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ONLINERECHT ONLINERECHT Thema: Datenschutz Thema: Datenschutz Ein Vortrag von: Ein Vortrag von: Jan Freudenberger, Jan Hirzel, Daniel Jan Freudenberger, Jan Hirzel, Daniel Wagner, Leiv Braun, Sebastian Ihle, Jan Wagner, Leiv Braun, Sebastian Ihle, Jan Meister Meister

ONLINERECHT Thema: Datenschutz Ein Vortrag von: Jan Freudenberger, Jan Hirzel, Daniel Wagner, Leiv Braun, Sebastian Ihle, Jan Meister

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ONLINERECHTONLINERECHTThema: DatenschutzThema: Datenschutz

Ein Vortrag von:Ein Vortrag von:Jan Freudenberger, Jan Hirzel, Daniel Wagner, Leiv Braun, Jan Freudenberger, Jan Hirzel, Daniel Wagner, Leiv Braun, Sebastian Ihle, Jan MeisterSebastian Ihle, Jan Meister

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DATENSCHUTZ - DefinitionDATENSCHUTZ - Definition……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

Dies ist gesetzlich verankert im:Dies ist gesetzlich verankert im: Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Folie Folie 22 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Wer im Internet surft, einkauft oder auf andere Weise Wer im Internet surft, einkauft oder auf andere Weise seine persönlichen Daten hinterlässt, hat ein Recht seine persönlichen Daten hinterlässt, hat ein Recht darauf, dass die Daten nur für die Zwecke verwendet darauf, dass die Daten nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie vorgesehen sind.werden, für die sie vorgesehen sind.

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DATENSCHUTZ - DefinitionDATENSCHUTZ - Definition……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

- Erforderlichkeitsgrundsatz- Erforderlichkeitsgrundsatz - Transparenzgebot- Transparenzgebot - Zweckbindungsprinzip- Zweckbindungsprinzip

(kann durchbrochen werden)(kann durchbrochen werden) - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Folie Folie 33 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Das Bundesverfassungsgericht forderte für den Das Bundesverfassungsgericht forderte für den hoheitlichen Umgang mit personenbezogenen hoheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten folgende Grundsätze:Daten folgende Grundsätze:

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DATENSCHUTZ - DATENSCHUTZ - Gesetzesvorbehalt und EinwilligungGesetzesvorbehalt und Einwilligung

Grundsätzlich ist die Erhebung, Verarbeitung Grundsätzlich ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Personenbezogener Daten, und Nutzung Personenbezogener Daten, nicht gestattetnicht gestattet

AusnahmenAusnahmen:: Ein Gesetz erlaubt esEin Gesetz erlaubt es Der betroffene willigt einDer betroffene willigt ein

……es spricht Jan Hirzeles spricht Jan Hirzel

Folie Folie 44 – 06.11.2003 – 06.11.2003

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DATENSCHUTZ - DATENSCHUTZ - Gesetzesvorbehalt und EinwilligungGesetzesvorbehalt und Einwilligung

Eine Einwilligung des Nutzers muss folgende Eine Einwilligung des Nutzers muss folgende Regeln befolgen:Regeln befolgen:

Sie muss auf der freien Entscheidung des Sie muss auf der freien Entscheidung des Betroffenen geschehenBetroffenen geschehen

Sie muss schriftlich erfolgenSie muss schriftlich erfolgen Nutzer muss auf Zweck der Erhebung, Nutzer muss auf Zweck der Erhebung,

Verarbeitung und Nutzung, sowie auf Folgen der Verarbeitung und Nutzung, sowie auf Folgen der Verweigerung hingewiesen werdenVerweigerung hingewiesen werden

Die Einwilligung kann auch elektronisch erfolgenDie Einwilligung kann auch elektronisch erfolgen

……es spricht Jan Hirzeles spricht Jan Hirzel

Folie Folie 55 – 06.11.2003 – 06.11.2003

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DATENSCHUTZ - DATENSCHUTZ - Gesetzesvorbehalt und EinwilligungGesetzesvorbehalt und Einwilligung

