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Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 1 BLA I BLA II Hersteller der Arbeitsplattform: Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede Kontakt: Tel.: 0049 (0)4262 / 9547-0 Fax: 0049 (0)4262 / 9547-70 E-Mail: [email protected] www.bressel-lade.de Die Bressel und Lade Maschinenbau GmbH ist ständig bemüht ihre Produkte zu verbessern und weiterzuentwickeln. Deshalb sind Änderungen gegenüber den Abbildungen und Beschreibungen dieser Dokumentation vorbehalten. Ein Anspruch auf Änderung der bereits gelieferten Maschinen kann daraus nicht abgeleitet werden. Technische Angaben. Maße und Gewichte sind unverbindlich. Irrtümer vorbehalten. Inhaltsverzeichnis: Kapitel Thema Seite 1. Sicherheitshinweise 2 2. Bestimmungsgemäße Verwendung 2 3.1. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA I 4 3.2. Beschreibung der erhöhten Arbeitsplattform BLA I E 5 3.3. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA I mit Hubeinrichtung HE 16 6 3.4. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA II 7 3.5. Sonderausstattungen für die Arbeitsplattform 7 4. Gefahren bei der Verwendung 8 5. Gefahren bei der Wartung 9 6. Vorgaben zum Trägergerät 9 7. Kennzeichnung der Arbeitsplattform 13 8. Montage / Demontage der Arbeitsplattform 14 9. Handhabung und Verhalten während des Betriebes 14 10. Verhalten im Störungsfall 15 11. Wartung und Pflege 15 12. Prüfungen 17 13. Vordruck für Prüfbuch 18 14. Konformitätserklärungen 20 15. EG-Baumusterprüfbescheinigungen 24 16. Verwendete Komponenten Mechanische Parallelführung Beispiele 26 17. Verwendete Komponenten Hydraulische Parallelführung Beispiele 28

Original-Betriebsanleitung Arbeitsplattform BLA · BLA I BLA II Hersteller der Arbeitsplattform: Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede Kontakt: Tel.:

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Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de

Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 1

BLA I BLA II

Hersteller der Arbeitsplattform: Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede

Kontakt: Tel.: 0049 (0)4262 / 9547-0 Fax: 0049 (0)4262 / 9547-70 E-Mail: [email protected]

www.bressel-lade.de

Die Bressel und Lade Maschinenbau GmbH ist ständig bemüht ihre Produkte zu verbessern und

weiterzuentwickeln. Deshalb sind Änderungen gegenüber den Abbildungen und Beschreibungen dieser

Dokumentation vorbehalten.

Ein Anspruch auf Änderung der bereits gelieferten Maschinen kann daraus nicht abgeleitet werden.

Technische Angaben. Maße und Gewichte sind unverbindlich. Irrtümer vorbehalten.

Inhaltsverzeichnis:

Kapitel Thema Seite

1. Sicherheitshinweise 2

2. Bestimmungsgemäße Verwendung 2

3.1. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA I 4

3.2. Beschreibung der erhöhten Arbeitsplattform BLA I E 5

3.3. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA I mit Hubeinrichtung HE 16 6

3.4. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA II 7

3.5. Sonderausstattungen für die Arbeitsplattform 7

4. Gefahren bei der Verwendung 8

5. Gefahren bei der Wartung 9

6. Vorgaben zum Trägergerät 9

7. Kennzeichnung der Arbeitsplattform 13

8. Montage / Demontage der Arbeitsplattform 14

9. Handhabung und Verhalten während des Betriebes 14

10. Verhalten im Störungsfall 15

11. Wartung und Pflege 15

12. Prüfungen 17

13. Vordruck für Prüfbuch 18

14. Konformitätserklärungen 20

15. EG-Baumusterprüfbescheinigungen 24

16. Verwendete Komponenten – Mechanische Parallelführung Beispiele 26

17. Verwendete Komponenten – Hydraulische Parallelführung Beispiele 28

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 2

1. Sicherheitshinweise

Dieses Kapitel gibt wichtige Hinweise zur Sicherheit im Umgang mit Ihrer Arbeitsplattform.

Wichtige Angaben, die die Sicherheit von Bedienpersonal und Arbeitsplattform betreffen, sind in

dieser Betriebsanleitung mit folgenden Benennungen und Symbolen hervorgehoben.

Warnzeichen gem. DIN 4844-2

Allgemeine Gefahrenstelle

Gefährliche Elektrische Spannung

Stolpergefahr Absturzgefahr Hoher Druck

Gebotszeichen gem. DIN 4844-2

Wichtige Hinweise beachten

Augenschutz benutzen

Handschutz benutzen

Gehörschutz benutzen

Rückhaltesystem benutzen

Die Arbeitsplattform ist nach anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gefertigt worden und

entspricht dem Stand der Technik. Dennoch können bei der Verwendung Gefahren für Leib und

Leben an Bedienpersonal oder Dritten entstehen. Auch können Schäden an der Arbeitsplattform, dem

Trägergerät oder der Umwelt entstehen.

Die Arbeitsplattform darf nur im sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand (siehe Prüfbericht-

Prüfbuch Kapitel 17) und nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend und fachgerecht zu beseitigen.

2. Bestimmungsgemäße Verwendung

Die Bressel und Lade Arbeitsplattformen BLA I, BLA I E, BLA II, sowie BLA I mit Hubeinrichtung

HE 16 sind geeignet für den Anbau an Traktoren, Hof-, Rad- und Teleskoplader. Der Anbau

erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.

Zulässig ist der Einsatz ausschließlich in Kombination mit einem im Anhang [Geprüfte

Trägergerätkombinationen] aufgeführten Trägergerät.

Die Arbeitsplattform dient zum Heben von Personen. Sie ermöglicht die Verrichtung von Arbeiten

in großer Höhe, die ansonsten nur unter erschwerten Bedingungen und mit hohen Risiken

durchgeführt werden können.

Die Arbeitsplattform kann für Reparatur-, Montage-, Demontage-, Pflege- und Kontrollarbeiten auf

ebenen Flächen eingesetzt werden. Grünpflege- und Baumschnittarbeiten mit der Motorsäge sind

nur zulässig bei Ausstattung der Plattform mit einem Holzkantenschutz.

Der Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung ist verboten.

Die Benutzung der Arbeitsplattform für sogenannte Kranarbeiten ist verboten.

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 3

Hubhöhen über 10m (Plattformboden über Flur) sind verboten.

Der Einsatz der Arbeitsplattform ist nur bei Windgeschwindigkeiten unterhalb 12,5m/sek zulässig.

Bei drohendem Gewitter ist der Einsatz der Arbeitsplattform sofort zu unterbrechen. Ein Einsatz

während eines Gewitters ist verboten!

Während der Arbeit darf die Umgebungstemperatur nicht niedriger als -20°C und höher als 40°C

sein.

Ein zweckentsprechendes Rückhaltesystem kann verwendet werden. (je nach Betreibervorgabe)

Alle für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur Unfallverhütung sind zu beachten.

Strassenfahrten mit angebauter Arbeitsplattform sind untersagt.

Es dürfen nur qualifizierte Personen an und mit Arbeitsplattformen arbeiten.

Als qualifiziert gelten Personen wenn:

sie den Inhalt dieser Betriebsanleitung zur Kenntnis genommen und verstanden

haben.

sie Kenntnis über die am Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur

Unfallverhütung haben.

