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1.01 Seite 1 von 3 Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. ORGANISATIONS-HANDBUCH INHALTSVERZEICHNIS Ausgabe / Stand 1 Allgemeines 1.01 Inhaltsverzeichnis Okt. 2003 1.02 Vorwort März 2003 1.03 Handhabung / Ergänzungslieferungen März 2003 1.04 Datenschutz-Erklärung (Formblatt) März 2003 1.05 Datenschutz-Erklärung / Übersicht und Ablage der ausgefüllten (eigenen) Datenschutzblätter 2 Bund 2.01 Satzung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. März 2003 2.02 Verbandsordnung der Landsmannschaft Sept. 2003 2.10 Satzung für die Verleihung von Ehrenabzeichen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. März 2003 2.11 Ergänzungen zur Satzung für die Verleihung von …. März 2003 2.12 Punktekatalog März 2003 2.13 Antrag zur Verleihung von Ehrennadeln (Formblatt) Sept. 2003 2.14 Zusammenstellung der besonderen Leistungen Sept. 2003 3 Länder 3.01 Landesverbände (Liste der Landesvorsitzenden) 3.02 Landesvorstand (Liste der Vorstandsmitglieder) 3.03 Ortsgruppen des (eigenen) Landesverbandes mit Angabe der Ortsgruppenvorsitzenden 4 Orts- und Kreisgruppen 4.01 Liste der Vorstandsmitglieder der (eigenen) Ortsgruppe 4.02 Mitgliederliste der (eigenen) Ortsgruppe

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Seite 1 von 3 Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V.

ORGANISATIONS-HANDBUCH

INHALTSVERZEICHNIS Ausgabe / Stand 1 Allgemeines

1.01 Inhaltsverzeichnis Okt. 2003 1.02 Vorwort März 2003 1.03 Handhabung / Ergänzungslieferungen März 2003 1.04 Datenschutz-Erklärung (Formblatt) März 2003

1.05 Datenschutz-Erklärung / Übersicht und Ablage der ausgefüllten (eigenen) Datenschutzblätter

2 Bund 2.01 Satzung der Landsmannschaft der Deutschen aus

Russland e. V. März 2003 2.02 Verbandsordnung der Landsmannschaft Sept. 2003 2.10 Satzung für die Verleihung von Ehrenabzeichen der

Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. März 2003 2.11 Ergänzungen zur Satzung für die Verleihung von …. März 2003 2.12 Punktekatalog März 2003 2.13 Antrag zur Verleihung von Ehrennadeln (Formblatt) Sept. 2003 2.14 Zusammenstellung der besonderen Leistungen Sept. 2003

3 Länder

3.01 Landesverbände (Liste der Landesvorsitzenden) 3.02 Landesvorstand (Liste der Vorstandsmitglieder) 3.03 Ortsgruppen des (eigenen) Landesverbandes mit Angabe

der Ortsgruppenvorsitzenden 4 Orts- und Kreisgruppen

4.01 Liste der Vorstandsmitglieder der (eigenen) Ortsgruppe 4.02 Mitgliederliste der (eigenen) Ortsgruppe

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5 Organisation

5.01 Aufgaben und Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder März 2003 5.02 Tätigkeitsbericht (Formblatt) März 2003

5.03 Durchführung von Veranstaltungen, Heimatabenden etc. März 2003 5.04 Die Wahl (Wahlvorbereitung) März 2003 5.05 Durchführung einer Wahl März 2003 5.06 Einladung zu Wahlen (Beispiel) Sept. 2003 5.07 Anwesenheitsliste (Formblatt) Sept. 2003 5.08 Wahlzettel "Kandidatenlisten " (Formblätter) Sept. 2003 5.09 Wahlprotokoll (Formblatt) März 2003 5.10 Zusammensetzung des Vorstandes (Formblatt) März 2003

6 Finanzen 6.01 Aufgaben des Kassenwarts März 2003 6.02 Kassenbericht (Formblatt) Aug. 2003 6.03 Kassenprüfungsbericht (Formblatt) Sept. 2003 6.04 Bankverbindung (Formblatt) Sept. 2003 6.05 Inventarverzeichnis (Formblatt) Sept. 2003 6.06 Aufschlüsselung der Kosten „Einnahmen“ (Formblatt) Sept. 2003 6.07 Aufschlüsselung der Kosten „Ausgaben“ (Formblatt) Sept. 2003 6.08 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb „Einzelbericht“ (Formblatt) Sept. 2003 6.09 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb „Jahresbericht“ (Formblatt) Mai 2003 6.10 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb „Nullmeldung“ Mai 2003 6.11 Tage- und Übernachtungsgelder sowie km-Pauschalen Okt. 2003 6.12 Reisekostenabrechnung (Formblatt) Okt. 2003 6.13 Honorar-Empfangsbestätigung (Formblatt) Okt. 2003 7 Jugend

8 Kultur 9 Soziales

9.0 Allgemeines

9.01 Widerspruchserhebung 9.02 Klageerhebung 9.03 Vollmacht

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9.1 FRG

9.11 Grundrentenantrag (Formblatt BfA) 9.12 Erläuterung zum Rentenantrag 9.13 Fragebogen zur Prüfung des Vertrauensschutzes 9.14 Grundrentenantrag LVA (Internetformular) 9.15 Schulungs- CD mit allen Rentenanträgen nur für PC-Benutzer, auf Anforderung bei der Geschäftsstelle oder über e-mail: lmdr- [email protected] Soziales 9.16 Interessante Links, z. B.: www.bfa.de Formularcenter 9.2 Sozialhilfe

9.21 Was ist Sozialhilfe? 9.22 Wer bekommt Sozialhilfe? 9.23 Antrag (Formular) 9.3 Kindergeld 9.31 Wer erhält Kindergeld? 9.32 Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten? 9.33 Kindergeldantrag (Formular) 9.4 Wohngeld 9.41 Wohngeldantrag (Achtung: Jedes Bundesland hat ein anderes Formular) Erläuterung 10 Öffentlichkeitsarbeit

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Vorwort Liebe Landsleute, liebe Vorsitzende und Vorstandsmitglieder in unseren Landes-, Orts- und Kreisgruppen, wer sich wie Sie bereit erklärt hat, aktiv in unserer Landsmannschaft mitzuarbeiten, hat diesen ehrenamtlichen Dienst meist auf sich genommen, um in erster Linie seine Zeit, seine Kraft und Ideen für die satzungsgemäßen Ziele einzusetzen, wie zum Beispiel: - Betreuung und Beratung der Landsleute. - Förderung des landsmannschaftlichen Zusammenhalts, des Kulturgutes und Brauchtums. - Förderung der Jugend bei der schulischen, beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen

Eingliederung. In der Praxis stellt sich dann heraus, dass sehr viel Zeit, wenn nicht sogar der größere Teil, für organisatorische und allgemeine Aufgaben benötigt wird, wie zum Beispiel: - Selbstverwaltung (Beschaffung von Geldmitteln, Räumen, Material sowie Finanz- und

Inventarverwaltung); - Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen, Versammlungen und Veranstaltungen; - Leitung, Lenkung und Schulung von Gruppen und Mitgliedern; - Öffentlichkeitsarbeit; - Vertretung der Interessen von Gruppen und Landsleuten.

Ziel dieser Organisationsmappe ist, durch Hinweise, Checklisten, Formblätter und Auswertungen mittels Datenverarbeitung den - auch aufgrund des Vereinsrechtes -notwendigen organisatorischen Aufwand zu minimieren, um mehr Zeit für unsere vornehmlichen Ziele (Vereinsziele) zur Verfügung zu haben. Das Organisations-Handbuch ist als Blatt-Sammlung konzipiert, um es laufend fortschreiben und verbessern zu können. Es soll leben, wachsen und verändert werden können. Deshalb übergegeben wir es Ihnen auch schon jetzt so unvollkommen, als "Startausgabe". Wenn wir es nach unsern Ideen pflegen und weiterentwickeln, wird es nie fertig werden, sondern bestenfalls den Stand der jeweiligen Erkenntnis und Erfahrung erreichen. Wie dies in der Praxis gehandhabt werden soll, ist im nachfolgenden Teil 1.03 "Handhabung / Ergänzungslieferungen" beschrieben. Wir übergeben Ihnen das Organisations-Handbuch mit der Bitte, nutzen Sie es, wo und wie Sie nur können, informieren Sie uns über Ihre Verbesserungs- und Erweiterungsideen. Für konkrete Hinweise und Vorschläge sind wir stets dankbar. Nur durch die Mithilfe vieler kann das Handbuch in gewünschtem Sinn und zum Nutzen aller vervollständigt werden. Anlegungen bitte an die Bundesgeschäftsstelle richten. Wir hoffen, dass dieses Organisations-Handbuch sich zu einer guten und geschätzten Hilfe und zum Nutzen aller entwickeln wird. Für den Organisationsausschuss: gez. Waldemar Neumann

Ausgabe: März 2003

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Handhabung / Ergänzungslieferungen Das Organisations-Handbuch ist Eigentum der jeweiligen Gliederung (Landesgruppe, Ortsund Kreisgruppe) und ist jeweils im Besitz des Vorsitzenden der Gliederung und somit bei Amtswechsel weiterzugeben. Bei Neugründung einer Gliederung wird dem Vorsitzenden ein Handbuch neuesten Standes von der Bundesgeschäftsstelle (BGS) übergeben.

Aufbau Das Handbuch ist in 9 Bereiche von l = Allgemeines bis 9 = Soziales (siehe Inhaltsverzeichnis = 1.01) eingeteilt. Jeder Bereich kann 01 bis 99 Teile beinhalten. Wobei jeder Teil aus mehreren Seiten bestehen kann. Jede Seite ist in der oberen rechten Ecke mit der Bereichs- und Teile-Nummer - durch einen Punkt getrennt - versehen. Darunter ist die Seitenzahl angegeben mit dem Zusatz - durch ein von getrennt - der Gesamtseitenzahl. In der linken unteren Ecke jeder Seite ist der Ausgabemonat des Teils bzw. der Seite mit Monat und Jahr z. B. März 1996 versehen. Die durch die Vereinsverwaltung mittels Datenverarbeitung (DV) ausgegebenen Mitglieder- und Vorstandslisten erhalten keine Seiten-Kennzeichnungen in der rechten oberen und linken unteren Ecke der Seiten. Dies betrifft vor allem die Bereich 3 = Länder und 4 = Orts- und Kreisgruppen. Da diese Teile gliederungsbezogen durch DV erstellt werden, ist dies vorerst, nicht möglich. Die Vorsitzenden, die individuell diese Unterlagen anfordern, werden gebeten die Seiten entsprechend dem System zu kennzeichnen und einzuordnen.

Inhaltsverzeichnis Im Inhaltsverzeichnis sind die Bereiche mit den bisher ausgegebenen bzw. anzufordernden Teilen fortlaufend nummeriert. Am rechten Rand ist eine Spalte mit dem Vermerk "Ausgabe/Stand", wo für jedes Teil der gültige Ausgabe-Monat eingetragen ist. Das Inhaltsverzeichnis selbst hat wie alle andere Teile in der linken unteren Ecke seinen Ausgabe-Monat vermerkt.

Ergänzungslieferungen Werden Teile des Organisations-Handbuches geändert oder neu erstellt, so werden diese zusammen mit dem überarbeiteten Inhaltsverzeichnis von der GBS an die Vorsitzenden der Gliederungen verschickt. Die Vorsitzenden tauschen die alten gegen die neuen Teile aus bzw. ordnen neue Teile ein. Die Vorsitzenden haben auch die Verantwortung für die Information der anderen Vorstandsmitglieder über erfolgte Änderungen und Neuerungen.

Formblätter Viele Teile des Handbuches sind im Inhaltsverzeichnis nach der Inhaltsangabe mit dem Vermerk "(Formblatt)" versehen. Das bedeutet, dass dieser Teil als Original gedacht ist. Es soll nicht direkt beschrieben werden, sonder von ihm sollen Kopien gemacht werden, die dann beschrieben werden. Es empfiehlt sich auch mehrer Kopien im Vorrat zu machen, die dann neben dem Original zur laufenden Verwendung vorgehalten werden.

Datenschutz Mitgliederlisten, Vorstandslisten und Listen anderer Gruppen, die mittels unserer DV aus der Vereinsverwaltung erstellt werden - z. B. Bereich 3 und 4, die oben bereits behandelt wurden, unterliegen dem Datenschutz. Diese werden in der Regel von der BGS nur an die Vorsitzenden der Gliederungen ausgegeben und auch nur dann, wenn diese vorher eine "Verpflichtung auf das Datengeheimnis" (siehe Teil 1.04) unterschrieben und bei der BGS hinterlegt haben.

Ausgabe: März 2003

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Ausgabe: März 2003

Wird es erforderlich, obige Listen, die dem Datenschutz unterliegen, in Original oder in Kopie anderen Vorstandsmitgliedern weiterzugeben, so ist der Vorsitzende bzw. der Weitergebende dafür voll verantwortlich. Er darf dies nur tun, wenn er sich eine "Verpflichtung auf das Datengeheimnis" (Teil 1.04) vom Empfänger der Listen unterschreiben lässt und diese unter Teil l .05 auflistet und ablegt.

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Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. Raitelsbergstraße 49, 70188 Stuttgart

Verpflichtung auf das Datengeheimnis Herr/Frau Wird wie folgt auf das Datengeheimnis nach Maßgabe des §5 BDSG verpflichtet und auf die Strafbarkeit von Verstößen hingewiesen:

1. Es ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.

2. Bestehende Vorschriften über den Umgang bzw. die Sicherung personenbezogener

Daten sind zu beachten

3. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung ist zum Schütze personenbezogener Daten die

notwendige Sorgfalt anzuwenden; festgestellte Mängel, sind unverzüglich an den Bundesgeschäftsführer zu melden.

Verstöße können nach § 41 BDSG geahndet werden. Die eingegangene Verpflichtung bleibt auch über die Beendigung der Funktion bei der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. hinaus bestehen. Als Anlage erhalten Sie einen Auszug aus dem BDSG. Wir bitten Sie, uns zum Zeichen Ihres Einverständnisses das Duplikat dieser Verpflichtungserklärung mit Ihrer Unterschrift versehen zurückzureichen. Datum: .....................19.... ................................................... (Unterschrift des Verpflichteten) Anlage: Auszug aus dem BDSG

Ausgabe: März 2003

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Ausgabe: März 2003

Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

§ 5 – Datengeheimnis

(1) Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.

(2) Diese Personen sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Maßgabe von Absatz l zu verpflichten. Ihre Pflichten bestehen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

§ 41 – Straftaten

(1) Wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind,

1. übermittelt oder verändert oder 2. abruft oder sich aus in Behältnissen verschlossenen Dateien verschafft, wird

mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu

bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

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Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e. V.

Satzung

Neufassung lt. Beschluß der Bundesdelegiertenversammlung

vom 28./29. Oktober 2000

Sitz des Verein ist Stuttgart

Bundesgeschäftsstelle: Raitelsbergstraße 49, 70188 Stuttgart

Bankkonten:

Postscheckkonto Stuttgart (BLZ 600 100 700) Konto 131 73-705

Stuttgarter Bank (BLZ 600 901 00) Konto 52 192

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SATZUNG § 1

Begriff und Wirkungskreis (Arbeitsbereich)

1. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e. V. betrachtet sich als die Vertreterin aller Rußlanddeutschen der Bundesrepublik Deutschland. 2. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e. V. schließt alle Rußlanddeutschen (§ 4), unbeschadet der konfessionellen, weltanschaulichen und parteipolitischen Einstellung des einzelnen, in einer Organisation zusammen und ist überkonfessionell und überparteilich.

