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Amtliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag: 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag: 16.00 – 19.00 Uhr Mittwoch bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Sprechzeiten Bürgermeister Reiner: Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten ------------------------------------------------------------------ Anzeigen-Annahmeschluss für das Amtsblatt: jeweils dienstags, 18.00 Uhr ------------------------------------------------------------------ E-Mail-Adresse [email protected] E i n l a d u n g zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 25.01.2017 um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Dorfgemeinschaftshauses 1. Vorberatung Haushaltsplan 2017 2. Vorberatung Wirtschaftsplan 2017, Eigenbetrieb Wasserversorgung 3. Spendenbericht 2016 4. Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben Die Einwohnerschaft ist zur Sitzung recht herz- lich eingeladen. Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Reiner Bürgermeister Räum- und Streupflicht Wegen der derzeitigen winterlichen Witterungsverhält- nisse weisen wir auf die Räum- und Streupflicht hin. Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks sind grundsätzlich verpflichtet, Gehwege oder, wenn solche nicht vorhanden sind, entsprechende Streifen entlang der Straße mit einer Breite von 1,00 Meter zu räumen und zu streuen. Dies gilt auch für unbewohnte Gebäude und Grund- stücke, die innerhalb der geschlossenen Ortslage lie- gen. Die Räum- und Streupflicht besteht werktags ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr. Bei Bedarf ist wiederholt zu räumen und zu streuen, wenn Schnee fällt oder Eisglätte auftritt. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. Sehen Sie bitte Ihre Räum- und Streuverpflichtung auch als Gebot der Rücksichtnahme auf Ihre Mitbürger und Post- und Zeitungszusteller. Auch die Zugänge zum Gebäude sollten verkehrssicher sein. Feuerwehreinsatz wegen PKW-Brand Am vergangenen Freitag, den 13. Januar 2017, kam es zu einem Brand eines PKWs in der Bohlstraße. Der PKW wurde vom Fahrer abgestellt und sogleich fing er aus unbekannter Ursache Feuer. Von den Nachbarn wurde versucht, mit einem Feuerlöscher den Fahr- zeugbrand zu löschen, dies gelang jedoch nicht, da sich das Feuer auf das gesamte Fahrzeug ausbreitete. In nur kurzer Zeit nach der Alarmierung rückte die Freiwillige Feuerwehr Weilen u.d.R. aus, kurze Zeit später kam auch das Löschfahrzeug aus Ratshausen hinzu, so dass der Brand von den Männern der beiden Feuerwehrabteilungen gelöscht werden konnte. Es bestand auch die Gefahr, dass sich der Brand auf das Gebäude ausweitet, dies konnte jedoch durch die Feuerwehr verhindert werden. Am Fahrzeug entstand Totalschaden. Durch das schnelle und beherzte Ein- greifen der Feuerwehrmänner konnte ein größerer Schaden verhindert werden. Ein besonderer Dank gilt daher allen Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr. Gerhard Reiner, Bürgermeister Voranzeige Altpapiersammlung Die nächste Altpapiersammlung der Freiwilligen Feu- erwehr erfolgt am Samstag, 28. Januar 2017. Jubilare Wir gratulieren herzlich Herrn Kuno Weinmann, Schömberger Straße 28 am 24.01.2017 zum 70. Geburtstag. Jahrgang 50 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Nummer 03 Herausgeber: Gemeinde Weilen u.d.R. Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeisteramt Weilen u.d.R. Telefon: 07427/2516 Fax: 8353 E-Mail: [email protected] der Gemeinde Weilen unter den Rinnen AMTSBLATT

Nr. 03 vom 19.01 - weilen-udr.de€¦ · Notdienst Augenarzt: 0180/1929349 Notdienst Gyn. /Geburtshilfe: 07433/9092-0 ... pold als Redakteurin der Fachzeitschrift agrarmanager

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Amtliche Bekanntmachungen

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag : 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag: 16.00 – 19.00 Uhr Mittwoch bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

Sprechzeiten Bürgermeister Reiner: Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten ------------------------------------------------------------------ Anzeigen-Annahmeschluss für das Amtsblatt: jeweils dienstags, 18.00 Uhr ------------------------------------------------------------------ E-Mail-Adresse [email protected]