Der Fahrer des Trägergerätes, sowie die Personen in der Arbeitsplattform müssen:

eingewiesen und über die durch den Einsatz verbundenen Gefahren unterrichtet sein.

für die Arbeiten autorisiert sein.

mindestens 18 Jahre alt sein.

geistig und körperlich dafür geeignet sein.

Der Betreiber der Arbeitsplattform hat sicher zu stellen, daß die Verantwortungsbereiche, die

Zuständigkeiten und auch die Überwachung des Personals genau geregelt sind.

Durch Schulungen und Unterweisungen sind die notwendigen Kenntnisse dem Personal zu

vermitteln. Der Betreiber hat sicher zu stellen, daß das Personal den Inhalt der Betriebsanleitung

voll verstanden hat.

Im weiteren Verlauf der Betriebsanleitung werden vorzunehmende Modifikationen an den

Trägergeräten aufgeführt. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt ebenfalls, daß diese

Arbeiten durch den Betreiber oder einen beauftragten fachkundigen Dritten durchgeführt wurden.

Sollten Ihnen Informationen zu Arbeitsschritten un- oder missverständlich vorkommen, bzw.

teilweise- oder vollständig fehlen, so informieren Sie sich bitte bei dem Hersteller der Plattform

bevor Sie den Arbeitsschritt ausführen.

Nicht bestimmungsgemäße Verwendung

Eine Verwendung, die sich von der im vorigen Abschnitt unterscheidet oder darüber

hinausgeht, gilt als nicht bestimmungsgemäß.

Hieraus resultierende Gefahren und Schäden sind einzig und allein durch den Anwender zu

verantworten.

Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung bei Personen- und Sachschäden bei:

Nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch

Unsachgemäße Inbetriebnahme oder Bedienung

Wartungs- bzw. Reparaturmängeln

Mißachtung der Hinweise in der Betriebsanleitung

Baulichen Veränderungen

Fremdeinwirkung

Höherer Gewalt

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 4

3. Beschreibung der Arbeitsplattform

3.1. Arbeitsplattform BLA I

Die Arbeitsplattform BLA I ist eine Stahlkonstruktion. Geschützt wird die Kon-

struktion durch einen Dickschichtlack in Warnfarbe RAL 2011. Das Bodenblech

ist ein witterungsbeständiges Aluminium-Riffelblech mit Wasserablauföffnungen.

Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts)

ermöglicht das Ausrichten der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt

vor Quetschverletzungen. Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden

(je eine Person). Ein umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform

heraus. Der Anbau erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.

Breite: 1300 mm

Höhe: 1100 mm

Tiefe: 850 mm

Gewicht: 185 kg (Euro Aufnahme)

Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)

Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes

[Zeichnung: BLA I Ausstattung mit Schutzbügel]

[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 5

3.2. Erhöhte Arbeitsplattform BLA I E

Die Arbeitsplattform BLA I E ist eine Stahlkonstruktion. Geschützt wird die Kon-

struktion durch einen Dickschichtlack in Warnfarbe RAL 2011. Das Bodenblech

ist ein witterungsbeständiges Aluminium-Riffelblech mit Wasserablauföffnungen.

Der Aufstieg erfolgt mittels einer Einstiegsleiter.

Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts) ermöglicht das Ausrichten

der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt vor Quetschverletzungen.

Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden (je eine Person). Ein

umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform heraus. Der Anbau

erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.

Breite: 1300 mm

Höhe: 1100 mm

Tiefe: 850 mm

Gewicht: 305 kg (Radlader Aufnahme)

Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)

Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes + 800mm

[Zeichnung: BLA I E Ausstattung mit Schutzbügel]

[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 6

3.3. Arbeitsplattform BLA I mit Hubeinrichtung HE 16

Die Arbeitsplattform BLA I und die Hubeinrichtung HE 16 ist eine

Stahlkonstruktion. Geschützt wird die Konstruktion durch einen Dickschichtlack in

Warnfarbe RAL 2011. Das Bodenblech ist ein witterungsbeständiges Aluminium-

Riffelblech mit Wasserablauföffnungen.

Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts) ermöglicht das Ausrichten

der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt vor Quetschverletzungen.

Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden (je eine Person). Ein

umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform heraus. Der Anbau

erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.

Die Hubeinrichtung ist hydraulisch betätigt und ermöglicht das

Ausheben der Arbeitsplattform um weitere 1600mm.

Breite: 1300 mm

Höhe: 1100 mm

Tiefe: 850 mm

Gewicht: 440 kg

Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)

Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes zuzüglich 1600mm

[Zeichnung: BLA I Ausstattung mit Hubeinrichtung HE 16]

[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 7

3.4. Arbeitsplattform BLA II

Die Arbeitsplattform BLA II ist eine Stahlkonstruktion. Geschützt wird die

Konstruktion durch einen Dickschichtlack in Warnfarbe RAL 2011. Das

Bodenblech ist ein witterungsbeständiges Aluminium-Riffelblech mit

Wasserablauföffnungen.

Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts) ermöglicht das Ausrichten

der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt vor Quetschverletzungen.

Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden (je eine Person). Ein

umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform heraus. Der Anbau

erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.

Breite: 2400 mm

Höhe: 1100 mm

Tiefe: 1000 mm

Gewicht: 345 kg

Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)

Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes

[Zeichnung: BLA II]

[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]

3.5. Sonderausstattungen für die Arbeitsplattformen:

- Hartholzkantenschutz

(benötigt bei Einsatz

einer Motorsäge in der

Arbeitsplattform)

- Oberer Schutzbügel schraubbar

mit Wellgitter geschlossen

(benötigt bei Arbeiten mit Gefährdung des Arbeits-

plattformpersonals durch Quetschung z.B.

unter Hallendecken)

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4. Gefahren bei der Verwendung

Beeinträchtigungen der folgenden Punkte können die Personen und Umwelt gefährden. Die

Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise führt zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche.

o Sichere formschlüssige Aufnahme und Verriegelung der Arbeitsplattform /

Hubgerüst / Ladeeinrichtung

o Standfestigkeit des Trägergerätes

o Steifheit der Federung

o Ordnungsgemäßer Luftdruck und Zustand der Reifen am Trägergerät

o Einhalten der maximalen Traglasten

o Standfeste, ebene und tragende Aufstellfläche mit max. 5° Neigung

o Maximale Verfahrgeschwindigkeit zur Positionierung 1 km/h

o Keine ruckartigen Bewegungen beim Verfahren

o Unvorschriftsmäßig ballastiertes Trägergerät

o Radstand und Spurweite

o Funktion der gesperrten, bzw. gedrosselten Funktionen

Betriebsanleitungen des Trägergerätes und des evtl. Ladeeinrichtungsherstellers beachten!

Die Tür zur Arbeitsplattform schließt selbsttätig. Durch den federbelasteten

Schließmechanismus besteht Klemmgefahr.

Durch Verlust der Federspannung oder durch langsames Heranführen der Tür zum Anschlag

kann die Tür nicht ordnungsgemäß verriegeln. Wenn die Verriegelung nicht ordnungsgemäß

erfolgt, besteht Absturzgefahr.

