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Onlinerecht für Unternehmen: Verträge, Domains, Hinweispflichten und
Abmahnungen im Internet
eCOMM Berlin-Brandenburg/TSB"Unternehmen im Netz“
IHK Berlin, Bildungszentrum, 28. August 2003
Dr. Marcus Dittmann und Fabian Laucken
RechtsanwälteBerlin
Dr. Marcus Dittmannund Fabian LauckenRechtsanwälte
I H D ERECHTSANWÄLTE
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
VerträgeProjekte, Software, Lizenzen, AGB, Arbeitsrecht
RechteSchutz von Software, Datenbanken, Patenten, Marken und Domains
StrukturenGesellschaftsgründungKonzerngestaltung, Outsourcing
Informations-technologie
und Neue Medien
Aufsichtsräte
Wissenschaftl. publizistische T.
Verbände
Dr. Marcus Dittmannund Fabian LauckenRechtsanwälte
I H D ERECHTSANWÄLTE
Folie: 3
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
ÜbersichtVerträge im Internet
e-Mails, Beweisbarkeit, AGBAuktionen, Shops, Bezahlen
Datenschutz, Signaturen, Haftung
Die Homepage des UnternehmensDomains, Content, Links
Abmahnungen und Verfügungen
Spam, Viren, Dialer
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I H D ERECHTSANWÄLTE
Folie: 4
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Vertragsschluss im Internet
Werbung
VertragAngebot Annahme
AGBAGB
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I H D ERECHTSANWÄLTE
Folie: 5
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Verträge im Internet I
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Fernabsatzgesetz 2000, Formvorschriften 2001, Schuldrechtsmodernisierung 2001
Willenserklärungen auf elektronischem WegeE-Mailkonkludentes Handeln per Mausklickzweifelhaft bei AutoReply
Zugang von WillenserklärungenEingang in dem Einflussbereich des Empfängers (Mailbox)
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Folie: 6
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Verträge im Internet II
Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen ggf. Einwilligungsvorbehalt der Elternevtl. Anscheins- bzw. DuldungsvollmachtRisiko des Anbieters
AGBAGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
gelten bei wirksamer EinbeziehungAbrufbarkeit vor Vertragsschluss, Hyperlink genügt, Print/Save
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Folie: 7
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Beweisfragen bei e-Mails u. a.
Identität:Computer meist nicht identifizierbar
Absender-angaben nicht überprüfbar
Authentizitätnachträgliche Veränderung?
digitalisierte Unterschrift ist fälschbar
Rechtslage
freie Beweis-würdigung
grds. kein Anscheins-beweis
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Folie: 8
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Elektronische Signaturen
Signaturgesetze 1997, 2001einfache, fortgeschrittene, qualifizierte Signaturen, akkreditierte Trust CenterAnforderungen an die ZertifizierungsstellenSchriftform und „elektronische Form“
grds. gleichwertig bei qualifizierter elektron. SignaturAusnahmen bei Immobiliengeschäften, Testamenten, VerbraucherKr., VersicherungenBeweiswert im Prozess (Anscheinsbeweis)
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Folie: 9
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Auktionen im Internet
Juristisch keine echte „Versteigerung“, sondern zivilrechtlicher KaufvertragVerbindlichkeit des „Zuschlags“ Abgrenzung Angebot oder nur „invitatio ad offerendum“
„ricardo.de“-Entscheidung
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Folie: 10
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Bezahlen im Internet
ZahlungsverfahrenVorauszahlung, Nachnahme, Scheck, ÜberweisungEinzugsermächtigung/Lastschrift und KreditkartenOnline-Banking PIN/TAN, SSL-VerschlüsselungGarantie-/Treuhandmodelle (eBay)
Haftung bei MissbrauchKreditkarten: Risiko und Beweislast der Banken; nur eingeschränkter Regress beim Kunden, § 676h BGBEinzugsermächtigung/Lastschrift: Schriftform fehlt: Risiko der Anbieter und Banken
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Folie: 11
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
DatenschutzRechtsgrundlagen
grds. BDSG, TDDSG, MDStV; mobil: TDSV
Grundsatz: Einwilligungserfordernisbesondere Anforderungen an Einwilligungs-erklärung auf elektronischem Wege
Problemfelder:Datensammlung, Nutzerprofile, Cookies, „datamining“, US-“Safe-Haven“
Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist!
