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Oberlandesgericht Dresden Statistiken der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Sachsen für 2020 (mit Angaben zur Personalstruktur) Hinweise: Bei allen Personenbezeichnungen meint die gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet worden ist. Hinweis zur angegebenen Bearbeitungszeit/Erledigungsdauer: Die Zahlen zur Erledigungsdauer wurden vom Statisti- schen Landesamt übernommen. Sie wurde bis 2018 anhand des Quotienten aus Endbestand und Eingängen und nicht verfahrensbezogen berechnet, weshalb Abweichungen auftreten können. 1. Geschäftsentwicklung beim Oberlandesgericht Dresden a) Zivilsachen Berufungsverfahren In Zivilsachen ohne Familiensachen gingen im Jahr 2020 2.603 Berufungen ein. Dies ent- spricht im Vergleich zum Jahr 2019 mit 3.035 Berufungen einem Minus von 16,6 %. Unter die- sen Eingängen sind 929 Diesel-Abgas-Verfahren. Die Zahl der Erledigungen ist mit 2.766 im Geschäftsjahr 2020 gegenüber 2.594 Erledigungen im Jahr 2019 um 6,22 % gestiegen. Die Bearbeitungszeit der Berufungsverfahren stieg von durchschnittlich 5,7 Monaten im Kalen- derjahr 2019 auf 6,5 Monate im Kalenderjahr 2020. Dies dürfte vor allem auf die mit der Corona- Pandemie verbundenen Einschränkungen zurückzuführen sein. 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 2016 2017 2018 2019 2020 Oberlandesgericht Dresden Berufungen Eingänge Erledigungen

Oberlandesgericht Dresden - Sachsen

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Oberlandesgericht Dresden

Statistiken der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Sachsen für 2020 (mit Angaben zur Personalstruktur) Hinweise: Bei allen Personenbezeichnungen meint die gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der

leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet worden ist.

Hinweis zur angegebenen Bearbeitungszeit/Erledigungsdauer: Die Zahlen zur Erledigungsdauer wurden vom Statisti-schen Landesamt übernommen. Sie wurde bis 2018 anhand des Quotienten aus Endbestand und Eingängen und nicht verfahrensbezogen berechnet, weshalb Abweichungen auftreten können.

1. Geschäftsentwicklung beim Oberlandesgericht Dresden a) Zivilsachen Berufungsverfahren In Zivilsachen – ohne Familiensachen – gingen im Jahr 2020 2.603 Berufungen ein. Dies ent-spricht im Vergleich zum Jahr 2019 mit 3.035 Berufungen einem Minus von 16,6 %. Unter die-sen Eingängen sind 929 Diesel-Abgas-Verfahren.

Die Zahl der Erledigungen ist mit 2.766 im Geschäftsjahr 2020 gegenüber 2.594 Erledigungen im Jahr 2019 um 6,22 % gestiegen.

Die Bearbeitungszeit der Berufungsverfahren stieg von durchschnittlich 5,7 Monaten im Kalen-derjahr 2019 auf 6,5 Monate im Kalenderjahr 2020. Dies dürfte vor allem auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen zurückzuführen sein.

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2000

2500

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2016 2017 2018 2019 2020

Oberlandesgericht DresdenBerufungen

Eingänge

Erledigungen

2

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Die 2.603 Berufungen wurden erledigt durch:

streitiges Urteil 494

Vergleich 460 Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (Zurückweisung) 174

Zurücknahme der Klage, des Antrags, des Ein- oder Widerspruchs 419

Zurücknahme der Berufung 1.043

Sonstige Erledigung 176

Die 494 streitigen Urteile lauteten auf:

Aufhebung und Zurückverweisung 14 Änderung und/oder eigene Sachentscheidung 318 Vollständige Zurückweisung der Berufung als unbegründet 141 Verwerfung der Berufung als unzulässig 1 Anderweitige Entscheidung 20 (Grafische Darstellung auf der folgenden Seite)

Berufungen - Art der Erledigungstreitiges Urteil

gerichtlicher Vergleich

Beschluss nach §522 Abs. 2 ZPO

(Zurückweisung)