Beim Ausheben der Arbeitsplattform aufmerksam auf eventuelle Anstoßpunkte achten. Es

dürfen sich keine Körperteile oder Werkzeuge ausserhalb der Grundfläche der

Arbeitsplattform befinden. Es besteht ebenfalls Quetschgefahr bei Objekten, die sich oberhalb

der Arbeitsplattform befinden (z.B. Äste, Balken, etc.). Hier muß mit besonderer Vorsicht

gearbeitet werden. Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ist ein oberer Schutzbügel

erforderlich, um das Einquetschen unter Decken und Dächern zu verhindern.

Unbefugte dürfen sich nicht im Gefahrenbereich der Arbeitsplattform aufhalten.

Gegebenenfalls ist die Arbeit umgehend zu unterbrechen und der Gefahrenbereich zu

räumen.

Es ist ausreichend Sicherheitsabstand zu unter Spannung stehenden Teilen und Freileitungen

einzuhalten.

Nennspannung bis 1 kv - Mindesabstand 1 m Nennspannung über 1 kv bis 110 kv - Mindesabstand 3 m Nennspannung über 110 kv bis 220 kv - Mindesabstand 4 m Nennspannung über 220 kv bis 380 kv - Mindesabstand 5 m Bei unbekannten Spannungen - Mindesabstand 5 m

Die Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen ist generell verboten!

Achten Sie immer auf vorschriftsmäßige Schutzkleidung in der Arbeitsplattform. Die für die

jeweilige Arbeit geeignet ist. Dieses ist durch eine Betriebsanweisung zu regeln.

Die Anleinösen dürfen nur für Rückhaltesysteme und jeweils nur von einer Person genutzt

werden.

Bei Nichtbeachtung können schwere gesundheitliche Schäden auftreten.

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 9

5. Gefahren bei der Wartung

Verwenden Sie bei Wartungsarbeiten immer die entsprechend notwendige

persönliche Schutzausrüstung. Dieses ist durch eine Betriebsanweisung zu

regeln.

Wartungsarbeiten dürfen nur bei abgestelltem Motor erfolgen. Das Trägergerät muß

gegen Wegrollen gesichert sein.

Bei Wartungsarbeiten an der Arbeitsplattform können Gefahren durch demontierte

Teile und Werkzeuge entstehen. Es ist stets darauf zu achten, daß das Arbeitsumfeld

frei von möglichen Stolpergefahren ist. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten unter

angehobenen Teilen, sind diese formschlüssig zu unterbauen und gegen absenken zu

sichern.

Eigenmächtige Umbauten der Arbeitsplattform oder sicherheitsrelevante

Komponenten an den Trägergeräten und Ladeeinrichtungen sind strengstens

verboten.

Schäden an der Arbeitsplattform dürfen nur durch Fachwerkstätten unter Verwendung

von Original Ersatzteilen behoben werden.

Bei Arbeiten an Hydraulikbauteilen können Gefahren durch unter hohen Druck

stehenden Teilen entstehen. Stellen Sie stets sicher, daß sämtliche unter Druck

stehenden Komponenten vor den Wartungsarbeiten drucklos geschaltet werden.

6. Vorgaben zum Trägergerät

Für den sicheren Betrieb der Arbeitsplattform sind verschiedene Umbaumaßnahmen an den

jeweiligen Trägergeräten und Ladeeinrichtungen erforderlich. Aufgrund der Vielfältigkeit der

Trägergeräte werden die gängigsten Lösungen aufgezeigt. Diese lauten im Folgenden:

6.1. Befestigung der Arbeitsplattform

6.1.1. Die Befestigung der Arbeitsplattform an der Ladeeinrichtung des Trägergerätes muss

formschlüssig und gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern sein.

a) Mechanische Verriegelung: Es muß konstruktiv gewährleistet sein, daß sich in jeder

Stellung die Verriegelung nicht öffnen kann.

b) Hydraulische Verriegelung: Trägergeräte, bei denen

die hydraulische Verriegelung nur durch eine 2-Hand-

Bedienung (gegen versehentliche Betätigung gesicherte

Stellteile) betätigt werden kann erfüllen das geforderte

Sicherheitsniveau. Bei Trägergeräten bei denen die

hydraulische Verriegelung mittels eines ungesicherten

Stellteils betätigt werden kann, muß zusätzlich ein

Absperrhahn am Verriegelungszylinder installiert und

nach Anbau der Arbeitsplattform geschlossen werden.

[Bild: Installierter Absperrhahn]

6.1.2. Die Arbeitsplattform muss so geführt sein, dass ihre Standfläche in jeder Stellung

zwangsläufig parallel zur horizontalen Standfläche des Fahrzeuges ist; eine Abweichung von

±5° ist zulässig.

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 10

Bei nicht zuverlässig arbeitender Parallelführung ist der Einsatz der Arbeitsplattform

strengstens verboten. Der Fahrer der Kombination darf während des Einsatzes keinen Zugriff

auf die Sperrung der Kippfunktion haben. Ein Nachregulieren ist strengstens verboten. Bei

Trägergeräten bei denen die Parallelführung während des Hubweges von +5° auf -5° ihren

Winkel ändert, darf die Plattform auf Bodenhöhe mit bis zu 5° Neigung ausgerichtet werden.

Die Neigung kann mit der in der Arbeitsplattform installierten Dosenlibelle kontrolliert und

überwacht werden.

a) Mechanische Parallelführung: Durch

Installation von Absperrhähnen an allen

Öleinführungspunkten der/des Kippzylinder/s

kann ein unbeabsichtigtes Betätigen der

Kippfunktion verhindert werden.

[Bild: Installierte Absperrhähne]

b) Hydraulische Parallelführung (Geber-Nehmer-Prinzip):

Durch Sperren der Ölzuführung wird sichergestellt, daß

ein unbeabsichtigtes Betätigen der Kippfunktion

verhindert wird. Dieses kann durch Absperrhähne, die

nach Ausrichtung der Plattform

vor dem Arbeitsbeginn

geschlossen werden erreicht

werden.

[Bild:

Gesperrte Ölzuführung]

Auch die Verwendung eines durch einen

Schlüsselschalter betätigtes elektro-hydraulisches

Sperrventil ist möglich. Hier ist jedoch zu berücksichtigen,

daß das Ventil sperrt, wenn es nicht mit Strom

beaufschlagt ist.

[Bild: Schlüsselschalter]

c) Hydraulische Parallelführung (Stromregelventil): Das Stromregelventil ist auf den

Parallelführungsmodus einzustellen. Diese Stellung und deren Funktion ist vor jedem

Arbeitseinsatz zuverlässig zu prüfen und erst nach erfolgreicher Prüfung zu verwenden.

Wichtig! Bei der hydraulischen

Parallelführung müssen an den

Kippzylindern ebenfalls Rückschlagventile

installiert werden.