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Folie: 12
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Die Homepage des Unternehmens
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Folie: 13
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Domainrecht I - ÜbersichtWas ist eine Domain?
Zieladresse eines Rechners im Netz„Domain-Name-System“ (DNS)
VergabestellenVergabepraxis
„first come, first served“
Funktion einer DomainAdress- und Namensfunktion
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Folie: 14
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Domainrecht II - Kennzeichenrecht
Markenrecht:
Bezeichnung von Waren oder Dienst-leistungen
Entstehung durch Eintragung
§§ 3, 4 Marken-gesetz
Geschäftliche Bezeichnungen:
Unternehmens-kennzeichen, Werktitel
Entstehung durch Benutzung Ausnahme: Keine Unterscheidungs-kraft
§ 5 Markengesetz
Namensrecht:
Bürgerlicher Name, Firma eines Unternehmens
Entstehung durch Benutzung Ausnahme: Keine Unterscheidungs-kraft
§ 12 BGB
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Folie: 15
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Domainrecht III - Kennzeichenrecht
Wann liegt eine Verletzung von Markenrechtendurch Verwendung einer Domain vor?
VerwechslungsgefahrÄhnlichkeit von Marke und DomainÄhnlichkeit von Waren und DienstleistungenAusnahme: Bekannte Marke
Verwendung im geschäftlichen VerkehrFür Verletzung von geschäftlichen Bezeichnungen gilt Entsprechendes
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Folie: 16
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Domainrecht IV - Kennzeichenrecht
Wann liegt eine Verletzung von Namensrechtendurch eine Domain vor?
Gebrauch eines fremden Namens als DomainUnbefugter GebrauchInteressenverletzung
Konflikt zweier KennzeichenrechteBei Wahlnamen Grundsatz der PrioritätRecht der Gleichnamigen, „shell.de“, „krupp.de“
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Folie: 17
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Domainrecht V - Wettbewerbsrecht
Gattungsbegriffe als Domain-NameFrühere RechtsprechungBGH „Mitwohnzentrale.de“
IrreführungIrreführung durch Gattungsbegriffe
Suggestion der AlleinstellungFälschlicher Eindruck einer repräsentativen Marktübersicht
„tauchschule-dortmund.de“
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Folie: 18
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Domainrecht VI – Rechte des Inhabers
Können durch die Verwendung einer Domain Kennzeichenrechte begründet werden?
Markenrecht, Bsp. „google“ oder „amazon“Unternehmenskennzeichen, NamensrechtWerktitel
Umfang des durch Domainnutzung erworbenen Kennzeichenrechts
LG-München „fnet.de“Wohl Begrenzung auf Nutzung im Internet
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Folie: 19
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Domainrecht VII – Einzelfragen
MetatagsIrreführung durch sachfremde Metatags?Verletzung von Kennzeichenrechten
Dispute-Eintrag bei der DENIC
Funktion des „admin-c“
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Folie: 20
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Domainrecht VIII - Ansprüche
Ansprüche bei widerrechtlicher Nutzung einer Domain
Unterlassung, ggf. FreigabeAnspruch auf Übertragung?Schadensersatz, fiktive Lizenzgebühr
Der Inhaber einer Domain hat bei einer Beeinträchtigung seiner Rechte die entsprechenden Ansprüche
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Folie: 21
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Content I - Urheberrecht
Schutzobjekt des Urheberrechts ist das Werk, die persönliche, geistige SchöpfungWebsite als SchutzobjektSchutz einzelner Elemente einer WebsiteSchutz von LinklistenHyperlinks, Deep-links, „paperboy.de“Framing
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Folie: 22
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Content II – Wettbewerbsrecht
Hyperlinks, unmittelbare Leistungsübernahme bei unterlassener Kennzeichnung des fremden AnbietersPreisangabenverordnungWerbeaussagen und IrreführungsverbotUnmittelbare Leistungsübernahme durch Kopie fremden LayoutsPop-Up-FensterAnbieterkennzeichnung?
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Folie: 23
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Content III - Informationspflichten und Impressum
Kommerzielle Internetseiten benötigen stets ein Impressum, § 6 TDG von 2001, u. a.
