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Page1 | GIC Beijing | 25. Juni 2013
Neues Ein- und Ausreisegesetz der VR ChinaWichtige Änderungen und deren Auswirkungen
Dr. Florian Kessler25. Juni 2013
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1. Allgemeines 2. Bestimmungen Visa3. Bestimmungen Aufenthaltsgenehmigungen und
Arbeitserlaubnis4. Überwachung und Kontrolle 5. Sanktionen6. Praktische Hinweise
Inhalt
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Allgemeines
.
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Allgemeines
Grund: Stetiger Anstieg der Ausländer in China
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Allgemeines
• Gesetz gilt in ganz China
• Ausführung kann je nach Region variieren
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Allgemeines
• Beibehaltung vieler bestehender Regelungen, jedoch
• Einige Änderungen, insbesondere:
− Stärkere Durchsetzungmöglichkeiten
− Höhere Strafen
Daher Beachtung des Aufenthaltsrechts für
ausländische Bürger und Unternehmen künftig noch
wichtiger
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1. Allgemeines 2. Bestimmungen zu Visa3. Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und
Arbeitserlaubnis 4. Überwachung und Kontrolle5. Sanktionen 6. Praktische Hinweise
Inhalt
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Visa Arten (1/4)Nach bestehen-dem Gesetz
Umfang Nach Verord-nungsentwurf
Umfang Änderung
C Zug-/Flugbegleiter, Seemänner und deren Familienangehörige
C Zug- und Flugbegleiter, Seemänner in Ausübung internationaler Tätigkeiten und deren Familienangehörige
Keine
D Dauerhafter Aufenthalt D Dauerhafter Aufenthalt Keine
F Handelsaktivitäten, Forschung, wissenschaftlicher und kultureller Austausch, kurzfristige Lehrgänge und Praktika bis zu 6 Monaten
F Nichtkommerzielle Besuche betreffend Wissenschaft, Ausblidung, kulturellem Austausch , Gesundheits- und Freizeitaktivitäten
Umfasst keine Handelsaktivi-täten mehr
G Durchreise G Durchreise Keine
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Visa Arten (2/4)
*Nicht im Verordnungsentwurf geregelt ist die Frage, ob für die Antragstellung eines M-Visums eine ofizielle Einladung der Behörde nötig ist, oder eine Einladung des Unternehmens ausreicht.
Nach bestehen-dem Gesetz
Umfang Nach Verord-nungsentwurf
Umfang Änderung
J1 Journalisten (länger als 180 Tage)
J1** Journalisten Keine
J2 Journalisten (weniger als 180 Tage)
J2 Journalisten Keine
L Tourismus, Familienbesuch und andere private Angelegenheiten
L Tourismus Umfasst nur noch Tourismus
Gruppe L Touristengruppe (mehr als 9 Teilnehmer)
Gruppe L Touristengruppe Keine
M* Business- und kommerzielle Aktivitäten
Neu (aus “F” ausgeglieder)
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Visa Arten (3/4)Nach bestehen-dem Gesetz
Umfang Nach Verord-nungsentwurf
Umfang Änderung
Q1 Personen, die chinesische Ver-wandte oder dauerhaft in China lebende Familienangehörige besuchen (länger als 180 Tage)
Neu
Q2 Personen, die chinesische Ver-wandte oder dauerhaft in China lebende Familienangehörige besuchen (weniger als 180 Tage)
Neu
R1** Besondere Talente und Facharbeiter, die dringend in China gebraucht weren (länger als 180 Tage)
Neu
R2** Besondere Talente und Facharbeiter, die dringend in China gebraucht weren(weniger als 180 Tage)
Neu
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Visa Arten (4/4)
**Ehepartner, Eltern und Kinder unter 18 Jahren eines J1, R1, R2, X1 oder Z1 Visahalters und Eltern des Ehepartners können ein jeweils abgeleitetes Visum beantragen. Dieses wird mit “-Y” gekennzeichnet.