E i n l a d u n g

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 25.01.2017 um 19.00 Uhr

im Bürgersaal des Dorfgemeinschaftshauses

1. Vorberatung Haushaltsplan 2017 2. Vorberatung Wirtschaftsplan 2017,

Eigenbetrieb Wasserversorgung 3. Spendenbericht 2016 4. Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben

Die Einwohnerschaft ist zur Sitzung recht herz-lich eingeladen. Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Reiner Bürgermeister

Räum- und Streupflicht Wegen der derzeitigen winterlichen Witterungsverhält-nisse weisen wir auf die Räum- und Streupflicht hin. Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks sind grundsätzlich verpflichtet, Gehwege oder, wenn solche nicht vorhanden sind, entsprechende Streifen entlang der Straße mit einer Breite von 1,00 Meter zu räumen und zu streuen.

Dies gilt auch für unbewohnte Gebäude und Grund-stücke, die innerhalb der geschlossenen Ortslage lie-gen. Die Räum- und Streupflicht besteht werktags ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr. Bei Bedarf ist wiederholt zu räumen und zu streuen, wenn Schnee fällt oder Eisglätte auftritt. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. Sehen Sie bitte Ihre Räum- und Streuverpflichtung auch als Gebot der Rücksichtnahme auf Ihre Mitbürger und Post- und Zeitungszusteller. Auch die Zugänge zum Gebäude sollten verkehrssicher sein. Feuerwehreinsatz wegen PKW-Brand Am vergangenen Freitag, den 13. Januar 2017, kam es zu einem Brand eines PKWs in der Bohlstraße. Der PKW wurde vom Fahrer abgestellt und sogleich fing er aus unbekannter Ursache Feuer. Von den Nachbarn wurde versucht, mit einem Feuerlöscher den Fahr-zeugbrand zu löschen, dies gelang jedoch nicht, da sich das Feuer auf das gesamte Fahrzeug ausbreitete. In nur kurzer Zeit nach der Alarmierung rückte die Freiwillige Feuerwehr Weilen u.d.R. aus, kurze Zeit später kam auch das Löschfahrzeug aus Ratshausen hinzu, so dass der Brand von den Männern der beiden Feuerwehrabteilungen gelöscht werden konnte. Es bestand auch die Gefahr, dass sich der Brand auf das Gebäude ausweitet, dies konnte jedoch durch die Feuerwehr verhindert werden. Am Fahrzeug entstand Totalschaden. Durch das schnelle und beherzte Ein-greifen der Feuerwehrmänner konnte ein größerer Schaden verhindert werden. Ein besonderer Dank gilt daher allen Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr. Gerhard Reiner, Bürgermeister

Voranzeige Altpapiersammlung

Die nächste Altpapiersammlung der Freiwilligen Feu-erwehr erfolgt am Samstag, 28. Januar 2017.

Jubilare Wir gratulieren herzlich Herrn Kuno Weinmann, Schömberger Straße 28 am 24.01.2017 zum 70. Geburtstag.

Jahrgang 50 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Nummer 03

Herausgeber: Gemeinde Weilen u.d.R. Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeisteramt Weilen u.d.R. Telefon: 07427/2516 Fax: 8353 E-Mail: [email protected]

der Gemeinde

Weilen unter den Rinnen

A M T S B L A T T

2 Nr. 03 vom 19.01.2017

Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Montag - Freitag: 19 – 8 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 – 8 Uhr Einheitliche Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschafsdienst 116 117 Die Sprechzeiten der Bereitschaftsdienstpraxen an den Krankenhäusern Albstadt und Balingen sind an Wochenenden und Feiertagen von 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 15.00 Uhr - 20.00 Uhr. Unter der Woche ab 19.00 Uhr werden Sie vom Bereitschaftsarzt entweder in dessen Praxis behandelt oder bei Bedarf aufge-sucht. Notruf (Feuerwehr/Notruf/Notfall): 112 Notdienst Augenarzt: 0180/1929349 Notdienst Gyn. /Geburtshilfe: 07433/9092-0 Notdienst Kinderarzt: 01801/929342 Notdienst Hals-/Nasen-/Ohrenarzt: 0180/6070711 Notdienst Zahnarzt: 01805/911690

