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Neues Ein- und Ausreisegesetz der VR ChinaWichtige Änderungen und deren Auswirkungen

Dr. Florian Kessler25. Juni 2013

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1. Allgemeines 2. Bestimmungen Visa3. Bestimmungen Aufenthaltsgenehmigungen und

Arbeitserlaubnis4. Überwachung und Kontrolle 5. Sanktionen6. Praktische Hinweise

Inhalt

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Allgemeines

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Allgemeines

Grund: Stetiger Anstieg der Ausländer in China

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Allgemeines

• Gesetz gilt in ganz China

• Ausführung kann je nach Region variieren

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Allgemeines

• Beibehaltung vieler bestehender Regelungen, jedoch

• Einige Änderungen, insbesondere:

− Stärkere Durchsetzungmöglichkeiten

− Höhere Strafen

Daher Beachtung des Aufenthaltsrechts für

ausländische Bürger und Unternehmen künftig noch

wichtiger

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1. Allgemeines 2. Bestimmungen zu Visa3. Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und

Arbeitserlaubnis 4. Überwachung und Kontrolle5. Sanktionen 6. Praktische Hinweise

Inhalt

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Visa Arten (1/4)Nach bestehen-dem Gesetz

Umfang Nach Verord-nungsentwurf

Umfang Änderung

C Zug-/Flugbegleiter, Seemänner und deren Familienangehörige

C Zug- und Flugbegleiter, Seemänner in Ausübung internationaler Tätigkeiten und deren Familienangehörige

Keine

D Dauerhafter Aufenthalt D Dauerhafter Aufenthalt Keine

F Handelsaktivitäten, Forschung, wissenschaftlicher und kultureller Austausch, kurzfristige Lehrgänge und Praktika bis zu 6 Monaten

F Nichtkommerzielle Besuche betreffend Wissenschaft, Ausblidung, kulturellem Austausch , Gesundheits- und Freizeitaktivitäten

Umfasst keine Handelsaktivi-täten mehr

G Durchreise G Durchreise Keine

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Visa Arten (2/4)

*Nicht im Verordnungsentwurf geregelt ist die Frage, ob für die Antragstellung eines M-Visums eine ofizielle Einladung der Behörde nötig ist, oder eine Einladung des Unternehmens ausreicht.

Nach bestehen-dem Gesetz

Umfang Nach Verord-nungsentwurf

Umfang Änderung

J1 Journalisten (länger als 180 Tage)

J1** Journalisten Keine

J2 Journalisten (weniger als 180 Tage)

J2 Journalisten Keine

L Tourismus, Familienbesuch und andere private Angelegenheiten

L Tourismus Umfasst nur noch Tourismus

Gruppe L Touristengruppe (mehr als 9 Teilnehmer)

Gruppe L Touristengruppe Keine

M* Business- und kommerzielle Aktivitäten

Neu (aus “F” ausgeglieder)

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Visa Arten (3/4)Nach bestehen-dem Gesetz

Umfang Nach Verord-nungsentwurf

Umfang Änderung

Q1 Personen, die chinesische Ver-wandte oder dauerhaft in China lebende Familienangehörige besuchen (länger als 180 Tage)

Neu

Q2 Personen, die chinesische Ver-wandte oder dauerhaft in China lebende Familienangehörige besuchen (weniger als 180 Tage)

Neu

R1** Besondere Talente und Facharbeiter, die dringend in China gebraucht weren (länger als 180 Tage)

Neu

R2** Besondere Talente und Facharbeiter, die dringend in China gebraucht weren(weniger als 180 Tage)

Neu

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Visa Arten (4/4)

**Ehepartner, Eltern und Kinder unter 18 Jahren eines J1, R1, R2, X1 oder Z1 Visahalters und Eltern des Ehepartners können ein jeweils abgeleitetes Visum beantragen. Dieses wird mit “-Y” gekennzeichnet.