Nach bestehen-dem Gesetz
Umfang Nach Verord-nungsentwurf
Umfang Änderung
S Ehe, Erbschaft, Adoption, medi-zinische Betreuung und andere private Angelegenheiten
NeuUmfasst Teile des bestehen-den “L” Visums
X Studium, Weiterbildung, Praktikum (länger als 6 Monate)
X1** Studium bzw. Training (länger als 180 Tage)
Umfasst keine Praktika mehr
X2 Studium bzw. Training (weniger als 180 Tage)
Neu
Z Beschäftigte und ihre Familienangehörigen
Z1** Beschäftigung (mehr als 90 Tage)
Zeitlicher Rahmen
Z2 Beschäftigung (weniger als 90 Tage)
Zeitlicher Rahmen
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Visa für Praktikanten(1/2)
Gesetzeslage gemäß “Detailed Rules for the Implementation
2010”
TheorieNach der bis 1.Juli 2013 gültigen Gesetzeslage, können
ausländische Praktikanten grundsätzlich mit Geschäftsvisa (“F”) oder Studentenvisa (“X”) nach China einreisen
Praxis
Ausländischen Praktikanten wurden diese Visa verweigert.
Daher
praktische Lösungen.
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Visa für Praktikanten(2/2)
Gesetzeslage gemäß Verordnungsentwurf
• Ausländische Studenten mit Aufenthaltsgenhemigung zu
Studienzwecken dürfen ein Praktikum leisten, wenn ihre
Ausbildungseinrichtung dies genehmigt
• Unklar, mit welchem Visum ausländische Praktikanten, die
nicht in China studieren nach China einreisen dürfen
In Hinblick auf die in der Vergangenheit vorherrschende
Praxis ist davon auszugehen, daß ausländische Studenten,
die nicht in China studieren, kein Praktikum in China leisten
dürfen
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Verlängerung von Visa
• Verlängerung eines Visums
− Zeit der Verlängerung darf ursprüngliche Zeit des
Visums nicht überschreiten
− z.B. Visum über 30 Tage kann nur für max. 30 Tage
verlängert werden
• Frist für Verlängerung
− 7 Tage vor Ablauf
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Verlängerung von Visa (Ergänzung durch Verordnungsentwurf)
• Austellung einer Annahmeerklärung durch die zuständige
Behörde nach Erhalt eines qualifizierten Antrags auf
Verlängerung, Ersatz oder Eneuerung eines Visums oder einer
Aufenthaltsgenehmigung
• Bearbeitungsdauer ab Austellung der Annahmeerklärung max.
7 Tage
• Überprüfung der Richtigkeiten der Angaben durch persönliches
Vorsprechen, telefonische Befragung oder Vor-Ort Überprüfung
• Finanzieller Nachweis für die Dauer des Aufenthalts kann vom
Antragsteller oder der einladenden Firma verlangt werden
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Transit
• Bei Durchreise Aufenthalt ohne Visum von bis zu 24 Stunden
im Transitbereich möglich
• In Peking/Shanghai Möglichkeit des visumsfreien
Transitaufenthalts:
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Inhalt
1. Allgemeines 2. Bestimmungen zu Visa3. Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und
Arbeitserlaubnis 4. Überwachung und Kontrolle5. Sanktionen6. Praktische Hinweise
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Dauer der Aufenthaltsgenehmigung
• Grundsätzlich 1 Jahr
• In Peking Gewährung für längeren Zeitraum möglich
− Für gesetzl. Vertreter von ausländisch investierten
Unternehmen 2 Jahre
− Für Mitarbeiter von Holding-Gesellschaften 5 Jahre
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Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung• Frist für Verlängerung
− 30 Tage vor Ablauf
•Bearbeitungszeit für Verlängerung von
Aufenthaltsgenehmigungen
− 15 Tage (nicht Arbeitstage)
• In Peking künftig Möglichkeit Antrag auf Verlängerung
online zu stellen (in Planung)
− Pass nur noch einen statt 15 Tage bei der Behörde, da
der Pass erst nach positiver Rückmeldung bei der
Behörde abgegeben werden muss und am nächsten Tag
wieder geholt werden kann
•Fristverlängerung nach Verordnungsentwurf vgl.
