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Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern...Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

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Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von/fu r Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat Bayern

Inhaltsverzeichnis

Maßnahmen des Freistaats Bayern ................................................................................................. 3

Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V. (AJ) .................................................. 3

Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als

Kindheitspädagogin bzw. Kindheitspädagoge bei ausländischem

Studienabschluss (BEFAS - Bildung und Erziehung im Kindesalter für Inhaber

ausländischer Studienabschlüsse -) ........................................................................................ 4

Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als

Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge bei ausländischem Studienabschluss ...................... 5

Arbeitsmarktfonds (AMF) ......................................................................................................... 6

„Bildungsprogramm Landwirt“ - „BiLa“ .................................................................................... 7

Europäischer Sozialfonds Aktion 4 „Qualifizierung von Erwerbstätigen“ ................................ 8

Fachtage für Kooperationsbeauftragte auf Schulamts- und Jugendamtsebene

für Kindertageseinrichtung und Grundschule .......................................................................... 9

Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und

Kinderkrankenpflegerinnen in Bayern ................................................................................... 10

Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Altenpflege, Altenarbeit,

Behindertenhilfe, psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkrankenhilfe

tätigen Personen.................................................................................................................... 11

Förderungen durch das Inklusionsamt .................................................................................. 12

Förderungen durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches

Landesjugendamt (ZBFS-BLJA) ........................................................................................... 13

Förderung projektbezogener Maßnahmen der forstwirtschaftlichen

Zusammenschlüsse ............................................................................................................... 14

Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal für

Kindertageseinrichtungen ...................................................................................................... 15

Fortbildungen durch die Bayerische Kinderschutzambulanz (KSA) am Institut

für Rechtsmedizin der LMU München ................................................................................... 16

Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal in

Kindertageseinrichtungen und Tagespflege sowie für Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbereich

zweckbestimmt ...................................................................................................................... 17

Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Durchführungsverordnung zum

Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV) .............................................. 18

Fortbildungsmaßnahmen pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte zum

Vorkurs Deutsch 240 vor Schulbeginn für alle Kinder in

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Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im

Deutschen. ............................................................................................................................. 19

Website: https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/paedagogik/

bereiche.php hier: Sprache und Literacy .............................................................................. 19

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Instituts für Jugendarbeit Gauting ..................... 20

Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung ........................................................................... 21

Weiterbildung zur Fachkraft mit besonderer Qualifikation in

Kindertageseinrichtungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger

(Pilotprojekt) ........................................................................................................................... 22

Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft für berufserfahrene

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Quereinsteiger ............................................... 23

Maßnahmen des Bundes ............................................................................................................... 24

„Aufstiegsstipendium“ ............................................................................................................ 24

„Bildungsprämie“ .................................................................................................................... 25

„Deutsch für den Beruf“ (ESF-BAMF-Programm) ................................................................. 26

„JOBSTARTER“ ..................................................................................................................... 28

Förderung der Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer ......................................................................................................................... 29

„Weiterbildungsstipendium“ ................................................................................................... 30

Weitere Auskünfte .......................................................................................................................... 31

Agentur für Arbeit................................................................................................................... 31

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales .......................................... 31

Infotelefon zur Weiterbildung ................................................................................................. 31

Wichtige Hinweise:

Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und konzentriert sich insbesondere auf

zentrale Förderinstrumente des Freistaats Bayern sowie einige Instrumente des Bundes.

Aus der Darstellung der Fördermöglichkeiten in dieser Übersicht erwachsen keine Förder-

ansprüche.

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Maßnahmen des Freistaats Bayern

Genaue Bezeichnung des Förderprogramms

Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.

(AJ)

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Zielgruppe Eltern, Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe

Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene

wesentliche Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes wahr.

Leitbild ist es, Kinder und Jugendliche stark zu machen. Als

bayernweite Fachinstitution unterstützt die AJ vor allem Eltern und

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Fragen zu

Medienpädagogik, Gewalt- und Suchtprävention. Sie gewährleistet

auch die Zusammenarbeit aller Akteure auf Landesebene.

Zuwendungsempfänger Die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V. (AJ)

Förderart Institutionelle Förderung der Aktion Jugendschutz und

Projektförderung von ELTERNTALK

Förderhöhe/-intensität Die Institutionelle Förderung beträgt rd. 700.000 Euro und die

Förderung des Projektes ELTERNTALK rd. 800.000 Euro.

Weiterführende Informationen unter:

Website: http://www.bayern.jugendschutz.de/

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Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw. Kindheits-pädagoge bei ausländischem Studienabschluss (BEFAS - Bildung und Erziehung im Kindesalter für Inhaber ausländischer Studienabschlüsse -)

im Rahmen des Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogen-

gesetzes in Verbindung mit dem Bayerischen Berufsqualifikations-

feststellungsgesetzes

Zuständige Stelle MigraNet – Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm

„Integration durch Qualifikation“ (IQ)

Zielgruppe Inhaber ausländischer Studienabschlüsse der Kindheitspädagogik,

die in Bayern die Berechtigung zum Führen der Berufsbe-

zeichnung „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/staatlich

anerkannter Kindheitspädagoge“ erreichen wollen und die im

Rahmen eines Antragsverfahrens nach dem Bayerischen Sozial-

und Kindheitspädagogengesetzes einen Anpassungslehrgang

absolvieren müssen.

Zielsetzung und Inhalt Ziel ist der Nachweis fachlicher Qualifikationen, die zum Erwerb

der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw.

Kindheitspädagoge noch erforderlich sind.

