bezogen auf Landkreise
Landkreis Biotoptypengruppe
Eingriff mit Wertdifferenz
absolut [m²]
Differenz Flächen-werte PLANUNG
minus BESTAND 1) [Werteinheiten]
LK Diepholz Allee/Baumreihe 200 -321
Strauch-/Baumhecken 64 -59
Feuchtgebüsch 38 -38
Galeriewald/Gehölzstreifen 135 -135
Wald 2.340 - 1.560
Sonstiger Graben/ Gras-/Staudenflur an Straße (Teilversiegelung Zufahrt)
40 -60
Acker (Voll-/Teil-Versiegelung durch Station)
608 -319
Acker/ neue Hecke (Eingrünung der Station)
(725) +725
Acker/ neue Gras-/Krautflur (Eingrü-nung der Station)
(245) +490
LK Diepholz Ergebnis (Kompensationsdefizit)
3.425 (4.395)
- 1.277
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
42 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Landkreis Biotoptypengruppe
Eingriff mit Wertdifferenz
absolut [m²]
Differenz Flächen-werte PLANUNG
minus BESTAND 2) [Werteinheiten]
Kreis Minden-Lübbecke Strauch-/Baumhecken 163 -489
Acker (Voll-/Teil-Versiegelung durch Messanlage mit Zufahrt)
3.757 - 4.437
Acker/ neue Hecke (Eingrünung der Messanlage) Acker/ neue Gras-/Krautflur (Eingrü-nung der Messanlage)
(1.425)
(1.450)
+4.275
+1.450
Kreis Minden-Lübbecke Ergebnis (Kompensationsüberschuss)
3.920 (6.795)
+799
1) 6-stufiges ergebnisrelevantes Wertesystem in Niedersachsen
2) 11-stufiges ergebnisrelevantes Wertesystem in Nordrhein-Westfalen
Für den Eingriff in die Lebensraumfunktion ergibt sich zusammengefasst über den gesam-
ten Trassenverlauf nach der Bilanzierung der Rekultivierung des Arbeitsstreifens (Aus-
gleichsmaßnahmen) in Niedersachsen ein Kompensationsbedarf von 1.277 Werteinheiten
und in Nordrhein-Westfalen ein Kompensationsüberschuss von 799 Werteinheiten.
3.3.3 Bilanzierung von Einzelbäumen
An einigen Querungsstellen von Baumhecken, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen
lässt sich durch gegebene Zwangspunkte der Verlust von einzelnen Bäumen nicht ver-
meiden. Diese „Einzelelemente“ sind als „Punktobjekte“ erfasst und gehen nicht in die
flächenbezogene Bilanzierung ein, sondern werden in der Bilanzierung von Einzelbäumen
berücksichtigt. Dabei werden die vom Verlust betroffenen Einzelbäume (90 Bäume) mit
ihrem Stammumfang erfasst und der Ersatz entsprechend nachfolgender Tabelle ermit-
telt.
Tab. 14 Kompensationsumfang bei der Beseitigung von Bäumen
Landkreise
Stammumfang <150 cm
Durchmesser <49 cm
Stammumfang >150 – 250 cm Durchmesser
50 – 79 cm
Stammumfang > 250 cm
Durchmesser > 80 cm
Summe der zu pflanzen-den Bäume
Ersatz 1 : 1
Ersatz 1 : 2
Ersatz 1 : 3
Lk Diepholz 73 73
Lk Diepholz 11 x 2 = 22 22
Lk Diepholz 6 x 3 = 18 18
Summe Niedersachsen 113
Kreis Minden-Lübbecke 0 0 x 2 = 0 0 x 3 = 0 0
Summe Nordrhein-Westfalen 0
Gesamtsumme 113
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 43 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
In der Regel wird der Baumverlust am Eingriffsort oder im Umfeld des Eingriffsortes er-
setzt. Insgesamt sind als Ersatz in der Pflanzqualität StU 14 -16 cm in Niedersachsen
113 Bäume zu pflanzen.
Im Zuge von bauvorbereitenden Maßnahmen wird in Querungsbereichen von Gehölz-
strukturen ein Rückschnitt von Baumkronen vorgenommen, um ein ausreichendes
Lichtraumprofil für die Baufahrzeuge und Bewegungsraum für die Bagger zu erreichen.
Die Notwendigkeit und das Ausmaß dieser Schnittmaßnahmen kann erst im Rahmen der
Bauvorbereitung durch die ökologische Baubegleitung geregelt werden. Daraus ergibt
sich jedoch kein zusätzlicher Kompensationsbedarf.
3.4 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in die Bodenfunktionen
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bestimmt, die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen, schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und Vor-sorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Eine Betroffenheit von Funktionen besonderer Bedeutung ist danach vorzugsweise dann anzunehmen, wenn der Eingriff in für das jeweilige Schutzgut wichtigen Bereichen stattfindet. Der Boden ist als Bestandteil des Naturhaushaltes und wegen seiner vielfältigen Funktionen und Wechsel-wirkungen daher ebenfalls Gegenstand der Eingriffsregelung.
Eine grundsätzliche Betrachtung der Empfindlichkeit des Schutzgutes Boden gegenüber dem geplanten Eingriff erfolgte bereits im Rahmen der UVU. Als Datengrundlage für den Landschaftsfaktor Boden dienen die vorliegenden Kartenwerke, aus denen der Boden aufgenommen und ausgewertet wurde.
3.4.1 Bilanzierung des Eingriffs
Die Beurteilung des Bodens im Rahmen der Eingriffsbilanzierung erfolgt im Hinblick auf die im Bodenschutzgesetz definierten Funktionen. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind in Übereinstimmung mit § 2 BBodSchG insbesondere die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion sowie deren Empfindlichkeit hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen zu ermitteln. Aus Sicht von Landschaftspflege und Naturschutz sind insbesondere seltene und stark gefährdete Böden von besonderer Bedeutung. Für die biotische Lebensraum-funktion besitzen auch Boden mit besonderen Eigenschaften als Pflanzenstandort (naß, trocken, nährstoffarm) besonderen Wert.
Dazu zählen einerseits jene Standorte, die in der UVU (vgl. Anlage 10) aufgrund ihrer hohen Biotopentwicklungsfunktion als besonders schutzwürdig eingestuft und somit als empfindlich gegenüber Verlust bewertet wurden. Zum anderen wurden in der UVU auch Böden mit hohem natürlichem Ertragspotential als besonders schutzwürdig eingestuft.
Die Funktion als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und als Flächen-angebot für Nutzungen unterliegt nach Bodenschutzgesetz ebenfalls der Vorsorge, ist aber im Hinblick auf Beeinträchtigungen aus naturschutzfachlicher Sicht kein Betrach-tungsgegenstand. Neben den oben genannten Kriterien ist die Qualität des Naturgutes im Sinne der Ertragsfunktion oder als Ressource zu berücksichtigen, was zur allgemeinen
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
44 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Charakterisierung beiträgt, aber nicht später zur Erhöhung des Kompensationsumfanges führt.
Die Empfindlichkeit des Bodens betrifft insbesondere die Beseitigung des Bodenkörpers bzw. die Ausschaltung der Bodenfunktionen, vor allem durch Versiegelung. Dies kann im vorliegenden Vorhaben nur an den dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Flächen, somit nur an den Stationsflächen und deren dauerhaften Zufahrten, der Fall sein.
Bei zahlreichen Verfahren zur Eingriffsbilanzierung wird bei der Ermittlung der erforderli-chen Kompensation eines Eingriffs, auch aus Praktikabilitätsgründen, davon ausgegan-gen, dass der biotische Komplex als hochintegraler Ausdruck landschaftlicher Ökosyste-me natürlicherweise auch die abiotischen Wert- und Funktionselemente der anderen Schutzgüter am betroffenen Standort mit repräsentiert (Indikatorprinzip).
Das in Niedersachsen eingeführte Verfahren "Naturschutzfachliche Hinweise zur An-wendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" (1994, aktualisiert 2008), nach dem das vorliegende Vorhaben bewertet und bilanziert wird, geht dagegen explizit von einer additiven Bilanzierung des Bodens bei dauerhafter Inanspruchnahme aus. Zur Kompen-sation werden dazu feste Flächenverhältnisse festgelegt. Diese Verhältniszahlen sind nicht wissenschaftlich exakt hergeleitet, sondern "… stellen den Versuch dar, bei einem
Verzicht auf eine Einzelfallprüfung den Kompensationsumfang auf der Grundlage eines
pragmatischen angemessenen Mindeststandards zu bestimmen."
Für die Festlegung der Flächenverhältnisse wird dabei zwischen Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und Böden allgemeiner Bedeutung unterschieden. Nach den Bewertungshinweisen des Niedersächsischen Landkreistags (NLT) ("Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung beim Bau von Hoch- und Höchstspannungsleitungen und Erdkabeln", 2011) wird zudem unterschieden zwischen Eingriffsvorhaben, die zu ei-ner Oberflächenversiegelung führen, und durchlässigen Befestigungen (Teilversiegelung). Die Verhältnisse liegen dann zwischen 1:1 (Vollversiegelung von Böden besonderer Be-deutung) und 1:0,25 (Teilversiegelung von Böden allgemeiner Bedeutung).
Im Rahmen der UVU wurden darüber hinaus auch Böden mit einer besonderen Empfind-lichkeit gegenüber mechanischer Verdichtung, etwa beim Befahren mit zu schweren Rad-lasten, betrachtet. Eine hohe Empfindlichkeit wird insbesondere dort festgestellt, wo auf-grund geringer natürlicher Tragfähigkeit bzw. hoher natürlicher Bodenfeuchte die Gefahr einer Verdichtung besonders hoch, aber die Möglichkeit der Sanierung solcher Verdich-tungen eingeschränkt ist.
Böden mit einer besonderen Empfindlichkeit der Ertragsfunktion gegenüber mechani-schen Verdichtungen werden hier daher im Zuge der schutzgutspezifischen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen berücksichtigt (vgl. Kap. 4.3), gehen jedoch nicht in die Er-mittlung eines Kompensationsbedarfs ein. Diese Böden sind in den Plananlagen ebenfalls dargestellt.
Vom Bauvorhaben sind (s.u.) nur Böden mit Wert- und Funktionselementen von allgemei-ner Bedeutung betroffen, dies trifft nach der Auswertungskarte des LBEG (vgl. UVU) auch auf die Trassenabschnitte auf Niedermoor zu. Diese gehen daher nicht in die Ermittlung
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 45 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
des Kompensationsbedarfs ein, zumal diese meist der ackerbaulichen Nutzung unterlie-gen.
In Nordrhein-Westfalen wird bei der Ermittlung des Eingriffs in den Boden und der dafür
erforderlichen Kompensation, auch aus Praktikabilitätsgründen, davon ausgegangen,
dass der biotische Komplex als hochintegraler Ausdruck landschaftlicher Ökosysteme
natürlicherweise auch die abiotischen Wert- und Funktionselemente der anderen Schutz-
güter am betroffenen Standort mit repräsentiert (Indikatorprinzip).
Nach dem Indikatorprinzip beinhalten die Maßnahmen zur Kompensation der Beeinträch-
tigung der Lebensraumfunktion anhand einer Flächenaufwertung zugunsten von Vegetati-
on und Biotoptypen damit auch die Kompensation von Beeinträchtigungen der abiotischen
Standortfaktoren. Eine Extensivierung im Biotopbereich, wenn etwa eine bislang intensiv
genutzte Ackerfläche beispielsweise in Grünland umgewandelt wird, erhöht nicht nur den
Biotopwert, sondern führt zu einer Regenerierung geschädigter Bodenfunktionen. Unter
der Voraussetzung, dass die gewählten biotischen Kompensationsmaßnahmen auch ent-
sprechend geeignet sind, die Beeinträchtigungen von Wert- und Funktionselementen der
abiotischen Landschaftsfaktoren mit zu kompensieren (multifunktionale Maßnahmen),
ergibt sich für die Schutzgüter dann kein Bedarf nach zusätzlichen, also additiv nachzu-
weisenden Kompensationsmaßnahmen. Ein additiver Kompensationsbedarf ergibt sich
jedoch dann, wenn durch den Eingriff bei einem abiotischen Schutzgut Wert- und Funkti-
onselemente besonderer Bedeutung betroffen sind, die durch die multifunktionalen Maß-
nahmen der biotischen Faktoren nicht mehr mit kompensiert werden können.
Für den Abschnitt Nordrhein-Westfalen der Erdgasfernleitung NOWAL ist eine Inan-
spruchnahme von für das Schutzgut Boden wichtigen Bereichen mit Funktionen besonde-
rer Bedeutung nicht gegeben (vgl. dazu auch die Unterlage 10 UVU), vom Bauvorhaben
sind nur Standorte mit Wert- und Funktionselementen von allgemeiner Bedeutung betrof-
fen.
Die für den Abschnitt vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen erfüllen das Kriterium
der multifunktionalen Maßnahmen, da sie vor allem auf eine Nutzungsextensivierung und
(Wieder-)Herstellung extensiv zu pflegender Biotoptypen abzielen. Ein darüber hinausge-
hender Bedarf an Kompensationsmaßnahmen für das Schutzgut Boden ist nicht gegeben.
3.4.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Die Inanspruchnahme von Böden mit Funktionen besonderer Bedeutung trifft in diesem Trassenabschnitt somit nicht zu (vgl. UVU). Vom Bauvorhaben sind nur Böden mit Wert- und Funktionselementen von allgemeiner Bedeutung betroffen.
Absperrstationen an Pipelines müssen im Zuge der Eingriffsbilanz anders bewertet wer-den als die oberflächige Versiegelung durch eine Straße oder einen Hochbau. Den größ-ten Teil solcher Stationen nehmen unterirdische Rohrleitungen ein, die abschließend wie-der in einer Mächtigkeit von ca. 1 m übererdet werden. Lediglich die Bedienelemente der Armaturen treten tatsächlich oberirdisch in Erscheinung, sind von ihrer Größe her aber vernachlässigbar, ebenso der die Regeltechnik enthaltende Container. Die Bodenschicht
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
46 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
wird geschottert bzw. wassergebunden befestigt, ist jedoch belebt und weist alle grund-sätzlichen Bodenfunktionen (wie Regenwasserinfiltration, Verdunstung, Puffervermögen) auf. Auch die dauerhaften Zufahrten werden in wassergebundener Bauweise mit Schot-terrasen angelegt. Die Stationsfläche wird daher über ihre Gesamtfläche entsprechend den Konventionen des Bewertungsverfahrens insgesamt als teilversiegelt bilanziert.
Zu Details des Designs der dauerhaften Bauwerke siehe auch den Erläuterungsbericht (Teil A, Unterlage 1-4).
Für alle befestigten Flächen innerhalb des Planfeststellungsabschnitts in Niedersachsen ist somit das Kompensationsverhältnis von 1:0,25 (Teilversiegelung von Böden allgemei-ner Bedeutung) anzuwenden.
Die Gesamtfläche der dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen und der sich daraus ergebende Kompensationsbedarf berechnen sich wie folgt:
Tab. 15 Kompensationsbedarf durch den Eingriff in den Boden
Anlagenfläche/Zufahrt teilversiegelt
[in m²] Kompensationsverhältnis
erforderliche Ersatzfläche [in m²]
Station Lembruch (Ems-Hunte-Geest und Dümmer-Geestniederung)
608 0,25 152
PFA gesamt
608 152
Zusammengefasst ergibt sich für den Eingriff in den Boden ein Kompensationsflächenbe-darf von 152 m². Diese Fläche ist additiv zum Kompensationsflächenbedarf für „Eingriff in die Lebensraumfunktion“ zu kompensieren.
