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Seite 1 Pensionskonto über private Vorsorgeeinrichtungen – Ansätze und Möglichkeiten Pressekonferenz 2003 UNIQA Personenversicherung

Pensionskonto über private Vorsorgeeinrichtungen – Ansätze und Möglichkeiten

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Pensionskonto über private Vorsorgeeinrichtungen – Ansätze und Möglichkeiten. Pressekonferenz 2003 UNIQA Personenversicherung. Die Rahmenbedingungen für kapitalgedeckte Vorsorgesysteme. Anforderungen an ein privates Pensionsvorsorgemodell Sicherheit keine Vermögensverluste - PowerPoint PPT Presentation

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IAS und ROESicherheit
Steuerliche Förderung
Klassische Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherungen
Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge
Produkte haben unterschiedliche Schwerpunkte im Rahmen der Anforderungen
bei steigender Bedeutung der 2. und 3. Säule stärkere Verbreitung von Mischformen der Vorsorgemaßnahmen
Geringe Transparenz und keine einheitliche Darstellung der Vorsorgeeinrichtungen
Beträchtliche Unterschiede in der steuerlichen Behandlung führen zu Intransparenz
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Förderung der 2. und 3. Säule
Harmonisierung der steuerlichen Behandlung der kapitalgedeckten Vorsorgemodelle
Langfristige Sicherheit in den Rahmenbedingungen
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Alle Anbieter von kapitalgedeckten Systemen der 2. und 3.Säule
Versicherungen (mit allen Formen)
(Firmenpensionszusagen ?)
Seite *
2. Das Pensionskonto
Anbieter von Umlagesystemen als Teilnehmer in der ersten Phase nicht vorgesehen:
Zu hohe Kosten für Einbindung
Zu komplexe Darstellungsform von Mischsystemen (Kapitaldeckungsverfahren, Umlageverfahren – standardisierte Darstellungsform)
Unterschiedliche Systeme im Umlageverfahren (ASVG, Beamte etc.)
Regelmäßige Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Umlagesystem zu erwarten
Mischung von Individual- und Pauschalverfahren stellt objektive Darstellung des Beitrags-/Leistungsverhältnisses in Frage
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Voraussetzung ist Zusage und lückenlose Teilnahme der vertretenen Gesellschaften bis zu einem Stichtag
Finanzierung durch Dachverbände (Kostenverteilung?)
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Reduktion auf Pensionsvorsorgeinstrumente (keine beliebigen Sparformen)
kein Wettbewerbsinstrument
keine Basis für neue Vorsorgeformen
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Beauftragung eines externer Berater:
Kostenverteilungsvorschlag
Einrichten der Gesellschaft
Verrechnungsformen ?
Identifizierung und Security
Identifizierung über SV-Nummer
Security-Lösung erforderlich (Authentifizierung)
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Wahlfreie Daten vom Kunden ergänzbar
Persönliche Daten
Möglichkeiten von Subkonten ?
anbieterspezifisches Standardformat (Projektphase 1)
alle teilnehmenden Vorsorgeinstitute liefern Daten aller ihrer Kunden mit SV-Nummer
Daten werden mit Stammdaten abgepaart (Teilnehmer, zu berücksichtigende Verträge)
Rest wird gelöscht (Datenschutz ? individuelle Zustimmung erforderlich ?)
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Informationen werden als vertragliche Einzelinformation dargestellt werden
Verzweigung von Stammdatenübersicht
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aufwändiger Entwicklungs- und Einigungsprozess zu erwarten
Wettbewerbsdiskussionen
Kapital oder Rente
Unternehmen Vertragsnummer Alterspension
Interaktive Lösung mit Kundeneingabe von Daten wie
Gewünschter Pensionsantritt
Pensionsanspruch aus verbleibenden Kapital
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Gewünschter Pensionsantritt
Pensionsanspruch aus verbleibenden Kapital
Festlegung der Betreiberrolle durch Verband in der ersten Phase
Beauftragung eines externen Beraters durch den Verband für
Detailkonzept mit Phasenplan
Festlegung der Mindesterfordernisse
INSURANCE CONTRACTS
Persönliche Vorstellung:
WP und STb, mehr als 10 Jahre bei PwC, Beratung & Prüfung von Finanzdienstleistern
seit Sommer 2000 für Rechnungswesen
der UNIQA veranwortlich
kurz zwei Sätze zur UNIQA Gruppe ....(Folienwechsel!)
