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ReiseMed Tarif AVF verwendbar bis 30. 6. 2011 51001859 G 331 (10.10) 841920080 1010 Sicher und sorglos auf Auslandsreisen DER KRANKENSCHUTZ FÜR DIE GANZE FAMILIE – AB 20 EURO PRO JAHR FÜR AUSLANDSREISEN BIS ZU 6 WOCHEN DAUER Ich vertrau der DKV Reiseversicherungen Tarif AVF (Familien) Ausgabe 5/2010

PDF-Datei: Flyer Tarif AVF ... · – bis 59 Jahren beträgt der Beitrag 20 EUR pro Jahr, – von 60 bis 69 Jahren 40 EUR pro Jahr und – ab 70 Jahren 80 EUR pro Jahr. Maßgeblich

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ReiseMedTarif AVFverwendbarbis 30. 6. 2011

51001859G 331 (10.10)841920080 1010

Sicher und sorglos auf AuslandsreisenDER KRANKENSCHUTZ FÜR DIE GANZE FAMILIE – AB 20 EURO PRO JAHR FÜR AUSLANDSREISEN BIS ZU 6 WOCHEN DAUER

Ich vertrau der DKV

Reiseversicherungen

Tarif AVF (Familien)

Ausgabe 5/2010

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Rund ums Jahr sicher ins Ausland – mit Tarif AVFDer günstige Weg zum entspannteren ReisenAndere Länder, andere Sitten. Wer im Ausland erkrankt, wird oft alsPrivatpatient behandelt und sollte im Bedarfsfall mit entsprechendhohen Kosten rechnen. Insbesondere wenn Sie mit Ihrer Familie unter -wegs sind, kann hier in finanzieller Hinsicht so einiges auf Sie zu kom -men. Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsschutz decktin der Regel nicht alle Risiken ab – ein guter Grund, selbst Vorsorge zutreffen. Schützen Sie sich und Ihre Familie schon ab 20 EUR pro Jahrgegen das finanzielle Risiko unvorhergesehener Krankheitskosten.

Ihre Sicherheit im Ausland – Tarif AVF – beugt Risiken vor: während des ganzen Jahres bei Auslandsreisen

bis zu jeweils 6 Wochen Dauer – egal ob aus geschäftlichen Grün denoder privat.

– garantiert Versicherungsschutz bei Behandlung als Privatpatient für die Kosten– der ärztlichen Leistungen– des Krankenhausaufenthaltes – der Operation– der Arznei-, Verband- und Heilmittel– einer schmerzstillenden Zahnbehandlung

– übernimmt bei Einschaltung der Notrufzentrale zu 100 % die Mehr -kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes aus demAus land – auch mit dem Flugzeug.

– gilt weltweit: Tarif AVF schützt Sie und Ihre Familie überall im Aus -land – also in den Ländern, in denen Sie keinen ständigen Wohn sitzunterhalten. Als Familienangehörige gelten der Ehe part ner oder derin häuslicher Gemeinschaft mit dem Versich erungs nehmer wohn en -de Lebenspartner und deren Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder)bis 18 Jahre.

Diese Vorteile nehmen Sie mit24-Stunden-NotrufserviceBei Fragen wie z.B. Vermittlung von Ärzten und Spezialisten, Abgabevon Zah lungs garantien bei einem stationären Krankenhausaufenthalt,Organisation und Durch führung eines Krankenrücktransportes – anjedem Ort der Welt und rund um die Uhr.

Krankenrücktransport– Mehrkosten für einen Krankenrücktransport auch ohne Nach weis einer

medizinischen Notwendigkeit, wenn nach dem ärzt lichen Befund einestationäre Heilbehandlung länger als 14 Tage dauern würde.

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– Mehrkosten für den Rücktransport einer mitversicherten Begleitper-son bei medizinisch notwen digem Krankenrücktransport.

TransportkostenErstattung der Transportkosten für notwendige Blutkonserven sowielebens notwendige Medikamente, die gestohlen wurden oderverdorben sind.

Hilfsmittel, ZahnersatzKostenersatz für Hilfsmittel bei unfallbedingten Erkrankungen.Erstattung für Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz sowieunfallbedingtem provisorischem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungs-betrages, maximal insgesamt 250 EUR.

Service und Hilfe rund um die Reise – Telefon-Nr. 0 89/41 86 44 91– Allgemeine Reiseinformationen (z. B. über länderspezifische Impf-,

Gesundheits-, Devisen-, Zollbestimmungen und Klima).– Hilfe bei Ersatzbeschaffung wichtiger Reisedokumente bei Verlust.

Zur Aufbewahrung senden Sie Kopien der Unterlagen in einem ver -schlossenen Umschlag an almeda GmbH, Rosenheimer Straße 116 a,81669 München, versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift,Versicherungsnummer und einem persönlichen Kennwort. Bitte fügenSie einen frankierten Rückumschlag bei.

– Hilfe bei der Bargeldbeschaffung bei Verlust Ihrer Zahlungsmittel, z.B.über Ihre Hausbank, bzw. Sperrung bei Verlust Ihrer EC-/Kreditkarte/n.

– Vermittlung eines Anwalts, ggf. Gutachters bei rechtlichenProblemen.

Jetzt günstig abschließenSie schließen den Tarif AVF nur einmal ab – mit dem eingehefteten Ver sicherungsantrag (9. Seite) oder einfach online unter www.dkv.com.Der Versicherungsvertrag läuft dann ohne zusätzliche Formalitätenautomatisch weiter.

Den beigehefteten Versicherungsantrag können Sie für Abschlüssebis zum 30.6.2011 benutzen.

Sie erhalten keine gesonderte Bestätigung. Die Durchschrift desFormulars ist Ihr Versicherungsschein. Bewahren Sie ihn sorgfältigauf. Die Versiche rungs scheinnummer entnehmen Sie bitte nacherfolgtem Beitragsabruf Ihrem Kontoauszug und tragen sie imVersicherungsschein ein.

Sie erreichen uns telefonisch unter dem24-Stunden-Notruf-Service: 0 18 01 / 358 222 (3,9 Ct./Min. aus demdt. Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen)

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Produktinformationsblatt zur Auslandsreise-KrankenversicherungMit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen erstenÜberblick über Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung geben. DieseInformation ist jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhaltergibt sich aus dem Versicherungsantrag bzw. dem Versicherungsscheinund den beigefügten Versicherungsbedingungen. Maßgeblich für denVersicherungsschutz sind die dort getroffenen Regelungen. Wir empfeh -len Ihnen daher, die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig zulesen.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?Diese Versicherung ist eine private Auslandsreise-Krankenversicherungder DKV für die ganze Familie.

Welche Risiken sind versichert, welche Risiken sind ausgeschlossen?Tarifbeschreibung:Weltweit gültige Auslandsreise-Krankenversicherung für Urlaubs-und Geschäftsreisen bis zu je 6 Wochen Dauer.Ambulante Heilbehandlung, zahnärztliche Heilbehandlung, stationäreHeilbehandlung, Krankentransport, Rückführung, 24-Stunden-Notruf-Service.Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie bitte in den Allgemeinen Versicherungs -bedingungen (AVB) unter Nr. 12 „Unsere Tarifleistungen“ nach.

Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Was passiert, wenn Sie Ihren Beitrag verspätet bezahlen?Beitrag:Für Personen– bis 59 Jahren beträgt der Beitrag 20 EUR pro Jahr,– von 60 bis 69 Jahren 40 EUR pro Jahr und– ab 70 Jahren 80 EUR pro Jahr.Maßgeblich ist das Alter des ältesten Familienmitgliedes.