Der modularisierte Anpassungslehrgang im Rahmen des

Studiengangs BEFAS (Bildung und Erziehung im Kindesalter für

Inhaber ausländischer Studienabschlüsse) an der Katholischen

Stiftungsfachhochschule München hat u. a. folgende Inhalte:

Pädagogisches Handeln: Didaktiken und Bildungspläne

Rechtliche und organisatorische Grundlagen von Bildung,

Erziehung und Betreuung

Sozial- und Qualitätsmanagement

Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsrecht, Migrations- und

Leistungserbringungsrecht

Arbeits- und Berufsrecht

Reflexive Praxis und Berufsethik

Praxisforschung und Praxisentwicklung

Planung und Management von Kinderbildungs- und

Betreuungsangeboten

Zuwendungsempfänger Katholische Stiftungshochschule München

Förderart Projektförderung

Förderhöhe/-intensität

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.migranet.org/qualifizierungsangebote/,

http://www.ksh-muenchen.de/hochschule/campus-

muenchen/fachbereiche-muenchen/fachbereich-soziale-arbeit-

muenchen/angebote-fuer-bildungsauslaenderinnen/befas/ bzw.

http://www.zbfs.bayern.de/familie/berufsabschluss/kind/index.php

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Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms

Internationales Brückenseminar Soziale Arbeit –

Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin bzw. Sozialpäda-goge bei ausländischem Studienabschluss

im Rahmen des Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogen-

gesetzes in Verbindung mit dem Bayerischen Berufsqualifikations-

feststellungsgesetzes

Zuständige Stelle MigraNet – Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm

„Integration durch Qualifikation“ (IQ)

Zielgruppe Inhaber ausländischer Studienabschlüsse der Sozialen Arbeit bzw.

Sozialpädagogik, die in Bayern die Berechtigung zum Führen der

Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte

Sozialpädagogin/staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ erreichen

wollen und die im Rahmen eines Antragsverfahrens nach dem

Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetzes einen

Anpassungslehrgang absolvieren müssen.

Zielsetzung und Inhalt Ziel ist der Nachweis fachlicher Qualifikationen, die zum Erwerb

der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin bzw.

Sozialpädagoge noch erforderlich sind.

Das modularisierte Weiterbildungsstudium hat folgende Inhalte:

100-tägiges Vollzeitpraktikum sowie praxisbegleitende

Reflexion inklusive Supervision (12 Seminartage)

Disziplin, Profession und berufliche Ethik Sozialer Arbeit im

nationalen Kontext (12 Seminartage)

Recht und Verwaltung im Kontext der Sozialen Arbeit (24

Seminartage)

Steuerung sozialer Dienste und Einrichtungen/Sozialmanage-

ment (12 Seminartage)

Bezugswissenschaftliche Studien, insbesondere zu den

Themen „Pädagogik/Soziologie in der Sozialen Arbeit“

Fachspracheunterricht ist in den Modulen integriert.

Zuwendungsempfänger Katholische Stiftungshochschule München

Förderart Projektförderung

Förderhöhe/-intensität

Weiterführende

Informationen unter:

Website: https://www.migranet.org/images/QM-Bayern/einzeln/

KSH_Soziale_Arbeit.pdf bzw.

http://www.zbfs.bayern.de/familie/berufsabschluss/sozial/index.php

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Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Arbeitsmarktfonds (AMF)

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat I 1 sowie Regierungen

Zielgruppe Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Ältere,

Langzeitarbeitslose, Migranten, Geringqualifizierte, Jugendliche

und junge Erwachsene ohne Schulabschluss oder mit

abgebrochener Ausbildung bzw. abgebrochenem Studium, junge

Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Frauen,

Menschen mit Behinderung, anerkannte Asylbewerber sowie

Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete

Zielsetzung und Inhalt Der Arbeitsmarktfonds ermöglicht die Unterstützung von ein- bis

dreijährigen Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung

außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit und der

Jobcenter sowie des Europäischen Sozialfonds. Die Projekte

müssen so konzipiert sein, dass sie den Übergang der

Teilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt fördern und hierzu

entsprechende Instrumente, wie Coachings, Qualifizierungen und

Praktika, zur Verfügung stellen. Eine Förderung bereits

bestehender Maßnahmen ist ausgeschlossen; die Projekte

müssen neu und innovativ sein. Es können nur Projekte in den

sog. Schwerpunktregionen gefördert werden; d. h. es werden

vorrangig Maßnahmen in von Arbeitslosigkeit besonders

betroffenen Regionen gefördert.

Ein weiteres Instrument des Arbeitsmarktfonds sind die sog.

Jobbegleiter, welche durch individuelle und ganzheitliche

Unterstützung der Flüchtlinge (anerkannte Asylbewerber sowie

Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete) und der

Unternehmen zur Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse beitragen,

u. a. durch die Vermittlung von passgenauen Qualifizierungsmaß-

nahmen.

Zuwendungsempfänger Rechtsfähige Träger, die entsprechende Maßnahmen zur

Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführen; dazu können

auch Kommunen gehören.

Förderart Projektförderung für projektbezogene Personal- und Sachkosten.

Förderhöhe/-intensität Befristete, anteilige, degressive Förderung der Projekte über max.

3 Jahre (im 1. Jahr bis zu 90 Prozent, im 2. Jahr bis zu 80

Prozent, im 3. Jahr bis zu 70 Prozent); die Jobbegleiter werden

bis zu 90 Prozent über max. 4 Jahre gefördert.

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php

E-Mail: [email protected]

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Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms „Bildungsprogramm Landwirt“ - „BiLa“

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten sowie

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Zielgruppe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit außerlandwirtschaft-

licher Berufsausbildung, die gleichzeitig landwirtschaftliche

Unternehmer und Unternehmerinnen sind und ihren Betrieb im

Nebenerwerb weiterführen möchten.

