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Leitfaden Empfehlungen für den Einsatz sowie die Ausschreibung von Fenstern und Außentüren nach der Produktnorm DIN EN 14351-1 und DIN 18055 (Stand 11/2016)

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Leitfaden

Empfehlungen für den Einsatz sowie die Ausschreibung von Fenstern und Außentüren

nach der Produktnorm DIN EN 14351-1 und DIN 18055 (Stand 11/2016)

Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3

2 Anwendungsbereich 4

3 Allgemeines 5

3.1 Schnellübersicht Eigenschaften 5

3.2 Prüfung 11

3.2.1 Erstprüfung 11

3.2.2 Weitere Typprüfung 11

4 Eigenschaften und Anforderungen 13

4.1 Allgemeines 13

4.2 Widerstandsfähigkeit gegen Windlast 13

4.3 Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten 17

4.4 Brandeigenschaften 17

4.4.1 Dachflächenfenster 17

4.5 Schlagregendichtheit 17

4.6 Gefährliche Substanzen 19

4.7 Stoßfestigkeit 20

4.8 Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen 21

4.9 Höhe und Breite von Türen und Fenstertüren 21

4.9.1 Barrierefreiheit 21

4.10 Fähigkeit zur Freigabe 22

4.11 Schallschutz 22

4.12 Wärmedurchgangskoeffizient 24

4.13 Strahlungseigenschaften 25

4.14 Luftdurchlässigkeit 25

4.15 Dauerhaftigkeit 28

4.15.1 Allgemeines 28

4.15.2 Dauerhaftigkeit bestimmter Eigenschaften 28

4.16 Bedienungskräfte 29

4.17 Mechanische Festigkeit 31

4.18 Lüftung 32

4.19 Durchschusshemmung 32

4.19.1 Widerstandsklassen 33

4.19.2 Zugeordnete Gläser 34

4.20 Sprengwirkungshemmung 34

4.20.1 Nachweis mittels Stoßrohr 34

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4.20.2 Sprengwirkungshemmung durch den Nachweis mittel Freilandversuch 35

4.21 Dauerfunktionsprüfung 35

4.22 Differenzklimaverhalten 36

4.23 Einbruchhemmung 39

4.23.1 Einsatzempfehlungen entsprechend dem Gefährdungsbereich 40

4.23.2 Widerstandsklassen 40

4.23.3 Zugeordnete Gläser/Ausfachungen 41

4.23.4 Zugeordnete Beschläge 42

4.23.5 Einbruchhemmung bei Notausgangsverschlüssen oder Panikverschlüssen 44

4.24 Besondere Anforderungen 45

4.24.1 Rahmenlose Glastüren 45

4.24.2 Kraftbetätigte Fenster 45

5 Weitere Anforderungen 45

5.1 Hochwasserschutz 45

5.2 Hurrikanschutz 47

5.3 Ausbruchhemmung 49

5.4 Ballwurfsicherheit 49

5.5 Druckwellenhemmung 49

5.6 Absturzsicherung 50

6 CE-Kennzeichnung 50

7.1 Kennzeichnung mit zusätzlichen Qualitätszeichen / Zertifizierung 51

7 Oberflächenbeurteilung 52

8 Handhabung, Einbau, Instandhaltung und Wartung 52

9 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) 52

10 Produktnorm Äußere Abschlüsse 53

11 Produktnorm Tore 55

12 Produktnorm Innentüren 56

13 Anhang A der DIN 18055:2014-11 57

14 Anhang ZA.3 DIN EN 14351-1 60

15 Normen und Richtlinien 62

15.1 Normative und weitere Verweise 62

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1 Vorwort

Der vorliegende Leitfaden wurde durch Mitarbeiter/innen der PfB GmbH & Co. Prüfzentrum für Bauelemente KG auf der Basis der Produktnorm DIN EN 14351-1:2010-08 „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“ und DIN 18055 „ Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1“ erstellt.

Neben den in diesen Normen aufgeführten Klassifizierungsmöglichkeiten wurden auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus seit Jahren durchgeführten Gutachten Mindestklassen empfohlen.

Durch diesen Leitfaden kann der Anwender (z.B. Planer, Gutachter, Fenster- und Außentürhersteller) gezielt erkennen:

– für welche Eigenschaften auf Basis nationaler baurechtlicher Regelungen und abgeleitet von den anerkannten Regeln der Technik Mindestanforderungen vorzugeben bzw. zu fordern sind

– welche Eigenschaften mandatiert bzw. freiwillig sind und welche durch die CE-Kennzeichnung angegeben werden müssen

– welche Eigenschaften auf Basis von einzelvertraglichen Vereinbarungen zusätzlich erforderlich sein können (objektspezifisch)

– welche Vorraussetzungen notwendig sind, um eine Zertifizierung mit der Zertifizierungsstelle PfBcert zu erlangen.

Zur Übersicht über die einzelnen Klassen bei den jeweiligen Leistungsanforderungen wurden die maßgeblichen Tabellen aus den einzelnen Prüf- und Anforderungsnormen in diesen Leitfaden integriert. Ebenso werden in diesem Leitfaden Textpassagen der DIN EN 14351-1 und DIN 18055 aufgeführt.

Anmerkung: Werden Bauvorhaben (z.B. Einfamilienhäuser; Renovierungsmaßnahmen etc.) direkt vom Hersteller oder Monteur der Fenstern oder Außentüren ohne Einschaltung eines Architektur-/Bauplanungsbüros abgewickelt, dann fällt dem Hersteller und/oder Monteur, z.B. Handwerksbetrieb mit individueller Fertigung oder Montagebetrieb, auch die Aufgabe des Planers zufallen und er ist für die Festlegung der notwendigen Anforderungen (Klassenzuordnung) verantwortlich.

Das PfB bedankt sich bei DIN für die Nutzung aller normativen Angaben in diesem Leitfaden. Das PfB hofft durch diesen Leitfaden für alle Beteiligten einschließlich der Verbraucher eine Orientierungshilfe zu sein und bedankt sich für die jahrelange positive Zusammenarbeit in diversen Normungsausschüssen durch die ehrenamtliche Mitarbeit für den Verbraucherrat.Dieser Leitfaden ersetzt nicht die Anschaffung der zitierten Normen!

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2 Anwendungsbereich

Dieser Leitfaden gilt für Fenster und Außentüren im Sinne der Produktnorm DIN EN 14351-1.

Dieser Leitfaden gilt nur für Produkte, die mindestens aus normalentflammbaren Baustoffen (Klasse E nach DIN EN 13501-1 oder Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1) bestehen.

Der Anwendungsbereich der EN 14351-1:2006+A1:2010 gilt für: − Hand- oder kraftbetätigte Fenster, Fenstertüren und zusammengesetzte Elemente

zum Einbau in vertikale Wandöffnungen und Dachflächenfenster zum Einbau in geneigte Dächer mit:

− Zugehörigen Beschlägen, sofern vorhanden; − Dichtungen, sofern vorhanden − Verglasten Öffnungen, sofern verglaste Öffnungen vorgesehen sind − mit oder ohne eingebauten Rollläden und/oder Rollladenkästen und/oder

Abschlüssen; sowie hand- oder kraftbetätigte Fenster; Dachflächenfenster, Fenstertüren und zusammengesetzte Elemente die − vollständig oder teilweise feststehend oder mit einem oder mehreren zu

öffnenden Flügeln (z.B. Klappflügel, Schwingflügel, Drehflügel, Schiebeflügel)

− Handbetätigte Außentüren mit Sperr- oder Füllungsblättern, ergänzt mit: − integrierten Oberlichtern, sofern vorhanden − angrenzende Seitenteile, sofern vorhanden, in einem einzigen

(gemeinsamen) Rahmen oder Zarge zum Einbau in eine gemeinsame Öffnung.

Die beschriebenen Produkte sind nicht für Anwendungen als tragende/Bauteile geeignet.

Unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes werden notwendige Prüfungen und Anforderungen zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Nutzung (Gebrauchstauglichkeit) auf der Basis der Produktnorm und DIN 18055 festgelegt. Sie dient dem Planer als Empfehlung für die Vorgabe der Leistungsanforderung bei der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. Automatische Türsysteme nach DIN EN 16361 fallen nicht in den Anwendungsbereich der DIN 18055.

Der Anwendungsbereich der EN 14351-1:2006+A1:2010 gilt nicht für Fenster und Türen, die im Hinblick auf Rauchdichtheit und Feuerschutz den Bestimmungen von EN 16034 unterliegen.

Ebenso gilt sie nicht für Lichtkuppeln, Vorhangfassaden nach EN 13830, Tore nach EN 13241-2 und Innentüren prEN14351-2 (Teile aus Kap. 4 können jedoch für Innentüren von Bedeutung sein) sowie Karusselltüren und Fenster in Fluchtwegen.

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3 Allgemeines

Die Produktnorm DIN EN 14351-1 legt europaweit und materialunabhängig Prüfungen, Berechnungen sowie dem Tabellenverfahren von Leistungseigenschaften und deren möglichen Leistungsklassen von Fenstern und Außentüren fest.

Die baurechtlichen Anforderungen an Fenster und Außentüren werden zum einen entsprechend den DIN EN 14351-1, Anhang ZA, enthaltenen Leistungsklassen der dort geregelten Eigenschaften formuliert. Neben den in Anhang ZA geregelten Eigenschaften sind zum anderen weitere Eigenschaften zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit relevant, die nicht Bestandteil der CE-Kennzeichnung sind.

Ebenfalls berücksichtigt werden baurechtliche Anforderungen und bauaufsichtlich relevante Eigenschaften und den Listen der Technischen Baubestimmungen der einzelnen Bundesländer sowie den Bauregellisten.

Es sind sowohl die Anforderungen, die sich aus der Verpflichtung der notwendigen CE-Kennzeichnung ergeben (mandatierte) als auch freiwillige (= nicht-mandatierte) Eigenschaften vom Planer vorzugeben.

Zum Nachweis der Konformität (Übereinstimmung) mit der Produktnorm DIN EN 14351-1 sind nur die vorgegebenen mandatierten Leistungseigenschaften in der CE-Kennzeichnung zu deklarieren.

Des Weiteren ist aus nationalen baurechtlichen Anforderungen neben der CE-Kennzeichnung zusätzlich eine Ü-Kennzeichnung für das Brandverhalten der verwendeten Werkstoffe erforderlich. In die Ü-Kennzeichnung muss der Vermerk: „Die Bestandteile sind normalentflammbar“. Es wird empfohlen, dass sich der Hersteller von den jeweiligen Lieferanten die Normalentflammbarkeit der Zulieferbauteile bestätigen lässt (Mindestens B2 nach DIN 4102-1 oder Klasse E nach DIN EN 13501-1). Bis zum Ende der Koexistenzphase (2019) darf anstelle der „CE + Ü“- Kennzeichnung auch noch die Kennzeichnung mit nur dem Ü-Zeichen nach Bauregelliste A Teil 1 erfolgen.

Die freiwilligen Leistungseigenschaften können getrennt von der CE-Kennzeichnung angegeben werden.

3.1 Schnellübersicht Eigenschaften

Um dem Planer und Anwender dieses Leitfadens einen schnellen Überblick notwendiger sowie vom PfB empfohlener technischer Ausschreibungsparameter und deren direkte Anwendungsbereiche zu ermöglichen, wurden die nachfolgende Quick-CheckTabellen für Fenster und Außentüren erstellt.

Da für die Anforderungen (Tabelle 1 und Tabelle 2) Widerstandsfähigkeit bei Windlast sowie Schlagregendichtheit das Anforderungsniveau Standortbedingungen (von der dort vorgegebenen Windzone) abhängig ist, wurde als Ergänzung Tabelle 3 erstellt.

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Mandatierte Eigenschaften

Eigenschaft Klassenzuordnung (PfB-Empfehlung) Direkter Anwendungsbereich (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)

Widerstandsfähigkeit bei Windlast

Verformung l/200 (= Klasse Bx nach EN 12210) windzonenabhängig (Windkarte)

-100 % der Rahmenbreite und – höhe des Prüfkörpers

Schlagregendichtheit Klasse 4A für Gebäudehöhe 0 -10 m Klasse 5A für Gebäudehöhe 10-25 m hier Windzone 1 Windzonen- und gebäudehöhenabhängig; Achtung: Küsten und Inseln

-100 % bis +50% der

Gesamtfläche des

Probekörpers

Luftdurchlässigkeit Klasse 2 für Gebäudehöhe 0 -10 m Klasse 2 (3) für Gebäudehöhe 10-25 m hier Windzone 1 (Unterscheidung Mitte /Rand) Windzonen- und gebäudehöhenabhängig Achtung: Küsten und Inseln

-100 % bis +50% der

Gesamtfläche des

Probekörpers

Gefährliche Substanzen gemäß gesetzlichen Anforderungen Wie vorgeschrieben

Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen

α = 90° Belastung 350 N für 60 s gilt für Putz- und Fangscheren

-100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers

Schallschutz vom Planer bei Bedarf vorzugeben, gemäß Lärmpegelbereich

Siehe Kapitel 4.11

Wärmeschutz

EnEV 2014 erstmaliger Einbau/ Ersatz / Erneuerung Uw=1,3 W/m²K mit Sonderverglasung Uw=2,0 W/m²K Alternativ vom Planer vorzugeben, z.B. Passivhaus Uw= 0,80 W/m²K

Wenn Ug ≤ 1,9 W/(m²K) dann auf alle Größen

Strahlungseigenschaften

Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g=0,6 (Bei Nichtwohngebäuden Lichttransmissionsgrad t beachten,

Strahlungseigenschaften mandatiert wenn erforderlich)

Alle Größen

Tabelle 1: Quick-Check Fenster, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN EN 14351 Tabelle E.1) (Fußnoten siehe Seite 9)

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freiwillige Eigenschaften (empfohlene Mindestklassen)

Eigenschaft Klassenzuordnung Direkter Anwendungsbereich

(ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)

Stoßfestigkeit Fenster/Fensterverglasung unterhalb 1m Klasse 1 Nach DIN EN 13049; bei Absturzsicherung nach DIN 18008-4

> Gesamtfläche des Prüfkörpers

Dauerfunktion privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3

-100 % der Gesamtfläche des

Prüfkörpers

Mechanische Festigkeit privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3

-100 % der Gesamtfläche des

Prüfkörpers

Bedienungskräfte Klasse 1 Klasse 2 wenn barrierefrei nach DIN 18040-2 gefordert

-100 % der Gesamtfläche des

Prüfkörpers

Differenzklima nur bei diffusionsbehinderten Konstruktionen

Alle Größen

Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 Siehe ENV 1627 1) Ähnliche Konstruktion nach DIN EN 14351-2 Abschnitt 3.4: Abänderung durch Auswechseln von Bauteilen (z.B. Verglasung, Beschläge, Dichtungen) und /oder Änderungen der Werkstoffspezifikation und/oder einer Änderung der Profilbemessung und/oder Verfahren und Mittel zur Fertigung, die nicht zu einer Änderung der Klassifizierung und/oder des festgelegten Wertes einer Leistungseigenschaft führen.

