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Oberlandesgericht Dresden
Statistiken der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Sachsen für 2020 (mit Angaben zur Personalstruktur) Hinweise: Bei allen Personenbezeichnungen meint die gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der
leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet worden ist.
Hinweis zur angegebenen Bearbeitungszeit/Erledigungsdauer: Die Zahlen zur Erledigungsdauer wurden vom Statisti-schen Landesamt übernommen. Sie wurde bis 2018 anhand des Quotienten aus Endbestand und Eingängen und nicht verfahrensbezogen berechnet, weshalb Abweichungen auftreten können.
1. Geschäftsentwicklung beim Oberlandesgericht Dresden a) Zivilsachen Berufungsverfahren In Zivilsachen – ohne Familiensachen – gingen im Jahr 2020 2.603 Berufungen ein. Dies ent-spricht im Vergleich zum Jahr 2019 mit 3.035 Berufungen einem Minus von 16,6 %. Unter die-sen Eingängen sind 929 Diesel-Abgas-Verfahren.
Die Zahl der Erledigungen ist mit 2.766 im Geschäftsjahr 2020 gegenüber 2.594 Erledigungen im Jahr 2019 um 6,22 % gestiegen.
Die Bearbeitungszeit der Berufungsverfahren stieg von durchschnittlich 5,7 Monaten im Kalen-derjahr 2019 auf 6,5 Monate im Kalenderjahr 2020. Dies dürfte vor allem auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen zurückzuführen sein.
0
500
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1500
2000
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2016 2017 2018 2019 2020
Oberlandesgericht DresdenBerufungen
Eingänge
Erledigungen
2
Seite 2 von 20
Die 2.603 Berufungen wurden erledigt durch:
streitiges Urteil 494
Vergleich 460 Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (Zurückweisung) 174
Zurücknahme der Klage, des Antrags, des Ein- oder Widerspruchs 419
Zurücknahme der Berufung 1.043
Sonstige Erledigung 176
Die 494 streitigen Urteile lauteten auf:
Aufhebung und Zurückverweisung 14 Änderung und/oder eigene Sachentscheidung 318 Vollständige Zurückweisung der Berufung als unbegründet 141 Verwerfung der Berufung als unzulässig 1 Anderweitige Entscheidung 20 (Grafische Darstellung auf der folgenden Seite)
Berufungen - Art der Erledigungstreitiges Urteil
gerichtlicher Vergleich
Beschluss nach §522 Abs. 2 ZPO
(Zurückweisung)
Rücknahme der Klage, des Antrags, des
Ein-oder Widerspruchs
Rücknahme der Berufung
sonstige Erledigungsart
3
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Sonstiger Geschäftsanfall Insgesamt konnten beim Oberlandesgericht Dresden im Kalenderjahr 2020 984 sonstige Neu-zugänge registriert werden. Diese teilen sich wie folgt auf:
Beschwerden in Landwirtschaftssachen 6
Nachlassbeschwerden 81
Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (außer Nach-lassbeschwerden) einschließlich der Kostensachen auf diesem Gebiet und der Beschwerden nach §129 GNotKG bzw. § 156 KostO (Altfälle) 147 Beschwerden gegen Verfügungen von Verwaltungsbehörden, soweit der Kar-tellsenat zuständig ist 11
Sonstige Beschwerden (z.B. Streitwertbeschwerden, Ablehnung von Sachverständigen, Be-
schwerden gegen einstweilige Verfügungen) 739 Damit ist die Zahl der Eingänge bei diesen Verfahren gegenüber dem Vorjahr (1.083 Eingänge) um 10,06 % gesunken.
Zudem sind 11 Entschädigungsklagen nach § 201 GVG wegen überlanger Gerichts- und Er-mittlungsverfahren anhängig und 4 Musterfeststellungsklagen eingegangen.