Beitragsfälligkeit:jährlich, jeweils zum Beginn eines Versicherungsjahres.Erstmals zum Versicherungsbeginn: siehe Versicherungsantrag.

Der Beitrag wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist zuBeginn eines jeden Versicherungsjahres fällig. Die Beitragszahlungerfolgt ausschließlich im Wege des Beitragsabrufs durch uns. Kann derErstbeitrag – aus Gründen, die Sie zu vertreten haben – von uns nichteingezogen werden, kommt der Versicherungsvertrag nicht zustande.Kann der Folgebeitrag nicht eingezogen werden, führt dies unterbestimmten Voraussetzungen zum Verlust des Versicherungsschutzes.Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie bitte in den AVB unter Nr. 5 „Wie wird derVersicherungsvertrag abgeschlossen?“ und Nr. 10 „Beitragszahlung“ nach.

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Gibt es Ausschlüsse von unserer Leistungspflicht?Keine Leistungen erhalten Sie z. B. für Behandlungen im Ausland, die deralleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren,sowie Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar beiReiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reisebehandelt werden müssen.Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie bitte in den AVB unter Nr. 13 „Wannzahlen wir nicht?“ nach.

Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss zu beachten?Keine

Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit zubeachten?Keine

Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall zu beachten?Auf Anforderung ist uns jede Auskunft zur Feststellung des Versiche-rungsfalls oder der Leistungspflicht mitzuteilen sowie eine Untersu-chung durch einen von uns beauftragten Arzt durchführen zu lassen.Sämtliche Ansprüche auf Versicherungsleistungen sind innerhalb vondrei Monaten nach Beendigung der Behandlung geltend zu machen. BeiVerletzung einer dieser Pflichten können wir unter Umständen ganz oderteilweise von der Leistungspflicht befreit sein.Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie bitte in den AVB unter Nr. 17 „Was müssenSie außerdem nach Eintritt des Versicherungsfalles beachten?“ nach.

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsantrag einge -tragenen Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des Versiche -rungsvertrages und nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes. FürVersicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages einge -treten sind, wird nicht geleistet; dies gilt auch für Reisen, die vor Ab -schluss des Versicherungsvertrages angetreten werden. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungs -fälle – jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestensjedoch nach Ablauf der sechsten Woche des Auslandsaufenthaltes bzw.mit Beendigung des Vertrages.Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie bitte in den AVB unter Nr. 7 „Wannbeginnt der Versicherungsschutz? und Nr. 8 „Wann endet der Versicherungsschutz?“ nach.

Wie kann der Vertrag beendet werden?Der Vertrag kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einerFrist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie bitte in den AVB unter Nr. 6 „Wie langedauert der Versicherungsvertrag?“ nach.

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Kundeninformationsblatt zur KrankenversicherungNach der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungs -verträgen (VVG-Informationspflichtenverordnung – VVG-InfoV).

Die Informationen auf diesem Blatt sind nicht abschließend.Einzelheiten können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungenentnehmen.

Angaben zum Versicherer DKV Deutsche Krankenversicherung AGAachener Straße 300 · 50933 Kölnweitere Postanschrift: 10963 Berlin · Stresemannstraße 111Sitz: Köln · Aktiengesellschaft HRB 570 · Amtsgericht Köln

Vorstand und AufsichtsratVorstand: Günter Dibbern, VorsitzenderRolf Bauernfeind, Jürgen Lang, Dr. Clemens Muth,Dr. Hans Josef PickVorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Torsten Oletzky

HauptgeschäftGegenstand des Unternehmens ist im In- und Ausland der unmittelbareund mittelbare Betrieb der privaten Krankenversicherung.

Angaben zum GarantiefondsDie DKV gehört einem Insolvenzsicherungsfonds an, der in dem sehrunwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der DKV sicherstellt, dass dieAnsprüche ihrer Kunden nach wie vor erfüllt werden. Die Aufgaben des

Sicherungsfonds werden von der Medicator AG, Bayenthalgürtel 26,50968 Köln, wahrgenommen.

Leistungsmerkmale Ihres gewünschten Versicherungsschutzes undBeitragszahlungUmfassende Angaben über die Leistungen finden Sie in den AllgemeinenVersicherungsbedingungen. Den Beitrag können Sie dem Antrag entnehmen.

ZahlungsmodalitätenDie Zahlungsweise erfolgt wie vereinbart.

Befristung Gültigkeitsdauer zur Verfügung gestellter InformationenDie Verwendbarkeitsdauer ist bis zum 30. 6. 2011 befristet.

Zustandekommen des VertragesDer Versicherungsantrag inkl. Einzugsermächtigung muss der DKV vorder Ausreise aus Deutschland ordnungsgemäß ausgefüllt und unter -schrieben zugehen. Der Abschluss des Versicherungsvertrages erfolgtdann durch die Zahlung des Beitrages im Lastschriftverfahren.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungs -beginn (= als Versicherungsbeginn kann nur der Erste eines Monatsvereinbart werden), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsver -trages und nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes. Für Versiche-rungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind,wird nicht geleistet; dies gilt auch für Reisen, die vor Abschluss desVersicherungsvertrages angetreten werden.

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WiderrufsbelehrungWiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Fristbeginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertrags bestimmungenein schließ lich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiterenInfor mationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Ver siche rungsver trags gesetzes inVer bindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Infor ma tions pflichten verordnungund diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung derWider rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider rufs. Der Wider -ruf ist zu richten an DKV Deutsche Krankenver sicherung AG, AachenerStraße 300, 50933 Köln, bzw. Stresemannstraße 111, 10963 Berlin. Beieinem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Fax nummer zurichten: 0 18 05 / 786 000 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen), [email protected].

Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wirerstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallendenTeil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutzvor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf dieZeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Falleinbehalten. Dabei handelt es sich in Abhängigkeit der vereinbartenZahlungsweise (siehe Antrag) um einen Betrag in Höhe von 1/360 desJahresbeitrags bei jährlicher Zahlungsweise bzw. 1/180 des Halbjahresbei-trags bei halbjährlicher Zahlungsweise, 1/90 des Vierteljahresbeitrags beivierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 des Monatsbeitrags bei monat -licher Zahlungsweise, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen

Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlenderBeträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Wider -rufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufs-frist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungenzurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszuge-ben sind.

Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichenWunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevorSie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der WiderrufsbelehrungVersicherungsdauerDer Versicherungsvertrag wird für die Dauer von 12 Monatengeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nichtbedingungsgemäß gekündigt wird.

VertragsbeendigungDer Versicherungsvertrag kann zum Ende eines Versicherungsjahresmit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden.

SonstigesDer Sitzstaat ist Deutschland. Es gilt deutsches Recht. Die Vertrags-sprache ist Deutsch. Beschwerden können an die DKV AG, an denOmbudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 0222, 10052 Berlin, oder an die zuständige Aufsichtsbehörde – Bundes -anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn – gerichtet werden. Eine solche Beschwerde schließt denRechtsweg nicht aus.

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Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutz gesetz und zurBonitätsprüfung

Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten,die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung(Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, anRückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung derRückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der An -sprüche an andere Versicherer und an den Verband der privaten Kran -ken versicherung e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versiche rerübermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustan de -kommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei ander -weitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.

Ich willige ferner ein, dass meine personenbezogenen Daten durch dieERGO Versicherungsgruppe AG als zentralem Dienstleister der ERGO-Gruppe erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die Unternehmender ERGO-Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- undLeistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies derordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegen -heiten dient.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversichererübermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegebenwerden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ichweiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-,Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung undBetreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzendarf/dürfen.