§2 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Die Landsmannschaft führt als Verein den Namen „LANDSMANNSCHAFT DER DEUTSCHEN AUS RUSSLAND E.V"

2. Der Sitz des Vereins ist Stuttgart. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§3

Ziel und Zweck der Landsmannschaft

1. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. mit Sitz in Stuttgart, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Stuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Ziel und Zweck der Landsmannschaft sind:

a) Förderung der Familienzusammenführung und der Ausreise und Aufnahme aller Deutschen und ihrer Familienangehörigen, die die ehemalige Sowjetunion verlassen möchten;

b) Beratung und Betreuung der Aussiedler, Spätaussiedler, Vertriebenen, Kriegsgefangenen, Kriegsopfer und Kriegshinterbliebenen aus der ehemaligen Sowjetunion in allen Fragen der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen

Eingliederung;

c) Förderung der sprachlichen, kulturell-ethnischen und religiösen Identität der Deutschen in den ehemaligen Sowjetrepubliken;

d) Förderung der Jugend durch sprachliche, schulische, berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Eingliederung;

e) Förderung des Landsmannschaftlichen Zusammenhalts im In- und Ausland und Vertiefung des Zusammengehörigkeitsgefühls mit allen Schichten der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland;

f) Verbretiung und Vertiefung der geschichtlichen Kenntnisse über die ehemaligen Herkunftsgebiete;

g) Unterstützung von Forschungsvorhaben auf wissenschaftlichem, ethnischem und kulturellem Gebiet;

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h) Eintreten für die Verwirklichung der Menschenrechte und des Selbstbestimmungsrechtes aller Völker.

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a) Wahrung und Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen und heimatpolitischen Interessen der Mitglieder und Landsleute im Rahmen der Gesetze gegenüber der Regierung und der gesetzgebenden Körperschaften, vor Behörden, Gerichten und der Öffentlichkeit, wenn dies der Verein für notwendig erachtet;

b) Zusammenarbeit mit allen zuständigen Behörden und anderen Institutionen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene; c) Zusammenarbeit mit allen landsmannschaftlichen Vereinigungen der Deutschen aus Rußland im In- und Ausland; d) Zusammenarbeit mit entsprechenden Lehr- und Forschungseinrichtungen;

e) Durchführung von Ausstellungen zur Darstellung der Geschichte, insbesondere auch des Kriegs- sowie Kriegsfolgenschicksals der Rußlanddeutschen;

f) Herausgabe von Publikationen zur Erfassung, Sicherung und Pflege des rußlanddeutschen Kulturgutes; g) Errichtung und Unterhaltung von Ehrenmalen und Gedenktafeln.

§4 Volksgruppenzugehörigkeit

1. Rußlanddeutscher ist ein Deutscher, der in den Grenzen der UdSSR von 1937 geboren ist.

2. Als Rußlanddeutscher gilt auch ein Deutscher, der von mindestens einem rußlanddeutschen Eltern- oder Großelternteil abstammt oder mit einem rußlanddeutschen Ehegatten verheiratet ist. Als Rußlanddeutscher gilt auch ein Deutscher, der längere Zeit in dem im § 4 Abs. 1 bezeichneten Gebiet gewohnt hat und seine Verbundenheit mit der rußlanddeutsche" Volksgruppe bekundet.

§5 Mitgliedschaft

1. Ordentliches Mitglied der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. kann jeder Deutsche werden, der Rußlanddeutscher ist oder als Rußlanddeutscher gilt, sofern er volljährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist und ihm nicht das Recht der Zugehörigkeit zu Vereinen abgesprochen ist.

2. Die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern erfolgt aufgrund und mit Wirkung vom Zeitpunkt der schriftlichen Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet die für den Wohnort des Landsmannes zuständige unterste Gebietsgliederung. In Zweifelsfällen entscheidet die nächst höhere Gebietsgliederung oder der Bundesvorstand.

3. Die ordentlichen Mitglieder der Landsmannschaft sind berechtigt,

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a) die Einrichtungen der Landsmannschaft zu benutzen,

b) an Veranstaltungen teilzunehmen,

c) nach Maßgabe dieser Satzung und der Verbandsordnung an Versammlungen teilzunehmen und zu wählen oder gewählt zu werden.

4. Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, den von der Bundesdelegiertenversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag jährlich im voraus direkt an die Bundesgeschäftsstelle zu entrichten.

5. Die ordentlichen Mitglieder verpflichten sich mit ihrem Beitritt, die Satzung, die Verbandsordnungen und die Beschlüsse der zuständigen Organe der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. zu beachten und die Zwecke und Ziele nach Kräften zu fördern.

6. Die ordentlichen Mitglieder unterwerfen sich bei Streitfällen mit den Organen der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. oder untereinander, soweit solche dem landsmannschaftlichen Verhältnis entspringen, den Entscheidungen im Wege des Bundesschiedskommissionsverfahrens der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V.

7. Ordentlichen Mitgliedern gleichgestellt sind alle Familienmitglieder des Haushaltes eines ordentlichen Mitgliedes. Familienmitglieder sind Mitglieder ohne Beitragspflicht.

8. Die Monatszeitschrift „Volk auf dem Weg" ist das offizielle Organ der Landsmannschaft. Sie wird den Mitgliedern ohne Erhebung eines Bezugsgeldes geliefert.

§6

Beendigung der Mitgliedschaft und Einschränkung der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, freiwilligen Austritt, Aberkennung oder Ausschluß.

1. Der freiwillige Austritt aus der Landsmannschaft erfolgt zum Ende eines Kalenderjahres nach vorhergehender vierteljährlicher schriftlicher Austrittserklärung bei der für den Wohnort des Mitglieds zuständigen untersten Gebietsgliederung oder unmittelbar bei der Bundesgeschäftsstelle.

2. Die Aberkennung der ordentlichen Mitgliedschaft erfolgt bei mehr als sechsmonatigem schuldhaften Verzug in der Beitragsleistung auf Antrag oder nach Anhörung des Vorstandes der für den Wohnort des Landsmannes zuständigen untersten Gebietsgliederung durch die nächst höhere Gebietsgliederung oder die Bundesgeschäftsstelle. 3. Die Einschränkung der Mitgliedschaftsrechte (z.B. vorübergehendes Ruhen der

Mitgliedschaft, der Funktionen bzw. Amtsträgerschaft usw.) oder der Ausschluß eines ordentlichen Mitgliedes können wegen Gefährdung oder Schädigung der Interessen der Landsmannschaft auf Antrag einer Gliederung durch den Bundesvorstand mit 2/3-Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Bundesvorstandsmitglieder erfolgen, gegen dessen Entscheidung binnen Monatsfrist ab der Zustellung des schriftlichen Bescheides die Bundesschiedskommission angerufen werden kann. Die Bundesschiedskommission entscheidet endgültig.

4. Der Bundesvorstand und der zuständige Landesvorstand können von sich aus ein Verfahren zur Einschränkung der Mitgliedschaftsrechte oder ein Ausschlußverfahren gemäß den Bestimmungen des § 6 Abs. 3 einleiten.

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5. Ausgeschiedene Mitglieder sind verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihres Ausscheidens fälligen Mitgliedsbeiträge zu entrichten.

§7

Außerordentliche Mitgliedschaft 1. Personen, die nicht Rußlanddeutsche sind und sich im Sinne des § 3 dieser Satzung betätigen, können auf Wunsch als fördernde Mitglieder in die Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e. V. aufgenommen werden.

2. Personen, die sich besondere Verdienste um das Rußlanddeutschtum erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. ernannt werden.

3. Die Ehrenmitgliedschaft der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. wird durch den Bundesvorstand der Landsmannschaft verliehen und aberkannt. Die Verleihung und Aberkennung hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der Zustimmung der Delegiertenversammlung.

4. Fördernde und Ehrenmitglieder haben das Recht, an Versammlungen und Veranstaltungen der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. gemäß dieser Satzung ohne Stimmrecht teilzunehmen.

§8

Amtsträger der Landsmannschaft Amtsträger der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. können nur ordentliche Mitglieder sein.

§9

Wahlen und Beschlüsse

1. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen durch Handaufheben, Erheben von den Sitzen oder Namensaufruf. Auf Antrag eines Stimmberechtigten muß bei Wahlen eine geheime Abstimmung mittels Stimmzettel erfolgen. In anderen Fragen erfolgt geheime Abstimmung nur, wenn mindestens ein Drittel der Versammlungsteilnehmer eine solche fordert. Mitglieder eines Organs, die von der Abstimmung persönlich betroffen sind, stimmen nicht mit; dies gilt nicht bei Wahlen.

2. Bei Beschlußfassung und Annahme eines Antrages entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden weder für noch gegen den Antrag gezählt. Eine Vertretung in der Stimmenabgabe ist unzulässig.

3. Bei der Wahl ist bei Gleichheit der abgegebenen Stimmen für Wahl werbe ein zweiter Wahlgang erforderlich. Ergibt der zweite Wahlgang abermals Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.

4. Bei der Wahl des Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft oder des Vorsitzenden einer ihrer Gliederungen ist die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Kommt diese im ersten Wahlgang nicht zustande, so erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl unter sinngemäßer Anwendung des § 9 Abs. 3 bei etwaiger Stimmengleichheit.

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§ 10

Beurkundung von Beschlüssen: Niederschriften

1. Über jede Sitzung oder Versammlung eines Organs ist eine Niederschrift (Protokoll) anzufertigen.

2. In die Niederschrift sind Ort, Tag und Zeit der Sitzung oder Versammlung, die Tagesordnung, die Namen der anwesendem Mitglieder des Organs, der Wortlaut der Anträge und Beschlüsse, die Namen der Wahlbewerber und die Ergebnisse der Wahlen aufzunehmen. Die Anzahl der zustimmenden, ablehnenden und sich enthaltenden Stimmen ist festzuhalten. Persönliche Erklärungen sind auf Wunsch des Betroffenen wörtlich aufzunehmen.

3. Die Niederschrift ist vom Leiter der Sitzung oder Versammlung des Organs und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

§11

Bundesorgane der Landsmannschaft

Die Bundesorgane der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. sind a) die Bundesdelegiertenversammlung, b) der Bundesvorstand, c) der Beirat, d) die Bundesschiedskommission.

§12

Die Bundesdelegierterversammlung

1. Die Bundesdelegiertenversammlung setzt sich zusammen aus:

a) den Mitgliedern des Bundesvorstandes;

b) dem Vorsitzenden jeder Landesgruppe, bei Verhinderung — oder zu a) gehörend — dessen Stellvertreter oder einem aus den Reihen der Vorstandsmitglieder durch Vorstandsbeschluß bestimmten Vertreter;

c) den Vertretern der von den Vorständen der ein feinen Orts- und Kreisgruppen nach nachfolgendem Schlüssel gewählten Delegierten:

Von 50 bis 250 zahlenden Mitglieder ein Delegierter

Von 251 bis 500 zahlenden Mitglieder zwei Delegierte Von 501 bis 750 zahlenden Mitglieder drei Delegierte und darüber vier Delegierte.

d) den vom Bundesvorstand der Landsmannschaft für besondere Fragen (maximal 5) berufenen Fachreferenten, sofern keine Ableitung von a-c.

e) den drei Mitgliedern der Bundesschiedskommission, sofern keine Ableitung von a-d.

f) den drei Mitgliedern des Ehrenausschusses, sofern keine Ableitung von a-e. g) den drei Mitgliedern der Bundesrechnungsprüfer, sofern keine Ableitung von a-f. h) Mitglieder, die keine Derlegierte sind, haben kein Recht, an der Delegiertenversammlung teilzunehmen.

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2. Stichtag für die Ermittlung des Delegiertenschlüssels ist jeweils der Monatsletzte, der drei volle Monate vor der Durchführung der Delegiertenversammlung liegt.

3. Alle unter Abs. 1 genannten Mitglieder der Bundesdelegiertenversammlung sind stimmberechtigt, sofern dies nicht im Widerspruch zu § 9 Abs. 1 dieser Satzung steht.

4. Die von den einzelnen Orts- und Kreisgruppen für die Bundesdelegiertenversammlung gewählten Delegierten sind dem Bundesvorstand der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. zu meiden.

5. Die ordentliche Bundesdelegiertenversammlung muß mindestens einmal in drei Jahren zusammentreten.

6. Die Einberufung der Bundesdelegiertenversammlung erfolgt spätestens einen Monat vor dem Zusammentritt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung durch den Bundesvorstand. Der Einladung ist der Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes, sowie der Rechenschaftsbericht des Bundesgeschäftsführers beizufügen.

7. Die Einberufung einer außerordentlichen Bundesdelegiertenversammlung erfolgt bei Bedarf durch den Bundesvorstand oder wenn es von einem Drittel der Mitglieder der Bundesdelegiertenversammlung verlangt wird.

8. An der Teilnahme verhinderte Mitglieder der Bundesdelegiertenversammlung haben ihre Verhinderung unverzüglich dem Bundesvorstand (Bundesgeschäftsstelle) mitzuteilen.

9. Die Bundesdelegiertenversammlung ist die Mitgliederversammlung der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

10. Die ordnungsgemäß einberufene Bundesdelegiertenversammlung ist beschlußfähig. Die Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend.

11. Die Bundesdelegiertenversammlung wird vom Bundesvorsitzenden oder einem stellvertretenden Bundesvorsitzenden eröffnet und bis zur Wahl des Präsidiums, das aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und zwei Schriftführern besteht, geleitet.

12. Über die Bundesdelegiertenversammlung, insbesondere über die gefaßten Beschlüsse, ist Protokoll zu führen, das vom Präsidenten der Delegiertenversammlung, von den zwei in der betreffenden Delegiertenversammlung gewählten Vizepräsidenten (als Protokollzeugen) und von den Protokollführern zu unterzeichnen ist. Jedes Mitglied der Bundesdelegiertenversammlung hat das Recht, Einsicht in die Niederschrift zu nehmen.

13. Auch ohne Delegiertenversammlung können Beschlüsse, die ihr vorbehalten sind, im Ausnahmefall durch den Bundesvorstand gefaßt werden, wenn von dem Gegenstand der Beschlußfassung sämtliche Delegierte schriftlich verständigt worden sind und mehr als die Hälfte aller Delegierten schriftlich zustimmt.

14. Die Bundesdelegiertenversammlung hat folgende Aufgaben:

a) Beschlußfassung über die Satzung;

b) Beschlußfassung über die Verbandsordnung (u.a. Verbandsordnung für die

Gebietsgliederung, für die Deutsche Jugend aus Rußland, für die Ehrenordnung,

für die Schiedskommission);

c) Genehmigung von Verträgen mit anderen Organisationen;

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d) Beschlußfassung über den Tätigkeits- und Kassenbericht des Bundesvorstandes sowie seine Entlastung;

e) Wahl des Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft;

f) Wahl der weiteren Mitglieder des Bundesvorstandes;

g) Wahl von drei Mitgliedern der Bundesschiedskommission und einem Nachrückkandidaten;

h) Wahl von drei Mitgliedern des Ehrenausschusses und einem Nachrückkandidaten;

i) Wahl von drei Mitgliedern der Bundesprüfungskommission und einem Nachrückkandidaten;

j) Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge;

k) Festsetzung der Höhe der Anteile der Gliederungen an den Mitgliedsbeiträgen gemäß der Verbandsordnung;

l) Erteilung der Genehmigung an Gliederungen, Sondermitgliedsbeiträge zu erheben;

m) Beschlußfassung über alle wichtigen Angelegenheiten, die ihr vom Bundesvorstand vorgelegt werden;

n) Abberufung des Bundesvorstandes, des Bundesvorsitzenden oder eines anderen Mitgliedes des Bundesvorstandes aus einem wichtigen Grunde;

o) Aberkennung des Mandats von Mitgliedern der Bundesdelegiertenversammlung;

p) Beschlußfassung über die Auflösung der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V.

