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„Patientenwohl hat Vorrang“[?] „Alternative“ Krebstherapien und ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts 5. NZW-Süd – Post-ASCO-Meeting 08.09.2006 in Ravensburg Barbara Burkhard, München

„Patientenwohl hat Vorrang“[?] - ifahs.org. Barbara Burkhard... · DGO-Referat „ASI“ + AG „Tumorvakzination“ der DGI Indikationskatalog „mit nachgewiesener therapeutischer

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„Patientenwohl hat Vorrang“[?]

„Alternative“ Krebstherapien und ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts

5. NZW-Süd – Post-ASCO-Meeting

08.09.2006 in Ravensburg

Barbara Burkhard, München

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„Fragwürdige“ Methoden„Diagnostische Tests / therapeutische Modalitäten, beworbenzur Krebsverhütung, -diagnose, –behandlung

sorgfältige Prüfung durch Vertreter der theoretischen und/oder klinischen Medizin weder erprobt noch zur allgemeinen Anwendung empfehlenswert

American Cancer Society

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Leistungen der GKV, definiert im SGB V:

§ 2 (1) 3: „Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem

allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse

zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu

berücksichtigen.“

§ 12: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und

wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht

überschreiten.“

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Einzelbegründung zu § 2 Abs. 1 SGB V:

„Neue Verfahren, die nicht ausreichend erprobt sind, oder Außenseitermethoden (paramedizinische Verfahren), die zwar bekannt sind, sich aber nicht bewährt haben, lösen keine Leistungspflicht der Krankenkasse aus. Es ist nicht Aufgabe der Krankenkassen, die medizinische Forschung zu finanzieren. Dies gilt auch dann, wenn neue Methoden im Einzelfall zu einer Heilung der Krankheit oder Linderung der Krankheitsbeschwerden führen.“

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Höchstrichterliche Rechtsprechung

Beschluss des BVG vom 06.12.2005 (1 BvR 34/98)

„Patientenwohl hat Vorrang“ [?]Süddeutsche Zeitung vom 17./18.12.2005

„Bundesverfassungsgericht stärkt Patienten“Kassen müssen auch für neue Behandlungsmethoden zahlen.

Pressemitteilung d. Patientenbeauftragten der Bundesregierung

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Beschluss vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98):

Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar- Art. 2 Abs. 1 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) und- Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit)- i. V. mit Sozialstaatsprinzip

einen gesetzlich Versicherten von der Leistung

einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten

Behandlungsmethode auszuschließen, wenn

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Krankheit:lebensbedrohlich / regelmäßig tödlich

+Therapie:

keine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende

+ Methode:

nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder spürbare positive Einwirkung

auf den Krankheitsverlauf

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Prüfung durch Sozialgerichte,ob sich für die vorgenommene / beabsichtigte Behandlung

• nach gewissenhafter fachlicher Einschätzung durch den [behandelnden] Arzt

• ernsthafte Hinweise auf einen nicht ganz fern liegenden Erfolg der Heilung oder

• auch nur eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf

im konkreten Einzelfall finden.

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Hinweise auf individuellen Wirkungszusammenhang=> Gesundheitszustand im Vergleich mit anderen

=> Erfahrungen bei länger dauernder Behandlung

=> Symptome

Hinweise auf die Eignung der Methode

Wissenschaftliche Diskussion

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Streitgegenstand• sog. „immunbiologische Therapie“:

- Thymuspeptide- zytoplasmatische Präparate- homöopathische Mittel- Bioresonanztherapie

• junger Mann mit M. Duchenne (DMD)• Kosten 10 000 DM (9/92 – Ende 1994)• Ärzte: Verlauf günstig• seit Herbst 2000 im Rollstuhl

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DMD - Lebenserwartung1960 ~ 15 Jahre

Entwicklung optimaler Betreuungsmethoden,mechanische Langzeitbeatmung

2005 30 Jahrestatistische Mittelwerte!

in Einzelfällen > 40 Jahrebei Herzkomplikationen < 20 Jahre

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Verfassungsrichter unterscheiden nicht zwischen

kurativer Therapie

palliativer Therapie

Das Ziel entscheidet über die Alternative!

