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Der Paragraphenreiter ist eine Information von und für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und wird herausgegeben von: Kritische Jurastudierende sozial, demokratisch und emazipatorisch Wer sind die kritischen Jurastudierenden? Die Wurzeln der Hochschulgruppe, die hinter dem Paragraphenreiter steckt, reichen zurück bis 1997, eine Zeit, in der es in Hamburg noch zwei Juristische Fachbereiche gab, Rechtswis- senschaft I und Rechtswissenschaften II. Diese beiden Fachbereiche versinnbildlichten die zwei grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen, was Jura oder eben Rechtswis- senschaften sind bzw. sein sollten: Jura sei als Begriff verstanden "quadratisch/praktisch/gut", das Pauk-Fach schlechthin. Eben die Zuchtstätte von Dogmatikern, die unreflektiert Gesetzestexte zwar anwenden können, sich jedoch nie kritisch mit den gesellschaftlichen Konsequenzen und Rahmenbedingungen ihres Fachs beschäftigt haben. Der Trend der Wissenschaftspolitik des Hamburger Senats seit Dräger geht in diese Richtung: Durch noch härtere Zwischenprü- fungsordnungen soll noch mehr Druck erzeugt werden, durch noch höhere Durchfallquoten noch mehr "Auslese". Dieser Auffassung von Jura als einem konservativen Studienfach, das sich möglichst darauf beschränkt, karriere-kon- zentrierte und "erfolgreiche" Richter, Staatsanwälte und Wirtschaftsrechtsanwälte passgerecht ins System zu speisen, treten wir entgegen. Es scheint als solle die Auffassung, dass sich nur die Wohlhabenden Recht "leisten" können sollen, auch in unserem Studium zunehmend durchgesetzt werden. So werden wohl im Austausch mit der China Law School wirt- schaftsrechtliche Themen die Thematik Menschenrechte überwiegen.. Wir wollen diesem nicht tatenlos zusehen und mit nettem Service für das Zurechtkommen mit den unzumutbaren Problemen sorgen, sondern wir wollen sie ändern. Unserem Fach kommt in unserer Gesellschaft große Bedeutung zu, nicht zu letzt wird es oft als "Herrschaftswissenschaft" bezeichnet. So sehr dies in unserer Ausbildung immer wieder versucht wird zu trennen, so gehören Recht und Gerechtigkeit doch auf das Engste zusammen, und Gerechtigkeit kann überhaupt nur aus einem umfassenden, gebil- deten und kritischen Blick auf unsere Gesellschaft entstehen. Rechtswissenschaft als begriffliche Trennung von Jura bezieht sich auf eine gesellschaftswissenschaftliche Auffassung, in der Themen wie Rechtsgeschichte, -philoso- phie und -soziologie größere Bedeutung finden. In der genug Zeit zur Reflektion und Diskussion gegeben wird anstelle von inhaltsleerem Leistungsdruck, wie durch unsere Zwischen- prüfungsordnung mit ihren 15 Scheinen, von denen im Regelfall ein einziger (der Grundlagenschein) in eines dieser Rechtsgebiete fällt. Weil eben unser Fach von solch gesellschaft- licher Bedeutung ist, muss auch die politische Realität unserer Gesellschaft immer wieder an unserer Fakultät reflektiert werden. 1998 wurde der Fachbereich Rechtwissenschaften II in die heute bestehende Fakultät eingegliedert. Seit dem ist "Jura" wieder in und unser Studium ver- liert zunehmend an Wissenschaftlichkeit. Wir treten dafür an, dass "Jura" umfassend zur Gesellschaftswissenschaft wird und nicht zum stumpfen Ausbildungs-Studium degradiert wird. Insofern sind wir die "Rechtwissenschafts-Liste" an der Fakultät. Gegen die "deutliche Ausrichtung auf Themen der Wirtschaft und des Wirtschaftsrechts" wie unser Dekanat in der Jura-Broschüre anpreist; Für Rechtswissenschaften, für kritische Jurastudierende. Für Gebührenfreiheit! Viel Freude und Erkenntnis bei der Lektüre des Paragraphenreites Nr. I wünschen Euch die Kritischen Jurastudierenden Ausgabe Nr. I (Juni 2010)

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Diese beiden Fachbereiche versinnbildlichten die zwei grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen, was Jura oder eben Rechtswis- senschaften sind bzw. sein sollten: Jura sei als Begriff verstanden "quadratisch/praktisch/gut", das Pauk-Fach schlechthin. Eben die Zuchtstätte von Dogmatikern, die unreflektiert Gesetzestexte zwar anwenden können, sich jedoch nie kritisch mit den gesellschaftlichen Konsequenzen und Rahmenbedingungen ihres Fachs beschäftigt haben. Kritische Jurastudierende

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Der Paragraphenreiter ist eine Information von undfür Studierende der RechtswissenschaftlichenFakultät und wird herausgegeben von:

Kritische Jurastudierendesozial, demokratisch und emazipatorisch

Wer sind die kritischen Jurastudierenden?

Die Wurzeln der Hochschulgruppe, die hinterdem Paragraphenreiter steckt, reichen zurückbis 1997, eine Zeit, in der es in Hamburg nochzwei Juristische Fachbereiche gab, Rechtswis-senschaft I und Rechtswissenschaften II.

Diese beiden Fachbereiche versinnbildlichtendie zwei grundsätzlich unterschiedlichenAuffassungen, was Jura oder eben Rechtswis-senschaften sind bzw. sein sollten: Jura sei alsBegriff verstanden "quadratisch/praktisch/gut",das Pauk-Fach schlechthin. Eben dieZuchtstätte von Dogmatikern, die unreflektiertGesetzestexte zwar anwenden können, sichjedoch nie kritisch mit den gesellschaftlichenKonsequenzen und Rahmenbedingungen ihresFachs beschäftigt haben.

Der Trend der Wissenschaftspolitik desHamburger Senats seit Dräger geht in dieseRichtung: Durch noch härtere Zwischenprü-fungsordnungen soll noch mehr Druck erzeugtwerden, durch noch höhere Durchfallquotennoch mehr "Auslese". Dieser Auffassung vonJura als einem konservativen Studienfach, dassich möglichst darauf beschränkt, karriere-kon-zentrierte und "erfolgreiche" Richter,Staatsanwälte und Wirtschaftsrechtsanwältepassgerecht ins System zu speisen, treten wirentgegen.

Es scheint als solle die Auffassung, dass sichnur die Wohlhabenden Recht "leisten" könnensollen, auch in unserem Studium zunehmenddurchgesetzt werden. So werden wohl imAustausch mit der China Law School wirt-schaftsrechtliche Themen die ThematikMenschenrechte überwiegen..

Wir wollen diesem nicht tatenlos zusehen undmit nettem Service für das Zurechtkommen mitden unzumutbaren Problemen sorgen, sondernwir wollen sie ändern. Unserem Fach kommt inunserer Gesellschaft große Bedeutung zu, nichtzu letzt wird es oft als "Herrschaftswissenschaft"bezeichnet. So sehr dies in unserer Ausbildung

immer wieder versucht wird zu trennen, sogehören Recht und Gerechtigkeit doch auf dasEngste zusammen, und Gerechtigkeit kannüberhaupt nur aus einem umfassenden, gebil-deten und kritischen Blick auf unsereGesellschaft entstehen. Rechtswissenschaft alsbegriffliche Trennung von Jura bezieht sich aufeine gesellschaftswissenschaftliche Auffassung,in der Themen wie Rechtsgeschichte, -philoso-phie und -soziologie größere Bedeutung finden.In der genug Zeit zur Reflektion und Diskussiongegeben wird anstelle von inhaltsleeremLeistungsdruck, wie durch unsere Zwischen-prüfungsordnung mit ihren 15 Scheinen, vondenen im Regelfall ein einziger (derGrundlagenschein) in eines dieserRechtsgebiete fällt.