§13

Bundesvorstand

1. Der Bundesvorstand besteht aus neun Mitgliedern:

a) dem Bundesvorsitzenden

b) drei stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesvorsitzenden;

c) drei weiteren Mitgliedern des Vorstandes;

d) dem Vorsitzenden des Kulturrates der Deutschen aus Rußland e.V. (KDR),

e) dem vom Bundesjugendtag gewählten Bundesjugendsprecher

2. Der Bundesvorstand beruft Fachreferenten für die Dauer seiner Legislaturperiode, die er im Bedarfsfall zu seinen Sitzungen einlädt, wo sie dann für ihren Fachbereich Beratungs- und Antragsrecht haben.

3. Der Bundesvorsitzende und die weiteren Mitglieder des Bundesvorstandes werden auf drei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

Der Bundesvorsitzende wird direkt von der Delegiertenversammlung gewählt. Alle weiteren Vorstandsmitglieder werden von der Delegi3rtenversammlung gewählt, wobei gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Bei der konstituierenden Sitzung nimmt der Bundesvorstand die Ämterverteilung vor. Scheidet

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der Bundesvorsitzende vorzeitig aus, so wählt der Bundesvorstand aus seiner Mitte einen Bundesvorsitzenden für den Rest der Legislaturperiode mit einfacher Mehrheit der bei der Sitzung anwesende- Bundesvorstandsmitglieder.

Bei Stimmengleichheit wird nach § 9, Abs. 3 und 4 verehren.

4. Der Bundesvorstand führt die Geschäfte der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. nach Maßgabe der Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

5. Der Bundesvorstand repräsentiert die Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. und leitet die Verbandspolitik im Rahmen der Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung.

6. Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden und den drei Stellvertretern; je zwei vertreten den Verein gemeinsam.

7. Der Bundesvorstand wird durch den Bundesvorsitzenden, in besonderen Fällen durch einen stellvertretenden Bundesvorsitzenden oder auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes einberufen.

8. Der Bundesvorstand ist beschlußfähig, wenn wenigstens de Hälfte der Vorstandsmitglieder, darunter der Bundesvorsitzende und einer der stellvertretenden Bundesvorsitzenden oder zwei stellvertretende Bundesvorsitzende, Anwesend sind. Die Beschlüsse des Bundesvorstandes werden durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Bundesvorstandsmitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der Sitzung. Über die Vorstandssitzung, insbesondere über die gefaßten Beschlüsse, ist Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden der Sitzung mit unterzeichnet und allen Vorstandsmitgliedern innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird

9. Dem Bundesvorstand obliegt die Beschlußfassung in allen denjenigen Fragen, welche nicht der Kompetenz der Bundesdelegiertenversammlung unterstehen.

10. Der Bundesvorstand hat für die ordentliche Bundesdelegiertenversammlung einen allgemeinen Tätigkeitsbericht sowie einen Kassenbericht zu erstellen. Beide Berichte sind den Delegierten mit der Einladung zur Delegiertenversammlung zuzustellen. Mit der Annahme der Berichte durch die beschlußfähige Delegiertenversammlung gilt der Bundesvorstand als entlastet.

11. Dem Bundesvorstand obliegt die Verwaltung der Mittel der Landsmannschaft. Er hat das Recht, einen Geschäftsführer und weitere Angestellte anzustellen. Er wählt aus seiner Mitte einen Haushaltsausschuß, der in Abstimmung mit dem Bundesgeschäftsführer für die rechtzeitige Erstellung der Haushaltspläne und für die laufenden Einnahmen und Ausgaben der Landsmannschaft im Rahmen der Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung und des Bundesvorstandes verantwortlich ist.

12. Die von der Bundesdelegiertenversammlung gewählten Bundesrechnungsprüfer, die nicht dem Bundesvorstand angehören dürfen, haben mindestens einmal im Jahr eine Kassenprüfung durchzuführen. Die Bundesrechnungsprüfer bestimmen den Zeitpunkt der Prüfung in Abstimmung mit der Bundesgeschäftsstelle.

13. Die Bundesvorstandsmitglieder und die Bundesfachreferenten verrichten ihre Arbeit ehrenamtlich. Wird ein Vorstandsmitglied der Landsmannschaft hauptamtlich beschäftigt, so wird es tarifmäßig oder vereinbarungsgemäß besoldet.

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§14

Der Beirat

1. Beim Bundesvorstand wird ein Beirat gebildet.

2. Der Beirat hat beratende Aufgaben. Er berät den Bundesvorstand in allen Fragen, die ihm von diesem zur Beratung vorgelegt werden.

3. Empfehlungen des Beirates, die der Bundesdelegiertenversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden, bedürfen der Abstimmung mit dem Bundesvorstand.

4. Der Beirat muß in allen grundsätzlichen Fragen, welche die gesamte Volksgruppe der Deutschen aus Rußland angehen, gehört werden.

5. Der Bundesvorstand beruft die Mitglieder des Beirates für die Dauer seiner Legislaturperiode.

6. Der Beirat setzt sich zusammen aus:

a) je einem Vertreter der kirchlichen Organisationen der Deutschen aus Rußland, nämlich der Kirchlichen Gemeinschaft der evangelisch-lutherischen Deutschen aus Rußland, des Bundes der evangelisch-freikirchlichen Gemeinden in Deutschland KdÖR (Baptisten), der Seelsorgestelle für die katholischen Rußlanddeutschen und der Mennonitischen Umsiedlerbetreuung;

b) den Vorsitzenden der Landesgruppen der Landsmannschaft;

c) den Fachreferenten, die vom Bundesvorstand berufen werden (§ 13 Abs. 2).

7. Der Beirat tagt in der Regel vor jeder Delegiertenversammlung gemeinsam mit dem Bundesvorstand. Beiratssitzungen werden vom Bundesvorsitzenden oder einem stellvertretenden Bundesvorsitzenden einberufen und geleitet.

8. Über die Beiratssitzung ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 1-3 eine Niederschrift anzufertigen.

§15

Die Bundesgeschäftsstelle

1. Der Bundesvorstand bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben der Bundesgeschäftsstelle.

2. Die Bundesgeschäftsstelle wird mit dem Bundesgeschäftsführer und mit der erforderlichen Anzahl von Sachbearbeitern, Schreib- und Hilfskräften besetzt.

3. Leiter der Bundesgeschäftsstelle ist der Bundesgeschäftsführer.

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4. Der Bundesvorstand beschließt nach Bedarf die Einrichtung von Außenberatungsstellen (Sozialberatungsstellen) im Bundesgebiet.

Die Außenberatungsstellen unterstehen der Bundesgeschäftsstelle. Der Bundesgeschäftsführer ist für den reibungslosen Arbeitsablauf der Außenstellen der beim Bundesvorstand gegenüber verantwortliche.

§16

Die Gliederungen der Landsmannschaft

1. Die Gliederung erfolgt nach dem Wohnsitz der Mitglieder durch

a) Orts- und Kreisgruppen;

b) Landesgruppen. 2. Die Gründung der Landesgruppen erfolgt unter der leitung des Bundsvorstandes. Die Gründung von Orts- und Kreisgruppen erfolgt in der Regel unter der Leitung der jeweiligen Landesgruppe; bei einer eventuellen Vakanz durch den bundesvorstand. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesvorstandes. Wenn der Bundesvorstand die Zustimmung zur Bildung einer dieser Gruppen versagt, ist Berufung an die Bundesschiedskommission zulässig.

3. Der Bundesvorstand der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. kann abweichend von (1) und (2) eine anderweitige Gebietsgliederung verfügen.

4. Die Jugendorganisation der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. ist

die Rußlanddeutsche Jugend (RDJ). Diese ist in ihrer jugendpflegerischen und erzieherischen Arbeit selbständig.

§17

Der Gebietsumfang der Gliederungen 1. Den Gebietsumfang der Gliederungen bestimmt

a) der Bundesvorstand für die Landesgruppen;

b) der Landesvorstand für die Kreis- und Ortsgruppen.

Grundsätzlich soll für jedes Bundesland eine Landesgruppe, für jeden Kreis eine Kreisgruppe und für jede größere Gemeinde mit einer größeren Anzahl von Landsleuten eine Ortsgruppe gebildet werden. 2. Der Gebietsumfang der Gliederungseinheiten der Rußlanddeutschen Jugend (RDJ) bestimmt sich nach Maßgabe der Gliederungsordnung der Landsmannschaft. Über Ausnahmen befindet der Bundesvorstand auf Antrag und in Abstimmung mit der Rußlanddeutschen Jugend (RDJ). 3. Die Organisation der anderweitigen Gebietsgliederung (§ 16, Abs. 3) regelt der Bundesvorstand. Er kann diese Befugnis im Einzelfalle dem Vorstand einer Gliederungsgruppe übertragen.

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§18

Die Organe der Gliederungen 1. Träger der Willensbildung in der jeweils untersten Gliederung ist die Mitgliederversammlung, in der nächst höheren Gliederung ist es die Vertreterversammlung (Landesvertreterversammlung) der gewählten Vertreter der Untergliederungen. 2. Als geschäftsführendes Organ hat jede Gliederung einen Vorstand, den sie selbst wählt.

3. Jede Gliederung kann auch einen erweiterten Vorstand als Beratungsgremium des Vorstandes der Gliederung bilden.

4. Wenn von einer Gliederung kein Vorstand gewählt wird, dann kann der Vorstand einer übergeordneten Gliederung oder der Bundesvorstand einen Vorstand kommissarisch einsetzen.

5. Der kommissarische Vorstand hat alle Rechte und Pflichten eines gewählten Vorstandes, bis er von einem solchen abgelöst wird.

6. Ein gewählter Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder können vom Bundesvorstand wegen Untätigkeit, grober Gefährdung oder Schädigung der Interessen der Landsmannschaft ihres Amtes enthoben werden. Wird der gesamte Vorstand amtsenthoben, nimmt der Bundesvorstand die Geschäfte bis zur Neuwahl wahr. Er kann die Wahrnehmung der Geschäfte auch auf die zuständige Landesgruppe übertragen. Amtsenthobene haben das Recht, sich an die Bundesschiedskommission zuwenden. 7. Für die Organisation der Orts-, Kreis- und Landesgruppen sind die für die Bundesorgane geltenden Bestimmungen dieser Satzung sinngemäß anzuwenden.

Für die Ortsgruppen gilt in Ergänzung zu § 12 Abs. 10 folgendes:

Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Ist das nicht der Fall, kann eine Stunde später eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig ist. Auf diesen Umstand ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen. Die Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend.

§19

Die Rechtsfähigkeit der Gliederungen

1. Mit Zustimmung Bundesvorstandes können Gliederungen sich in das Vereinsregister eintragen lassen; bei erfolgter Eintragung von Gliederungen in das Vereinsregister vor Inkrafttreten dieser Satzung hat es mit der Einschränkung des Absatzes 2 sein Bewenden.

2. Die mit der Eintragung in das Vereinsregister erlangte Rechtspersönlichkeit ändert nichts an dem Charakter der Gliederung, Teil des Bundesverbandes der

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Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. zu sein. Die Gliederungen bleiben verpflichtet, sich dem Bundesverband einzuordnen und die Beschlüsse, Weisungen sowie Auskunftsbegehren übergeordneter Organe zu befolgen. Die Satzungen der Gliederungen dürfen mit den Satzungen und Verbandsordnungen des Bundesverbandes nicht im Widerspruch stehen. Widersprechende Bestimmungen in den Satzungen der Gliederungen sind nichtig.

3. Über die zustehenden Anteile an den Mitgliedsbeiträgen und die zugewiesenen Beiträge im Rahmen eines aufzustellenden Haushaltsplanes können die Gliederungen in eigener Verantwortung verfügen.

4. Ohne Zustimmung des Bundesvorstandes können die Gliederungen keine eigenen zweckgebundenen Mitgliedsbeiträge erheben.

5. Verpflichtungen können die Gliederungen nur im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel eingehen. Keinesfalls können sie den Bundesverband oder andere Gliederungen verpflichten.

b. das Vermögen einer Gliederung, die ihr Bestehen einstellt, fällt an die nächst höhere Gliederung.

§20

Die Bundesschiedskommission 1. Die Bundesschiedskommission besteht aus drei Mitgliedern und einem Nachrückkandidaten. Diese werden von der Bundesdelegiertenversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.

2. Der Bundesschiedskommission obliegt die Wahrung der Rechte und der Ehre des Vereins und seiner Mitglieder. (Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern sowie zwischen Mitgliedern untereinander sollten möglichst außergerichtlich unter Mitwirkung der Bundesschiedskommission beigelegt werden).

3. Die Bundesschiedskommission wird nur auf Antrag tätig. Sie kann von den Vereinsorganen, den Vereinsgliederungen und den Vereinsmitgliedern angerufen werden. 4. Die Beschlüsse der Bundesschiedskommission können außergerichtlich nur bei der Bundesdelegiertenversammlung angefochten und auch nur von dieser aufgehoben werden.

§21

Die Mittel der Landsmannschaft

1. Die Mittel der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. werden aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und aus freiwilligen Zuwendungen gebildet.

2. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. ist befugt, Zweckkapitalien in Empfang zu nehmen, zu sammeln, zu bilden und zu verwerten.

3. Die Mitglieder der Landsmannschaft dürfen wegen ihrer Mitgliedschaft keine Zuwendungen aus dem Vermögen der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. erhalten.

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§22 Gemeinnützigkeit der Landsmannschaft

1. Die Tätigkeit der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. dient gemeinnützigen Zwecken. 2. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Ziele. 3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§23

Satzungsänderungen

1. Über Änderungen und Ergänzungen der Satzung kann nur die Bundesdelegiertenversammlung bestimmen. Eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Delegierten ist erforderlich. Zur Änderung des Zweckes der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muß schriftlich erfolgen. Fällt dieser Satz weg ????

2. Antragsberechtigt sind Orts-, Kreis- und Landesgruppen, der Bundesvorstand oder mindestens zehn stimmberechtigte Delegierte der Bundesdelegiertenversammlung.

§ 24 Bestandsklausel

Erweist sich eine Bestimmung dieser Satzung als unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

§25 Auflösung der Landsmannschaft

1. Die freiwillige Auflösung der Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. kann nur durch eine Mehrheit von drei Vierteln der Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Bundesdelegiertenversammlung beschlossen werden.

2. Mit der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes sind auch alle Gliederungen aufgelöst. Soweit Gliederungen eigene Rechtspersönlichkeit haben und sich nicht selbst auflösen, dürfen sie den Namen „Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V." nicht mehr führen.

3. Bei Auflösung und Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Kulturrat der Deutschen aus Rußland e.V. (KDR), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

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§26 Gerichtsstand

Für die Streitigkeiten zwischen der Landsmannschaft und ihren Mitgliedern ist -unbeschadet der Regelung gemäß § 20 Abs. 4 - Gerichtsstand Stuttgart.

§27

Ermächtigung

Vom Registergericht, vom Finanzamt oder anderen Behörden verlangte Änderung bzw. gewünschte Ergänzungen der Satzung redaktioneller Art oder mit steuerlicher Wirkung können vom Bundesvorstand beschlossen werden.

§28

Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit dem Beschluß der Bundesdelegiertenversammlung vom 28./29. Oktober 2000 und der Eintragung beim Registergericht in Kraft.

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SATZUNG für die Verleihung von Ehrenabzeichen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland verleiht an Personen, die sich um das Russlanddeutschtum verdient gemacht haben, Ehrennadeln. Drei Arten von Ehrennadeln werden verliehen:

1.) Bronzene 2.) Silberne 3.) Goldene

Als Ehrennadeln werden unsere Anstecknadeln verwendet, die einen Kranz in entsprechender Farbe erhalten. Ehrennadeln werden an Personen verliehen, die sich um das Russlanddeutschtum und die Landsmannschaft durch ehrenamtliche, uneigennützige Tätigkeit von längerer Dauer verdient gemacht haben. Die Verleihung der Ehrennadel muss nur besonderen Fällen vorbehalten bleiben. Der Antrag auf Verleihung einer Ehrennadel kann grundsätzlich von jedem Mitglied der Landsmannschaft gestellt werden, er muss aber von mindestens drei Mitgliedern unterschrieben sein. Der Antrag ist mit einer eingehenden, stichhaltigen Begründung schriftlich dem Bundes-vorstand einzureichen, der ihn anhand der Satzung nach Form und Inhalt prüft und über seine Weiterleitung an den Ehrenausschuss entscheidet. Der Ehrenausschuss besteht aus drei Mitgliedern und zwei Ersatzpersonen um zu gewährleisten, dass er beim Entschließen immer über die volle Stimmenzahl verfügt. Er wird von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Ehrenausschuss entscheidet über Verleihung oder Ablehnung der Ehrennadel und teilt seine Entscheidung dem Bundesvorstand mit, ohne eine nähere Begründung abgeben zu müssen.

Für die Verleihung der Ehrennadel gilt folgendes: 1.) Die bronzene Ehrennadel wird an Personen verliehen, die Mitglieder unserer

Landsmannschaft sind und mindestens 5 Jahre erfolgreich, ehrenamtlich für unsere Volksgruppe in unserer Organisation mitgewirkt haben. Die Entscheidung über Weiterleitung der Anträge auf bronzene Ehrennadeln fällt in die Zuständigkeit des Bundesvorsitzenden. Die bronzene Ehrennadel kann auch in besonderen Fällen an Nicht-Russlanddeutsche verliehen werden. Die hierfür notwendige Empfehlung an den Ehrenausschuss liegt im Ermessen des Bundesvorstandes.

2.) Die silberne Ehrennadel wird an Personen verliehen, die Mitglieder unserer Landsmannschaft sind und sich mindestens 10 Jahre ehrenamtlich in den Dienst an unserer Volksgruppe in unserer Organisation gestellt und sich durch besondere Leistungen ausgezeichnet haben. Die silberne Ehrennadel kann auch in besonderen Fällen an Nicht-Russlanddeutsche verliehen werden. Die hierfür notwendige Empfehlung an den Ehrenausschuss liegt im Ermessen des Bundesvorstandes.

3.) Die goldene Ehrennadel ist eine ganz besondere Auszeichnung, die nur an Landsleute verliehen wird, die Mitglied unserer Landsmannschaft sind, mindestens 10 Jahre ehrenamtlich für die Landsmannschaft tätig gewesen sind und Hervorragendes für unsere Volksgruppe geleistet haben:

a. auf völkisch-politischem und wissenschaftlichem Gebiet b. auf organisatorischem und sozialem Gebiet.

Ausgabe: März 2003

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Ausgabe: März 2003

Für die Verleihung der goldenen Ehrennadel an Landsleute gilt, dass der zu Ehrende bereits Träger der silbernen Ehrennadel ist. Die goldene Ehrennadel kann auch an Personen verliehen werden, die Nicht-Russland-deutsche sind, aber ebenfalls Hervorragendes auf politischem oder sozialem oder wissenschaftlichem oder kulturellem Gebiet für unsere Volksgruppe geleistet haben. Die Verleihung der goldenen Ehrennadel ist an den einstimmigen Beschluss des Ehrenausschusses gebunden.

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Ergänzung zur Satzung für die Verleihung von Ehrenabzeichen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V.

1. Dies Ergänzung setzt keinen Punkt der Satzung außer Kraft, sie dient nur als Richtlinie für die Beurteilung der Einzelnen Anträge.

2. Bei Russlanddeutschen ist Voraussetzung für die Verleihung von Ehrenabzeichen, dass sie Mitglied der Landsmannschaft sind und die besonderen Tätigkeiten, Verdienste und Leistungen auch als Mitglied der Landsmannschaft erfolgten. Ausnahmen müssen von den Antragstellern besonders begründet und vom Bundesvorstand befürwortet werden.

3. Zur Bewertung der jeweiligen besonderen Tätigkeit, Verdienste und Leistungen für das Russlanddeutschtum und die Landsmannschaft dient umseitiger Punktekatalog. Die Punkte sind nur voll in Ansatz zu bringen, wenn die Tätigkeit uneigennützig erfolgte: (z.B. wenn für die Tätigkeit als Sozialreferent keine Entschädigung für den Zeitaufwand oder bei Veröffentlichungen kein Schriftstellerhonorar erhoben wurde). Durch die Spanne der möglichen Punktvergabe, können und sollen die Größe der Gruppe und die Verdienste - entsprechend den Angaben der Antragsteller - berücksichtigt werden. Wenn möglich soll hier auch auf die Tätigkeitsberichte der jeweiligen Gruppen zurückgegriffen werden.

4. Die eingehenden Anträge werden von der Bundesgeschäftsstelle bezüglich Mitgliedschaft geprüft, das Ergebnis wird auf der l. Seite "Platz für 1dm. Vermerke" entsprechend vermerkt. Der Bundesvorstand mit 2 Stimmen und der Ehrenausschuss mit 3 Stimmen (l Stimme je Mitglied) vergibt auf der Seite 2 unter "Platz für die Auswertung" entsprechen dem Punktekatalog für jede Tätigkeit die Punkte. Für die Verleihung der Ehrenabzeichen soll etwa folgende Gesamtpunktezahl erreicht werden:

Bronze ca. 180 Punkte Silber ca. 350 Punkte Gold ca. 600 Punkte

Die Endabrechnung der Auswertung wird vom letztbewertenden Ehrenausschuss-mitglied durchgeführt und das daraus resultierende Ergebnis auf Seite l des Antrages vermerkt, abgezeichnet und der Antrag dann zur weiteren Bearbeitung (Verleihung) an die Bundesgeschäftsstelle geschickt.

5. Über die Verleihung von Ehrenabzeichen sind bei der Bundesgeschäftsstelle getrennte Listen für bronzene, silberne und goldene nach Verleihungsdatum geordnet zu führen und die Anträge ebenso geordnet abzulegen.

Ausgabe: März 2003

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Punktekatalog für die Verleihung von Ehrennadeln Punktvorschlag (in Punkten pro Jahr der Tätigkeit)

1. Tätigkeiten auf Bundesebene - - Sprecher, Bundesvorsitzender 5-15 - - Sozialreferent, Geschäftsführer 4-12 - - Vorstandsmitglied mit festem Aufgabengebiet 3-10 - - Vorstandsmitglied ohne festes Aufgabengebiet, Beisitzer 2-6 - - berufene Referenten 1-8 - - Mitglieder des erweiterten Vorstandes 1-10 - - Revisoren, Ehrenausschuss 1-2

2. Tätigkeiten auf Orts-, Kreis- und Landesebene - - Vorsitzender 3-10 - - Sozialreferent, Geschäftsführer 2-10 - Vorstandsmitglied mit festem Aufgabengebiet (z. B.

Kassenwart, Schriftführer, Kultur-, Jugendwart usw.) 1-5 - Vorstandsmitglied ohne festes Aufgabengebiet (z. B.

Beisitzer, Stellvertretertätigkeiten) 1-2 - - Revisoren l

3. Tätigkeiten außerhalb des organisatorischen Bereiches - wissenschaftliche und kulturelle Arbeiten, Veröffentlichungen usw., - je Arbeit 5-100

4. Sonstige Verdienste Diese sind etwa mit obigen Tätigkeiten zu vergleichen und entsprechend zu bewerten.

Ausgabe: März 2003

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Antrag zur Verleihung von Ehrennadeln

Vorbemerkung : Die Antragstellung wird nur bei Verwendung dieses Vordrucks bearbeitet. Für jede Ehrennadel ist ein gesonderter Antrag auszufüllen und mit drei Unterschriften von Mitgliedern der Landsmannschaft zu versehen. Die ............................................. Ehrennadel wird hiermit beantragt für Name, Vorname :....................................................................... Platz für ldm.

Vermerke Anschrift: ...............:................................................................................ ………………………………………………………………. Geburtstag, Jahr :........................................ Geburtsort: ............................................................ Beruf: ............................................................................. Mitglied der Landsmannschaft seit: ………………………….. Dem Mitglied wurde bereits die ………......................... Ehrennadel am .................................................... verliehen.

Begründung und Zusammenstellung der besonderen Leistungen umseitig. Antragsteller: Unterschriften: Name, Anschrift 1) ..................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................... 2) ..................................................................................................... …………………………………………………………….…..... ……………….…….… 3) ………………………………………………………………..... …………………………………………………………….……. ….……………………. __________________________________________________________________________

Der Ehrenausschuss stimmt der Verleihung der ................................. Ehrennadel an ................................................................................ zu. ja/nein Ort Datum Unterschrift …….. ……………………….… ………………………. …………………………… …….. ……………………….… ………………………. …………………………… …….. …………………………. ………………………. ……………………………

Ausgabe: Sept. 2003

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2.14 Seite 1 von 1

Zusammenstellung der besonderen Leistungen:

Platz für Auswertung: Produkt Zeitdauer

Bundesvorstand / Ehrenausschuss Summe x

von bis Tätigkeit / Verdienste in Stichworten Jahre

Summe

Jahre

Gesamtpunkte: Begründung: ( falls im obigen Teil nicht erschöpfend möglich ) …………………………………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………………………….... …………………………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………………………

Ausgabe: Sept. 2003

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Aufgaben und Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder Allgemeines: Ein Vorstand muss aus wenigstens 3 Personen bestehen. Wenn vom Arbeitsumfang nicht unbedingt erforderlich, sollte ein Vorstand nicht mehr als 7 Mitglieder zählen. Die Aufgaben sind dann entsprechen zu verteilen und in einem Protokoll festzuhalten. Es lassen sich auch zwei Arbeitsgebiete zusammenlegen z. B. Jugend- und Kulturarbeit oder 2 Vorsitzender und Organisation usw. Obige Zusammenlegung ist natürlich sehr stark von den Fähigkeiten und Neigungen der betroffenen Personen abhängig. Die einzelnen Aufgaben müssen nicht immer streng den jeweiligen Aufgabengebieten zugeordnet bleiben, sondern können nach Bedarf - jedoch mit eindeutigen Festlegung (schriftlich) - anders verteilt werden.

Vorsitzender (Leitung der Landes- bzw. Ortsgruppen-Geschäfte) - Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen - Vertretung der Ortsgruppe gegenüber den örtlichen Behörden und stellen (z. b.: DRK,

Übergangswohnheim, Wohlfahrtsverbänden, Betreuerkreisen, BdV und den Kirchen) sowie gegenüber anderen Orts- und Kreisgruppen, dem Landesverband, der Bundesgeschäftstelle und dem Bundesvorstände.

- Führung des erforderlichen Schriftverkehrs mit obigen Stellen - Einberufung und Leitung von Mitgliederversammlungen uns sonstigen

Veranstaltungen der Ortsgruppe in Abstimmung mit dem Vorstand - Erstellung der Tätigkeitsberichte jeweils zum 30. Juni und zu Neuwahlen in

Absprache mit den übrigen Vorstandsmitgliedern

Stellvertretender Vorsitzender - Wenn der Vorsitzende verhindert ist, seine obigen Aufgaben fristgerecht

wahrzunehmen, so nimmt der Stellvertreter - möglichst nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden - dessen Aufgaben wahr.

- Da der Stellvertreter normalerweise keine direkten Aufgaben hat, kann er eines der nachstehenden Aufgabengebiete mit übernehmen (z. B. Organisation, Schriftführung oder Jugendarbeit usw.)

Organisation - Ausfindigmachen und vereinbaren von Räumen für die Veranstaltungen - Ausfindigmachen und vereinbaren der Musikkapelle bei Tanzveranstaltungen - Ausfindigmachen und vereinbaren von Fahrtmöglichkeiten bei Ausflügen - Erledigung der GEMA-Anmeldung - Führung der Mitgliederlisten/Mitgliederkartei - Mitgliederwerbung - Erfassung der Teilnehmer bei Busfahrten (Ausflügen) Fahrten zu Bundestreffen etc.

und - gleichzeitig kassieren der Fahrtgelder

Kassenwart - (siehe auch detaillierte Zusammenstellung "Aufgaben des Kassenwertes") - Verwaltung der Finanzen (Einnahmen und Ausgaben sowie Kosten) - Führung des Kassenbuches und Ablage der Belege - Kontenführung - Führung eines Inventarverzeichnisses über die langlebigen Anschafflungen - Erstellung eines Kassenberichtes jeweils vom 01.07. bis 30.06. und zu Neuwahlen

Ausgabe: März 2003

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- Einberufung der Kassenprüfer jeweils zum Ende des Kassenberichtszeitraumes und - rechtzeitig vor Neuwahlen in Abstimmung mit dem Vorsitzenden

Schriftführung - Erstellung eines Protokolls von jeder Vorstandssitzung - Verfassung von Berichten und Einladungen zur Veröffentlichung in "Volk auf dem Weg" - Verfassung und Versand der Einladungen für Veranstaltungen der Gruppe in Absprache mit dem Vorsitzenden - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem gesamten Vorstande.

Jugendarbeit - Vertretung der Jugend und deren Interessen in allen Fragen gegenüber dem Vorstand

und der RDJ - Sammlung und Organisation der Jugend in einer Jugendgruppe - Heranziehung der Jugend zur Mitwirkung und Gestaltung der Heimatabende und

sonstiger Veranstaltungen - nach Möglichkeit Übernahme der Aufgaben unter "Jugendhilfen".

Kulturarbeit - Vorbereitung und Leitung der kulturellen Teils bei Heimatabenden - Organisation von Ausstellungen (unter Verwendung der landsmannschaftlichen

Wanderausstellung), Vorträgen und Veranstaltungen über das kulturelle Erbe und der Geschichte der Volksgruppe der Russlanddeutschen

- Sicherung und Sammlung von Kulturgut - Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand und der Bundesgeschäftsstelle und

Unterstützung beim Aufbau eines Dokumentenarchivs und eines Heimatmuseums. - Bildung und Leitung von Chören, Laienspiel-, Trachten- und Volkstanzgruppen.

Sozialarbeit/Sozialreferenten Oft sind außer dem Sozialreferenten noch weitere Betreuer in der Ortsgruppe tätig. Mit und für diese koordiniert er

- die Wahrnehmung von regelmäßigen Sprechstunden - die An- und Abmeldung der Betreuer bei der BGS - die Teilnahme an Sozialreferenten- Tagungen und Schulungen - die Planung und Vorbereitung von Eingliederungsseminaren in Abstimmung mit

dem Vorstand. - Allgemeine Eingliederungshilfen - Neben den nachfolgend aufgeführten Sozialreferaten sind nach Bedarf und

Möglichkeiten folgende allgemeine Eingliederungshilfen möglich: - Wohnraum und Wohngeld - Einrichtungsdarlehen - steuerliche Vergünstigungen - Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenunterstützung - Kindergeld - Krankenversicherung - private Lebens- und Rentenversicherungen sowie Haftpflicht- und sonstige

Versicherungen - eheliches Güterrecht, Rechtsberatung - Sprachförderung - selbständige Existenz - Kirche, Religion

Ausgabe: März 2003

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Ausgabe: März 2003

- Vereine, Organisationen - Verträge, Einkäufe - Auto, Führerschein usw.

Familienzusammenführung /Spätaussiedlerbetreuung /Aufnahmehilfe - Hilfe beim Ausfüllen von Aufnahmeanträgen gegebenenfalls

Widerspruchsformulierungen und Vermittlung zu Rechtsberatern (nach Liste der BGS)

- soweit erforderlich Beratung zu - Rückführungskosten - polizeiliche Anmeldung , Personalausweis - Übersetzungen, Personenstandsurkunden - Spätaussiedlerbescheinigung - Staatsangehörigkeit - Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen bzw. bei der Durchsetzung von Ansprüchen

bezüglich Leistungen nach dem KfBG - Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand und der BGS, um eine weitgehend

zufrieden stellende Beratung unserer Landsleute zu gewährleisten.

Renten - und Kriegsopferungsversorgung - Beratung und Hilfe beim Ausfüllen bzw. bei der Durchsetzung von

Ansprüchen aus - Rentenversicherung - Unfallrente - Kriegsopferversorgung - Unterhaltungshilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen - Sozialhilfe - Kriegsschadenrente.

Jugendhilfen Information und Beratung zu

- Förderschulen - Otto- Benecke- Stiftung - Förderfonds - Anerkennung von Schulabschlüssen, Zeugnissen und Diplomen - Jugendgemeinschaftswerk (Beratungs- und Betreuungsdienste für junger

Aussiedler) CJD = Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e. V.

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Tätigkeitsbericht (Formblatt) Der Landes-, Kreis- und Ortsgruppe ………………………………………………………..….. für den Zeitraum vom………………………bis…………………………………………..……. Der amtierende Vorstand wurde gewählt am ……..….…...und besteht aus…..…..Mitgliedern.

1. Mitgliedschaft Zahl der Mitglieder ……………………………. Stand am ……………………….

2. Veranstaltungen (Art bitte angeben) - 2. l Mitgliederversammlungen:

…………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………. - 2.2 Feier, gesellige Veranstaltungen: ………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………… - 2.3 Sonstige Veranstaltungen (Fahrten, Ausflüge): ………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………… ……………………………………………………………….…...…… - 2.4 Vorstandssitzungen: Anzahl ………….. am (Termine angeben):

………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………

3. Jugendarbeit - 3. l Die Gruppe hat einen Jugendvertreter im Vorstand ja/nein* - 3.2 In der Gruppe besteht eine Jugendgruppe mit einem selbständigen

Vorstand (Wenn ja, bitte Tätigkeits- und Kassenbericht beifügen!) ja/nein* Berichte sind beigefügt ja/nein*

- 3.3 Bemerkungen zur Jugendarbeit (Erfahrungen, Wünsche, Vorschläge) ……………………………………………………………………….… ……………………………………………………………………….… ……………………………………………………………………….… Ausgabe: März 2003

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Ausgabe: März 2003

4. Sozialarbeit – Betreuungsarbeit

4.l Zahl der Betreuer in der Gruppe ……………………….. Personen

4.2 Betreuung der Aussiedler in der Gruppe Durch regelmäßige Sprechstunden ja/nein*

4.3 Eingliederungsseminare wurden durchgeführt

am ……………………………. mit ………………………… Personen am ……………………………. mit ……………………….... Personen am ……………………………. mit ………………………… Personen

4.4 Die Beratung, Betreuung und Bearbeitung bei der Eingliederung durch die zuständigen Behörden ist:

………………………………………………………………….... …………………………………………………………………… ……………………………………………………………………

5. Zusammenarbeit mit anderen Gruppen Die Gruppe arbeitet mit folgenden Vertriebenenorganisationen bzw. Stellen zusammen Das Ergebnis der Zusammenarbeit ist …………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………….

6. Sonstige Bemerkungen, Vorschläge usw. (bei Bedarf bitte Zusatzblatt verwenden) …………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………. …………………………… ………………………………. …………………………… Ort, Datum Vorsitzende(r) stv. Vorsitzende(r) *nicht zutreffendes Streichen

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Durchführung von Veranstaltungen und Heimatabenden Planung von Terminen Termine müssen rechtzeitig geplant werden, das sollte schon Anfang Januar geschehen. Stehen die Termine fest, müssen sie sogleich vorbereitet werden: Das heißt als erstes die für die Veranstaltungen benötigten Räume belegen. Dir Räume können bei den Kulturämtern in den Kommunen (Gemeinden) oder aber in den kirchlichen Gemeinden, angemietet werden. Es gibt Gemeinden, die ihren Vereinen einmal im Jahr kostenlos einen Raum überlassen. Das muss jede Ortsgruppe vor Ort mit dem Kulturamt im Rathaus abklären. Stehen die Termine fest, dann müssen sie der Landesgruppe mitgeteilt werden. Die Landesgruppe muss dann einige Termine (z. B. Neuwahlen, Jubiläen usw.) ebenfallswahrnehmen. Das ist sehr wichtig, sonst können die Vorstandsmitglieder der Landesgruppe nicht an den jeweiligen Veranstaltungen teilnehmen. Wichtig ist es, dass man das Programm rechtzeitig plant.

Wer, was und für wen soll der Abend gestaltet werden? Ein Heimatabend ohne Tanz lockt keine Jugend an. Die Veranstaltung soll ja etwas Geld in die Kasse bringen. Ohne Geld können wir in den Ortsgruppen keine Aussiedlerbetreuung leisten. Die Erfahrungen zeigen, dass ein reiner Kultur- oder Heimatabend nicht den erwünschten (finanziellen) Erfolg bringt. Aus diesem Grund müssen wir den Abend mit Tanz kombinieren. Das Programm darf nicht länger als eine Stunde dauern. Für unsere älteren Landsleute kann man den Abend mit wichtigen Informationen koppeln, z.B. Lohnsteuerjahresausgleich, neue Gesetze, Rentenfragen usw., für die jüngeren Landsleute könnte eine Berufsberatung stattfinden oder über Arbeitsbedingungen, über Bewerbungen oderähnliches referiert werden. Das muss immer von Fall zu Fall abgeklärt werden. Es ist sehr wichtig, dass der Vorstand vorab jedem Vorstandsmitglied seinen Arbeitsbereich in eigener Verantwortung überträgt. Das heißt für die Kulturarbeit trägt der Kulturreferenten die Verantwortung. Es kann jedoch nicht sein, dass nun der Kulturschaffende selbstherrlich agiert. Nein, es sollte immer der oder die Vorsitzende und natürlich der restliche Vorstand in den Abend eingebunden werden. Die Verantwortung liegt jedoch beim Kulturreferent. Was nicht sein kann und darf, ist, dass der Kulturreferent den Abend vorbereitet und der Vorsitzende dann durchs Programm führt. Nach der Begrüßung der Gäste durch den Vorsitzenden, übergeht die Leitung des Abends an den Kulturreferenten.

Begrüßung Bei offiziellen Veranstaltungen, an denen Politiker, Bürgermeister, Stadträte, Gäste vom BdV und andere Landsmanschaften usw. eingeladen sind, muss die Reihenfolge bei der Begrüßung besonders beachtet werden. Diese Gäste achten genau auf die Reihenfolge der Begrüßung. Hat man einen Schirmherren für eine Veranstaltung, so ist es nicht unbedingt erforderlich, diesen als ersten zu begrüßen. Es ist jedoch auch kein Fehler. Ganz wichtig ist es: Vor der Begrüßung der eingeladenen Ehrengäste , die unbedingt einzeln begrüßt werden müssen, nach deren Namen, ihre Titel, etwa Prof. Dr. usw. zu fragen ist und sich diese zu notieren . Zu erfragen ist auch, was für eine Funktion sie z.B. in der Stadt, im Lande, oder in der Bundespolitik ausüben. Von Gästen der Landsmannschaften erfragen, in welcher Funktion der eingeladene Gast da ist usw. Das Ganze der Rangordnung nach aufschreiben und darauf achten, dass keine Fehler unterlaufen. (Nicht so: "Ich begrüße Dr. Klaus... ", aber er ist kein Dr., dafür den wirklichen Dr. Klaus mit einem einfachen Herrn Klaus... .

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Das ist peinlich und sollte nicht passieren. Es ist keine Schande, sich von einem der prominenten Gäste dabei helfen zu lassen. Das muss vor der Veranstaltung geschehen, z.B. bei der Ankunft der betroffenen Person. (Den Abend auf keinen Fall mit Begrüßungen von Ehrengästen füllen! Das ist langweilig und verführt die Gäste zu Unaufmerksamkeit.)

Hier ein Beispiel: "Im Namen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland darf ich Sie alle ganz herzlich begrüßen. Wir haben an alle Fraktionsvorsitzenden geschrieben und zu unserer Veranstaltung eingeladen. Ich begrüße von der CDU den Bundestagsabgeordneten Herrn Dr. XY und den Landtags-Abgeordneten Herrn Soundso. Ich begrüße die Stadträtin Frau XX und den Stadtrat XX von der SPD-Fraktion. Den Bundestagsabgeordneten von der SDP Herrn Dr. Soundso darf ich ganz besonders herzlich begrüßen. Herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben und zu uns gekommen sind. (Das ist für Oppositionsparteien gut, es schmeichelt und ist durchaus legitim. Ich lebe in einem CDU- regierten Land, bei umgekehrten Verhältnissen gilt es sicher auch!). Vertreter der FDP und der Grünen haben wir auch eingeladen, leider kam eine Absage; dass bedauern wir sehr. Eine Einladung ging an die Fraktion der Grünen, sie haben sich nicht gemeldet, oder ist ein Vertreter der Grünen anwesend, und es wäre mir entgangen? Sollte dies der Fall sein, darf ich auch sie ganz herzlich willkommen heißen. (Das ist wichtig, wir müssen alle Parteien einladen und begrüßen. Die Beispiele sind willkürlich gewählt und dienen nur der Anschaulichkeit.)

Es geht mit der Begrüßung weiter. Ganz besonders begrüße ich den Herrn Pfarrer, der uns diese Räume überlassen hat. Dafür nochmals unseren herzlichsten Dank, (mit diesem öffentlich ausgesprochene Dank schaffen Sie sich Sympathie und das hält die Tür für weitere Raumfragen offen). Zuletzt - aber um so herzlicher begrüße ich unseren Oberbürgermeister der Stadt - und den Schirmherrn dieser Veranstaltung, Herrn Dr. XYZ. Lieber Herr Dr. XYZ! Als ich sie um die Schirmherrschaft bat, haben Sie ohne zu zögern sogleich zugesagt. Dafür möchte ich mich im Namen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, ganz besonders bedanken. Nun darf ich Ihnen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das Wort übergeben und Sie um Ihr Grußwort bitten. Damit haben sie den Schirmherrn ganz besonders geehrt und begrüßt und konnten gleich zu seinem Grußwort überleiten. Somit ist es in einem Gruß abgelaufen. Sehr wichtig: Die Begrüßungsrede muss in gut leserlicher und in großer Schrift abgefasst sein. Es könnte vorkommen, dass im Veranstaltungsrau die Beleuchtung nicht ausreicht, und eine kleine Schrift somit nicht lesbar ist. Nochmals dieser praktische Tipp, die Rede immer auf DIN A 4 Blättern schreiben und zwar in möglichst großer Schrift. Ein besonderer Tipp! Belegen Sie an den Volkshochschulen einen Abendkurs für Rhetorik. In so einem Kurs lernen Sie sprechen, das freie Reden vor dem Publikum.

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Welche Veranstaltung kann mit... und für die Einheimischen durchgeführt werden? Hier einige Vorschläge: Unter dem Motto:

1. l. Aussiedler in unserer Stadt. 2. Aussiedler laden Einheimische zu russischen Spezialitäten ein. 3. Ein Abend oder Nachmittag ... mit Aussiedlern in unserer Stadt. 4. Aussiedler berichten in der Kirche von ihrem Schicksal. (Dieses Angebot wird von

den Pfarrern gern angenommen).

Eingebunden in solche Veranstaltungen können auch die ortsansässigen Vereine werden. Gerade die Vereine leisten große kulturelle Arbeit in den Kommunen. Der Kontakt zu den Vereinen ist deshalb sehr wichtig und für unsere Jugend sogar lebensnotwendig. In den Vereinen lernen sie einheimische Jugendliche kennen, finden Zugang zum Sport, in Chöre, zur Musik in den Musikvereinen, zu Kleintierzüchtern usw. Sie werden eingebunden in die Vereinsveranstaltungen und lernen dadurch die Gepflogenheiten ihrer neuen Heimat kennen.

Nicht vergessen! Fällt eine Versammlung, aus irgendeinem Grund, aus, die angemieteten Räume müssen rechtzeitig (baldmöglichst) abgesagt werden, sonst entstehen unnötige Kosten. Nicht abgesagte Räume müssen bezahlt werden, das ist rechtens.

Postversand Immer wieder klagen die Ortsgruppen-Vorsitzenden, dass die Postgebühren für die Einladungen zu teuer sind. Wenn z. B. eine Ortsgruppe 200 Mitglieder hat, kommt die Einladung für eine Veranstaltung auf € 100,- und das könnten sie sich nicht leisten. Hier ein Tipp: Versenden Sie Ihre Einladungen mit der Infopost. Das geht folgendermaßen: Es müssen mind. 100 Briefe (nicht zukleben!) sein, von denen mind. je 10 auf denselben Postbereich entfallen, oder mind. 50 Sendungen für denselben Leitbereich. So steht es in den Bestimmungen der Post (Entsprechendes Infoheft bei der Post besorgen!).

Infopost-Standart - € …. . z.B. Ich habe für Waiblingen 50 Einladungen mit der Postleitzahl 71332, wenn die letzten drei Zahlen in den gleichen Postbereich gehen, also 71332. dann kostet ein Brief nur …€. Wie muss man es machen: Die Briefe nach den letzten drei Zahlen sortieren und zu je 50 Stück bündeln. Mit den abgepackten Briefen zum Postamt gehen und dort einen Freistempelantrag verlangen. Sie erhalten dann einen Antrag, den füllen Sie aus, und dann bekommen sie einen Stempel und stempeln ihre Post selber ab Einen Brief extra mitnehmen als Musterbrief, den braucht die Post für ihre Unterlagen. Die Infopost ist billiger als die jetzt abgeschaffte Drucksache es früher war. Bei der Post gibt es weitere Informationsbroschüren über den Postverkehr. Darin steht einiges, auf was man sonst noch achten muss, und wie man Geld sparen kann. Für Büchersendungen gibt -es auch einen Billigtarif. Man muss nur auf den Umschlag "Büchersendung" schreiben. Es lohnt sich unbedingt, sich diese Informationsbroschüre von der Post zu holen.

Wichtige Tipps Fahrten mit den Bundestagsabgeordneten zum Bundeshaus in Bonn oder in Berlin. In jedem Kreis gibt es einen Bundestagsabgeordneten. Die einheimischen Vereine melden sich bei ihren Bundestagsabgeordneten rechtzeitig an, und dann dürfen sie entweder nach Bonn oder nach Berlin reisen. Die Kosten für diese Reise werden von den Abgeordneten getragen. Bei der Anmeldung sollte darauf geachtet werden, dass die Gruppen gemischt sind, dass heißt

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Erwachsene und Jugendliche. Es wird nicht geraten, nur Jugendliche anzumelden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Jugendlichen besser in einer Gruppe von Erwachsenen aufgehoben sind. Die Wartezeit für solch eine Fahrt beträgt oft bis zu einem Jahr, das sollte uns jedoch nicht abhalten, diese Fahrten in unseren Ortsgruppen anzubieten.

Was wollen wir im Bundeshaus? _„ Es ist eine einmalige Gelegenheit, sich über die Bundesrepublik aufklären zu lassen, mehr über den deutschen Staat zu erfahren, der uns Russlanddeutschen so hilfreich zur Seite steht. Sich informieren lassen über die Struktur Deutschlands und über die Gesetze, die nun auch unsere Gesetze sind. Mit der Einreise nach Deutschland sind auch wir Russlanddeutsche Bürger Deutschlands geworden.

Wichtige Bücher Das wichtigste Buch, das in keinem Haushalt fehlen darf, das ist der DUDEN. Das Beste, was es auf dem Markt gibt, ist: das "Deutsche Universal Wörterbuch". In diesem DUDEN sind rund 120 000 Artikel mit ausführlichen Bedeutungsangaben, 150 000 Anwendungsbeispiele und mehr als 500 000 Angaben zu Rechtschreibung, Aussprache, Herkunft, Grammatik und Stil von A-Z. Wer das Geld nicht scheut, der sollte sich auch das Buch von Edith Hallwass "Mehr Erfolg mit gutem Deutsch. Ein unterhaltsamer Ratgeber für jedermann" erschienen im Verlag " Das Beste", unbedingt anschaffen. Dieses Buch ist voll von Beispielen, wie man es nicht machen soll und auf was es ankommt. Wir Deutsche aus Russland haben nun einmal Defizite in Deutscher Sprache, dies korrigieren können wir nur, wenn wir ständig am Ball bleiben. Auf ein Taschenbuch soll noch aufmerksam gemacht werden: " Ludwig Reiners Stielfibel". Dieses Taschenbuch kostet etwa 14 DM und es ist so ein wichtiges Büchlein, das es jeder leisten sollte. Gerade beim Ausarbeiten von Texten oder Ansprachen unentbehrlich!

Mehrmals täglich einen kleinen Abschnitt laut lesen! Dies ist nicht einfach ..., aber es ist ein wichtiger Weg, um freies Sprechen zu erlernen. Wenn wir hören, was wir lesen, bekommen wir ein Gefühl für die deutsche Sprache. Niemals Wörter überlesen. Was nicht verstanden wird, sofort im DUDEN und im russischen Wörterbuch nachschlagen. Wer liest, weiß mehr und ist besser informiert! Und wer besser informiert ist, kommt im Leben besser zu Recht. Lesen ist ein Grundelement auf dem Weg zu mehr Wissen. Wer liest, entwickelt Phantasie und Kreativität! Lesen lässt Bilder im Kopf entstehen, lässt Freiraum für Kreativität, eigene Ideen und Phantasie. Wer sie besitzt, kann Schwierigkeiten besser bewältigen und hat mehr Erfolg im Leben. Wer liest, kann sich selbst besser ausdrücken und hat beim Lernen mehr Erfolg! Kinder, die Spaß am Lesen haben, lernen leichter und können in Worte fassen, was sie bewegt. Wer liest, kommt weiter im Beruf! Das Wissen in fast allen Berufszweigen verdoppelt sich zurzeit alle fünf bis zehn Jahre. Wer da Schritt halten will, kommt ohne stetige berufliche Information und Fortbildung nicht weiter. Um beruflich auf dem Laufendem zu bleiben, muss einer flüssig lesen können. Wer liest, profitiert von der Erfahrung anderer! Niemand kann alle Erfahrungen selber machen. Aber die eigene Lebenswirklichkeit erweitert sich durch die Kenntnisse und Erfahrungen, die andere beschrieben haben. Wer liest, erschließt sich lebendige Kultur! Musik, Theater, bildende Kunst, Film, Architektur. Lesen ist die Eingangstür zur Kultur. Diesen Argumenten für das Lesen (entwickelt von der "Stiftung Lesen ", aus "Bücherwürmer und Leseratten ".) ist nichts hinzuzufügen. Außer, dass sie besonders für Kinder gelten. Ihnen können wir mit der Fertigkeit des Lesens im Leben weiter helfen. Dass Sie in Ihrer

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Ortsgruppe Ihre Kinder zum Lesen hinführen, darum bitte ich Sie besonders. Organisieren Sie z.B. eine Ortsgruppengeeignete kleine Bücherei mit gespendeten Büchern. Oder nützen Sie die Möglichkeiten der Büchereien vor Ort und animieren Sie die Mitglieder, das Angebot von Büchern, Videos, Spielen, Zeitschriften, Fachliteratur, Kassetten für die Kleineren, dort zu nutzen. Berührungsängste lassen sich abbauen, wenn Sie den ersten Besuch organisieren. Bücher sind in Deutschland sehr teuer, deshalb sollten Sie Taschenbücher kaufen, die kosten nur ein Drittel von einem gebundenen Buch. Solange das Lesen Schwierigkeiten bereitet, keine Übersetzungen kaufen. In diesen Übersetzungen werden die Originalnamen, z. B. in Englisch, verwendet, und das bereitet uns Schwierigkeiten. Lexika, Duden, Nachschlagewerke, Straßenkarten und Atlanten, all das gibt es im Weltbild Verlag zu sehr niedrigen Preisen. Es lohn sich den Katalog anzufordern!

Anschrift: Weltbild Verlag GmbH *Bücher, Musik, Videos*. 86131 Augsburg

Einige Vorschläge 1. Aufmerksam soll auch auf die Heimatbücher der Landsmannschaft gemacht

werden. Sie sind sprachlich sehr gut und eigenen sich ebenfalls zum Erlernen der deutschen Sprache und ... sie vermitteln uns geschichtliche Informationen von unseren Heimatdörfern noch vor der Verbannung 1941. Diese Zeit darf nie in Vergessenheit geraten.

2. Als Beispiel zwei Bücher "Mit Timofej durch die Taiga" und "Das Mädchen vom Fährhaus" von N. Das, die Sprachlich sehr gut und ebenfalls bestens zum Lesenlernen geeignet sind. Dies wurde schon mehrfach sowohl von verschiedenen Lehrern als auch Aussiedlern berichtet.

3. Taschenbücher für Kinder sollt man im Buchhandel kaufen. Dort wird man fachgerecht beraten. Es kommt nicht nur darauf an, dass wir Bücher kaufen, es kommt auch darauf an, was wir kaufen. Die Taschenbücher vom dtv Verlag sind vielfältig und preiswert.

In den Bibliotheken in jeder Stadt gibt es Bücher zum Ausleihen. Diese Gelegenheit sollte genutzt werden. Auch die Schulbüchereien haben für die Schüler Bücher zum Ausleihen. Es ist also nicht unbedingt notwendig, die Bücher zu Kaufen ... nur, mach ein Buch sollte man schnell bei der Hand haben. Das gilt vor allem für Nachschlagewerke, Rechtschreibduden und ähnliches!

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Die Wahl Wahlvorbereitung Wesentlichen Einfluss auf den Verlauf einer Wahl hat eine sorgfältige Vorbereitung,

1. Vorbereitende Vorstandssitzung

- Festlegung des Termins der Mitgliederversammlung mit Neuwahlen - - Festlegung des Lokals für die Mitgliederversammlung - - Festlegung der Tagesordnung, Themen, Referenten - - Aufgabenverteilung ( z. B. Tätigkeitsberichte) - - Vorschläge von Kandidaten für einen neuen Vorstand

(Wer stellt sich von den Vorstandsmitgliedern zur Wahl? Wer sollte noch für eine Mitarbeit im Vorstand gewonnen werden?)

2. Kassenprüfung Die Kassenprüfung ist frühzeitig mit den Revisoren abstimmen und durchführen.

3. Ordnen der Unterlagen Für einem eventuellen Amtswechsel müssen die jeweiligen Unterlagen zur Übergabe vorbereitet werden (betrifft alle Vorstandmitglieder).

4. Einladung (die Einladung muss zusammen mit der Tagesordnung zwei Wochen vorher den Mitgliedern zugestellt werden. Dabei ist von Orts- u. Kreisgruppen der Landesvorstand und von Landesgruppen der Bundesvorstand zu berücksichtigen!).

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Durchführung einer Wahl Weil es bei der Durchführung von Neuwahlen in den Gliederungen immer wieder Unsicherheiten gibt, soll eine Mustertagesordnung bzw. eine Anleitung zeigen, wie der Ablauf einer Wahlversammlung (Mitgliederversammlung) zu gestalten ist. Über die Vorbereitung der Wahl werden in Teil 5.04 und über die Führung des Wahlprotokolls in Teil 5.06 nähere Ausführungen gemacht. Auch Musterwahlzettel werden mit den Teilen 5.08 und 5.09 aufgezeigt. Die Vorbereitung und Einberufung der Wahlversammlung (Mitglieder- bzw. Jahreshauptversammlung) erfolgt durch den noch amtierenden Vorstand.

Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung am ......................................... mit Neuwahl des Vorstandes im ....................................in ……………............................................ Straße Nr. …….. Ort ........................................................................ Beginn................. Uhr.

1. Eröffnung und Begrüßung 2. Wahl einer Versammlungsleitung (Wahlleiter, Beisitzer, Schriftführer) 3. Wahl einer Mandatskommission (Wahlkommission) 4. Tätigkeitsbericht des Vorstandes 5. Bericht des Kassenwarts 6. Bericht der Revisionskommission (Kassenprüfungskommission) 7. Aussprache zu den Berichten TOP 4, 5 und 6 8. Bericht der Mandatskommission (Wahlkommission) 9. Feststellung der Beschlussfähigkeit 10. Entlastung des Vorstandes 11. Wahl des Vorsitzenden 12. Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder 13. Wahl der Revisionskommission (Kassenprüfungskommission) 14. Allfälliges (Verschiedenes).

Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten (TOP)

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung Erfolgt in der Regel durch den bisherigen noch amtierenden Vorsitzenden oder ein anderes Vorstandsmitglied mit Bekanntgabe der Tagesordnung.

TOP 2 Wahl einer Versammlungsleitung Diese wird von derjenigen Person durchgeführt, die die Versammlung eröffnet hat. Die Versammlungsleitung soll aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen, dem Vorsitzenden (Wahlleiter), dem Stellvertreter (stv. Wahlleiter, Beisitzer) und mind. einem, möglichst zwei Schriftführern. Ein Stellvertreter des Versammlungsleiters ist unbedingt erforderlich, denn er muss die Leitung der Versammlung übernehmen, wenn der Versammlungsleiter selbst an der Diskussion teilnehmen will. Zweckmäßigerweise sollte die Schriftführung zuerst gewählt werden, weil ja die Geschehnisse protokolliert werden sollen. Zu wählen ist mind. ein Schriftführer, es empfiehlt sich jedoch zwei Schriftführer zu wählen.

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Die Versammlungsleitung muss immer von der Versammlung gewählt werden. Auch ein anwesendes Mitglied einer übergeordneten Gliederung, d. h. ein Bundes- oder Landesvorstandsmitglied kann die Leitung der Versammlung nur dann übernehmen, wenn es dafür gewählt wird, sonst nicht. Nach Abschluss des Wahlvorgangs übernimmt der gewählte Versammlungsleiter für die Tagesordnungspunkte (TOP) 3 bis 13 die Leitung der Versammlung und fragt noch einmal zur Klarstellung, nachdem er sich für die Wahl und das Vertrauen bedankt hat, ob Einwände gegen die Tagesordnung vorzubringen sind: wenn nicht, wird zum nächsten TOP übergegangen.

TOP 3 Wahl einer Mandatskommission (Wahlkommission)

Die Mandatskommission (auch Wahlkommission), sollte in der Regel aus mind. drei Personen bestehen. Die Wahl erfolgt mit Stimmenmehrheit entsprechend TOP 2. Ist die Mandatskommission gewählt, übernimmt sie unmittelbar ihre Aufgaben, und zwar die Prüfung, wer und wie viel Stimmberechtigte anwesend sind. Diese Aufgabe muss zumindest vor Beginn der weiteren Wahlvorgänge abgeschlossen sein. Die Kommission muss einen Bericht über das Resultat ihrer Prüfung in TOP 6 abgeben.

TOP 4 Tätigkeitsbericht des Vorstandes Der Versammlungsleiter erteilt dem Berichterstatter des Vorstandes, in der Regel ist dies der Vorsitzende, das Wort zum Rechenschaftsbericht des Vorstandes über die vorangegangene Amtsperiode. Aussprache zum Bericht siehe TOP 7.

TOP 5 Bericht des Kassenwarts Zum Kassenbericht erteilt der Versammlungsleiter dem Kassenwart das Wort. Aussprache siehe TOP 7.

TOP 6 Bericht der Revisionskommission (Kassenprüfungskommission) Als letzten Punkt der Berichterstattung erteilt der Versammlungsleiter der Prüfungskommission das Wort. Aussprache siehe TOP 7.

TOP 7 Aussprache zu den Berichten TOP 4, 5 und 6 Der Einfachheit halber sind hier die Aussprachen zu den Berichten TOP 4, 5 und 6 zusammengefasst. Zur Aussprache erteilt der Versammlungsleiter in der Reihenfolge der Wortmeldungen den Diskussionsteilnehmern das Wort. Er wird die Diskussion (Aussprache) mit den Worten einleiten: "Wir haben die Berichte gehört. Ich danke den Berichterstattern für ihre Ausführungen und stelle diese zur Diskussion" (Aussprache). Ist die Aussprache zu den Berichten der TOP 4, 5 und 6 beendet, wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen, gibt der Versammlungsleiter bekannt, dass der TOP 7 der Aussprache zu den TOP 4, 5 und 6 abgeschlossen ist. Es kann danach nicht mehr über die Punkte diskutiert werden.

TOP 8 Bericht der Mandatskommission (Wahlkommission) Die Kommission berichtet über die Prüfling und gibt die Zahl der Wahlberechtigten bekannt.

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TOP 9 Feststellung der Beschlussfähigkeit Nach dem Bericht der Mandatskommission stellt der Versammlungsleiter, entsprechend der Mitgliederzahl der Gliederung, fest, ob die Versammlung beschlussfähig ist. "Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind". Ist dies nicht der Fall, so kann nach der Satzung eine Stunde später die Versammlung erneut einberufen werden. Dann ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist in der Einladung unbedingt hinzuweisen.

TOP 10 Entlastung des Vorstandes In einer Versammlung, in der der Vorstand neu gewählt werden soll, ist dem bisherigen Vorstand Entlastung zu erteilen. Der Antrag wird zweckmäßigerweise von einem der Revisoren (Kassenprüfer) gestellt und lautet wie folgt: "Wir bitten, dem gesamten Vorstand Entlastung zu erteilen". Der Versammlungsleiter greift den Antrag auf und lässt über ihn abstimmen. Danach gibt er das Abstimmungsergebnis bekannt und teilt der Versammlung mit, dass damit, sofern eine Mehrheit erreicht war, dem Vorstand Entlastung erteilt wurde. Nun kann in der Tagesordnung Fortgefahren und zum Abschnitt der Wahlhandlungen übergegangen werden, von nun an darf keinem Redner mehr das Wort zu den vorangegangenen Tops erteilt werden. Zuvor sind aber noch einige Fragen der Wahlmodalitäten (des Verfahrens) zu klären, und zwar: 1) Laut Satzung § 9 wird offen durch Akklamation, d. h. durch Handaufheben

abgestimmt. Wird jedoch von einem Versammlungsteilnehmer (Stimmberechtigte) geheime Wahl gefordert, so muss mittels Stimmzettel geheim gewählt werden. Daher ist vom Versammlungsleiter die Frage zu stellen, ob geheime Abstimmung (Wahl) gefordert wird.

2) In der Regel und laut Satzung § 12, Ziffer 14 d der Landsmannschaft werden der Vorsitzende direkt und die weiteren Vorstandsmitglieder ohne Amtsfestlegung anschließend gewählt. In den Punkten a) und b) des Wahlprotokolls Teil 5.06 des Organisations-Handbuches sind weitere Möglichkeiten aufgeführt, wonach verfahren werden kann, was aber vor der Wahlhandlung geklärt werden muss.

3) Unbedingt zu klären ist auch vorher, aus wie viel Mitgliedern sich der Vorstand zusammensetzen soll, d. h. wie viel Mitglieder außer dem Vorsitzenden zu wählen sind.

Sind alle Punkte geklärt, kann mit den Wahlhandlungen begonnen werden. Der Versammlungsleiter hat, wenn er selbst zur Wahl steht, während der Zeit der Wahlhandlung, die Versammlungsleitung abzugeben. Ebenso dürfen Mitglieder der Mandatskommission (Wahlkommission), wenn sie selbst zur Wahl stehen, nicht an der Stimmenauszählung mitwirken, für sie müssen Ersatzleute gewählt werden. Der amtierende Versammlungsleiter wird nun den Tagesordnungspunkt 11 aufrufen und die Wahl des l. Vorsitzenden vornehmen. "Wir treten nun in TOP 11 ein".