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Versicherungsleistungen (besonders LV) stellen Vertrauensgut dar, wo Bonität des Versicherers wichtiger wird als „Versprechen“ auf Gewinnbeteiligung
Die Bonität hängt von der tatsächlichen Vermögenslage und der Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ab
Buchwerte nicht aussagekräftig, sie können unter oder über Marktwert liegen (Reserven, stille Lasten)
Marktwerte der Assets schließen i.d.R. die Erwartungshaltung in der Zukunft mit ein
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Volatilität der Verbindlichkeiten jedoch strittig
Bedeutung der RATINGS steigt
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HGB-Rechnungslegung
Verbindlichkeiten stets vorsichtig bewertet
(zB. Wahl d. Rechnungsgrundlagen)
geringe Volatilität in der Bilanz, auch in sehr volatilen Zeiten
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Stille Reserven auf
Geänderte Rückstellungen
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Berichtsfaktoren
IAS – Phase II (ab 2007)
Änderung der Berechnungsgrundlagen für Rückstellungen nach dem Fair-Value-Prinzip
derzeit noch keine spezifischen Angaben über die Modelle
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Verabschiedung des Standards (IFRS Phase I)
Anwendungspflicht (allgemein)
Exposure Draft Überarbeitung (Phase II)
Anwendungspflicht Phase II?
In der Phase I sind keine besonderen Anpassungsschwierigkeiten zu erwarten.
Die Phase II wird abzuwarten sein
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ROE-Betrachtung
Der Mathematische Beweis einer Strategie
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ROE-Betrachtung
Eigentümer setzt das Eigenkapital der Unternehmen als Investitionswert an und erwartet darauf ein entsprechendes Ergebnis – den ROE; der richtet sich nach
Ergebnis
Die ROE-Erwartung der Eigentümer wird sich mittelfristig auf das Eigenkapital und Ergebnis nach IAS beziehen
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Ertragspotential aus
Aktivseite-Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien)
Strenges Niederstwertprinzip (ÖRLG)
Passivseite-Rückstellungen (z.B. Schadenreserven)
Berechnungsmethode von Rückstellungen
Anerkennung von Rückstellungen
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Erhöhung
des
Eigenkapitals
Stille
Reserven
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Reduzierung
der
Rückstellungen
Erhöhung
des
Eigenkapitals
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Eigenkapital
EQUITY
Seite *
Ergebnis: nur Ausschüttungen an Unternehmen A
Konsolidierungskreis
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Technisches Ergebnis = Gewinn aus dem Versicherungsgeschäft in Prozent der Prämie (z.B. 2 % nach Steuern)
Kapitalergebnis = Gewinn aus der Veranlagung des Eigenkapitals in Prozent (z.B. 4 %, nach Steuern)
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ROE =
Eigenkapital
Beispiel:
1.500 Mio
Eigenkapital reduzieren; nicht sinnvoll
Prämie steigern ohne das Technische Ergebnis zu reduzieren
d.h. Wachstumspolitik, ohne Qualität zu senken (Riskoqualität, Preisniveau)
ROE =
Eigenkapital
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der Zinsertrag auf aus der Veranlagung des Kapitalergenisses nicht gesteigert werden kann, dann müssen wir
das Eigenkapitals (EK) zur qualitativen Umsatzsteigerung einsetzen
das heißt: das Eigenkapital verwenden, um die Prämie zu steigern, ohne auf die Geschäftsqualität zu verzichten (schlechte Risken, Dumpingpreise)
ROE =
Eigenkapital
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Die Konsequenzen der ROE-Analyse
Eigenkapital in Prämie investieren bedeutet aber, daß die Höhe des Investments im Verhältnis zum Prämienwachstum stehen muß (Chancen-Risken)
Möglichkeiten
Gesellschaften kaufen
Vertriebsausbau
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SICHERUNG DES TECHN.ERGEBNISSES:
ROE =
Eigenkapital
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Zukunftsvorsorge konstante Entwicklung bei
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Produktbesitz
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BASIS: BEVÖLKERUNG
Basis: besitzt Er- & Ablebenversicherung (Bevölkerung)
(-3)
(-2)
(+2)
(+2)
(-15)
(+1)
(+1)
(+19)
Bevölkerung nach Alter
Frage 9a: Werden Sie in den nächsten 1 bis 2 Jahren eine dieser Versicherungen abschließen?