Bedingungen für die elektronische Bedingungen für die elektronische Einwilligung:Einwilligung:

Sie muss durch eindeutige und bewusste Sie muss durch eindeutige und bewusste Handlung des Nutzers geschehenHandlung des Nutzers geschehen

Sie muss protokolliert werdenSie muss protokolliert werden Der Inhalt muss jederzeit abrufbar seinDer Inhalt muss jederzeit abrufbar sein

……es spricht Jan Hirzeles spricht Jan Hirzel

Folie Folie 66 – 06.11.2003 – 06.11.2003

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DATENSCHUTZ - DATENSCHUTZ - Pflichten des DienstanbietersPflichten des Dienstanbieters

Der Dienstanbieter muss sicherstellen, dass (1):Der Dienstanbieter muss sicherstellen, dass (1):

Der Nutzer seine Verbindung mit dem Anbieter jederzeit Der Nutzer seine Verbindung mit dem Anbieter jederzeit abbrechen kannabbrechen kann

Die personenbezogenen Daten über den Ablauf des Die personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs unmittelbar nach der Beendigung gelöscht werden Zugriffs unmittelbar nach der Beendigung gelöscht werden könnenkönnen

Der Nutzer Teledienste gegen Kenntnisnahme Dritter Der Nutzer Teledienste gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann geschützt in Anspruch nehmen kann

Die personenbezogenen Daten über Inanspruchnahme Die personenbezogenen Daten über Inanspruchnahme verschiedener Teledienste durch einen Nutzer getrennt verschiedener Teledienste durch einen Nutzer getrennt verarbeitet werden könnenverarbeitet werden können

Folie Folie 77 – 06.11.2003 – 06.11.2003

……es spricht Jan Hirzeles spricht Jan Hirzel

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DATENSCHUTZ - DATENSCHUTZ - Pflichten des DienstanbietersPflichten des Dienstanbieters

Der Dienstanbieter muss sicherstellen, dass (2):Der Dienstanbieter muss sicherstellen, dass (2):

Daten nur für Abrechnungszwecke und Nutzerprofile nicht Daten nur für Abrechnungszwecke und Nutzerprofile nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden können zusammengeführt werden können

Der Dienstanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme Der Dienstanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Teldiensten und Ihre Bezahlung anonym zu von Teldiensten und Ihre Bezahlung anonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich ist ermöglichen, soweit dies technisch möglich ist

Der Dienstanbieter hat dem Nutzer auf verlangen Der Dienstanbieter hat dem Nutzer auf verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilenPerson gespeicherten Daten zu erteilen

Folie Folie 88 – 06.11.2003 – 06.11.2003

……es spricht Jan Hirzeles spricht Jan Hirzel

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DATENSCHUTZ - DATENSCHUTZ - Bestand und NutzungsdatenBestand und Nutzungsdaten

Das TDDSG unterscheidet zwischen:Das TDDSG unterscheidet zwischen:

BestandsdatenBestandsdaten NutzungsdatenNutzungsdaten

Merkmale zur Identifikation des NutzersMerkmale zur Identifikation des Nutzers Angaben über Beginn und Ende sowie dem Umfang der Angaben über Beginn und Ende sowie dem Umfang der

jeweiligen Nutzungjeweiligen Nutzung Angabe über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Angabe über die vom Nutzer in Anspruch genommenen

TelediensteTeledienste Sowohl Bestandsdaten als auch Nutzungsdaten, müssen Sowohl Bestandsdaten als auch Nutzungsdaten, müssen

sofort nach Verwendung vom Dienstanbieter gelöscht sofort nach Verwendung vom Dienstanbieter gelöscht werdenwerden

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……es spricht Daniel Freudenbergeres spricht Daniel Freudenberger

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DATENSCHUTZ - DATENSCHUTZ - Bestand und NutzungsdatenBestand und Nutzungsdaten

Dem Dienstanbieter obliegen folgende Regeln:Dem Dienstanbieter obliegen folgende Regeln:

Dem Dienstanbieter ist nicht gestattet, die Daten zu Dem Dienstanbieter ist nicht gestattet, die Daten zu anderweitigen Zwecken zu verwendenanderweitigen Zwecken zu verwenden

Der Dienstanbieter darf zur Marktforschung und Der Dienstanbieter darf zur Marktforschung und Werbung Nutzungsprofile unter Verwendung von Werbung Nutzungsprofile unter Verwendung von Pseudonymen erstellen, Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer nicht sofern der Nutzer nicht widerspricht!widerspricht!