TOP 11 Wahl des Vorsitzenden Liegen bereits Kandidatenvorschläge vor, so hat der Versammlungsleiter trotzdem zu fragen, ob weitere Vorschläge gemacht werden.

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Die Kandidatenvorschläge sind schriftlich oder durch Zuruf zu machen. Mitglieder, die aus irgendeinem Grund nicht in der Versammlung anwesend sein können, dürfen für die Wahl vorgeschlagen werden, wenn sie eine schriftliche Erklärung abgegeben haben, aus der hervorgeht, dass sie bereit sind, das ihnen durch die Wahl übertragen Amt anzunehmen. Die Vorschlagsliste wird geschlossen, wenn nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter weitere Vorschläge ausbleiben. Der Versammlungsleiter gibt dann langsam und für alle verständlich die Namen der Vorgeschlagenen bekannt, wobei er jedem einzelnen die Frage stellt, ob er bereit ist, sich zur Wahl zu stellen. Die Vorgeschlagenen, die ablehnen, werden aus der Liste gestrichen. Nachdem die auf der Vorschlagliste verbliebenen Kandidaten nochmals der Versammlung zur Kenntnis gegeben sind (vorgelesen wurden) beginnt die Abstimmung (Wahl). Der Versammlungsleiter wird bekannt geben, wie viel Stimmen der einzelne Wahlberechtigte abgeben darf, d. h. bei offener Wahl, wievielmal er die Hand aufheben darf. Ist nur eine Person zu wählen und stehen mehrere Kandidaten zur Wahl, so entscheidet die Mehrheit der Stimmen, die auf einen Kandidaten abgegeben werden, wer gewählt ist. In diesem Falle gibt es keine Gegenprobe (Neinstimmen) und keine Enthaltungen, Steht jedoch nur ein Kandidat zur Wahl, so ist nach Gegenstimmen und Enthaltungen zu fragen. Die Stimmen werden jeweils genau gezählt und festgehalten. Für die Auszählung der Stimmen ist die Mandatskommission (Wahlkommission) zuständig. In Zweifelsfällen ist die Abstimmung zu wiederholen. Sind die Stimmen ausgezählt, wird das Wahlergebnis vom Versammlungsleiter oder einem Mitglied der Wahlkommission bekannt gegeben. Obwohl der Gewählte sich bereits vor der Wahl bereiterklärte, sich zur Wahl zu stellen, sollte der Versammlungsleiter ihn nach der Wahlhandlung nochmals fragen, ob er die Wahl annimmt und wird ihn dann zur Wahl beglückwünschen.

TOP12 Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder Steht die Zahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder fest, so werden die Vorschläge entgegengenommen und in einer Vorschlagliste erfasst. Die Vorschlagliste sollte möglichst einige Kandidaten mehr aufweisen als zu wählen sind. Die weitere Wahlhandlung ist analog TOP 11 vorzunehmen.

TOP 13 Wahl der Revisionskommission (Kassenprüfungskommission) Die Revisionskommission sollte in der Regel mind. aus drei Personen bestehen. Die Wahlhandlung ist analog TOP 11 und TOP 12 durchzuführen. Mit dem TOP 13 ist die Aufgaben der Versammlungsleitung beendet und der Versammlungsleiter übergibt, nachdem er sich bei der Versammlung bedankt hat, die Leitung der Versammlung an den neu gewählten Vorsitzenden, der dann den TOP 14 Allfälliges aufruft und nach dessen Abhandlung die Versammlung schließt. Sollte die Abwicklung der Wahlhandlungen der TOP 11 und TOP 12 nicht wie vorstehend dargelegt durchgeführt werden können, weil eine gesonderte Wahl des Vorsitzenden nicht zustande kam und eine Wahl entsprechend Punkt b) Teil 5.06 des Organisations-Handbuches erfolgte, in dem alle Vorstandsmitglieder ohne Amtfestlegung gewählt wurden und diese unter sich dann den Vorsitzenden zu wählen haben, so muss die Versammlungsleitung dazu eine Sitzung (gleichzeitig konstituierende Sitzung) einberufen und die Wahl des Vorsitzenden durchführen. Erst mit der Wahl des Vorsitzenden ist in diesem Falle die Tätigkeit der Versammlungsleitung beendet.

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Muster

Briefkopf der Gliederung

Verteiler:

Mitglieder der Orts und Kreisgruppe „Wunderbar“

Einladung Liebe Landsleute, wir laden Sie hiermit satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes ein. Diese findet am Samstag, dem 11.11.2011 um 15.00 Uhr in der Stadthalle der Stadt „Wunderbar“ statt. Die Stadthalle ist zu erreichen mit dem Stadtbus 11, Haltestelle Hallenbad. Den Verlauf der Versammlung entnehmen Sie bitte beigefügter Tagesordnung! Wir weisen ausdrücklich auf §18 Abs.7 unserer Satzung hin: Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Ist das nicht der Fall, kann eine Stunde später eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Um vollzähliges Erscheinen unserer Mitglieder bitten wir freundlich. Gäste sind uns willkommen. Mit besten Grüßen Anlage:

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Muster

Tagesordnung Zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes der Orts- Kreisgruppe „Wunderbar“ am 11.11.2011 TOP 1 Eröffnung und Begrüßung TOP 2 Referat vom Vertreter des Bundes- bzw. Landesvorstandes ( z.B. Rente; Aufnahme; Lohnsteuer-Jahresausgleich; Rolle und Bedeutung der Landsmannschaft ) TOP 3 Beschlussfassung über die Tagesordnung TOP 4 Wahl einer Versammlungsleitung TOP 5 Wahl einer Mandatskommission TOP 6 Tätigkeitsbericht des Vorstandes TOP 7 Berichte des Kassenwarts TOP 8 Bericht der Kassenprüfungskommission TOP 9 Aussprache zu den Berichten TOP 6;7 und 8 TOP 10 Bericht der Mandatskommission TOP 11 Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 12 Entlastung des Vorstandes TOP 13 Wahl des Vorsitzenden TOP 14 Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder TOP 15 Wahl der Kassenprüfungskommission TOP 16 Verschiedene (Änderungen vorbehalten)

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5.07Seite .... von ....

Anwesenheitsliste Delegierten-, Mitgliederversammlung am ……………………… in ………………………………………………..……… Landes-, Orts- und Kreisgruppe ……….…………..………………..……………………………………...….

Lfd. Nr. Name, Vorname Anschrift: (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Telefon Mitglied Unterschrift(ja / nein)

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Wahlzettel "Kandidatenliste Vorsitzender"

Landes-, Kreis- und Ortsgruppe ……………………………………..(Nichtzutreffendes streichen)

Kandidatenliste(zur Durchführung von Geheimwahlen)

zur Wahl des/r Vorsitzenden am: ……………………………………

X lfd. Nr. Name Vorname Beruf

123456789

101112131415

Der zu wählende Kandidat ist durch ein X zu bezeichnen. Es ist nur ein Kandidat anzukreuzen. Sind mehr als ein Kandidatangekreuzt, ist der Wahlzettel ungültig.

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Wahlzettel "Kandidatenliste Vorstandsmitglieder"

Landes-, Kreis- und Ortsgruppe ……………………………………..(Nichtzutreffendes streichen)

Kandidatenliste(zur Durchführung von Geheimwahlen)

zur Wahl der Vorstandsmitglieder am: ……………………………………

X lfd. Nr. Name Vorname Beruf

123456789

1011121314151617181920

Die zu wählenden Kandidaten sind durch ein X zu bezeichnen. Es sind …...… Vor-standsmitglieder zu wählen, d.h. es können nur bis zu ……… Kandidaten angekreuzt werden. Es muß jedoch wenigstens die hälfte der Stimmen vergeben werden. Sollten mehr oder weniger Kandidaten angekreuzt sein, ist der Wahlzettel ungültig.

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Wahlprotokoll ( Formblatt ) Landes-, Orts- und Kreisgruppe: ……………………………………………………………... Neuwahl des Vorstands am ............................... in …………………………………………..

Wahlleitung Wahlleiter/in: ....................................................... Schriftführer/in: …………………..………. Beisitzer (bei Bedarf) …………………………... Mandatskommission: ……………..……… ………………………………………………………………………………………………….. Wahlberechtigte Mitglieder: ................................ Anwesenheitsliste: ja nein

Berichte Tätigkeitsbericht durch: ..……………………………………………………………………… Kassenbericht durch: ..…………………………………………………………………………. Bericht der Kassenprüfungskommission durch: ...……………………………...……………... Diskussion der Berichte in Stichworten: ...…………………………………...………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………...

Entlastung Entlastung des Vorstands mit: .……. Ja-Stimmen …...... Nein-Stimmen ……… Enthaltungen

Wahl des Vorstands Abstimmung: offen: ........... Stimmen; geheim: ............ Stimmen Auf Verlangen eines stimmberechtigten Mitglieds ist bei Wahlen eine geheime Abstimmung durchzuführen! (laut Satzung §8, Absatz 1) Festlegung der Zahl der Vorstandsmitglieder. ................ Personen ................ Ja-Stimmen ................ Personen ................ Ja-Stimmen

Wahlmodus: a) Amtwahl für Vorsitzenden, jedoch Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder ohne Amtfestlegung ............ Ja-Stimmen b) Wahl aller Vorstandsmitglieder ohne Amtfestlegung ............ Ja-Stimmen Es ist in jedem Fall eine konstituierende Vorstandssitzung durchführen, wobei das Formblatt 5.10 "Zusammensetzung der Vorstands" Verwendung findet

Wahl der Kassenprüfer/innen Festlegung der Zahl der Kassenprüfer/innen: ..……… Personen ……..… Ja-Stimmen *Nichtzutreffendes bitte streichen

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5.09 Seite 2 von 3 Wahlergebnis: Es wurden vorgeschlagen und stellten sich mit folgendem Ergebnis zur Wahl:

Vorstandsmitglieder für Amt Vorname, Name, Anschrift und Telefon Stimmen 1)............................. ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… 2)............................. ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… 3)............................. ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… 4)............................. ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… 5)............................. ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… 6)............................. ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… 7)............................. ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… 8)............................. ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… 9)............................. ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… Ausgabe: März 2003

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Ausgabe: März 2003

für Amt Vorname, Name, Anschrift und Telefon Stimmen 10)............................ ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… 11)............................ ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… 12)............................ ........................................................................ .............. ……………………………………………… ……………………………………………… 13)............................ ........................................................................ .............. ……………………………………………… ………………………………………………

Kassenprüfer/innen: 1).............................. ........................................................................ .............. ……………………………………………… …………………………………………..….. 2).............................. ........................................................................ .............. …………………………………………..….. …………………………………………..….. 3).............................. ........................................................................ .............. …………………………………………..….. ……………………………………………… 4)….......................... ........................................................................ .............. …………………………………………….... …………………………………………..….. Für die Richtigkeit: ……………………...… ..…………....…………. ………...……..……….. ( Wahlleiter/in) (Beisitzer/in) (Schriftführer/in)

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5.10 Seite 1 von 1

Zusammensetzung des Vorstandes (Formblatt) Ergebnis aus Mitgliederversammlung / "Konstituierender Vorstandssitzung" der Landes-, Kreis- und Ortsgruppe ………………………………………………………………………………………………….. am…............................. in………………………………………………………………………. Die Ämter und Aufgaben wurden wie nachfolgend aufgeführt verteilt. Neben den neuen Vorstandsmitgliedern waren dabei anwesend: ………………………………………………………………………………………….……..… ……………………………………………………………………………………………..……. ………………………………………………………………………………………………..….

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Name Vorname Anschrift / Telefon Vorsitzender: ............................................... ............................................................................ …………………………………………………. stv. Vorsitzender:…………………………. ……………………………………………….... ………………………………………………… Kassenführung:…………………………... ………………………………………………… …………………………………………………. Schriftführung:…………………………… …………………………………………………. ………………………………………………….. Sozialarbeit:.……………………………… ………………………………………………… …………………………………………………. Jugendarbeit:.……………………………... ………………………………………………… …………………………………………………. Aufnahmehilfe:…………………………… ………………………………………………… …………………………………………………. Kulturarbeit:…………………………….... ............................................................................. ………………………………………………….. Vorstandsmitglied:……………………….. …………………………………………………. ………………………………………………….. Kassenprüfer: 1)………………………….. …………………………………………………. ………………………………………………….. 2)………………………….. ………………………………………………..... ………………………………………………….. 3)………………………….. ………………………………………………..... ………………………………………………….. Für die Richtigkeit: ………………………... ………………………..….. ……………………….. (Vorsitzende/r) (Schriftführung) (Kassenführung)

Ausgabe: März 2003

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6.01 Seite 1 von 2

Aufgaben des Kassenwarts Zum Verantwortungsbereich des Kassenwarts gehören: 1. Finanz- und Inventarverwaltung 2. Kassenberichte 3. Kassenprüfungen

1. Finanz- und Inventarverwaltung Über alle größeren Ausgaben (>Euro 50,-) entscheidet bei Orts- und Landesgruppen der Gesamtvorstand. Für große Ausgaben (>Euro 400,-), z.B. Musikkapellen, Saal- und Busanmietungen, sollen mehrere - möglichst drei - Angebote eingeholt werden. Über alle Einnahmen und Ausgaben wird vom Kassenwart Buch geführt. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen durch Belege (Rechnungen, Quittungen, Listen, Eigenbelege, usw.) nachgewiesen sein. Alle Belege sind vom Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden abzuzeichnen. Eigenbelege sollen von wenigstens zwei Vorstandsmitgliedern "Für die Richtigkeit" abgezeichnet sein.

1.1 Kassenbuchführung Alle Bar-Einnahmen und Ausgaben werden vom Kassenwart im Kassenbuch eingetragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass die Belege die erforderlichen Abzeichnungen tragen und dass gegebenenfalls die entsprechenden Angebote vorliegen oder erforderliche Beschlüsse im Vorstandsprotokoll festgehalten werden. Die Belege aller Ein- und Ausgänge der Konten sind in einem separaten Belegordner chronologisch abzuheften. Die Eintragungen im Kassenbuch haben folgenden Aufbau:

a) Fortlaufende Nummer Der dazugehörige Beleg ist mit der gleichen Nummer zu versehen und im Belegordner abzuheften.

b) Datum der Einnahme bzw. Ausgabe entsprechend Beleg. c) Kurze Bezeichnung der Einnahme bzw. Ausgabe. d) Kostenart – Nummer

Entsprechend dem Vordruck "Kassenbericht" bzw. Vordruck "Aufschlüsselung der Kosten".

e) Geldbetrag unter Einnahmen bzw. Ausgaben f) Bestand

Der Bestand kann je nach Bedarf ermittelt und eingetragen werden.

1.2 Kontenführung Für Überweisungen von der Geschäftsstelle (z. B. Beitragsrückerstattung) soll jede Gliederung ein Girokonto führen. Der Kassenwart soll verfügungsberechtigt sein. Durch Vorstandsbeschluss kann auch einem weiteren Vorstandsmitglied eine Verfügungsberechtigung erteilt werden. Zur Einrichtung von Konten sind die entsprechenden Formblätter der jeweiligen Banken bei der Bundesgeschäftsstelle einzureichen.

1.3 Inventarverwaltung Alle langlebigen Anschaffungen (z. B. Geldkassette, Stempel, Nikolauskostüm, Schreibmaschine usw.), die auch unter Kostenart 4.7 eingeordnet werden, sind vom Kassenwart im Inventarverzeichnis Formblatt 6.05 aufzuführen und mit den weiteren erforderlichen Eintragungen zu versehen.

