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G 6899 CGPT Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands Das Personal bei Unternehmen für Postservice, Logistik und Telekommunikation www.cgpt.de Heft 3 / Juni 2014

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G 6899

CGPTChristliche GewerkschaftPostservice und Telekommunikation

im Christlichen Gewerkschaftsbund

Deutschlands

DasPersonal

bei Unternehmen für Postservice, Logistik und Telekommunikation

www.cgpt.de

Heft 3 / Juni 2014

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2 DP 03/2014

Vorwort . Inhaltsverzeichnis CGPT

Liebe Leserinnen und Leser des DP,liebe Freunde der CGPT,

Aus dem Inhalt

Vorwort

Ulrich Bösl informiert 3

Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik

Gegen monopolistische Forderungendes DGB 3

Dialog zum Mindestlohn braucht einen breiten Konsens 3

Soziale Netzwerke:Unbedachte Äußerungen bringen oftunangenehme Folgen 3

CGPT-Delegation beim Vorstandder Telekom 4

Weiterbildung bei der Telekom:Konzernweite Online-Schulung 4

Außertariflich Beschäftigte:Dokumentation der Arbeitszeit erforderlich 5

CEBIT 2014: Einblicke in neue Trends 5

Telekom Placement Service:Neues Geschäftsmodell bei Vivento 6

Testfahrten für das elektronischeFahrtenbuch 6

Aktionärsversammlung der Telekom:Walter Beforts viel beachtete Rede 8

Neues von der Telekom:Mehr Geld für 55.000 Mitarbeiter undKündigungsschutz für 72.000 9

Rente: Woher können die Beitragsjahre kommen? 11

Fachausschuss Soziales:Schlagworte und ihre Hintergründe 12

Bundesnetzagentur: Dr. Joachim Pfeifferneuer Leiter des Beirats 14

CGB NRW: Erfolgreiche Mai-Kundgebung 14

Deutsche Post DHL: GlobalerFührungsanspruch untermauert 15

Aus TNT wird Postcon 16

Betiebscenter für Banken: Warten aufKultur mit gemeinsamen Werten 17

Der Briefmarkt wird weiter schrumpfen 18

Kein Streikrecht für beamtete Lehrer 19

Bei anderen gelesen: 20

Seniorenportal 10

Terminplan 21

Rätselecke 22

Arbeits- und Sozialrecht 23

Buchbesprechungen 25

Veranstaltungskalender 27

Aus den Regionen 28

CGPTChristliche GewerkschaftPostservice und Telekommunikation

im Christlichen Gewerkschaftsbund

Deutschlands

auf der Titelseite sehen Sie denReichstag, den Sitz des Deut-schen Bundestages. Hier wer-den die Gesetze beschlossen,die für uns alle gelten. Derzeit wird zum Beispiel überden Mindestlohn beraten. Wirbegrüßen den Mindestlohn aus-drücklich, lehnen aber Ausnah-men davon ab. Entweder Min-destlohn für alle oder gar kei-nen. Wir als CGPT meinen, Min-destlohn für alle. Im Rahmen des Mindestlohnge-setzes ist dem Parlament auchein Vorschlag zugegangen, den§ 97 des Arbeitsgerichtsgeset-zes zu verändern. Hier soll eineTatsacheninstanz bei Verfahrenzur Tariffähigkeit von Gewerk-schaften abgeschafft werden.Verfahrensverkürzung soll dassein, in Wirklichkeit geht esaber darum, dass kleinere Ge-werkschaften noch leichter mitjuristischen Mitteln ausge-grenzt werden. Wir lehnen dasgenauso ab, wie eine gesetzli-che Regelung der Tarifeinheit.Der Pluralismus in der Arbeits-welt hat sich bewährt. Wir brau-

chen keine gesetzlichen Ein-schränkungen. Die CGPT lebtDemokratie und wird daher Sei-te an Seite mit vielen anderenunabhängigen Gewerkschaftendiese Rechte verteidigen. „Demokratie leben – CGPT wäh-len“, unter diesem Slogan ha-ben wir erfolgreich die Betriebs-ratswahlen bestanden. Wir ha-ben die Zahl der Mandate erhö-hen können. Danke allen Wähl-rinnen und Wählern und dankeden Kandidatinnen und Kandi-daten, die sich um ein Amt be-worben haben, gerade auch denen, die dabei keinen Erfolghatten. Die Demokratie lebt vondem Mut, sich um ein Amt zu bewerben.In diesem Sinne verbleibe ichmit freundlichen Grüßen undwünsche Ihnen einen schönenSommerIhr Ulrich Bösl

CGPT Bundesvorsitzender

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DP 03/2014 3

CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik

CGPT:

Dialog zum Mindestlohn braucht einen breiten KonsensIm Dialog der Bundesarbeitsministerin zurEinführung des flächendeckenden Min-destlohns sollen besondere Problemlagenmit den Sozialpartnern diskutiert und Lö-sungswege gefunden werden.

Da jedoch der aktuell begonnene Dialogdes Bundesministeriums für Arbeit und So-ziales lediglich eine Beteiligung des DGBund des BDA vorsieht, steht eine wirklich offene, breite Diskussion zum Erreichen eines wirksamen Konsenses zu diesemkomplizierten Thema nicht zu erwarten. Wie schon der Bundesvorsitzende derChristlichen Gewerkschaft Metall fordertauch Ulrich Bösl, Bundesvorsitzender derChristlichen Gewerkschaft Postservice undTelekommunikation, eine Beteiligung allerGewerkschaften, auch außerhalb des DGB, für einen offenen und wirklich breiten Dialog.„Wir sind in der Post- und Logistikbranchebei der Diskussion um den Mindestlohn aufein gemeinsames Handeln ohne ideologi-sche Grenzen angewiesen. Die Herausforderung mit Stücklöhnen undMinijobs umzugehen und die Flucht inScheinselbständigkeit und Werkverträge zu

verhindern braucht Einigkeit im Ziel undVielfalt der Argumente. Dafür stehen die christlichen Gewerkschaf-ten und insbesondere die CGPT als Partnerder Menschen in dieser Branche bereit“, soUlrich Bösl im Rahmen der Bundesvor-standssitzung der CGPT.Es sei ärgerlich, wenn die Ministerin denDialog auf die beiden größten Dachver -bände beschränke und damit eine Aus-grenzung vornehme, die an der Realität inden Belegschaften und der Arbeitswelt inDeutschland vorbei gehe. Gerade wenn die gewerkschaftlichen Orga-nisationsgrade zurückgehen, müsse für soein wichtiges Thema wie den Mindestlohneine Plattform der Gemeinsamkeit ge-schaffen werden. Hier sei die Politik gefor-dert, durch umfassende Beteiligung einenbreiten Konsens zu ermöglichen und Distanzen zu überbrücken.Ulrich Bösl abschließend: „Die Menschenin der Branche haben es verdient, dass alle Argumente und Erfahrungen in die Diskussion eingebracht werden.

Die CGPT ist zu einem offenen Dialog bereit.“

GEWERKSCHAFTLICHES SELBSTVERSTÄNDNIS:

Gegen monopolistische Forderungen des DGBDas Bundesverfassungsgericht hat Position gegen Tarifeinheit unterstützt

Rückblickend kann festgestellt werden, dassdas Bundesverfassungsgericht 2010 die bisdahin gerichtlich vertretene Auffassung, dasses in einem Betrieb nur einen gültigen Tarif-vertrag geben dürfe, für unzulässig erklärt hat.

Die Begründung fußt auf der in §9 Abs. 3 desGrundgesetzes verbrieften Koalitionsfreiheit.Die sich wie Monopolisten aufführendenDeutscher Gewerkschaftsbund (DBG) undBund der Arbeitgeberverbände (BdA)schmiedeten umgehend ein Bündnis, um dasRad der Geschichte zurückzudrehen. Und indiesem Sinne erwägt die neue schwarz-roteBundesregierung mittels einer Gesetzesini-tiative die prinzipielle Lösung: „ein Betrieb –ein Tarifvertrag“ zu verwirklichen.Praktisch wären dann so gut wie alle Gewerk-

schaften außerhalb des DGB in der Ausübungihrer Koalitionsrechte beschnitten. Betroffensind, um einige als Beispiel zu nennen: Christ-licher Gewerkschaftsbund (CGB), DeutscherBeamtenbund (dbb), Marburger Bund (MB),Gewerkschaft der Lokomotivführer.Von der Entwicklung her ist festzuhalten, dasssowohl der Marburger Bund als auch die Ge-werkschaft der Lokomotivführer vormals Tarif-gemeinschaften unter der Führung des DGBangehörten, nämlich der Gewerkschaft Öf-fentlicher Dienst, Transport und Verkehr (ÖTV),die jetzt in ver.di aufgegangen ist, und in derGewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands(GdED).Es zeigte sich, dass die DGB-Gewerkschaftennicht in der Lage sind, mit dem notwendigenNachdruck die spezifischen Forderungen der

nunmehr in den kleineren GewerkschaftenOrganisierten zu vertreten und das tariflichMögliche für die Beschäftigten herauszuho-len. In Folge wurden die Tarifgemeinschaftenaufgekündigt und die kleineren Organisatio-nen wurden als Spartengewerkschaften mitz.T. bemerkenswertem Erfolg tätig.Nunmehr die kleineren Gewerkschaften abzu-strafen, statt sich mit den monopolistischenForderungen der DGB-Gewerkschaften kri-tisch auseinander zu setzen und die Koa -litionsfreiheit zu garantieren, spottet jeder Beschreibung!Selbstverständlich sollten die Standards desTarifvertragrechtes wiederholt überprüft wer-den und zwar dahingehend, dass sie den An-forderungen der modernen Arbeitswelt ge-recht werden. H.L.

SOZIALE NETZWERKE:

Unbedachte Äußerungen bringen oftunangehme FolgenDie Meinungsfreiheiin den sozialen Netzwer-ken bedeutet keinen Freibrief für Ehrverlet-zungen, Verunglimpfungen und nicht zuletztInternetmobbingBei Teilnehmern in sozialen Netzwerken, wieFacebook und Twitter, werden oft Äußerungengetan, die über die Grenzen des guten – in diesem Fall des schlechten – Geschmacks hinausgehen. Da diese Meldungen dann häufig die Wirkungeines Anschlages am schwarzen Brett haben,sind die arbeitsrechtlichen (disziplinari-schen) Konsequenzen vergleichbar.Je nach Schwere der Verfehlung reichen dieSanktionen von einer Abmahnung bis zur sofortigen, außerordentlichen fristlosen Kün-digung.In Bezug auf Unternehmen können auch Re-aktionen von Fremdfirmen zu sogenannten„Druckkündigungen“ führen, d.h., dass dieKündigung des Beschäftigten eingefordertwird, weil es andernfalls zu Vertragkündigun-gen seitens der Fremdfirma kommen würde.Strafmildernd wird häufig, aber nicht immeranerkannt, dass eine Stellungnahme im so-zialen Netzwerk quasi „im Affekt“ erfolgt seinkann.Auch hier gilt der alte Spruch:Vorsicht ist keine Feigheit – Leichtsinn ist keinMut! -wb-

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4 DP 03/2014

Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT

Im Rahmen der Vorbereitung der Rede auf derHauptversammlung der Telekom, am 15. Mai2014 in Köln, führte eine Abordnung derCGPT mit Daniel Schikorra und Walter Beforthein Informationsgespräch mit dem VorstandFinanzen der Telekom Thomas Dannenfeldt.Auf der Telekomseite standen zusätzlich derkommissarische Leiter Personal Dr. ThomasKremer, der Vorstand für Datenschutz, Rechtund Compliance ist, und der Leiter des Zen-tralbereichs Investors Relation Stephan Egerfür die Beantwortung der Fragen der CGPT zurVerfügung.Die beiden Vorstandsmitglieder erklärten, wiesich aus ihrer Sicht die ersten 100 Tage unterder Egide von Tim Höttges als Vorstandsvorsit-zendem gestaltet haben. Bezüglich derHauptversammlung der Telekom wurde ange-merkt, dass es sich hier um eine Betrachtungdes Geschäftsjahres 2013 handelt, für dasder ausgeschiedene VorstandsvorsitzendeRené Obermann noch maßgeblich verant-wortlich war.Als wichtigstes zukünftiges Strategieziel wurdedargestellt, eine Plattformphilosophie (All-IP ),vergleichbar mit der in der Autoindustrie, zuentwickeln, die mit entsprechenden Anpas-sungen universell im Konzern anwendbar sind.

Zur Transformation bei T-Systems wurde her-vorgehoben, dass zur Steigerung der Wettbe-werbsfähigkeit kostensenkende Maßnahmenunumgänglich seien, hierzu gehören leiderauch Personalabbau und Produktionsverla-gerungen.

Weitere Erklärungen zur Positionierung derTelekom werden auf der Hauptversammlungfolgen.

Hierüber wird dann zeitnah berichtet werden.wb

WEITERBILDNG BEI DER TELEKOM:

Konzernweite Online-SchulungDie Deutsche Telekom hat für ihre Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter weltweit die Registrie-rungsphase zu einem dreimonatigen Online-Kurs gestartet.Das Projekt unter dem Namen „MagentaMOOC“, Massive Open Online Course [freiübersetzt: umfangreiche, offene Online-Schulung], wird in Zusammenarbeit mit derLeuphana Universität Lüneburg durchgeführt.Die Kurssprache ist Englisch.Die erste Projektphase von April bis Juni 2014läuft unter dem Motto: „Share your entrepre-neurial spirit“ [frei übersetzt: Teile Deine un-ternehmerischen Ideen“].

Das Projekt verbindet:

● Dozenten renommierter internationalerHochschulen und Top-Manager der Tele-kom referieren im digitalen Hörsaal überTrends und Herausforderungen in der Tele-kommunikationsbranche sowie über Füh-rung, Kundenorientierung und Einfachheit.

● Angeleitet und inspiriert von den Expertendiskutieren und arbeiten die Teilnehmer inkleinen internationalen und segmentüber-

greifenden teams und werden durch Men-toren aus der Hochschule begleitet.

Mit dem Projekt soll der Kulturwandel der Telekom entsprechend der Unternehmens-strategie Telco 2020 vorangebracht werden.

VOR DER HAUPTVERSAMMLUNG DER TELEKOM:

CGPT-Delegation beim Vorstand der Telkom

Im Bild von rechts nach links: Stephan Eger, Telekom (Leiter der Zentralabteilung Investors Re-lations), Dr. Thomas Kremer, Telekom (Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance, kommis-sarischer Leiter Vorstandsbereich Personal), Thomas Dannenfeldt, Telekom (Vorstand Finan-zen) und die CGPT-Vertreter Daniel Schikorra und Walter Beforth

Ergebnisse derMitarbeiterbefragung 2013Mit dem „MAB Follow up-Prozess 2013[frei übersetzt: Aufarbeitungs-Prozess derMitarbeiterbefragung 2013] arbeitet dieTelekom die Ergebnisse der Mitarbeiterbe-fragung 2013 auf, damit festgestellt wird,wo wirklich „der Schuh drückt.“Die vereinbarten Maßnahmen sollen in ei-ne Datenbank übertragen werden, die dasMonitoring [Kontrolle] der Verwirklichungder beschlossenen Maßnahmen ermögli-chen.Die meisten Teams haben bereits Maßnah-men abgeleitet, vereinbart und umgesetzt.Beispielhaft wird die Aufgabenerledigungeines Teams dargestellt.Anmerkung der CGPT: Irgendetwas erin-nert an die Planungsprozesse in sozialisti-schen Staaten wb

Neues aus demGesamtbetriebsratDeutsche Telekom Technik GmbHSeit Einrichtung der Servicegesellschaften2007 waren tarifrechtlich Reklamationenund Eingruppierungsüberprüfungen nichtmehr möglich.Im September 2013 hat eine zentrale Bewer-tungskommission die Arbeit aufgenommen.Nach vier Sitzungen wurde Anfang März einpositives Ergebnis erzielt. In zwei Drittel allerFälle führte die Überprüfung zu Höhergrup-pierungen mit entsprechenden Nachzahlun-gen.In Technikniederlassungen gibt es eine neueFunktion „Senior Netztechniker“ mit Bewer-tung E5.Jeweils eine Entgeltstufe höher bewertet wur-den „verantwortliche Elektrofachkraft“ und„Referent Umwelt“.Im Betrieb Network and Service Operations(NSO) wurden aufgrund der Umorganisa -tionsmaßnahmen „One Operation“ im Jahr2011 nahezu alle vorhandenen Funktionenneu beschrieben. 102 Funktionen wurdenneu geschaffen und einer endgültigen Bewer-tung zugeführt. wb

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CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik

Die Telekom weist nochmals auf die Anwen-dung des Arbeitszeitgesetzes auch für außertariflich Beschäftigte, sofern sie nichtLeitende Angestellte sind, hin.

Laut § 16 des Gesetzes müssen Beschäftig-te ihre Arbeitszeiten, die über die werktägli-che Arbeitszeit von acht Stunden hinausge-hen, dokumentieren. Das gleiche gilt für Ar-beitsleistungen an Sonn- und Feiertagen –unabhängig davon, wie lange gearbeitet wurde.

Zulässigkeit von Überstunden

● Sie dürfen die werktägliche Arbeitszeitvon acht Stunden nur dann überschrei-ten, wenn der Durchschnitt in einem Zeit-

raum von sechs Kalendermonaten oder24 Wochen bei maximal acht Stundenwerktäglich (Montag bis Samstag) liegt.

● Dabei ist die werktägliche Höchstarbeits-zeit von zehn Stunden einzuhalten.

● Ausnahmen hiervon regelt § 14 des Arbeitszeitgesetzes.

Dokumentieren der Arbeitszeit (Normalfall)

● An Tagen, an denen mehr als acht Stun-den gearbeitet wurde, wird mit Datum dieüber das 8-stündige Normalmaß hinaus-gehende werktägliche Arbeitszeit festge-halten.

● Es gilt hierbei die reine Arbeitszeit ohnePausen.

● An Sonn- und Feiertagen werden Datumund die komplette Arbeitszeit notiert.

● Diese Dokumentation stellt keine zeit-wirtschaftliche Arbeitszeiterfassung dar,sondern dient dazu, die gesetzlichePflicht gemäß § 16 des Arbeitszeitgeset-zes zu erfüllen.

Aufbewahrungs- und Informationspflicht

● Die Aufzeichnungen sind zwei Jahre langaufzubewahren, um dem zuständigenGewerbeaufsichtsamt die Prüfung zu er-möglichen.

● Unmittelbare und mittelbare Vorgesetztesind zu informieren. wb

AUSSERTARIFLICH BESCHÄFTIGTE:

Dokumentation der Arbeitszeit ist erforderlich

Die weltweit größte Messe für Büro und Infor-mationstechnik CeBIT präsentierte vom 10.bis 14. März Einblicke in die neuesten Tech-nologie-Trends.

Die seit 1986 jährlich stattfindende Messelockte über 3.500 Aussteller nach Hannover.„Datability“ – Big Data, das bezeichnet die Fähigkeit, große Datenmengen in hoher Ge-schwindigkeit verantwortungsvoll und nach-haltig zu nutzen, sowie Cloud und Datensi-cherheit waren in diesem Jahr Themen derMesse.Neben aktuellen Trends wie Social BusinessMobile und Cloud war auch der Streaming-Trend in der Musikbranche auf der CeBIT ver-treten. Und so funktioniert's: Beim Streaming hörtman Musik als Datenstrom. Dies geschiehtohne dauerhafte Speicherung auf der Fest-platte des Endgerätes. Dadurch steht dem User, unabhängig vomSpeicherplatz, stets eine große Auswahl an Al-ben und Songs zur Verfügung. Je nach Anbieter erhält der Nutzer Zugriff aufbis zu 20 Millionen Titel. Anbieter von Musik-Streaming-Diensten, bie-ten meist eine kostenlose sowie kostenpflich-tige Variante an. Die Deutsche Telekom ging mit ihrer „Clean-Pipe-Initiative“ an den Start, durch die sie

dem unternehmerischen Mittelstand saubereund sichere Verbindungen verspricht. Der Anfang wurde ja bereits durch die E-Mail-Verschlüsselung gemacht.Für Anbieter und E-Commerce-Experten istBig Data ein großes Thema auf der Ce-BIT ge-wesen. Customer-Driven-E-Commerce wird indiesem Zusammenhang gerne genannt – alsodie Möglichkeit, mehr Daten über den Kundenzu sammeln und für ein personalisiertes Ein-kaufserlebnis zu nutzen. Angesichts der steigenden Datenmengen, diean allen verfügbaren Stellen gesammelt wer-den, ist das auch eine unabwendbare Ent-wicklung.Die CeBIT habe 2014 rund 25 Milliarden Eurokonkrete IT-Investitionen angeschoben – soviel wie noch nie. Die Besucherzahl lag mit gut 210.000 aller-dings unter den aufgrund der Neuausrichtungohnehin schon gesenkten Erwartungen von230.000. R.S.

Laufend neueInformationen: CGPT-Newsletterabonnieren!www.cgpt.de

CEBIT 2014

Einblicke in neue Technologie-Trends

TELEKOM:

Altersgeldgesetz ist in Kraft gesetzt

Die Telekom weist darauf hin, dass dasAltersgeldgesetz zum 04.09.2013 inKraft getreten ist.Danach können Beamtinnen und Beam-te, die freiwillig auf eigenen Antrag ausdem Beamtenverhältnis entlassen werdenmöchten, wählen, ob sie eine Nachversi-cherung in der gesetzlichen Rentenversi-cherung oder das Altersgeld nach der neuen Regelung in Anspruch nehmen wol-len. Dies gilt auch in Verbindung mit derGewährung eines Veränderungsgeldes.Durch das Altersgeldgesetz werdenNachteile in der Altersversorgung erheb-lich abgemildert, die vor Inkrafttreten desGesetzes durch den Wechsel vom öffent-lichen Dienst in die Privatwirtschaft ent-standen sind. Ein Anspruch entsteht nicht, wenn dieBeamtin oder der Beamte auf Grund ei-nes Disziplinarverfahrens aus demDienst entlassen wird.Die zuständige Führungskraft muss fest-stellen, ob ein Ausscheiden der interes-sierten Beamtin beziehungsweise des in-teressierten Beamten möglich ist oderein zwingender dienstlicher Grund zumZeitpunkt der Entlassung entgegensteht.Für die Vorarbeiten zur Entlassung sinddrei Monate Bearbeitungszeit einzukal-kulieren. W.B.

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6 DP 03/2014

Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT

„TELEKOM PLACEMENT SERVICE”:

Neues Geschäftsmodell der Vivento

DER GESAMTBERIEBRAT DEUTSCHE TELEKOM INFORMIERT:

Testfahrten für das elektronische Fahrtenbuch

Nachdem die Vivento in der Vergangenheitdas Hauptaugenmerk ihrer Arbeit auf die Ver-mittlung von Angestellten und Beamten anexterne Unternehmen gelegt hatte, soll siesich jetzt verstärkt darum bemühen, die be-troffenen Beschäftigten innerhalb des Kon-zerns weiterzuvermitteln.