Zielsetzung und Inhalt Modular aufgebautes Bildungsprogramm. Die Bausteine können

individuell ausgewählt werden. Durch die Vermittlung von

Fachwissen an Nebenerwerbs- oder zukünftige Haupterwerbs-

landwirte werden folgende Ziele erreicht:

Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln

Ressourcenschonung durch gute fachliche Praxis, zum Bei-

spiel beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

Erhalt bzw. Erhöhung der Wertschöpfung im ländlichen Raum

Erhalt der Agrarstruktur bzw. der Nutzung des ländlichen

Kultur- und Landschaftsraums

Die Teilnehmer am „BiLa“-Programm können die berufliche

Qualifikation für Einzelbetriebliche Investitionsförderung und/oder

die Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

Landwirt/in erhalten.

Durch die laufende Aktualisierung der fachspezifischen

Wahlmodule wird eine betriebsindividuelle Weiterbildung und

zeitgemäße Betriebsführung in der Agrarwirtschaft gewährleistet.

Zuwendungsempfänger Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Module

Antragsteller nach § 45 Abs. 2 BBiG

Förderart Kursangebote sind kostenfrei

Förderhöhe/-intensität Personalkosten

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.stmelf.bayern.de/berufsbildung/berufe/

000857/index.php

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Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Europäischer Sozialfonds Aktion 4 „Qualifizierung von Erwerbstätigen“

Zuständige Stelle Verwaltungsbehörde ESF in Bayern

Zielgruppe Erwerbstätige, Unternehmer, Beschäftigte grundsätzlich aller

Unternehmen (kleine, mittlere und große Unternehmen)

Zielsetzung und Inhalt Im Rahmen dieser Aktion werden Projekte gefördert, die

Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer bei der Anpassung

an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen und

demografischen Wandel unterstützen.

Dies kann durch eine berufliche Fortbildung bzw. die Vermittlung

beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse geschehen oder durch die

Einführung von Systemen zur Fortbildung im Betrieb.

Mögliche Themenfelder sind z. B.:

Arbeits-, Produktions- und Vertriebstechniken

Personalführung

Digitalisierung

Industrieprozesse 4.0

Controlling, Marketing, Kundenorientierung

Aktionen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels

Aktionen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit Älterer

Eine Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 50 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) umfassen und mindestens 9 förderfähige Teilnehmende haben.

Zuwendungsempfänger Projektträger, wie Bildungsanbieter oder Unternehmen selbst

Förderart Projektförderung, eine individuelle Bezuschussung einzelner

Teilnehmenden ist nicht möglich

Förderhöhe/-intensität Bis zu 75 Prozent ESF-Mittel, Kofinanzierung wird durch private

Mittel (in der Regel 15 Prozent Teilnehmergebühren und

10 Prozent Eigenmittel) gewährleistet;

Auch Unternehmen, die ihre eigenen Mitarbeiter fortbilden,

können für eine Inhouse Schulung bezuschusst werden.

Förderfähig sind hier die Kosten externer dritter Dienstleister mit

bis zu 50 Prozent.

Insgesamt stehen 35,1 Mio. Euro ESF-Mittel in der Förderperiode

2014-2020 zur Verfügung.

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.esf.bayern.de/esf/ziele/index.php

E-Mail: [email protected]

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Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Fachtage für Kooperationsbeauftragte auf Schulamts- und Jugendamtsebene für Kindertageseinrichtung und Grundschule

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales -

Referat V 4

Zielgruppe Kooperationsbeauftragte auf Schulamts- und Jugendamtsebene

Zielsetzung und Inhalt Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten für eine nachhaltige

Kooperation im Bereich Kindertageseinrichtung – Grundschulen.

Zuwendungsempfänger Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung

Förderart Zuschuss zu den Verpflegungs- und Unterkunftskosten

(Teilnehmerförderung)

Förderhöhe/-intensität ca. 7.100 Euro

Weiterführende

Informationen unter:

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Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und

Kinderkrankenpflegerinnen in Bayern

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat V 2

Zielgruppe Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen

und -pfleger

Zielsetzung und Inhalt Vermittlung von Sachkompetenzen und Weiterentwicklung von

Sozial- und Selbstkompetenzen für die aufsuchende, sekundär-

präventive Tätigkeit in Familien im Bereich der Frühen Hilfen.

Zuwendungsempfänger Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS-BLJA)

Förderart Vollfinanzierung aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen –

Umsetzung des „Fonds Frühe Hilfen“ (§ 3 Abs. 4 KKG)

Förderhöhe/-intensität Gesamte Förderhöhe für BY/Jahr: ca. 320.000 Euro

Weiterführende

Informationen unter:

Bei den KoKi-Fachkräften im örtlichen Jugendamt:

www.koki.bayern.de sowie im ZBFS-BLJA:

[email protected]

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Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen

Altenpflege, Altenarbeit, Behindertenhilfe,

psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkran-

kenhilfe tätigen Personen

Derzeit befristet bis 31.12.2018

hier: Altenarbeit, Altenpflege, Behindertenhilfe

Zuständige Stelle Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Zielgruppe Fortbildungen für in der Altenarbeit, Altenpflege und

Behindertenhilfe tätigen Personen

Zielsetzung und Inhalt Förderfähig im Sinne dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaß-

nahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und

Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der im

benannten Bereich Tätigen erforderlich sind.

Beispiele zum Inhalt:

„Gerontopsychiatrische Pflege“

Neue Pflegemodelle

Medizinisch-pflegerischer Bereich (z. B. aktivierende Pflege,

Schmerzmanagement, Palliativpflege)

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

Interdisziplinäre/regionale Zusammenarbeit

Führen und Leiten

Supervision

Wohnberatung

Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien

Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern,

sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich

anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.

Förderart Projektförderung

Förderhöhe/-intensität Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der

verfügbaren Haushaltsmittel als Festbetrag pro

Fortbildungseinheit (FE = 45 Min.).

