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Stand:15 . Dezember 201 Projekt-Nr: 12 035 „A 15 5 ORTSGEMEINDE VERBANDSGE RANSBACH- BA Beg zum Bebauu Am ehem aligen Schlus gemäß § 10 Bauge BEARBEITET IM A ORTSGEME NAUORT EMEINDE UMBACH gründung ungsplan ägewerk“ ssfassung esetzbuch AUFTRAG DER INDE NAUORT

ORTSGEMEINDE NAUORT VERBANDSGEMEINDE RANSBACH … · Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan „Am ehemaligen Sägewerk“ 18. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis I STÄDTEBAULICHE

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S tand: 15. Dezember 2015Pro jek t -Nr : 12 035

„ A m e h e m

. Dezember 2015 12 035

O R T S G E M E I N D E N A U O R TV E R B A N D S G E M E I N D E

R A N S B A C H - B A U M B A C H

B e g r ü n d u n g z u m B e b a u u n g s p l a n

„ A m e h e m a l i g e n S ä g ew e r k “

S c h l u s s f a s s u n gg e m ä ß § 1 0 B a u g e s e t z b u c h

BEARBEITET IM AUFTRAORTSGEMEINDE NAUORT

O R T S G E M E I N D E N A U O R T V E R B A N D S G E M E I N D E

B A U M B A C H

B e g r ü n d u n g z u m B e b a u u n g s p l a n

S ä g ew e r k “

S c h l u s s f a s s u n g g e m ä ß § 1 0 B a u g e s e t z b u c h

BEARBEITET IM AUFTRAG DER ORTSGEMEINDE NAUORT

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

InhaltsverzeichnisI STÄDTEBAULICHE

1 AUFGABENSTELLUNG

2 BESTANDSSITUATION

3 VORGABEN ÜBERGEORDNET

4 PLANINHALTE

4.1 Städtebauliche Konzeption

4.2 Verkehrliche Erschließung

4.3 Art der baulichen Nutzung / Zulässigkeiten

4.4 Maß der baulichen Nutzung

4.5 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen und Bebaubarkeit

4.6 Bauordnungsrechtliche Festset

4.7 Grünordnung

4.8 Weitere Hinweise

5 VER- UND ENTSORGUNG

5.1 Strom- und Telekommunikationsversorgung

5.2 Wasserversorgung

5.3 Abwasserbeseitigung

6 IMMISSIONSSCHUTZ

7 ALTABLAGERUNGEN

8 BODENORDNUNG

II LANDSCHAFTSPLANUNG IN

1 BESTANDSSITUATION

2 VORGABEN ÜBERGEORDNET

3 LANDSCHAFTSPLANERISCH

4 ARTENSCHUTZRECHTLICHE

Begründung zum Bebauungsplan

Inhaltsverzeichnis TÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG

UFGABENSTELLUNG, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG

ESTANDSSITUATION

ORGABEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN

Städtebauliche Konzeption

Verkehrliche Erschließung

Art der baulichen Nutzung / Zulässigkeiten

Maß der baulichen Nutzung

Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen und Bebaubarkeit

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen

Grünordnung

Weitere Hinweise

NTSORGUNG

und Telekommunikationsversorgung

Wasserversorgung

Abwasserbeseitigung

MMISSIONSSCHUTZ

LTABLAGERUNGEN

ANDSCHAFTSPLANUNG IN DER BAULEITPLANUNG

ESTANDSSITUATION

ORGABEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN

ANDSCHAFTSPLANERISCHE BELANGE

RTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE

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Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen und 19

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

III AUSSAGEN ZUM N

Begründung zum Bebauungsplan

NICHT ERFORDERLICHEN UMWELTBERICHT

12035 Seite 3

MWELTBERICHT 34

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

I ST ÄD T E B AU L I C H E

1 AU F G AB E N S T E L L U N G

Die Ortsgemeinde Nauort hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Am schlossen, um eine Nachfolgenutzung für eine ehemals gewerblich genutzte Fläche vorzusehen.

Im Plangebiet hat in der Verjedoch vor einigen Jahren aufgegeben. Die ehemals gewerblich genutzten Gebäude, welche sich innerhalb der Fläche befanden und im Kataster noch dargestellt sind, wurden komplett zurückgbaut. Das Plangebiet stellt sich somit derzeit als Brachfläche, größtenteils als Wiesenfläche und mit teilweise geschotterten Bereichen, dar.

Mit der vorliegenden Planung ist vorgesehen, die früher gewerblich genutzte Fläche des ehemalgen Sägewerkes auf dem Fluum eine „zivile Konversion“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück Nr. 39/20, Flur 33, Gemarkung Nauort. In dem Plangebiet mit einer Gebietsgröße von ca. 0,9 ha sollnach § 4 BauNVO entwickelt werden. Es sollen insgesamt 14 Grundstücke zur Wohnbebauung im nordwestlichen Bereich der Ortslage Nauort entstehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans überplant Teilbereiche des des rechtsverbindlbauungsplans „Am Wasserturm“ (nordwestlicher Bereich des BP „Am Wasserturm“). Mit der entsthenden Rechtsverbindlichkeit des vorliegenden Bebauungsplans „Am ehemaligen Sägewerk“ weden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplüberplanten Bereich aufgehoben und treten damit außer Kraft.

Aufgrund der planungsrechtliche Situation der Überplanung eines bereits nach § 30 beplanten Breichs und der Überplanung einer bereits vorher durch bauliche Anlagen geprägtmaliges Sägewerk) stellt der Bebauungsplan eine Maßnahme der Innenentwicklung und der städtbaulichen Nachverdichtung im Sinne des § 13 a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) dar. Er kann und soll somit im beschleunigten Verfahren ngelten im beschleunigten Verfahren die Beteiligungsvorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und (3) Satz 1 BauGB.

Im Bebauungsplan werden die Rahmenvorgaben für die Grundstücksnutzung, die Art und das der baulichen Nutzung, gestalterische Aspekte und erschließungstechnische Aspekte geregelt.

Wesentliche Planungsziele sind:

• Schaffung von Bauland zur Sicherung der Eigenentwicklung der Ortsgemeinde durch Schaffung von 14 Wohnbaugrundstücken.

• Vorgaben zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung.

• Flächenschonende und kostengünstige Erweiterung der Ortslage durch Nutzung der derzeit einseitig angebauten Straße.

• Schaffung von kompakten und preiswerten Grundstücken, welche dennoch genug Freiraum zur Verwirklichung der Bauwünsche bieten.

Begründung zum Bebauungsplan

T ÄD T E B AU L I C H E BE G R Ü N D U N G

U F G AB E N S T E L L U N G , Z I E L U N D ZW E C K D E R PL AN U N G

Die Ortsgemeinde Nauort hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Am ehemaligenschlossen, um eine Nachfolgenutzung für eine ehemals gewerblich genutzte Fläche vorzusehen.

Im Plangebiet hat in der Vergangenheit ein Sägewerk gestanden. Die gewerbliche Nutzung wurde jedoch vor einigen Jahren aufgegeben. Die ehemals gewerblich genutzten Gebäude, welche sich innerhalb der Fläche befanden und im Kataster noch dargestellt sind, wurden komplett zurückg

Das Plangebiet stellt sich somit derzeit als Brachfläche, größtenteils als Wiesenfläche und mit teilweise geschotterten Bereichen, dar.

Mit der vorliegenden Planung ist vorgesehen, die früher gewerblich genutzte Fläche des ehemalgen Sägewerkes auf dem Flurstück 39/20 in eine Wohnbaufläche zu ändern. Es handelt sich somit

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück Nr. 39/20, Flur 33, Gemarkung Nauort. In dem Plangebiet mit einer Gebietsgröße von ca. 0,9 ha soll ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO entwickelt werden. Es sollen insgesamt 14 Grundstücke zur Wohnbebauung im nordwestlichen Bereich der Ortslage Nauort entstehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans überplant Teilbereiche des des rechtsverbindlbauungsplans „Am Wasserturm“ (nordwestlicher Bereich des BP „Am Wasserturm“). Mit der entsthenden Rechtsverbindlichkeit des vorliegenden Bebauungsplans „Am ehemaligen Sägewerk“ weden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Wasserturm“ im überplanten Bereich aufgehoben und treten damit außer Kraft.

Aufgrund der planungsrechtliche Situation der Überplanung eines bereits nach § 30 beplanten Breichs und der Überplanung einer bereits vorher durch bauliche Anlagen geprägtmaliges Sägewerk) stellt der Bebauungsplan eine Maßnahme der Innenentwicklung und der städtbaulichen Nachverdichtung im Sinne des § 13 a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) dar. Er kann und soll somit im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Es gelten im beschleunigten Verfahren die Beteiligungsvorschriften des vereinfachten Verfahrens nach

(2) und (3) Satz 1 BauGB.

Im Bebauungsplan werden die Rahmenvorgaben für die Grundstücksnutzung, die Art und das der baulichen Nutzung, gestalterische Aspekte und erschließungstechnische Aspekte geregelt.

Wesentliche Planungsziele sind:

Schaffung von Bauland zur Sicherung der Eigenentwicklung der Ortsgemeinde durch Schaffung von 14 Wohnbaugrundstücken.

zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung.

Flächenschonende und kostengünstige Erweiterung der Ortslage durch Nutzung der derzeit einseitig angebauten Straße.

Schaffung von kompakten und preiswerten Grundstücken, welche dennoch genug Freiraum zur chung der Bauwünsche bieten.

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L AN U N G

ehemaligen Sägewerk“ be-schlossen, um eine Nachfolgenutzung für eine ehemals gewerblich genutzte Fläche vorzusehen.

gangenheit ein Sägewerk gestanden. Die gewerbliche Nutzung wurde jedoch vor einigen Jahren aufgegeben. Die ehemals gewerblich genutzten Gebäude, welche sich innerhalb der Fläche befanden und im Kataster noch dargestellt sind, wurden komplett zurückge-

Das Plangebiet stellt sich somit derzeit als Brachfläche, größtenteils als Wiesenfläche und mit

Mit der vorliegenden Planung ist vorgesehen, die früher gewerblich genutzte Fläche des ehemali-rstück 39/20 in eine Wohnbaufläche zu ändern. Es handelt sich somit

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück Nr. 39/20, Flur 33, Gemarkung ein Allgemeines Wohngebiet

nach § 4 BauNVO entwickelt werden. Es sollen insgesamt 14 Grundstücke zur Wohnbebauung im

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans überplant Teilbereiche des des rechtsverbindlichen Be-bauungsplans „Am Wasserturm“ (nordwestlicher Bereich des BP „Am Wasserturm“). Mit der entste-henden Rechtsverbindlichkeit des vorliegenden Bebauungsplans „Am ehemaligen Sägewerk“ wer-

ans „Am Wasserturm“ im

Aufgrund der planungsrechtliche Situation der Überplanung eines bereits nach § 30 beplanten Be-reichs und der Überplanung einer bereits vorher durch bauliche Anlagen geprägten Bereichs (ehe-maliges Sägewerk) stellt der Bebauungsplan eine Maßnahme der Innenentwicklung und der städte-baulichen Nachverdichtung im Sinne des § 13 a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“)

ach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Es gelten im beschleunigten Verfahren die Beteiligungsvorschriften des vereinfachten Verfahrens nach

Im Bebauungsplan werden die Rahmenvorgaben für die Grundstücksnutzung, die Art und das Maß der baulichen Nutzung, gestalterische Aspekte und erschließungstechnische Aspekte geregelt.

Schaffung von Bauland zur Sicherung der Eigenentwicklung der Ortsgemeinde durch Schaffung

Flächenschonende und kostengünstige Erweiterung der Ortslage durch Nutzung der derzeit

Schaffung von kompakten und preiswerten Grundstücken, welche dennoch genug Freiraum zur

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Die Abgrenzung des Plangebiets kann anhand des Geltungsbereichs aus der Planurkunde ennommen werden.

Da das Planungsprojekt nach § 13 a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) aufgestellt wird, ist ein naturschutzrechtlirungen unter Kapitel II).

Anmerkung zur vorliegenden Planfassung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB:

Im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB hat Nauort inhaltliche PlanänderungBedenken der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach Baumbach, Verbandsgemeinde Werke vom 08.07.2014 sowie der KEVAG Verteilnetz GmbH vom 08.12.201von Versorgungsleitungen an die bestehende Infrastrukturen bei Vermeidung eines Endstranges in der Wendeanlage des Plangebietes tungsrechten auf privatem Grundstück RechAufnahme eines 3 m breiten gänzt, der der Aufnahme dieser Versorgungsleitungen dient und gleichzeitig eine fußläufige Anbidung der zukünftigen Wohngrundstücke an die offene Landschaft zur Freizeitgestaltung gewährt.

Weitere Änderungen dienen der Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen seitens derlungnahme des Landesbetrieb Mobilität Diez vom 24.06.2014Änderung der Textfestsetzung „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ sowie der Textfestsetzung „Einfriedungen“straße K 123.

Des Weiteren wurde der Verlauf der bestehenden nung des Bebauungsplans aufgenommen und die zeichnerische Festsetzung der notwendigen Schutzabstände ergänzt. Da unter Abstimmung der Ortsgemeinden Nauort und Caan mit der KEVAG Verteilnetz GmbH eine Komplettdass sie im Bereich des Plangebietes abgebaut werden wird, wurde der Hinweis in die Bebauungplanurkunde aufgenommen, dassFreileitung erst nach erfolgter Demontage der Freileitung zulässig sein wird.

Auch wurde auf Anregung des weis zur Bauverbotszone entlang der Kreisstraße K 123 in die Planurkunde und SichtdreieckeEinmündungsbereich der gemeindlichen Erschließungsstraße „Rosenweg“ zur Kreisstraße K 123die Planzeichnung aufgenommen.

Ergänzende Erläuterungen wurden in die Begründung aufgenommen.

Die Planunterlagen wurden entsprechend der inhaltlichen ÄnderungenÄnderungen, die sich aus den unterschiedlichen Stellungnahmen ergaben

Der überarbeitete Planentwurf wird ebenso wie der aktuelle Planentwurf in diese Begründung augenommen, um die Übersicht der vorgenommenen Änderungen in der Pltern.

Zusammenfassung der Änderungen:

• Aufnahme eines 3 m breiten Fußweges im Norden des Plangebietes

Begründung zum Bebauungsplan

Die Abgrenzung des Plangebiets kann anhand des Geltungsbereichs aus der Planurkunde en

Da das Planungsprojekt nach § 13 a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) aufgestellt wird, ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich planungsrechtlich nicht notwendig (vgl. auch Ausfü

Anmerkung zur vorliegenden Planfassung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a

Im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB hat inhaltliche Planänderungen beschlossen. Diese tragen den vorgetragenen Anregungen und

Bedenken der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach Baumbach, Verbandsgemeinde Werke vom 08.07.2014 sowie der KEVAG Verteilnetz GmbH vom 08.12.2014 in Bezug auf die Anbindung von Versorgungsleitungen an die bestehende Infrastrukturen bei Vermeidung eines Endstranges in der Wendeanlage des Plangebietes und bei Vermeidung der Festsetzung von Gehtungsrechten auf privatem Grundstück Rechnung. Die Planzeichnung wurde entsprechend um die

3 m breiten Fußweges mit Führung von der Wendeanlage in Richtung Norden e, der der Aufnahme dieser Versorgungsleitungen dient und gleichzeitig eine fußläufige Anbi

Wohngrundstücke an die offene Landschaft zur Freizeitgestaltung gewährt.

Weitere Änderungen dienen der Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen seitens derlungnahme des Landesbetrieb Mobilität Diez vom 24.06.2014. Die Planänderungen liegen in derÄnderung der Textfestsetzung „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ sowie der Textfestsetzung „Einfriedungen“ zur lückenlosen Einfriedung der Grundstücke entlang der Krei

er Verlauf der bestehenden 20-kV-Freileitung nachrichtlich in die Planzeicnung des Bebauungsplans aufgenommen und die zeichnerische Festsetzung der notwendigen

Da unter Abstimmung der Ortsgemeinden Nauort und Caan mit der KEVAG Verteilnetz GmbH eine Komplettverkabelung dieser 20-kV-Freileitung vorgesehen ist, so dass sie im Bereich des Plangebietes abgebaut werden wird, wurde der Hinweis in die Bebauungplanurkunde aufgenommen, dass eine Bebauung im Bereich des Schutzstreifens der 20

erfolgter Demontage der Freileitung zulässig sein wird.

auf Anregung des Landesbetrieb Mobilität Diez vom 24.06.2014 weis zur Bauverbotszone entlang der Kreisstraße K 123 in die Planurkunde und Sichtdreiecke

eich der gemeindlichen Erschließungsstraße „Rosenweg“ zur Kreisstraße K 123die Planzeichnung aufgenommen.

Ergänzende Erläuterungen wurden in die Begründung aufgenommen.

Die Planunterlagen wurden entsprechend der inhaltlichen Änderungen, ergänzt durch dÄnderungen, die sich aus den unterschiedlichen Stellungnahmen ergaben,

Der überarbeitete Planentwurf wird ebenso wie der aktuelle Planentwurf in diese Begründung augenommen, um die Übersicht der vorgenommenen Änderungen in der Pl

Zusammenfassung der Änderungen:

Aufnahme eines 3 m breiten Fußweges im Norden des Plangebietes

12035 Seite 5

Die Abgrenzung des Plangebiets kann anhand des Geltungsbereichs aus der Planurkunde ent-

Da das Planungsprojekt nach § 13 a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) aufgestellt cher Ausgleich planungsrechtlich nicht notwendig (vgl. auch Ausfüh-

Anmerkung zur vorliegenden Planfassung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a

Im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB hat der Ortsgemeinderat . Diese tragen den vorgetragenen Anregungen und

Bedenken der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach Baumbach, Verbandsgemeinde Werke 4 in Bezug auf die Anbindung

von Versorgungsleitungen an die bestehende Infrastrukturen bei Vermeidung eines Endstranges in und bei Vermeidung der Festsetzung von Geh-, Fahr- und Lei-

Die Planzeichnung wurde entsprechend um die Fußweges mit Führung von der Wendeanlage in Richtung Norden er-

, der der Aufnahme dieser Versorgungsleitungen dient und gleichzeitig eine fußläufige Anbin-Wohngrundstücke an die offene Landschaft zur Freizeitgestaltung gewährt.

Weitere Änderungen dienen der Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen seitens der Stel-Die Planänderungen liegen in der

Änderung der Textfestsetzung „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ sowie der Ergänzung der zur lückenlosen Einfriedung der Grundstücke entlang der Kreis-

Freileitung nachrichtlich in die Planzeich-nung des Bebauungsplans aufgenommen und die zeichnerische Festsetzung der notwendigen

Da unter Abstimmung der Ortsgemeinden Nauort und Caan mit der Freileitung vorgesehen ist, so

dass sie im Bereich des Plangebietes abgebaut werden wird, wurde der Hinweis in die Bebauungs-eine Bebauung im Bereich des Schutzstreifens der 20-kV-

erfolgter Demontage der Freileitung zulässig sein wird.

Landesbetrieb Mobilität Diez vom 24.06.2014 ein zusätzlicher Hin-weis zur Bauverbotszone entlang der Kreisstraße K 123 in die Planurkunde und Sichtdreiecke im

eich der gemeindlichen Erschließungsstraße „Rosenweg“ zur Kreisstraße K 123 in

, ergänzt durch die weiteren , überarbeitet.

Der überarbeitete Planentwurf wird ebenso wie der aktuelle Planentwurf in diese Begründung auf-genommen, um die Übersicht der vorgenommenen Änderungen in der Planzeichnung zu erleich-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

• Änderung der Textfestsetzung „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ mit Ergänzung um den Hinweis, dass die Pflanzung von Bäumen erst messen vom äußeren Fahrbahnrand der K 123

• Ergänzung der Textfestsetzung „Einfriedungen“ zur lückenlosen Einfriedung der entlang der Kreisstraße K 123

• Nachrichtliche Darstellung der bestehenden reiches des Plangebietes inklusive eines 15 m breiten Schutzstreifens

• Aufnahme eines Hinweises, dassFreileitung erst nach erfolgter Demontage der Freileitung zulässig sein wird

• Aufnahme eines ergänzenden Hinweises zur Bauverbotszone entlang der Kreisstraße K 123 in die Planurkunde

• Ergänzung der Planzeichnung um Sichtdreiecke

• Ergänzende Erläuterungen der oben genan

Da es sich bei den aufgeführten derungen des Bebauungsplander Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a (3) § 4a (3) BauGB bestimmt, dass „Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Telen der Planung abgegeben werden können.“

Begründung zum Bebauungsplan

Änderung der Textfestsetzung „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ mit Ergänzung um den Hinweis, dass die Pflanzung von Bäumen erst in einem Abstand von mehr als 7,50 m, gmessen vom äußeren Fahrbahnrand der K 123, zulässig ist

Ergänzung der Textfestsetzung „Einfriedungen“ zur lückenlosen Einfriedung der entlang der Kreisstraße K 123

achrichtliche Darstellung der bestehenden 20-kV-Freileitung entlang des nördlichen Randbreiches des Plangebietes inklusive eines 15 m breiten Schutzstreifens

Aufnahme eines Hinweises, dass eine Bebauung im Bereich des Schutzstreifens der 20g erst nach erfolgter Demontage der Freileitung zulässig sein wird

Aufnahme eines ergänzenden Hinweises zur Bauverbotszone entlang der Kreisstraße K 123 in

Ergänzung der Planzeichnung um Sichtdreiecke

Ergänzende Erläuterungen der oben genannten Änderungen in der Begründung

aufgeführten Änderungen des Bebauungsplans insgesamt des Bebauungsplans handelt und damit die Grundzüge der Planung

der Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. 4a (3) BauGB bestimmt, dass „Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Te

len der Planung abgegeben werden können.“

12035 Seite 6

Änderung der Textfestsetzung „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ mit Ergänzung um in einem Abstand von mehr als 7,50 m, ge-

Ergänzung der Textfestsetzung „Einfriedungen“ zur lückenlosen Einfriedung der Grundstücke

Freileitung entlang des nördlichen Randbe-reiches des Plangebietes inklusive eines 15 m breiten Schutzstreifens

eine Bebauung im Bereich des Schutzstreifens der 20-kV-g erst nach erfolgter Demontage der Freileitung zulässig sein wird

Aufnahme eines ergänzenden Hinweises zur Bauverbotszone entlang der Kreisstraße K 123 in

nten Änderungen in der Begründung

insgesamt um wesentliche Än-und damit die Grundzüge der Planung geändert werden, ist

BauGB erneut öffentlich auszulegen. Es wurde nach 4a (3) BauGB bestimmt, dass „Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Tei-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

2 BE S T AN D S S I T U AT I O N

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand läuft westlich entlang der Plangebietsgrenze in Richtung Nordwesten. Die westlich angrenzende K 123 stellt eine Verbindung zwischen Nauort und Caan her. Im Süden wird das Plangebiet durch die Rosenweg begrenzt. Das Plan

Abb.: Lage des Plangebietes

Die angrenzende Bebauung nach Süden und Osten hin ist hauptsächlich durch Einfamilienhäuser, Garageneinfahrten, Stellplätzen etc. geprägt. Die den Gebäuden zugeordneten Hausgärdurch Zäune und Hecken von der Umgebung abgegrenzt. Neben der Nutzung der Gärten als Wisenflächen wird auch Gartenbau betrieben.

Das Plangebiet stellt sich derzeit als Brachfläche mit teilweise geschotterten Bereichen dar. Die frhere gewerbliche Nutzung auf der Plangebietsfläche wurde aufgegeben und die Gebäude, welche sich innerhalb der Fläche befanden, komplett zurückgebaut.

Begründung zum Bebauungsplan

E S T AN D S S I T U AT I O N

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Nauort. Die Kreisstraße K 123 veläuft westlich entlang der Plangebietsgrenze in Richtung Nordwesten. Die westlich angrenzende K 123 stellt eine Verbindung zwischen Nauort und Caan her. Im Süden wird das Plangebiet durch die Rosenweg begrenzt. Das Plangebiet liegt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze.

Abb.: Lage des Plangebietes

ie angrenzende Bebauung nach Süden und Osten hin ist hauptsächlich durch Einfamilienhäuser, Garageneinfahrten, Stellplätzen etc. geprägt. Die den Gebäuden zugeordneten Hausgärdurch Zäune und Hecken von der Umgebung abgegrenzt. Neben der Nutzung der Gärten als Wisenflächen wird auch Gartenbau betrieben.

Das Plangebiet stellt sich derzeit als Brachfläche mit teilweise geschotterten Bereichen dar. Die frNutzung auf der Plangebietsfläche wurde aufgegeben und die Gebäude, welche

sich innerhalb der Fläche befanden, komplett zurückgebaut.

12035 Seite 7

von Nauort. Die Kreisstraße K 123 ver-läuft westlich entlang der Plangebietsgrenze in Richtung Nordwesten. Die westlich angrenzende K 123 stellt eine Verbindung zwischen Nauort und Caan her. Im Süden wird das Plangebiet durch die

gebiet liegt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze.

ie angrenzende Bebauung nach Süden und Osten hin ist hauptsächlich durch Einfamilienhäuser, Garageneinfahrten, Stellplätzen etc. geprägt. Die den Gebäuden zugeordneten Hausgärten sind durch Zäune und Hecken von der Umgebung abgegrenzt. Neben der Nutzung der Gärten als Wie-

Das Plangebiet stellt sich derzeit als Brachfläche mit teilweise geschotterten Bereichen dar. Die frü-Nutzung auf der Plangebietsfläche wurde aufgegeben und die Gebäude, welche

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Abb.: Älteres Luftbild des Plangebietes mit erkennbarer gewerblicher Vornutzung (ehemalges Sägewerk)

Entlang des nördlichen Wirtschaftsweges bzw. im nördlichen Teil des Plangebietes zeigt sich auch schon teilweise junger Aufwuchs an Birken, Ahorn, Eichen, Pappel, Esche und Weiden. Ebenso sind schon Brombeersträucher durchgewachsen.