Die Vivento soll als zentraler Dienstleisterkonzernintern unter dem Namen „Telekom

Placement Service“ aktiv werden. Am kon-zernexternen Markt firmiert sie weiterhin alsVivento.Damit übernimmt die Telekom mehr Verant-wortung hinsichtlich der Unterbringung [freieÜbersetzung für „Placement“], deren Arbeits-platz durch Umstrukturierungen und Umorga-nisation weggefallen ist. Die CGPT sieht sich in ihrer wiederholten For-derung nach konzerninterner Vermittlung und

entsprechender Weiterbildung des Personalsbestätigt. Es war uns als Gewerkschaft nie vermittelbar,warum langgediente Telekomkräfte nicht inder Lage sein sollten, sich in neue Arbeitsgebiete einzuarbeiten.Mit der Maßnahme kann auch die Zahl der externen Leih- und Zeitarbeiter und externerNeueinstellungen reduziert werden.

Quelle: Telekom; Vivento -wb-

Bevor das elektronische Fahrtenbuch fürDienst- (Dfz) einschließlich Poolfahrzeugeund Betriebsfahrzeuge (Bfz) in der DT Technikbereitgestellt und genutzt wird, stehen bun-desweite Testfahrten mit Arbeitgeber- undBetriebsratsvertretern an. Darin wird die Ein-haltung der Vereinbarungen genauestensüberprüft und die Einhaltung sichergestellt.

Elektronisches Fahrtenbuch (eFB):

Beim elektronischen Fahrtenbuch werden zuFahrtbeginn ein GPS-Datensatz (Geokoordi-naten, Datum und Uhrzeit) erhoben. Dazukommt der aktuelle Kilometerstand, welchervom Fahrzeug über den sogenannten CAN-Bus geliefert wird (CAN = Controller Area Net-work).Während der Fahrt werden keine GPS-Datenaufgezeichnet. Das Trecking ist bewusst aus-geschlossen worden. Dies wurde in dem System explizit so eingerichtet.Am Fahrtende werden wieder ein GPS-Daten-satz, die Uhrzeit und der dann aktuelle Kilo-

meterstand erhoben. Um sicher zu stellen,dass es sich hierbei auch wirklich um einFahrtende und nicht um eine Fahrtunterbre-chung z.B. an Bahnübergängen handelt, wer-den die Fahrtende-Daten erst nach 40 Minu-ten als solche gewertet.Diese Datensätze werden an einen Serverübermittelt und mit einer von einem Naviga -tionsgerät (im Server) unterstellten Sollweg-strecke abgeglichen. Das Navi berechnet dieSollwegstrecke mit der Option „schnellsteStrecke“. Von dieser Sollwegstrecke darf, oh-ne Begründung, um bis zu 20% abgewichenwerden.Ob das ebenfalls mit dem neuen Außen-dienstgerät bereitgestellte Navigationsgerätwährend der Fahrt benutzt wird oder nicht,spielt bei der Erfassung keine Rolle.Werden Fahrten mit dem Dfz oder dem Bfznicht als Dienstfahrt angemeldet, werden sieals Privatfahrten dokumentiert. Dies kann biszum Fahrtende durch die Eingabe eines Auf-trags korrigiert werden. Im Gegensatz zu

Betriebs- oder Poolfahrzeugen sind Privat-fahrten mit Dienstfahrzeugen generell nichtgestattet!Bei Privatfahrten wird ausschließlich der Kilo-meterstand übermittelt, nicht jedoch dieGPS-Daten von Fahrtbeginn und Fahrtende.Damit wird das Recht auf Privatsphäre ge-wahrt.Einzelheiten sind der GBV zur Einführung undAnwendung eines elektronischen Fahrten-buchs in der DT Technik GmbH zu entnehmen.Informationen zu Fahrtarten, Fahrtgründenund Prüfmerkmalen des elektronischen Fahr-tenbuchs können sie in dem diesbezüglichenEntwurf der Arbeitsunterweisung (AU) nachle-sen.

Automatisierter Tagesbericht (aTB):

Der automatisierte Tagesbericht dient demNachweis der geleisteten Tätigkeiten (Verrich-tungs-, Neben-, Fahrtzeiten und Pausen), derVerbuchung von Aufwänden auf Aufträge sowie zur korrekten Zahlung von Aufwands-entschädigungen für die Beschäftigten im Außendienst.Die DT Technik führt den aTB ein, um den Dokumentations-, Nachbearbeitungs- undKorrekturaufwand für die Beschäftigten im In-nen- und Außendienst auf das Mindestmaßzu beschränken.An der bisherigen Tagesberichtsführung än-dert sich das automatische Eintragen (Vorbe-füllung) der Auftrags- und Fahrtdaten. Hier-durch sollen Entlastungen von Verwaltungs-aufwänden bewirkt werden.Mit dem eFB und dem aTB wird auch den Vor-gaben des Betriebsstätten-Finanzamtes, derWirtschaftsprüfung und weiteren Notwendig-keiten zur Dokumentation der betrieblichenAufwände Rechnung getragen.Details zur Zweckbestimmung des aTB undweitere Information finden sie in der Gesamt-betriebsvereinbarung zum aTB.

DEMOKRATIE LEBEN – CGPT WÄHLEN

Betriebsratswahlen 2014 waren sehr erfolgreichGut abgeschnitten haben die Kandidatinnen und Kandidaten der CGPT fürdie Betriebsratswahlen 2014. Mit vielen eigenen Listen, in Listenverbindungen oder auf freien Listen haben CGPT Mitglieder für die Betriebsratswahlen kandidiert. Dabei konnten sich die CGPT-Bewerber gut behaupten, wenn auch nicht jede Bewerbung von Erfolg gekrönt war. Die CGPT hat im Bereich Telekom leicht dazu gewonnen, die Mandatszahlim Bereich E Plus und im Call Center-Bereich und bei den Briefdienstleisternwurdden gehalten. Im Bereich Post AG gab es einige starke Zugewinne. Dies zeigt uns, dass die Kolleginnen und Kollegen der CGPT vertrauen.

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Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT

Am 15. Mai 2014 fand in Köln die Aktionärs-versammlung der Deutschen Telekom AGstatt. Walter Beforth vertrat in seinem Beitragdie Aktionärinnen und Aktionäre DHV-Aktio-närsvereinigung und der Christlichen Ge-werkschaft Postservice und Telekommuni -kation. Hier die Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Professor Lehner,Sehr geehrter Herr Höttges,Meine Damen und Herren,Mein Name ist Walter Beforth, ich vertrete hierdie Aktionärinnen und Aktionäre der ● DHV-Aktionärsvereinigung e.V.● und der Christlichen Gewerkschaft Post-

service und Telekommunikation CGPT.Die Kernforderung meiner Betrachtungenzielt auf Ausgewogenheit, das heißt auf eineBalance zwischen Forderungen der Beschäf-tigten und den möglichen Lösungsansätzendes Konzerns Telekom.So ist Ausgewogenheit auch für uns selbst derMaßstab, wenn es zwischen Aktienbesitz –viele unserer gewerkschaftlichen Mitgliedersind Aktionäre – und Vertretung von Arbeit-nehmerinteressen geht.

Zum Thema Dividende

Als Aktionär ist man an einer hohen Dividen-denzahlung interessiert.Für eine Gewerkschaft und für die Belegschaftist es wichtig, dass genügend Kapital im Un-ternehmen bleibt, damit notwendige Investi-tionen getätigt werden können.Die Dividendenzahlung stellt für die Aktionäreden direkten jährlichen Kapitalertrag dar. Imletzten Jahr waren es noch 70 EuroCent, indiesem Jahr wird die Ausschüttung bei 50 EuroCent/Aktie liegen.Im Bericht vom Vorstandsvorsitzenden TimHöttges wird ein Total Shareholder Return von56% genannt. Diese Zahl kommt eben zu-stande, weil die Basis der niedrige Stand derAktie zu Beginn 2013 und die verhältnismä-ßig hohe Dividende von 70 EuroCent ist. Eswäre schon eine recht sportliche Leistung,wenn in 2014 eine ähnlich gute Kennzahl rea-lisiert werden könnte.Wird es auch für das nächste Jahr diese Divi-dende geben und vor allem ist sie aus demlaufenden Geschäft finanzierbar?Für Vorstände und Leitende Angestellte gibtes Programme, mit denen Aktien als Boni aus-gegeben werden. Denkt die Telekom darüber nach, aus dem ei-genen Aktienfundus an alle Beschäftigtengleichberechtigt Belegschaftsaktien auszu-geben?

Bei zwei Aktien je aktivem Beschäftigten wür-de das gerade mal ca. 6 Mio Euro ausma-chen, aber zu einem zusätzlichen Motivati-onsschub bei den Beschäftigten führen.

Zum Thema Personalpolitik

Wegen der guten wirtschaftlichen Lage hat esu.E. eine angemessene, ausgewogene Eini-gung in den Tarifverhandlungen gegeben.Wir müssen aber auf die Schieflage im außer-tariflichen Bereich, d.h. dem Bereich zwi-schen den Tarifkräften und den Leitenden Angestellten hinweisen.Im Bereich von tariflicher Endstufe T9/T10,Außertarif-Bereich AT1-AT4 bis zur untersteStufe der Leitenden Angestellten ist eine Ver-dichtung entstanden, die verträglich aufge-löst werden muss. Gerade für die AT-ler ent-steht – und das ist statistisch belegbar – vonbeiden Seiten ein erheblicher Druck auf dasGehaltsgefüge; vor allem auch weil im außer-tariflichen Bereich Überstunden als mit demGehalt abgegolten zählen.Leider haben uns die Rückmeldungen vonden Beschäftigten gezeigt, dass sie nicht hin-reichend in Umstrukturierungsprozesse ein-gebunden werden. Außerdem beklagen sie,dass Vorgaben „in Stein gemeißelt“ sind, sodass wegen mangelnder Beteiligung die Motivation sinkt und mögliche innovative Vorschläge seitens der Beschäftigten aus -bleiben.In welcher Weise plant die Telekom über dieverbrieften Rechte der Beteiligung und Mitbe-

stimmung hinaus, die Beschäftigten in Um-strukturierungsprozesse mit einzubinden?Die Gesundheitsquote im Segment T-Deutschland hat sich um 1,5%, d.h. drastischverschlechtert.Welche adäquaten Maßnahmen plant die Te-lekom, um diesem Trend gegenzusteuern?Welche Maßnahmen unternimmt bzw. plantdie Telekom gegen Mobbing durch Kollegenund/oder Vorgesetzte? Hier sollte nochmals von der der Telekom darauf hingewiesen werden, dass es Hot Lines für Betroffene und Whistleblower gibt,über die sich bei Bedarf auch anonym be-schwert werden kann. Schnell wird aus einem„Helden“, der vernünftige Änderungen herbei-führen möchte, ein „Verräter“.Folgende strukturelle Verbesserungen müs-sen wir immer wieder einfordern:a) Verbesserung der Arbeitsbedingungen,

z.B. durch den Einsatz von Vertreterperso-nal in Abteilungen mit hohem Kranken-stand

b) Verkaufsverzicht von Servicegesellschaf-ten und Verlängerung des Auslagerungs-schutzes

c) Adäquate Altersteilzeit- und Vorruhe-standsregelungen für alle Beschäftigten,ohne Unterscheidung in „operativ“ und„zentral/steuernd.“

d) Übernahme aller ausgebildeten Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter – insbesondereder dual studierenden Beschäftigten – zumarktrelevanten Konditionen.

AKTIONÄRSVERSAMMLUNG DER DEUTSCHEN TELEKOM AG:

Walter Beforths viel beachtete Rede

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e) Rekrutierung junger qualifizierter Mitar-beiter

f) Keine Abfindungsprogramme für MA unter30 Jahren

Wir begrüßen ausdrücklich den Trend: Internvor Extern bei der Offensive T-Systems 2015+und auch bei dem neuen Geschäftsmodell derVivento mit dem „Telekom Placement Service.“Wir stellen fest, dass sich die Telekom hinsicht-lich der Anstellung von Frauen im Vorstand undAufsichtsrat und in den Führungsebenen da-runter auf einem guten Weg be findet.Immer unter dem Aspekt der Ausgewogenheitbleiben hinsichtlich flexibler, familienfreund-licher Arbeitszeitmodelle folgende Fragen:● Gibt es ein Modell, bei dem der Beschäf-

tigte einen Antrag stellt, über den dannnicht der direkte Vorgesetzte entscheidet?

● Wo steht die Entwicklung hinsichtlich desThemas Home Office? Gibt es Ergebnissebeim „Flexi-desk“-Arbeitsplatzmodell?

● Wie unterstützt die Telekom neue Initiati-ven für erweiterte Teilzeitmodelle, die dieArbeitsteilung zwischen den Eltern erleich-tern würden?

● Gibt es Planungen für die Einschränkungvon E-mail-Versand außerhalb der Regel-arbeitszeit und wichtige Besprechungengegen deren Ende?

Wir begrüßen die Einführung von Online-Kursen zur Weiterbildung.Welche Lösungsansätze verfolgt die Telekom,um den demographischen Wandel zu vollzie-hen? Im Klartext: Wie wird die Telekom in Zu-kunft erfahrene ältere Mitarbeiter an sich binden?Zum Thema Lebensarbeitszeitkonten, das immer wieder mal hochkommt, möchten wiranmerken:

Solange die offenen Fragen bezüglich derÜbertragbarkeit bei Firmenwechsel, vorzeiti-gem Ruhestand usw. nicht eindeutig geklärtsind, lehnen wie diese Konten ab.Ein Lebensarbeitszeitkontenprozess könntebei manchem Beschäftigtem auch dazu füh-ren, dass er in Erwartung eines dann früherenRuhestandes seine Arbeitskraft überschätztund sich in einer Art „Selbstausbeutung“ aktuell überfordert mit erheblichen gesund-heitlichen Folgen.

Zum Thema T-Systems 2015+

T-Systems schreibt auf Dauer rote Zahlen, sodass es nachvollziehbar ist, dass kostensen-kende Maßnahmen und Produktionsverlage-rungen angedacht werden. Mit diesem Pro-gramm soll u.a. die Margenlücke gegenüberdem Wettbewerb geschlossen werden.Hier fordern wir wieder Ausgewogenheit.Die Beschäftigten, deren Arbeitsplätze imRahmen von Rationalisierungen usw. wegfal-len, haben sich ja nicht selbst angestellt, son-dern sind auf der Basis verfehlter Geschäfts-ansätze eingestellt worden. In der tarifvertraglichen Vereinbarung mit moderaten Gehaltsanpassungen steht, dassder 24-monatige Kündigungsschutz beginnt,wenn die Personalplanzahlen erreicht sind.Dies wird wohl bedeuten, dass der Druck aufKollegen, die ihren Arbeitsplatz voraussicht-lich verlassen müssen, sich noch zusätzlicherhöht – sogar aus dem Kollegenkreis mitdem Argument: „Wenn Du gehst, wird mein Arbeitsplatz endlich sicher!“Es sollen 4.900 Mitarbeiter freigesetzt wer-den. Leider sieht es so aus, dass man, um dieKosten zu reduzieren, massiv Personal ab-baut.

Hierzu die Fragen:● Welche Bereiche sind konkret in welchem

Maße betroffen?● Welche neuen Perspektiven werden be-

troffenen Mitarbeitern angeboten?● Welches Portfolio soll den T-Systems-Kun-

den in Zukunft angeboten werden, soferndie Entwicklung kundenindividueller Lö-sungen reduziert werden soll?

● Wie haben sich die Kundenanforderungenhinsichtlich konvergenter ICT-Dienstleis-tungen entwickelt?

● Welche nachhaltigen Strategien sollen mitT-Systems gewinnbringend umgesetztwerden?

Zu Auslandsgeschäft, anorganischesWachstum und De-Investitionsprogramme

● T-Mobile US entwickelt sich jetzt dochnoch zu Umsatztreiber der Telekom. Ma-chen die Pläne, den Verkauf z.B. an Sprintvoranzutreiben, dann noch Sinn?

● Sind weitere Akquisitionen im Ausland –vielleicht auch in Deutschlang geplant?

● Stehen weitere De-Invests, wie bei derScout-Gruppe an?

Schlussbemerkung:

Hierzu möchte ich mich an den Rennsport anlehnen:An den Aufsichtsrat richtet sich die Bitte, si-chern Sie einen ausgewogenen Rennverlauf.An den Vorstand: Behalten Sie Ihren Drive, ge-ben Sie richtig Gas – drehen Sie vielleichtauch manchmal durch, aber sorgen Sie imGroßen und Ganzen für Grip und Bodenhaf-tung für das Unternehmen und die Beschäf-tigten.

CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik

NEUES VON DER TELEKOM:

Mehr Geld für 55.000Mitarbeiter undKündigungsschutz für 72.000Mit dem neuen Tarifvertrag für die Kon-zernzentrale und die Telekom Deutsch-land steigen die Gehälter von 55.000Mitarbeitern in zwei Stufen um minde-stens 4,6 Prozent.

Für 72.000 Beschäftigte wurde ein Kün-digungsschutz bis Ende Januar 2016 ver-traglich gesichert. Die Vergütung für die 9.000 Auszubilden-den und dualen Studenten wird ebenfallsin zwei Schritten um 35 und 25 Euro an-gehoben. Quelle: Telekom wb

Der Berufsrat Post und Telekom unseres europäischen Dachverbandes CESI/EUROFEDOPtagte im Frühjahr in der holländischen Hauptstadt Den Haag. Themenschwerpunkte waren derBreitbandausbau in Europa und die Kommissionsrichtlinie zum Paketmarkt. U.B.

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10 DP 03/2014

CGPT Seniorenportal CGPT

Liebe Senioren,das Reisen ist für Senioren sehr beliebt ge-worden. Viele Reiseunternehmen bieten spe-zielle Reiseangebote auf die Bedürfnisse derSenioren abgestimmt an.Senioren bilden mittlerweile eines der größ-ten Urlauber-Segmente im Reisemarkt. VieleSenioren sind bis ins hohe Alter aktiv und nut-zen gerne ihre freie Zeit zum Verreisen. Dabeiwollen sie vor allem Reiseziele kennen lernen,die sie in früheren Jahren nicht erleben konn-ten, weil sie wegen ihrer Kinder keine Zeit hat-ten oder unter Umständen jahrelang durchge-hend arbeiten mussten.

Nun ist die Zeit gekommen, um die Welt fürsich zu entdecken!

Zu den beliebtestenReisearten für Senio-ren zählen Kreuzfahr-ten, Wellness- und Kur-aufenthalte sowie län-gere Fernreisen im Win-

ter, um der klirrenden Kälte in der Heimat zuentfliehen. Senioren bereisen heute nicht nur ganzDeutschland mit seinen Sehenswürdigkeiten,sondern erkunden und erholen sich auf derganzen Welt. Von historischen Schauplätzenbis hin zum Urlaub auf verschiedenen Inselnim Mittelmeer ist der europäische Kontinentdabei mit Abstand das beliebteste Reisezielfür Senioren. Aber nicht alle älteren Reisen-den wollen sich darauf beschränken, sondernunternehmen Fernreisen, um die ganzeSchönheit und Vielfalt unserer Erde in diesemLebensabschnitt zu erleben.Auch wenn Sie dabei möglicherweise durchgesundheitliche Umstände eingeschränktsind, so muss dies nicht bedeuten, dass eineerholsame und schöne Reise nicht angetre-ten werden kann. Mittlerweile gibt es vieleReiseveranstalter, welche spezielle Senioren-reisen oder „Reisen mit Begleitung” anbieten,so dass Sie auch im hohen Alter nicht auf die

Vorzüge einer Reise oder eines Erholung stif-tenden Urlaubs verzichten müssen. Dabeisind diese Reisen besonders auf die ange-sprochene Altersklasse abgestimmt und bie-ten sowohl ärztliche Betreuung vor Ort alsauch einen hohen Komfort, vom Transport,welcher meistens per Reisebus erfolgt, bis hinzur Unterbringung der Reiseteilnehmer in bar-rierefreien und seniorengerechten Hotels. Zu-sätzliche Besonderheit bei Seniorenreisenist, dass diese als Gruppenreisen veranstaltetwerden, somit sind auch alleinstehende Se-nioren niemals solo unterwegs. Daher erfreu-en sich diese Reisen auch bei Singles der Generation 60+ großer Beliebtheit. Begleitetwerden solche Reisen in der Regel vondeutschsprachigen Reiseleitern, damit einedurchgehende Verständigung in Problemfäl-len gewährleistet ist. Außerdem achten dieVeranstalter auf ein seniorengerechtes Aus-flugsprogramm, damit die Touren nicht zu ei-ner enormen Belastung für die älteren Reise-teilnehmer geraten.

Flugreisen, Busreisen oder Schiffsreisensind beim Seniorenurlaub sehr beliebt

Zum Glück sind dieZeiten lange vorbei,in denen Seniorennur wenige eherlangweilige Urlaubs-möglichkeiten zur

Auswahl standen. Heute gibt es zahlreicheAngebote für den Seniorenurlaub. Sie reichenvon Busreisen innerhalb von Deutschlandüber Kreuzfahrten bis hin zu Seniorenreisen inexotische Ziele, beispielsweise in Fernost. Daist für jeden Geschmack etwas dabei. Gereistwird meist in Gruppen mit professioneller Be-treuung. Begleitet sind sie oft auch von Ärzten– ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor.

Unterwegs mit dem Bus

Busreisen sind eine komfortable Alternativezur Bahn. Die Busse sind mit zahlreichen Be-quemlichkeiten ausgestattet und legen genü-gend Pausen ein. So sitzt man schon auf demWeg in den Seniorenurlaub nett zusammenund lernt sich kennen. Ziele gibt es innerhalbvon Deutschland oder Europa genug. Ob Kul-tur, Landschaft, Städtereisen oder ein Well-nesswochenende, die Angebote für Senioren-reisen sind vielfältig.

Unterwegs mit dem Schiff

Eine Kreuzfahrt, aufeinem Fluss oder auf dem Meer, ist ei-ne besonders ent-

spannte Art zu reisen. Betreuung und Verpfle-gung sind meist ausgesprochen gut. Es ist einbesonderes Gefühl, auf dem Wasser von ei-nem Besichtigungsziel zum nächsten unter-wegs zu sein. Dabei kann der Urlauber einfachdie schöne Landschaft vorbeiziehen lassenoder entspannt auf die Weite des Meeresschauen. Landgänge können ausgewählt undoft auch bei körperlichen Beeinträchtigungenwahrgenommen werden. Das Programm anBord ist abwechslungsreich.

Unterwegs in weite Ferne

Auch die abgele-gensten – und oftspannendsten – Ur-laubsziele werdenals Seniorenurlaubangeboten. Richtig so. Warum sollten Senio-ren kein Interesse an fremden Kulturen ha-ben? Reisen nach Fernost mit Arztbegleitungsind besonders angenehm. Ein Vorteil bei ei-ner begleiteten Gruppenreise ist die Organi-sation, die dem Reisegast den Genuss er-möglicht und dabei Beschwernis abnimmt:kein Kümmern um Öffnungszeiten, keine Sorge um Unterkünfte oder Transportmöglich-keiten.Unterwegs zu sein, Neues zu entdecken, dasbieten Seniorenreisen auch für Menschen imfortgeschrittenen Alter, die eventuell auf be-sondere Erfordernisse Rücksicht nehmenmüssen. Eine gute Möglichkeit, gemeinsam mit ande-ren den verdienten Urlaub zu genießen.Für die Senioren bietet das ErholungsWerkPost Postbank Telekom e.V. ein großes undvielfältiges Angebot an Eigenreisen, Gruppen-reisen, Flugreisen und Schiffsreisen an. CGPT-Mitglieder erhalten bei Buchungen über dasErholungsWerk Post Postbank Telekom e.V. alle zwei Jahre einen Erholungszuschuss vonder CGPT.