Die Stundensätze werden für jeden Förderbereich gesondert

festgesetzt; dabei ist ein angemessener Eigenmitteleinsatz des

Zuwendungsempfängers, mindestens aber in Höhe von 10

Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, zu berücksichtigen.

Weiterführende

Informationen unter:

Webseite: https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/behinderte-

menschen/fortbildung/index.php

https://www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/gesundheits

berufe/pflegekraefte/

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Förderungen durch das Inklusionsamt

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales bietet ein umfangreiches

Angebot an Seminaren und informativen Publikationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

mit Behinderung sowie für Arbeitgeber. Das Kursangebot des Integrationsamts ist unter

folgendem Link zu finden: https://kurse-inklusionsamt-bayern.de/index.html.

Die Broschüren und Publikationen des Integrationsamts finden sich unter folgendem Link:

http://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/informationsmaterial/broschueren/index.php.

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Förderungen durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS-BLJA)

Das ZBFS - Bayerische Landesjugendamt bietet ein umfangreiches Fortbildungsangebot an

Kursen, Tagungen und Workshops sowie informative Publikationen für Fachkräfte in bayerischen

Jugendämtern an. Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen zielen auf die Vertiefung und

Sicherung jugendhilferelevanter Kompetenzen ab. Demzufolge ist das Angebot an

Fortbildungskursen in die Bereiche fachliche und institutionelle Kompetenz und instrumentell-

personale Kompetenz gegliedert. Ferner enthält das Programm Fortbildungsangebote zu den

staatlichen Förderprogrammen „Koordinierende Kinderschutzstellen“ und „Jugendsozialarbeit an

Schulen“ und ein Weiterbildungsangebot zum staatlichen Förderprogramm „Bundesstiftung Frühe

Hilfen“. Der Angebotsbereich „Führen und Gestalten“ zielt auf den Erwerb und die Vertiefung von

Führungs- und Leitungskompetenzen.

Das Kursangebot des Bayerischen Landesjugendamtes ist unter folgendem Link zu finden:

http://www.blja.bayern.de/fortbildung/programm/index.php.

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Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Förderung projektbezogener Maßnahmen der forst-

wirtschaftlichen Zusammenschlüsse

im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms

(FORSTZUSR 2015)

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten,

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Zielgruppe Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FZus) als

privatrechtliche Selbsthilfeeinrichtungen von Waldbesitzerinnen

und Waldbesitzern

Zielsetzung und Inhalt Zweck der Zuwendung ist es, die Ziele des Art. 1 BayWaldG auf in

Bayern gelegenen Waldflächen zu verwirklichen, insbesondere

die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in ihren Aufgaben

nach dem BWaldG zu unterstützen und zu fördern.

Zuwendungsfähig sind die Aufwendungen der FZus für die

Teilnahme von Beschäftigten und Vereinsorganen an Aus- und

Fortbildungen, soweit diese zu einer besseren Aufgabenerle-

digung beitragen können.

Zuwendungsfähig sind Veranstaltungen der Forstwirtschaftlichen

Vereinigungen für Funktionsträger der Forstbetriebsgemein-

schaften, wenn das Thema der Veranstaltung entweder mit dem

Aufgabenkatalog anerkannter Zusammenschlüsse nach § 17

BWaldG in Verbindung steht oder grundsätzliche bzw. aktuelle

Fragen der Strukturentwicklung oder Professionalisierung der

forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen betrifft.

Zuwendungsempfänger Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Förderart Projektförderung

Förderhöhe/-intensität 50 Euro pro Lehrgangstag für eintägige Kurse

100 Euro pro Lehrgangstag für mehrtägige Kurse

300 Euro bei Qualifikation zur Geschäftsführerin/zum Geschäfts-

führer

500 Euro pro durchgeführter Veranstaltung

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.stmelf.bayern.de/wald/waldbesitzer_portal/

048721/index.php

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Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das päda-

gogische Personal für Kindertageseinrichtungen

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales – Referat V 4

Zielgruppe Pädagogisches Personal für Kindertageseinrichtungen

Zielsetzung und Inhalt Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die für die pädagogische Arbeit und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung von Bedeutung sind und insbesondere die Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans, einschließlich der Handreichung „Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren“, der Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit und die Umsetzung der vom Staatnisterium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) vorgegebenen Schwerpunktthemen unterstützen. Ziel der Förderung ist es, neugewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse weiter zu vermitteln und zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den bayerischen Kindertageseinrichtungen beizutragen. Dafür werden ein- und mehrtägige Fortbildungs-veranstaltungen gefördert.

Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrts-pflege und die Bayerische Verwaltungsschule als Anbieter für die öffentliche Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus sind Fortbildungsträger antragsberechtigt, die ein vergleichbares Fortbildungsangebot wie die nach Satz 1 Antragsberechtigten nachweisen.

Förderart Die staatlichen Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung nach der Richtlinie zur Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal für Kindertageseinrichtungen (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 27. Dezember 2018, Az. V 4/6511-1/284) gewährt.

Förderhöhe/-intensität Bis zu 600.000 Euro jährlich.

Weiterführende

Informationen unter:

Website: https://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertages

einrichtungen/fortbildung.php hier: Regelfortbildung für pädagogische

Fach- und Ergänzungskräfte

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Fortbildungen durch die Bayerische Kinderschutzambulanz (KSA) am Institut für Rechtsmedizin der LMU München

2011 wurde durch finanzielle und fachliche Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für

Familie, Arbeit und Soziales am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität

München eine bundesweit einzigartige Kinderschutzambulanz eingerichtet, um bayernweit insb.