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Entscheidend für das Überleben = optimale Langzeitbetreuung= „symptomatisch“!

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Wissenschaftliche Diskussion zur „immunbiologischen Therapie“ bei DMD?

BVG: „…in Bezug auf DMD inzwischen weltweit Beiträge“

• Nachfrage beim BVG: Recherche nur zur DMD

• Eigene Recherchen => 3 Veröffentlichungen zur

zytoplasmat. Therapie bei DMD: 1 Autor, 1978, 1982, 1984;

• keine Daten zu den übrigen Komponenten der „immunbiol.

Therapie“ oder dem Gesamtkonzept (nur 1 Anwender?!)

Keine Hinweise auf eine potentielle Wirksamkeit der „immunbiologischen Therapie“bei DMD in der wissenschaftlichen Diskussion!

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Eine Wohltat und ihre Folgen

Beispiele

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Biologische Krebsbehandlung (Dr. B., in A./Obb.)

P. m. Bronchial-Ca (Plattenepithel): mehrfach Cx, Progression.

Fiebertherapien zur Verbesserung der Immunitätslage; Abbruch wg. „iatrogener persistierender Tachycardie (Cx-bedingt)“;

Galvanotherapie des Tumorbezirks;

IPT (Insulin Potentation Therapie) mit niedrig dosierter CX „genetische Untersuchung“ => „Sensitivität geeigneter Chemotherapeutika“

„weitere Therapien“: keine Angaben dazu.

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Kosten:

IPT „exklusive Medikamente pro Behandlung 400 €

Galvanotherapie pro Sitzung 360 – 500 €

Weitere Therapien nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad (GOÄ) ??? €

„Nach der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Gesetzeslage

dürfte dem nichts entgegenstehen.“

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Biologische Krebstherapie (Dr. B. in A./Obb.)

„Naturheilkundliche“ Diagnostik

• regelmäßiges Immunmonitoring:- verschiedene Parameter der Abwehrzellen;- Veränderungen von pH u. Redox-Verhalten- Defizite/ Überschüsse: Mineralien, Vitamine, Proteine

• Immunaktivitätsanalyse: neuartige Technologie zur „optimalen Bestimmung“ von- persönlicher Immunabwehr,- Medikamenten: Testung der „Ansprechbarkeit“.

• verschiedene Messungen:- Thermografie- Elektroakupunktur nach Voll- Kirlianfotografie „und vieles mehr“!

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Angebotspalette „Biologische Krebstherapie“ (Dr. B.)

• aktive Fiebertherapie mit Bakterien- u. Virenlysaten

• IPT mit Low-dose-Chemotherapie

• Galvanotherapie oder BET (biolog. Elektrotherapie)

• andere innovative elektromagnetische Verfahren(Papimi, Ioneninduktionstherapie, Rehatron alpha)

• Ozon-Sauerstofftherapie: Ozon-Eigenblut, SMT, UVB

• Immunmodulatoren

• Ernährungskorrekturen

• Darmbehandlungen

• Schwermetall- und Herdsanierungen

• Ausleitungs- und Entgiftungsverfahren

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Insulin Potentiation Therapy (IPT)Erfinder: Dr. Donato Perez Garcia, 1932 in Mexico

Theorie:• mehr Insulin-Rezeptoren in Krebszellen• Insulin u. a. Faktoren stimulieren unkontrolliertes

Wachstum• mehr Insulin => mehr Arzneimittel in Krebszellen• geringere Dosis von Cx

=> nicht toxisch für normale Zellen;

tödliche toxische Konzentrationen in Ca-Zellen

Beanspruchte Indikationen:- Krebserkrankungen- Infektionskrankheiten- degenerative Erkrankungen (Arthrose) u. v. a.

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IPT - Durchführung

i.v.-Injektion von Insulin;

nach BZ-Abfall rasche Injektion von Cx in Dosierungen < nachweislich wirksam;

unmittelbar danach Injektion hochkonzentrierter Zuckerlösung => Patienten „wieder aufwecken“.