Im Nordwesten des Plangebietes findet man eine größere Gehölzfläche. Bestandsbildende Arten sind Kirsche, Birke, Pappel, Eiche, Waldrebe und Weide unterlagert durch Brombeere, Schlehe und Brennnessel.

Begründung zum Bebauungsplan

Abb.: Älteres Luftbild des Plangebietes mit erkennbarer gewerblicher Vornutzung (ehemal

Entlang des nördlichen Wirtschaftsweges bzw. im nördlichen Teil des Plangebietes zeigt sich auch schon teilweise junger Aufwuchs an Birken, Ahorn, Eichen, Pappel, Esche und Weiden. Ebenso sind schon Brombeersträucher durchgewachsen.

gebietes findet man eine größere Gehölzfläche. Bestandsbildende Arten sind Kirsche, Birke, Pappel, Eiche, Waldrebe und Weide unterlagert durch Brombeere, Schlehe und

12035 Seite 8

Abb.: Älteres Luftbild des Plangebietes mit erkennbarer gewerblicher Vornutzung (ehemali-

Entlang des nördlichen Wirtschaftsweges bzw. im nördlichen Teil des Plangebietes zeigt sich auch schon teilweise junger Aufwuchs an Birken, Ahorn, Eichen, Pappel, Esche und Weiden. Ebenso

gebietes findet man eine größere Gehölzfläche. Bestandsbildende Arten sind Kirsche, Birke, Pappel, Eiche, Waldrebe und Weide unterlagert durch Brombeere, Schlehe und

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde auch geprüft, ob innerhalb der Bäume und Sstandorte vorkommen. Lediglich in einer großen Eiche konnte ein Nistplatz entdeckt werden.

Darüber hinaus wurde geprüft, ob sich geeignete Bäume für höhlenbrütende Arten im Plangebiet befinden. Im Zuge der Bestandsaufnahme konnten keine Höhlekeine Nisthilfen aufgehängt.

Der Wirtschaftsweg, welcher das Plangebiet im Westen begrenzt, ist als Schotterweg ausgebildet. Dieser ist Teil des Wanderweges des Westerwaldvereins. Es handelt sich um den Wanderweg III von Neuwied über Ransbach, Wallmeroth, Enger

Die westlich angrenzenden Flächen werden als Weideflächen genutzt. Teilweise sind diese mit aten Streuobstbäumen bewachsen. Der größte Teil dieser Bäume befindet sich in einem vernachläsigten Zustand und sind teils abgängig. Man findet auch liegendes Totholz in der Fläche.

Aufgrund der vorangegangen gewerblichen Nutzung konnten sich im Plangebiet kein besonders schützenswerten Biotopstrukturen herausbilden. Weder im Landschaftsinformationssysder Planung vernetzter Biotopsysteme sind erhaltenswerte oder zu entwickelnde Biotope erfasst. Die geplante Entwicklung der Wohnbaufläche an dieser Stelle führt somit lediglich zu Eingriffen in Biotope mit geringer Wertigkeit.

Im Nordwesten des Plangebietes (Einmündungsbereich des Wirtschaftswegs auf die K 123) befidet sich ein Bauwerk der Verbundwasserleitung Nauort

Abb.: Blick in das Plangebiet und die Gehölzbestände im Norden (aus südöstlicher Rictung)

Begründung zum Bebauungsplan

Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde auch geprüft, ob innerhalb der Bäume und Sstandorte vorkommen. Lediglich in einer großen Eiche konnte ein Nistplatz entdeckt werden.

Darüber hinaus wurde geprüft, ob sich geeignete Bäume für höhlenbrütende Arten im Plangebiet befinden. Im Zuge der Bestandsaufnahme konnten keine Höhlen gesichtet werden. Ebenso wurden

Der Wirtschaftsweg, welcher das Plangebiet im Westen begrenzt, ist als Schotterweg ausgebildet. Dieser ist Teil des Wanderweges des Westerwaldvereins. Es handelt sich um den Wanderweg III

euwied über Ransbach, Wallmeroth, Enger-Kirchen nach Wetzlar.

Die westlich angrenzenden Flächen werden als Weideflächen genutzt. Teilweise sind diese mit aten Streuobstbäumen bewachsen. Der größte Teil dieser Bäume befindet sich in einem vernachlä

Zustand und sind teils abgängig. Man findet auch liegendes Totholz in der Fläche.

Aufgrund der vorangegangen gewerblichen Nutzung konnten sich im Plangebiet kein besonders schützenswerten Biotopstrukturen herausbilden. Weder im Landschaftsinformationssysder Planung vernetzter Biotopsysteme sind erhaltenswerte oder zu entwickelnde Biotope erfasst. Die geplante Entwicklung der Wohnbaufläche an dieser Stelle führt somit lediglich zu Eingriffen in Biotope mit geringer Wertigkeit.

Plangebietes (Einmündungsbereich des Wirtschaftswegs auf die K 123) befidet sich ein Bauwerk der Verbundwasserleitung Nauort-Caan (Anlage der Wasserversorgung).

: Blick in das Plangebiet und die Gehölzbestände im Norden (aus südöstlicher Ric

12035 Seite 9

Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde auch geprüft, ob innerhalb der Bäume und Sträucher Nist-standorte vorkommen. Lediglich in einer großen Eiche konnte ein Nistplatz entdeckt werden.

Darüber hinaus wurde geprüft, ob sich geeignete Bäume für höhlenbrütende Arten im Plangebiet n gesichtet werden. Ebenso wurden

Der Wirtschaftsweg, welcher das Plangebiet im Westen begrenzt, ist als Schotterweg ausgebildet. Dieser ist Teil des Wanderweges des Westerwaldvereins. Es handelt sich um den Wanderweg III

Die westlich angrenzenden Flächen werden als Weideflächen genutzt. Teilweise sind diese mit al-ten Streuobstbäumen bewachsen. Der größte Teil dieser Bäume befindet sich in einem vernachläs-

Zustand und sind teils abgängig. Man findet auch liegendes Totholz in der Fläche.

Aufgrund der vorangegangen gewerblichen Nutzung konnten sich im Plangebiet kein besonders schützenswerten Biotopstrukturen herausbilden. Weder im Landschaftsinformationssystem noch in der Planung vernetzter Biotopsysteme sind erhaltenswerte oder zu entwickelnde Biotope erfasst. Die geplante Entwicklung der Wohnbaufläche an dieser Stelle führt somit lediglich zu Eingriffen in

Plangebietes (Einmündungsbereich des Wirtschaftswegs auf die K 123) befin-Caan (Anlage der Wasserversorgung).

: Blick in das Plangebiet und die Gehölzbestände im Norden (aus südöstlicher Rich-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Abb.: Blick in das Plangebiet aus nordöstlicher Richtung

3 VO R G AB E N Ü B E R G E O R D N E T

Nauort ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinlandmeinde Ransbach-Baumbach (Westerwaldkreis) an.

Die Verbandsgemeinde RansbachEntsprechend sind die Ziele und Grundsätze des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) Mitterhein-Westerwald zu beachten.

Dem Planänderungsentwurf lag zum letzten Verfahrensstand neben derRROP Mittelrhein-Westerwald der Vorentwurf von 2011 zugrunde. Dieser ist während des Verfahrensverlaufs durch die Entwurfsfassung von 2014 abgelöst worden.

In der Plankarte des wirksamen 2006 und in der Entwurfsfassung von 2014Gewerbe“ ausgewiesen.

Grundsätzlich gilt, dass die Gemeinden die Verantwortung für ihre Eigenentwicklung tragen. Dies bedeutet die Wahrnehmung aller liche Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Freizeit, Verkehr und Uwelt. Die planerische Ausformulierung des Grundsatzes erfolgt im Rahmen der Eigenentwicklung. Die Eigenentwicklung muss sich an den Entwicklungschancen der Gemeinde orientieren. Dazu ghören neben einer realistischen Beurteilung ihrer sozioökonomischen Entwicklungschancen auch räumlich-funktionale Lagebeziehungen, sofern sie die Tragfähigkeit der Gemeinde Die Maßstäblichkeit von Siedlungsrücksichtigt werden (siehe Grundsatz G6 und die Begründung/ Erläuterung im Kapitel 2 des RROP).

In den ländlichen Räumen sollen die WohnWohnbauflächen für den spezifischen Bedarf des ländlichen Raumes bereitgestellt werden (siehe Grundsatz G4 im Kapitel 2.2.1 des RROP).

Begründung zum Bebauungsplan

Abb.: Blick in das Plangebiet aus nordöstlicher Richtung

O R G AB E N Ü B E R G E O R D N E T E R PL AN U N G E N

Nauort ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz und gehört der VerbandsgBaumbach (Westerwaldkreis) an.

Ransbach-Baumbach liegt in der Planungsregion MittelrheinEntsprechend sind die Ziele und Grundsätze des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) Mitte

Westerwald zu beachten.

Dem Planänderungsentwurf lag zum letzten Verfahrensstand neben der Westerwald der Vorentwurf von 2011 zugrunde. Dieser ist während des Verfah

rensverlaufs durch die Entwurfsfassung von 2014 abgelöst worden.

In der Plankarte des wirksamen Regionalen Raumordnungsplans Mittelrheinin der Entwurfsfassung von 2014 ist das Plangebiet als „Siedlungsfläche Industrie und

Grundsätzlich gilt, dass die Gemeinden die Verantwortung für ihre Eigenentwicklung tragen. Dies bedeutet die Wahrnehmung aller örtlichen Aufgaben als Vorraussetzung für eine eigenständige örliche Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Freizeit, Verkehr und Uwelt. Die planerische Ausformulierung des Grundsatzes erfolgt im Rahmen der Eigenentwicklung.

nentwicklung muss sich an den Entwicklungschancen der Gemeinde orientieren. Dazu ghören neben einer realistischen Beurteilung ihrer sozioökonomischen Entwicklungschancen auch

funktionale Lagebeziehungen, sofern sie die Tragfähigkeit der Gemeinde Die Maßstäblichkeit von Siedlungs- und Freiraum muss in diesem Zusammenhang ebenfalls brücksichtigt werden (siehe Grundsatz G6 und die Begründung/ Erläuterung im Kapitel 2 des RROP).

In den ländlichen Räumen sollen die Wohn-, Versorgungs- und Lebensverhältnisse verbessert und Wohnbauflächen für den spezifischen Bedarf des ländlichen Raumes bereitgestellt werden (siehe Grundsatz G4 im Kapitel 2.2.1 des RROP).

12035 Seite 10

Pfalz und gehört der Verbandsge-

Baumbach liegt in der Planungsregion Mittelrhein-Westerwald. Entsprechend sind die Ziele und Grundsätze des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) Mittel-

wirksamen Fassung des Westerwald der Vorentwurf von 2011 zugrunde. Dieser ist während des Verfah-

Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald von ist das Plangebiet als „Siedlungsfläche Industrie und

Grundsätzlich gilt, dass die Gemeinden die Verantwortung für ihre Eigenentwicklung tragen. Dies örtlichen Aufgaben als Vorraussetzung für eine eigenständige ört-

liche Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Freizeit, Verkehr und Um-welt. Die planerische Ausformulierung des Grundsatzes erfolgt im Rahmen der Eigenentwicklung.

nentwicklung muss sich an den Entwicklungschancen der Gemeinde orientieren. Dazu ge-hören neben einer realistischen Beurteilung ihrer sozioökonomischen Entwicklungschancen auch

funktionale Lagebeziehungen, sofern sie die Tragfähigkeit der Gemeinde beeinflussen. und Freiraum muss in diesem Zusammenhang ebenfalls be-

rücksichtigt werden (siehe Grundsatz G6 und die Begründung/ Erläuterung im Kapitel 2 des RROP).

und Lebensverhältnisse verbessert und Wohnbauflächen für den spezifischen Bedarf des ländlichen Raumes bereitgestellt werden (siehe

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Die geplante Entwicklung in der Ortsgemeinde führt insgesamt nicht zu Zielkonfliktegaben der Regionalplanung.

Flächennutzungsplan

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde gebiet am westlichen Ortsrand von Nauort eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Es wurde hiedurch die bisherige Festsetzung des Bebauungsplans „Am Wasserturm“ berücksichtigt, der für den Bereich, der nunmehr überplant wird ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt hat.

In der laufenden 1. Änderung des Flächennutzungsplans gesehen. Die ausgewiesene fläche dargestellt.

Die Plankarte hat folgendes Planbild („Ortslagenblatt“ für die Ortsgemeinde Nauort):

Abb.: Ausschnitt aus der Plankarte zur 1. Änderung der Nutzungsänderung ist schraffiert gekennzeichnet; unmaßstäblicher Auszug)

Das Planverfahren der 1. FNP§ 6 BauGB zur Genehmigung vorstellt wird, bedarf es dem Grunde nach nur Bebauungsplanverfahren vor der 1. Änderung des FNP abgeschlossen werden kann und soll, kann dies durch die Bekanntmachung des einer Genehmigung des Bebauungsplans.

Entlang der nördlichen Grenze des Plangebietes und im Bereich des Fahrweges verläuft eine Strom-Freileitung, deren Schutzstreifen in die Darstellung hineinreich

Das Plangebiet liegt nicht in einem

Begründung zum Bebauungsplan

Die geplante Entwicklung in der Ortsgemeinde führt insgesamt nicht zu Zielkonfliktegaben der Regionalplanung.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach gebiet am westlichen Ortsrand von Nauort eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Es wurde hie

erige Festsetzung des Bebauungsplans „Am Wasserturm“ berücksichtigt, der für den Bereich, der nunmehr überplant wird ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt hat.

1. Änderung des Flächennutzungsplans ist eine Änderung Die ausgewiesene gewerbliche Baufläche in der Größe von ca. 0,9 ha wird als Wohnba

Die Plankarte hat folgendes Planbild („Ortslagenblatt“ für die Ortsgemeinde Nauort):

: Ausschnitt aus der Plankarte zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans (der Bereich der Nutzungsänderung ist schraffiert gekennzeichnet; unmaßstäblicher Auszug)

Das Planverfahren der 1. FNP-Änderung liegt aktuell im Stand der Schlussfassung BauGB zur Genehmigung vor. Da der Bebauungsplan im Verfahren nach

stellt wird, bedarf es dem Grunde nach nur der Berichtigung des Flächennutzungsplans. Wenn das Bebauungsplanverfahren vor der 1. Änderung des FNP abgeschlossen werden kann und soll, kann dies durch die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgen. Es bedarf formal nicht mehr einer Genehmigung des Bebauungsplans.

Entlang der nördlichen Grenze des Plangebietes und im Bereich des Fahrweges verläuft eine Freileitung, deren Schutzstreifen in die Darstellung hineinreicht.

in einem Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiete und EU

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Die geplante Entwicklung in der Ortsgemeinde führt insgesamt nicht zu Zielkonflikten mit den Vor-

Baumbach ist für das Plan-gebiet am westlichen Ortsrand von Nauort eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Es wurde hier-

erige Festsetzung des Bebauungsplans „Am Wasserturm“ berücksichtigt, der für den Bereich, der nunmehr überplant wird ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt hat.

ist eine Änderung dieser Darstellung vor-gewerbliche Baufläche in der Größe von ca. 0,9 ha wird als Wohnbau-

Die Plankarte hat folgendes Planbild („Ortslagenblatt“ für die Ortsgemeinde Nauort):

des Flächennutzungsplans (der Bereich der Nutzungsänderung ist schraffiert gekennzeichnet; unmaßstäblicher Auszug)

der Schlussfassung gemäß Verfahren nach §13a BauGB aufge-

Berichtigung des Flächennutzungsplans. Wenn das Bebauungsplanverfahren vor der 1. Änderung des FNP abgeschlossen werden kann und soll, kann

Satzungsbeschlusses erfolgen. Es bedarf formal nicht mehr

Entlang der nördlichen Grenze des Plangebietes und im Bereich des Fahrweges verläuft eine

Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete).

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Ferner weist es keine im Sinne des Vegetationsbestände auf. Kartierte Biotope

4 PL AN I N H AL T E

4.1 Städtebauliche Konzeption

Planerisches Ziel ist die Schaffung einer sinnvollen Nachfolgenutzung für eine ehemals gewerblich genutzte Fläche, um eine städtebauliche Brachfläche zu vermeiden. Eine entsprechend sinnvostädtebauliche Nachnutzung ist die Entwicklung einer neuen Wohnbaufläche zur Sicherung des kurz- bis mittelfristigen Bedarfs an Bauland in der Ortsgemeinde Nauort. Mit der geplanten Schafung von 14 Baugrundstücken zur Wohnbebauung ist eine bedarfsgerevorgesehen.

Die vorgesehene Plankonzeption bietet aus ortsplanerischer Perspektive einige weitere Vorteile.

Dieses Vorhaben ist, im Sinne der zivilen Konversion, grundsätzlich zu befürworten, weil überwigend keine bisher unbebautnutzte Baufläche, die durch den (ehemaligen) gewerblichen Betrieb mit seinen Gebäuden und Btriebsflächen geprägt war, wird umgenutzt. Es erfolgt somit die Änderung der Art der baulichen Nuzung von gewerblicher Baufläche in Wohnbaufläche im Umfang von ca. 0,9ge max. Versiegelungsgrad von einer GRZ 0,8 wird auf 0,4 reduziert.

Die Nutzungsänderung ist auch vor dem städtebaulichen Hintergrund der Entschärfung eines ptentiellen Immissionsschutzkonfliktes zwischen Gewerbe und Wohnen zu sehen, der entstehen könnte, falls eine Gewerbegebietsnutzung weiterhin festgesetzt bleiben würde. Die Planänderung entspricht somit auch dem Trennungsgrundsatz des § 50 des Bundesimmissionss(BImSchG).

Entsprechend dieser Zielsetzungen soll für den Bereich „Am bauungsplan aufgestellt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Hierzu werden grundlegende und wesentliche bauplanunnungsrechtliche Festsetzungen getroffen. Die Planung sieht jedoch bewusst von einer Überregulirung durch Festsetzungen ab, um die Handhabbarkeit des Bebauungsplans zu vereinfachen und mögliche Befreiungsanträge zu mini

Städtebauliches Ziel für eine neue Bebauung ist ferner eine Integration der Neubebauung in die Bstandssituation sowohl in baulicher als auch gestalterischer Hinsicht.

Begründung zum Bebauungsplan

Ferner weist es keine im Sinne des § 30 BNatSchG naturschutzrechtlich geschützten Biotope und Kartierte Biotope liegen im Plangebiet ebenfalls nicht vor.

L AN I N H AL T E

Städtebauliche Konzeption

Planerisches Ziel ist die Schaffung einer sinnvollen Nachfolgenutzung für eine ehemals gewerblich genutzte Fläche, um eine städtebauliche Brachfläche zu vermeiden. Eine entsprechend sinnvostädtebauliche Nachnutzung ist die Entwicklung einer neuen Wohnbaufläche zur Sicherung des

bis mittelfristigen Bedarfs an Bauland in der Ortsgemeinde Nauort. Mit der geplanten Schafung von 14 Baugrundstücken zur Wohnbebauung ist eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung

Die vorgesehene Plankonzeption bietet aus ortsplanerischer Perspektive einige weitere Vorteile.

Dieses Vorhaben ist, im Sinne der zivilen Konversion, grundsätzlich zu befürworten, weil überwigend keine bisher unbebauten Bereiche eine Versiegelung erfahren. Eine ehemals gewerblich gnutzte Baufläche, die durch den (ehemaligen) gewerblichen Betrieb mit seinen Gebäuden und Btriebsflächen geprägt war, wird umgenutzt. Es erfolgt somit die Änderung der Art der baulichen Nuzung von gewerblicher Baufläche in Wohnbaufläche im Umfang von ca. 0,9ge max. Versiegelungsgrad von einer GRZ 0,8 wird auf 0,4 reduziert.

Die Nutzungsänderung ist auch vor dem städtebaulichen Hintergrund der Entschärfung eines piellen Immissionsschutzkonfliktes zwischen Gewerbe und Wohnen zu sehen, der entstehen

könnte, falls eine Gewerbegebietsnutzung weiterhin festgesetzt bleiben würde. Die Planänderung entspricht somit auch dem Trennungsgrundsatz des § 50 des Bundesimmissionss

Zielsetzungen soll für den Bereich „Am ehemaligenbauungsplan aufgestellt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Hierzu werden grundlegende und wesentliche bauplanungsrechtliche Festsetzungen und bauornungsrechtliche Festsetzungen getroffen. Die Planung sieht jedoch bewusst von einer Überregulirung durch Festsetzungen ab, um die Handhabbarkeit des Bebauungsplans zu vereinfachen und mögliche Befreiungsanträge zu minimieren.

für eine neue Bebauung ist ferner eine Integration der Neubebauung in die Bstandssituation sowohl in baulicher als auch gestalterischer Hinsicht.

12035 Seite 12

naturschutzrechtlich geschützten Biotope und et ebenfalls nicht vor.

Planerisches Ziel ist die Schaffung einer sinnvollen Nachfolgenutzung für eine ehemals gewerblich genutzte Fläche, um eine städtebauliche Brachfläche zu vermeiden. Eine entsprechend sinnvolle städtebauliche Nachnutzung ist die Entwicklung einer neuen Wohnbaufläche zur Sicherung des

bis mittelfristigen Bedarfs an Bauland in der Ortsgemeinde Nauort. Mit der geplanten Schaf-chte Siedlungsentwicklung

Die vorgesehene Plankonzeption bietet aus ortsplanerischer Perspektive einige weitere Vorteile.

Dieses Vorhaben ist, im Sinne der zivilen Konversion, grundsätzlich zu befürworten, weil überwie-en Bereiche eine Versiegelung erfahren. Eine ehemals gewerblich ge-

nutzte Baufläche, die durch den (ehemaligen) gewerblichen Betrieb mit seinen Gebäuden und Be-triebsflächen geprägt war, wird umgenutzt. Es erfolgt somit die Änderung der Art der baulichen Nut-zung von gewerblicher Baufläche in Wohnbaufläche im Umfang von ca. 0,9 ha. Der bisher zulässi-

Die Nutzungsänderung ist auch vor dem städtebaulichen Hintergrund der Entschärfung eines po-iellen Immissionsschutzkonfliktes zwischen Gewerbe und Wohnen zu sehen, der entstehen

könnte, falls eine Gewerbegebietsnutzung weiterhin festgesetzt bleiben würde. Die Planänderung entspricht somit auch dem Trennungsgrundsatz des § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetz

ehemaligen Sägewerk“ ein Be-bauungsplan aufgestellt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

gsrechtliche Festsetzungen und bauord-nungsrechtliche Festsetzungen getroffen. Die Planung sieht jedoch bewusst von einer Überregulie-rung durch Festsetzungen ab, um die Handhabbarkeit des Bebauungsplans zu vereinfachen und

für eine neue Bebauung ist ferner eine Integration der Neubebauung in die Be-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Abb.: Ursprünglicher städtebaulicher Gestaltungsentwurf

Das Plangebiet ist insgesamt leicht in südöstliche Richtung geneigt. Der nördliche Teil der Plangbietsfläche ist durch teilsweise starken Bewuchs durch Bäume und Sträucher geprägt.

Auf Grundlage eines städtebaulichen Entwurfes können insgesamt 14 neue Baugrundstücke gschaffen werden. Es können somit rund 8.679 m² Nettobauland geschaffen werden.

Begründung zum Bebauungsplan

tädtebaulicher Gestaltungsentwurf

gesamt leicht in südöstliche Richtung geneigt. Der nördliche Teil der Plangbietsfläche ist durch teilsweise starken Bewuchs durch Bäume und Sträucher geprägt.

Auf Grundlage eines städtebaulichen Entwurfes können insgesamt 14 neue Baugrundstücke gn werden. Es können somit rund 8.679 m² Nettobauland geschaffen werden.

12035 Seite 13

gesamt leicht in südöstliche Richtung geneigt. Der nördliche Teil der Plange-bietsfläche ist durch teilsweise starken Bewuchs durch Bäume und Sträucher geprägt.

Auf Grundlage eines städtebaulichen Entwurfes können insgesamt 14 neue Baugrundstücke ge-n werden. Es können somit rund 8.679 m² Nettobauland geschaffen werden.

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Abb.: Planzeichnung, überholtergem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB

Begründung zum Bebauungsplan

überholter Entwurfsstand für die BeteiligungsverfahrenBauGB i.V.m. § 13 a BauGB

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Entwurfsstand für die Beteiligungsverfahren

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Abb.: Planzeichnung, aktuellergem. § 4a (3) BauGB

In die überarbeitete Planzeichnung im Stand der Beteiligungsverfahren gemäß § 4a (3) BauGB wurde im Nordosten des Plangebietes ein Fußweg zur Aufnahme von Vergen integriert, der den zukünftigen Bewohnern gleichzeitig eine direkte Anbindung in die offene Landschaft nördlich des Plangebietes gewährt.