Zeitpunkt, Dauer, Art, Inhalt und Häufigkeit der Nutzung Zeitpunkt, Dauer, Art, Inhalt und Häufigkeit der Nutzung bestimmter Dienste, darf nur nach Anfrage eines bestimmter Dienste, darf nur nach Anfrage eines Einzelnachweises ausgestellt werdenEinzelnachweises ausgestellt werden

Folie Folie 1010 – 06.11.2003 – 06.11.2003

……es spricht Daniel Freudenbergeres spricht Daniel Freudenberger

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DATENSCHUTZ - DATENSCHUTZ - BDSGBDSG

Geht es um die Erhebung, Verarbeitung und Geht es um die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung durch Vertragspartner im E-Nutzung durch Vertragspartner im E-Commerce, findet das BDSG AnwendungCommerce, findet das BDSG Anwendung

Vom Datenschutz ausdrücklich ausgenommene Vom Datenschutz ausdrücklich ausgenommene Personengruppen:Personengruppen:

Juristische PersonenJuristische Personen Unternehmen der Presse, des Film oder des RundfunksUnternehmen der Presse, des Film oder des Rundfunks

Folie Folie 1111 – 06.11.2003 – 06.11.2003

……es spricht Daniel Freudenbergeres spricht Daniel Freudenberger

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DATENSCHUTZ – DATENSCHUTZ – BDSGBDSG

Durch das BDSG gewährte Rechte:Durch das BDSG gewährte Rechte:

Auskunft über die erhobenen Daten, Zweck der Auskunft über die erhobenen Daten, Zweck der Speicherung und die Personen und Stellen, an die die Speicherung und die Personen und Stellen, an die die Daten regelmäßig übermittelt werdenDaten regelmäßig übermittelt werden

Berichtigung falscher personenbezogener DatenBerichtigung falscher personenbezogener Daten Löschung unzulässig gespeicherter Daten oder Sperrung Löschung unzulässig gespeicherter Daten oder Sperrung

falls dies nicht möglich ist falls dies nicht möglich ist Unterlassung, Beseitigung der Folgen und Schadensersatz Unterlassung, Beseitigung der Folgen und Schadensersatz

bei rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bei rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Einschaltung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Einschaltung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

und Anrufung der staatlichen Aufsichtsbehörde und Anrufung der staatlichen Aufsichtsbehörde

……es spricht Daniel Freudenbergeres spricht Daniel Freudenberger

Folie Folie 1212 – 06.11.2003 – 06.11.2003

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DATENSCHUTZ – DATENSCHUTZ – Erstellung von NutzerprofilenErstellung von Nutzerprofilen

Erstellung von Nutzerprofilen:Erstellung von Nutzerprofilen:

Erstellung von Nutzerprofilen durch den Erwerb Erstellung von Nutzerprofilen durch den Erwerb personenbezogenere Daten durch E-Commerce ist dem personenbezogenere Daten durch E-Commerce ist dem Dienstanbieter nicht gestattet Dienstanbieter nicht gestattet

Der Dienstanbieter muss dem Nutzer die Möglichkeit eines Der Dienstanbieter muss dem Nutzer die Möglichkeit eines Pseudonyms oder der Anonymität bei der Bezahlung oder Pseudonyms oder der Anonymität bei der Bezahlung oder Nutzung von den Telediensten anbieten, soweit dies technisch Nutzung von den Telediensten anbieten, soweit dies technisch möglich und zumutbar istmöglich und zumutbar ist