Tabelle 2: Quick-Check Fenster, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN EN 14351 Tabelle E.1) (Fußnoten siehe Seite 9)

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Mandatierte Eigenschaften

Eigenschaft Klassenzuordnung (PfB-Empfehlung) Direkter Anwendungsbereich

(ähnliche Konstruktion vorausgesetzt,1)

Widerstandsfähigkeit bei Windlast

Geschützte und ungeschützte Lage B2

-100 % der Rahmenbreite und

– höhe des Prüfkörpers

Schlagregendichtheit Geschützte Lage NPD bis 4 B Ungeschützte Lage 4 A

-100 % bis +50% der Gesamtfläche des Probekörpers

Luftdurchlässigkeit Geschützte Lage 2

Ungeschützte Lage 2

2)

Stoßfestigkeit Ganzglastüren und Türen mit Glas sowie Festverglasungen unterhalb ca. 1 m Klasse 1 nach DIN EN 13049

> Gesamtfläche des Prüfkörpers (Ausfachung)

Gefährliche Substanzen gemäß gesetzlichen Anforderungen Wie vorgeschrieben

Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen

α = 90° Belastung 350 N für 60 s

gilt für Putz- und Fangscheren -100 % der

Gesamtfläche des Prüfkörpers

Schallschutz vom Planer bei Bedarf vorzugeben bei Laubengangtüren mindestens Rw,R = 27 dB (= Rw (C;Ctr)= 32 (−x; −y)

2)

Wärmeschutz

EnEV 2014 erstmaliger Einbau/ Ersatz / Erneuerung UD=1,8 W/m²K

Alternativ vom Planer vorzugeben

3)

Höhe in mm -

Tabelle 3: Quick-Check Außentüren, mandatierte Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1) (Fußnoten siehe Seite 9)

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freiwillige Eigenschaften (empfohlene Mindestklassen)

Dauerfunktion privater Bereich Klasse 5 öffentlicher Bereich Klasse 6

-100 % der Gesamtfläche des

Prüfkörpers

Mechanische Festigkeit

privater Bereich Klasse 2 öffentlicher Bereich Klasse 3

-100 % der Gesamtfläche des

Prüfkörpers

Bedienungskräfte Mindestanforderung Klasse 2 Sonderforderung Klasse 2 barrierefrei nach DIN 18040-2

-100 % der Gesamtfläche des

Prüfkörpers

Differenzklima, Klasse der Verformung bei (Prüfklima)

Klasse 2 (c, d, e) (Türen aus hygroskopischen Werkstoffen) Klasse 2 (d, e) (Türen aus nicht-hygroskopischen Werkstoffen)

Alle Größen

Einbruchhemmung Widerstandsklasse RC 2 Siehe ENV 1627 1) Ähnliche Konstruktion nach DIN EN 14351-2 Abschnitt 3.4: Abänderung durch Auswechseln von Bauteilen (z.B. Verglasung, Beschläge, Dichtungen) und /oder Änderungen der Werkstoffspezifikation und/oder einer Änderung der Profilbemessung und/oder Verfahren und Mittel zur Fertigung, die nicht zu einer Änderung der Klassifizierung und/oder des festgelegten Wertes einer Leistungseigenschaft führen.

2) Dichtung an vier Seiten: - 100 % bis + 50 % der Gesamtfläche des öffenbaren Prüfkörpers Dichtung an drei Seiten: -100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers.

3) Wenn eine genaue Berechnung des Wärmeverlustes eines bestimmten öffenbaren Gebäudes gefordert wird, muss der Hersteller genaue und zutreffende, berechnete oder durch Prüfung ermittelte Werte des Wärmedurchgangskoeffizienten (Konstruktionswerte) der entsprechenden Größe(n) zur Verfügung stellen.

(Konstruktionswerte Dichtung an vier Seiten: - 100 % bis + 50 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers

Dichtung an drei Seiten: -100 % der Gesamtfläche des Prüfkörpers.

Tabelle 4:: Quick-Check Außentüren, freiwillige Eigenschaften (Quelle: Spalte direkter Anwendungsbereich EN 14351 Tabelle E.1) Sonderanforderungen wie z.B. Beschuss- und Sprengwirkungshemmung, Hurrikanschutz, Ausbruchschutz, Ballwurfsicherheit u.s.w. sind bei Bedarf vom Planer vorzugeben.

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Beanspruchungsklassen für Fenster (DIN 18055:2014-11) Binnenland

Gebäudehöhe 0-10 m

>10-18 m >18-25 m

Windzone 1 B2 B2 B3 2 B2 B3 B3 3 B3 B3 B4

Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1

4 B3 B4 B4 1 4A 5A 5A 2 5A 5A 6A 3 5A 6A 7A

Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1

4 6A 7A 8A 1 2 2 (3) 2 (3) 2 2 2 (3) 2 (3) 3 2 2 3

Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1

4 2 3 3 Küsten und Inseln der Ostsee

Gebäudehöhe 0-10 m >10-18 m >18-25 m Windzone

2 B3 B3 B4 3 B3 B4 B4

Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1 4 B4 B4 B5

2 6A 6A 7A 3 7A 7A 8A

Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1

4 8A 8A 8A 2 2 2 (3) 3 3 2 3 3

Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1

4 3 3 3 Küsten und Inseln der Ostsee

Gebäudehöhe 0-10 m >10-18 m >18-25 m Windzone

Widerstand gegen Windlast nach DIN EN 14351-1

4 B4 B4 B5

Schlagregendichtheit DIN EN 14351-1

4 8A 8A 8A

Luftdurchlässigkeit DIN EN 14351-1

4 3 3 3

Tabelle 5: Ergänzung Quick-Check, Beanspruchsklassen für Fenster (DIN 18055:2014-11) Widerstand gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit

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Anmerkung: In Tabelle 5 sind Werte für die Mitte des Gebäudes, im Randbereich erhöhte Anforderungen möglich. Inseln der Nordsee haben erhöhte Anforderungen, dort sind ab Gebäudehöhe >10 m besondere Berechnung erforderlich.

3.2 Prüfung

Um Prüfungen durchzuführen dienen vorhandene nationale, europäische und internationale Normen. Aber auch Normenentwürfe, Richtlinien sowie Regelwerke. In diesen werden die Prüfabläufe und Rahmenbedingungen wie Anzahl der Probekörper oder klimatische Rahmenbedingungen.

In den meisten Fällen werden die Ergebnisse der Prüfungen auf Grundlage von Klassifizierungsnormen klassifiziert.

Die Prüfungen für die CE-Kennzeichnung (mandatierte Eigenschaften) können nur durch vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannte und notifizierte Prüfstellen vorgenommen werden. Das PfB GmbH & Co. Prüfzentrum für Bauelemente KG ist notifizierte Prüfstelle No. 1644.

3.2.1 Erstprüfung

Eine Erstprüfung ist der vollständige Satz von Prüfungen oder sonstiger Verfahren in Bezug auf die zu bewertenden Eigenschaften, wobei die Leistungseigenschaften von Produktproben, die für den Produkttyp repräsentativ sind, bestimmt werden.

Alle Eigenschaften in Kap. 4, für die der Hersteller einen Wert angibt, sind einer Erstprüfung zu unterziehen, die aus Prüfungen und/oder Berechnungen besteht und/oder mit Hilfe von tabellarischen Werten erfolgt.

Ausnahme: - die Freisetzung gefährlicher Substanzen kann indirekt durch Überprüfung des Inhaltes der entsprechenden Substanzen bewertet werden.

3.2.2 Weitere Typprüfung

Immer wenn es zu einer Veränderung in der Konstruktion von Fenstern oder Außentüren, bei den Ausgangswertstoffen oder Lieferanten der Bauteile oder im Fertigungsprozess kommt, die eine oder mehrere Eigenschaften wesentlich beeinflussen würde, muss die Typprüfung für die betreffenden Eigenschaften wiederholt werden.

Es ist nicht erforderlich, eine neue Erstprüfung durchzuführen, wenn das Produkt:

– Die gleichen Bauteile umfassen wird, die für die Erstprüfung verwendet wurden und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird;

– Bauteile mit äquivalenten Leistungseigenschaften umfassen wird und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird.

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Ergänzend werden Produkteigenschaften für objektbezogen Konstruktionen durch Prüfungen ermittelt.

Es ist nicht erforderlich, eine neue Erstprüfung durchzuführen, wenn das Produkt:

– die gleichen Bauteile umfassen wird, die für die Erstprüfung verwendet wurden und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird.

– Bauteile mit äquivalenten Leistungseigenschaften umfassen wird und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird.

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4 Eigenschaften und Anforderungen

4.1 Allgemeines

Die in den folgenden Abschnitten festgelegten Anforderungen entsprechen den im Regelfall zu erwartenden Belastungen und dienen als Planungsvorgaben.

Sollten die Anforderungen an Fenster und/oder Außentüren vom Regelfall abweichen – z.B. höhere oder geringere-, so sind diese bei der Planung zu berücksichtigen.

Durch bauliche Maßnahmen (z.B. geschützte Einbaulage, z.B. mittels Vordach und/oder Seitenblende, Laubengang) kann in vielen Fällen das erforderliche Anforderungsprofil von Fenstern und Außentüren vermindert werden.

Bei der Betrachtung, ob das Leistungsprofil des Produktes das Anforderungsprofil erfüllt, ist zu beachten, dass das Leistungsprofil je nach Einbaurichtung unterschiedlich sein kann.

Anmerkung:

Fenster und Außentüren unterliegen ggf. in der Bausituation spezifischen Einflüssen, z.B. Verformung, Sonneneinstrahlung, wechselnden Klimaten. Dadurch können sich die angegebenen, im Normzustand geprüften bzw. ermittelten Werte oder Klassen verändern. Diesbezügliche Einflüsse sind planerisch zu ermitteln und durch entsprechende Maßnahmen (Anordnung, Material- und Farbauswahl usw.) zukompensieren.

4.2 Widerstandsfähigkeit gegen Windlast

Es gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2010-08, 4.2.

Die Windbeanspruchung ergibt sich aus der Windwirkung von Wind auf das Bauwerk, erfasst in Form von Windlasten, die sich aus Winddruck, Windsog und Zuschlagswerten zusammensetzen. Die Windlasten sind unter anderem abhängig von Gebäudehöhe, Gebäudelage und Gebäudeform. DIN EN 14351-1 beschränkt sich auf den Nachweis der Verformung. Soweit nicht aus Erfahrung ausrechend bemessen, ist für die wesentlichen tragenden Elemente ein statischer Nachweis erforderlich.

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Durch die DIN 1055-4:2005 wird Deutschland in die unten aufgeführten Windzonen eingeteilt. Eine nach Verwaltungsgrenzen zugeordnete tabellarische Aufstellung ist unter www.dibt.de erhältlich. Jedoch sind die amtlichen Bekanntmachungen der Bundesländer verbindlich.

Abbildung 1: Windzonen in Deutschland

Windzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12 Windzone Windgeschwindigkeit vref

(m/s) Geschwindigkeitsdruck qref (kN/m²)

1 22,5 0,32 2 25,0 0,39 3 27,5 0,47 4 30,0 0,56

Tabelle 6: Windzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA:2010-12

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Klassifizierung der Windlast Relative frontale Durchbiegung

A B C P1 P2a P3

Klasse für die

Windlast

< 1/150 < 1/200 < 1/300 nicht geprüft 0

400 200 600 1 A1 B1 C1 800 400 1200 2 A2 B2 C2 1200 600 1800 3 A3 B3 C3 1600 800 2400 4 A4 B4 C4 2000 1000 3000 5 A5 B5 C5

xxx E xxxxb AE xxxx BE xxxx CE xxxx a Dieser Druck wird 50mal wiederholt.

b Prüfkörper mit Beanspruchung durch Wind geprüft oberhalb Klasse 5, werden mit Exxxx klassifiziert, wobei xxxx der tatsächliche Prüfdruck P1 (z. B. 2350, usw.) ist.

Anmerkung: Bei der Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit bei Wind bezieht sich die Ziffer auf die Klasse der Windlast und der Buchstabe auf die relative frontale Durchbiegung.

Tabelle 7: Sinngemäße Zusammenfassung der Tabellen 1 bis 3 , DIN EN 12210:2016-09

EN 12211 beschreibt das Prüfverfahren. Zur Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit bei Windlast sind Windlasten und die relative frontale Durchbiegung in einer Gesamtklassifizierung wie im rechten Teil der Tabelle 7 zu verknüpfen.

In folgender Tabelle 8 werden die Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeitsdruck, Windlast und Klassifizierung dargestellt.

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Tabelle 8: Beanspruchungsklassen für Fenster, Quelle: Tabelle A.1 DIN 18055:2014-11, sinngemäß)

PfB Leitfaden Stand 11/2016

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4.3 Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten j

Der Hersteller muss ausreichende Informationen zu der Ausfachung (Füllung) zur Verfügung stellen, damit die Tragfähigkeit der Ausfachung bestimmt werden kann, z.B. Angaben zu Glasdicke und -typ.

Bezüglich Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten von Dachflächenfenstern gelten die Anforderungen nach Kap. 4.2. Zusätzliche Anforderungen an Dachflächenfenster gegen Schnee- und Dauerlast ergeben sich unter anderem aus DIN EN 1991-1-3 und DIN EN 1991-1-3/NA.

4.4 Brandeigenschaften

Die Hauptkomponenten des Fensters, der Außentür und des Dachflächenfensters (Profil, Ausfachung und Dichtungen, die im geschlossenen Zustand des Bauteiles direkt sichtbar sind) müssen mindestens normal entflammbar sein (entsprechend DIN 4102-1, Baustoffklasse B2 oder DIN EN 13501-1, Klasse E.

4.4.1 Dachflächenfenster

Die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bedachungen, die durch Feuer von außen beansprucht werden, ist nach DIN EN 13501-5 vorzunehmen.

4.5 Schlagregendichtheit

Die Schlagregendichtheit ist ein Merkmal für die Gebrauchstauglichkeit. Die Anforderungen sollten daher mit der Angabe der Klassen nach Tabelle 9 vom Planer vorgegeben werden.

Eigenschaft/ Wert/Einheit

Klassifizierung/Wert

Ungeschützt (A)

Prüfdruck (Pa)

NPD 1A

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Tabelle 9: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, Quelle: DIN EN 14351:201-08, Tabellen 1 und 2)

PfB Leitfaden Stand 11/2016

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Die Schlagregenbelastung besteht aus der Einwirkung von Wind und Regen, so dass die in der Planung festzulegenden Anforderungen an die Schlagregendichtheit aus der zu erwartenden Windlast auf ein Bauwerk abzuleiten sind. Hilfestellung für die Ermittlung der Windlast gibt das Kapitel 0Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.

Prüfungen der Schlagregendichtheit erfolgen nach EN 1027. Die Ergebnisse müssen nach EN 12208 angegebne werden.

Der Anteil der Windbelastung bei Schlagregeneinwirkung leitet sich deshalb aus der Windlast nach DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-1-4/NA ab. Damit ist zur Festlegung der Anforderungen zunächst die Bemessungswindlast nach DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-1-4/NA zu bestimmen und für die Anforderungen an die Schlagregendichtheit nach Tabelle 8: Beanspruchungsklassen für Fenster, Quelle: Tabelle A.1 DIN 18055:2014-11, sinngemäß) abzumindern.

Dabei ist wie folgt vorzugehen:

1) Bestimmung der Bemessungswindlast aus dem Standsicherheitsnachweis von Gebäuden nach Kap. 0 Anhang A

2) Bestimmung des Anteiles der Windlast zur Schlagregenbelastung. Er ist nach Kap. 0dieses Leitfadens mit 25% der Bemessungswindlast anzunehmen.

3) Einstufung der Schlagregenbelastung anhand dieser abgeminderten Windlast in die Tabelle 9 zur Festlegung der Klasse der Schlagregendichtheit.

4) Bei der Festlegung der Klasse ist die Einbausituation nach geschützter oder ungeschützter Lage zu beurteilen.

Prüfdruck Klassifizierung P max in Pa

a Prüfverfahren A Prüfverfahren B Anforderungen

0 1A 1B 15 min Besprühung 50 2A 2B wie Klasse 1 + 5 min 100 3A 3B wie Klasse 2 + 5 min 150 4A 4B wie Klasse 3 + 5 min 200 5A 5B wie Klasse 4 + 5 min 250 6A 6B wie Klasse 5 + 5 min 300 7A 7B wie Klasse 6 + 5 min 450 8A --- wie Klasse 7 + 5 min 600 9A --- wie Klasse 8 + 5 min > 600 Exxx --- Oberhalb 600 Pa in Stufen von

150 Pa, muss die Dauer jeder Stufe 5 min betragen.

ANMERKUNG: Verfahren A ist für ein Produkt geeignet, das nicht geschützt ist. Verfahren B ist für ein Produkt geeignet, das teilweise geschützt ist (tiefe Laibung oder Vordach). a Nach 15 min ohne Druckbelastung und 5 min bei den nachfolgenden Stufen. Tabelle 10: Klassifizierung der Schlagregendichtheit, Quelle DIN EN 12208:2000-06, sinngemäß

PfB Leitfaden Stand 11/2016

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Unter der Belastung durch Schlagregen nach DIN EN 1027 sowie unter Berücksichtigung der erforderlichen Klassifizierung gemäß Tabelle 10 darf auf der Außenseite kein Wasser in das Rauminnere gelangen. Das Eindringen eines einzelnen Wassertropfens ist zulässig, wiederholter oder kontinuierlicher Wassereintritt ist nicht zulässig (siehe DIN EN 1027 Abschnitt 3.4 „Wassereintritt“).