3.5 Eingriff in Waldflächen Bei der Querung von Waldflächen ist der Regelarbeitsstreifen 30 m breit und der Oberbo-
den wird nicht abgeschoben.
Grundsätzlich ist vorgesehen, bei der Rekultivierung des Arbeitsstreifens den gleichen
Biotoptyp wie vor dem Eingriff zu initialisieren. Bei der Querung von Gehölzstrukturen und
Wald ist jedoch zu beachten, dass ein Streifen von 2,5 m Abstand beiderseits der Lei-
tungsaußenkante (= 6,2 m oberhalb der Leitungsachse) von tiefwurzelnden Gehölzen frei
zu halten ist (Schutzmaßnahme für die Leitung). Im Wald gehen diese Flächen als Holz-
fläche faktisch verloren und müssen daher als Ersatzaufforstung an anderer Stelle nach-
gewiesen werden. Für diesen „baumleer“ zu haltenden Streifen von 6,2 m Breite wird
nach den forstrechtlichen Regelungen eine dauerhafte Waldumwandlung und für den rest-
lichen temporären Arbeitsstreifen (30 m – 6,2 m = 23,8 m) eine temporäre Waldumwand-
lung mit beantragt. Die detaillierten Darstellungen der dauerhaften und temporären Wald-
umwandlung befinden sich im Teil C, Unterlage 8.6.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 47 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
In Niedersachsen wird südlich der Bundesstraße B 51 bei Stemshorn eine kleine Waldflä-
che (Hybrid-Pappelwald) am Nordrand gequert. Der Kompensationsbedarf für die vorha-
bensbedingte temporäre und dauerhafte Waldumwandlung wird mit dem Ersatzverhältnis
1 : 1 ermittelt.
In Nordrhein-Westfalen sind vom Vorhaben keine Waldflächen betroffen.
Da nach der Leitungsverlegung der Arbeitsstreifen mit Ausnahme eines 6,2 m breiten
baumleer zu haltenden Streifens wieder aufgeforstet wird (= interne Kompensation), wird
diese „Rekultivierungsfläche“ vom Kompensationsbedarf für die temporäre Waldumwand-
lung abgezogen (Ersatzverhältnis 1:1) und es verbleibt ein Restbedarf, der zusammen mit
dem Kompensationsbedarf für die dauerhafte Waldumwandlung nicht am Eingriffsort son-
dern durch Ersatzaufforstung an einem anderen Standorten (= externe Kompensation)
gedeckt wird.
Bei den von temporärer Waldumwandlung betroffenen Grundflächen erfolgt zunächst eine
Wiederaufforstung (Rekultivierung im Verhältnis 1:1) innerhalb des Arbeitsstreifens (Breite
23,80 m).
Bei den von dauerhafter Waldumwandlung betroffenen Grundflächen innerhalb des Ar-
beitsstreifens entsteht stets ein externer Kompensationsbedarf, da aus Sicherheitsgrün-
den innerhalb des baumleer zu haltenden Schutzstreifens keine Wiederaufforstung mög-
lich ist.
Tab. 16 Bedarf an Erstaufforstungsflächen
Landkreis Forstamt
Waldumwandlung [m²] externer Kompensations-
bedarf [m²]
temporär (= Wiederauf-
forstung)
dauerhaft für dauerhafte Umwandlung
1 2 3 4 5
Diepholz Nienburg 1.855 485 485
Minden-Lübbecke 0 0 0
Gesamt 1.855 485 485
3.6 Betroffenheit von vorhandenen Kompensationsflächen anderer Vorhaben
Im gesamten Trassenverlauf der NOWAL sind innerhalb des geplanten Arbeitsstreifens
keine Flächen mit Kompensationsmaßnahmen anderer Vorhaben bekannt.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
48 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
3.7 Zusammenstellung des erforderlichen Gesamt-Kompensationsbedarfs
Die in den obigen Ausführungen dargestellte Bedarfsprüfung und -ermittlung des Kom-
pensationsumfangs für einzelne Schutzgüter und für den forstrechtlichen Waldverlust wir
in der folgenden Übersicht zusammengefasst.
Tab. 17 Übersicht Gesamt-Kompensationsumfang in Niedersachsen
Schutzgut/ betroffener Belang
Kompensations-bedarf
Flächenwert-Differenz
[Werteinheit]
Kompensations-bedarf
„Boden" [m²]
Ersatzauf-forstungs
flächen [m²]
Baum-ersatz Stück
Landkreis Diepholz (Querung ca. 25,14 km)
Eingriff in die Lebensraum-funktion (multifunktionale Kompensation) - Gewässer, Ufer, Moore, Feucht-
flächen - Grünland, Krautfluren - Siedlungsgrün + Sonstige - Gehölze/ Hecken - Wald - Acker (Voll-/Teil-Versiegelung
Station) - Eingrünung Station auf Acker
0 60 0
418 1.695
319
-1.215 Defizit 1.277
Faunistische Funktion bei Anwendung der Vermeidungs-/ Ver-minderungsmaßnahmen keine additive Kompensation erforderlich
Landschaftlicher Freiraum keine Sonderfunktionen erheblich/ nach-haltig betroffen, additive Kompensation nicht erforderlich
Boden additiver Bedarf 152
Wasser keine Sonderfunktionen erheblich/ nach-haltig betroffen, additive Kompensation nicht erforderlich
Klima/ Luft keine Sonderfunktionen erheblich/ nach-haltig betroffen, additive Kompensation nicht erforderlich
Landschaftsbild keine Sonderfunktionen erheblich/ nach-haltig betroffen, additive Kompensation nicht erforderlich
Temporäre und dauerhafte Waldumwandlung
485
Einzelbaumverlust 113
Summe Niedersachsen Defizit 1.277 152 485 113
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 49 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Tab. 18 Übersicht Gesamt-Kompensationsumfang in Nordrhein-Westfalen
Schutzgut/ betroffener Belang
Kompensations-bedarf
Flächenwert-Differenz
[Werteinheit]
Kompensations-bedarf
„Boden" [m²]
Ersatzauf-forstungs
flächen [m²]
Baum-ersatz Stück
Kreis Minden-Lübbecke (Querung ca. 1,64 km)
Eingriff in die Lebensraum-funktion (multifunktionale Kompensation) - Gewässer, Ufer, Moore, Feucht-
flächen - Grünland, Krautfluren - Siedlungsgrün + Sonstige - Gehölze/ Hecken - Wald - Acker (Voll-/Teil-Versiegelung
Messanlage) - Eingrünung Messanlage auf Acker
0 0 0
489 0
4.437
………-5.725 Überschuss -799
Faunistische Funktion bei Anwendung der Vermeidungs-/ Ver-minderungsmaßnahmen keine additive Kompensation erforderlich
Landschaftlicher Freiraum keine Sonderfunktionen erheblich/ nach-haltig betroffen, additive Kompensation nicht erforderlich
Boden keine Sonderfunktionen erheblich/ nach-haltig betroffen, additive Kompensation nicht erforderlich
Wasser keine Sonderfunktionen erheblich/ nach-haltig betroffen, additive Kompensation nicht erforderlich
Klima/ Luft keine Sonderfunktionen erheblich/ nach-haltig betroffen, additive Kompensation nicht erforderlich
Landschaftsbild keine Sonderfunktionen erheblich/ nach-haltig betroffen, additive Kompensation nicht erforderlich
Temporäre und dauerhafte Waldumwandlung
kein Wald betroffen 0
Einzelbaumverlust 0
Summe Nordrhein-Westfalen Überschuss 799 0 0 0
Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind nicht ver-
meidbare Beeinträchtigungen durch anlage- und baubedingte Wirkungen des Leitungs-
bauvorhabens zu erwarten, die in Niedersachsen zu einem Gesamt-Kompensationsbedarf
von 1.277 Werteinheiten und in Nordrhein-Westfalen durch geplante Begrünungsflächen
an der Messanlage zu einem Kompensationsüberschuss von 799 Werteinheiten führen
werden. Mit diesem Bedarfsumfang werden über die Neuschaffung von Biotoptypen auf
Ersatzflächen die Funktionsverluste von Wert-/ Funktionselementen allgemeiner Bedeu-
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
50 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
tung mit abgedeckt. Durch Eingriffe in Bodenfunktionen beim Bau der Station Lembruch
ergibt sich ein additiver Kompensationsbedarf von 152 m² in Niedersachsen.
Die Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Kli-
ma/ Luft, Landschaftsbild sowie auf die „faunistische Funktion“ und den „landschaftlichen
Freiraum“ hat in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen zu keiner Einstufung von „er-
heblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen“ geführt, so dass daraus kein additiver
Kompensationsbedarf abzuleiten ist.
Aus der forstrechtlichen Bilanzierung der temporären und dauerhaften Waldverluste ergibt
sich ein Forst-Ersatzflächenbedarf von ca. 485 m² in Niedersachsen. In Nordrhein-
Westfalen sind vom Vorhaben keine Waldflächen betroffen.
Durch die nicht vermeidbare Querung von Gehölzstrukturen ergibt sich aus der Einzel-
baumbilanzierung im Arbeitsstreifen ein Bedarf an nach zu pflanzenden Bäumen von
113 Stück in Niedersachsen.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 51 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
4 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Die einschlägigen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der Lan-
desnaturschutzgesetze verpflichten den Verursacher eines Eingriffs dazu, vermeidbare
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Des Weiteren ist der Ver-
ursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompen-
sieren (Ersatzmaßnahmen).
Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen
des Naturhaushalts wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht
wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. In sonstiger Weise kompensiert ist eine Beein-
trächtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in
gleichwertiger Weise im Naturraum ersetzt sind oder das Landschaftsbild landschaftsge-
recht neu gestaltet ist.
Primäres Ziel einer Planung muss es daher sein, Eingriffe in Natur und Landschaft über-
haupt zu vermeiden bzw. zu minimieren. Ist dies nicht bzw. nicht vollständig möglich, ist
die Beeinträchtigung durch Ausgleichsmaßnahmen soweit auszugleichen, bis die beein-
trächtigten Funktionen des Naturhaushalts wieder hergestellt sind. Zum vollständigen
Ausgleich eines Eingriffs kann darüber hinaus auch die Durchführung einer entsprechen-
den Ersatzmaßnahme erforderlich sein.
Grundsätzlich gilt, dass bei konsequenter Vermeidung bzw. Minimierung des Eingriffs
viele mögliche Beeinträchtigungen der Funktionen des Naturhaushalts bzw. des Land-
schaftsbildes gar nicht erst auftreten. Wird dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot
hingegen nicht in erforderlichem Maße Rechnung getragen, besteht die Gefahr erhebli-
cher Beeinträchtigungen.
Hier sollen zunächst die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen entlang der Trasse
beschrieben und die Darstellungen der Planunterlage erläutert werden. Für die verblei-
bende Eingriffsqualität werden dann die Wiederherstellungsmaßnahmen (Rekultivierung)
beschrieben, abschließend folgen die Maßnahmen zur Kompensation der nicht aus-
gleichbaren Beeinträchtigungen (Ersatzmaßnahmen) sowie im Falle der erfolglosen Su-
che nach geeigneten Flächen die Ermittlung von Ersatzgeld.
Die Formulierung von Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen, zur Minimierung un-
vermeidbarer Belastungen von Natur und Landschaft sowie zum Ausgleich oder Ersatz
gestörter Funktionen des Naturhaushalts oder der Landschaft basiert grundsätzlich auf
den Ergebnissen der vorangegangenen Umweltverträglichkeitsuntersuchung.
Der gesetzliche Rahmen schreibt vor, dass vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft zu unterlassen sind. Zunächst ist es also die landschaftspflegerische Auf-
gabe, Möglichkeiten zu erarbeiten, um die Schwere eines Eingriffs zu verringern. Das
Bauvorhaben ist räumlich, technisch-fachlich und baulich an die Erfordernisse des Natur-
haushaltes anzupassen. Erst im zweiten Schritt der Eingriffsbewältigung sind nach der
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
52 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Prüfung aller Vermeidungs- und Minimierungsmöglichkeiten die unvermeidbaren Beein-
trächtigungen des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes zu ermitteln und zu kompensie-
ren.
Das gesamte bisherige Planungsverfahren diente auch dazu, das Bauvorhaben in Hin-
blick auf die Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in Naturhaushalt und Land-
schaftsbild zu optimieren.
Die hier im folgenden Kapitel zu formulierenden Maßnahmen der Eingriffsvermeidung und
–minimierung sind somit während des gesamten bisherigen Planungsprozesses bereits in
Trassenführung und Bauplanung eingegangen und damit zum Teil auch schon die Grund-
lage für die im Kapitel 'Eingriffsbewertung' bilanzierte Leitungstrasse.
4.1 Ökologische Baubegleitung Während der Bauphase, beginnend mit Vorarbeiten und der Baufeldräumung bis zum
Abschluss der Rekultivierung, ist eine ökologische Baubegleitung vorgesehen. Entspre-
chend ausgebildetes Fachpersonal ist als ökologische Baubegleitung zu benennen und
der Bauleitung einzugliedern. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es, die Einhal-
tung der im Landschaftspflegerischen Begleitplan formulierten Aufgaben und Einschrän-
kungen (Arbeitsstreifen, Bauzeit) sicherzustellen sowie die Durchführung der beschriebe-
nen Maßnahmen (Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen) zu gewährleisten. Dies
betrifft neben den in den Planunterlagen konkreten Flächen zugewiesenen Maßnahmen
auch die nur im Erläuterungsbericht, dann für alle entsprechenden Biotopflächen bzw.
Böden formulierten Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Eine ökologische Baubegleitung stellt ebenfalls sicher, dass auch die in anderen Gutach-
ten für konkrete Flächen bzw. Biotope formulierten Maßnahmen bzw. Einschränkungen
umgesetzt werden.
4.2 Allgemeine und technische Maßnahmen Hier werden zunächst die Maßnahmen dargestellt, die im Verlauf des Planungsprozesses
bereits in die technische Vorhabensplanung Eingang gefunden haben und somit in der
Bauausführung bereits Vorhabensbestandteil sind.
Trassenführung
Grundsätzlich ist die Trassenführung von wesentlicher Bedeutung für die Vermeidung und
Minimierung von Eingriffen bei Vorhaben des Rohrleitungsbaus.
Primär erfolgte die Planung der Trassenführung aus technischer Sicht durch die Baulei-
tung und das Trassenengineering.
Die in mehreren Stufen durchgeführte umfangreiche Prüfung von Trassenalternativen
führte jedoch zu dem Ziel, die insgesamt konfliktärmste Trassenführung zu ermitteln. Zur
Eingriffsvermeidung wurde bei der Trassenfindung bereits im frühen Planungsstadium
versucht, ökologisch besonders sensible Bereiche weitgehend zu umgehen. An einzelnen
Zwangspunkten (Engstellen wie z. B. die erforderliche Querung von Infrastrukturen oder
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 53 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
auch großflächig im Trassenverlauf ausgewiesenen Schutzgebieten) ist die Tangierung
sensibler Bereiche jedoch nicht immer vermeidbar. Daraus resultierende unvermeidbare
Beeinträchtigungen müssen dann durch verschiedene, im Folgenden aufgeführte Maß-
nahmen minimiert werden.
Trassenbündelung
Bei der Wahl der Trassenführung wurde, wo immer möglich, die Bündelung (Parallelfüh-
rung) der geplanten Leitung mit anderen Infrastrukturbändern (vor allem bereits beste-
hende Rohrleitungen und Freileitungstrassen, aber auch bestehende Straßen) vorgese-
hen. Die Bündelung von Trassen ist nicht nur raumordnerische Vorgabe, damit lassen
sich auch ökologische Beeinträchtigungen vermeiden und minimieren, wenn eine gegen-
seitige Überlagerung eingetragener Schutzstreifen bzw. die Verlegung in Bauverbotszo-
nen vorhandener Straßen möglich ist oder bereits vorhandene Zäsuren zur Baudurchfüh-
rung genutzt werden können.
