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Das aha! Allergiemanagement Label
NutzenAnforderungenZertifizierung
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Ein Wort vorab…
Allergien aktuell§ viele Menschen fühlen sich als Allergiker§ 5-15% der europäischen Bevölkerung leidet unter
Allergien § 1-3% ist allergisch gegenüber Lebensmittelallergenen
(etwa 170 Lebensmittelallergene)§ in wenigen Fällen führt dies zu schweren Symptomen wie
z.B. Asthma, Ekzemen§ in sehr wenigen Fällen zum lebensbedrohenden
Zuständen § anaphylaktischer Schock (durch die 12 Allergene aus
Anhang IIIa der Richtlinie 2003/89/EG)
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SAS Service Allergie Suisse SA
§ Die SAS SA ist eine Gütesiegelagentur für Konsumgüter, die unter besonderer Berücksichtigung der Allergieproblematik hergestellt, gekennzeichnet und vertrieben werden und für Dienstleistungen, die unter Beachtung der Allergieproblematik erbracht werden.
§ Die SAS SA hat sich zum Ziel gesetzt, ein Gütesiegel anzubieten, das den hohen Ansprüchen aller Beteiligten gerecht wird und der Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit dieser Thematik in jeder Hinsicht Rechnung tragen will. Dies stellt in erster Linie eine Dienstleistung zu Gunsten der Allergikerdar.
§ Die SAS SA ist eine wirtschaftlich und politisch vollständig unabhängige Organisation.
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SAS Service Allergie Suisse SA
§ Die SAS SA verfügt über ein Netzwerk ausgewiesener Experten aus den jeweiligen Fachgebieten.
§ Allergien sind potentiell lebensbedrohlich. Zuverlässigkeit ist unabdingbar, um nachhaltig und langfristig berechtigtes Vertrauen in ein Gütesiegel aufzubauen. Die SAS SA ist absoluter Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeitverpflichtet.
§ Die SAS SA verpflichtet sich, mittels jederzeit grösstmöglicherKompetenz und Sorgfalt ein maximales Mass an Sicherheitfür Produkte und Dienstleistungen mit dem Gütesiegel zu gewährleisten.
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Nutzen für Hersteller
§ aha! als IndividualmarkeBeim Gütesiegel handelt es sich um eine Individualmarke, welche durch eine Zertifizierung der Vorgaben (Reglement) seine Unabhängigkeit wahrt.
§ Zweck des GütesiegelsInformation der Konsumenten über die Eigenschaften der Produkte mit allergiespezifischen erhöhten Anforderungen zu geben.
§ Mehrwert für ProdukteDas Anbieten eines unabhängigen Gütesiegels mit definiertem Pflichtenheft garantiert den Anbietern einen Mehrwert und der Konsumentenschaft eine höhere Sicherheit im Umgang mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, technischen Konsumgütern und Dienstleistungen.
§ ExklusivitätDie Verwendung des Gütesiegels wird zwischen dem Gütesiegelanbieter und dem Lizenznehmer in einer Lizenzvereinbarung geregelt.
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Grundsätzliche Anforderungen
§ Das Gütesiegel stellt folgende grundlegende 4 Anforderungen: § Mehrwert - Die unter dem Gütesiegel von aha! vertriebenen
Produkte haben gegenüber Normalprodukten einen Mehrwert. Sie gehen bezüglich den gestellten Anforderungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, indem sie in Sachen Zusammensetzung höheren Ansprüchen genügen, und mehr und schneller ersichtliche allergiespezifische Informationenzum Produkt aufweisen.
§ Keine Täuschung - Das Gütesiegel von aha! gibt zu keiner Täuschung der Konsumentenschaft Anlass. Es werden keine Selbstverständlichkeiten ausgelobt.
§ Zertifizierung - Die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen erfolgt durch eine unabhängige Kontrollorganisation.
§ Information - Integrierender Bestandteil des Konzepts ist eine umfassende Information der Konsumentenschaft.
§ Das aha! Gütesiegel garantiert seine Produkte nicht als allergenfrei, sondern stellt bestimmte Eigenschaften heraus.
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Reglement Lebensmittel
§ Deklarationspflicht für unbeabsichtigte Vermischungen mit geringeren Grenzwerten
§ Grenzwert für Verunreinigungen mit potentiell allergenenStoffen liegt bei 50 mg/kg und damit um einen Faktor 20 tiefer als üblich(1.000 mg/kg gemäß schweiz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung)
§ Dies betrifft: § Milch, Eier, Fische, Krebstiere, Sojabohnen § Erdnüsse, Walnüsse (Juglans regia), Cashewnüsse, bzw.
Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Haselnüsse (Corylusavellana), Macadamianüsse, bzw. Australnüsse, bzw. Queenslandnüsse (Macadamia ternofolia), Mandeln (Amygdaluscommunis), Paranüsse (Berholletia excelsa), Pecannüsse (Caryaillinoiesis), Pistazien (Pistacia vera)
§ Sesamsamen, Sellerie, Senf, Sulfite (E 220-224, E 226-228) § Lupine und Lupinenerzeugnisse, Weichtiere und
Weichtiererzeugnisse
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Reglement Lebensmittel
Für Verunreinigungen mit anderen Unverträglichkeitenauslösenden Stoffen wurden ebenfalls tiefere Grenzwerte festgelegt. Dies betrifft: § Gluten § Laktose § Sulfit
Beispiele§ im Falle von glutenhaltigem Getreide unter 1 mg Prolamin
(Gliadin) pro 100 g Trockenmasse des Lebensmittels; § im Falle von Laktose 0,1 g pro 100 g oder 100 ml genussfertiges
Lebensmittel; § im Falle von Sulfiten unter 5 mg SO2 pro kg oder Liter
genussfertiges Lebensmittel; § bei potentiell allergenen Stoffen unter 50 mg pro kg oder Liter
genussfertiges Lebensmittel;§ Die Einhaltung der Limiten wird durch ein strenges
unternehmensinternes Allergenmanagement gewährleistet.
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Reglement Lebensmittel
§ Erweiterte Deklarationspflicht für möglicherweise allergieauslösende Zutaten
§ Koriander, Pfeffer § Tomate, Karotte § Melone, Kiwi, Mango, Banane, Apfel, Birne, Kirsche, Pfirsich,
Zwetschge, Nektarine, Aprikose § Mohn, Perubalsam, Lupine, Hirse, Buchweizen
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Reglement Lebensmittel
§ Keine «kann enthalten» Deklaration§ Die Formulierung «kann enthalten» (precautionary labelling)
wird auf den Lebensmitteln mit dem Label für die ausgelobten Allergene nicht mehr möglich sein. Unbeabsichtigte Vermischungen über 50 mg/kg werden als solche deklariert.
§ Allergenmanagement§ Den Produzenten werden Vorgaben zum Allergenmanagement im
Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht gemacht. Kritische Punkte zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen: § Rohstoffkontrolle, § Transport sowie Lagereinrichtung, § Nutzung möglichst getrennter Produktionslinien, § Rework, § Reinigungsmanagement, § Produktionsplanung und entsprechende Mitarbeiterschulung.
§ Das Reglement wird durch die SAS SA ständig auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gehalten.
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Beispiele
Gewürzmischungen
optimiert hinsichtlich des Gehaltes an Senf und Sellerie (< 0,01 %)
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Beispiele
Milch, Butter, Kochschinken
Optimiert hinsichtlich Laktosegehalt (< 0,1 %)
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Reglement Kosmetika
§ Kosmetika mit Gütesiegel enthalten keine der gesetzlich zwar zugelassenen, aber möglicherweise allergieauslösendenaufgelisteten Stoffe in einer Konzentration
§ Die meisten dieser Stoffe sind Duftstoffe § > 0,0001 % bei „leave-on“-Produkten bzw. § > 0,001 % bei „rinse-off“-Produkten
Amylcinnamal Benzylalkohol CinnamylalkoholCitral Eugenol HydroxycitronellalIsoeugenol Amylcinnamylalkohol BenzylsalicylatCinnamal Cumarin GeraniolAnisylalkohol Benzylcinnamat FarnesolBenzylbenzoat Citronellol Hexylcinnamaldehydd-Limonen Methylheptincarbonat LinaloolEichenmoos- und Baummoosextrakt Hydroxy-Methylpentylcyclohexencarboxaldehyd2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd 3-Methyl-4-(2,6,6-tri-methyl-2-cyclohexan-1-yl)-3-buten-2-on
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Reglement Kosmetika
§ Grenzwerte für zusätzliche Stoffe § Kosmetika mit aha! Gütesiegel enthalten zudem keine der
folgenden möglicherweise allergieauslösenden Stoffe in einer Konzentration über 0,001%
§ sind aus technologischen Gründen größere Mengen enthalten, müssen sie im Sinn eines Warnhinweises deutlich hervorgehoben deklariert werden mit: „enthält ...“
Chlorhexidin Chloracetamid FormaldehydIsothiazolinone Quaternium 15 DiazolidinylureaImidazolidinylurea DibromodiglutaronitrilParabenderivate DMDM-Hydantoin
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Beispiele
Kosmetik
Optimiert hinsichtlich der Verwendung von Chloracetamid, Chlorhexidin, Diazolidinylurea, Dibromodiglutaronitril, DMDM-Hydantoin, Formaldehyd, Imidazolidinylurea, Isothiazolinone, Parabenderivate, Quaternium
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Reglement Technische Produkte
§ Saug- und filtersysteme müssen mindestens ein allergieauslösendes Partikel zu mindestens 80 % effizient eliminieren können.