Rücknahme der Klage, des Antrags, des

Ein-oder Widerspruchs

Rücknahme der Berufung

sonstige Erledigungsart

3

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Sonstiger Geschäftsanfall Insgesamt konnten beim Oberlandesgericht Dresden im Kalenderjahr 2020 984 sonstige Neu-zugänge registriert werden. Diese teilen sich wie folgt auf:

Beschwerden in Landwirtschaftssachen 6

Nachlassbeschwerden 81

Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (außer Nach-lassbeschwerden) einschließlich der Kostensachen auf diesem Gebiet und der Beschwerden nach §129 GNotKG bzw. § 156 KostO (Altfälle) 147 Beschwerden gegen Verfügungen von Verwaltungsbehörden, soweit der Kar-tellsenat zuständig ist 11

Sonstige Beschwerden (z.B. Streitwertbeschwerden, Ablehnung von Sachverständigen, Be-

schwerden gegen einstweilige Verfügungen) 739 Damit ist die Zahl der Eingänge bei diesen Verfahren gegenüber dem Vorjahr (1.083 Eingänge) um 10,06 % gesunken.

Zudem sind 11 Entschädigungsklagen nach § 201 GVG wegen überlanger Gerichts- und Er-mittlungsverfahren anhängig und 4 Musterfeststellungsklagen eingegangen.

Verteilung der streitigen Urteile

Aufhebung undZurückverweisung

Änderung und/odereigeneSachentscheidung

volle Zurückweisungder Berufung alsunbegründet

Verwerfung derBerufung als unzulässig

anderweitigeEntscheidung

4

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b) Familiensachen Beschwerden gegen Endentscheidungen (UF-Sachen) Die Zahl der neu eingegangenen Beschwerden gegen Endentscheidungen in Familiensachen liegt gegenüber 1.044 Neuzugängen im Jahr 2019 bei nunmehr 918 Neuzugängen im Jahr 2020. Dies sind 13,73 % weniger als im Vorjahr.

Die Zahl der Erledigungen bei diesen Verfahren ist von 1.060 im Jahr 2019 auf 881 Verfahren im Jahr 2020, somit um 20,32 % gesunken. Dieser Rückgang ist wohl v.a. auf die niedrigeren Eingangszahlen sowie die Beeinträchtigungen durch die Coronapandemie zurückzuführen.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer hat sich dennoch kaum verändert. Sie stieg geringfügig auf 3,2 Monate (Vorjahr 3,1 Monate). Von den erledigten Familiensachen waren:

Familiensachen 784 Einstweilige Anordnungsverfahren 97

Mit den erledigten Verfahren waren an Verfahrensgegenständen anhängig:

insgesamt 889 davon betrafen

Scheidung 24

Versorgungsausgleich 145

Unterhalt für das Kind 108

Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner 37 sonstige Unterhaltssache (auch nach §§ 1615l, 1615m BGB) 1

Ehewohnung und/oder Haushalt 9

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2016 2017 2018 2019 2020

Oberlandesgericht Dresden Familiensachen

Eingänge

Erledigungen

5

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Güterrechtssache 21

elterliche Sorge 312

Umgangsrecht (auch § 165 FamFG) 120

Kindesherausgabe 9

Unterbringung nach § 1631b BGB 6 Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. § 151 Nr. 7 FamFG 1

Abstammungssache 15

Adoptionssache 6

Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gem. § 1 GewSchG 28

Wohnungsüberlassung gem. § 2 GewSchG 4

sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG 36 weitere Familiensache 7

Verfahrensgegenstände der erledigten FamilienverfahrenScheidung

Versorgungsausgleich

Unterhalt für das Kind

Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner

sonstige Unterhaltssache

Ehewohnung und/oder Haushalt

Güterrechtssache

elterliche Sorge

Umgangsrecht (auch § 165 FamFG)