Beschränkung der Arbeitsstreifenbreite
Bei der Bemessung des Arbeitsstreifens, der für den Bau von Rohrleitungen erforderlich
ist, sind diverse Richtlinien insbesondere Vorschriften zum Arbeitsschutz zu beachten.
Daraus resultiert auch der erforderliche Regelarbeitsstreifen von 36 m Breite.
Eine effektive Möglichkeit zur Geringhaltung des Eingriffs in einzelne Biotoptypen bzw.
Strukturen ist jedoch die Reduzierung der Arbeitsstreifenbreite bei offener Bauweise. Auf
kurzen Abschnitten kann der Arbeitsstreifen in begründeten Fällen, etwa in Wald oder
besonders sensiblen Bereichen, zur Eingriffsminimierung eingeschränkt werden. Auch bei
der Kreuzung mit linearen Strukturen, etwa Hecken, kann der Arbeitsstreifen einge-
schränkt werden.
Die Einschränkung des Arbeitsstreifens wurde über den gesamten Trassenverlauf in je-
dem Einzelfall geprüft und festgelegt. Der Arbeitsstreifen mit den jeweils geplanten Ein-
schränkungen ist in der Planunterlage ersichtlich. Er ist in dieser Form auch in die Ein-
griffsbilanz eingegangen.
Zu berücksichtigen und abzuwägen ist in jedem Einzelfall, dass angrenzend an einen ein-
geengten Arbeitsstreifenabschnitt fallweise mehr Baustellenfläche, z. B. für die örtlich ver-
setzte Lagerung des Aushubs, erforderlich ist. Versetzte Lagerung des Aushubs macht
zudem häufig einen Zwischentransport mit LKW erforderlich. Insgesamt bedeutet eine
Einschränkung des Arbeitsstreifens einen technischen Zusatzaufwand, aus dem eine in-
tensivere Beanspruchung der verbleibenden Baustellenfläche z. B. in Bezug auf den Bo-
den resultiert, sowie teilweise auch eine Verlängerung der erforderlichen Bauzeit.
Geschlossene Bauverfahren
Regelbauverfahren für Rohrfernleitungen in freier Flur ist die offene Bauweise im Pipeline-
verfahren (zur Beschreibung der Bauverfahren vgl. den technischen Erläuterungsbericht,
Teil A, Unterlage 1 – 4). Durch geschlossene Bauverfahren lassen sich Eingriffe vermei-
den, z. B. bei der Querung von Alleen können Altbaumbestände erhalten bleiben. Durch
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
54 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Unterbohrung bzw. Unterpressung bleiben der Boden oberhalb der Rohrleitung und die
Biotopstrukturen unbeeinträchtigt.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass vor und nach der Press- bzw. Bohrstrecke ein erhöh-
ter Flächenbedarf für die Press- und Empfangsgruben, Lagerflächen, Baustelleneinrich-
tung, Überfahrten usw. entsteht. Der Zeitbedarf für die geschlossene Verlegung ist gegen-
über der offenen Verlegung höher. Fallweise kann es auch bei der geschlossenen Verle-
gung zu (andersartigen) Eingriffen kommen, etwa wenn für die Gruben Wasserhaltung
erforderlich wird.
Der Einsatz des geschlossenen Bauverfahrens wurde über den gesamten Trassenverlauf
in jedem Einzelfall geprüft und festgelegt. Die erforderlichen Arbeitsflächen an den End-
gruben mit den fallweise erforderlichen Ausweitungen sind in der Planunterlage ersicht-
lich. Sie sind in dieser Form auch in die Eingriffsbilanz eingegangen.
Trassenrekultivierung
Unmittelbar nach Beendigung der Bauarbeiten an der Rohrleitung wird der Arbeitsstreifen
rekultiviert. Der Rohrgraben wird mit dem jeweiligen, seitlich auf Miete gelagerten Boden-
aushub wieder verfüllt, danach werden die Verdichtungen im Arbeitsstreifen beseitigt. An-
schließend wird auf dem Arbeitsstreifen der Oberboden wieder aufgebracht und ebenfalls
gelockert. Somit ist auch das ursprüngliche Geländerelief wiederhergestellt. Landwirt-
schaftliche Flächen stehen damit wieder zur Nutzung bereit.
In diesem Zusammenhang kommt der sachgerechten Durchführung der Rekultivierungs-
maßnahmen vor allem der landwirtschaftlichen Flächen eine besondere Bedeutung zu. In
Fällen, in denen die Rekultivierung nicht fachgerecht erfolgte, läge nicht nur ein Verstoß
gegen das naturschutzfachliche Vermeidungsgebot vor, sondern es müsste auch davon
ausgegangen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Bodens und seiner Nutz-
barkeit hervorgerufen bzw. verbleiben würden.
Die Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Eingriffe hängt ab von der zeitlichen Wiederherstell-
barkeit der betroffenen Funktionen bzw. Biotope (in der Regel werden als Konvention 25 -
30 Jahre Entwicklungszeit zugebilligt) und von der standörtlichen Wiederherstellbarkeit.
Beim Bau unterirdischer Leitungen erfolgt die Inanspruchnahme von Flächen überwie-
gend nur temporär. Daher ist hier zunächst anzustreben, die beanspruchten Biotoptypen
auf den Eingriffsflächen selbst wieder herzustellen.
Landwirtschaftliche Flächen sind i. d. R. kurzfristig wieder herstellbar, ohne dass dauer-
hafte Biotopbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Unter diesem Aspekt ist die Rekultivie-
rung landwirtschaftlicher Flächen und anderer zeitnah wieder herstellbarer Biotoptypen
bereits als Ausgleich bzw. Ausgleichsmaßnahme zu zählen.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 55 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
4.3 Schutzgutspezifische Vermeidungs- und Minimierungs-maßnahmen
Nachfolgend sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffes bezogen
auf die Schutzgüter aufgeführt. Es handelt sich dabei um die möglichst umfassende Liste
von Maßnahmen, aus der für den jeweiligen Einzelfall situationsbedingt Einzelmaßnah-
men ausgewählt wurden.
Daher sind diese Maßnahmen an dieser Stelle ausführlich beschrieben und erforderli-
chenfalls konkrete Größen, Maßzahlen und dergleichen angegeben. In der Planunterlage
12.2 sind die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen dann nur noch mittels eines Plan-
symbols angegeben aufgeführt.
Bei den hier dargestellten Maßnahmen sind verschiedene, im Maßnahmenblatt dann je-
weils erläuterte Maßnahmentypen vereint: Neben generell auf allen Flächen, auch ohne
Plansymbol in der Anlage, über die gesamte Trasse bzw. generell gegenüber allen ent-
sprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen geltenden Maßnahmen sind andere in Pla-
nunterlage 12.2 jeweils flächengenau eingetragen.
4.3.1 Schutzgut Pflanzen/ Biotope
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Pflanzen/ Biotope
Maßnahme Nr.
P1
Maßnahme
Einzelbaumschutz
Konflikt
Wertvoller und zu erhaltender Einzelbaumbestand innerhalb des eingetragen Arbeitsstreifens und in unmittelbarem Anschluss an den Arbeitsstreifen
Maßnahmenbeschreibung
In Einzelfällen und bei technischer Umsetzbarkeit ist der Erhalt sowie der Schutz von Einzelbäu-men im und am Rande des Arbeitsstreifens vorgesehen, wobei einschlägige Richtlinien (DIN 18920 Sicherung von Bäumen und ggf. RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) Anwendung findet. Im Wurzelbereich von zu erhaltenden Bäumen dürfen keine Baumaschinen eingesetzt oder abge-stellt, keine Baumaterialien gelagert und keine Bodenanschüttungen oder -abgrabungen durchge-führt werden. Aus diesen Gründen wird der Arbeitsstreifen außerhalb des Traufbereiches von Gehölzen und Bäumen angelegt. Es ist ein Stammschutz gegen Beschädigungen der Rinde am Stamm und Wurzelhals anzulegen. Tiefhängende Äste werden hochgebunden oder fallweise gemäß ökologischer Baubegleitung aufgeastet. Bei Verdichtungen im Wurzelraum ist die betroffene Fläche ca. 5 cm tief aufzulockern. Freigelegte Wurzeln, die in den Rohrgraben hineinreichen, sind ggf. mit einem Wurzelvorhang ab-zudecken und feucht zu halten.
Lage der Maßnahme
Die Lage der zu schützenden Gehölze im Bereich des Arbeitsstreifens ist in Planunterlage 12.2 jeweils punktgenau eingetragen.
Zudem gilt der Schutz generell gegenüber Bäumen unmittelbar am Rand (außerhalb) des Arbeits-streifens, auch ohne entsprechende Eintragung in der Karte
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme vollständig vermieden.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
56 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Pflanzen/ Biotope
Maßnahme Nr.
P2
Maßnahme
Schutzmaßnahmen Wasservegetation
Konflikt
Beeinträchtigung der Wasservegetation • unterhalb offener Querungen von Fließgewässern oder bei Vorkommen von seltenen
submersen oder flutenden Wasserpflanzenbeständen • durch Einleitungen von Grundwasser in Fließgewässer während der Maßnahmen zur
Grundwasserhaltung, • durch Entnahme und Einleitung von Wasser zur Durchführung der Druckproben
Maßnahmenbeschreibung
Die Begleitung der Maßnahme durch eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich.
Da bei offenen Gewässerquerungen Sedimente aufgewirbelt und eingetragen werden, kann es zur Verschlämmung und Veränderung der Sedimentstrukturen kommen. Der Einbau von Strohballenfiltern unterhalb des Eingriffsortes bei kleineren Fließgewässern mit geringer Abflussmenge kann diese Beeinträchtigungen weitgehend verhindern. Wertvolle Vegeta-tionsbestände sind zudem aus dem Querungsbereich oder im Bereich einer Überfahrt vor Baube-ginn zu entfernen und oberhalb der Querungsstelle einzubringen. Weitere spezielle Maßnahmen für das Schutzgut Wasser, die auch dem Erhalt der Vegetations-bestände dienen, sind wie folgt vorgesehen: W1: Reduzierung/ Aufteilung der Einleitmengen zur Reduzierung der hydraulischen Belastung W3: Einsatz von Klär- und Absetzbecken vor Grundwassereinleitungen zum Schutz der hydrauli-schen Belastung der Fließgewässer insbesondere bei Vorkommen FFH-relevanter Pflanzenge-sellschaften und –arten. Eine Verwirbelung von Sedimenten und der Eintrag von Schwebstoffen werden vermieden. Hier sind keine zusätzlichen Strohballenfilter notwendig. Bei Wasserentnahmen aus naturnahen Gewässern für die Druckprobe sind Filtersysteme an den technischen Einrichtungen der Ansaugstellen (Saugköpfe mit Schutzeinrichtungen) anzubringen, um die Vegetationsbestände im Einwirkbereich zu schonen.
Lage der Maßnahme
Die Lage der entsprechenden Bereiche ist in Planunterlage 12.2 jeweils eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme weitgehend minimiert. Die aquatischen Vegetationsbestän-de werden geschont.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 57 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Pflanzen/ Biotope
Maßnahme Nr.
P3
Maßnahme
Allgemeiner Biotopschutz
Konflikt
wertvoller und vor Beeinträchtigungen zu schützender Biotopbestand in unmittelbarem Anschluss an den Arbeitsstreifen
Maßnahmenbeschreibung
An die Baustelle angrenzenden Gehölze (Hecken, Baumreihen, Feldgehölze) werden durch Baumschutzmaßnahmen nach Vorgabe einschlägiger Richtlinien (DIN 18920 Sicherung von Bäu-men, RAS-LP4, ZTV-Baumpflege) geschützt. Hierzu zählen auch allgemeine Schutzmaßnahmen des Wurzelbereichs bei Befahrungen oder Anschnitt der Wurzeln. Baustelleneinrichtungsflächen dürfen nicht in empfindlichen Biotopflächen liegen.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme vollständig vermieden.
Vermeidungs- und Verminderungs-maßnahmen
Schutzgut Pflanzen/ Biotope
Maßnahme Nr.
P4
Maßnahme
Einengung des Arbeitsstreifens
Konflikt
Mögliche Gefährdungen von wertvollen Vegetationsbeständen, Lebensräumen oder Schutzgebie-ten randlich des Baufeldes
Maßnahmenbeschreibung
Geringhaltung des Eingriffs in Biotopstrukturen durch Reduzieren der Arbeitsstreifenbreiten bei offener Bauweise in Wald oder mehreren ökologisch wertvollen und sensiblen Abschnitten (z. B. im Bereich der Querung von Hecken, Baumreihen oder wertvollen Gewässern).
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte, siehe Darstellung des eingeengten Arbeitsstreifens
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme minimiert oder vermieden, die verbleibenden Auswirkun-gen gehen in die Eingriffsbilanzierung ein.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
58 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
4.3.2 Schutzgut Tiere
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Tiere
Maßnahme Nr.
T1
Maßnahme
Schutzmaßnahmen für aquatische Orga-nismen
Konflikt
Mögliche Gefährdungen von Individuen
Störung oder Tötung von Tierarten aufgrund von baulichen Eingriffen in Gewässer im Rahmen von Gewässerquerungen
Maßnahmenbeschreibung
Zum Schutz vor Verschlämmung von Lebensräumen und Entwicklungshabitaten insbesondere von Fischen (Schutzmaßnahme T1A für gefährdete Fische Anhang II FFH-RL) und Libellen (Schutzmaßnahme T1B für gefährdete Libellen Anhang II FFH-RL) sind bei Baumaßnahmen zur Querung der Gewässer u. a. Strohfilter unterhalb der Querungsstelle einzubringen. Bei Vorkom-men von FFH-relevanten oder gefährdeten Arten ist im Querungsbereich ein Abfischen (Elek-trobefischung) bzw. Absammeln von Entwicklungsstadien und Adulten und nachfolgendes Um-setzen an geeigneter Stelle im Oberlauf vorgesehen. Auch Wasserpflanzenbestände sind an den Querungsstellen vorsichtig zu entfernen und innerhalb des Grabensystems umzusetzen.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Schutzmaßnahmen für aquatische Organismen ist in Planunterlage 12.2 jeweils flächengenau eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Die Konflikte werden durch die Maßnahme vollständig vermieden.
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Tiere
Maßnahme Nr.
T2
Maßnahme
Schutzmaßnahmen für gefährdete Libellen
gemäß Anhang II FFH-RL
Konflikt
Mögliche Gefährdungen von Individuen
Störung oder Tötung von Tieren im Rahmen von Einleitungen aus der Wasserhaltung in das Ge-wässernetz
Maßnahmenbeschreibung
Zum Schutz vor einer Veränderung der Gewässer-Parameter (pH-Wert, Chemismus) von Lebens-räumen und Entwicklungshabitaten insbesondere der Helm-Azurjungfer (Libellenart gemäß An-hang II FFH-RL) sind Einleitungen von Eisenocker-Ausfällungen grundsätzlich zu unterbinden.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Schutzmaßnahmen für gefährdete Libellen gemäß Anhang II FFH-RL ist in Planun-terlage 12.2 jeweils flächengenau eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Die Konflikte werden durch die Maßnahme vollständig vermieden.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 59 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Tiere
Maßnahme Nr.
