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Der neue Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz der Freien Hansestadt Bremen und seine Rolle im Rahmen der GDA Peter Löpmeier, BGHW, Oktober 2009

Peter Löpmeier, BGHW, Oktober 2009

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Der neue Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz der Freien Hansestadt Bremen und seine Rolle im Rahmen der GDA. Peter Löpmeier, BGHW, Oktober 2009. Aufgabe des LAK Bremen:. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Peter Löpmeier, BGHW, Oktober 2009

Der neue Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz der

Freien Hansestadt Bremen und seine Rolle im Rahmen der GDA

Peter Löpmeier, BGHW, Oktober 2009

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Aufgabe des LAK Bremen:

Gegenstand der Tätigkeit des Landesarbeitskreises für Arbeitsschutz ist die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Land Bremen.

Zu diesem Zweck sollen die Kooperation sowie der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Verbänden, Organisationen, Institutionen und Behörden die auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätig sind, nachhaltig gefördert werden.

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LAK ist Berater und Unterstützer

Der Landesarbeitskreis berät und unterstützt die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

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Wichtige Aufgaben des LAK sind z.B.:

Aufstellen von regionalen Arbeitsprogrammen zur Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Land Bremen

Mitwirkung bei der Regionalisierung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie im Land Bremen

Unterstützung und Koordination von Arbeits- und Gesundheitsschutzaktivitäten von Verbänden, Organisationen, Institutionen und Behörden, die auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätig sind.

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Weitere wichtige Aufgaben des LAK sind z.B.:

Öffentlichkeitsarbeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Planung und Durchführung von zielgruppenspezifischen Aktions- und Arbeitsprogrammen, Veranstaltungen und Projekten

Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs

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Mitglieder des Landesarbeitskreises

Verbände, Vereine, Organisationen, Institutionen und Behörden mit öffentlich-rechtlichem Charakter, die auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Land Bremen tätig sind

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Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet die Deputation für Arbeit und Gesundheit auf Vorschlag der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Die Mitglieder gehören dem Landesarbeitskreis für die Dauer einer Legislaturperiode an.

Eine Verlängerung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss der Deputation für Arbeit und Gesundheit

Darüber hinaus gehören mindestens drei Vertreterinnen Vertreter der Deputation für Arbeit und Gesundheit dem Landesarbeitskreis an

Zusammensetzung des Landesarbeitskreises

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Mitglieder zur Zeit:

Vertreterinnen bzw. Vertreter der Deputation für Arbeit und Gesundheit Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Land BremenUnternehmensverbände im Lande Bremen e. VGewerbeaufsicht des Landes BremenLandesverband Nordwest der DGUVUnfallkassen und BerufgenossenschaftenArbeiternehmerkammer BremenEinzelgewerkschaftenHandelskammernHandwerkskammern Arbeitgeberverband BremerhavenVerband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.Usw.

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Vorsitzende des Landesarbeitskreises :

Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Bremenoder von ihr benannter Vertreter

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Geschäftsführung

Geschäftsführende Institution wird benannt im Einvernehmen zwischen

der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und

dem Landesverband Nordwest der DGUV

Erfolgt: Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW)

Geschäftsführende Institution schlägt Geschäftsführer vor. Benennung und Abberufung im Einvernehmen

der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und

dem Landesverband Nordwest der DGUV

Erfolgt: Peter Löpmeier, Präventionsleitung BGHW

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Geschäftsführung kann durch den Landesarbeitskreis auf Antrag mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgesetzt werden.