Stark überproportionales
Seite *
Versicherungsinteresse
Frage 9b: Und denken Sie daher an eine fondsgebundene Lebensversicherung oder an eine herkömmliche ?
Bevölkerung Österreich
Entsprechend der aktuellen Wirtschafts-lage gewinnen sichere Anlageformen an Bedeutung. Ausnahme: Zielgruppe der 30-39 Jährigen
(-9)
(-30)
(-10)
(-16)
(+1)
(+23)
(+6)
(+6)
(-3)
(-16)
(+7)
(+2)
(-6)
Innerhalb von 10 Jahren soll das Geschlecht bei Berechnung der Versicherungsprämien keine Rolle mehr spielen
Versicherungsbranche hat europaweit Bedenken dazu...
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Seite *
Preisdifferenzierungen beruhen auf deutlichen Leistungsunterschieden
Prämien sind tw. günstiger für Frauen
(z.B. Unfall-, Ablebensrisikoversicherung)
(z.B. Pensionsversicherung, Krankenversicherung)
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zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
Seite *
Zitat:
Richtig:
die mathematischen Methoden analysieren Bestände nach bis zu 60 (bekannten) Faktoren, um die risikorelevanten herauszufinden
fallweise ist dies das Geschlecht
Seite *
Zitat:
Richtig:
speziell in der KV kann man nicht von Konsumverhalten sprechen; es handelt sich tatsächlich um unterschiedliche Leistungen
repräsentative Kosten in der Krankenversicherung entstehen aufgrund von Schwangerschaften; diese Leistungen gelten (naturgemäß) nicht für Männer
Seite *
Zitat:
Richtig:
weil die Leistungen zwischen den Ländern unterschiedlich sind (oder die Kosten für spezifische Leistungsereignisse)
weil der Risikoverlauf in den Ländern äußerst unterschiedlich sein kann
Seite *
Zitat:
Richtig:
wenn die Geschlechterdifferenzierung eine Diskriminierung ist, was ist dann das ?
die Faktoren müssen für den Versicherer leicht erkennbar und erhebbar sein (DSG)
die Faktoren müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit über die Vertragslaufzeit gültig sein; wie sollte sich ein permanenter Wechsel zwischen den o.a. Faktoren auf die Prämien auswirken.
Seite *
Zitat:
Richtig:
Private Versicherungssysteme beruhen auf der Bildung von Pools gleichartiger Risken – unterschiedliche Leistungen beruhen auf Zufälligkeit der Ereignisse
Voraussehbare Unterschiede in der Leistung für zu unterschiedlichen Pools und unterschiedlichen Prämien (daher kostet die Kaskoversicherung für einen Mercedes mehr als für einen VW Golf)
Seite *
wäre es nicht besser, die Umsetzung der sozialpolitisch relevanteren Diskriminierungsprobleme (Arbeitsmarkt, Einkommen) zu bereinigen
könnte eine UNISEX-Prämie nicht erst zu Diskriminierungen führen (oder ist das dem Rat - wie offensichtlich in der Einkommensfrage egal - weil es die schweigende Mehrheit trifft)
wenn – trotz anerkannter Leistungsunterschiede – auf die Einheitsprämie bestanden wird, wo endet dann der Diskriminierungstatbestand (Friseur)
und jetzt wird es absurd: die Kommission fordert die Einstellung der steuerlichen Förderung von Alleinverdienern, weil sie dazu angetan ist, den Angehörigen (des jeweils anderen Geschlechts) vom Erwerbseinkommen abzuhalten – und das wäre ein Diskriminierungstatbestand
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„Mittelprämie“ wird steigen
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ER-UND ABLEBENUNFALLVERS.KRANKENVERS.RISIKO-LVZUSATZPENSION
fondsgebundene LVnormale LV
ja, eine Er/Abja, eine Vers. f. Zusatzpension Altersvorsorgeja, eine Priv. Unfall.
31
27
30
20
27
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24
5
42
0
10
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30
40
50
60
fondsgebundene LVnormale LV