Verteilung der streitigen Urteile
Aufhebung undZurückverweisung
Änderung und/odereigeneSachentscheidung
volle Zurückweisungder Berufung alsunbegründet
Verwerfung derBerufung als unzulässig
anderweitigeEntscheidung
4
Seite 4 von 20
b) Familiensachen Beschwerden gegen Endentscheidungen (UF-Sachen) Die Zahl der neu eingegangenen Beschwerden gegen Endentscheidungen in Familiensachen liegt gegenüber 1.044 Neuzugängen im Jahr 2019 bei nunmehr 918 Neuzugängen im Jahr 2020. Dies sind 13,73 % weniger als im Vorjahr.
Die Zahl der Erledigungen bei diesen Verfahren ist von 1.060 im Jahr 2019 auf 881 Verfahren im Jahr 2020, somit um 20,32 % gesunken. Dieser Rückgang ist wohl v.a. auf die niedrigeren Eingangszahlen sowie die Beeinträchtigungen durch die Coronapandemie zurückzuführen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer hat sich dennoch kaum verändert. Sie stieg geringfügig auf 3,2 Monate (Vorjahr 3,1 Monate). Von den erledigten Familiensachen waren:
Familiensachen 784 Einstweilige Anordnungsverfahren 97
Mit den erledigten Verfahren waren an Verfahrensgegenständen anhängig:
insgesamt 889 davon betrafen
Scheidung 24
Versorgungsausgleich 145
Unterhalt für das Kind 108
Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner 37 sonstige Unterhaltssache (auch nach §§ 1615l, 1615m BGB) 1
Ehewohnung und/oder Haushalt 9
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2016 2017 2018 2019 2020
Oberlandesgericht Dresden Familiensachen
Eingänge
Erledigungen
5
Seite 5 von 20
Güterrechtssache 21
elterliche Sorge 312
Umgangsrecht (auch § 165 FamFG) 120
Kindesherausgabe 9
Unterbringung nach § 1631b BGB 6 Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. § 151 Nr. 7 FamFG 1
Abstammungssache 15
Adoptionssache 6
Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gem. § 1 GewSchG 28
Wohnungsüberlassung gem. § 2 GewSchG 4
sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG 36 weitere Familiensache 7
Verfahrensgegenstände der erledigten FamilienverfahrenScheidung
Versorgungsausgleich
Unterhalt für das Kind
Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner
sonstige Unterhaltssache
Ehewohnung und/oder Haushalt
Güterrechtssache
elterliche Sorge
Umgangsrecht (auch § 165 FamFG)
Kindesherausgabe
freiheitsentziehende Unterbringung nach § 1631bAbsatz 1 BGBAbstammungssache
Adoptionssache
Maßnahme zum Schutz vor Gewalt undNachstellung bzw. Wohnungsüberlassung
6
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Sonstige Beschwerden in Familiensachen (WF-Sachen) Die Eingänge an sonstigen Beschwerden in Familiensachen liegen mit 1.177 Verfahren gegen-über dem Kalenderjahr 2019 mit 1.276 Verfahren bei 91,59% des Vorjahresniveaus. c) Straf – und Bußgeldsachen Verfahren erster Instanz (Staatsschutzverfahren) Im Jahr 2019 sind 4 Anklagen beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts erhoben wor-den. Im Jahr 2020 waren es 3. 2020 wurden 4 Verfahren erledigt. Revisionen Im Jahr 2020 wurden im Vergleich zum Vorjahr 7,3 % weniger Revisionen in Strafsachen ein-gelegt; die Revisionseingänge sind von 397 im Jahr 2019 auf 370 im Jahr 2020 gesunken. Dem folgend hat sich auch die Zahl der Erledigungen von 403 auf 378 Verfahren verringert.
Die Revisionsverfahren wurden durchschnittlich innerhalb von 7,6 Monaten (ab Eingang in der Revisionsinstanz) erledigt.
340
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2016 2017 2018 2019 2020
Oberlandesgericht DresdenRevisionen
Eingänge
Erledigungen
7
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Rechtsbeschwerden in Bußgeldverfahren In Bußgeldverfahren sind die Eingänge in Rechtsbeschwerden im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 588 Verfahren auf 505 gesunken, also um 16,44 %.
