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Personenverkehr Rechtsvorschriften und Genehmigungen. Rechtsvorschriften und Genehmigungen Nationale Vorschriften Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Freistellungsverordnung Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen (VOAllgBefBed) - PowerPoint PPT Presentation
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Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – September 2003
PersonenverkehrRechtsvorschriften und
Genehmigungen
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – September 2003
Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Nationale Vorschriften
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Freistellungsverordnung
Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen (VOAllgBefBed)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahr- unternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
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© Verlag Heinrich Vogel, München – September 2003
Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Internationale Vorschriften
Verordnung zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen (VO Nr. 684/92 mit Änderung VO 11/98 EWG)
Verordnung über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Personenverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind (VO Nr. 12/98 EWG)
Durchführungsvorschrift hinsichtlich der Beförderungsdokumente für internationalen Personenverkehr im EWR (VO Nr. 2121/98 EWG)
Übereinkommen über die Personen- beförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)
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© Verlag Heinrich Vogel, München – September 2003
Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Internationale Vorschriften
Verordnung des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (VO EWG Nr. 3820/85)
Verordnung des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (VO EWG Nr. 3821/85) Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonal (AETR)
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – September 2003
Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Weitere zu beachtende Hinweise imPersonenverkehr
Reisevertraggesetz
Zollvorschriften
Versicherungsrechtliche Fragen
Hinweise für Reisen in EU-Staaten
Besondere Hinweise für Reisen in
osteuropäische Länder
Verkehrsplanung
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© Verlag Heinrich Vogel, München – September 2003
Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Genehmigungen
Umfang der Genehmigung
Die Genehmigung wird erteilt:
bei Verkehr mit Straßenbahnen und Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung
im Linienverkehr - für die Einrichtung und den Betrieb der Linie - Zahl, Art und Fassungsvermögen der Fahrzeuge und deren Anhänger
im Gelegenheitsverkehr - für die Ausübung und Form - Art und Fassungsvermögen der einzelnen Fahrzeuge unter Angabe des amtlichen Kennzeichens
Im Gelegenheitsverkehr wird die Genehmigung für jedes einzelne Fahrzeug erteilt, und ist ständig mitzuführen
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© Verlag Heinrich Vogel, München – September 2003
Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Genehmigungen – national –
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Ausflugsfahrten mit Kraftomnibussen
Verkehr mit Mietomnibussen
Ferienzielreisen
Verkehr mit Mietwagen
Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen
Werkverkehr ist genehmigungsfrei - Bescheinigungsregelung -
Einstweilige Erlaubnis - Vorlauf für eine Genehmigung im Linienverkehr: auf jeder Fahrt mitzuführen
Genehmigungen – international –
Linienverkehr
Sonderformen des Linienverkehrs
Werkverkehr ist genehmigungsfrei - Bescheinigungsregelung -
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – September 2003
Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Genehmigungen – international –
Gelegenheitsverkehre sind von der Genehmigungspflicht befreit.
Bei grenzüberschreitendem gewerblichen Omnibusverkehr muss jeder Unternehmer im Besitz einer Gemeinschaftslizenz sein.
Wer im Besitz einer solchen Gemeinschaftslizenz ist, darf mit dieser auch Kabotageverkehr durchführen
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© Verlag Heinrich Vogel, München – September 2003
Rechtsvorschriften und Genehmigungen
Mitführpflicht/Gültigkeitsdauer der Genehmigungen
im nationalen Linienverkehr besteht keine Mitführpflicht der Genehmigung Gültigkeitsdauer max. 8 Jahre
im grenzüberschreitenden Linienverkehr besteht Mitführpflicht der erteilten Genehmigung Gültigkeitsdauer max. 5 Jahre
im grenzüberschreitenden Linienverkehr besteht zudem die Mitführpflicht der erteilten Gemeinschaftslizenz Gültigkeit max. 5 Jahre
im nationalen Gelegenheitsverkehr besteht für die entsprechende Verkehrsart Mitführpflicht der erteilten Genehmigung Gültigkeitsdauer max. 4 Jahre
im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr besteht nur die Mitführpflicht der erteilten Gemeinschaftslizenz Gültigkeit max. 5 Jahre