Weitere Informationen:www.erholungswerk.de

Weitere Links für Information im Internet zuSeniorenreisen:Feierabend Online Dienste für Senioren AG,60329 Frankfurt: www.feierabend.com unter„Reisen“Seniorenportal, 80331 München:unter www.seniorenportal.de –50plus Suche „Reisen“Wir wünschen allen Senioren, entsprechendihren Wünschen, schöne erlebnisreiche Rei-sen in seniorengerechten Urlaubszielen.Gerhard Dannenberger Fachausschuss: Seniorenbetreuung

Reisen für Senioren – auf in unbekannte Welten

Das Internet bietet für Seniorenreisen eine große Palette von Angeboten an, wie� Betreute Seniorenreisen� Senioren-Gruppenreisen� Singlereisen � All Inklusive Seniorenreisen� Senioren-Wellnes & Kurreisen� Busreisen für Senioren � Seniorenkreuzfahrten•� Fernreisen für Senioren� Überwintern im Seniorenalter� Senioren-Wallfahrtsreise

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DP 03/2014 11

CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik

Ein Ende der Diskussionen um das künf-tige Renteneintrittsalter hat der Sozialex-perte Matthäus Strebl, MdB, gefordert.

Er reagierte damit auf Gedankenspiele,nach denen nun auch über die Einführungder Rente mit 70 nachgedacht werdensoll. Strebl, der Bundesvorsitzender desChristlichen GewerkschaftsbundesDeutschlands (CGB) ist und der als Bun-destagsabgeordneter dem Ausschuss fürArbeit und Soziales angehört, wandtesich gegen immer neue Vorschläge, dienur zur Verunsicherung der Menschenbeitragen könnten.Strebl betonte, dass das gültige Renten-eintrittsalter weiterhin bei 67 Jahren liegt.Das habe die erste Große Koalition unterKanzlerin Merkel nach vielen Diskussio-nen so beschlossen und gehe in der öf-fentlichen Darstellung bisweilen völlig unter. Zusätzlich werde künftig in bestimmtenFällen – dazu gehören 45 sogenannteBeitragsjahre – auch die Rente mit 63 er-möglicht. Wenn als weiterer Vorschlag nun von derRente mit 70 gesprochen und dies mit ei-nem zunehmenden Fachkräftemangelbegründet wird, ist das nach Strebl derfalsche Weg. „Dem Fachkräftemangel muss mit ver-stärkter Bildung und Ausbildung jungerMenschen sowie mit mehr Flexibilitätbeim Renteneintrittsalter begegnet wer-den, nicht mit einer immer weiteren Aus-weitung der Lebensarbeitszeit“, verlangteder Bundesvorsitzende des ChrstlichenGewerkschaftsbundes.

Diskussion um dasRenteneintrittsalterschnell beenden! Die Menschen dürfen nicht weiter verunsichert werden

Matthäus Strebl

Seit vielen Jahren gibt es sie, aber in der Öffentlichkeit weitgehend kaum ein Thema:Die Rentenabfindung. Wenn eine Witwe, einWitwer oder ein hinterbliebener eingetragenerLebenspartner erneut heiratet oder eine neueLebenspartnerschaft eintragen lässt, be-kommt der Betroffene als Ersatz für die wegfal-lende Hinterbliebenenrente in der Regel zweiJahresrenten als „Starthilfe“ für die neue Ehe.Nach § 107 Sozialgesetzbuch VI werden Witwen-/Witwerrenten bei der ersten Wieder-heirat der Berechtigten mit dem 24-fachenMonatsbetrag abgefunden. Der Anspruch aufdie Rente endet mit Ablauf des Monats derWiederheirat. Die Regelung ist analog bei

Lebenspartnerschaften anzuwenden. KeinAnspruch auf Abfindung entsteht für Erzie-hungsrentner bei Wiederheirat.Der Monatsbetrag für die Abfindung ist derdurchschnittlich für die letzten 12 Monate ge-zahlte Betrag der Witwen-/Witwerrente.Die Rentenabfindung ist unter Vorlage derHeirats- oder Lebenspartnerschaftsurkundeformlos beim kontoführenden Rentenversi-cherungsträger zu beantragen. Eine Frist, in-nerhalb der der Antrag gestellt sein muss, istnicht vorgesehen. wird der Antrag aber nichtinnerhalb von vier Kalenderjahren nach Ab-lauf des Kalenderjahres nach der Wiederhei-rat gestellt, verjährt der Anspruch. wb

RENTENABFINDUNG NACH § 107 SGB VI:

Starthilfe für die neue Ehe

Diskussionen im Fernsehen und eine AnzahlZeitungsartikel zum Thema „Anrechnungs -zeiten“ führten zu Fragen aus dem Kreis unse-rer Mitglieder.

Wir informieren deshalb:

Grundsätzlich hat sich bezüglich der Anrech-nungszeiten nichts geändert. Deshalb wirdhäufig nur über die politisch umstrittene An-rechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit be-richtet wenn es darum geht, z.B. 45 Beitrags-jahre angerechnet zu bekommen. Die Aussa-ge, dass nur Zeiten mit dem Bezug von Ar-beitslosengeld I angerechnet werden, lässtoftmals den Eindruck entstehen, dass nurdiese Zeiten und keine anderen Zeiten zählen.Deshalb nachfolgend eine Aufstellung der Tat-

bestände, die bei den Beitragszeiten berück-sichtigt werden:Zeiten der Zahlung von Pflichtbeiträgen ausselbständiger Tätigkeit und aus sozialversi-cherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen,Zeiten der beruflichen Ausbildung/Lehrzei-ten, Einkommen aus 450-Euro-Jobs, Pflegevon Angehörigen mit Pflegegeldbezug, Kinder-erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr derKinder, berufliche Umschulung oder Weiter-bildung, Wehr- oder Zivildienst, Insolvenz-geld-Bezug und Kurzarbeitergeld-Bezug.Angerechnet werden weiterhin keine Zeitenvon Schulausbildung und Studium, Arbeitslo-sengeld II – Bezug und Zeiten der Zahlung vonfreiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung.

kpm

FACHAUSSCHUSS SOZIALES –RENTENVERSICHERUNG:

Woher können die Beitragsjahre kommen?

Berlin — „Fair Play for Fair Life“ – das ist eineAktion von Brot für die Welt und der Evangeli-schen Kirche in Deutschland (EKD) zur Fuß-ball- Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien.Übersetzt heißt das Motto: „Gerechtes Spielfür ein gerechtes Leben“. Nicht nur die eige-nen Interessen durchsetzen, sondern auf an-dere achten, sie stärken und bewusst einbe-ziehen – das ist auch eine Frucht des christli-chen Glaubens.

Die Aktion bietet zahlreiche Mitmach-Mate-rialien für Gemeinden und Informationen zurEntwicklungszusammenarbeit in Brasilienund den sozialen Problemen dort.„Im Sport gehört Fair Play längst dazu“, soBernhard Felmberg, Sportbeauftragter derEKD. „Wir feiern die WM mit zahlreichen Pu-

blic-Viewing- Veranstaltungen in Gemeindenin ganz Deutschland. Doch wir wollen auchdarauf aufmerksam machen, dass nur Fair-ness Gerechtigkeit schafft. Es kann nicht sein,dass die einen profitieren – aber viele andereausgeschlossen werden. Sie verarmen undleiden – bei uns in Deutschland und in vielenanderen Teilen der Welt.“„Wir setzen uns für Schwache und Benachtei-ligte ein. Im weltweiten Handel und bei Res-sourcen wie Wasser, Land oder Nahrungsmit-teln herrscht oft das Recht des Stärkeren“,sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentinvon Brot für die Welt. Viele Brasilianer empfinden die hohen Inves-titionen für die WM, angesichts fehlender Mit-tel für Bildung, Gesundheit und Infrastrukturals unfair und ungerecht.

BROT FÜR DIE WELT:

Fair Play für die Menschen in Brasilien

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12 DP 03/2014

Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT

Der Fachausschuss Soziales befasste sich mitden vorgenannten Schlagworten und ihrenHintergründen. Nun zeichnet sich ab, was vonden Wahlprogrammen der Regierungspartei-en Wirklichkeit wird und wie sich die Koaliti-onsvereinbarungen auf die Betroffenen aus-wirken. Alle Beschlüsse werden positiv darge-stellt, doch ist mit Hintergrundwissen undSachverstand oftmals leicht zu erkennen wiesich das Ganze auf die Betroffenen auswirkt.Wichtige Beschlüsse der Regierung sind nachUneinigkeit zwischen den Regierungsparteienund Ministerien als Kompromisse auf Basisdes kleinsten gemeinsamen Nenners ge-schlossen worden. Die Interessen der Men-schen als Arbeitnehmer, Rentner und Kranken-kassenmitglieder wurden wenig berücksichtigt.Die Hetze Jung gegen Alt oder Beitragszahlerin der Rentenversicherung gegen Rentner ver-nebelte den Blick auf soziale Tatsachen undwar wohl in erster Linie dazu gedacht Wähler-stimmen zu gewinnen. Einigkeit – also klareMehrheitsverhältnisse – gab es scheinbar nurbei zwei Dingen: Erhöhung der Abgeordneten-bezüge (Diäten) um einen hohen Prozentsatzund die Anpassung/Erhöhung der Renten umeinen niedrigeren Prozentsatz.Was aktuell für unsere Mitglieder wichtig ist,wird nachfolgend in einer kurzen Zusammen-fassung dargestellt:Ab 1.7.2014 werden die Renten in der gesetz-lichen Rentenversicherung angepasst. Ren-tenanpassung ist das Stichwort dafür. Nur1,67 % im Bereich West und 2,53 % im Be-reich Ost wird es als Erhöhung geben. Der Un-terschied wurde mit der Lohnentwicklung(West +1,38%, Ost +1,78 %) und dem Abbauvom „ Ausgleichsbedarf „ (West –0,46 %, Ost0 %) wegen nicht erfolgter Rentenkürzung inder Vergangenheit“ begründet. Auch derNachhaltigkeitsfaktor – also das zahlenmäßi-ge Verhältnis zwischen Rentenbeziehern undBeitragszahlern wurde mit je –0,11 % für denBereich West und Ost eingerechnet. Trotz an-geblichem wirtschaftlichen Aufschwung hatteman also für die Rentner nicht mehr als 1,67%bzw. 2,53 % übrig. Natürlich reicht das nichtaus um den aktuellen Kaufkraftverlust auszu-gleichen. Deshalb darf der Protest gegen diese„Erhöhung“ auch nicht verstummen.In den letzten 10 Jahren betrug der Kaufkraft-verlust der Rentner über 18 % und trotzdemgibt es keinen Abgeordneten, der sich im Inte-resse der Rentner wenigstens für einen Aus-gleich des Kaufkraftverlustes einsetzt. (Oderkennen Sie einen?)Im Bereich der gesetzlichen Krankenversiche-rung (GKV) sind Beitragsänderungen be-

schlossen worden. Pressemitteilungen spre-chen von Beitragssenkungen für die 50 Millio-nen Mitglieder in der GKV.Ab 1.1.2015 soll der Zwangs-Sonderbeitragvon 0,9 % entfallen den jetzt nur die Kranken-kassenmitglieder neben ihrem Beitragsanteilvon 7,3 % und eines evtl. Zusatzbeitrages zah-len müssen. Zur Verdeutlichung: Derzeit be-trägt der Krankenkassenbeitrag 15,5 %. Da-von zahlen die Kassenmitglieder alleine0,9% und die restlichen 14,6% teilen sichdie Krankenkassenmitglieder (z.B. Arbeitneh-mer und Rentner) mit den Arbeitgebern bzw.Rentenkassen. Das Mitglied zahlt also wie er-sichtlich 7,3 % + 0,9 % = 8,2 % und dem ge-genüber stehen 7,3%, die der Arbeitgeberoder die Kassen der gesetzlichen Rentenver-sicherung tragen müssen – ergibt zusammenden Beitragssatz von 15,5 %.Ab Januar 2015 soll der Beitragssatz nichtmehr 15,5 % sondern 14,6 % betragen. Die0,9 % Sonderbeitrag entfallen. Für die Kran-kenkassen der GKV bedeutet das einen Ein-nahmeverlust von über 10 Milliarden Eurojährlich. Krankenkassen, die mit dem Bei-tragssatz von 14,6 % nicht auskommen, kön-nen zu Lasten der Krankenkassenmitgliederwieder einen Zusatzbeitrag erheben. Prozen-tual natürlich – und falls dieser Zusatzbeitragdann unter 0,9 % liegt, erst dann hat sich derBeitrag, den das Kassenmitglied zahlenmuss, vorläufig ermäßigt.Schon jetzt haben viele Kassen erkennen las-sen, dass sie einen Zusatzbeitrag erhebenmüssen, dass dieser über 0,9 % liegt undauch dieser Prozentsatz weiter steigen wird.Das Bundesversicherungsamt hält 1,6 –1,7% Zusatzbeitrag für möglich. Der Mehrbe-darf in der GKV für 2017 liegt geschätzt bei 10– 11 Milliarden Euro und das muss finanziertwerden. Allein von den Krankenkassenmit-gliedern! Der Anteil für die Arbeitgeber undRentenkassen ist von der Regierung auf 7,3 %festgeschrieben worden. VAP-Rentner undBetriebsrentner zahlen wie bisher den auf die-se Renten entfallenden gesamten Beitrag al-leine. Einen Grund von Beitragssenkung zusprechen, sehen wir also nicht.Die so genannte „Mütterrente“ – also eineLeistung für Mütter oder Väter, die ein vor 1992geborenes Kind großgezogen haben, soll ab 1.Juli 2014 in Höhe des Wertes von 2 Renten-punkten bezahlt werden. Also ein Punkt mehrals bisher – aber immer noch 1 Punkt wenigerals es für die ab 1992 geborenen und großge-zogenen Kinder gibt, denn für diese Kinder wer-den 3 Punkte angesetzt. Wissen sollte man,dass ein Rentenpunkt ab 1.7.2014 einen

Rentenzahlbetrag von mtl. 28,61 Euro (West)bzw. 26,39 Euro (Ost) bedeutet. Bezahlt wer-den soll aus der Rentenkasse, also könnteman vereinfacht sagen, dass die Beitragszah-ler der Rentenversicherung die Kosten (erstmal) tragen sollen. Wenn das Geld aus dieserKasse auf Dauer nicht reicht, soll der Bundes-zuschuss erhöht werden. Am längsten reichtdas Geld natürlich, wenn die Renten einfachnur gering erhöht (angepasst) werden – so wiees seit Jahren geschieht.Die CGPT fordert, dass sozialpolitische Aufgabenwie die so genannte „Mütterrente“ aus Steuer-mitteln, also aus dem Bundeshaushalt zu finan-zieren sind und nicht aus der Rentenkasse.„Rente mit 63“ ist ein Schlagwort mit demStimmung gegen die Forderung gemacht wird,dass 45 Arbeitsjahre bzw. Beitragszahlungs-jahre in der Rentenversicherung ausreichendsein sollen um eine abschlagsfreie Rente zu er-halten. Es geht also nicht darum, dass jederder das 63. Lebensjahr vollendet hat, eine ab-schlagsfreie Rente bekommen kann sonderner muss auch noch 45 Jahre lang Beitragszah-ler in der Rentenversicherung gewesen sein.Beide Kriterien müssen im Rahmen dieser For-derung erfüllt sein. Das wird häufig vergessenwenn die „Rente mit 63“ kritisiert wird oder alsVorteil nur für die älteren Generationen hinge-stellt wird. Vergessen wird scheinbar auch,dass jemand der 63 Jahre alt ist und 45 JahreBeiträge entrichtet hat, schon seit mind. dem19. Lebensjahr ununterbrochen gearbeitet ha-ben muss. Das kommt heute – so sagt die Sta-tistik – nicht mehr so häufig wie früher vor. Dasals Nachteil für die junge Generation hinzustel-len, ist verdummend. Die eigentliche Diskussi-on zu diesem Thema geht doch darum ob undwelche Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die 45Jahre angerechnet werden sollen. Wenn ja –dann unbegrenzt oder nur maximal 5 Jahre?Diese und einige andere Fragen werden auf derpolitischen Ebene diskutiert, Gewerkschaftenwie die CGPT und der CGB werden ihre Mei-nung bzw. ihre Forderungen einbringen.Verhindert werden soll, dass eine Frühverren-tungswelle eintritt weil Arbeitnehmer mit 61Jahren gekündigt werden oder selbst kündi-gen um dann nach zwei Jahren Arbeitslosen-geldbezug abschlagsfrei Rente beziehen zukönnen. Das würde wie eine Vorruhestands -regelung wirken und den Rahmen der finan-ziellen Möglichkeiten und auch der politi-schen Absichten sprengen.Der Fachausschuss Soziales steht den CGPT –Mitgliedern für Fragen im Zusammenhang mitden vorgenannten Themen jederzeit zur Verfü-gung. kpm

FACHAUSSCHUSS SOZIALES: RENTENANPASSUNG – RENTENPAKET – KRANKENKASSEN-ZUSATZBEITRÄGE

Schlagworte und ihre realen Hintergründe

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Mitgliederinfo

Langes Leben – lebenslange Rente

Die private SofortRente:

Sicher, lebenslang garantiert

und vererbbar.

Die Bundesbürger werdenimmer älter – unsereLebenserwartung hat sich inden letzten Jahren deutlicherhöht. Ein heute 65-jährigerMann kann sich durchschnitt-lich auf 24 Jahre Rente freu-en, eine Frau auf sogar 27Jahre.

Das bedeutet, dass auch dasErsparte für einen längerenRuhestand reichen muss. Kapitalbedarf entsteht auch,weil viele Menschen bis inshohe Alter aktiv sind. Senioren pflegen ihre Hobbys,reisen oder sind sportlichaktiv. Das kostet Geld.

Gesucht ist also eine Geld-anlage, die der steigendenLebenserwartung gerechtwird: die private Sofortrente. Die zahlt garantiert lebenslang, auchwenn Sie 100 Jahre und älter werden.

Nach Einzahlung einerKapitalsumme in die SofortRente erhält man abdem nächsten Monatserstendie vereinbarte Rente. Siekommt Monat für Monatautomatisch aufs Konto undsorgt für ein regelmäßigesZusatzeinkommen.

Private Renten sind steuerbegünstigt und ver-erbbar. Bei Rentenbeginnmit 65 Jahren bleiben 82%der Rentenauszahlung steuerfrei. Im Todesfall kannsie an jede beliebige Personvererbt werden.

CGPT-Mitglieder und derenAngehörige erhalten überdie Wüstenrot&Württem-bergische besonders günstige Konditionen.

● Lebenslang garantierte Altersrente

● Steuerbegünstigte Auszahlung● Vererbbar – im Todesfall

erstatten wir die eingezahltenBeiträge abzüglich der bereits ausgezahlten garantierten Renten

● Kapital entnehmen – beiKapitalbedarf kann ein Vorschuss auf künftige Rentenausgezahlt werden

● Günstiger Kollektivtarif für CGPT-Mitglieder

Pluspunkte der privaten

SofortRente

Ihr Ansprechpartner:Rudolf HausruckingerVersicherungsagentur

Wiesengrund 283620 Feldkirchen-Westerham

Tel.: 08063/8532, Fax.: 08063/8531e-Mail:

[email protected]

Einfach und bequem – Monat für Monat aufs Konto.

Karl Epple, 65 Jahre, steht kurz vor der Pensionierung und erwartet die Auszahlung seinerLebensversicherung. Er möchte seine Rente aufbessern und zahlt einen Betrag von 50.000 Euro in eine private SofortRente ein.

Monatliche Rente inkl. Überschüsse 1)210,19 EURDavon zu 37,85 EURdavon garantiert 160,92 EUR versteuern

Anfallende Steuerbei Steuersatz 25% 9,46 EUR

So viel Rente in 15 Jahren 1) 38.638,56 EURbekommt Karl Epple In 20 Jahren 1) 51.908,88 EUR

in 25 Jahren 1) 65.379,60 EUR

Tarif SR/P der Württembergischen Lebensversicherung AG.1) Die in diesen Beträgen enthaltenen Überschusswerte können nicht garantiert werden. Sie sind nur als unverbindliche Beispiele anzu-sehen, wobei vereinfachend angenommen wurde, dass die derzeitigen Überschussanteilsätze (Stand 2013) während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Ausführliche Informationen enthalten Modellrechnungen mit Erläuterungen zur Über-schussbeteiligung, die Sie bei uns anfordern können. Die Rente erhöhtsich jährlich um 0,3 %.

CGPT Mitgliederinfo

DP 03/2014 13

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14 DP 03/2014

Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT

BUNDESNETZAGENTUR:

Dr. Joachim Pfeiffer neuer Leiter des Beirats

CHRISTLICHER GEWERKSCHAFTSBUND NRW:

Erfolgreiche Mai-Kundgebung in Bottrop

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat inseiner heutigen Sitzung den Bundestagsab-geordneten Dr. Joachim Pfeiffer ohne Gegen-stimme zum Vorsitzenden gewählt. Der nie-dersächsische Minister Olaf Lies wurde zumstellvertretenden Vorsitzenden des Beiratesgewählt.Der 46-jährige Pfeiffer gehört dem Beirat seitJanuar 2006 an. Er vertritt als Abgeordneterden Wahlkreis Waiblingen und ist wirtschafts-und energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion.Der Beirat ist ein politisches Beratungsgremi-um und besteht aus 16 Mitgliedern des Deut-schen Bundestages sowie aus je einem Re-gierungsmitglied der 16 Bundesländer. DieBeiratsmitglieder und ihre namentlichenStellvertreter werden von der Bundesregie-rung auf Vorschlag des Deutschen Bundesta-ges bzw. des Bundesrates berufen. Der Beiratist berechtigt, Maßnahmen zu beantragen,

die der Umsetzung der Regulierungsziele undder Sicherstellung des Universaldienstes die-nen. Seine Mitwirkungs- und Anhörungsrech-te nimmt das Bund-Länder-Gremium insbe-sondere bei Frequenzvergabeverfahren derBundesnetzagentur, im Bereich des Postwe-sens, auf dem Gebiet der Energieregulierungund des Ausbaus länderübergreifender Ener-gienetze wahr.Der Beiratsvorsitzende wird üblicherweise fürzwei Jahre gewählt. Die Vertreter der GroßenKoalition im Beirat haben vereinbart, sich aufSeiten des Bundestages nach einem Jahr imVorsitz abzuwechseln. Turnusmäßig wird derVorsitz im Wechsel von einem Mitglied desDeutschen Bundestages bzw. einer Vertreterinoder einem Vertreter des Bundesrates be-setzt. Pfeiffer war bislang stellvertretenderVorsitzender des Beirates und folgt dem bis-herigen Vorsitzenden Matthias Machnig(SPD) nach, der Minister für Wirtschaft, Arbeit

und Technologie des Freistaates Thüringenwar.Der neue Beiratsvorsitzende Pfeiffer und seinStellvertreter Lies erklärten übereinstim-mend, dass der Beirat seine Beratungsfunk -tion als Unterstützung für die Bundesnetz-agentur verstehe und die konstruktive Zusam-menarbeit mit dem Präsidium der Bundes-netzagentur fortführen werde.„Beim flächendeckenden Ausbau mit schnel-lem Internet und der Modernisierung derEnergieinfrastruktur stehen wir vor großen Herausforderungen. Leistungsfähige Tele-kommunikations- und Energienetze bildendas Rückgrat unserer modernen Volkswirt-schaft. Ich sehe es als eine wichtige Aufgabedes Beirates an, die Bundesnetzagentur alsGarant des Wettbewerbs und in ihrer Rolle alszentrale Schaltstelle der Energiewende zu unterstützen“, sagte der neue Beiratsvorsit-zende Joachim Pfeiffer.

Gut besucht war die Mai Kundgebung desChristlichen Gewerkschaftsbundes NRW imRhein Ruhr Hotel in Bottrop. Mitten im Herzendes Ruhrgebietes traf sich Vertreter aller CGBGewerkschaften zur Kundgebung 2014 dieunter dem Motto stand“ Mindestlohn alleinereicht nicht.“

Die beiden Redner Ulrich Bösl, CGB Landes-vorsitzender NRW und der CGM Geschäfts-führer Stefan Brokopf betonten, dass die Ver-anstaltung mitten im Ruhrgebiet auch an diegroße Tradition der christlichen Arbeiterbewe-gung erinnert. Die christlichen Gewerkschaften sind mittenim Ruhrgebiet von Heinrich Imbusch, AugustBrust und vielen anderen gegründet worden.

In Ihren Vorträgen machten beide Rednerdeutlich, dass der Chrstliche Gewerkschafts-bund für faire Löhne eintritt, den Mindestlohnohne Ausnahmen unterstützt und dass derCGB für die Rechte aller Gewerkschaften ein-tritt. Gesetze zur Regelung der Tarifeinheitoder die Änderung des Arbeitsgerichtsgeset-zes um Gewerkschaften die nicht zum DGBgehören das Leben zu erschweren werdenvom CGB abgelehnt. Ulrich Bösl machte deutlich, dass es schonfast ein Skandal ist, dass DGB und Arbeitge-berverbände nach einer gesetzlichen Rege-lung der Tarifeinheit rufen.

CGM Geschäftsführer Stefan Brokopf und CGB Landesvorsitzender Ulrich Bösl (CGPT)

Aktive und ehemalige Bundesvorstandsmitglieder aus CGB-Einzelgewerkschaften am 1. Mai2014.

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DP 03/2014 15

CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik

Der weltweit führende Post- und Logistikkon-zern, Deutsche Post DHL, hat seine erfolgrei-che „Strategie 2015“ weiter entwickelt, umfrühzeitig die Weichen für eine Fortsetzungseiner positiven Entwicklung über den aktuel-len Planungszeitraum hinaus zu stellen. Mit der vom Vorstand verabschiedeten und inFrankfurt am Main vorgestellten neuen „Stra-tegie 2020: Focus.Connect.Grow.“ untermau-ert der Konzern seinen globalen Führungsan-spruch in der Logistikbranche und definiertseine strategischen Prioritäten für die kom-menden Jahre. Im Mittelpunkt stehen unteranderem der konsequente weitere Ausbaudes Logistikgeschäfts in den Emerging Mar-kets sowie eine internationale Expansion deserfolgreichen Paketgeschäfts, um auch außer-halb Deutschlands noch stärker vom anhal-tenden eCommerce-Boom zu profitieren. Da-bei soll der Fokus auch in den kommendenJahren auf organischem Wachstum liegen. „In den vergangenen Jahren ging es vor allemdarum, mit unserer ‚Strategie 2015‘ alle Kräf-te im Konzern freizusetzen und so unser ge-samtes Potenzial voll auszuschöpfen. Das istuns seit der Einführung im Jahr 2009 mit ei-nem deutlichen Umsatzwachstum und einerklar überproportionalen Steigerung des ope-rativen Gewinns eindrucksvoll gelungen“, sag-te der Vorstandsvorsitzende von DeutschePost DHL Frank Appel. „Unsere neue ‘Strategie2020: Focus.Connect.Grow.‘ baut auf dembisher Erreichten auf. Wir zünden damit dienächste Stufe in der Entwicklung unseres Un-ternehmens und erschließen uns in einemsich wandelnden Umfeld neue Chancen fürnachhaltig profitables Wachstum. Wir habendabei den klaren Anspruch, bis 2020 weltweitdie treibende Kraft in der Logistik zu werdenund die Maßstäbe in unserer Branche zu defi-nieren.“

Finanzielle Ziele: Deutliches Ergebniswachstum bis 2020

Verbunden ist die weiterentwickelte Strategiemit ehrgeizigen finanziellen Zielen: Für denZeitraum 2013 bis 2020 strebt der Konzern –ausgehend vom EBIT des Jahres 2013 in Hö-he von 2,86 Milliarden Euro und bei unverän-derter Gültigkeit des Zwischenziels von 3,35Milliarden Euro bis 3,55 Milliarden Euro für2015 – ein Ergebniswachstum im Konzern vondurchschnittlich mehr als 8 Prozent pro Jahran. Trotz der generellen Verlangsamung desMarktwachstums im Speditionsgeschäft sollDHL zum Umsatzwachstum und dem deutli-chen Profitabilitätsanstieg mit rund zehn Pro-zent EBIT-Zuwachs pro Jahr auch weiterhin am

stärksten beitragen. Doch auch für den BRIEF-Bereich hat sich der Konzern aufgrund derstark wachsenden Bedeutung des Paketge-schäfts eine jährliche Verbesserung des ope-rativen Gewinns von im Schnitt etwa drei Pro-zent zum Ziel gesetzt. Der Aufwand für den Be-reich Corporate Center/Anderes soll bis zumJahr 2020 auf weniger als 0,5 Prozent desKonzernumsatzes begrenzt werden. „Wir werden mit unserer neuen Strategie trotzdes deutlich höheren Ergebnisniveaus, daswir nunmehr erreicht haben, auch nach 2015in der Lage sein, unsere Profitabilität Jahr fürJahr signifikant zu steigern – und das aus eige-ner Kraft“, betonte der Finanzvorstand vonDeutsche Post DHL, Larry Rosen.

Erfolgreiche Umsetzung der „Strategie 2015“als Basis der Weiterentwicklung

Die neue Strategie wird in einer Phase vorge-stellt, in der die „Strategie 2015“ ihre volleWirkung entfaltet: Zum einen ist die Ergebnis-stabilisierung in dem von einem tiefen Struk-turwandel betroffenen BRIEF-Bereich vor al-lem dank des erfolgreichen Ausbaus der Akti-vitäten in zukunftsträchtigen Geschäftsfel-dern wie dem Paketmarkt gelungen. Zum an-deren tragen die gezielte Weiterentwicklungder einzigartigen Positionierung von DHL inden globalen Wachstumsmärkten sowie dieAusweitung besonders attraktiver Felder wiedes internationalen Express-Geschäfts undder Kontraktlogistik Früchte. Gleichzeitig hatder Konzern bei seinen übergeordneten Zielen– bevorzugter Partner der Kunden, bevorzugterArbeitgeber in der Logistikbranche und ersteWahl für Investoren zu sein – große Fortschrit-te erzielt. Diese lassen sich an hervorragen-den Ergebnissen von Kunden- und Mitarbei-terbefragungen sowie der positiven Entwick-lung des Aktienkurses ablesen. Zugleich hatder Konzern weitere Beiträge zur Wahrneh-mung gesellschaftlicher Verantwortung geleis-tet.

Drei-Säulen-Strategie: Focus.Connect.Grow.

Auf diesem bewährten Fundament baut auchdie „Strategie 2020“ auf, mit der sich der Kon-zern frühzeitig auf die sich veränderndenMarkt- und Wettbewerbsbedingungen sowieneue Kundenbedürfnisse einstellt. So verla-gert sich die Marktdynamik in der Logistik zu-nehmend in die Emerging Markets. Zugleichist eine Beschleunigung des Wachstums imeCommerce zu beobachten, die mit stetigsteigenden Ansprüchen der Konsumenten andie Lieferanten der Waren einhergehen. DieDigitalisierung verändert das Wettbewerbs-

umfeld auch in der Logistik, wodurch neue Op-portunitäten und Geschäftsmodelle entste-hen. Und nicht zuletzt berücksichtigen immermehr Kunden bei ihrer Entscheidung für einenDienstleister dessen gesellschaftlichen Wert-beitrag. Vor diesem Hintergrund fußt die „Strategie2020“ von Deutsche Post DHL auf drei Säulen:Focus: Der Konzern konzentriert sich auch inZukunft auf seine Stärken, um die Margen wei-ter zu verbessern. Die erfolgreiche Stakeholder-Orientierung dervergangenen Jahre stellt auch in Zukunft einetragende Säule aller Aktivitäten des Konzernsdar. Dabei versteht sich Deutsche Post DHL alsFamilie von vier leistungsstarken Divisionen,die jede für sich herausragende Leistungen inklar fokussierten Märkten erbringen, gleichzei-tig aber über ein gemeinsames Markt- undKundenverständnis sowie effiziente konzern-weite Service-Einheiten eng miteinander ver-bunden sind. Kern des Geschäfts soll auchkünftig weiter die Wachstumsbranche Logistikbleiben. Gleichzeitig unterstreicht der Konzernsein Bekenntnis zum BRIEF-Bereich. Dabeispiegelt die neue Bezeichnung „Post – eCom-merce – Parcel“ den Fokus der künftigen Akti-vitäten wider. Neben dem klassischen Briefge-schäft wird sich die Division in Zukunft nochstärker als bisher dem Ausbau der Dienstleis-tungen und Services rund um den wachs-tumsträchtigen eCommerce-Markt widmen. Connect: Deutsche Post DHL wird die Vernet-zung innerhalb der Organisation weiter gezieltverstärken, um die Qualitätsführerschaft zuerlangen und durchgängig Spitzenleistungenfür die Kunden zu erbringen. Ein zentraler Baustein dieser zweiten Säuleder „Strategie 2020“ ist ein konzernweites, imEXPRESS-Bereich bereits sehr erfolgreich um-gesetztes Qualifizierungsprogramm (CertifiedInternational Specialists), das bisher schonrund 100.000 Mitarbeiter durchlaufen ha-ben. Das Unternehmen hat es sich zum Zielgesetzt, dass bis zum Jahr 2020 mehr als 80Prozent der weltweiten Mitarbeiter entspre-chende Programme in allen Divisionen desKonzerns absolviert haben. Mit Hilfe dieses er-heblichen Investments in die Weiterbildungder Beschäftigten will der Konzern den Kun-denbedürfnissen noch besser gerecht werdenund weiter Maßstäbe bei der Qualität der er-brachten Dienstleistungen und Services set-zen. Neben dieser in der Geschichte des Un-ternehmens und in der Branche einzigartigen,alle Hierarchiestufen mit angepassten Maß-nahmen umfassenden Qualifizierungsoffensi-

DEUTSCHE POST DHL MIT NEUER „STRATEGIE 2020“

Globaler Führungsanspruch wurde untermauert

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Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT

ve stehen in der zweiten Säule der Strategievor allem die gezielte weitere Förderung einerweltweit einheitlichen, leistungs- und teamori-entierten Führungskultur, die volle Ausschöp-fung des Potenzials der starken Marken desKonzerns und eine noch stärker an den Kun-denwünschen orientierte Kooperation zwi-schen den einzelnen DHL-Divisionen im Vor-dergrund. Dies umfasst auch die Entwicklungmaßgeschneiderter klimaschonender Lösun-gen im Rahmen des GoGreen-Programms desKonzerns. Grow: Deutsche Post DHL wird neue Segmen-te erschließen, um auch in Zukunft stärker zuwachsen als der Markt. Im Vordergrund der geplanten Expansion stehtdabei organisches Wachstum – in zusätzlichenLändern und Regionen sowie mit maßge-schneiderten Lösungen für sich veränderndeKundenbedürfnisse in bestehenden und inneuen Marktsegmenten. Dabei zielt der Kon-zern zum einen auf eine signifikante Auswei-tung seines Geschäfts in den Emerging Mar-kets. Bis zum Jahr 2020 soll ihr Anteil am Kon-zernumsatz von derzeit gut 20 Prozent aufrund 30 Prozent gesteigert werden. Vor demHintergrund des ebenfalls erwarteten deutli-chen Anstiegs der Erlöse des Unternehmensbis zum Jahr 2020 bedeutet dies ein beträcht-liches absolutes Umsatzwachstum in denSchwellenländern. Zweiter großer Wachs-

tumsschwerpunkt im Rahmen der „Strategie2020“ wird die eCommerce-bezogene Logis-tik sein. Hier will Deutsche Post DHL die Num-mer 1 im grenzüberschreitenden Geschäft aufden wichtigsten Handelsrouten weltweit wer-den und im inländischen Endkundengeschäftausgewählter Märkte mindestens zu den dreistärksten Kräften in den jeweiligen Ländernzählen. Das in Deutschland aufgebautemarktführende Know-how im Paketgeschäftsoll dabei schrittweise in andere Märkte ex-portiert werden, sowohl in Europa als auch inAsien und auf dem amerikanischen Konti-nent. Bereits zu Beginn des laufenden Jahreshatte der Konzern zu diesem Zweck die Paket-Aktivitäten in den Benelux-Ländern, Polen, derTschechischen Republik und Indien von DHLzu BRIEF verlagert, um das deutsche Erfolgs-modell auf andere Märkte zu übertragen. Den Rahmen für die Wachstumsoffensive bil-det auch künftig die unveränderte Finanzstra-tegie des Konzerns, die darauf zielt, das guteRating von Deutsche Post DHL zu bewahrenund nachhaltige finanzielle Stabilität und Fle-xibilität sicherzustellen. Danach sollen weiter-hin 40 Prozent bis 60 Prozent des um Einmal-effekte bereinigten Konzernergebnisses andie Aktionäre ausgeschüttet werden. Beigleichbleibender Kapitalintensität des opera-tiven Geschäfts in Höhe von rund 3 Prozentdes Konzernumsatzes soll etwaige überschüs-

sige Liquidität nach wie vor vornehmlich fürdie weitere schrittweise Ausfinanzierung derPensionsverpflichtungen sowie für Aktienrück-käufe oder Sonderdividenden genutzt werden. „Wir haben in den vergangenen Jahren ge-zeigt, was in uns steckt. Jetzt beschleunigenwir das organische Wachstum. Wir folgen da-bei einer klaren Vision: Deutsche Post DHL sollnicht nur das globalste Unternehmen unsererBranche sein, sondern auch der klare Quali-tätsführer und der Maßstab in Sachen Kun-denorientierung”, resümierte Frank Appel.

Mit dem Stichtag 19. März schlägt die Unter-nehmensgruppe ein neues Kapitel auf. Sieheißt jetzt Postcon und bietet unter einem Mar-kendach – neben dem angestammten B2B-Kerngeschäft Briefdienst – weitere attraktiveZusatzleistungen rund um Geschäftspost undVersand. Die Gesellschaften der TNT Post wur-den unter Postcon zusammengefasst und be-halten ihre Standorte.

Unter einer Marke firmieren jetzt Briefdienst-leistungen mit eigenen Zustellstrukturen unterPostcon Regional, das Großkundengeschäftunter Postcon National und das Erzielen vonTeilleistungsrabatten unter Postcon Konsoli-dierung. Auf internationaler Ebene wird die Zu-sammenarbeit mit der deutschen Spring Glo-bal Mail fortgesetzt. Postcon und Spring GlobalMail sind 100prozentige Töchter der nieder-ländischen PostNL-Gruppe.Ab sofort richtet Postcon alle Unternehmens-aktivitäten noch stärker auf den individuellenKundenbedarf aus und bietet noch mehr maß-geschneiderte Beratungs- und Dienstleistun-gen zu attraktiven Konditionen. Das unter-streicht auch die neue Kampagne: „Sie ma-

chen Ihren Job. Wir machen Ihre Post. ErwartenSie mehr.“Darunter bündeln die Spezialisten für Ge-schäftspost mehr Effizienz, mehr Flexibilität,mehr Nähe und mehr Service.Kunden profitieren von flachen Hierarchien,persönlichen Ansprechpartnern vor Ort eben-so wie von transparenten Strukturen, die esihnen ermöglichen, leichter aus dem gesam-ten Portfolio auszuwählen und Dienstleistun-gen bequem zu bündeln. Besondere Kunden-und Marktnähe zeichnen das Unternehmenaus.

Postcon

Postcon hat sich in mehr als zehn Jahren er-folgreich als Briefdienstleister für Geschäfts-post in Deutschland etabliert. Zum Kern der Postcon-Dienstleistungen gehö-ren das Minimieren des (Versand-)Aufwandsfür den Auftraggeber, der Ausbau der Servicesin der Zustellung, das Optimieren der Porto-kosten sowie das Erzielen von Teilleistungsra-batten in der Briefkonsolidierung. Die Services umfassen Geschäfts- und Trans-aktionsbriefe, Kataloge, Mailings, Bücher- und

Warensendungen sowie Zusatzleistungen wienachweispflichtige Sendungen oder Pakete.Vorgelagerte Dienstleistungen wie u.a. Abho-lung, Frankier- und Kuvertierservices bis hin zuklimaneutralem Versand ergänzen das Portfo-lio. Postcon beschäftigt knapp 6.000 Mitar-beiter, direkt oder indirekt über Beteiligungen.Mehr unter postcon.de

PostNL

Postcon ist deutsche Konzerntochter der nie-derländischen Unternehmensgruppe PostNLmit Sitz in Den Haag. Mit über 200 Jahren Er-fahrung hat sich das Unternehmen internatio-nal stets als innovativer Partner bei Versandund Zustellung bewiesen. Das Kerngeschäftvon PostNL fokussiert sich auf Post, Pakete undE-Commerce. Das Unternehmen bietet zudem Services rundum Daten- und Dokumentmanagement, Di-rektwerbung und Auftragsabwicklung. PostNList neben Deutschland auch in den Benelux-Ländern, Großbritannien und Italien aktiv.2013 erwirtschaftete der Konzern einen Um-satz von 4,3 Mrd. Euro und beschäftigt 59.000Mitarbeiter.

UNTERNEHMENSGRUPPE POSITIONIERT SICH NEU:

Aus TNT Post wird Postcon – B2B Kerngeschäft

� Drei Säulen: Fokussierung auf eigeneStärken, Ausbau der Qualitätsführer-schaft und Erschließung neuer Wachs-tumsfelder

� Konzern peilt EBIT-Anstieg um durch-schnittlich über 8 Prozent pro Jahr bis2020 an; jährliches EBIT-Wachstum beiDHL von rund 10 Prozent erwartet,BRIEF soll um rund 3 Prozent pro Jahrwachsen

� Schwerpunkt auf organischem Wachs-tum in Emerging Markets und auf eCommerce-bezogener Logistik

� CEO Frank Appel: „Wir bauen auf demErreichten auf und erschließen uns neuePotenziale für zusätzliches profitablesWachstum“

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CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik

BETRIEBSCENTER FÜR BANKEN:

Warten auf Kultur mit gemeinsamen WertenPlattform-HoldingBetriebsrat BCB informiert:

Zum 1. April 2014 wurden die Servicegesellschaften derPostbank, also auch unsere BCB, in die sogenanntePlattform-Holding, die PBC Banking Services GmbH,eingebracht. Ab diesem Zeitpunkt gehören die vier Servicegesell-schaften PB Direkt, BHW KSG, PB Service und BCB ein-schließlich Ihrer Beschäftigten nicht mehr zum Post-bank Konzern.Was für viele Kolleginnen und Kollegen durchaus ein be-deutsames Ereignis sein kann, ist für einen Teil unsererKolleginnen und Kollegen (DB Pay) die Rückkehr in ih-ren alten Konzern. Für einen anderen Teil (ZVS, PAS, H51–1) wiederum istes vielleicht nur ein weiterer Verkauf, den man schon malerlebt hat!

Aber was heißt das alles für uns Beschäftigte in der BCB?

Zunächst ist festzuhalten, dass es einhergehend mitdem Verkauf der BCB für die Angestellten (einschl. derbeurlaubten Beamten) zu keinen Veränderungen in denjeweiligen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen kommenwird. Sie gelten unverändert nach dem 1. April 2014weiter.Auch für die Beamtinnen und Beamten, die von der BCBeine Tätigkeit zugewiesen bekommen haben, ändertsich nichts! Die Dienstherreneigenschaft hat weiterhin die DeutschePostbank AG. Die Beamtinnen und Beamten wechselnnicht zur Deutschen Bank. Das Postpersonalrechtsgesetz sieht lediglich vor, dassdie Beamtinnen und Beamten über die Veränderung derEigentümerstruktur informiert werden müssen undräumt ihnen hierzu ein Widerspruchsrecht ein.Auch unsere guten Betriebsvereinbarungen gelten un-verändert weiter. Seien es die Regelungen zur örtlichenArbeitszeit, zum Standortkonzept oder zu Mitarbeiter-konditionen.Und mit Blick auf die anderen Servicegesellschaftenkönnen wir für die BCB festhalten, dass wir den Weg derZusammenführung von Gesellschaften schon vor eini-ger Zeit vollbracht haben. Aus diesen Erfahrungen heraus wissen wir jedoch, wieherausfordernd, zeitaufwändig aber auch strittig solcheVerschmelzungen sein können.Nach unserer Auffassung wird es mit die wichtigste Aufgabe aller Beteiligten sein, zunächst die kulturellenUnterschiede sowohl der „blauen“ wie der „gelben Welt„ zu respektieren, um dann in einem gemeinsamen Pro-zess eine neue Kultur mit gemeinsamen Werten zuschaffen.Wir Betriebsräte haben diesen Weg von Beginn an kon-struktiv begleitet und mit der Sozialcharta umfassendeSchutzregelungen für die Beschäftigten vereinbart.

Standortkonzept 2016 vs. Projekt „PLUS“Zusätzlicher Personalabbau in 2014

Betriebsrat BCB informiert:

Zum Ende letzten Jahres haften wir bereits informiert, dass der Vorstand weiterenPersonalabbau in Form der Umsetzung des Projekt „PLUS“ plant. Durch Digitali-sierung, zusätzlichen Einsatz von Workflow, Automatisierung sowie der Reduktionvon Tätigkeiten sollen bis Ende des Jahres maximal 87,5 MAK in der BCB einge-spart werden.Da das Projekt „PLUS“ in allen Domains der PBC Banking Services umgesetzt wer-den soll, hat der Konzernbetriebsrat Deutsche Bank hierzu einen Interessenaus-gleich vereinbart. Dieser sieht vor, dass die Ausgestaltungen und Auswirkungender einzelnen Maßnahmen zunächst mit dem GBR BCB abschließend vereinbartwerden müssen und infolgedessen, die Personaleinsparungen erst umgesetztwerden dürfen, wenn die technischen oder organisatorischen Voraussetzungenvorliegen und gegenüber dem Betriebsrat nachgewiesen wurden.