Ich willige ferner jederzeit widerrufbar ein, dass der Versicherer zurBeurteilung meiner Zahlungsfähigkeit Auskünfte aus dem Handels -register, dem Schuldnerverzeichnis und aus dem Verzeichnis über pri -vate Insolvenzen selbst oder über eine Auskunftei einholt.

Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vor Abgabe der Vertragserklärungvom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmenkonnte, das mir zusammen mit den Unterlagen gemäß VVG-Infor ma -tions pflichtenverordnung überlassen wird.

Bitte senden Sie den vollständig aus ge füllten und unterschrie benen Antragan die DKV, Gruppe IRB2K, 50594 Köln.

Teilen Sie uns bitte Änderungen Ihrer Adresse oder Bankverbindungrechtzeitig mit. Postkarte mit Angabe der Versiche rungs nummergenügt.

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Versicherungs-beginn

Tag Monat Jahr

Ich bin damit einverstanden, dass der Gesamtbeitrag jeweils bei Fälligkeit von meinem Konto abgerufen wird.Auf dieses Konto sollen auch die Versicherungsleistungen überwiesen werden.

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DKV Deutsche Krankenversicherung AGAachener Straße 300 · 50933 KölnDKV Deutsche Krankenversicherung AG Köln · Vorstand: Günter Dibbern, VorsitzenderRolf Bauernfeind · Jürgen Lang · Dr. Clemens Muth · Dr. Hans Josef PickVorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Torsten OletzkyHandelsregister: Amtsgericht Köln HRB 570weitere Postanschrift: 10963 Berlin · Stresemannstraße 111

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Versicherungsantrag Tarif AVFZuname, Vorname des Antragstellers

z. Z. ausgeübter Beruf Geburtsdatum

Straße und Hausnummer

Postleitzahl Wohnort

Ich beantrage hiermit für mich und folgende Personen den Abschluss eines Krankenversicherungsvertrageszu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs AVF:

Familienangehörige: Vorname(Zuname, falls abweichend vom Antragsteller) Geburtsdatum

Ehe-gatte

Partner

Kind

Der Jahresbeitrag beträgt bis 59 Jahren 20 EUR, von 60 bis 69 Jahren 40 EUR, ab 70 Jahren 80 EUR (maßgeblich ist das Alter des ältesten Familienmitgliedes).

Geschl.M W� �M W� �M W� �

Telefon E-Mail

Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, die umseitigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen anzuerkennenund die auf der nebenstehenden Seite abgedruckte Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutz -gesetz zur Kenntnis genommen zu haben. Sie werden wichtiger Bestandteil des Vertrages.

(gültig für Vertragsabschlüsse bis zum 30. 6. 2011)

Bitte entnehmen Sie Ihre komplette Versicherungs-schein-Nummer der Mitteilung in Ihrem Kontoauszug.AI

Versicherungsschein-Nr.

Agentur-Nr.

Unterschrift des Kontoinhabers,falls abweichend vom Antragsteller

Bankleitzahl Konto-Nr.

Geldinstitut (Name und Ort)

Kontoinhaber (falls abweichend vom Antragsteller – Versicherungsnehmer)

Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers

Unterschrift(en) der zu versichernden Person(en) ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, ggf. gesetzliche/r Vertreter

Wenn ja, bitte die Versicherungs-Num mer angeben:

Besteht eine Versicherung bei der DKV?

nein ja

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An dieDKV Deutsche Krankenversicherung AGGruppe IRB2K

50594 Köln

ORIGINALFÜR DIE

DKV

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24-Stunden-Notruf-Service:0 18 01 / 358 222 (3,9 Ct./Min. aus demdt. Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt.Mobil funknetzen)

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Versicherungs-beginn

Zuname, Vorname des Antragstellers

z. Z. ausgeübter Beruf Geburtsdatum

Straße und Hausnummer

Postleitzahl Wohnort

Ich beantrage hiermit für mich und folgende Personen den Abschluss eines Krankenversicherungsvertrageszu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs AVF:

Familienangehörige: Vorname(Zuname, falls abweichend vom Antragsteller) Geburtsdatum

Ehe-gatte

Partner

Kind

Der Jahresbeitrag beträgt bis 59 Jahren 20 EUR, von 60 bis 69 Jahren 40 EUR, ab 70 Jahren 80 EUR (maßgeblich ist das Alter des ältesten Familienmitgliedes).

DKV Deutsche Krankenversicherung AGAachener Straße 300 · 50933 KölnDKV Deutsche Krankenversicherung AG Köln · Vorstand: Günter Dibbern, VorsitzenderRolf Bauernfeind · Jürgen Lang · Dr. Clemens Muth · Dr. Hans Josef PickVorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Torsten OletzkyHandelsregister: Amtsgericht Köln HRB 570weitere Postanschrift: 10963 Berlin · Stresemannstraße 111

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Telefon E-Mail

Versicherungsschein (gültig für Vertragsabschlüsse bis zum 30. 6. 2011)

Bitte entnehmen Sie Ihre komplette Versicherungs-schein-Nummer der Mitteilung in Ihrem Kontoauszug.AI

Versicherungsschein-Nr.

Agentur-Nr.

Dibbern Dr. Pick

Ich bin damit einverstanden, dass der Gesamtbeitrag jeweils bei Fälligkeit von meinem Konto abgerufen wird.Auf dieses Konto sollen auch die Versicherungsleistungen überwiesen werden.

Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, die umseitigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen anzuerkennenund die auf der nebenstehenden Seite abgedruckte Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutz -gesetz zur Kenntnis genommen zu haben. Sie werden wichtiger Bestandteil des Vertrages.

Unterschrift des Kontoinhabers,falls abweichend vom Antragsteller

Bankleitzahl Konto-Nr.

Geldinstitut (Name und Ort)

Kontoinhaber (falls abweichend vom Antragsteller – Versicherungsnehmer)

Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers

Unterschrift(en) der zu versichernden Person(en) ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, ggf. gesetzliche/r Vertreter

Wenn ja, bitte die Versicherungs-Num mer angeben:

Besteht eine Versicherung bei der DKV?

nein ja

Tag Monat Jahr

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Versicherungsantrag Tarif AVF

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Sehr geehrter Versicherungsnehmer,im Folgenden erhalten Sie die AllgemeinenVersiche rungs bedin gun gen (AVB) für dieAuslandsreise-Krankenversicherung nachTarif AVF der DKV Deutsche Kranken - versicherung AG Köln:

1. Wer kann sich versichern?Versichern können sich Personen, deren ständigerWohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegtund die nur vorübergehend ins Ausland reisen. Die Versicherungsfähigkeit ist auf unser Verlangennachzuweisen. Sind die Voraussetzungen nichtgegeben, kommt ein Versicherungsvertrag trotzBeitragszahlung nicht zustande.Neben dem Versicherungsnehmer sind auch des -sen Familienangehörige versichert, deren stän -diger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschlandliegt und die mit dem Versicherungsnehmer inhäuslicher Gemeinschaft leben. Als Familien -angehörige gelten dabei der Ehepartner oder der Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder(auch Stief- und Adoptivkinder).