T3
Maßnahme
Bauvorbereitende Maßnahmen und Bau-
zeitenregelungen für Vogelarten
Konflikt
Mögliche Gefährdungen von Individuen
Störung oder Tötung von Tieren im Rahmen von baulichen Eingriffen im Offenlandbereich.
Maßnahmenbeschreibung
Für gefährdete und/oder streng geschützte Vogelarten sind zur Vermeidung von Individuenver-lusten und Störungen folgende Bauzeitenregelungen erforderlich: T3 A: Frühzeitige Vorbereitungen des Arbeitsstreifens im Offenland für Beginn der Brutzeit der folgenden Offenlandarten (Abschieben Oberboden, Baubeginn vor Einsetzen der Brutperiode) � Brutzeiten: Kiebitz (März bis Juni), Feldlerche (März bis Juli), Rebhuhn (April bis Juni), Wachtel (Mai bis August) T3 B : Baubeginn vor oder außerhalb der Brut- und Aufzuchtphase von Baumfalke (Brutperiode Mai bis August) und Turmfalke (April bis Juli) T3 C: Bauzeitenregelung (keine Baumaßnahmen ab März, Baubeginn nach Ernte der Feldfrüch-te) für die Arten Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche, Wachtel (Brutperiode siehe oben); Erntezeitpunkt je nach Feldfrucht und Witterung ca. zwischen Juni und August Bezüglich der bauvorbereitenden Maßnahmen (T3 A und B) sind für bestimmte Vogelarten Bau-feldräumungen vorgesehen, die insbesondere im Winterhalbjahr, spätestens bis kurz vor Beginn der Brut- und Aufzuchtzeiten durchzuführen sind, d. h. überwiegend nicht in der Zeit von Anfang April bis Ende Juli. Durch das frühzeitige Entfernen der Habitatstrukturen können die Vogelarten nicht im Bereich des Arbeitsstreifens brüten, so dass ein Verlust von Nestern, Eiern und Jungvö-geln vermieden werden kann. Die betreffenden Arten sind in der Lage, Ausweichhabitate für eine Brutsaison im direkten Umfeld zu finden, da sie nicht an seltene Biotopstrukturen gebunden sind. Falls die zeitlichen Vorgaben der Baufeldräumung nicht eingehalten werden können, sind bei einem aktuellen Vorkommen einer Art im Bereich der Trassenführung Bauzeitenbeschränkungen während der Brut- und Aufzuchtphase anzuwenden. Zum Schutz stark gefährdeter Arten bzw. Arten, bei denen eine große lokale Population vom Bauvorhaben betroffen ist, ist ein Ausschluss von Bauarbeiten (T3 C) während der artspezifi-schen Balz-, Brut- und Aufzuchtphasen vorgesehen.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Bauvorbereitenden Maßnahmen und Bauzeitenregelungen für Vogelarten ist in Pla-nunterlage 12.2 jeweils flächengenau eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Die Konflikte werden durch die Maßnahme vollständig vermieden.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
60 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Tiere
Maßnahme Nr.
T4
Maßnahme
Schutzmaßnahmen Amphibien
Konflikt
Baubedingte, temporäre Zerschneidung von Amphibienlebensräumen und Wanderstrecken: Insbesondere bei Bauarbeiten während der konzentrierten Amphibienwanderperiode (je nach Wit-terung Ende Februar bis Ende April) können temporäre Beeinträchtigungen der Amphibienfauna durch Zerschneidung und mögliche Behinderung von Wanderbewegungen zwischen Teillebens-räumen (z. B. Winterhabitat und Laichgewässer) auftreten. Nicht streng an Laichgewässer gebun-dene Arten können zudem bis zum Einsetzen der Winterruhe über den Arbeitsstreifen wandern. Dabei kann es insbesondere zu Tierverlusten in der Phase des geöffneten Leitungsgrabens kom-men, da die Tiere auf Grund der steilen Grabenwände diesen nicht mehr selbstständig verlassen können.
Maßnahmenbeschreibung
In Abschnitten mit nachgewiesenen und potenziellen Vorkommen von Amphibien in der Nähe des Arbeitsstreifens sowie möglichen Wanderbewegungen sind beidseitig des Arbeitsstreifens Schutzzäune vorgesehen, um einen Individuenverlust, aber auch Trenn- und Barrierewirkungen während des geöffneten Rohrgrabens zu vermeiden. So sind während der Hauptwanderzeit im Frühjahr Fangeimer in geeigneten Abständen einzugraben, täglich in den Morgenstunden zu kon-trollieren und Individuen auf der gegenüberliegenden Seite des Arbeitsstreifens auszusetzen. Bei Tangierung oder Querung eines Laichgewässers oder Wasserlebensraumes (z. B. Gräben) ist der Arbeitsstreifen vor Beginn der Baumaßnahmen auf Laich und Individuen zu überprüfen, diese ggf. abzusammeln und in einiger Entfernung an geeigneter Stelle wieder in das Gewässer einzu-setzen. Die betroffenen Gewässer sind während der gesamten Bauphase durch einen Amphibi-enschutzzaun von dem Arbeitsstreifen zu trennen, um ein Einwandern in die Baustelle zu verhin-dern.
Lage der Maßnahme
Die Lage der entsprechenden Abschnitte ist in Planunterlage 12.2 jeweils flächengenau eingetra-gen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme minimiert oder behoben: Der Verlust von Individuen wird weitgehend vermieden und der Effekt der temporären Zerschneidung überbrückt.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 61 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
4.3.3 Schutzgut Boden
Grundsätzlich geht der Boden und die durch ihn getragenen Funktionen gemäß dem
BBodSchG im Verlauf des Baues einer unterirdischen Pipeline, abgesehen von den klei-
nen Flächen für Stationen, nicht verloren. Andererseits besteht bei nicht bodengerechter
Durchführung der Bauarbeiten die Gefahr einer erheblichen, aber vermeidbaren Beein-
trächtigung dieser Funktionen, insbesondere als Standort für die land- und forstwirtschaft-
liche Nutzung, aber auch der natürlichen Funktionen. Da aber andererseits ein Ersatz für
erheblich oder dauerhaft beeinträchtigte Bodenfunktionen im fachlichen Sinne kaum mög-
lich ist - die Ermittlung einer Kompensation für erheblich oder dauerhaft beeinträchtigte
Bodenfunktionen erfolgt nur über die Konventionen des jeweiligen Bewertungsverfahrens
- kommt einer die Bodenfunktionen möglichst wenig beeinträchtigenden Bauweise, die im
Folgenden in ihren Eckpunkten beschrieben werden soll, sowie den Ausgleichsmaßnah-
men eine gesteigerte Bedeutung zu.
Grundsätzlich gelten die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen für die gesamte Ein-
griffsfläche (alle temporären Baustellenflächen einschließlich der Zufahrten) jeweils ent-
sprechend der tatsächlich eingetretenen Belastungen auf der Fläche (vgl. auch Unterla-
ge 10 - UVU). Dabei müssen die Maßnahmen jeweils anlassbezogen angewandt werden,
da einerseits die in den Planunterlagen dargestellten Empfindlichkeiten aus relativ klein-
maßstäbigen Kartenwerken ermittelt wurden und daher vor Ort zu überprüfen sind, ande-
rerseits weitere die Maßnahmen bedingenden Faktoren wie die jeweiligen Bodenfeuchte-
verhältnisse nicht vorhergesagt werden können.
Vermeidungs- und Verminderungs-maßnahmen
Schutzgut Boden
Maßnahme Nr.
B1
Maßnahme
Allgemeiner Bodenschutz
Konflikt
Inanspruchnahme von Boden als temporäre Baustellenfläche
Maßnahmenbeschreibung
Grundsätzliches
• Bodenarbeiten werden durchgeführt unter Beachtung der einschlägigen Richtlinien (insbeson-dere BBodSchV, DIN 18300 Erdarbeiten, DIN 18915 Bodenarbeiten, DIN 19731 Verwertung von Bodenmaterial).
• Eingesetzte Maschinen entsprechen dem Stand der Technik, so dass die Gefahr für den Bo-den (z. B. durch Schmier- oder Kraftstoffeintrag) reduziert ist.
• Eingebrachte Befestigungen von Baustraßen und Baustellenflächen sind grundsätzlich tem-porär. Fremdmaterialien werden auf Textilvliese aufgebracht und vollständig wieder entfernt.
• Geomorphologische Besonderheiten werden nach Möglichkeit umgangen, ansonsten werden erkennbare Reliefstrukturen wieder hergestellt.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
62 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Oberbodenabtrag
Generell wird immer nur der zum Bau notwendige Flächenbedarf (Arbeitsstreifen, vgl. Planunter-lage) beansprucht.
Sofern bei offener Bauweise die Leitung nicht innerhalb bereits versiegelter Flächen verlegt wird, wird im Offenland der humose Oberboden im Vorfeld der weiteren Bauarbeiten bis auf den mine-ralischen Unterboden abgetragen und seitlich der Baustelle auf einer Miete fachgerecht gelagert.
Der Oberboden wird in seiner tatsächlichen Mächtigkeit abgeschoben (auf Ackerflächen i. d. R. in einer Mächtigkeit von ca. 30 - 40 cm (Pflugsohle), auf Flächen unter anderer Nutzung nur in der tatsächlich vorhandenen, ggf. geringeren Mächtigkeit.
Beim Oberbodenabtrag ist die Umlagerungseignung in Abhängigkeit vom Feuchtegehalt des Bo-dens (DIN 19731) zu beachten.
Bei der Inanspruchnahme von Moorböden (Niedermoor) wird der Torfkörper (Oberboden) in sei-ner tatsächlich vorhandenen, ggf. erheblich größeren Mächtigkeit bis auf den mineralischen Un-tergrund abgeschoben. Dies muss in der Örtlichkeit jeweils nach dem vorgefundenen Befund festgelegt werden. Der Fahrstreifen wird dann auf dem mineralischen Unterboden eingerichtet.
Befahren der Baustellenfläche
Der vom Oberboden beräumte Arbeitsstreifen dient für die weiteren Arbeitsschritte als Bau- und Fahrstreifen. Das Befahren auch mit schweren Maschinen und Geräten ist dabei insbesondere für die Arbeitsschritte Rohrausfuhr, das Verschweißen der Rohrstränge, den Grabenaushub, das Absenken der Rohre und die Wiederverfüllung des Grabens unumgänglich erforderlich.
Bei der Baudurchführung werden daher bevorzugt Geräte mit breiten Kettenlaufwerken zur Ver-ringerung des Bodendrucks eingesetzt.
Das Befahren mit Radfahrzeugen einerseits und das Befahren bei ungeeignetem, weil zu feuch-tem Bodenzustand andererseits, führen, je nach Bodenart zu erheblichen und tiefreichenden Ver-dichtungen des Unterbodens. Besonders empfindlich sind hierbei Nass- und Moorböden sowie ton- und schluffreiche Böden. Bei nassem Boden führt das Befahren sogar mit Kettenfahrzeugen zu Verdichtungen und Verschmieren des Bodens.
Grundsätzlich ist daher das Befahren bei zu feuchtem Boden zu vermeiden, ggf. ist der Baube-trieb einzustellen. Dennoch durchzuführende weil unaufschiebbare Arbeitsschritte werden dann jedoch zu den beschriebenen erheblichen und tiefreichenden Verdichtungen des Unterbodens führen. Eine Sanierung dieser Schäden ist meist noch möglich, erfordert jedoch verstärkte An-strengungen bei der anschließenden Lockerung.
Eine besondere Sorgfalt hinsichtlich der Vermeidung von Unterbodenverdichtungen ist auf Tras-senabschnitten über grundwassernahen verdichtungsempfindlichen Böden erforderlich.
Baggermatratzen und Baustraßen
Aufgrund des sensiblen Bodengefüges besonders verdichtungsempfindlicher Böden sind beim Bau der Leitung großflächig entsprechende Bodenschutzmaßnahmen vorzusehen.
Bei der Inanspruchnahme von Moorböden (Niedermoor) wird der Torfkörper (Oberboden) in sei-ner tatsächlich vorhandenen Mächtigkeit bis auf den mineralischen Untergrund abgeschoben. Dies muss in der Örtlichkeit jeweils nach dem vorgefundenen Befund festgelegt werden.
Der Torf wird seitlich fachgerecht auf Miete gelagert. Bei trockener Witterung wird die Torfmiete mittels Berieselung (flächige Beregnung oder mittels Bewässerungsschlauch) mit Wasser vor dem Austrocknen geschützt.
Der Fahrstreifen wird dann auf dem mineralischen Unterboden eingerichtet.
Sollte sich auch der Unterboden als nicht tragfähig erweisen oder der Torfkörper so starkmächtig sein, dass nicht der gesamte Torfkörper abgeschoben werden kann, werden die o. a. Maßnah-
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 63 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
men nicht ausreichen, eine erhebliche Beeinträchtigung des Moorbodens zu vermeiden, insbe-sondere bei nicht durch ackerbauliche Nutzung vorbelasteten Flächen. In diesen Fällen sind zum Schutz des Moorbodens weitergehende Maßnahmen (vgl. B3) vorzusehen.
Ausheben des Rohrgrabens
der Rohrgraben wird erst nach dem Verschweißen des Rohrstrangs, unmittelbar vor seinem Ab-senken, ausgehoben. Der mineralische Unterboden aus dem Grabenaushub wird getrennt vom humosen Oberboden seitlich auf der anderen Seite des Arbeitsstreifens gelagert. Eine Durchmi-schung beider Mieten ist somit nicht möglich. Der Boden wird auf Mieten fachgerecht gelagert. Eine Durchmischung der Mieten mit Fremdmaterialen wird vermieden.
Beim Rohrgrabenaushub im Wald wird darauf geachtet, dass der Bodenabtrag schichtweise er-folgt. So wird sichergestellt, dass die humusreichen Schichten wieder in den oberen Bereich des Rohrgrabens eingebaut werden.
Besonderes Vorgehen bei deutlich geschichteten Bodenprofilen
Bei der Trassierung über Böden mit Profilen aus mehreren, sich in der Bodenart deutlich unter-scheidenden Schichten muss der Aushub horizontgetreu ausgehoben, auf räumlich getrennten Mieten gelagert und lagerichtig wieder eingebaut werden. Dazu ist der Baufortschritt kontinuierlich von der ökologischen Baubegleitung zu überwachen.
Standorte mit solchen Mehrschichtprofilen können bei allen Bodentypen auftreten, u.U. ohne daß dies aus der Bodenkarte ersichtlich ist. Dabei handelt es sich nicht nur um besonders gekenn-zeichnete seltene Böden, wie z. B. Moorböden, auch weitverbreitete Bodentypen unter intensiver landwirtschaftlicher Nutzung können einen (nahezu) steinfreien B-Horizont über stärker steinhalti-gem C-Untergrund (z. B. Auenlehm über Kies) aufweisen, aber auch andere deutlich geschichtete Profile (z. B. Lehm über Sand). Insbesondere bei intensiver landwirtschaftlicher (ackerbaulicher) Nutzung kommt dem steinarmen, feinmaterialreichen B-Horizont eine essentielle Funktion für die Ertragsfähigkeit des Standortes zu, er dient insbesondere als Wasser- und Nährstoffspeicher. Steine im B-Horizont verringern diesen Speicher; beim Anbau von Hackfrüchten oder Sonderkul-turen führen sie zudem zu Beschädigungen der Früchte und der Erntegeräte.
Es ist daher darauf zu achten, dass steinfreier B-Horizont und steinhaltiger C-Horizont im Graben-bereich ohne Vermischung mit größter Sorgfalt getrennt ausgehoben und getrennt gelagert wer-den, um einen anschließenden horizontgetreuen Wiedereinbau zu ermöglichen und einen Eintrag von Steinen in ursprünglich steinfreie oder -arme Bodenschichten zu vermeiden. Gegebenenfalls sind zwei ohne Durchmischungsbereich getrennte Unterbodenmieten anzulegen.
