8
Amtliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag: 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag: 16.00 – 18.30 Uhr Mittwoch bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Sprechzeiten Bürgermeister Reiner: Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten ------------------------------------------------------------------ Anzeigen-Annahmeschluss für das Amtsblatt: jeweils dienstags, 18.00 Uhr ------------------------------------------------------------------ E-Mail-Adresse [email protected] Amtsblattausgabe Am Donnerstag, 20.12.2018 wird das letzte Amtsblatt in diesem Jahr ausgegeben. Redaktionsschluss hierfür ist am Dienstag, 18.12.2018 um 18.00 Uhr. Die erste Ausgabe des Amtsblatts im neuen Jahr er- scheint am Donnerstag, 10.01.2019. Redaktions- schluss hierfür ist Dienstag, 08.01.2019, 18.00 Uhr. Abfallkalender 2019 wird verteilt Vom 4. bis 15. Dezember wird der neue Abfallkalender 2019 von der Deutschen Post an alle Haushalte im Zollernalbkreis verteilt. Die Verteilung findet in teiladressierter Form statt. Dies bedeutet, dass auf jedem Kalender die Adresse mit Ort, Straße und Hausnummer aufgedruckt ist. Damit soll vermieden werden, dass Briefkästen übersehen oder falsche Abfallkalenderversionen verteilt werden. Wer dennoch keinen Kalender erhalten hat, kann sich ab 17. Dezember 2018 beim Landratsamt/Abfall- wirtschaftsamt unter der Rufnummer 07433/92-1381 oder 92-1321 melden. Im neuen Jahr sind die Abfall- kalender dann auch bei den Stadt- und Gemeindever- waltungen erhältlich. Ab sofort kann der Abfallkalender 2019 auf der Home- page des Landratsamtes unter www.zollernalb- kreis.de abgerufen oder heruntergeladen werden. Die Abfuhrtermine können auch auf den persönlichen, digitalen Kalender geladen werden. Besonders kom- fortabel ist der Benachrichtigungsservice, der einen Tag vorher per Mail an die Abfuhr erinnert. Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Montag - Freitag: 19 – 8 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 – 8 Uhr Einheitliche kostenfreie Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschafsdienst 116 117 Die Sprechzeiten der Bereitschaftsdienstpraxen an den Krankenhäusern Albstadt und Balingen sind an Wo- chenenden und Feiertagen von 08.00 Uhr – 22.00 Uhr. Mobile Patienten können jederzeit ohne Anmeldung dorthin kommen (auch in der Nacht). Patienten, die aus Krankheitsgründen nicht in der Lage sind, die Bereit- schaftsdienst-Praxen aufzusuchen, werden über die 116117 an den Fahrdienst vermittelt, der sie dann zu Hause aufsucht. Notruf (Feuerwehr/Notarzt/Notfall): 112 Krankentransport 19 222 Notdienst Augenarzt: 0180/1929349 Notdienst Gyn. /Geburtshilfe: 07433/9092-0 Notdienst Kinderarzt: 01806/070710 Notdienst Hals-/Nasen-/Ohrenarzt: 01806/070711 Notdienst Zahnarzt: 01805/911690 Jahrgang 51 Donnerstag, den 06. Dezember 2018 Nummer 49 Herausgeber: Gemeinde Weilen u.d.R. Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeisteramt Weilen u.d.R. Telefon: 07427/2516 Fax: 8353 E-Mail: [email protected] der Gemeinde Weilen unter den Rinnen AMTSBLATT

Nr. 49 vom 06.12 - weilen-udr.de · 4 Nr. 49 vom 06.12.2018 tur vor und erläutert insbesondere die Wichtigkeit der Rolle der Eltern in dieser Phase. Zudem vermittelt er einen Überblick

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Amtliche Bekanntmachungen

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag : 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag: 16.00 – 18.30 Uhr Mittwoch bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

Sprechzeiten Bürgermeister Reiner: Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten ------------------------------------------------------------------ Anzeigen-Annahmeschluss für das Amtsblatt: jeweils dienstags, 18.00 Uhr ------------------------------------------------------------------ E-Mail-Adresse [email protected]

Amtsblattausgabe Am Donnerstag, 20.12.2018 wird das letzte Amtsblatt in diesem Jahr ausgegeben. Redaktionsschluss hierfür ist am Dienstag, 18.12.2018 um 18.00 Uhr. Die erste Ausgabe des Amtsblatts im neuen Jahr er-scheint am Donnerstag, 10.01.2019. Redaktions-schluss hierfür ist Dienstag, 08.01.2019, 18.00 Uhr.