Im Jahr 2020 wurden 523 Verfahren erledigt (2019: 567 Verfahren). Dies entspricht 91,59 % des Vorjahres. Im Jahr 2020 konnten die Bußgeldverfahren - wie auch schon im Vorjahr - durchschnittlich in-nerhalb von 0,6 Monaten (ab Eingang in der Rechtsbeschwerdeinstanz) erledigt werden. Die Bußgeld-/OWi-Verfahren gliederten sich im Jahr 2020 wie folgt auf: Art der Einleitung des Verfahrens:
Rechtsbeschwerde (§ 79 OWiG) gegen ein Urteil 212 Rechtsbeschwerde (§ 79 OWiG) gegen einen Beschluss nach § 72 OWiG 6
Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 80 Abs. 1 OWiG) 305 Das Verfahren wurde erledigt durch:
Urteile oder Beschlüsse (§ 79 Abs. 5 OWiG) 215 Einstellung, weil Ahndung nicht geboten ist (§ 47 Abs. 2 OWiG) 10
Einstellung wegen Verfahrenshindernisses (§ 206a StPO, § 46 Abs. 1 OWiG) 3
Verwerfung des Zulassungsantrags (§ 80 Abs. 4 Satz 2, 3 OWiG) insgesamt 274
Zurücknahme der Rechtsbeschwerde 7
Zurücknahme des Zulassungsantrags (außer i.d. Fällen des § 80 Abs. 4 Satz 4 OWiG) 2
Sonstige Erledigungsart 12 (Grafische Darstellung auf der folgenden Seite) Verfahren im Straßenverkehr:
Von den insgesamt erledigten Verfahren betrafen eine im Straßenverkehr be-gangene Ordnungswidrigkeit 490
8
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Sonstiger Geschäftsanfall im Bereich der Strafsachen Bei den sonstigen Strafsachen sind insgesamt folgende Eingänge zu verzeichnen:
Sonstige Beschwerden in Strafverfahren (einschließlich Kostenbeschwerden) 715 Anträge auf Haftentscheidungen nach §§ 121 ff StPO 132
Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 StPO (einschließlich Pro-zesskostenhilfeanträge) 76
Auslieferungsverfahren 84
Verfahren nach § 23 EGGVG 16
Anträge nach § 51 RVG 96
Rechtsbeschwerden nach §§ 116, 117, 138 Abs. 3 StVollzG 43
Insgesamt sind in diesem Bereich 1.162 Neuzugänge zu verzeichnen, was einer Abnahme um etwa 2 % gegenüber dem Vorjahr (1.186) entspricht. Rehabilitierungsverfahren Die Eingänge in Rehabilitierungssachen sind um 47,06% gesunken: 34 eingegangenen Reha-bilitierungsverfahren im Jahr 2020 stehen 52 Eingänge im Vorjahr gegenüber.
37 Rehabilitierungsverfahren wurden im Jahr 2020 erledigt.
Erledigungstatbestände in Bußgeldsachen
Urteil oder Beschluss (§ 79 Abs. 5OWiG)
Einstellung, weil Ahndung nichtgeboten ist (§ 47 Abs. 2 OWiG)
Einstellung wegenVerfahrenshindernisses (§ 206aStPO, § 46 Abs. 1 OWiG)Verwerfung des Zulassungsantrags(§ 80 Abs. 4 Satz 2, 3 OWiG)
Rücknahme der Rechtsbeschwerde
Zurücknahme desZulassungsantrags
Sonstige Erledigungsart
9
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2. Geschäftsentwicklung bei den Landgerichten a) Zivilsachen Im Jahr 2020 wurden in Zivilsachen I. Instanz 11.377 Verfahrenseingänge verzeichnet. Die Zahl der Eingänge ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,32 % gestiegen (11.011 Eingänge in 2019). Es wurden im Jahr 2020 10.875 Verfahren erledigt. Dies sind 0,76 % weniger als im Vorjahr (Erledigungen 2019: 10.958). Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 11,4 Mo-nate.