Feuchteerscheinungen einschließlich Tauwasser innerhalb der Funktionsfälze ist,

solange kein Wasser in das Rauminnere eintritt, kein Beurteilungskriterium für die

Klassifizierung noch Reklamationsgrund.

4.6 Gefährliche Substanzen

Es gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:201-08, 4.6.

Soweit es die anerkannten Regeln der Technik ermöglichen, muss der Hersteller die Werkstoffe des Produktes angeben, die bei bestimmungsgemäßer Anwendung Emission oder Migration unterliegen und bei denen eine Emission oder Migration in die Umbebung eine mögliche Gefahr für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt darstellt. Der Hersteller muss in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen des vorgesehenen Bestimmungslandes eine entsprechende Angabe der Bestandteile vorbereiten und abgeben.

Für die Beurteilung der Unbedenklichkeit ist der fertige Zustand maßgeblich. Ob und ggf. in welchem Umfang gesundheitliche Gefahren während der Herstellung des Produkts bestehen können, ist nicht Gegenstand der Produktnorm „Fenster und Außentüren“, sondern ist in einschlägigen Vorschriften geregelt (z.B. Berufsgenossenschaft, Arbeitsstättenverordnung etc.).

Der Hersteller kann daher entweder eine Prüfung des fertigen Produkts bei einer dafür anerkannten Prüfstelle durchführen oder eine/n Erklärung/Bestätigung/Nachweis seiner Zulieferer für die in seinem Produkt enthaltenen Werkstoffe und Bauteile anfordern und überprüfen (Plausibilitätsprüfung) ob bei bestimmungsgemäßen Gebrauch gefährliche Substanzen durch Emission oder Migration an die Umwelt abgegeben werden, die eine mögliche Gefahr für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt darstellen könnten.

Falls solche enthalten sein sollten, muss der Fensterhersteller / Außentürhersteller in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen des vorgesehenen Bestimmungslandes diese Werkstoffe und die darin enthaltenen potentiell gefährlichen Stoffe in einer Herstellererklärung angeben und diese zusätzlich zur CE-Kennzeichnung den Begleitpapieren des Produkts beifügen.

Derartige Nachweise können z.B. sein:

• Materialdatenblätter der Inhaltsstoffe

• ggf. Gutachten zur toxikologischen oder biologischen Unbedenklichkeit

• soweit verfügbar, Sicherheitsdatenblätter (z.B. EG-Richtlinie 91/155/EWG).

PfB Leitfaden Stand 11/2016

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Falls für einzelne Werkstoffe keine der vorgenannten Unterlagen verfügbar sein sollten, ist vom jeweiligen Lieferanten eine sog. „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ anzufordern, aus der folgendes hervorgehen sollte:

„Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (Anwendung des Bauproduktes im eingebauten Zustand) sind keine Inhaltsstoffe bekannt, die eine mögliche Gefahr für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt durch Emission oder Migration darstellen.“

Die in Deutschland gültigen gesetzlichen Anforderungen sind zu beachten.

Anmerkung

Eine informative Datenbank mit europäischen und nationalen Bestimmungen zu gefährlichen Substanzen ist auf der Website des Bauwesens EUROPA (Zugang über http://europa.eu.int/comm/enterprise/construction/internal/dangsub/dangmain_en.htm) enthalten.

4.7 Stoßfestigkeit

Die Stoßfestigkeit nach DIN EN 1431-1 ist ein Merkmal für die Gebrauchstauglichkeit bei verglasten Außentüren mit Verletzungsgefahr. Die Anforderungen sollten daher mit Angabe der Klassen nach Tabelle 11 vom Planer angegeben werden.

Gemäß Produktnorm ist dieser Nachweis nur bei Glastüren mit Verletzungsgefahr notwendig.

Bei verglasten Türen, die für den Durchgang von Personen bestimmt sind, sollte mindestens die Klasse 1 nach DIN EN 13049:2003-08 gemäß nachfolgender Tabelle 11 erfüllt sein.

Im öffentlichen Bereich wird die Anwendung der Klasse 2 nach DIN EN 13049 empfohlen.

Klassifizierung DIN EN 13049

1 2 3 4 5

Fallhöhe (mm) 200 300 450 700 950

Klassifizierung DIN EN 12600

(3) 2 1

Fallhöhe (mm) (190) 450 1200 Tabelle 11: Fallhöhen und Klassifizierungen (Sinngemäß aus DIN EN 13049, ergänzt mit Tabelle 1, DIN EN 12600:2003-04)

Das Verfahren für die Stoßprüfung und Klassifizierung von Flachglas wird in DIN EN 12600 geregelt.

PfB Leitfaden Stand 11/2016

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4.8 Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen

Für Sicherheitsvorrichtungen (z.B. Befestigungsvorrichtungen und Fangscheren, Feststeller und Befestigungsvorrichtungen für Reinigungszwecke) gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2010-08, 4.8

Befindet sich am Fenster/an der Außentür ein zu öffnender Flügel wie z.B. Oberlicht mit einer zusätzlichen Sicherungsvorrichtung wie z.B. Fangschere, Feststeller, Befestigungsvorrichtung für Reinigungszwecke usw., so ist der Flügel nach EN 14351-1, Abs. 4.8 eine Minute lang mit 350 N zu belasten.

In Deutschland gibt es bezüglich dieser Eigenschaft keine generelle baurechtliche Regelung, sondern um ein sicheres Reinigen des Glases auf der Außenseite zu gewährleisten, sollten Kippflügel bei einem Öffnungswinkel ≥ 65° fixiert werden können.

Hinweis: Dreh-Kipp-Beschläge fallen nach Ansicht des PfB nicht unter die Sicherheits-vorrichtungen, sondern sind Bestandteil des Fensterbeschlags und werden bei der Prüfung dieses berücksichtigt (siehe z.B. für Dreh-Kipp-Beschläge DIN EN 13126-8, Abs. 7.3.5 „Prüfung mit zusätzlicher Belastung von 1000 N“).

Nach DIN EN 13126-1:2012-02 Baubeschläge – Beschläge für Fenster und Fenstertüren – Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 1 Gemeinsame Anforderungen an alle Arten von Beschlägen, Abschnitt 6.4 muss der Prüfkörper das Profil und den Werkstoff simulieren, für das/den der Beschlag vorgesehen ist. Im Prüfbericht muss z.B. Holzqualität und Art und Größe der verwendeten Schrauben angegeben sein.

4.9 Höhe und Breite von Türen und Fenstertüren

Die lichte Öffnungshöhe und Öffnungsbreite von Außentüren (Siehe EN 12519:32004, 3.1) ist in mm anzugeben.

Wenn Schwelle und Sturz/Querbalken nicht parallel sind, sind die maximalen und minimalen Höhen anzugeben. Für die Auswahl von Außentüren sind die Bauordnungen der Länder und andere Verordnungen, z.B. Versammlungsstättenverordnungen, zu berücksichtigen; für barrierefreies Bauen gelten DIN 18040-1 und DIN 18040-2.

Anmerkung

Die Höhe und Breite können durch hervorstehende Beschläge und Öffnungswinkel verringert werden, was zu berücksichtigen ist.!

4.9.1 Barrierefreiheit

Wenn Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen, berücksichtigt werden sollen, sind die Normen DIN 18040-1 und -2 bezüglich des barrierefreien Bauens anzuwenden.

PfB Leitfaden Stand 11/2016

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Diese Normen gelten sowohl für öffentlich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1) als auch für Wohnungen (DIN 18040-2) und enthalten unter anderem maßliche und konstruktive Vorgaben für manuell bedienbare Fenster und Türen und automatische Türsysteme.

4.10 Fähigkeit zur Freigabe

Notausgangsverschlüsse, Scharniere und Panikverschlüsse, die an Außentüren auf Fluchtwegen angebracht sind, müssen EN 179, EN 1125, EN 1935, prEN 13633 oder prEN 13637 entsprechen.

Nach DIN 18055:2014-11 muss die Funktion von Türen, die mit solchen Verschlüssen ausgestattet sind, mit einer Dauerfunktionsprüfung nach DIN EN 1191 überprüft worden sein und nach DIN EN 12400 bzw. DIN EN 14600 klassifiziert sein.

Nach den jeweiligen Landesbauordnungen müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. Dazu müssen Türen in Rettungswegen jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können. Eine Deklaration der „Fähigkeit zur Freigabe“ wird dort nicht gefordert.

Anmerkung aus DIN EIN 14351-1:2016-12

In dieser Norm (DIN EIN 14351-1:2016-12) beschriebenen Fenster sind nicht hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur Freigabe (zu öffnen) bewertet.

Türen auf Fluchtwegen (Konformitätssystem 1) müssen als solche deklariert und mit der entsprechenden Klasse gekennzeichnet werden.

4.11 Schallschutz

In Deutschland ist DIN 4109 baurechtlich eingeführt und verbindlich anzuwenden. Es gibt jedoch kein direktes vom Gesetzgeber baurechtlich vorgegebenes Mindestschalldämm-Maß erf. Rw,R für Fenster und Außentüren, ausgenommen Laubengangtüren. Bei Laubengangtüren gelten mindestens die Anforderungen an Wohnungseingangstüren mit Rw,R ≥ 27 dB. Führt die Laubengangtür direkt in den Wohnraum, gilt Rw,R ≥ 37 dB (siehe Tabelle DIN 4109 Tabelle 3 Zeile 16 und Zeile 17).

Die Geräuschemission von kraftbetätigten Fenstern stellt keine signifikante Gefährdung für die Anwendung dieser Produkte dar. Es handelt sich um einen Komfortaspekt. Die Bedienungsanleitung müssen für die Umgebung dieser Produkte den Pegel des A-gewichteten Emissionsschalldrucks angeben, wenn er höher als 70 dB liegt, oder müssen, was im Allgemeinen der Fall ist, angeben, dass der Pegel ≤ 70dB ist.

Ansonsten gelten die Anforderungen an die Gesamtschalldämmung von Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen (= Wand + Fenster + Tür + Sonstiges). Maßgebend für die Schalldämmung von Außenbauteilen ist der Außenlärmpegel. Hierzu können Lärmschutzkarten oder Verkehrszählungen hilfreich oder Lärmpegelmessungen vor Ort notwendig sein.

PfB Leitfaden Stand 11/2016

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Raumarten

Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien

Aufenthaltsräume in Wohnungen,

Übernachtungsräume in

Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und

Ähnliches

Büroräume1) und Ähnliches

Lärmpegel- bereich

„Maßgeblicher Außenlärmpegel“

dB (A) erf. R´w,res des Außenbauteils in dB

I Bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 VI 85 bis 80 2) 50 45 VII > 80 2) 2) 50

1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

Tabelle 12:Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Sinngemäß aus DIN 4109)

Die Höhe des erforderlichen Schalldämm-Maßes einer Außentür oder eines Fensters ist vom Planer anzugeben und kann unter Berücksichtigung der Flächen und Schalldämmungen von Wand und Zusatzbauteilen rechnerisch ermittelt werden.

Das Schalldämm-Maß ist nach EN ISO 140-3 (Referenzverfahren) oder, für bestimmte Fensterarten, in mit Anhang B der DIN EN 14351-1 zu ermitteln.

Von den ermittelten Prüfergebnissen des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw (=Rw,P Prüfstandswert nach DIN 4109) sind folgende Vorhaltemaße abzuziehen, um den Rechenwert nach DIN 4109 des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R („Rechenwert nach DIN 4109“) für die Ausschreibung zu erhalten:

Fenster: 2 dB Außentüren: 5 dB

Zur notwendigen Deklarierung für die CE-Kennzeichnung bestehen folgende Möglichkeiten zur Ermittlung des bewerteten Schalldämm-Maßes RW:

– Verwendung tabellarischer Werte für Fenster nach Produktnorm DIN EN 14351-1 Anhang B „Ermittlung des Schallschutzes von Fenstern“

– Prüftechnischer Nachweis für Fenster und Außentüren nach DIN EN ISO 10140-2 (Ersatz für DIN EN ISO 140-3) und Bewertung nach DIN EN ISO 717-1

– Das Ergebnis wird in der CE-Kennzeichnung wie folgt angegeben: RW = xy (C; Ctr) dB.

Hinweise:

Die Spektrumsanpassungswerte C und Ctr werden z.Zt. in Deutschland nicht gefordert/angewendet, sind in der CE-Kennzeichnung jedoch anzugeben.

PfB Leitfaden Stand 11/2016

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Üblicherweise wird die prüftechnische Ermittlung des Schalldämm-Maßes an Standard-Größen durchgeführt (Fenster: ca. 1,23 x 1,48 m, Türen: ca. 1 x 2 m). Die Übertragung dieser Prüfergebnisse auf Fenster und Außentüren gleicher Bauart mit Größenabweichungen von mehr als ± 20% in Breite oder Höhe sollte mit Abstimmung der Prüfstelle erfolgen.

4.12 Wärmedurchgangskoeffizient

Für den Wärmeschutz sind die Vorgaben der gültigen Energie-Einsparverordnung einzuhalten.

Aus der EnEV 2014:

– Bei Neubauten von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, die > 19° C beheizt werden, richten sich die Wärmedurchgangskoeffizienten UD bzw. UW nach dem vom Planer aufgrund seiner Energiebilanz bzw. dem Energieausweis vorgegebenen Wert.

Hierzu werden folgende Referenzwerte angegeben: Uw ≤1,30 W/m²K UD ≤1,80 W/m²K Die Referenzwerte stellen keine Mindestanforderung dar, größere U-Werte beim Gebäude sind zulässig, wenn durch andere Bauteile kompensiert wird.

– Beim erstmaligen Einbau, Ersatz oder Erneuerung in bestehenden Gebäuden gilt folgendes: - Fenster Uw ≤1,30 W/m²K (mit Sonderverglasung* Uw≤ 2,00 W/m²K) - Verglasung Ug ≤1,10 W/m²K (mit Sonderverglasung* Ug≤ 1,60 W/m²K) - Außentür UD ≤2,9 W/m²K

*Anmerkung: Sonderverglasungen im Sinne der EnEV 2014 sind: - Schallschutzverglasungen mit Rw,R ≥ 40 dB nach DIN EN ISO 717-1 - Isolierglas-Sonderaufbauten zur Durchschuss-, Durchbruch- oder Sprengwirkungshemmung - Isolierglas-Sonderaufbauten als Brandschutzglas, mit einer Einzelelementdicke von mindestens 18 mm nach DIN 4102-13:1990-05.

PfB Leitfaden Stand 11/2016

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Die UD- bzw. UW-Werte lassen sich für die notwendige CE-Kennzeichnung auf verschiedene Arten ermitteln, deren Genauigkeit mit dem Aufwand zur Berechnung oder Prüfung zunimmt:

– Tabellenwert durch Herauslesen des U-Wertes unter Heranziehung von DIN EN ISO 10077-1. Diese Tabellenermittlung ist nur möglich bei verglasten Fenstern, Außentüren und Fest-verglasungen mit einem Rahmenanteil von 30 % nach Tabelle F.1 bzw. 20% nach Tabelle F.2.

4.13 Strahlungseigenschaften

Unter Strahlungseigenschaften sind die technischen Eigenschaften der Verglasungen zu verstehen. Von lichtdurchlässigen Verglasungen müssen Gesamtenergiedurchlassgrad g-Wert und der Transmissionsgrad ermittelt werden. Der g-Wert ist wesentlich abhängig von Isolierglasaufbau, Glasdicke, Gasfüllung, Typ und Position der Glasbeschichtung. Der g-Wert wird zur Ermittlung des Energiebedarfs von Gebäuden verwendet.

Die Ermittlung des Gesamtenergiedurchlassgrades (Gesamtenergiedurchlassgrad, g-Wert) und des Lichttransmissionsgrades von lichtdurchlässigen Verglasungen muss nach SIN EN 410 oder, sofern anwendbar, nach EN 13363-1 bzw. EN 13363-2 (Referenzverfahren) erfolgen.

4.14 Luftdurchlässigkeit

Nach EN 1026 (Referenzverfahren) sind zwei Prüfungen auf Luftdurchlässigkeit durchzuführen, wobei bei einer Prüfung Überdrücke und bei der anderen Prüfung Unterdrücke aufgebracht werden.