Abfallkalender 2019 wird verteilt Vom 4. bis 15. Dezember wird der neue Abfallkalender 2019 von der Deutschen Post an alle Haushalte im Zollernalbkreis verteilt. Die Verteilung findet in teiladressierter Form statt. Dies bedeutet, dass auf jedem Kalender die Adresse mit Ort, Straße und Hausnummer aufgedruckt ist. Damit soll vermieden werden, dass Briefkästen übersehen oder falsche Abfallkalenderversionen verteilt werden. Wer dennoch keinen Kalender erhalten hat, kann sich ab 17. Dezember 2018 beim Landratsamt/Abfall-wirtschaftsamt unter der Rufnummer 07433/92-1381 oder 92-1321 melden. Im neuen Jahr sind die Abfall-kalender dann auch bei den Stadt- und Gemeindever-waltungen erhältlich. Ab sofort kann der Abfallkalender 2019 auf der Home-page des Landratsamtes unter www.zollernalb-kreis.de abgerufen oder heruntergeladen werden. Die Abfuhrtermine können auch auf den persönlichen, digitalen Kalender geladen werden. Besonders kom-fortabel ist der Benachrichtigungsservice, der einen Tag vorher per Mail an die Abfuhr erinnert.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Montag - Freitag: 19 – 8 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 – 8 Uhr Einheitliche kostenfreie Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschafsdienst 116 117 Die Sprechzeiten der Bereitschaftsdienstpraxen an den Krankenhäusern Albstadt und Balingen sind an Wo-chenenden und Feiertagen von 08.00 Uhr – 22.00 Uhr. Mobile Patienten können jederzeit ohne Anmeldung dorthin kommen (auch in der Nacht). Patienten, die aus Krankheitsgründen nicht in der Lage sind, die Bereit-schaftsdienst-Praxen aufzusuchen, werden über die 116117 an den Fahrdienst vermittelt, der sie dann zu Hause aufsucht. Notruf (Feuerwehr/Notarzt/Notfall): 112 Krankentransport 19 222 Notdienst Augenarzt: 0180/1929349 Notdienst Gyn. /Geburtshilfe: 07433/9092-0 Notdienst Kinderarzt: 01806/070710 Notdienst Hals-/Nasen-/Ohrenarzt: 01806/070711 Notdienst Zahnarzt: 01805/911690

Jahrgang 51 Donnerstag, den 06. Dezember 2018 Nummer 49

Herausgeber: Gemeinde Weilen u.d.R. Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeisteramt Weilen u.d.R. Telefon: 07427/2516 Fax: 8353 E-Mail: [email protected]

der Gemeinde

Weilen unter den Rinnen

A M T S B L A T T

2 Nr. 49 vom 06.12.2018

Sonstiges

DRK-Seniorensport

Mittwoch 9.30 - 10.30 Uhr Gemeindehalle Weilen u.d.R.

Kontakt: Annette Kiene - 07427/8750

Bekanntmachung der Tierseu-chenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffent-

lichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas-senbeitrag 2019 ist der 01.01.2019 Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2018 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2019 keinen Meldebogen er-halten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Mel-dung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausfüh-rung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos-senschaften) sind zum 1. Februar 2019 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Vieh-verwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2019 einen Meldebogen. Meldepflichtige Tiere sind:

− Pferde − Schweine − Schafe − Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesver-

band gemeldet) − Hühner − Truthühner/Puten

Nicht zu melden sind: − Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Was-

serbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) heran-gezogen.

Nicht meldepflichtig sind u.a.: − Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild,

Wildschweine), Esel, Ziegen, − Gänse und Enten

Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam ge-haltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkas-se muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2019 an HIT zu melden. Die Tierseu-chenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähe-re Informationen erhalten Sie über das Informations-blatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www.tskbw. de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern

hingewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Nachmeldepflicht siehe Beitragssatzung der TSK. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informatio-nen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tier-seuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesund-heitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbe-sitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail: [email protected], Internet: www.tsk-bw.de Landratsamt Zollernalbkreis – Landwirtschaftsamt Aktuelle Informationen aus dem Landwirtschaftsamt Informationsveranstaltung am 13.12.2018 Aktuelle Informationen präsentiert das Landwirtschafts-amt am Donnerstag, den 13.12.2018 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes. Walter Haug, Luise Lohrmann und Jörg Schmid referie-ren zum Gemeinsamen Antrag, FAKT, Grünlandum-bruch, Gewässerrandstreifen, Düngeverordnung und Agrarinvestitionsförderung. Franz Keßler stellt die Entwicklung der Landwirtschaft im Kreis dar. Zu der Veranstaltung sind alle Landwirtinnen und Land-wirte herzlich eingeladen.