Kindesherausgabe

freiheitsentziehende Unterbringung nach § 1631bAbsatz 1 BGBAbstammungssache

Adoptionssache

Maßnahme zum Schutz vor Gewalt undNachstellung bzw. Wohnungsüberlassung

6

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Sonstige Beschwerden in Familiensachen (WF-Sachen) Die Eingänge an sonstigen Beschwerden in Familiensachen liegen mit 1.177 Verfahren gegen-über dem Kalenderjahr 2019 mit 1.276 Verfahren bei 91,59% des Vorjahresniveaus. c) Straf – und Bußgeldsachen Verfahren erster Instanz (Staatsschutzverfahren) Im Jahr 2019 sind 4 Anklagen beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts erhoben wor-den. Im Jahr 2020 waren es 3. 2020 wurden 4 Verfahren erledigt. Revisionen Im Jahr 2020 wurden im Vergleich zum Vorjahr 7,3 % weniger Revisionen in Strafsachen ein-gelegt; die Revisionseingänge sind von 397 im Jahr 2019 auf 370 im Jahr 2020 gesunken. Dem folgend hat sich auch die Zahl der Erledigungen von 403 auf 378 Verfahren verringert.

Die Revisionsverfahren wurden durchschnittlich innerhalb von 7,6 Monaten (ab Eingang in der Revisionsinstanz) erledigt.

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2016 2017 2018 2019 2020

Oberlandesgericht DresdenRevisionen

Eingänge

Erledigungen

7

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Rechtsbeschwerden in Bußgeldverfahren In Bußgeldverfahren sind die Eingänge in Rechtsbeschwerden im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 588 Verfahren auf 505 gesunken, also um 16,44 %.

Im Jahr 2020 wurden 523 Verfahren erledigt (2019: 567 Verfahren). Dies entspricht 91,59 % des Vorjahres. Im Jahr 2020 konnten die Bußgeldverfahren - wie auch schon im Vorjahr - durchschnittlich in-nerhalb von 0,6 Monaten (ab Eingang in der Rechtsbeschwerdeinstanz) erledigt werden. Die Bußgeld-/OWi-Verfahren gliederten sich im Jahr 2020 wie folgt auf: Art der Einleitung des Verfahrens:

Rechtsbeschwerde (§ 79 OWiG) gegen ein Urteil 212 Rechtsbeschwerde (§ 79 OWiG) gegen einen Beschluss nach § 72 OWiG 6

Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 80 Abs. 1 OWiG) 305 Das Verfahren wurde erledigt durch:

Urteile oder Beschlüsse (§ 79 Abs. 5 OWiG) 215 Einstellung, weil Ahndung nicht geboten ist (§ 47 Abs. 2 OWiG) 10

Einstellung wegen Verfahrenshindernisses (§ 206a StPO, § 46 Abs. 1 OWiG) 3

Verwerfung des Zulassungsantrags (§ 80 Abs. 4 Satz 2, 3 OWiG) insgesamt 274

Zurücknahme der Rechtsbeschwerde 7

Zurücknahme des Zulassungsantrags (außer i.d. Fällen des § 80 Abs. 4 Satz 4 OWiG) 2

Sonstige Erledigungsart 12 (Grafische Darstellung auf der folgenden Seite) Verfahren im Straßenverkehr:

Von den insgesamt erledigten Verfahren betrafen eine im Straßenverkehr be-gangene Ordnungswidrigkeit 490

8

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Sonstiger Geschäftsanfall im Bereich der Strafsachen Bei den sonstigen Strafsachen sind insgesamt folgende Eingänge zu verzeichnen:

Sonstige Beschwerden in Strafverfahren (einschließlich Kostenbeschwerden) 715 Anträge auf Haftentscheidungen nach §§ 121 ff StPO 132

Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 StPO (einschließlich Pro-zesskostenhilfeanträge) 76

Auslieferungsverfahren 84

Verfahren nach § 23 EGGVG 16

Anträge nach § 51 RVG 96

Rechtsbeschwerden nach §§ 116, 117, 138 Abs. 3 StVollzG 43

Insgesamt sind in diesem Bereich 1.162 Neuzugänge zu verzeichnen, was einer Abnahme um etwa 2 % gegenüber dem Vorjahr (1.186) entspricht. Rehabilitierungsverfahren Die Eingänge in Rehabilitierungssachen sind um 47,06% gesunken: 34 eingegangenen Reha-bilitierungsverfahren im Jahr 2020 stehen 52 Eingänge im Vorjahr gegenüber.

