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Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de
Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 1
BLA I BLA II
Hersteller der Arbeitsplattform: Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede
Kontakt: Tel.: 0049 (0)4262 / 9547-0 Fax: 0049 (0)4262 / 9547-70 E-Mail: [email protected]
www.bressel-lade.de
Die Bressel und Lade Maschinenbau GmbH ist ständig bemüht ihre Produkte zu verbessern und
weiterzuentwickeln. Deshalb sind Änderungen gegenüber den Abbildungen und Beschreibungen dieser
Dokumentation vorbehalten.
Ein Anspruch auf Änderung der bereits gelieferten Maschinen kann daraus nicht abgeleitet werden.
Technische Angaben. Maße und Gewichte sind unverbindlich. Irrtümer vorbehalten.
Inhaltsverzeichnis:
Kapitel Thema Seite
1. Sicherheitshinweise 2
2. Bestimmungsgemäße Verwendung 2
3.1. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA I 4
3.2. Beschreibung der erhöhten Arbeitsplattform BLA I E 5
3.3. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA I mit Hubeinrichtung HE 16 6
3.4. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA II 7
3.5. Sonderausstattungen für die Arbeitsplattform 7
4. Gefahren bei der Verwendung 8
5. Gefahren bei der Wartung 9
6. Vorgaben zum Trägergerät 9
7. Kennzeichnung der Arbeitsplattform 13
8. Montage / Demontage der Arbeitsplattform 14
9. Handhabung und Verhalten während des Betriebes 14
10. Verhalten im Störungsfall 15
11. Wartung und Pflege 15
12. Prüfungen 17
13. Vordruck für Prüfbuch 18
14. Konformitätserklärungen 20
15. EG-Baumusterprüfbescheinigungen 24
16. Verwendete Komponenten – Mechanische Parallelführung Beispiele 26
17. Verwendete Komponenten – Hydraulische Parallelführung Beispiele 28
Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de
Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 2
1. Sicherheitshinweise
Dieses Kapitel gibt wichtige Hinweise zur Sicherheit im Umgang mit Ihrer Arbeitsplattform.
Wichtige Angaben, die die Sicherheit von Bedienpersonal und Arbeitsplattform betreffen, sind in
dieser Betriebsanleitung mit folgenden Benennungen und Symbolen hervorgehoben.
Warnzeichen gem. DIN 4844-2
Allgemeine Gefahrenstelle
Gefährliche Elektrische Spannung
Stolpergefahr Absturzgefahr Hoher Druck
Gebotszeichen gem. DIN 4844-2
Wichtige Hinweise beachten
Augenschutz benutzen
Handschutz benutzen
Gehörschutz benutzen
Rückhaltesystem benutzen
Die Arbeitsplattform ist nach anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gefertigt worden und
entspricht dem Stand der Technik. Dennoch können bei der Verwendung Gefahren für Leib und
Leben an Bedienpersonal oder Dritten entstehen. Auch können Schäden an der Arbeitsplattform, dem
Trägergerät oder der Umwelt entstehen.
Die Arbeitsplattform darf nur im sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand (siehe Prüfbericht-
Prüfbuch Kapitel 17) und nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend und fachgerecht zu beseitigen.
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Bressel und Lade Arbeitsplattformen BLA I, BLA I E, BLA II, sowie BLA I mit Hubeinrichtung
HE 16 sind geeignet für den Anbau an Traktoren, Hof-, Rad- und Teleskoplader. Der Anbau
erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.
Zulässig ist der Einsatz ausschließlich in Kombination mit einem im Anhang [Geprüfte
Trägergerätkombinationen] aufgeführten Trägergerät.
Die Arbeitsplattform dient zum Heben von Personen. Sie ermöglicht die Verrichtung von Arbeiten
in großer Höhe, die ansonsten nur unter erschwerten Bedingungen und mit hohen Risiken
durchgeführt werden können.
Die Arbeitsplattform kann für Reparatur-, Montage-, Demontage-, Pflege- und Kontrollarbeiten auf
ebenen Flächen eingesetzt werden. Grünpflege- und Baumschnittarbeiten mit der Motorsäge sind
nur zulässig bei Ausstattung der Plattform mit einem Holzkantenschutz.
Der Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung ist verboten.
Die Benutzung der Arbeitsplattform für sogenannte Kranarbeiten ist verboten.
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 3
Hubhöhen über 10m (Plattformboden über Flur) sind verboten.
Der Einsatz der Arbeitsplattform ist nur bei Windgeschwindigkeiten unterhalb 12,5m/sek zulässig.
Bei drohendem Gewitter ist der Einsatz der Arbeitsplattform sofort zu unterbrechen. Ein Einsatz
während eines Gewitters ist verboten!
Während der Arbeit darf die Umgebungstemperatur nicht niedriger als -20°C und höher als 40°C
sein.
Ein zweckentsprechendes Rückhaltesystem kann verwendet werden. (je nach Betreibervorgabe)
Alle für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur Unfallverhütung sind zu beachten.
Strassenfahrten mit angebauter Arbeitsplattform sind untersagt.
Es dürfen nur qualifizierte Personen an und mit Arbeitsplattformen arbeiten.
Als qualifiziert gelten Personen wenn:
sie den Inhalt dieser Betriebsanleitung zur Kenntnis genommen und verstanden
haben.
sie Kenntnis über die am Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur
Unfallverhütung haben.
Der Fahrer des Trägergerätes, sowie die Personen in der Arbeitsplattform müssen:
eingewiesen und über die durch den Einsatz verbundenen Gefahren unterrichtet sein.
für die Arbeiten autorisiert sein.
mindestens 18 Jahre alt sein.
geistig und körperlich dafür geeignet sein.
Der Betreiber der Arbeitsplattform hat sicher zu stellen, daß die Verantwortungsbereiche, die
Zuständigkeiten und auch die Überwachung des Personals genau geregelt sind.
Durch Schulungen und Unterweisungen sind die notwendigen Kenntnisse dem Personal zu
vermitteln. Der Betreiber hat sicher zu stellen, daß das Personal den Inhalt der Betriebsanleitung
voll verstanden hat.
Im weiteren Verlauf der Betriebsanleitung werden vorzunehmende Modifikationen an den
Trägergeräten aufgeführt. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt ebenfalls, daß diese
Arbeiten durch den Betreiber oder einen beauftragten fachkundigen Dritten durchgeführt wurden.
Sollten Ihnen Informationen zu Arbeitsschritten un- oder missverständlich vorkommen, bzw.
teilweise- oder vollständig fehlen, so informieren Sie sich bitte bei dem Hersteller der Plattform
bevor Sie den Arbeitsschritt ausführen.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Eine Verwendung, die sich von der im vorigen Abschnitt unterscheidet oder darüber
hinausgeht, gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Hieraus resultierende Gefahren und Schäden sind einzig und allein durch den Anwender zu
verantworten.
Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung bei Personen- und Sachschäden bei:
Nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
Unsachgemäße Inbetriebnahme oder Bedienung
Wartungs- bzw. Reparaturmängeln
Mißachtung der Hinweise in der Betriebsanleitung
Baulichen Veränderungen
Fremdeinwirkung
Höherer Gewalt
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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3. Beschreibung der Arbeitsplattform
3.1. Arbeitsplattform BLA I
Die Arbeitsplattform BLA I ist eine Stahlkonstruktion. Geschützt wird die Kon-
struktion durch einen Dickschichtlack in Warnfarbe RAL 2011. Das Bodenblech
ist ein witterungsbeständiges Aluminium-Riffelblech mit Wasserablauföffnungen.
Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts)
ermöglicht das Ausrichten der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt
vor Quetschverletzungen. Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden
(je eine Person). Ein umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform
heraus. Der Anbau erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.
Breite: 1300 mm
Höhe: 1100 mm
Tiefe: 850 mm
Gewicht: 185 kg (Euro Aufnahme)
Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)
Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes
[Zeichnung: BLA I Ausstattung mit Schutzbügel]
[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]
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3.2. Erhöhte Arbeitsplattform BLA I E
Die Arbeitsplattform BLA I E ist eine Stahlkonstruktion. Geschützt wird die Kon-
struktion durch einen Dickschichtlack in Warnfarbe RAL 2011. Das Bodenblech
ist ein witterungsbeständiges Aluminium-Riffelblech mit Wasserablauföffnungen.
Der Aufstieg erfolgt mittels einer Einstiegsleiter.
Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts) ermöglicht das Ausrichten
der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt vor Quetschverletzungen.
Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden (je eine Person). Ein
umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform heraus. Der Anbau
erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.
Breite: 1300 mm
Höhe: 1100 mm
Tiefe: 850 mm
Gewicht: 305 kg (Radlader Aufnahme)
Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)
Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes + 800mm
[Zeichnung: BLA I E Ausstattung mit Schutzbügel]
[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]
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3.3. Arbeitsplattform BLA I mit Hubeinrichtung HE 16
Die Arbeitsplattform BLA I und die Hubeinrichtung HE 16 ist eine
Stahlkonstruktion. Geschützt wird die Konstruktion durch einen Dickschichtlack in
Warnfarbe RAL 2011. Das Bodenblech ist ein witterungsbeständiges Aluminium-
Riffelblech mit Wasserablauföffnungen.
Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts) ermöglicht das Ausrichten
der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt vor Quetschverletzungen.
Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden (je eine Person). Ein
umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform heraus. Der Anbau
erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.
Die Hubeinrichtung ist hydraulisch betätigt und ermöglicht das
Ausheben der Arbeitsplattform um weitere 1600mm.
Breite: 1300 mm
Höhe: 1100 mm
Tiefe: 850 mm
Gewicht: 440 kg
Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)
Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes zuzüglich 1600mm
[Zeichnung: BLA I Ausstattung mit Hubeinrichtung HE 16]
[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]
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3.4. Arbeitsplattform BLA II
Die Arbeitsplattform BLA II ist eine Stahlkonstruktion. Geschützt wird die
Konstruktion durch einen Dickschichtlack in Warnfarbe RAL 2011. Das
Bodenblech ist ein witterungsbeständiges Aluminium-Riffelblech mit
Wasserablauföffnungen.
Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts) ermöglicht das Ausrichten
der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt vor Quetschverletzungen.
Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden (je eine Person). Ein
umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform heraus. Der Anbau
erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.
Breite: 2400 mm
Höhe: 1100 mm
Tiefe: 1000 mm
Gewicht: 345 kg
Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)
Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes
[Zeichnung: BLA II]
[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]
3.5. Sonderausstattungen für die Arbeitsplattformen:
- Hartholzkantenschutz
(benötigt bei Einsatz
einer Motorsäge in der
Arbeitsplattform)
- Oberer Schutzbügel schraubbar
mit Wellgitter geschlossen
(benötigt bei Arbeiten mit Gefährdung des Arbeits-
plattformpersonals durch Quetschung z.B.
unter Hallendecken)
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 8
4. Gefahren bei der Verwendung
Beeinträchtigungen der folgenden Punkte können die Personen und Umwelt gefährden. Die
Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise führt zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche.
o Sichere formschlüssige Aufnahme und Verriegelung der Arbeitsplattform /
Hubgerüst / Ladeeinrichtung
o Standfestigkeit des Trägergerätes
o Steifheit der Federung
o Ordnungsgemäßer Luftdruck und Zustand der Reifen am Trägergerät
o Einhalten der maximalen Traglasten
o Standfeste, ebene und tragende Aufstellfläche mit max. 5° Neigung
o Maximale Verfahrgeschwindigkeit zur Positionierung 1 km/h
o Keine ruckartigen Bewegungen beim Verfahren
o Unvorschriftsmäßig ballastiertes Trägergerät
o Radstand und Spurweite
o Funktion der gesperrten, bzw. gedrosselten Funktionen
Betriebsanleitungen des Trägergerätes und des evtl. Ladeeinrichtungsherstellers beachten!
Die Tür zur Arbeitsplattform schließt selbsttätig. Durch den federbelasteten
Schließmechanismus besteht Klemmgefahr.
Durch Verlust der Federspannung oder durch langsames Heranführen der Tür zum Anschlag
kann die Tür nicht ordnungsgemäß verriegeln. Wenn die Verriegelung nicht ordnungsgemäß
erfolgt, besteht Absturzgefahr.
Beim Ausheben der Arbeitsplattform aufmerksam auf eventuelle Anstoßpunkte achten. Es
dürfen sich keine Körperteile oder Werkzeuge ausserhalb der Grundfläche der
Arbeitsplattform befinden. Es besteht ebenfalls Quetschgefahr bei Objekten, die sich oberhalb
der Arbeitsplattform befinden (z.B. Äste, Balken, etc.). Hier muß mit besonderer Vorsicht
gearbeitet werden. Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ist ein oberer Schutzbügel
erforderlich, um das Einquetschen unter Decken und Dächern zu verhindern.
Unbefugte dürfen sich nicht im Gefahrenbereich der Arbeitsplattform aufhalten.
Gegebenenfalls ist die Arbeit umgehend zu unterbrechen und der Gefahrenbereich zu
räumen.
Es ist ausreichend Sicherheitsabstand zu unter Spannung stehenden Teilen und Freileitungen
einzuhalten.
Nennspannung bis 1 kv - Mindesabstand 1 m Nennspannung über 1 kv bis 110 kv - Mindesabstand 3 m Nennspannung über 110 kv bis 220 kv - Mindesabstand 4 m Nennspannung über 220 kv bis 380 kv - Mindesabstand 5 m Bei unbekannten Spannungen - Mindesabstand 5 m
Die Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen ist generell verboten!
Achten Sie immer auf vorschriftsmäßige Schutzkleidung in der Arbeitsplattform. Die für die
jeweilige Arbeit geeignet ist. Dieses ist durch eine Betriebsanweisung zu regeln.
Die Anleinösen dürfen nur für Rückhaltesysteme und jeweils nur von einer Person genutzt
werden.
Bei Nichtbeachtung können schwere gesundheitliche Schäden auftreten.
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 9
5. Gefahren bei der Wartung
Verwenden Sie bei Wartungsarbeiten immer die entsprechend notwendige
persönliche Schutzausrüstung. Dieses ist durch eine Betriebsanweisung zu
regeln.
Wartungsarbeiten dürfen nur bei abgestelltem Motor erfolgen. Das Trägergerät muß
gegen Wegrollen gesichert sein.
Bei Wartungsarbeiten an der Arbeitsplattform können Gefahren durch demontierte
Teile und Werkzeuge entstehen. Es ist stets darauf zu achten, daß das Arbeitsumfeld
frei von möglichen Stolpergefahren ist. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten unter
angehobenen Teilen, sind diese formschlüssig zu unterbauen und gegen absenken zu
sichern.
Eigenmächtige Umbauten der Arbeitsplattform oder sicherheitsrelevante
Komponenten an den Trägergeräten und Ladeeinrichtungen sind strengstens
verboten.
Schäden an der Arbeitsplattform dürfen nur durch Fachwerkstätten unter Verwendung
von Original Ersatzteilen behoben werden.
Bei Arbeiten an Hydraulikbauteilen können Gefahren durch unter hohen Druck
stehenden Teilen entstehen. Stellen Sie stets sicher, daß sämtliche unter Druck
stehenden Komponenten vor den Wartungsarbeiten drucklos geschaltet werden.
6. Vorgaben zum Trägergerät
Für den sicheren Betrieb der Arbeitsplattform sind verschiedene Umbaumaßnahmen an den
jeweiligen Trägergeräten und Ladeeinrichtungen erforderlich. Aufgrund der Vielfältigkeit der
Trägergeräte werden die gängigsten Lösungen aufgezeigt. Diese lauten im Folgenden:
6.1. Befestigung der Arbeitsplattform
6.1.1. Die Befestigung der Arbeitsplattform an der Ladeeinrichtung des Trägergerätes muss
formschlüssig und gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern sein.
a) Mechanische Verriegelung: Es muß konstruktiv gewährleistet sein, daß sich in jeder
Stellung die Verriegelung nicht öffnen kann.
b) Hydraulische Verriegelung: Trägergeräte, bei denen
die hydraulische Verriegelung nur durch eine 2-Hand-
Bedienung (gegen versehentliche Betätigung gesicherte
Stellteile) betätigt werden kann erfüllen das geforderte
Sicherheitsniveau. Bei Trägergeräten bei denen die
hydraulische Verriegelung mittels eines ungesicherten
Stellteils betätigt werden kann, muß zusätzlich ein
Absperrhahn am Verriegelungszylinder installiert und
nach Anbau der Arbeitsplattform geschlossen werden.
[Bild: Installierter Absperrhahn]
6.1.2. Die Arbeitsplattform muss so geführt sein, dass ihre Standfläche in jeder Stellung
zwangsläufig parallel zur horizontalen Standfläche des Fahrzeuges ist; eine Abweichung von
±5° ist zulässig.
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 10
Bei nicht zuverlässig arbeitender Parallelführung ist der Einsatz der Arbeitsplattform
strengstens verboten. Der Fahrer der Kombination darf während des Einsatzes keinen Zugriff
auf die Sperrung der Kippfunktion haben. Ein Nachregulieren ist strengstens verboten. Bei
Trägergeräten bei denen die Parallelführung während des Hubweges von +5° auf -5° ihren
Winkel ändert, darf die Plattform auf Bodenhöhe mit bis zu 5° Neigung ausgerichtet werden.
Die Neigung kann mit der in der Arbeitsplattform installierten Dosenlibelle kontrolliert und
überwacht werden.
a) Mechanische Parallelführung: Durch
Installation von Absperrhähnen an allen
Öleinführungspunkten der/des Kippzylinder/s
kann ein unbeabsichtigtes Betätigen der
Kippfunktion verhindert werden.
[Bild: Installierte Absperrhähne]
b) Hydraulische Parallelführung (Geber-Nehmer-Prinzip):
Durch Sperren der Ölzuführung wird sichergestellt, daß
ein unbeabsichtigtes Betätigen der Kippfunktion
verhindert wird. Dieses kann durch Absperrhähne, die
nach Ausrichtung der Plattform
vor dem Arbeitsbeginn
geschlossen werden erreicht
werden.
[Bild:
Gesperrte Ölzuführung]
Auch die Verwendung eines durch einen
Schlüsselschalter betätigtes elektro-hydraulisches
Sperrventil ist möglich. Hier ist jedoch zu berücksichtigen,
daß das Ventil sperrt, wenn es nicht mit Strom
beaufschlagt ist.
[Bild: Schlüsselschalter]
c) Hydraulische Parallelführung (Stromregelventil): Das Stromregelventil ist auf den
Parallelführungsmodus einzustellen. Diese Stellung und deren Funktion ist vor jedem
Arbeitseinsatz zuverlässig zu prüfen und erst nach erfolgreicher Prüfung zu verwenden.
Wichtig! Bei der hydraulischen
Parallelführung müssen an den
Kippzylindern ebenfalls Rückschlagventile
installiert werden.
[siehe 3.2.2. a) und b)]
[Bild: Entsperrbare Rückschlagventile
an Kippzylindern]
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 11
[Bild: Hydraulikplan – Ladeeinrichtung mit hydraulischer Parallelführung (Geber-Nehmer-
System) und Drosselung der Hub- und Senkgeschwindigkeit]
6.2. Standsicherheit
Vor dem Ersteinsatz wird im Rahmen der abschließenden EG-Baumusterprüfung die Standsicherheit
des Trägergerätes bereits geprüft. Eventuelle Federungen müssen vor Arbeitsbeginn deaktiviert
werden.
a) Lösung Ausgeschäumte Reifen: Bei dem Standsicherheitstest kann auf die Neigungszugabe für
den simulierten Luftverlust im Reifen verzichtet werden, wenn die Reifen fachgerecht
ausgeschäumt sind.
b) Lösung hydraulischer Niveauausgleich mit sperrbarer Achse: Bei Trägergeräten, bei denen
die Neigung hydraulisch ausgeglichen werden kann muß diese Funktion zum Neigungsausgleich
genutzt werden. Nach Abschluß der Ausrichtung muß die Pendelachse gesperrt werden.
6.3. Hub- und Senkgeschwindigkeit
6.3.1. Die Hub- und Senkgeschwindigkeiten müssen auf max. 0,4 m/s einstellbar sein. Eine
Verwendung der Arbeitsplattform mit größeren Hub- und Senkgeschwindigkeiten als 0,4m/s
ist strengstens verboten.
a) Mechanische Lösung 1: Der Ölstrom wird in der
Zuleitung zur Ladeeinrichtung durch ein
Absperrhahn mit im Bypass geschaltetem
Drosselventil geführt. Durch das Betätigen des
Absperrhahnes wird der Ölstrom während des
Arbeitsplattformeinsatzes durch die Drossel
geleitet. Dieses Ventil ist durch eine fachkundige
Person (z.B. Fachwerkstatt) einzustellen. Ein
späteres Justieren ist strengstens verboten.
[Bild: Bypass mit Drosselventil]
b) Mechanische Lösung 2: Der Ölstrom wird in der Zuleitung zur Ladeeinrichtung durch ein
Absperrhahn mit im Bypass installierter Blende geführt. Durch das Betätigen des
Absperrhahnes wird der Ölstrom während des Arbeitsplattformeinsatzes durch die Blende
geleitet. Diese Blende ist durch eine fachkundige Person (z.B. Fachwerkstatt)
entsprechend zur Hydraulikleistung des Trägergerätes auszuwählen und dessen Größe
im Prüfbuch zu dokumentieren. Ein späteres Tauschen der Blende ist strengstens
verboten.
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 12
c) Elektro-hydraulische Lösung: Der Ölstrom wird
in der Zuleitung zur Ladeeinrichtung durch ein
elektro-hydraulisches Umschaltventil geführt.
Die Drosselung erfolgt im stromlos genutzten
Ölkreis. Durch Beaufschlagung mit elektrischem
Strom kann der ungedrosselte Ölkreis genutzt
werden. Das Betätigen des Umschaltventiles
erfolgt mittels eines Schlüsselschalters.
[Bild: Elektro-hydraulisches Umschaltventil mit Drossel]
6.3.2. Im Falle eines Schlauch- oder Rohrbruchs (Druckverlust im Hydrauliksystem) darf die
Senkgeschwindigkeit 0,5 m/s nicht überschreiten
a) Rohrbruchsicherung: Die Rohrbruchsicherungen werden direkt an der Hubseite der
Hubzylinder installiert. Die Auslöseleistung der Rohrbruchsicherung muß passend zur
Literleistung des Trägergerätes gewählt werden.
Bei zu klein gewählten Rohrbruchsicherungen
kann es zu ungewollten Blockierungen während
der regulären Arbeit kommen, was auch zu
Beschädigungen an der Ladeeinrichtung führen
kann. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Es
wird empfohlen Rohrbruchsicherungen des
Herstellers der Ladeeinrichtung zu verwenden.
[Bild: Nachgerüstete Rohrbruchsicherungen]
b) Entsperrbare Rückschlagventile: Diese dürfen nur mit
Ladeeinrichtungen verwendet werden, deren Hubhöhe bei
max. 7,5m liegen. Bei Ausfall des Trägergerätes ist mit
diesem System keine Notabsenkung möglich. Von daher
sollte es nur verwendet werden, wenn eine Lösung mit
Rohrbruchsicherungen nicht umsetzbar ist. Weiterhin muß
eine Leiter entsprechender Länge immer kurzfristig
verfügbar sein um im Störungsfall die Personen aus der
Plattform evakuieren zu können.
[Bild: Entsperrbare Rückschlagventile]
6.4. Notabsenkung
Bei Ladeeinrichtungen mit großen Hubhöhen (über 7,5m) muß sich die Ladeeinrichtung im Falle eines
Ausfalles des Hauptantriebes absenken lassen. Je nach Hersteller des Trägergerätes gibt es hierzu
verschiedene Lösungen.
Bei Trägergeräten mit teleskopierbarer Ladeeinrichtung reicht es aus, wenn die Ladeeinrichtung auch
ohne einteleskopieren abgesenkt wird.
Trägergeräte mit einer Hubhöhe über 7,5m dürfen ohne funktionierende
Notabsenkung nicht eingesetzt werden.
6.5. Steuerung
a) Zwischen dem Fahrzeugführer und den Personen auf der Plattform muss Sicht- und zuverlässige
Verständigung gewährleistet sein. Bei zu lauten Umgebungen oder geschlossenen Kabinen und
bei Hubhöhen über 7,5m ist die Verwendung eines Funkgerätes vorgeschrieben.
b) Nach Loslassen des Stellteils für Hub- und Senkbewegung muss dieses selbsttätig in Nullstellung
zurückgehen und die eingeleitete Bewegung der Plattform sofort zum Stillstand kommen.
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 13
c) Die Betätigungseinrichtung der Stellteile für Hub- und Senkbewegung muss sinnfällig,
gekennzeichnet und gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein. Eine entsprechende
Kennzeichnung der Stellteile im Trägergerät hat vor dem Ersteinsatz zu erfolgen.
d) Der Fahrer darf während des gesamten Einsatzes den Fahrerplatz nicht verlassen.
Betriebsanleitungen des Trägergerätes und gegebenenfalls des Herstellers der
Ladeeinrichtung sind zu beachten.
6.6. Kennzeichnung
Alle Sicherheitsrelevanten Funktionen sind durch Aufkleber an den
entsprechenden Stellteilen und zusätzlich in der Arbeitsplattform zu kennzeichnen.
Zusätzlich ist im Sichtbereich des Fahrers in der Fahrzeugkabine ein Hinweis zu
platzieren, daß der Fahrerplatz in keinem Fall verlassen werden darf und die
maximale Verfahrgeschwindigkeit bei besetzter Arbeitsplattform 1 km/h beträgt.
Bei Trägergeräten, bei denen die Standsicherheit gefährdet ist, kann diese durch
zusätzliche Heckgewichte erhöht werden. Die zwingende Verwendung dieser
Heckgewichte ist durch Anbringen eines Hinweisaufkleber im Sichtbereich des
Fahrers und in der Arbeitsplattform kenntlich zu machen.
Im Anhang [Teileliste] werden die benötigten Komponenten und deren Bezugsquellen aufgezeigt. Die
im Anhang aufgeführten Komponenten waren Gegenstand der EG-Baumusterprüfung und sind somit
als geeignet anerkannt. Wenn andere Komponenten verbaut werden, muß sichergestellt sein, daß
diese technisch gleichwertig sind. Bei Fragen zu Komponenten und deren Einbau stehen wir Ihnen
gerne helfend zur Verfügung.
7. Kennzeichnung der Arbeitsplattform
Fabrikschild Arbeitsplattform Typ BLA I
Fabrikschild Arbeitsplattform Typ BLA I E
Fabrikschild Hubeinrichtung HE 16
Fabrikschild Arbeitsplattform Typ BLA II
Die gesamte Kennzeichnung darf nicht verändert werden oder unkenntlich gemacht werden. Sie ist
Teil der EG-Baumusterprüfung.
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8. Montage / Demontage der Arbeitsplattform
Die Arbeitsplattform BLA I, BLA I E, BLA I mit Hubeinrichtung HE 16 und die Arbeitsplattform BLA II
werden über die Schnellwechselaufnahme des jeweiligen Trägergerätes aufgenommen.
Stellen Sie sicher daß sich niemand im Gefahrenbereich befindet.
Die Arbeitsplattform hat auf einer festen, ebenen Fläche zu stehen.