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• IPT Works In Cancer Treatment!• "An island of hope in a sea of hopelessness”

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IPT - Anspruch

• echte alternative Krebstherapie „im Stadium IV“• die „2. Entdeckung von Insulin“• eine „Orphan-Methode“

„Ausgezeichnete Ergebnisse“ mit IPT berichten13 Ärzte mit mehr als

135 Arztjahren an Erfahrung während7 Jahrzehnten in5 Ländern

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IPT - Promotion2000 Präsentation vor dem Cancer Advisory Panel des

National Center for Cancer Complementary and AlternativeMedicine der National Institutes of Health (NIH);

Kooperation mit Krebsforschern des Comprehensive Cancer Center / University of Wisconsin;

National Cancer Institute finanziere das Projekt:„Wegen der Not der Patienten … alle eingesetzten Medikamente von der FDA zugelassen … gute Erstattung durch die Versicherungen die Regel.“

mehrere Patente erteilt.

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I P T – Wertung

gefährlich, potentiell tödlich (Insulindosis!);

ohne solide biologische Basis;

Wirksamkeit und Sicherheit nicht belegt,

trotz jahrzehntelanger Anwendung:

- weder geprüfte Theorie noch

- klinische Studien mit adäquatem Design noch

- detaillierte Fallserien mit Follow-up.

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Ein Déjà-vu-Erlebnis:

Autologe Tumorvakzinen

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Mitte der 1990er Jahre ASI: mehrere Anbieter > 1000 Vakzinen, > 400 Verfahren an > 40 Gerichten

1998 Leitlinie d. Deutschen Ges. f. Onkologie (DGO):DGO-Referat „ASI“ + AG „Tumorvakzination“ der DGIIndikationskatalog „mit nachgewiesener therapeutischerWirkung auf dem Evidenzniveau von Phase-II“

Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGI)Verwahrt sich gegen Verwendung ihres Namens in LL:

„Es gibt keine AG „Tumorvakzination“!

DKFZ externes Audit => zurück in präklin. Forschung

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Probleme mit ASI u. a. autologen PräparatenDie Angebote unterscheiden sich hinsichtlich:

=> Ausgangsmaterial=> Inaktivierungsverfahren=> Aufreinigung=> Immunadjuvantien (Art, Dosis)=> Begleittherapien=> Therapieschemata

Mit unterschiedlichen Präparationen gewonnene Erkenntnisse sind nicht generalisierbar!

BUB-RL, Anlage II; BSG-Urteile zu „ASI“

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Heute Vakzinen mit dendritischen Zellen:

• Der Markt boomt: altbekannte und neue Anbieter;

• Verbindungen zu Universitätsinstituten;

• keine Indikationseinschränkungen;

• Orphan-Drug-Status für ein (altes!) Produkt

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Aktuelle Wertigkeit einer Vakzinebehandlung beim Mamma-Ca, einem der häufigsten Tumore (Anträge!):

„Die von einigen privaten kommerziell ausgerichteten

Instituten beworbene Tumorvakzinebehandlung ist …

nach der vorliegenden Datenlage als wissenschaftlich

unseriös abzulehnen. Es gibt bislang zu keinem

Verfahren der Tumorvakzinebehandlung valide Daten

bezüglich der Erfolgsrate.“

P. Mallmann, tägl. prax 47 (2006) 276

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Aber: Probleme nach BVerfG-Beschluss:

• Z. B.: Mamma-Ca, fortgeschritten, progredient nach mehrfacher Cx-, Hormon- und Strahlentherapie = schwere, lebendbedrohliche Erkrankung;nur noch palliative Therapie möglich.

• Das Konzept der aktiv spezifischen Immuntherapie ist theoretisch plausibel.

• Dendriten-Vakzinen = weltweit Forschungan renommierten Institutionen.

• Empfehlungen durch Uni-Kliniken bei Anträgen: Hersteller oder Indikation offensichtlich egal!!!

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Könnte ein Sozialrichter dieser Methode eine

„nicht ganz entfernt liegende („auf Indizien

gestützte“) Aussicht auf Heilung oder spürbare

positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“

absprechen?