[siehe 3.2.2. a) und b)]

[Bild: Entsperrbare Rückschlagventile

an Kippzylindern]

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 11

[Bild: Hydraulikplan – Ladeeinrichtung mit hydraulischer Parallelführung (Geber-Nehmer-

System) und Drosselung der Hub- und Senkgeschwindigkeit]

6.2. Standsicherheit

Vor dem Ersteinsatz wird im Rahmen der abschließenden EG-Baumusterprüfung die Standsicherheit

des Trägergerätes bereits geprüft. Eventuelle Federungen müssen vor Arbeitsbeginn deaktiviert

werden.

a) Lösung Ausgeschäumte Reifen: Bei dem Standsicherheitstest kann auf die Neigungszugabe für

den simulierten Luftverlust im Reifen verzichtet werden, wenn die Reifen fachgerecht

ausgeschäumt sind.

b) Lösung hydraulischer Niveauausgleich mit sperrbarer Achse: Bei Trägergeräten, bei denen

die Neigung hydraulisch ausgeglichen werden kann muß diese Funktion zum Neigungsausgleich

genutzt werden. Nach Abschluß der Ausrichtung muß die Pendelachse gesperrt werden.

6.3. Hub- und Senkgeschwindigkeit

6.3.1. Die Hub- und Senkgeschwindigkeiten müssen auf max. 0,4 m/s einstellbar sein. Eine

Verwendung der Arbeitsplattform mit größeren Hub- und Senkgeschwindigkeiten als 0,4m/s

ist strengstens verboten.

a) Mechanische Lösung 1: Der Ölstrom wird in der

Zuleitung zur Ladeeinrichtung durch ein

Absperrhahn mit im Bypass geschaltetem

Drosselventil geführt. Durch das Betätigen des

Absperrhahnes wird der Ölstrom während des

Arbeitsplattformeinsatzes durch die Drossel

geleitet. Dieses Ventil ist durch eine fachkundige

Person (z.B. Fachwerkstatt) einzustellen. Ein

späteres Justieren ist strengstens verboten.

[Bild: Bypass mit Drosselventil]

b) Mechanische Lösung 2: Der Ölstrom wird in der Zuleitung zur Ladeeinrichtung durch ein

Absperrhahn mit im Bypass installierter Blende geführt. Durch das Betätigen des

Absperrhahnes wird der Ölstrom während des Arbeitsplattformeinsatzes durch die Blende

geleitet. Diese Blende ist durch eine fachkundige Person (z.B. Fachwerkstatt)

entsprechend zur Hydraulikleistung des Trägergerätes auszuwählen und dessen Größe

im Prüfbuch zu dokumentieren. Ein späteres Tauschen der Blende ist strengstens

verboten.

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 12

c) Elektro-hydraulische Lösung: Der Ölstrom wird

in der Zuleitung zur Ladeeinrichtung durch ein

elektro-hydraulisches Umschaltventil geführt.

Die Drosselung erfolgt im stromlos genutzten

Ölkreis. Durch Beaufschlagung mit elektrischem

Strom kann der ungedrosselte Ölkreis genutzt

werden. Das Betätigen des Umschaltventiles

erfolgt mittels eines Schlüsselschalters.

[Bild: Elektro-hydraulisches Umschaltventil mit Drossel]

6.3.2. Im Falle eines Schlauch- oder Rohrbruchs (Druckverlust im Hydrauliksystem) darf die

Senkgeschwindigkeit 0,5 m/s nicht überschreiten

a) Rohrbruchsicherung: Die Rohrbruchsicherungen werden direkt an der Hubseite der

Hubzylinder installiert. Die Auslöseleistung der Rohrbruchsicherung muß passend zur

Literleistung des Trägergerätes gewählt werden.

Bei zu klein gewählten Rohrbruchsicherungen

kann es zu ungewollten Blockierungen während

der regulären Arbeit kommen, was auch zu

Beschädigungen an der Ladeeinrichtung führen

kann. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Es

wird empfohlen Rohrbruchsicherungen des

Herstellers der Ladeeinrichtung zu verwenden.

[Bild: Nachgerüstete Rohrbruchsicherungen]

b) Entsperrbare Rückschlagventile: Diese dürfen nur mit

Ladeeinrichtungen verwendet werden, deren Hubhöhe bei

max. 7,5m liegen. Bei Ausfall des Trägergerätes ist mit

diesem System keine Notabsenkung möglich. Von daher

sollte es nur verwendet werden, wenn eine Lösung mit

Rohrbruchsicherungen nicht umsetzbar ist. Weiterhin muß

eine Leiter entsprechender Länge immer kurzfristig

verfügbar sein um im Störungsfall die Personen aus der

Plattform evakuieren zu können.

[Bild: Entsperrbare Rückschlagventile]

6.4. Notabsenkung

Bei Ladeeinrichtungen mit großen Hubhöhen (über 7,5m) muß sich die Ladeeinrichtung im Falle eines

Ausfalles des Hauptantriebes absenken lassen. Je nach Hersteller des Trägergerätes gibt es hierzu

verschiedene Lösungen.

Bei Trägergeräten mit teleskopierbarer Ladeeinrichtung reicht es aus, wenn die Ladeeinrichtung auch

ohne einteleskopieren abgesenkt wird.

Trägergeräte mit einer Hubhöhe über 7,5m dürfen ohne funktionierende

Notabsenkung nicht eingesetzt werden.

6.5. Steuerung

a) Zwischen dem Fahrzeugführer und den Personen auf der Plattform muss Sicht- und zuverlässige

Verständigung gewährleistet sein. Bei zu lauten Umgebungen oder geschlossenen Kabinen und

bei Hubhöhen über 7,5m ist die Verwendung eines Funkgerätes vorgeschrieben.

b) Nach Loslassen des Stellteils für Hub- und Senkbewegung muss dieses selbsttätig in Nullstellung

zurückgehen und die eingeleitete Bewegung der Plattform sofort zum Stillstand kommen.

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c) Die Betätigungseinrichtung der Stellteile für Hub- und Senkbewegung muss sinnfällig,

gekennzeichnet und gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein. Eine entsprechende

Kennzeichnung der Stellteile im Trägergerät hat vor dem Ersteinsatz zu erfolgen.

d) Der Fahrer darf während des gesamten Einsatzes den Fahrerplatz nicht verlassen.

Betriebsanleitungen des Trägergerätes und gegebenenfalls des Herstellers der

Ladeeinrichtung sind zu beachten.

6.6. Kennzeichnung

Alle Sicherheitsrelevanten Funktionen sind durch Aufkleber an den

entsprechenden Stellteilen und zusätzlich in der Arbeitsplattform zu kennzeichnen.

Zusätzlich ist im Sichtbereich des Fahrers in der Fahrzeugkabine ein Hinweis zu

platzieren, daß der Fahrerplatz in keinem Fall verlassen werden darf und die

maximale Verfahrgeschwindigkeit bei besetzter Arbeitsplattform 1 km/h beträgt.

Bei Trägergeräten, bei denen die Standsicherheit gefährdet ist, kann diese durch

zusätzliche Heckgewichte erhöht werden. Die zwingende Verwendung dieser

Heckgewichte ist durch Anbringen eines Hinweisaufkleber im Sichtbereich des

Fahrers und in der Arbeitsplattform kenntlich zu machen.

Im Anhang [Teileliste] werden die benötigten Komponenten und deren Bezugsquellen aufgezeigt. Die

im Anhang aufgeführten Komponenten waren Gegenstand der EG-Baumusterprüfung und sind somit

als geeignet anerkannt. Wenn andere Komponenten verbaut werden, muß sichergestellt sein, daß

diese technisch gleichwertig sind. Bei Fragen zu Komponenten und deren Einbau stehen wir Ihnen

gerne helfend zur Verfügung.

