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Onlinerecht für Unternehmen: Verträge, Domains, Hinweispflichten und Abmahnungen im Internet eCOMM Berlin-Brandenburg/TSB "Unternehmen im Netz“ IHK Berlin, Bildungszentrum, 28. August 2003 Dr. Marcus Dittmann und Fabian Laucken Rechtsanwälte Berlin

Onlinerecht für Unternehmen · Onlinerecht für Unternehmen – Berlin, 28. August 2003 Elektronische Signaturen Signaturgesetze 1997, 2001 einfache, fortgeschrittene, qualifizierte

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Onlinerecht für Unternehmen: Verträge, Domains, Hinweispflichten und

Abmahnungen im Internet

eCOMM Berlin-Brandenburg/TSB"Unternehmen im Netz“

IHK Berlin, Bildungszentrum, 28. August 2003

Dr. Marcus Dittmann und Fabian Laucken

RechtsanwälteBerlin

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VerträgeProjekte, Software, Lizenzen, AGB, Arbeitsrecht

RechteSchutz von Software, Datenbanken, Patenten, Marken und Domains

StrukturenGesellschaftsgründungKonzerngestaltung, Outsourcing

Informations-technologie

und Neue Medien

Aufsichtsräte

Wissenschaftl. publizistische T.

Verbände

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ÜbersichtVerträge im Internet

e-Mails, Beweisbarkeit, AGBAuktionen, Shops, Bezahlen

Datenschutz, Signaturen, Haftung

Die Homepage des UnternehmensDomains, Content, Links

Abmahnungen und Verfügungen

Spam, Viren, Dialer

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Vertragsschluss im Internet

Werbung

VertragAngebot Annahme

AGBAGB

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Verträge im Internet I

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Fernabsatzgesetz 2000, Formvorschriften 2001, Schuldrechtsmodernisierung 2001

Willenserklärungen auf elektronischem WegeE-Mailkonkludentes Handeln per Mausklickzweifelhaft bei AutoReply

Zugang von WillenserklärungenEingang in dem Einflussbereich des Empfängers (Mailbox)

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Verträge im Internet II

Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen ggf. Einwilligungsvorbehalt der Elternevtl. Anscheins- bzw. DuldungsvollmachtRisiko des Anbieters

AGBAGBAllgemeine Geschäftsbedingungen

gelten bei wirksamer EinbeziehungAbrufbarkeit vor Vertragsschluss, Hyperlink genügt, Print/Save

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Beweisfragen bei e-Mails u. a.

Identität:Computer meist nicht identifizierbar

Absender-angaben nicht überprüfbar

Authentizitätnachträgliche Veränderung?

digitalisierte Unterschrift ist fälschbar

Rechtslage

freie Beweis-würdigung

grds. kein Anscheins-beweis

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Elektronische Signaturen

Signaturgesetze 1997, 2001einfache, fortgeschrittene, qualifizierte Signaturen, akkreditierte Trust CenterAnforderungen an die ZertifizierungsstellenSchriftform und „elektronische Form“

grds. gleichwertig bei qualifizierter elektron. SignaturAusnahmen bei Immobiliengeschäften, Testamenten, VerbraucherKr., VersicherungenBeweiswert im Prozess (Anscheinsbeweis)

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Auktionen im Internet

Juristisch keine echte „Versteigerung“, sondern zivilrechtlicher KaufvertragVerbindlichkeit des „Zuschlags“ Abgrenzung Angebot oder nur „invitatio ad offerendum“

„ricardo.de“-Entscheidung

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Bezahlen im Internet

ZahlungsverfahrenVorauszahlung, Nachnahme, Scheck, ÜberweisungEinzugsermächtigung/Lastschrift und KreditkartenOnline-Banking PIN/TAN, SSL-VerschlüsselungGarantie-/Treuhandmodelle (eBay)

Haftung bei MissbrauchKreditkarten: Risiko und Beweislast der Banken; nur eingeschränkter Regress beim Kunden, § 676h BGBEinzugsermächtigung/Lastschrift: Schriftform fehlt: Risiko der Anbieter und Banken

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DatenschutzRechtsgrundlagen

grds. BDSG, TDDSG, MDStV; mobil: TDSV

Grundsatz: Einwilligungserfordernisbesondere Anforderungen an Einwilligungs-erklärung auf elektronischem Wege

Problemfelder:Datensammlung, Nutzerprofile, Cookies, „datamining“, US-“Safe-Haven“

Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist!