Das Baufenster des nordwestlichen Grundstücks im Plangebiet wird hierdurch verkleinert, bietet jdoch weiterhin ausreichend Platz

Des Weiteren wurde der Leitungsverlauf der noch bestehenden 20gestellt und ein Schutzstreifen festgesetzt und mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass eine Bebaung im Bereich des Schutzstreifens der 20tung zulässig ist.

Des Weiteren wurde die Planzeichen Erschließungsstraße „Rosenweg“ zur Kreisstraße K 123 halb der Sichtflächen.

Begründung zum Bebauungsplan

aktueller Entwurfsstand: Beteiligungsverfahren

e Planzeichnung im Stand der Beteiligungsverfahren gemäß § 4a (3) BauGB wurde im Nordosten des Plangebietes ein Fußweg zur Aufnahme von Ver

der den zukünftigen Bewohnern gleichzeitig eine direkte Anbindung in die offene Landschaft nördlich des Plangebietes gewährt.

Das Baufenster des nordwestlichen Grundstücks im Plangebiet wird hierdurch verkleinert, bietet jdoch weiterhin ausreichend Platz für eine Wohnbebauung.

eiteren wurde der Leitungsverlauf der noch bestehenden 20-kV-Freileitung nachrichtlich dagestellt und ein Schutzstreifen festgesetzt und mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass eine Bebaung im Bereich des Schutzstreifens der 20-kV-Freileitung erst nach erfolgter Demontage der Freile

eiteren wurde die Planzeichnung um Sichtdreiecke im Einmündungsbereich der gemeindlchen Erschließungsstraße „Rosenweg“ zur Kreisstraße K 123 ergänzt. Das Plang

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Entwurfsstand: Beteiligungsverfahren

e Planzeichnung im Stand der Beteiligungsverfahren gemäß § 4a (3) BauGB wurde im Nordosten des Plangebietes ein Fußweg zur Aufnahme von Ver- und Entsorgungsleitun-

der den zukünftigen Bewohnern gleichzeitig eine direkte Anbindung in die offene

Das Baufenster des nordwestlichen Grundstücks im Plangebiet wird hierdurch verkleinert, bietet je-

Freileitung nachrichtlich dar-gestellt und ein Schutzstreifen festgesetzt und mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass eine Bebau-

Freileitung erst nach erfolgter Demontage der Freilei-

im Einmündungsbereich der gemeindli-ergänzt. Das Plangebiet liegt außer-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Zusammenfassung der Änderungen:

• Aufnahme eines 3 m breiten Fußweges im Norden des Plangebietes

• Änderung der Textfestsetzung „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ mit Ergänzung um den Hinweis, dass die Pflanzung von Bäumen erst in messen vom äußeren Fahrbahnrand der K 123 zulässig ist

• Ergänzung der Textfestsetzung „Einfriedungen“ zur lückenlosen Einfriedung der entlang der Kreisstraße K 123

• Nachrichtliche Darstellung der bestehenden reiches des Plangebietes inklusive eines 15 m breiten Schutzstreifens

• Aufnahme eines Hinweises, dassFreileitung erst nach erfolgter Demontage der Freilei

• Aufnahme eines ergänzenden Hinweises zur Bauverbotszone entlang der Kreisstraße K 123 in die Planurkunde

• Ergänzung der Planzeichnung um Sichtdreiecke

4.2 Verkehrliche Erschließung

Bei der westlich angrenzenden Straße handelt es sichschen Nauort und Caan herstellt. Das Plangebiet liegt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Zur Erschließung der Fläche soll daher auf die Neuanlage eines weiteren Anschlusses an die Kverzichtet werden. Vielmehr zur äußeren Erschließung des Gebietes zu nutzen.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt somit über die bestehende gemeindliche Erschließungstraße. Die innere Erschließung erfolgt über eite von 6,0 m.

Am Ende der Stichstraße wird eine Tdass ein problemloses Wenden für dreiachsige Müllfahrzeuge und entsprechend große KFZ gwährleistet ist.

Die Plankonzeption enthält von der Wendeanlage zur offenen Landschaft nördlich des Plangebietes einen Fußweg der den zukünftigen Bewohnern eine direkte Anbindung in die offene Landschaft nördlich des Plangebietes gewährt.

Zur Kreisstraße ist aufgrund der anbaurechtlichen Vorschriften für Gebäude ein Mindestabstand von 15 m nach Landesstraßengesetz einzuhalten. Diese Vorgaben werden im Bebauungsplan brücksichtigt.

In die Planurkunde ist ein Hinweis bezüglich der Bauverbotszone entlang der Kreisstragemäß § 22 (1) Landesstraßengesetz (LStrG) aufgenommen worden.

An dieser Stelle werden nur einige Aspekte thematisiert. Im Rahmen konkreter Bauantragsverfaren sind nach Erforderlichkeit weitere Einzelheiten zu prüfen und zu bewerten und durch denherren zu berücksichtigen.

Begründung zum Bebauungsplan

Zusammenfassung der Änderungen:

Aufnahme eines 3 m breiten Fußweges im Norden des Plangebietes

Änderung der Textfestsetzung „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ mit Ergänzung um den Hinweis, dass die Pflanzung von Bäumen erst in einem Abstand von mehr als 7,50 m, gmessen vom äußeren Fahrbahnrand der K 123 zulässig ist

Ergänzung der Textfestsetzung „Einfriedungen“ zur lückenlosen Einfriedung der entlang der Kreisstraße K 123

achrichtliche Darstellung der bestehenden 20-kV-Freileitung entlang des nördlichen Randbreiches des Plangebietes inklusive eines 15 m breiten Schutzstreifens

Aufnahme eines Hinweises, dass eine Bebauung im Bereich des Schutzstreifens der 20Freileitung erst nach erfolgter Demontage der Freileitung zulässig sein wird

Aufnahme eines ergänzenden Hinweises zur Bauverbotszone entlang der Kreisstraße K 123 in

Ergänzung der Planzeichnung um Sichtdreiecke

Verkehrliche Erschließung

Bei der westlich angrenzenden Straße handelt es sich um die K 123, welche die Verbindung zwschen Nauort und Caan herstellt. Das Plangebiet liegt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Zur Erschließung der Fläche soll daher auf die Neuanlage eines weiteren Anschlusses an die Kverzichtet werden. Vielmehr bietet es sich an, den bestehenden Abzweig in den Rosenweg hinein zur äußeren Erschließung des Gebietes zu nutzen.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt somit über die bestehende gemeindliche Erschließungstraße. Die innere Erschließung erfolgt über eine Stichstraße mit einer Gesamtverkehrsflächenbre

Am Ende der Stichstraße wird eine T-förmige Wendeanlage eingeplant. Diese ist so dimensioniert, dass ein problemloses Wenden für dreiachsige Müllfahrzeuge und entsprechend große KFZ g

Die Plankonzeption enthält von der Wendeanlage zur offenen Landschaft nördlich des Plangebietes einen Fußweg der den zukünftigen Bewohnern eine direkte Anbindung in die offene Landschaft nördlich des Plangebietes gewährt.

und der anbaurechtlichen Vorschriften für Gebäude ein Mindestabstand von 15 m nach Landesstraßengesetz einzuhalten. Diese Vorgaben werden im Bebauungsplan b

In die Planurkunde ist ein Hinweis bezüglich der Bauverbotszone entlang der Kreisstragemäß § 22 (1) Landesstraßengesetz (LStrG) aufgenommen worden.

An dieser Stelle werden nur einige Aspekte thematisiert. Im Rahmen konkreter Bauantragsverfaren sind nach Erforderlichkeit weitere Einzelheiten zu prüfen und zu bewerten und durch den

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Änderung der Textfestsetzung „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ mit Ergänzung um einem Abstand von mehr als 7,50 m, ge-

Ergänzung der Textfestsetzung „Einfriedungen“ zur lückenlosen Einfriedung der Grundstücke

Freileitung entlang des nördlichen Randbe-reiches des Plangebietes inklusive eines 15 m breiten Schutzstreifens

eine Bebauung im Bereich des Schutzstreifens der 20-kV-tung zulässig sein wird

Aufnahme eines ergänzenden Hinweises zur Bauverbotszone entlang der Kreisstraße K 123 in

um die K 123, welche die Verbindung zwi-schen Nauort und Caan herstellt. Das Plangebiet liegt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Zur Erschließung der Fläche soll daher auf die Neuanlage eines weiteren Anschlusses an die K 123

bietet es sich an, den bestehenden Abzweig in den Rosenweg hinein

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt somit über die bestehende gemeindliche Erschließungs-ne Stichstraße mit einer Gesamtverkehrsflächenbrei-

förmige Wendeanlage eingeplant. Diese ist so dimensioniert, dass ein problemloses Wenden für dreiachsige Müllfahrzeuge und entsprechend große KFZ ge-

Die Plankonzeption enthält von der Wendeanlage zur offenen Landschaft nördlich des Plangebietes einen Fußweg der den zukünftigen Bewohnern eine direkte Anbindung in die offene Landschaft

und der anbaurechtlichen Vorschriften für Gebäude ein Mindestabstand von 15 m nach Landesstraßengesetz einzuhalten. Diese Vorgaben werden im Bebauungsplan be-

In die Planurkunde ist ein Hinweis bezüglich der Bauverbotszone entlang der Kreisstraße K 123

An dieser Stelle werden nur einige Aspekte thematisiert. Im Rahmen konkreter Bauantragsverfah-ren sind nach Erforderlichkeit weitere Einzelheiten zu prüfen und zu bewerten und durch den Bau-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Die Planzeichnung des Bebauungsplans enthält den Eintrag der Sichtflächen vom 3RAS-K-1. Das Plangebiet wird von diesen Sichtflächen nicht berührt.

Um den Regelungen der Empfehlung zum Schutz vor Unfällen mit Aufpder Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS 2009) Rechnung zu tragen, eine Änderung der Textfestsetzung zum „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ vorgenommen, die zusätzlich um den Hinweis ergänzt stand von mehr als 7,50 m, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand der K 123 zulässig ist.

Gleichzeitig wird aus Gründen der Verkehrssicherheit festgesetzt, dass die Grundstücke entlang der K 123 lückenlos einzufrieden sind.

Die Straßenraumgestaltung, wie bspw. Festlegung von Baumstandorten, obliegt der konkreten Straßenentwurfsplanung.

4.3 Art der baulichen Nutzung / Zulässigkeiten

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am chen Nutzung ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt.

Im festgesetzten Wohngebietsbereich werden die gemäß § 4 (3) Ziff. 4 und 5 BauNVO ausnahmweise zulässigen Nutzungen wie Tankstellen und Gartenbaubetriebe als für nicDiese Nutzungen und Anlagen würden dem städtebaulich geplanten Gebietscharakter widersprchen und werden deshalb ausgeschlossen.

4.4 Maß der baulichen Nutzung

Um eine in die Ortslage integrierte städtebauliche Entwicklung zu erzielen wMaß der baulichen Nutzung sowie die max. zulässigen Vollgeschosse festgesetzt. Es werden somit Obergrenzen für die bauliche Ausnutzung der Grundstücke definiert.

In Verbindung mit der überbaubaren Grundstücksfläche, die durch Baugrenzeplan, wie oben beschrieben, aufgenommen wurde, ist die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) zu sehen. Die GRZ gibt an, wie viele Quadratmeter Gebäudgrundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässimeter Geschossfläche an, die je Quadratmeter Grundstücksfläche maximal zulässig sind.

Als Grundflächenzahl wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans 0,4 festgesetzt (entsprechend der Obergrenze nach BaunutzungsveroGeschossflächenzahl im Wohngebiet beträgt in Korrelation mit der max. zweigeschossigen Bauwese 0,8.

Um eine Bebauung zu erzielen, die sich zum Einen an der Umgebungsbebauung orientiert und zum Anderen durch ihre Bebauungshöhe einen Übergang der Bebauung zur freien Landschaft hin ezielt, werden entsprechende Festsetzungen zur Zahl der Vollgeschosse sowie zu zulässigen Traufund Firsthöhen getroffen.

So wird die Baukörperhöhe festgesetzt, um die Höten. Die festgesetzte Firsthöhe beträgt maximal 10,00 m.

Die Firsthöhe wird gemessen zwischen dem Schnittpunkt der Dachflächen (Oberkante Dachhaut am First) und dem jeweils zugehörigen unteren Maßbezugspunkt. Als

Begründung zum Bebauungsplan

Die Planzeichnung des Bebauungsplans enthält den Eintrag der Sichtflächen vom 31. Das Plangebiet wird von diesen Sichtflächen nicht berührt.

Um den Regelungen der Empfehlung zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB) und der Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS 2009) Rechnung zu tragen, eine Änderung der Textfestsetzung zum „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ vorgenommen,

um den Hinweis ergänzt wurde, dass die Pflanzung von Bäumen erst in einem Astand von mehr als 7,50 m, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand der K 123 zulässig ist.

Gleichzeitig wird aus Gründen der Verkehrssicherheit festgesetzt, dass die Grundstücke entlang der einzufrieden sind.

Die Straßenraumgestaltung, wie bspw. Festlegung von Baumstandorten, obliegt der konkreten

Art der baulichen Nutzung / Zulässigkeiten

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am ehemaligen Sägewerk“ wird alschen Nutzung ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt.

Im festgesetzten Wohngebietsbereich werden die gemäß § 4 (3) Ziff. 4 und 5 BauNVO ausnahmweise zulässigen Nutzungen wie Tankstellen und Gartenbaubetriebe als für nicDiese Nutzungen und Anlagen würden dem städtebaulich geplanten Gebietscharakter widersprchen und werden deshalb ausgeschlossen.

Maß der baulichen Nutzung

Um eine in die Ortslage integrierte städtebauliche Entwicklung zu erzielen wMaß der baulichen Nutzung sowie die max. zulässigen Vollgeschosse festgesetzt. Es werden somit Obergrenzen für die bauliche Ausnutzung der Grundstücke definiert.

In Verbindung mit der überbaubaren Grundstücksfläche, die durch Baugrenzeplan, wie oben beschrieben, aufgenommen wurde, ist die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) zu sehen. Die GRZ gibt an, wie viele Quadratmeter Gebäudgrundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die GFZ gibt die Zahl der Quadrameter Geschossfläche an, die je Quadratmeter Grundstücksfläche maximal zulässig sind.

Als Grundflächenzahl wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans 0,4 festgesetzt (entsprechend der Obergrenze nach Baunutzungsverordnung für ein Allgemeines Wohngebiet). Die festgesetzte Geschossflächenzahl im Wohngebiet beträgt in Korrelation mit der max. zweigeschossigen Bauwe

Um eine Bebauung zu erzielen, die sich zum Einen an der Umgebungsbebauung orientiert und zum ren durch ihre Bebauungshöhe einen Übergang der Bebauung zur freien Landschaft hin e

zielt, werden entsprechende Festsetzungen zur Zahl der Vollgeschosse sowie zu zulässigen Trauf

So wird die Baukörperhöhe festgesetzt, um die Höhenentwicklung der Gebäude in Grenzen zu haten. Die festgesetzte Firsthöhe beträgt maximal 10,00 m.

Die Firsthöhe wird gemessen zwischen dem Schnittpunkt der Dachflächen (Oberkante Dachhaut am First) und dem jeweils zugehörigen unteren Maßbezugspunkt. Als unterer Maßbezugspunkt gilt

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Die Planzeichnung des Bebauungsplans enthält den Eintrag der Sichtflächen vom 3-m-Punkt der

rall auf Bäume (ESAB) und der Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS 2009) Rechnung zu tragen, wurde eine Änderung der Textfestsetzung zum „Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ vorgenommen,

dass die Pflanzung von Bäumen erst in einem Ab-stand von mehr als 7,50 m, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand der K 123 zulässig ist.

Gleichzeitig wird aus Gründen der Verkehrssicherheit festgesetzt, dass die Grundstücke entlang der

Die Straßenraumgestaltung, wie bspw. Festlegung von Baumstandorten, obliegt der konkreten

Sägewerk“ wird als Art der bauli-chen Nutzung ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt.

Im festgesetzten Wohngebietsbereich werden die gemäß § 4 (3) Ziff. 4 und 5 BauNVO ausnahms-weise zulässigen Nutzungen wie Tankstellen und Gartenbaubetriebe als für nicht zulässig erklärt. Diese Nutzungen und Anlagen würden dem städtebaulich geplanten Gebietscharakter widerspre-

Um eine in die Ortslage integrierte städtebauliche Entwicklung zu erzielen wird entsprechend das Maß der baulichen Nutzung sowie die max. zulässigen Vollgeschosse festgesetzt. Es werden somit

In Verbindung mit der überbaubaren Grundstücksfläche, die durch Baugrenzen in den Bebauungs-plan, wie oben beschrieben, aufgenommen wurde, ist die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) zu sehen. Die GRZ gibt an, wie viele Quadratmeter Gebäude-

g sind. Die GFZ gibt die Zahl der Quadrat-meter Geschossfläche an, die je Quadratmeter Grundstücksfläche maximal zulässig sind.

Als Grundflächenzahl wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans 0,4 festgesetzt (entsprechend rdnung für ein Allgemeines Wohngebiet). Die festgesetzte

Geschossflächenzahl im Wohngebiet beträgt in Korrelation mit der max. zweigeschossigen Bauwei-

Um eine Bebauung zu erzielen, die sich zum Einen an der Umgebungsbebauung orientiert und zum ren durch ihre Bebauungshöhe einen Übergang der Bebauung zur freien Landschaft hin er-

zielt, werden entsprechende Festsetzungen zur Zahl der Vollgeschosse sowie zu zulässigen Trauf-

henentwicklung der Gebäude in Grenzen zu hal-

Die Firsthöhe wird gemessen zwischen dem Schnittpunkt der Dachflächen (Oberkante Dachhaut unterer Maßbezugspunkt gilt

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

die höchste an das Baugrundstück auf Gebäudehöhe angrenzende, erschließende Verkehrsfläche. Nachfolgende Systemskizze verdeutlicht diesen Sachverhalt.

Abb.: Systemskizze zur Höhenentwicklung

Zulässig sind somit im Plangebietquasi 1 ½ geschossigen Bauweise (1. Vollgeschoss im aufgehenden Mauerwerk, 2. Vollgeschoss als ausgebautes Dachgeschoss und Verwendung eines Kniestocks bzw. Drempels) als auch Gbäude mit 2 Vollgeschossen im aufgehenden Mauerwerk (und flacherem Dach, dass nicht mehr zu Wohnzwecken ausgebaut ist). Es handelt sich hierbei um eine exemplarische Aufzählung, um die wesentlichen Bebauungsmöglichkeiten ein wenig zu verdeutlichen. Entscheidend ist, dass die bauung die festgesetzte Firsthöhe nicht überschreitet.

Mit diesen flexiblen Möglichkeiten unter Verzicht auf die Festsetzung einer niedrigen Trauhöhe soll modernen architektonischen Gestaltungswünschen Rechnung getragen werden. Aufgrund der Feslegung einer max. Firsthöhe sind jedoch keine städtebaulichen Fehlentwicklungen im Hinblick auf die Höhenentwicklung möglich. Die zulässigen Gebäude am Ortsrand entsprechen in ihrer Dimesionierung der vorhandenen typischen Bestandssituation der Gemeinde.

Zur Vermeidung eines unerwünschten Mietwohnungsbaus wird eine Beschränkung der max. zuläsigen Wohneinheiten in den Gebäuden vorgenommen. Die maximal zulässige Wohnungsanzahl je Wohngebäude als Einzel – oder als Doppelhaushälfte wird mit zwei Wohneinheiten festgese

Die 20-kV-Freileitung im Norden des Plangebietes soll im Zuge der Baugebietserschließung durch Erdkabel ersetzt und anschließend demontiert werden soll.

Eine Bebauung im Bereich des Schutzstreifens der 20tage der Freileitung zulässig.

Begründung zum Bebauungsplan

die höchste an das Baugrundstück auf Gebäudehöhe angrenzende, erschließende Verkehrsfläche. Nachfolgende Systemskizze verdeutlicht diesen Sachverhalt.

Abb.: Systemskizze zur Höhenentwicklung

Zulässig sind somit im Plangebiet sowohl Gebäude mit einem Vollgeschoss, Gebäude mit einer quasi 1 ½ geschossigen Bauweise (1. Vollgeschoss im aufgehenden Mauerwerk, 2. Vollgeschoss als ausgebautes Dachgeschoss und Verwendung eines Kniestocks bzw. Drempels) als auch G

hossen im aufgehenden Mauerwerk (und flacherem Dach, dass nicht mehr zu Wohnzwecken ausgebaut ist). Es handelt sich hierbei um eine exemplarische Aufzählung, um die wesentlichen Bebauungsmöglichkeiten ein wenig zu verdeutlichen. Entscheidend ist, dass die bauung die festgesetzte Firsthöhe nicht überschreitet.

Mit diesen flexiblen Möglichkeiten unter Verzicht auf die Festsetzung einer niedrigen Trauhöhe soll modernen architektonischen Gestaltungswünschen Rechnung getragen werden. Aufgrund der Fes

ner max. Firsthöhe sind jedoch keine städtebaulichen Fehlentwicklungen im Hinblick auf die Höhenentwicklung möglich. Die zulässigen Gebäude am Ortsrand entsprechen in ihrer Dimesionierung der vorhandenen typischen Bestandssituation der Gemeinde.

idung eines unerwünschten Mietwohnungsbaus wird eine Beschränkung der max. zuläsigen Wohneinheiten in den Gebäuden vorgenommen. Die maximal zulässige Wohnungsanzahl je

oder als Doppelhaushälfte wird mit zwei Wohneinheiten festgese

Freileitung im Norden des Plangebietes soll im Zuge der Baugebietserschließung durch Erdkabel ersetzt und anschließend demontiert werden soll.

Eine Bebauung im Bereich des Schutzstreifens der 20-kV-Freileitung ist erst nach erfolgter Demoage der Freileitung zulässig.

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die höchste an das Baugrundstück auf Gebäudehöhe angrenzende, erschließende Verkehrsfläche.

sowohl Gebäude mit einem Vollgeschoss, Gebäude mit einer quasi 1 ½ geschossigen Bauweise (1. Vollgeschoss im aufgehenden Mauerwerk, 2. Vollgeschoss als ausgebautes Dachgeschoss und Verwendung eines Kniestocks bzw. Drempels) als auch Ge-

hossen im aufgehenden Mauerwerk (und flacherem Dach, dass nicht mehr zu Wohnzwecken ausgebaut ist). Es handelt sich hierbei um eine exemplarische Aufzählung, um die wesentlichen Bebauungsmöglichkeiten ein wenig zu verdeutlichen. Entscheidend ist, dass die Be-

Mit diesen flexiblen Möglichkeiten unter Verzicht auf die Festsetzung einer niedrigen Trauhöhe soll modernen architektonischen Gestaltungswünschen Rechnung getragen werden. Aufgrund der Fest-

ner max. Firsthöhe sind jedoch keine städtebaulichen Fehlentwicklungen im Hinblick auf die Höhenentwicklung möglich. Die zulässigen Gebäude am Ortsrand entsprechen in ihrer Dimen-

idung eines unerwünschten Mietwohnungsbaus wird eine Beschränkung der max. zuläs-sigen Wohneinheiten in den Gebäuden vorgenommen. Die maximal zulässige Wohnungsanzahl je

oder als Doppelhaushälfte wird mit zwei Wohneinheiten festgesetzt.

Freileitung im Norden des Plangebietes soll im Zuge der Baugebietserschließung durch

Freileitung ist erst nach erfolgter Demon-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

4.5 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen und Bebaubarkeit

Im Plangebiet ist die offene lichen Grenzabstände nach LBauO (mind. 3 m) sind somit einzuhaltenDoppelhaushäuser zulässig, um dem ländlichen Charakter des Wohngebietes und der vorhandenen Siedlungslage Rechnung zu tragen.

Zur Erläuterung: Einzelhäuser sind allseitig freistehende Gebäude und haben an den beiden seitlchen sowie an den rückwärtigen Nachbargrenzen die nach Landesbauordnung erforderlichen Astandsflächen einzuhalten.

Unter einem Doppelhaus versteht man zwei selbständig benutzbare, an einer gemeinsamen Gbäudetrennwand aneinandergebaute, im Übrigen jedoch freistwird klarstellend definiert, das Doppelhäuser nur auf zwei aneinandergrenzenden Grundstücken erichtet werden dürfen.

Durch die Ausweisung von überbaubarer Grundstücksflächedie Hauptgebäude errichtet werden können. Im Plan werden daher Baugrenzen festgesetzt, die ein „Baufenster“ ergeben. In der vorliegenden Plankonzeption hat das entstehende Baufenster eine Tiefe von 16,0 m. Somit hat der Bauherr genügend Möglichkeit, sein Eigenheim innlässigen Ausweisung zu platzieren. Er wird an dieser Stelle nicht über Gebühr eingeschränkt und die Ortsgemeinde behält sich dennoch die Möglichkeit vor, die Standorte der Hauptgebäude in enem gewissen Maß zu steuern. Es wird festgelegt, dasschen der Abstand des Baufensters zur Grundstücksgrenze 3 m betragen muss. Somit wird den Vorgaben der Landesbauordnung zum Grenzabstand Rechnung getragen.