7. Kennzeichnung der Arbeitsplattform

Fabrikschild Arbeitsplattform Typ BLA I

Fabrikschild Arbeitsplattform Typ BLA I E

Fabrikschild Hubeinrichtung HE 16

Fabrikschild Arbeitsplattform Typ BLA II

Die gesamte Kennzeichnung darf nicht verändert werden oder unkenntlich gemacht werden. Sie ist

Teil der EG-Baumusterprüfung.

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8. Montage / Demontage der Arbeitsplattform

Die Arbeitsplattform BLA I, BLA I E, BLA I mit Hubeinrichtung HE 16 und die Arbeitsplattform BLA II

werden über die Schnellwechselaufnahme des jeweiligen Trägergerätes aufgenommen.

Stellen Sie sicher daß sich niemand im Gefahrenbereich befindet.

Die Arbeitsplattform hat auf einer festen, ebenen Fläche zu stehen.

Die Schnellwechselaufnahme der Ladeeinrichtung ist mit dem Trägergerät langsam an die

Anbaupunkte der Arbeitsplattform heranzuführen. Sobald sich beide berühren heben Sie die

Schnellwechselaufnahme langsam an. Kipppen Sie die Schnellwechselaufnahme sehr langsam an,

bis sich die Verriegelungsteile in Verriegelungsstellung befinden. Verriegeln Sie die

Schnellwechselaufnahme und stellen Sie sicher, daß sich die Verriegelung nicht versehentlich lösen

kann. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise des Herstellers der Ladeeinrichtung.

Kontrollieren Sie, daß alle Verriegelungspunkte ordnungsgemäß verriegelt sind und sich nicht

versehentliche lösen können. Bei unsicherer Verriegelung darf die Arbeitsplattform nicht

betrieben werden.

Bei Ausstattung mit Hubeinrichtung stellen Sie die Hydraulikverbindung her. Beachten Sie,

daß alle Leitungen drucklos sind und daß eventuell austretenes Lecköl nicht die Umwelt

verschmutzen kann.

Aktivieren und prüfen Sie alle für den Betrieb notwendigen Sicherheitseinrichtungen, wie

Kippzylindersperre (nach Ausrichten der Arbeitsplattform) und Hub-/Senkdrossel. Bei

trägergerätspezifischen Sonderlösungen (z.B. Verwendung von Heckgewichten, sind diese

gemäß erweiterter Betriebsanleitung zu befolgen.

Reinigen Sie die Arbeitsplattform von eventuellen Verschmutzungen, Vereisungen oder

Schnee und räumen Sie alle nicht benötigten Werkzeuge aus der Arbeitsplattform heraus.

Beachten Sie neben dieser Betriebsanleitung auch die entsprechenden Regelwerke der

Berufsgenossenschaften, sowie die Betriebsanleitungen die mit der Arbeitsplattform im

Zusammenhang stehen.

Sämtliche Hinweisschilder am Trägergerät, Ladeeinrichtung und Arbeitsplattform sind zu

befolgen. Sie dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden. Ersetzen Sie umgehend

beschädigte oder entfernte Hinweisschilder.

Die Arbeitsplattform ist jetzt einsatzbereit.

Die Demontage erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

9. Handhabung und Verhalten während des Betriebes

Das Trägergerät mit Arbeitsplattform in die Arbeitsposition fahren. Auf sicheren Stand und festen

Untergrund ist zu achten.

Verfügt das Trägergerät über eine hydraulische Niveauregulierung so richten Sie die

Arbeitsplattform damit aus und sperren Sie die Stellung.

Richten Sie mittels der Kippfunktion die Plattform aus.

Aktivieren Sie sämtliche Schutzeinrichtungen.

Vor Besteigen der Arbeitsplattform ist ein Probehub auf komplette Hubhöhe durch zu führen um

die Parallelführung über den gesamten Hubweg zu kontrollieren.

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Falls Sie Kommunikationshilfen, wie z.B. Funkgeräte verwenden, testen Sie diese. Zusätzlich

verständigen Sie sich auf sinnbildliche Gestiken um dem Fahrer von der Plattform aus

Kommandos geben zu können.

Beladen und besteigen Sie die Arbeitsplattform. Der Einstieg und Ausstieg ist nur am Boden

erlaubt! Achten Sie auf die sichere Verriegelung der Einstiegstür. Sichern Sie die Zusatzbeladung

gegen herausfallen oder Umfallen. Die max. Tragkraft von 250kg darf nicht überschritten werden.

Sichern Sie sich mit der Rückhalteeinrichtung (nur eine Person pro Sicherungsöse) – sofern vom

Betreiber vorgeschrieben.

Beachten Sie die Stellung der Dosenlibelle. Die Neigung darf max. 5° betragen.

Reihenfolge zum Ausheben:

1) Die Plattform mit der Ladeeinrichtung des Trägergerätes ausheben.

2) Falls vorhanden, austeleskopieren

3) Falls vorhanden, das Hubgerüst der Arbeitsplattform ausfahren

Das Absenken erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

Während der Arbeit darf der Fahrer den Fahrerplatz in keinem Fall verlassen!

Bei Arbeitsunterbrechung oder –ende muß die Fahrerkabine verschlossen werden.

10. Verhalten im Störungsfall

Bei Ausfall des Hauptantriebes des Trägergerätes ist die Ladeeinrichtung durch Betätigen der

Notablasseinrichtung abzusenken.

Bei Trägergeräten mit einer Hubhöhe unter 7,5m, deren Ladeeinrichtung durch Rückschlagventile

gesichert ist, muß eine entsprechend lange Leiter angestellt und gegen umkippen und wegrutschen

gesichert werden, bzw. muß eine Rettung durch geeignete Maßnahmen erfolgen (z.B. Fahrbare

Hubarbeitsbühne, etc.).

Auf der Arbeitsplattform befindliche Personen sind aus dem Gefahrenbereich zu bringen.

Sachkundiges Fachpersonal (z.B. Fachwerkstatt) hat nach dem Verlassen der Personen die Störung

zu untersuchen und zu beheben. Erst dann darf die Arbeit fortgesetzt werden.

11. Wartung und Pflege

Prüfen Sie vor und nach jedem Einsatz ob es zu einsatzbedingten Schäden an Arbeitsplattform,

Hubgerüst oder sicherheitsrelevanten Teilen am Trägergerät mit Ladeeinrichtung gekommen ist.

Diese Schäden sind umgehend zu beheben.

Ölen Sie regelmäßig die Federscharniere

Nachspannen der Federscharniere:

Stecken Sie einen Dorn oder Nagel in das offene Loch der

Federscharniere (1) , drehen Sie die Spanneinrichtung gegen den

Uhrzeigersinn, dadurch wird der Sicherungsstift (2) freigegeben

und kann in das nächste Loch umgesteckt werden. Wiederholen

Sie diesen Vorgang an beiden Scharnieren, bis eine

ausreichende Federspannung erreicht ist.

Bei übermäßiger Abnutzung des Hart-Holzkantenschutzes ist

dieser zu erneuern.

In Zeiten in denen Die Arbeitsplattform nicht genutzt wird, ist diese gereinigt, trocken zu lagern.

Lackschäden sollten regelmäßig ausgebessert werden.

