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Amtsblatt für Frankfurt am Main 21. November 2017 · Nr. 47 · 148. Jahrgang AMTSBLATT 47 4811 Tagesordnungen und die Vorlagentexte finden Sie im Internet im Parlamentsinformations- system PARLIS unter www.stvv.frankfurt.de/parlis Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), § 82 (6) i. V. m. § 58 (6), werden nachstehend Zeit, Ort und Tagesordnung der Ortsbeiratssitzungen bekannt gegeben. Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte Einladung zur 17. Sitzung des Ortsbeirates 4 am Dienstag, dem 28. November 2017, 19.30 Uhr, SAALBAU Bornheim, Arnsburger Straße 24, Clubraum 1 Eröffnung Allgemeine Bürgerfragestunde I. Vorstellung der Umfrageergebnisse zur Aufenthaltsqualität des Paul-Arnsberg-Platzes Vertreterinnen und Vertreter des Vereins Lebenswertes Ostend e. V. werden die Ergeb- nisse einer Umfrage zur Aufenthaltsqualität des Paul-Arnsberg-Platzes vorstellen und die Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeiratsmitglieder beantworten. II. Allgemeine Fragen und Anregungen TAGESORDNUNG I Eigene Angelegenheiten: 1. Genehmigung der letzten Niederschrift (16. Sitzung vom 24.10.2017) 2. Bericht der Kinderbeauftragten und des Seniorenbeirates 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim, Arnsburger Straße 24, Clubraum 1, statt. 4. Feststellung der Tagesordnung Zurückgestellte Vorlagen: Anträge: 5. Neugestaltung des Bornheimer Fünffinger- plätzchens 6. In Alt Bornheim versetzt parken Neue Vorlagen: Anträge: 7. Radverkehr Richtung Fechenheim 8. Wann kommt die Verlängerung der Ferdinand- Happ-Straße? 9. Fahrradstreifen Obermainanlage 10. Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/Rhönstraße 11. Vergessene Fahrradständer in der Wittelsbacherallee? 12. Bebauung Freiligrathstraße 35 - 39 ehemals „Familienmarkt“ 13. Adventsmusik auf der Berger Straße 14. Fahrradständer für den Bornheimer Wochen- markt TAGESORDNUNG II Neue Vorlagen: Berichte des Magistrats: 1. Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen Raum 2. Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder 3. IPG 2018 ff.; hier: Programm „Sanierung von Industriestraßen“ (Planungs- und Baumittel) 4. Wie familienfreundlich ist Frankfurt? Hebammenmangel in der Stadt - Beratung und Informationen für Schwangere 5. Suchtprävention an Schulen 6. Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil 7. Ideenplattform: Zweiter Halbjahresbericht 2017 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen: TAGESORDNUNG I Zurückgestellte Vorlagen: Sonstige Anträge: 1. Benennung einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Frankfurt am Main I, II, III, IV, Va, Vb (Mitte) Ortsbezirk 4 (Bornheim - Ostend)

Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

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Page 1: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

Amtsblatt für Frankfurt am Main21. November 2017 · Nr. 47 · 148. Jahrgang

AMTSBLATT 474811

Tagesordnungen und die Vorlagentexte finden Sie im Internet im Parlamentsinformations- system PARLIS unter www.stvv.frankfurt.de/parlis

Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), § 82 (6) i. V. m. § 58 (6), werden nachstehend Zeit, Ort und Tagesordnung der Ortsbeiratssitzungen bekannt gegeben.

Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte

Einladung zur 17. Sitzung des Ortsbeirates 4 am

Dienstag, dem 28. November 2017, 19.30 Uhr, SAALBAU Bornheim, Arnsburger Straße 24, Clubraum 1

Eröffnung

Allgemeine Bürgerfragestunde

I. Vorstellung der Umfrageergebnisse zur Aufenthaltsqualität des Paul-Arnsberg-Platzes

Vertreterinnen und Vertreter des Vereins Lebenswertes Ostend e. V. werden die Ergeb-nisse einer Umfrage zur Aufenthaltsqualität des Paul-Arnsberg-Platzes vorstellen und die Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeiratsmitglieder beantworten.

II. Allgemeine Fragen und Anregungen

TAGESORDNUNG I

Eigene Angelegenheiten:

1. Genehmigung der letzten Niederschrift (16. Sitzung vom 24.10.2017)

2. Bericht der Kinderbeauftragten und des Seniorenbeirates

3. Mitteilungen des Ortsvorstehers

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim, Arnsburger Straße 24, Clubraum 1, statt.

4. Feststellung der Tagesordnung

Zurückgestellte Vorlagen:

Anträge:

5. Neugestaltung des Bornheimer Fünffinger- plätzchens

6. In Alt Bornheim versetzt parken

Neue Vorlagen:

Anträge:

7. Radverkehr Richtung Fechenheim

8. Wann kommt die Verlängerung der Ferdinand- Happ-Straße?

9. Fahrradstreifen Obermainanlage

10. Zusätzlicher Zebrastreifen für die Kreuzung Waldschmidtstraße/Rhönstraße

11. Vergessene Fahrradständer in der Wittelsbacherallee?

12. Bebauung Freiligrathstraße 35 - 39 ehemals „Familienmarkt“

13. Adventsmusik auf der Berger Straße

14. Fahrradständer für den Bornheimer Wochen- markt

TAGESORDNUNG II

Neue Vorlagen:

Berichte des Magistrats:

1. Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen Raum

2. Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder

3. IPG 2018 ff.; hier: Programm „Sanierung von Industriestraßen“ (Planungs- und Baumittel)

4. Wie familienfreundlich ist Frankfurt? Hebammenmangel in der Stadt - Beratung und Informationen für Schwangere

5. Suchtprävention an Schulen

6. Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

7. Ideenplattform: Zweiter Halbjahresbericht 2017

NICHT ÖFFENTLICHER TEIL

Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen:

TAGESORDNUNG I

Zurückgestellte Vorlagen:

Sonstige Anträge:

1. Benennung einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Frankfurt am Main I, II, III, IV, Va, Vb (Mitte)

Ortsbezirk 4 (Bornheim - Ostend)

Page 2: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

Seite 1544 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

2. Benennung einer stellvertretenden Ortsge- richtsvorsteherin/Schöffin/eines stellvertreten- den Ortsgerichtsvorstehers/Schöffen für das Ortsgericht Frankfurt am Main I, II, III, IV, Va, Vb (Mitte)

Neue Vorlagen:

Sonstiger Antrag:

3. Stadtteilpreis 2017

Hermann Steib Ortsvorsteher

Einladung zur 17. Sitzung des Ortsbeirates 5 am

Freitag, dem 24. November 2017, 19.00 Uhr, Suchthilfe Fleckenbühl-Frankfurt, Kelsterbacher Straße 14 (Linie 12, 15 und 21 - Niederräder Landstraße), Saal

Eröffnung

Allgemeine Bürgerfragestunde

I. Neuregelung zur Bildung von Sozialbezirken

Vertreterinnen und Vertreter des Jugend- und Sozialamtes sind eingeladen, um die Neuregelung zur Bildung von Sozialbezirken vorzustellen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeiratsmitglieder zu beantworten.

II. Allgemeine Fragen und Anregungen

TAGESORDNUNG

Eigene Angelegenheiten:

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der letzten Niederschrift (16. Sitzung vom 03.11.2017)

3. Mitteilungen des Ortsvorstehers

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 19.01.2018 um 19.00 Uhr im Begegnungs- und Servicezentrum Mörfelder Landstraße 210 - 212 (Linie 14, 61 - Beuthener Straße), Saal, statt.

4.1 Mitteilungen der Kinderbeauftragten

4.2 Mitteilungen des Seniorenbeirates

Unerledigte Drucksachen:(Fristablauf gem. § 4 Absatz 10 GO OBR)

Auskunftsersuchen:

5. Informationen zur Schulplatzvergabe im Ortsbezirk 5

Zurückgestellte Vorlagen:

Anträge:

6. Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schran- ken für den Autoverkehr nachhaltig schließen

7. Schaffung von zusätzlichem Parkraum in der Frauenhofstraße

8. Insektenfreundlicher Tiefkai

9. Parkplatzsituation in der Adolf-Miersch-Straße in Niederrad verbessern

10. Erweiterung des Geländes des Frankfurter Golf Club e. V.

11. Verspätete Landungen und Starts auf FRA, auch durch Billigflieger, verhindern

Anträge:

12. 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - Nachtflugregelung

13. 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - Fluglärm

14.1 Goetheturm wieder in der ursprünglichen Form aufbauen

Neue Vorlagen:

Antrag:

14.2 Wiederaufbau Goetheturm

Zurückgestellte Vorlagen:

Bericht des Magistrats:

15. Sichere Planung - Neue Gesamtschule für Niederrad

Neue Vorlagen:

Anträge:

16. Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Stadtteil Niederrad während Veranstaltungen

17. Radwegführung im Bereich der Bushaltestelle „Triftstraße“ stadteinwärts

18. Radwegführung Schwarzwaldstraße stadtaus- wärts

19. Boule-Platz für den Bruchfeldplatz

20. Vorplatz des historischen Gebäudes Frauen- hoftor in Niederrad - Gestaltung

21. Renovierung der Gartenbänke des Rosen- gärtchens

22.1 Neugestaltung des Inneren des Schweizer Platzes

22.2 Gestaltung Schweizer Platz in Sachsenhausen

23. Anbringung Historischer Lampen in der Schweizer Straße zwischen Hans-Thoma- Straße und Schaumainkai

24. Nachpflanzung von Bäumen in der Schweizer Straße

25. Neubepflanzung der Kübel in der Schweizer Straße

26. Messung im Bereich Niederräder Landstraße zwischen Kennedyallee und Mörfelder Land- straße mittels ViaCount-Geräten oder anderer Überwachungseinrichtungen

27. Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Niederräder Landstraße

28. Haltestelle „Otto-Hahn-Platz“ hier: Erhöhung der Verkehrssicherheit

29. Wiederherstellung des Zebrastreifens im Grethenweg

Ortsbezirk 5 (Niederrad - Oberrad - Sachsenhausen)

Page 3: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1545

30. Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen Brückenstraße/Ecke Schifferstraße

31. Aufstellung eines Gedenksteines an Johann Wolfgang von Goethe im Frankfurter Stadtwald

32. Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)

33. Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter

34. Parken auf der Verkehrsinsel an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Stresemannallee verhindern II

35. Verkehrssituation am Hainer Weg/ Ecke Bergesgrundweg II

36. Überprüfung der Beschilderung Kreuzung Gartenstraße/Stresemannallee

37. Gestaltung des Platzes vor dem Kuhhirtenturm

38. Platz vor dem Kuhhirtenturm

39. Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen

40. Vermeidung der Störungen am Adlhochplatz

41. Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

42. Vermietung des Verwaltungsgebäudes des Waldfriedhofs Oberrad

43. Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft

Buchrainstraße 24

44. Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Hansenweg 42

45. Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad

46. Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhof- straße

47. Parken in der Offenbacher Landstraße

48. Wehrstraße hier: Verkehrseinschränkung

49. Wehrstraße hier: Verkehrsüberprüfung

50. Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von Baustellen

Antrag:

51. Baugenehmigung für die geänderte Planung für die Errichtung eines Flugsteigs am Terminal 3 des Flughafens Frankfurt

Vorträge des Magistrats:

52. Erbbaurecht für das Wohnprojekt der Wohn- geno eG in der Triftstraße - Verlängerung der Baufrist

53. Barrierefreier Ausbau der Buslinie 78, Los 2 Bau- und Finanzierungsvorlage

Berichte des Magistrats:

54. Wie familienfreundlich ist Frankfurt? Hebammenmangel in der Stadt - Beratung und Informationen für Schwangere

55. Suchtprävention an Schulen

56. Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

57. Aufstellung öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen entlang des Mainufers

58. Ideenplattform: Zweiter Halbjahresbericht 2017

NICHT ÖFFENTLICHER TEIL

Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen:

Neue Vorlagen:

Sonstige Anträge:

1. Benennung einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Frankfurt am Main I, II, III, IV, Va, Vb (Mitte)

2. Benennung einer stellvertretenden Ortsge- richtsvorsteherin/Schöffin / eines stellvertre- tenden Ortsgerichtsvorstehers/Schöffen für das Ortsgericht Frankfurtam Main I, II, III, IV, Va, Vb (Mitte)

Christian Becker Ortsvorsteher

Einladung zur 17. Sitzung des Ortsbeirates 7 am

Dienstag, dem 28. November 2017, 19.30 Uhr, Gemeindezentrum der evang. Cyriakusgemeinde, Wolf-Heidenheim-Straße 7

Eröffnung

Allgemeine Bürgerfragestunde

TAGESORDNUNG

Eigene Angelegenheiten:

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der letzten Niederschrift (16. Sitzung vom 24.10.2017)

3.1 Mitteilungen der Ortsvorsteherin

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 23.01.2018 um 19.30 Uhr in der Landesfach-schule des Kfz-Gewerbes Hessen, Heerstraße 149, statt.

3.2 Berichte aus den Fraktionen

3.3 Bericht der Vertreterin des Amtes für Straßen- bau und Erschließung

Zurückgestellte Vorlagen:

Anträge:

4. Uhren auf dem Baruch-Baschwitz-Platz und Arthur-Stern-Platz aufstellen

5. Vision Ortskern Rödelheim - Umsetzung

6. Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8

Ortsbezirk 7 (Hausen -Industriehof - Praunheim -Rödelheim - Westhausen)

Page 4: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

Seite 1546 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

6.1 Neuen Stadtteil im Frankfurter Nordwesten grün und nachhaltig gestalten!

6.2 Die Chancen für einen lebenswerten, aufge- lockerten neuen Stadtteil im Nordwesten Frankfurts nutzen

6.3 Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

6.4 Ergänzende Fragen im Rahmen der vorberei- tenden Untersuchung zum neuen Stadtteil Frankfurt-Nordwest

6.5 Frankfurt-Nordwest, städtebauliche Entwick- lungsmaßnahme

Vortrag des Magistrats:

7. Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorstehe- rinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozial- pflegerinnen/Sozialpflegern

Neue Vorlagen:

Anträge:

8. Bunkergelände in der Thudichumstraße

9. Zeitnahe Instandsetzung der Aufzugsanlagen am Rödelheimer Bahnhof

10. Sanierung des Bolzplatzes in Rödelheim

11. Nachverdichtung Westring

12. Aufstellen eines Bücherschrankes in der Siedlung Westhausen

13. Calisthenics-Anlage in Praunheim

Anträge:

14. Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen

15. Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praun- heimer Weg

16. Klimatische Veränderungen im Nordwesten

17. Halteverbot gegen Telefonstörungen

18. Hinweistafel an der „Freiluftgallerie“ unter der A 66

19. Stadtteilpreis

20. Verschiedenes

TAGESORDNUNG II

Neue Vorlagen:

Berichte des Magistrats:

1. Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen Raum

2. Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder

3. „Ramadan“

4. Wie familienfreundlich ist Frankfurt? Hebammenmangel in der Stadt - Beratung und Informationen für Schwangere

5. Neuer Stadtteil

6. Suchtprävention an Schulen

7. Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

8. Ideenplattform: Zweiter Halbjahresbericht 2017

Michaela Will Ortsvorsteherin

Einladung zur 17. Sitzung des Ortsbeirates 14 am

Montag, dem 27. November 2017, 20.00 Uhr, Bürgerhaus Harheim, In den Schafgärten 21, Clubraum 4

Eröffnung

Allgemeine Bürgerfragestunde

TAGESORDNUNG

Eigene Angelegenheiten:

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der letzten Niederschrift (16. Sitzung vom 23.10.2017)

3. Mitteilungen des Ortsvorstehers

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 15.01.2018 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus Harheim, In den Schafgärten 21, Clubraum 4, statt.

4. Mitteilungen der Kinderbeauftragten, des Seniorenbeirates, des Stadtbezirksvorstehers und des Sozialbezirksvorstehers

Unerledigte Drucksachen:(Fristablauf gem. § 4 Absatz 10 GO OBR)

Anregung an den Magistrat:

5. Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg

Zurückgestellte Vorlagen:

Anträge:

6. Damit das integrative Wohnprojekt ein Erfolg wird: Einrichtung eines Runden Tisches zur Integration von Flüchtlingen in Harheim

7. Bücherschrank für Harheim

Vortrag des Magistrats:

8. Neufassung der Grünanlagensatzung

Neue Vorlagen:

Anträge:

9.1 Bahnübergang Berkersheim nach dem S 6-Ausbau

9.2 Ausbau der Bahnlinie S 6 hier: Brückenbauwerk Bahnhof Berkersheim

10. Information über Zugausfälle und Verspätun- gen S-Bahn-Linie S 6

11. Ausbau und Planung eines Fahrradschnell- weges von Harheim bis zur Innenstadt Frankfurts

12. Baugebiet „Am Eschbachtal“ (Bonames-Ost) B-Plan 516

Ortsbezirk 14 (Harheim)

Page 5: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1547

13. Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weg Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzen

14. Beleuchtung Spielplatz Harheim-Nord

15. Tischtennisplatte Spielplatz Harheim-Nord

Berichte des Magistrats:

16. Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen Raum

17. Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder

18. Wie familienfreundlich ist Frankfurt? Hebammenmangel in der Stadt - Beratung und Informationen für Schwangere

19. Suchtprävention an Schulen

20. Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

Dr. Frank Immel Ortsvorsteher

Einladung zur 17. Sitzung des Ortsbeirates 15 am

Freitag, dem 24. November 2017, 19.30 Uhr, Gaststätte „Darmstädter Hof“, An der Walkmühle 1, Saal 1

Eröffnung

Allgemeine Bürgerfragestunde

I. Vorstellung des Frankfurter Klimaplanatlasses

Vertreterinnen und Vertreter des Umwelt-amtes werden den Frankfurter Klimaplanatlas vorstellen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeiratsmitglieder beant-worten.

II. Allgemeine Fragen und Anregungen

TAGESORDNUNG

Eigene Angelegenheiten:

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der letzten Niederschrift (16. Sitzung vom 26.10.2017)

3. Mitteilungen des Ortsvorstehers

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 19.01.2018 um 19.30 Uhr in derGaststätte „Darmstädter Hof“, An der Walkmühle 1, Saal 1, statt.

4. Anregungen und Anfragen

Zurückgestellte Vorlagen:

Anträge:

5. Auftreten multiresistenter Keime im Eschbach

6. Keimfreies Wasser für den Eschbach

Neue Vorlagen:

Anträge:

7.1 Nieder-Eschbach seit Jahren im sportlichen Abseits? Das muss ein Ende haben! - Bau eines Kunstrasenplatzes auf der

Bezirkssportanlage - Funktionale baureife Planung für den Abriss

und Neubau der alten Sporthalle I an der OHS endlich vorlegen

7.2 Kunstrasenplatz für die Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach

8. Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael- Grzimek-Schule

9. Leerstandsregister für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen

10. Altvaterstraße zur Einbahnstraße erklären

11. Antibiotika-Resistenzstrategie in Frankfurt umsetzen

12. Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre- Straße Höhe U-Bahnschranke

13. Baustellenverkehr der Neubaugebiete nicht durch die engen Straßen der Bestandssied- lung zulassen

Berichte des Magistrats:

14. Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen Raum

15. Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder

16. IPG 2018 ff.; hier: Programm „Sanierung von Industriestraßen“ (Planungs- und Baumittel)

17. Wie familienfreundlich ist Frankfurt? Hebammenmangel in der Stadt - Beratung und Informationen für Schwangere

18. Suchtprävention an Schulen

19. Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

NICHT ÖFFENTLICHER TEIL

Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen:

Neue Vorlagen:

Sonstiger Antrag:

1. Benennung einer Ortsgerichtsvorsteherin/ eines Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsge- richt Frankfurt am Main XV (Nieder Eschbach)

Ernst Peter Müller Ortsvorsteher

Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach)

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www.frankfurt.de

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Seite 1548 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

Einladung zur 16. Sitzung des Ortsbeirates 16 am

Dienstag, dem 28. November 2017, 19.30 Uhr, in der Nikolauskapelle Am Königshof / Marktstraße 56

Eröffnung

Allgemeine Bürgerfragestunde

TAGESORDNUNG

Eigene Angelegenheiten:

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der letzten Niederschrift (15. Sitzung vom 24.10.2017)

3. Mitteilungen der Ortsvorsteherin

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 23.01.2018 um 19.30 Uhr im in der Nikolaus-kapelle Am Königshof / Marktstraße 56, statt.