Die Prüfung auf Luftdurchlässigkeit von zusammengesetzten Elementen müssen am Gesamtelement oder dessen Einzelteilen einschließlich der Fugen zwischen den Einzelteilen durchgeführt werden. Wird die Prüfung an den Einzelteilen durchgeführt, muss die Luftdurchlässigkeit des Gesamtelementes als Summe der Luftdurchlässigkeit der Einzelteile und der Fugen berechnet werden.

Zur Information sind in Tabelle 13 und Tabelle 14 die Werte der Luftdurchlässigkeit bei 10 Pa (Fugendurchlasskoeffizient aL und Flächendurchlasskoeffizient aF) und 100 Pa (Referenzluftdurchlässigkeit) jeweils einer Klasse nach DIN EN 12207 zugeordneten maximal zulässigen Luftmengen angegeben. Umgerechnet auf die gesamten zu prüfenden Druckstufen ergeben sich die Luftdurch-lässigkeitsgrenzen der Klassen 1 bis 4 gemäß Abbildung 2 und Abbildung 2.

Klasse DIN EN 12207

Fugendurchlass- koeffizient aL bei

10 Pa

Referenzluftdurchlässigkeit [m³/hm] bei

Maximaler Prüfdruck

[Pa]

Luftdurch-lässigkeit [m³/hm]

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50 Pa

100 Pa

1 2,69 7,87 12,5 150 16,38 2 1,45 4,25 6,75 300 14,04 3 0,48 1,42 2,25 600 7,43 4 0,16 0,47 0,75 600 2,48

Tabelle 13: Fugendurchlasskoeffizient aL und Referenzluftdurchlässigkeit bezogen auf Fugenlänge (Sinngemäß Tabelle 2 aus DIN EN 12207:2000-06 ergänzt durch die Spalte 2 Fugendurchlasskoeffizient aL bei 10 Pa)

Referenzluftdurchlässigkeit bei [m³/hm²]

Klasse DIN EN 12207

Flächendurchlass- koeffizient aF bei 10

Pa m³/h m² daPa2/3

50 Pa 100 Pa

Maximaler Prüfdruck

[Pa]

Luftdurch-lässigkeit [m³/hm²]

1 10,80 31,5 50 150 65,52 2 5,82 17,01 27 300 56,16 3 1,94 5,67 9 600 29,71 4 0,65 1,89 3 600 9,91

Tabelle 14: Flächendurchlasskoeffizient aF und Referenzdurchlässigkeit bezogen auf die Fläche (Sinngemäß Tabelle 1 aus DIN EN 12207:2000-06 ergänzt durch die Spalte 2 Flächendurchlasskoeffizient aF bei 10 Pa)

Für die Umrechnung der Durchlasskoeffizienten aL bzw. aF für andere Prüfdrücke können folgende Umrechnungsfaktoren verwendet werden: Faktor

„windschwache“ Gebiete nach DIN 1946-6 = mittlere jährl. Druckdifferenz 4 Pa 0,54

„windstarke“ Gebiete nach DIN 1946-6 = mittlere jährliche Druckdifferenz 8 Pa 0,86

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Klasse 1

Klasse 2

Klasse 3

Klasse 4

0,01

0,1

1

10

100

10 100 1000

län

gen

bezo

gen

e L

uft

du

rch

läss

igk

eit

VL

= V

o/L

in

m³/

hm

Klasse 1

Klasse 2

Klasse 3

Klasse 4

0,1

1

10

100

10 100 1000Prüfdruckdifferenz [Pa]

flä

ch

en

bezo

gen

e L

uft

du

rch

läss

igk

eit

VA

= V

o/A

in

m³/

hm

²

Abbildung 2: Diagramm für die Abbildung 3: Diagramm für die längenbezogene Luftdurchlässigkeit flächenbezogene Luftdurchlässigkeit

Sowohl bei der flächenbezogenen als auch bei der längenbezogenen Angabe der Luftdurchlässigkeit sind jeweils nur die Funktionsflächen bzw. Funktionslängen aller öffenbaren Flügel der Fenster und Außentüren zu berücksichtigen. Festverglasungen, fest montierte Flügel usw. bleiben unberücksichtigt! Wie aus der Prüfnorm DIN EN 1026:2016-09, Pkt. 9 zu entnehmen ist, muss im Prüfbericht der Schließzustand, während der Prüfung, dokumentiert werden.

Es wird aber seitens des PfB bei Außentüren mit Mehrfachverriegelungen empfohlen, den Prüfnachweis sowohl in verriegeltem und versperrtem Zustand als auch in nicht versperrtem Zustand = nur Falle im Schließblecheingriff zu führen.

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Die Luftdurchlässigkeit für Fenster muss nach DIN 4108-2 eingehalten werden. An Fenstern, einschließlich Dachflächenfenster, gelten folgende Anforderungen an die Fugendurchlässigkeit:

– Bis zu 2 Vollgeschosse: Klasse 2 nach DIN EN 12207

– Mehr aus 2 Vollgeschosse: Klasse 3 nach DIN EN 12207

Für Außentüren wird in DIN 4108-2 die Luftdichtheitsklasse 2 nach EN 12207 gefordert.

Erhöhte Anforderungen sind zu vereinbaren

4.15 Dauerhaftigkeit

4.15.1 Allgemeines

Dauerhaftigkeit bedeutet für Hersteller durch geeignete Wahl an Werkstoffen, einschließlich Anstriche, und Bauteilen unter regelmäßiger fachgerechter Wartung und Pflege die Dauerhaftigkeit seines Produktes für eine wirtschaftlich sinnvolle Lebensdauer sicherzustellen. Als Lebensdauer werden für Fenster und Außentüren Zeiträume von 40-50 Jahren angesetzt. Der Hersteller muss Angaben zu Wartung und Austausch von Teilen mitliefern.

4.15.2 Dauerhaftigkeit bestimmter Eigenschaften

Die Dauerhaftigkeit bestimmter Eigenschaften muss wie folgt sichergestellt werden:

– Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit

Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaften hängt hauptsächlich von den Dichtungen sowie den Beschlägen ab, die auswechselbar sein müssen.

– Wärmedurchgangskoeffizient

Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaft hängt hauptsächlich mit der langfristigen Leistung der Verglasung zusammen. Bei Glas, das die Anforderungen der in Anhang C der DIN EN 14351-1:201-08 angegebenen Normen erfüllt, müssen die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit als erfüllt gelten.

– Fähigkeit zur Freigabe (nur bei verschlossenen Türen auf Fluchtwegen)

Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaft ist durch Übereinstimmung mit 4.10 sicherzustellen.

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4.16 Bedienungskräfte

Laut DIN 18055:2014-11 müssen Bedienungskräfte nach folgenden Gesichtspunkten unterschieden werden:

– Schließkraft

– Fingerbetätigung

– Handbetätigung

Handbetätigte Fenster müssen nach EN 12046-1 geprüft werden. Die Ergebnisse sind nach EN 13115 anzugeben. Handbetätigte Außentüren müssen nach EN 12046-2 geprüft werden. Die Ergebnisse sind nach EN 12217 anzugeben.

Die Bedienungskräfte sind eine wichtige Voraussetzung, um Fenster und Außentüren entsprechend ihrem Verwendungszweck Öffnen und Schließen sowie Versperren zu können. Vom Planer ist die jeweilige Anforderung Bedienungselemente bzw. Handhabe wie Griffe, Drücker, Schlüssel usw. anzugeben.

Prüfung Widerstand gegen Bedienkräfte

Klasse 1 Mindestanforderung

Klasse 2 Sonderanforderung

a) Schiebe- oder Flügelfenster

100 N 30 N DIN EN 12046-1

b) Beschläge 1) Hebelgriffe (handbetätigt) 2) Fingerbetätigt

100 N oder 10 Nm 50 N oder 5 Nm

30 N oder 5 Nm 20 N oder 2 Nm

Tabelle 15: Zulässige Bedienkräfte und Bedienmomente an Fenstern (Sinngemäß DIN EN 13115 : 2001-11 = EN 13115 : 2001, Tabelle 1)

Klasse 1 gilt für alle Fenster, sowohl im Wohnungs- als auch im Nichtwohnungsbau. Dies muss nicht extra vereinbart bzw. ausgeschrieben werden. Klasse 2 gilt für Räume mit besonderer Nutzung z.B. gebrechliche Personen, Rollstuhlbenutzer und ist besonders zu vereinbaren und auszuschreiben.

Für barrierefreie Nutzung gilt nach DIN 18040-2 für Fenster die Klasse 2 nach DIN EN 13115.

Die Bedienungskräfte und –momente sind kombiniert zu messen, d. h. Ziehen oder Drücken am Türgriff/Knauf (Kraft F [N])und Drehen am Schlüssel (Drehmoment [Nm]).

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Beständigkeit gegen Klasse 1

Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5

Schließkraft bzw. Kraft zur Einleitung einer Bewegung, Höchstwert (N)

75 50 25 10 50

Handbetätigte Beschläge; - maximales Moment (Nm), - maximale Kraft (N)

10 100

5 50

2,5 25

1 10

5 50

Fingerbetätigte Beschläge; - maximales Moment (Nm) - maximale Kraft (N)

5 20

2,5 10

1,5 6

1 4

1,5 6

Min.-bedienungs-

kräfte

Sonderbedienungskräfte

Tabelle 16: Maximal zulässige Bedienungskräfte und Bedienungsmomente an Außentüren (Sinngemäß DIN EN 12217: 2015-07 = EN 12217 : 2015, Tabelle 1)

Für barrierefreie Nutzung gilt nach DIN 18040-1 sowie für DIN 18040-2 für Türen die Klasse 3 nach DIN EN 12217.

Anmerkung: Durch die fortwährende Verbesserung der Dichtheit (Luftdurchlässigkeit) bei Außentüren erhöhen sich zwangsläufig auch die Bedienungskräfte. Unter Berücksichtigung geringer Türblattverformung von max. 4,0 mm, einer Verformung der Umrahmung von max. 1,0 mm sowie der zulässigen Toleranz bei der Montage von Türelementen von 1,5 mm/m bzw. max. 3,0 mm ergibt sich für die Mindestbedienungskraft die Klasse 2. Für Räume/Zugänge mit besonderer Nutzung (gebrechliche Personen, Rollstuhlbenutzer) sind Bedienungskräfte der Klasse 3 oder gar Klasse 4 zu empfehlen und von der Planung zu berücksichtigen.

Um die Klassen 3 und 4 einhalten zu können sind neben den Verformungswerten von max. 2,0 mm für die Türflügel üblicherweise weitere Maßnahmen erforderlich wie z.B.:

– vergrößerte Schlüsselreiden

– verlängerte Griffe bzw. Drücker,

– griff- bzw. drückerbetätigte Schlösser (Schlösser deren Ver-, und Entriegelung über den Drücker erfolgt, bzw. selbstverriegelnde Schlösser mit Entriegelung über den Drücker),

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– Feststellanlagen oder Drehflügelantriebe für Türen mit Schließmitteln (z.B. Obentürschließer),

– motorisch betätigte Schlösser, Schließzylinder oder Beschläge.

Bei Außentüren mit der Notwendigkeit der Bedienungskräften der Klasse 4, so sind Bedienungshilfen, wie vorgenannt, insbesondere für die fingerbetätigten Beschläge erforderlich, da mit üblichen Schlüsseln von Profilzylindern nach DIN 18252 die fingerbetätigten Momente der Klasse 4 nicht realisiert werden können.

Gemäß Produktnorm ist dieser Nachweis für die CE-Kennzeichnung nur bei kraftbetätigten Fenster- und Außentüren vorzunehmen.

Bis zum Erscheinen der Produktnorm DIN EN 16361 für automatische Türsysteme, die sich momentan noch im Entwurf befindet (Ausgabe 2011-12), sind in Deutschland DIN 18650-1 und DIN 18650-2 anzuwenden (siehe Nationales Vorwort der DIN EN 14351-1).

4.17 Mechanische Festigkeit

Die Anforderungen an Fenster und Außentüren im Hinblick auf die mechanische Festigkeit richtet sich nach dem Einsatzbereich und der Art der Nutzung und ist vom Planer vorzugeben. Zur Orientierung dient Tabelle 17.

Klasse Nutzungskategorie Beschreibung

1 bis 2 Niedrig bis mittel

Gelegentlicher Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen, z.B. durch Eigentümer von Privathäusern; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist gering.

2 bis 3 Mittel bis groß Mittlerer Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen; es besteht die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung.

3 bis 4 Groß bis extrem Hoher Gebrauch durch Öffentlichkeit mit unachtsamer Benutzung; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist groß.

4 Extrem Die Türen sind häufig einem gewaltsamen Gebrauch ausgesetzt.

Tabelle 17: Klassen und Kategorien der Nutzungsleistung (Türen; Nutzungskategorie nach DIN EN 1192, Tabelle E.3 DIN 18055)

Den jeweiligen Nutzungskategorien sind in den nachfolgenden Tabelle 18 (Fenster) und Tabelle 19 (Außentüren) die in den jeweiligen Klassen zu erbringenden Prüfanforderungen zugeordnet.

Zur Klassifizierung müssen alle in der Spalte einer jeweiligen Klasse aufgeführten Anforderungen erreicht werden. Es kann jedoch wahlweise auf die erreichte Klasse in

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jeder Prüfung hingewiesen werden, z.B. wenn für Schulen beim Widerstand gegen harten Stoß eine höhere Klasse ausgeschrieben wird.

Prüfung Widerstandsfähigkeit gegen

Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4

DIN EN 14608 Vertikallasten 200 N 400 N 600 N 800 N

DIN EN 14609 Statische Verwindung 200 N 250 N 300 N 350 N Tabelle 18: Klassifizierung für Vertikallasten und statische Verwindung für Fenster (Sinngemäß DIN 18055 Tabelle E.1)

Prüfung Widerstandsfähigkeit gegen

Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4

DIN EN 947 Vertikale Belastung, N 400 600 800 1 000

DIN EN 948 Statische Verwindung, N 200 250 300 350

DIN EN 949 Weichen und schweren Stoß, J

30 60 120 180

DIN EN 950 Harten Stoß, J 1,5 3 5 8

Wohnungsbau

Gewerbe

Tabelle 19: : Klassifizierung und anzuwendende Belastungs- und Energiewerte für Türen (Sinngemäß DIN 18055 Tabelle E.2)

Für den Wohnungsbau wird für Fenster und Außentüren jeweils mind. Klasse 2, für den Verwendungszweck im Nichtwohnungsbau (Gewerbe) wird mind. Klasse 3 empfohlen. Wird eine niedrigere oder höhere Klasse notwendig, so ist diese vom Planer vorzugeben.

4.18 Lüftung

Die in ein Fenster oder eine Außentür eingebauten Vorrichtungen zum Luftdurchlass müssen nach EN 13141-1:2004, 4.1, geprüft und beurteilt werden. Fugen und Öffnungen, die nicht für Prüfungen vorgesehen sind, müssen abgeklebt werden. Die Ergebnisse müssen folgende Daten umfassen:

− Lüftungskenngrößen (k) und den Strömungsexponenten (n);

− Volumenstrom bei 4 Pa, 8 Pa, 10 Pa und 20 Pa Druckdifferenz

Diese Anforderungen beziehen sich auf Lüftungseinrichtungen, die integraler Bestandteil des Fensters ist. Beispielsweise befinden sich diese im Fensterfalz oder im Rahmenprofil. Ventilatorgestützte Lüftungseinrichtungen sind ausgeschlossen.

4.19 Durchschusshemmung

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind insbesondere gefährdete Personen wie z.B. Politiker auch selbst in ihrer Privatsphäre von äußeren Anschlägen durch Beschuss im

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Visier von Tätern(innen). Normativ ist diese Thematik schon seit Jahrzehnten durch DIN 52290 Teil 2 festgeschrieben. Durch die Europäisierung liegen auch hierfür nach den verschiedensten Feuerwaffen europäische Prüf- und Klassifizierungsnormen vor, so dass es für den Planer möglich ist, entsprechend der Gefährdungsklasse Vorgaben zu machen.

4.19.1 Widerstandsklassen

Üblicherweise wird im Personenschutz auf die Widerstandsklasse FB 4, im militärischen Bereich sowie bei sehr gefährdeten Personen auf die Widerstandsklassen FB 6 und FB 7 zurückgegriffen.

Wird planungsseitig die Beschusshemmung eines Bauteils notwendig, so ist es in den zugängigen Bereichen meist zudem angebracht die Einbruchhemmung mit vorzugeben. Die Beschusshemmung kann jedoch auch in oberen Stockwerken, insbesondere bei gegenüberliegenden Gebäuden erforderlich sein.