Die Hydraulikverbindungen sind sauber zu halten und mit Schutzkappen vor Verschmutzung zu

bewahren.

Die Hydraulikschläuche sollten zustandsbezogen, spätestens jedoch nach 6 Jahren erneuert

werden.

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Ausstattungsoption: Hubeinrichtung HE 16

Die Führungsschienen des Hubgerüstes müssen immer gut gefettet sein.

Die Führungsrollen (4 Stück) am Hubgerüst müssen regelmäßig kontrolliert

werden. Sollte zu viel Spiel (mehr als 3mm) zwischen Rolle und

Führungsschiene sein, muß die Schraube gelöst werden, die Rolle an die

Führungsschiene herangedrückt und wieder verschraubt werden.

Ausstattungsoption: Elektrisches Drosselventil / Elektrisches Sperrventil

Da diese Ventile dauerhaft bestromt sind, unterliegen die

Magnetspulen einem hohen Verschleiß. Es ist ratsam

wenigstens 2 Magnetspulen auf dem Teleskoplader

vorrätig zu haben um die Maschine im Fall eines Ausfalls

weiternutzen zu können. Die Artikelnummer lautet

639003 für eine 12 Volt Magnetspule.

Diagnose: Obwohl sich der Teleskoplader im

Normalmodus befindet läßt sich die Kippfunktion nicht

betätigen (Fehler kann eine ausgefallene Magnetspule

an einem der beiden Sperrventile sein [Bild rechts]).

Der Teleskoparm hebt und senkt sich im Normalmodus nur sehr langsam. (Fehler kann eine

ausgefallene Magnetspule an dem Drosselventil sein [Bild links]).

Austausch: Lösen Sie mit einem Kreuzschlitzschraubendreher die Sicherungsschraube des

Stromsteckers [1]. Anschließend ziehen Sie den Stecker [2] von der betroffenen Magnetspule ab.

Anschließend lösen Sie die Sicherungsschraube für die Magnetspule [3]. Danach kann der Magnet

heruntergezogen werden. Bei beschädigten Magneten kann dieser festsitzen, so daß Werkzeug zum

Herunterziehen benötigt wird. Anschließend setzten Sie die neue Magnetspule ein und befestigen Sie

die die Sicherungsschraube, den Stecker und die Sicherungsschraube für den Stecker.

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12. Prüfungen

Standsicherheitsprüfung im Rahmen der EG-Baumusterprüfung

Vor Inbetriebnahme muß die Standsicherheit, sowie die sicherheitstechnische

Ausrüstung der jeweiligen Kombination sichergestellt werden. Dieser

Standsicherheitsnachweis im Rahmen der EG-Baumusterprüfung

erfolgt durch praktische Prüfung. Vor Verwendung der Arbeitsplattform

muß die Standsicherheit nachgewiesen sein, ansonsten ist die

Verwendung verboten. Bei der im Anhang der EG-Baumusterprüfung

aufgeführten Trägergeräte und Ladeeinrichtungen gilt die

Standsicherheit als nachgewiesen. Bei nicht aufgeführten

Kombinationen ist der Arbeitsplattformhersteller zu informieren und eine

EG-Baumusterprüfung der kompletten Kombination durch zu führen.

Prüfung vor Erstinbetriebnahme

Vor der ersten Verwendung der Arbeitsplattform müssen alle sicherheitsrelevanten Teile durch einen

Sachverständigen (DEKRA, TÜV, etc.) überprüft werden. Er hat auch Sorge dafür zu tragen, daß die

Montage an dem jeweiligen Trägergerät ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sämtliche

Schutzfunktionen (Siehe Vorgaben zum Trägergerät) müssen zuverlässig funktionieren. Das Ergebnis

dieser Prüfung ist in ein Prüfbuch mit Unterschrift einzutragen und durch eine Prüfplakette (max. 1

Jahresfrist) mit Unterschrift an der Arbeitsplattform zu dokumentieren.

Regelmäßige Prüfungen

Je nach Einsatz, mindestens einmal jährlich ist die Prüfung (siehe Prüfung zur Inbetriebnahme) in

Kombination mit dem Trägergerät durch eine befähigte Person (Sachkundiger) (z.B. Fachwerkstatt)

durchzuführen und zu dokumentieren.

13. Vordrucke für Prüfbuch

Drucken Sie sich diese Vordrucke aus und Sammeln Sie die jeweiligen Prüfberichte in einem

entsprechend bezeichneten Order, in dem auch alle zur Arbeitsplattform zugehörigen Dokumente in

Kopie abgelegt werden.

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 18

Deckblatt zum Prüfbuch - Bressel und Lade Arbeitsplattform

Betreiber der Arbeitsplattform (Betriebsanschrift): ______________________________________

_________________________________________________________________________________

Informationen zum Trägergerät:

Hersteller: _________________________ Typenbezeichnung: ______________________________

Seriennummer: ____________________________________________________________________

Bereifung (vorne): ________________________ Bereifung (hinten): __________________________

Informationen zur Ladeeinrichtung (Frontlader):

Hersteller: _________________________ Typenbezeichnung: ______________________________

Seriennummer: ____________________________________________________________________

Informationen zur Arbeitsplattform:

Hersteller: Bressel und Lade Typenbezeichnung: __________ Seriennummer: _________________

Informationen zur Hubeinrichtung HE 16 (optionale Ausstattung):

Hersteller: Bressel und Lade Typenbezeichnung: HE 16 Seriennummer: _________________

Zusammenführung Trägergerät und Arbeitsplattform am: ____________ durch:_________________

_________________________________________________________________________________

Gemessene maximale Plattformhubhöhe: ________ cm

Alle sicherheitstechnischen Umbauten wurden gemäß Betriebsanleitung durchgeführt und getestet

am: __________________ durch (Name, Firma, Anschrift): (Eintragung durch den Sachverständigen)

_________________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________

Prüfung: Typ und Ausführung müssen exakt dem Anhang zur EG-Baumusterprüfung entsprechen!

Kombination ist bereits als geprüft gelistet: O – ja / O – nein

Wenn ja: Welche Kombination wurde zugrunde gelegt: Zertifikat-Nr.: ZP C0______________

A___ : B___ : BLA ______ : Bereifung (vorne): _______________________________

Bereifung (hinten): _____________________: Sonstiges: ______________________

Wenn nein:

Anschließende EG-Baumusterprüfung durch DEKRA EXAM mit Prüfberichtsnummer _____________

durchgeführt am: ___________________

Erste Prüfplakette ausgestellt am: ____________ durch den Sachverständigen: _________________

Nach Inbetriebnahme der Arbeitsplattform faxen Sie dieses Datenblatt an die Firma Bressel

und Lade Maschinenbau GmbH. Fax: 0049 (0)4262 / 9547-70

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 19

Prüfbuch Bressel und Lade Arbeitsplattform BLA

-Prüfbericht (siehe auch Betriebsanleitung – Vorgaben zum Trägergerät)

(Mindestens einmal jährlich in Kombination mit Trägergerät durch Sachkundigen, z.B. Fachwerkstatt,

durchführen lassen)

Seriennummer: BLA ___ / __________ Datum: ________________

Stimmen die Angaben des Deckblattes mit den vorgefundenen überein? o – ja / o – nein

Wenn nein, dann besteht Gefahr, daß die Kombination nicht zugelassen ist. Dies muß unbedingt

geprüft werden. Vor der Klärung darf die Kombination auf keinen Fall weiter verwendet werden.