2. Was umfasst der Versicherungsschutz?Wir bieten Versicherungsschutz bei Auslandsrei-sen für Krankheiten, Unfälle und andere in diesenAllgemeinen Versicherungsbedingungen genannteEreignisse. Wir ersetzen bei einem im Ausland ein -tretenden Ver sicherungsfall (siehe Nrn. 11 und 13)dort entstehende Aufwendungen für Heilbehand -lung und erbringen sonst ver einbarte Leistungen(z. B. Krankenrücktransport, siehe Nr. 12.4).Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sichaus dem Versicherungsschein, späteren schrift -lichen Vereinbarungen, diesen Versicherungs -bedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften.Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschemRecht.

3. Für welche Auslandsreisen gilt der Ver si -cherungs schutz?Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, dievon der versicherten Person innerhalb eines Ver -sicherungsjahres unternommen werden und einenZeitraum von sechs Wochen nicht übersteigen(siehe Nr. 8).Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heil -behandlung besteht kein Versicherungsschutz.

4. Wo gilt der Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf dasAusland.

Als Ausland gelten Länder, in denen die versichertePerson keinen ständigen Wohnsitz unterhält; dieBundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.

5. Wie wird der Versicherungsvertragabgeschlossen?Benutzen Sie – abgesehen von Online-Abschlüs -sen – ausschließlich das für den Abschluss vorge -sehene Formular (einschließlich der Einzugs -ermächtigung); dieses muss uns vor Ausreise ausDeutschland ordnungsgemäß ausgefüllt undunterschrieben zugehen; der Abschluss des Versi -cherungsvertrages erfolgt dann durch die Zahlungdes Beitrages im Lastschriftverfahren (siehe Nr. 10 b).Die Erteilung einer Ermächtigung zum Beitrags -abruf gilt als Zahlung des Beitrages, wenn die Last -schrift eingelöst werden kann. Dem steht gleich,wenn die Einlösung der Lastschrift aus Gründenverhindert wird, die Sie nicht zu vertreten haben.

6. Wie lange dauert der Versicherungs vertrag?Der Versicherungsvertrag gilt vom ver einbartenVersicherungsbeginn an für die Dauer eines Jahres.Als Versicherungsbeginn kann nur der Erste einesMonats vereinbart werden. Das Versicherungsjahrbeginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt undendet nach 12 Monaten.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

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Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweilsum ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch Sie oderdurch uns zum Ende des Versicherungsjahres miteiner Frist von einem Monat schriftlich gekündigtwird.

7. Wann beginnt der Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz beginnt– mit dem Versicherungsbeginn (siehe Nr. 6),– jedoch nicht vor Abschluss des Versicher ungs -

vertrages (siehe Nr. 5) und– nicht vor Beginn eines Auslands aufenthaltes.Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Ver -sicherungsvertrages eingetreten sind, wird nichtgeleistet; dies gilt auch für Reisen, die vor Ab -schluss des Versicherungs vertrages angetretenwerden.

8. Wann endet der Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe -bende Versicherungsfälle – jeweils mit Beendi -gung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedochnach Ablauf der sechsten Woche des Auslands -aufenthaltes bzw. mit Beendigung des Versiche -rungsvertrages. Kann die versicherte Person wegen Krankheit oderUnfallfolgen nicht bis zur Beendigung des Ver -sicherungsschutzes nach Abs. 1 zurückreisen,

verlängert sich die Leistungspflicht für den bereitseingetretenen Versicherungsfall so lange, bis siewieder transportfähig ist.

9. Was kostet der Versicherungsschutz?Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und richtet sichnach dem Alter des ältesten ver sicher ten Familien -mitglieds bei Versicherungsbeginn.

Er beträgt pro versicherte Familie undVersicherungsjahr:

Alter Beitrag0 – 59 20,00 EUR

60 – 69 40,00 EURab 70 80,00 EUR

Sobald das älteste versicherte Familienmitglied das 60. bzw. 70. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn desdarauf folgenden Versicherungsjahres der Beitrag dernächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

10. Beitragszahlunga) Der Beitrag wird vom Versicherungsbeginn an

berechnet. Er ist zu Beginn eines jeden Ver -sicherungsjahres fällig.

b) Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich imWege des Beitragsabrufs durch uns.

c) Kann der Erstbeitrag oder ein Folge beitrag vonuns nicht eingezogen werden, führt dies unter

den Voraussetzungen der §§ 37 und 38 Versiche -rungsvertragsgesetz (VVG) zum Verlust desVersicherungsschutzes.

Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie(1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht

rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solangedie Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vomVertrag berechtigt, es sei denn, derVersicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nichtzu ver treten.

(2) Ist die einmalige oder die erste Prämie beiEintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, istder Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat dieNichtzahlung nicht zu vertreten. Der Versiche rerist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungs-nehmer durch gesonderte Mittei lung in Textformoder durch einen auffälligen Hinweis imVersicherungsschein auf diese Rechtsfolge derNichtzahlung der Prämie auf merksam gemachthat.

§ 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie(1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt,

kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer

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auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfristbestimmen, die mindestens zwei Wochen betra -gen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wennsie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsenund Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechts -folgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mitdem Fristablauf verbunden sind; bei zusammen -gefassten Verträgen sind die Beträge jeweils ge -trennt anzugeben.

(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf einund ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mitder Zahlung der Prämie oder der Zinsen oderKosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zurLeistung verpflichtet.

(3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Ver -trag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofernder Versicherungsnehmer mit der Zahlung dergeschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündi -gung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfristso verbunden werden, dass sie mit Fristablaufwirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zudiesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist;hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kün -digung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigungwird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmerinnerhalb eines Monats nach der Kündigungoder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbun -den worden ist, innerhalb eines Monats nachFristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibtunberührt.

11. Was ist ein Versicherungsfall?Versicherungsfall ist die medizinisch notwendigeHeilbehandlung einer versicherten Person wegenKrankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfallbeginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wennnach medizinischem Befund Behandlungsbedürf-tigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehand-lung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausge -dehnt werden, die mit der bisher behandeltennicht ursächlich zusammenhängt, so entstehtinsoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versiche -rungsfall gilt auch der Tod einer versicherten Person.

12. Unsere TarifleistungenArt und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus den folgenden Bestimmungen:

12.1 Ambulante HeilbehandlungDie folgenden Aufwendungen für:a) ärztliche Leistungen,b) Arznei- und Verbandmittel,c) Hilfsmittel,

die erstmals aufgrund eines während desAuslandsaufenthaltes eingetretenen Unfallserforderlich werden,

d) Heilmittel,das sind physikalisch-medizinische Leistun -gen (wie Wärmebehandlung, Elektrothera-

pie), wenn sie von einem in eigener Praxistätigen Physiotherapeuten ausgeführtwerden,

e) Transport zum nächsterreichbaren Arztoder Krankenhausdurch aner kannte Rettungs dienste zur Erst -ver sor gung nach einem Unfall oder Notfall

ersetzen wir zu 100 %.Der versicherten Person steht die Wahl unterden im Aufenthaltsland zur Heilbehandlungzugelassenen Ärzten frei. Arznei- und Ver -bandmittel, Hilfs- und Heilmittel müssen vondiesen Ärzten verordnet werden, Arzneimittelaußerdem aus der Apotheke oder von eineranderen behördlich zugelassenen Abgabestellebezogen werden.

12.2 Stationäre HeilbehandlungDie folgenden Aufwendungen für:

a) ärztliche Leistungen,b) Krankenhausleistungen einschließlich

Krankenpflege, Unterkunft undVerpflegung,

c) einen Transport zum nächsterreichbarengeeigneten Krankenhaus durch anerkannteRettungsdienste

ersetzen wir zu 100 %.