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Die Homepage des Unternehmens

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Domainrecht I - ÜbersichtWas ist eine Domain?

Zieladresse eines Rechners im Netz„Domain-Name-System“ (DNS)

VergabestellenVergabepraxis

„first come, first served“

Funktion einer DomainAdress- und Namensfunktion

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Domainrecht II - Kennzeichenrecht

Markenrecht:

Bezeichnung von Waren oder Dienst-leistungen

Entstehung durch Eintragung

§§ 3, 4 Marken-gesetz

Geschäftliche Bezeichnungen:

Unternehmens-kennzeichen, Werktitel

Entstehung durch Benutzung Ausnahme: Keine Unterscheidungs-kraft

§ 5 Markengesetz

Namensrecht:

Bürgerlicher Name, Firma eines Unternehmens

Entstehung durch Benutzung Ausnahme: Keine Unterscheidungs-kraft

§ 12 BGB

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Domainrecht III - Kennzeichenrecht

Wann liegt eine Verletzung von Markenrechtendurch Verwendung einer Domain vor?

VerwechslungsgefahrÄhnlichkeit von Marke und DomainÄhnlichkeit von Waren und DienstleistungenAusnahme: Bekannte Marke

Verwendung im geschäftlichen VerkehrFür Verletzung von geschäftlichen Bezeichnungen gilt Entsprechendes

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Domainrecht IV - Kennzeichenrecht

Wann liegt eine Verletzung von Namensrechtendurch eine Domain vor?

Gebrauch eines fremden Namens als DomainUnbefugter GebrauchInteressenverletzung

Konflikt zweier KennzeichenrechteBei Wahlnamen Grundsatz der PrioritätRecht der Gleichnamigen, „shell.de“, „krupp.de“

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Domainrecht V - Wettbewerbsrecht

Gattungsbegriffe als Domain-NameFrühere RechtsprechungBGH „Mitwohnzentrale.de“

IrreführungIrreführung durch Gattungsbegriffe

Suggestion der AlleinstellungFälschlicher Eindruck einer repräsentativen Marktübersicht

„tauchschule-dortmund.de“

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Domainrecht VI – Rechte des Inhabers

Können durch die Verwendung einer Domain Kennzeichenrechte begründet werden?

Markenrecht, Bsp. „google“ oder „amazon“Unternehmenskennzeichen, NamensrechtWerktitel

Umfang des durch Domainnutzung erworbenen Kennzeichenrechts

LG-München „fnet.de“Wohl Begrenzung auf Nutzung im Internet

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Domainrecht VII – Einzelfragen

MetatagsIrreführung durch sachfremde Metatags?Verletzung von Kennzeichenrechten

Dispute-Eintrag bei der DENIC

Funktion des „admin-c“

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Domainrecht VIII - Ansprüche

Ansprüche bei widerrechtlicher Nutzung einer Domain

Unterlassung, ggf. FreigabeAnspruch auf Übertragung?Schadensersatz, fiktive Lizenzgebühr

Der Inhaber einer Domain hat bei einer Beeinträchtigung seiner Rechte die entsprechenden Ansprüche

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Content I - Urheberrecht

Schutzobjekt des Urheberrechts ist das Werk, die persönliche, geistige SchöpfungWebsite als SchutzobjektSchutz einzelner Elemente einer WebsiteSchutz von LinklistenHyperlinks, Deep-links, „paperboy.de“Framing

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Content II – Wettbewerbsrecht

Hyperlinks, unmittelbare Leistungsübernahme bei unterlassener Kennzeichnung des fremden AnbietersPreisangabenverordnungWerbeaussagen und IrreführungsverbotUnmittelbare Leistungsübernahme durch Kopie fremden LayoutsPop-Up-FensterAnbieterkennzeichnung?

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Content III - Informationspflichten und Impressum

Kommerzielle Internetseiten benötigen stets ein Impressum, § 6 TDG von 2001, u. a.