Fachkräften der Jugendämter sowie Ärztinnen und Ärzten eine fundierte Beratung bei Verdacht

auf Kindesmisshandlung zu ermöglichen sowie Handlungssicherheit im Umgang mit möglichen

Kindeswohlgefährdungen zu schaffen. Über www.remed-online.de, dem konsiliarischen Online-

Dienst der Kinderschutzambulanz, können Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte der

Jugendämter kostenlos und gegebenenfalls auch anonym Beratung und Informationen in Wort

und Bild über eine geschützte Online-Plattform auf Telemedizinstandard erhalten.

Im Rahmen von interdisziplinären Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen tragen die

Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner der Kinderschutzambulanz maßgeblich dazu bei,

dass landesweit einheitliche Qualitätsstandards gewährleistet sind. Derzeit erarbeitet die

Kinderschutzambulanz unter Hinzuziehung weiterer Experten und in Zusammenarbeit und

Abstimmung mit dem Bayerischen Familienministerium verschiedene E-Learning-Module (z. B.

körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, seelische Gewalt, Vernachlässigung, Kinder von Eltern

mit einer psychischen Erkrankung, Fallmanagement und Gesprächsführung). Grundlage ist dabei

der Leitfaden des Bayerischen Familienministeriums „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche –

Erkennen und Handeln“ (www.aerzteleitfaden.bayern.de). Die Kinderschutzambulanz schließt mit

ihrem Angebot eine Lücke zwischen Kinder- und Jugendhilfe und medizinischer Diagnostik und

stärkt so den Kinderschutz in Bayern nachhaltig.

Näheres hierzu ist unter folgender Adresse abrufbar: www.kinderschutzambulanz.bayern.de

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Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms

Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Per-sonal in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auf-sichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbe-reich zweckbestimmt

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat V 4

Zielgruppe Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen und

Tagespflege sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Aufsichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbereich.

Zielsetzung und Inhalt Ziel ist die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das

pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen und

Tagespflege sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Aufsichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbereich.

Zuwendungsempfänger Regierungen

Förderart Die Förderung besteht in der Gewährung einer Zuwendung.

Förderhöhe/-intensität 17.500 Euro

Weiterführende

Informationen unter:

Page 19: Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten in Bayern...Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene wesentliche Aufgaben des erzieherischen

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Genaue Bezeichnung des

Förderprogramms Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Durchfüh-

rungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenbe-

ratungsgesetz (BaySchwBerV)

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat IV 3

Zielgruppe Hauptamtliche Fachkräfte der staatlich anerkannten

Schwangerschaftsberatungsstellen der freien Träger

Zielsetzung und Inhalt Fachkräfte der staatlich anerkannten Schwangerschafts-

beratungsstellen müssen nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen

Schwangerenberatungsgesetzes (BaySchwBerG) bestimmte

Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise erbringen.

Fortbildungsmaßnahmen einschließlich Fahrtkosten sind gemäß

der Durchführungsverordnung zum Bayerischen

Schwangerenberatungsgesetz BaySchwBerV zuschussfähige

Sachausgaben: (vgl. § 3 Nr. 5 BaySchwBerV)

Zuschussfähige Sachausgaben sind die notwendigen Auf-

wendungen der nach Art 18 Abs. 1 Satz 1 BaySchwBerG geför-

derten Beratungsstellen.

Die Höhe der zuschussfähigen Sachausgaben ist in § 4 Abs. 1 Nr.

3 BaySchwBerV geregelt (siehe Förderhöhe).

Zuwendungsempfänger Träger der staatlich anerkannten Beratungsstellen für

Schwangerschaftsfragen

Förderart Gesetzesvorgabe

Förderhöhe/-intensität 410 Euro pro geförderter hauptamtlicher Fachkraft (siehe:

§ 4 Abs. 1 Nr. 3 BaySchwBerV i. V. m. § 3 Nr. 5 BaySchwBerV)

Weiterführende

Informationen unter:

Datenbank BAYERN-RECHT:

Fundstelle: GVBl 18/2016, 321

Gliederungs-Nr.: 2170-2-1-A

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Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms Fortbildungsmaßnahmen pädagogische Fachkräfte und

Lehrkräfte zum Vorkurs Deutsch 240 vor Schulbeginn für

alle Kinder in Kindertageseinrichtungen mit zusätzli-

chem Unterstützungsbedarf im Deutschen.

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat V 4

Zielgruppe Pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte in bayerischen

Kindertageseinrichtungen und Grundschulen

Zielsetzung und Inhalt Um Kindertageseinrichtungen und Grundschulen bei der

Durchführung der „Vorkurse Deutsch 240“ weiter zu unterstützen und

die Effektivität der Vorkurse zu erhöhen, werden seit 2014 aufbauend

auf die Fortbildungskampagne „Vorkurse Deutsch 240“ (Laufzeit:

September 2010 bis Juli 2013) in den Regierungsbezirken Fort-

bildungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte

durchgeführt.

Der „Vorkurs Deutsch 240“ ist mittlerweile eine hoch akzeptierte

Maßnahme einer effektiven Sprachförderung im Elementarbereich,

die zudem die Kooperation von Kindertageseinrichtungen und

Grundschulen bereichert. Der „Vorkurs Deutsch 240, der seit

September 2013 auch für deutschsprachig aufwachsende Kinder im

geöffnet wurde, hat vor allem die Entwicklung von Literacy-

Kompetenzen zum Inhalt. Es erfolgt eine gezielte individuelle

Sprachbildung der Kinder in Kleingruppen zusätzlich zur

alltagsintegrierten sprachlichen Bildung, die in

Kindertageseinrichtungen ein durchgängiges Prinzip ist.

Multiplikatorentandems (Referenten der Kindertageseinrichtungs- und

der Schulseite) führen eintägige Fortbildungen nach dem

Vorkurskonzept durch.

Grundlage: Publikation „Vorkurs Deutsch 240 in Bayern – Eine

Handreichung für die Praxis“ (https://www.stmas.bayern.de/

kinderbetreuung/paedagogik/bereiche.php hier: Sprache und Literacy)

IFP und ISB führen die Multiplikatorenqualifizierung und die fachliche

Begleitung durch.