Prüfung: Ja Nein

Die Arbeitsplattform und die optionale Hubeinrichtung sind optisch im einwandfreien Zustand. (Rost, Schweißnähte, Beulen, Risse, etc.)

Die Einstiegstür zur Arbeitsplattform schließt zuverlässig automatisch.

Die Dosenlibelle in der Arbeitsplattform ist im einwandfreien Zustand.

Sämtliche Verriegelungsteile der Schnellwechselaufnahme arbeiten einwandfrei und sind gegen versehentliches Entriegeln gesichert.

Das Trägergerät befindet sich im guten Allgemeinzustand.

Die Parallelführung arbeitet einwandfrei, nach Sperrung der Kippfunktion kann kein Einfluß auf die Kippfunktion genommen werden. (Abweichung max. +/-5°)

Die Forderungen zur Standsicherheit sind weiterhin erfüllt? (Ausgeschäumte Reifen, Sperrbare Pendelachsen, Niveauausgleich, Heckgewicht)

Die Hub- und die Senkgeschwindigkeit liegt zuverlässig unterhalb 0,4m/sek.

Alle installierten Ventile zur Leitungsbruchsicherung sind vorhanden (bei hydraulischer Parallelführung Rückschlagventile an den Kippzylindern)

Die Notabsenkung am Trägergerät arbeitet fehlerfrei (bei Hubhöhen über 7,5m)

Ein betriebsbereites Set Funkgeräte ist vorhanden (bei Hubhöhen über 7,5m)

Sämtliche Stellteile zur Bedienung der Arbeitsplattform sind selbstzurückstellend, sobald sie losgelassen werden.

Alle sicherheitsrelevanten Kennzeichnungen an Sicherheitseinrichtungen, Stellteilen und Arbeitsplattform sind vorhanden und gut erkennbar.

Die Prüfplakette ist noch nicht abgelaufen.

Sämtliche Sicherheitseinrichtungen, Ventile, Schläuche und Leitungen sind im einwandfreien Zustand.

Wenn Rückhaltesysteme vom Betreiber vorgeschrieben sind, sind diese vorhanden und im einwandfreien Zustand? (Wenn nicht vorgeschrieben, rechte Felder leer lassen)

Der Holzkantenschutz (Option) ist noch ausreichend vorhanden.

Die Führungsrollen des Hubgerüstes (Option) liegen an den Führungsschienen an.

Sollte auch nur ein Punkt mit „Nein“ beantwortet worden sein. Darf die Plattform vor Behebung des

Mangels nicht weiter betrieben werden.

Sonstige festgestellte Mängel oder Hinweise: _______________________________________

______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________

Prüfung durchgeführt am: _____________ durch: ______________________________________

Neue Prüfplakette mit neuem Prüfdatum: ________________ (max. 1 Jahr) vergeben.

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 20

14. Konformitätserklärungen

EG-Konformitätserklärung entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG

Name und Anschrift des Herstellers:

Bressel und Lade Maschinenbau GmbH

Hauptstraße 21

27374 Visselhövede OT. Schwitschen

Germany

Hiermit erklären wir in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt:

Arbeitsplattform Typ BLA I (mit Erhöhung BLA I E)

auf das sich diese Erklärung bezieht, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

entspricht.

Diese Erklärung hat nur Gültigkeit, wenn die Kombination im Anhang inklusive Anlage

A (und bei zusätzlichen Ladeeinrichtungen auch Anlage B) zum Zertifikat ZP/C018/11

(DEKRA EXAM, Bochum) gelistet ist und sämtliche Umrüstungen gemäß

Betriebsanleitung vorgenommen wurden.

Diese Erklärung verliert Ihre Gültigkeit, wenn das Produkt ohne Zustimmung des Herstellers

umgebaut oder verändert wurde.

Angewandte harmonisierte Normen:

DIN EN 349:1993 + A1:2008 Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen

DIN EN ISO 12100:2011 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung

DIN EN ISO 13857:2008 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen

Berücksichtigte Normen und Technische Regeln:

DIN EN 280:2001 + A2:2009 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit - Prüfungen

TR 8 der landw. Berufsgenossenschaft Einsatz von Arbeitsplattformen an landwirtschaftlichen Trägergeräten

BGI 872 der Berufsgenossenschaft Bau Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Ladern.

Dokumententationsbevollmächtigter: Bernd Cordes (Betriebsleiter)

Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede

Name und Anschrift der Benannten Stelle DEKRA EXAM GmbH Dinnendahlstr. 9 D-44809 Bochum

Kennung der Benannten Stelle: 0158

Baumusterprüfbescheinigung-Nr: ZP/C018/11

Visselhövede, den 08.11.2011

Bernd Cordes (Betriebsleiter)

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 21

EG-Konformitätserklärung entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG

Name und Anschrift des Herstellers:

Bressel und Lade Maschinenbau GmbH

Hauptstraße 21

27374 Visselhövede OT. Schwitschen

Germany

Hiermit erklären wir in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt:

Hubeinrichtung Typ HE 16 für Arbeitsplattform Typ BLA I

auf das sich diese Erklärung bezieht, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

entspricht.

Diese Erklärung hat nur Gültigkeit, wenn die Kombination im Anhang inklusive Anlage

A (und bei zusätzlichen Ladeeinrichtungen auch Anlage B) zum Zertifikat ZP/C088/11

(DEKRA EXAM, Bochum) gelistet ist und sämtliche Umrüstungen gemäß

Betriebsanleitung vorgenommen wurden.

Diese Erklärung verliert Ihre Gültigkeit, wenn das Produkt ohne Zustimmung des Herstellers

umgebaut oder verändert wurde.

Angewandte harmonisierte Normen:

DIN EN 349:1993 + A1:2008 Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen

DIN EN 982:2011 Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnischen Anlagen und deren Bauteile – Hydraulik

DIN EN ISO 12100:2011 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung

DIN EN ISO 13857:2008 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen

Berücksichtigte Normen und Technische Regeln:

DIN EN 280:2001 + A2:2009 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit - Prüfungen

TR 8 der landw. Berufsgenossenschaft Einsatz von Arbeitsplattformen an landwirtschaftlichen Trägergeräten

BGI 872 der Berufsgenossenschaft Bau Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Ladern.

Dokumententationsbevollmächtigter: Bernd Cordes (Betriebsleiter)

Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede

Name und Anschrift der Benannten Stelle DEKRA EXAM GmbH Dinnendahlstr. 9 D-44809 Bochum

Kennung der Benannten Stelle: 0158

Baumusterprüfbescheinigung-Nr: ZP/C088/11

Visselhövede, den 08.11.2011

Bernd Cordes (Betriebsleiter)

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 22

EG-Konformitätserklärung entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG

Name und Anschrift des Herstellers:

Bressel und Lade Maschinenbau GmbH

Hauptstraße 21

27374 Visselhövede OT. Schwitschen

Germany

Hiermit erklären wir in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt:

Arbeitsplattform Typ BLA II

auf das sich diese Erklärung bezieht, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

entspricht.