Landratsamt Balingen Veranstaltung des Landwirtschaftsamtes Balingen Winterveranstaltung Arbeitskreis Ökologischer Landbau / Umstellung auf ökologischen Landbau Mit den Themen „Pflanzengesundheit durch Humusauf-bau“ und „Schädlingsbekämpfung im Getreidelager“ lädt das Landwirtschaftsamt Balingen am Montag den 17.12.2018 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr zur Winterver-anstaltung ein. Die Veranstaltung findet im Landwirtschaftsamt, Robert- Wahl-Str. 7 (Postgebäude), im Seminarraum 128 statt. Programm:

- „Pflanzengesundheit durch Humusaufbau“, Refe-rent: Friedrich Wenz, regenerative Landwirtschaft

- „Getreide im Lager vor Schädlingen schützen“, Referentin: Luise Lohrmann, Landwirtschafsamt Balingen

Zu diesem Treffen sind alle interessierten, sowohl ökolo-gisch als auch konventionell wirtschaftende Landwirte eingeladen. Für die Beteiligung kann eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Sachkunde-Fortbildung ausgestellt werden (2h). Die Tagungsgebühr beträgt 10 Euro. Zur besseren Planung bitten wir um eine Anmeldung unter 07433/92-1941, oder unter [email protected]. Auskunft zu dieser Veranstaltung gibt Bettina Pfriender unter 07433/92-1946.

naldo–Minifahrpläne 2019 Ab 09.12.2018 gelten neue Fahrpläne. Die naldo–Minifahrpläne der Buslinie 7440 sind ab sofort beim Bürgermeisteramt erhältlich.

3 Nr. 49 vom 06.12.2018

Freiwillige Feuerwehr der Altersabteilungen Schömberg – Schörzingen – Dotternhausen - Weilen u.d.R. - Zimmern u.d.B. - Hausen a.T. Liebe Feuerwehrkameraden, wir treffen uns am Freitag 14.12.2018 um 14 Uhr in Schömberg in der Bahnhofstraße an der Moste, um ge-meinsam auf den Sonthof zu gehen. Mit kameradschaftlichem Gruß - Euer Willi

Blutspender gesucht Der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes

(DRK) bittet um Ihre Blutspende am: Freitag, 14.12.2018

von 15.30 – 19.30 Uhr Stauseehalle Schömberg

Schulweg 8

Deutsches Rotes Kreuz Kreisver-band Zollernalb e.V. Erste Hilfe am Kind in Hechingen.

Am Samstag, 08.12.2018 von 08.30 Uhr bis 16.15 Uhr im DRK-Forum Hechingen, Fred-West-Str. 29. Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang an zwei Abenden in Balingen. Am Dienstag, 11.12.2018 und Donnerstag, 13.12.2018 jeweils von 18.00 Uhr bis 21.30 Uhr im DRK-Forum Balingen, Henry-Dunant-Str. 1-5. Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Ebin-gen. Am Samstag, 12.01.2019 von 08.30 Uhr bis 16.15 Uhr im DRK-Forum Albstadt, Sonnenstr. 54. Kursanmel-dungen unter Tel. 07433 / 90 99 99 oder www.drk-zollernalb.de. Neuer Arbeitskreis „DRK-Alltagsbetreuung“ wird gegründet. Der DRK-Kreisverband Zollernalb e.V. en-gagiert sich mit dem neuen Projekt „DRK-Alltagsbetreuung“ zur Unterstützung von Seniorinnen und Senioren im Zollernalbkreis. Für dieses Projekt werden engagierte Mitmenschen gesucht, die Freude daran ha-ben, den Seniorinnen und Senioren Gesellschaft zu leis-ten und diese im Alltag zu unterstützen. Auch die aktive Begleitung außerhalb des Hauses, wie z.B. Spaziergänge, Unterstützung beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen bieten einen weiteren Rahmen der wichtigen Hilfe. Alle Interessierten sind herzlich zu der Informationsveranstaltung „DRK-Angebote zur Unterstüt-zung im Alltag“ am Donnerstag, 10.01.2019 um 18.30 Uhr im DRK-Forum Balingen, Henry-Dunant-Str. 1 einge-laden. Helfen Sie durch Ihr ehrenamtliches Engagement im Arbeitskreis Alltagsbetreuung. Anmeldung und weitere Informationen unter Tel. 07433 / 90 99 843 oder per E-Mail: [email protected]. Sicherheit zu Hause: der DRK-Hausnotruf. Der Haus-notruf hat sich seit über 30 Jahren im Alltag und bei Not-fällen bewährt und ist seit 2005 zertifiziert durch den TÜV Süd. Besonders für alleinstehende ältere Menschen bie-tet der Notruf Sicherheit. Er kann Angehörige entlasten und dazu beitragen, dass ältere Menschen länger in ih-ren eigenen vier Wänden leben können. Durch einen kleinen Sender, der am Körper getragen wird, kann der Alarm ausgelöst und damit eine direkte Sprechverbin-dung zur DRK-Hausnotrufzentrale hergestellt werden. Diese leitet umgehend weitere Hilfsmaßnahmen ein, wie zum Beispiel Anruf bei einem Angehörigen oder Entsen-dung des Rettungsdienstes. Weitere Informationen erhal-ten Sie unter Tel. 07433 / 90 99 55 oder per E-Mail: [email protected].