Für uns Betriebsräte waren zwei Regelungspunkte von besonderer Bedeutung:

1. Alle Personalabbaumaßnahmen sind sozialverträglich und freiwillig durch Vorruhestände umzusetzen.

2. Die vorgesehene Gesamtpersonalabbauzahl ist eine maximale Obergrenze.Sollte sich im Rahmen der Umsetzung der Einzelmaßnahme herausstellen,dass eine geringfügigere personalwirtschaftliche Auswirkung erzielt wird, ver-ringert sich automatisch die Gesamtpersonalabbauzahl.

Weiterhin konnten wir erreichen, dass der im Projekt „PLUS“ vorgesehene Perso-nalabbau mit dem im Standortkonzept 2016 avisierten Personalabbau (400MAK) „synchronisiert“ wird. Konkret geschieht dies dadurch, dass der Vorstand zu-sichert, dass er die im Rahmen des Standortkonzeptes für Ende 2016 geplantenPersonalzahlen der Standorte/ der BCB trotz der zusätzlichen Personaleinsparun-gen nicht unterschreiten wird. Wir dürfen gespannt sein, welche zusätzlichen Tä-tigkeiten von der BCB zukünftig wahrgenommen werden.Die Betriebsräte werden dabei verstärkt darauf einwirken, dass hierfür auch zu-sätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird. Schon heute ist die Belastung – ins-besondere an den Standorten Hamburg, Frankfurt und München — an die Gren-zen des Zumutbaren angekommen.Das wird allein schon darin deutlich, dass seit fast einem Jahr der ZV Support Leip-zig dafür eingesetzt wird, um insbesondere das Überstunden- und Resturlaubauf-kommen im ZV-Bereich an den drei Standorten abzubauen. Zukünftig wird es ei-ne ähnliche Einheit am Standort Saarbrücken geben, die die Rückführung derÜberstunden und Resturlaubstage in der Nachforschung unterstützt. Getrieben vom Personalabbau hat man(n) scheinbar die betriebliche Abwicklungaus den Augen „verloren“. Die Leidtragenden hiervon sind leider wir Beschäftigte— sowohl an den Kernstandorten, als auch an den Standorten, die ihre Tätigkei-ten abgeben mussten!Vom vorgesehenem Personalabbau über 400 MAK sind mittlerweile bereits mitca. 330 Kolleginnen und Kollegen Personalabbauinstrumente (Abfindung, ATZ,Vorruhestand etc.) vereinbart. Hierbei haben die Standorte München und Frank-furt schon heute ihre Personalzahlen von Ende 2016 erreicht. Heißt, der Personal-abbau an den beiden Standorten ist erfolgt, ohne dass die für 2015 und 2016 geplanten Effizienzen und Verkehrsmengenrückgänge bereits eingetreten sind.

Die Gesamtverantwortung hierfür trägt der Vorstand.Es ist sein Standortkonzept— es sind seine Entscheidungen!

Wir Betriebsräte begleiten dabei die Auswirkungen auf die Beschäftigten. In derneuen Wahlperiode wird weiterhin einer der Hauptaufgaben des GBR der Aus-gleich zwischen einerseits Arbeitsbelastung und andererseits Arbeitsauslastungaller Beschäftigten in der BCB sein.

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Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT

AUSSCHUSS FÜR BILDUNG, FORSCHUNG UND TECHNIKFOLGEN:

Der Briefmarkt wird weiter schrumpfen

TNT POST STARTET AUSBILDUNGSOFFENSIVE IN NRW:

Langfristige Perspektive mit Übernahme-Option

Auf dem deutschen Briefmarkt ist keine posi-tive Entwicklung mehr zu erwarten. Dieses Fazit wird aufgrund einer Modellrechnung im Bericht des Ausschusses für Bildung, For-schung und Technikfolgen (18/582) überPostdienste und moderne Informations- undKommunikationstechnologien gezogen.

Danach ist bis zum Jahre 2020 in allen Seg-menten mit Rückgängen zu rechnen. Die ge-ringsten Rückgänge werden im Bereich derWerbesendungen mit jährlichen Rückgängenzwischen 0,4 und 2,3 Prozent erwartet. Auchder Bereich Pressesendungen soll um zwei bis3,2 Prozent schrumpfen. Deutlich größereVeränderungsraten würden sich im Bereichder geschäftlichen Post an Privatpersonen(minus 1,9 bis 3,9 Prozent), der privatenBriefpost (minus 1,8 bis 4,0) und der ge-schäftlichen Briefpost an Unternehmen (minus 2,4 bis 4,8) ergeben.Wie es in dem Bericht heißt, erreichte dasweltweite Briefaufkommen 2001 den bisheri-gen Höchstwert mit 434 Milliarden Briefen.

Bis 2011 sei das Briefaufkommen um 70 Mil-liarden (16 Prozent) gesunken. In Deutsch-land sei noch bis 2007 ein Zuwachs bei Brief-sendungen festzustellen gewesen. Seitdemseien die Briefmengen kontinuierlich zurück-gegangen. Es werde jetzt von 68,7 MilliardenBriefsendungen ausgegangen. Mehr als dieHälfte (656,7 Prozent) machten Werbesen-dungen aus, Briefe hätten einen Anteil von23,9, Zeitungen von 15,9 und Pakete von 3,5Prozent.Postunternehmen könnten versuchen, ihreGeschäftsfelder offensiv aus- und umzubau-en, heißt es zu den Chancen von Unterneh-men. Zu denken sei etwa an Zustell- und Ab-holdienste, an flexibel festzulegende Zustell-orte, an die Beeinflussung der Zustellzeit so-wie an Benachrichtigungen vor oder nach derZustellung oder Abholung. Postunternehmenkönnten auch Aufgaben von spezialisiertenZustelldiensten mit übernehmen (für Medika-mente, Bücher, Zeitungen, Werbung und Le-bensmittel). Eine Ausweitung der Dienstleis-tungen für alte oder pflegebedürftige Men-

schen könnte nach Ansicht des Ausschussesrichtungsweisend sein und einen Teil zur Rea-lisierung des Leitbilds beitragen, Menschensolange wie möglich ein selbstständiges Le-ben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.Dienste der französischen Post, wie „Portagede Medicaments“ oder „Bonjour Facteur!“(dabei erkundigen sich die Briefzusteller anmehreren Tagen der Woche im Rahmen ihrerZustelltouren, ob die Kunden wohlauf sind),würden dieses Potenzial zeigen. Auch die Po-litik könnte eine Reihe von Handlungsoptio-nen verfolgen, heißt es weiter. Bei reduziertenBriefmengen würde zum Beispiel die EU-Post-richtlinie eine Reduzierung der Zustelltagevon sechs auf fünf erlauben. Dies sei bereitsin 18 europäischen Ländern der Fall. Die dis-kutierte Abkehr von der flächendeckendenHauszustellung würde den Kernbestand desUniversaldienstes erheblich aufweichen: „EinVerzicht auf die flächendeckende Zustellungim Universaldienst erscheint deshalb in ab-sehbarer Zeit als keine politisch umsetzbareOption.“ hib/HLE

Wesseling/Region. Für das im Sommer 2014beginnende Ausbildungsjahr startet TNT Postin Nordrhein-Westfalen eine große Ausbil-dungsoffensive. Insgesamt bis zu 120 Nach-wuchskräften, die zum Eintrittsdatum min-destens 18 Jahre alt sind, bietet der privateBriefdienst eine langfristige Perspektive mitÜbernahme-Option.TNT Post, der größte private Anbieter für Ge-schäftspost in Deutschland, bildet Berufsein-steiger/-innen zu Fachkräften für Kurier-, Ex-press- und Postdienstleistungen (KEP) aus. In-nerhalb von zwei Jahren lernen Azubis bei TNTPost alle Stationen kennen, die ein Brief durch-läuft: von der Abholung beim Kunden, über dieSortierung von Sendungen, den Transport zwi-schen Sortierzentrum und Depots bis zur Zu-stellung von Firmen- und Privatkundenpost zuFuß, per Fahrrad oder auch per Motorroller.An folgenden Standorten sollen durchschnitt-lich 10 Azubis eingesetzt werden: Bochum,Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln,Meerbusch, Neuss, Ratingen und Wuppertal.''Wir bieten einen möglichst wohnortnahenEinsatz an. Bei im Schnitt zehn Plätzen proStandort sind frühe Bewerber, denen kurzeWege zur Arbeit wichtig sind, klar im Vorteil“,sagt Olaf Rekittke, Director Human Resourcesder TNT Post Deutschland, „schnell zu sein,zahlt sich aus.“ Weitere Informationen finden

Interessierte unter www.tntpost.de/karriere.Mit 120 Ausbildungsplätzen im laufenden Jahrsetzt TNT Post ein deutliches Signal für Bran-che und Standorte. Olaf Rekittke: „Mit Blick aufunseren unternehmerischen Erfolg und unserorganisches Wachstum freuen wir uns, dieserwirklich großen Zahl an Azubis eine langfristigePerspektive zu geben“. TNT Post ist sich stetsseiner gesellschaftlichen Verantwortung be-wusst, doch mit der Ausbildungsoffensive indieser Größenordnung beschreitet auch derBriefdienstleister neue Wege. Nach erfolgrei-cher Ausbildung soll das Gros der FachkräfteKEP übernommen werden. „Wir geben moti-vierten Nachwuchskräften die Chance, auf ei-nen sicheren Start ins Berufsleben, in einemkollegialen Team und in freundlicher Arbeitsat-mosphäre“, sagt Olaf Rekittke. Als klare Plus-punkte definiert der Personalchef attraktive Ar-beitszeiten, tariflich zugesichertes Entgelt so-wie eine hohe Eigenverantwortung. Auch dertägliche Kontakt zu Menschen, für die und de-nen wir Briefe zustellen, sei für viele Bewerberbesonders reizvoll.Olaf Rekittke: ''Daher verleihen vor allem un-sere Zusteller der TNT Post ein Gesicht. Mitar-beiter, die Begeisterung für ihre Tätigkeit mit-bringen, stolz darauf sind, für TNT Post zu ar-beiten und sich mit der Aufgabe identifizieren,sind uns sehr wichtig.“

UnerwünschteBriefkastenwerbungTäglich flattern Mietern unerwünschte Werbe-sendungen aus dem Briefkasten entgegen.Ein „Bitte keine Werbung“-Aufkleber schütztzwar vor Prospekten und Co., adressierte Wer-bung werden Bewohner nur los, wenn sie denAbsender schriftlich kontaktieren.Gegen unerwünschte Werbung im Briefkastensollte der Empfänger schriftlich Widerspruchbeim Absender einlegen. Will der Bewohner auch die adressierte Rekla-me nicht bekommen, sollte er in jedem Fallschriftlich Kontakt zum Absender aufnehmen,nicht per Telefon. Ob er die Firma per Brief oderE-Mail anschreibe, sei egal, sagt Gründel. Die Hauptsache sei, dass die Verbraucher ih-ren Widerspruch notfalls vor Gericht belegenkönnen.Werbesendungen, die „An alle Bewohner desHauses“ adressiert sind, dürfen ebenfallsnicht an Menschen zugestellt werden, die dasausdrücklich nicht wünschen. Das geht unteranderem aus einem aktuellen Urteil des Ober-landesgerichtes (OLG) München hervor. DerVerbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)hatte gegen den Kabelnetzbetreiber KabelDeutschland geklagt und Recht bekommen.Hat sich ein Empfänger schon einmal schrift-lich gegen Werbung eines Unternehmens aus-gesprochen, ist nicht einmal der Aufkleber„Bitte keine Werbung“ notwendig. Die Firmamuss dann selbst dafür sorgen, dass er keineweitere Werbung bekommt.

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CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik

TROTZ KOLLISION MIT EUROPÄISCHER MENSCHENRECHTSKONVENTION ENSCHEIDET DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICH:

Kein Streikrecht für beamtete Lehrer

NEUES AUS DEM BEAMTENRECHT:

Wegfall der Ministerialzulage

Beamtete Lehrer dürfen sich auch weiterhinnicht an Streiks beteiligen, zu denen die Ge-werkschaften ihre angestellten Kollegen auf-rufen. Dies hat das Bundesverwaltungsge-richt in Leipzig heute entschieden. Der Ge-setzgeber muss die Kollision mit der Europäi-schen Menschenrechtskonvention auflösen.Die Klägerin, eine Lehrerin, die in einem Be-amtenverhältnis auf Lebenszeit mit dem be-klagten Land stand, blieb im Jahr 2009 drei-mal dem Unterricht fern, um an Warnstreiksteilzunehmen, zu denen die GewerkschaftGEW während der auch von ihr geführten Tarifverhandlungen aufgerufen hatte. Die Ge-werkschaft wollte ihrer Forderung nach einerGehaltserhöhung von 8 % und deren an-schließender Übernahme in die Beamtenbe-soldung Nachdruck verleihen. Die Klägerinhatte ihr Fernbleiben der Schulleiterin ange-kündigt, die sie auf das beamtenrechtlicheStreikverbot hingewiesen hatte.Die Beklagte verhängte gegen die Klägerindurch Disziplinarverfügung eine Geldbußevon 1.500 Euro� wegen unerlaubten Fernblei-bens vom Dienst. Die Anfechtungsklage ist inder Berufungsinstanz vor dem Oberverwal-tungsgericht erfolglos geblieben. Die Revisionder Klägerin hat das Bundesverwaltungsge-richt dem Grunde nach zurückgewiesen; eshat jedoch die Geldbuße auf 300 Euro ermä-ßigt. Der Entscheidung liegen folgende Erwä-gungen zugrunde:Nach deutschem Verfassungsrecht gilt für al-le Beamten unabhängig von ihrem Tätigkeits-bereich ein generelles statusbezogenesStreikverbot, das als hergebrachter Grund-satz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG Verfas-sungsrang genießt. Dieses Streikverbot gilt

auch für Beamte außerhalb des engeren Be-reichs der Hoheitsverwaltung, der nach Art.33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten vorbehal-ten ist. In der deutschen Rechtsordnung stelltdas Streikverbot einen wesentlichen Be-standteil des in sich austarierten spezifischbeamtenrechtlichen Gefüges von Rechtenund Pflichten dar. Es ist Sache der Diensther-ren, diese Rechte und Pflichten unter Beach-tung insbesondere der verfassungsrechtli-chen Bindungen zu konkretisieren und die Ar-beitsbedingungen der Beamten festzulegen.Demgegenüber entnimmt der EuropäischeGerichtshof für Menschenrechte (EGMR) alsauthentischer Interpret der EuropäischenMenschenrechtskonvention (EMRK) derenArt. 11 Abs. 1 ein Recht der Staatsbedienste-ten auf Tarifverhandlungen über die Arbeitsbe-dingungen und ein daran anknüpfendesStreikrecht. Diese Rechte können von den Mit-gliedstaaten des Europarats nach Art. 11 Abs.2 Satz 2 EMRK nur für Angehörige der Streit-kräfte, der Polizei und der hoheitlichen Staats-verwaltung generell ausgeschlossen werden.Nach der Rechtsprechung des EGMR gehörennur solche Staatsbedienstete – unabhängigvon ihrem Rechtsstatus – der hoheitlichenStaatsverwaltung an, die an der Ausübung ge-nuin hoheitlicher Befugnisse zumindest betei-ligt sind. Die deutschen öffentlichen Schulenund die dort unterrichtenden, je nach Bundes-land teils beamteten, teils tarifbeschäftigtenLehrkräfte, gehören nicht zur Staatsverwal-tung im Sinne der EMRK. Die Bundesrepublikist völkervertrags- und verfassungsrechtlichverpflichtet, Art. 11 EMRK in seiner Auslegungdurch den EGMR in der deutschen Rechtsord-nung Geltung zu verschaffen.

Damit enthält die deutsche Rechtsordnungderzeit einen inhaltlichen Widerspruch in Be-zug auf das Recht auf Tarifverhandlungen unddas Streikrecht derjenigen Beamten, die au-ßerhalb der hoheitlichen Staatsverwaltungtätig sind. Zur Auflösung dieser Kollisionslagezwischen deutschem Verfassungsrecht undder EMRK ist der Bundesgesetzgeber berufen,der nach Art. 33 Abs. 5, Art. 74 Nr. 27 GG dasStatusrecht der Beamten zu regeln und fortzu-entwickeln hat. Hierfür stehen ihm voraus-sichtlich verschiedene Möglichkeiten offen.So könnte er etwa die Bereiche der hoheitli-chen Staatsverwaltung, für die ein generellesStreikverbot gilt, bestimmen und für die ande-ren Bereiche der öffentlichen Verwaltung dieeinseitige Regelungsbefugnis der Diensther-ren zugunsten einer erweiterten Beteiligungder Berufsverbände der Beamten einschrän-ken. Die Zuerkennung eines Streikrechts fürdie in diesen Bereichen tätigen Beamten wür-de einen Bedarf an Änderungen anderer, denBeamten günstiger Regelungen, etwa im Be-soldungsrecht, nach sich ziehen.Für die Übergangszeit bis zu einer bundesge-setzlichen Regelung verbleibt es bei der Gel-tung des verfassungsunmittelbaren Streikver-bots. Hierfür ist von Bedeutung, dass den Ta-rifabschlüssen für die Tarifbeschäftigten desöffentlichen Dienstes aufgrund des Alimenta-tionsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 5 GG maß-gebende Bedeutung für die Beamtenbesol-dung zukommt. Die Besoldungsgesetzgeberim Bund und in den Ländern sind verfas-sungsrechtlich gehindert, die Beamtenbesol-dung von der Einkommensentwicklung, die inden Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt,abzukoppeln. BVerwG

Das OVG Münster hat in einem Urteil am14.11.2012 festgestellt, dass die Ministe -rialzulage nur an aktive Beamtinnen und Beamten gezahlt werden dürfe, die ununter-brochen bei der obersten Organisationsein-heit eines Postnachfolgeunternehmens tätigund besoldet sind.Bei einer Unterbrechung, z.B. durch Beurlau-bung oder Versetzung in eine andere Organi-sationseinheit, sei der Anspruch aus demPostpersonalrechtsgesetz auf Weiterzahlungder Ministerialzulage verwirkt, da es sich beidieser Regelung lediglich um eine Besitz-standwahrung handele. Revision zum BVerwGwar zugelassen, die Parteien haben aber kei-nen Gebrauch davon gemacht.

Die Deutsche Telekom nimmt dieses Urteiljetzt zum Anlass und streicht die Ministerialzu-lage zum 01.04.2014 für alle aktiven Beam-tinnen und Beamten, die nicht ununterbro-chen in der Konzernzentrale (OZT 0185) tätigund besoldet sind. Auslaufend bis 2019 wirdeine Ausgleichszulage gezahlt, die jedes Jahrum ein Fünftel gekürzt wird. Mit den Betroffe-nen hat Ende Januar ein Chat stattgefunden.Die Betroffenen erhalten einen Bescheid mitRechtsmittelbelehrung und sollten in jedemFall innerhalb der angegebenen Frist Wider-spruch einlegen. Ob diese dann nach Erhaltdes Widerspruchsbescheid den Klageweg be-schreiten sollen, besprechen sie am bestenmit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Walter Beforth, Vorsitzender des CGPT Fachaus-schuss Telekom und der CGPT BundesvorsitzendeUlrich Bösl führten intensive Gespräche mit demFachbereich Beamte der Telekom. Die telekom De-legation wurde von Herrn Leiers angeführt.Beför-derungen 2013 und 2014, dass neue Beurtei-lungssystem waren Schwerpunkte des Gesprächs.

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20 DP 03/2014

Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik / Bei anderen gelesen CGPT

Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung derPostbeamtenversorgungskasse war es ab2013 nicht mehr möglich, den Beitrag der Be-amtinnen und Beamten am Unternehmens-erfolg zu honorieren.

Klaus Peren, Geschäftsführer Organisationund Personal der DT Technik, gab jetzt be-kannt, dass mit der Rechtsgrundlage „PNU-Prämien- und Zulagenverordnung für Beam-tinnen und Beamten“, die die „Belohnungs-richtlinie Telekom“ ersetzt, die Möglichkeit ge-schaffen wurde, mit dem Gesamtbetriebsratdie Verhandlungen zu einer neuen Vereinba-rung „leistungsorientierte Komponente Be-amte“ aufzunehmen.

Für die Berechnung der Prämie werden – ge-nau wie im Tarifbereich – die übergeordnetenZiele der BIG 6 [Anmerkung des Verfassers:die sechs maßgeblichen strategischen Ziele]herangezogen. Das bedeutet, dass bei einerZielerreichung von über 100 Prozent eine Prä-mienzahlung erfolgen wird und dies auchrückwirkend für das Geschäftsjahr 2013möglich ist. Dem Personalchef war es ein besonderes Anliegen, die Gleichbehandlung aller Mitar-beiter zu erreichen.Die CGPT erwartet, dass die anstehenden Berechnungen zu einer wirklichen Verbesse-rung der Belohnungsphilosophie der Telekomführen. wb

Die CGPT hat im Bundesinnenministeriumam Beteiligungsgespräch zur geplantenAnhebung der Besoldung für Beamtinnenund Beamte sowie Ruheständler teilge-nommen.

Dabei begrüßte der CGPT Bundesvorsit -zende Ulrich Bösl die Erhöhung der Besol-dung um mindestens 90 Euro und die

Prozentuale Erhöhung um 2,8 % zum 1.März 2014 und 2,2% zum 1. März 2015.Mit einer Abschlagzahlung ist erst im Okto-ber zu rechnen.Kritisiert hat der CGPT-Vorsitzende Bösl dieTatsache, dass die vorgesehenen Renten-politischen Verbesserungen wie Mütter -rente und Rente mit 63 nicht für Beamtin-nen und Beamte vorgesehen sind.

CGPT IM BUNDESINNENMINISTERIUM:

Besoldungserhöhung 2014BEI ANDEREN GELESEN:

Wenn Ihr Chef Sie mit Arbeit überfrachtet

CGPT Bundesvorsitzender Ulrich Bösl und GÖD Bundesvorsitzender Raimund Kandler im Bundesinnenministerium

Unter diesem Titel schreibt der Redak-teur Kai Wiedermann in der WAZ vom 29.Januar 2014 über das Buch von Karriere-coach Martin Wehrle „Bin ich hier derDepp“, erschienen im Mosaik-Verlag.

Wenn der Druck im „Hamsterrad“ zu großwird, muss man auch NEIN! sagen kön-nen.1. Man sollte mit sich selbst einen kla-

ren Vertrag abschließen, wann undzu welchen Anforderungen man klarund unwiderruflich NEIN! sagt.

2. Man sollte seine Entscheidung fürein JA! reiflich überdenken.

3. Sind die Prinzipien für das NEIN! ein-mal gesetzt, muss man sich konse-quent daran halten und sich auf sieberufen.

4. Man soll sich nicht durch Kompli-mente manipulieren lassen.

5. Man sollte selbst Alternativen beimNEIN! aufzeigen und Kompensati-onsmöglichkeiten anbieten.

6. Mit dem NEIN! verhindert man letzt-endlich gesundheitliche Schäden(z.B. Burnout) und das ist sogar po-sitiv für den Arbeitgeber.