Die Zahl der Eingänge bei den Kammern für Handelssachen ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,55 % gestiegen. Im Jahr 2020 betrug die Zahl der Neueingänge 620; 2019 waren es 593 neue Verfahren. Die Zahl der Erledigungen erhöhte sich von 586 Verfahren in 2019 auf 648 Verfahren im Jahr 2020 (10,58 %). Die Verfahrensdauer vor den Kammern für Handelssachen betrug im Durchschnitt 9,8 Monate.
0
100
200
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700
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2017 2018 2019 2020
Landgerichte Handelssachen I. Instanz
Eingänge
Erledigungen
0
2.500
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7.500
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2017 2018 2019 2020
Landgerichte Zivilsachen I. Instanz
Eingänge
Erledigungen
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In Zivilsachen II. Instanz (Berufungen) sank die Zahl der Eingänge von 1.714 Verfahren im Jahr 2019 auf nunmehr 1.664 Verfahren in 2020, ein Rückgang um 2,92 %. Die Zahl der Verfah-renserledigungen ist im Jahr 2020 auf 1.621 gesunken; im Vorjahr waren noch 1.835 Verfahren, erledigt worden, mithin 13,2 % mehr. Berufungsverfahren dauerten 2020 im Durchschnitt 8 Mo-nate.
b) Strafsachen
Die Zahl der Eingänge in Strafsachen I. Instanz ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,83 % leicht gesunken. Im Jahr 2020 betrug die Zahl der Eingänge 642, 2019 waren es 654 neue Verfahren. Im Jahr 2020 wurden 602 Verfahren erledigt (9,34 % weniger als im Vorjahr). 2019 waren es 664 Verfahren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 7,4 Monate.
0
500
1.000
1.500
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2.500
2017 2018 2019 2020
Landgerichte Zivilsachen II. Instanz
Eingänge
Erledigungen
0
100
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500
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2017 2018 2019 2020
Landgerichte Strafsachen I. Instanz
Eingänge
Erledigungen
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In Strafsachen II. Instanz sank die Zahl der Verfahrenseingänge von 2.730 im Jahr 2019 auf 2.318 Verfahren in 2020, mithin um 15,09 %. Es wurden 2.495 Verfahren und damit 4,11 % weniger als im Jahr 2019 (2.602 Verfahren) erledigt. Strafverfahren in der Berufungsinstanz dauerten im Durchschnitt 6,1 Monate.
c) Diesel-Abgas-Verfahren Die Landgerichte waren auch im Jahr 2020 stark mit Diesel-Abgas-Verfahren beschäftigt; da-bei sind 2.016 Eingänge, 1.892 Erledigungen und ein Bestand zum 31. Dezember 2020 von 1.617 zu verzeichnen.
3. Geschäftsentwicklung bei den Amtsgerichten a) Zivilsachen - ohne Familiensachen -
2020 sind 32.347 Verfahren eingegangen; im Vorjahr waren es 33.359 Verfahren (- 3,03 %). 2020 wurden 32.053 Verfahren erledigt, 2019 waren es 33.553 (- 4,47 %). Die Zivilsachen an den Amtsgerichten waren 2020 nach durchschnittlich 5,7 Monaten erledigt. (Grafische Darstellung auf der folgenden Seite)
2.100
2.200
2.300
2.400
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2.600
2.700
2.800
2017 2018 2019 2020
Landgerichte Strafsachen II. Instanz
Eingänge
Erledigungen
12
Seite 12 von 20
b) Familiensachen Bei den Familiensachen sind die Eingänge im Jahr 2020 von 22.852 Verfahren im Vorjahr auf 22.234 gesunken (2,7 %). Die Anzahl der Erledigungen reduzierte sich um 2,35 % von 22.835 auf 22.299 Verfahren. Die Familiensachen an den Amtsgerichten waren 2020 nach durch-schnittlich 6,1 Monaten erledigt.