4. Mitteilungen der Ehrenbeamten und ehren- amtlich Tätigen

5. Aktuelle Viertelstunde

Unerledigte Drucksachen:(Fristablauf gem. § 4 Absatz 10 GO OBR)

Anregung:

6. Verbesserung der Ortsbeiratsarbeit

Zurückgestellte Vorlagen:

Anträge:

7. Absolutes Halteverbot unter der Tordurchfahrt „An der Ruhbank“ auf beiden Seiten

8. „Grüne Welle“ für Fußgänger

9. Straßenbeleuchtung in der Volkshausstraße endlich erneuern, auf dass es Licht werde!

Neue Vorlagen:

Anträge:

10. Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring

11. Bebauungsplan Nr. 893 - Südliche Borsigallee/Am Hessen Center

12. Geschwindigkeitsmessungen am Fritz- Schubert-Ring in Höhe Mittelweg/Grünanlage

13. Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7

14. Geschwindigkeitsbegrenzung an der U-Bahn- Station „Enkheim“

15. Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim

Berichte des Magistrats:

16. Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen Raum

17. Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder

18. IPG 2018 ff.; hier: Programm „Sanierung von Industriestraßen“ (Planungs- und Baumittel)

19. Wie familienfreundlich ist Frankfurt? Hebammenmangel in der Stadt - Beratung und Informationen für Schwangere

20. Liegenschaft „Bessemer Straße 7“ in 60388 Frankfurt am Main / Bergen-Enkheim

21. Suchtprävention an Schulen

22. Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

23. Ideenplattform: Zweiter Halbjahresbericht 2017

NICHT ÖFFENTLICHER TEIL

Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen:

Zurückgestellte Vorlagen:

Sonstiger Antrag:

1. Protokoll AG Verkehr

Renate Müller-Friese Ortsvorsteherin

Ortsbezirk 16 (Bergen-Enkheim)

Page 7: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1549

Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung

Einladung zur 19. öffentlichen, ordentlichen Plenarsit-zung der Kommunalen Ausländer- und Ausländerin-nenvertretung am

Montag, dem 27. November 2017, 18.00 Uhr im Plenarsaal der Stadtverordnetenver- sammlung, Rathaus Römer, Römerberg 23, 60311 Frankfurt am Main

TAGESORDNUNG I

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Gast: Herr Euler, Leiter der Ausländerbehörde Frankfurt am Main

3. Genehmigung der Tagesordnung

4. Genehmigung des Protokolls vom 30.10.2017

5. Herausragende Persönlichkeiten 2017

6. Informationen des Vorsitzenden

7. Bürgerfragestunde

8. Behandlung der TO II

9. Anträge 9.1 Ehrenbezeichnungen für Verdienste in der Kommunalen Ausländer- und Ausländerin- nenvertretung 9.2 Einbürgerungen in Frankfurt am Main 9.3 Anfragen der KAV in PARLIS 9.4 Lösung der Verkehrsprobleme auf dem Tannenkopfweg in Goldstein 9.5 Rechtzeitig handeln! Mehr Personal für die Ausländerbehörde!

10. Berichte aus den Gremien

11. Fragestunde

12. Verschiedenes

gez. Jumas Medoff Vorsitzender der KAV

Öffentliche Ausschreibungen

Bekanntmachung von öffentlichenAusschreibungen

Alle öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Frankfurt am Main finden Sie im Internet

unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de

Amt für Bau und ImmobilienRömerstadtschule, In der Römerstadt 120 E – Grund- und Unterhaltsreinigung –Öffentliche Ausschreibung Nr. 23-2017-00143 nach VOL/A

a) Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gutleutstraße 7 - 11 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 35 248 Telefax: 069 / 212 - 42 993 E-Mail: [email protected]

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A

c) Form, in der Angebote einzureichen sind:

oüber den Postweg

o mittels Telekopie

odirekt

xelektronisch

d) Bezeichnung des Auftrags: UHR Römerstadtschule [LDL020]

Art und Umfang der Leistung:

Unterhaltsreinigung: 2.451,12 m² Grundreinigung 13.265,80 m²

Produktschlüssel (CPV): 90919300

Ort der Leistung: Römerstadtschule In der Römerstadt 120 E 60439 Frankfurt am Main

NUTS-Code: DE712

e) Unterteilung in Lose: nein

f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.04.2018 Ende: 31.03.2022

h) Anfordern der Unterlagen bei: siehe a)

Anforderungsfrist: 28.12.2017, 12.00 Uhr

Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen: Amt für Bau und Immobilien Paulsplatz 9 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 35 248 Telefax: 069 / 212 - 42 993 E-Mail: [email protected] digitale Adresse (URL): www.vergabe.stadt-frankfurt.de

i) Ablauf der Angebotsfrist: 03.01.2018, 12.00 Uhr Bindefrist: 31.03.2018

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Seite 1550 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

j) Sicherheitsleistungen: –

k) Zahlungsbedingungen: gemäß HVTG

l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: 1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers 1.1 Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus der

Handwerksrolle (nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).

2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit

2.1 Einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindest- deckungssummen für Personen- und Sach-schäden pauschal 2.500.000,00 €, Bearbei-tungsschäden 100.000,00 € sowie Schlüssel-schäden 200.000,00 € je Schadenfall gemäß § 15 des Gebäudereinigungsvertrages/§ 14 Glasreinigungsvertrages oder im Bedarfsfall die Erklärung der Versicherung auf Erhöhung der geforderten Summen im Zuschlagsfall. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.

2.2 Umsatzhöhe der letzten zwei Geschäftsjahre im Bereich der ausgeschriebenen Reini-gungsleistungen.

3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.1 Mindestens drei Referenzen von in der Art

und Rechnungswert mit den ausgeschrie-benen Leistungen vergleichbaren Objekten; beiliegendes Formblatt („Anlage 2.2 der Bieter-Checkliste‘‘) ist zwingend auszufüllen.

3.2 Darstellung der Arbeitsorganisation (Objekt-übernahme und -vorbereitung, Reinigungs-plan, Arbeitskleidung, Geräteausstattung, Chemie, ggf. mit Bilddarstellung)

3.3 Aktuelle Anzahl Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen im Bereich der ausgeschriebenen Reini-gungsleistungen

3.4 Qualitätsbeauftragter / Qualitätsbeauftragte Ihres Unternehmens (Name / Qualifikation)

3.5 Aussagefähige Darstellung des Konzeptes zur Qualitätssicherung hinsichtlich Doku-mentation und unangemeldeter Qualitätskon-trollen

- In welcher Form und in welchen Abständen erfolgen unangemeldete Qualitätskontrollen

(vgl. § 4 des Reinigungsvertrages)? - Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?

m) Kosten der Vergabeunterlagen: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

n) Zuschlagskriterien: wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien (die Zuschlags- kriterien sollten mit ihrer Gewichtung angegeben werden bzw. in absteigender Reihenfolge ihrer Wichtigkeit, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)

1 Preis (60 %), 2 Qualität (40 %)

o) Nichtberücksichtigte Angebote: –

p) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen

Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgese-

hen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklä-rungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

q) Sonstige Informationen: Kostenloser Download und Angebotsabgabe unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de.

Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von einer Nachforderungsmöglichkeit der Unterlagen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A wird die Vergabestelle absehen. Unvollständige Angebote werden demzufolge ohne Nachforderung ausgeschlossen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen sind: - Aufschlüsselungen der Stundenverrechnungs- sätze bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten, - Bestätigung über die Unterweisung zu Sicher- heit und Gesundheitsschutz bei der Ausführung von Reinigungstätigkeiten (UVV), - beigefügtes Formular Bestätigung der Objekt- besichtigung, - Erklärung zu § 14 des Gebäudereinigungs- vertrages.

Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 VOL/A eine Aufklärung des Angebotsinhaltes vor. Angebote mit einem Kalkulationszuschlag unter 70 % werden ggf. aufgeklärt.

Der Auftraggeber behält sich im Übrigen vor, im Rahmen der Angebotsprüfung Probereinigungen durchführen zu lassen.

Zusätzliche Angaben/Nachweise: Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt) ? - Wenn ja, Adresse angeben - Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sicher- gestellt werden soll

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. Bierstadter Straße 9 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 / 974 588 - 0 Telefax: 0611 / 974 588 - 20 E-Mail: [email protected] Websites: www.absthessen.de und www.had.de

Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausfüh- rungsbeginns, gültige Tariflohn anzugeben.

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21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1551

Amt für Bau und ImmobilienSport- und Freizeitzentrum Kalbach, Am Martinszehnten 2 – Grund- und Unterhaltsreinigung –Offenes Verfahren Nr. 23-2017-00144 nach VgV

1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gutleutstraße 7 - 11 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 42 723 Telefax: 069 / 212 - 37 885 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

1.2) Weitere Auskünfte erteilen: Amt für Bau und Immobilien Paulsplatz 9 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 42 723 Telefax: 069 / 212 - 37 885 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 23-2017-00144

2.2) Art des Auftrages: Dienstleistungskategorie

2.2) Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung: 8.419,64 m2

Grundreinigung: 9.145,16 m2

2.3) Hauptort der Ausführung: Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten 2 60437 Frankfurt am Main

2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Unterhaltsreinigung: 8.419,64 m2

Grundreinigung: 9.145,16 m2

CPV-Referenznummer(n): 90910000-9

2.5) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 01.04.2018 bis 31.03.2022

3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 12.12.2017, 12.00 Uhr

3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 12.12.2017

3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 01.04.2018 bis 31.03.2022

4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe-

und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Kostenloser Download und Angebotsabgabe unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de.

Für das Angebot sind die von der Vergabe-stelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von der in § 56 Abs. 2 VgV vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderter Erklärungen und Nachweise wird die Verga-bestelle absehen. Unvollständige Angebote werden demzufolge ohne Nachforderung zwingend ausgeschlossen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:

- Aufschlüsselungen der Stundenverrech-nungssätze bezüglich sozialversicherungs-pflichtigen und geringfügigen Beschäftigten,

- Aufschlüsselungen der Stundenverrech-nungssätze bezüglich sozialversicherungs-pflichtigen und geringfügigen Beschäftigten

(Sonntag), - Bestätigung über die Unterweisung zu

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ausführung von Reinigungstätigkeiten (UVV),

- beigefügte Formulare Bestätigung der Objektbesichtigung,

- gültiges ISO 9000x-Zertifikat oder gleichwer-tiger Nachweis.

Weitere erforderliche Angaben: Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt) ? - Wenn ja, Adresse angeben - Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sicher- gestellt werden soll.

Der Auftraggeber behält sich gemäß § 60 VgV eine Aufklärung des Angebotsinhaltes vor.

Angebote mit einem Kalkulationszuschlag unter 70 % werden ggf. aufgeklärt.

Der Auftraggeber behält sich im Übrigen vor, im Rahmen der Angebotsprüfung Probereini-gungen durchführen zu lassen.

Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausfüh-rungsbeginns gültige, Tariflohn anzugeben.