Sonstiges

DRK-Seniorensport Mittwoch 9.30 - 10.30 Uhr

Gemeindehalle Weilen u.d.R. Kontakt: Annette Kiene - 07427/8750

Freiwillige Feuerwehr der Altersabteilungen Schömberg – Schörzingen – Dotternhausen - Weilen u.d.R. - Zimmern u.d.B. - Hausen a.T. Wir treffen uns am kommenden Freitag, den 20.01.2017 um 14.00 Uhr auf dem Parkplatz der Fa. SOMA GmbH & Co. KG Max-Planck-Str.6 in Dotternhausen (Industriegebiet Nähe Omnibus Stoll). Frau Petra Ruoff Assistentin der Geschäfts-leitung wird uns durch den Betrieb führen. Schlusseinkehr gegen 15.30 Uhr im Wiesental in Dautmergen. Herzliche Grüße Josef Weinmann / Roland Hoch

Wintersport für alle auf der Zollernalb Endlich ist der Winter da

und damit wieder viel Spaß in der weißen Pracht. Die Möglichkeiten im Schnee sind auf der Zollernalb unend-lich. Von Skifahren über Langlauf, Rodeln, Eislaufen und Winterwandern bis hin zum Skispringen oder Snowboar-den ist alles möglich, jeder nach seiner Facon, so Silke Schwenk von der WFG/Zollernalb-Touristinfo. Damit aber auch jeder schnell und gut informiert zu seinem persönli-chen Winterabenteuer starten kann, hat die Zollernalb-Touristinfo auf ihrer Homepage alle Winterangebote zu-sammengestellt und liefert die aktuellen Pisten- und Loi-pensituationen. Einfach reinklicken unter www.zollern-alb.com oder die kostenlose Zollernalb-App aufrufen und dann ab in den Schnee!

Kontakt: Zollernalb-Touristinfo / Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Zollernalbkreis mbH, Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen, Tel.: 07433/92-1139, Fax: 07433/92-1610, E-Mail: [email protected], www.zollernalb.com Landratsamt Zollernalbkreis – Jugendamt Fasnet, Fastnacht - zum Wohl!? Fasnet, Fasching oder Fastnacht – das kann für Kinder und Jugendliche genauso wie für Erwachsene ein wun-derbares Ereignis sein. Ein Ereignis, bei dem zu Recht auch Ausnahmen von vielen Regeln gelten. Ein Ereignis, das Freiheiten bringt, bei dem man in eine andere Rolle schlüpfen kann und bei dem man durchaus mal über die Stränge schlagen darf. Trotzdem sind auch in der „närri-schen Saison“ bestimmte Regeln einzuhalten. Erwachsene tragen die Verantwortung dafür, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden! Der Konsum alkoholischer Getränke (Bier, Wein, Sekt) ist erst ab 16 Jahren, der von Spirituosen und spirituosen-haltigen Getränken (Barbetrieb!) nur Volljährigen gestat-tet. Rauchen in der Öffentlichkeit dürfen Jugendliche erst ab 18 Jahren. Dies gilt auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas. Entsprechend dieser Altersgrenzen gilt ein Abgabeverbot von Tabak und Alkohol! Gegen Veranstalter, Gewerbe-treibende oder deren Mitarbeiter/innen, die gegen die Jugendschutzgesetze verstoßen, kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Einige Tipps, die es leichter machen, die Jugendschutzbestimmungen bei Faschingsveranstaltungen einzuhal-ten: Konsum und Abgabe von Alkohol: • Führen Sie am Eingang Alterskontrollen durch. Dabei

hilft Ihnen der PartyPass! • Beim Einlass auch auf mitgebrachte Alkoholika und

unerlaubte Gegenstände achten. • Farbige Stempel oder Bänder am Handgelenk (unter

16 / unter 18) erleichtern die Kontrolle beim Einlass und später bei der Getränkeabgabe.

• Lassen Sie sich bei der Alkoholabgabe nicht auf Dis-kussionen mit den Jugendlichen ein, sondern stellen Sie klar, dass es ein Gesetz gibt, an das Sie sich hal-ten.