7. Beim NEIN! sollte man sich auf Ar-beits- und Tarifverträge berufen.

8. Bei „Aufweichungsversuchen“ mussman der Versuchung widerstehenund bei dem festgestellten NEIN“bleiben!

9. Sollten unbegründete Vorwürfe imZusammenhang mit dem NEIN! ge-macht werden, muss man souverändabei bleiben.

10. Wenn man in Verbindung mit demNEIN! schlimmste Befürchtungenhat, sollte man diese auch ausspre-chen; das kann üblen Fantasien denSchrecken nehmen.

Der Buchautor Wehrle hat in Hamburg ei-ne Akademie gegründet, an der Karriere-coaches mit dem nötigen Rüstzeug ver-sorgt. W.B.

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Neue LeistungsbezogeneKomponente für Beamte

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DP 03/2014 21

CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik

Termin Seminar-Nr.:Ausrichter

AngesprocheneTeilnehmer´

Ort Leitung/ReferentenThema

20.07-25.07. 2014FRBWSem.-Nr.:072014-CAD

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG sowie für Bildungsurlauer und Vertrauenskörper

Villa La Collina I Accedemia KonradAdenauer Intern. Begegnungsstätte Via Roma 11I – 22011 Griante-Cadenabbia

Tarifpolitik, Tarifrecht,Tarifverträge und Auswirkung aufGesellschaft, Betrieb und Beschäftigte

Leitung:Heike de Vries Referent:n.n.

08. – 12.09.2014FRBWSem.-Nr.: 090814-CUX

Ein Seminar fürBetriebsräte nach § 37.6BetrVG sowie fürBildungsurlauber* undVertrauensleute

Hotel SeelustCuxhavener Str. 65-67 27476 Cuxhaven

Mobbing am ArbeitsplatzKranke Arbeitsverhältnisse undihre Folgen

Ltg: Heike de Vries,Referenten: Regina AnnaBarz

22.09.-26.09.2014 Sem.-Nr.: 092214-KI13.10.-17.10.2014Sem.-Nr.: 101314-KIi03.11.-07.11.2014 Sem.-Nr.: 110314-KI24.11.-28.11.2014 Sem.-Nr.: 112414-OHGS Saar / Pfalz

Ein Seminar fürBetriebsräte nach § 37.6BetrVG sowie fürBildungsurlauber* undVertrauensleute

Bildungsstätte der Arbeitskammer; Am Tannenwald 166459 Kirkel

Bildungsstätte OberhammbachHauptstraße 60 55765 Oberhambach

Lebendige Demokratie beginntam Arbeitsplatz, Aufbaustufe I

Ltg: Richard Neufang,Referenten:Achim Leist, René Michael,Richard Neufang, ChristianSchuhmacher

28.09. – 02.10.2014FRBWSem.-Nr.: 092814-WA

Ein Seminar fürBetriebsräte nach § 37.6BetrVG sowie fürBildungsurlauber* undVertrauensleute

Gästehaus GermaniaStrandpromenade 33,26486 Wangerooge

Demokratie im Wandel —gesell-schaftlicher Zusammenhalt,Rente oder Altersarmut

Ltg.: Heike de Vries,Referenten:Stephan Brokopf, n.n.

23. – 25.10.2014Landesverband Baden-Sem.-Nr.:102314-KIB

Ein Seminar fürBildungsurlauber: undVertrauenskörper

Waldhotel ForsthofForsthof 271711 Kleinbottwar

Lebendige Demokratie beginntam Arbeitsplatz Aufbaustufe II

Ltg.: Martin Gerhardt,ReferentMartin Gerhardt, n.n.

27. – 29.11.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 112714-KIB

Ein Seminar fürBildungsurlauber: undVertrauenskörper

Waldhotel ForsthofForsthof 271711 Kleinbottwar

Lebendige Demokratie beginntam Arbeitsplatz Aufbaustufe II

Ltg.: Martin Gerhardt,ReferentMartin Gerhardt, RalfHolten,

27.- 29.11.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 112714-IS

Ein Seminar fürBildungsurlauber: undVertrauenskörper

Berggasthof HöchstenHöchsten 188636 Illmensee-Höchsten

Lebendige Demokratie beginntam Arbeitsplatz Aufbaustufe II

Ltg.: Martin Gerhardt,ReferentMartin Gerhardt, RalfHolten, Stefan Jäger

04.- 06.12.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 120414-IS

Ein Seminar fürBildungsurlauber: undVertrauenskörper

Berggasthof HöchstenHöchsten 188636 Illmensee-Höchsten

Lebendige Demokratie beginntam Arbeitsplatz Aufbaustufe II

Ltg.: Martin Gerhardt,ReferentMartin Gerhardt, RalfHolten,

Terminplanung des Franz-Röhr-Bildungswerks e.V.

Franz-Röhr-Bildungswerk e.V., Grabenstraße 95, 47057 Duisburg � [email protected], Tel. 0203 39341-995, Fax: 0203 39341-996

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte

in Erfurt

Termin 04 bis 08.08.14

Mobbing am Arbeitsplatz

in Cuxhaven

Termin 08.-12.09.14

Gewusst Wie?? Die Vermeidung fehlerhafter BR Arbeit

in Cuxhaven

Termin 08.-12.09.14

Gesprächs und Verhandlungsführung in der betrieblichen Praxis

in Rotenburg bei Fulda

20.-24.10.14

Anmeldung beim

Franz Röhr BildungswerkGrabenstr 9547057 DuisburgFax 0203 39341996Tel 0203 39 34 19 95Oder [email protected]

* Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes

Betriebsräteseminare des Franz Röhr Bildungswerk für 2014

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15 . CGPT NEPAL STUDIENREISEN

2-wöchige Nepal-Rundreise im März 2015

Nepal, das Land der höchsten Berge der Welt,der Tiger im Dschungel, der Götter, Tempel undLegenden. Die Landschaft reicht vom Terai,dem Flachland im Süden mit subtropischemKlima, bis zu den höchsten Bergen der Weltum 8.000m im Norden. Etwa 50 verschiede-ne ethnische Gruppen mit ihren unterschied-lichen Kulturen leben hier, wo seit mehr als2000 Jahren tibetische und indische Völkeraufeinander treffen und Siddhartha Gauta-ma, der Begründer des Buddhismus, geborenwurde.In einer kleinen Gruppe (ca. 5 – 7 Teilnehmer)werden Sie auf individuelle Art Nepal erkun-den. Wir werden gemeinsam das KathmanduTal entdecken und eine Rundreise unterneh-men. Sie können dabei auch an einem leich-ten 3-Tage Treck ins südliche Annapurna Ge-biet teilnehmen und / oder den Dschungel imChitwan National Park durchstreifen. Ab-schließend ist noch Zeit, auf eigene Faust Ne-pal zu erkunden.Der Reisepreis liegt voraussichtlich zwischen1.995 € und 2.050 € für CGPT / CGB Mitglie-der bzw. zwischen 2.050 € und 2.095 € fürGäste, die herzlich willkommen sind. Die Min-desteilnehmerzahl liegt bei 5 Personen.

Information und Anmeldung zu dieser Reiseerhalten Sie beiCGPT Landesverband NRWTelefon p: (0201) 603600 Helge Voß, Telefon: (0208) 498383eMail: [email protected] im Internet wo Sie auch einen Reisebericht unserer Reise finden:www.hamro-nepal.de/CGPT-Reisen

Sudoku Auflösung aus dem letzten Heft

SUDOKU Unter den richtigen Lösungs-einsendern werden drei kleine Preise vergeben. Der Rechtsweg ist ausge-schlossen. Lösung bitte an: CGPT Bund, Alfredstraße77-79, 45130 Essen.

Lösung des Kreuzworträtsel ausDP 2/2014WAHLAUFRUFGewonnen haben Elfriede Stephan, Johann Lidl und Winfried Kissel.

Hinweis:

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Nepal-Studienreise / Rätselecke CGPT

22 DP 03/2014

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DP 03/2014 23

CGPT Arbeits- und Sozialrecht

gen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich,über die das Bundesverwaltungsgericht ent-scheidet.Aktenzeichen: 3 A 155/09, 3 A 156/09 (Ur-teile), 3 A 328/14 und 3 A 329/14 (Ausset-zungsbeschlüsse)

Neues vomBundesverwaltungsgerichtBegrenzt dienstfähige Beamte müssen bes-ser besoldet werden als im gleichen Umfangteilzeitbeschäftigte BeamteDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatentschieden, dass Beamte, die aus gesund-heitlichen Gründen nur noch zeitanteiligDienst leisten können (begrenzte Dienst -fähigkeit) besser besoldet werden müssenals teilzeitbeschäftigte Beamte.Kernaussage der Entscheidung: Wenn ein Beamter freiwillig nur anteilig arbeitet, wer-den die Zulagen auch anteilig gekürzt.Bei einer gesundheitsbedingten einge-schränkten Arbeitszeit dürfen die Zulagenzwar – aber nicht anteilig – gekürzt werden. Es kann hier ein Zuschlag zu der anteiligen Zulage berechnet werden. wb

Oberverwaltungsgericht NRW:

Keine Besoldungserhöhungfür Beamte im Wege einereinstweiligen AnordnungBeamte der Besoldungsgruppen A 11 und hö-her können derzeit in Nordrhein-Westfalenkeine höhere Besoldung im Wege einer einst-weiligen Anordnung erhalten. Dies hat der 3.Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Be-schlüssen vom 20. März 2014 entschieden.Mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst-und Versorgungsbezüge 2013/2014 hattedas Land die Bezüge für Beamte der Besol-dungsgruppen A 2 bis A 10 – dem Tarifab-schluss für den Öffentlichen Dienst folgend –für 2013 um 2,65 % und für 2014 um 2,95 %erhöht, für Beamte der Besoldungsgruppen A11 und A 12 jedoch nur um jeweils 1 % undfür Beamte höherer Besoldungsgruppen undRichter gar nicht.Hiergegen klagen zahlreiche betroffene Be-amte. 13 von diesen Klägern – Polizisten undLehrer – hatten gleichzeitig einstweilige An-ordnungen beantragt. Sie wollten mit diesenAnträgen erreichen, dass ihnen schon vordem Abschluss des Klageverfahrens, das(durch mehrere Instanzen) unter UmständenJahre dauern kann, vorläufig eine höhere Be-soldung gezahlt wird, weil ihnen ein Abwartennicht zugemutet werden könne. Diese Anträgehatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchenin erster Instanz mit Beschlüssen vom 30. Januar 2014 abgelehnt.

Oberverwaltungsgericht NRW:

Professorenbesoldung inNRW war verfassungswidrigEine Universitätsprofessorin und ein Universi-tätsprofessor aus NRW sind bis zum 30. Juni2008 verfassungswidrig zu niedrig besoldetworden. Dies hat der 3. Senat des Oberver-waltungsgerichts entschieden. Für den Zeit-raum vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember2012 hat es die Verfahren ausgesetzt, um ei-ne Entscheidung des Bundesverfassungsge-richts einzuholen.Der Bundesgesetzgeber hatte im Jahr 2002die Besoldung für neu eingestellte Professo-ren durch den Übergang von der C-Besoldungauf die W-Besoldung deutlich abgesenkt. DasBundesverfassungsgericht hatte dies auf dieKlage eines Professors aus Hessen bereitsmit Urteil vom 14. Februar 2012 (- 2 BvL4/10 -) für verfassungswidrig erklärt, weil Professoren damit nicht mehr amtsangemes-sen alimentiert seien. Es hatte den Gesetzge-ber zu einer rückwirkenden Regelung für die-jenigen Professoren aufgefordert, die in derVergangenheit bereits Widerspruch eingelegthatten. Dem ist das Land Nordrhein-Westfa-len, das seit dem 1. September 2006 für dasBesoldungsrecht der Landesbeamten zu-ständig ist, nicht gefolgt. Es hat die W-Besol-dung für Professoren erst mit Wirkung ab dem1. Januar 2013 erhöht. Der Senat hat deshalb– dem Bundesverfassungsgericht folgend –für die Zeit bis zum 30. Juni 2008 eine verfas-sungswidrig zu niedrige Besoldung festge-stellt. Diesen Verstoß wird der Gesetzgeberbeseitigen müssen. Für die Zeit ab dem 1. Ju-li 2008 sah sich der Senat an einer entspre-chenden Feststellung gehindert, weil der Lan-desgesetzgeber nach dem Übergang der Ge-setzgebungskompetenz auf die Länder allge-meine Besoldungserhöhungen vorgenom-men hatte. Diese änderten zur Überzeugungdes Senats zwar nichts an der Verfassungs-widrigkeit der Professorenbesoldung. DieFeststellung der Verfassungswidrigkeit istaber allein dem Bundesverfassungsgerichtvorbehalten, so dass der Senat die Verfahrenaussetzen musste, um eine Entscheidung desBundesverfassungsgerichts einzuholen.Soweit durch Urteil entschieden wurde, hatdas OVG die Revision nicht zugelassen. Dage-

Die dagegen erhobenen Beschwerden hatdas Oberverwaltungsgericht mit den o.g. Be-schlüssen zurückgewiesen. Zur Begründunghat es im Wesentlichen darauf hingewiesen,dass die Beamten derzeit durch ein weiteresAbwarten keine unzumutbaren Nachteile er-litten. Die Beschlüsse des Oberverwaltungs-gerichts sind unanfechtbar.Aktenzeichen: 3 B 167/14 u.a.

Verwaltungsgericht Koblenz:

Keine Urlaubsabgeltung bei Krankheit während derAltersteilzeitEin Beamter, dem Altersteilzeit im sogenann-ten ,,Blockmodell“ bewilligt worden ist undder vor Eintritt in die Freistellungsphase sei-nen restlichen Erholungsurlaub krankheils-bedingt nicht mehr nehmen kann, hat grund-sätzlich keinen Anspruch auf dessen finan-zielle Abgeltung. Dies hat jetzt das Verwal-tungsgericht Koblenz entschieden.Die Allersteilzeit des Klägers hatte mit einervierjährigen Arbeitsphase bei voller Dienst-leistungspflicht und hälftiger Besoldung zu-züglich eines Afterstellzeitzuschlages begon-nen; dieser folgte ab dem am 1. Oktober2007 eine ebenso lange Freistellungsphasereit gleichen Bezügen. Infolge einer Erkran-kung ab März 2006 stand dem Kläger bei Ein-tritt in die Freistellungsphase noch Urlaub fürdie Jahre 2006 und 2007 zu. Eine finanzielleAbgeltung lehnte das beklagte Land ab. EinAbgeltungsanspruch könne erst mit dem Ein-tritt in den Ruhestand entstehen. Bei Ruhe-standsbeginn am 1. Oktober 2011 sei der Ur-laubsanspruch des Klägers jedoch bereitsverfallen gewesen. Mit seiner nach erfolglo-sem Widerspruch erhobenen Klage machteder Kläger geltend, der Übergang in die Frei-stellungsphase der Allersteilzeit sei mit demEintritt in den Ruhestand vergleichbar. Da sei-ne Urlaubsansprüche im Oktober 2007 nochnicht verfallen gewesen seien, könne er derenAbgeltung verlangen.Die Klage blieb ohne Erfolg. Zwar bestehe, sodie Koblenzer Richter, ein europarechtlicherAnspruch auf Abgeltung von bei Beendigungdes Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingtnicht genommenem Urlaub. Der Urlaubsan-spruch verfalle jedoch. Es sei ein Zeitraum vonachtzehn Monaten nach Ende des Urlaubs-jahres zugrunde zu legen. Danach seien dieUrlaubsansprüche des Klägers für das Jahr2006 und die aus dem Jahr 2007 verfallen.Etwas anderes gelte nicht etwa deshalb, weilder Kläger den Urlaub vor Eintritt In die Frei-stellungsphase krankheitsbedingt nicht mehrhabe nehmen können. Zwar sei die Situationdes Eintritts in die Freistellungsphase der Al-tersteilzeit mit der des Eintritts in den Ruhe-stand tatsächlich, nicht aber rechtlich ver-

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24 DP 03/2014

Arbeits- und Sozialrecht CGPT

gleichbar. Das Europarecht sehe nämlich vor,dass der bezahlte Mindesturlaub nur bei Be-endigung des Arbeitsverhältnisses durch einefinanzielle Vergütung ersetzt werden dürfe.Der Beginn der Freistellungsphase sei jedochrechtlich etwas anderes als der Beginn desRuhestandes. Zwar bestehe während der Frei-stellungsphase ebenfalls keine Dienstleis-tungsverpflichtung mehr, da der Beamte die-se bereits In der vorangegangenen sog.Dienstleistungsphase erfüllt habe. Er erhalteaber weiterhin eine Besoldung, die durch denihm gewährten Altersteilzeit-Zuschlag überden normalen Teilzeitbezügen liege. Auch kön-ne er weiterhin disziplinarrechtlich belangtwerden. Zudem bestehe die Möglichkeit, dasTeilzeit-Dienstverhältnis zu beenden und inden aktiven Dienst zurückzukehren. Überdieswerde der Beamte bei Störungen in der Ab-wicklung der Allersteilzeit finanziell nachträg-lich weitgehend so gestellt, wie er ohne die Al-lerstellzeit gestanden hätte. Störungen wiebeispielsweise die Verhinderung an der Inan-spruchnahme von Urlaub durch eine Erkran-kung seien demgegenüber der Risikosphäredes Beamten zuzuordnen. Diese Risikovertei-lung erscheine, insbesondere auch ange-sichts dessen, dass der Dienstherr bereitsdas Risiko einer Erkrankung des Beamten inder Arbeitsphase trage — der Beamte erbrin-ge dann nämlich nicht die vorgesehene Vo-rausleistung für die Freistellungsphase, ohnedass dies zu Anpassungen des Teilzeitverhält-nisses zu seinen Lasten führe — sachgerechtund angemessen.Das Gericht hat wegen der grundsätzlichenBedeutung die Berufung zugelassen.(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil aufgrundder mündlichen Verhandlung vorn 24. Januar2014, 5 K 1135/13.K0)

LAG Hamm: Befristetes Arbeitsverhältnis:

Betriebsratsmitgliedschaftschützt nicht vor einerBeendigung desArbeitsverhältnissesEin wirksam sachgrundlos befristeter Arbeits-vertrag endet grds. auch dann mit Ablauf derBefristung, wenn der Arbeitnehmer zwischen-zeitlich in den Betriebsrat des Unternehmensgewählt worden ist. Etwas anderes gilt nur,wenn der Arbeltnehmer darlegen und ggf. be-weisen kann, dass der befristete Arbeitsver-trag lediglich wegen seiner Wahl in den Be-triebsrat nicht verlängert worden ist. in einemsolchen Fall kann sich der Arbeitgeber auf dieBefristung nicht berufen.Der Sachverhalt:Die Beklagte hatte den Kläger – ebenso wiedrei weitere Beschäftigte – zum 1.12.2010befristet für zunächst wenige Monate einge-

stellt. Alle vier befristeten Verträge wurden inder Folgezeit verlängert, zuletzt im Mai 2012bis zum 30.11.2012. Mitte 2012 fand bei derBeklagten eine Wahlversammlung statt, Inderen Verlauf der Kläger in den Wahlvorstandgewählt wurde. Bei den im September 2012stattfindenden Betriebsratswahlen wurde ersodann auch in den Betriebsrat gewählt.Die Beklagte übernahm zwei der am1.12.2010 befristet eingestellten Arbeitneh-mer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. DieÜbernahme des Klägers und eines weiterenArbeitnehmers lehnte sie hingegen ab.Mit seiner Entfristungsklage machte der Klä-ger geltend, dass die Beklagte seine Über-nahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnisnur wegen seines Engagements im Betriebs-rat abgelehnt habe. Die Beklagte berief sichdagegen darauf, dass sie in den letzten Jah-ren immer nur die Hälfte der befristet einge-stellten Arbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen habe. DieLeistungen der zwei Mitbewerber seien höhereinzuschätzen gewesen als die des Klägers.Die Klage hatte sowohl vor dem Arbeitsgerichtals auch vor dem LAG keinen Erfolg.Die Gründe:Das Arbeitsverhältnis ist kraft wirksamer Be-fristung mit Ablauf des 30.11.2012 beendetworden; ein Anspruch des Klägers auf Ab-schluss eines unbefristeten Arbeitsvertragsbesteht daher nicht.Die Beklagte hat das Arbeitsverhältnis mit demKläger wirksam gern. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfGfür eine Gesamtdauer von zwei Jahren sach-grundlos befristet. Die Vorschrift ist auch an-wendbar. Dem steht nicht entgegen, dass derKläger seit September 2012 Mitglied des Be-triebsrats der Beklagten war. § 14 Abs. 2 Satz1 TzBfG sieht keinen Ausnahmetatbestand fürBetriebsratsmitglieder vor und enthält insoweitauch keine planwidrige Lücke, die durch eineteleologische Reduktion zu schließen wäre.Der Schutz von Betriebsratsmitgliedern istdennoch dadurch gewährleistet, dass diesevor einer unzulässigen Benachteiligung durch§ 78 Satz 2 BetrVG geschützt sind. Denn hier-nach kann die Nichtübernahme eines befris-tet beschäftigten Betriebsratsmitglieds in einunbefristetes Arbeitsverhältnis eine unzuläs-sige Benachteiligung darstellen, wenn sie ge-rade wegen der Betriebsratstätigkeit erfolgt.Eine solche Benachteiligung ist hier indesnicht ersichtlich. Weder aus dem Vortrag desKlägers noch aus dem unstreitigen Sachver-halt ergibt sich, dass die Beklagte den Klägerwegen seiner Betriebsratstätigkeit benachtei-ligt hätte. Einziger Anhaltspunkt ist insoweit,dass sich der Kläger während des Laufs derBefristung für den Betriebsrat engagiert hat.Dieses eher schwache Indiz wird dadurch ent-wertet, dass die Beklagte nachgewiesen hat,

dass sie seit 2009 immer nur die Hälfte derbefristet Beschäftigten übernommen hat undauch hier so verfahren ist.LAG Hamm 5.11.2013, 7 Sa 1007/13