Munition Beschussbedingungen Klasse Art der Waffe Kaliber Art Masse

g Prüf-

entfernung m

Geschoss-geschwindigkeit

m/s FB1 Büchse 22LR L/RN 2,6 ± 0,1 10 ± 0,5 360 ± 10 FB2 Faustfeuerwaffe 9 mm Luger FJ(1) /RN/SC 8,0 ± 0,1 5 ± 0,5 400 ± 10 FB3 Faustfeuerwaffe 357 Mag. FJ(1) /CB/SC 10,2 ± 0,1 5 ± 0,5 430 ± 10 FB4 Faustfeuerwaffe

Faustfeuerwaffe 357 Mag. 44 Rem. Mag

FJ(1) /CB/SC FJ(2) /FN/SC

10,2 ± 0,1 15,6 ± 0,1

5 ± 0,5 5 ± 0,5

430 ± 10 440 ± 10

FB5 Büchse 5,56 x 45* FJ(2) /PB/SCP1 4,0 ± 0,1 10 ± 0,5 950 ± 10 FB6 Büchse 5,56 x 45*

7,62 x 51 FJ(2) /PB/SCP1 FJ(1) /PB/SC

4,0 ± 0,1 9,5 ± 0,1

10 ± 0,5 10 ± 0,5

950 ± 10 830 ± 10

FB7 Büchse 7,62 x 51** FJ(2) /PB/HC1 9,8 ± 0,1 10 ± 0,5 820 ± 10 FSG Flinte 12/70 Massives

Bleigeschoss 3) 31 ± 0,5 10 ± 0,5 420 ± 20

L Blei FJ(1) = Vollmantel, Stahl CB Kegelspitzkopf FJ(2) = Vollmantel, Kupfer FJ Vollmantelgeschoss 3) Brenneke FN Flachkopfgeschoss ; HC1 Stahlhartkern, Masse (3,7 ± 0,1) g, Härte über 63 HRC PB Spitzkopfgeschoss RN Rundkopfgeschoss SC Weichkern (Blei) SCP1 Weichkern (Blei mit Stahlpenetrator (Typ SS 109) * um die Anforderungen für das Kaliber (5,56 x 45) zu erreichen, wird eine Drall Länge von = (178 ± 10) mm empfohlen. ** um die Anforderungen der Klasse FB 7 zu erreichen, wird eine Drall-Länge von = (254 ± 10) mm empfohlen. Anmerkung 1: Falls ein einzelner Schuss abgefeuert werden soll, so kann die Prüfentfernung, um die Treffergenauigkeit nach EN 1523-1998, Abschnitt 6 zu erreichen, verringert werden. In diesem Fall kann die Geschossgeschwindigkeit unter Umständen nicht gemessen werden. Anmerkung 2: Um als FB 4 oder FB 6 klassifiziert zu werden, ist der Prüfkörper mit den beiden aufgeführten Kalibern zu prüfen. Tabelle 20: Klassifizierung und Anforderung für die Prüfung mit Faustfeuerwaffen, Büchsen und Flinten (Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 1 und 2)

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4.19.2 Zugeordnete Gläser

Den beschusshemmenden Elementen sind die Widerstandsklassen der durchschusshemmenden Verglasungen gemäß Tabelle 21 zuzuordnen. Nichttransparente Füllungen / Ausfachungen sind mit dem Element zu prüfen.

Klasse des Elementes

Niedrigste Klassifizierung der Gläser (in Übereinstimmung mit EN 1063), die in der Prüfung und im Element zu verwenden sind

FB1 BR1

FB2 BR2

FB3 BR3

FB4 BR4

FB5 BR5

FB6 BR6

FB7 BR7

FSG SG2

Tabelle 21: Zugeordnete Gläser für beschusshemmende Elemente (Sinngemäß DIN EN 1522 Tabelle 3)

4.20 Sprengwirkungshemmung

Weltweit steigt die Terrorgefahr. Dieser Terror zeigt sich häufig durch mit Strengstoff bestückte Selbstmordattentäter. Mit Bedrohungen dieser Art muss gerechnet werden.

Aus diesem Grunde wird, zumindest in stark gefährdeten Gebäuden wie z.B. Botschaften, Polizei- und militärischen Gebäuden, neben einer ausreichenden Einbruch- und Beschusshemmung auch die Sprengwirkungshemmung in den Vordergrund rücken.

In der Produktnorm DIN EN 14351-1 werden zwei unterschiedliche Prüfarten zugrunde gelegt.

4.20.1 Nachweis mittels Stoßrohr

Hier wird die Prüfung an einem Bauteil durch eine in einem Rohr erzeugte Druckwelle vorgenommen. Die Klasseneinteilung ist wie folgt:

Mindestwerte für

Klassifizierungscode Spitzendruck pmax bar a Positiver spezifischer Impuls (i+) bar-ms

EPR1 0,50 3,7

EPR2 1,00 9,0

EPR3 1,50 15,0

EPR4 2,00 22,0

a Die Dauer der positiven Phase (t+) darf nicht geringer als 20 ms sein. Tabelle 22:Charakteristische Merkmale der Stoßwelle (Sinngemäß DIN EN 13123-1 Tabelle 1)

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4.20.2 Sprengwirkungshemmung durch den Nachweis mittel Freilandversuch

Der Vorteil des Freilandversuches ist dadurch gegeben, dass aufgrund des Prüfaufbaus keine Größeneinschränkung des Prüfkörpers bestehen, sondern dass allgemein realistische Ist-Größen der Prüfung unterzogen werden können.

Klassifizierung Masse der Ladung kg

Abstand m

EXR1 3 5,0 EXR2 3 3,0 EXR3 12 5,5 EXR4 12 4,0 EXR5 20 4,0

Tabelle 23:Klassifizierung, Masse der Ladung und Abstand (Sinngemäß DIN EN 13123-2 Tabelle 1)

4.21 Dauerfunktionsprüfung

Fenster und Außentüren sind nach DIN EN 1191 wiederholt zu öffnen und zu schließen. Bei Mehrfachfunktion wie z.B. Dreh-Kippfenster usw. wird jede Funktion mit der gleichen Zyklenzahl geprüft. Die unterschiedlichen Öffnungsvarianten können gleichzeitig oder getrennt geprüft werden. Die Dauerhaftigkeit der Riegelfunktion wird mit Ausnahme von selbstverriegelnden Schlössern gemäß DIN EN 1191 nicht geprüft. Bei Verwendung von Mehrfachverriegelungsschlössern sollte deshalb auf Schlösser nach DIN 18251-3 mit einem Nachweis der Dauerhaftigkeit der Riegelfunktion mit Türanzug zurückgegriffen werden.

Die notwendige Anzahl der Zyklen wird vom Planer vorgegeben, wobei die in der nachfolgenden Tabelle 24 für jede Klasse ausgewiesene Anzahl der Zyklen einzuhalten ist. Als Orientierung für die in Abhängigkeit der zu erwartenden Nutzung vorzugebende Zyklenanzahl für Fenster und Außentüren dient die Spalte „Beanspruchung“.

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Klasse Mindest-

anforderung

Anzahl der Zyklen Beanspruchung

0 1 2 3

Wohnungsbau Gewerbe

- 5 000 10 000 20 000

Fenster leicht mittel stark

Türen gelegentlich

leicht selten

4 5 6 7 8

Wohnungsbau Gewerbe Sonder

50 000 100 000 200 000 500 000 1 000 000

-- -- -- -- --

mittel normal häufig stark sehr oft

Tabelle 24:Klassifizierung nach DIN EN 12400 (Sinngemäß Tabelle E.4 DIN 18055)

Für den grundsätzlichen Eignungsnachweis wird für den Wohnungsbau für Fenster die Klasse 2 und für Außentüren die Klasse 5 empfohlen. Für den Nichtwohnungsbau die Klasse 3 bei Fenstern und Klasse 6 bei Außentüren.

Die Klassen 7 und 8 bei Außentüren sollen nur in Ausnahmefällen für oft oder sehr oft begangene Räumlichkeiten z.B. automatische Glasschiebetüren bei Behörden, Tankstellen, Kaufhäusern usw. verlangt und ausgeschrieben werden.

Bei mehrflügeligen Fenstern und Außentüren, die beim üblichen Gebrauch nur über den Gang- bzw. Gebrauchsflügel geöffnet werden, ist der Standflügel nur mit halber Zyklenanzahl zu belasten. Dies gilt nicht für automatisch aufgehende zwei- oder mehrflügelige Türen und für mehrflügelige Dreh-Schiebe-Fenster und -Außentüren. In diesen Fällen sind alle Flügel mit der gleichen Zyklenzahl zu belasten.

4.22 Differenzklimaverhalten

Differenzklimaverhalten bei Fenstern

Die Notwendigkeit des Nachweises des Differenzklimaverhaltens nach DIN EN 13420 ist vom Planer vorzugeben. Der Nachweis im Differenzklima an Fenstern ist nur an diffusionsbehinderten oder verformungsgefährdeten Konstruktionen notwendig.

Daneben kann bei Räumen mit starker Feuchtebelastung wie z.B. Schwimmbad und Nassraumzellen der Prüfnachweis gefordert werden.

Differenzklimaverhalten bei Außentüren

Bei Außentüren ist dieser Nachweis zur Aussage einer ausreichenden Gebrauchstauglichkeit generell erforderlich. Da das Differenzklima einen unmittelbaren Zusammenhang zum Verformungsverhalten des/der Türflügel(s) hat, sind die maximalen zulässigen Verformungen in der entsprechenden Klasse vom Planer nach Tabelle 25 vorzugeben. Die Türblatthöhe, Türflügelhöhe darf entgegen den Angaben in der

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Produktnorm DIN EN 14351-1 hierbei nur um 12,5 cm größer bzw. höher als geprüft erhöht werden, da die Verformung im Verhältnis zur Türblatthöhe nicht linear sondern exponential steigt.

Prüfparameter Klasse 1 (x), (mm) Klasse 2 (x), (mm) Mindestanforderung*

Klasse 3 (x), (mm) Sonderanforderung

Verwindung, T 8,0 4,0 2,0

Längskrümmung, B

8,0 4,0 2,0

Querkrümmung, C

4,0 2,0 1,0

Lokale Ebenheit 0,4 0,3 0,2

x Prüfklima, das in DIN EN 1121 und/oder in DIN EN 1294 definiert ist T endgültige Verwindung B absolute Differenz zwischen endgültiger und anfänglicher Verwindung oder Längs- krümmung oder die tatsächliche absolute endgültige Verwindung oder Längs- krümmung, je nachdem, welche größer ist C endgültige Querkrümmung * für Laubengangtüren wird die Klasse 3, d.h. max. 2,0 mm Längskrümmung empfohlen.

Tabelle 25: Maximal zulässige Verformung bei Türen (Sinngemäß Tabelle F.1 aus DIN 18055)

Um das maximale Verformungsverhalten (=Verformungscharakteristik) von Türblättern/Türflügeln festzustellen, sind nur die Türblätter ohne Zarge den Prüfklimaten nach Tabelle 26 auszusetzen.

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Geforderte Klimate Seite 1 Seite 2

Prüfklim

a Lufttemperatur (Θ1) °C

Relative Feuchte

(φ1) %

Lufttemperatur (Θ2) °C

Relative Feuchte

(φ2) %

a 23 + 2 30 + 5 18 + 2 50 + 5

b 23 + 2 30 + 5 13 + 2 65 + 5

c 1) 23 + 2 30 + 5 3 + 2 85 + 5

d 1) 2) 23 + 2 30 + 5 -15 + 2 keine

Anforderungen e 1) 2) min. 20 keine

Anforderungen Referenztemperatur Θ3 = Θ1 + (55 + 5)

keine Anforderungen

Θ1 Lufttemperatur auf Seite 1. Θ2 Lufttemperatur auf Seite 2. φ1 Relative Feuchte auf Seite 1. φ2 Relative Feuchte auf Seite 2. 1)für alle Außentüren mit hygroskopischen Werkstoffen (z.B. Holz, Holzwerkstoffe usw.) 2)für alle Außentüren mit nicht hygroskopischen Werkstoffen (z.B. Kunststoff, Metall usw.) Tabelle 26:Prüfklima a bis e (Sinngemäß DIN EN 1121: 2000-09, Tabelle 1 ergänzt mit Tabelle 2)

Bei Außentüren aus nicht-hygroskopischen Werkstoffen ist der Nachweis im Prüfklima c nicht notwendig, alle sonstigen Außentüren sind in der Reihenfolge Prüfklima c, d und e zu prüfen. Von der Planung sind die zulässigen Verformungen gemäß Tabelle 25 in Abhängigkeit des Prüfklimas nach Tabelle 26 vorzugeben [Klassifizierungsbeispiel: Klasse 2 (c, d, e)= Türblatt aus Holz und Holzwerkstoffen ausgesetzt dem Prüfklima c, d, und e; max Verformung 4,0 mm].

Für Außentüren sind für die Türblätter /Türflügel nur die Verformungen der Klasse 2 und 3 nach DIN EN 12219 zulässig (s. Tabelle 25). Diese Verformungswerte gelten auch für in Gebrauch befindliche Außentüren, wobei die Umrahmung einen Verformungswert von max. 1,0 mm aufweisen kann.

Die Klasse 3 nach Tabelle 25 wird bei Außentüren mit Sonderbedienungskräften = Klasse 3 und 4 nach Tabelle 24 empfohlen, da sonst eine einwandfreie Funktion nicht gewährleistet werden kann.

Bei Prüfungen im Prüfklima e erfolgt die Bewertung der Verformung am Ende der Prüfdauer von 24 h. Erfahrungsgemäß wird die maximale Verformung jedoch innerhalb der ersten 3 Stunden erreicht und geht bei längerer Bestrahlungsdauer wieder zurück.

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Deshalb wird empfohlen neben dem Verformungswert nach 24 h auch den maximalen Verformungswert innerhalb der gesamten Prüfzeit zu berücksichtigen.

Erläuterung: Erfahrungen haben gezeigt, dass Außentüren, mit hoher Wärmedämmung = niedrigem Uf-Wert, die nur kurzzeitig der Sonne ausgesetzt waren, nicht mehr geöffnet werden konnten. Nach längerer Sonneneinstrahlung war das Öffnen dann wieder möglich. Ist besonders bei dunkler Beschichtung und Materialien mit großer Wärmeausdehnung (α-Wert) problematisch. Im Falle einer Reklamation ist die max. Verformung für die Bedienbarkeit entscheidend.

4.23 Einbruchhemmung

Die ersten normativen Arbeiten auf dem Bereich der Einbruchhemmung erfolgten bereits 1978, also vor ca. 40 Jahren. Nach DIN 18103 für Türen folgte DIN V 18054 für Fenster und DIN V 18103 für Türen.

Danach wurde DIN V ENV 1627 ff als europäische Vornorm für die Bauelemente Türen, Fenster, Rollladen geschaffen. Zusätzlich wurden noch die Normen DIN 18106 für einbruchhemmende Gitter und die zwei Normteile DIN 18104 Teil 1 für aufschraubbare Nachrüstprodukte und DIN 18104 Teil 2 für im Falz integrierte Nachrüstprodukte veröffentlicht.

Die Vornormen und die DIN 18106 wurden im September 2011 durch die DIN EN 1627 bis DIN EN 1630 ersetzt.

Die Änderungen sind nicht wesentlich, sodass die bisherigen Prüfungen und Prüfnachweise nach DIN V ENV 1627 bis DIN V ENV 1630 – bis auf die Widerstandsklasse WK1 (höhere Prüfanforderung) und WK6 (Zusatzprüfung) – im Rahmen einer Korrelationstabelle im nationalen Anhang der DIN EN 1627 anerkannt werden (siehe Tabelle 27).

lfd. Nr. Widerstandsklasse nach DIN EN 1627:2011-08

Widerstandsklasse nach DIN V ENV 1627:1999-04

Widerstandsklasse nach DIN 18106:2003-09

1 RC 1 N ----- a) ----- a)

2 RC 2 N WK 2 b) -----

3 RC 2 WK 2 WK 2

4 RC 3 WK 3 WK 3

5 RC 4 WK 4 WK 4

6 RC 5 WK 5 WK 5

7 RC 6 WK 6 c) WK 6 c)

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a)Keine Zuordnung möglich, da Prüfanforderungen erhöht wurde. b) Die Widerstandsklasse WK 2 ist grundsätzlich für die Korrelation der Widerstandsklasse RC 2 N geeignet; die Ver- glasung kann jedoch frei vereinbart werden.