Ausführungen zu Visa
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Arbeitserlaubnis
• Antrag auf EinstellungsgenehmigungVoraussetzungen:- Hochschulabschluss- Arbeitserfahrung von min. 2 Jahren- Lokaler Arbeitsvertrag oder Entsendungsvertrag
• Antrag auf offizielles Einaldungsschreiben bei der zuständigen Behörde
• Antrag auf Austellung eines Z-Visums bei der chinesischen Botschaft/Konsulat
• Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Arbeitsbehörde
• Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Behörde
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Inhalt
1. Allgemeines 2. Bestimmungen zu Visa3. Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und
Arbeitserlaubnis 4. Überwachung und Kontrolle5. Sanktionen6. Praktische Hinweise
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Beisichführen von Dokumenten
Page24 | GIC Beijing | 25. Juni 2013
Vorübergehende Ausreise aus China
In Peking zu beachten:
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Weitere Maßnahmen
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1. Allgemeines 2. Bestimmungen zu Visa3. Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und
Arbeitserlaubnis4. Überwachung und Kontrolle 5. Sanktionen6. Praktische Hinweise
Inhalt
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Illegaler Aufenthalt
• Bei illegalem Aufenthalt (z. B. Überschreitung des Zeitraums des Visums)
− Zunächst Verwarnung− In schweren Fällen Geldstrafe von RMB 500 pro Tag,
insg. max. RMB 10.000 oder− Haftstrafe von 5 bis15 Tagen
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Illegale Beschäftigung (1/2)
Art. 43 des neuen „Entry-Exit Administration Law” Art. 40 des Verordnungsentwurfes
- in China tätig sein, ohne eine Arbeitserlaubnis sowie eine damit einhergehende Aufenthaltserlaubnis gemäß den Vorschriften erworben zu haben;
- in China tätig sein, ohne eine gültige Arbeitserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung zu haben. Eine Ausnahme liegt vor, wenn dies nach den Vorschriften nicht erforderich sind;
- in China Tätigkeiten erbringen, die den erlaubten Tätigkeitsumfang überschreiten;
- in China Tätigkeiten erbringen, die die erlaubte Tätigkeitsregion überschreiten; - in China Tätigkeiten nicht bei dem erlaubten Arbeitgeber erbringen;
- in China Tätigkeiten erbringen, die über die Bestimmungen zur Tätigkeit während des Aufenthalts zu Studienzwecken hinausgehen.
- ein ausländischer Student Tätigkeiten in China erbringt, die über die Bestimmungen zur Tätigkeit zu Studienzwecken hinausgehen; oder- mit einem Z2-Visum in China Tätigkeiten erbringt, die seinen erlaubten Tätigkeitsumfang von der Behörde überschreiten.
Art. 41 des Verordnungsentwurfes
- es handelt sich auch um illegale Beschäftigung, wenn ein Ausländer ohne Arbeitserlaubnis und ohne Aufenthaltsgenehmigung in einem de facto Arbeitsverhältnis steht , auch wenn kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde;- dies gilt unabhängig davon, ob ein Engelt bezahlt wurde oder nicht.
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Illegale Beschäftigung (2/2)
Sanktion für den Arbeitnehmer− In schweren Fällen jeweils Geldstrafe von RMB 5.000 bis
RMB 20.000 und− Haftstrafe bis zu 15 Tagen
Sanktion für den Arbeitgeber• Pro illegal angestelltem Mitarbeiter RMB 10.000 (max. RMB
100.000)• Außerdem Konfiszierung von Gewinnen aus illegaler Arbeit
− Möglicherweise Schätzung der Gewinne durch die Behörden
− Z. B. Umsatz / Gewinn einer von dem Mitarbeiter erbrachten Dienstleistung
− Erhebliche finanzielle Risiken
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Weitere Sanktionen (1/2)
Ausreiseverbot Deportation und Einreisesperre
• Beteiligung an einem
Zivilverfahren
• Unterbliebene Zahlung von
Arbeitnehmergehältern
• Mehrere praktische Fälle in
letzter Zeit
• Bei besonderen Verstößen
gegen die Aufenthalts-
bestimmungen
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Weitere Sanktionen (2/2)
• Bei Abgabe falscher Informationen bei der Visabeantragung
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1. Allgemeines 2. Bestimmungen zu Visa3. Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und
Arbeitserlaubnis4. Überwachung und Kontrolle 5. Sanktionen6. Praktische Hinweise
Inhalt
Page33 | GIC Beijing | 25. Juni 2013
Praktische Hinweise
• Der Arbeitgeber sollte darauf achten, dass
− Arbeitnehmer eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung besitzen
− Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig verlängert werden
− Nur Praktikanten eingestellt werden, die an einer chinesischen Universität studieren
− Alle Information, die an die Behörden übermittelt werden, korrekt sind
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