Im Bebauungsplan wird auch geregelt, dass Garagen, Carports u§ 14 (1) BauNVO mit einem Mindestabstand von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie zu errichten sind. Garagen, Carports und Stellplätze sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur bis zur Flucht der rückwärtigen Baugrenze Verlängerung bis zur Grundstücksgrenze). Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO gilt die Regelung des Satz 2 nicht, sie sind mit Ausnahme der Einschränkung gemäß Satz 1 auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, jedoch nicht innerhalb der festgesetzten Bepflazungsflächen im Ordnungsbereich A.

Durch die Begrenzung der maximalen Tiefe für Garagen und Carports auf die Flucht der hinteren Baugrenze wird verhindert, dass diese zu Dies würde zwar mehr Stauraum vor den Garagen oder Carports schaffen, führt jedoch dazu, dass mehr Erschließungsfläche innerhalb der Baugrundstücke benötigt wird und somit zu nicht erforderlchen zusätzlichen Versiegelungen. Wichtig ist jedoch, dass die Funktionen auf dem Grundstück (im Wesentlichen: Verkehr/Bewegung den, dass eine gegenseitige Störung minimiert wird und somit auch dazu beigetrabarschaftskonflikte nicht erst entstehen zu lassen.

Hauptleitungen (Kabel) zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikation, Strom und Breibandanschlüssen sind in den öffentlichen Flächen und unterirdisch zu verlegen. Hierdurch soll aus städtebaulichen Gründen eine ansprechende Gestaltung sichergestellt werden. Rechtsgrundlage hierfür bietet § 9 (1) Ziffer 13 BauGB.

Begründung zum Bebauungsplan

Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen und Bebaubarkeit

Im Plangebiet ist die offene Bauweise nach § 22 (2) der Baunutzungsverordnung zulässig, die seilichen Grenzabstände nach LBauO (mind. 3 m) sind somit einzuhalten. Es sind nur EinzelDoppelhaushäuser zulässig, um dem ländlichen Charakter des Wohngebietes und der vorhandenen Siedlungslage Rechnung zu tragen.

Zur Erläuterung: Einzelhäuser sind allseitig freistehende Gebäude und haben an den beiden seitlwie an den rückwärtigen Nachbargrenzen die nach Landesbauordnung erforderlichen A

Unter einem Doppelhaus versteht man zwei selbständig benutzbare, an einer gemeinsamen Gbäudetrennwand aneinandergebaute, im Übrigen jedoch freistehende Gebäude. Im Bebauungsplan wird klarstellend definiert, das Doppelhäuser nur auf zwei aneinandergrenzenden Grundstücken e

überbaubarer Grundstücksfläche wird geregelt, in welchen Bereichen äude errichtet werden können. Im Plan werden daher Baugrenzen festgesetzt, die ein

„Baufenster“ ergeben. In der vorliegenden Plankonzeption hat das entstehende Baufenster eine fe von 16,0 m. Somit hat der Bauherr genügend Möglichkeit, sein Eigenheim inn

lässigen Ausweisung zu platzieren. Er wird an dieser Stelle nicht über Gebühr eingeschränkt und die Ortsgemeinde behält sich dennoch die Möglichkeit vor, die Standorte der Hauptgebäude in enem gewissen Maß zu steuern. Es wird festgelegt, dass in Richtung der angrenzenden Straßenflchen der Abstand des Baufensters zur Grundstücksgrenze 3 m betragen muss. Somit wird den Vorgaben der Landesbauordnung zum Grenzabstand Rechnung getragen.

Im Bebauungsplan wird auch geregelt, dass Garagen, Carports und Nebenanlagen im Sinne des 14 (1) BauNVO mit einem Mindestabstand von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie zu errichten

sind. Garagen, Carports und Stellplätze sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur bis zur Flucht der rückwärtigen Baugrenze zulässig (Flucht = Linie der Baugrenze und ihre seitliche Verlängerung bis zur Grundstücksgrenze). Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO gilt die Regelung des Satz 2 nicht, sie sind mit Ausnahme der Einschränkung gemäß Satz 1 auch auf den

baren Grundstücksflächen zulässig, jedoch nicht innerhalb der festgesetzten Bepflazungsflächen im Ordnungsbereich A.

Durch die Begrenzung der maximalen Tiefe für Garagen und Carports auf die Flucht der hinteren Baugrenze wird verhindert, dass diese zu tief in den privaten Baugrundstücken errichtet werden. Dies würde zwar mehr Stauraum vor den Garagen oder Carports schaffen, führt jedoch dazu, dass mehr Erschließungsfläche innerhalb der Baugrundstücke benötigt wird und somit zu nicht erforderl

zlichen Versiegelungen. Wichtig ist jedoch, dass die Funktionen auf dem Grundstück (im Wesentlichen: Verkehr/Bewegung – Wohnen – Ruhebereich/Aufenthalt/Freizeit) so geordnet weden, dass eine gegenseitige Störung minimiert wird und somit auch dazu beigetrabarschaftskonflikte nicht erst entstehen zu lassen.

Hauptleitungen (Kabel) zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikation, Strom und Breibandanschlüssen sind in den öffentlichen Flächen und unterirdisch zu verlegen. Hierdurch soll aus städtebaulichen Gründen eine ansprechende Gestaltung sichergestellt werden. Rechtsgrundlage hierfür bietet § 9 (1) Ziffer 13 BauGB.

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Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen und Bebaubarkeit

nach § 22 (2) der Baunutzungsverordnung zulässig, die seit-. Es sind nur Einzel- und

Doppelhaushäuser zulässig, um dem ländlichen Charakter des Wohngebietes und der vorhandenen

Zur Erläuterung: Einzelhäuser sind allseitig freistehende Gebäude und haben an den beiden seitli-wie an den rückwärtigen Nachbargrenzen die nach Landesbauordnung erforderlichen Ab-

Unter einem Doppelhaus versteht man zwei selbständig benutzbare, an einer gemeinsamen Ge-ehende Gebäude. Im Bebauungsplan

wird klarstellend definiert, das Doppelhäuser nur auf zwei aneinandergrenzenden Grundstücken er-

wird geregelt, in welchen Bereichen äude errichtet werden können. Im Plan werden daher Baugrenzen festgesetzt, die ein

„Baufenster“ ergeben. In der vorliegenden Plankonzeption hat das entstehende Baufenster eine fe von 16,0 m. Somit hat der Bauherr genügend Möglichkeit, sein Eigenheim innerhalb der zu-

lässigen Ausweisung zu platzieren. Er wird an dieser Stelle nicht über Gebühr eingeschränkt und die Ortsgemeinde behält sich dennoch die Möglichkeit vor, die Standorte der Hauptgebäude in ei-

in Richtung der angrenzenden Straßenflä-chen der Abstand des Baufensters zur Grundstücksgrenze 3 m betragen muss. Somit wird den Vorgaben der Landesbauordnung zum Grenzabstand Rechnung getragen.

nd Nebenanlagen im Sinne des 14 (1) BauNVO mit einem Mindestabstand von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie zu errichten

sind. Garagen, Carports und Stellplätze sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur zulässig (Flucht = Linie der Baugrenze und ihre seitliche

Verlängerung bis zur Grundstücksgrenze). Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO gilt die Regelung des Satz 2 nicht, sie sind mit Ausnahme der Einschränkung gemäß Satz 1 auch auf den

baren Grundstücksflächen zulässig, jedoch nicht innerhalb der festgesetzten Bepflan-

Durch die Begrenzung der maximalen Tiefe für Garagen und Carports auf die Flucht der hinteren tief in den privaten Baugrundstücken errichtet werden.

Dies würde zwar mehr Stauraum vor den Garagen oder Carports schaffen, führt jedoch dazu, dass mehr Erschließungsfläche innerhalb der Baugrundstücke benötigt wird und somit zu nicht erforderli-

zlichen Versiegelungen. Wichtig ist jedoch, dass die Funktionen auf dem Grundstück (im Ruhebereich/Aufenthalt/Freizeit) so geordnet wer-

den, dass eine gegenseitige Störung minimiert wird und somit auch dazu beigetragen wird Nach-

Hauptleitungen (Kabel) zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikation, Strom und Breit-bandanschlüssen sind in den öffentlichen Flächen und unterirdisch zu verlegen. Hierdurch soll aus städtebaulichen Gründen eine ansprechende Gestaltung sichergestellt werden. Rechtsgrundlage

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

4.6 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen

Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen richtet sich nach § 9 (4) BauGB i. V. m.1 und § 88 (6) LBauO.

Der Ortsgemeinderat befürwortet ein Plangebiet mit möglichst geringen gestalterischen Festsetzugen. Dies einerseits um eine baugestalterische Freiheit und Flexibilität zu gewährleisten, andereseits aber auch unter Berücksichtung der gegebenen Schwierigkeiten zur rechtssicheren Festsezung von gestalterischen Aspekten. Gleichzeitig sollen hierzu auch die Nutzungsmöglichkeiten für den Einsatz regenerativer Energieformen, wie z. B. Photovoltaiknutzung auf oder am Gebäudemöglicht werden.

Es wird daher im Wesentlichen nur eine Dachneigungsspannbreite festgesetzt. Zulässig sind nur Dächer mit einer Neigung von 0° bis 45°. Damit sind sowohl geneigte Dächer als auch Flachdächer nach dem Planungswillen der Ortsgemeinde zuläs

Garagen und bauliche Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO sind in ihrer Dachform und neigung frei, da diese nicht die prägenden Gebäude sein werden.

Als eine weitere wesentliche baugestalterische Regelung wird in den Bebauungsplan aufgenomen, dass Dachaufbauten 3/4 der Länge der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten dürfen. Hierdurch sollen zu wuchtige und überdimensionierte Dachaufbauten unterbunden werden, die eine baugestalterische Fehlentwicklung darstellen würden.

Um eine Überlastung der öffentlichen Verkehrsflächen durch ruhenden Verkehr verhindern, wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass pro entstehender Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem jeweils betroffenen Grundstück herzustellen sind. Diese dienen dann der Aufnahme des ruhendenkehrs. Hinweis: Garagenzufahrten mit einer Tiefe von mind. 5 m werden dabei als Stellplatz angrechnet.

Im Bebauungsplan wird auch geregelt, dass Grundstückseinfriedungen an den straßenseitigen Grenzen nur eine max. Höhe von 1,0 m haben dürfen. Als Einbende Einfriedungen wie Hecken u.ä. zu sehen. Die Höhe wird gemessen von der Oberkante der Straßenfläche und dem höchsten Punkt der Einfriedung. Durch diese Festsetzung soll sichergestellt werden, dass keine „Trutzburgen“ ifenen und locker bebauten sowie transparenten Wohngebietes erhalten bleibt. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit durch eine bessere Einsehbarkeit des Straßenraums ist die Festsetzung bgründet.

Gleichzeitig wird aus Gründen der Verkehrssicherheit festgesetzt, dass die Grundstücke entlang der K 123 lückenlos einzufrieden sind.

In den Bebauungsplan (Rubrik „Hinweise“) wurden folgende Hinweise zu gestalterischen Empfelungen aufgenommen. Auf eine veverzichtet. Unabhängig davon sollen durch den Hinweis die gestalterischen Zielvorstellungen der Ortsgemeinde zum Ausdruck kommen.

„Baugestalterische Empfehlungen: Außenanstriche, Außenputze und grell und stark leuchtenden Farben ausgeführt werden. An Gebäuden sollten glänzende Materialien zur großflächigen Fassadengestaltungen nicht verwendet werden.

Zur Dacheindeckung sollten nur dunkelfarbige Materialien in den Fzit/schieferfarben, dunkelblau, dunkelgrau, dunkelrot, dunkelbraun und rotbraun Verwendung fiden. Zur Auswahl stehen beispielhaft folgende Farben in Anlehnung an die Farbtonkarte des RAL

Begründung zum Bebauungsplan

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen

Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen richtet sich nach § 9 (4) BauGB i. V. m.

Der Ortsgemeinderat befürwortet ein Plangebiet mit möglichst geringen gestalterischen Festsetzugen. Dies einerseits um eine baugestalterische Freiheit und Flexibilität zu gewährleisten, andere

rücksichtung der gegebenen Schwierigkeiten zur rechtssicheren Festsezung von gestalterischen Aspekten. Gleichzeitig sollen hierzu auch die Nutzungsmöglichkeiten für den Einsatz regenerativer Energieformen, wie z. B. Photovoltaiknutzung auf oder am Gebäude

Es wird daher im Wesentlichen nur eine Dachneigungsspannbreite festgesetzt. Zulässig sind nur Dächer mit einer Neigung von 0° bis 45°. Damit sind sowohl geneigte Dächer als auch Flachdächer nach dem Planungswillen der Ortsgemeinde zulässig.

Garagen und bauliche Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO sind in ihrer Dachform und neigung frei, da diese nicht die prägenden Gebäude sein werden.

Als eine weitere wesentliche baugestalterische Regelung wird in den Bebauungsplan aufgenoass Dachaufbauten 3/4 der Länge der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten dürfen.

Hierdurch sollen zu wuchtige und überdimensionierte Dachaufbauten unterbunden werden, die eine baugestalterische Fehlentwicklung darstellen würden.

der öffentlichen Verkehrsflächen durch ruhenden Verkehr verhindern, wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass pro entstehender Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem jeweils betroffenen Grundstück herzustellen sind. Diese dienen dann der Aufnahme des ruhendenkehrs. Hinweis: Garagenzufahrten mit einer Tiefe von mind. 5 m werden dabei als Stellplatz ang

Im Bebauungsplan wird auch geregelt, dass Grundstückseinfriedungen an den straßenseitigen Grenzen nur eine max. Höhe von 1,0 m haben dürfen. Als Einfriedungen sind Zäune, Mauern, lbende Einfriedungen wie Hecken u.ä. zu sehen. Die Höhe wird gemessen von der Oberkante der Straßenfläche und dem höchsten Punkt der Einfriedung. Durch diese Festsetzung soll sichergestellt werden, dass keine „Trutzburgen“ im Wohngebiet entstehen, sondern dass der Charakter eines ofenen und locker bebauten sowie transparenten Wohngebietes erhalten bleibt. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit durch eine bessere Einsehbarkeit des Straßenraums ist die Festsetzung b

Gleichzeitig wird aus Gründen der Verkehrssicherheit festgesetzt, dass die Grundstücke entlang der K 123 lückenlos einzufrieden sind.

In den Bebauungsplan (Rubrik „Hinweise“) wurden folgende Hinweise zu gestalterischen Empfelungen aufgenommen. Auf eine verbindliche Textfestsetzung wurde aus Rechtssicherheitsgründen verzichtet. Unabhängig davon sollen durch den Hinweis die gestalterischen Zielvorstellungen der Ortsgemeinde zum Ausdruck kommen.

„Baugestalterische Empfehlungen: Außenanstriche, Außenputze und Verblendungen sollten nicht ingrell und stark leuchtenden Farben ausgeführt werden. An Gebäuden sollten glänzende Materialien zur großflächigen Fassadengestaltungen nicht verwendet werden.

Zur Dacheindeckung sollten nur dunkelfarbige Materialien in den Fzit/schieferfarben, dunkelblau, dunkelgrau, dunkelrot, dunkelbraun und rotbraun Verwendung fiden. Zur Auswahl stehen beispielhaft folgende Farben in Anlehnung an die Farbtonkarte des RAL

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Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen richtet sich nach § 9 (4) BauGB i. V. m. § 88 (1) Ziff.

Der Ortsgemeinderat befürwortet ein Plangebiet mit möglichst geringen gestalterischen Festsetzun-gen. Dies einerseits um eine baugestalterische Freiheit und Flexibilität zu gewährleisten, anderer-

rücksichtung der gegebenen Schwierigkeiten zur rechtssicheren Festset-zung von gestalterischen Aspekten. Gleichzeitig sollen hierzu auch die Nutzungsmöglichkeiten für den Einsatz regenerativer Energieformen, wie z. B. Photovoltaiknutzung auf oder am Gebäude er-

Es wird daher im Wesentlichen nur eine Dachneigungsspannbreite festgesetzt. Zulässig sind nur Dächer mit einer Neigung von 0° bis 45°. Damit sind sowohl geneigte Dächer als auch Flachdächer

Garagen und bauliche Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO sind in ihrer Dachform und -

Als eine weitere wesentliche baugestalterische Regelung wird in den Bebauungsplan aufgenom-ass Dachaufbauten 3/4 der Länge der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten dürfen.

Hierdurch sollen zu wuchtige und überdimensionierte Dachaufbauten unterbunden werden, die eine

der öffentlichen Verkehrsflächen durch ruhenden Verkehr verhindern, wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass pro entstehender Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem jeweils betroffenen Grundstück herzustellen sind. Diese dienen dann der Aufnahme des ruhenden Ver-kehrs. Hinweis: Garagenzufahrten mit einer Tiefe von mind. 5 m werden dabei als Stellplatz ange-

Im Bebauungsplan wird auch geregelt, dass Grundstückseinfriedungen an den straßenseitigen friedungen sind Zäune, Mauern, le-

bende Einfriedungen wie Hecken u.ä. zu sehen. Die Höhe wird gemessen von der Oberkante der Straßenfläche und dem höchsten Punkt der Einfriedung. Durch diese Festsetzung soll sichergestellt

m Wohngebiet entstehen, sondern dass der Charakter eines of-fenen und locker bebauten sowie transparenten Wohngebietes erhalten bleibt. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit durch eine bessere Einsehbarkeit des Straßenraums ist die Festsetzung be-

Gleichzeitig wird aus Gründen der Verkehrssicherheit festgesetzt, dass die Grundstücke entlang der

In den Bebauungsplan (Rubrik „Hinweise“) wurden folgende Hinweise zu gestalterischen Empfeh-rbindliche Textfestsetzung wurde aus Rechtssicherheitsgründen

verzichtet. Unabhängig davon sollen durch den Hinweis die gestalterischen Zielvorstellungen der

Verblendungen sollten nicht in grell und stark leuchtenden Farben ausgeführt werden. An Gebäuden sollten glänzende Materialien

Zur Dacheindeckung sollten nur dunkelfarbige Materialien in den Farbtönen anthra-zit/schieferfarben, dunkelblau, dunkelgrau, dunkelrot, dunkelbraun und rotbraun Verwendung fin-den. Zur Auswahl stehen beispielhaft folgende Farben in Anlehnung an die Farbtonkarte des RAL-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Farbenvorlageprogramms: Nr. 5003, 5004, 5008, 5011, 57031, 7039, 7043, 8019 und 8022.

4.7 Grünordnung

An der Nord- und Westgrenze des Plangebiets werden Flächen mit Pflanzgebot festgesetzt. Diese dienen dazu, einen begrünten Ortsrand und einen Übergang in die freie Lan

Zur randlichen Eingrünung ist im Ordnungsbereich A ein 2standortgerechten Gehölzgruppen anzulegen und durch artgerechte Pflege langfristig zu erhalten. Entlang der nördlichen Gebietsgrenze ist eder nordwestlichen und westlichen Gebietsgrenze ist ein 4 m breiter Bepflanzungsstreifen. Innehalb dieses Ordnungsbereichs A ist im Abstand von 1,0 m x 1,5qualität Heister, 2xv.,o.B., 120Länge alle 10-12 m ein Hochstamm in der Pflanzqualität 3xv., m.B., StU 12(Bäume) zu pflanzen.

4.8 Weitere Hinweise

Rückhaltung von Niederschlagswass“soll das Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasser-rechtliche oder sonstige öffentlichlange entgegenstehen.“

Gemäß § 2 (2) Landeswassergesetz (LWG) ist jeder verpflichtet, „mit Wasser sparsam umzugehen. Der Anfall von Abwasser ist soweit wie möglich zu vermeidenfür zugelassene Anlagen eingeleitet werden, soweit es nicht bei demjenigen, bei dem es anfällt, mit vertretbarem Aufwand verwertet oder versickert werden kann, und die Möglichkeit nicht besteht, es mit vertretbarem Aufwand in ein oberirdisches Gewässer mittelbar oder unmittelbar abfließen zu lassen.“

Es wird daher empfohlen, auf den Baugrundstücksflächen begrünte Erdmulden zur Rückhaltung und Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser anzulegen. Ebenso wird die AnlZisternen empfohlen. Das in Zisternen gesammelte Wasser darf als Brauchwasser zur Gartenbwässerung bzw. Toilettenspülung weiterverwendet werden. Die Mulden oder Zisternen sind so zu bemessen, dass je 100 m² versiegelte Grundstücksfläche 4 5 m³ Behstehen. Die inner-häusliche Verwendung von Regenwasser ist den Verbandsgemeindewerken Ransbach-Baumbach und dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (vgl. § 13 (3) Trinkwaserverordnung).

Wasserdurchlässige Beläge:offenporigen Belägen (Ökopflaster, Rasenpflaster, Schotterrasen etc.) befestigt werden, um eine Versickerung zu gewährleisten. Gemäß § 10 (4) LBauO RheinlandWasserdurchlässigkeit des Bodens wesentlich beschränken, nur zulässig, soweit ihre Zweckbstimmung dies erfordert.

Baugestalterische Empfehlungen: in grell und stark leuchtenden Farben ausgeführt werden. An lien zur großflächigen Fassadengestaltung nicht verwendet werden.

Begründung zum Bebauungsplan

Farbenvorlageprogramms: Nr. 5003, 5004, 5008, 5011, 5013, 7011-7016, 7021, 7022, 7024, 7026, 7031, 7039, 7043, 8019 und 8022.

und Westgrenze des Plangebiets werden Flächen mit Pflanzgebot festgesetzt. Diese dienen dazu, einen begrünten Ortsrand und einen Übergang in die freie Lan

Zur randlichen Eingrünung ist im Ordnungsbereich A ein 2-reihiger Gehölzstreifen mit heimischen standortgerechten Gehölzgruppen anzulegen und durch artgerechte Pflege langfristig zu erhalten. Entlang der nördlichen Gebietsgrenze ist ein 3 m breiter Bepflanzungsstreifen festgesetzt, entlang der nordwestlichen und westlichen Gebietsgrenze ist ein 4 m breiter Bepflanzungsstreifen. Innehalb dieses Ordnungsbereichs A ist im Abstand von 1,0 m x 1,5 m je m² ein Strauch in der Pflan

Heister, 2xv.,o.B., 120-150 cm aus der Artenliste 1 (Sträucher) sowie auf der gesamten 12 m ein Hochstamm in der Pflanzqualität 3xv., m.B., StU 12

Weitere Hinweise

Rückhaltung von Niederschlagswasser: Gemäß § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) “soll das Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder

e oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftlich Be

Gemäß § 2 (2) Landeswassergesetz (LWG) ist jeder verpflichtet, „mit Wasser sparsam umzugehen. Der Anfall von Abwasser ist soweit wie möglich zu vermeiden. Niederschlagswasser soll nur in dfür zugelassene Anlagen eingeleitet werden, soweit es nicht bei demjenigen, bei dem es anfällt, mit vertretbarem Aufwand verwertet oder versickert werden kann, und die Möglichkeit nicht besteht, es

nd in ein oberirdisches Gewässer mittelbar oder unmittelbar abfließen zu

Es wird daher empfohlen, auf den Baugrundstücksflächen begrünte Erdmulden zur Rückhaltung und Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser anzulegen. Ebenso wird die AnlZisternen empfohlen. Das in Zisternen gesammelte Wasser darf als Brauchwasser zur Gartenbwässerung bzw. Toilettenspülung weiterverwendet werden. Die Mulden oder Zisternen sind so zu bemessen, dass je 100 m² versiegelte Grundstücksfläche 4 5 m³ Behältervolumen zur Verfügung

häusliche Verwendung von Regenwasser ist den Verbandsgemeindewerken Baumbach und dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (vgl. § 13 (3) Trinkwa

Wasserdurchlässige Beläge: Gebäudezuwege, Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze sollen mit offenporigen Belägen (Ökopflaster, Rasenpflaster, Schotterrasen etc.) befestigt werden, um eine Versickerung zu gewährleisten. Gemäß § 10 (4) LBauO Rheinland-Pfalz sind Befestigungen, die die

ssigkeit des Bodens wesentlich beschränken, nur zulässig, soweit ihre Zweckb

Baugestalterische Empfehlungen: Außenanstriche, Außenputze und Verblendungen sollten nicht in grell und stark leuchtenden Farben ausgeführt werden. An Gebäuden sollten glänzende Materilien zur großflächigen Fassadengestaltung nicht verwendet werden.