37 Rehabilitierungsverfahren wurden im Jahr 2020 erledigt.

Erledigungstatbestände in Bußgeldsachen

Urteil oder Beschluss (§ 79 Abs. 5OWiG)

Einstellung, weil Ahndung nichtgeboten ist (§ 47 Abs. 2 OWiG)

Einstellung wegenVerfahrenshindernisses (§ 206aStPO, § 46 Abs. 1 OWiG)Verwerfung des Zulassungsantrags(§ 80 Abs. 4 Satz 2, 3 OWiG)

Rücknahme der Rechtsbeschwerde

Zurücknahme desZulassungsantrags

Sonstige Erledigungsart

9

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2. Geschäftsentwicklung bei den Landgerichten a) Zivilsachen Im Jahr 2020 wurden in Zivilsachen I. Instanz 11.377 Verfahrenseingänge verzeichnet. Die Zahl der Eingänge ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,32 % gestiegen (11.011 Eingänge in 2019). Es wurden im Jahr 2020 10.875 Verfahren erledigt. Dies sind 0,76 % weniger als im Vorjahr (Erledigungen 2019: 10.958). Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 11,4 Mo-nate.

Die Zahl der Eingänge bei den Kammern für Handelssachen ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,55 % gestiegen. Im Jahr 2020 betrug die Zahl der Neueingänge 620; 2019 waren es 593 neue Verfahren. Die Zahl der Erledigungen erhöhte sich von 586 Verfahren in 2019 auf 648 Verfahren im Jahr 2020 (10,58 %). Die Verfahrensdauer vor den Kammern für Handelssachen betrug im Durchschnitt 9,8 Monate.

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Landgerichte Handelssachen I. Instanz

Eingänge

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2017 2018 2019 2020

Landgerichte Zivilsachen I. Instanz

Eingänge

Erledigungen

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In Zivilsachen II. Instanz (Berufungen) sank die Zahl der Eingänge von 1.714 Verfahren im Jahr 2019 auf nunmehr 1.664 Verfahren in 2020, ein Rückgang um 2,92 %. Die Zahl der Verfah-renserledigungen ist im Jahr 2020 auf 1.621 gesunken; im Vorjahr waren noch 1.835 Verfahren, erledigt worden, mithin 13,2 % mehr. Berufungsverfahren dauerten 2020 im Durchschnitt 8 Mo-nate.

b) Strafsachen

Die Zahl der Eingänge in Strafsachen I. Instanz ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,83 % leicht gesunken. Im Jahr 2020 betrug die Zahl der Eingänge 642, 2019 waren es 654 neue Verfahren. Im Jahr 2020 wurden 602 Verfahren erledigt (9,34 % weniger als im Vorjahr). 2019 waren es 664 Verfahren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 7,4 Monate.

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Landgerichte Zivilsachen II. Instanz

Eingänge

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Landgerichte Strafsachen I. Instanz

Eingänge

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In Strafsachen II. Instanz sank die Zahl der Verfahrenseingänge von 2.730 im Jahr 2019 auf 2.318 Verfahren in 2020, mithin um 15,09 %. Es wurden 2.495 Verfahren und damit 4,11 % weniger als im Jahr 2019 (2.602 Verfahren) erledigt. Strafverfahren in der Berufungsinstanz dauerten im Durchschnitt 6,1 Monate.

c) Diesel-Abgas-Verfahren Die Landgerichte waren auch im Jahr 2020 stark mit Diesel-Abgas-Verfahren beschäftigt; da-bei sind 2.016 Eingänge, 1.892 Erledigungen und ein Bestand zum 31. Dezember 2020 von 1.617 zu verzeichnen.