Könnte er bei dieser Konstellation Antrag eines

Tumorpatienten auf einstweilige Anordnung der

Kostenübernahme zurückweisen?

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TSIT* – ein neues Verfahren?* Tumorspezifische Immuntherapie

Anbieter:Dr. K. Institut für Immunologie und Zellbiologie** „Labor akkreditiert durch das College of American Pathologists“

Antrag des Versicherten:„… der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtsfolgend“ auf Kostenübernahme: 4400 €[„erfahrungsgemäß zwischen € 300,00 und € 500,00 pro Tag“]

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Schwere der Erkrankung = Nierenzellkarzinom:

- nimmt fast die gesamte Niere ein

- regionär massiv infiltrierend

- Fernmetastasen (Lunge, multipel)

Standardtherapie verfügbar?

- Operation nicht möglich (Tumorausdehnung)

- Chemotherapie beim NCC nachgewiesener-

maßen erfolglos

- Zytokine kontraindiziert wg. Herzerkrankung

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Beschreibung der Methode - Therapieprinzip

50 ml Patientenblut„lebende Tumorzellen und deren abgetrennte Hüllstrukturen“ im Labor erkennbar gemacht Leukozyten => „spezifisch gegen Tumor u. Metastasen gerichtete immunologische Information“entzündliche Infiltration mit VolumenerhöhungElimination des Tumors

TSIT ist keine Vakzine!www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val*; 26.06.2006

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Nebenwirkungen bei TSIT?

nur körpereigene Zytokine und Antikkörper

„Der einzige Effekt der Therapie ist deshalb deren Wirksamkeit.“

„Je frühzeitiger die Therapie bei einer Tumor-erkrankung angewendet wird – vor und auch nach der Operation – umso besser kann die weitere Ausbreitung des Tumorgeschehens verhindert werden…“

www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val*; 26.06.2006

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Wirksamkeitsbelege für TSIT?

Generell gute Erfolgsaussichten:- Untersuchung durch Wissenschaftler der Charité (?) - Erfolgsrate von 45% bei „austherapierten“

Patienten: Stillstand, Rückbildung, völlige Einschmelzung.

Im konkreten Fall deutliche Besserung:- Blutungen sistierten- AZ und Lebensqualität gebessert- Thromboseneigung behoben

www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val*

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Weitere beanspruchte Indikationen:„Unsere Arbeitsgruppe verfügt auch über gute Erfahrungen in der Behandlung von Autoimmunerkrankungen wie

- Sjögren-Syndrom- Hashimoto-Thyreoiditis- chronischer Pankreatitis- autoimmundinduzierter (sic!) Diabetes mellitus- chronische Polyarthritis- echte rheumatische Erkrankungen,

um nur einige Beispiele zu nennen. Bei diesen Erkrankungen werden die oft jahrelang bestehenden und großen Leidensdruck verursachenden „Symptome“ deutlich gebessert oder sogar klinisch stumm.“

www.krebstest.de/1d4901.html?*session*id*key*=*session*id*val*; 26.06.2006

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TSIT ATC: BUB-RL, Anlage II = ein alter Bekannter!

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Immunologisches Erfolgsmodell der CAM• Verbindung von rafiniertester Technik und Natürlichkeit

• Stärkung der Abwehrkräfte: die gesunden und starken Seiten des Patienten hervorheben, nicht die kranken, defizitären

• Individualität („mein Immunsystem“) als Option, nicht ein Kollektiv (z. B. „Risikogruppe“)

• Ganzheitlichkeit: Das Immunsystem wirkt im ganzen Körper, auch psychische Faktoren spielen mit

• Projektionsfläche für integrative Modelle: alle Vorgänge im Körper – jede Maßnahme „immunologisch wirksam“

• Selektive intelligente Therapie statt „radikaler“ Lösungen

• Naturwissenschaftlichkeit = Garant für Ansehen und „Wahrheit“

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„Biotherapie“

fortgeschrittener Krebserkrankungen

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Newcastle-Viren (NDV)am Tag vor der Fiebertherapie verabreicht per

Inhalation Hochschnupfen (intranasalInjektion in eine Vene oder den Tumor Schlucken bei Speiseröhrenkrebs Einlauf bei Dickdarmkrebs.