c) Strafsachen
In Strafsachen stieg die Zahl der Eingänge 2020 um 0,47 % von 38.392 auf 38.572 Verfahren. Es wurden 37.026 Verfahren erledigt und damit 1,02 % weniger als 2019 (37.407 Verfahren). Ein Strafverfahren dauerte 2020 im Schnitt 4,9 Monate. (Grafische Darstellung auf der folgenden Seite)
20.000
30.000
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2017 2018 2019 2020
AmtsgerichteZivilsachen
Eingänge
Erledigungen
20.000
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23.000
24.000
25.000
26.000
2017 2018 2019 2020
Amtsgerichte Familiensachen
Eingänge
Erledigungen
13
Seite 13 von 20
d) Bußgeldsachen Im Jahr 2020 sind in Bußgeldsachen 16.180 Verfahren eingegangen. Im Jahr 2019 waren es 15.313 Verfahren (Zuwachs von 5,66 %). Im Jahr 2019 wurden 15.373 Verfahren erledigt. Die Erledigungen sanken damit um 0,34 % (2020: 15.321). Die Bußgeldverfahren waren nach durchschnittlich 3,9 Monaten erledigt.
e) Insolvenzsachen Die Zahl der Verfahrenseingänge lag im Jahr 2020 bei 1.644 Verfahren. Das ist ein Rückgang um 0,36 % gegenüber dem Vorjahr (1.638 Eingänge). Die Eingänge der Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren (IK) sind von 3.484 im Jahr 2019 auf 2.156 Verfahren im Jahr 2020 und damit um 38,12 % gesunken. Die Anzahl an eröffneten Insolvenzverfahren ist um 25,44 % von 1.191 im Jahr 2019 auf 888 gesunken. Um 32,95 % sind die eröffneten Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren (von 3.174 auf 2.129) gesunken.
32.000
33.000
34.000
35.000
36.000
37.000
38.000
39.000
2017 2018 2019 2020
Amtsgerichte Strafsachen
Eingänge
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14.400
14.600
14.800
15.000
15.200
15.400
15.600
15.800
16.000
16.200
2017 2018 2019 2020
Amtsgerichte Bußgeldsachen
Eingänge
Erledigungen
14
Seite 14 von 20
f) Bußgeldsachen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Die Amtsgerichte waren im Jahr 2020 mit 745 Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Ver-stößen gegen das Infektionsschutzgesetz und gegen die Sächsische Corona-Schutzverordnung befasst. g) Gerichtsvollzieheraufträge Bei den Gerichtsvollziehern gab es im Jahr 2020 einen deutlichen Auftragsrückgang, der wahr-scheinlich mit der Corona-Pandemie zusammenhängt. So gingen im Jahr 2020 178.353 Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft ein. Dies ent-spricht im Vergleich zum Jahr 2019 mit 193.452 Anträgen einem Rückgang um 7,81%. Auch die Zahl der Zwangsvollstreckungsaufträge ist zurückgegangen. Diese sank von 94.920 im Jahr 2019 auf 82.182 (37.177 Pfändungsaufträge, 29.461 sonstige Aufträge und 15.544 Voll-streckungsaufträge der Justizbehörden) im Jahr 2020 und damit um 13,4%.
Die Anzahl der beauftragten Räumungen ist im Vergleich zum Vorjahr dagegen weiter gestie-gen, von 3.418 Räumungsaufträgen im Jahr 2019 auf 3.598 Räumungsaufträge im Jahr 2020 (+ 5,26 %). (Grafische Darstellung auf der folgenden Seite)
0
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150000
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2019
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Seite 15 von 20
3. Personalstruktur der ordentlichen Gerichtsbarkeit a) Richter
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen arbeiteten zum 1. Januar 2021 760 Richter, davon 38 Proberichter. Die Altersstruktur der Richter ist der nachfolgenden grafischen Darstellung zu entnehmen.
Altersstruktur der Richter in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (einschließlich Proberichter)
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
Räumungsaufträge
33003418
3598
2018
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0102030405060708090
100110120130140150160
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27
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29
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31
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33
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An
zah
l
Lebensalter
Ergebnis
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Seite 16 von 20
b) Rechtspfleger und Sozialarbeiter (Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 (LG 2.1); ehemaliger gehobener Dienst) Zum Stichtag 1. Januar 2021 sind im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Dresden insge-samt 865 Rechtspfleger und Sozialarbeiter beschäftigt. Davon sind 717 Beamte, 23 Tarifbe-schäftigte und 125 tarifbeschäftigte Sozialarbeiter. Zu den Aufgaben des Sozialen Dienstes der Justiz gehören die Betreuung von Probanden der Bewährungshilfe/Führungsaufsicht, die Gerichtshilfe, der Täter-Opfer-Ausgleich sowie die Ver-mittlung gemeinnütziger Arbeit anstelle uneinbringlicher Geldstrafen. Zum Stichtag 31. Dezem-ber 2020 wurden durch die Sozialarbeiter 6.227 Probanden der Bewährungshilfe und Führungs-aufsicht betreut. Daneben wurden im Jahr 2020 2.373 Aufträge der Gerichtshilfe und 167 Auf-träge im Täter-Opfer-Ausgleich bearbeitet. Insgesamt sind für die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit anstelle uneinbringlicher Geldstrafen 2.335 Aufträge eingegangen. c) Justizsekretäre und Schreibkräfte (Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 (LG 1.2); ehemaliger mittlerer Dienst) In der LG 1.2 (ohne Gerichtsvollzieher) waren zum 1. Januar 2021 insgesamt 1.549 Beamte und Tarifbeschäftigte tätig. Davon sind 752 Beamte und 797 Tarifbeschäftigte. d) Justizwachtmeister (Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 1 (LG 1.1); ehemaliger einfacher Dienst) Zum 1. Januar 2021 waren 353 Justizwachtmeister (davon 238 Beamte und 115 Tarifbeschäf-tigte) im Dienst. Die Wachtmeistereien der Landgerichte werden derzeit durch 32 private Sicherheitskräfte un-terstützt. e) Gerichtsvollzieher
In der LG 1.2 waren zum 1. Januar 2021 insgesamt 212 Beamte als Gerichtsvollzieher tätig. 4. Aus- und Fortbildung Im Jahr 2020 konnten in der sächsischen Justiz Bewerber für die Ausbildung zum Justizsekre-täranwärter (LG 1.2) und zum Rechtspflegeranwärter (LG 2.1) sowie für die Gerichtsvollzieher-ausbildung zugelassen und darüber hinaus Rechtsreferendare eingestellt werden: a) Vorbereitungsdienst für Rechtspfleger (LG 2.1) Zum 1. September 2020 wurden 32 Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Rechtspflegeranwärter ernannt. Zusätzlich haben erstmals seit 2011 zwei Be-amte der LG 1.2 den Vorbereitungsdienst im Wege des Aufstiegs aufgenommen. Fünf Anwär-ter des Einstellungsjahrganges 2019 wurden in den Einstellungsjahrgang 2020 zurückgestellt, so dass sich am Ende des Berichtszeitraumes 39 Anwärter im Einstellungsjahrgang 2020 be-fanden.