§ d.h. 80 % der allergieauslösenden Partikel müssen durch das System entfernt oder von der allergiebetroffenen Person ferngehalten werden können.
§ Im Rahmen der produktspezifischen Anforderungen müssen zertifizierbare Angaben gemacht werden über: a) die konstante Saug- bzw. Filterleistung bezüglich der
spezifizierten allergieauslösenden Partikel über definierten Zeitraum;
b) gewährleistete Benutzerwartung; c) klare Regeln in der Betriebsanleitung, falls dies für die
Beherrschung der Allergenproblematik grundlegend relevant ist; d) Garantieleistungen; e) Methodik zur Messung der spezifischen Anforderungen im
Reglement; f) Messunsicherheiten aufgrund von Herstellertoleranzen.
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Beispiele
Optimiert für
Katzenhaarallergiker, Milbenallergiker
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Reglement Apotheken
§ Für Apotheken sind Anforderungen an die Aus- und Weiter-bildung, die Ausstattung, das Allergenmanagement sowie die kompetente Beratung und Information an den Kunden bindend:
§ Aus- und Weiterbildung§ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer SAS-zertifizierten
Apotheke erwerben sich im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen beim Schweizerischen Zentrum für Allergie, Haut und Asthma (aha!) ein qualifiziertes Fachwissen zu: a) verschiedenen Erkrankungen des atopischen Formenkreises b) Präventionsmöglichkeitenc) medikamentöser Behandlung und weiteren
Therapiemöglichkeiten d) weiteren Aspekten der Problematik und zur Verfügbarkeit
weitergehender Information
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Reglement Apotheken
§ Allergenmanagement§ Das betriebsinterne Konzept umfasst u.a. auch die
Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter im Bereich des Allergenmanagements sowie deren Dokumentation.
§ Die Mitarbeiter müssen mindestens drei Ausbildungstagesowie zwei Weiterbildungstage pro Jahr ausweisen können. Die Schulung hat zum Ziel, die Mitarbeiter bezüglich der Allergiethematik zu sensibilisieren und aufzuklären. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss auch ein Konzept vorhanden sein, wie in einer Notfallsituation bei Allergikernverfahren wird.
§ Kompetente Beratung und Informationen an Kunden§ Mitarbeiter von SAS-Apotheken können ihre Kundschaft kompetent
bezüglich verschiedener Erkrankungen des atopischen Formenkreises, Präventionsmöglichkeiten, medikamentöser Behandlung und weiteren Therapiemöglichkeiten und Aspekten der Allergenproblematik beraten.
§ SAS-Apotheken verfügen über ein Sortiment an Informationsbroschürenund an Produkten, die unter besonderer Berücksichtigung der Allergieproblematik hergestellt, gekennzeichnet und vertrieben werden und einen erwiesenen Zusatznutzen für Personen mit Allergien aufweisen.
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Reglement Hotellerie/Restauration
§ Für die Hotellerie sind Anforderungen an das Allergikerzimmer,die Reinigung, die Ausstattung, das Haustierverbot, das
Allergenmanagement sowie die Restauration bindend:
Allergikerzimmera) Nichtraucherzimmerb) Parkett-, Novilon- oder PVC-Boden oder kurzfloriger
Kunstfaserteppich c) frei von Stoffpolstermöbeln d) vollklimatisiert oder Fenster mit Pollenschutzgitter e) milbenallergendichte Matratzen-, Duvets- und Kissenüberzüge f) Bereitstellung hypoallergener Supplies
(Seife, Duschgel, Shampoo) g) keinerlei Pflanzen und Schnittblumen bzw. „Staubfänger“
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Reglement Hotellerie
§ ReinigungFür die Reinigung eines Allergikerzimmers müssen hypoallergenePutz- bzw. Waschmittel verwendet werden. Milben, Pollen, Pilze und Haare müssen effizient mit einem geeigneten System entfernt werden können. Die Luftfeuchtigkeit muss kontrolliert werden.