Dieses sorgfältige Vorgehen ist auch dann erforderlich, wenn die natürlicherweise steinfreie Schicht z. B. nur wenige Dezimeter Mächtigkeit aufweist.
Insbesondere beim nachfolgenden Einsatz eines Padders (s.u.) ist sorgfältig und steinfrei zu ar-beiten, um eine Vermischung steinfreien Bodens mit Steinen zu vermeiden. Paddergut ist daher erforderlichenfalls sofort aufzunehmen und abzufahren.
Sofern unter dem humosen Oberboden ein steinfreier B-Horizont vorhanden war, ist dieser unbe-dingt zu erhalten oder wieder herzustellen, erforderlichenfalls unter Einsatz entsprechender Sa-nierungsgeräte.
Wiederverfüllung des Rohrgrabens
Unmittelbar nach dem Absenken des Rohrstranges wird der Rohrgraben wieder verfüllt. Grund-sätzlich wird dazu das autochthone Aushubmaterial verwendet, das Einsanden der Rohrleitung wird nur in Ausnahmefällen angewandt, wenn das Aushubmaterial nicht für den Einbau geeignet ist.
Allerdings dürfen keine größeren Steine in unmittelbaren Kontakt mit der Rohrleitung kommen, da diese bei der anschließenden Verdichtung die Isolierung beschädigen können. Bei stein- oder
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
64 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
kieshaltigem Aushub kommt daher ein Padder, eine selbstfahrende Siebmaschine, zum Einsatz. Der Padder siebt geeignetes Feinmaterial aus der Aushubmiete aus und verfüllt damit den Rohr-graben um das Rohr. Die Steine verbleiben auf der Miete.
Bei der anschließenden Restverfüllung des Grabens mit diesem Aushub ist damit zwar eine rela-tive Erhöhung des Steinanteils im Rohrgrabenbereich oberhalb des Rohres verbunden, grund-sätzlich können die ausgepadderten Steine jedoch nach der Umhüllung des Rohres mit in den Rohrgraben verfüllt werden. Dabei bestehen jedoch folgende Einschränkungen:
• ist bei Böden mit einem steinfreien oder steinarmen B-Horizont mit der Ummantelung des Rohres bereits die Unterkante des steinfreien B-Horizonts erreicht, so sind die ausgepadder-ten Steine von der Miete zu räumen und abzufahren
• ist der Boden natürlicherweise schon so steinreich, dass mit der zusätzlichen Konzentration durch die ausgepadderten Steine im Rohrgraben eine so feinerdearme Schicht entstehen würde, dass die Durchwurzelung nicht mehr möglich ist und die Wasser- und Nährstoffnach-lieferung behindert wird, so sind die ausgepadderten Steine von der Miete zu räumen und ab-zufahren
Beim Verteilen der Überschussmassen im Arbeitsstreifen ist zu vermeiden, dass Steine aus dem C-Horizont auf die Oberfläche eines normalerweise steinfreien B-Horizontes geraten.
Um spätere Setzungen, die zu einer Beschädigung des Rohres führen können, zu vermeiden, ist eine technische Verdichtung des Bodens um das Rohr herum erforderlich. Dazu muss die Gra-benverfüllung bis ca. 20 cm über dem Rohrscheitel stark befestigt werden. Der restliche Rohrgra-ben ist dagegen in der natürlichen Lagerungsdichte einzubauen. Grundsätzlich ist zu vermeiden, erst von der Oberkante des B-Horizontes aus den gesamten verfüllten Rohrgraben zu verdichten. Sollte dies doch geschehen sein, sind die Verdichtungen im Rohrgraben bis auf etwa 20 cm über dem Rohrscheitel wieder zu lockern. Eine Beseitigung dieser Verdichtung ist möglich, erfordert jedoch verstärkte Anstrengungen bei der anschließenden Tiefenlockerung.
Beseitigung von Verdichtungen
Grundsätzlich ist vorgesehen, bei eingetretenen Verdichtungen des Unterbodens auf der Baustel-lenfläche die beeinträchtigten Bodenfunktionen mittels Lockerung wieder herzustellen, insbeson-dere auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Dazu ist es erforderlich, die Verdichtung zu unterfah-ren, d. h. das Lockerungswerkzeug muss unterhalb der Verdichtungssohle ansetzen, um diese zuverlässig aufzubrechen. Dazu muss die Tiefenlage der Verdichtung vor der Lockerung be-stimmt werden.
Nach der Verfüllung des Rohrgrabens werden in mehreren Arbeitsgängen, diagonal und längs zum Arbeitsstreifen, die Verdichtungen im Arbeitsstreifen aufgerissen. Zum Einsatz kommt dabei als Standardgerät eine Raupe mit Heckaufreißer mit starren Zähnen. Eine ähnliche Wirkungswei-se, aber besseren Wirkungsgrad haben Wippscharlockerer mit beweglich gelagerten Zähnen. Bei diesen Geräten ist die maximale Arbeitstiefe durch die Länge der Zähne beschränkt. Die effektive Arbeitstiefe bei den Standardgeräten liegt meist bei unter 0,5 m, so dass mit diesen Geräten re-gelmäßig nur Verdichtungen, die nur bis ca. 0,4 m Tiefe reichen, gelockert werden können. Eine erfolgreiche Lockerung mit diesen Geräten ist zudem nur bei ausreichend abgetrocknetem Boden (Feuchtegehalt in Lockerungstiefe unter 50 % der nFK) gegeben, da ansonsten die Verdichtung nicht aufbricht, sondern nur durchfahren wird.
Liegt die Sohle der Verdichtung tiefer oder ist die Verdichtung erheblich, weil sie - bei zu feuchter Witterung entstanden ist oder - es sich um Verdichtungen in besonders empfindlichen Böden handelt oder - der Boden bei der Lockerung feuchter als 50 % der nFK ist, dann ist das Lockerungsergebnis mit dem Standardgerät ungenügend. Zur erfolgreichen Tiefen-lockerung von besonders verdichtungsempfindlichen, landwirtschaftlich genutzten Böden müssen dann andere Geräte, etwa eine Spatenlockerungsmaschine, zum Einsatz kommen, die verdichte-ten Boden in kleinen Schollen absticht und nach oben, ohne zu wenden, lockert.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 65 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Bei starken Schadverdichtungen kann das empfindliche, frisch gelockerte Gefüge des Unterbo-dens durch eine Kalkung des Unterbodens stabilisiert werden.
Unmittelbar nach Beendigung der Tiefenlockerung wird auf den Arbeitsstreifen der Oberboden wieder aufgebracht und ebenfalls gelockert. Somit ist auch das ursprüngliche Geländerelief wie-derhergestellt. Landwirtschaftliche Flächen stehen damit wieder zur Nutzung bereit.
Durch den Anbau einer tiefwurzelnden Kultur (z. B. Luzerne, Lupine) kann das empfindliche, frisch gelockerte Gefüge des Unterbodens zusätzlich stabilisiert werden.
Lage der Maßnahme
generell auf allen Flächen über die gesamte Trasse die verschiedenen Maßnahmenschritte je nach Erfordernis im Einzelfall.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt mit dem Schutzgut Boden wird durch die Maßnahme, fallweise nur in Verbindung mit den Maßnahmen B 2 und B 3, so weit wie technisch möglich vermieden.
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Boden
Maßnahme Nr.
B2
Maßnahme
Horizontgetrennter Bodenaushub und
Wiedereinbau bei schutzwürdigen Böden
Konflikt
Inanspruchnahme von aufgrund ihrer besonderen Standorteigenschaften schutzwürdiger Böden als Baustellenfläche.
Bei der Trassierung über Böden, die aufgrund ihrer besonderen (extremen - naß / trocken, sauer / basisch oder nährstoffarm) Standorteigenschaften als schutzwürdig aufgrund ihres Biotopentwick-lungspotentials sind, sind die oben unter B1 bereits grundsätzlich aufgeführten Maßnahmen zum besonderen Vorgehen bei deutlich geschichteten Bodenprofilen besonders sorgfältig und für alle pedologischen Horizonte, auch wenn sie sich in der Bodenart nicht (stark) unterscheiden, anzu-wenden.
Da die Eigenschaften und das Biotopentwicklungspotential unmittelbar abhängig sind von den bodenchemischen Parametern am Standort, kommt deren Wiederherstellung eine besondere Bedeutung zu.
Maßnahmenbeschreibung
Der Rohrgraben schutzwürdiger Böden muss horizontgetreu ausgehoben, der Aushub auf räum-lich getrennten Mieten gelagert und lagerichtig wieder eingebaut werden. Dazu ist der Baufort-schritt kontinuierlich von der ökologischen Baubegleitung zu überwachen.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Maßnahme ist in Planunterlage 12.2 flächengenau eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme B2 in Verbindung mit der Maßnahme B1 vollständig ver-mieden.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
66 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Boden
Maßnahme Nr.
B3
Maßnahme
Anlage von Baustraßen auf nicht tragfähigen Böden
Konflikt
Inanspruchnahme von zeitweise oder dauerhaft nicht tragfähigen Böden als Baustellenfläche, insbesondere in Moorbereichen.
Maßnahmenbeschreibung
Witterungsbedingt oder aufgrund der pedogenen Substrateigenschaften können Baustellenzu-fahrten und Baustellenflächen für Bauarbeiten und das Befahren mit schwerem Gerät nicht ge-eignet sein, wenn tiefreichende Verdichtungen und Gefügezerstörungen aufgrund des nicht trag-fähigen Untergrundes drohen.
Auf der Baustellenfläche - auf dem Unterboden, fallweise auch unmittelbar auf dem Oberboden - sind dann temporäre Befestigungen zur Lastverteilung aufzubringen. Dazu können je nach örtli-cher Situation Baggermatratzen / Fahrbohlen zu Einsatz kommen, aber auch die Anlage einer Baustraße (zugfeste geotextile Bewehrung und mehrlagige Schüttung von Brechkorngemisch oder entsprechendem Recyclingbaustoff). Die Fremdmaterialien sind nach Bauende rückstands-los zurückzubauen.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Maßnahmenflächen ist in Planunterlage 12.2 jeweils flächengenau eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme B3 in Verbindung mit der Maßnahme B1 vollständig ver-mieden.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 67 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
4.3.4 Schutzgut Wasser
Vermeidungs- und Verminderungs-maßnahmen
Schutzgut Wasser
Maßnahme Nr.
W1
Maßnahme
Geschlossene Gewässerquerung
Konflikt
Querung von Fließgewässern
Maßnahmenbeschreibung
Geschlossene Gewässerquerung zur Vermeidung einer erheblichen nachteiligen Beeinträchti-gung des Gewässers
Lage der Maßnahme
Keine Festlegung der Maßnahme - im derzeitigen Planungsstand ist keine geschlossene Gewäs-serquerung geplant.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme ggf. in Verbindung mit weiteren Maßnahmen vollständig vermieden.
Vermeidungs- und Verminderungs-maßnahmen
Schutzgut Wasser
Maßnahme Nr.
W2
Maßnahme
Aufteilung der Wasserhaltung in verschie-
dene Teilstrecken
Konflikt
Hydraulische Belastung durch Einleitungen in Gewässer
Maßnahmenbeschreibung
• Aufteilung der Wasserhaltung in verschiedene Teilstrecken zur Reduzierung der Einleitmenge pro Zeiteinheit, die nicht gleichzeitig entwässert werden, so dass nach Möglichkeit die gewäs-serverträglichen Maximaleinleitungen nicht überschritten werden.
Lage der Maßnahme
Die Maßnahme ist nicht einzeln verortet dargestellt und gilt im gesamten Trassenverlauf.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf schwache bis keine Auswirkungen reduziert werden.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
68 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Wasser
Maßnahme Nr.
W3
Maßnahme
Gewässerüberfahrt
Konflikt
Querung von Fließgewässern, Schonung des potenziellen Abflussquerschnittes temporär wasser-führender Gerinne
Maßnahmenbeschreibung
Sollte eine Überfahrt mit Rohrdurchlass über das Gewässer nicht vermieden werden können, müssen ein Schutzvlies unter das über dem Rohr aufgeschüttete Material gelegt und eine ausrei-chend dimensionierte Verrohrung (entsprechend dem Abflussquerschnitt) gewählt werden. Wei-terhin ist eine ebenerdige Auflage des Rohrs auf der Gewässersohle erforderlich sowie eine Ver-meidung der Erosion des aufgeschütteten Materials in das Gewässer mittels Spundung mit Holz-planken. Bei temporär wasserführenden Gewässern ist die Querung mit Rohrdurchlass zur Ge-währleitung des Abflusses bei Regenereignissen, die zur Wasserführung führen, zu berücksichti-gen. Darüber hinaus sind bei temporär wasserführenden Gewässern die Gerinne und potenziellen Abflussquerschnitte zu schonen, um die derzeitige Abflussleistung durch Schäden in der Bö-schungsoberkante nicht zu mindern.
Lage der Maßnahme
Die Maßnahme ist nicht einzeln verortet dargestellt und gilt im gesamten Trassenverlauf.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf schwache bis keine Auswirkungen reduziert werden.
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Wasser
Maßnahme Nr.
W4
Maßnahme
Allgemeiner Fließgewässerschutz
Konflikt
Querung von Fließgewässern
Maßnahmenbeschreibung
• keine über das vorhandene Maß hinausgehende Uferbefestigung (keine wesentliche Ände-rung der Gewässerstrukturen an der Kreuzungsstelle, insbesondere keine Einschränkung der typischen Ufervegetation)
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf keine Auswirkungen reduziert werden.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 69 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Wasser
Maßnahme Nr.
W5
Maßnahme
Strohballenfilter
Konflikt
Eintrag von Trüb- und Schwebstoffen aus Überfahrten und Einleitungen in das Gewässer
Maßnahmenbeschreibung
Strohballen als Filter unterhalb der Einleitungs-/ Querungsstelle bzw. Strohballen als Durchlauffil-ter unterhalb einer Gewässerquerung
Lage der Maßnahme
Die Maßnahme ist nicht einzeln verortet dargestellt und ist im gesamten Trassenverlauf zu be-rücksichtigen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf keine bis schwache Auswirkungen reduziert werden.
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Wasser
Maßnahme Nr.
W6
Maßnahme
Abreinigungseinrichtung (u.a. Klär- und Absetzbecken)
Konflikt
Eintrag von Trüb- und Schwebstoffen sowie sonstigen Stoffen aus Einleitungen in das Gewässer
Maßnahmenbeschreibung
Vorschalten von Abreinigungseinrichtungen (wie Sedimentationsbecken) zum Rückhaltung von Trüb- und Schwebstoffen sowie sonstigen Stoffen; Sauerstoffanreicherung vor der Einleitung großer Grundwassermengen oder Druckprüfungswasser ins Gewässer. Bedarfsweise Vorsehen weiterer Behandlungsstufen, wie Kies-Filter oder anderes. Abstimmung mit Unterhaltungsberech-tigten, zuständiger Behörde und ökologischer Baubegleitung. Ggf. Entnahme und Entsorgung anfallender Sedimentreste z.B. bei Einleitung in trockengefallenen Gräben. Reduzierung des Ar-beitsstreifens auf das technische Minimum. Berücksichtigen der wasserrechtlichen Anträge und Vorgaben.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Maßnahmenflächen ist in Unterlage 12.2 als Punkt eingetragen und bezieht sich auf die geplante Einleitungsstelle.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf schwache bis mittlere Auswirkungen reduziert wer-den.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
70 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Wasser
Maßnahme Nr.