• Getränkeverkauf an der Theke und Bedienung aus-schließlich mit erwachsenem Personal besetzen! En-gagement von Kindern und Jugendlichen und ihre Be-reitschaft zur Mithilfe sollten nicht für die Abgabe von Alkohol genutzt werden!

• Darauf achten, dass nicht ältere Jugendliche für die unter 16-Jährigen die Getränke holen (Vorsicht ist immer geboten, wenn jemand zum zweiten Mal inner-halb kurzer Zeit ein volles Tablett ordert!). Die Abgabe und auch der Verzehr sind strafbar. Der Veranstalter ist haftbar!

• Ausreichend Ordner einsetzen, die speziell ein Auge auf Kinder und Jugendliche haben.

• Um einzuschränken, dass Kinder und Jugendliche mitgebrachte Alkoholika „vor der Türe“ trinken, regel-mäßig Kontrollen im Außenbereich durchführen! Eine weitere Möglichkeit: Die Eintrittskarten verlieren beim Verlassen der Halle ihre Gültigkeit. (one-way-ticket)

3 Nr. 03 vom 19.01.2017 • Bei Umzügen keinen Alkohol verteilen! Vor allem bei

Kinderumzügen sollten die begleitenden Erwachse-nen ganz auf das Trinken von Alkohol verzichten. (Vorbildfunktion!). Altersgrenzen bei Veranstaltungen:

• Bei Tanzveranstaltungen ist Jugendlichen der Zutritt erst ab 16 Jahren möglich, ab 24 Uhr nur noch ab 18 Jahren.

• Ausnahmen: Veranstaltungen von anerkannten Trä-gern der Jugendhilfe oder Veranstaltungen, die der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen. In diesen Fällen dürfen Kinder bis 22 Uhr bleiben, Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr. Dar-über hinaus kann das Ordnungsamt weitere Ausnah-men genehmigen.

• In Begleitung sog. „Erziehungsbeauftragter“ (Erwach-sene, die von den Eltern beauftragt wurden, die Kin-der oder Jugendlichen zu begleiten) treten die Alters-grenzen außer Kraft. Erziehungsbeauftragte über-nehmen die Aufsichtspflicht! Sie müssen auf Verlan-gen von Veranstaltern und Gewerbetreibenden ihre Berechtigung nachweisen.

• Zum entsprechenden Zeitpunkt die jeweiligen Alters-gruppen mittels Durchsagen zum Verlassen der Ver-anstaltung auffordern, dabei die Beleuchtung aufdre-hen und das Veranstaltungs- oder Musikprogramm unterbrechen.

• Ordner sollten darauf achten, dass die jeweiligen Gruppen auch wirklich die Veranstaltung verlassen und im Zweifelsfall das Alter kontrollieren.

• Veranstaltungen evtl. erst ab 16 oder 18 Jahren frei geben (z. B. Nachtumzüge).

• Sind Sie im Zweifel über die Befähigung eines Erzie-hungsbeauftragten, sich um das anvertraute Kind o-der der anvertrauten Jugendlichen zu kümmern, kön-nen Sie den Eintritt verweigern.

Bedenken Sie bitte: • Wegschauen oder das Verharmlosen „Wir haben frü-

her doch auch ... und es hat uns nicht geschadet...“ führt zu Konsequenzen:

• Immer mehr und jüngere Kinder trinken Alkohol! • 7 % der 12-Jährigen rauchen bereits regelmäßig. • Alkoholexzesse gibt es immer wieder bei Kindern und

Jugendlichen! Weitere Informationen: Online unter: www.partypass.de, www.fairfest.de und Kreisjugendpfleger Alexander Schülzle Tel.: 07433/921416, Email: [email protected] Landratsamt Zollernalbkreis - Landwirtschaftsamt Jahreshauptversammlung des Vereins für Fortbildung in der Landwirtschaft im Zollernalbkreis Der Verein für Fortbildung in der Landwirtschaft im Zol-lernalbkreis lädt am Freitag, 20. Januar 2017, zu seiner Jahreshauptversammlung in das Gasthaus „Ochsen“ in Grosselfingen ein. Beginn ist um 20.00 Uhr. Nach den Regularien berichtet Tobias Hölle über Land-wirtschaft in Indien. Landratsamt Zollernalbkreis Landwirtschaftsamt Tue Gutes und rede darüber Warum sich Verbraucheraufklärung lohnt Die Landwirtschaft muss sich gegenüber der Öffentlich-keit wie kaum eine Branche in Deutschland regelmäßig aufs Neue für ihr Handeln rechtfertigen.