Weil eben unser Fach von solch gesellschaft-licher Bedeutung ist, muss auch die politischeRealität unserer Gesellschaft immer wieder anunserer Fakultät reflektiert werden. 1998 wurdeder Fachbereich Rechtwissenschaften II in dieheute bestehende Fakultät eingegliedert. Seitdem ist "Jura" wieder in und unser Studium ver-liert zunehmend an Wissenschaftlichkeit.

Wir treten dafür an, dass "Jura" umfassend zurGesellschaftswissenschaft wird und nicht zumstumpfen Ausbildungs-Studium degradiert wird.Insofern sind wir die "Rechtwissenschafts-Liste"an der Fakultät.

Gegen die "deutliche Ausrichtung auf Themender Wirtschaft und des Wirtschaftsrechts" wieunser Dekanat in der Jura-Broschüre anpreist;

Für Rechtswissenschaften, für kritischeJurastudierende.

Für Gebührenfreiheit!

Viel Freude und Erkenntnis bei der Lektüre desParagraphenreites Nr. I wünschen Euch die

Kritischen Jurastudierenden

Ausgabe Nr. I (Juni 2010)

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Für ein gebührenfreies StudiumUnterschriften-Kampagne verlängert

Anlässlich der vom Senat verzögertenÜberarbeitung des Hamburgischen Hoch-schulgesetzes hat die Fachschaftsräte-konferenz (FSRK) die stadtweite "Kam-pagne für die Gebührenfreiheit des Stu-diums" bis Ende Juni verlängert. Seit MitteOktober 2009 wurden bereits knapp 30.000Unterschriften gesammelt. Mit dieserAktion, bei der es darauf ankommt, daßStudierende mit anderen Bürgerinnen undBürgern der Stadt ins Gespräch kommen,sollen kritische Auffassungen geschärft undihnen politisch Nachdruck verliehen wer-den. Das gebührenfreie Studium ist einewesentliche soziale Voraussetzung für einselbständiges, kritisches und solidarischeswissenschaftliches Studium.

Studentische Ur-Abstimmungen und eineVielzahl von Beschlüssen des Akade-mischen Senat und der Fakultätsräte für dieAbschaffung der Studiengebühren werdenmit der Aktion bekräftigt. Wenn dieBürgerschaft das Hochschulgesetz nachder Sommerpause behandelt, soll der poli-tische Druck so groß sein, daß alleStudiengebühren restlos abgeschafft wer-den.

Material zum Themen, Unterschriftenlisten und aktuelle Infos erhaltet Ihr unter:www.gebuehrenfreiheit.de

Kritische Jurastudierendesozial, demokratisch und emazipatorisch

TreffenWir treffen uns jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat in der Schweinebucht,dem Café der Historiker im 9. Stock des Phil-Turms. Zeit: 16:30 Uhr.

[email protected]

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Mehr Zeit für die Grundlagen

Um die Zwischenprüfung erfolgreich abzu-schließen, verlangt die Zwischenprüfungsord-nung unserer Fakultät mittlerweile den Erwerbvon 15 Leitungsnachweisen innerhalb von 4Semestern. Dazu bedarf es eines sehr hohenArbeitsaufwands. Bei einem dieser Nachweisemuss es sich um einen sogenannten Grundla-genschein handeln. Hinter den Grundlagen desRechts verbergen sich so verschiedene Fächerwie Rechtphilosophie, Rechtsgeschichte,Rechtssoziologie, Legal Gender Studies,Methodenlehre, Ökonomische Analyse desRechts, Staatstheorie sowie Verfassungsge-schichte und Kriminologie. Es ist mehr als ver-ständlich, dass der Erwerb dieses Leitungs-nachweises von vielen Studenten/innen alsNebensächlichkeit betrachtet wird. Es istschließlich zeitlich schon genug damit zu tun, inso gut wie jeder Pflichtfachveranstaltung eineAbschlussklausur und in jedem Rechtsgebieteine Hausarbeit zu schreiben.