Ziel: Dosis bis zu 1 Mrd Viren intratumoral

A. Thaller: „Tumortherapie mit Fieber, Viren und Visualisierung“

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Fiebertherapie (Vakzineurin) 1 x pro WocheInhalation der Viren alle 1 – 2 – 3 Tage, nach 3 Fieberschüben Blutentnahme

=> Gewinnung von DC (Dendrit. Zellen); 6. Tag n. BE Injektion der Viren intratumoral,

7. Tag Einführen einer Sonde in den Tumor=> Gewebeentnahme zur Prägung der DC für

Zeit ohne sichtbaren Tumor;=> Erhitzung des Tumors (20 min => 110° C)=> Injektion der DC n. Abkühlung auf 39 – 40°

Nach: www.thaller-sebkova.de/praxis/krebs.html

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Wiederholung in ca 5-wöchigen Abständen bis Tumorgröße wenige mm; dann entfällt Thermotherapie.

nur noch Injektion von Viren und DCBis zum vollständigen Verschwinden des Tumors!

Erfahrungsgemäß dazu 4 – 6 Injektionen erforderlich.

Verschwinde der Tumor vorherPrägung der DC mit früher entnommenem Gewebe.

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Einverständniserklärung

„… der Gesetzgeber verlangt folgende Erklärung: Ich verzichte hiermit für mich und für meine Rechtsnachfolger auf jeglichen Schadensersatz durch bekannte und auch durch mich nicht absehbare Folgen der Überwärmungsbehandlung.“

A. Thaller

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Behörden:Kein Grund zum Eingreifen!(?)

Keine Viren enthalten – keine Gefahr!

Patienten informieren sich ausreichend!

Therapiefreiheit!

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Ein weiterer Anbieter von Viren, Vakzinen etc.:

Dendrimum Köln GmbH www.ioz-cologne.de

IOZK Abteilungen Infocenter Kontakt Impressum

Prof. Dr. …In Kooperation mit … Herrn Dr. rer. nat. …

Prof. Dr. med. …Weitere Kooperationspartner …

Onkologie

HIV/InfektiologieAllgemeinmedizin AugenheilkundeNaturheilkunde Diagnostik

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Dendrimun Köln GmbH IOZK – Abteilungen: Onkologie----------------------------------------------------------------DiagnostikTumorzelldetektion & Chemosensitivität

Dendritische Zellen (DC) als Krebstherapie

Newcastle Disease Virus (NDV) als Krebstherapie

Loco-regionale und Ganzkörper-Hyperthermie

Lokoregionale Chemotherapie

Ozontherapie – allgemein - als möglicher ‚Response Modifier‘ bei Krebs - zur Immunmodulation bei HIV-Infektion

Therapie mit Thymuspeptiden

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NDV (zytolytisch) in der Krebstherapie - Fakten

• Als Arbeitshypothese begründbar; aber laut NCI

• keine Schlußfolgerungen über die Wirksamkeit möglich;

• Probleme mit vereinfachendem Konzept:- bei Gabe p. o. und i. v. => nicht alle Tumorzellen erreicht;- auch Befall normaler Zellen Nebenwirkungen;- rasch antivirale Immunantwort.

Wirksamkeit nicht belegt, Nebenwirkungen verschwiegen

Keine Empfehlung auch bei ansonsten weitgehend „austherapierten“ Krebspatienten!

Prof. Dr. R. Kurth, RKI

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Ein Beschluss und seine Folgen

Generelle Probleme und grundsätzliche Fragen

aus medizinischer und juristischer Sicht.

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Wissenschaftliche Referenzen für „komplementäre“ Therapien?

• Websites• Fachgesellschaften• Expertenkreise• Fachkongresse• Zertifizierte Fortbildung• Aktivitäten in Selbsthilfegruppen u. ä.