5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt, Telefax: 06 151 / 12 - 5 816

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

Page 10: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

Seite 1552 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

Amt für Bau und ImmobilienKIZ 28, An der Wörthspitze 3 – Grund- und Unterhaltsreinigung –Öffentliche Ausschreibung Nr. 23-2017-00145 nach VOL/A

a) Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Berliner Straße 33 - 35 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 42 723 Telefax: 069 / 212 - 37 885 E-Mail: [email protected]

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A

c) Form, in der Angebote einzureichen sind:

oüber den Postweg

o mittels Telekopie

odirekt

xelektronisch

d) Bezeichnung des Auftrags: UHR KIZ 28 [LDL020]

Art und Umfang der Leistung:

Unterhaltsreinigung: 535,26 m² Grundreinigung 780,62 m²

Produktschlüssel (CPV): 90910000

Ort der Leistung: KIZ 28 An der Wörthspitze 3 65934 Frankfurt am Main

NUTS-Code: DE712

e) Unterteilung in Lose: nein

f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.02.2018 Ende: 31.01.2022

h) Anfordern der Unterlagen bei: siehe a)

Anforderungsfrist: 13.12.2017, 24.00 Uhr

Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen: Amt für Bau und Immobilien Infrastrukturelles Objektmanagement Paulsplatz 9 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 42 723 Telefax: 069 / 212 - 37 885 E-Mail: [email protected] digitale Adresse (URL): www.vergabe.stadt-frankfurt.de

i) Ablauf der Angebotsfrist: 20.12.2017, 12.00 Uhr Bindefrist: 31.01.2018

j) Sicherheitsleistungen: –

k) Zahlungsbedingungen: gemäß HVTG

l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: 1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers 1.1 Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus der

Handwerksrolle (nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).

2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit

2.1 Einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindest- deckungssummen für Personen- und Sach-schäden pauschal 2.500.000,00 €, Bearbei-tungsschäden 100.000,00 € sowie Schlüssel-schäden 200.000,00 € je Schadenfall gemäß § 15 des Gebäudereinigungsvertrages/§ 14 Glasreinigungsvertrages oder im Bedarfsfall die Erklärung der Versicherung auf Erhöhung der geforderten Summen im Zuschlagsfall. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.

2.2 Umsatzhöhe der letzten zwei Geschäftsjahre im Bereich der ausgeschriebenen Reini-gungsleistungen.

3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.1 Mindestens drei Referenzen von in der Art

und Rechnungswert mit den ausgeschrie-benen Leistungen vergleichbaren Objekten; beiliegendes Formblatt („Anlage 3.1 der Bieter-Checkliste‘‘) ist zwingend auszufüllen.

3.2 Darstellung der Arbeitsorganisation (Objekt-übernahme und -vorbereitung, Reinigungs-plan, Arbeitskleidung, Geräteausstattung, Chemie, ggf. mit Bilddarstellung)

3.3 Aktuelle Anzahl Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen im Bereich der ausgeschriebenen Reini-gungsleistungen

3.4 Qualitätsbeauftragter / Qualitätsbeauftragte Ihres Unternehmens (Name / Qualifikation)

3.5 Aussagefähige Darstellung des Konzeptes zur Qualitätssicherung hinsichtlich Doku-mentation und unangemeldeter Qualitätskon-trollen

- In welcher Form und in welchen Abständen erfolgen unangemeldete Qualitätskontrollen

(vgl. § 4 des Reinigungsvertrages)? - Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?

m) Kosten der Vergabeunterlagen: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

Page 11: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1553

n) Zuschlagskriterien: wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien (die Zuschlags- kriterien sollten mit ihrer Gewichtung angegeben werden bzw. in absteigender Reihenfolge ihrer Wichtigkeit, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)

1 Preis (60 %), 2 Qualität (40 %)

o) Nichtberücksichtigte Angebote: –

p) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgese-

hen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklä-rungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

q) Sonstige Informationen: Kostenloser Download und Angebotsabgabe unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de.

Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von einer Nachforderungsmöglichkeit der Unterlagen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A wird die Vergabestelle absehen. Unvollständige Angebote werden demzufolge ohne Nachforderung ausgeschlossen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen sind: - Aufschlüsselungen der Stundenverrechnungs- sätze bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten, - Bestätigung über die Unterweisung zu Sicher- heit und Gesundheitsschutz bei der Ausführung von Reinigungstätigkeiten (UVV), - beigefügtes Formular Bestätigung der Objekt- besichtigung.

Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 VOL/A eine Aufklärung des Angebotsinhaltes vor. Angebote mit einem Kalkulationszuschlag unter 70 % werden ggf. aufgeklärt.

Der Auftraggeber behält sich im Übrigen vor, im Rahmen der Angebotsprüfung Probereinigungen durchführen zu lassen.

Zusätzliche Angaben/Nachweise: Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt) ? - Wenn ja, Adresse angeben

- Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sicher- gestellt werden soll

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. Bierstadter Straße 9 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 / 974 588 - 0 Telefax: 0611 / 974 588 - 20 E-Mail: [email protected] Websites: www.absthessen.de und www.had.de

Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausfüh- rungsbeginns, gültige Tariflohn anzugeben.

Amt für Bau und ImmobilienKIZ 99, Werrastraße 39 – Grund- und Unterhaltsreinigung –Öffentliche Ausschreibung Nr. 23-2017-00146 nach VOL/A

a) Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Berliner Straße 33 - 35 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 42 723 Telefax: 069 / 212 - 37 885 E-Mail: [email protected]

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A

c) Form, in der Angebote einzureichen sind:

oüber den Postweg

o mittels Telekopie

odirekt

xelektronisch

d) Bezeichnung des Auftrags: UHR KIZ 99 [LDL020]

Art und Umfang der Leistung:

Unterhaltsreinigung: 618,11 m² Grundreinigung 1.018,84 m²

Produktschlüssel (CPV): 90910000

Ort der Leistung: KIZ 99 Werrastraße 39 60486 Frankfurt am Main

NUTS-Code: DE712

e) Unterteilung in Lose: nein

f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.04.2018 Ende: 31.03.2022

h) Anfordern der Unterlagen bei: siehe a)

Anforderungsfrist: 13.12.2017, 24.00 Uhr

Page 12: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

Seite 1554 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen: Amt für Bau und Immobilien Fachbereich Infrastrukturelles Facility Management Paulsplatz 9 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 42 723 Telefax: 069 / 212 - 37 885 E-Mail: [email protected] digitale Adresse (URL): www.vergabe.stadt-frankfurt.de

i) Ablauf der Angebotsfrist: 20.12.2017, 12.00 Uhr Bindefrist: 31.03.2018

j) Sicherheitsleistungen: –

k) Zahlungsbedingungen: gemäß HVTG

l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: 1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers 1.1 Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus der

Handwerksrolle (nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).

2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit

2.1 Einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindest- deckungssummen für Personen- und Sach-schäden pauschal 2.500.000,00 €, Bearbei-tungsschäden 100.000,00 € sowie Schlüssel-schäden 200.000,00 € je Schadenfall gemäß § 15 des Gebäudereinigungsvertrages/§ 14 Glasreinigungsvertrages oder im Bedarfsfall die Erklärung der Versicherung auf Erhöhung der geforderten Summen im Zuschlagsfall. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.

2.2 Umsatzhöhe der letzten zwei Geschäftsjahre im Bereich der ausgeschriebenen Reini-gungsleistungen.

3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 3.1 Mindestens drei Referenzen von in der Art

und Rechnungswert mit den ausgeschrie-benen Leistungen vergleichbaren Objekten; beiliegendes Formblatt („Anlage 2.2 der Bieter-Checkliste‘‘) ist zwingend auszufüllen.

3.2 Darstellung der Arbeitsorganisation (Objekt-übernahme und -vorbereitung, Reinigungs-plan, Arbeitskleidung, Geräteausstattung, Chemie, ggf. mit Bilddarstellung)

3.3 Aktuelle Anzahl Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen im Bereich der ausgeschriebenen Reini-gungsleistungen

3.4 Qualitätsbeauftragter / Qualitätsbeauftragte Ihres Unternehmens (Name / Qualifikation)

3.5 Aussagefähige Darstellung des Konzeptes zur Qualitätssicherung hinsichtlich Doku-mentation und unangemeldeter Qualitätskon-trollen

- In welcher Form und in welchen Abständen erfolgen unangemeldete Qualitätskontrollen

(vgl. § 4 des Reinigungsvertrages)? - Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?

m) Kosten der Vergabeunterlagen: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

n) Zuschlagskriterien: wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien (die Zuschlags- kriterien sollten mit ihrer Gewichtung angegeben werden bzw. in absteigender Reihenfolge ihrer Wichtigkeit, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)

1 Preis (50 %), 2 Qualität (50 %)

o) Nichtberücksichtigte Angebote: –

p) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgese-

hen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklä-rungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

q) Sonstige Informationen: Kostenloser Download und Angebotsabgabe unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de.

Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von einer Nachforderungsmöglichkeit der Unterlagen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A wird die Vergabestelle absehen. Unvollständige Angebote werden demzufolge ohne Nachforderung ausgeschlossen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen sind: - Aufschlüsselungen des Stundenverrechnungs- satzes bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten, - Aufschlüsselungen des Stundenverrechnungs- satzes Sonntag bezüglich sozialversicherungs- pflichtigen und geringfügigen Beschäftigten, - Bestätigung über die Unterweisung zu Sicher- heit und Gesundheitsschutz bei der Ausführung von Reinigungstätigkeiten (UVV), - beigefügtes Formular Bestätigung der Objekt- besichtigung.

Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 VOL/A eine Aufklärung des Angebotsinhaltes vor. Angebote mit einem Kalkulationszuschlag unter 70 % werden ggf. aufgeklärt.

Der Auftraggeber behält sich im Übrigen vor, im Rahmen der Angebotsprüfung Probereinigungen durchführen zu lassen.

Page 13: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1555

Zusätzliche Angaben/Nachweise: Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt) ? - Wenn ja, Adresse angeben - Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sicher- gestellt werden soll

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. Bierstadter Straße 9 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 / 974 588 - 0 Telefax: 0611 / 974 588 - 20 E-Mail: [email protected] Websites: www.absthessen.de und www.had.de

Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausfüh- rungsbeginns, gültige Tariflohn anzugeben.