Vor Ort wird viel getan, um die Bevölkerung über die moderne Landwirtschaft und ihre Bedürfnisse aufzuklä-ren – als Direktvermarkter, in der Kommunalpolitik, über Hoffeste und ähnliche Aktionen. Blickt man jedoch in verschiedene Medien, entspricht die dargestellte Land-wirtschaft meist nicht der Realität: moderner Stallbau wird schnell mal mit Massentierhaltung gleichgesetzt oder Glyphosat sei das Pflanzengift schlechthin. In der Bundeshauptstadt Berlin begleitet Sabine Leo-pold als Redakteurin der Fachzeitschrift agrarmanager die aktuellen Geschehnisse seit vielen Jahren. Mit tiefge-hender landwirtschaftlicher Fachkenntnis schafft sie es immer wieder Konflikte zwischen Verbrauchererwartun-gen und landwirtschaftlicher Praxis pointiert zu kommen-tieren. Darüber wie die Landwirtschaft allgemein wahrgenom-men wird, über die Mühen der Öffentlichkeitsarbeit und warum sich Verbraucheraufklärung dennoch lohnt, wird Frau Leopold in der Vortragsreihe "Kopfsache" am 26.01.2017 um 19:30 h im Dorfgemeinschaftshaus in Empfingen-Wiesenstetten (FDS) berichten. Anmeldung bei Ihrem Landwirtschaftsamt erwünscht. LandFrauen Zollernalb: Workshop „Trendige Nähideen – Kirschkernkissen“ Am Donnerstag 02.02.2017 findet ab 19.00 Uhr ein Nähabend in der Hofnäherei in Albstadt – Ebingen statt. In gemütlicher Runde möchten wir, gemeinsam mit Si-mone Hald, verschieden geformte Kirschkernkissen ferti-gen. Wir haben Kirschkerne vorbereitet, jedoch können auch eigene, bzw. andere Kerne (z.B. Dinkel oder Wei-zen) mitgebracht werden. Außerdem ca. 0,5 m stabilen Baumwoll- oder Leinenstoff. Verschiedene Nähmaschi-nen und Zubehör sind vorhanden. Schere und Nähuten-silien bitte selber mitbringen. Der Abend kostet 13 €, für Mitglieder im LandFrauenver-band ermäßigt 10 €. Zu dem Abend, der in Zusammenarbeit mit dem Bil-dungs- und Sozialwerk der Landfrauen stattfindet, laden wir alle interessierten Frauen herzlich in. Weitere Infos und Anmeldung bei Annette Riehle Tel. 07475 6759. Zum Vormerken - weitere Abende mit „Trendigen Nähideen“: Do. 02.03.2017: Grillschürzen Do. 06.04.2017: Nähen für Ostern Do. 04.05.2017: Strandtaschen

4 Nr. 03 vom 19.01.2017 Initiative Gedenkstätte Eckerwald e. V. Konzert zum Holocaustgedenktag Anlässlich des Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust lädt die "Initiative Gedenkstätte Eckerwald e.V." am Mittwoch, den 25. Januar 2017 um 19.00 Uhr in das Bildungszentrum Gosheim-Wehingen, Im Weiher 4, 78564 Wehingen zu folgendem Konzert ein: Olivier Messiaen: Quatuor pour la fin du Temps (Quartett für das Ende der Zeit) Olivier Messiaen, ein französischer Organist und Kom-ponist, vollendete das Quartett als Insasse des im Görlit-zer Stadtteil Moys gelegenen deutschen Kriegsgefange-nenlagers Stalag VIII-A Ende 1940/ Anfang 1941. Die Uraufführung des kompletten Werkes fand im Lager Gör-litz am 15. Januar 1941 vor ca. 400 Kriegsgefangenen statt.

Ausführende: Raphael Schenkel / Klarinette Martin Klett / Klavier Gustav Frielinghaus / Violine Yves Sandoz / Violoncello Einführung: Rudolf Guckelsberger, Stuttgart Eintritt frei, um Spenden wird gebeten SV Schörzingen e.V. Ergebnisse E-Junioren Volksbank-Cup E-Jugend in Wellendingen SV Schörzingen – Tuningen II 1:2 Tor: Jonas Bartl SV Schörzingen – Rottweil-Altstadt 4:1 Tore: 4x Jannik Bayer SV Schörzingen – Wurmlingen 1:2 Tor: Jonas Bartl SV Schörzingen – Wellendingen/Wilflingen 4:0 Tore: 3x Jannik Bayer, 1x Jonas Bartl Am Ende fehlte den Jungs ein einziger Punkt zum Errei-chen des Viertelfinales, trotzdem war es ein starkes Tur-nier unserer Jugend. Mit dabei waren: Jannik Bayer, Jonas Bartl, Julian Gießwein, Jan Hau-schel, Tom Koch, Sam Koch F-Junioren, WfV Hallenspieltag in Frittlingen SV Schörzingen - BSV 07 Schwenningen 0:10 Spvgg Aldingen II - SV Schörzingen 1:1 Tor: Paul Probst SV Schörzingen - SV Deilingen-Delkhofen 0:4 SV Schörzingen - Spvgg Trossingen 0:0 SC Lindenhof - SV Schörzingen 1:1 Tor: Adrian Degen

Vorschau Jugend Sonntag, 22.01.2017 Bambini Hallenspieltag in Frittlingen Beginn des Spieltages ist 9:30 Uhr. Treffpunkt am Sportheim ist 8:45 Uhr.

Neues von unserer Homepage Wer die Festschrift zu unserem letztjährigen 70-jährigen Vereinsjubiläum gerne digital möchte, kann sich diese nun von unserer Homepage unter http://sv-schoerzingen.de als PDF-Datei herunterladen.

Desweitern gibt es seit neustem eine Bildergalerie. Zu Beginn starten wir mit der Galerie von unserem 70-jährigen Vereinsjubiläum im Juli 2016. Nach und nach werden wir die Galerie mit Leben und weiteren Bildern aus unserem Vereinsarchiv füllen.

Mehr für Eltern! Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr gibt es zahlreiche Kurse! Die anfallenden Gebühren können bis zu einem Betrag von 100 Euro erlassen werden, wenn ein finanzi-eller Unterstützungsbedarf vorliegt. Anträge gibt es auf den Rathäusern, bei den Veranstaltern der Kurse und im Internet mit dem Kurs-Programm unter www.zollern-albkreis.de, Partnerseite STÄRKE aufrufen.

5 Nr. 03 vom 19.01.2017

Vereinsnachrichten

Kirchliche Nachrichten

Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus

Pfarramt: Egertstr. 8, 72365 Ratshausen Tel: 07427/7325 u. 423499

E-Mail: [email protected] Homepage: http://stafraratshausen.blogspot.de/

Sprechzeiten: Dienstag u. Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr

Sonntag, 22.01.2017 3. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr Heilige Messe Mittwoch, 25.01.2017 Tee- / Kaffeestube 14.30 Uhr im Begegnungshaus Sonntag, 29.01.2017 4. Sonntag im Jahreskreis 10.15 Uhr Heilige Messe

Seelsorgeeinheit Oberes Schlichemtal

Im Trauerfall wenden sie sich bitte an Pfarrer Dr. Holdt Tel. 07427 / 2509. Seelsorgerliche Beratung jederzeit nach Vereinbarung Tel. 07427 / 2509 Unter www.stadtkirche-schoemberg.de „Gottesdienstordnung Seelsorgeeinheit“ finden Sie weitere Gottesdienste.

6 Nr. 03 vom 19.01.2017 Samstag, 21.01. 2017 Vorabendmesse 18:30 Uhr Dotternhausen 19:00 Uhr Hausen, Schörzingen Sonntag, 22.01. 2017 Dritter Sonntag im Jahreskreis 09:00 Uhr Weilen + Dormettingen Hl. Messe 10:15 Uhr Zimmern, Ratshausen + Dautmergen Hl. Messe 17:00 Uhr Schömberg Hl. Messe

„Am Anfang war der Darm“ – Vortrag mit Gespräch! Wann: Mittwoch 25. Januar 2017 – 20.00 Uhr Wo: Kath. Gemeindehaus Hausen am Tann Referentin: Daniela Mey, geb. Pfister, Heilpraktikerin

Unser Darm ist eines der wichtigsten Organe, das sowohl körperliches als auch seelisches Wohlbefinden beeinflusst. Er filtert aus der Nahrung nicht nur lebenswichtige Bestandteile, sondern beherbergt auch den größten Teil unseres Immun-

systems. Der Vortrag zeigt die wirksamsten Maßnahmen für die Gesunderhaltung des Darms und naturheilkundliche Möglichkeiten bei Darmproblemen auf.

Herzliche Einladung, auch an die umliegenden Gemeinden, zu diesem Vortrag mit Gespräch. Kirchengemeinde Hausen am Tann

Elfi Neher

Nachbarschaftshelferinnen und Helfer gesucht! Haben Sie Zeit für ihre Mitmenschen, Sie bekommen s ehr viel Dank zurück…

Wir suchen dringend Verstärkung für unser Helferteam von zur Zeit 22 Frauen und Männern. Die Betreuungsanfragen erreichen uns aus den gesamten Gemeinden um Schömberg, weshalb wir uns über

Helfer aus allen Gemeinden freuen. Die Tätigkeitsbereiche sind sehr unterschiedlich, die Einsätze werden individuell nach den persönlichen Wünschen jeden freiwilligen Helfers und nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen durch die Einsatzleitung geplant. Wir sind flexibel und gehen auf Ihre Wünsche in Bezug auf die Häufigkeit Ihrer Einsätze ein. Besonders aktive Senioren können von großer Hilfe sein. Es erfolgt eine Bezahlung im Rahmen der steuerfreien geringen Aufwandsentschädigung. Zweimal pro Jahr treffen wir uns für Fortbildungen und zum Erfahrungsaustausch. Erkundigen Sie sich unverbindlich telefonisch oder per E-Mail bei Frau Schwenk. Telefon: 07427-914309 Mail: [email protected]

Evangelische Kirchengemeinde Erzingen-Schömberg Pfarramt: Pfarrer Stefan Kröger, Martin-Luther-Str. 12, 72336 Balingen-Erzingen Tel. Nr. 07433/4210 / Fax-Nr. 07433/385048 / E-Mail: [email protected] Internet: eseki.de / Pfarrbüro: Dienstag, Mittwoch, Freitag: 09.30 Uhr – 12.00 Uhr

Freitag, 20. Januar 2017 16.00 Uhr Andacht in der Seniorenresidenz Ratshausen 18.00 Uhr glauben-BETEN-leben. Lobpreis und Gebet im Gemeindezentrum Schömberg Samstag, 21. Januar 2017 10.00 Uhr Bibelentdecker-Jungschar im Gemeindezentrum Schömberg für alle ab der 1. Kl. Sonntag, 22. Januar 2017 – Wolfgang Wangler von „Br ennpunkt e.V.“ Pfalzgrafenweiler 10.15 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst im Gemeindezentrum Schömberg. „Gemeinsam Gottesdienst feiern“. Thema: „Warum für uns Christen Israel wichtig ist!“ Mit Musikteam,

Abendmahl, Kinderzeit und Mittagessen! 17.00 Uhr Jugendkreis im Jugendhaus Erzingen für alle ab 15 Jahre Montag, 23. Januar 2017 19.00 Uhr Öffentliche Sitzung des Kirchengemeinderats im Gemeindezentrum Schömberg. Tagesordnungspunkte sind u. a.: Ausblick für 2017, Pfarrplan, Infos aus Kirchenpflege und Kindergar-

ten Dienstag, 24. Januar 2017 19.00 Uhr 2. Abend Alpha-Kurs, Alte Kinderschule Schömberg: Thema „Warum starb Jesus?“ Die Hauskreise und der Männerbibelkreis treffen sic h zur gewohnten Zeit!