Ausgabe: März 2003

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6.01 Seite 2 von 2

Ausgabe: März 2003

2. Kassenbericht Für das Berichtsjahr - jeweils vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres - und vor Neuwahlen ist vom Kassenwart ein Kassenbericht zu erstellen. Bei einer Zeitdifferenz von weniger als einem Quartal ist eine Zusammenfassung zulässig. Zur Erstellung des Kassenberichtes kann der Vordruck "Aufschlüsselung der Kosten" Formblatt 6.06 als Hilfe verwendet werden. Die Geldbeträge werden aus dem Kassenbuch und aus den Kontoauszügen entsprechend den Kostenart-Nummern in den Vordruck übertragen. Danach werden die Geldbeträge der Einnahmen und Ausgaben für jede Kostenart getrennt addiert. Die so ermittelten Beträge der Kostenarten können nun in den Kassenbericht übertragen werden. Der Kassenbericht muss dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt und von diesem mit den vorgesehenen Unterschriften versehen werden. Eine Kopie des Kassenberichtes ist vom Vorstand zusammen mit einer Kopie des Kassenprüfungsberichtes und des Tätigkeitsberichtes von den Orts- und Kreisgruppen der jeweiligen Landesgruppe zuzuschicken. Die Landesgruppe schickt diese mit Sichtvermerk zusammen mit den eigenen Berichten an die Bundesgeschäftstelle weiter.

3. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

4. Kassenprüfungen Für das Berichtsjahr und vor Neuwahlen ist von der Prüfungskommission eine Kassenprüfung durchzuführen. Eine Zusammenfassung ist wie unter Punkt. 2 möglich. Zu diesen Kassenprüfungen soll der Kassenwart einladen. Die Prüfungskommission hat das Recht weitere Kassenprüfungen durchzuführen und den Zeitpunkt dafür, mit angemessener Vorlaufzeit (ca. 2-4 Wochen) und gegenseitiger Abstimmung festzulegen. Die Kassenprüfung soll den gesamten Aufgabenbereich des Kassenwartes umfassen. Das Ergebnis der Kassenprüfung ist im Vordruck "Kassenprüfungsbericht" zu dokumentieren.

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6.02 Seite 1 von 1

Kassenbericht / KASSE allgemein (nicht zweckgebundene Gelder) Der Landes-, Kreis- und Ortsgruppe: ………………………………………………………… für den Zeitraum vom ..................................... bis………………. 1. Kassenbestand (Saldo) zu Beginn des Berichtzeitraumes am ........................................ € …..…...... 2. Die Einnahmen setzen sich zusammen aus: 2. l. Beitragsrückerstattung € …………. 2.2. Spenden € …………. 2.3. Veranstaltungen (Eintritt, Fahrkosten usw.) € …………. 2.4. Verkauf von Speisen und Getränken € …………. 2.5. Losverkauf (Tombola) € …………. 2.6. Sonstiges € …………. Summe EINNAMEN am: ………………….….. = € …………. ========

3. Summe 1. und 2. = Kassenbestand am: …………………………. = €………….. ========= 4. Die AUSGABEN setzen sich zusammen aus: 4. l. Veranstaltungskosten (für Musikkapelle, Busfahrten, GEMA, Besichtigungen usw.) € ………….. 4.2. Büromaterial, Kopien, Drucke usw. € ………….. 4.3. Porto- und Telefonkosten € ………….. 4.4. Reise-, Fahrtkosten und Spesen (organisatorisch) € ………….. 4.5. Delegierten- und Referententagungen € ………….. 4.6. Geschenke, Ehrungen, Spenden € ………….. 4.7. Anschaffungen (Geldkasse, Stempel usw.) € ………….. 4.8. Einkauf von Speisen und Getränken € ………….. 4.9. Einkauf für Tombola € ………….. 4.10. Sonstiges € ………….. Summe AUSGABEN am: .................................. = € …….……. ========= 5. Kassenbestand (Saldo) zum Ende des Berichtzeitraumes am: ..................... (Summe 3. - Summe 4.) = € ………….. ========= davon auf Giro-Konto Nr. ....................... bei: ……………………………………..……….. € ………….. Spar-Konto Nr. ....................... bei: ……………………………………………… € ………….. bar in Kasse………………………………………………………………………. € ………….. …………………...… ……….………….…. ………………..….... …………………… (Ort, Datum) (Vorsitzender) (Kassenwart) (Schriftführer)

Ausgabe: Aug. 2003

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6.03 Seite 1 von 1

Kassenprüfungsbericht (Formblatt) c Der Landes-, Orts- und Kreisgruppe ………………………………………………………….. Prüfung am ………………………… in…………………………………………………….. (Ort) (Straße) durch die Kassenprüfer: 1) ………………………….…………………………………………………………………. (Vorname, Name) (Ort) (Straße) 2) ..…………………………………………………………………………………………… 3) …………………………………………………………………………………………….. Außerdem waren anwesend: ……………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………….. Die Prüfung erstreckte sich auf die Zeit vom ……………..…..….. bis …………….………... . Es wurden alle Belege geprüft und die Ein- und Ausgaben nachgerechnet. Nach den vorgelegten Unterlagen und den Erläuterungen des Kassenwarts erfolgte die Kassenprüfung - bis auf die nachfolgend aufgeführten Punkte* - ordnungsgemäß. Bis - zur nächsten Prüfung* - zum …………………. (Datum) …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... Künftig sollte wie folgt verfahren werden: …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... Der Kassenstand per ………………… ist mit € …………………………… ausgewiesen. ………………………….… …………………………….. …………………………….. Kassenprüfer / in Kassenprüfer / in Kassenprüfer / in * Nicht zutreffendes streichen

Ausgabe: Sept. 2003

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6.04 Seite 1 von 1

Bankverbindung (Formblatt) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilt die Landes-, Orts- und Kreisgruppen ................................................................. der Bundesgeschäftsstelle ihre Bankverbindung mit: …………………………………………………………………………………………………... Konto-Nr., Bankleitzahl, Geldinstitut

Berechtigte Personen 1. ................................................................................................................................................. (Name) (Vorname) (Funktion in der Gliederung) …………………………………………………………………………………………………... (Anschrift) (Telefon) 2. ................................................................................................................................................. (Name) (Vorname) (Funktion in der Gliederung) …………………………………………………………………………………………………... (Anschrift) (Telefon) 3. ................................................................................................................................................. (Name) (Vorname) (Funktion in der Gliederung) …………………………………………………………………………………………………... (Anschrift) (Telefon) ………………………………………… ………………………..………………….. (Ort, Datum) (Unterschrift des Vorsitzenden) ………………………………………… .………………………………………….. (Unterschrift des stv. Vorsitzenden) (Unterschrift des Kassenwarts)

Ausgabe: Sept. 2003

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6_05Seite 1 von .....

Inventarverzeichnis(Bestandsverzeichnis)

Nachfolgend aufgeführte Gegenstände sind Eigentum der Landes-, Orts- und Kreisgruppe ………………………………………………………………………

Beschaffung Bezeichnung Standort Standortänderung Entwertung NamenDatum Wert (€) Datum / Name Datum / Name Datum Grund Vorsitzender

Kassenwart

Stand: Sept. 2003 Blatt-Nr. .....

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6.06Seite1 von 1

Aufschlüsselung der Kosten

der Landes-, Orts- und Kreisgruppe: …...…………………………………………..

Einnahmen Berichtszeit: …….……………………..

2.1 Beitragsrücherstattung2.2 Spenden2.3 Veranstaltungen2.4 Verkauf von Speisen und Getränken2.5 Losverkauf2.6 Sonstiges

2.1 Beitr.-Rück. 2.2 Spenden 2.3 Veranstalt. 2.4 Verkauf von 2.5 Losverkauf 2.6 Sonstiges

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Datum: Unterschriften:

Ausgabe: Sept. 2003

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6.07Seite1 von 1

Aufschlüsselung der Kosten

der Landes-, Orts- und Kreisgruppe: …...…………………………………………..

Ausgaben Berichtszeit: …….……………………..

4.1 Veranstaltungen4.2 Büromaterial, Kopien,…4.3 Porto- und Telefonkosten4.4 Reisekosten und Spesen4.5 Tagungen4.6 Geschenke, Spenden4.7 Anschaffungen4.8 Einkauf v. Speisen u. Getränken4.9 Einkauf für Tombola4.10 Sonstiges

4.1 Vera. 4.2 Büro. 4.3 Port. 4.4 Reis. 4.5 Tagu. 4.6 Gesc. 4.7 Ansc. 4.8 Eink. 4.9 Tomb. 4.10 Son.

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Datum: Unterschriften:

Ausgabe: Sept. 2003

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6_08Seite 1 von 1

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb für Kalenderjahr: ……………Veranstaltungs-Nr.: ………...………am: ……….…………..……………… ( Datum )Art der Veranstaltung: ……………...………….…..………………….………………………...der Landes-, Orts- und Kreisgruppe: ……………………….…...……………………..

Einnahmen: € €Beleg-Nr. Bezeichnung Ges.-Betrag Enth. MWSt % MWSt

Summe Gesamteinnahmen:

Ausgaben: € €Beleg-Nr. Bezeichnung Ges.-Betrag Enth. MWSt % MWSt

Summe Gesamtausgaben:

€Einnahmen: Gesamtsumme Ausgaben: Gesamtsumme ( - ) Gewinn / Verlust

Ort / Datum: ………………………………..Für die Richtigkeit:

……...………. ……..……….Vorsitzender Kassenwart

Ausgabe: Sept. 2003

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6_09Seite 1 von 1

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb für Kalenderjahr: ……………Gesamt- Zusammenstellungder Landes-, Orts- und Kreisgruppe: ………...…….………….…...……………………..

Einnahmen: € €Veran.-Nr. Datum Bezeichnung Ges.-Betrag Enth. MWSt

Summe Gesamteinnahmen:

Ausgaben: € €Veran.-Nr. Datum Bezeichnung Ges.-Betrag Enth. MWSt

Summe Gesamtausgaben:Gezahlte MWSt

€Einnahmen: Gesamtsumme Ausgaben: Gesamtsumme ( - ) Gewinn / Verlust

Ort / Datum: ………….……..……………………..... Für die Richtigkeit:

……...………. ……....……….Vorsitzender Kassenwart

Ausgabe: Mai 2003

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6.10 Seite1 von 1

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Für das Jahr ………………………….. Der Landes-, Kreis- und Ortsgruppe: ……………………………… Die Landes-, Kreis- und Ortsgruppe …………………………………………… Bestätigt hiermit, dass für das oben genannte Jahr keine Maßnahmen im Sinne des „Wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes“ durchgeführt wurden. Ort: ………………………….. Für die Richtigkeit Datum: …………………. ………………………. ……………………… ( Vorsitzender ) ( Kassenwart ) Ausgabe: Mai 2003

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6.11Seite 1 von 1

Tage- und Übernachtungsgeld sowieKilometerpauschale

Tage- und Übernachtungsgeld BetragDauer der Abwesenheit bei Dienstreisen

weniger als 8 Stunden 0,00 EUR

mindestens 8 Stunden, weniger als 14 Stunden 6,00 EUR

mindestens 14 Stunden, weniger als 24 Stunden 12,00 EUR

24 Stunden 24,00 EUR

Abzug für gewährtes Frühstück: 4,60 EUR

Abzug für gewährtes Hauptmahlzeiten:

bei Tagegeld von 6,00 EUR 2,51 EUR

bei Tagegeld von 12,00 EUR 4,20 EUR

bei Tagegeld von 24,00 EUR 8,40 EUR

Übernachtungsgeld 19,94 EUR

Kilometerpauschale je kmPKW (mehr als 600 cm³) 0,22 EUR

Mitnahme von Mitfahrern (je Person) 0,02 EURMitnahme von Gepäck ab 50 kg 0,02 EUR

Ausgabe: Okt. 2003

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6.12 Seite 1 von 1

Reisekostenrechnung des ……………………………………………………………………………………………………………………………..…. .........................................................................................................................................................................................................

(Vorname, Zuname, Beruf, Wohnort, Straße, Hausnummer)

Betrifft: Teilnahme an der Sitzung des ………………………………………………………………………………………..…. ………............................................................................................................................................................................................. Dienstreise genehmigt durch: ......................................................................................................................................................... 1. Dienstgeschäft: (Tag, genaue Uhrzeit) 5. Tagegeld: Beginn am: ................................ Uhrzeit: ...................... . ……… Tage zu EUR …….… = EUR …….….. Beendigung am: ........................ Uhrzeit: ....................... 6. Übernachtungsgeld: 2. Reise: (Tag, genaue Uhrzeit) …. Nächte zu EUR ………... =EUR ……….... Hinfahrt am: .................................................................. Abfahrt: .................................. Ankunft: ......................... 7. Fahrkosten: Fahrkarte (Rückfahrkarte) Reiseweg: ...................................................................... (............. Kl.), .............. km = EUR …...…… über:........................................................................ Zuschlag (IC, ICE) = EUR …..……. Rückfahrt am: ........................................................ Zu- und Abgang Abfahrt: ............................... Ankunft: .................... (Straßenbahn) = EUR …..……. 3. Beförderungsmittel: Nebenkosten Bundesbahn ab Station ...................................................... (Gepäckaufbewahrung usw.) = EUR …...….... .............................................. bis ......................................... ____________ Autobus ab Station ........................................................ zusammen: = EUR …...….... .............................................. bis ................................... Vorschuss = EUR ……...… Flugzeug von ..................................................................... auszuzahlen .............................................. bis .................................. Mithin: zurückzuzahlen = EUR …..…… .. ========= 4. Verpflegung und Unterkunft: während der Dienstreise wurde kostenlos gewährt: Zahlung wird erbeten bar / auf Konto-Nr.: ……………........................ Verpflegung: ja —nein Kreditinstitut: ……........................................................... Bankleitzahl: ………………………………. (vom ............................. bis zum .................................) Ich versichere pflichtgemäß, dass meine Angaben richtig Unterkunft: ja — nein sind und dass ich von keiner anderen Stelle Mittel für diese Reise erhalten habe, noch erhalten werde. (vom ............................. bis zum ..................................) .............................................. den ...................................... .............................................................................................. (Unterschrift) Fahrkarte hat vorgelegen. Betrag erhalten: Festgestellt: ................................................................................. Datum: .............................................................................. Sachlich richtig: …...................................................................... und zur Zahlung angewiesen: ....................................................... ........................................................................................... (Unterschrift)

Ausgabe: Okt. 2003

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Honorar - Empfangsbestätigung (Formblatt) Name der Referenten: ………………………………………………………………………….. (Vorname, Zuname) Anschrift: ..................................................................................................................................... (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer) Arbeitsgeber: ................................................................................................................................ Leistung: (Referat mit genauer Bezeichnung des Themas) ………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………….. Dauer des Referates: (von) ……………………. (bis) ................................ Uhr Bezeichnung des Veranstalters: ………………………………………………………………... …..……………………………..……………………………………………………………….. Ort der Veranstaltung: .................................................................................................................. Zeit der Veranstaltung :................................................................................................................. Betrag von EUR ............................ (in Worten) ….……………………………………………. erhalten - wird überwiesen (Nichtzutreffendes streichen) Für dieselbe Leistung ist ein Honorar von einer anderen Stelle weder gezahlt noch erbeten worden. ………………………............... , den ……............. …………………………………………… (Unterschrift des Referenten ) Sachlich richtig und festgestellt: Es wird ausdrücklich bestätigt, dass das Honorar dem ( für uns ) zuständigen Finanzamt spätestens am Ende dieses Kalenderjahres gemeldet wird bzw. bereits gemeldet worden ist. ……..…………………………………….. (Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Ausgabe: Okt. 2003