Amt für Bau und ImmobilienDom St. Bartholomäus, Domplatz 1– Natursteinarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2017-00582 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 44 619 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2017-00582

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Dom St. Bartholomäus Domplatz 1 60311 Frankfurt am Main - Innenstadt

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Dom St. Bartholomäus Frankfurt am Main,

Dach- und Fassadensanierung 2. BA.,

2. und 3. Teilabschnitt Hauptschiff und Südquer-haus, Naturwerkstein- und Steinrestaurierungs-arbeiten

Umfang der Leistung:

Dom St. Bartholomäus, Dach- und Fassaden- sanierung 2. BA., 2. und 3. TA. Hauptschiff und Südquerhaus, Naturwerkstein- und Steinrestau- rierungsarbeiten

Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Der Wiederaufbau nach dem Dombrand im Jahr 1867 bedeutete einen Neubau der Langhaus- fassaden: jede der drei Achsen der N- und S- Fas- saden wurden mit erhöhten, dreibahnigen Maß werkfenstern errichtet, auch die Strebepfeiler sind weitgehend erneuert. Auch am Südquerhaus wurden Teile im 19. Jahr-

hundert erneuert, überwiegend sind Fenstermaß-werke und die Köpfe der Strebepfeiler betroffen. Die westliche Fassade ist dreiachsig mit drei hohen, dreibahnigen Maßwerkfenstern. Die drei linken Maßwerkfenster der östliche Fassade sind bei weitgehend identischen Formen länger. Im vierten Joch rechts über dem Dach Christi- Grab- Kapelle ist das Maßwerkfenster aus der Achse nach rechts gerückt.

An der S- Seite des Südquerhauses ist unter dem mittigen Maßwerkfenster das Südportal des Domes eingefügt. Im 19. Jahrhundert wurde zu-mindest der untere Teil ersetzt.

Baumaterial ist überwiegend roter und rot- weiß gebänderter Mainsandstein aus dem Milltenberger

Raum, dazu ist eine Vielzahl von Antragungen mit Steinergänzungsmörtel aus Instandsetzungen der

1970er bis 1980er Jahre vorhanden.

Der Dom St. Bartholomäus ist ein Baudenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz.

Art und Umfang der Leistungen:

Die Arbeiten an der Fassade umfassen eine partielle Reinigung der Natursteinoberflächen mittels Wirbelstrahl- und Heißdampfverfahren; eine partielle Natursteinkonservierung mit Kiesel-säureester; Klebungen; eine Behandlung von Schalen und Rissen; Entrostungs- und Korro- sionsschutzarbeiten an den Windeisen der Maß- werkfenster; Partielle Ergänzungen mit Restau- riermörtel in beschränktem Umfang; den teilwei- sen Austausch defekter Werksteine und von Ergänzungen mit Steinersatzmasse aus den

1970er und 80er Jahren durch Neuteile und Vie-rungen aus gleichem Material, überwiegend glatte und profilierte Vierungen, insgesamt ca. 1.200 Stk.;

die Überarbeitung des Fugennetzes mit Kalk-mörtel, insgesamt ca. 650 m; teilweises Verfugen mit Bleiwolle; eine Restaurierungsdokumentation über alle Maßnahmen.

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

Zweck der baulichen Anlage: Der Dom ist das bedeutend- ste Kulturdenkmal der Stadt Frankfurt am Main und wird während den Bauarbeiten weiter für Gottesdienste und Konzerte genutzt.

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Seite 1556 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 12.02.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 10.07.2019 weitere Fristen: Hauptschiff, Aust. T1: 12.02. bis 16.05.2017, Restaurier. T1: 16.06. bis 10.08.2017, T2: 16.10. bis 26.11.2018, Südquerhaus, Aust. T1: 14.05. bis 27.07.2018, Restaurier. T1: 09.07. bis 28.09.2018, T2: 07.06. bis 10.07.2019.

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Hochbauamt Abt. 65.21.21 Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 46 559 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@

stadt-frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 50,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2017-00582 Dom, Natursteinarbeiten und

-restaurierung, 2. + 3. TA.

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde,

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 06.12.2017, 10.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 06.12.2017, 10.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle EG

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

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21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1557

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

Die denkmalpflegerische Eignung ist durch Quali-fikationsnachweise der ausführenden Mitarbe-iter und durch ausgeführte Referenzobjekte zu belegen. Die Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.

Mindestanforderung Mitarbeiter, jeweils im eigenen Betrieb:

Mind. 1 qualifizierter Meister im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk mit Zusatzqualifikation als geprüfter Restaurator im Handwerk mit 5-jäh-riger Berufserfahrung im Bereich der Naturstein-arbeiten in der Denkmalpflege und in der Stein-restaurierung;

Mind. 1 geprüfter Restaurator im Steinmetz- bzw. Steinbildhauerhandwerk oder Diplom- Restaurator für Stein, jew. mit entsprechender Berufserfahrung von 5 Jahren;

Mind. 2 Gesellen im Steinmetz- bzw. Steinbild-hauerhandwerk, mit mind. 3- jähriger Berufser-fahrung in der Bearbeitung denkmalgeschützter Bausubstanz;

Auflistung des Personals mit Qualifikation und Vorlage der Ausbildungsnachweise. Alle Mitar-beiter müssen über die gesamte Bauzeit zur Verfügung stehen.

Mindestanforderung vergleichbarer Objekte: Mind. 3 Referenzen in Art und Umfang vergleich-

barer Objekte, die in den letzten 6 abgeschlossen Geschäftsjahren vom Bieter als Hauptauftrag- nehmer ausgeführt wurden. In der Referenzbe-nennung sind das Projekt, Auftraggeber, Bau-leitung, Baukosten, eingesetztes Personal, der Zeitrahmen und die ausgeführte Leistung zu beschreiben.

v) Ablauf der Bindefrist: 05.01.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Ta-riftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflich-tung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

Amt für Bau und ImmobilienLudwig-Weber-Schule, Paul-Kirchhof-Platz 13 – Kanal- und Tiefbauarbeiten –Offenes Verfahren Nr. 65-2017-00591 nach VOB/A Abschnitt 2

1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 230 E-Mail: [email protected]

1.2) Weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1

1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de schriftlich: siehe 1.1

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 65-2017-00591

2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: Neubau Grundschule Ludwig-Weber-Schule

Art der Arbeiten/Leistungen: LWS – Tiefbau Kanalbau, Kanal- und Tiefbauarbeiten

2.3) Objekt/Liegenschaft: Ludwig-Weber-Schule Paul-Kirchhof-Platz 13 65931 Frankfurt am Main

2.4) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 26.02.2018 bis 30.06.2018

3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 13.12.2017, 10.30 Uhr

3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: –

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Seite 1558 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 26.02.2018 bis 30.06.2018

4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

Amt für Straßenbau und ErschließungFeldwegbrücke – Lachgraben – Brückenbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2017-00230 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 48 996 Telefax: 069 / 212 - 35 106 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2017-00230

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

xVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Feldwegbrücke über den Lachgraben, Ersatzneubau 65931 Frankfurt am Main - Zeilsheim - BW 048b

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Brückenbauarbeiten

Umfang der Leistung:

Brückenbauarbeiten

Abbrucharbeiten (Bestandsbauwerk)

Ersatzneubauarbeiten (Fundamente, Widerlager, Überbau, Kappen)

Vermessungsleistungen

Standsicherheitsnachweis aufstellen

Ausführungszeichnungen herstellen

Bestandunterlagen liefern

Behelfsbrücke herstellen

ca. 32 m2 Asphalt aufbrechen

ca. 3 m2 Wasserbausteine aufnehmen

ca. 4 m2 Pflasterdecke aufnehmen

ca. 50 m3 Baugrube herstellen

ca. 17 m Brunnengründungen herstellen

ca. 3 m2 Wasserbausteine wieder- einbauen

ca. 11 m Stahlgeländer herstellen und einbauen

ca. 17 m2 Brückenbelag herstellen

ca. 32 m2 Asphaltfläche herstellen

ca. 4 m2 Pflasterdecke herstellen

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21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1559

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

Zweck der baulichen Anlage: Ersatzneubau Feldwegbrücke über den Lachgraben

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 05.02.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.07.2018 weitere Fristen: Beginn der Leistungen für die technische Bearbeitung sowie der Beantragung der ver- kehrsrechtlichen Anordnung spätestens am 05.02.2018. Beginn der Bauleistung spätestens am 09.04.2018.

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen auf: Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 12.12.2017, 10.30 Uhr

Eröffnungstermin: am 12.12.2017, 10.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionszimmer

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem An-gebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nach-unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der

Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher

Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

MVAS- Nachweis(e), Nachweis der Zulassung der vorgesehenen Entsorgungs- /Verwertungsstelle

sowie Nachweise gem. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

v) Ablauf der Bindefrist: 02.02.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Page 18: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

Seite 1560 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

z) Sonstige Angaben: Fragen zur Ausschreibung sind bis zum

04.12.2017 per E-Mail an vergabe.amt66@stadt- frankfurt.de zu richten. Die Vergabeunterlagen stehen unter http://www.vergabe.stadt- frankfurt.de nach kurzer

Registrierung kostenfrei und unmittelbar digital zur Verfügung.

HochbauamtDom St. Bartholomäus, Domplatz 1– Dachdecker-, Klempner- und Zimmererarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2017-00577 nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 44 619 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2017-00577

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt

x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur

okein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags:

xAusführung von Bauleistungen

o Planung und Ausführung von Bauleistungen

oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung: Dom St. Bartholomäus Domplatz 1 60311 Frankfurt am Main - Innenstadt

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:

Art der Leistung: Dachdecker-, Klempner- und Zimmererarbeiten Dächer Hauptschiff und Südquerhaus

Umfang der Leistung:

Austausch der Altdeutschen Schieferdach- eindeckung am Hauptschiff und Südquerhaus in zwei Bauab-schnitten (2018 + 2019), einschließlich Vordeckung, Dachneigung vorwiegend 60 - 65°, Walme bis 75° 1. Bauabschnitt ca. 1.050 m2

2. Bauabschnitt ca. 950 m²

Aufdoppelung der bestehenden senkrechten durch waagerechten Schalung 1. Bauabschnitt ca. 1.050 m2

2. Bauabschnitt ca. 950 m²

Austausch der bestehenden Kehlverblechungen einschl. Vordeckung, Neigung der Kehle über 25 bis 60 Grad, 1. Bauabschnitt 4 Stk. Kehlverblechungen, ca. 35 m2

1 Stk. Kehlverblechung, ca. 40 m2 1 Stk. Kehlverblechung, ca. 25 m2

1 Stk. Kehlverblechung, ca. 30 m2, 2. Bauabschnitt 1 Stk. Kehlverblechung, ca. 25 m2

Austausch der bestehenden Kastenrinne mit Altdeutscher Schieferdeckung einschl. Vordeckung 1. Bauabschnitt kein Austausch, 2. Bauabschnitt ca. 60 m

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:

Zweck der baulichen Anlage: Der Dom ist das bedeutend- ste Kulturdenkmal der Stadt Frankfurt am Main und wird während den Bauarbeiten weiter genutzt.

h) Aufteilung in Lose: xNein

Ja, Angebote sind möglich:

onur für ein Los

o für ein oder mehrere Lose

onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 05.02.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 21.02.2019 weitere Fristen: 2. TA. Hauptschiff: 05.02.2018 bis 07.08.2018, 3. TA. Südquerhaus: 11.06.2018 bis 21.02.2019

j) Nebenangebote: ozugelassen

onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

x nicht zugelassen

Page 19: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1561

k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Hochbauamt Abt. 65.21.21 Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 46 559 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@

stadt-frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 50,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2017-00577 Dom, Dachdecker-,

Klempner- und Zimmerer- arbeiten

Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck

angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe

Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

q) Ablauf der Angebotsfrist: am 05.12.2017, 11.00 Uhr

Eröffnungstermin: am 05.12.2017, 11.00 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle EG

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter

r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-

weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-

ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-

sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die

Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur

Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.