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„Fachgesellschaften“:

• Zentralverband d. Ärzte f. Naturheilverfahren (ZÄN)

• Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde (EHK)

• Deutsche Gesellschaft für Onkologie (DGO)

• Gesellschaft für Biologische Krebstherapie (GfBK)

• Europ. Ges. f. angewandte Immuntherapie (EGAI)

• Deutsche Gesellschaft für Hyperthermie (DGH)

• Ärztliche Gesellschaft für Mikroimmuntherapie

• Deutsche Gesellschaft für Immuntherapie (DGfI)

• etc., etc., etc. …

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Gesellschaftsübergreifende, diplomierte, zertifizierteAusbildung in der komplementären Tumortherapie

der „führenden europäischen Fachgesellschaften im Bereich der komplementären Krebstherapie“ (EHK, DGH, DGO, EGAI, GfBK, ÖGO)

• Basisausbildung (theoretisch + praktisch) 4 Kurszyklen: => Zertifizierungspunkte durch die zuständigen Ärztekammern=> Abschlussdiplom der Fachgesellschaften => Tätigkeitsschwerpunkt „biologische Krebstherapie“ (Berechtigung)=> Aufnahme in Therapeutenlisten der Fachgesellschaften

• Experten-Seminare=> Spezialwissen zu allen Themen der Basisausbildung=> nur an kompetenten Instituten=> Zertifizierung=> Diplom

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Kongresse, z. B.

39. Medizinische Woche Baden-Baden 2005:

• „größte und bedeutendste komplementärmedizinische Veranstaltung in Europa“

• „entscheidende Plattform für Aus- und Weiterbildung, Erfahrungsaustausch und Begegnung im Bereich der Komplementärmedizin“

• „Stätte der Begegnung und des Dialogs zwischen Schulmedizin und Komplementärmedizin“.

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39. MW Baden-Baden – Programmangebot:Vortragsveranstaltungen, Weiterbildungskurse, allgemeine Fortbildung, Kursreihe ‚Praxisnahe Komplementärmedizin‘

Testierte Fortbildung, z. B. Komplementäre Tumortherapie:

Ganzheitliche Tumorbehandlung in der ärztlichen Praxis:4 Säulen einer biol. Krebsabwehr; regulationsmedizinischeUntersuchungen, Stoffwechselregulation, Misteltherapie, Organotherapie, Tumorimpfung, Hyperthermie, Homöopathie; Leitlinienorientierte Therapie d. konventionellen Medizin – kritisch (!).

innovative Immundiagnostik und Immuntherapie

innovative Diagnostik und Therapie in der Onkologie, z. B. Glutathion, Serumredoxprovokationsanalyse, Biophysikalische Diagnostik und Therapie (F. A. Popp)

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03.03.2006, Kurs, 04.03.2006, Vortrag:

„Tumortherapie mit Fieber, Viren und autologen Abwehrzellen“

A. Thaller, Markt Berolzheim

„Der Kurs vermittelt das nötige Detailwissen, um die Erfolge in der eigenen Praxis nachzumachen.“

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Institut zur wissenschaftlichen Evaluation der Universität zu Köln und Informationszentrum für Naturheilkundliche Verfahren in der Medizin:

Konsensuskonferenz zu Enzympräparaten:

• Wobe-Mugos E , in der additiven Krebstherapie bewährt,

aus formalen Gründen vom Markt genommen; • SET (systemische Enzymtherapie) seit Jahren integriert;• Polyenzympräparate indikationsbezogen i. R. eines DMP

in NRW bei Mamma-Ca empfohlen;• Erfahrungsheilkundliche Empfehlungen zur Dosierung.

Prof. Dr. J. Beuth, Dr. Dr. W. Miller, EHK 2005; 54:612-3

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Welcher überlastete Sozialrichter

kann unterscheiden zwischen

• wissenschaftlichen Fachgesellschaften

und

• organisierten Anbietern?