Tabelle 27:Korrelationstabelle mit Zuordnung der Widerstandsklassen;

Die Verwendbarkeit der Prüfungen und Prüfnachweise auf Basis der DIN V 18103 (ET1 bis ET3) und DIN V18054 (EF0 bis EF3) ist nicht mehr möglich.

Leider ist es bis heute von der Planungsseite noch nicht selbstverständlich, generell neben beispielsweise einem Mindestwärmeschutz, der Luftdurchlässigkeit, dem Schallschutz auch einen Mindesteinbruchschutz vorzugeben.

4.23.1 Einsatzempfehlungen entsprechend dem Gefährdungsbereich

Die Tabelle 28 gibt dem Planer die Möglichkeit, entsprechend dem Gefährdungsgrad des zu planenden Gebäudes die notwendige Widerstandsklasse RC 1 bis RC 6 zu bestimmen und auszuschreiben.

Es wird empfohlen, als Grundschutz der Einbruchhemmung mindestens die Widerstandsklasse RC 1 zu fordern. Verglaste Elemente sollten dabei Verbundsicherheitsglas (VSG) enthalten. Mit dieser Klasse ist die Gewähr gegeben, dass mit reiner körperlicher Kraft kein ungebetenes Eindringen mehr möglich ist. In der Ausschreibung ist VSG-Verglasung gesondert aufzuführen, da an die Verglasung von RC 1-Elementen normativ keine Anforderung besteht. Mit der Widerstandsklasse RC 2 wird bei fachgerechter Montage gemäß den Anforderungen der DIN EN 1627 dem Gelegenheitstäter mit üblichem kleinen Hebelwerkzeug gemäß den Erfahrungswerten der verhinderten Einbrüche ausreichender Widerstand geleistet.

4.23.2 Widerstandsklassen

In der DIN EN 1627 sind sechs Widerstandsklassen vorgegeben. Hierbei sind die unterhalb einer Widerstandsklasse enthaltenen Klassen immer eingeschlossen, ohne einen eigenen Prüfnachweis zu benötigen; z.B. RC 3 enthält automatisch RC 1 und RC 2.

Widerstands- klasse

Mutmaßliche Arbeitsweise des Täters Wohnun

g Gewerbe

RC 1

Gelegenheitstäter mit Einsatz körperlicher Gewalt z.B. Gegentreten, Schulterwurf, Hochschieben, Herausreißen, ohne Werkzeuge

Eingesehene Bauteile ohne Sicherheitsrisiko bei denen ein Arbeiten mit Werkzeugen bereits auffällig ist oder Bauteile ohne direkten Zugang

RC 2 Gelegenheitstäter mit einfachen Hebelwerkzeugen

Objekte ohne Wertabsicherung

RC 3 Erfahrener Täter mit gezieltem Angriff auf Objekt mit Hebelwerkzeugen

Objekte mit enthaltenen Werten, durchschnittlichen Risikos, schlecht einsehbare Gebäudebereiche

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RC 4

Erfahrener Täter mit gezieltem Angriff auf Objekt ohne Rücksicht auf Lärmentwicklung (Hebel-, Schlag- und Bohrwerkzeug/Akku)

Hohe Wertabsicherung, entlegene Gebäude, Objektschutz mit allgemeinem Risiko

RC 5 Erfahrener Täter mit gezieltem Angriff auf Objekt mit mechanischem und elektrischen Werkzeugen (Zufahrt mit Fahrzeug zum Objekt/ Strom)

RC 6 Wie bei RC 5 jedoch mit erhöhter Zeit und leistungsstarkem Elektrowerkzeug (Winkelschleifer Scheibendurchmesser 230 mm)

Objektschutz mit Gefahr von Angriffen / Anschlä-gen auch zur Sabotage

Tabelle 28:Kriterien für die Auswahl der Widerstandsklasse (Tätertyp, Täterverhalten, Einsatzort, Risiko und Einsatzempfehlung, aus DIN EN 1627/NA)

4.23.3 Zugeordnete Gläser/Ausfachungen

Um die Einbruchhemmung auch vom Glas bzw. der Ausfachung zu erfüllen, müssen diese eine ausreichende Hemmung gegen Angriff aufweisen. Da statistisch die wenigsten Angriffe über Glas erfolgen (Verletzungsgefahr; Spurenhinterlassung durch DNA-Nachweis), ist der Widerstand der Verglasung nicht mit dem Widerstandsvermögen des Fensters / der Außentür gleich zu setzen.

Trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass ein ausreichender Schutz vorliegt.

Die entsprechend der Einbruchhemmung notwendigen Verglasungen sind für die Widerstands-klassen RC 1 N bis RC 4 sowie bei Verglasungen kleiner der durchgangsfähigen Öffnung (Viereck 250 x 400 mm, Ellipse 300 x 400 mm, Kreis ∅ 350 mm) für die Widerstandsklassen RC 5 und RC 6 der Tabelle 29 zu entnehmen.

Widerstandsklasse eines Fensters, einer Türe oder eines Abschlusses gemäß DIN EN 1627

Widerstandsklasse der Verglasung gemäß DIN EN 356

RC 1 N keine Anforderungen* P4A RC 2/ RC2 N keine Anforderungen* P4A

RC 2 P4A RC 3 P5A RC 4 P6B RC 5 P7B RC 6 P8B

Tabelle 29: Zugeordnete Gläser / Ausfachungen (Sinngemäß DIN EN 1627, Tabelle 1) * In diesen Widerstandsklassen können nationale Anforderungen berücksichtigt werden

Sowohl für Paneele (nichttransparente Bauteile) als auch für die Verglasungen der oberen Widerstandsklassen RC 5 und RC 6 ist der Nachweis im Rahmen der Komplettprüfung nach DIN EN 1627 ff zu erbringen, das bedeutet auch eine manuelle Prüfung mit dem Werkzeug des zugeordneten Werkzeugsatzes.

Einbruchhemmende Außentüren zur Verwendung als Fluchtweg- bzw. Paniktüren sind hinsichtlich des Angriffs auf den inneren Beschlag (Drücker / Panikstange) ebenfalls mit dem jeweiligen Werkzeugsatz zu prüfen. Dies erfordert normalerweise besondere

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Verglasungen und Verglasungsanbindungen sowie Füllungen und Füllungsanbindungen oder besonderen Flächenschutz.

4.23.4 Zugeordnete Beschläge

Schließzylinder, Schutzbeschläge und Schlösser müssen den Anforderungen der Tabelle 2 in DIN EN 1627 entsprechen oder mit Anhang B, Tab. B.1 übereinstimmen.

Widerstands-klasse RC 1N RC 2 N / RC 2

RC 3 RC 4 RC 5 RC 6

EN 1303

Schließzylinder (Stelle 7)

4 4 4 6 6 6

Schließzylinder (Stelle 8)

1 1 1 2 2 2

EN 1906

Schutzbeschlag (Stelle 7)

1 2 3 4 4 4

EN 12209

Schlösser (Stelle 7) 3 3 4 7 a) 7 7

a) Ein Schloss mit der Sicherheitsklasse 6 (Stelle 7) darf verwendet werden, sofern die Türkonstruktion den für Klasse 7 ge- forderten Bohrwiderstand aufweist.

Tabelle 30: Anforderungen an Beschläge (Sinngemäß aus DIN EN 1627 Tabelle 2)

Im Bereich der Baubeschläge werden in den europäischen Normen die Anschlussmaße zwischen Schutzbeschlag und Schließzylinder nicht geregelt. Um eine Austauschbarkeit von Schließzylindern Schutzbeschlägen und Schlössern zu gewährleisten, sind in Tabelle NA.1 der DIN EN 1627 für die einzelnen Widerstandsklassen RC 1 N bis RC 4 Anforderungen an Baubeschläge auf der Grundlage existierender DIN-Normen enthalten, die eine vergleichbaren Widerstand aufweisen.

Widerstands-klasse

Schließzylinder a) Schutzbeschlägea) Schlösser b)

DIN 18252:2006-12 DIN 18257:2003-03

DIN 18251-1:2002-07, DIN 18251-2:2002-11

oder DIN 18251-3:2002-11

DIN 18250:2006-09

DIN EN 1627

Klasse Klasse Klasse Klasse c)

RC 1 N 21-,31-,71-BZ ES 1 3 3

RC 2 N 21-,31-,71-BZ ES 1 4 4

RC 2 21-,31-,71-BZ ES 1 4 4

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RC 3 21-,31-,71-BZ ES 2 4 4

RC 4 42-, 82-BZ ES 3 5 5

Alternativ

RC 1 N 21-,31-,71-BS ES 1 -ZA 3 3

RC 2 N 21-,31-,71-BS ES 1 -ZA 4 4

RC 2 21-,31-,71-BS ES 1 -ZA 4 4

RC 3 21-,31-,71-BS ES 2 -ZA 4 4

RC 4 42-, 82-BS ES 3 -ZA 5 5 a) Der Austausch von Schließzylindern und Schutzbeschlägen in geprüften einbruchhemmenden Bauteilen ist

in den Widerstandsklassen 1 bis 4 ohne gutachtliche Stellungnahme der Prüfstelle zulässig, wenn die Montagemittel und die Stütznockenlänge des Schutzbeschlages gleichwertig sind und ein Nachweis des Schließzylinders oder des Schutzbeschlages in Übereinstimmung nach Tab. NA.1 vorliegt.

a) Der Austausch von Schlössern ist nur im Rahmen einer gutachtlichen Stellungnahme der Prüfstelle zulässig.

b) Anspruchsklasse nach DIN 18250:2006-09, Tab. 2

Tabelle 31: Zugeordnete Mindestklassen der Beschläge im Rahmen der Austauschbarkeit (Sinngemäß aus DIN EN 1627 Tabelle NA.1)

Beschläge für hohen Widerstandsklassen RC 5 und RC 6 müssen jeweils zusätzlich zu den Einzelnachweisen entsprechend DIN EN 1627 Tabelle B.1, dem manuellen Einbruchversuch nach DIN EN 1630 in der zugehörigen Widerstandsklasse nach DIN EN 1627 standhalten.

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4.23.5 Einbruchhemmung bei Notausgangsverschlüssen oder Panikverschlüssen

Bei Notausgangsverschlüssen oder Paniktürverschlüssen kann durch eine geringfügige Öffnung in der Türfläche das Betätigungselement des Verschlusses erreicht und betätigt werden, wodurch sich die Türe öffnen lässt.

Bei einbruchhemmenden Türen mit Notausgangs- oder Paniktürverschluss und Türen mit vergleichbarer Funktion werden ab der Widerstandsklasse RC 2 zusätzlich zur Bewertung des Schutzes in der Fläche folgende manuelle Angriffe durchgeführt:

– Im Abstand von 300 mm um das Betätigungselement: Prüfung auf Erzielen einer Öffnung zum Durchstecken und Bewegen des Schraubendrehers (Werkzeug Nr. 1.2)

– Im Abstand bis 800 mm (RC2, Arm mit Schraubendreher) bzw. 1200 mm (ab RC 3 Arm mit Kuhfuß) um das Betätigungselement: Prüfung auf Erzielen einer durchgrifffähigen Öffnung min. 90 x 90 mm (entspricht Hand mit gegriffenem Werkzeug)

Je nach Klasse sollten in die Angriffsflächen Einlagen entsprechend Abbildung 4 angegebenen Größen eingesetzt werden.

Für die Widerstandklasse RC 1 und RC 2 gilt:

RC 1 = als Notausgangs-/Paniktüre möglich ohne eine entsprechende Schutzeinlage

RC 1N = als Notausgangs-/Paniktüre nicht möglich

RC 2 = als Notausgangs-/Paniktüre möglich

RC 2N = als Notausgangs-/Paniktüre nicht möglich

Abbildung 4: Bereiche Angriffsflächeneinlagen RC2

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4.24 Besondere Anforderungen

4.24.1 Rahmenlose Glastüren

Glas in rahmenlosen Glastüren muss EN 1863-2, EN 1215-2, EN IOS 12543-2, EN 14179-2 oder EN 14321 entsprechen.

4.24.2 Kraftbetätigte Fenster

Antriebseinheiten und weitere Bauteile für Beschläge/elektrische Bauteile, die an elektrisch betätigten Fenstern angebracht sind, müssen nach EN 60355-2-103 konstruiert, geprüft und gesteuert werden. Pneumatisch und hydraulisch angetriebene Beschläge von Fenstern müssen zusätzlich nach EN 12453:2000, Kap. 5.2.3 und 5.2.4, konstruiert, geprüft und gesteuert werden.

5 Weitere Anforderungen

Mit Kapitel 4.24 enden die Anforderungen an Eigenschaften, welche die Produktnorm Fenster und Außentüren vorsieht. Ergänzend dazu, sind mit diesem Leitfaden in den folgenden Kapiteln weitere Informationen zu Eigenschaften und anderen Produktnormen aufgeführt.

5.1 Hochwasserschutz

Die Wetterkapriolen häufen sich und die Unwetter nehmen zu, so dass Flüsse und Seen über die Ufer treten und zum Teil erheblichen Schaden anrichten. Durch lang anhaltende Regenfälle können aber auch Gebäude in Hanglage oder in Gebieten mit hohem Grundwasser oder Sickerwasser gefährdet sein.

Es empfiehlt sich daher, bei Gebäuden in gefährdeten Zonen hochwasserbeständige Fenster und Türen bis zu dem anzunehmenden maximalen Hochwasserstand – meist Keller und ggf. Erdgeschoss – vom Planer vorzusehen.

Neben hochwasserbeständigen neuen Fenstern und Außentüren, die im Bereich der Verriegelung Dichtung, Rahmenfestigkeit und Montage gegenüber normalen Fenstern und Außentüren abweichen, besteht im Rahmen von Renovierungsmaßnahmen auch die Möglichkeit des Einsatzes von vorgesetzten hochwasserbeständigen Elementen, wahlweise auch mit selbstschließender Funktion.

Mangels normativer Vorgaben hat das PfB schon seit langem an einer eigenen Richtlinie gearbeitet. Durch Prüferfahrung und Anfragen von außen wurde diese Richtlinie mit Ausgabe Januar 2008 komplett neu überarbeitet. Sie kann kostenlos per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.

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Die Richtlinie berücksichtigt sowohl den Wasserstand durch stehendes Wasser als auch die Tatsache, dass bei fließendem Wasser stärkere Gegenstände wie Baumstämme mit dem Wasser an das Bauelement getrieben werden. Es ist daher beispielhaft wie nachfolgend erklärt, auszuschreiben:

Abschluss z.B. Fenster, Tür, Tor, Vorsatzelement, Rollladen Hochwasserbeständig oder HBWasser wasserdicht DWasser

stehendes, drückendes Wasser oder S zusätzlich fließendes Wasser S F maximaler Wasserstand in m z.B. 2,0 Wasserstände sind auf 0,1 m abzustufen

Beispiele:

Wasserdichtes Vorsatzelement für stehendes / drückendes Wasser geprüft bis 2,5 m: Vorsatzelement D Wasser – S 2,5

Tropfenförmiger Wassereintritt bis maximal 20 ml/h zur unbeaufschlagten Seite ist dabei zulässig

Hochwasserbeständiges Fensterelement für stehendes / drückendes Wasser geprüft bis 1,5 m: Fenster HB Wasser – S 1,5

Wassereintritt bis maximal 10 l/h zur unbeaufschlagten Seite ist dabei zulässig

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5.2 Hurrikanschutz

Wirbelstürme der nahen Vergangenheit haben gezeigt, dass auch Deutschland zukünftig von solchen Naturereignissen nicht verschont bleibt. Dementsprechend ergeben sich auch Anforderungen an Fenster und Außentüren.