1. Benennung von mind. vier vergleichbaren Referenzobjekten mit Dachflächen von ca. 1.000 m2 in Deutschland;

2. Farbgleichheit und Farbbeständigkeit; 3. Vorlage von Materialproben; 4. Vollständige aktuelle Prüfzeugnisse nach

DIN EN 12326 für die zur Lieferung vorgese- hene Gewinnungsstätte;

5. Vorlage eines aussagekräftigen Bildes eines petrografischen Dünnschliffes;

6. Vorlage von petrografischen Untersuchungen, die übermäßige kohlige Verunreinigungen, Erzmineralbestand mit übermäßigen Oxyda- tionsrisiken und Verwitterungsrisiken infolge des Kalkgehalts ausschließen;

7. Säurefestigkeit in der Codestufe S1 nach EN 12326;

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Seite 1562 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

8. Codestufe A1, T1 nach EN 12326; 9. Eine Biegefestigkeit von = 40 MPa sowohl in

Quer- als auch in der Längsrichtung oder alternativ eine Basisdickenerhöhung gemäß EN 12326- 1,nationaler Anhang;

10. Bewertung der Qualitätskontrolle durch eine neutrale Prüf- und Überwachungsstelle mit Dokumentation der ständigen Sicherung der

Gesteinsqualität, gewährleistet z. B. durch ein firmeneigenes Qualitätssicherungssystem mit eigenem Labor, das eine ständige Qualitäts-

und Fertigungskontrolle im Herstell- und Verarbeitungswerk sowie eine Herkunftskon trolle erfasst;

11. Schiefermaterialien, die nur aus einem Berg werk untertätig mit einer Abbautiefe von mehr als 200 m, d.h. deutlich unter der Verwitterungszone liegen;

12. Naturgegebene Farbnuancen sind innerhalb eines Vorkommens möglich, konzentrierte Farbnuancen sind zu vermeiden, während der Eindeckung müssen Schiefer gleichzeitig aus mehreren Paletten (Holzkisten) verwendet werden.

v) Ablauf der Bindefrist: 02.02.2018

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen

einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

HochbauamtLudwig-Weber-Schule, Paul-Kirchhof-Platz 13 – Trockenbauarbeiten –Offenes Verfahren Nr. 65-2017-00588 nach VOB/A Abschnitt 2

1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 212 - 46 216 Telefax: 069 / 212 - 55 412 E-Mail: [email protected]

1.2) Weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1

1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de schriftlich: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 65-2017-00588

2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: Ludwig-Weber-Schule 65931 Frankfurt-Sindlingen Neubau einer Grundschule

Art der Arbeiten/Leistungen: LWS – Trockenbau, Trockenbauarbeiten

2.3) Objekt/Liegenschaft: Ludwig-Weber-Schule Paul-Kirchhof-Platz 13 65931 Frankfurt am Main

2.4) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 28.05.2018 bis 25.01.2019

3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 20.12.2017, 09.30 Uhr

3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: –

3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 28.05.2018 bis 25.01.2019

4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-

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21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1563

reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

HochbauamtLudwig-Weber-Schule, Paul-Kirchhof-Platz 13 – Heizung –Offenes Verfahren Nr. 65-2017-00592 nach VOB/A Abschnitt 2

1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 230 Telefax: 069 / 212 - 44 512 E-Mail: [email protected]

1.2) Weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1

1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de schriftlich: siehe 1.1

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 65-2017-00592

2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: Neubau Grundschule Ludwig-Weber-Schule

Art der Arbeiten/Leistungen: LWS – Heizung

2.3) Objekt/Liegenschaft: Ludwig-Weber-Schule Paul-Kirchhof-Platz 13 65931 Frankfurt am Main

2.4) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 26.02.2018 bis 21.06.2019

3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 13.12.2017, 11.30 Uhr

3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: –

3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 26.02.2018 bis 21.06.2019

4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

Page 22: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

Seite 1564 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

HochbauamtLudwig-Weber-Schule, Paul-Kirchhof-Platz 13 – Sanitär –Offenes Verfahren Nr. 65-2017-00593 nach VOB/A Abschnitt 2

1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 230 E-Mail: [email protected]

1.2) Weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1

1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de schriftlich: siehe 1.1

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 65-2017-00593

2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: Neubau Grundschule Ludwig-Weber-Schule

Art der Arbeiten/Leistungen: LWS – Sanitär

2.3) Objekt/Liegenschaft: Ludwig-Weber-Schule Paul-Kirchhof-Platz 13 65931 Frankfurt am Main

2.4) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 26.02.2018 bis 28.06.2019

3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 14.12.2017, 10.30 Uhr

3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: –

3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 26.02.2018 bis 28.06.2019

4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

HochbauamtLudwig-Weber-Schule, Paul-Kirchhof-Platz 13 – Lüftung –Offenes Verfahren Nr. 65-2017-00594 nach VOB/A Abschnitt 2

1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 230 E-Mail: [email protected]

1.2) Weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1

1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de schriftlich: siehe 1.1

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

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21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1565

2.1) Vergabenummer: 65-2017-00594

2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: Neubau Grundschule Ludwig-Weber-Schule

Art der Arbeiten/Leistungen: LWS – Lüftung

2.3) Objekt/Liegenschaft: Ludwig-Weber-Schule Paul-Kirchhof-Platz 13 65931 Frankfurt am Main

2.4) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 26.02.2018 bis 28.06.2019

3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 14.12.2017, 09.30 Uhr

3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: –

3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 26.02.2018 bis 28.06.2019

4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

Stadtentwässerung Frankfurt am MainStadtgebiet Frankfurt– Niederschlag-Abfluss-Messprogramm –Verhandlungsverfahren Nr. 68-2017-00108 nach VgV

1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Kontaktstelle(n): Stadtentwässerung Frankfurt am Main Frau Stefanie Manthee Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 35 775 Telefax: 069 / 212 - 43 387 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

1.2) Weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1

1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.1) Vergabenummer: 68-2017-00108

2.2) Art des Auftrages: Dienstleistungskategorie

2.2) Kurze Beschreibung: Das Niederschlag-Abfluss-Messprogramm

Frankfurt am Main „Nordwest“ umfasst Nieder-schlagmessungen sowie Abflussmessungen im Kanalnetz in Frankfurt am Main. Das Messgebiet umfasst die Stadtteile Nieder-Eschbach, Bonames, Kalbach, Eschersheim Nord, Frankfurter Berg, Niederursel, Heddern-heim, Praunheim, Hausen und Bockenheim Nordwest. Die kanalisierte Fläche beträgt rund 1.400 Hektar.

Es sollen flächendeckend detaillierte Informa-tionen über das Niederschlags-, Abfluss-, Rückstau- und Entlastungsgeschehen im Messgebiet gewonnen werden. Die Messungen dienen der Grundlagenermitt-lung für die Kalibrierung des hydraulischen Modells für die hydrodynamische Kanalnetz-berechnung Frankfurt am Main „Nordwest“.

Der Auftragnehmer ist für die Planung und Organisation des Niederschlag-Abfluss- Messprogramms, die Durchführung der Nie-derschlag- und Abflussmessungen sowie für die Auswertung der Messdaten verantwortlich.

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Seite 1566 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

2.3) Hauptort der Ausführung (Los 1): Stadtgebiet Frankfurt am Main, in den Stadtteilen Niederursel, Heddernheim, Praunheim, Hausen und Bockenheim Nordwest

2.4) Beschreibung der Beschaffung (Los 1): Das Niederschlag-Abfluss-Messprogramm Frankfurt am Main „Nordwest“ - Teil 1 umfasst die Stadtteile Frankfurt am Main Niederursel, Heddernheim, Praunheim, Hausen und Bockenheim Nordwest. Die kanalisierte Fläche beträgt rund 730 Hektar. Es sollen flächendeckend detaillierte Informa- tionen über das Niederschlags-, Abfluss-, Rückstau- und Entlastungsgeschehen im Messgebiet gewonnen werden. Die Messungen dienen der Grundlagenermitt- lung für die Kalibrierung des hydraulischen Modells für die hydrodynamische Kanalnetz berechnung Frankfurt am Main „Nordwest“.

Der Auftragnehmer ist für die Planung und Organisation des Niederschlag-Abfluss- Messprogramms, die Durchführung der Nie- derschlag- und Abflussmessungen sowie für die Auswertung der Messdaten verantwortlich.

Die Durchführung der Niederschlags- und Abflussmessungen ist von Mai 2018 bis August 2018 vorgesehen.

CPV-Referenznummer(n): 71300000-1

2.5) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages (Los 1): 09.04.2018 bis 31.12.2018

2.3) Hauptort der Ausführung (Los 2): Stadtgebiet Frankfurt am Main, in den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Bonames, Kalbach, Eschersheim Nord, Frankfurter Berg und Niederursel (Riedwiese/Mertonviertel)

2.4) Beschreibung der Beschaffung (Los 2): Das Niederschlag-Abfluss-Messprogramm Frankfurt am Main „Nordwest“ - Teil 2 umfasst die Stadtteile Frankfurt am Main Nieder-Eschbach, Bonames, Kalbach, Eschersheim Nord, Frankfurter Berg und Niederursel (Riedwiese/Mertonviertel). Die kanalisierte Fläche beträgt rund 670 Hektar. Es sollen flächendeckend detaillierte Informa- tionen über das Niederschlags-, Abfluss-, Rückstau- und Entlastungsgeschehen im Messgebiet gewonnen werden. Die Messungen dienen der Grundlagenermitt- lung für die Kalibrierung des hydraulischen Modells für die hydrodynamische Kanalnetz berechnung Frankfurt am Main „Nordwest“.

Der Auftragnehmer ist für die Planung und Organisation des Niederschlag-Abfluss- Messprogramms, die Durchführung der Nie- derschlag- und Abflussmessungen sowie für die Auswertung der Messdaten verantwortlich.

Die Durchführung der Niederschlags- und Abflussmessungen ist von Mai 2018 bis August 2018 vorgesehen.

CPV-Referenznummer(n): 71300000-1

2.5) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages (Los 2): 09.04.2018 bis 31.12.2018

3.1) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08.12.2017, 12.00 Uhr

3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 09.04.2018 bis 31.12.2018

4.1) Zusätzliche Angaben: Alle Fragen zu den Teilnahmeanträgen sind

schriftlich oder per E-Mail der unter Ziffer 1.1 genannten Kontaktstelle (Frau Stefanie Manthee) einzureichen:

Die in Kapitel lll.1) geforderten Eigenerklärun-gen und geforderten Angaben werden u. a. im Rahmen der zuverwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.

Die Formblätter sind bei der unter 1.1) genannten Stelle anzufordern bzw. herunter-zuladen. Die Formblätter sind unter Beach-tung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwin-gend ein Originalexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache auszufüllen, zu unterzeichnen und einschließlich der geforderten Anlagen, Nach-weise und Erklärungen entweder digital oder auf dem Postweg an die unter 1.1) genannten Stelle einzureichen. DieTeilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Niederschlag-Abfluss-Messprogramm Frank-furt am Main Nordwest, VgV-Verfahren“ und dem Zusatz „Bitte nicht öffnen!“ bei der unter 1.1) angegebenen Stelle einzureichen.

Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Cha- rakters der mit den Nachunternehmern be-stehenden Verbindungen. Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer ver-weisen, müssen Bewerber/Bewerbergemein-schaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nach-weisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragsertei-lung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklä-rung des Nachunternehmers erfolgen, in wel-che sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich ver-pflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen

Page 25: Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte - frankfurt.de · 3. Mitteilungen des Ortsvorstehers Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 16.01.2018 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim,

21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1567

(siehe Formular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“). Vom Nachunternehmer sind ebenfalls die entsprechenden Formblätter des Teilnahmeantrages (Teil A und B) auszu-füllen.

Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer - gegebenenfalls ergän-zend - nachzufordern. Fehlt der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit, wird der Be-werber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Der Austausch eines im Teil-nahmeantrag für die eigene Eig-nung benann-ten Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Die Unterlagen (Verdingungs-/Ausschreibungs-unterlagen/Beschreibungen) werden über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt (siehe I.3).

Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Teil-nahmewettbewerbs mindestens 3, höchstens 5 Bewerber mit den höchsten Gesamtpunkten bei den Auswahlkriterien zur Angebotsabgabe aufzufordern. Pro Auswahlkriterium werden jeweils 0 bis 5 Bewertungspunkte vergeben. Weitere Einzelheiten zum Verfahren enthalten die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb, die per E-Mail bei der unter Ziffer 1.1 genann-ten Kontaktstelle abgefordert werden können oder heruntergeladen werden können.

5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt, Telefax: 06 151 / 12 - 5 816

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

Stadtentwässerung Frankfurt am MainARA Niederrad, ARA Griesheim und ARA Sindlingen – Grünpflege –Offenes Verfahren Nr. 68-2017-00134 nach VgV

1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 32 607 Telefax: 069 / 212 - 32 871 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

1.2) Weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1

1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de schriftlich: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main

1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de

2.2) Art des Auftrages: Lieferauftrag

2.2) Kurze Beschreibung: Ausführung von gärtnerischen Pflegearbeiten auf den Abwasserreinigungsanlagen der Stadt Frankfurt am Main; ARA Niederrad, ARA Griesheim und ARA Sindlingen in der Zeit von 01.02.2018 - 31.12.2019.

2.3) Hauptort der Ausführung: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 Goldsteinstraße 238 Gutleutstraße 407 Roter Weg 4 Frankfurt am Main

2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Grünflächenpflege auf den Abwasserreini- gungsanlagen der Stadt Frankfurt am Main ARA Niederrad Goldsteinstraße 160 Goldsteinstraße 237; ARA Griesheim Gutleutstraße 407; ARA Sindlingen Roter Weg 4 Frankfurt am Main

CPV-Referenznummer(n): 77314000-4 / 77314000-4

2.5) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 01.02.2018 bis 31.12.2019

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Seite 1568 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 21.12.2017, 12.00 Uhr

3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 21.12.2017

3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 01.02.2018 bis 31.12.2019

4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu

Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt, Telefax: 06 151 / 12 - 5 816

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

Stadtentwässerung Frankfurt am MainARA Niederrad, Goldsteinstraße 160– Natronlauge –Öffentliche Ausschreibung Nr. 68-2017-00135 nach VOL/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 212 - 32 607 Telefax: 069 / 212 - 32 871 E-Mail: [email protected]

Einreichung der Angebote: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected]

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A

c) Form, in der Angebote einzureichen sind:

xüber den Postweg

o mittels Telekopie

xdirekt

xelektronisch

d) Bezeichnung des Auftrags: KN_RH_Lieferung Natronlauge [LDL025]

Art und Umfang der Leistung:

Lieferung von 45 % Natronlauge in IBC Contai- nern á 1.000 l, Gewicht ca. 1.480 kg für die Anlage ARA Niederrad in Rechenhaus Frankfurt am Main. Der Bedarf ist für 2 Jahre 2018 - 2019.

Produktschlüssel (CPV): 24311521

Ort der Leistung: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Abt. 68.41 Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main

NUTS-Code: DE712

e) Unterteilung in Lose: nein

f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.01.2018 Ende: 31.12.2019

h) Anfordern der Unterlagen bei: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 32 607 Telefax: 069 / 212 - 32 871 E-Mail: [email protected] digitale Adresse (URL): www.vergabe.stadt-frankfurt.de

Anforderungsfrist: 27.11.2017, 00.00 Uhr

Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen: siehe a)

i) Ablauf der Angebotsfrist: 28.11.2017, 12.00 Uhr Bindefrist: 31.12.2017

j) Sicherheitsleistungen: –

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21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1569

k) Zahlungsbedingungen: gemäß HVTG

l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: –

m) Kosten der Vergabeunterlagen: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.

n) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis

o) Nichtberücksichtigte Angebote: –

p) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja

Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen

Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –

Susanne Hast, Teilnehmerin unseres Fan-Foto-Wettbewerbs: https://bit.ly/FFM_Fan-Foto

#FFM Unsere Stadt In unserem Social Media Newsroom erfahrt Ihr die wich-tigsten Neuigkeiten unserer Ämter, Betriebe und Museen.Reinschauen unter: www.frankfurt.de/newsroom

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Das Institut für Stadtgeschichte verwahrt als „Ge-dächtnis“ der Stadt Frankfurt historisch und recht-lich wichtige Unterlagen und Dokumente – bis hin zu audiovisuellen oder digitalen Beständen. Auch Fotos, Plakate, private Nachlässe oder Firmen- und Vereinsunterlagen u.v.m. werden von uns archiviert, für Forschungen zugänglich gemacht, fachgerecht aufbewahrt und damit dauerhaft ge-sichert.

Sie möchten Unterlagen oder Bestände abgeben oder interessieren sich für unsere Arbeit? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Institut für Stadtgeschichte: Münzgasse 9, 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 33 374 Email: [email protected] Homepage: http://www.stadtgeschichte-ffm.de

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Seite 1570 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

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Reinschauen unter: www.frankfurt.de/newsroom

Sebastian Tröger, Teilnehmer unseres Fan-Foto-Wettbewerbs: https://bit.ly/FFM_Fan-Foto

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21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1571

Vorhabenträger: Bien-Ries AG, Bruchköbeler Landstraße 87, 63542 Hanau

Der o.g. Vorhabenträger beabsichtigt, im Zuge der Errichtung einer Wohnanlage eine temporäre Grund-wasserhaltung mit einer Gesamtentnahmemenge von 340.000 m3 Grundwasser während eines Zeitraums von insgesamt 5 Monaten durchzuführen.

Lage des Vorhabens:Ludwig-Landmann-Straße 349 - 351/ Königsberger Straße 29 a - 29 b, Frankfurt am Main(Gemarkung Bockenheim, Flur 19, Flurstücke 23/298 und 23/299)

Für dieses Vorhaben war nach §§ 5 und 7 (1) i. V. m. der Anlage 1, Nr. 13.3.2 des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist in Verbindung mit § 11 des Wasserhaushaltsge-setzes (WHG) vom 1.07.2009 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 Nr. 52 (BGBl. I S. 2771), zu prüfen, ob mögliche Umweltauswir-kungen des Vorhabens die Verpflichtung zur Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwen- dig machen.

Entscheidung:Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat erge-ben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkun-gen nicht zu erwarten sind, bzw. durch die mit der Erlaubnis vom 13.10.2017 festgesetzten Nebenbe-stimmungen verhindert werden können und daher die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nicht besteht.

Begründung:Die Auswirkungen der Grundwasserhaltungsmaßnah- men werden im Rahmen des UVPG als verträglich eingestuft. Schutzgüter im Sinne des UVPG sind im Bereich des Standortes entweder nicht betroffen oder eine mögliche Beeinflussung von Schutzgütern wurde vom Antragsteller als reversibel eingestuft. Die Grundwasserentnahmen werden auf das technisch notwendige Maß reduziert.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Frankfurt am Main, den 07.11.2017

Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Umweltamt Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 (2) UVPG

EINLADUNGgemäß § 6 (3) der Satzung zur

47. Mitgliederversammlung des Fördervereins der Heinrich-Kraft-Stiftung e. V.

am Donnerstag, dem 7. Dezember 2017, 18 Uhr, Rathaus-Südbau, Bethmannstraße 3, 3. Stock, Raum 310 Besuchereingang: Bethmannstraße 3

TAGESORDNUNG

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Jahresabschluss 2015 des Fördervereins

4. Revisionsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Fördervereins

5. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2015

6. Information über den Jahresabschluss 2015 der Heinrich Kraft-Stiftung

7. Information über den Revisionsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Heinrich Kraft-Stiftung

8. Gemeinsamer Jahresbericht 2016 von Stiftung und Förderverein

9. Etat des Fördervereins Heinrich Kraft- Stiftung e.V. 2018/2019

10. Information über den Etat der Heinrich Kraft- Stiftung 2018/2019

11. Information über die Berufung eines neuen Mitgliedes in den Stiftungsrat der Heinrich Kraft-Stiftung

12. Verschiedenes

Stephan Siegler Vorsitzender

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Seite 1572 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

Aufgrund der §§ 5, 19, 20 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. I S. 167), der §§ 1, 2, 10, 11, 12 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S. 618), der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) vom 23. Juli 2010 (GVBl. I S. 257), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. November 2015 (GVBl. I S. 392), der Verordnung über das Einleiten von Grund-wasser und Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung – IndV) vom 18. Juni 2012 (GVBl. I S. 172) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am 31.08.2017, § 1694, die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main vom 29.Oktober 1982, in der Fassung vom 21. Oktober 2014, beschlossen.