Sonderurlaub aus Anlasseiner Geburt auch fürNichtverheiratete möglichEinem Kriminalbeamten kann Sonderurlaubaus Anlass der Geburt seines Kindes nicht oh-ne Weiteres mit der Begründung verweigertwerden, er sei mit der Kindesmutter nicht ver-heiratet. Das hat das Verwaltungsgericht Ber-lin entschieden.Der Kläger, ein Kriminalkommissar beim Bun-deskriminalamt, hatte im Jahr 2011 die Ge-währung von Sonderurlaub von einem Tag we-gen der Niederkunft seiner nichtehelichen Le-bensgefährtin beantragt. Dies war mit der Be-gründung abgelehnt worden, die Sonderur-laubsverordnung gewähre Sonderurlaub nurbei Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspart-nerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.Soweit nach der Verordnung daneben Son-derurlaub auch aus anderen gewichtigenGründen gewährt werden könne, sei der Fallder Geburt durch die speziellere Vorschrift ab-schließend geregelt. Mit der hiergegen erho-benen Klage begehrte der Kläger die Gewäh-rung von Sonderurlaub und rügte u.a. seineUngleichbehandlung gegenüber Ehen undeingetragenen Lebenspartnerschaften.Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts be-stätigte zwar, dass sich der Kläger nicht aufdie für verheiratete oder in eingetragener Le-benspartnerschaft lebende Beamtinnen undBeamte geltende Bestimmung berufen kön-ne. Diese Regelung verletzte weder das Gebotdes Ehe- und Familienschutzes des Art. 6 Abs.1 GG noch den Gleichheitssatz. Denn die Un-terscheidung beruhe auf einem sachlichenGrund. Der Gesetzgeber habe die Ehe bzw. dieLebenspartnerschaft als eine auf Lebenszeitangelegte Gemeinschaft mit wechselseitigenBeistandspflichten ausgestaltet. DiesePflichten bestünden bei der nichtehelichenLebensgemeinschaft gerade nicht. Allerdingsschließe dies nicht aus, die Niederkunft derLebensgefährtin als einen anderen wichtigenpersönlichen Grund im Sinne der Vorschriftanzusehen. Dies habe die Beklagte zu Un-recht verkannt. Der Kläger kann nun verlan-gen, dass die Beklagte nochmals unter Zu-grundelegung der Rechtsauffassung des Ge-richts über seinen damaligen Antrag ent-scheidet und ihr Ermessen ausübt.Gegen das Urteil kann die Zulassung der Be-rufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.Urteil der 7. Kammer vom 26. Februar 2014(VG 7 K 158.12)

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DP 03/2014 25

CGPT Arbeits- und Sozialrecht / Buchbesprechungen

Buchbesprechungen

Autobiografie von Dr. Hans-Gert Pöttering:

Wir sind zu unseremGlück vereintMEIN EUROPAISCHER WEG

Hans-Ger Pöttering (geboren1945) ist dereinzige Abgeordnete, der seit der ersten Di-rektwahl im Jahr 1979 ununterbrochen demEuropäischen Parlament angehört. In führen-den Positionen, etwa als Fraktionsvorsitzen-der der Europäischen Volkspartei (1999-2007) und als Parlamentspräsident (2007-2009), hat er die Entwicklung des obersteneuropäischen Gesetzgebungsorgans und derEuropäischen Union insgesamt begleitet undmitgestaltet. Nach 35 Jahren endet sein Man-dat am 1. Juli 2014.In seiner Autobiografie erinnert der im nieder-sächsischen Bersenbrück aufgewachsenePolitiker an die Anfänge der parlamentari-schen Arbeit und an die Überwindung aus-weglos erscheinender Krisen. Er schildert dieReaktionen der europäischen Abgeordnetenauf den Zusammenbruch des Kommunismusund die Wiedervereinigung Deutschlands –Ereignisse, die die Rahmenbedingungen dereuropäischen Politik tiefgreifend veränder-ten. Der Spitzenpolitiker wirkte mit bei den Er-weiterungen der Europäischen Union um dieStaaten im Norden, Süden und Osten sowie

bei der Weiterentwicklung der europäischenInstitutionen durch die Vertragswerke vonMaastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon.Pötterings Weg in der Europapolitik und seinBlick auf die europäischen Zusammenhängespiegeln seine Zuversicht wider, die gegen-wärtigen und zukünftigen Herausforderungenbewältigen zu können. Auf seine Initiative ent-steht beim Europäischen Parlament in Brüs-sel ein „Haus der Europäischen Geschichte“.Das Buch ist im Handel erhältlich.ISBN 978-3-412-22262-8

Boff, Leonfardo

Franziskus aus Romund Franz von AssisiDass sich ein Papst erstmals den NamenFranziskus gab, hat bis heute viele Mutma-ßungen ausgelöst. Wird es nun eine „dienen-de und arme Kirche an der Seite der Armen“geben? Wer wäre berufener, Fragen wie diesernachzugehen, als Leonardo Boff! Er kenntden Papst schon lange persönlich und ist alsehemaliger Franziskaner selbst dem Geistdes „Poverello“ aus Assisi eng verbunden.Boff zeigt auf, was es bedeuten könnte, wennsich der Papst tatsächlich mehr und mehrvom heiligen Franziskus inspirieren lässt. Eine großartige Zukunftsvision für die Kirche!Butzon und Brecher Verlag

Verlag Franz Vahlen GmbH, München

Betriebs-verfassungsgesetzDieser Kommentar bietet ausgewogene Lö-sungen für Konfliktfälle und genießt in derPraxis gleichmäßig breite Akzeptanz bei Ar-beitgebern, Betriebsräten und Arbeitsgerich-ten. Er ist das bewährte Handwerkszeug für al-le, die sich mit dem Betriebsverfassungsge-setz beschäftigen. Schwerpunkte der BR-Wahlausgabe sind:● Erläuterung der Vorschriften über die Be-

triebsratswahl und die internen Wahlendes Betriebsratsvorsitzenden, des Stell-vertreters, der Ausschussmitglieder undder freigestellten Betriebsratsmitglieder —mit Beispielen

● Ausführungen zu den Sonderregelungenals Folge der Privatisierung, z.B. zum Wahl-recht der Beamten, Soldaten und Arbeit-nehmer des öffentlichen Dienstes

● aktuelle, in vielen Punkten neu ausgerich-tete BAG-Rechtsprechung zur Leiharbeit,etwa zu den Themen: Einsatz von Leihar-beitnehmern, Zählwerte bei Schwellen-werten, Rechtsstellung im Entleiherbe-trieb, Beteiligungsrechte des dortigen BR

● Kriterien zur Mitbestimmung bei Dienst-und Werkverträgen

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT:

Besoldung begrenzt dienstfähiger BeamterBeamte, die aus gesundheitlichen Gründennur noch zeitanteilig Dienst leisten können(begrenzte Dienstfähigkeit), müssen besserbesoldet werden als teilzeitbeschäftigte Be-amte. Das hat das Bundesverwaltungsgerichtin Leipzig heute entschieden.Die Klägerin, eine verbeamtete Lehrerin, istbegrenzt dienstfähig mit 60 % der regelmäßi-gen Arbeitszeit. Sie erhält wie ein entspre-chend teilzeitbeschäftigter Beamter 60 % dervollen Besoldung. Die in einer Verordnung desLandes geregelte „Aufzehrungsregelung“schließt die Zahlung eines grundsätzlich beibegrenzter Dienstfähigkeit vorgesehenen Zu-schlags für sie aus. Die Klägerin macht gel-tend, sie müsse höher besoldet werden alsein in gleichem zeitlichem Umfang teilzeitbe-schäftigter Beamter. Ihre Klage ist in den Vor-instanzen erfolglos geblieben.Das Bundesverwaltungsgericht hat festge-stellt, dass die der Klägerin im fraglichen Zeit-raum gezahlte Besoldung insoweit verfas-sungswidrig zu niedrig war, als sie keinen Zu-

schlag aufgrund ihrer begrenzten Dienstfähig-keit erhalten hat. Die hier maßgebliche ba-den-württembergische Verordnung verstoßegegen Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1GG.Nach dem in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleiste-ten Alimentationsprinzip bilden Dienstbezü-ge, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversor-gung die Voraussetzung dafür, dass sich derBeamte ganz dem öffentlichen Dienst als Le-bensberuf widmen und in rechtlicher und wirt-schaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung derdem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zu-gewiesenen Aufgabe beitragen kann, im poli-tischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreueVerwaltung zu sichern; die Alimentation ist zu-gleich Gegenleistung des Dienstherrn dafür,dass sich der Beamte ihm zur Verfügung stelltund seine Dienstpflichten nach Kräften erfüllt.Anders als beim freiwillig teilzeitbeschäftigtenBeamten, der selbst darüber entscheidet, in-wieweit er für die Sicherung eines angemesse-nen Unterhalts Abstriche von der vollen Besol-dung hinnehmen kann und der wieder zur Voll-zeit und damit zur vollen Besoldung zurück-kehren kann, gebietet das Alimentationsprin-zip beim begrenzt dienstfähigen Beamtengrundsätzlich eine Orientierung an der Ali-

mentation für Vollzeitbeschäftigte. Deshalb isteine Aufzehrungsregelung wie im vorliegen-den Fall, die im Ergebnis zu einer gleichen Be-soldung des begrenzt dienstfähigen Beamtenund des teilzeitbeschäftigten Beamten führt,unzulässig. Allerdings darf der Normgeberauch den unterschiedlichen objektiven Um-fang der Arbeitsleistung von begrenzt dienst-fähigen Beamten einerseits und vollzeitbe-schäftigten Beamten andererseits bei der Be-soldung berücksichtigen und einer uner-wünschten Attraktivität des Instituts der be-grenzten Dienstfähigkeit entgegenwirken.Dem Normgeber stehen verschiedene Mög-lichkeiten zur Verfügung, diesen AspektenRechnung zu tragen. Geeignet erscheint ins-besondere eine Regelung, die als Zuschlagzur Teilzeitbesoldung einen prozentualen Teilder Differenz zwischen der Teilzeit- und derVollzeitbesoldung gewährt, wie sie etwa dasThüringer Besoldungsrecht vorsieht.BVerwG 2 C 50.11 - Urteil vom 27. März 2014Vorinstanzen:VGH Mannheim, 4 S 1003/09 - Urteil vom 16.Mai 2011 -VG Stuttgart, 3 K 1366/08 - Urteil vom 01.April 2009 -

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26 DP 03/2014

Buchbesprechungen CGPT

● Grundzüge der Gesetze, die sog. prekäreArbeitsverhältnisse regeln, wie Befristun-gen, Teilzeit- oder Leiharbeit

● Auswertung der BAG-Rechtsprechung zuFragen bei Massenentlassung

● neueste BGH-Rechtsprechung zur Haftungeines Betriebsratsmitglieds für im Auftragdes Betriebsrats abgeschlossene Verträgesowie für Sachverständigenkosten.

Das Werk richtet sich an Betriebsräte, Gewerk-schaften, Arbeitgeber und deren Verbände,Personalleiter, Arbeitsgerichte, Rechtsanwäl-te, Behörden sowie die gesamte arbeitsrecht-liche Praxis und Wissenschaft.

Prof. Karl Fitting/Dr. jur. Gerd Engels/Ingrid Schmidt/Yvonne Trebinger/VVolfgang Linsenmaier,Betriebsverfassungsgesetz, Verlag Franz Vahlen,

Verlag Franz Vahlen GmbH, München

Schulung undArbeitsmittelDie Broschüre ist Teil der Reihe Arbeitshilfenfür Betriebsräte und dient Arbeitnehmern undBetriebsräten bei arbeitsrechtlichen Fragenals Information und Hilfe.Die Titel aus der Reihe ergänzen den Kom-mentar zum Betriebsverfassungsrecht vonFitting und erweitern ihn um praktische Ant-worten zu Problemstellungen aus dem Be-rufsalltag, geben Arbeitnehmern und Be-triebsrat Unterstützung bei Verhandlungenmit dem Arbeitgeber und informieren ihn überAnsprüche, Rechte und Pflichten aus seinemArbeitsverhältnis.Die Autoren beantworten in diesem Werk diewichtigen und in der Betriebsratspraxis immerwieder auftauchenden Fragen zum Anspruchder Betriebsräte auf Schulungen und alle Ar-ten von Arbeitsmitteln. In 12 Kapiteln werden über 300 Fragen kurzund präzise beantwortet. Berücksichtigt wer-den dabei die Ansprüche aller Arbeitnehmer-vertretungen, wie Gesamt-, Konzern- und eu-ropäischer BR sowie die Jugend- und Auszu-bildendenvertretung.Das Werk richtet sich an Betriebsräte, Gewerk-schaften, Arbeitgeber und deren Ver-bände,Personalleiter, Arbeitsgerichte, Rechtsanwäl-te, Behörden sowie die gesamte arbeitsrecht-liche Praxis und Wissenschaft.

Dr. Lars Weinbrenner/Dr. Enrico Meier, M.A., Schulung und Arbeitsmittel, Verlag FranzVahlen, 2014, 96 Seiten, geheftet € 19,80, ISBN 978-3-8006-4709-5

Verlag Franz Vahlen GmbH 80791 München

BetriebsratswahlDie Broschüre Betriebsratswahl ist Teil derReihe Arbeitshilfen für Betriebsräte, die Ar-beitnehmern und Betriebsräten bei arbeits-rechtlichen Fragen als Information und Hilfedient.Die Titel aus der Reihe ergänzen den Kom-mentar zum Betriebsverfassungsrecht vonFitting und erweitern ihn um praktische Ant-worten zu Problemstellungen aus dem Be-rufsalltag, geben Arbeitnehmern und Be-triebsrat Unterstützung bei Verhandlungenmit dem Arbeitgeber und informieren ihn überAnsprüche, Rechte und Pflichten aus seinemArbeitsverhältnis.In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2014 fan-den in Deutschland die regulären Betriebs-ratswahlen statt. Entsprechend wichtig ist diefrühzeitige und korrekte Vorbereitung der Wahlund die anschließende anfechtungssichereDurchführung der Betriebsratswahl. DieseBroschüre zeigt dabei die relevanten Proble-me und Fallstricke bei der Wahlvorbereitungund -durchführung auf und gibt dem Be-triebsrat entsprechende Arbeitshilfen hierzuan die Hand. Darüber hinaus begleitet dieseArbeitshilfe die neugewählten Betriebsrätedie ersten Wochen durch ihr Amt und hilft ih-nen, sich in der neuen Verantwortung zurecht-zufinden.Das Werk richtet sich an Betriebsräte, Arbeit-nehmer vertretende Anwälte, Gewerkschaf-ten, Verbände.

Marianne Birthler

Halbes Land. GanzesLand. Ganzes LebenErinnerungen424 Seiten mit Abbildungen. Gebunden

22,90 Euro (D)

Friedliche Revolutionärin und Ministerin,Volkskammermitglied und Bundestagsabge-ordnete, Parteivorsitzende und durchaus un-bequeme Wächterin über die Stasiakten —die Autobiographie einer Frau, die die jüngeredeutsche Geschichtemaßgeblich mitgeprägthat.Marianne Birthlers Geschichte ist wie die vonAngela Merke! oder Joachim Gauck durch diedoppelte Erfahrung des Lebens in der DDRund im wiedervereinten Deutschland gekenn-zeichnet. Aufgewachsen in Ost-Berlin, setztesie sich schon als junge Frau für mehr Selbst-bestimmung unter den Bedingungen der Dik-tatur ein und nutzte dafür die in der Kirche vor-handenen Freiräume. Ihre Haltung führte sieAnfang der achtziger Jahre in die Opposition

gegen den SED-Staat und schließlich in dasZentrum der revolutionären Ereignisse von1989. Als erste Kultusministerin im neuenBundesland Brandenburg, erste Bundesvor-sitzende von Bündnis 90 / Die Grünen und alsvom Parlament gewählte Bundesbeauftragtefür die Stasiunterlagen bewies sie große Un-abhängigkeit. So trug sie entscheidend dazubei, dass der Geist der friedlichen Revolutionin der Berliner Republik fortlebt und die Ge-schichte des Unrechts in der DDR nicht in Ver-gessenheit gerät. Mit souveräner Offenheitund persönlichem Tonfall erzählt sie von denBrüchen und Aufbrüchen in ihrem Leben, daszuallererst geprägt ist von dem Streben nachpolitischer und persönlicher Freiheit.Marianne Birthler, 1948 in Berlin geboren,war von 2000 bis 2011 als Nachfolgerin vonJoachim Gauck die Bundesbeauftragte für dieUnterlagen des Staatssicherheitsdienstesder ehemaligen DDR. Sie war eine der Akteu-rinnen der Freiheitsrevolution von 1989, Mi-nisterin in Brandenburg und Vorsitzende derPartei Bündnis 90 / Die Grünen.Hanser Berlin –

Das letzteSchwurgerichtEin Simon Kerner Thriller

Kurzübersicht

Eine tote Rabenkrähe mit ausgestochenenAugen, ein Toter, dem in die Augen geschossenwurde — Simon Kerner kann sich zunächstkeinen Reim auf diese Vorgänge machen.Doch weitere unheilvolle Zeichen und Mordefolgen. Die Ermittlungen lassen vermuten,dass die Ursache in Kerners beruflicher Ver-gangenheit zu finden Ist. Aber diesem bleibtnicht mehr viel Zeit für die Aufklärung, dennder Killer kommt ihm immer näher und treibtdabei ein perverses Katz- und Maus-Spiel.Als schließlich auch seine Freundin Steffi be-droht wird, ergreift er die Initiative! Die Storymündet in einem Showdown auf Leben undTod.Ein neuer, packender Spessart-Thriller desWürzburger Schoppenfetzer-Autors GüntherHuth!Autor: Günter Huth, geboren 1949, warRechtspfleger von Beruf und ist Autor zahlrei-cher Jugend- und Sachbücher. Mit der Regio-nal-Krimi-Reihe „Der Schoppenfetzer“ be-geistert er seit Jahren seine Leser, „BlutigerSpessart' war der erfolgreiche erste Band ei-ner Reihe von Thrillern mit dem ProtagonistenSimon Kerner. Erschienen im Echter Verlag304 Seiten, 13,5 x 21 cm, Klappenbroschur12,95 Euro (D)ISBN 978-3-429-03680-5

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DP 03/2014 27

CGPT Buchbesprechungen

NachlieferungIm Erich Schmidt Verlag ist eine neue Nachlie-ferung „ Das gesamte öffentliche Dienstrecht1/14 erschienen“. Wer auf dem Laufendenseien möchte, benötigt diese Nachlieferung.

Neuerscheinung

Vera Lengsfeld:1989: Tagebuch der Friedlichen Revolution 1. Januar bis 31. Dezember

Vor fünfundzwanzig Jahren veränderte sich dieWelt. Zum Jahreswechsel 1989 ahnte nie-mand, was das neue Jahr an revolutionärenUmwälzungen bringen würde. Die Kultur derGewalt, die in der Französischen Revolutionihren Anfang nahm und in den Katastrophen20. Jahrhunderts mündete, wurde überwun-den. Die Friedliche Revolution hat den Grund-stein für ein freies, einiges und demokrati-sches Europa gelegt. Diese entscheidendeTatsache ist leider keineswegs im öffentlichenBewusstsein. Um das zu ändern und den Ge-schichtsregenden die Fakten entgegen zu hal-ten, entstand dieses Tagebuch der FriedlichenRevolution.ISBN: 978-3940431158. Jena 2014. 287 5., fester Einband. 19,90 EUR (D).

CGB-Service-ClubFür unsere Mitglieder haben wir den CGB-Service-Club gegründet.Mit einer Mitgliedschaft im CGB-Service-Club haben Sie die Möglichkeit,Versicherungsleistungen des Automobilclubs von Deutschland (AvD) ver-günstigt in Anspruch zu nehmen.Der AVD bietet folgende Leistungen:

● Pannen-ServiceSchnelle und zuverlässige Pannenhilfe in Deutschland bzw. Europa

● Medical-ServiceMedizinische Hilfe. Krankenrücktransport im Lear-Jet – falls medizi-nisch notwendig

● Unfall-ServiceTel. Rechtsauskunft, kostenlose Kalkulation der Reparaturkostenu.v.m.

● Werkstatt-ServiceKostenlose Service-Checks, mit denen Sie viel Geld sparen können

● Reise-Service5 Prozent-Club-Bonus bei renommiertenReiseveranstaltern

Infos: www.cgb.info [email protected]

CGB

ImpressumHerausgeber und Verlag: Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation, Alfredstr. 77-79, 45130 Essen, Tel. (02 01) 85 79 65 40, Postbank München (BLZ 700 100 80), Konto-Nr. 1101 17-808. E-mail: [email protected] für den Inhalt:

Bundesvorstand der CGPT, Vorsitzender Ulrich Bösl.Redaktion:

Ulrich Bösl, Bundesvorsitzender.Layout und Schlussredaktion: Ludwig Emonts. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Alle ge zeichneten Artikel stellen die Meinung des Verfassers dar und nicht diedes Herausgebers und der Redaktion. Redaktionsschluss: 7. Februar 2014.Erscheinungsweise: 6x jährlich. Einzelbezugspreis 1,50 2; der Bezugspreisist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.Druck: GemeindebriefDruckerei, Groß Oesingen.