Name, Anschrift, gesetzliche VertreterE-Mail-Kontakt und TelefonnummernHandelsregisternummer
Zweck: Transparenz, leichtere Durchsetzung von AnsprüchenRechtsfolgen bei Verstoß: Abmahnungen nach UWG, Ordnungswidrigkeit
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Folie: 24
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Content VI - Verbraucherschutz
Besondere Hinweis- und Informationspflichten des Online-Händlers, §§ 312b ff. BGB:
Sichere Gestaltung von BestellformularenTransparenz des Bestellvorgangs; Offenlegung von Eigenschaften der Ware, Preisen und BedingungenBestätigung der Bestellung (AutoReply keine WE)
Widerrufsrecht des Verbrauchersbis 2 Wochen nach Bestellung; Belehrung
Garantien und GewährleistungVerjährungsfrist 2 Jahre
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Folie: 25
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Content V - Haftung für Inhalte im Internet
Verantwortlichkeit für eigene Inhalte grds. beim Betreiber der Website
Haftung nach den allg. Gesetzen (UWG, Urheberrechte usw.)
Abgrenzung eigene und fremde Inhalte (Links)eingeschränkte Haftung für fremde Inhalte
§§ 8 ff. TDG, §§ 6 ff. MDStVkeine Überwachungspflichtaber: schnelle Reaktionspflicht bei Hinweisen
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Folie: 26
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Rechtsschutz I
Vorgehen bei RechtsverstößenAbmahnung
Zweck der AbmahnungAbmahnung durch einen Anwalt?Kosten der Abmahnung
Einstweilige VerfügungAbschlusserklärungGgf. Hauptsacheverfahren
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Folie: 27
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Rechtsschutz II
Vorgehen des AbgemahntenÜberprüfung des behaupteten Rechtsverstoßes, ggf. Einschaltung eines AnwaltsWenn eine berechtigte Abmahnung vorliegt
Abgabe der eingeforderten UnterlassungserklärungGgf. ohne Verpflichtung die Kosten zu tragen
Wenn eine unberechtigte Abmahnung vorliegtGegenabmahnungGgf. negative Feststellungsklage
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Folie: 28
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Spam, Viren, Dialer
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Folie: 29
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
E-Mail-Werbung/Spam IDie unaufgeforderte Zusendung von Werbe-E-Mails ist grundsätzlich rechtswidrig!
einhellige Rspr.; § 1 UWG, §§ 823, 1004 BGB; Referentenentwurf zum neuen UWG
Ausnahme: Einverständnis des Empfängers (ausdrücklich oder mutmaßlich)
Private: z. B. Eintragung in Mailingliste und Sachbezug
Unternehmen: Interessenbereich und „Umstände, wonach der Empfang von E-Mail gewünscht ist“, z. B. Angabe der E-Mailadresse beim geschäftlichen Kontakt
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Folie: 30
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
E-Mail-Werbung/Spam II
Rechtsfolge: UnterlassungsanspruchGerichtliche Geltendmachung. Problem bei einstweiliger Verfügung: Nach neuerer Entscheidung des LG Düsseldorf fehlt bei einmaliger E-Mail das Eilbedürfnis.
Probleme bei der Durchsetzbarkeit:Absender in der Regel schwer zu ermitteln, vor allem bei Versand über Freemailer
„Kapern“ von Servern findet immer häufiger statt
Dr. Marcus Dittmannund Fabian LauckenRechtsanwälte
I H D ERECHTSANWÄLTE
Folie: 31
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Viren, Hacking usw.
Strafbarkeit§ 202a StGB: Ausspähen von Daten§ 303a StGB: Datenveränderung§ 303b StGB: ComputersabotageZKDSG – Pay-TV-Karten
Zivilrechtliche HaftungGewährleistung: Virenbefall als Sachmangel bei SoftwareUnterlassung und Schadensersatz, §§ 823, 1004 BGB
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Folie: 32
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
0190/0900er-Dialerbesondere Verbindungsentgelte, Abrechnung über die Telefonrechnung„Abzocke“Problemfelder:
Verschleierte Identität der Betrüger; automatische Abrechnung; Beweisprobleme; weiterhin unklare Rechtslage und widersprüchliche Rechtsprechung
Neues Gesetz seit 15.08.2003:Auskunfts- und Mitteilungspflichten; Registrierung, Vorabinformation; Preisobergrenzen, Interrupt
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Folie: 33
Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!