Aufgaben:

Führung der Geschäfte des LAK

Federführung im Beirat

insbesondere Öffentlichkeitsarbeit des LAK

Werbung

Geschäftsführung:

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Beirat

Fach- und Arbeitsgremium des LAK

Federführung liegt bei der Geschäftsführung des LAK

Mitglieder werden durch den Landesarbeitskreis aus seiner Mitte bestimmt

Dauer: eine Legislaturperiode

Aufgaben:

Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung hinsichtlich der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des LAK:

Öffentlichkeitsarbeit

Veranstaltungen, Projekte

Abstimmung und Koordination von Aktivitäten

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Sitzungen des LAK:

Sitzung:

Ladungsfrist: 3 Wochen

mindestens 1x im Jahr eine Sitzung des LAK

Geschäftsführung lädt schriftlich bzw. elektronisch ein

Tagesordnung ist zwischen Vorsitz und Geschäftsführung abzustimmen

Jedes Mitglied kann Anträge zur Tagesordnung stellen (bis 4 Wochen vor Sitzung)

Beschlussfähigkeit:

wirksame Beschlüsseeinfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder

Änderung der Geschäftsordnungmit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder

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Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppe

Untergremium zu Beirat

bestimmter Aufgaben (z. B. Veranstaltungen, Projekte organisieren)

befristete und fachbezogenen

aus den Mitgliedern des LAK

Projektgruppe

dringenden Fällen

in Abstimmung zwischen Vorsitz und Geschäftsführung

Bremer Netzwerk Arbeit und Gesundheit (AuGe)

dauerhafte Arbeitsgruppe

Aufgabe, regionale Arbeitsschutzthemen, Handlungsfelder, Projekte und Informationsbedarfe zu vernetzen

Geschäftsführung: Arbeitnehmerkammer Bremen

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Rolle des LAK Bremen m Rahmen der GDA

Aufgaben des LAK:......Mitwirkung bei der Regionalisierung derGemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie im Land Bremen

Präambel:...... sowie die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie im Land Bremen unterstützt

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Präventionsaufgaben der DGUV-Landesverbände:

Neue Basisstrukturen bei den Landesverbänden in der „Exekutive“: Je ein Lenkungsausschuss, in dem alle an den LV angeschlossenen UVT vertreten sind

Besetzung der Lenkungsausschüsse: Landesdirektoren (Leiter), LV-Präventionsleiter, je angeschlossenem UVT ein mandatierter Vertreter, Vertreter des SB Prävention

Besetzung GLS: Landesdirektor und LV-Präventionsleiter

Aufgaben in der Prävention, insb. Umsetzung der GDA sowie die Koordinierung in den Gemeinsamen Landesbezogenen Stellen (GLS)

Neue Strukturen der Landesverbände:

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Landesdirektor (LD)(nebenamtlich)

Präventionsleiter (PL) des LV (nebenamtlich)

Koordinator Prävention(hauptamtlich, unterstützt den

PL und den LD)

Lenkungsausschuss• DGUV (Stabsbereich Prävention) • Landesdirektor • Präventionsleiter• je ein mandatierter Vertreter aller in der jeweiligen Region tätigen Unfallversicherungsträger

Gemeinsame Landesbezogene Stelle (GLS)

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Gemeinsame landesbezogene Stellen und für den Arbeitsschutz zuständige Stellen der Länder schließen Umsetzungsvereinbarungen auf Länderebene, in denen sich die Vereinbarungspartner verpflichten,die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategievon der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz festgelegten Arbeitsschutzziele in den vorrangigen Handlungsfeldern mit hieraus abgeleiteten Arbeitsprogrammen gemeinsamumzusetzen.

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LAK ist deutlich breiter aufgestellt, neben den eigentlichen Trägern der GDA, z.B. Sozialpartner, Betriebsärzte, Verbände der Sicherheitsfachkräfte, Kammern

Aufgabe des LAK im Rahmen der GDA ist es also eine Plattformund Struktur in der Region zu bieten, um • für die Beteiligung aller Akteure an den GDA-Arbeitsprogrammen auf Landesebene breit zu werben, • über die GDA-Arbeitsprogramme auf Landesebene gezielt zu informieren, • mögliche Aktivitäten der Mitglieder des LAK zur Unterstützung der GDA-Arbeitsprogramme zu koordinieren• ..........L

Die Mitwirkung und Unterstützung dieser Akteure ist notwendig

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...Ihnen vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit!