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Personenverkehr Rechtsvorschriften und Genehmigungen

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Personenverkehr Rechtsvorschriften und Genehmigungen. Rechtsvorschriften und Genehmigungen Nationale Vorschriften Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Freistellungsverordnung Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen (VOAllgBefBed) - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Personenverkehr Rechtsvorschriften und Genehmigungen

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PersonenverkehrRechtsvorschriften und

Genehmigungen

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Rechtsvorschriften und Genehmigungen

Nationale Vorschriften

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Freistellungsverordnung

Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen (VOAllgBefBed)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahr- unternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Fahrpersonalgesetz (FPersG)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

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Rechtsvorschriften und Genehmigungen

Internationale Vorschriften

Verordnung zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen (VO Nr. 684/92 mit Änderung VO 11/98 EWG)

Verordnung über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Personenverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind (VO Nr. 12/98 EWG)

Durchführungsvorschrift hinsichtlich der Beförderungsdokumente für internationalen Personenverkehr im EWR (VO Nr. 2121/98 EWG)

Übereinkommen über die Personen- beförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)

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Rechtsvorschriften und Genehmigungen

Internationale Vorschriften

Verordnung des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (VO EWG Nr. 3820/85)

Verordnung des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (VO EWG Nr. 3821/85) Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonal (AETR)

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Rechtsvorschriften und Genehmigungen

Weitere zu beachtende Hinweise imPersonenverkehr

Reisevertraggesetz

Zollvorschriften

Versicherungsrechtliche Fragen

Hinweise für Reisen in EU-Staaten

Besondere Hinweise für Reisen in

osteuropäische Länder

Verkehrsplanung

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Rechtsvorschriften und Genehmigungen

Genehmigungen

Umfang der Genehmigung

Die Genehmigung wird erteilt:

bei Verkehr mit Straßenbahnen und Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung

im Linienverkehr - für die Einrichtung und den Betrieb der Linie - Zahl, Art und Fassungsvermögen der Fahrzeuge und deren Anhänger

im Gelegenheitsverkehr - für die Ausübung und Form - Art und Fassungsvermögen der einzelnen Fahrzeuge unter Angabe des amtlichen Kennzeichens

Im Gelegenheitsverkehr wird die Genehmigung für jedes einzelne Fahrzeug erteilt, und ist ständig mitzuführen

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Rechtsvorschriften und Genehmigungen

Genehmigungen – national –

Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Ausflugsfahrten mit Kraftomnibussen

Verkehr mit Mietomnibussen

Ferienzielreisen

Verkehr mit Mietwagen

Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen

Werkverkehr ist genehmigungsfrei - Bescheinigungsregelung -

Einstweilige Erlaubnis - Vorlauf für eine Genehmigung im Linienverkehr: auf jeder Fahrt mitzuführen

Genehmigungen – international –

Linienverkehr

Sonderformen des Linienverkehrs

Werkverkehr ist genehmigungsfrei - Bescheinigungsregelung -

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Rechtsvorschriften und Genehmigungen

Genehmigungen – international –

Gelegenheitsverkehre sind von der Genehmigungspflicht befreit.

Bei grenzüberschreitendem gewerblichen Omnibusverkehr muss jeder Unternehmer im Besitz einer Gemeinschaftslizenz sein.

Wer im Besitz einer solchen Gemeinschaftslizenz ist, darf mit dieser auch Kabotageverkehr durchführen

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Rechtsvorschriften und Genehmigungen

Mitführpflicht/Gültigkeitsdauer der Genehmigungen

im nationalen Linienverkehr besteht keine Mitführpflicht der Genehmigung Gültigkeitsdauer max. 8 Jahre

im grenzüberschreitenden Linienverkehr besteht Mitführpflicht der erteilten Genehmigung Gültigkeitsdauer max. 5 Jahre

im grenzüberschreitenden Linienverkehr besteht zudem die Mitführpflicht der erteilten Gemeinschaftslizenz Gültigkeit max. 5 Jahre

im nationalen Gelegenheitsverkehr besteht für die entsprechende Verkehrsart Mitführpflicht der erteilten Genehmigung Gültigkeitsdauer max. 4 Jahre

im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr besteht nur die Mitführpflicht der erteilten Gemeinschaftslizenz Gültigkeit max. 5 Jahre