Diese Erklärung hat nur Gültigkeit, wenn die Kombination im Anhang inklusive Anlage

A (und bei zusätzlichen Ladeeinrichtungen auch Anlage B) zum Zertifikat ZP/C087/11

(DEKRA EXAM, Bochum) gelistet ist und sämtliche Umrüstungen gemäß

Betriebsanleitung vorgenommen wurden.

Diese Erklärung verliert Ihre Gültigkeit, wenn das Produkt ohne Zustimmung des Herstellers

umgebaut oder verändert wurde.

Angewandte harmonisierte Normen:

DIN EN 349:1993 + A1:2008 Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen

DIN EN ISO 12100:2011 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung

DIN EN ISO 13857:2008 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen

Berücksichtigte Normen und Technische Regeln:

DIN EN 280:2001 + A2:2009 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit - Prüfungen

TR 8 der landw. Berufsgenossenschaft Einsatz von Arbeitsplattformen an landwirtschaftlichen Trägergeräten

BGI 872 der Berufsgenossenschaft Bau Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Ladern.

Dokumententationsbevollmächtigter: Bernd Cordes (Betriebsleiter)

Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede

Name und Anschrift der Benannten Stelle DEKRA EXAM GmbH Dinnendahlstr. 9 D-44809 Bochum

Kennung der Benannten Stelle: 0158

Baumusterprüfbescheinigung-Nr: ZP/C087/11

Visselhövede, den 08.11.2011

Bernd Cordes (Betriebsleiter)

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15. Baumusterprüfbescheinigungen

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16. Verwendete Komponenten – Mechanische Parallelführung - Beispiele

Die Umrüstung muß in einer Fachwerkstatt erfolgen. Es müssen die aufgeführten, oder gleichwertige

Komponenten für die Umrüstung verwendet werden.

-Absperrung der Kippzylinder an allen 4 Öleinführungspunkten

(Beispiel)

4 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt

z.B.: KRAMP: KHS12L

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

-Drosselung der Hub- und Senkgeschwindigkeit

(Beispiel)

1 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt

z.B.: KRAMP: KHS12L

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 27

1 x Drosselventil in passender Dimensionierung zur Leistung und zum Leitungsquerschnitt

z.B. KRAMP FBMB10001

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

-Sicherung gegen Rohr- bzw. Leitungsbruch

(Beispiel: Einige Frontladerhersteller bieten Nachrüstsätze für Ihre Frontladerhubzylinder an, z.B.

Entsperrbare Rückschlagventile oder Rohrbruchsicherungen li. Claas/ re. Nachrüstung

Leitungsbruchsicherung)

1 x Satz Sicherung gegen unkontrollierte Senkbewegung (max. 0,5m/sek) im Falle eines Rohr- oder

Leitungsbruches z.B.:

z.B. Frontlader Claas / MX –mechanische Parallelführung

– Order Code MX = 0011440570 (nur Rückschlagventile für Hubzylinder werden benötigt)

Falls kein Set Ladeeinrichtungsherstellerseitig angeboten wird:

2 x Leitungsbruchsicherung in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt und zur

Literleistung z.B. KRAMP: HBV10002

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 28

-Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen der Verriegelung –hydr. Verriegelung

(Beispiel)

1 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt

z.B.: KRAMP: KHS12L

17. Verwendete Komponenten – Hydraulische Parallelführung - Beispiele

Die Umrüstung muß in einer Fachwerkstatt erfolgen. Es müssen die aufgeführten, oder gleichwertige

Komponenten für die Umrüstung verwendet werden.

Verwendung:

-Absperrung der Kippzylinder an Hydraulikölzuleitung/-Rückleitung

BEISPIEL 1

2 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt

z.B.: KRAMP: KHS12L

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

BEISPIEL 2 (Empfohlen für Teleskoplader)

2 x Elektrisch schaltbare Sperrventile (max. 280 Bar, bis 150l/min, max. 12 Volt !)

Firma Bressel und Lade Art. Nr. 6396 (2 Stück benötigt)

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel, Winkel-Stutzen und

Elektrobauteile benötigt.

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 29

-Drosselung der Hub- und Senkgeschwindigkeit

BEISPIEL 1

(Beispiel 1)

1 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt

z.B.: KRAMP: KHS12L

1 x Drosselventil in passender Dimensionierung zur Leistung und zum Leitungsquerschnitt

z.B. KRAMP FBMB10001

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

BEISPIEL 2 – Empfohlen für Teleskoplader

1 x (in Ausnahmefällen auch 2 x) Elektrisch schaltbare, einstellbare Drossel

(max. 280 Bar, bis 150l/min, max. 12 Volt !)

Firma Bressel und Lade Art. Nr. 6395

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel, Winkel-

Stutzen und Elektrobauteile (Schlüsselschalter Bressel und Lade Art. Nr.

6397 für Drossel- und Sperrventile gemeinsam) benötigt.

(Beispiel 2)

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 30

-Sicherung gegen Rohr- bzw. Leitungsbruch

(Beispiel: Einige Frontladerhersteller bieten Nachrüstsätze für Ihre Frontladerhubzylinder an, z.B.

Entsperrbare Rückschlagventile oder Leitungsbruchsicherungen li. Claas/ re. Nachrüstung

Leitungsbruchsicherung)

1 x Satz Sicherung gegen unkontrollierte Senkbewegung (max. 0,5m/sek) im Falle eines Rohr- oder

Leitungsbruches z.B.:

z.B. Frontlader Claas / MX –hydraulische Parallelführung

– Order Code MX = 0011440330 (Halteventile für Hub- und Kippzylinder)

Falls kein Set Frontladerherstellerseitig angeboten wird:

2 x Leitungsbruchsicherung in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt und zur

Literleistung z.B. KRAMP: HBV10002

2 x Rückschlagventile entsperrbar für die Kippzylinder in passender Dimensionierung zum

Leitungsquerschnitt und zur Literleistung z.B. KRAMP VBPDL10001

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

-Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen der Verriegelung –hydr. Verriegelung

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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 31

(Beispiel)

1 x Kugelhahn 2-Wege in passender Dimensionierung zum Leitungsquerschnitt

z.B.: KRAMP: KHS12L

Je nach Einbausituation werden entsprechende Einschraubnippel und Winkel-Stutzen benötigt.

-Sonderfunktionen

Bei Frontladern bei denen durch z.B. eine Eilgangfunktion die Kippfunktion mittels eines

Elektromagnetventiles kurzgeschlossen werden kann um schneller entleeren zu können, muß diese

durch geeignete Maßnahmen gegen unbeabsichtigte Benutzung gesichert werden. Z.B. Kippschalter

in der Elektro-Steuerleitung oder Trennung der Elektroverbindung. Eine versehentliche Benutzung

darf nicht erfolgen können.

-Sichere Kommunikation bei hohen Hubhöhen -

Sprechfunkgeräte

Bei Hubhöhen über 7,5m, bei geschlossenen Kabinen oder

lauten Umgebungen wird eine Sprechfunkverbindung benötigt.

(Beispiel)

-Rückhaltesystem (Beispiel: www.artex-absturzsicherungen.de)

Sofern vom Betreiber gefordert, muß jede Person in der

Arbeitsplattform mit einem entsprechenden Rückhaltesystem

ausgestattet sein. Wir empfehlen das Set mit

Höhensicherungsgerät ACB 1,8m. (Artikel-Nr.: 19002)