12035 Seite 21

7016, 7021, 7022, 7024, 7026,

und Westgrenze des Plangebiets werden Flächen mit Pflanzgebot festgesetzt. Diese dienen dazu, einen begrünten Ortsrand und einen Übergang in die freie Landschaft zu schaffen.

reihiger Gehölzstreifen mit heimischen standortgerechten Gehölzgruppen anzulegen und durch artgerechte Pflege langfristig zu erhalten.

in 3 m breiter Bepflanzungsstreifen festgesetzt, entlang der nordwestlichen und westlichen Gebietsgrenze ist ein 4 m breiter Bepflanzungsstreifen. Inner-

m je m² ein Strauch in der Pflanz-150 cm aus der Artenliste 1 (Sträucher) sowie auf der gesamten

12 m ein Hochstamm in der Pflanzqualität 3xv., m.B., StU 12-14 der Artenliste 1

Gemäß § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) “soll das Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder

rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftlich Be-

Gemäß § 2 (2) Landeswassergesetz (LWG) ist jeder verpflichtet, „mit Wasser sparsam umzugehen. . Niederschlagswasser soll nur in da-

für zugelassene Anlagen eingeleitet werden, soweit es nicht bei demjenigen, bei dem es anfällt, mit vertretbarem Aufwand verwertet oder versickert werden kann, und die Möglichkeit nicht besteht, es

nd in ein oberirdisches Gewässer mittelbar oder unmittelbar abfließen zu

Es wird daher empfohlen, auf den Baugrundstücksflächen begrünte Erdmulden zur Rückhaltung und Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser anzulegen. Ebenso wird die Anlage von Zisternen empfohlen. Das in Zisternen gesammelte Wasser darf als Brauchwasser zur Gartenbe-wässerung bzw. Toilettenspülung weiterverwendet werden. Die Mulden oder Zisternen sind so zu

ältervolumen zur Verfügung häusliche Verwendung von Regenwasser ist den Verbandsgemeindewerken

Baumbach und dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (vgl. § 13 (3) Trinkwas-

, Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze sollen mit offenporigen Belägen (Ökopflaster, Rasenpflaster, Schotterrasen etc.) befestigt werden, um eine

Pfalz sind Befestigungen, die die ssigkeit des Bodens wesentlich beschränken, nur zulässig, soweit ihre Zweckbe-

Außenanstriche, Außenputze und Verblendungen sollten nicht Gebäuden sollten glänzende Materia-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Dacheindeckungsfarben: Zur Dacheindeckung sollten nur dunkelfarbige Materialien in den Fartönen anthrazit/schieferfarben, dunkelblau, dunkelgrau, dunkelrotwendung finden. Zur Auswahl stehen beispielhaft folgende Farben in Anlehnung an die Farbtonkate des RAL-Farbenvorlageprogramms: Nr. 5003, 5004, 5008, 5011, 5013, 70117024, 7026, 7031, 7039, 7043, 8019 und 8

Gehölzpflanzungen: Bei der Anpflanzung von Gehölzen auf öffentlicher oder privater Fläche solten keine Gehölze I. Größenordnung oder hochwachsende Nadelgehölze verwendet werden, um aus energetischen Gesichtspunkten einer zu großen Verschattung entgeg

Bodenschutz: Während der Bauarbeiten ist der Oberboden gemäß DIN 18915 nach Bodenhorzonten geordnet abseits vom Baubetrieb zu lagern und vor Verdichtung o. ä. zu schützen.

Baumschutz: Finden Baumaßnahmen im Nahbereich von Bäumen statt, so sindPhase der Baudurchführung durch Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 zu schützen.

Grundstücksbepflanzung: Art und Weise die Pflanzfestsetzungen für die privaten Baugrundstückeunter Beifügung eines Bepflanzungsplans).

Grenzabstände nach dem Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG):mungen des § 42 LNRG (Grenzabstand von Einfriedungen) und der §§ 44 ff. LNRG (Grenzabstäde von Pflanzen) wird besonders hingewiesen. U.a. müssen danach Einfriedungen von der Grenze eines Wirtschaftsweges 0,5 m zurückbleiben.

Denkmalschutz: Es besteht die Möglichkeit, dass bei den Erdarbeiten im Plangebiet archäologsche Befunde und Funde (wie ErdverfärbungenMünzen und Eisengegenstände usw.) zutage treten. Diese Funde sind gemäß §§ 16 schutzgesetz Rheinland-Pfalz der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, Kolenz, zu melden (0261/6675anzuzeigen.

Eingriffe in den Baugrund:gelwerke (u.a. DIN 4020 (Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke)1997-1 und –2 (Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik), DIN 1054 (Baugrund Sicherheitsnachweise im Erdden Bauherren zu berücksichtigen.

Begründung zum Bebauungsplan

Zur Dacheindeckung sollten nur dunkelfarbige Materialien in den Fartönen anthrazit/schieferfarben, dunkelblau, dunkelgrau, dunkelrot, dunkelbraun und rotbraun Vewendung finden. Zur Auswahl stehen beispielhaft folgende Farben in Anlehnung an die Farbtonka

Farbenvorlageprogramms: Nr. 5003, 5004, 5008, 5011, 5013, 70117024, 7026, 7031, 7039, 7043, 8019 und 8022.

Bei der Anpflanzung von Gehölzen auf öffentlicher oder privater Fläche solten keine Gehölze I. Größenordnung oder hochwachsende Nadelgehölze verwendet werden, um aus energetischen Gesichtspunkten einer zu großen Verschattung entgegenzuwirken.

Während der Bauarbeiten ist der Oberboden gemäß DIN 18915 nach Bodenhorten geordnet abseits vom Baubetrieb zu lagern und vor Verdichtung o. ä. zu schützen.

Finden Baumaßnahmen im Nahbereich von Bäumen statt, so sindPhase der Baudurchführung durch Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 zu schützen.

Grundstücksbepflanzung: In den Bauvorlagen bzw. im Bauantrag ist nachzuweisen, in welcher Art und Weise die Pflanzfestsetzungen für die privaten Baugrundstücke unter Beifügung eines Bepflanzungsplans).

Grenzabstände nach dem Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG): Auf die gesetzlichen Bestimungen des § 42 LNRG (Grenzabstand von Einfriedungen) und der §§ 44 ff. LNRG (Grenzabstä

wird besonders hingewiesen. U.a. müssen danach Einfriedungen von der Grenze eines Wirtschaftsweges 0,5 m zurückbleiben.

Es besteht die Möglichkeit, dass bei den Erdarbeiten im Plangebiet archäologsche Befunde und Funde (wie Erdverfärbungen, Knochen und Skeletteile, Gefäße oder Scherben, Münzen und Eisengegenstände usw.) zutage treten. Diese Funde sind gemäß §§ 16

Pfalz der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, Ko675-3000). Der Beginn der Erdarbeiten ist mindestens zwei Wochen vorher

Eingriffe in den Baugrund: Bei Eingriffen in Baugrund sind grundsätzlich die einschlägigen Rgelwerke (u.a. DIN 4020 (Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke)

2 (Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik), DIN 1054 (Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997den Bauherren zu berücksichtigen.

12035 Seite 22

Zur Dacheindeckung sollten nur dunkelfarbige Materialien in den Farb-, dunkelbraun und rotbraun Ver-

wendung finden. Zur Auswahl stehen beispielhaft folgende Farben in Anlehnung an die Farbtonkar-Farbenvorlageprogramms: Nr. 5003, 5004, 5008, 5011, 5013, 7011-7016, 7021, 7022,

Bei der Anpflanzung von Gehölzen auf öffentlicher oder privater Fläche soll-ten keine Gehölze I. Größenordnung oder hochwachsende Nadelgehölze verwendet werden, um

enzuwirken.

Während der Bauarbeiten ist der Oberboden gemäß DIN 18915 nach Bodenhori-ten geordnet abseits vom Baubetrieb zu lagern und vor Verdichtung o. ä. zu schützen.

Finden Baumaßnahmen im Nahbereich von Bäumen statt, so sind diese in jeder Phase der Baudurchführung durch Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 zu schützen.

In den Bauvorlagen bzw. im Bauantrag ist nachzuweisen, in welcher umgesetzt werden (z. B.

Auf die gesetzlichen Bestim-mungen des § 42 LNRG (Grenzabstand von Einfriedungen) und der §§ 44 ff. LNRG (Grenzabstän-

wird besonders hingewiesen. U.a. müssen danach Einfriedungen von der Grenze

Es besteht die Möglichkeit, dass bei den Erdarbeiten im Plangebiet archäologi-, Knochen und Skeletteile, Gefäße oder Scherben,

Münzen und Eisengegenstände usw.) zutage treten. Diese Funde sind gemäß §§ 16 - 21 Denkmal-Pfalz der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, Kob-

3000). Der Beginn der Erdarbeiten ist mindestens zwei Wochen vorher

Bei Eingriffen in Baugrund sind grundsätzlich die einschlägigen Re-gelwerke (u.a. DIN 4020 (Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke), DIN EN

2 (Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik), DIN 1054 (Baugrund - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1)) durch

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

5 VE R - U N D EN T S O R G U N G

5.1 Strom- und Telekommunikationsversorgung

Das Plangebiet kann grundsätzlich an vorhandene Leitungen und Systeme angeschlossen werden. Diese sind entsprechend auszubauen bzw. zu verlängern.

Im Randbereich des Plangebietes werden einzelne der geplanten zukünftigecke von einer 20-kV-Freileitung überdeckt. Der Verlauf dieser Freileitung ist nachrichtlich in die Planzeichnung des Bebauungsplans aufgenommen worden. Gründen der Sicherheit grundsätzlich eine Einschrund der Wuchshöhe von Bäumen und Gehölzen im Bereich eines Schutzstreifens von 15 m. Unter Abstimmung der Ortsgemeinden Nauort und Caan mit der KEVAG Verteilnetz GmbH ist eine Koplettverkabelung der 20-kV-gang Caan und „Wasserturm“ in Nauort vorgesehen, so dass die bestehende Freileitung im Bereich des Plangebietes abgebaut werden wird. Die Bebauungsplanurkunde enthält den Hinweis, dass 20-kV-Freileitung im Zuge der Baugebietserschließung durch Erdkabel ersetzt und anschließend demontiert werden soll. Eine Bebauung im Bereich des Schutzstreifens der 20erst nach erfolgter Demontage der Freileitung zulässig.

Die Plankonzeption enthält im Norden des Plangebietes einen Fußweg die Kabeltrasse der KEVAG Verteilnetz GmbH gemeindewerke aufnehmen kann. Eine Verbindung zum bestehenden Infrastrukturnetz kann gewährleistet und die Entwicklung eines Endstranges innerhalb des Plangebietes vermieden weden.

Hauptleitungen (Kabel) zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikation, Strom und Breibandanschlüssen sind in den öffentlichen Flächen und unterir

Hinweis für die Baugebietserschließung: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und aureichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlüber Baumstandorte und unterirdische Verfür Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, siehe hier u.a. Abschnitt 3 zu beachten. Es gilt scherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Tlekommunikationslinien nicht behindert werden. Die Deutsche Telekom GmbH, ist 3 Monate vor Beginn der Erschließungsarbeiten zu informieren, damit alle Koordinationsvorteile für dender Telekommunikationsversorgung genutzt werden können.

5.2 Wasserversorgung

Eine Versorgung mit Brauchbestehende Versorgungsnetz sichergestellt werden. Einzelheiten ergeben sich augungsverfahren und der konkreten Erschließungsplanung.

Im Nordwesten des Plangebietes (Einmündungsbereich des Wirtschaftswegs auf die K 123) befidet sich ein Bauwerk der Verbundwasserleitung Nauort

Begründung zum Bebauungsplan

N T S O R G U N G

und Telekommunikationsversorgung

Das Plangebiet kann grundsätzlich an vorhandene Leitungen und Systeme angeschlossen werden. Diese sind entsprechend auszubauen bzw. zu verlängern.

Im Randbereich des Plangebietes werden einzelne der geplanten zukünftigeFreileitung überdeckt. Der Verlauf dieser Freileitung ist nachrichtlich in die

Planzeichnung des Bebauungsplans aufgenommen worden. Eine solche Freileitung erfordert aus Gründen der Sicherheit grundsätzlich eine Einschränkung der Höhenbegrenzung baulicher Anlagen und der Wuchshöhe von Bäumen und Gehölzen im Bereich eines Schutzstreifens von 15 m. Unter Abstimmung der Ortsgemeinden Nauort und Caan mit der KEVAG Verteilnetz GmbH ist eine Ko

-Freileitung zwischen den Transformatorenstationen „Caan“ am Ortseigang Caan und „Wasserturm“ in Nauort vorgesehen, so dass die bestehende Freileitung im Bereich des Plangebietes abgebaut werden wird. Die Bebauungsplanurkunde enthält den Hinweis, dass

Freileitung im Zuge der Baugebietserschließung durch Erdkabel ersetzt und anschließend demontiert werden soll. Eine Bebauung im Bereich des Schutzstreifens der 20erst nach erfolgter Demontage der Freileitung zulässig.

n enthält im Norden des Plangebietes einen Fußweg mit einer Breite von 3 mKEVAG Verteilnetz GmbH sowie die Wasserversorgungsleitung der Verband

gemeindewerke aufnehmen kann. Eine Verbindung zum bestehenden Infrastrukturnetz kann gewährleistet und die Entwicklung eines Endstranges innerhalb des Plangebietes vermieden we

Hauptleitungen (Kabel) zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikation, Strom und Breibandanschlüssen sind in den öffentlichen Flächen und unterirdisch zu verlegen.

Hinweis für die Baugebietserschließung: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und aureichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, siehe hier u.a. Abschnitt 3 zu beachten. Es gilt s

s durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Tlekommunikationslinien nicht behindert werden. Die Deutsche Telekom GmbH, ist 3 Monate vor Beginn der Erschließungsarbeiten zu informieren, damit alle Koordinationsvorteile für dender Telekommunikationsversorgung genutzt werden können.

Wasserversorgung

Eine Versorgung mit Brauch- und Trinkwasser kann voraussichtlich durch den Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz sichergestellt werden. Einzelheiten ergeben sich augungsverfahren und der konkreten Erschließungsplanung.

Im Nordwesten des Plangebietes (Einmündungsbereich des Wirtschaftswegs auf die K 123) befidet sich ein Bauwerk der Verbundwasserleitung Nauort-Caan (Anlage der Wasserversorgung). Die

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Das Plangebiet kann grundsätzlich an vorhandene Leitungen und Systeme angeschlossen werden.

Im Randbereich des Plangebietes werden einzelne der geplanten zukünftigen Wohnbaugrundstü-Freileitung überdeckt. Der Verlauf dieser Freileitung ist nachrichtlich in die

Eine solche Freileitung erfordert aus änkung der Höhenbegrenzung baulicher Anlagen

und der Wuchshöhe von Bäumen und Gehölzen im Bereich eines Schutzstreifens von 15 m. Unter Abstimmung der Ortsgemeinden Nauort und Caan mit der KEVAG Verteilnetz GmbH ist eine Kom-

eitung zwischen den Transformatorenstationen „Caan“ am Ortsein-gang Caan und „Wasserturm“ in Nauort vorgesehen, so dass die bestehende Freileitung im Bereich des Plangebietes abgebaut werden wird. Die Bebauungsplanurkunde enthält den Hinweis, dass die

Freileitung im Zuge der Baugebietserschließung durch Erdkabel ersetzt und anschließend demontiert werden soll. Eine Bebauung im Bereich des Schutzstreifens der 20-kV-Freileitung ist

mit einer Breite von 3 m, der sowie die Wasserversorgungsleitung der Verbands-

gemeindewerke aufnehmen kann. Eine Verbindung zum bestehenden Infrastrukturnetz kann somit gewährleistet und die Entwicklung eines Endstranges innerhalb des Plangebietes vermieden wer-

Hauptleitungen (Kabel) zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikation, Strom und Breit-disch zu verlegen.

Hinweis für die Baugebietserschließung: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und aus-reichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der

ich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft

für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, siehe hier u.a. Abschnitt 3 zu beachten. Es gilt si-s durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Te-

lekommunikationslinien nicht behindert werden. Die Deutsche Telekom GmbH, ist 3 Monate vor Beginn der Erschließungsarbeiten zu informieren, damit alle Koordinationsvorteile für den Aufbau

und Trinkwasser kann voraussichtlich durch den Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz sichergestellt werden. Einzelheiten ergeben sich aus dem Beteili-

Im Nordwesten des Plangebietes (Einmündungsbereich des Wirtschaftswegs auf die K 123) befin-Caan (Anlage der Wasserversorgung). Die

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Fläche wird im Bebauungsplan durch die Festsetzung einer Versorgungsfläche („für den Versogungsträger der Wasserversorgung“) gesichert.

5.3 Abwasserbeseitigung

Die Entwässerung des Plangebietes ist im Mischsystem geplant. In den Straßen „Rosenweg“ und „Am Wasserturm“ liegt im Bestand ein Mischwasserkanal. Das bestehende Grundstück des Gewebegebietes hat hierin auch bereits entwässert. Aufgrund dieser Situation und weil ein Vorfluter im Plangebiet oder unmittelbaren Umfeld nicht vorhanden ist, kann eine Ableitwasser in einem solchen nicht erfolgen. In der Abwägung aller Aspekte soll das Plangebiet daher an das bestehende Mischsystem angeschlossen werden.

Das anfallende Schmutzwassergesammelt und an die vorhandene Bestandsleitung angeschlossen, die aus der Straße „Am Waserturm“ nach Norden in die derzeitige Stichstraße führt.

Einzelheiten müssen noch im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung (Entwässerungsplnung) festgelegt werden.

Im Hinblick auf die Beseitigung des anfallenden, unbelasteten bauungsplan zunächst Hinweise in der Planurkunde zur entsprechenden Rückhaltung und zum Umgang mit Niederschlagswasser. Es wird hierzu auf § 55 (2) WHG unEs wird ausdrücklich empfohlen, das auf den Baugrundstücksflächen anfallende unbelastete Niderschlagswasser dort selbst in ausreichend dimensionierten Erdmulden und / oder Zisternen zrückzuhalten.

Das in Zisternen gesammelte Wlettenspülung weiterverwendet werden. Die Rückhaltebehältnisse sind so zu bemessen, dass je 100 m² versiegelter Grundstücksfläche bzw. Dachfläche 4stehen. Die innerhäusliche Verwendung von Regenwasser ist den Verbandsgemeindewerken Ransbach-Baumbach und dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (vgl. § 13 (3) Trinkwaserverordnung).

Grundsätzlich gilt, dass weitergehende Einzelheiten der fachtechnischen Erschlnung vorbehalten sind.

6 IM M I S S I O N S S C H U T Z

Zur Sicherstellung der gesunden Wohnverhältnisse im Plangebiet ist die Lage zwischen der K 12 und dem angrenzenden Mischgebiet zu berücksichtigen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass erhebliche Störquellen vorhanden sind, die eine Umsetzung der Planung verhindern würden. Im Bestand grenzen nur Wohngebäude an die Plangebietsfläche an.

Bewertung der K 123

Zur K 123 ist zudem der Abstand zur klassifizierten Straße zu berücksichtigen, so dass ein unmitelbares Heranrücken der Wohnbebauung an die Straße nicht möglich ist. Die Planung sieht einen Abstand der nächstgelegenen Baugrenzen von 15 m zum Fahrbahnrand der Kreisstraße vor.

Westlich des Plangebietes führt die Landesstraße K 123 am Plangebiet vorbeiWerten (durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) aus dem Jahr 2005 ist die K 123 mit einem

Begründung zum Bebauungsplan

he wird im Bebauungsplan durch die Festsetzung einer Versorgungsfläche („für den Versogungsträger der Wasserversorgung“) gesichert.

Abwasserbeseitigung

Die Entwässerung des Plangebietes ist im Mischsystem geplant. In den Straßen „Rosenweg“ und serturm“ liegt im Bestand ein Mischwasserkanal. Das bestehende Grundstück des Gewe

begebietes hat hierin auch bereits entwässert. Aufgrund dieser Situation und weil ein Vorfluter im Plangebiet oder unmittelbaren Umfeld nicht vorhanden ist, kann eine Ableitwasser in einem solchen nicht erfolgen. In der Abwägung aller Aspekte soll das Plangebiet daher an das bestehende Mischsystem angeschlossen werden.

Schmutzwasser wird dabei leitungsgebunden in den neuen Erschließungsstragesammelt und an die vorhandene Bestandsleitung angeschlossen, die aus der Straße „Am Waserturm“ nach Norden in die derzeitige Stichstraße führt.

Einzelheiten müssen noch im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung (Entwässerungspl

Im Hinblick auf die Beseitigung des anfallenden, unbelasteten Niederschlagswassersbauungsplan zunächst Hinweise in der Planurkunde zur entsprechenden Rückhaltung und zum Umgang mit Niederschlagswasser. Es wird hierzu auf § 55 (2) WHG und § 2 (2) LWG hingewiesen. Es wird ausdrücklich empfohlen, das auf den Baugrundstücksflächen anfallende unbelastete Niderschlagswasser dort selbst in ausreichend dimensionierten Erdmulden und / oder Zisternen z

Das in Zisternen gesammelte Wasser darf als Brauchwasser zur Gartenbewässerung bzw. zur Tolettenspülung weiterverwendet werden. Die Rückhaltebehältnisse sind so zu bemessen, dass je

m² versiegelter Grundstücksfläche bzw. Dachfläche 4-5 m³ Rückhaltevolumen zur Verfügung e innerhäusliche Verwendung von Regenwasser ist den Verbandsgemeindewerken Baumbach und dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (vgl. § 13 (3) Trinkwa

Grundsätzlich gilt, dass weitergehende Einzelheiten der fachtechnischen Erschl

M M I S S I O N S S C H U T Z

Zur Sicherstellung der gesunden Wohnverhältnisse im Plangebiet ist die Lage zwischen der K 12 und dem angrenzenden Mischgebiet zu berücksichtigen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen,

örquellen vorhanden sind, die eine Umsetzung der Planung verhindern würden. Im Bestand grenzen nur Wohngebäude an die Plangebietsfläche an.

Zur K 123 ist zudem der Abstand zur klassifizierten Straße zu berücksichtigen, so dass ein unmitelbares Heranrücken der Wohnbebauung an die Straße nicht möglich ist. Die Planung sieht einen Abstand der nächstgelegenen Baugrenzen von 15 m zum Fahrbahnrand der Kreisstraße vor.

Westlich des Plangebietes führt die Landesstraße K 123 am Plangebiet vorbeiWerten (durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) aus dem Jahr 2005 ist die K 123 mit einem

12035 Seite 24

he wird im Bebauungsplan durch die Festsetzung einer Versorgungsfläche („für den Versor-

Die Entwässerung des Plangebietes ist im Mischsystem geplant. In den Straßen „Rosenweg“ und serturm“ liegt im Bestand ein Mischwasserkanal. Das bestehende Grundstück des Gewer-

begebietes hat hierin auch bereits entwässert. Aufgrund dieser Situation und weil ein Vorfluter im Plangebiet oder unmittelbaren Umfeld nicht vorhanden ist, kann eine Ableitung von Niederschlags-wasser in einem solchen nicht erfolgen. In der Abwägung aller Aspekte soll das Plangebiet daher

wird dabei leitungsgebunden in den neuen Erschließungsstraßen gesammelt und an die vorhandene Bestandsleitung angeschlossen, die aus der Straße „Am Was-

Einzelheiten müssen noch im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung (Entwässerungspla-

Niederschlagswassers gibt der Be-bauungsplan zunächst Hinweise in der Planurkunde zur entsprechenden Rückhaltung und zum

d § 2 (2) LWG hingewiesen. Es wird ausdrücklich empfohlen, das auf den Baugrundstücksflächen anfallende unbelastete Nie-derschlagswasser dort selbst in ausreichend dimensionierten Erdmulden und / oder Zisternen zu-

asser darf als Brauchwasser zur Gartenbewässerung bzw. zur Toi-lettenspülung weiterverwendet werden. Die Rückhaltebehältnisse sind so zu bemessen, dass je

5 m³ Rückhaltevolumen zur Verfügung e innerhäusliche Verwendung von Regenwasser ist den Verbandsgemeindewerken Baumbach und dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (vgl. § 13 (3) Trinkwas-

Grundsätzlich gilt, dass weitergehende Einzelheiten der fachtechnischen Erschließungspla-

Zur Sicherstellung der gesunden Wohnverhältnisse im Plangebiet ist die Lage zwischen der K 12 und dem angrenzenden Mischgebiet zu berücksichtigen. Es ist jedoch nicht davon auszugehen,

örquellen vorhanden sind, die eine Umsetzung der Planung verhindern würden.

Zur K 123 ist zudem der Abstand zur klassifizierten Straße zu berücksichtigen, so dass ein unmit-telbares Heranrücken der Wohnbebauung an die Straße nicht möglich ist. Die Planung sieht einen Abstand der nächstgelegenen Baugrenzen von 15 m zum Fahrbahnrand der Kreisstraße vor.

Westlich des Plangebietes führt die Landesstraße K 123 am Plangebiet vorbei. Nach den DTV-Werten (durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) aus dem Jahr 2005 ist die K 123 mit einem

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Wert von 1.113 kfz/24 h befahren (zuletzt vorliegende veröffentlichte offizielle Zählwerte der Ladesstraßenverwaltung). Der Schwerverkehrsanteilgering befahren.

Seitens der Karst Ingenieure GmbH wurde eine überschlägige Schallprognose nach DIN 18005 vorgenommen, um immissionsschutztechnische Aspekte präziser bewerten zu können. In der Schallprognose für „lange gerade Straßen und die Lage des Immissionsortes über Straßenniveau“ wurden folgende wesentlichen Rahmenparameter berücksichtigt:

• Aktueller DTV-Wert 2005• Abstand der nächstgelegenen Baugrenze zur Straße von ca. 18 m (Emissionsband Str

ßenmitte) • Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“ mit 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) nachts.• Geschwindigkeit 70 km/h.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass eine max. Abweichung vom Tagesorientierungswert von 2festzustellen ist. Der Nachtorientierungswert wi

Die Thematik des Immissionsschutzes zur Sicherstellung gesunder Wohnund das Ergebnis der durchgeführten Lärmprognose ist im Rahmen der bauleitplanerischen Abwgung gemäß § 1 (7) BauGB zu berü

Im Rahmen der Abwägung werden folgende Ausführungen getroffen:

1. Bei den Orientierungswerten gemäß Beiblatt zur DIN 18005 handelt es sich, wie der Name sagt, um Orientierungswerte, deren Überschreitung grundsätzlich möglich ist.