Die Schnellwechselaufnahme der Ladeeinrichtung ist mit dem Trägergerät langsam an die
Anbaupunkte der Arbeitsplattform heranzuführen. Sobald sich beide berühren heben Sie die
Schnellwechselaufnahme langsam an. Kipppen Sie die Schnellwechselaufnahme sehr langsam an,
bis sich die Verriegelungsteile in Verriegelungsstellung befinden. Verriegeln Sie die
Schnellwechselaufnahme und stellen Sie sicher, daß sich die Verriegelung nicht versehentlich lösen
kann. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise des Herstellers der Ladeeinrichtung.
Kontrollieren Sie, daß alle Verriegelungspunkte ordnungsgemäß verriegelt sind und sich nicht
versehentliche lösen können. Bei unsicherer Verriegelung darf die Arbeitsplattform nicht
betrieben werden.
Bei Ausstattung mit Hubeinrichtung stellen Sie die Hydraulikverbindung her. Beachten Sie,
daß alle Leitungen drucklos sind und daß eventuell austretenes Lecköl nicht die Umwelt
verschmutzen kann.
Aktivieren und prüfen Sie alle für den Betrieb notwendigen Sicherheitseinrichtungen, wie
Kippzylindersperre (nach Ausrichten der Arbeitsplattform) und Hub-/Senkdrossel. Bei
trägergerätspezifischen Sonderlösungen (z.B. Verwendung von Heckgewichten, sind diese
gemäß erweiterter Betriebsanleitung zu befolgen.
Reinigen Sie die Arbeitsplattform von eventuellen Verschmutzungen, Vereisungen oder
Schnee und räumen Sie alle nicht benötigten Werkzeuge aus der Arbeitsplattform heraus.
Beachten Sie neben dieser Betriebsanleitung auch die entsprechenden Regelwerke der
Berufsgenossenschaften, sowie die Betriebsanleitungen die mit der Arbeitsplattform im
Zusammenhang stehen.
Sämtliche Hinweisschilder am Trägergerät, Ladeeinrichtung und Arbeitsplattform sind zu
befolgen. Sie dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden. Ersetzen Sie umgehend
beschädigte oder entfernte Hinweisschilder.
Die Arbeitsplattform ist jetzt einsatzbereit.
Die Demontage erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
9. Handhabung und Verhalten während des Betriebes
Das Trägergerät mit Arbeitsplattform in die Arbeitsposition fahren. Auf sicheren Stand und festen
Untergrund ist zu achten.
Verfügt das Trägergerät über eine hydraulische Niveauregulierung so richten Sie die
Arbeitsplattform damit aus und sperren Sie die Stellung.
Richten Sie mittels der Kippfunktion die Plattform aus.
Aktivieren Sie sämtliche Schutzeinrichtungen.
Vor Besteigen der Arbeitsplattform ist ein Probehub auf komplette Hubhöhe durch zu führen um
die Parallelführung über den gesamten Hubweg zu kontrollieren.
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Falls Sie Kommunikationshilfen, wie z.B. Funkgeräte verwenden, testen Sie diese. Zusätzlich
verständigen Sie sich auf sinnbildliche Gestiken um dem Fahrer von der Plattform aus
Kommandos geben zu können.
Beladen und besteigen Sie die Arbeitsplattform. Der Einstieg und Ausstieg ist nur am Boden
erlaubt! Achten Sie auf die sichere Verriegelung der Einstiegstür. Sichern Sie die Zusatzbeladung
gegen herausfallen oder Umfallen. Die max. Tragkraft von 250kg darf nicht überschritten werden.
Sichern Sie sich mit der Rückhalteeinrichtung (nur eine Person pro Sicherungsöse) – sofern vom
Betreiber vorgeschrieben.
Beachten Sie die Stellung der Dosenlibelle. Die Neigung darf max. 5° betragen.
Reihenfolge zum Ausheben:
1) Die Plattform mit der Ladeeinrichtung des Trägergerätes ausheben.
2) Falls vorhanden, austeleskopieren
3) Falls vorhanden, das Hubgerüst der Arbeitsplattform ausfahren
Das Absenken erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Während der Arbeit darf der Fahrer den Fahrerplatz in keinem Fall verlassen!
Bei Arbeitsunterbrechung oder –ende muß die Fahrerkabine verschlossen werden.
10. Verhalten im Störungsfall
Bei Ausfall des Hauptantriebes des Trägergerätes ist die Ladeeinrichtung durch Betätigen der
Notablasseinrichtung abzusenken.
Bei Trägergeräten mit einer Hubhöhe unter 7,5m, deren Ladeeinrichtung durch Rückschlagventile
gesichert ist, muß eine entsprechend lange Leiter angestellt und gegen umkippen und wegrutschen
gesichert werden, bzw. muß eine Rettung durch geeignete Maßnahmen erfolgen (z.B. Fahrbare
Hubarbeitsbühne, etc.).
Auf der Arbeitsplattform befindliche Personen sind aus dem Gefahrenbereich zu bringen.
Sachkundiges Fachpersonal (z.B. Fachwerkstatt) hat nach dem Verlassen der Personen die Störung
zu untersuchen und zu beheben. Erst dann darf die Arbeit fortgesetzt werden.
11. Wartung und Pflege
Prüfen Sie vor und nach jedem Einsatz ob es zu einsatzbedingten Schäden an Arbeitsplattform,
Hubgerüst oder sicherheitsrelevanten Teilen am Trägergerät mit Ladeeinrichtung gekommen ist.
Diese Schäden sind umgehend zu beheben.
Ölen Sie regelmäßig die Federscharniere
Nachspannen der Federscharniere:
Stecken Sie einen Dorn oder Nagel in das offene Loch der
Federscharniere (1) , drehen Sie die Spanneinrichtung gegen den
Uhrzeigersinn, dadurch wird der Sicherungsstift (2) freigegeben
und kann in das nächste Loch umgesteckt werden. Wiederholen
Sie diesen Vorgang an beiden Scharnieren, bis eine
ausreichende Federspannung erreicht ist.
Bei übermäßiger Abnutzung des Hart-Holzkantenschutzes ist
dieser zu erneuern.
In Zeiten in denen Die Arbeitsplattform nicht genutzt wird, ist diese gereinigt, trocken zu lagern.
Lackschäden sollten regelmäßig ausgebessert werden.
Die Hydraulikverbindungen sind sauber zu halten und mit Schutzkappen vor Verschmutzung zu
bewahren.
Die Hydraulikschläuche sollten zustandsbezogen, spätestens jedoch nach 6 Jahren erneuert
werden.
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Ausstattungsoption: Hubeinrichtung HE 16
Die Führungsschienen des Hubgerüstes müssen immer gut gefettet sein.
Die Führungsrollen (4 Stück) am Hubgerüst müssen regelmäßig kontrolliert
werden. Sollte zu viel Spiel (mehr als 3mm) zwischen Rolle und
Führungsschiene sein, muß die Schraube gelöst werden, die Rolle an die
Führungsschiene herangedrückt und wieder verschraubt werden.