Mangels nationaler Normen erfolgt der Nachweis unter Heranziehung der amerikanischen Norm:

Die Prüfung des Verhaltens von Fenstern , Fassaden, Außentüren und Einschlag-Sicherungssystemen beim Einschlag von windaufgewirbelten Trümmern durch Hurrikans erfolgt gemäß:

− ASTM International Destination E 1996-05 „ Standard Specification for Performance of Exterior Windows, Curtain Walls, Doors and Impact Protective Systems Impacted by Windborne Debris in Hurricanes“

− ASTM International Destination E 1886-05 „ Standard Test Method for Performance of Exterior Windows, Curtain Walls, Doors and Impact Protective Systems Impacted by Missile(s) and Exposed to Cyclic Pressure Differentials“

− “TESTING APPLICATION STANDARD (TAS) 201-94 IMPACT TEST PROCEDURES”

− “TESTING APPLICATION STANDARD (TAS) 203-94 CRITERIA FOR TESTING PRODUCTS SUBJECT TO CYCLIC WIND PRESSURE LOADING”

Ein Nachweis der Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit sowie des Widerstandes gegen Windlast für diese Fenster, Fassaden und Außentürsysteme wie in “TESTING APPLICATION STANDARD (TAS) 202-94 CRITERIA FOR TESTING IMPACT & NON IMPACT RESISTANT BUILDING ENVELOPE COMPONENTS USING UNIFORM STATIC AIR PRESSURE” entspricht im Wesentlichen den vorgenannten europäischen Prüfnormen der Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und Widerstandsfähigkeit bei Windlast.

Die eigentliche Prüfung besteht aus zwei Teilen.

1. Prüfung des Widerstandes gegen einen kleinen (small missile test) oder einen großen Stoßkörper (large missile test).

2. Zyklischen schwellenden Druckbelastungen in Druck- und Sogrichtung.

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Widerstand gegen kleine Stoßkörper (small missile test)

Die Prüfung wird nur in der Stoßkörper Klasse A durchgeführt.

Hierzu werden 10 Stahlkugeln mit einer Masse von 2 g mit einer Geschwindigkeit von ca. 40 m/s auf jeden Probekörper geschossen. (unterschiedliche Auftreffstellen, Stoßenergie ca. 1,6 J)

Widerstand gegen einen großen Stoßkörper (large missile test)

Die Prüfung wird in den Stoßkörperklassen B bis E durchgeführt.

Hierzu wird ein Holzbalken mit einer Stirnseite von 50 x 100 mm mit einer klassenabhängigen Masse und Geschwindigkeit einmal (bei Stoßkörper Klasse E zweimal) auf jeden Probekörper jeweils auf eine unterschiedliche Auftreffstelle „geschossen“.

Stoßkörper Klasse Gewicht Länge Geschwindigkeit Energie Stöße B 910 g ca. 0,52 m 15 m/s 107 J 1 x C 2050 g ca. 1,20 m 12 m/s 151 J 1 x D 4100 g ca. 2,40 m 15 m/s 483 J 1 x E 4100 g ca. 2,40 m 24 m/s 1207 J 2 x

Tabelle 32: Stoßkörperanforderungen in Abhängigkeit der Klassen

Bei der Prüfung ab der Stoßkörper Klasse B wird die Prüfung der Stoßkörper Klasse A als erfüllt betrachtet, wenn es sich nicht um Schutzsysteme aus vorgesetzten Schutzgittern handelt.

Widerstand gegen zyklische Windbelastungen

Hierzu werden die nach einer der Stoßkörper Klassen geprüften Probekörper mit einer Serie von Druckzyklen belastet. Die Drücke sind abhängig vom zuordenbaren Maximaldruck pmax der jeweiligen Windzone.

Zyklus Belastungsrichtung Druckbereich Anzahl Zyklen 1 Druck 0,2 bis 0,5 pmax 3500 2 Druck 0 bis 0,6 pmax 300 3 Druck 0,5 bis 0,8 pmax 600 4 Druck 0,3 bis 1,0 pmax 100 5 Sog 0,3 bis 1,0 pmax 50 6 Sog 0,5 bis 0,8 pmax 1050 7 Sog 0 bis 0,6 pmax 50 8 Sog 0,2 bis 0,5 pmax 3350

Tabelle 33:Zyklische Windbelastungen

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5.3 Ausbruchhemmung

Ausbruchhemmung wird neben Justizvollzugsanstalten und forensischen und psychiatrischen Kliniken mit geschlossenen Abteilungen auch in Verwahrungsräumen der Polizei benötigt.

Dabei ist Ausbruchhemmung nicht mit der Einbruchhemmung von der Innenseite gleichgesetzt.

Punkte wie Vermeidung von Suizid / Verletzungsgefahr, Sicherung gegen Deponie von Gegenständen insbesondere in Fensterelementen, Raumlüftung, sowie eine robuste Ausführung zur Vermeidung von Funktionsausfällen sind zu berücksichtigen.

In Zusammenarbeit mit dem VfS (Verband für Sicherheitstechnik) sowie den maßgeblichen Behörden hat sich das PfB seit einigen Jahren engagiert und die nachfolgenden Richtlinien-Entwurf erarbeitet.

VfS - Richtlinie (Entwurf) „Ausbruchhemmung - Fenster und Türen für Verwahrungsräume, geschlossene Bereiche, Psychiatrische Kliniken, Forensische Kliniken und JVA - Anforderungen, Festlegungen und Ausschreibungshilfen“ Ausgabe Januar 2015

Er kann kostenlos per E-Mail unter [email protected] angefordert werden

5.4 Ballwurfsicherheit

Dass Turnhallentüren insbesondere im Türbeschlag besondere Anforderungen und Ausführungen aufzuweisen haben, ist dem Fachplaner meist bekannt. Diese werden u.A. in der Richtlinie für Sporthallenstätten sowie in DIN 18032-1: 2003-09 „Sporthallen -Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung -Teil 1: Grundsätze für die Planung“ geregelt.

Für Wände, Ausfachungen und Gläser gelten dabei die Anforderungen an die Ballwurfsicherheit nach DIN 18032-3 : 1997-04 „Sporthallen -Hallen für Turnen und Spielen und Mehrzwecknutzung -Teil 3 Prüfung der Ballwurfsicherheit“.

Hierbei werden in der Prüfung zwei Nutzungsarten unterschieden: Die Nutzung als Ballspielhalle mit luftgefüllten Bällen, hier wird repräsentativ mit einem Handball geprüft, und die Nutzung auch für Ballspiele mit harten Bällen. Repräsentativ dazu erfolgt die Prüfung mit einem Hockeyball. Die Nutzung und damit der Prüfnachweis ist durch den Betreiber im Vorfeld festzulegen.

Das PfB führt neben den Laborprüfungen auch Prüfungen vor Ort , d.h. bei bestehenden Turnhallen als Nachweis durch.

5.5 Druckwellenhemmung

Von der Chemischen Industrie sowie der Petrochemie werden in den letzten Jahren alternative Anforderungen an den Widerstand gegen Druckwellen gestellt. Abweichend zu

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den oben genannten Klassen des Nachweises mittels Stoßrohr werden deutlich höhere positive spezifische Impuls gefordert. Dies kann durch spezielle Druckprüfungen in geschlossenen Systemen nachgewiesen werden.

Als Ergänzung zu den normativen Vorgaben wurde vom PfB eine eigene Richtlinie erstellt, die im Frühjahr 2016 erschienen ist. Diese kann kostenlos per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.

Anmerkung: 2016 wurde diese Richtlinie aufgrund dieser Prüfungen nochmals überarbeitet

5.6 Absturzsicherung

Ab einer Absturzhöhe von 1,0 m ist bei Fensterelementen und Festverglasungen mit nicht ausreichend hoch gemauerter Brüstung ein Nachweis der Absturzsicherung erforderlich. Die Absturzsicherung ist national geregelt.

Absturzsicherung verglaster Bereiche

Tragen verglaste Bereiche zur Absturzsicherung bei, gilt dafür die DIBt-Richtlinie „Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)“ Fassung Januar 2003 zu beachten. Der Inhalt der TRAV wird in die zukünftige DIN 18008-4 und Inhalt der TRLV in DIN 18008-2 eingearbeitet.

Bauregelliste A Teil 1 (Ausgabe 2012/2), lfd. Nr. 11.9 Soweit der Hersteller einen Nachweis der Festigkeit des Anbindungssystems der Verglasung nach TRAV vorweisen kann (durch allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis – ABP – einer dafür anerkannten Prüfstelle) darf der Hersteller eigenverantwortlich die Übereinstimmung erklären (= ÜH). Soweit die Anzahl der gelagerten Seiten und Größenbereiche gemäß Tabelle 2 der TRAV eingehalten werden, ist es dann ausreichend, die für den jeweiligen Anwendungsfall („Kategorie“) vorgegebenen Verglasungsaufbauten zu verwenden.

Bauregelliste A Teil 2 (Ausgabe 2012/2), lfd. Nr. 2.43 bzw. Teil 3, lfd. Nr. 2.12 Hierbei erfolgt ein experimenteller Nachweis der Tragfähigkeit der (vorgefertigten) Verglasung (= Glasscheibe + Rahmen) unter stoßartigen Einwirkungen („Zwillingsreifen nach DIN EN 12600) an 2 identischen Probekörpern. Als Verwendbarkeitsnachweis wird dann von der anerkannten Prüfstelle ein ABP erteilt. Die Übereinstimmungserklärung (= Ü-Kennzeichnung) erfolgt durch den Hersteller (lfd. Nr. 2.43 „vorgefertigte … Verglasung“). Bei den absturzsichernden Bauarten (BRL A, Teil 3, lfd. Nr. 2.12) muss der Anwender der Bauart die Übereinstimmung mit dem ABP bestätigen.

6 CE-Kennzeichnung

Die Prüfungen und Klassifizierungen der in der DIN EN 14351-1 beschriebenen Eigenschaften wurden ausführlich in Kapitel 4 beschrieben.

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Das CE-Zeichen zeigt die Konformität (Übereinstimmung) des Produktes mit den entsprechenden Europäischen Richtlinien und ermöglicht somit die europaweite Handelbarkeit des Produktes.

Seit 01. Februar 2009 müssen alle Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit mit der CE-Kennzeichnung die mandatierten Eigenschaften der Produktnorm DIN EN 14351-1 deklarieren, wenn sie im Gebiet der EU in Verkehr gebracht werden. Nach Bauproduktenverordnung ist min. eine Eigenschaft mit einer Klasse oder Wert anzugeben. Freiwillige Eigenschaften, d.h. nicht mandatierte Eigenschaften, dürfen nicht auf CE-Kennzeichnung angegeben werden.

Die CE-Kennzeichnung kann vollständig, d.h. ungeteilt (= mit Angabe der erreichten Klassen und Kennwerte) oder geteilt (nur CE-Zeichen, Name des Herstellers, Herstelljahr, Produktnorm) direkt am Fenster oder der Außentür (vorzugsweise im bandseitigen Falz) oder den kommerziellen Begleitpapieren angebracht werden (siehe Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., Seite Fehler! Textmarke nicht definiert.). Das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt in der Verantwortung des Herstellers oder seines im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Vertreters.

Die Begleitpapiere, mind. die Einbauanleitung, Wartungs- und Pflegeanleitung und die CE-Kennzeichnung, sind bei Auslieferung des Produktes mitzuliefern. Im Gegensatz zu Produkten, die dem Konformitätsnachweissystem 1 unterliegen (= Fremdüberwachung), ist bei Fenstern oder Außentüren mit dem Konformitätsnachweissystem 3 (= keine Fremdüberwachung) gemäß vorgenannter Produktnorm die Übergabe einer gesonderten Konformitätserklärung nicht erforderlich.

Für Produkte unter dem Konformitätsnachweissystem 1: Wenn Übereinstimmung mit den Bedingungen des Anhanges ZA der Produktnorm DIN EN 14351-1 erzielt worden ist, muss die Zertifizierungsstelle ein EG-Konformitätszertifikat erstellen, das den Hersteller zur Anbringung der CE-Kennzeichnung berechtigt.

Die Konformität wird bereits durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung am Produkt oder den Begleitpapieren bestätigt.

Die CE-Kennzeichnung muss erfolgen, wenn das Produkt fertig gestellt ist und in Verkehr gebracht wird (= gehandelt wird). Ein Montagebetrieb, der selbst keine Fenster oder Außentüren herstellt, sondern diese zukauft und/oder im Unterauftrag in ein Gebäude einbaut, ist nicht Hersteller im Sinne der Norm. Dieser hat jedoch ggf. dafür zu sorgen, dass die Begleitpapiere mit dem Produkt vorliegen, um diese bei der Abnahme dem Auftraggeber/Bauherrn/Betreiber/Privatperson auszuhändigen.

7.1 Kennzeichnung mit zusätzlichen Qualitätszeichen / Zertifizierung

Eine freiwillige, zusätzliche Kennzeichnung z.B. mit DIN geprüft Zeichen oder DIN plus Zeichen etc. darf nur dann erfolgen, wenn die Anforderungen der jeweiligen Zertifizierungsprogramme erfüllt sind und eine Freigabe der Zertifizierungsstelle erfolgt ist. In der Regel setzt dies mind. eine Erstprüfung (ggf. mit weiteren zusätzlichen

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Eigenschaftsnachweisen) und die turnusmäßige Fremdüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle voraus.

Seit April 2012 ist PfBcert eine nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierte Zertifizierungsstelle im Bereich der Produktzertifizierung. Unter anderem besteht die Möglichkeit der Zertifizierung einbruchhemmender Bauelemente nach DIN EN 1627 sowie Fenster und Außentüren nach DIN EN 14351-1. Die Zertifizierungsstelle wird im Frühjahr 2017 in den Bereichen Beschläge und DIN EN 14351-1 (System 1 und System 3) erweitert. Näheres hierzu auf der Homepage www.pfb-rosenheim.de oder per Mail unter [email protected]

7 Oberflächenbeurteilung

Eine Aufstellung von Kriterien der Qualität der Oberfläche, d.h. was noch zulässig ist und was nicht, ist nur individuell zu klären.

Allgemein gilt jedoch bei der Beurteilung folgender Grundsatz: Beurteilt wird bei diffusem Tageslicht (kein Gegenlicht oder Streiflicht), ohne Sehhilfe und bei einem Abstand von mind. 1 m. Der Betrachter/Beurteiler hat hierbei davon auszugehen, dass er Laie ist und vom betreffenden Oberflächenmangel noch keine Kenntnis hat.

8 Handhabung, Einbau, Instandhaltung und Wartung

Der Einbau hat nach der Montageanleitung des jeweiligen Herstellers zu erfolgen. Eine RAL-Montage ist nicht notwendig, sie ist gesondert zu vereinbaren.

Auf einen ausreichend luftdichten Bauanschluss ist zu achten. Nach DIN 4108-2 : 2003-07 wird ein Baukörperanschluss z. Z. als luftdicht im Sinne des Mindestwärmeschutzes betrachtet, wenn der Fugendurchlasskoeffizient aL ≤ 0,1 m³/(h m daPa)

2/3 beträgt. Dies ist die längenbezogene Luftdurchlässigkeit, gemessen bei einem Prüfdruck von 10 Pa und bezogen auf die Länge 1 m des Baukörperanschlusses.

Empfehlungen zur Herstellung von luftdichten Bauanschlüssen können der DIN 4108-7 entnommen werden, deren jeweils gültige Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu entnehmen ist.

9 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Die WPK ist in der Produktnorm DIN EN 14351-1 vorgegeben und muss von jedem Hersteller beachtet werden. Durch eine funktionierende WPK wird sichergestellt, dass die in der CE-Kennzeichnung deklarierten Eigenschaften eingehalten werden.

Die WPK stellt auch sicher, dass die Zuliefermaterialien den vom Hersteller vorgegebenen Eigenschaften entsprechen. Damit kann davon ausgegangen werden, dass das CE-Kennzeichen bezogen auf die deklarierten (= zugesicherten) Eigenschaften für Verbraucher und Behörden ein Qualitätsmerkmal darstellt.

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10 Produktnorm Äußere Abschlüsse

Die Produktnorm EN 13659 gilt für alle äußeren Abschlüsse wie: Jalousie; Roll-, Dreh- und Faltläden und ähnliche Bauprodukte. Produktnorm EN 13561 gilt für Markisen und EN 13120 für innenliegende Abschlüsse wie z.B. Raffstore. Die Produktnormen regeln neben dem Widerstand gegen Windlast sowie der Nutzungssicherheit auch die Zuordnung der Eigenschaften von Schneelasten, Luftdurchlässigkeit zusammen mit dem Wärmeschutz, Schallschutz, Stoßfestigkeit, Dauerhaftigkeit, Bedienkräfte und Falschbedienung.