2. Im Zuge der planerischen Überlegungen zum Umgang mit der Überschreitung der Orientirungswerte kommen grundsätzlich aktive und passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht.

3. Als aktive Schallschutzmaßnahmen bestünde grundsätzlich die planerische Möglichkeit zur Einplanung und Errichtung einer Schallschutzwand oder eines Schallschutzwalles. Hiervon wird im Rahmen der Abwägung aus ortsche Maßnahme würde sich nicht in das Ortsbild einfügen, aufgrund der direkten Lage am Orand. Darüber hinaus müsste eine Schallschutzmaßnahme zur Vermeidung des seitlich einfalenden Schalles zumindest im rechten Winkel entlang der westlichen und südlichen Grunstücksseite geführt werden. Hierdurch würde zu viel nutzbare Wohnbaufläche entfgesamt Wirtschaftlichkeit des Plangebietes in Frage gezogen.

4. Insofern ist festzustellen, dass Außenwohnbereiche (wie Terrasse, Gartenbereich) nicht hinrechend im Hinblick auf die Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005 geschützt werkönnen. Da hier kein dauerhafter Aufenthalt durch den Mensch erfolgt, ist die Überschreitung der Orientierungswerte als hinnehmbar zu bewerten.

5. Zur Sicherstellung eines hinreichenden Schallschutzes innerhalb des Gebäudes ist folgende Bewertung vorzunehmen:

Der Beurteilungspegel für die nächstgelegene Baugrenze ergibt sich mit 57 db(A). Nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise“ sind Anforderungen an die Lufschalldämmung von Außenbauteilen abzuleiten. Hierdurch können dannbeitsverhältnisse gewährleistet werden.

Der maßgebliche Außenlärmpegel wird nach Abschnitt 5.5 der DIN 4109 aus dem Beurteilungspgel für den Tageszeitraum nach DIN 18005 Teil 1 zuzüglich 3 dB ermittelt. Dieser beträgt somit 60 dB(A).

Begründung zum Bebauungsplan

Wert von 1.113 kfz/24 h befahren (zuletzt vorliegende veröffentlichte offizielle Zählwerte der Ladesstraßenverwaltung). Der Schwerverkehrsanteil beträgt 5 %. Damit ist die K 123 vergleichsweise

Seitens der Karst Ingenieure GmbH wurde eine überschlägige Schallprognose nach DIN 18005 vorgenommen, um immissionsschutztechnische Aspekte präziser bewerten zu können. In der

e für „lange gerade Straßen und die Lage des Immissionsortes über Straßenniveau“ wurden folgende wesentlichen Rahmenparameter berücksichtigt:

Wert 2005 Abstand der nächstgelegenen Baugrenze zur Straße von ca. 18 m (Emissionsband Str

Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“ mit 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) nachts.70 km/h.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass eine max. Abweichung vom Tagesorientierungswert von 2festzustellen ist. Der Nachtorientierungswert wird maximal bis 4 dB(A) überschritten.

Die Thematik des Immissionsschutzes zur Sicherstellung gesunder Wohnund das Ergebnis der durchgeführten Lärmprognose ist im Rahmen der bauleitplanerischen Abwgung gemäß § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Abwägung werden folgende Ausführungen getroffen:

Bei den Orientierungswerten gemäß Beiblatt zur DIN 18005 handelt es sich, wie der Name sagt, um Orientierungswerte, deren Überschreitung grundsätzlich möglich ist.

lanerischen Überlegungen zum Umgang mit der Überschreitung der Orientirungswerte kommen grundsätzlich aktive und passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht. Als aktive Schallschutzmaßnahmen bestünde grundsätzlich die planerische Möglichkeit zur

und Errichtung einer Schallschutzwand oder eines Schallschutzwalles. Hiervon wird im Rahmen der Abwägung aus orts- und landschaftsbildlichen Gründen abgesehen. Eine soche Maßnahme würde sich nicht in das Ortsbild einfügen, aufgrund der direkten Lage am Orand. Darüber hinaus müsste eine Schallschutzmaßnahme zur Vermeidung des seitlich einfalenden Schalles zumindest im rechten Winkel entlang der westlichen und südlichen Grunstücksseite geführt werden. Hierdurch würde zu viel nutzbare Wohnbaufläche entfgesamt Wirtschaftlichkeit des Plangebietes in Frage gezogen. Insofern ist festzustellen, dass Außenwohnbereiche (wie Terrasse, Gartenbereich) nicht hinrechend im Hinblick auf die Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005 geschützt werkönnen. Da hier kein dauerhafter Aufenthalt durch den Mensch erfolgt, ist die Überschreitung der Orientierungswerte als hinnehmbar zu bewerten. Zur Sicherstellung eines hinreichenden Schallschutzes innerhalb des Gebäudes ist folgende

men:

Der Beurteilungspegel für die nächstgelegene Baugrenze ergibt sich mit 57 db(A). Nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise“ sind Anforderungen an die Lufschalldämmung von Außenbauteilen abzuleiten. Hierdurch können dann beitsverhältnisse gewährleistet werden.

Der maßgebliche Außenlärmpegel wird nach Abschnitt 5.5 der DIN 4109 aus dem Beurteilungspgel für den Tageszeitraum nach DIN 18005 Teil 1 zuzüglich 3 dB ermittelt. Dieser beträgt somit 60

12035 Seite 25

Wert von 1.113 kfz/24 h befahren (zuletzt vorliegende veröffentlichte offizielle Zählwerte der Lan-beträgt 5 %. Damit ist die K 123 vergleichsweise

Seitens der Karst Ingenieure GmbH wurde eine überschlägige Schallprognose nach DIN 18005 vorgenommen, um immissionsschutztechnische Aspekte präziser bewerten zu können. In der

e für „lange gerade Straßen und die Lage des Immissionsortes über Straßenniveau“

Abstand der nächstgelegenen Baugrenze zur Straße von ca. 18 m (Emissionsband Stra-

Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“ mit 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) nachts.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass eine max. Abweichung vom Tagesorientierungswert von 2 dB(A) rd maximal bis 4 dB(A) überschritten.

Die Thematik des Immissionsschutzes zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse und das Ergebnis der durchgeführten Lärmprognose ist im Rahmen der bauleitplanerischen Abwä-

Im Rahmen der Abwägung werden folgende Ausführungen getroffen:

Bei den Orientierungswerten gemäß Beiblatt zur DIN 18005 handelt es sich, wie der Name sagt, um Orientierungswerte, deren Überschreitung grundsätzlich möglich ist.

lanerischen Überlegungen zum Umgang mit der Überschreitung der Orientie-rungswerte kommen grundsätzlich aktive und passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht. Als aktive Schallschutzmaßnahmen bestünde grundsätzlich die planerische Möglichkeit zur

und Errichtung einer Schallschutzwand oder eines Schallschutzwalles. Hiervon wird und landschaftsbildlichen Gründen abgesehen. Eine sol-

che Maßnahme würde sich nicht in das Ortsbild einfügen, aufgrund der direkten Lage am Orts-rand. Darüber hinaus müsste eine Schallschutzmaßnahme zur Vermeidung des seitlich einfal-lenden Schalles zumindest im rechten Winkel entlang der westlichen und südlichen Grund-stücksseite geführt werden. Hierdurch würde zu viel nutzbare Wohnbaufläche entfallen und die

Insofern ist festzustellen, dass Außenwohnbereiche (wie Terrasse, Gartenbereich) nicht hinrei-chend im Hinblick auf die Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005 geschützt werden können. Da hier kein dauerhafter Aufenthalt durch den Mensch erfolgt, ist die Überschreitung

Zur Sicherstellung eines hinreichenden Schallschutzes innerhalb des Gebäudes ist folgende

Der Beurteilungspegel für die nächstgelegene Baugrenze ergibt sich mit 57 db(A). Nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise“ sind Anforderungen an die Luft-

gesunde Wohn- und Ar-

Der maßgebliche Außenlärmpegel wird nach Abschnitt 5.5 der DIN 4109 aus dem Beurteilungspe-gel für den Tageszeitraum nach DIN 18005 Teil 1 zuzüglich 3 dB ermittelt. Dieser beträgt somit 60

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Aus Tabelle 8 der DIN 4109 vom November 1989 resultiert für das Plangebiet somit der Lärmpgelbereich II (vgl. nachfolgende Abb.):

Damit ergeben sich für Aufenthaltsräume in Wohnungen folgende erforderliche bewertete Schaldämmmaße für die Außenbauteile

Beurteilung:

Das nach DIN 4109 erforderliche resultierende bewertete Schalldämmmaß von Erf. R’w,res>= 30 dB wird bei üblicher Hausbauweise eingehalten.

Eine überschlägige Abschätzung ddem Ergebnis, dass zum hinreichenden Schallschutz innerhalb des Gebäudes Fenster der Schalschutzklasse 2 benötigt werden. Dadurch ergeben sich keine erhöhten Anforderungen im Vergleich zur Bauweise aufgrund der ohnehin hierfür geltenden Vorschriften und Normen bei Wohnhausnebauten.

Da Schallschutzfenster nur im geschlossenen Zustand voll wirksam sind, wird empfohlen, zum Schlafen benutzte Räume an der Landesstraßen abgewandten Seite, somit der lärSeite, zu platzieren. Sollte dies nicht möglich sein, so wird der Einbau von schallgedämmtentungsanlagen empfohlen, damit Fenster nicht geöffnet werden müssen. Damit kann dann eine aureichende Frischluftzufuhr bei geschlossenen Fenstern e

Aufgrund der zuvor aufgezeigten Ermittlungen und Ergebnisse wird im Rahmen der Bauleitplanung keine weitere Festsetzungsnotwendigkeit gesehen, da durch die übliche Hausbauweise der erfoderliche passive Schallschutz gewährleistet werden

Die privaten Bauherren werden hiermit darauf hingewiesen, dass eine Schallvorbelastung im Plagebiet (zumindest in der 1. Bauzeile entlang der K 123) vorhanden ist und dass Regressansprüche an die Träger der Straßenbaulast und die Ortsgemeinde nicht

Begründung zum Bebauungsplan

Aus Tabelle 8 der DIN 4109 vom November 1989 resultiert für das Plangebiet somit der Lärmpgelbereich II (vgl. nachfolgende Abb.):

Damit ergeben sich für Aufenthaltsräume in Wohnungen folgende erforderliche bewertete Schaldämmmaße für die Außenbauteile (siehe Zeile 3, Spalte 4, Tabelle 8, DIN 4109):

Erf. R’w,res>= 30 dB.

Das nach DIN 4109 erforderliche resultierende bewertete Schalldämmmaß von Erf. R’w,res>= 30 dB wird bei üblicher Hausbauweise eingehalten.

Eine überschlägige Abschätzung der entstehenden Schallimmissionen nach DIN 18005 kommt zu dem Ergebnis, dass zum hinreichenden Schallschutz innerhalb des Gebäudes Fenster der Schalschutzklasse 2 benötigt werden. Dadurch ergeben sich keine erhöhten Anforderungen im Vergleich

aufgrund der ohnehin hierfür geltenden Vorschriften und Normen bei Wohnhausne

Da Schallschutzfenster nur im geschlossenen Zustand voll wirksam sind, wird empfohlen, zum Schlafen benutzte Räume an der Landesstraßen abgewandten Seite, somit der lärSeite, zu platzieren. Sollte dies nicht möglich sein, so wird der Einbau von schallgedämmtentungsanlagen empfohlen, damit Fenster nicht geöffnet werden müssen. Damit kann dann eine aureichende Frischluftzufuhr bei geschlossenen Fenstern ermöglicht werden.

Aufgrund der zuvor aufgezeigten Ermittlungen und Ergebnisse wird im Rahmen der Bauleitplanung keine weitere Festsetzungsnotwendigkeit gesehen, da durch die übliche Hausbauweise der erfoderliche passive Schallschutz gewährleistet werden kann.

Die privaten Bauherren werden hiermit darauf hingewiesen, dass eine Schallvorbelastung im Plagebiet (zumindest in der 1. Bauzeile entlang der K 123) vorhanden ist und dass Regressansprüche an die Träger der Straßenbaulast und die Ortsgemeinde nicht gerichtet werden können.

12035 Seite 26

Aus Tabelle 8 der DIN 4109 vom November 1989 resultiert für das Plangebiet somit der Lärmpe-

Damit ergeben sich für Aufenthaltsräume in Wohnungen folgende erforderliche bewertete Schall-(siehe Zeile 3, Spalte 4, Tabelle 8, DIN 4109):

Das nach DIN 4109 erforderliche resultierende bewertete Schalldämmmaß von Erf. R’w,res>= 30

er entstehenden Schallimmissionen nach DIN 18005 kommt zu dem Ergebnis, dass zum hinreichenden Schallschutz innerhalb des Gebäudes Fenster der Schall-schutzklasse 2 benötigt werden. Dadurch ergeben sich keine erhöhten Anforderungen im Vergleich

aufgrund der ohnehin hierfür geltenden Vorschriften und Normen bei Wohnhausneu-

Da Schallschutzfenster nur im geschlossenen Zustand voll wirksam sind, wird empfohlen, zum Schlafen benutzte Räume an der Landesstraßen abgewandten Seite, somit der lärmabgewandten Seite, zu platzieren. Sollte dies nicht möglich sein, so wird der Einbau von schallgedämmten Lüf-tungsanlagen empfohlen, damit Fenster nicht geöffnet werden müssen. Damit kann dann eine aus-

rmöglicht werden.

Aufgrund der zuvor aufgezeigten Ermittlungen und Ergebnisse wird im Rahmen der Bauleitplanung keine weitere Festsetzungsnotwendigkeit gesehen, da durch die übliche Hausbauweise der erfor-

Die privaten Bauherren werden hiermit darauf hingewiesen, dass eine Schallvorbelastung im Plan-gebiet (zumindest in der 1. Bauzeile entlang der K 123) vorhanden ist und dass Regressansprüche

gerichtet werden können.

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

7 AL T AB L AG E R U N G E N

Gemäß aktueller Daten der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinlandliegen im Plangebiet keine Altablagerungen vor, und es sind keine Altlastenverdachtsflächen bkannt.

Seitens der Ortsgemeinde Nauort und der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbachwurde mit Schreiben vom 22. August 2011 der KaiserAuftrag erteilt für ein „orientierendes umweltbaugebiet Sägewerkgelände“. Das Gutachten liegt mit Datum vom 21. November 2011 vor und wird als Anlage der Begründung geführt.

Im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung wurde eine orientierende geoUntersuchung zur Erschließung des der Untersuchungsergebnisse wurden geotechnische Hinweise zur Ausführung der Erschließungarbeiten zusammengestellt. Ferner wurde durch die orientierende umwelttechnische Untersuchung geprüft, ob auf dem Gelände des geplanten Neubaugebietes mit Altlasten aus der vormaligen Nuzung zu rechnen war. Für alle Einzelheiten sei auf das konkrete Gutachten verwiesen.

Nachfolgend werden einige wesentliche Ergebnisse wiedergegeben. Zur Feststellung der allgemenen Baugrundsituation und Entnahme von Bodenproben wurden insgesamt 8 Kleinbohrungen in enem Durchmesser von 80/50 mm ausgeführt. Aus den Bodenaufschlüssen wurden aus den baurlevanten Horizonten Bodenproben entnommen und nach fachlichen Grundlagen eingewertet. Die allgemeinen biologisch

• Die Basis des Hanggeländes wird von paläozoischen Felsgesteinen eingenommen. Es handelt sich um unterdevonische Tonnen.

• Darüber folgen quartäre Lockersedimente in Form von Lössschutt.

• Darüber folgen vulkanische Ablagerungen in Form von Bims.

• Die natürlich anstehenden Böden werden im Projektareal durchgehend von Auffüllungüberlagert bzw. ersetzt.

Weitergehende Einzelheiten sind dem Gutachten zu entnehmen.

Im Hinblick auf Wasserverhältnisse im Plangebiet ist festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Gelädearbeiten bei Bohrtiefen bis maximal 6,0 m Grundwasser nur in Form vonnerhalb der Bohrungen RKS 2 an der Schichtgrenze zwischen dem Bims und dem natürlichen Lehm bzw. in RKS 4 in einer Tiefe von ca. 1,80 m bis 2,00 m unter Geländeoberkante angetroffen wurde. In und nach Perioden mit höheren NiederschlagsrAuftreten von oberflächennahem Hangrungsgemäß bevorzugt in grobkörnigen Auffüllungen und Bimslagen über bindigen quasi wasseundurchlässigen Lehmschichten auf,

Das geschlossene Grundwasser zirkuliert auf den tieferen Trennfugen der Felsgesteine, die hydrgeologisch als Kluftgrundwasserleiter einzustufen sind. Die Wasserbewegung erfolgt hier auschließlich auf den tektonisch vorgegebenen Trennfugen und in den Störungszonen.

Des Weiteren wurden Bodenanalysen vorgenommen. Hierzu wurden aus den anstehenden Böden Proben entnommen, zu drei Mischproben vereinigt und eine orientierende Analytik gemäß der Prameterliste Boden der TR LAGA im Feststoff und Eluat zugeführt. Zusammenfassend sind die gprüften Bodenqualitäten aufgrund der Befunde gemäß den TR LAGA wie folgt einzustufen:

Begründung zum Bebauungsplan

L T AB L AG E R U N G E N

Gemäß aktueller Daten der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz (www.datascout.rlp.de) liegen im Plangebiet keine Altablagerungen vor, und es sind keine Altlastenverdachtsflächen b

Ortsgemeinde Nauort und der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbachwurde mit Schreiben vom 22. August 2011 der Kaiser-Geotechnik GmbH, Niederahr/Winden der Auftrag erteilt für ein „orientierendes umwelt- und geotechnisches Gutachten“ zum Projekt „Nebaugebiet Sägewerkgelände“. Das Gutachten liegt mit Datum vom 21. November 2011 vor und wird als Anlage der Begründung geführt.

Im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung wurde eine orientierende geoUntersuchung zur Erschließung des geplanten Neubaugebietes durchgeführt. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurden geotechnische Hinweise zur Ausführung der Erschließungarbeiten zusammengestellt. Ferner wurde durch die orientierende umwelttechnische Untersuchung

dem Gelände des geplanten Neubaugebietes mit Altlasten aus der vormaligen NuFür alle Einzelheiten sei auf das konkrete Gutachten verwiesen.

Nachfolgend werden einige wesentliche Ergebnisse wiedergegeben. Zur Feststellung der allgemenen Baugrundsituation und Entnahme von Bodenproben wurden insgesamt 8 Kleinbohrungen in enem Durchmesser von 80/50 mm ausgeführt. Aus den Bodenaufschlüssen wurden aus den baurlevanten Horizonten Bodenproben entnommen und nach fachlichen Grundlagen eingewertet. Die allgemeinen biologisch-hydrogeologischen Standortsituationen stellen sich wie folgt dar:

Die Basis des Hanggeländes wird von paläozoischen Felsgesteinen eingenommen. Es handelt sich um unterdevonische Ton- und Siltschiefer mit zwischengelagerten Sandste

Darüber folgen quartäre Lockersedimente in Form von Löss- und Hanglehm und Han

Darüber folgen vulkanische Ablagerungen in Form von Bims.

Die natürlich anstehenden Böden werden im Projektareal durchgehend von Auffüllungüberlagert bzw. ersetzt.

Weitergehende Einzelheiten sind dem Gutachten zu entnehmen.

Im Hinblick auf Wasserverhältnisse im Plangebiet ist festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Gelädearbeiten bei Bohrtiefen bis maximal 6,0 m Grundwasser nur in Form vonnerhalb der Bohrungen RKS 2 an der Schichtgrenze zwischen dem Bims und dem natürlichen Lehm bzw. in RKS 4 in einer Tiefe von ca. 1,80 m bis 2,00 m unter Geländeoberkante angetroffen wurde. In und nach Perioden mit höheren Niederschlagsraten ist allerdings mit dem temporären Auftreten von oberflächennahem Hang-, Schicht- und Stauwasser zu rechnen. Dieses tritt erfarungsgemäß bevorzugt in grobkörnigen Auffüllungen und Bimslagen über bindigen quasi wasseundurchlässigen Lehmschichten auf, zumal hier lokal bessere Wasserwegsamkeiten vorliegen.

Das geschlossene Grundwasser zirkuliert auf den tieferen Trennfugen der Felsgesteine, die hydrgeologisch als Kluftgrundwasserleiter einzustufen sind. Die Wasserbewegung erfolgt hier au

den tektonisch vorgegebenen Trennfugen und in den Störungszonen.

Des Weiteren wurden Bodenanalysen vorgenommen. Hierzu wurden aus den anstehenden Böden Proben entnommen, zu drei Mischproben vereinigt und eine orientierende Analytik gemäß der P

te Boden der TR LAGA im Feststoff und Eluat zugeführt. Zusammenfassend sind die gprüften Bodenqualitäten aufgrund der Befunde gemäß den TR LAGA wie folgt einzustufen:

12035 Seite 27

Pfalz (www.datascout.rlp.de) liegen im Plangebiet keine Altablagerungen vor, und es sind keine Altlastenverdachtsflächen be-

Ortsgemeinde Nauort und der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach Geotechnik GmbH, Niederahr/Winden der

und geotechnisches Gutachten“ zum Projekt „Neu-baugebiet Sägewerkgelände“. Das Gutachten liegt mit Datum vom 21. November 2011 vor und wird

Im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung wurde eine orientierende geo- und umwelttechnische geplanten Neubaugebietes durchgeführt. Auf der Grundlage

der Untersuchungsergebnisse wurden geotechnische Hinweise zur Ausführung der Erschließungs-arbeiten zusammengestellt. Ferner wurde durch die orientierende umwelttechnische Untersuchung

dem Gelände des geplanten Neubaugebietes mit Altlasten aus der vormaligen Nut-Für alle Einzelheiten sei auf das konkrete Gutachten verwiesen.

Nachfolgend werden einige wesentliche Ergebnisse wiedergegeben. Zur Feststellung der allgemei-nen Baugrundsituation und Entnahme von Bodenproben wurden insgesamt 8 Kleinbohrungen in ei-nem Durchmesser von 80/50 mm ausgeführt. Aus den Bodenaufschlüssen wurden aus den baure-levanten Horizonten Bodenproben entnommen und nach fachlichen Grundlagen eingestuft und be-

hydrogeologischen Standortsituationen stellen sich wie folgt dar:

Die Basis des Hanggeländes wird von paläozoischen Felsgesteinen eingenommen. Es chengelagerten Sandstei-

und Hanglehm und Hang-

Die natürlich anstehenden Böden werden im Projektareal durchgehend von Auffüllungen

Im Hinblick auf Wasserverhältnisse im Plangebiet ist festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Gelän-dearbeiten bei Bohrtiefen bis maximal 6,0 m Grundwasser nur in Form von Vernässungszonen in-nerhalb der Bohrungen RKS 2 an der Schichtgrenze zwischen dem Bims und dem natürlichen Lehm bzw. in RKS 4 in einer Tiefe von ca. 1,80 m bis 2,00 m unter Geländeoberkante angetroffen

aten ist allerdings mit dem temporären und Stauwasser zu rechnen. Dieses tritt erfah-

rungsgemäß bevorzugt in grobkörnigen Auffüllungen und Bimslagen über bindigen quasi wasser-zumal hier lokal bessere Wasserwegsamkeiten vorliegen.

Das geschlossene Grundwasser zirkuliert auf den tieferen Trennfugen der Felsgesteine, die hydro-geologisch als Kluftgrundwasserleiter einzustufen sind. Die Wasserbewegung erfolgt hier aus-

den tektonisch vorgegebenen Trennfugen und in den Störungszonen.

Des Weiteren wurden Bodenanalysen vorgenommen. Hierzu wurden aus den anstehenden Böden Proben entnommen, zu drei Mischproben vereinigt und eine orientierende Analytik gemäß der Pa-

te Boden der TR LAGA im Feststoff und Eluat zugeführt. Zusammenfassend sind die ge-prüften Bodenqualitäten aufgrund der Befunde gemäß den TR LAGA wie folgt einzustufen:

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

• MP 11291/1: Z 2

• MP 11291/2: Z 1.2

• MP 11291/3: Z 0

Gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV-Schlüssel 17 05 04. Hinsichtlich Details zur Verwendung wird auf die in den technischen Rgeln der LAGA gemachten Angaben verwiesen. Weiterhin verweist der Gutachter darauf, dass drauf hinzuweisen ist, dass je nach Wahl der Verwertungsfischer Genehmigungsbescheide gegebenenfalls zusätzliche Parameter zu untersuchen sind. Hiraus kann sich eine andere, unter Umständen auch ungünstigere Bewertung ergeben.

Im Weiteren wurden orientierende umwelttechnische Untersuchungen vorgenommen. Es wurden hierzu Analysen eingeholt und nach den PrüfBodenschutzverordnung (BBodSchV) und der rheinlandstellt. Aufgrund der sensiblen Nutzung wurden die Werte für Kinderspielflächen bzw. Multifunktionlität (Zielebene 1) gewählt.

Die Untersuchungsergebnisse kommen zum Ergebnis, dass die ermittelten Werte ausnahmlos deutlich unter den relevanten Prüfkungspfades Boden-Mensch (direkter Kontakt) bzw. der ALEX den die Sanierungsziel- Grundwasser der Bundesbodenschutzverordnung bzw. der ALindizierte sich kein Handlungsbedarf.

Hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes wurde angeführt, dass der vorwiegend anstehende Lehm als sehr gering durchlässig eingestuft wurde. Auch den unterschiedlich verlehmten Bims- und Hangschuttlagen wurde nur eine mäßige Durchlässigkeit beigemessen.

Die vorstehenden Ausführungen stellen nur eine Zusammenfassung wesentlicher Aussagen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf jeden Fall sind für Detailinformaweitergehende Handlungen für private und öffentliche Planungsaussagen des Fachgutachtens heranzuziehen.

8 BO D E N O R D N U N G

Das überplante Gebiet ist im Eigentum der Ortsgemeinde (vollständiges Flurstück: Flurstücksn39/20, Flur 33, Gemarkung Nauort).

Bodenordnende Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch sind daher nicht erforderlich. Die Bildung der vorgesehenen neuen Baugrundstücke erfolgt dann über eine Teilungsvermessung.

Begründung zum Bebauungsplan

Verordnung (AVV) ergibt sich für die untersuchten Bodenmischproben der Schlüssel 17 05 04. Hinsichtlich Details zur Verwendung wird auf die in den technischen R

geln der LAGA gemachten Angaben verwiesen. Weiterhin verweist der Gutachter darauf, dass disen ist, dass je nach Wahl der Verwertungs-/Entsorgungsstellen aufgrund deren spez

fischer Genehmigungsbescheide gegebenenfalls zusätzliche Parameter zu untersuchen sind. Hiraus kann sich eine andere, unter Umständen auch ungünstigere Bewertung ergeben.

Im Weiteren wurden orientierende umwelttechnische Untersuchungen vorgenommen. Es wurden hierzu Analysen eingeholt und nach den Prüf- und Maßnahmenwerten der BundesBodenschutzverordnung (BBodSchV) und der rheinland-pfälzischen ALEX

llt. Aufgrund der sensiblen Nutzung wurden die Werte für Kinderspielflächen bzw. Multifunktion

Die Untersuchungsergebnisse kommen zum Ergebnis, dass die ermittelten Werte ausnahmlos deutlich unter den relevanten Prüf- und Maßnahmenwerten zur Beurteilung des Wi

Mensch (direkter Kontakt) bzw. der ALEX -02-Liste liegen. Ebenso we und Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden

Grundwasser der Bundesbodenschutzverordnung bzw. der ALEX -02indizierte sich kein Handlungsbedarf.

Hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes wurde angeführt, dass der vorwiegend anstehende Lehm als sehr gering durchlässig eingestuft wurde. Auch den unterschiedlich

und Hangschuttlagen wurde nur eine mäßige Durchlässigkeit beigemessen.

Die vorstehenden Ausführungen stellen nur eine Zusammenfassung wesentlicher Aussagen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf jeden Fall sind für Detailinformaweitergehende Handlungen für private und öffentliche Planungs- und Bautätigkeiten die Originaaussagen des Fachgutachtens heranzuziehen.

O D E N O R D N U N G

Das überplante Gebiet ist im Eigentum der Ortsgemeinde (vollständiges Flurstück: Flurstücksn39/20, Flur 33, Gemarkung Nauort).

Bodenordnende Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch sind daher nicht erforderlich. Die Bildung der vorgesehenen neuen Baugrundstücke erfolgt dann über eine Teilungsvermessung.

12035 Seite 28

AVV) ergibt sich für die untersuchten Bodenmischproben der Schlüssel 17 05 04. Hinsichtlich Details zur Verwendung wird auf die in den technischen Re-

geln der LAGA gemachten Angaben verwiesen. Weiterhin verweist der Gutachter darauf, dass da-/Entsorgungsstellen aufgrund deren spezi-

fischer Genehmigungsbescheide gegebenenfalls zusätzliche Parameter zu untersuchen sind. Hie-raus kann sich eine andere, unter Umständen auch ungünstigere Bewertung ergeben.

Im Weiteren wurden orientierende umwelttechnische Untersuchungen vorgenommen. Es wurden und Maßnahmenwerten der Bundes-pfälzischen ALEX-02-Liste gegenüberge-

llt. Aufgrund der sensiblen Nutzung wurden die Werte für Kinderspielflächen bzw. Multifunktiona-

Die Untersuchungsergebnisse kommen zum Ergebnis, dass die ermittelten Werte ausnahms-nahmenwerten zur Beurteilung des Wir-

Liste liegen. Ebenso wer-und Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden-

02-Liste eingehalten. Es

Hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes wurde angeführt, dass der vorwiegend anstehende Lehm als sehr gering durchlässig eingestuft wurde. Auch den unterschiedlich

und Hangschuttlagen wurde nur eine mäßige Durchlässigkeit beigemessen.

Die vorstehenden Ausführungen stellen nur eine Zusammenfassung wesentlicher Aussagen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf jeden Fall sind für Detailinformationen und

und Bautätigkeiten die Original-

Das überplante Gebiet ist im Eigentum der Ortsgemeinde (vollständiges Flurstück: Flurstücksnr.

Bodenordnende Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch sind daher nicht erforderlich. Die Bildung der vorgesehenen neuen Baugrundstücke erfolgt dann über eine Teilungsvermessung.

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

I I L AN D S C H AF T S P L AN U N G I N

1 BE S T AN D S S I T U AT I O N

Die Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes wurden während einer Bestandsaufnahme im Mai 2013 anhand des Biotoptypenschlüssels des Biotoptypenkatasters Rheinlandtoptypen Außenbereich (2007) nach Cordes und Conze aufsonderten Plan (M. 1:1.000) dargestellt.

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Nauort in der Vebandsgemeinde Ransbach-Baumbach (Westerwaldkreis). Die Kreisstraße 123 verläuft westlich an der Plangebietsgrenze Richtung Nordwesten entlang. Im Süden wird das Plangebiet durch die Rosenweg begrenzt.

Die angrenzende Bebauung nach Süden und Osten hin ist Garageneinfahrten, Stellplätzen etc. geprägt. Die den Gebäuden zugeordneten Hausgärten sind durch Zäune und Hecken von der Umgebung abgegrenzt. Neben der Nutzung der Gärten als Wisenflächen wird auch Gartenbau betrie

Das Plangebiet stellt sich derzeit als Brachfläche mit teilweise geschotterten Bereichen dar. Die frhere gewerbliche Nutzung auf der Plangebietsfläche wurde aufgegeben und die Gebäude, welche sich innerhalb der Fläche befanden, komplett zurückgebaut.

Entlang des nördlichen Wirtschaftsweges bzw. im nördlichen Teil des Plangebietes zeigt sich auch schon teilweise junger Aufwuchs an Birken, Ahorn, Eichen, Pappel, Esche und Weiden. Ebenso sind schon Brombeersträucher durchgewachsen.

Im Nordwesten des Plangebietes findet man eine größere Gehölzfläche. Bestandsbildende Arten sind Kirsche, Birke, Pappel, Eiche, Waldrebe und Weide unterlagert durch Brombeere, Schlehe und Brennnessel.

Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde auch geprüft, ob innerhalb der Bäume undstandorte vorkommen. Lediglich in einer großen Eiche konnte ein Nistplatz entdeckt werden.

Darüber hinaus wurde geprüft, ob sich geeignete Bäume für höhlenbrütende Arten im Plangebiet befinden. Im Zuge der Bestandsaufnahme konnten keine Höhkeine Nisthilfen aufgehängt.

Der Wirtschaftsweg, welcher das Plangebiet im Westen begrenzt, ist als Schotterweg ausgebildet. Dieser ist Teil des Wanderweges des Westerwaldvereins. Es handelt sich um den Wanderweg III von Neuwied über Ransbach, Wallmeroth, Enger

Die westlich angrenzenden Flächen werden als Weideflächen genutzt. Teilweise sind diese mit aten Streuobstbäumen bewachsen. Der größte Teil dieser Bäume befindet sich in einem vernachläsigten Zustand und sind teils abgängig. Man findet auch liegendes Totholz in der Fläche.

Aufgrund der vorangegangen gewerblichen Nutzung konnten sich im Plangebiet kein besonders schützenswerten Biotopstrukturen herausbilden. Weder im Landschaftsinformationssder Planung vernetzter Biotopsysteme sind erhaltenswerte oder zu entwickelnde Biotope erfasst. Die geplante Entwicklung der Wohnbaufläche an dieser Stelle führt somit lediglich zu Eingriffen in Biotope mit geringer Wertigkeit.

Begründung zum Bebauungsplan

AN D S C H AF T S P L AN U N G I N D E R B AU L E I T P L AN U N G

E S T AN D S S I T U AT I O N

und Nutzungstypen des Plangebietes wurden während einer Bestandsaufnahme im Mai 2013 anhand des Biotoptypenschlüssels des Biotoptypenkatasters Rheinlandtoptypen Außenbereich (2007) nach Cordes und Conze aufgenommen und werden in einem gsonderten Plan (M. 1:1.000) dargestellt.

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Nauort in der VeBaumbach (Westerwaldkreis). Die Kreisstraße 123 verläuft westlich an

der Plangebietsgrenze Richtung Nordwesten entlang. Im Süden wird das Plangebiet durch die

ie angrenzende Bebauung nach Süden und Osten hin ist hauptsächlich durch Einfamilienhäuser, Garageneinfahrten, Stellplätzen etc. geprägt. Die den Gebäuden zugeordneten Hausgärten sind durch Zäune und Hecken von der Umgebung abgegrenzt. Neben der Nutzung der Gärten als Wisenflächen wird auch Gartenbau betrieben.

Das Plangebiet stellt sich derzeit als Brachfläche mit teilweise geschotterten Bereichen dar. Die frhere gewerbliche Nutzung auf der Plangebietsfläche wurde aufgegeben und die Gebäude, welche sich innerhalb der Fläche befanden, komplett zurückgebaut.

Entlang des nördlichen Wirtschaftsweges bzw. im nördlichen Teil des Plangebietes zeigt sich auch schon teilweise junger Aufwuchs an Birken, Ahorn, Eichen, Pappel, Esche und Weiden. Ebenso sind schon Brombeersträucher durchgewachsen.

angebietes findet man eine größere Gehölzfläche. Bestandsbildende Arten sind Kirsche, Birke, Pappel, Eiche, Waldrebe und Weide unterlagert durch Brombeere, Schlehe und

Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde auch geprüft, ob innerhalb der Bäume undstandorte vorkommen. Lediglich in einer großen Eiche konnte ein Nistplatz entdeckt werden.

Darüber hinaus wurde geprüft, ob sich geeignete Bäume für höhlenbrütende Arten im Plangebiet befinden. Im Zuge der Bestandsaufnahme konnten keine Höhlen gesichtet werden. Ebenso wurden

Der Wirtschaftsweg, welcher das Plangebiet im Westen begrenzt, ist als Schotterweg ausgebildet. Dieser ist Teil des Wanderweges des Westerwaldvereins. Es handelt sich um den Wanderweg III

Neuwied über Ransbach, Wallmeroth, Enger-Kirchen nach Wetzlar.

Die westlich angrenzenden Flächen werden als Weideflächen genutzt. Teilweise sind diese mit aten Streuobstbäumen bewachsen. Der größte Teil dieser Bäume befindet sich in einem vernachlä

en Zustand und sind teils abgängig. Man findet auch liegendes Totholz in der Fläche.

Aufgrund der vorangegangen gewerblichen Nutzung konnten sich im Plangebiet kein besonders schützenswerten Biotopstrukturen herausbilden. Weder im Landschaftsinformationssder Planung vernetzter Biotopsysteme sind erhaltenswerte oder zu entwickelnde Biotope erfasst. Die geplante Entwicklung der Wohnbaufläche an dieser Stelle führt somit lediglich zu Eingriffen in Biotope mit geringer Wertigkeit.

12035 Seite 29

AU L E I T P L AN U N G

und Nutzungstypen des Plangebietes wurden während einer Bestandsaufnahme im Mai 2013 anhand des Biotoptypenschlüssels des Biotoptypenkatasters Rheinland-Pfalz-Übersicht Bio-

genommen und werden in einem ge-

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Nauort in der Ver-Baumbach (Westerwaldkreis). Die Kreisstraße 123 verläuft westlich an

der Plangebietsgrenze Richtung Nordwesten entlang. Im Süden wird das Plangebiet durch die

hauptsächlich durch Einfamilienhäuser, Garageneinfahrten, Stellplätzen etc. geprägt. Die den Gebäuden zugeordneten Hausgärten sind durch Zäune und Hecken von der Umgebung abgegrenzt. Neben der Nutzung der Gärten als Wie-

Das Plangebiet stellt sich derzeit als Brachfläche mit teilweise geschotterten Bereichen dar. Die frü-here gewerbliche Nutzung auf der Plangebietsfläche wurde aufgegeben und die Gebäude, welche

Entlang des nördlichen Wirtschaftsweges bzw. im nördlichen Teil des Plangebietes zeigt sich auch schon teilweise junger Aufwuchs an Birken, Ahorn, Eichen, Pappel, Esche und Weiden. Ebenso

angebietes findet man eine größere Gehölzfläche. Bestandsbildende Arten sind Kirsche, Birke, Pappel, Eiche, Waldrebe und Weide unterlagert durch Brombeere, Schlehe und

Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde auch geprüft, ob innerhalb der Bäume und Sträucher Nist-standorte vorkommen. Lediglich in einer großen Eiche konnte ein Nistplatz entdeckt werden.

Darüber hinaus wurde geprüft, ob sich geeignete Bäume für höhlenbrütende Arten im Plangebiet len gesichtet werden. Ebenso wurden

Der Wirtschaftsweg, welcher das Plangebiet im Westen begrenzt, ist als Schotterweg ausgebildet. Dieser ist Teil des Wanderweges des Westerwaldvereins. Es handelt sich um den Wanderweg III

Die westlich angrenzenden Flächen werden als Weideflächen genutzt. Teilweise sind diese mit al-ten Streuobstbäumen bewachsen. Der größte Teil dieser Bäume befindet sich in einem vernachläs-

en Zustand und sind teils abgängig. Man findet auch liegendes Totholz in der Fläche.

Aufgrund der vorangegangen gewerblichen Nutzung konnten sich im Plangebiet kein besonders schützenswerten Biotopstrukturen herausbilden. Weder im Landschaftsinformationssystem noch in der Planung vernetzter Biotopsysteme sind erhaltenswerte oder zu entwickelnde Biotope erfasst. Die geplante Entwicklung der Wohnbaufläche an dieser Stelle führt somit lediglich zu Eingriffen in

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Abb.: Ausschnitt aus der Planzeichnung „Biotop

2 VO R G AB E N Ü B E R G E O R D N E T

Das Plangebiet liegt nicht in einem Natura 2000 Gebiet (FFH

Das Plangebiet weist keine im Sinne des § 30 (3) BNatSchG naturschtope und Vegetationsbestände auf. In der Planung vernetzter Biotopsysteme werden für das Plagebiet keine Aussagen getroffen. Kartierte Biotope liegen im Plangebiet nicht vor.

3 L AN D S C H AF T S P L AN E R I S C H

Der Bebauungsplan wird auf Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe umweltbezogener Informationen nach § 3 (2) BauGB abgesehen.

Begründung zum Bebauungsplan

itt aus der Planzeichnung „Biotop- und Nutzungstypenplan“

O R G AB E N Ü B E R G E O R D N E T E R PL AN U N G E N

Das Plangebiet liegt nicht in einem Natura 2000 Gebiet (FFH-Gebiete und EU

Das Plangebiet weist keine im Sinne des § 30 (3) BNatSchG naturschutzrechtlich geschützten Bitope und Vegetationsbestände auf. In der Planung vernetzter Biotopsysteme werden für das Plagebiet keine Aussagen getroffen. Kartierte Biotope liegen im Plangebiet nicht vor.

AN D S C H AF T S P L AN E R I S C H E BE L AN G E

ird auf Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe umweltbezogener Informationen nach § 3 (2) BauGB abgesehen.

12035 Seite 30

und Nutzungstypenplan“

Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete).

utzrechtlich geschützten Bio-tope und Vegetationsbestände auf. In der Planung vernetzter Biotopsysteme werden für das Plan-gebiet keine Aussagen getroffen. Kartierte Biotope liegen im Plangebiet nicht vor.

ird auf Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe umweltbezogener Informationen nach § 3 (2) BauGB abgesehen.

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Ein Bebauungsplan kann dann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) der BauNVO oder eine Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird oder eine Größe der Grundfläche von 20.000 m² bis weals 70.000 m² aufweist, wenn eine Vorprüfung ergibt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich ergibt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen sind. Hierbei sind die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlicheZusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen.

Im Geltungsbereich der Planung sind 8.679 m² Nettobauland geplant. Die Grundflächenzahl GRZ beträgt 0,4.

Die max. zulässige Grundfläche beträgt somit: 8.679 m² x 0,4 = ca. 3.472 m

Damit wird der Schwellenwert von 20.000 m² mit der vorliegenden Planung nicht überschritten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist somit möglich.

Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist weiterhin nur dann zulässig wehaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB aufgeführten Schutzgüter bstehen. Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder Schutzzwecke der Gebiete von gemeischaftlicher Bedeutung oder Europäischer Vogelschutzgebietnicht gegeben. Das Plangebiet liegt in keinem ausgewiesenen Natura 2000 Gebiet. Eine unmittebare räumliche Betroffenheit ist daher nicht gegeben. Auch weitere schutzwürdige Biotope oder Nturdenkmale sind im Geltungsfekte durch die Umsetzung der Planung zu erwarten.

Wie diese Auflistung zeigt, kann der § 13 a BauGB zur Anwendung kommen. Nach § 13 a (2) Satz 4 BauGB gelten die zu erwartenden Eingriffe,nerischen Entscheidung zulässig oder erfolgt. Eingriffe in Naturausgleichspflichtig. Aus diesem Grund wird auch keine Eingriffsderlich.

Der Bereich der Plangebietes ist planungsrechtlich über den seit Jahrzehnten bestehenden rechtverbindlichen Bebauungsplan „Am Wasserturm“ bereits als gewerbliche Baufläche festgesetzt. Die Gebäude können nach den alten Festsetzungen als maximal zweigeschosBauweise errichtet werden. Die Grundflächenzahl / zulässige Grundflächenzahl wird mit 0,8 und die Geschossflächenzahl mit 1,6 festgesetzt.

Durch die Nutzungsänderung in eine Wohnbaufläche bzw. ein Wohngebiet nach § 4 BauNVO ergben sich somit schon planungsrechtlich geringere Eingriffe, da die zulässigen Grundflächenzahlen in Wohngebieten kleiner sind, als die innerhalb von Gewerbegebieten (in der Regel 0,4 zu 0,8). Somit ist eine Besserstellung bzw. Reduzierung der Eingriffe in das verbundene Schutzgüter gegeben.

Die Höhenentwicklung der zulässigen Gebäude im Wohngebiet wird ebenfalls durch die Festsezung von maximal zweigeschossigen Gebäuden begrenzt, so dass bezüglich der Auswirkungen auf Natur und Umwelt keine größeren Eingriffe zu erwarten sind. Zudem wird auf diesem Weg die Eibindung in das Orts- und Landschaftsbild sichergestellt.

Durch die vorliegende Planänderung ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu recnen.

Im Folgenden wird unabhängig der vorstehenden Bewertungen, die primär aus planungsrechtlicher Sicht erfolgt sind, kurz auf die zu erwartenden Veränderungen durch die Planumsetzung und Eigriffe in die einzelnen Schutzgüter eingegangen:

Begründung zum Bebauungsplan

ann dann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) der BauNVO oder eine Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird oder eine Größe der Grundfläche von 20.000 m² bis weals 70.000 m² aufweist, wenn eine Vorprüfung ergibt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich ergibt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen sind. Hierbei sind die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen.

Im Geltungsbereich der Planung sind 8.679 m² Nettobauland geplant. Die Grundflächenzahl GRZ

Die max. zulässige Grundfläche beträgt somit: 8.679 m² x 0,4 = ca. 3.472 m

Damit wird der Schwellenwert von 20.000 m² mit der vorliegenden Planung nicht überschritten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist somit möglich.

Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist weiterhin nur dann zulässig wehaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB aufgeführten Schutzgüter bstehen. Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder Schutzzwecke der Gebiete von gemeischaftlicher Bedeutung oder Europäischer Vogelschutzgebiete ist im Fall der vorliegenden Planung nicht gegeben. Das Plangebiet liegt in keinem ausgewiesenen Natura 2000 Gebiet. Eine unmittebare räumliche Betroffenheit ist daher nicht gegeben. Auch weitere schutzwürdige Biotope oder Nturdenkmale sind im Geltungsbereich nicht erfasst. Es sind zudem keine negativ ausstrahlenden Efekte durch die Umsetzung der Planung zu erwarten.

Wie diese Auflistung zeigt, kann der § 13 a BauGB zur Anwendung kommen. Nach § 13 a (2) Satz 4 BauGB gelten die zu erwartenden Eingriffe, im Sinne von § 1a (3) Satz 5 BauGB als vor der plnerischen Entscheidung zulässig oder erfolgt. Eingriffe in Natur- und Landschaft sind somit ausgleichspflichtig. Aus diesem Grund wird auch keine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfo

er Bereich der Plangebietes ist planungsrechtlich über den seit Jahrzehnten bestehenden rechtverbindlichen Bebauungsplan „Am Wasserturm“ bereits als gewerbliche Baufläche festgesetzt. Die Gebäude können nach den alten Festsetzungen als maximal zweigeschosBauweise errichtet werden. Die Grundflächenzahl / zulässige Grundflächenzahl wird mit 0,8 und die Geschossflächenzahl mit 1,6 festgesetzt.

Durch die Nutzungsänderung in eine Wohnbaufläche bzw. ein Wohngebiet nach § 4 BauNVO ergsich somit schon planungsrechtlich geringere Eingriffe, da die zulässigen Grundflächenzahlen

in Wohngebieten kleiner sind, als die innerhalb von Gewerbegebieten (in der Regel 0,4 zu 0,8). Somit ist eine Besserstellung bzw. Reduzierung der Eingriffe in das Bodenpotential und damit direkt verbundene Schutzgüter gegeben.

Die Höhenentwicklung der zulässigen Gebäude im Wohngebiet wird ebenfalls durch die Festsezung von maximal zweigeschossigen Gebäuden begrenzt, so dass bezüglich der Auswirkungen auf

Umwelt keine größeren Eingriffe zu erwarten sind. Zudem wird auf diesem Weg die Eiund Landschaftsbild sichergestellt.

Durch die vorliegende Planänderung ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rec

ängig der vorstehenden Bewertungen, die primär aus planungsrechtlicher Sicht erfolgt sind, kurz auf die zu erwartenden Veränderungen durch die Planumsetzung und Eigriffe in die einzelnen Schutzgüter eingegangen:

12035 Seite 31

ann dann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) der BauNVO oder eine Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird oder eine Größe der Grundfläche von 20.000 m² bis weniger als 70.000 m² aufweist, wenn eine Vorprüfung ergibt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich ergibt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen sind. Hierbei sind die

n, räumlichen und zeitlichen

Im Geltungsbereich der Planung sind 8.679 m² Nettobauland geplant. Die Grundflächenzahl GRZ

Die max. zulässige Grundfläche beträgt somit: 8.679 m² x 0,4 = ca. 3.472 m²

Damit wird der Schwellenwert von 20.000 m² mit der vorliegenden Planung nicht überschritten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist somit möglich.

Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist weiterhin nur dann zulässig wenn keine An-haltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB aufgeführten Schutzgüter be-stehen. Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder Schutzzwecke der Gebiete von gemein-

e ist im Fall der vorliegenden Planung nicht gegeben. Das Plangebiet liegt in keinem ausgewiesenen Natura 2000 Gebiet. Eine unmittel-bare räumliche Betroffenheit ist daher nicht gegeben. Auch weitere schutzwürdige Biotope oder Na-

bereich nicht erfasst. Es sind zudem keine negativ ausstrahlenden Ef-

Wie diese Auflistung zeigt, kann der § 13 a BauGB zur Anwendung kommen. Nach § 13 a (2) Satz im Sinne von § 1a (3) Satz 5 BauGB als vor der pla-

und Landschaft sind somit nicht und Ausgleichsbilanzierung erfor-

er Bereich der Plangebietes ist planungsrechtlich über den seit Jahrzehnten bestehenden rechts-verbindlichen Bebauungsplan „Am Wasserturm“ bereits als gewerbliche Baufläche festgesetzt. Die Gebäude können nach den alten Festsetzungen als maximal zweigeschossige Bauten in offener Bauweise errichtet werden. Die Grundflächenzahl / zulässige Grundflächenzahl wird mit 0,8 und die

Durch die Nutzungsänderung in eine Wohnbaufläche bzw. ein Wohngebiet nach § 4 BauNVO erge-sich somit schon planungsrechtlich geringere Eingriffe, da die zulässigen Grundflächenzahlen

in Wohngebieten kleiner sind, als die innerhalb von Gewerbegebieten (in der Regel 0,4 zu 0,8). Bodenpotential und damit direkt

Die Höhenentwicklung der zulässigen Gebäude im Wohngebiet wird ebenfalls durch die Festset-zung von maximal zweigeschossigen Gebäuden begrenzt, so dass bezüglich der Auswirkungen auf

Umwelt keine größeren Eingriffe zu erwarten sind. Zudem wird auf diesem Weg die Ein-

Durch die vorliegende Planänderung ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rech-

ängig der vorstehenden Bewertungen, die primär aus planungsrechtlicher Sicht erfolgt sind, kurz auf die zu erwartenden Veränderungen durch die Planumsetzung und Ein-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

1. Versiegelung von Grund und Boden durch den nahmen,

2. damit einhergehend Bodenumwälzung und Störung des natürlichen Bodengefges/Bodenschichten

3. erhöhter Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser aufgrund von versiegelten Flächen sowie Straßenflächen.