Name, Anschrift, gesetzliche VertreterE-Mail-Kontakt und TelefonnummernHandelsregisternummer

Zweck: Transparenz, leichtere Durchsetzung von AnsprüchenRechtsfolgen bei Verstoß: Abmahnungen nach UWG, Ordnungswidrigkeit

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Content VI - Verbraucherschutz

Besondere Hinweis- und Informationspflichten des Online-Händlers, §§ 312b ff. BGB:

Sichere Gestaltung von BestellformularenTransparenz des Bestellvorgangs; Offenlegung von Eigenschaften der Ware, Preisen und BedingungenBestätigung der Bestellung (AutoReply keine WE)

Widerrufsrecht des Verbrauchersbis 2 Wochen nach Bestellung; Belehrung

Garantien und GewährleistungVerjährungsfrist 2 Jahre

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Content V - Haftung für Inhalte im Internet

Verantwortlichkeit für eigene Inhalte grds. beim Betreiber der Website

Haftung nach den allg. Gesetzen (UWG, Urheberrechte usw.)

Abgrenzung eigene und fremde Inhalte (Links)eingeschränkte Haftung für fremde Inhalte

§§ 8 ff. TDG, §§ 6 ff. MDStVkeine Überwachungspflichtaber: schnelle Reaktionspflicht bei Hinweisen

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Rechtsschutz I

Vorgehen bei RechtsverstößenAbmahnung

Zweck der AbmahnungAbmahnung durch einen Anwalt?Kosten der Abmahnung

Einstweilige VerfügungAbschlusserklärungGgf. Hauptsacheverfahren

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Rechtsschutz II

Vorgehen des AbgemahntenÜberprüfung des behaupteten Rechtsverstoßes, ggf. Einschaltung eines AnwaltsWenn eine berechtigte Abmahnung vorliegt

Abgabe der eingeforderten UnterlassungserklärungGgf. ohne Verpflichtung die Kosten zu tragen

Wenn eine unberechtigte Abmahnung vorliegtGegenabmahnungGgf. negative Feststellungsklage

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Spam, Viren, Dialer

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E-Mail-Werbung/Spam IDie unaufgeforderte Zusendung von Werbe-E-Mails ist grundsätzlich rechtswidrig!

einhellige Rspr.; § 1 UWG, §§ 823, 1004 BGB; Referentenentwurf zum neuen UWG

Ausnahme: Einverständnis des Empfängers (ausdrücklich oder mutmaßlich)

Private: z. B. Eintragung in Mailingliste und Sachbezug

Unternehmen: Interessenbereich und „Umstände, wonach der Empfang von E-Mail gewünscht ist“, z. B. Angabe der E-Mailadresse beim geschäftlichen Kontakt

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E-Mail-Werbung/Spam II

Rechtsfolge: UnterlassungsanspruchGerichtliche Geltendmachung. Problem bei einstweiliger Verfügung: Nach neuerer Entscheidung des LG Düsseldorf fehlt bei einmaliger E-Mail das Eilbedürfnis.

Probleme bei der Durchsetzbarkeit:Absender in der Regel schwer zu ermitteln, vor allem bei Versand über Freemailer

„Kapern“ von Servern findet immer häufiger statt

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Viren, Hacking usw.

Strafbarkeit§ 202a StGB: Ausspähen von Daten§ 303a StGB: Datenveränderung§ 303b StGB: ComputersabotageZKDSG – Pay-TV-Karten

Zivilrechtliche HaftungGewährleistung: Virenbefall als Sachmangel bei SoftwareUnterlassung und Schadensersatz, §§ 823, 1004 BGB

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0190/0900er-Dialerbesondere Verbindungsentgelte, Abrechnung über die Telefonrechnung„Abzocke“Problemfelder:

Verschleierte Identität der Betrüger; automatische Abrechnung; Beweisprobleme; weiterhin unklare Rechtslage und widersprüchliche Rechtsprechung

Neues Gesetz seit 15.08.2003:Auskunfts- und Mitteilungspflichten; Registrierung, Vorabinformation; Preisobergrenzen, Interrupt

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