Für die außen und innen angebrachten Abschlüsse nach den Produktnormen EN 13659 und EN 13561 besteht die CE-Kennzeichnungspflicht nach der europäischen Bauproduktenverordnung. Die Produktnormen unterliegen dem Konformitätsnachweissystem 4.

Wobei die Windlast und, sofern kraftbetätigt, die Nutzungssicherheit generell prüftechnisch nachzuweisen sind. Die Kennzeichnung ist in den zitierten Produktnormen in den Anhängen ZA, mit ZB, ZC und ZD geregelt.

Mit Einführung der Produktnormen ist auch eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) verpflichtend, mit der der Hersteller gewährleisten muss, dass seine klassifizierten (zugesicherten) Eigenschaften dauerhaft erfüllt werden. Da es sich um das Konformitätsbewertungssystem 4 handelt, können vom Hersteller auch die für jeden Anlass notwendigen Nachweise auf betriebseigenen Prüfständen ohne Einschaltung einer notifizierten Prüfstelle nachgewiesen werden.

Normen Titel Erläuterung

Äußere Abschlüsse DIN EN 13659: 2015-07 Leistungs- und

Sicherheitsanforderungen Legt die Leistungseigenschaften fest, die an einem Gebäude befestigte äußere Abschlüsse erfüllen müssen. Enthält Vorgaben für z.B. Rollläden zur Vergaben einer CE-Kennzeichnung

Innere Abschlüsse DIN EN 13120:2014-09

Leistungs- und Sicherheitsanforderungen

Legt Anforderungen fest, die an einem Gebäude befestigte innere Abschlüsse erfüllen müssen. Diese Norm ist europäische nicht harmonisiert. Sie enthält damit keine Vorgaben für

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eine CE-Kennzeichnung. Markisen DIN EN 13561: 2015-08 Leistungs- und

Sicherheitsanforderungen Legt Leistungsanforderungen fest, die an einem Gebäude befestigte Markisen erfüllen müssen. Enthält auch Vorgaben, um die Konformität mit diesen Anforderungen zu bewerten.

Tabelle 34:Relevanten Normen Abschlüsse

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11 Produktnorm Tore

Mit der Veröffentlichung der harmonisierten Produktnorm für Tore EN 13241-1 und dem Ablauf der Koexistenzphase im Mai 2005 hat die CE-Kennzeichnungspflicht nach der europäischen Bauproduktenrichtlinie begonnen. Damit ist die Zeit der CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie sowie die Beschränkung auf gewerbliche Tore durch die alte ZH 1/494 für Tore, die nach dem Stichtag „in Verkehr“ gebracht wurden, vorbei.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies noch vielen insbesondere kleineren Betrieben, die Tore einbauen oder umrüsten, nicht bewusst ist. Dabei stellt die Produktnorm im Wesentlichen nur eine Zusammenfassung und Deklaration der möglichen Eigenschaften von Toren dar. Die Anforderungen an die Kraftbetätigung, die sich aus der Produktnorm und den dazugehörigen Prüf- und Klassifizierungsnormen ergeben, stellen nur die Umsetzung der Maschinenrichtlinie dar.

Mit Einführung der Produktnorm ist auch eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) verpflichtend, mit der der Hersteller gewährleisten muss, dass seine klassifizierten (zugesicherten) Eigenschaften dauerhaft erfüllt werden. Tore unterliegen mit Ausnahme von einzelnen Sonderanfertigungen der CE-Kennzeich-nungspflicht. Die Kennzeichnung ist in EN 13241-1 Abschnitt 5 mit Anhang ZA geregelt. Die CE-Kennzeichnung ist durch den Hersteller eigenverantwortlich durchzuführen. Der Konformitätsnachweis unterliegt dem System 3 für den Anwendungsbereich der EN 13241-1. Gemäß Anhang ZA sind folgende Aufgaben zur Konformitätsbewertung von Toren ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften vorgegeben:

Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Geometrie vom Glas

Aufgaben des Herstellers Erstprüfung

Mechanische Festigkeit Wasserdichtheit; Klassenangabe1) Freisetzung gefährlicher Substanzen Widerstand gegen Windlast; Klassenangabe2) Luftdurchlässigkeit; Klassenangabe1) Dauerhaftigkeit von Wasserdichtheit, Wärmewiderstand und Luftdurchlässigkeit Sicherers Öffnen

Aufgaben der anerkannten = notifizierten Prüfstelle

Erstprüfung

Betriebskräfte 1) Die Angabe der Klasse 0 = kein Prüfnachweis ist möglich. 2) Beim Einsatz in Fassaden müssen Tore gemäß EN 13241-1 mindestens die Windlast Klasse 2 erfüllen,

außer eine geringere Klasse wird durch die ausschreibende Stelle ausdrücklich ausgeschrieben. Die Angabe der Klasse 0 = kein Prüfnachweis ist damit möglich aber nur für den Innenbereich verwendbar.

3) Die Angabe des U-Werts ist nur erforderlich wenn ausgeschrieben. Tabelle 35: Aufgaben Hersteller und Prüfstelle, Tore

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12 Produktnorm Innentüren

Die Produktnorm für Innentüren ohne Anforderung an den Brand- und Rauchschutz liegt im Entwurf vor.Bei positivem Abstimmungsergebnis wird davon ausgegangen, dass 2018 die Produktnorm für Innentüren ohne Feuer- und Rauchschutz im Bundesanzeiger als harmonisierte Norm veröffentlicht werden kann. Mit der CE-Kennzeichnungspflicht an Innentüren kann dann frühestens 2020 gerechnet werden.

Innentüren, die unter den Anwendungsbereich der E DIN EN 14351-2 fallen, können nach Erscheinen der Norm mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Der Konformitätsnachweis unterliegt, außer für Türen in Rettungswegen, dem System 3; Türen in Rettungswegen unterliegen dem System 1.Die Kennzeichnung ist im Anhang ZA geregelt. System 3: Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) sowie Prüfnachweis der mandatierten Leistungseigenschaften durch eine notifizierte Prüfstelle.

System 1: Prüfnachweis der mandatierten Leistungseigenschaften durch eine notifizierte Prüfstelle; werkseigene Produktionskontrolle (WPK) mit Überwachung durch eine notifizierte Überwachungsstelle und Zertifizierung durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle mit Ausstellen eines Konformitätszertifikates.

Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Aufgaben des Herstellers Erstprüfung Stoßfestigkeit (bei Türen mit

Verglasung) Gefährliche Stoffe Luftdurchlässigkeit Bedienungskräfte bei Kraftbetätigung Schallschutz Wärmedurchgangkoeffizient

Aufgaben der anerkannten = notifizierten Prüfstelle

Erstprüfung

Fähigkeit zur Freigabe Tabelle 36: Aufgaben Hersteller und Prüfstelle, Innentüren

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Anhang A der DIN 18055:2014-11

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13 Anhang ZA.3 DIN EN 14351-1

Beispiele für mögliche CE-Kennzeichnungen (Bilder C.1 bis C.3)

Firma abcde GmbH Industriestraße 11

D-12345 Meisterstadt

08

EN 14351-1:2006

Typenbezeichnung des Herstellers

Abbildung 5: Beispiel für CE-Kennzeichnung mit geteilten Angaben (für Kennzeichnung am Produkt). Die vollständige CE-Kennzeichnung wie z.B. in Abbildung 6 oder Abbildung 7, muss trotzdem erfolgen (z.B. Lieferschein, Verpackung etc.)

Firma uvw xyz GmbH Industriestraße 11

D-12345 Meisterstadt

08

EN 14351-1:2006

Isolierglasfenster aus Holz (IV 68)

für die Anwendung im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau

einflügelige Fenster und Fenstertüren

Größe (Breite x Höhe)

bis 1,23 x 2,23 m

zweiflügelige Fenster

Größe (Breite x Höhe)

bis 2,48 x 1,48 m

Luftdurchlässigkeit 4

Schlagregendichtheit 9A

Widerstandsfähigkeit bei Windlast C5

Gefährliche Substanzen keine

Luftschalldämmung RW npd*

Wärmedurchgang Uw 1,4 W/(m²K)

Luftdurchlässigkeit 4

Schlagregendichtheit 7A

Widerstandsfähigkeit bei Windlast C5

Gefährliche Substanzen keine

Luftschalldämmung RW npd*

Wärmedurchgang Uw 1,4 W/(m²K)

Zusätzliche Eigenschaft:

- Gesamtenergiedurchlassgrad (g) 0,53*

Anmerkung: 0,53* = g – Wert aus Ü- oder CE-Zeichen der Verglasung

Abbildung 6:Beispiel einer vollständigen CE_Kennzeichnung (z.B. als Ausdruck in der Montageanleitung)

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Hinweise

CE –Zeichen

mind. 5 mm hoch;

darf vergrößert werden, wenn die Größenverhält- nisse beibehalten werden

Hersteller GmbH Handwerkerstraße

D-12345 Meisterstadt 10

Firmierung und Adresse des Herstellers des Türelementes

die beiden letzten Ziffern

des Herstelljahres

EN 14351-1:2006+A1:2010

einflügelige Außentür

xyz-Haustür Typ abc

für die Anwendung im

Wohnungs- und Nichtwohnungsbau

Widerstandsfähigkeit bei Windlast C3

Schlagregendichtheit 5A

Stoßfestigkeit 4

Höhe [mm] 2142

Schallschutz, RW 32 (-1; -4) dB

Wärmedurchgangskoeffizient, UD 1,5 W/(m²K)

Luftdurchlässigkeit 3

Eine Prüfstelle und die Nummer des

Konformitätszertifikates wird nur

bei Produkten des System 1 angegeben

(Brand-/Rauchschutz und Notausgang)

Der Hersteller des Türelementes ist für die Anbringung der

CE-Kennzeichnung verantwortlich und gewährleistet für die

Richtigkeit der angegebenen Klassen und Kennwert

(= zugesicherte Eigenschaft)

In der CE-Kennzeichnung dürfen

nur die Ergebnisse der Ersttyp-

prüfung der mandatierten Eigen-

schaften angegeben werden

zusätzliche Leistungseigenschaften:

� Gesamtenergiedurchlassgrad (g) 0,53

� Bedienungskräfte 2

� Mechanische Festigkeit 3

� Dauerfunktion (100.000 Zyklen) 5

� Differenzklimaverhalten 2 c,d,e

� Einbruchhemmung RC 2

Abbildung 7: Beispiel für vollständige CE-Kennzeichnung einer verglasten Haustür, bei der neben

der Systemprüfung noch die „Einbruchhemmung“ nach DIN V ENV 1627“ geprüft wurde

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14 Normen und Richtlinien

15.1 Normative und weitere Verweise

Dieser Leitfaden enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die grundlegenden Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu diesem Leitfaden, falls sie durch Änderungen oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich aller Änderungen) bezogen auf den Stand des Leitfadens.

Normen:

DIN 1055-4 : 2005/A1: 2006

DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile

DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz

DIN 4108-7 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele

DIN 4109 Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise

DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen

DIN 18104-1 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren für aufschraubbare Nachrüstprodukte für Fenster und Türen

DIN 18104-2 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte Teil 2: Anforderungen und Prüfverfahren für im Falz eingelassene Nachrüstprodukte für Fenster und Türen

DIN 18650-1 Schlösser und Baubeschläge – Automatische Türsysteme – Teil 1: Produkte, Anforderungen und Prüfverfahren

DIN 18650-2 Schlösser und Baubeschläge – Automatische Türsysteme – Teil 2: Sicherheit an automatischen Türsystemen

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DIN EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit Ergebnissen aus Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten

DIN EN 14351-1 „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“

DIN EN 179 Schlösser und Baubeschläge – Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 947 Drehflügeltüren – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen vertikale Belastung

DIN EN 948 Drehflügeltüren – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen statischer Verwindung

DIN EN 949 Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers

DIN EN 950 Türblätter – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen harten Stoß DIN EN 1125 Schlösser und Baubeschläge – Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstangen, für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 1026 Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Prüfverfahren

DIN EN 1027 Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Prüfverfahren

DIN EN 1063 Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuss

DIN EN 1121 Türen – Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten – Prüfverfahren

DIN EN 1125 Schlösser und Baubeschläge – Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange, für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 1191 Fenster und Türen – Dauerfunktionsprüfung – Prüfverfahren

DIN EN 1192 Türen – Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen

DIN EN 1522 Fenster, Türen, Abschlüsse – Durchschusshemmung – Anforderungen und Klassifizierung

DIN EN 1523 Fenster, Türen, Abschlüsse – Durchschusshemmung - Prüfverfahren

DIN V ENV 1627 Fenster, Türen, Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung

DIN EN 12046-1 +2 Bedienungskräfte – Prüfverfahren – Teil 1: Fenster / Teil 2: Türen

DIN EN 12207 Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung

DIN EN 12208 Fenster und Türen – Schlagregendichtheit - Klassifizierung

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DIN EN 12210 Fenster und Türen – Widerstandsfähigkeit bei Windlast - Klassifizierung

DIN EN 12211 Fenster und Türen – Windwiderstandsfähigkeit - Prüfverfahren

DIN EN 12217 Türen – Bedienungskräfte – Anforderungen und Klassifizierung

DIN EN 12219 Türen – Klimaeinflüsse – Anforderungen und Klassifizierung

DIN EN 12400 Fenster und Türen – Mechanische Beanspruchung – Anforderungen und Einteilung

DIN EN 12519 Fenster und Türen – Terminologie; Dreisprachige Fassung

DIN EN 12600 Glas im Bauwesen – Pendelschlagversuch – Verfahren für die Stoßprüfung und Klassifizierung von Flachglas

DIN EN 13049 ´ Fenster – Belastung mit einem weichen, schweren Stoßkörper – Prüfverfahren, Sicherheitsanforderungen und Klassifizierung

DIN EN 13115 Fenster – Klassifizierung mechanischer Eigenschaften – Vertikallasten, Verwindung und Bedienkräfte

EN 13141-1 Lüftung von Gebäuden - Leistungsprüfungen von Bauteilen/Produkten für die Lüftung von Wohnungen - Teil 1: Außenwand- und Überströmluftdurchlässe

DIN ENV 13420 Fenster – Differenzklima – Prüfverfahren

DIN EN 13633 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Paniktüranlagen, für Türen in Rettungswegen

DIN EN 13637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Notausgangsanlagen, für Türen in Rettungswegen

DIN EN 13501-5 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten

DIN EN 14608 Fenster – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen Lasten in der Flügelebene (Racking)

DIN EN 14609 Fenster – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen statische Verwindung

DIN EN ISO 6946 Bauteile – Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient – Berechnungsverfahren

DIN EN ISO 10077-1 und -2 Wärmetechnisches Verhalten von Fenster, Türen und Abschlüssen – Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten – Teil 1: Vereinfachtes Verfahren Teil 2: Numerisches Verfahren für Rahmen

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DIN EN ISO

12412-1 und -2 Fenster, Türen und Abschlüsse – Bestimmung des Wärmedurchgangsverfahrens mittels des Heizkastenverfahrens Teil 1: Mauerwerk Teil 2: Rahmen

DIN EN ISO 12543-2 Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas Teil 2: Verbund-Sicherheitsglas

DIN EN ISO

12567-1 und -2 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern und Türen – Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten mittels des Heizkastenverfahrens Teil 1: Komplette Fenster und Türen

Teil 2: Dachflächenfenster und andere auskragende Produkte

DIN-Taschenbuch 471 Fenster und Türen Teil 1- Anforderungen und Klassifizierungen Teil 2 - Prüfungen und Berechnungen

Richtlinien:

PfB-Richtlinie „Hochwasserbeständige Abschlüsse - Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung“, Ausgabe Januar 2008.

VfS - Richtlinie (Entwurf) „Ausbruchhemmung - Fenster und Türen für Verwahrungsräume, geschlossene Bereiche, Psychiatrische Kliniken, Forensische Kliniken und JVA - Anforderungen, Festlegungen und Ausschreibungshilfen“ Ausgabe Mai 2012

ETB-Richtlinie, Ausgabe 1985

TRAV, Ausgabe 2003

TRLV, Ausgabe 2003

Hinweis: Die Benutzung des Leitfadens ist eigenverantwortlich; das PfB schließt jede Haftung, die auf den Leitfaden zurückgeführt wird, aus. Die aufgeführten Normen sind über den Beuth Verlag unter www.beuth.de zu beziehen.