– Der Umwelt zuliebe auf chlorfreiem Papier gedruckt –

Veranstaltungskalender

Juni 2014

03.062014, Regionalverband Mitte, -Ortsverband Darmstadt,Informationssitzung um 10.00 UhrAuskunft/Terminbestätigung über Tel.: 06151/89 92 65oder über Hotline 0170 / 218 08 26

16.06.2014, Landesverband NRW Informationssitzung der BetriebsgruppeRhein-RuhrOrt: „Haus Union“, Schenkendorfstr. 13, 46047 OberhausenBeginn: 18:30 Uhr, Auskunft: Betriebsgruppen-VorsitzenderBernhard Schulz, Tel.: 0175/930 62 89

Juli 2014

01.07.2014, Regionalverband Mitte,Ortsverband Darmstadt,Informationssitzung 10.00 UhrAuskunft/Terminbestätigung über Tel.:06151/89 92 65 oder über Hotline 0170 / 218 08 26

07.07.2014, Landesverband NRW Informationssitzung der BetriebsgruppeRhein-RuhrOrt: „Haus Union“, Schenkendorfstr. 13, 46047 OberhausenBeginn: 18:30 Uhr, Auskunft: Betriebs-gruppen-VorsitzenderBernhard Schulz, Tel.: 0175/930 62 89

August 2014

05.08.2014, Regionalverband Mitte,Ortsverband Darmstadt,

Informationssitzung 10.00 UhrAuskunft/Terminbestätigung über Tel.:06151/89 92 65 oder über Hotline 0170/ 218 08 26

September 2014

02.09.2014, Regionalverband Mitte,Ortsverband Darmstadt,

Informationssitzung 10.00 UhrAuskunft/Terminbestätigung über Tel.:06151/89 92 65 oder über Hotline 0170/ 218 08 2608.09.2014, Landesverband NRW Informationssitzung der BetriebsgruppeRhein-RuhrOrt: „Haus Union“, Schenkendorfstr. 13,46047 OberhausenBeginn: 18:30 Uhr, Auskunft: Betriebs-gruppen-VorsitzenderBernhard Schulz, Tel.: 0175/930 62 8923.09.2014, Landesverband NRW6. Ordentlicher Landesgewerkschaftstagim Schloß Borbeck, EssenAuskunft: Ulrich Brüggemann, Tel.: 02972/26 20Mobil: 0171/7 81 98 47, Horst Lipperhei-de, Tel.: 0201/60 36 00Günther Theis, Tel.: 02165/87 69 00

Vorschau

Frühjahr 2015, NepalreiseAuskünfte: Helge Voß, Tel.: 0208/49 8383Mail: [email protected]

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28 DP 03/2014

Aus den Regionen CGPT

Im Januar fand die erste erweiterte Vorstands-sitzung in 2014 des Landesverbandes NRWim Kardinal-Hengsbach-Haus in Essen Wer-den statt.Der Vorsitzende des LV, Ulrich Brüggemann,eröffnete die Sitzung mit den besten Wün-schen für das neue Jahr und einem Grußwortvom Bundesvorsitzenden, Ulrich Bösl. Kollege Brüggemann berichtete mit seinemGeschäftsbericht zu allgemeinen gewerk-schaftspolitischen Themen, zu den anstehen-den Betriebsratswahlen bei Post und Telekomüber den Gewerkschaftstag 2013 in Berlinund den Stand der Vorbereitungen des Lan-desgewerkschaftstages 2014 in Essen.Aus dem KEP-Bereich [Kurier-, Post- und Pa-ketdienste] wurde von Kollege Frank Roeloff-zen die steigende Belastung der Paketzustel-ler bei der Deutschen Post AG dargestellt. Au-ßerdem konnte er die Aufnahme von KollegenJohannes Rehm in den Lesebeirat der „Premi-um Post“ vermelden. Kollege Ingo Rothholzgab bekannt, dass bei TNT Post der 2013 ab-geschlossene Tarifvertrag zum 01.01.2014 in

Kraft getreten ist. Hiermit wird tarifpolitischeSicherheit hergestellt, Anreize für Neueinstel-lungen werden geschaffen und Personal -fluktuation vorgebeugt.Hauptthemen des Landesgeschäftsführers,Horst Lipperheide, waren bearbeitete Rechts-fälle, die Vorbereitung der Betriebsratswahlenund des Landesgewerkschaftstages.Im Arbeitskreis Telekommunikation wurdenThemen zusammengestellt, die dem Landes-gewerkschaftstag als Entschließungen vorge-legt werden sollen; im Folgenden eine Über-sicht:● zum Motto: „In Selbstbestimmung und

Freiheit für eine vernünftige Arbeitnehmer-vertretung“

● Gesundheitsfürsorge● Altersgerechte Arbeitsplätze als Antwort

auf den demographischen Wandel● Mitgestaltung von Arbeitsplatz und Ar-

beitszeit durch den Arbeitnehmer● technische Vorgaben beeinflussen maß-

geblich das Berufsleben● Rente mit 63Jahren nach 45 Berufsjahren

● Risiken der Massendatenspeicherung● Ausbildung – Jugendarbeitslosigkeit –

Chancengleichheit● Deregulierung

Im KEP-Arbeitskreis ging es um folgendeThemen:

● neue Perspektiven bei TNT wegen des neu-en Tarifvertrages

● Probleme bei der DPAG wegen der Bemes-sung nach IBIS

● und bei der Definition des Standardar-beitsganges bezüglich der Paketzustellungeinschließlich des Lade- und Liefervor-ganges

Die Ergebnisse der Arbeitskreisberatungenwurden dann im Plenum vorgestellt und alsArbeitsgrundlage angenommen.Der Landesvorsitzende Ulrich Brüggemannbedankte sich für die rege Teilnahme an derDiskussion und nutzte die Gelegenheit, zuweiterer, verstärkter Mitgliederwerbung für dieCGPT aufzurufen, und wünschte für die anste-henden Betriebsratswahlen viel Erfolg. IRO

LANDESVERBAND NRW:

Erweiterte Vorstandsitzung des Landesverbands

Ehrung für langjährig Mitgliedschaft durchKlaus-Peter Mietezki

Die Ehrungen für langjährige Gewerkschafts-mitglieder sind immer ein Anlass zur Freudeund auch zur Erinnerung an gemeinsame Jah-re. Mit diesen Worten überreichte in der Info-Sitzung Bundesvorstandsmitglied Klaus-Pe-ter Mitezki die Urkunde und das Ehrenabzei-chen zum 40-jährigen Gewerkschaftsjubilä-um an den Kollegen Heribert Strube unddankte für langjährige ehrenamtliche Tätig-keit in der CGPT. Ob in vielen Jahren als Kas-senführer beim Bezirksverband PTZ/FTZ odernoch heute als Kassenprüfer im OrtsverbandDarmstadt und im Regionalverband Mitte –immer setzte Kollege Strube Maßstäbe fürvorbildliche ehrenamtliche Tätigkeit in derCGPT. Auch an die vielen gemeinsamen Jahreauf den CGPT-Listen zu den Personal- oderBetriebsratswahlen erinnerte Kollege K.-P. Mitezki in seinem Rückblick.Berichtet wurde auch über die Glückwünscheund Ehrenurkunden für die Kollegen JohannKnirsch zum 50-jährigen sowie Dietmar Kleinund York Rogotzki zum 40-jährigen Gewerk-schaftsjubiläum in der CGPT. Jahrzehnte lan-ge freundschaftliche Verbundenheit und Soli-

darität sind nicht selbstverständlich – aber wirkönnen stolz darauf sein, die vergangene Zeitin diesem Geiste erlebt zu haben – so führteKlaus-Peter Mitezki aus. Das Gefühl niemalsmit beruflichen oder sozialen Problemen al-leine zu sein war und ist für die Jubilare auchein wichtiger Grund für ihre CGPT – Mitglied-schaft.

Immer ein Thema: Probleme bei T-Systemsund Telekom

Ein wichtiges Thema in den Info-Sitzungensind weiterhin die Probleme von Mitgliedern -aktuell besonders bei T-Systems und TelekomAG. Es geht um Urlaubsansprüche, Arbeits-platzsicherheit, Versetzungen und die Aufga-be des Beamtendienstverhältnisses beimÜbergang von Betriebsteilen zu Tochterunter-nehmen.

Besteuerung von Renten, Betriebsrentenund Pensionen

Auch viele Fragen zur Besteuerung von Ren-ten, Betriebsrenten und Pensionen werdenbeantwortet. Es zeigt sich, dass viele Mitglie-der durch immer neue Berichte in Tageszei-tungen verunsichert werden und deshalb viel-

fach Angst haben, Formulare falsch auszufül-len.

Die Betriebsratswahlen 2014

Diskussionsthema sind auch die erfolgtenVorbereitungen und die Ergebnisse der Be-triebsratswahlen innerhalb des Betreuungs-bereiches des CGPT-Regionalverbands Mitteund des Ortsverbands Darmstadt. Nicht überall war die Aufstellung von Kandi-datenlisten möglich weil viele Kolleginnenund Kollegen die Mehrbelastung durch Be-triebsratsarbeit nicht übernehmen wollenund eine Kandidatur ablehnen oder sich be-reits für eine Kandidatur auf „Freien Listen“entschieden haben.Das meiste Interesse der Sitzungsteilnehmergalt der Betriebsratswahl beim Betrieb T-Systems Südhessen/West Rheinland-Pfalz.Erstmals hatten 5 verschiedene Gruppierun-gen /Listen kandidiert – mehr als jemals zuvor– und der Wahlausgang war deshalb ziemlichungewiss. Von den 25 zu vergebenden Sitzen entfielenauf die Liste der Gewerkschaft ver.di 12 Sitze.Wie sich die Zusammenarbeit nun gestaltetist offen, denn die 13 restlichen Sitze vertei-len sich auf drei verschiedene Listen.

ORTSVERBAND DARMSTADT:

Bericht von den Infositzungen

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DP 03/2014 29

CGPT Aus den Regionen

LV BAYERN:

50 Jahre Mitgliedschaft

EHRUNGEN BEIM LV BAYERN:

In seiner Laudatio dankte der Vorsitzende desLV Bayern den Jubilaren, der Kollegin Roswi-tha Metz und dem Kollegen Hermann Hofer,für ihre unermüdliche Gewerkschftsarbeit infünf Jahrzehnten. Mit großer Freude brachte erdie Wertschätzung für Ihre bisherige aktiveMitarbeit in der CGPT zum Ausdruck undsprach ein von Herzen kommendes VergeltsGott für Ihre Mitarbeit aus.Roswitha Metz war im ehemaligen Bezirksver-band München – Oberbayern – SchwabenSchriftführerin und Beisitzerin im Bezirksvor-stand. Hermann Hofer war ebenfalls viele

Jahre lang Beisitzer und ist bis heute Revisorim Landesverband Bayern.Ihre Verbundenheit kommt auch jetzt noch, dabeide schon viele Jahre in Pension sind, durchIhre treue Mitgliedschaft zum Ausdruck. Nurdurch Solidarität kann eine Gewerkschaft be-stehen und die berechtigten Interessen derMitglieder vertreten. Diese Treue zu unsererCGPT gibt uns immer wieder neuen Anspornfür unsere Mitglieder da zu sein.Beiden ausgezeichneten Mitgliedern, aberauch allen anderen langjährigen CGPT‘lerngehört von dieser Stelle aus, wieder einmalmehr ein aufrichtiger Dank für ihr dabei seinund dabei bleiben – in unserer CGPT.

Der Landesvorsitzende überreichte Roswith Metz und Hermann Hofer die Urkunden für die 50-jährige Mitgliedschaft

Leo und Elfriede Spitz ehren unser Mitglied Martin Schmid für seine 50-jährige CGPT-Mitgliedschaft

ORTSVERBAND NEUMARKT:

Auf eine Liste entfiel – bei 57 Stimmen – keinBetriebsratssitz. Obwohl ein Teil der Listen vonWählern als „Freie Listen“ oder „Unabhängi-ge Listen“ empfunden wurden, kandidiertenhier ohne Angabe ihrer Gewerkschaftsmit-gliedschaft neben DPV/KOM und CGPT-Mit-gliedern auch ver.di-Mitglieder.

Hoffnung auf verantwortungsvolleZusammenarbeit

Die CGPT hofft trotz aller Gegensätze, die sichim Wahlkampf zeigten, auf verantwortungs-volle Zusammenarbeit der gewählten Kolle-ginnen und Kollegen zum Wohle der Beschäf-tigten. Den Mitgliedern des Wahlvorstandsdankte die CGPT für ihre ehrenamtliche Tätig-keit, die für jeden eine Mehrbelastung bedeu-tet hat.

Beabsichtigte Schließung von Geschäftsstellen der BKK

Ein Kollege berichtete über beabsichtigteSchließungen von Geschäftsstellen der Deut-schen BKK in verschiedenen Bundesländernund fragte, ob es solche Pläne für Darmstadtauch gebe. Nach kurzer Diskussion über das Thema be-tonte Kollege Klaus-Peter Mitezki, dass ihmals ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungs-rates der Deutschen BKK solche Pläne fürDarmstadt nicht bekannt seien. Natürlich istdie Anzahl der gewünschten und notwendigenBeratungsgespräche in der Geschäftsstelleauch ein Maßstab für den Erhalt der Ge-schäftsstelle. Also nicht zögern – hingehen –das war der Tenor dieser Diskussion.

Ehemalige FTZ-Kantine wurdevorübergehend geschlossen

Berichtet wurde auch über die vorübergehen-de Schließung des Betriebsrestaurants (ehe-malige FTZ-Kantine) der Telekom in Darm-stadt wegen – so war zu vernehmen – Trink-wasserproblemen im Zeitraum um den 1. April. Einige Kollegen wollten das gar nicht glaubenund dachten an einen Aprilscherz. Die Schlie-ßung ermöglichte keinen Zugang zu den Aus-hangtafeln der Gewerkschaften und einigegeplante Werbemaßnahmen bezüglich derBetriebsratswahl bei T-Systems (vom 1.–3.April 2014) konnten nicht im geplanten Um-fang stattfinden. Eine Stellungnahme des Betriebsrates oderdes „Kantinenausschusses“ zu den angeblichvermuteten Trinkwasserproblemen lag bis Redaktionsschluss noch nicht vor. Unverständlich – wie einige Sitzungsteilneh-mer kritisch bemerkten – denn gerne hätteman nähere Informationen gehabt, denn eine Schließung dieser Art hatte es noch niegegeben. kpm

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30 DP 03/2014

Aus den Regionen CGPT

CGPT:

Bundesvorsitzender Bösl spricht in EssenAuf einer CGPT-Veranstaltung in Essen bezogder Bundesvorsitzende der CGPT Ulrich BöslStellung zu gewerkschaftlichen und politi-schen Themen.

● In der Tarifauseinandersetzung mit derDeutschen Telekom AG und ihren Tochter-unternehmen fordert die CGPT unter Ein-schluss von Verbesserungen zahlreicherArbeitsbedingungen eine Entgelterhöhungvon 6%.

● Von der Möglichkeit der Anwendung derVorruhestandsregelung im Beamtenbe-reich macht die DTAG nur „auf Sparflam-me“ Gebrauch.

● Die Altersteilzeitregelung bei der Deut-schen Post AG weist strukturelle Mängelauf:Für die älteren Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer kommt die Regelung zu spät,den jüngeren fehlt das Geld, um das Ange-bot aus finanzieller annehmen zu können.

● Dauerthema bei der Post AG (und ihrenTochterunternehmen) bleibt die ohne

Zweifel zu hohe Belastung der im Zustell-dienst Tätigen.

● Mit dem für die Beschäftigten der TNT Lo-gistik ausgehandelten Tarifvertrag wird einMindestlohn von über 8,50 Euro realisiert– mit der Ausnahme für Neueinstellungenvon Beschäftigten ohne jegliche Vorkennt-nisse (hier nur genau 8,50 Euro).

● Ein Erfolg, wenn man bedenkt, dass vorherindividuelle Arbeitsverträge abgeschlos-sen wurden mit Entgelten, die z.T. nur derHälfte des jetzigen Lohns entsprachen.

● Die neue Regierung hat in bisher nicht er-folgtem Ausmaß DGB-Funktionären dieEinnahme von Führungspositionen er-möglicht.

● Als Perspektive strebt die neue Regierungebenfalls die Tarifeinheit – ein Betrieb einTarifvertrag – an. Sollte dies verwirklichtwerden, werden die Gewerkschaften au-ßerhalb des DBG eine Verfassungsklageeinbringen.

● Zum 01.07.2014 soll die Mütterrente da-hingehend verbessert werden, dass Mütter

für vor 1992 geborene Kinder einen zu-sätzlichen Rentenpunkt angerechnet be-kommen. Dies entspricht unseren Forde-rungen.

● Aber es muss angemerkt werden, dass dieFinanzierung aus der Rentenkasse ekla-tant gegen ordnungspolitische Grundsät-ze verstößt.

● Mit dem Ermöglichen des Renteneintrittsnach 45 Berufsjahren bei Erreichen des63. Lebensjahres wird älteren Arbeitneh-mern der frühere Eintritt in die Rente er-möglicht.

● Diese Maßnahme wäre aus gewerkschaft-licher Sicht wünschenswert, aber es mussbedacht werden, dass hohe Belastungenauf die Rentenkassen zukommen und dieEinflüsse des demographischen Wandelsnoch verstärkt werden.

● Die CGPT begrüßt die Initiative zur Einfüh-rung eines gesetzlichen Mindestlohns; esmüssen aber notwendige Differenzierun-gen (nach Branche und/oder Region)möglich sein. de

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DP 03/2014 31

CGPT Aus den Regionen

� Informationsanforderung❑ Ich interessiere mich für die Arbeit der

Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation – CGPT und bitte daher um Zusendung weiteren Infomaterials an meine nachstehende Adresse:

Einsenden an die

CGPT-Bundesgeschäftsstelle

Alfredstraße 77-79

45130 Essen

oder an die Landes-/Regionalverbände

Kontaktadressen:

LV Baden-WürttembergGerhard MückeSchäferweg 889340 LeipheimTel.: 08221 / 20 10 990Fax: 08221 / 7 99 39e-mail: [email protected]

LV BayernPelkovenstr. 5180992 MünchenTel.: 089 / 54 37 09 97Fax: 089 / 54 37 09 98e-mail: [email protected]

RV MittePostfach 836161 PoppenhausenTel.: 0160 / 2606582e-mail: [email protected]

RV NordWolfgang Petermann,VorsitzenderKirchenallee 5421244 BuchholzTel.: 04186/89 18 44Fax: 040 / 79 68 58 96e-mail: [email protected]

LV Nordrhein-WestfalenFleckenberg, Hauptstr. 7A57392 SchmallenbergMobil: 0171 7819847Fax: 0 2972/26 20e-mail: [email protected]

RV OstObentrautstr. 5710963 BerlinTel.: 030 / 86 42 07 13Fax: 030 / 86 42 07 12e-mail: [email protected]

CGPTChrstliche GewerkschaftPost und Telekommunikation

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32 DP 03/2014

CGPT Alfredstr. 77-79, 45130 Essen, Postvertriebsstück G 6899. Entgelt bezahlt

AnschriftenfeldDas bietet die CGPTihren Mitgliedern

Rechtsschutzin allen Angelegenheiten des Dienst-, Arbeits-und Sozialrechts.

Informationüber alle wesentlichen Neuerungen auf demGebiet des Dienst-, Beamten-, Tarif-, Arbeits- undSozialrechts sowie sonstige aktuelle berufs -politische Fragen durch dieGewerkschaftszeitung DAS PERSONAL und ande-rer Informations dienste (www.cgpt.de).

Berufliche Beratungin den vielfältigen Bereichen des beruflichenAlltags.

StreikunterstützungStreikunterstützung wird aufgrund der Richt -linien der CGPT-Streikordnung gewährt.

Erholungszuschussals Beitrag zur Erholungsfürsorge in einem an -erkannten Erholungsheim in jedem zweiten Urlaubsjahr.

FreizeitunfallversicherungDer CGPT-Mitgliedsbeitrag enthält einen Teil-betrag für einen Gruppenvertrag über eineFreizeit-Unfallversicherung, die folgendeLeistungen gewährt:1. Krankenhaustagegeld:

5 E je Tag bis zu 360 Tagen2. Invalidität:

4000 E (bei Teilinvalidität: anteilmäßig)3. Bei Ganzinvalidität:

8000 E (Mehrleistungsmodell 90%)4. Im Todesfall: 1000 E5. Bergungskosten bis zu 250 E

für Suchaktionen nach Unfallverletzten, auchwenn nur die Vermutung eines Unfallsbesteht;bei der Rettung von Unfallverletzten ausderen Verbringung ins nächste Krankenhaus,einschließlich der notwendigen zusätzlichen Kosten, die infolge des Unfalls für dieRückfahrt zum Heimatort entstehen;für den Transport von Unfalltoten bis zumHeimatort. Diese Kosten werden nur über-nommen, wenn beim Bestehen einer Einzel-Krankheits kostenversicherung derKrankenversicherer seine vertraglichenLeistungen voll erfüllt hat und diese zurDeckung der entstandenen Bergungskostennicht ausgereicht haben.

Beihilfe zur Grabpflegefür alle Beitragsgruppen, gestaffelt nach Bei-tragsjahren bis zum Höchstbetrag von derzeit300,– E. Bei unmittelbarem Übertritt aus ande-ren Gewerkschaften werden die dort verbrach-ten Mitgliedsjahre angerechnet.

Alle diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitragenthalten. Darüber hinaus haben unsere Mit-glieder die Möglichkeit, an unseren gewerk-schaftlichen Schulungsveranstaltungen, berufs-und gesellschaftspolitischen Seminaren sowiean sonstigen Bildungsmaßnahmen teilzuneh-men.

Zusätzliche SterbegeIdversicherungUm heute bestehende Versorgungslücken zuschließen, haben wir für unsere Mitglieder einenSterbegeldvertrag abgeschlossen, wonach dieseauf freiwilliger Basis zu besonders günstigenKonditionen ohne Gesundheitsprüfung zusätz -liche Sterbegeldversicherungen abschließenkön nen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Regional- und Landesverbände bzw. die CGPTBundesgeschäftsstelle, Alfredstr. 77-79, 45130Essen.

Aktuelle Studie von Brot für die Welt und Vereinter Evangelischer Mission:

Nachhaltiges Palmöl – Wunsch und WirklichkeitBerlin — Die Produktion von Palmöl ist in den vergangenen 30 Jahren um das Zehnfache gestiegen.

Der Anbau der Ölfrucht für Nahrungsmittel, Kosmetikindustrie und Biosprit führt zu immer neuen

Plantagen in Südostasien, aber auch in Ländern Afrikas sowie Zentral- und Südamerikas. Oft kommt

es dabei zu Umweltzerstörung und Vertreibungen. Kann nachhaltiges Palmöl einen Weg aus der Mi-

sere bieten? Dieser Frage geht die aktuelle Studie von Brot für die Welt und der Vereinten Evangeli-

schen Mission (VEM) nach, die heute in Berlin vorgestellt wurde.

Sie untersucht, ob die freiwillige Initiative der Industrie, der Runde Tisch Nachhaltiges Palmöl (RSPO),

Lösungen zu bieten hat.

Während in Entwicklungsländern Palmöl vor allem als Nahrungsmittel genutzt wird, ist es in Europa

ein gefragter Rohstoff der Industrie. So ist jeder zehnte Liter Biodiesel auf der Grundlage von Palmöl

hergestellt. „Wenn Ende diesen Jahres auf den Etiketten der Nah-rungsmittel in der EU Palmöl als

Palmöl deklariert werden muss, wird die Nachfrage nach nachhaltigem Öl zunehmen“, sagt Carolin

Callenius, Ernährungsexpertin von Brot für die Welt. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen er-

fahren, was genau sich hinter RSPO verbirgt, sonst besteht die Gefahr des Etikettenschwindels.“

„Viele RSPO-zertifizierte Plantagen halten die Kriterien nicht ein, zu denen sie sich verpflichtet ha-

ben“, kritisiert Abetnego Tarigan, Geschäftsführer von WALHI/ Friends of the Earth Indonesia, einer

Umweltorganisation, die seit vielen Jahren gegen die Ausdehnung der Plantagen kämpft. „Die Bevöl-

kerung kennt weder ihre Rechte noch die Kriterien des RSPO. Die Menschen haben in den wenigsten

Fällen ihre freie Entscheidung treffen können, ob auf ihrem Land Palmöl angebaut wird. In ganz Indo-

nesien zählen wir mindestens 500 Landkonflikte – ein großer Teil mit Palmöl-Firmen“. Die Studie be-

legt, dass die Beschwerde-Mechanismen, die es gibt, nicht greifen.

„Wir kommen durch den aktuellen Report zu dem Schluss, dass eine freiwillige Einführung von Stan-

dards die Probleme nicht beheben wird“, sagt Jochen Motte, Vorstandsmitglied der VEM. Es sei Auf-

gabe der Regierungen, in den Anbauländern bestehende Gesetze umzusetzen und Unternehmen zu

kontrollieren. Torfböden, Regenwald und Land in den Händen von Bauern etwa müssten bei der Ver-

gabe von Konzessionen ausgeschlossen sein. Torfböden seien wichtige Treibhausgasspeicher, Regen-

wald besonders artenreich, und bei der Anlage neuer Plantagen würden oft kleinbäuerliche Familien

von ihrem Land verjagt.

In zwei Tagen, am 23. Mai, wird der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten über

die Biokraftstoffverordnung beraten Es geht darum, die Beimischungsquote zu begrenzen. Palmöl ge-

höre nicht in den Tank, fordern Brot für die Welt und VEM, da Palmöl in Ländern des Südens für die Er-

nährung wichtig sei und die Konkurrenz zwischen Teller und Tank nicht verschärft werden dürfe. Zu-

dem sollten Landnutzungsänderungen, die sich verheerend auf das Klima auswirken, in die Revision

der EU-Biokraftstoffverordnung einbezogen werden. Auch da spielt die Brandrodung für Palmöl-Plan-

tagen oder der Anbau auf Torfböden eine große Rolle, wie Beispiele der Studie zeigen.

Die Studie sowie eine Zusammenfassung finden Sie hier: bfdw.de/palmoel

Informationen über die RSPO-Mitglieder unter www.rspo.org/en/who_is_rspo