W7
Maßnahme
Allgemeiner Stillgewässerschutz
Konflikt
Beeinflussung durch in der Nähe befindliche Bautätigkeit mit Grundwasserabsenkung
Maßnahmenbeschreibung
Keine über das vorhandene Maß hinausgehende Grundwasserabsenkung in der Umgebung von Stillgewässern, sowie keine Beeinträchtigung der Ufer und des Gewässers selbst.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Maßnahmenflächen ist in Unterlage 12.2 als Punkt eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf keine bis geringe Auswirkungen reduziert werden.
4.3.5 Schutzgut Landschaft
Das Vorhaben wird über weite Strecken keine eigene ästhetische Relevanz entfalten.
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung sind nicht betroffen. Beeinträchti-
gungen ergeben sich dort, wo der Schutzstreifen Gehölzbestände schneidet und so zu
einem dauerhaften Verlust prägender Vegetations- und Strukturelemente führt. Aufgrund
des Komplementaritätsprinzips sind durch die Maßnahmen für die biotischen Landschafts-
faktoren auch die erforderlichen Maßnahmen für die Wert- und Funktionselemente der
abiotischen Landschaftsfaktoren und des Landschaftsbildes mit abgedeckt.
4.4 Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Arbeitsstrei-fens
Der Begriff „Kompensation“ fasst die Begriffe Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen
und ggf. die Zahlung einer Ausgleichsabgabe zusammen.
Ausgeglichen ist ein Eingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche Beeinträchti-
gung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder
hergestellt oder neu gestaltet ist.
Kann ein Eingriff nicht ausgeglichen werden, so ist er in sonstiger Weise zu kompensie-
ren. In sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die be-
einträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichwertiger Weise ersetzt sind oder
das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.
Bei dem vorliegenden Eingriff werden die betroffenen Flächen überwiegend nicht dauer-
haft beansprucht, ein Großteil der Eingriffsfläche wird nur während der Baudurchführung
temporär beansprucht. Der Arbeitsstreifen kann daher nach der Rohrverlegung wieder
rekultiviert werden. Grundsätzlich wird dabei der gleiche Biotoptyp wie vor dem Eingriff
wieder angelegt bzw. initiiert.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 71 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Wie die Eingriffsbilanzierung zeigt, kann der weitaus überwiegende Anteil der Eingriffsflä-
che (landwirtschaftliche Flächen, jüngere Biotopstrukturen) kurzfristig, längstens innerhalb
des durch Konventionen zugestandenen Zeitraumes von ca. 25 - 30 Jahren, gleichartig
und gleichwertig durch die Rekultivierung wiederhergestellt werden. Diese Flächen sind
somit bereits durch die Wiederherstellung vollständig ausgeglichen. Mit einer derartigen
Rekultivierung werden die Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen (Gleichartigkeit,
örtlicher Zusammenhang, Zeitnähe, Eignung, Verhältnismäßigkeit, Flächenverfügbarkeit
und Dauerhaftigkeit) erfüllt.
Der Anteil der Eingriffsfläche, bei dem ältere oder höherwertige Biotopflächen in Anspruch
genommen werden, wird ebenfalls durch gleichartige Rekultivierung ausgeglichen. Aller-
dings wird die Wiederherstellung im gegebenen Zeitrahmen nicht gleichwertig möglich
sein. Diese Flächen weisen daher auch nach Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen
eine nicht zu vermeidende Wertminderung auf, die nicht ausgleichbar ist. Die Bilanzierung
der Wertminderung zur Ermittlung der erforderlichen Ersatzmaßnahmen ist in Kapitel 3.3
dargestellt.
Durch die dortige Gegenüberstellung der landschaftsökologischen Wertigkeit der Arbeits-
flächen in ihrer derzeitigen Ausprägung und in ihrer Ausprägung nach der Rekultivierung
ergibt sich der insgesamt zu erwartende Wertverlust für den bilanzierten Eingriff und somit
die Größe der erforderlichen Ersatzfläche.
4.4.1 Ausgleichsmaßnahmen für beeinträchtigte Lebensraumfunktionen/ Wie-derherstellung und Rekultivierung der Trasse
Grundsätzlich kann als eingriffsspezifisches Charakteristikum der Verlegung von unterir-
dischen Rohrleitungen festgehalten werden, dass der überwiegende Anteil der Eingriffs-
fläche nur temporär in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Inanspruchnahme von
Fläche für Versiegelungen und oberirdische Bauwerke findet nur punktuell für die Ab-
sperrstation und die Messanlage statt.
Die Eingriffsflächen sollen daher grundsätzlich in gleicher Form wiederhergestellt werden.
Da von der Trassenführung überwiegend wirtschaftlich genutzte Flächen (Landwirtschaft,
Forstwirtschaft) in Anspruch genommen werden, ist in den meisten Fällen durch diese
Rekultivierung neben der gleichartigen Wiederherstellung bereits die gleichwertige Wie-
derherstellung kurzfristig erreichbar.
Auch alle anderen Flächen sollen grundsätzlich in gleicher Form wiederhergestellt werden
bzw. sollen die Flächen so ausgestattet werden, dass ihre zukünftige Entwicklung zum
vorherigen Biotoptyp eingeleitet ist. In diesen selteneren Fällen, wo hochwertige oder
kurz- und mittelfristig nicht wieder herstellbare Biotope betroffen sind, ist somit zumindest
die gleichartige Wiederherstellung möglich, eine gleichwertige Wiederherstellung ist zeit-
nah jedoch noch nicht realisierbar.
Zur Wiederherstellung bzw. als Ausgleich auf den durch den Eingriff beanspruchten Flä-
chen sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen (siehe unten), die spezifisch sind für
alle betroffenen Flächen des jeweiligen Biotoptyps.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
72 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Grundvoraussetzung für die Rekultivierung ist jedoch die fachgerechte Wiederherstellung
der Bodenoberflächen, d. h. die Bodenrekultivierung einschließlich einer ggf. erforderli-
chen Unterbodenlockerung und anderer Meliorationsmaßnahmen (siehe vorstehendes
Kapitel).
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A1
Maßnahme
Wiederherstellung Gewässer
Maßnahmenbeschreibung
Nach Verlegung der Leitung werden die temporäre Verrohrung und alle evtl. eingebrachten Fremdmaterialien restlos wieder entfernt und das Gewässerbett mit seinen Böschungen gemäß dem Aufmaß vor der Baumaßnahme profilgerecht wieder hergestellt. Neue Befestigungen der Sohle oder der Böschungen werden nicht eingebaut. Der Arbeitsstreifen wird nicht dazu genutzt, einen Weg quer zum Gewässer neu anzulegen.
Der Oberboden der Uferbereiche wird wegen des Samen- und Rhizompotenzials und der Pedo-fauna getrennt von Oberboden angrenzender Flächen gelagert. Die Flächen werden nach dem Wiedereinbau des Oberbodens wie vorgefunden profiliert.
In der Regel soll eine Einsaat oder weitere Gestaltung unterbleiben, die Vegetation soll sich selbstständig aus dem Samen- und Rhizompotenzial des Oberbodens durch natürliche Sukzessi-on regenerieren. Böschungsflächen, auf denen wegen Strömung oder Wellenschlag Erosions-schutz erforderlich ist, werden mit Gewebematten bespannt oder an der Wasserlinie mit Walzen aus Kokos, Jute, Stroh oder ähnlichem belegt.
Bei gequerten Fließgewässern werden die als Brückenauflage oder für die Überfahrt angelegten temporären Materialanschüttungen am Ufer zurückgebaut. Eine schnelle Regeneration der Ufervegetation ist aufgrund der verwendeten Vliesunterlage möglich.
Zur Wiederherstellung von Ufergehölzen siehe unten. Uferbereiche, die vorher mit Röhricht oder Staudenfluren bestanden waren, werden nur fallweise bepflanzt bzw. eingesät (siehe unten).
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A2
Maßnahme
Wiederherstellung landwirtschaftlichen
Grünlands
Maßnahmenbeschreibung
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 73 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Der gelagerte Oberboden wird auf den landwirtschaftlichen Flächen wieder angedeckt, die Flä-chen werden nach dem Wiedereinbau des Oberbodens wie vorgefunden profiliert. Die Flächen werden mittels Bodenlockerung bewirtschaftungsfähig hergerichtet, Steine werden abgesammelt. Der vorherige Zustand wird wieder hergestellt, andere Maßnahmen, etwa zur Veränderung des Grundwasserstandes, werden nicht vorgenommen.
Die Grünlandflächen werden in Absprache mit dem Bewirtschafter, mit der vorherigen Nutzung (Weide bzw. Wiese) und dem jeweiligen Standort entsprechendem Saatgut eingesät.
Angrenzende Raine und Randstreifen sowie die Bankette von Straßen, Wegen und Seitengräben werden wie vorgefunden profiliert; die Begrünung erfolgt im Regelfall mit der gleichen Saatgutmi-schung wie die Fläche.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A3
Maßnahme
Nass- und Feuchtwiesen, feuchte Hoch-staudenfluren, Röhrichte
Maßnahmenbeschreibung
Der Oberboden dieser Flächen wird wegen des Samen- und Rhizompotenzials, der Pedofauna und evtl. geringerer Nährstoffverhältnisse getrennt vom Oberboden angrenzender landwirtschaft-licher Nutzflächen gelagert. Die Flächen werden nach dem Wiedereinbau des Oberbodens wie vorgefunden profiliert.
In der Regel soll eine Einsaat oder weitere Gestaltung unterbleiben, die Vegetation soll sich selbstständig aus dem Samen- und Rhizompotenzial des Oberbodens durch natürliche Sukzessi-on regenerieren. Grünlandflächen in landwirtschaftlicher Nutzung werden in Absprache mit dem Bewirtschafter mit der vorherigen Nutzung (Weide bzw. Wiese) und dem jeweiligen Standort ent-sprechendem Saatgut eingesät.
Sofern die Rekultivierung der Nass- und Feuchtwiesen und feuchten Hochstaudenfluren mittels einer Ansaat erfolgen soll, ist dies bevorzugt über Heudrusch oder -mulchbegrünung zu gewähr-leisten. Das Mahdgut kann im Arbeitsstreifen oder aus den angrenzenden Flächen gewonnen werden oder aus Biotoppflegemaßnahmen im gleichen Naturraum stammen. Wird das Mulchgut auf der Eingriffsfläche gemäht, muss es getrocknet und bis zur Rekultivierung gelagert werden. Dabei ist mit einem Ausfall an Samen zu rechnen, der durch den Zusatz regionalen Saatgutes ersetzt werden muss. Durch das Dreschen des Mahdguts oder durch die Gewinnung des Mahd-guts auf benachbarten Flächen kann der Samenausfall minimiert werden. Alle Gewinnungsverfah-ren müssen zeitlich gestaffelt erfolgen, so dass das Samenpotenzial unterschiedlicher jahreszeit-licher Blühaspekte gewonnen wird. Nach Rekultivierung ist eine Überprüfung und an den Auf-wuchs angepasste Nutzung der Flächen und ggf. die Entfernung von auftretenden Stör- und Ru-deralarten erforderlich.
Unabhängig von der Verwendung findenden Saatgutmischung, auch bei RSM, sollte in jedem Fall jedoch auf Saatgut autochthoner Herkunft zurückgegriffen werden. Zertifiziertes Saatgut mit einer Lieferantengarantie, dass nur Wildarten garantiert heimischer Herkunft zur Aussaat kommen,
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
74 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
beugt der Gefahr der Florenverfälschung und der Einschleppung gebietsfremder Genotypen vor.
Böschungsflächen werden zum Erosionsschutz erforderlichenfalls mit Gewebematten bespannt oder an der Wasserlinie mit Walzen aus Kokos, Jute, Stroh oder dergl. belegt.
Bepflanzt werden nur die Flächen, auf denen aus Gründen des Erosionsschutzes (Strömung, Wellenschlag) eine schnelle Begrünung erforderlich ist. Hier werden bepflanzte Röhrichtmatten bzw. Röhrichtwalzen verwendet (Hauptpflanzenart Phragmites australis, daneben auch Carex-Arten und Iris pseudacorus).
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A4
Maßnahme
Ruderalfluren, Säume, Hochstaudenfluren
Maßnahmenbeschreibung
Der Oberboden von Flächen mit Ruderalvegetation, Hochstaudenfluren, krautiger Sukzession oder Säumen wird wegen des Samen- und Rhizompotenzials, der Pedofauna und evtl. geringerer Nährstoffverhältnisse getrennt von Oberboden angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen gelagert. Die Flächen werden nach dem Wiedereinbau des Oberbodens wie vorgefunden profi-liert.
In der Regel soll eine Einsaat oder weitere Gestaltung unterbleiben, die Vegetation soll sich selbstständig aus dem Samen- und Rhizompotenzial des Oberbodens durch natürliche Sukzessi-on regenerieren. Geneigte Flächen werden zum Erosionsschutz erforderlichenfalls mit Gewebe-matten (z. B. aus Kokos, Jute, Stroh) bespannt.
Eingesät werden nur die Flächen, auf denen aus Gründen des Erosionsschutzes eine schnelle Begrünung erforderlich ist oder große Flächen in Nachbarschaft zu landwirtschaftlichen Nutzflä-chen, um massenhaftes Auflaufen von Ackerwildkräutern zu verhindern.
Unabhängig von der Verwendung findenden Saatgutmischung, auch bei RSM, sollte in jedem Fall jedoch auf Saatgut autochthoner Herkunft zurückgegriffen werden. Zertifiziertes Saatgut mit einer Lieferantengarantie, dass nur Wildarten garantiert heimischer Herkunft zur Aussaat kommen, beugt der Gefahr der Florenverfälschung und der Einschleppung gebietsfremder Genotypen vor.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 75 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A5
Maßnahme
Acker, Sonderkulturen
Maßnahmenbeschreibung
Der gelagerte Oberboden wird auf den landwirtschaftlichen Flächen wieder angedeckt, die Flä-chen werden nach dem Wiedereinbau des Oberbodens wie vorgefunden profiliert. Die Flächen werden mittels Bodenlockerung bewirtschaftungsfähig hergerichtet, Steine werden abgesammelt.
Ackerflächen werden dem Bewirtschafter bewirtschaftungsfähig übergeben. Die Neugestaltung von Sonderkulturflächen erfolgt in Abstimmung mit dem Bewirtschafter.
Raine und Randstreifen wie die Bankette von Straßen, Wegen und Seitengräben werden wie vorgefunden profiliert; die Begrünung erfolgt im Regelfall mit einer Landschaftsraseneinsaat.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A6
Maßnahme
Gehölzbestände in der freien Landschaft
Maßnahmenbeschreibung
Die auf der Eingriffsfläche eingeschlagenen Sträucher und Bäume (in Feldgehölzen, Hecken, Ge-büschen, Einzelbäumen, Alleen, Baumreihen und –gruppen sowie in den zumeist nur ein- bis we-nig-reihigen Auwaldstreifen entlang kleiner Gewässer) werden nach der Rekultivierung des Ar-beitsstreifens im Regelfall an gleicher Stelle gleichartig durch bodenständige Laubgehölze ersetzt.
Um die Gefahr einer Beschädigung der Leitungen gering zu halten, ist jedoch folgende Einschrän-kung einzuhalten: Ein Streifen mit beiderseits 2,5 m von der Leitungsaußenkante (= 6,2 m) ist von Bäumen freizuhalten. Innerhalb dieses holzleer zu haltenden Streifens können einzelne Sträucher als lineare Sichtriegel gepflanzt werden, die allerdings zeitweise auf den Stock gesetzt werden müssen. Des Weiteren erfolgt die Schließung der Gehölzbestände zudem durch Ausbildung von Ruderal- und Gestrüppfluren.