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Aus Sicht des BSG grundsätzlich zu klären:

• Definition lebensbedrohlicher/regelmäßig tödlicher Krankheiten

• Kriterien für Fehlen einer Standardtherapie, abhängig vom Ziel

• Kriterien für „potentielle“ Wirksamkeit im Einzelfall

• Wahrscheinlichkeitsmaßstab für behauptete Erfolge i. Einzelfall

• Abstufungen im erforderlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab

in Abhängigkeit von Schwere und Stadium der Erkrankung

erforderlich?

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Wirksamkeitsnachweis im Einzelfall?

„An einem einzelnen Fall ist nur ein Eindruck, kein

Beweis möglich. Der Fehlschluß: „post hoc ergo

propter hoc“ täuscht nur allzu leicht. Der objektive

Beweis dagegen ist zu führen aus physiologischer

Kenntnis des Kausalzusammenhanges und der

Statistik, nicht aber durch das allgemeine: „Ich

habe gute Erfahrungen damit gemacht.“

Karl Jaspers

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„ … Beurteilbarkeit eines … Heilerfolges nur unter ganz bestimmten, klar definierten Bedingungen möglich und keineswegs dem Ermessen eines Richters anheim gestellt. … eine derartige Beurteilung nur möglich ist, wenn sie vor Beginn der therapeutischen Maßnahme geplant wird. Rechtsprechung, die im Rückblick eine Bewertung abgibt, ist, zumindest wissenschaftlich gesehen, unmöglich und, wo sie doch stattgefunden hat, peinlich für den Juristen und lächerlich für den Wissenschaftler“ J. C. Fröhlich

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Abstufungen im erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad nach Schwere und Stadium der Erkrankung?

„Sinnvollerweise wird die Antwort an die Sicherheit der

Patienten gekoppelt. Für ein Arzneimittel zur Behandlung

einer lebensbedrohlichen, stark ansteckenden oder

potentiell irreversibel schädigenden Erkrankung ist ein

sehr hohes Evidenz-Niveau (Level I oder II) zu fordern …“

S. Geistlich , H. Schwabl, Schweiz. Zschr. GanzheitsMed 2003; 15:133

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Kritische Fragen und Kommentare von Juristen

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Der Gesetzgeber hat eine Leistungsausweitung durch

BSG-Urteile auf der Basis der RVO im SGB V korrigiert:

„Das BVerfG hat sich weder mit den Erwägungen des

Gesetzgebers noch mit den medizinischen,

medizinrechtlichen und sozialrechtlichen Erwägungen

auseinandergesetzt, die hier maßgeblich waren.“

R. Francke, D. Hart; MedR 2006:131

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Heilbehandlungen, Arzneimittel = marktgängige Güter,• mit denen sehr viel Geld verdient wird.• Erfinden und Propagieren neuer Therapien => Profit• Unbegrenzte Zahl noch nicht heilbarer Krankheiten und

theoretisch möglicher Behandlungsverfahren

Abgebotsinduzierte NachfrageAnbieterkartelle Vermarktung von Heilverfahren für vorhersehbar tödlich verlaufende KrankheitenPositiv tendenziöse Berichte kaum unabhängige Sachverständige außerhalb des Kartells.

U. Wenner, Soziale Sicherheit 2006;5:174

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Konsequenz des BVerfG-Beschlusses = Kaum mehr eingrenzbare Leistungspflicht:

„Die Möglichkeit einer rationalen und zukunftsfähigen Gestaltung der öffentlichen Gesundheitsversorgung wird daher nicht unwesentlich davon abhängen, dass es gelingt, einen Halt auf der schiefen Ebene zu finden, auf die diese Entscheidung die verfassungsrechtliche Diskussion gesetzt hat.“

St. Huster, JuristenZeitung 2006;61:466

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Meine abschließende Frage als Arzt:

Ist es ethisch vertretbar, insbesondere

schwer kranken Patienten ungeprüfte und

somit möglicherweise unwirksame oder gar

gefährliche Methoden angedeihen zu lassen?

Oder wird nicht gerade dadurch ihre

Menschenwürde zutiefst verletzt?

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Wenn „nichts mehr zu machen“ ist, ist noch viel zu tun.

G. D. Borasio