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Bei medizinisch notwendiger stationärer Heil -behandlung hat die versicherte Person freieWahl unter den im Aufenthaltsland allgemeinanerkannten Krankenhäusern, die unter ständigerärztlicher Leitung stehen, über ausreichendediagnostische sowie therapeutische Möglich -keiten verfügen und Krankengeschichtenführen.Die Einschaltung des Notrufservices ist unver -züglich vor oder bei Aufnahme in das Kranken -haus erforderlich (weitere Informationen erhal -ten Sie unter Nr. 14; zur Erstattung der Telefon-kosten siehe auch Nr. 12.4 e)).

12.3 Zahnärztliche HeilbehandlungDie folgenden Aufwendungen für:schmerzstillende Behandlung im Mund- undZahn be reich, Zahnfül lung mit plastischem Ma te rialersetzen wir zu 100 %.Außerdem ersetzen wir die folgenden Auf wen -dungen für:a) provisorische Zahnkronen und für provi -

sorischen, heraus nehmbaren Zahnersatz in -fol ge eines während des Aus lands aufent -haltes ein ge tre tenen Unfalles sowie

b) Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz

zu 50 % des Rechnungsbetrages, maxi mal je -doch insgesamt 250 EUR.

Bitte beachten Sie: Alle sonstigen zahnmedizini-schen Leistungen sowie die dabei anfallendenzahntechnischen Laborarbeiten und Materialienstehen nicht unter Versicherungsschutz.Der versicherten Person steht die Wahl unterden im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zu -gelassenen Ärzten oder Zahnärzten frei.

12.4 Sonstige Leistungena) Rückführung

Bei einer medizinisch notwendigen und ärzt -lich angeordneten Rückführung aus demAusland erstatten wir die Mehr kosten desRücktransportes der ver sicherten Person –das sind die Kosten, die durch den Eintritt desVersicherungsfalles für eine Rückkehr insInland zusätzlich entstehen – wenn die ver -ursachten Mehrkosten sowie die medizini -sche Notwendigkeit nach gewiesen werden(siehe auch Nr. 15). Ebenfalls erstatten wir dieMehrkosten für den Rücktransport einer imRahmen des Tarifs AVF versicherten Begleit -person. Die Rückführung muss an den ständigenWohnsitz der versicherten Person oder in einKrankenhaus in Deutschland erfolgen. BeiRückführung in ein Krankenhaus sind dieerstattungsfähigen Mehrkosten auf diejeni -gen beschränkt, die bei einer Rückführung anden ständigen Wohnsitz oder in das von dort

nächsterreichbare geeignete Krankenhausentstanden wären. Soweit medizinischeGründe nicht entgegenstehen, ist das jeweilskostengünstigste Transportmittel zu wählen.Die Aufwendungen ersetzen wir zu 100 %,wenn vor Durchführung des Rücktransportesbei uns bzw. bei unserem Notrufservice eineLeistungszusage (siehe Nr. 12.4 e) und Nr. 14)eingeholt wird. Sofern vor Durchführung desRücktransportes keine Leistungszusage ein -geholt wird, ersetzen wir die nachgewiesenenMehrkosten des Rücktransportes zu 80 %.Ohne Nachweis ihrer medizinischen Notwen -digkeit erstatten wir die Mehrkosten einerRückführung der versicherten Person, wennnach ärztlichem Befund eine nach Tarif AVFunter Versicherungsschutz stehende stationäreHeilbehandlung am Auf enthaltsort voraus -sicht lich länger als 14 Tage dauern würde.

b) Todesfall im AuslandStirbt die versicherte Person während desAuslandsaufenthaltes, erstatten wir die un -mittelbaren Kosten einer Überführung desVerstorbenen an seinen letzten ständigenWohnsitz oder die im Falle einer Beisetzungim Ausland entstandenen Bestattungskostenbis zu 10.000 EUR.

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c) KrankenhaustagegeldBei stationärer Heilbehandlung im Auslandkönnen Sie zwischen Ersatz der erstattungs -fähigen Aufwendungen und einem Kranken -haus tagegeld von 25 EUR pro Tag des Kran -ken hausaufenthaltes wählen.

d) Transport von Blutkonserven und Arz nei -mittelnFehlen zur Heilbehandlung Blutkonservenoder sind lebensnotwendige Arzneimittelgestohlen worden bzw. verdorben, so erstat -ten wir die Kosten ihres den Umständen an -gemessenen Transportes von der nächstge -legenen Abgabestelle (Apotheke, Kranken-haus oder andere behördlich zugelasseneAbgabestelle) bis zur versicherten Person zu100 %.

e) TelefonkostenTelefonkosten, die bei der ersten Kontaktauf -nahme mit uns bzw. mit unserem Notruf -service entstehen, werden insgesamt pau -schal ohne Einzelnachweis in Höhe vonjeweils 10 EUR erstattet, wenn sie anlässlicheiner stationären Heilbehandlung nach Nr. 12.2 bzw. bei einer Rückführung aus demAusland nach Nr. 12.4 a) anfallen.

13. Wann zahlen wir nicht?Keine Leistungen erhalten Sie für:a) Behandlungen im Ausland, die der alleinige

Grund oder einer der Gründe für den Antritt derReise waren;

b) Krankheiten, von denen für die versichertePerson erkennbar bei Reiseantritt feststand,dass sie bei planmäßiger Durchführung derReise behandelt werden müssen, es sei denn,dass die Reise wegen des Todes des Ehegattenbzw. des Lebenspartners gemäß § 1 des Lebens -partnerschaftsgesetzes oder eines Verwandtenersten Grades unternommen wurde;

c) solche Krankheiten und deren Folgen sowie fürFolgen von Unfällen und für Todesfälle, die durchvorhersehbare Kriegsereignisse oder innereUnruhen oder durch eine aktive Teilnahme anKriegsereignissen oder an inneren Unruhenverursacht worden sind.

Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oderinnere Unruhen insbesondere dann, wenn dasAuswärtige Amt der BundesrepublikDeutschland – zum Zeitpunkt des Reisebeginnsoder während des Auslandsaufenthaltes – vorReisen in das jeweilige Land oder die jeweiligeRegion warnt oder von diesen abrät. Erfolgt eine

entsprechende Reisewarnung des AuswärtigenAmtes während des Auslandsaufenthaltes, sobesteht Versicherungsschutz bei Kenntniser -langung der Reise warnung, jedoch solange, wie– unverschuldet – keine Möglichkeit besteht,das jeweilige Land oder die jeweilige Region zuverlassen.

d) auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälleeinschließlich deren Folgen sowie für Entzugs-und Entwöhnungsbehandlungen;

e) psychische, psychogene und psychosomatischeKrankheiten;

f) Aufwendungen anlässlich einer der versichertenPerson vor Antritt der Reise bekannten Schwan -gerschaft, für Schwangerschaftsabbruch, Ent -bindung sowie für Wochenbetterkrankungenund deren Folgen. Versichert ist jedoch die Be -handlung von für die Versicherte nicht vorher -sehbaren, akut eingetretenen Schwangeschafts-komplikationen einschließlich Frühgeburten vorBeendigung der 32. Schwangerschaftswocheund Fehlgeburten. Für die medizinisch notwen -dige Heilbehandlung des Frühgeborenen imRahmen der Frühgeburt besteht insoweit auchVersicherungsschutz;

g) Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie fürRehabilitationsmaßnahmen;

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h) Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartnergemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Elternoder Kinder. Sachkosten werden tarifgemäßerstattet;

i) eine durch Pflegebedürftigkeit oder Ver wah -rung bedingte Unterbrin gung.

Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstigeMaßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, dasmedizinisch notwendige Maß, so können wirunsere Leistungen auf einen angemessenen Betragherabsetzen. Stehen die Aufwendungen für dieHeilbehandlung oder sonstigen Leistungen ineinem auffälligen Missverhältnis zu den erbrach -ten Leistungen, sind wir insoweit nicht zur Leis -tung verpflichtet.

Haben Sie bzw. die versicherte Person wegen des -selben Versicherungsfalles einen Anspruch gegenmehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Ge -samterstattung die Gesamtaufwendungen nichtübersteigen.

Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz

§ 1 Form und Voraussetzungen(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine

Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitigpersönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheiterklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebens -zeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oderLebenspartner). Die Erklärungen können nicht untereiner Bedingung oder Zeitbestimmung abgegebenwerden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sievor der zuständigen Behörde erfolgen.

(2) Eine Lebenspartnerschaft kann nicht wirksambegründet werden1. mit einer Person, die minderjährig oder

verheiratet ist oder bereits mit einer anderenPerson eine Lebenspartnerschaft führt;

2. zwischen Personen, die in gerader Linie mitein -ander verwandt sind;

3. zwischen vollbürtigen und halbbürtigenGeschwistern;

4. wenn die Lebenspartner bei der Begründung derLebenspartnerschaft darüber einig sind, keineVerpflichtungen gemäß § 2 begründen zu wollen.

(3) Aus dem Versprechen, eine Lebenspartnerschaftzu begründen, kann nicht auf Begründung derLebenspartnerschaft geklagt werden. § 1297 Abs.2 und die §§ 1298 bis 1302 des BürgerlichenGesetzbuchs gelten entsprechend.

14. Was tun im Schadenfall? – Bei Eintritt des Versicherungsfalles soll ten Sie

bzw. die versicherte Person unse ren Not ruf -service (unter der Tel.-Nr. 0 18 01 / 358 222, 3,9 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen) zur Be ra tungund Unterstützung einschalten. Erforderlich ist dies insbesondere vor einem zu erwar tenden stationären Aufenthalt (sieheNr. 12.2), damit wir Ihnen z. B. ein geeignetesKrankenhaus suchen können und Sie nicht inVorleistung der Krankenhaus kosten tretenmüssen. Bei Rückführung aus dem Aus landmuss der Notrufservice zur Vermeidung vonLeis tungseinschränkungen (siehe Nr. 12.4 a)) in jedem Fall eingeschaltet werden.

– Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege andie DKV in Köln.

– Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nurgegen Vorlage der Originale sind wir zur Leis -tung verpflichtet. Darüber hinaus müssen dievon uns geforderten und für die Prüfung derLeistungspflicht erforderlichen Nachweiseerbracht sein.

– Hat sich ein anderer Krankenversicherer an denKosten beteiligt, so genügen Zweitschriften derBelege mit dessen Original-Erstattungsvermerk.

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– Der Anspruch auf Leistungen für die Mehrkos -ten einer Rückführung ist durch Kostenbelegesowie für Überführungs- bzw. Bestattungskos -ten zusätzlich durch die amtliche Sterbeurkundezu begründen.

– Die Belege und Nachweise werden unser Eigen -tum.

– Wir sind verpflichtet, an die versicherte Personzu leisten, wenn Sie uns diese in Textform alsEmpfangsberechtigte für deren Versicherungs-leistungen benannt haben. Liegt diese Voraus -setzung nicht vor, können nur Sie als Versiche -rungsnehmer die Leistung verlangen.

Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen fürdie Fälligkeit unserer Leistungen aus § 14 Versiche -rungsvertragsgesetz (VVG).Ansprüche auf Versicherungsleistungen könnenweder abgetreten noch verpfändet werden.

Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag

§ 14 Fälligkeit der Geldleistung(1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit

der Beendigung der zur Feststellung des Versi -cherungsfalles und des Umfanges der Leistungdes Versicherers notwendigen Erhebungen.

(2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablaufeines Monats seit der Anzeige des Versiche-rungsfalles beendet, kann der Versicherungsneh-mer Abschlagszahlungen in Höhe des Betragsverlangen, den der Versicherer voraussichtlichmindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist istgehemmt, solange die Erhebungen infolge einesVerschuldens des Versicherungsnehmers nichtbeendet werden können.

(3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer vonder Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsenbefreit wird, ist unwirksam.

15. Was müssen die Belege enthalten?Rechnungen müssen enthalten:– Vor- und Zunamen der behandelten Person,– die Krankheitsbezeichnung (Diagnose) sowie– die einzelnen ärztlichen Leistungen mit

Behandlungsdaten.Weiterhin ist zu beachten:– Aus den Rezepten müssen das verordnete Arz -

neimittel, der Preis und der Quittungs vermerkdeutlich hervorgehen.

– Rezepte sind zusammen mit der dazugehörigenArztrechnung, Rechnungen über Heil- undHilfsmittel zusammen mit der Verordnung ein -zureichen.

– Bei zahnärztlicher Heilbehandlung nach Nr. 12.3muss die Rechnung die Bezeichnung der behan -delten oder provisorisch ersetzten Zähne unddie jeweils vorgenommenen Leistungen tragen.

16. Belege in fremden SprachenWir können eine beglaubigte Übersetzung derBelege in die deutsche Sprache verlangen.

17. Was müssen Sie außerdem nach Eintritt desVersicherungsfalles beachten?a) Der Anspruch auf Versicherungsleistungen ist

innerhalb von drei Monaten nach derBeendigung der Heilbehandlung geltend zumachen.

b) Sie und die als empfangsberechtigt benannteversicherte Person (siehe Nr. 14) haben auf unserVerlangen jede Auskunft zu erteilen, die zurFeststellung des Versicherungsfalles oderunserer Leistungspflicht und ihres Umfangserforderlich ist.

c) Sie bzw. die versicherte Person sind verpflich -tet, uns die Einholung von erforderlichen Aus -künften zu ermöglichen (insbesondere durchdie Entbindung von der Schweigepflicht).

d) Auf unser Verlangen ist die versicherte Personverpflichtet, sich durch einen von uns beauf -tragten Arzt untersuchen zu lassen.

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19. Kosten für ÜberweisungenKosten für Überweisungen der Versicherungsleis -tungen – mit Ausnahme auf ein inländisches Konto – können von den Leistungen abgezogenwerden.

20. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits-verletzungen bei Ansprüchen gegen Drittea) Haben Sie oder eine versicherte Person

Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht,unbeschadet des gesetzlichen Forde -rungsüberganges gemäß § 86 VVG, die Ver -pflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in deraus dem Versicherungsvertrag Ersatz (Kosten -erstattung sowie Sach- und Dienstleistung)geleistet wird, an uns schriftlich abzutreten.

b) Sie oder die versicherte Person haben ihrenErsatzanspruch oder ein zur Sicherung diesesAn spruchs dienendes Recht unter Beachtungder geltenden Form- und Fristvorschriften zuwahren und bei dessen Durchsetzung durch unssoweit erforderlich mitzuwirken.

c) Verletzen Sie oder eine versicherte Person vor -sätzlich die in den Absätzen a) und b) genann -ten Obliegenheiten, sind wir zur Leistung inso -weit nicht verpflichtet, als wir infolgedessenkeinen Ersatz von dem Dritten erlangen können.Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung derObliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leis -tungen in einem der Schwere des Verschuldensentsprechenden Verhältnis zu kürzen.

e) Die versicherte Person hat nach Möglichkeit fürdie Minderung des Schadens zu sorgen und alleHandlungen zu unterlassen, die der Genesunghinderlich sind.

Bitte halten Sie sich an oben aufgeführte Vorga -ben. Wir sind ansonsten mit den in § 28 Abs. 2bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkungenganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leis -tung frei, wenn eine der oben genannten Oblie -genheiten (siehe Punkt a–e) verletzt wird. DieKenntnis und das Verschulden der versichertenPerson stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verschul -den gleich.

Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag

§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit(2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei

Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zuerfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zurLeistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wennder Versicherungsnehmer die Obliegenheitvorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrläs -sigen Verletzung der Obliegenheit ist der Ver -sicherer berechtigt, seine Leistung in einem derSchwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen;die Beweislast für das Nichtvorliegen einergroben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungs-nehmer.

(3) Abweichend von Abs. 2 ist der Versicherer zurLeistung verpflichtet, soweit die Verletzung derObliegenheit weder für den Eintritt oder die Fest -stellung des Versicherungsfalles noch für dieFeststellung oder den Umfang der Leistungs-pflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 giltnicht, wenn der Versicherungsnehmer die Oblie -genheit arglistig verletzt hat.

(4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheitdes Versicherers nach Abs. 2 hat bei Verlet zungeiner nach Eintritt des Versicherungsfallesbestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsoblie-genheit zur Voraussetzung, dass der Versichererden Versicherungsnehmer durch gesonderte Mit -teilung in Textform auf diese Rechtsfolge hinge -wiesen hat.

18. Belege in ausländischer WährungDie in einer Fremdwährung entstandenen Kostenwerden zum aktuellen Kurs des Tages, an dem dieBelege bei uns eingehen, in Euro umgerechnet. AlsKurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkursder Europäischen Zentralbank. Für nicht gehan -delte Währungen, für die keine Referenzkursefestgelegt wurden, gilt der Kurs gemäß „Währun -gen der Welt“, Veröffentlichungen der DeutschenBundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils neues -tem Stand, es sei denn, die versicherte Personweist durch Bankbeleg nach, dass sie die zur Be -zahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zueinem ungünstigeren Kurs erworben hat.

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d) Steht Ihnen oder einer versicherten Person einAnspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichenGrund gezahlter Entgelte gegen den Erbringervon Leistungen zu, für die wir aufgrund desVersicherungsvertrages Erstattungsleistungenerbracht haben, sind die Absätze a) bis c) ent -sprechend anzuwenden.

Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag

§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatz -

anspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser An -spruch auf den Versicherer über, soweit der Ver -sicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kannnicht zum Nachteil des Versicherungsnehmersgeltend gemacht werden.

(2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzan -spruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchsdienendes Recht unter Beachtung der geltendenForm- und Fristvorschriften zu wahren und beidessen Durchsetzung durch den Versicherer so -weit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versi -cherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich,ist der Versicherer zur Leistung insoweit nichtverpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatzvon dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob

fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist derVersicherer berechtigt, seine Leistung in einemder Schwere des Verschuldens des Versiche -rungs nehmers entsprechenden Verhältnis zukürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegeneiner groben Fahrlässigkeit trägt der Versiche -rungsnehmer.

(3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Ver -sicherungsnehmers gegen eine Person, mit der erbei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein -schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diesePerson hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

21. AufrechnungSie können gegen Forderungen unsererseits nuraufrechnen, soweit die Gegenforderung unbe -stritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

22. Willenserklärungen und AnzeigenAn uns gerichtete Willenserklärungen und An -zeigen bedürfen der Schriftform, sofern nicht aus -drücklich Textform vereinbart ist.

23. GerichtsstandGegen uns gerichtete Klagen können bei demGericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhn lichenAufenthalt oder bei dem Gericht an unserem Sitzin Köln anhängig gemacht werden.

Für unsere Klagen aus dem Versicherungsverhältnisgegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, andem Sie Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung einessolchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur nochmithilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV)erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet dieEDV einen besseren Schutz der Versichertengemein-schaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisheri -gen manuellen Verfahren. Das Bundesdatenschutzge-setz (BDSG) regelt die Verarbeitung Ihrer persönlichenDaten, die Sie uns mitteilen. Danach können Datenverarbeitet und genutzt werden, wenn das BDSG odereine andere Rechtsvorschrift das erlaubt oder wenn derBetroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Daten -verarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmender Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses odervertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht.Sie ist auch erlaubt, wenn berechtigte Interessen derdatenverarbeitenden Stelle gewahrt werden müssenund kein Grund zu der Annahme besteht, dass dasschutz würdige Interesse des Betroffenen überwiegt, dieVerarbeitung oder Nutzung auszuschließen.

EinwilligungserklärungUnabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmendenInteressenabwägung und im Hinblick auf die sichereRechtsgrundlage für die Datenverarbeitung finden Sie inIhrem Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärungnach dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung desVersicherungsvertrages hinaus, endet jedoch schon mitAblehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeit mög - lichen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu

und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärungbei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommtes unter Umständen nicht zu einem Vertrags ab schluss.Trotz Widerruf oder ganz oder teilweise ge striche ner Ein -willigungserklärung können die Daten in dem be grenz tengesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemer kungbeschrieben, verarbeitet und genutzt werden.

SchweigepflichtentbindungserklärungDaneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die,wie z.B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen,eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweige-pflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, der Kranken-und der Unfallversicherung (Personenversicherung) istdaher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungs-klausel enthalten, der Sie jederzeit widersprechenkönnen.

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentlicheBeispiele für die Datenverarbeitung und -nutzungnennen:

1. Datenspeicherung bei Ihrem VersichererDie DKV speichert Daten, die für den Versicherungsver-trag notwendig sind. Das sind Ihre Angaben im Antrag,wie z.B. die Adresse (Antragsdaten). Weiter erfasst dieDKV zum Vertrag versicherungs technische Daten, wieVersicherungsnummer, Beitrag, Bankverbindung und,falls erforderlich, die Angaben eines Dritten, z.B. einesVermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes

(Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichernwir Ihre Angaben dazu und gegebenenfalls auch Angabenvon Dritten, wie z.B. den vom Arzt ermittelten Grad derBerufsunfähigkeit.

2. Datenübermittlung an RückversichererIm Interesse seiner Versicherungsnehmer achtet einVersicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm über -nommenen Risiken. Deshalb gibt die DKV in vielen Fälleneinen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Aus -land ab. Diese Rückversicherer benötigen eben falls ent -sprechende versicherungstechnische Angaben von unswie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver siche rungs -schutzes und des Risikos und Risikozu schlags oder imEinzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückver sichererbei der Risiko- und Schaden beurteilung mit wirken, stelltdie DKV ihnen auch die dafür erforder lichen Unterlagenzur Verfügung. In einigen Fällen be dienen sich die Rück -versicherer weiterer Rückver siche rer, denen sie eben -falls entsprechende Daten übermitteln.

3. Datenübermittlung an andere VersichererNach dem Versicherungsvertragsgesetz ist der Ver sicher - te verpflichtet, bei Antragstellung, jeder Vertrags ände -rung und im Versicherungsfall dem Versicherer alle für dieEinschätzung des Wagnisses und die Abwick lung desVersicherungsfalls wichtigen Umstände anzugeben.Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und Versiche -rungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andereVer sicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte

Merkblatt zur Datenverarbeitung

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oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu ver -hindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben desVersicherten aufzuklären und um Lücken bei den Fest -stellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kannes erforderlich sein, andere Versicherer um Aus kunft zubitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zuerteilen. In bestimmten Fällen wie bei Doppelversicherun-gen, gesetzlichem Forderungsübergang oder Teilungs -abkommen tauschen Versicherer personenbezogeneDaten aus. Dabei werden Daten wie Namen und An -schrift, Art des Versicherungsschutzes und das Risikooder Angaben zum Versicherungsfall wie Schadenhöheund Schadentag weitergegeben.