Jugendrotkreuz zum Thema Blutspenden, 11. Teil Die Haltbarkeit von Blutkonserven ist auf 42 Tage be-grenzt, eine Gewinnung auf Lager ist bei Blut daher nicht möglich. Ein genau abgestimmtes Boten- und Transport-system sorgt dafür, dass Blut auf kürzesten Wegen transportiert wird. Kurzfristige Einflüsse führen jedoch immer wieder zu einer Knappheit der Blutkonserven: - Grippewelle, weil nur vollkommen gesunde Menschen

spenden dürfen - Urlaubszeit, weil sich viele „Stammspender“ im Aus-

land befinden - schwere Unfälle und Operationen, bei denen hoher

Blutbedarf besteht So muss immer wieder appelliert werden, dass möglichst viele Menschen ihr Blut spenden, damit das Notfall-medikament Blut ausreichend vorhanden ist. Der nächste Blutspendetermin in Schömberg ist am Freitag, den 14. Dezember, von 15:30 bis 19:30 Uhr. SV Schörzingen e.V. Ergebnisse A-Junioren SGM Schörzingen – JFV Oberes Donautal 2 (9er) ausgf. E-Junioren JFV Oberes Donautal – SGM Schörzingen 2:0 SGM Schörzingen – SGM Dunningen 0:3 FV Kickers Lauterbach 2 – SGM Schörzingen 7:0 SGM Schörzingen – SGM Irslingen 0:3 Eingesetzte Spieler: Alyssa Denkinger, Adrian Degen, Hannes Mager, Julian Senn, Jan Koch, Lucia Brolde, Loris Rudi. F-Junioren, Hallenspieltag in Schwenningen FSV Schwenningen 1 – SV Schörzingen 1:0 SV Schörzingen – SpVgg Trossingen 2 0:0 JFV Oberes Donautal – SV Schörzingen 0:0 SV Schörzingen – TV Wehingen 0:1 SV Schörzingen – SV Spaichingen 0:2 Durch kämpferisch starke Leistungen konnten alle Spiele ausgeglichen gestaltet werden. Für den SVS kamen zum Einsatz: Carl Koch, Tim Probst, Paul Ruof, Vincent Schönfels, Vincent Seeburger, Jeremia Seeburger

Vorschau Jugend Samstag, 08.12.2018 A-Junioren, 15:30 Uhr, SGM Villingendorf (9er) – SGM Schörzingen Bundesagentur für Arbeit – Agentur für Arbeit Balin-gen Tipps für Eltern - Abendveranstaltung im BiZ: Wie können Eltern ihr Kind unterstützen? Wenn Kinder vor dem Schulabschluss stehen, löst das auch bei ihren Eltern viele Fragen aus. Am Dienstag, dem 11. Dezember erhalten sie ab 18:00 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Balingen in einer Abendveranstaltung Tipps zur Unter-stützung des Nachwuchses. Trifft mein Kind die richtige Berufswahl? Welche weiter-führende Schule ist die richtige? Wie sind die Chancen auf dem regionalen Ausbildungsmarkt? Volker Senn von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Balingen wird zu diesen Themen informieren. Er zeigt mögliche Wege nach dem Hauptschulabschluss und der mittleren Reife auf, stellt Unterstützungsmöglichkeiten der Arbeitsagen-