Ausstattungsoption: Elektrisches Drosselventil / Elektrisches Sperrventil
Da diese Ventile dauerhaft bestromt sind, unterliegen die
Magnetspulen einem hohen Verschleiß. Es ist ratsam
wenigstens 2 Magnetspulen auf dem Teleskoplader
vorrätig zu haben um die Maschine im Fall eines Ausfalls
weiternutzen zu können. Die Artikelnummer lautet
639003 für eine 12 Volt Magnetspule.
Diagnose: Obwohl sich der Teleskoplader im
Normalmodus befindet läßt sich die Kippfunktion nicht
betätigen (Fehler kann eine ausgefallene Magnetspule
an einem der beiden Sperrventile sein [Bild rechts]).
Der Teleskoparm hebt und senkt sich im Normalmodus nur sehr langsam. (Fehler kann eine
ausgefallene Magnetspule an dem Drosselventil sein [Bild links]).
Austausch: Lösen Sie mit einem Kreuzschlitzschraubendreher die Sicherungsschraube des
Stromsteckers [1]. Anschließend ziehen Sie den Stecker [2] von der betroffenen Magnetspule ab.
Anschließend lösen Sie die Sicherungsschraube für die Magnetspule [3]. Danach kann der Magnet
heruntergezogen werden. Bei beschädigten Magneten kann dieser festsitzen, so daß Werkzeug zum
Herunterziehen benötigt wird. Anschließend setzten Sie die neue Magnetspule ein und befestigen Sie
die die Sicherungsschraube, den Stecker und die Sicherungsschraube für den Stecker.
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12. Prüfungen
Standsicherheitsprüfung im Rahmen der EG-Baumusterprüfung
Vor Inbetriebnahme muß die Standsicherheit, sowie die sicherheitstechnische
Ausrüstung der jeweiligen Kombination sichergestellt werden. Dieser
Standsicherheitsnachweis im Rahmen der EG-Baumusterprüfung
erfolgt durch praktische Prüfung. Vor Verwendung der Arbeitsplattform
muß die Standsicherheit nachgewiesen sein, ansonsten ist die
Verwendung verboten. Bei der im Anhang der EG-Baumusterprüfung
aufgeführten Trägergeräte und Ladeeinrichtungen gilt die
Standsicherheit als nachgewiesen. Bei nicht aufgeführten
Kombinationen ist der Arbeitsplattformhersteller zu informieren und eine
EG-Baumusterprüfung der kompletten Kombination durch zu führen.
Prüfung vor Erstinbetriebnahme
Vor der ersten Verwendung der Arbeitsplattform müssen alle sicherheitsrelevanten Teile durch einen
Sachverständigen (DEKRA, TÜV, etc.) überprüft werden. Er hat auch Sorge dafür zu tragen, daß die
Montage an dem jeweiligen Trägergerät ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sämtliche
Schutzfunktionen (Siehe Vorgaben zum Trägergerät) müssen zuverlässig funktionieren. Das Ergebnis
dieser Prüfung ist in ein Prüfbuch mit Unterschrift einzutragen und durch eine Prüfplakette (max. 1
Jahresfrist) mit Unterschrift an der Arbeitsplattform zu dokumentieren.
Regelmäßige Prüfungen
Je nach Einsatz, mindestens einmal jährlich ist die Prüfung (siehe Prüfung zur Inbetriebnahme) in
Kombination mit dem Trägergerät durch eine befähigte Person (Sachkundiger) (z.B. Fachwerkstatt)
durchzuführen und zu dokumentieren.
13. Vordrucke für Prüfbuch
Drucken Sie sich diese Vordrucke aus und Sammeln Sie die jeweiligen Prüfberichte in einem
entsprechend bezeichneten Order, in dem auch alle zur Arbeitsplattform zugehörigen Dokumente in
Kopie abgelegt werden.
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Deckblatt zum Prüfbuch - Bressel und Lade Arbeitsplattform
Betreiber der Arbeitsplattform (Betriebsanschrift): ______________________________________
_________________________________________________________________________________
Informationen zum Trägergerät:
Hersteller: _________________________ Typenbezeichnung: ______________________________
Seriennummer: ____________________________________________________________________
Bereifung (vorne): ________________________ Bereifung (hinten): __________________________
Informationen zur Ladeeinrichtung (Frontlader):
Hersteller: _________________________ Typenbezeichnung: ______________________________
Seriennummer: ____________________________________________________________________
Informationen zur Arbeitsplattform:
Hersteller: Bressel und Lade Typenbezeichnung: __________ Seriennummer: _________________
Informationen zur Hubeinrichtung HE 16 (optionale Ausstattung):
Hersteller: Bressel und Lade Typenbezeichnung: HE 16 Seriennummer: _________________
Zusammenführung Trägergerät und Arbeitsplattform am: ____________ durch:_________________
_________________________________________________________________________________
Gemessene maximale Plattformhubhöhe: ________ cm
Alle sicherheitstechnischen Umbauten wurden gemäß Betriebsanleitung durchgeführt und getestet
am: __________________ durch (Name, Firma, Anschrift): (Eintragung durch den Sachverständigen)
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
Prüfung: Typ und Ausführung müssen exakt dem Anhang zur EG-Baumusterprüfung entsprechen!
Kombination ist bereits als geprüft gelistet: O – ja / O – nein
Wenn ja: Welche Kombination wurde zugrunde gelegt: Zertifikat-Nr.: ZP C0______________
A___ : B___ : BLA ______ : Bereifung (vorne): _______________________________
Bereifung (hinten): _____________________: Sonstiges: ______________________
Wenn nein:
Anschließende EG-Baumusterprüfung durch DEKRA EXAM mit Prüfberichtsnummer _____________
durchgeführt am: ___________________
Erste Prüfplakette ausgestellt am: ____________ durch den Sachverständigen: _________________
Nach Inbetriebnahme der Arbeitsplattform faxen Sie dieses Datenblatt an die Firma Bressel
und Lade Maschinenbau GmbH. Fax: 0049 (0)4262 / 9547-70
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Prüfbuch Bressel und Lade Arbeitsplattform BLA
-Prüfbericht (siehe auch Betriebsanleitung – Vorgaben zum Trägergerät)
(Mindestens einmal jährlich in Kombination mit Trägergerät durch Sachkundigen, z.B. Fachwerkstatt,
durchführen lassen)
Seriennummer: BLA ___ / __________ Datum: ________________
Stimmen die Angaben des Deckblattes mit den vorgefundenen überein? o – ja / o – nein
Wenn nein, dann besteht Gefahr, daß die Kombination nicht zugelassen ist. Dies muß unbedingt
geprüft werden. Vor der Klärung darf die Kombination auf keinen Fall weiter verwendet werden.
Prüfung: Ja Nein
Die Arbeitsplattform und die optionale Hubeinrichtung sind optisch im einwandfreien Zustand. (Rost, Schweißnähte, Beulen, Risse, etc.)
Die Einstiegstür zur Arbeitsplattform schließt zuverlässig automatisch.