Nach bestehen-dem Gesetz

Umfang Nach Verord-nungsentwurf

Umfang Änderung

S Ehe, Erbschaft, Adoption, medi-zinische Betreuung und andere private Angelegenheiten

NeuUmfasst Teile des bestehen-den “L” Visums

X Studium, Weiterbildung, Praktikum (länger als 6 Monate)

X1** Studium bzw. Training (länger als 180 Tage)

Umfasst keine Praktika mehr

X2 Studium bzw. Training (weniger als 180 Tage)

Neu

Z Beschäftigte und ihre Familienangehörigen

Z1** Beschäftigung (mehr als 90 Tage)

Zeitlicher Rahmen

Z2 Beschäftigung (weniger als 90 Tage)

Zeitlicher Rahmen

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Visa für Praktikanten(1/2)

Gesetzeslage gemäß “Detailed Rules for the Implementation

2010”

TheorieNach der bis 1.Juli 2013 gültigen Gesetzeslage, können

ausländische Praktikanten grundsätzlich mit Geschäftsvisa (“F”) oder Studentenvisa (“X”) nach China einreisen

Praxis

Ausländischen Praktikanten wurden diese Visa verweigert.

Daher

praktische Lösungen.

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Visa für Praktikanten(2/2)

Gesetzeslage gemäß Verordnungsentwurf

• Ausländische Studenten mit Aufenthaltsgenhemigung zu

Studienzwecken dürfen ein Praktikum leisten, wenn ihre

Ausbildungseinrichtung dies genehmigt

• Unklar, mit welchem Visum ausländische Praktikanten, die

nicht in China studieren nach China einreisen dürfen

In Hinblick auf die in der Vergangenheit vorherrschende

Praxis ist davon auszugehen, daß ausländische Studenten,

die nicht in China studieren, kein Praktikum in China leisten

dürfen

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Verlängerung von Visa

• Verlängerung eines Visums

− Zeit der Verlängerung darf ursprüngliche Zeit des

Visums nicht überschreiten

− z.B. Visum über 30 Tage kann nur für max. 30 Tage

verlängert werden

• Frist für Verlängerung

− 7 Tage vor Ablauf

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Verlängerung von Visa (Ergänzung durch Verordnungsentwurf)

• Austellung einer Annahmeerklärung durch die zuständige

Behörde nach Erhalt eines qualifizierten Antrags auf

Verlängerung, Ersatz oder Eneuerung eines Visums oder einer

Aufenthaltsgenehmigung

• Bearbeitungsdauer ab Austellung der Annahmeerklärung max.

7 Tage

• Überprüfung der Richtigkeiten der Angaben durch persönliches

Vorsprechen, telefonische Befragung oder Vor-Ort Überprüfung

• Finanzieller Nachweis für die Dauer des Aufenthalts kann vom

Antragsteller oder der einladenden Firma verlangt werden

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Transit

• Bei Durchreise Aufenthalt ohne Visum von bis zu 24 Stunden

im Transitbereich möglich

• In Peking/Shanghai Möglichkeit des visumsfreien

Transitaufenthalts:

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Inhalt

1. Allgemeines 2. Bestimmungen zu Visa3. Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und

Arbeitserlaubnis 4. Überwachung und Kontrolle5. Sanktionen6. Praktische Hinweise

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Dauer der Aufenthaltsgenehmigung

• Grundsätzlich 1 Jahr

• In Peking Gewährung für längeren Zeitraum möglich

− Für gesetzl. Vertreter von ausländisch investierten

Unternehmen 2 Jahre

− Für Mitarbeiter von Holding-Gesellschaften 5 Jahre

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Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung• Frist für Verlängerung

− 30 Tage vor Ablauf

•Bearbeitungszeit für Verlängerung von

Aufenthaltsgenehmigungen

− 15 Tage (nicht Arbeitstage)

• In Peking künftig Möglichkeit Antrag auf Verlängerung

online zu stellen (in Planung)

− Pass nur noch einen statt 15 Tage bei der Behörde, da

der Pass erst nach positiver Rückmeldung bei der

Behörde abgegeben werden muss und am nächsten Tag

wieder geholt werden kann

•Fristverlängerung nach Verordnungsentwurf vgl.

Ausführungen zu Visa

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Arbeitserlaubnis

• Antrag auf EinstellungsgenehmigungVoraussetzungen:- Hochschulabschluss- Arbeitserfahrung von min. 2 Jahren- Lokaler Arbeitsvertrag oder Entsendungsvertrag

• Antrag auf offizielles Einaldungsschreiben bei der zuständigen Behörde

• Antrag auf Austellung eines Z-Visums bei der chinesischen Botschaft/Konsulat

• Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Arbeitsbehörde

• Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Behörde

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Inhalt

1. Allgemeines 2. Bestimmungen zu Visa3. Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und

Arbeitserlaubnis 4. Überwachung und Kontrolle5. Sanktionen6. Praktische Hinweise

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Beisichführen von Dokumenten

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Vorübergehende Ausreise aus China

In Peking zu beachten:

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Weitere Maßnahmen

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1. Allgemeines 2. Bestimmungen zu Visa3. Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und

Arbeitserlaubnis4. Überwachung und Kontrolle 5. Sanktionen6. Praktische Hinweise

Inhalt

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Illegaler Aufenthalt

• Bei illegalem Aufenthalt (z. B. Überschreitung des Zeitraums des Visums)

− Zunächst Verwarnung− In schweren Fällen Geldstrafe von RMB 500 pro Tag,

insg. max. RMB 10.000 oder− Haftstrafe von 5 bis15 Tagen

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Illegale Beschäftigung (1/2)

Art. 43 des neuen „Entry-Exit Administration Law” Art. 40 des Verordnungsentwurfes

- in China tätig sein, ohne eine Arbeitserlaubnis sowie eine damit einhergehende Aufenthaltserlaubnis gemäß den Vorschriften erworben zu haben;

- in China tätig sein, ohne eine gültige Arbeitserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung zu haben. Eine Ausnahme liegt vor, wenn dies nach den Vorschriften nicht erforderich sind;

- in China Tätigkeiten erbringen, die den erlaubten Tätigkeitsumfang überschreiten;

- in China Tätigkeiten erbringen, die die erlaubte Tätigkeitsregion überschreiten; - in China Tätigkeiten nicht bei dem erlaubten Arbeitgeber erbringen;

- in China Tätigkeiten erbringen, die über die Bestimmungen zur Tätigkeit während des Aufenthalts zu Studienzwecken hinausgehen.

- ein ausländischer Student Tätigkeiten in China erbringt, die über die Bestimmungen zur Tätigkeit zu Studienzwecken hinausgehen; oder- mit einem Z2-Visum in China Tätigkeiten erbringt, die seinen erlaubten Tätigkeitsumfang von der Behörde überschreiten.

Art. 41 des Verordnungsentwurfes

- es handelt sich auch um illegale Beschäftigung, wenn ein Ausländer ohne Arbeitserlaubnis und ohne Aufenthaltsgenehmigung in einem de facto Arbeitsverhältnis steht , auch wenn kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde;- dies gilt unabhängig davon, ob ein Engelt bezahlt wurde oder nicht.

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Illegale Beschäftigung (2/2)

Sanktion für den Arbeitnehmer− In schweren Fällen jeweils Geldstrafe von RMB 5.000 bis

RMB 20.000 und− Haftstrafe bis zu 15 Tagen

Sanktion für den Arbeitgeber• Pro illegal angestelltem Mitarbeiter RMB 10.000 (max. RMB

100.000)• Außerdem Konfiszierung von Gewinnen aus illegaler Arbeit

− Möglicherweise Schätzung der Gewinne durch die Behörden

− Z. B. Umsatz / Gewinn einer von dem Mitarbeiter erbrachten Dienstleistung

− Erhebliche finanzielle Risiken

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Weitere Sanktionen (1/2)

Ausreiseverbot Deportation und Einreisesperre

• Beteiligung an einem

Zivilverfahren

• Unterbliebene Zahlung von

Arbeitnehmergehältern

• Mehrere praktische Fälle in

letzter Zeit

• Bei besonderen Verstößen

gegen die Aufenthalts-

bestimmungen

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Weitere Sanktionen (2/2)

• Bei Abgabe falscher Informationen bei der Visabeantragung

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1. Allgemeines 2. Bestimmungen zu Visa3. Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigung und

Arbeitserlaubnis4. Überwachung und Kontrolle 5. Sanktionen6. Praktische Hinweise

Inhalt

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Praktische Hinweise

• Der Arbeitgeber sollte darauf achten, dass

− Arbeitnehmer eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung besitzen

− Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig verlängert werden

− Nur Praktikanten eingestellt werden, die an einer chinesischen Universität studieren

− Alle Information, die an die Behörden übermittelt werden, korrekt sind

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