Artikel 1

1. In § 6 Abs. 1 wird nach Satz 1 ein neuer Satz 2 eingefügt: „Die Stadt erteilt nach den Bestimmungen dieser Satzung eine Genehmigung zum Anschluss an die je-

weilige öffentliche Entwässerungsanlage und deren Benutzung (Anschlussgenehmigung).“

2. Der Text von § 6 Abs. 2 wird vollständig gestrichen und durch eine Neuformulierung ersetzt: „(2) Die Stadt kann bei Vorliegen besonderer Umstände auf schriftlichen Antrag gestatten, dass mehrere

Grundstücke über einen gemeinsamen Anschlusskanal an die öffentliche Entwässerungsanlage an-geschlossen werden. In diesem Fall müssen die beteiligten Anschlussnehmer/Anschlussnehmerin-nen den gemeinsamen Anschlusskanal auf dem jeweils fremden Grundstück durch Grunddienstbar-keiten oder Baulasteintragungen sichern lassen. Jeder/Jede der beteiligten Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerinnen gilt dann als Anschlussnehmer/Anschlussnehmerin. Die Eintragung der Grunddienstbarkeiten ist der Stadt mit dem Antrag auf Ausnahme nachzuweisen.“

3. In § 6 Abs. 6 wird der Satz 1 ab „…, und im öffentlichen Gelände …“ ersetzt durch den Ausdruck „…, und zwischen dem Revisionsschacht und dem Anschluss an den öffentlichen Kanal geradlinig und in einem gleichmäßigen Gefälle (in der Regel zwischen 1 % und 5 %, sofern die Stadt kein anderes Gefälle festge-legt hat) verlegt sein.“

4. Zusätzlich wird beim § 6 Abs. 6 ein neuer Satz 2 hinzugefügt: „Es sollen in der Regel Steinzeug-Rohre, andere Materialien nur in begründeten Ausnahmefällen, nach

Absprache und mit Einverständnis der Stadt, eingesetzt werden.“

5. In § 7 Abs. 1 wird im Satz 1 nach dem Wort „Anschlusskanäle“ der Ausdruck „auf eigene Kosten“ einge-fügt.

6. Im Weiteren wird in § 7 Abs. 1 Satz 2 vor dem Wort „Antrag“ das Wort „schriftlichen“ eingefügt. Zudem wird in Satz 2 der restliche Satzteil ab dem Ausdruck „…, denen die Sachkunde ..:“ durch eine Neuformulie-rung ersetzt:

“…, die eine gültige Sachkundebescheinigung der Stadtentwässerung Frankfurt am Main besitzen, herge-stellt, erneuert, geändert, instandgesetzt oder beseitigt werden.“

7. In § 7 Abs. 1 wird zusätzlich ein neuer Satz 3 hinzugefügt: „Die Bescheinigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.“

8. In § 7 Abs. 2 wird nach dem Ausdruck „öffentlichen Kanal“ der Ausdruck „sowie das Instandsetzen eines Anschlusselements“ neu eingefügt.

9. In § 12 Abs. 1 Satz 3 wird der Bezug „§ 7 (6)“ durch den Bezug „§ 7 (8)“ ersetzt.

10. In § 12 Abs. 1 wird am Ende von Satz 4 der Ausdruck „und erfolgt ausschließlich vom Hauptkanal aus“ neu eingefügt.

11. In § 12 Abs. 1 Satz 5 wird am Satzanfang der Ausdruck „Zu diesem Zweck ist“ gelöscht. In der Folge wird am neuen Satzanfang das Wort „Den“ groß geschrieben und nach dem Ausdruck „… Beauftragten der Stadt“ das Wort „ist“ neu eingefügt.

12. In § 12 Abs. 2 Satz 2 wird vor dem Wort „Zuleitungskanals“ der Ausdruck „Teil des“ neu eingefügt. Zudem wird nach dem Ausdruck „in eigener Verantwortung“ der Ausdruck „nach Vorgaben der Stadt und auf ei-gene Kosten“ neu eingefügt.

13. In § 12 Abs. 2 wird nach Satz 2 ein neuer Satz 3 eingefügt: „Die Untersuchungsergebnisse sind der Stadt unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.“

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main

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21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg. Amtsblatt / Seite 1573

14. In § 12 Abs. 3 wird Satz 2 gestrichen und durch einen neuen Satz 2 vollständig ersetzt: „Die Stadt kann im Einzelfall von den Benutzungspflichtigen verlangen, dass im Rahmen der Überwa-

chung Unterlagen und technische Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.“

15. In § 12 Abs. 7 wird das Wort „Mängel“ durch das Wort „Schäden“ ersetzt.

16. In § 13 Satz 2 wird ebenfalls das Wort „Mängel“ durch das Wort „Schäden“ ersetzt.

17. In § 34a Abs. 2 wird der Klammerausdruck „(§ 12 Absatz 4)“ ersetzt durch den Klammerausdruck „(§ 12 Absatz 5)“.

Artikel 2

Die Satzungsänderungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main in Kraft.

Artikel 3

Der Magistrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main in der Fassung bekannt zu geben, die sich aus dieser Satzung ergibt.

Frankfurt am Main, den 24.10.2017

DER MAGISTRAT Peter Feldmann Oberbürgermeister

Die Stadtverwaltung Frankfurt am Maingedenkt ehrend ihrer Verstorbenen

07.10.2017 Schneider, Karl-Günter Ehrenbeamter 81 Jahre

02.10.2017 Rickauf, Ursula Historisches Museum 80 Jahre

02.10.2017 Schulz, Christel Stadtschulamt 79 Jahre

04.10.2017 Witt, Kuno Sportamt 79 Jahre

07.10.2017 Adrian, Manfred Bauaufsicht 62 Jahre

08.10.2017 Schiweck, Elisabeth Kassen- und Steueramt 88 Jahre

09.10.2017 Schmitt, Josef Hafenbetriebe 96 Jahre

09.10.2017 Hofmann, Helga Deutsches Architekturmuseum 77 Jahre

10.10.2017 Bischoff, Gerlinde Kita Frankfurt 62 Jahre

13.10.2017 Röstermundt, Peter-Otto Bürgeramt, Statistik und Wahlen 89 Jahre

17.10.2017 Michalik, Bernhard Stadtentwässerung Frankfurt am Main 81 Jahre

19.10.2017 Dr. Scheurer, Maria ehemals Stadt- und Universitätsbibliothek 77 Jahre

21.10.2017 Freier, Helga Stadtschulamt 78 Jahre

Im Dienst verstorben

Im Ruhestand verstorben

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Seite 1574 / Amtsblatt 21.11.2017 / Nr. 47, 148. Jhg.

Inhalt

oÖffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte (auf den Seiten 1543 bis 1548)

oKommunale Ausländer- und Ausländerinnen- vertretung - 19. öffentliche, ordentliche Plenarsitzung (Seite 1549)

oÖffentliche Ausschreibungen (auf den Seiten 1549 bis 1569)

oÖffentliche Bekanntmachung nach § 5 (2) UVPG: – Vorhaben der Bien-Ries AG (Seite 1571)

oEinladung gemäß § 6 (3) der Satzung zur 47. Mitgliederversammlung des Fördervereins der Heinrich-Kraft-Stiftung e. V. (Seite 1571)

oSatzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main (auf den Seiten 1572 bis 1573)

oDie Stadtverwaltung Frankfurt am Main gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen (Seite 1573)

oVersteigerung von Fundgegenständen (Seite 1574)

Stadt Frankfurt am Main – Amt für Kommunikation und Stadtmarketing60021 Frankfurt, Postfach 102121 – 4811 –

(Anschriftenfeld)

ImpressumHerausgeber: Magistrat der Stadt Frankfurt am Main.Redaktion: Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Römerberg 32, 60311 Frankfurt am Main, Susana Pletz, Telefon: 069 / 212 - 35 674, Telefax: 069 / 212 - 34 124, E-Mail: [email protected], Inter-net: www.frankfurt.de. Herstellung, Druck und Abonnementverwaltung: LINUS WITTICH Medien KG, Industriestraße 9 - 11, 36358 Herbstein. Abonnement: 52 Ausgaben pro Jahr, 104 Euro (inkl. 7 % MwSt.). Ein-zelbezug: 2 Euro zzgl. 1,45 Euro Versandkosten, über Amt für Kom-munikation und Stadtmarketing (Adresse siehe Redaktion). Kündigung des Abonnements: schriftlich, sechs Wochen voraus zum 1. Juli oder 1. Januar jeden Jahres, über Amt für Kommunikation und Stadtmar-keting. Anschriftenänderung, Reklamation und sonstige Änderung an den Bezieherdaten: über Amt für Kommunikation und Stadtmarketing: Neubestellung jederzeit möglich, über Amt für Kommunikation und Stadtmarketing. Der Redaktionsschluss für die Veröffentlichungen im Amtsblatt ist jeweils mittwochs 10.00 Uhr. Änderungen werden recht-zeitig bekannt gegeben.

Versteigerung von Fundgegenständen

Am Samstag, 16.12.2017, findet ab 09.30 Uhr im Fundbüro des Ordnungsamtes, Kleyerstraße 86, eine Versteigerung statt.

Zur Versteigerung gelangen allgemeine Fundgegen-stände, Uhren und Schmuck, die in der Zeit vom 01.02.2017 bis zum 31.05.2017 beim Fundbüro ab-gegeben wurden und keinem Empfangsberechtigten ausgehändigt werden konnten.

Aus Datenschutzgründen werden keine Geräte auf denen sich ein interner Speicher befindet versteigert. Hierzu zählen z.B. Handys, Digitalkameras mit inter-nen Speicher, IPads oder ähnliches.

Bei dieser Versteigerung können ggf. auch beschlag- nahmte oder sichergestellte Gegenstände des Poli-zeipräsidiums Frankfurt zur Versteigerung angeboten werden.

An diesem Termin werden keine Fahrräder versteigert.

Wir weisen auch darauf hin, dass erstmalig wieder Bekleidungsstücke und Schuhe versteigert werden.

Die Empfangsberechtigten werden aufgefordert, die Gegenstände bis zum 15.12.2017, 12.00 Uhr, im Fundbüro, Kleyerstraße 86, abzuholen.