3. Geschäftsentwicklung bei den Amtsgerichten a) Zivilsachen - ohne Familiensachen -

2020 sind 32.347 Verfahren eingegangen; im Vorjahr waren es 33.359 Verfahren (- 3,03 %). 2020 wurden 32.053 Verfahren erledigt, 2019 waren es 33.553 (- 4,47 %). Die Zivilsachen an den Amtsgerichten waren 2020 nach durchschnittlich 5,7 Monaten erledigt. (Grafische Darstellung auf der folgenden Seite)

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2017 2018 2019 2020

Landgerichte Strafsachen II. Instanz

Eingänge

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Seite 12 von 20

b) Familiensachen Bei den Familiensachen sind die Eingänge im Jahr 2020 von 22.852 Verfahren im Vorjahr auf 22.234 gesunken (2,7 %). Die Anzahl der Erledigungen reduzierte sich um 2,35 % von 22.835 auf 22.299 Verfahren. Die Familiensachen an den Amtsgerichten waren 2020 nach durch-schnittlich 6,1 Monaten erledigt.

c) Strafsachen

In Strafsachen stieg die Zahl der Eingänge 2020 um 0,47 % von 38.392 auf 38.572 Verfahren. Es wurden 37.026 Verfahren erledigt und damit 1,02 % weniger als 2019 (37.407 Verfahren). Ein Strafverfahren dauerte 2020 im Schnitt 4,9 Monate. (Grafische Darstellung auf der folgenden Seite)

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AmtsgerichteZivilsachen

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Amtsgerichte Familiensachen

Eingänge

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d) Bußgeldsachen Im Jahr 2020 sind in Bußgeldsachen 16.180 Verfahren eingegangen. Im Jahr 2019 waren es 15.313 Verfahren (Zuwachs von 5,66 %). Im Jahr 2019 wurden 15.373 Verfahren erledigt. Die Erledigungen sanken damit um 0,34 % (2020: 15.321). Die Bußgeldverfahren waren nach durchschnittlich 3,9 Monaten erledigt.

e) Insolvenzsachen Die Zahl der Verfahrenseingänge lag im Jahr 2020 bei 1.644 Verfahren. Das ist ein Rückgang um 0,36 % gegenüber dem Vorjahr (1.638 Eingänge). Die Eingänge der Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren (IK) sind von 3.484 im Jahr 2019 auf 2.156 Verfahren im Jahr 2020 und damit um 38,12 % gesunken. Die Anzahl an eröffneten Insolvenzverfahren ist um 25,44 % von 1.191 im Jahr 2019 auf 888 gesunken. Um 32,95 % sind die eröffneten Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren (von 3.174 auf 2.129) gesunken.

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Amtsgerichte Strafsachen

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2017 2018 2019 2020

Amtsgerichte Bußgeldsachen

Eingänge

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f) Bußgeldsachen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Die Amtsgerichte waren im Jahr 2020 mit 745 Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Ver-stößen gegen das Infektionsschutzgesetz und gegen die Sächsische Corona-Schutzverordnung befasst. g) Gerichtsvollzieheraufträge Bei den Gerichtsvollziehern gab es im Jahr 2020 einen deutlichen Auftragsrückgang, der wahr-scheinlich mit der Corona-Pandemie zusammenhängt. So gingen im Jahr 2020 178.353 Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft ein. Dies ent-spricht im Vergleich zum Jahr 2019 mit 193.452 Anträgen einem Rückgang um 7,81%. Auch die Zahl der Zwangsvollstreckungsaufträge ist zurückgegangen. Diese sank von 94.920 im Jahr 2019 auf 82.182 (37.177 Pfändungsaufträge, 29.461 sonstige Aufträge und 15.544 Voll-streckungsaufträge der Justizbehörden) im Jahr 2020 und damit um 13,4%.

Die Anzahl der beauftragten Räumungen ist im Vergleich zum Vorjahr dagegen weiter gestie-gen, von 3.418 Räumungsaufträgen im Jahr 2019 auf 3.598 Räumungsaufträge im Jahr 2020 (+ 5,26 %). (Grafische Darstellung auf der folgenden Seite)

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3. Personalstruktur der ordentlichen Gerichtsbarkeit a) Richter

In der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen arbeiteten zum 1. Januar 2021 760 Richter, davon 38 Proberichter. Die Altersstruktur der Richter ist der nachfolgenden grafischen Darstellung zu entnehmen.