Grundsätzlich werden die gleichen Biotopstrukturen am gleichen Standort wieder hergestellt. In-nerhalb einer landwirtschaftlichen Parzelle entfernte Einzelgehölze können jedoch auch am Rand der Parzelle ersetzt werden. Dabei werden standortuntypische und nicht heimische Arten unter Absprache mit dem Eigentümer durch bodenständige Arten ersetzt, bodenständige Arten werden gleichartig ersetzt.
Für Ersatzpflanzungen freistehender Bäume (Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume) werden Hochstämme mit einem Stammumfang von 14 – 16 cm verwendet. In der Regel werden die glei-chen Arten wie im erhalten bleibenden Bestand verwendet, standortuntypische und nicht heimi-sche Arten in der freien Landschaft werden durch bodenständige Arten ersetzt.
Streuobstbestände werden bis auf die Leitungsachse selbst unter Rücksprache mit dem Eigen-tümer wieder mit regional typischen Obstsorten als Mittel- oder Hochstämme nachgepflanzt.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
76 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Strauchreiche Gehölze (Hecken, Gebüsche) werden wieder mit Sträuchern (Qualität 2 x v. o. B. 60 – 100 cm) und einzelnen Bäumen (Qualität Heister 2 x v. o. B. 150 – 200 cm) im Raster 1 x 1 m bepflanzt. Auch hier werden in der Regel die gleichen Arten - bevorzugt bodenständige Arten - wie im erhalten gebliebenen Bestand verwendet.
Auch für die zumeist nur ein- bis wenig-reihigen Gehölzstreifen entlang kleiner Gewässer werden in der Regel die gleichen Arten wie im erhalten bleibenden Bestand verwendet, ansonsten wird der Arbeitsstreifen regelhaft mit Sträuchern (Qualität 2 x v. o. B. 60 – 100 cm) und Bäumen (Qua-lität Heister 2 x v. o. B. 150 – 200 cm) im Raster 1 x 1 m bepflanzt.
Die Fläche der Gehölzpflanzungen kann zur Unterdrückung der Verunkrautung gemulcht oder mit einer Untersaat versehen werden. Geneigte Flächen werden zum Erosionsschutz erforderlichen-falls zusätzlich mit Gewebematten (Kokos, Jute, Stroh oder dergl.) bespannt.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A7
Maßnahme
Wälder
Maßnahmenbeschreibung
Die auf der Eingriffsfläche gerodeten Waldflächen werden nach der Rekultivierung des Arbeits-streifens an gleicher Stelle im Regelfall gleichartig ersetzt. Die Wiederaufforstung erfolgt mit ge-eigneter Forstware regionaler Herkunft in Abstimmung mit dem Bewirtschafter und dem zuständi-gen Forstamt.
Grundsätzlich wird eine Rekultivierung zu bodenständigem Laubmischwald angestrebt. Wo durch den Arbeitsstreifen ein Waldrand neu geschaffen bzw. ein vorhandener Waldrand verschoben wird, wird dieser wiederhergestellt mit bodenständigen Straucharten und Bäumen 2. Ordnung.
Bei bestehendem Verbissdruck ist die Aufforstung entsprechend wildsicher zu zäunen.
Um die Gefahr einer Beschädigung der Leitungen gering zu halten, ist jedoch folgende Einschrän-kung einzuhalten: Ein Streifen mit beiderseits 2,5 m von der Leitungsaußenkante (= 6,2 m) ist von Bäumen freizuhalten. Innerhalb dieses holzleer zu haltenden Streifens können einzelne Sträucher als lineare Sichtriegel gepflanzt werden, die allerdings zeitweise auf den Stock gesetzt werden müssen. Des Weiteren erfolgt die Schließung der Gehölzbestände zudem durch Ausbildung von Ruderal- und Gestrüppfluren.
Die Fläche der Gehölzpflanzungen kann zur Unterdrückung der Verunkrautung gemulcht oder mit einer Untersaat versehen werden. Geneigte Flächen werden zum Erosionsschutz erforderlichen-falls zusätzlich mit Gewebematten (Kokos, Jute, Stroh oder dergl.) bespannt.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 77 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
4.4.2 Biotopneuschaffung bei Rekultivierung der Trasse
Wie im Kapitel 3.5 beschrieben, ist in Wald- und Gehölzflächen auf dem holzleer zu hal-
tenden Streifen (6,2 m) unmittelbar über der Rohrlage die Wiederherstellung des gleichar-
tigen Biotoptyps nicht möglich. In der Eingriffsbilanzierung (Kap. 3.3.2 und Anhang 1) ist
dies entsprechend auch als dauerhafter Biotopverlust bilanziert. Funktional ist der Streifen
daher nicht mehr als Wald zu bewerten, auch wenn es sich dabei um eine dem Wald die-
nende Fläche handelt, da auch langfristig bei Wiederaufforstung des restlichen Arbeits-
streifens ein Kronenschluss erreicht wird. Der holzleer zu haltende Streifen wird daher mit
Erstaufforstungen als Ersatzmaßnahmen vollständig kompensiert, die faktisch waldbe-
standene Fläche reduziert sich durch den holzleeren Streifen somit nicht.
Allerdings verbleibt, anders als bei einer gleichartig zu bilanzierenden Flächenversiege-
lung, etwa beim Bau einer Straße, der holzleer zu haltende Streifen unversiegelt und steht
einer Biotopentwicklung zur Verfügung. Aus dem als offener Rohbodenstandort überlas-
senen Streifen werden sich hier in der Regel durch Sukzession die gleichen krautigen
Biotoptypen entwickeln, die auch auf den sich unmittelbar an den Arbeitsstreifen an-
schließenden Flächen wachsen. Dies geschieht aufgrund vegetativer Ausbreitung und
des bereits im Oberboden reichlich vorhandenen Samenpotenzials regelmäßig kurzfristig.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
78 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
5 Suche nach Kompensationsflächen
Im Juni 2014 wurden Schreiben mit der Bitte um Mithilfe bei der Suche nach Kompensati-
onsmöglichkeiten an folgende Institutionen und Dienststellen verschickt:
- Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN
- Landkreis Diepholz, Untere Naturschutzbehörde
- Kreis Minden-Lübbecke, Untere Landschaftsbehörde
- Samtgemeinde Altes Amt Lemförde, Bauamt
- Samtgemeinde Rehden, Bürgermeister
- Gemeinde Stemwede, Fachbereich Bau und Planung
- Landessportfischerverband Niedersachsen e.V.
Es gab nur von zwei Adressaten Rückmeldungen, die allerdings keine konkreten Kom-
pensationsmöglichkeiten nennen konnten.
Ende August/ Anfang September 2014 wurde Kontakt zu einem überregionalen Anbieter
von Kompensationsflächen aufgenommen. Dieser konnte leider nicht innerhalb des vom
Vorhaben betroffenen Naturraumes sondern nur innerhalb des Landkreises Diepholz (in
Syke) Flächen vorweisen, so dass die Untere Naturschutzbehörde diesen Vorschlag nicht
akzeptiert hat.
Ende September 2014 wurde im Kontakt mit der Samtgemeinde Rehden überlegt, ob es
möglich wäre, einen Teil des Kompensationsbedarfes über Pflanzung von Baumreihen
entlang von Straßen und Wegen zu decken. Zu diesem Vorschlag gab es ebenfalls eine
ablehnende Haltung der Unteren Naturschutzbehörde.
Ende September 2014 wurde bei den Forstämtern Ankum und Nienburg angefragt, ob sie
Möglichkeiten im Planungsraum für die erforderliche Ersatzaufforstung nennen könnten,
doch konnten keine Vorschläge gemacht werden und es wurde empfohlen dafür eine
Waldabgabe zu zahlen.
Letztendlich wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
Diepholz die Möglichkeit der Ersatzgeldzahlung für alle erforderlichen Kompensationsbe-
darfe in Niedersachsen ausgewählt.
Der Eingriff im Trassenabschnitt in Nordrhein-Westfalen wird direkt am Eingriffsort durch
Begrünungsflächen (Hecken/Gehölzstreifen, Gras-/Krautfluren) am Rande der geplanten
Messanlage Drohne ausgeglichen.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 79 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
6 Ermittlung von Ersatzgeld
In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Diepholz wurde die
Möglichkeit der Ersatzgeldzahlung für alle erforderlichen Kompensationsbedarfe in Nie-
dersachsen ausgewählt.
Gemäß § 15 Abs. 6 BNatSchG bemisst sich das Ersatzgeld nach den durchschnittlichen
Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der
erforderlichen durchschnittlichen Kosten für deren Planung und Unterhaltung sowie die
Flächenbereitstellung unter Einbeziehung der Personal- und sonstigen Verwaltungskos-
ten.
Die Untere Naturschutzbehörde hat für die Ersatzgeldermittlung den durchschnittlichen
Kostenansatz mit 6,50 €/m² vorgegeben.
In der nachfolgenden Tabelle sind alle Kompensationsbedarfe für den Planfeststellungs-
abschnitt in Niedersachsen aus Tabelle 17 zusammengestellt. Da in der Einzelbaumbilanz
eine Stückzahl der zu pflanzenden Ersatzbäume ermittelt wurde, wird daraus eine Ersatz-
flächengröße berechnet.
Als Gesamtsumme ergibt sich eine Ersatzfläche von 8.694 m² und das Ersatzgeld von 56.511 €.
Erd
gasf
ernl
eitu
ng N
OW
AL
von
Reh
den
nach
Dro
hne
– N
etzk
oppl
ung
Dro
hne
Ant
rags
unte
rlage
n zu
m P
lanf
ests
tellu
ngsv
erfa
hren
80
von
88
Tei
l D, U
nter
lage
12
Lan
dsch
afts
pfle
geris
cher
Beg
leitp
lan
Sta
nd: 2
0.10
.201
4
NO
WA
L_P
FV
_D12
ooT
x1_0
0
Rev
isio
n 00
Tab
. 19
Zu
sam
men
stel
lun
g d
er K
om
pen
sati
on
sbed
arfe
un
d E
rmit
tlu
ng
des
Ers
atzg
eld
es in
Nie
der
sach
sen
Bila
nzi
eru
ng
des
Ein
gri
ffs
(BE
ST
AN
D)
B
ilan
zier
un
g d
er R
eku
ltiv
ieru
ng
im A
rbei
tsst
reif
en
(PL
AN
UN
G)
Ko
mp
ensa
tio
ns-
def
izit
zu
sätz
liche
r K
ompe
n-sa
tions
beda
rf
Ers
atzg
eld
Lebensraumfunktion
Bodenfunktion
Einzelbäume
Forst
Bio
topt
ypen
-Gru
ppe
/ B
emer
kung
zu
Bila
nzen
Fläche F m²]
Flächenwert FW 1 Bestand [Werteinheit] = F X BW
Bio
topt
ypen
-Gru
ppe
Fläche F [m²]
Flächenwert FW 2 Planung [Werteinheit] = F X BWZ
Differenz der Flächenwerte [Werteinheit] FW 2 - FW 1
Erm
ittl
un
g
Ko
mp
en-
sati
on
s fl
äch
e [m
²]
Ers
atz-
gel
d
pro
m²
[€]
Ers
atzg
eld
[€
]
X
W
älde
r 2.
475
7.56
0 W
älde
r 1.
695
3.34
2 -4
.218
X
G
ebüs
che,
Kle
inge
hölz
e, A
llee/
-B
aum
reih
e 30
2 1.
144
Geb
üsch
e, K
lein
gehö
lze,
Alle
e/ B
aum
reih
e B
epfla
nzun
g de
r Lü
cken
in H
ecke
n/ G
ehöl
z-st
reife
n;
neue
Flä
chen
bei
Ein
grün
ung
von
Sta
tion
und
Mes
sanl
age
925
1.87
0 72
6
X
G
ewäs
ser
(nur
Grä
ben)
, ke
ine
höhe
rwer
tigen
Gew
ässe
r be
trof
fen
Gew
ässe
r (n
ur
Grä
ben)
, A
usga
ngsz
u-st
and
wird
wie
derh
erge
stel
lt
0
X
S
ümpf
e, N
iede
rmoo
re,
Röh
rich-
te -
nic
ht b
etro
ffen
0
X
G
rünl
and,
ke
in h
öher
wer
tiges
Grü
nlan
d be
trof
fen
Grü
nlan
d,
Aus
gang
szus
tand
w
ird
wie
-de
rher
gest
ellt
0
X
Gra
s-/K
raut
flure
n (R
uder
alflu
-re
n, H
ochs
taud
enflu
ren,
rud
era-
le W
iese
), k
eine
höh
erw
ertig
en
Bes
tänd
e be
trof
fen
40
80
Gra
s-/K
raut
flure
n -
Aus
gang
szus
tand
w
ird w
iede
r he
rges
tellt
; im
bau
mle
er z
u ha
ltend
en
Str
eife
n un
d an
S
tatio
n u.
M
essa
nlag
e ne
ue F
läch
en
1.18
8 3.
564
3.48
4
X
G
rüna
nlag
en
der
Sie
dlun
gsbe
-re
iche
- n
icht
bet
roffe
n
0
Erd
gasf
ernl
eitu
ng N
OW
AL
von
Reh
den
nach
Dro
hne
– N
etzk
oppl
ung
Dro
hne
Ant
rags
unte
rlage
n zu
m P
lanf
ests
tellu
ngsv
erfa
hren
Tei
l D, U
nter
lage
12
Lan
dsch
afts
pfle
geris
cher
Beg
leitp
lan
81
von
88
Rev
isio
n 00
NO
WA
L_P
FV
_D12
ooT
x1_0
0 S
tand
: 20.
10.2
014
Bila
nzi
eru
ng
des
Ein
gri
ffs
(BE
ST
AN
D)
B
ilan
zier
un
g d
er R
eku
ltiv
ieru
ng
im A
rbei
tsst
reif
en
(PL
AN
UN
G)
Ko
mp
ensa
tio
ns-
def
izit
zu
sätz
liche
r K
ompe
n-sa
tions
beda
rf
Ers
atzg
eld
Lebensraumfunktion
Bodenfunktion
Einzelbäume
Forst
Bio
topt
ypen
-Gru
ppe
/ B
emer
kung
zu
Bila
nzen
Fläche F m²]
Flächenwert FW 1 Bestand [Werteinheit] = F X BW
Bio
topt
ypen
-Gru
ppe
Fläche F [m²]
Flächenwert FW 2 Planung [Werteinheit] = F X BWZ
Differenz der Flächenwerte [Werteinheit] FW 2 - FW 1
Erm
ittl
un
g
Ko
mp
en-
sati
on
s fl
äch
e [m
²]
Ers
atz-
gel
d
pro
m²
[€]
Ers
atzg
eld
[€
]
X
Ack
er,
Ver
lust
du
rch
vers
iege
lte/
teil-
vers
iege
lte
Flä
che
bei
Sta
tion
und
Mes
sanl
age
608
608
Ack
er,
Aus
gang
szus
tand
w
ird
wie
derh
erge
-st
ellt;
be
i S
tatio
n un
d M
essa
nlag
e U
mw
andl
ung
in
Gas
leitu
ngs-
Bet
riebs
gelä
nde,
te
ilver
sieg
elte
F
läch
e
30
9 -2
99
X
A
cker
, V
erlu
st
durc
h E
ingr
ünun
g de
r S
tatio
n un
d M
essa
nlag
e
970
970
bei
Sta
tion
und
Mes
sanl
age
Um
wan
dlun
g i
n G
asle
itung
s-B
etrie
bsge
länd
e,
(Ein
grün
ung
mit
Str
auch
heck
en u
nd G
ras-
/Kra
utflu
ren)
0 -9
70
Su
mm
e E
ing
riff
in d
ie L
e-b
ensr
aum
fun
ktio
n
4.39
5 10
.362
E
rmitt
lung
K
ompe
nsat
ions
fläch
e au
f A
cker
(A
ufw
ertu
ng u
m 1
Wer
tstu
fe)
3.80
8 9.