§ Verzicht auf allergiepotente Pflanzen im ganzen BetriebFolgende allergisierende Pflanzen dürfen im gesamten Betrieb nicht vorhanden sein: Ficus benjamina, Philodendron bipennifolium und Yucca aloifolia.
§ HaustierverbotIm Hotelbetrieb sind Haustiere nicht zugelassen.
§ AllergenmanagementDas betriebsinterne Selbstkontrollkonzept umfasst u.a. die Beschreibung der Reinigungs- und Waschprozesse, die Vorbereitung und Umrüstung der Allergikerzimmer, die Schulungund Weiterbildung der Mitarbeitenden im Bereich des Allergenmanagements sowie die Dokumentation der Abläufe. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss auch ein Konzept vorhanden sein, wie in einer Notfallsituation bei Allergikern verfahren wird.
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Reglement Restauration
§ RestaurationFür die Restauration sind Anforderungen an die Räumlich-keiten, die Ausstattung, die Auskunftspflicht bei der Speisen-zubereitung, das Allergiker-Menu sowie das Allergen-management bindend:
§ Rauchfreie RäumlichkeitenFür Allergiebetroffene müssen vollständig rauchfreie Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Raucherräume müssen separat ausgewiesen und vollständig getrennt von rauchfreien Räumlichkeiten sein.
§ Verzicht auf allergiepotente Pflanzen im ganzen BetriebFolgende allergieauslösende Pflanzen dürfen im gesamten Betrieb nicht vorhanden sein: Ficus benjamina, Philodendron bipennifoliumund Yucca aloifolia.
§ Auskunftspflicht über SpeisenzusammensetzungDas Personal muss in der Lage sein, jederzeit mündlich wie auch schriftlich Auskunft über die exakte Speisenzusammensetzung geben zu können.
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Reglement Restauration
§ Individuelle Allergiker-MenusDer Betrieb muss auf Anfrage individuelle Allergiker-Menus anbieten (auch als Frühstücksoption).
§ AllergenmanagementDas betriebsinterne Selbstkontrollkonzept umfasst u.a. auch die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter im Bereich des Allergenmanagements sowie die Dokumentation der Abläufe. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss auch ein Konzept vorhanden sein, wie in einer Notfallsituation bei Allergikern verfahren wird.
Das gesamte Personal muss im Rahmen der Aus- und Weiterbildung über die wichtigsten Nahrungsmittelallergenegeschult sein. Die Mitarbeitenden müssen mindestens einen Schulungstag pro Jahr ausweisen können.
Die Schulung hat zum Ziel, die Mitarbeiter bezüglich der Allergiethematik zu sensibilisieren und aufzuklären. Ferner sind besondere Schulungen zum Thema Nahrungsmittelallergene für das Küchenpersonal vorgeschrieben.
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Allergenmanagementsystem
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Allergenmanagementsystem
Welche Voraussetzungen bestehen in der Praxis?§ Zertifiziertes Managementsystem gem.
§ ISO 22000oder
§ IFS bzw. BRC für Lebensmittel
§ BRC für Konsumgüter
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Zertifizierung
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Zertifizierungsaufwand
Grundsatz: individuelle Festlegung je nach Aufgabenstellung
Ø bei zertifiziertem Managementsystem§ Lebensmittel
§ 1 PT je Produktspezifikation (= allergenbezogene Aussage)§ zzgl. Bericht
§ Kosmetika§ 1 PT je 4 Produktspezifikation (= allergenbezogene Aussage)§ zzgl. Bericht
Ø ohne zertifiziertes Managementsystem§ jeweils 0,5 – 1 PT Systemanalyse zusätzlich
Ø Jährliche Überwachung§ 1 PT je Unternehmen zzgl. Bericht
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weitere Informationen
SAS Service Allergie Suisse SAScheibenstrasse 203014 BernPostfach 13000 Bern 22
+41 (0)31 359 90 09
Internet: www.service-allergie-suisse.cheMail: [email protected]