Zuwendungsempfänger Referentinnen der Kitaseite der Fortbildungsmaßnahmen für die

Öffnung der „Vorkurse Deutsch 240“ für alle Kinder in

Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im

Deutschen

Förderart Eintägige Fortbildungsmaßnahmen in allen Regierungsbezirken für

pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte.

Förderhöhe/-intensität 90.000 Euro

Weiterführende

Informationen unter:

Website: https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/paedagogik/ bereiche.php hier: Sprache und Literacy

sowie https://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertages

einrichtungen/fortbildung-aktuell.php

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Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Instituts für Jugendarbeit Gauting

Das beim Bayerischen Jugendring K.d.ö.R. (BJR) angesiedelte Institut für Jugendarbeit in

Gauting bietet ein umfangreiches Angebot an Seminaren, Tagungen, berufsbegleitenden

Weiterbildungen und Zusatzausbildungen sowie informativen Publikationen für Beschäftigte im

Bereich der Bildungs- und Jugendarbeit.

Das Jahresprogramm des Instituts für Jugendarbeit in Gauting ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.institutgauting.de/programm/2019/

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Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten

Zielgruppe Arbeitnehmerinnen mit hauswirtschaftlichem Berufsabschluss,

evtl. Arbeitnehmerinnen ohne hauswirtschaftlichen Abschluss mit

Praxiszeit im angestrebten Beruf

Zielsetzung und Inhalt Ziel dieser Fortbildung ist die Vorbereitung auf die Meisterprüfung.

Die Vorbereitungslehrgänge finden in der Regel berufsbegleitend statt

und erstrecken sich über ca. 750 Unterrichtsstunden. Die Lehrgänge

werden von den Verbänden der Hauswirtschaft und der

Landwirtschafts-verwaltung durchgeführt.

Zuwendungsempfänger Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN) der Vorbereitungslehrgänge

Förderart Erstattung der Lehrgangskosten (Teilnehmerförderung)

Förderhöhe/-intensität bis zu 3.000 Euro pro TN (Eigenanteil pro TN von 600 Euro)

Weiterführende

Informationen unter:

Website: http://www.stmelf.bayern.de/berufsbildung/berufe_haus

wirtschaft/001227/index.php

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Genaue Bezeichnung des Förderprogramms

Weiterbildung zur Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger (Pilotprojekt)

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat V 4

Zielgruppe Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit mittlerem

Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung auf

Fachakademieniveau

Zielsetzung und Inhalt Im Rahmen der 15-monatigen berufsbegleitenden Weiterbildung zur

zertifizierten „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in

Kindertageseinrichtungen“ können berufliche Quereinsteiger und

Quereinsteigerinnen unter Einbeziehung ihrer bisherigen

Berufserfahrung die notwendigen theoretischen und praktischen

Grundlagen zum Erlangen von Handlungssicherheit im

pädagogischen Kontext erlangen. Damit soll der Ausbau

multiprofessionell strukturierter Teams in den bayerischen

Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Während der gesamten

15-monatigen Weiterbildung können die Teilnehmenden als

Ergänzungskräfte in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden.

Zunächst werden drei Projekte in Pilotform an den Standorten

München, Dachau und Würzburg durchgeführt (Laufzeit: Herbst 2017

bis Frühjahr 2019).

Die Weiterbildung wird durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik

evaluiert.

Zuwendungsempfänger Bewährte Fortbildungsträger; Zahlung eines

Personalkostenzuschusses an die Anstellungsträger von monatlich

bis zu 1.000 Euro während der 15-monatigen Weiterbildung.

Förderart Projektförderung

Förderhöhe/-intensität bis zu 60.000 Euro für den Projektträger

gesamte Förderung rd. 1.3 Mio. Euro

Weiterführende Informationen unter:

Website: https://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertage

seinrichtungen/fortbildung.php; hier: Ausbau multiprofessioneller

Teams

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Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft

für berufserfahrene Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger

sowie Quereinsteiger

Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –

Referat V 4

Zielgruppe Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und

Heilerziehungspfleger, Grundschullehrkräfte mit Lehramtsbefähigung

und Quereinsteiger, ausländische Bewerber mit einschlägigem

akademischem Abschluss

Zielsetzung und Inhalt Die Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften (z. B. „Ergänzungskräfte

zu Fachkräften“) wird durch zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen

unterstützt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme (9-monatige

berufsbegleitende Weiterbildung in Modulen mit anschließender 6-

monatiger begleiteter Praxisphase) erhalten die Teilnehmerinnen und

Teilnehmer die Anerkennung als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen

nach § 16 Abs. 6 der Kinderbildungsverordnung des Bayerischen

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG).

Zuwendungsempfänger

Förderart Gesteuert vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und

Soziales werden ohne staatliche Förderung bayernweit Zertifikatskurse

zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften von bewährten

Weiterbildungsträgern durchgeführt (Selbstzahlermodell).

Förderhöhe/-intensität

Weiterführende

Informationen unter:

Website: https://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertages

einrichtungen/fortbildung.php; hier: Weiterbildung zur pädagogischen

Fachkraft

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Maßnahmen des Bundes

Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms „Aufstiegsstipendium“

Zuständige Stelle Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Zielgruppe Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und

Engagement bewiesen haben

Zielsetzung und Inhalt Das Aufstiegsstipendium erhöht die Durchlässigkeit zwischen beruf-

licher und akademischer Bildung und bietet Fachkräften die

Möglichkeit zur weiteren beruflichen Entwicklung. Das Programm

richtet sich vor allem an diejenigen, die ihre Hochschulzugangs-

berechtigung ohne Abitur, sondern durch mehrjährige Berufs-

erfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung

(Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung

(Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben.

Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung

die schulische Hochschulreife erlangt haben, sind förderberechtigt.

Zuwendungsempfänger Studierende

Förderart Zuschuss in Form einer Pauschale

Förderhöhe/-intensität Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunab-

hängig:

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium mo-

natlich 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine

Betreuungspauschale für Kinder gewährt.

Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können

jährlich 2.400 Euro für die Maßnahmekosten erhalten.

Weiterführende

Informationen unter:

Website: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

bzw. https://www.bmbf.de/de/das-aufstiegsstipendium-882.html

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Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms „Bildungsprämie“

Zuständige Stelle Bundesministerium für Bildung und Forschung

Referat 316 "Weiterbildung; Arbeitsmarkt; ESF"

Heinemannstr. 2

53175 Bonn

Telefon: 0228 9957-0

E-Mail: [email protected]

Zielgruppe Erwerbstätige,

die durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbs-

tätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und

über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal

20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Zielsetzung und Inhalt Zielsetzungen:

will mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung

mobilisieren

Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung insbesondere derjenigen

Personengruppen, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht

an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt haben bzw. beteiligen

konnten

Inhalt:

Weiterbildungen mit berufsspezifischen Inhalten sowie

Weiterbildungen, die generell die Beschäftigungsfähigkeit verbes-

sern (etwa Grundbildung, Sprachen, etc.).

Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger: Beratungsstelle und Weiterbildungsanbieter

Begünstigter: der/die einzelne Erwerbstätige

Förderart Zuschuss

Förderhöhe/-intensität Bis zu 500 Euro, maximal jedoch 50 Prozent der anfallenden

Weiterbildungskosten (die jedoch in einigen Bundesländern –

abhängig von existierenden Landesförderprogrammen - insgesamt

nicht mehr als 1.000 Euro betragen dürfen).

Weiterführende

Informationen unter:

Website: www.bildungspraemie.info

E-Mail: Kontaktmöglichkeit über zuvor genannte Homepage

Kostenlose Hotline: 0800 26 23 000

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Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms „Deutsch für den Beruf“ (ESF-BAMF-Programm)

gemäß der Richtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds

(ESF) mitfinanzierte Maßnahmen zur berufsbezogenen

Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund im Bereich

des Bundes (ESF-BAMF-Programm)

Zuständige Stelle Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Referat 324 – Europäischer Sozialfonds

Blaubach 13

50676 Köln

ESF-Hotline: 0221 92426-400

Tel.: 0221 92426-0

Fax: 0221 92436-299

E-Mail: [email protected]

Zielgruppe Alle Personen mit Migrationshintergrund, die einer sprachlichen und

fachlichen Qualifizierung für den Arbeitsmarkt bedürfen

Dies sind insbesondere Leistungsempfänger nach den

Sozialgesetzbüchern (SGB) II und III, aber auch Nicht-

Leistungsempfänger und Migrantinnen und Migranten, die in einem

Beschäftigungsverhältnis stehen.

Zielsetzung und Inhalt Zielsetzung des Programms ist es, die Chancen der Teilnehmerinnen

und Teilnehmer auf eine nachhaltige Integration in den ersten

Arbeitsmarkt deutlich zu erhöhen. Die Maßnahmen verstehen sich als

ein Element im Kontext zu weiteren Fortbildungsangeboten mit Bezug

zum Arbeitsmarkt, und sollen neben der direkten Aufnahme einer

Beschäftigung oder Ausbildung auch die Einmündung in weiter-

gehende Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.

Die Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und

die Möglichkeit, einen Beruf durch ein Praktikum näher kennen zu

lernen.

Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des

privaten und öffentlichen Rechts sowie des internationalen Rechts.

Lokale Kooperationen von unterschiedlichen Einrichtungen sind für

die Durchführung der berufsbezogenen Sprachförderung erwünscht.

Förderart Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren

Zuwendung. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der

Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF geltenden

Interventionssätze zur Anwendung.

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Förderhöhe/-intensität Die Kurse werden aus Mitteln des ESF finanziert. Die Höhe der

Förderung beträgt

bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für das Ziel-

gebiet Übergangsregionen (neue Bundesländer ohne Berlin und

die Region Leipzig),

bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet Übergangsregion Lüneburg

sowie

bis zu 50 Prozent für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen

(alte Bundesländer einschließlich Berlin sowie die Region

Leipzig).

Die Dauer der Förderung beträgt bei Vollzeitmaßnahmen höchstens

sechs Monate und bei Teilzeitmaßnahmen höchstens zwölf Monate.

Die notwendige nationale Kofinanzierung kann durch Sozialleistungen

des Bundes beziehungsweise öffentliche Mittel der Länder und

Kommunen sowie private Eigenmittel gesichert werden.

Weiterführende

Informationen unter:

Website: www.bamf.de bzw.

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/

deutschberuf-node.html

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Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms „JOBSTARTER“

Zuständige Stelle Programmstelle beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) für das

Programm JOBSTARTER des Bundesministeriums für Bildung und

Forschung (BMBF)

Robert-Schuman-Platz 3

53175 Bonn

Tel.: 0228 107-2909

Fax: 0228 107-2887

Zielgruppe Fachkräfte, Auszubildende, Jugendliche mit Migrationshintergrund,

junge Erwachsene mit Familienverantwortung,

Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher, Jugendliche am

Übergang Schule-Beruf, leistungsstarke Jugendliche;

Zielsetzung und Inhalt JOBSTARTER plus greift mit wechselnden Förderschwerpunkten

aktuelle Entwicklungen aktiv auf und erprobt praxisnahe

Ausbildungsmodelle. Die geförderten Projekte entwickeln regionale

Kooperationen und beraten Unternehmen in allen wesentlichen

Fragen der Ausbildung.