Die Dosenlibelle in der Arbeitsplattform ist im einwandfreien Zustand.
Sämtliche Verriegelungsteile der Schnellwechselaufnahme arbeiten einwandfrei und sind gegen versehentliches Entriegeln gesichert.
Das Trägergerät befindet sich im guten Allgemeinzustand.
Die Parallelführung arbeitet einwandfrei, nach Sperrung der Kippfunktion kann kein Einfluß auf die Kippfunktion genommen werden. (Abweichung max. +/-5°)
Die Forderungen zur Standsicherheit sind weiterhin erfüllt? (Ausgeschäumte Reifen, Sperrbare Pendelachsen, Niveauausgleich, Heckgewicht)
Die Hub- und die Senkgeschwindigkeit liegt zuverlässig unterhalb 0,4m/sek.
Alle installierten Ventile zur Leitungsbruchsicherung sind vorhanden (bei hydraulischer Parallelführung Rückschlagventile an den Kippzylindern)
Die Notabsenkung am Trägergerät arbeitet fehlerfrei (bei Hubhöhen über 7,5m)
Ein betriebsbereites Set Funkgeräte ist vorhanden (bei Hubhöhen über 7,5m)
Sämtliche Stellteile zur Bedienung der Arbeitsplattform sind selbstzurückstellend, sobald sie losgelassen werden.
Alle sicherheitsrelevanten Kennzeichnungen an Sicherheitseinrichtungen, Stellteilen und Arbeitsplattform sind vorhanden und gut erkennbar.
Die Prüfplakette ist noch nicht abgelaufen.
Sämtliche Sicherheitseinrichtungen, Ventile, Schläuche und Leitungen sind im einwandfreien Zustand.
Wenn Rückhaltesysteme vom Betreiber vorgeschrieben sind, sind diese vorhanden und im einwandfreien Zustand? (Wenn nicht vorgeschrieben, rechte Felder leer lassen)
Der Holzkantenschutz (Option) ist noch ausreichend vorhanden.
Die Führungsrollen des Hubgerüstes (Option) liegen an den Führungsschienen an.
Sollte auch nur ein Punkt mit „Nein“ beantwortet worden sein. Darf die Plattform vor Behebung des
Mangels nicht weiter betrieben werden.
Sonstige festgestellte Mängel oder Hinweise: _______________________________________
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
Prüfung durchgeführt am: _____________ durch: ______________________________________
Neue Prüfplakette mit neuem Prüfdatum: ________________ (max. 1 Jahr) vergeben.
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14. Konformitätserklärungen
EG-Konformitätserklärung entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG
Name und Anschrift des Herstellers:
Bressel und Lade Maschinenbau GmbH
Hauptstraße 21
27374 Visselhövede OT. Schwitschen
Germany
Hiermit erklären wir in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt:
Arbeitsplattform Typ BLA I (mit Erhöhung BLA I E)
auf das sich diese Erklärung bezieht, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
entspricht.
Diese Erklärung hat nur Gültigkeit, wenn die Kombination im Anhang inklusive Anlage
A (und bei zusätzlichen Ladeeinrichtungen auch Anlage B) zum Zertifikat ZP/C018/11
(DEKRA EXAM, Bochum) gelistet ist und sämtliche Umrüstungen gemäß
Betriebsanleitung vorgenommen wurden.
Diese Erklärung verliert Ihre Gültigkeit, wenn das Produkt ohne Zustimmung des Herstellers
umgebaut oder verändert wurde.
Angewandte harmonisierte Normen:
DIN EN 349:1993 + A1:2008 Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
DIN EN ISO 12100:2011 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN ISO 13857:2008 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen
Berücksichtigte Normen und Technische Regeln:
DIN EN 280:2001 + A2:2009 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit - Prüfungen
TR 8 der landw. Berufsgenossenschaft Einsatz von Arbeitsplattformen an landwirtschaftlichen Trägergeräten
BGI 872 der Berufsgenossenschaft Bau Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Ladern.
Dokumententationsbevollmächtigter: Bernd Cordes (Betriebsleiter)
Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede
Name und Anschrift der Benannten Stelle DEKRA EXAM GmbH Dinnendahlstr. 9 D-44809 Bochum
Kennung der Benannten Stelle: 0158
Baumusterprüfbescheinigung-Nr: ZP/C018/11
Visselhövede, den 08.11.2011
Bernd Cordes (Betriebsleiter)
Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de
Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 21
EG-Konformitätserklärung entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG
Name und Anschrift des Herstellers:
Bressel und Lade Maschinenbau GmbH
Hauptstraße 21
27374 Visselhövede OT. Schwitschen
Germany
Hiermit erklären wir in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt:
Hubeinrichtung Typ HE 16 für Arbeitsplattform Typ BLA I
auf das sich diese Erklärung bezieht, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
entspricht.
Diese Erklärung hat nur Gültigkeit, wenn die Kombination im Anhang inklusive Anlage
A (und bei zusätzlichen Ladeeinrichtungen auch Anlage B) zum Zertifikat ZP/C088/11
(DEKRA EXAM, Bochum) gelistet ist und sämtliche Umrüstungen gemäß
Betriebsanleitung vorgenommen wurden.
Diese Erklärung verliert Ihre Gültigkeit, wenn das Produkt ohne Zustimmung des Herstellers
umgebaut oder verändert wurde.
Angewandte harmonisierte Normen:
DIN EN 349:1993 + A1:2008 Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
DIN EN 982:2011 Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnischen Anlagen und deren Bauteile – Hydraulik
DIN EN ISO 12100:2011 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN ISO 13857:2008 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen
Berücksichtigte Normen und Technische Regeln:
DIN EN 280:2001 + A2:2009 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit - Prüfungen
TR 8 der landw. Berufsgenossenschaft Einsatz von Arbeitsplattformen an landwirtschaftlichen Trägergeräten
BGI 872 der Berufsgenossenschaft Bau Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Ladern.
Dokumententationsbevollmächtigter: Bernd Cordes (Betriebsleiter)
Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede
Name und Anschrift der Benannten Stelle DEKRA EXAM GmbH Dinnendahlstr. 9 D-44809 Bochum
Kennung der Benannten Stelle: 0158
Baumusterprüfbescheinigung-Nr: ZP/C088/11
Visselhövede, den 08.11.2011
Bernd Cordes (Betriebsleiter)
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 22
EG-Konformitätserklärung entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG
Name und Anschrift des Herstellers:
Bressel und Lade Maschinenbau GmbH
Hauptstraße 21
27374 Visselhövede OT. Schwitschen
Germany
Hiermit erklären wir in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt:
Arbeitsplattform Typ BLA II
auf das sich diese Erklärung bezieht, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
entspricht.
Diese Erklärung hat nur Gültigkeit, wenn die Kombination im Anhang inklusive Anlage
A (und bei zusätzlichen Ladeeinrichtungen auch Anlage B) zum Zertifikat ZP/C087/11
(DEKRA EXAM, Bochum) gelistet ist und sämtliche Umrüstungen gemäß
Betriebsanleitung vorgenommen wurden.