Altersstruktur der Richter in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (einschließlich Proberichter)

0

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Räumungsaufträge

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zah

l

Lebensalter

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b) Rechtspfleger und Sozialarbeiter (Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 (LG 2.1); ehemaliger gehobener Dienst) Zum Stichtag 1. Januar 2021 sind im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Dresden insge-samt 865 Rechtspfleger und Sozialarbeiter beschäftigt. Davon sind 717 Beamte, 23 Tarifbe-schäftigte und 125 tarifbeschäftigte Sozialarbeiter. Zu den Aufgaben des Sozialen Dienstes der Justiz gehören die Betreuung von Probanden der Bewährungshilfe/Führungsaufsicht, die Gerichtshilfe, der Täter-Opfer-Ausgleich sowie die Ver-mittlung gemeinnütziger Arbeit anstelle uneinbringlicher Geldstrafen. Zum Stichtag 31. Dezem-ber 2020 wurden durch die Sozialarbeiter 6.227 Probanden der Bewährungshilfe und Führungs-aufsicht betreut. Daneben wurden im Jahr 2020 2.373 Aufträge der Gerichtshilfe und 167 Auf-träge im Täter-Opfer-Ausgleich bearbeitet. Insgesamt sind für die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit anstelle uneinbringlicher Geldstrafen 2.335 Aufträge eingegangen. c) Justizsekretäre und Schreibkräfte (Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 (LG 1.2); ehemaliger mittlerer Dienst) In der LG 1.2 (ohne Gerichtsvollzieher) waren zum 1. Januar 2021 insgesamt 1.549 Beamte und Tarifbeschäftigte tätig. Davon sind 752 Beamte und 797 Tarifbeschäftigte. d) Justizwachtmeister (Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 1 (LG 1.1); ehemaliger einfacher Dienst) Zum 1. Januar 2021 waren 353 Justizwachtmeister (davon 238 Beamte und 115 Tarifbeschäf-tigte) im Dienst. Die Wachtmeistereien der Landgerichte werden derzeit durch 32 private Sicherheitskräfte un-terstützt. e) Gerichtsvollzieher

In der LG 1.2 waren zum 1. Januar 2021 insgesamt 212 Beamte als Gerichtsvollzieher tätig. 4. Aus- und Fortbildung Im Jahr 2020 konnten in der sächsischen Justiz Bewerber für die Ausbildung zum Justizsekre-täranwärter (LG 1.2) und zum Rechtspflegeranwärter (LG 2.1) sowie für die Gerichtsvollzieher-ausbildung zugelassen und darüber hinaus Rechtsreferendare eingestellt werden: a) Vorbereitungsdienst für Rechtspfleger (LG 2.1) Zum 1. September 2020 wurden 32 Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Rechtspflegeranwärter ernannt. Zusätzlich haben erstmals seit 2011 zwei Be-amte der LG 1.2 den Vorbereitungsdienst im Wege des Aufstiegs aufgenommen. Fünf Anwär-ter des Einstellungsjahrganges 2019 wurden in den Einstellungsjahrgang 2020 zurückgestellt, so dass sich am Ende des Berichtszeitraumes 39 Anwärter im Einstellungsjahrgang 2020 be-fanden.

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Aus den Einstellungsjahrgängen 2018 und 2019 befanden sich am Ende des Berichtszeitrau-mes noch 25 beziehungsweise 34 Rechtspflegeranwärter in der Ausbildung. Zum Stichtag 1. Januar 2021 befanden sich damit insgesamt 98 Rechtspflegeranwärter im Vorbereitungs-dienst. b) Vorbereitungsdienst für Justizfachwirte (LG 1.2) Im Herbst 2020 wurden 78 Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Justizsekretäranwärtern ernannt. Am Ende des Berichtszeitraumes befanden sich unter Be-rücksichtigung von Zurückstellungen aus verschiedenen Gründen 93 Anwärter im Einstellungs-jahrgang 2020. Aus den Einstellungsjahrgängen 2019 und 2020 absolvierten am Ende des Berichtszeitrau-mes insgesamt noch 149 Justizsekretäranwärter den Vorbereitungsdienst. Zum Einstellungstermin 1. September 2021 ist beabsichtigt, 86 Justizsekretäranwärter zur Aus-bildung zuzulassen. Von den 43 Anwärtern, die an der Laufbahnprüfung teilgenommen haben, konnten 42 in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Justizsekretärsanwärter (LG 1.2)