[schutzwürdiges Interesse blabla, andere fragen][schutzwürdiges Interesse blabla, andere fragen] Der Nutzer hat das Recht, die Verbreitung seiner Daten zu Der Nutzer hat das Recht, die Verbreitung seiner Daten zu

Markt-, Meinungsforschungs-, und Werbezwecken zu Markt-, Meinungsforschungs-, und Werbezwecken zu unterbinden, sofern er darüber informiert istunterbinden, sofern er darüber informiert ist

……es spricht Daniel Freudenbergeres spricht Daniel Freudenberger

Folie Folie 1313 – 06.11.2003 – 06.11.2003

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DATENSCHUTZ – deutsches oder EU-DSRDATENSCHUTZ – deutsches oder EU-DSR……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

Folie Folie 1414 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Wann wird deutsches Datenschutzrecht angewandt?Wann wird deutsches Datenschutzrecht angewandt?Wann das anderer Mitgliedstaaten der EU ?Wann das anderer Mitgliedstaaten der EU ?

Als Grundsatz gilt das SitzprinzipAls Grundsatz gilt das Sitzprinzip

Ausnahme (Territorialprinzip)Ausnahme (Territorialprinzip)

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DATENSCHUTZ – deutsches oder EU-DSRDATENSCHUTZ – deutsches oder EU-DSR……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

Folie Folie 1515 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Ziel des TerritorialprinzipsZiel des Territorialprinzips

- Die Europäisierung voranzutreiben- Die Europäisierung voranzutreiben Dies wird möglich durch die EuropäischenDies wird möglich durch die Europäischen

DatenschutzrichtlinienDatenschutzrichtlinien

Schwierigkeiten entstehen bei nicht EU-Ländern

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DATENSCHUTZ – §1 Absatz 5 des BDSGDATENSCHUTZ – §1 Absatz 5 des BDSG……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

Folie Folie 1616 – 06.11.2003 – 06.11.2003

§1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes (BDSG)§1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes (BDSG)

Absatz (5)Absatz (5)

Wann findet das BDSG Anwendung?Wann findet das BDSG Anwendung?

Wann findet das BDSG keine Anwendung?Wann findet das BDSG keine Anwendung?

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DATENSCHUTZ – §1 Absatz 5 des BDSGDATENSCHUTZ – §1 Absatz 5 des BDSG……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

Folie Folie 1717 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Das Gesetz macht eine Unterscheidung zwischen der Das Gesetz macht eine Unterscheidung zwischen der Datenerhebung, Verarbeitung und –nutzung in der BRD Datenerhebung, Verarbeitung und –nutzung in der BRD aus:aus:

1) Einem anderen Europäischen Staat1) Einem anderen Europäischen Staat

2) Nicht Europäischen Staat2) Nicht Europäischen Staat

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DATENSCHUTZ – Innerhalb der EUDATENSCHUTZ – Innerhalb der EU……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

Folie Folie 1818 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Eine verantwortliche Stelle einer deutschen Firma mit Niederlassung in der Eine verantwortliche Stelle einer deutschen Firma mit Niederlassung in der BRD erhebt Daten in der BRD…BRD erhebt Daten in der BRD…

Es gilt deutsches Recht !Es gilt deutsches Recht !

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DATENSCHUTZ – Innerhalb der EUDATENSCHUTZ – Innerhalb der EU……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

Folie Folie 1919 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Eine verantwortliche Stelle einer deutschen Firma mit Niederlassung in der Eine verantwortliche Stelle einer deutschen Firma mit Niederlassung in der BRD erhebt Daten in einem anderen EU-Land …BRD erhebt Daten in einem anderen EU-Land …

Es gilt deutsches Recht !Es gilt deutsches Recht !

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DATENSCHUTZ – Innerhalb der EUDATENSCHUTZ – Innerhalb der EU……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

Folie Folie 2020 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Eine verantwortliche Stelle einer deutschen Firma mit Niederlassung in einem Eine verantwortliche Stelle einer deutschen Firma mit Niederlassung in einem anderen EU-Land erhebt dort Daten …anderen EU-Land erhebt dort Daten …

Es gilt kein deutsches Recht !Es gilt kein deutsches Recht !