085
-1.2
77
1.27
7 6,
5 8.
301
X
du
rch
Bau
der
Sta
tion
Bo
den
-fu
nkt
ion
sver
lust
V
ersi
egel
ung/
Tei
lver
sieg
elun
g, K
om-
pens
atio
nsm
aßna
hme:
Nut
zung
sext
en-
sivi
erun
g
0
152
6,5
988
X
E
inze
lbau
mb
ilan
z:
Bed
arf 1
13 B
äum
e, je
ca.
20
m²
Flä
che,
Wer
t 3
2.26
0 6.
780
Erm
ittlu
ng
Kom
pens
atio
nsflä
che
auf
Ack
er (
Auf
wer
tung
um
1 W
erts
tufe
)
-6
.780
6.
780
6,5
44.0
70
X
F
ors
trec
htl
ich
e B
ilan
z:
für
daue
rhaf
te W
aldu
mw
and-
lung
Ers
atza
uffo
rstu
ng 4
85 m
²
E
rsat
zauf
fors
tung
auf
Ack
er
0 48
5 6,
5 3.
153
G
ES
AM
TS
UM
ME
8.69
4
56.5
11
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
82 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
7 Zusammenfassung
Gegenstand dieses Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) ist die Trasse der ge-planten Erdgasfernleitung NOWAL (Nordwest-Anbindungsleitung) von Rehden nach
Drohne für den Planfeststellungsabschnitt in Niedersachsen (km 0,00 - km 25,14) und in
Nordrhein-Westfalen (km 25,14 – km 26,78).
Die Inbetriebnahme der Erdgasfernleitung NOWAL ist für Oktober 2017 geplant.
Die Leitungstrasse verläuft von dem Anschluss an der Verdichterstation Rehden auf ca.
25,1 km Länge im Landkreis Diepholz durch die Gebiete der Samtgemeinden Rehden und
„Altes Amt Lemförde“ sowie durch das Gebiet der Stadt Diepholz. Von der Landesgrenze
bis zur vorhandenen Station Drohne liegt die Trasse mit ca. 1,6 km Länge im Kreis Min-
den-Lübbecke im Gebiet der Gemeinde Stemwede.
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) im Planfeststellungsverfahren
umfasst die Ermittlung, Bewertung und Bilanzierung des Eingriffs in Naturhaushalt und
Landschaftsbild durch die Verlegung der Trasse inklusive aller notwendigen temporären
und dauerhaften technischen Einrichtungen (Absperrstation Lembruch, Messanlage
Drohne) auf der Grundlage der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG).
Der LBP ist Bestandteil der Gesamtplanung des Vorhabenträgers. Um nachteilige Projekt-
folgen zu vermeiden, wurde im Zuge der Planerstellung eine technisch-fachliche Optimie-
rung und Projektanpassung an naturhaushaltliche Belange im Sinne der Eingriffsvermei-
dung durchgeführt.
Die Eingriffsbewertung und -bilanzierung erfolgt in Kapitel 3 unter Beachtung der „Arbeits-
hilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung“ (Nie-
dersächsischer Städtetag 2008) für den Trassenabschnitt in Niedersachsen und der „Nu-
merischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008)
für den Trassenabschnitt in Nordrhein-Westfalen.
Für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
sind Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Rekultivierung des Arbeitsstreifens und der Ein-
grünung der Station Lembruch und der Messanlage Drohne geplant. Im Trassenabschnitt
in Nordrhein-Westfalen wird damit der Eingriff in Natur und Landschaft vollständig kom-
pensiert.
Für den Trassenabschnitt in Niedersachsen ergeben sich aus der Eingriffs-
/Ausgleichsbilanzierung Kompensationsbedarfe, die in der Gesamtsumme eine Ersatzflä-
che von 8.694 m² erfordern. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Diepholz wurde die Möglichkeit der Ersatzgeldzahlung für alle erforderlichen
Kompensationsbedarfe in Niedersachsen ausgewählt. Mit dem vorgegebenen Kostenan-
satz ergibt sich ein Ersatzgeld von 56.511 €.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 83 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
8 Quellenverzeichnis
8.1 Literatur und sonstige Quellen ALTMÜLLER, R. und CLAUSNITZER, H.-J. (2007): Rote Liste der Libellen Niedersach-
sens und Bremens – 2. Fassung, Stand 2007. In: Informationsdienst Naturschutz Nieder-
sachsen 30. Jg., Nr. 4 (4/10), Hannover 2010. Hrsg.: Niedersächsischer Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN
ARGE Eingriff – Ausgleich NRW (1994): Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsrah-
mens für straßenbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Kompensation.
Endbericht, 207 S.. Düsseldorf.
BIERHALS, E., VON DRACHENFELS, O. & RASPER, M. (2004): Wertstufen und Rege-
nerationsfähigkeit der Biotoptypen in Niedersachsen, In: Informationsdienst Naturschutz
Niedersachsen 24. Jg., Nr. 4, 231-240, Hildesheim
Bosch & Partner GmbH (1999): Eingriffe in das Landschaftsbild – Ermittlung und Kom-
pensation. Forschungsvorhaben der J. und H. Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr.
Herne.
BUNDESAMT FÜR ENERGIEWIRTSCHAFT (1997): Richtlinien zum Schutz des Bodens
beim Bau unterirdisch verlegter Rohrleitungen. Bern.
Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands.
Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55. Bonn-Bad Godesberg
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflan-
zen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt,
Heft 70 (1)
DRACHENFELS, O. v. (1996): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen in Niedersachsen.
Bestandsentwicklung und Gefährdungsursachen der Biotop- und Ökosystemtypen sowie
ihrer Komplexe. Stand Januar 1996. Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersach-
sen 34: 1–146.
DRACHENFELS, O. v. (2011): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter
besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraum-
typen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand März 2011; Hg. Niedersächsischer Landes-
betrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN, Hannover
DRACHENFELS, O. v. (2012): Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen – Regenera-
tionsfähigkeit, Wertstufen, Grundwasserabhängigkeit, Nährstoffempfindlichkeit, Gefähr-
dung. In: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 32. Jg., Nr. 1 (1/12), Hannover
2012. Hrsg.: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur-
schutz NLWKN
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
84 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (1999): Richtlinien für
die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vege-
tationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4). Köln.
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (Hrsg.) (2001): ZTV
Baumpflege – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baum-
pflege. Bonn.
FROELICH & SPORBECK, SMEETS + DAMASCHEK (2000): Bewertung von Eingriffen in
Natur und Landschaft für unterirdische Rohrleitungen für nicht wassergefährdende Stoffe.
Gutachten im Auftrag des BGW (Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirt-
schaft) und der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches). Bochum/
Erftstadt.
GARVE, E. (2004): Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Nieder-
sachsen und Bremen – 5. Fassung, Stand 2004. In: Informationsdienst Naturschutz Nie-
dersachsen 24. Jg., Nr. 1 (1/04), Hildesheim 2004. Hrsg.: Niedersächsisches Landesamt
für Ökologie
GAUMERT, D. und KÄMMEREIT, M. (1993): Süßwasserfische in Niedersachsen, Hrsg.:
Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Hildesheim
HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten
Säugetierarten – 1. Fassung, Stand 1991. In: Informationsdienst Naturschutz Niedersach-
sen, 13. Jg., Nr. 6 (6/93), Hannover 1993. Hrsg.: Niedersächsisches Landesamt für Öko-
logie – Naturschutz -
HORN, R. & HARTGE, K.-H. (2001): Gedanken zum Problem der Verdichtung von Acker-
böden. in: Bodenschutz 3/2001.
KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz. 2.Auflage. Verlag Eugen Ulmer. Stuttgart
KRAUSE, C.-L. & D. Klöppel (1996): Landschaftsbild und Eingriffsregelung. Angewandte
Landschaftsökologie, Heft 8. Bonn-Bad Godesberg.
KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen ge-
fährdeten Brutvögel – 7. Fassung, Stand 2007. In: Informationsdienst Naturschutz Nieder-
sachsen, 27. Jg., Nr. 3 (3/07), Hannover. Hrsg.: Niedersächsischer Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-
WESTFALEN (LANUV) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffs-
regelung in NRW, Recklinghausen
NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN-
UND NATURSCHUTZ (2008): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng
geschützten Arten. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Teil A und B.
NIEDERSÄCHSICHER STÄDTETAG (2008): Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung. 8. Auflage, Hannover.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 85 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
NLWKN (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. In-
formationsdienst Naturschutz Niedersachsen. Heft 3/07. Hildesheim.
NLWKN (2008a): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten
Arten - Teil A Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze - Informationsdienst Naturschutz Nieder-
sachsen. Heft 3/08. Hildesheim.
NLWKN (2008b): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten
Arten - Teil B Wirbellose Tiere - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen. Heft 4/08.
Hildesheim
PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT GMBH (2003): Zusammenfassung und
Strukturierung von relevanten Methoden und Verfahren zur Klassifikation und Bewertung
von Bodenfunktionen für Planungs- und Zulassungsverfahren mit dem Ziel der Vergleich-
barkeit. Länderfinanzierungsprogramm "Wasser und Boden", Themenschwerpunkt "Emp-
fehlungen zur Klassifikation von Böden für räumliche Planungen" im Auftrag der Bund-/
Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Hannover.
PODLOUCKY, R. & C. FISCHER (1994): Rote Liste der gefährdeten Amphibien und Rep-
tilien in Niedersachsen und Bremen – 3. Fassung, Stand: 1994. In: Informationsdienst
Naturschutz Niedersachsen, 14. Jg., Nr. 4, Hannover. Hrsg.: Niedersächsisches Landes-
amt für Ökologie
RIECKEN, U., FINCK, P., RATHS, U., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (2006): Rote Liste
der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands. 2. fortgeschriebene Fassung. Schriftenreihe
Vegetationskunde. 34. S. 1 - 318. Bonn.
SCHUCHARDT, B., SCHOLLE, J., BECKMANN, M. & KULP, H.-G. (1999): Auswirkungen
der Verlegung einer Gasfernleitung auf die Bodenfunktionen. Naturschutz und Land-
schaftsplanung 31 (6), S. 165-170.
SSYMANK, A., BOHN, KORNECK (1994): FFH-Richtlinie, Anhänge I, II, IV und V – Defi-
nitionsvorschläge und Ergänzungen. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.). Bonn-Bad
Godesberg.
SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, C., SCHRÖDER, E. (1998): Das europäische
Schutzsystem NATURA 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). Schriftenreihe für
Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53. Bonn – Bad Godesberg.
SÜDBECK, P., Andretzke, H., Fischer, St., Gedeon, K., Schikore, T., Schröder, K. & Ch.
Sudfeldt (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolf-
zell.
SÜDBECK, P., BAUER H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & W. KNIEF (2007): Rote Liste
der Brutvögel Deutschlands. Berichte zum Vogelschutz 44, S. 23 ff.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
86 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
THEUNERT, R. (2008): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders und streng ge-
schützten Arten. Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze. Teil B. Wirbellose Tiere. In: Infor-
mationsdienst Naturschutz Niedersachsen. 28. Jg., Nr. 3 und 4, Hannover. Hrsg.: Nieder-
sächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN
THEUNERT, R. (2009): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders und streng ge-
schützten Arten. Teil B: Wirbellose Tiere. Korrigierte Liste (2. Korrektur), Stand September
2009. Hannover. Hrsg.: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten-
und Naturschutz NLWKN
THEUNERT, R. (2010): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders und streng ge-
schützten Arten. Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze. Korrigierte Liste (3. Korrektur),
Stand Januar 2010. Hannover. Hrsg.: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirt-
schaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN
TRAUTNER, J. (Hrsg., 1992): Methodische Standards zur Erfassungen von Tierarten-
gruppen. Ökologie in Forschung und Anwendung 5.
UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) (1994): Luft – Boden – Abfall,
Heft 10, Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen.
Stuttgart.
UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) (1995): Luft - Boden - Abfall,
Heft 31, Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit - Leitfaden für Planungen
und Gestattungsverfahren. Stuttgart.
8.2 Karten und Planwerke BUNDESAMT FÜR KARTOGRAPHIE (2004): Deutsche Topografische Karte M. 1:25.000
(DTK 25). Kacheln für den Untersuchungsraum als tiff-Dateien.
BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE HANNOVER
(2006): Bodenübersichtskarte 1 :200.000 (BÜK200)
BUNDESANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMFORSCHUNG / INSTITUT FÜR
LANDESKUNDE (1952 - 1990): Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Stuttgart
/ Bad Godesberg.
NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN-
UND NATURSCHUTZ (): Landschaftsrahmenplan Diepholz.
NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1997): Böden in
Niedersachsen M 1:50.000
Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Diepholz
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 87 von 88
Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014
8.3 Gesetze und Regelwerke Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen in
der Fassung vom 19. August 1970 (Beilage zum BAnz. Nr. 160)
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004, zuletzt geändert am 11.06.2013
(BGBl. I S. 1548)
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) – Verordnung zum Schutz wild lebender Tier-
und Pflanzenarten vom 16.02.2005, zuletzt geändert am 21.01.2013 (BGBl. I S. 95)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Boden-
veränderungen und zur Sanierung von Altlasten - vom 17. März 1998, zuletzt geän-
dert am 24.02.2012 (BGBl. I S. 212)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) –- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Um-
welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnlichen Vorgänge - vom 17.05.2013, zuletzt geändert am 02.07.2013 (BGBl. I S.
1943)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
– ab 01.03.2010 gültig: Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt ge-
ändert 07.08.2013
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) (1989): DVGW-Arbeitsblatt
G 463 „Gasleitungen aus Stahlrohren von mehr als 16 bar Betriebsdruck; Errich-
tung“
DIN 18005 (2002-07): Schallschutz im Städtebau. Berlin.
DIN 18915 (2002): Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten. Berlin..
DIN 18920 (2002): Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflan-
zenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Berlin.
DIN 19688 (2001): Ermittlung der mechanischen Belastbarkeit von Böden aus der Vorbe-
lastung. Berlin.
FFH-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. Nr. L
206 vom 22.7. 1992 S. 7; 97/62/EG - ABl. Nr. L 305 vom 8.11. 1997 S. 42; geändert
durch Beitrittsakte 2003; VO (EG) 1882/2003 - ABl. Nr. L 284 vom:: 31.10.2003 S. 1;
RL 2006/105/EG – Abl. Nr. L 363 vom 20.12.2008 S. 368)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),
zuletzt geändert am 25.07.2013
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
vom 19.2.2010, Nds. GVBl. 2010,S. 104
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
88 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stand: 20.10.2014 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Revision 00
Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) vom 11.4.1994 (Nds.GVBl. s. 155, ber.
S. 267)
TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwal-
tungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl.
1998 S. 503)
TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, Erste Allgemeine Verwaltungs-
vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, vom 24. Juli 2002
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (1978), TRGL 101, TRGL 111, TRGL 211
UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24.02.2010, zuletzt geändert
am 25.07.2013
Vogelschutzrichtlinie – Richtlinie 2009/147/EG der Kommission über die Erhaltung der
wildlebenden Vogelarten vom 30.11.2009 und Anpassung wegen Beitritts Kroatiens
Richtlinie 2013/17/EU vom 13.05.2013
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – vom
31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154)