Jahr Einstellungen

2014 35

2015 31

2016 36

2017 34

2018 43

2019 80

2020 78

2021 geplant 86

Rechtspflegeranwärter (LG 2.1)

Jahr Einstellungen

2014 28

2015 15

2016 17

2017 25

2018 26

2019 41

2020 34

2021 geplant 43

18

Seite 18 von 20

In den vergangenen fünf Jahren befanden sich jeweils zum Jahresende im Vorbereitungs-dienst:

Rechtspflegeranwärter Justizsekretäranwärter

2016 64 66

2017 61 75

2018 65 80

2019 87 120

2020 98 149

Absolventen des Vorbereitungsdienstes

Jahr Justizfachwirt Rechtspfleger

2013 21 16

2014 23 18

2015 25 17

2016 34 23

2017 26 25

2018 36 19

2019 35 16

2020 43 17

c) Gerichtsvollzieher Zum regulären Ausbildungsbeginn am 15. Oktober 2020 begannen fünf bereits im Justizdienst tätige Justizfachwirte ihre Ausbildung zum Gerichtsvollzieher. Neben den im Jahr 2020 zugelassenen Bewerbern absolvieren derzeit fünf weitere Gerichts-vollzieherbewerber aus dem Zulassungsjahrgang 2019 die Gerichtsvollzieherausbildung.

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Im Jahr 2020 nahmen zehn sächsische Gerichtsvollzieherbewerber des Zulassungsjahrgangs 2018 an der Gerichtsvollzieherprüfung teil. Alle Kandidaten haben die Gerichtsvollzieherprüfung bestanden und wurden unmittelbar im Anschluss mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut. d) Referendarausbildung Das Referendariat ist Teil der juristischen Ausbildung und Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten juristischen Staatsexamen; das Bestehen dieses Examens wiederum ist, das Vo-raussetzung für jede volljuristische Tätigkeit, beispielsweise als Richter, Staatsanwalt, Rechts-anwalt, Notar oder Verwaltungsjurist. Zum Jahresende 2020 befanden sich Im Freistaat Sachsen 608 Rechtsreferendare im Juristi-schen Vorbereitungsdienst. In den letzten fünf Jahren konnten

zum 01.05. zum 01.11. insgesamt

2016 118 108 226

2017 137 133 270

2018 113 133 246

2019 101 131 232

2020 130 160 290

Rechtsreferendare eingestellt werden. In den vergangen fünf Jahren befanden sich

zum Jahresende

2016 506

2017 560

2018 542

2019 528

2020 608

Rechtsreferendare im Juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen. Nur der kleinste Teil er Absolventen, der mit besonders gutem Ergebnis die juristischen Prüfun-gen besteht und sich zudem für die Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt entscheidet, wird später in der Justiz tätig.

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6. Informationstechnologie an den Gerichten E-Verfahrensakte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Ab dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und weitere professionelle Einreicher verpflichtet, ihre Schriftsätze bei Gericht elektronisch vorzulegen. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Justiz zur Führung elektronischer Akten in allen gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Ver-fahren verpflichtet. In einem gemeinsamen Projekt der sächsischen Justiz werden dazu die or-ganisatorischen und technischen Voraussetzungen entwickelt. Die Pilotierung der E-Verfahrensakte im Freistaat Sachsen begann am 23. September 2019 beim Landgericht Dresden; inzwischen arbeiten dort sämtliche Zivilkammern mit der neuen Technik. Die Pilotierung wurde sodann beim Amtsgericht Dresden fortgesetzt. Aufbauend auf diesen Erfahrungen wird nun Schritt für Schritt die E-Verfahrensakte bei sämtlichen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeführt, wobei die Zivilkammern des Landgerichts Zwickau am 23. Juni 2021 den Anfang gemacht haben. Die Zivilsenate des Oberlandesgerichts werden ab Oktober 2021 mit der E-Verfahrensakte arbeiten.