4 Nr. 49 vom 06.12.2018 tur vor und erläutert insbesondere die Wichtigkeit der Rolle der Eltern in dieser Phase. Zudem vermittelt er einen Überblick über den aktuellen Ausbildungsmarkt und erklärt, worauf die heimischen Betriebe Wert legen. Der Rentenpakt hat den Bundesrat passiert und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau Bis zum Jahr 2025 stellen die Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau sicher, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinkt und der Beitragssatz gleichzeitig nicht über 20 Prozent steigt. Für 2019 wird der Beitrags-satz per Gesetz auf 18,6 Prozent festgelegt, von 2020 bis 2025 darf er nicht unter 18,6 Prozent liegen. Ausweitung der Mütterrente Am 1. Januar 2019 treten Verbesserungen bei der Müt-terrente in Kraft. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren ist, wird ein halbes Jahr zusätzlich bei der Rente ange-rechnet. Sie erhöht sich dadurch um bis zu 16,02 Euro in den alten Bundesländern. Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Ren-tenzahlung an. Rund 9,7 Millionen Mütter und Väter, die bereits in Rente sind, werden im Frühjahr 2019 die Nachzahlungen der Mütterrente ebenfalls auf ihrem Konto haben. Ein extra Antrag ist für die Mütterrente nicht notwendig. Einzige Ausnahme: Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Renten-versicherungsträger formlos einen Antrag stellen. Bessere Absicherung bei Erwerbsminderungsrenten Wenn die Erwerbsminderungsrente ab 1. Januar 2019 beginnt, wird die sogenannte Zurechnungszeit auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Ab dem 1. Januar 2020 steigt die Zurechnungszeit dann bis 2031 schritt-weise auf 67 Jahre. Die Zurechnungszeit stellt erwerbs-geminderte Menschen so, als hätten sie in dieser Zeit mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weiter-gearbeitet und Beiträge gezahlt. Ausweitung der Midi-Job-Grenze Von der höheren Midi-Job-Grenze profitieren ab 1. Juli 2019 insbesondere Geringverdiener. Wer bisher zwi-schen 450,01 Euro und 850 Euro verdiente, zahlte nur einen reduzierten Beitrag zur Rentenversicherung, er-warb aber dafür auch nur entsprechend geringere Ren-tenansprüche. Die Neuregelung ersetzt die bisherige Grenze durch einen sogenannten Übergangsbereich. Dieser erfasst zukünftig Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen dann einen reduzierten Sozialversicherungsbei-trag. Neu ist jedoch, dass die verringerten Rentenbeiträ-ge zukünftig nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen führen.Auskünfte zu den Themen Rehabilitation, Alters-vorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Renten-versicherung Baden-Württemberg in den Regionalzen-tren und Außenstellen im ganzen Land, über das kosten-lose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im In-ternet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Sozialverband VdK – der Ortsverband informiert Seit vier Jahren VdK-Zeitung zum Hören Schon seit vier Jahren gibt es die VdK-Zeitung auch zum Abhören am Telefon. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg leistet auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Inklusion. So können beispielsweise blinde