JOBSTARTER plus-Projekte der aktuellen, 5. Förderrunde sollen KMU bei der Entwicklung zeitgemäßer Lösungen unterstützen, die dazu führen, ihre Ausbildungsaktivitäten vor dem Hintergrund der Digitalisierung zu erhalten und/oder auszubauen. Ansatzpunkte der Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Be-triebe im Hinblick auf die Digitalisierung sind unter anderem:

Betriebe bei der Gewinnung von Auszubildenden unterstützen – Ausbildungsmarketing 4.0,

Beratung und Unterstützung der Betriebe bei der Vermittlung von Basisqualifikationen für Auszubildende, die sich infolge der Digitalisierung ändern oder neu entwickeln,

Beratung zu und Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende,

Umsetzung geänderter oder neuer Ausbildungsordnungen, Einbezug weiterer Lernorte (etwa Cluster-Campus, Digital-

parks usw.), Entwicklung branchenspezifischer Lernangebote in Bezug auf

Digitalisierung.

Zuwendungsempfänger Projektförderung

Förderart Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Förderhöhe/-intensität Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der

zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 700.000 Euro.

Weiterführende

Informationen unter:

E-Mail: [email protected]

Website: www.jobstarter.de

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Genaue Bezeichnung des Förderprogramms

Förderung der Weiterbildung beschäftigter Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer

Zuständige Stelle Bundesagentur für Arbeit

durch die regionalen Agenturen für Arbeit

Zielgruppe Die Angebote des Programms sind ausgerichtet auf

Beschäftigte ohne (verwertbaren) Berufsabschluss

Beschäftigte unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und

Betriebsgröße

die Integration durch Qualifizierung, insbesondere auch für

Menschen mit Fluchthintergrund und anderen Vermittlungs-

hemmnissen

Zielsetzung und Inhalt Die Bundesagentur für Arbeit fördert für Betriebe und

Unternehmen die Qualifizierung von Arbeitnehmern zur

Deckung des Fachkräftebedarfs,

Sicherung von Arbeitsplätzen und

Flankierung des digitalen und strukturellen Wandels („Arbeit

4.0“) in Unternehmen

Die Förderungen umfassen:

Das Nachholen eines Berufsabschlusses für ungelernte und

geringqualifizierte Beschäftigte

Abschlussbezogene, berufsqualifizierende Weiterbildungen

Geringqualifizierter

Anpassungsqualifizierungen für alle Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer

Zuwendungsempfänger Arbeitgeber und deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Förderart Der Förderantrag ist nach erfolgter Beratung und vor Beginn der

Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Danach kann die Förderung

in Form eines Zuschusses erfolgen:

100 Prozent Maßnahmekosten bei Umschulungen, Vorberei-

tung auf Externenprüfungen, berufsanschlussfähige Teilquali-

fizierungen, sowie die Vorbereitung auf diese Maßnahmen

durch Vermittlung von Grundkompetenzen (u. a. allg. Deutsch)

Weiterbildungsprämie bis 2.500 Euro an Absolventen von

Maßnahmen, die zum Berufsabschluss führen

Teilweise (in Kleinstbetrieben volle) Kostenübernahme von

Anpassungsqualifizierungen für Beschäftigte je nach Be-

triebsgröße

Zuschuss zum Arbeitsentgelt als Ausgleich für die wegen der

Weiterbildung ausfallende Arbeitszeit je nach Maßnahmeziel

und Betriebsgröße

Förderhöhe/-intensität Näheres erfahren Betriebe im direkten Gespräch mit dem

Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort.

Weiterführende Informationen unter:

Website: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/

foerderung-weiterbildung

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Genaue Bezeichnung

des Förderprogramms „Weiterbildungsstipendium“

Zuständige Stelle Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Zielgruppe talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die

bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben

Zielsetzung und Inhalt Ziel und Zweck der Förderung ist die persönliche und berufliche

Entfaltung der Handlungskompetenz begabter und leistungsbereiter

junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung unter Berücksichtigung

im Programm unterrepräsentierter Personengruppen. Gefördert wird

die Teilnahme an Weiterbildungen, die auf dem Bildungsmarkt

angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind.

Förderfähig sind berufsbegleitende Weiterbildungen, insb.

die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,

die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,

die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen,

berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.

Zuwendungsempfänger Stipendiantin und Stipendant

Förderart Zuschuss

Förderhöhe/-intensität Die Förderung umfasst Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder

berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von insgesamt

maximal 7200 Euro, verteilt auf drei Förderjahre, jedoch nicht mehr

als 90 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahmen.

Von Dritten gewährte Zuschüsse für dieselbe Maßnahme werden auf

den Förderbetrag angerechnet.

Weiterführende

Informationen unter:

Website: https://www.bmbf.de/de/das-weiterbildungsstipendium-

883.html bzw.

https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

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Weitere Auskünfte

Agentur für Arbeit

Ansprechpartner ist die regional zuständige Agentur für Arbeit (abhängig vom eigenen Wohnort

bzw. Betriebssitz des Arbeitgebers).

Nähere Informationen auch unter https://www.arbeitsagentur.de/apps/faces/home/pvo?ba.l

=de&_afrLoop=15214230997657143&_afrWindowMode=0&_afrWindowId=null&_adf.ctrl-

state=ogewjlksu_1#!%40%40%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D1521423099765

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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Referat I 1 – Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, Qualifizierung

Winzererstraße 9

80797 München

E-Mail: [email protected]

Infotelefon zur Weiterbildung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung; montags bis freitags (außer an Feiertagen)

zwischen 10:00 und 17:00 Uhr (vgl. https://www.bmbf.de/de/servicetelefon-zur-weiterbildung-

1369.html)

Tel.: 030 20179090