Diese Erklärung verliert Ihre Gültigkeit, wenn das Produkt ohne Zustimmung des Herstellers
umgebaut oder verändert wurde.
Angewandte harmonisierte Normen:
DIN EN 349:1993 + A1:2008 Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
DIN EN ISO 12100:2011 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN ISO 13857:2008 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen
Berücksichtigte Normen und Technische Regeln:
DIN EN 280:2001 + A2:2009 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit - Prüfungen
TR 8 der landw. Berufsgenossenschaft Einsatz von Arbeitsplattformen an landwirtschaftlichen Trägergeräten
BGI 872 der Berufsgenossenschaft Bau Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Ladern.
Dokumententationsbevollmächtigter: Bernd Cordes (Betriebsleiter)
Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede
Name und Anschrift der Benannten Stelle DEKRA EXAM GmbH Dinnendahlstr. 9 D-44809 Bochum
Kennung der Benannten Stelle: 0158
Baumusterprüfbescheinigung-Nr: ZP/C087/11
Visselhövede, den 08.11.2011
Bernd Cordes (Betriebsleiter)
Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de
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15. Baumusterprüfbescheinigungen
Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de
Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 24
Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de
Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 25
Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de
Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 26
16. Verwendete Komponenten – Mechanische Parallelführung - Beispiele
Die Umrüstung muß in einer Fachwerkstatt erfolgen. Es müssen die aufgeführten, oder gleichwertige
Komponenten für die Umrüstung verwendet werden.
-Absperrung der Kippzylinder an allen 4 Öleinführungspunkten
(Beispiel)
4 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt
z.B.: KRAMP: KHS12L
Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.
-Drosselung der Hub- und Senkgeschwindigkeit
(Beispiel)
1 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt
z.B.: KRAMP: KHS12L
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 27
1 x Drosselventil in passender Dimensionierung zur Leistung und zum Leitungsquerschnitt
z.B. KRAMP FBMB10001
Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.
-Sicherung gegen Rohr- bzw. Leitungsbruch
(Beispiel: Einige Frontladerhersteller bieten Nachrüstsätze für Ihre Frontladerhubzylinder an, z.B.
Entsperrbare Rückschlagventile oder Rohrbruchsicherungen li. Claas/ re. Nachrüstung
Leitungsbruchsicherung)
1 x Satz Sicherung gegen unkontrollierte Senkbewegung (max. 0,5m/sek) im Falle eines Rohr- oder
Leitungsbruches z.B.:
z.B. Frontlader Claas / MX –mechanische Parallelführung
– Order Code MX = 0011440570 (nur Rückschlagventile für Hubzylinder werden benötigt)
Falls kein Set Ladeeinrichtungsherstellerseitig angeboten wird:
2 x Leitungsbruchsicherung in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt und zur
Literleistung z.B. KRAMP: HBV10002
Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.
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-Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen der Verriegelung –hydr. Verriegelung
(Beispiel)
1 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt
z.B.: KRAMP: KHS12L
17. Verwendete Komponenten – Hydraulische Parallelführung - Beispiele
Die Umrüstung muß in einer Fachwerkstatt erfolgen. Es müssen die aufgeführten, oder gleichwertige
Komponenten für die Umrüstung verwendet werden.
Verwendung:
-Absperrung der Kippzylinder an Hydraulikölzuleitung/-Rückleitung
BEISPIEL 1
2 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt
z.B.: KRAMP: KHS12L
Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.
BEISPIEL 2 (Empfohlen für Teleskoplader)
2 x Elektrisch schaltbare Sperrventile (max. 280 Bar, bis 150l/min, max. 12 Volt !)
Firma Bressel und Lade Art. Nr. 6396 (2 Stück benötigt)
Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel, Winkel-Stutzen und
Elektrobauteile benötigt.
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 29
-Drosselung der Hub- und Senkgeschwindigkeit
BEISPIEL 1
(Beispiel 1)
1 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt
z.B.: KRAMP: KHS12L
1 x Drosselventil in passender Dimensionierung zur Leistung und zum Leitungsquerschnitt
z.B. KRAMP FBMB10001
Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.
BEISPIEL 2 – Empfohlen für Teleskoplader
1 x (in Ausnahmefällen auch 2 x) Elektrisch schaltbare, einstellbare Drossel
(max. 280 Bar, bis 150l/min, max. 12 Volt !)
Firma Bressel und Lade Art. Nr. 6395
Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel, Winkel-
Stutzen und Elektrobauteile (Schlüsselschalter Bressel und Lade Art. Nr.
6397 für Drossel- und Sperrventile gemeinsam) benötigt.
(Beispiel 2)
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 30
-Sicherung gegen Rohr- bzw. Leitungsbruch
(Beispiel: Einige Frontladerhersteller bieten Nachrüstsätze für Ihre Frontladerhubzylinder an, z.B.
Entsperrbare Rückschlagventile oder Leitungsbruchsicherungen li. Claas/ re. Nachrüstung
Leitungsbruchsicherung)
1 x Satz Sicherung gegen unkontrollierte Senkbewegung (max. 0,5m/sek) im Falle eines Rohr- oder
Leitungsbruches z.B.:
z.B. Frontlader Claas / MX –hydraulische Parallelführung
– Order Code MX = 0011440330 (Halteventile für Hub- und Kippzylinder)
Falls kein Set Frontladerherstellerseitig angeboten wird:
2 x Leitungsbruchsicherung in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt und zur
Literleistung z.B. KRAMP: HBV10002
2 x Rückschlagventile entsperrbar für die Kippzylinder in passender Dimensionierung zum
Leitungsquerschnitt und zur Literleistung z.B. KRAMP VBPDL10001
Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.
-Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen der Verriegelung –hydr. Verriegelung
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 31
(Beispiel)
1 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt
z.B.: KRAMP: KHS12L
Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.
-Sonderfunktionen
Bei Frontladern bei denen durch z.B. eine Eilgangfunktion die Kippfunktion mittels eines
Elektromagnetventiles kurzgeschlossen werden kann um schneller entleeren zu können, muß diese
durch geeignete Maßnahmen gegen unbeabsichtigte Benutzung gesichert werden. Z.B. Kippschalter
in der Elektro-Steuerleitung oder Trennung der Elektroverbindung. Eine versehentliche Benutzung
darf nicht erfolgen können.
-Sichere Kommunikation bei hohen Hubhöhen -
Sprechfunkgeräte
Bei Hubhöhen über 7,5m, bei geschlossenen Kabinen oder
lauten Umgebungen wird eine Sprechfunkverbindung benötigt.
(Beispiel)
-Rückhaltesystem (Beispiel: www.artex-absturzsicherungen.de)
Sofern vom Betreiber gefordert, muß jede Person in der
Arbeitsplattform mit einem entsprechenden Rückhaltesystem
ausgestattet sein. Wir empfehlen das Set mit
Höhensicherungsgerät ACB 1,8m. (Artikel-Nr.: 19002)