17
Seite 17 von 20
Aus den Einstellungsjahrgängen 2018 und 2019 befanden sich am Ende des Berichtszeitrau-mes noch 25 beziehungsweise 34 Rechtspflegeranwärter in der Ausbildung. Zum Stichtag 1. Januar 2021 befanden sich damit insgesamt 98 Rechtspflegeranwärter im Vorbereitungs-dienst. b) Vorbereitungsdienst für Justizfachwirte (LG 1.2) Im Herbst 2020 wurden 78 Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Justizsekretäranwärtern ernannt. Am Ende des Berichtszeitraumes befanden sich unter Be-rücksichtigung von Zurückstellungen aus verschiedenen Gründen 93 Anwärter im Einstellungs-jahrgang 2020. Aus den Einstellungsjahrgängen 2019 und 2020 absolvierten am Ende des Berichtszeitrau-mes insgesamt noch 149 Justizsekretäranwärter den Vorbereitungsdienst. Zum Einstellungstermin 1. September 2021 ist beabsichtigt, 86 Justizsekretäranwärter zur Aus-bildung zuzulassen. Von den 43 Anwärtern, die an der Laufbahnprüfung teilgenommen haben, konnten 42 in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Justizsekretärsanwärter (LG 1.2)
Jahr Einstellungen
2014 35
2015 31
2016 36
2017 34
2018 43
2019 80
2020 78
2021 geplant 86
Rechtspflegeranwärter (LG 2.1)
Jahr Einstellungen
2014 28
2015 15
2016 17
2017 25
2018 26
2019 41
2020 34
2021 geplant 43
18
Seite 18 von 20
In den vergangenen fünf Jahren befanden sich jeweils zum Jahresende im Vorbereitungs-dienst:
Rechtspflegeranwärter Justizsekretäranwärter
2016 64 66
2017 61 75
2018 65 80
2019 87 120
2020 98 149
Absolventen des Vorbereitungsdienstes
Jahr Justizfachwirt Rechtspfleger
2013 21 16
2014 23 18
2015 25 17
2016 34 23
2017 26 25
2018 36 19
2019 35 16
2020 43 17
c) Gerichtsvollzieher Zum regulären Ausbildungsbeginn am 15. Oktober 2020 begannen fünf bereits im Justizdienst tätige Justizfachwirte ihre Ausbildung zum Gerichtsvollzieher. Neben den im Jahr 2020 zugelassenen Bewerbern absolvieren derzeit fünf weitere Gerichts-vollzieherbewerber aus dem Zulassungsjahrgang 2019 die Gerichtsvollzieherausbildung.
19
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Im Jahr 2020 nahmen zehn sächsische Gerichtsvollzieherbewerber des Zulassungsjahrgangs 2018 an der Gerichtsvollzieherprüfung teil. Alle Kandidaten haben die Gerichtsvollzieherprüfung bestanden und wurden unmittelbar im Anschluss mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut. d) Referendarausbildung Das Referendariat ist Teil der juristischen Ausbildung und Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten juristischen Staatsexamen; das Bestehen dieses Examens wiederum ist, das Vo-raussetzung für jede volljuristische Tätigkeit, beispielsweise als Richter, Staatsanwalt, Rechts-anwalt, Notar oder Verwaltungsjurist. Zum Jahresende 2020 befanden sich Im Freistaat Sachsen 608 Rechtsreferendare im Juristi-schen Vorbereitungsdienst. In den letzten fünf Jahren konnten
zum 01.05. zum 01.11. insgesamt
2016 118 108 226
2017 137 133 270
2018 113 133 246
2019 101 131 232
2020 130 160 290
Rechtsreferendare eingestellt werden. In den vergangen fünf Jahren befanden sich
zum Jahresende
2016 506
2017 560
2018 542
2019 528
2020 608
Rechtsreferendare im Juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen. Nur der kleinste Teil er Absolventen, der mit besonders gutem Ergebnis die juristischen Prüfun-gen besteht und sich zudem für die Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt entscheidet, wird später in der Justiz tätig.
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6. Informationstechnologie an den Gerichten E-Verfahrensakte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Ab dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und weitere professionelle Einreicher verpflichtet, ihre Schriftsätze bei Gericht elektronisch vorzulegen. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Justiz zur Führung elektronischer Akten in allen gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Ver-fahren verpflichtet. In einem gemeinsamen Projekt der sächsischen Justiz werden dazu die or-ganisatorischen und technischen Voraussetzungen entwickelt. Die Pilotierung der E-Verfahrensakte im Freistaat Sachsen begann am 23. September 2019 beim Landgericht Dresden; inzwischen arbeiten dort sämtliche Zivilkammern mit der neuen Technik. Die Pilotierung wurde sodann beim Amtsgericht Dresden fortgesetzt. Aufbauend auf diesen Erfahrungen wird nun Schritt für Schritt die E-Verfahrensakte bei sämtlichen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeführt, wobei die Zivilkammern des Landgerichts Zwickau am 23. Juni 2021 den Anfang gemacht haben. Die Zivilsenate des Oberlandesgerichts werden ab Oktober 2021 mit der E-Verfahrensakte arbeiten.