und andere sehbeeinträchtigte Menschen Informationen selbstständig abrufen, indem sie zum gewöhnlichen Festnetztarif ihres Anbieters – und ohne Anmeldung, ohne Passwort sowie ohne besondere Technik – die Nummern (0711/268983-55, -66, -77 oder -88) wählen. Die VdK-Zeitung wird dann inklusive der gewählten Be-zirksseite (beispielsweise -55 für Nordbaden) vorgelesen. Durch Drücken verschiedener Tasten kann man Artikel überspringen, zurückkehren oder eine Pause einlegen. Wieder VdK-Online-Seminare zur Unfallversicherung und zu IGeL Der Sozialverband VdK bietet wieder kostenlose Online-Seminare, sogenannte Webinare, an. Interessierte kön-nen am 20. November 2018, 11 Uhr, an einem Seminar zur gesetzlichen Unfallversicherung und den wesentli-chen Streitpunkten Wegeunfälle, Arbeitsunfälle, Berufs-krankheiten sowie am 29. November, 11 Uhr, an einem weiteren Webinar zu den Individuellen Gesundheitsleis-tungen (IGeL), die beim Arzt bezahlt werden, teilnehmen. Benötigt wird nur ein internetfähiger PC oder ein Laptop. Weitere Informationen unter www.vdk-bawue.de. Zudem unterstützt der VdK bei technischen Fragen zur Webinar-Teilnahme. Anmeldung vorab und Hilfe unter https://weinmann.edudip.com/webinars/. VdK-Mitgliedschaft als Weihnachtsgeschenk Beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg kann man Geschenkgutscheine erwerben und so dem Beschenk-ten, beispielsweise als Weihnachtsgeschenk, die einjäh-rige VdK-Mitgliedschaft mit allen Rechten ermöglichen. Unter www.vdk-bawue.de finden sich unter „Mitglied-schaft“ die verschiedenen Weihnachtsmotive der Gut-scheine zum Auswählen. Sodann ist die Online-Anforderung für die Mitgliedschaft auszufüllen. Nach Begleichung der Rechnung über den regulären Mit-gliedsbeitrag in Höhe von 72 Euro erhält der Schenker den Geschenkgutschein und das Beitrittsformular zum Verschenken. Wer nicht online bestellen kann, kann di-rekt auf VdK-IT-Mitarbeiterin Inge Pfeil, Telefon (0711) 61956-22, zugehen. Neue Zahnvorsorge für Pflegebedürftige Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad und Men-schen mit Behinderung (Empfänger von Eingliederungs-hilfe) können seit Juli 2018 halbjährlich bei einem Zahn-arzt den Gesundheitszustand ihres Mundes erheben und harte Zahnbeläge (Zahnstein) entfernen lassen. Sie ha-ben auch Anspruch auf eine Aufklärung über die Bedeu-tung der Mundhygiene und auf Maßnahmen zu deren Erhalt sowie auf die Erstellung eines Plans zur individuel-len Mund-/Prothesenpflege. Dabei sollen Pflegepersonen in Aufklärung und Pflegeplanerstellung einbezogen wer-den, informierte die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg unlängst in der VdK-Zeitung.

5 Nr. 49 vom 06.12.2018

Jugendraum

6 Nr. 49 vom 06.12.2018

Kirchliche Nachrichten

Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus

Pfarramt: Egertstr. 8, 72365 Ratshausen Tel: 07427/7325 u. 423499

E-Mail: [email protected] Homepage: http://stafraratshausen.blogspot.de/

Sprechzeiten: Dienstag u. Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr

Sonntag, 09.12.2018 2. Adventssonntag Silbersonntag 10.30 Uhr Heilige Messe Patrozinium St. Nikolaus Samstag, 15.12.2018 Stadtkirche Schömberg 18.00 Uhr Firmung in Schömberg Sonntag, 16.12.2018 3. Adventssonntag (Gaudete) 09.00 Uhr Heilige Messe

Naschkatzen aufgepasst, Kuchen und Weihnachtsgebäck für jeden

Geschmack!!!

Wir Ministranten verkaufen leckeren Kuchen

am Sonntag, 09.12.2018 um 11.30 Uhr im Begegnungshaus nach dem Gottesdienst.

Wir würden uns sehr über eueren Besuch freuen, da wir den Erlös für unsere Romreise 2019

gut gebrauchen können!

Bis Sonntag, Eure Minis

10.12.2018 Ökumenisches Hausgebet im Advent „Lebenslicht“ Das Ökumenische Hausgebet im Advent wird dieses Jahr am Montag, den 10.12.2018 gefeiert! Die Glocken der christlichen Kirchen in Baden-Württemberg laden am Abend des 10. Dezembers um 19.30 Uhr wieder zum Öku-menischen Hausgebet im Advent ein. Dieses Hausgebet ist für viele Menschen inzwischen zu einer wertvollen Tra-dition in der Adventszeit geworden. Sie feiern gemeinsam als Familie, unter Freunden und Bekannten, als Nach-barschaft, in Gruppen und Kreisen auch über die Konfessionsgrenzen hinweg und vielleicht sogar als einander noch Fremde. Hefte liegen in der Kirche aus! 12.12.2018 Herbergsuche St. Afra Kirche Ratshausen „Bereitet dem Herrn den Weg“ Zur Heiligen Messe mit Herbergssuche am 12.12.2018 um 19.00 Uhr in der St. Afra Kirche in Ratshausen sind alle 3 Gemeinden herzlich eingeladen. Krankenkommunion und Krankensalbung auf Weihnachten am 18.12.2018 ab 14.00 Uhr. Neuanmeldungen bitte über Pfarrbüro Tel. 07427/7325.