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DATENSCHUTZ – Innerhalb der EUDATENSCHUTZ – Innerhalb der EU……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

Folie Folie 2121 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma ohne Niederlassung in Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma ohne Niederlassung in der BRD erhebt Daten in der BRD…der BRD erhebt Daten in der BRD…

Es gilt kein deutsches Recht !Es gilt kein deutsches Recht !

Page 22: ONLINERECHT Thema: Datenschutz Ein Vortrag von: Jan Freudenberger, Jan Hirzel, Daniel Wagner, Leiv Braun, Sebastian Ihle, Jan Meister

DATENSCHUTZ – Innerhalb der EUDATENSCHUTZ – Innerhalb der EU……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

Folie Folie 2222 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma mit Niederlassung in Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma mit Niederlassung in der BRD erhebt Daten in der BRD…der BRD erhebt Daten in der BRD…

Es gilt deutsches Recht !Es gilt deutsches Recht !

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DATENSCHUTZ – Innerhalb der EUDATENSCHUTZ – Innerhalb der EU……es spricht Daniel Wagneres spricht Daniel Wagner

Folie Folie 2323 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma mit Niederlassung in Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma mit Niederlassung in einem anderen EU-Land erhebt dort Daten…einem anderen EU-Land erhebt dort Daten…

Es gilt kein deutsches Recht !Es gilt kein deutsches Recht !

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DATENSCHUTZ – Außerhalb der EUDATENSCHUTZ – Außerhalb der EU……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 2424 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Außerhalb der EU ist die Gesetzgebung genauer definiert.Außerhalb der EU ist die Gesetzgebung genauer definiert.

Grund ist die Nichtanpassung an die EG-Norm.Grund ist die Nichtanpassung an die EG-Norm.

Ziel ist jedoch weiterhin, das deutsche Recht oder Ziel ist jedoch weiterhin, das deutsche Recht oder zumindest ein vergleichbares Recht zu stellen.zumindest ein vergleichbares Recht zu stellen.

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DATENSCHUTZ – Außerhalb der EUDATENSCHUTZ – Außerhalb der EU……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 2525 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma ohne Niederlassung in Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma ohne Niederlassung in der BRD erhebt Daten in der BRD…der BRD erhebt Daten in der BRD…

Es gilt deutsches Recht !Es gilt deutsches Recht !

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DATENSCHUTZ – Außerhalb der EUDATENSCHUTZ – Außerhalb der EU……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 2626 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma mit Niederlassung in Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma mit Niederlassung in der BRD erhebt Daten in der BRD…der BRD erhebt Daten in der BRD…

Es gilt deutsches Recht !Es gilt deutsches Recht !

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DATENSCHUTZ – Außerhalb der EUDATENSCHUTZ – Außerhalb der EU……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 2727 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma mit Niederlassung in Eine verantwortliche Stelle einer nicht deutschen Firma mit Niederlassung in einem nicht EU-Land erhebt Daten in einem nicht EU-Land…einem nicht EU-Land erhebt Daten in einem nicht EU-Land…

Es gilt kein deutsches Recht !Es gilt kein deutsches Recht !

Page 28: ONLINERECHT Thema: Datenschutz Ein Vortrag von: Jan Freudenberger, Jan Hirzel, Daniel Wagner, Leiv Braun, Sebastian Ihle, Jan Meister

DATENSCHUTZ – Außerhalb der EUDATENSCHUTZ – Außerhalb der EU……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 2828 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Eine verantwortliche Stelle einer deutschen Firma mit Niederlassung in der Eine verantwortliche Stelle einer deutschen Firma mit Niederlassung in der BRD erhebt Daten in einem nicht EU-Land…BRD erhebt Daten in einem nicht EU-Land…

Es gilt kein deutsches Recht !Es gilt kein deutsches Recht !

Page 29: ONLINERECHT Thema: Datenschutz Ein Vortrag von: Jan Freudenberger, Jan Hirzel, Daniel Wagner, Leiv Braun, Sebastian Ihle, Jan Meister

DATENSCHUTZ – Außerhalb der EUDATENSCHUTZ – Außerhalb der EU……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 2929 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Eine verantwortliche Stelle einer deutschen Firma mit Niederlassung in einem Eine verantwortliche Stelle einer deutschen Firma mit Niederlassung in einem nicht EU-Land erhebt dort Daten…nicht EU-Land erhebt dort Daten…

Es gilt kein deutsches Recht !Es gilt kein deutsches Recht !

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DATENSCHUTZ – Datenübergabe ins AuslandDATENSCHUTZ – Datenübergabe ins Ausland

Geregelt über BDSG mit Rücksicht auf EG-Geregelt über BDSG mit Rücksicht auf EG-Datenschutzgesetze.Datenschutzgesetze.

……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 3030 – 06.11.2003 – 06.11.2003

>>> Vorlesung des § 4b >>>>>> Vorlesung des § 4b >>>

Unterschiedliche Datenschutzrichtlinien >>Unterschiedliche Datenschutzrichtlinien >>Hindernis für die Weiterentwicklung des Hindernis für die Weiterentwicklung des Binnenmarktes.Binnenmarktes.

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DATENSCHUTZ – EG-DatenschutzrichtlinienDATENSCHUTZ – EG-Datenschutzrichtlinien

Datenqualität und DatenverhältnismäßigkeitDatenqualität und Datenverhältnismäßigkeit TransparenzTransparenz SicherheitSicherheit Rechte der BetroffenenRechte der Betroffenen Beschränkung der Übermittlung in DrittländerBeschränkung der Übermittlung in Drittländer Besonderer Schutz bei sensiblen DatenBesonderer Schutz bei sensiblen Daten

……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 3131 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Kein Transfer der Daten zu Ländern mit Kein Transfer der Daten zu Ländern mit nicht nicht vergleichbaren Richtlinienvergleichbaren Richtlinien!!!!

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DATENSCHUTZ – DatenschutzniveauDATENSCHUTZ – Datenschutzniveau ……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 3232 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Durch die Regelung der EG-Datenschutzrichtlinien ist Durch die Regelung der EG-Datenschutzrichtlinien ist der Export von Daten in das EG-Ausland nur der Export von Daten in das EG-Ausland nur gestattet wenn ein angemessenes Datenschutz-gestattet wenn ein angemessenes Datenschutz-niveau vorliegt.niveau vorliegt.

Ausnahmen: Zur Verteidigung, Krisenbewältigung, Ausnahmen: Zur Verteidigung, Krisenbewältigung, Konfliktverhinderung oder Humanitärer MaßnahmenKonfliktverhinderung oder Humanitärer Maßnahmen.

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DATENSCHUTZ – Unterlassung der DatenübergabeDATENSCHUTZ – Unterlassung der Datenübergabe ……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 3333 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Wenn betroffene Schutzwürdige Interesse am Wenn betroffene Schutzwürdige Interesse am Ausschluss der Übermittlung haben.Ausschluss der Übermittlung haben.

Wenn die Empfangsstelle kein angemessenes Wenn die Empfangsstelle kein angemessenes Datenschutzniveau hat.Datenschutzniveau hat.

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DATENSCHUTZ – Datenschutzniveau-KriterienDATENSCHUTZ – Datenschutzniveau-Kriterien……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 3434 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Art der DatenArt der Daten ZweckbestimmungZweckbestimmung Dauer der geplanten VerarbeitungDauer der geplanten Verarbeitung HerkunftslandHerkunftsland EndbestimmungslandEndbestimmungsland Rechtsnormen, Sicherheitsmaßnahmen der Rechtsnormen, Sicherheitsmaßnahmen der

EmpfängerEmpfänger

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DATENSCHUTZ – Anhaltspunkte DatenschutzniveauDATENSCHUTZ – Anhaltspunkte Datenschutzniveau……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 3535 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Gewährleistung der ZweckbindungGewährleistung der Zweckbindung Restriktionen staatlicher InterventionenRestriktionen staatlicher Interventionen Auskunfts- und Berichtigungsrechte für BetroffeneAuskunfts- und Berichtigungsrechte für Betroffene Informationspflicht der VerarbeitungsstelleInformationspflicht der Verarbeitungsstelle Widerspruch und SchadensersatzrechtWiderspruch und Schadensersatzrecht gerichtliche Rechtshilfegerichtliche Rechtshilfe SicherungsmaßnahmenSicherungsmaßnahmen unabhängige Datenschutzkontrolle unabhängige Datenschutzkontrolle

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DATENSCHUTZ – AusnahmenDATENSCHUTZ – Ausnahmen……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 3636 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Vereinbarung zwischen zwei Staaten auf Basis von Vereinbarung zwischen zwei Staaten auf Basis von Standartklauseln >> Rechtliche „Garantie“Standartklauseln >> Rechtliche „Garantie“

Mit dieser Lösung ist eine Zusammenarbeit auch Mit dieser Lösung ist eine Zusammenarbeit auch möglich, wenn ein Drittland Defizite aufweißt. möglich, wenn ein Drittland Defizite aufweißt.

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DATENSCHUTZ – Inhalt der StandartvertragsklauselnDATENSCHUTZ – Inhalt der Standartvertragsklauseln……es spricht Leiv Braunes spricht Leiv Braun

Folie Folie 3737 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Personenbezogene Daten nur für festgelegte und Personenbezogene Daten nur für festgelegte und rechtmäßige Zwecke.rechtmäßige Zwecke.

Die Personen müssen über die Zwecke informiert Die Personen müssen über die Zwecke informiert werden.werden.

Betroffene haben das Recht die Daten zu Betroffene haben das Recht die Daten zu berichtigen oder zu löschen.berichtigen oder zu löschen.

Bei Verstößen sind Abhilfemöglichkeiten Bei Verstößen sind Abhilfemöglichkeiten vorzusehen. Geltendmachung von Schadensersatz.vorzusehen. Geltendmachung von Schadensersatz.

Hierzu nun das Beispiel Safe-Harbor und die USAHierzu nun das Beispiel Safe-Harbor und die USA

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DATENSCHUTZ – „Save Harbor Principles“DATENSCHUTZ – „Save Harbor Principles“……es spricht Sebastian Ihlees spricht Sebastian Ihle

Folie Folie 3838 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Datenschutzrecht in den USADatenschutzrecht in den USA

NoticeNotice

Choice/Consent Choice/Consent

Onward Transfer Onward Transfer

Access Access

Enforcement/Redress Enforcement/Redress

Security Security

Data integrity Data integrity

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DATENSCHUTZ – „Save Harbor Principles“DATENSCHUTZ – „Save Harbor Principles“……es spricht Sebastian Ihlees spricht Sebastian Ihle

Folie Folie 3939 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Zuständige Behörde:Zuständige Behörde:

Federal Trade Commission Federal Trade Commission (FTC)(FTC)

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DATENSCHUTZ – „Save Harbor Principles“DATENSCHUTZ – „Save Harbor Principles“……es spricht Sebastian Ihlees spricht Sebastian Ihle

Folie Folie 4040 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Optimale Form:Optimale Form:

Eine Mischung aus US- und EU-RechtEine Mischung aus US- und EU-Recht

USA:USA:

Besser Besser durchsetzbarer durchsetzbarer Datenschutz für Datenschutz für KonsumentenKonsumenten

EU:EU:

Besseres Besseres Einsichts- und Einsichts- und

AuskunftsrechtAuskunftsrecht

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DATENSCHUTZ – e-CommerceDATENSCHUTZ – e-Commerce……es spricht Jan Meisteres spricht Jan Meister

Folie Folie 4141 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Schutz der Teledienstnutzer Schutz der Teledienstnutzer ≠ Schutz der e-Commercenutzer≠ Schutz der e-Commercenutzer

Denn:Denn:

Im Bereich des e-Commerce dürfen personenbezogene Im Bereich des e-Commerce dürfen personenbezogene Daten weitergegeben werden.Daten weitergegeben werden.Im Bereich des Teledienstes Im Bereich des Teledienstes nichtnicht..

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DATENSCHUTZ – e-CommerceDATENSCHUTZ – e-Commerce……es spricht Jan Meisteres spricht Jan Meister

Folie Folie 4242 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Daten werden als Gewinnquelle genutztDaten werden als Gewinnquelle genutzt

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DATENSCHUTZ – e-CommerceDATENSCHUTZ – e-Commerce……es spricht Jan Meisteres spricht Jan Meister

Folie Folie 4343 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Daten werden als Gewinnquelle genutztDaten werden als Gewinnquelle genutzt

Der Kunde kann sich dagegen allerdings wehren.Der Kunde kann sich dagegen allerdings wehren.

(und muss auf seine Möglichkeit auch hingewiesen werden)(und muss auf seine Möglichkeit auch hingewiesen werden)

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DATENSCHUTZ – e-CommerceDATENSCHUTZ – e-Commerce……es spricht Jan Meisteres spricht Jan Meister

Folie Folie 4444 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Nicht alle Bereiche fallen unter das BDSGNicht alle Bereiche fallen unter das BDSG

a) Juristische Personena) Juristische Personen

b) Datenerhebungen in Privatbereichenb) Datenerhebungen in Privatbereichen

c) Medienunternehmenc) Medienunternehmen

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DATENSCHUTZ – e-CommerceDATENSCHUTZ – e-Commerce……es spricht Jan Meisteres spricht Jan Meister

Folie Folie 4545 – 06.11.2003 – 06.11.2003

BeispieleBeispiele

Amazon (e-Commerce-Unternehmen)Amazon (e-Commerce-Unternehmen)

Telekom (Teledienst)Telekom (Teledienst)

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DATENSCHUTZ – e-CommerceDATENSCHUTZ – e-Commerce……es spricht Jan Meisteres spricht Jan Meister

Folie Folie 4646 – 06.11.2003 – 06.11.2003

Auszug aus den AGB:Auszug aus den AGB:

„ „ ... Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur ... Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der technischen Administration der zum Zwecke der technischen Administration der Websites und zur Erfüllung Ihrer Wünsche und Websites und zur Erfüllung Ihrer Wünsche und Anforderungen. (...) Wir werden Daten gegenüber Anforderungen. (...) Wir werden Daten gegenüber staatlichen Stellen nur dann offen legen, wenn dies staatlichen Stellen nur dann offen legen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Unsere Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben ist. Unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsstellen werden von uns zur und unsere Geschäftsstellen werden von uns zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. ...“Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. ...“

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DATENSCHUTZ – e-CommerceDATENSCHUTZ – e-Commerce……es spricht Jan Meisteres spricht Jan Meister

Folie Folie 4747 – 06.11.2003 – 06.11.2003

AGBAGB

Weitergabe von personenbezogenen Daten an:Weitergabe von personenbezogenen Daten an:

1)1) Verbundene UnternehmenVerbundene Unternehmen2)2) Partnerunternehmen Partnerunternehmen 3)3) DienstleisterDienstleister

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DATENSCHUTZ – e-CommerceDATENSCHUTZ – e-Commerce……es spricht Jan Meisteres spricht Jan Meister

Folie Folie 4848 – 06.11.2003 – 06.11.2003

„„Einwilligungsklausel“Einwilligungsklausel“

Der Kläger klagte gegen die Weitergabe seiner Der Kläger klagte gegen die Weitergabe seiner persönlichen Daten. Sachlage sei unklar persönlichen Daten. Sachlage sei unklar gewesen.gewesen.

Der Kläger bekam Recht.Der Kläger bekam Recht.

(Landgericht Halle)(Landgericht Halle)

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ONLINERECHTONLINERECHTThema: DatenschutzThema: Datenschutz

Jan Freudenberger, Jan Hirzel, Daniel Wagner, Leiv Braun, Jan Freudenberger, Jan Hirzel, Daniel Wagner, Leiv Braun, Sebastian Ihle, Jan MeisterSebastian Ihle, Jan Meister

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