Wo aber soll da noch die Zeit bleiben, sich mit denGrundlagen des Rechts zu beschäftigen? Sokommt es, dass Fächer wie die Rechtsphilosophieund Rechtsgeschichte ein Nischendasein führen.Klar ist: Um in dieser Gesellschaft einen juristi-schen Beruf zu ergreifen ist das in denPflichtfächern gelehrte dogmatische Rüstzeugsdes Juristen nötig. Trotzdem - und gerade des-wegen - ist kritisch darauf zu hinterfragen, ob esallen Menschen oder nur wenigen dient (s.o.).Dies müsste in den Grundlagen des Rechtsgeschehen, deren Stellung im System dem aller-dings nicht gerecht wird.

So ist es doch nach § 1 der Studienordnung Stu-dienziel, den Studierenden rechtswissenschaftli-

che Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, diesie in den Stand versetzen, den Anforderungender praktischen Ausbildung gerecht zu werden,und zwar unter Einbeziehung der geschichtlichen,gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischenund philosophischen Grundlagen des Rechts.Reicht zur Verwirklichung dieses Ziels wirklich derErwerb eines einzigen Grundlagenscheins aus?Der praktische Jurist muss Entscheidungen treffenund begründen.

Das Werkzeug, also die Argumente zu einerstichhaltigen Begründung liefern die Grund-lagen des Rechts. Aber wie soll dies erreichtwerden, wenn den Studierenden kein Raumgelassen wird, sich mit diesen Grundlagen des Rechts auseinander zu setzen? Über einenpersönlichen Begriff von Gerechtigkeit undRecht sowie das Wissen um diesen, muss jederRechtsanwender verfügen können. Diesenkann man sich nicht an einem Nachmittag bil-den oder in einem Skript nachlesen. An dieserStelle muss ein Umdenken stattfinden. DieStudierenden müssen zeitlich entlastet werden,damit auch wieder ein Klassiker im Originaldurchgelesen und reflektiert werden können.Um es mit Immanuel Kant zu sagen, "eine bloßempirische Rechtslehre ist (wie der hölzerneKopf in Phädrus´ Fabel) ein Kopf, der schönsein mag, nur Schade! daß er kein Gehirn hat."

Denjenigen, denen die Grenzen der Pflicht-fächer trotz des engen Prüfungsprogrammsweiter als einen Leistungsnachweis verlassenmöchte, seien folgende Veranstaltungen ansHerz gelegt:

Grundlagen Vorlesungen SoSe ´10

Römische und Europäische Rechtsgeschichte bei Prof. Dr. . Maximiliane Kriechbaum, immer Mittwoch um 10:15 Uhr in ESA M

Einführung in die Rechtsphilosophie bei Prof. D. Michael Köhler, immer Dienstag um 12:15 Uhr in Phil C

Staat und Verwaltung im NS-Staat bei Dr. Jörg Berkemann, immer Montag um 14:15 Uhr in ESA C

Einführung in das internationale Recht bei Dr. Jürgen Basedow, immer Montag um 08:30 Uhr in ESA K

Kriminologie bei Dr. Dirk Enzmann, immer Mittwoch um 10:15 Uhr in ESA K

Einführung in die Legal Gender Studies bei Dr. Ulrike Lembke, immer Donnerstag 14:15 Uhr in ESA M

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Der Fakultätsrat ist das oberste Leitungs-gremium der Fakultät, das in (teil-)demokrati-schen Wahlen gewählt wird. Teildemokratischdeshalb, da in ihm die Professoren eine Mehrheitgegenüber den Studierenden, demAkademischen Mittelbau und dem Technischen-und Verwaltungspersonal (TVP) stellen. ImFakultätsrat werden grundsätzliche Belange derFakultät beraten.