7 Nr. 49 vom 06.12.2018

Seelsorgeeinheit Oberes Schlichemtal

Im Trauerfall wenden sie sich bitte an Pfarrer Dr. Holdt Tel. 07427 / 2509. Seelsorgerliche Beratung jederzeit nach Vereinbarung Tel. 07427 / 2509. Unter www.stadtkirche-schoemberg.de „Gottesdienstordnung Seelsorgeeinheit“ finden Sie weitere Gottesdiens-te. 08.12.2018 Vorabend zum Zweiten Advent 19:00 Uhr Vorabendmesse in Zimmern, Ratshausen und Dautmergen 09.12.2018 Zweiter Adventssonntag 09:00 Uhr Hl. Messe in Dotternhausen und Dormettingen 10:30 Uhr Hl. Messe in Schömberg, Weilen und Hausen 10:30 Uhr Familiengottesdienst in Schörzingen (Diakon) Rorate - Messen im Advent In der Adventszeit gibt es die beliebten Rorate - Messen. Ihren Namen haben sie vom Ruf des Eröffnungsverses „Rorate“. Rorate“ heißt „tauet“ und ist der Beginn von „Tauet Himmel, den Gerechten, Wolken regnet Ihn herab“ (Jes 45,8) Diese wunderschönen Gottesdienste in der Dunkelheit werden durch eine Vielzahl von aufgestellten Kerzen in ein warmes, stimmungsvolles Licht getaucht. Jesus möchte wie ein himmlisches Licht in alle Dunkelheit unserer Herzen hineinleuchten und die Finsternis aus dieser Welt vertreiben. Die vielen brennenden Kerzen demonstrieren so auch unsere große Sehnsucht, das gnadenvolle Licht der Weihnacht empfangen zu dürfen. Diese Sehnsucht drücken auch die altvertrauten Adventslieder aus, die nur in der Adventszeit in den Rorate-Messen gesungen werden und die zum schönsten Liedgut der Christenheit gehören. Wer einen Ruhepol in der lauten und hektischen Vorweihnachtszeit sucht, ist in der Rorate am rechten Ort. Beson-ders herzlich sind die Kinder mit ihren Eltern eingeladen. Gerne sind sie auch zu den Roratemessen in ihrer Nach-bargemeinde eingeladen. Roratemessen sind am Dienstag, 11.12.2018 um 19:00 Uhr in Dotternhausen Mittwoch, 12.12.2018 um 19:00 Uhr in Schömberg und Dormettingen Donnerstag, 13.12.2018 um 19:00 Uhr in Zimmern u.d.B. Mittwoch, 19.12.2018 um 19:00 Uhr in Schömberg Firmung 2018 Vierundfünfzig Jugendliche aus Schömberg, Schörzingen, Zimmern u.d.B. Ratshausen, Weilen u.d.R. und Hausen a.T. werden am 15. Dezember 2018 in der Stadtkirche Schömberg von Domkapitular und Offizial Thomas Weiß-haar gefirmt. Der Gottesdienst wird musikalisch vom Kirchenchor Hausen a. Tann umrahmt. Vielerorts lassen sich heute nur noch etwa die Hälfte der Jugendlichen firmen. Wir dürfen froh darüber sein, dass es in unseren Gemeinden anders ist! Die Jungen und Mädchen der achten und neunten Klassen wurden auf die Fir-mung von Pater Maurus, einem Benediktinermöch aus dem Kloster Beuron und Pfarrer Holdt in einem Tagessemi-nar vorbereitet. Zur Firmvorbereitung gehörte auch die gemeinsame Fahrt zu einem Lobpreisgottesdienst im Kloster Beuron und die Firmbeichte. Das Wort „Firmung“ kommt vom lateinischen „firmare“ und heißt übersetzt Stärkung, Festigung. Wir hoffen, dass der Geist Gottes bei unseren Jugendlichen ein offenes, gläubiges Herz vorfindet und ihnen alle Gaben und Gna-den, die das Firmsakrament enthält, mitteilen kann. – Mögen sie innerlich stark und gefestigt sein, damit sie den Anforderungen einer ungewissen Zukunft gut gewappnet entgegengehen können. Seien wir ihnen weiterhin Weg-begleiter, Ansprechpartner und Vorbilder im Glauben! Pfarrer Dr. Johannes Holdt

Bußfeier und Beichtgelegenheiten auf Weihnachten für alle Gemeinden der Seelsorgeeinheit. Mittwoch, 19.12.2018 17:30 Uhr - Beichtgelegenheit in Ratshausen Freitag, 21.12.2018 18:30 Uhr - Bußandacht in Dotternhausen Montag, 24.12.2018 14:00 Uhr – Beichtgelegenheit in Schömberg

8 Nr. 49 vom 06.12.2018 Palmbühl Schömberg Freitag, 07. Dezember 2018 Herz-Jesu Freitag und Feier des Hochfestes „Erwählung Mariens – der oh-ne Erbschuld empfangenen Jungfrau Maria“ 09:00 Uhr Hl. Messe mit eucharistischem Segen

Palmbühl–Weihnachtskrippe Zum 2. Advent-Sonntag ist die Palmbühl- Krippenszene wieder im vertrauten Stil als „Schwäbisch Alb- Hei-matkrippe“ aufgebaut und lädt zum Besuch und zur Betrachtung des Weihnachtsgeheimnisses ein.

Evangelische Kirchengemeinde Erzingen-Schömberg Pfarramt: Pfarrer Stefan Kröger, Martin-Luther-Str. 12, 72336 Balingen-Erzingen Tel. Nr. 07433/4210 / Fax-Nr. 07433/385048 / E-Mail: [email protected] Internet: eseki.de / Pfarrbüro: Dienstag, Mittwoch, Freitag: 09.30 Uhr – 12.00 Uhr

Mittwoch, 5. Dezember 2018 14.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Evangelischen Gemeindezentrum in Schömberg 20.00 Uhr Männerbibelkreis. Anfrage bei Hans-Ulrich Staudte, Ratshausen, Tel. 07427/31 35 Freitag, 7. Dezember 2018 19.00 Uhr Glauben-Beten-Singen-Leben für Jung und Alt im Ev. Gemeindezentrum Schömberg, Info: Heike Ilch-

mann-Ruggaber, Tel. 07427/86 06 Sonntag, 9. Dezember 2018, 2. Advent – Pfarrer Stefan Kröger 10.15 Uhr Gottesdienst im Evang. Gemeindezentrum Schömberg 17.00 Uhr Jugendkreis im Jugendhaus Erzingen für alle ab 15! Info Jan Ruggaber: 07427/8606 Montag, 10. Dezember 2018 14.30 Uhr Frauenkreis im Evangelischen Gemeindezentrum Schömberg. Ansprechpartnerin: Karin Eha, Tel.

07427/466 321 Dienstag, 11. Dezember 2018 09.00 Uhr Gebetskreis für Anliegen der Gemeinde im Evang. Gemeindezentrum Schömberg Mittwoch, 12. Dezember 2018 14.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Evangelischen Gemeindezentrum in Schömberg 20.00 Uhr Männerbibelkreis. Anfrage bei Hans-Ulrich Staudte, Ratshausen, Tel. 07427/31 35 Donnerstag, 13. Dezember 2018 19.00 Uhr öffentliche Kirchengemeinderatsitzung mit Jahresabschluss im Erzinger Pfarrhaus Freitag, 14. Dezember 2018 15.30 Uhr Adventsandacht mit Abendmahl im Seniorenheim Schömberg – Pfarrer Stefan Kröger 19.00 Uhr Glauben-Beten-Singen-Leben für Jung und Alt im Ev. Gemeindezentrum Schömberg, Info: Heike Ilch-

mann-Ruggaber, Tel. 07427/86 06 Freitag, 14. Dezember – Sonntag, 16. Dezember 2018: EC-Knotenpunktschulung Sonntag, 16. Dezember 2018, 3. Advent – Pfarrer Stefan Kröger 10.15 Uhr Gottesdienst in der Erzinger St. Georgskirche unter Mitwirkung des gemischten Chores „Sängerlust“

aus Erzingen und des Kirchenchors aus Zepfenhan 10.15 Uhr Kinderkirche „Abenteuerland“ im Evang. Gemeindezentrum Schömberg mit Weihnachtsfeier 17.00 Uhr Jugendkreis im Jugendhaus Erzingen für alle ab 15! Info Jan Ruggaber: 07427/8606