Durch die Planaufstellung entstehen aus landschaftsplanerischer / landespflegerischer Sicht unteschiedlich stark einzustufende Eingriffe in die Schutzgüter Flora und Fauna, Wasser, Klima, Naheholung sowie das Orts- bzw. Landschaftsbild.

Auf der gesamten Fläche kommtGrundstücksparzellen und der Erschließung dieser, durch den neuen Straßenverlauf. Hierdurch wird in das Schutzgut Boden stark eingegriffen. Überbaut werden überwiegend brach gefallene Flchen, welche durch eine Ruderalvegetation mit vereinzelten Pioniergehölzen geprägt ist. Der Naerholungsaspekt wird hierbei nicht negativ berührt. Natürlich gewachsene Strukturen sind bis auf wenige Gehölzstrukturen im Norden der Plangebietsfläche nicht vorhanpasst sich der bestehenden Siedlungsstruktur an und bindet die geplanten Grundstücke in die Ugebung mit ein. Die Erschließung und Begehbarkeit im Plangebiet wird vergrößert, was sich wiedrum positiv auf den Naherholungseffekt auswifügig ändern. Ein geringer Teil von Kaltluftproduktionsstätten wird aufgrund der Bebauung wegfalen.

Im Bebauungsplan werden folgende Minimierungsmaßnahmen getroffen.

Hier sind im Folgenden zu nennen:

1. Höhenbegrenzung baulicher Anlagen durch Festsetzung einer max. Traufvon 10 m

2. Pflanzgebot an den Grenzen des Geltungsbereiches zur Ortsrandeingrünung

3. Konzept einer sparsamen Erschließung

4. Empfehlungen zur dezentralen Rückhaltung auf Privatgrundungedrosselten Oberflächenabfluss zu verringern.

Aufgrund der neuen Gesetzeslage gemäß § 13a BauGB und aufgrund des durch den rechlich bereits jetzt in größerem Umfang zulässigen Eingriff, besteht keine planungsrechtliche Ausgleichserfordernis für die vorliegende planerische Situation.

4 AR T E N S C H U T Z R E C H T L I C H E

Durch Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes wude klargestellt, dass artschutzrechtliche Belange zusätzlich zur Eingriffsregelung zuIm Bundesnaturschutzgesetz wird zwischen besonders und streng geschützten Arten unterschieden (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG i.d.F. vom 01. März 2010).

Zu den besonders geschützten Arten

Begründung zum Bebauungsplan

Versiegelung von Grund und Boden durch den Bau von Gebäuden und Erschließungsma

damit einhergehend Bodenumwälzung und Störung des natürlichen Bodengefges/Bodenschichten

erhöhter Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser aufgrund von versiegelten Flächen sowie Straßenflächen.

naufstellung entstehen aus landschaftsplanerischer / landespflegerischer Sicht unteschiedlich stark einzustufende Eingriffe in die Schutzgüter Flora und Fauna, Wasser, Klima, Nahe

bzw. Landschaftsbild.

Auf der gesamten Fläche kommt es zu einer teilweisen starken Versiegelung durch die geplanten Grundstücksparzellen und der Erschließung dieser, durch den neuen Straßenverlauf. Hierdurch wird in das Schutzgut Boden stark eingegriffen. Überbaut werden überwiegend brach gefallene Fl

, welche durch eine Ruderalvegetation mit vereinzelten Pioniergehölzen geprägt ist. Der Naerholungsaspekt wird hierbei nicht negativ berührt. Natürlich gewachsene Strukturen sind bis auf wenige Gehölzstrukturen im Norden der Plangebietsfläche nicht vorhanden. Der Bebauungsplan passt sich der bestehenden Siedlungsstruktur an und bindet die geplanten Grundstücke in die Ugebung mit ein. Die Erschließung und Begehbarkeit im Plangebiet wird vergrößert, was sich wiedrum positiv auf den Naherholungseffekt auswirkt. Das Klima wird sich in diesem Gebiet nur gerinfügig ändern. Ein geringer Teil von Kaltluftproduktionsstätten wird aufgrund der Bebauung wegfa

Im Bebauungsplan werden folgende Minimierungsmaßnahmen getroffen.

Hier sind im Folgenden zu nennen:

henbegrenzung baulicher Anlagen durch Festsetzung einer max. Trauf

Pflanzgebot an den Grenzen des Geltungsbereiches zur Ortsrandeingrünung

Konzept einer sparsamen Erschließung

Empfehlungen zur dezentralen Rückhaltung auf Privatgrundungedrosselten Oberflächenabfluss zu verringern.

Aufgrund der neuen Gesetzeslage gemäß § 13a BauGB und aufgrund des durch den rechlich bereits jetzt in größerem Umfang zulässigen Eingriff, besteht keine planungsrechtliche

rnis für die vorliegende planerische Situation.

R T E N S C H U T Z R E C H T L I C H E BE L AN G E

Durch Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes wude klargestellt, dass artschutzrechtliche Belange zusätzlich zur Eingriffsregelung zuIm Bundesnaturschutzgesetz wird zwischen besonders und streng geschützten Arten unterschieden

7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG i.d.F. vom 01. März 2010).

besonders geschützten Arten gehören nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG

12035 Seite 32

Bau von Gebäuden und Erschließungsmaß-

damit einhergehend Bodenumwälzung und Störung des natürlichen Bodengefü-

erhöhter Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser aufgrund von versiegelten Flächen

naufstellung entstehen aus landschaftsplanerischer / landespflegerischer Sicht unter-schiedlich stark einzustufende Eingriffe in die Schutzgüter Flora und Fauna, Wasser, Klima, Naher-

es zu einer teilweisen starken Versiegelung durch die geplanten Grundstücksparzellen und der Erschließung dieser, durch den neuen Straßenverlauf. Hierdurch wird in das Schutzgut Boden stark eingegriffen. Überbaut werden überwiegend brach gefallene Flä-

, welche durch eine Ruderalvegetation mit vereinzelten Pioniergehölzen geprägt ist. Der Nah-erholungsaspekt wird hierbei nicht negativ berührt. Natürlich gewachsene Strukturen sind bis auf

den. Der Bebauungsplan passt sich der bestehenden Siedlungsstruktur an und bindet die geplanten Grundstücke in die Um-gebung mit ein. Die Erschließung und Begehbarkeit im Plangebiet wird vergrößert, was sich wiede-

rkt. Das Klima wird sich in diesem Gebiet nur gering-fügig ändern. Ein geringer Teil von Kaltluftproduktionsstätten wird aufgrund der Bebauung wegfal-

henbegrenzung baulicher Anlagen durch Festsetzung einer max. Trauf- und Firsthöhe

Pflanzgebot an den Grenzen des Geltungsbereiches zur Ortsrandeingrünung

Empfehlungen zur dezentralen Rückhaltung auf Privatgrundstücken, um den

Aufgrund der neuen Gesetzeslage gemäß § 13a BauGB und aufgrund des durch den recht-lich bereits jetzt in größerem Umfang zulässigen Eingriff, besteht keine planungsrechtliche

Durch Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes wur-de klargestellt, dass artschutzrechtliche Belange zusätzlich zur Eingriffsregelung zu beachten sind. Im Bundesnaturschutzgesetz wird zwischen besonders und streng geschützten Arten unterschieden

7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

a) die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang A und B der Europäischen Artenschutzverordnung

b) nicht unter Buchstabe a fallende Tieraufgeführt sind und die europäischen Vogelarten,

c) Tier- und Pflanzenarten, d

aufgeführt sind.

Zu den streng geschützten Arten

a) die Arten nach Anhang A der europäischen Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr.

b) in Anhang IV der Richtli

c) die Tier- und Pflanzenarten die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2 BNatSchG

aufgeführt sind.

Die streng geschützten Arten bilden somit eine Teilmenge der besonders geschützten Arten, für die noch strengere Vorschriften gelten.

Gemäß § 44 (1) BNatSchG4 ist es verboten:

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fanoder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Forpflanzungs-, Aufzucht-erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Popultion einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besondeNatur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

(Zugriffsverbote).

Gemäß § 44 (5) BNatSchG gelten für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Lanschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Bagesetzbuches zulässig sind, die Zugriffsverbote. Sind in 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Ve

1 Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren

wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (Europäische Artenschutverordnung)

2 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichenwie der wildlebenden Tiere und Pflanzen oder Fauna

3 Bundesartenschutzverordnung4 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier

Begründung zum Bebauungsplan

und Pflanzenarten nach Anhang A und B der Europäischen Artenschutzverordnung

nicht unter Buchstabe a fallende Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWGaufgeführt sind und die europäischen Vogelarten,

und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1

streng geschützten Arten gehören nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

die Arten nach Anhang A der europäischen Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr.

in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie),

und Pflanzenarten die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2 BNatSchG

Die streng geschützten Arten bilden somit eine Teilmenge der besonders geschützten Arten, für die noch

ist es verboten:

wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fanoder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu

wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der For-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine

erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Popultion einer Art verschlechtert,

oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

Gemäß § 44 (5) BNatSchG gelten für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Lanschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Bagesetzbuches zulässig sind, die Zugriffsverbote. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Ve

Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (Europäische Artenschut

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichenwie der wildlebenden Tiere und Pflanzen oder Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.Bundesartenschutzverordnung Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

12035 Seite 33

und Pflanzenarten nach Anhang A und B der Europäischen Artenschutzverordnung1,

und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG2

ie in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 13

die Arten nach Anhang A der europäischen Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 338/97)

und Pflanzenarten die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2 BNatSchG

Die streng geschützten Arten bilden somit eine Teilmenge der besonders geschützten Arten, für die noch

wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu

wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fort-und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine

erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Popula-

rs geschützten Arten aus der

wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur

Gemäß § 44 (5) BNatSchG gelten für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Land-schaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Bau-

Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Ver-

Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (Europäische Artenschutz-

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume so-Richtlinie.

und Pflanzenarten

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

bot des Absatzes 1 Nummer 3gungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungshestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffsmarktungsverbote vor.

Bewertung der Planung:

Die Auswertung der Naturschutzfachdaten und der VorPlangebietes keine nach § 30 BNatSchG pauschal geschützte Biotope liegen. Dies gilt auch für adere schützenswerte Biotopstrukturen, die nicht dem Pauschalschutz unterliegen.

Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines ausgewiesenen Natura 2000

Das Gebiet selbst ist durch die anschließende Wohnbebauung, den Anliegerverkehr sowie der umittelbaren Nähe zur K 123 und der vormals stattfindenden gewerblichen Nutzung auf dbietsfläche vorgeprägt.

Bedingt dadurch ist nicht mit dem Vorkommen von störungsempfindlichen Tierarten zu rechnen. Während der Bestandsaufnahme wurden zum Beispiel Amseln und Sperlinge beobachtet. Das Vokommen weiterer kulturfolgender Arten wie anzunehmen.

Aufgrund der Bewegungsunruhe und der vor kurzem noch teils bebauten und befahrenen Plangbietsflächen, ist davon auszugehen, dass diese keine Bedeutung für bodenbrütende Tierarten, wie zum Beispiel Lerchen, besitzt. Das Vorkommen ist auch durch die Lage unmittelbar am Ortsrand bzw. zwischen bebauten Bereichen westlich und südlich der Ortsgemeinde unwahrscheinlich.

Durch die zusätzliche Bepflanzung (Ordnungsbereich A) im Plangebiet, werden für vund gut nutzbare Lebensräume entstehen. Notwendige Rodungsmaßnahmen sind dennoch zwigend im Zeitraum der Winterruhe durchzuführen, um das Eintreten von Verbotsbeständen gemäß § 44 BNatSchG auszuschließen.

Zusammenfassend lässt sich festhalsetzung der Planung der Erhaltungszustand lokaler Populationen streng geschützter Arten veschlechtert. Eine Gefährdung der Populationen ist nicht zu prognostizieren.

Nach jetzigem Kenntnisstandkeine artenschutzrechtlichen Belange verletzt werden. Der Rodungszeitraum für die Gehölze ist zu beachten.

I I I AU S S AG E N Z U M

Am 01. Januar 2007 trat das Gesetz zur Erlung der Städte in Kraft. Dies hat zur Folge dass der § 13 BauGB um den § 13a BauGB „Bbauungspläne der Innenentwicklung“ ergänzt worden ist.

Begründung zum Bebauungsplan

Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtgungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs

en im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs

ung der Naturschutzfachdaten und der Vor-Ort-Begehung zeigt, dass innerhalb des Plangebietes keine nach § 30 BNatSchG pauschal geschützte Biotope liegen. Dies gilt auch für adere schützenswerte Biotopstrukturen, die nicht dem Pauschalschutz unterliegen.

innerhalb eines ausgewiesenen Natura 2000-Gebietes.

Das Gebiet selbst ist durch die anschließende Wohnbebauung, den Anliegerverkehr sowie der umittelbaren Nähe zur K 123 und der vormals stattfindenden gewerblichen Nutzung auf d

Bedingt dadurch ist nicht mit dem Vorkommen von störungsempfindlichen Tierarten zu rechnen. Während der Bestandsaufnahme wurden zum Beispiel Amseln und Sperlinge beobachtet. Das Vokommen weiterer kulturfolgender Arten wie Meisen, Hausrotschwanz, Rotkehlchen oder Krähen ist

Aufgrund der Bewegungsunruhe und der vor kurzem noch teils bebauten und befahrenen Plangbietsflächen, ist davon auszugehen, dass diese keine Bedeutung für bodenbrütende Tierarten, wie

spiel Lerchen, besitzt. Das Vorkommen ist auch durch die Lage unmittelbar am Ortsrand bzw. zwischen bebauten Bereichen westlich und südlich der Ortsgemeinde unwahrscheinlich.

Durch die zusätzliche Bepflanzung (Ordnungsbereich A) im Plangebiet, werden für vund gut nutzbare Lebensräume entstehen. Notwendige Rodungsmaßnahmen sind dennoch zwigend im Zeitraum der Winterruhe durchzuführen, um das Eintreten von Verbotsbeständen gemäß § 44 BNatSchG auszuschließen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass nicht zu schlussfolgern ist, dass sich durch die Usetzung der Planung der Erhaltungszustand lokaler Populationen streng geschützter Arten veschlechtert. Eine Gefährdung der Populationen ist nicht zu prognostizieren.

Nach jetzigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass durch die Planung keine artenschutzrechtlichen Belange verletzt werden. Der Rodungszeitraum für die Gehölze

U S S AG E N Z U M N I C H T E R F O R D E R L I C H E N UM W E L T B E R I C H T

Am 01. Januar 2007 trat das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwiclung der Städte in Kraft. Dies hat zur Folge dass der § 13 BauGB um den § 13a BauGB „Bbauungspläne der Innenentwicklung“ ergänzt worden ist.

12035 Seite 34

und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchti-Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit

die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ru-Soweit erforderlich, können auch

Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Ver-

Begehung zeigt, dass innerhalb des Plangebietes keine nach § 30 BNatSchG pauschal geschützte Biotope liegen. Dies gilt auch für an-dere schützenswerte Biotopstrukturen, die nicht dem Pauschalschutz unterliegen.

Gebietes.

Das Gebiet selbst ist durch die anschließende Wohnbebauung, den Anliegerverkehr sowie der un-mittelbaren Nähe zur K 123 und der vormals stattfindenden gewerblichen Nutzung auf der Plange-

Bedingt dadurch ist nicht mit dem Vorkommen von störungsempfindlichen Tierarten zu rechnen. Während der Bestandsaufnahme wurden zum Beispiel Amseln und Sperlinge beobachtet. Das Vor-

Meisen, Hausrotschwanz, Rotkehlchen oder Krähen ist

Aufgrund der Bewegungsunruhe und der vor kurzem noch teils bebauten und befahrenen Plange-bietsflächen, ist davon auszugehen, dass diese keine Bedeutung für bodenbrütende Tierarten, wie

spiel Lerchen, besitzt. Das Vorkommen ist auch durch die Lage unmittelbar am Ortsrand bzw. zwischen bebauten Bereichen westlich und südlich der Ortsgemeinde unwahrscheinlich.

Durch die zusätzliche Bepflanzung (Ordnungsbereich A) im Plangebiet, werden für viele Arten neue und gut nutzbare Lebensräume entstehen. Notwendige Rodungsmaßnahmen sind dennoch zwin-gend im Zeitraum der Winterruhe durchzuführen, um das Eintreten von Verbotsbeständen gemäß §

ten, dass nicht zu schlussfolgern ist, dass sich durch die Um-setzung der Planung der Erhaltungszustand lokaler Populationen streng geschützter Arten ver-schlechtert. Eine Gefährdung der Populationen ist nicht zu prognostizieren.

kann davon ausgegangen werden, dass durch die Planung keine artenschutzrechtlichen Belange verletzt werden. Der Rodungszeitraum für die Gehölze

M W E L T B E R I C H T

leichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwick-lung der Städte in Kraft. Dies hat zur Folge dass der § 13 BauGB um den § 13a BauGB „Be-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Nach § 13a Satz 1 BauGB können Bebauungspläne für die Wiedernder Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Inneentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im bschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn des § 19 (2) der BauNVO oder eine Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 m² insgesamt festgesetzt wird. Hierbei sind die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und z

Das neu geschaffene Nettobauland im Plangebiet beträgt ca. 8.679 m² (0,87 ha). Im Plangebiet wird eine GRZ von 0,4 festgesetzt.

Die max. zulässige Grundfläche beträgt somit 8.679 m² x 0,4 = ca. 3.4

Da der Schwellenwert von 2,0 ha (20.000 m²) mit der vorliegenden Planung somit nicht überschriten wird, ist eine Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren möglich.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfach2. 2 Satz 1 BauGB).

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe umweltbezogener Informationen nach § 3 (2) BauGB abgesehen.

Die Erstellung eine Umweltberichtes ist aus diesen Gründen rungen sind nicht erforderlich.

Begründung zum Bebauungsplan

Nach § 13a Satz 1 BauGB können Bebauungspläne für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Inneentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im bschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) der BauNVO oder eine Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 m² insgesamt festgesetzt wird. Hierbei sind die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen.

Das neu geschaffene Nettobauland im Plangebiet beträgt ca. 8.679 m² (0,87 ha). Im Plangebiet wird eine GRZ von 0,4 festgesetzt.

Die max. zulässige Grundfläche beträgt somit 8.679 m² x 0,4 = ca. 3.472 m².

Da der Schwellenwert von 2,0 ha (20.000 m²) mit der vorliegenden Planung somit nicht überschriten wird, ist eine Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren möglich.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs.

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe umweltbezogener Informationen nach

Die Erstellung eine Umweltberichtes ist aus diesen Gründen nicht notwendig und weitere Ausfürungen sind nicht erforderlich.

12035 Seite 35

utzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innen-entwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im be-

in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) der BauNVO oder eine Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 m² insgesamt festgesetzt wird. Hierbei sind die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen

eitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen.

Das neu geschaffene Nettobauland im Plangebiet beträgt ca. 8.679 m² (0,87 ha). Im Plangebiet

72 m².

Da der Schwellenwert von 2,0 ha (20.000 m²) mit der vorliegenden Planung somit nicht überschrit-ten wird, ist eine Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren möglich.

ten Verfahrens nach § 13 Abs.

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe umweltbezogener Informationen nach

notwendig und weitere Ausfüh-

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

15.Dezember 2015 heuProjektnummer: 12035Bearbeiter: Dipl. Dipl. Dipl. Dipl.

KARST INGENIEURE GmbH

Anlagen

- Legende zum Biotop- und Nutzungstypenplan

- Pflanzlisten

- Schallprognose nach DIN 18005:

Separate Anlage

Orientierendes umwelt- und geotechnisches Gutachten zum Projekt Neubaugebiet „Sägewerkgelände“ der Kaiser Geotechnik GmbH, Niederahr/ Winden, 21.11.2011

Begründung zum Bebauungsplan

heu-rb-om-cf-ct Nauort, den ................................12035 Dipl.-Ing. Andy Heuser Dipl.-Ing. (FH) Ralf Behrendt Dipl.-Geogr. Olaf Malinowski Dipl.-Geogr. Christina Treber (M.A.)

GmbH ................................ Frank Herrmann (Ortsbürgermeister)

und Nutzungstypenplan

Schallprognose nach DIN 18005: Maximalgeschwindigkeit 70 km/h

und geotechnisches Gutachten zum Projekt Neubaugebiet „Sägewerkgelände“ der Kaiser Geotechnik GmbH, Niederahr/ Winden, 21.11.2011

12035 Seite 36

.......................................

.......................................................... (Ortsbürgermeister)

und geotechnisches Gutachten zum Projekt Neubaugebiet „Sägewerkgelände“

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Legende zum Biotop- und Nutzungstypenplan

Begründung zum Bebauungsplan

und Nutzungstypenplan

12035 Seite 37

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

PFLANZLISTEN:

A Pflanzliste heimischer Gehölzarten

Bäume II. Größenordnung:Feldahorn Hainbuche Vogelkirsche Eberesche Sträucher: Roter Hartriegel Hasel Zweigriffliger Weißdorn Eingriffliger Weißdorn Gewöhnliche Heckenkirsche Schlehe Feldrose Hundsrose Brombeere Himbeere Salweide Traubenholunder Schwarzer Holunder Gemeiner Schneeball

B Liste von Straßenbäumen

Hainbuche Zweigriffliger Weißdorn Holzapfel Mehlbeere

Sträucher für den Straßenraum

Kornelkirsche Roter Hartriegel Hasel Besen-Ginster Apfeldorn Eingriffliger Weißdorn Sanddorn Gewöhnlicher Liguster Gewöhnliche Heckenkirsche Schlehe Hundsrose Bibernell-Rose Wein-Rose Salweide Purpurweide Schwarzer Holunder Wolliger Schneeball

Begründung zum Bebauungsplan

Pflanzliste heimischer Gehölzarten

Größenordnung: Acer campestre Carpinus betulus Prunus avium Sorbus aucuparia

Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus laevigata Crataegus monogyna Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa arvensis Rosa canina Rubus fruticosus Rubus idaeus Salix caprea Sambucus racemosa Sambucus nigra Viburnum opulus

Liste von Straßenbäumen

Carpinus betulus Crataegus laevigata Malus sylvestris Sorbus aria

Sträucher für den Straßenraum

Cornus mas Cornus sanguinea Corylus avellana Cytisus scoparius Crataegus x carrierii Crataegus monogyna Hippophae rhamnoides Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Rosa pimpinellifolia Rosa rubiginosa Salix caprea Salix purpurea Sambucus nigra Viburnum lantana

12035 Seite 38

max. Wuchshöhe

15 m 10 m 10 m 15 m

max. Wuchshöhe

8 m 2-3 m 4-6 m 1-2 m 7 m 7 m 5 m 5 m 2-3 m 3 m 3 m 1,5 m 3 m 8 m 6 m 5-7 m 4 m

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

C LISTE REGIONALER OBSTSORTEN (gehören zu Bäumen II. Ordnung)

Apfelsorten: Apfel von Croncels Boikenapfel Danziger Kantapfel Geflammter Kardinal Gelber Edelapfel Graue Herbstrenette Großer Rheinischer Bohnapfel Harperts Renette Haux Apfel Kaiser Wilhelm Landsberger Renette Prinz Albrecht von Preußen Purpurroter Cousinot Roter Bellefleur Roter Eiserapfel Rote Rheinische Sternrenette Roter Winter-Kronenapfel Schaftsnase Signe Tillisch Birnensorten: Gellerts Butterbirne Grüne Jagdbirne Gute Graue Poiteau Wasserbirne Süßkirschen: Braune Leberkirsche Dolls Langstieler Große Schwarze Knorpel Schneiders Späte Knorpel Pflaumen: Hauszwetschge Löhrpflaume

Begründung zum Bebauungsplan

LISTE REGIONALER OBSTSORTEN (gehören zu Bäumen II. Ordnung)

12035 Seite 39

LISTE REGIONALER OBSTSORTEN (gehören zu Bäumen II. Ordnung)

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18. Dezember 2015

D Liste heimischer Bäumen/Sträucher wechselfeuchter

Bäume I. Größenordnung Schwarzerle Esche Stieleiche Silberweide Bäume II. Größenordnung Hainbuche Vogelkirsche Feldahorn Traubenkirsche Bruchweide Fahlweide Sträucher Hasel Hartriegel Schneeball Grauweide Ohrweide Zweigriffliger Weißdorn

Begründung zum Bebauungsplan

Liste heimischer Bäumen/Sträucher wechselfeuchter Standorte

Alnus glutinosa Fraxinus excelsior Quercus robur Salix alba

Carpinus betulus Prunus avium Acer campestre Prunus padus Salix fragilis Salix rubens

Corylus avellana Cornus sanguinea Viburnum opulus Salix cinerea Salix aurita Crataegus laevigata

12035 Seite 40

Standorte

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Ortsgemeinde Nauort Begründung zum Bebauungsplan„Am ehemaligen Sägewerk“

18. Dezember 2015

Schallprognose nach DIN 18005:

Begründung zum Bebauungsplan

Schallprognose nach DIN 18005:

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