Ein wichtiges Thema ist im Moment dieEvaluation des Hamburgischen Hochschulge-setzes (HmbHG). Diese wurde vom schwarz-grünen Senat aufgrund der massiven Protestedes Bildungsstreiks im letzten Jahr eingeleitet.Alle Gremien der Universität waren aufgerufen,sich dazu zu äußern, was sich am HmbHG ändern muss. Das Dekanat der Fakultätlieferte eine Stellungnahme ab, die in etwa ein“Weiter so, ist schon im großen und ganzen OK”war. Den Mitgliedern des Fakultätsrates reichtedies nicht und die Dekanatsstellungnahme wurdemit Unmut zur Kenntnis genommen - undbeschlossen, eine eigene zu schreiben.

Nach einer produktiven Diskussion erarbeiteteein kleiner Ausschuss eine Stellungnahme, diezu den besten und kritischsten gehört, die ausdieser Universität zur Evaluation gekommensind. Das HmbHG wird in seiner jetzigen Formscharf angegriffen und als nicht halbar eingestuft,da die Wissenschaftsfreiheit in nicht zumutbarerWeise eingeschränkt würde.

Erfreuliche ist, dass es nicht nur uns als Kritische Jurastudierende an der Fakultät gibt, die eine hinterfragendeSicht auf Recht, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft haben. Denn auch HAJ ist hier aktiv:

Hamburgs aktive Jurastudent_innen (HAJ)Wir sind eine Hochschulgruppe an der Universität Hamburg. Unser Ziel ist es, der imStudium weitgehend fehlenden Diskussion und kritischen Reflexion rechtspolitischerThemen etwas entgegen zu setzen. Wir treffen uns wöchentlich zum Austausch unterein-ander und organisieren darüber hinaus regelmäßig Veranstaltungen, auch mit Referent_innen andererFachrichtungen, die allen Studierenden und anderen Interessierten offen stehen. Das Recht nimmt in besonderemMaße Einfluss auf die Menschen - Jura ist eine politische Wissenschaft, die grundsätzlicher Hinterfragung und inter-disziplinären Austausches bedarf.

Wir sind Teil des Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ), der die Zeitschrift Forum Recht herausgibt undsich am Grundrechte Report beteiligt. Zwei Mal jährlich findet ein Kongress statt, der jeweils von einer anderenStädtegruppe organisiert wird.

Kontakt: [email protected] | www.haj.blogsport.deV.i.S.d.P.: Andreas Dannwolf, Großer Schippsee 28, 21075 Hamburg

Nur ein Punkt fehlte uns: Die Abschaffung derStudiengebühren, denn auch diese schränkenauf Seiten der Studierenden die Wissenschafts-freiheit ein, in dem sie das Studium auf Berufs-anforderungen einengen und der allgemeinwohl-orientierte Ansatz verschwinden soll. Deshalbhaben wir als Kritische Jurastudierende folgen-den Antrag im Fakultätsrat gestellt:

“Auf Seiten der Studierenden stehen dieStudiengebühren einem wissenschaftlichenArbeiten entgegen. Wie die W-Besoldung aufprofessoraler Seite sind sie ein Kontroll-instrument um dafür zu sorgen, dass schnell undeinseitig auf die Prüfungen gerichtet studiert wird,Fremdanforderungen wie diejenigen der zukünf-tigen Arbeitgeber im Vordergrund stehen sollen.Die oben genannten Freiräume sind fürStudierende unter dem Druck derStudiengebühren kaum oder gar nicht mehr vor-handen. Die Allgemeinwohlorientierung derWissenschaft bleibt so auf der Strecke.Studiengebühren müssen deshalb umgehendwieder abgeschafft werden.“

Nach einer guten Diskussion wurde der Antragmit großer Mehrheit angenommen und dieStellungnahme verabschiedet. Leider nicht mitallen studentischen Stimmen, denn von derJuraliste gab es auch Gegenwind.

Aus dem FakultätsratWahl zum Fakultätsrat (FakRat)In diesem Semester wird der FakRat gewählt. Dafürbekommt ihr bald Unterlagen zugeschickt.

Kritische Jurastudierendesozial, demokratisch und emazipatorisch LISTE 2