4. Zentrale HinweissystemeBei Prüfung eines Antrages oder eines Versicherungs-falls kann es notwendig sein, zur Risikobeur teilung, zurweiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhin -derung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an denzuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zurichten oder auch entsprechende Anfragen anderer Ver -sicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamt -verband der Deutschen Versicherungswirtschaft undgetrennt davon für die Sparte Krankenversicherung beimVerband der Privaten Krankenversicherung zentraleHinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweis systemeund deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mitdem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur,soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unter neh -mens gruppe

Die Unternehmen der einzelnen Versicherungsbranchen(z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und anderenFinanzdienstleistungen (z.B. Kredite, Bausparen undKapitalan lagen) sind rechtlich selbstständig. Sie arbeitenhäufig in Unternehmensgruppen zusammen, um denKunden einen umfassenden Versicherungsschutzanbieten zu können.

Die Abwicklung Ihres Versicherungsvertrages ist in derERGO-Gruppe in den wesentlichen Ver fahrensab schnittenim Geschäftsablauf zentralisiert. Mit der VerarbeitungIhrer personenbezogenen Daten ist die wei sungs gebun -dene ERGO Versicherungsgruppe AG beauftragt. Als IT-Dienstleister ist die ITERGO Infor mationstechnologieGmbH für die ERGO-Gruppe tätig. Es können bei Bedarfweitere weisungsgebundene Dienstleister mit der Er -füllung von Datenverarbeitungs- oder sonstigen Auf -gaben hinzugezogen werden.

Zur Kostenersparnis werden einzelne Bereiche zentrali -siert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wirdz. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn SieVerträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppeabschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, dieArt der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummerund Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags-und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Daten -sammlung geführt. Dabei sind die sogenannten Partner -

daten wie Name, Adresse, Kundennummer, Konto -nummer, Bankleitzahl und bestehende Verträge vonallen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf dieseWeise können die Unternehmen der Gruppe eingehendePost immer richtig zuordnen und bei telefonischenAnfragen sofort den zuständigen Ansprechpartnernennen. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällenohne Rückfragen korrekt gebucht werden. Die übrigenallgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdatenkönnen dagegen nur die Versicherungsunternehmen derGruppe abfragen. Obwohl alle diese Daten nur zurBeratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durchdie einzelnen Unternehmen verwendet werden, sprichtdas Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei derdie Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zubeachten sind. Branchenspezifische Daten – wie zumBeispiel Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleibendagegen unter ausschließlicher Verfügung der je -weiligen Unternehmen.

Der ERGO-Gruppe gehören neben der ERGO Versiche -rungs gruppe AG zurzeit folgende Unternehmen an: dieERGO Versicherungsgesellschaften, die D.A.S. DeutscherAutomobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versiche -rungs-AG, die DKV Deutsche Krankenversicherung AG,die ERGO Direkt Versicherungsgesellschaften, die ERGOPensionsfonds AG, die Europäische ReiseversicherungAG, die Longial GmbH, die Neckermann Versicherungs-gesellschaften, die Victoria Lebensversicherung AG unddie Vorsorge Versicherungsgesellschaften an. Die je -

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Page 23: PDF-Datei: Flyer Tarif AVF ... · – bis 59 Jahren beträgt der Beitrag 20 EUR pro Jahr, – von 60 bis 69 Jahren 40 EUR pro Jahr und – ab 70 Jahren 80 EUR pro Jahr. Maßgeblich

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weils aktuelle Zusammensetzung können Sie im Internetunter www.ergo.de einsehen oder auf Wunsch auch jeder -zeit bei uns erfragen.

Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen undVermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung IhrerKunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z.B. Kredite,Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mitKreditinstituten, Bausparkassen und Kapitalanlagegesell-schaften außerhalb der Gruppe zusammen.

Zurzeit kooperieren wir mit:Bayerische HypoVereinsbank-GruppeFondsdepot Bank GmbHValovis Commercial Bank AGWüstenrot Bausparkasse AG

Die Zusammenarbeit besteht dabei in der Vermittlung derjeweiligen Produkte und der weiteren Be treuung der so ge wonnenen Kunden. So vermitteln z.B. die genanntenKredit institute im Rahmen einer Kundenberatung/-be treuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenenFinanzdienst leistungsprodukten. Für die Datenverarbei-tung der ver mittelnden Stelle gelten die Ausführungenunter Punkt 7.(Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine aktuelle Übersicht mitden einzelnen zur ERGO-Gruppe gehörenden Unter -nehmen und Kooperationspartnern zu.)

6. BonitätsprüfungWir nutzen Informationen aus dem Handelsregister, demSchuldnerverzeichnis und dem Verzeichnis über privateInsolvenzen. Zweck ist es, die Zahlungsfähigkeit des Ver -sicherungsnehmers zu über prüfen, um Kosten zu ver -meiden, die bei Zahlungsunfähigkeit eines Versiche rungs -nehmers ent stehen. Wir holen diese Auskunft selbst einoder bedienen uns dazu einer Auskunftei (wie z.B. Bürgel,Info score oder Creditreform). Um Verwechs lungenausschließen zu können, kann es dabei erforder lich sein,Ihren Namen, Ihre Adresse und ggf. Ihr Geburts datum andie Auskunftei weiterzugeben.

7. Betreuung durch VersicherungsvermittlerIn Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmendes sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unter -nehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartnerwerden Sie durch einen unserer Vermittler betreut, derSie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanz -dienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinn sindneben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften.Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können,erhält der Vermittler zu diesem Zweck von uns die fürdie Betreuung und Beratung notwendigen Angaben ausIhren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten wie Ver -sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs-schutzes und des Risikos, Zahl der Ver sicherungsfälleund Höhe von Ver sicherungsleistungen. Ausschließlichzum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen -

versicherung können an den zuständigen Vermittlerauch Gesundheitsdaten übermittelt werden.Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diesepersonenbezogenen Daten im Rahmen der genanntenBeratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sievon uns über Änderungen der kundenrelevanten Dateninformiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglichverpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seinebesonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufs -geheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.Die DKV informiert Sie darüber, welcher Vermittler fürSie zuständig ist. Endet seine Tätigkeit für unser Unter -nehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertragesoder bei Pensionierung), benachrichtigt die DKV Sieüber Ihren neuen Ansprechpartner.

8. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über IhreRechte

Sie haben als Betroffener nach dem BDSG neben demeingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht aufAuskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen einRecht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer ineiner Datei gespeicherten Daten.Wegen weiterer Auskünfte und Erläuterungen wendenSie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauf-tragten Ihres Versicherers. Wünschen Sie Auskunft,Berichtigung, Sperrung oder Löschung über bzw. derbeim Rückversicherer gespeicherten Daten, wenden Siesich stets an Ihren Versicherer.

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Page 24: PDF-Datei: Flyer Tarif AVF ... · – bis 59 Jahren beträgt der Beitrag 20 EUR pro Jahr, – von 60 bis 69 Jahren 40 EUR pro Jahr und – ab 70 Jahren 80 EUR pro Jahr. Maßgeblich

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DKV Deutsche Krankenversicherung AG

50594 KölnTelefon 0 18 01 / 358 100 (3,9 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen)

Telefax 0 18 05 / 786 000 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen)

[email protected], www.dkv.com

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