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20 JAHRE PKMG 1 „FIT FÜRS AMT IN 12 STUNDEN“ – PKMG SCHULUNG 2-5 ES STELLT SICH VOR: BEWAHREN FERIENHAUS EG 3-4 Seite 1 20 JAHRE PKMG - ZUM WOHLE UNSERER MITGLIEDER Die Gründungsversammlung bei der KfZ-Genossenschaft Friepas eG in Frie- sack (M-V) war nicht spektakulär. Die KfZ-Mechaniker boten uns Räume und eine Geschäftsadresse, stellten ausgesonderte Möbel und einen Tele- fonanschluss zur Verfügung. Es war ein Anfang! Bereits 1996 haben wir den Geschäftssitz nach Berlin verlegt, hier zur Untermiete bei einer befreundeten Firma. An eine Anstellung war noch nicht zu denken, also liefen Akquise, Organisation und Prüfung nach Feier- abend und am Wochenende. Von den 11 Gründern gehört unserem Verband noch eine Genossenschaft an, die Raiffeisen Warenhandelsgenossen- schaft eG Nauen, die anderen wurden gelöscht, umgewandelt oder gehören einem anderen Verband an. Erst 1997 konnten wir den ersten Anstellungsver- trag abschließen. Aus den 11 Gründern sind inzwischen 181 Genossenschaften geworden, eine bunte Truppe, im ge- samten Bundesgebiet. Aber frei nach Hermann Heinrich Grafe: Nicht woher wir kommen, sondern wohin wir gehen ist die große Frage unserer Existenz. Also was liegt vor uns? Wo wollen wir hin? Im zwanzigsten Jahr seines Bestehens beschäftigt der Verband sieben Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter, verfügt über ein bewährtes Netzwerk von Kooperationspartnern, führt jährlich zwischen 110 und 140 gesetzlich vor- geschriebene Pflichtprüfungen und etwa ein Dutzend Gründungsprüfungen durch und steht seinen Mitglieds- genossenschaften mit diversen Bera- tungs- und Schulungsleistungen zur Verfügung. Die Anforderungen an Or- ganisation und Management des Ver- bandes sind nicht nur aufgrund des zahlenmäßigen Wachstums der Mit- gliedschaft gestiegen. Prüfungsstan- dards entwickeln sich laufend weiter, die rechtlichen Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen und Finanzie- rungstätigkeit unserer Mitgliedsun- ternehmen sind in ständiger Bewe- gung. Wesentliche Änderungen des Genossenschaftsgesetzes werden zur- zeit diskutiert. Um die Herausforde- rungen auch der nächsten 20 Jahre bestehen und die Chancen künftiger Veränderungen nutzen zu können, wird sich der Verband in den kommenden anderthalb bis zwei Jahren strategisch neu aufstellen. Unter der Überschrift „PkmG 2020“ arbeitet der Vorstand zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie in enger Ab- stimmung mit dem Verbandsrat die erforderlichen Veränderungsprozesse aus. Bereits der Verbandstag 2015 wird Gelegenheit haben, erstmalig über deren Inhalt und Umsetzung zu beraten. Angelika Noß | Norbert Rückriemen PkmG aktuell Infoblatt des Prüfungsverbandes der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V. Ausgabe 25 | Januar 2015 DER MINDESTLOHN IST DA 4 QUO VADIS GENOSSENSCHAFT? EIN GESPRÄCH. 5 NEUE MITARBEITER | MITGLIEDERENTWICKLUNG 6

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20 JAHRE PKMG 1

„FIT FÜRS AMT IN 12 STUNDEN“ – PKMG SCHULUNG 2-5

ES STELLT SICH VOR: BEWAHREN FERIENHAUS EG 3-4

Seite 1

20 JAhre PKmg - Zum Wohle unserer miTglieder

Die Gründungsversammlung bei der KfZ-Genossenschaft Friepas eG in Frie-sack (M-V) war nicht spektakulär. Die KfZ-Mechaniker boten uns Räume und eine Geschäftsadresse, stellten ausgesonderte Möbel und einen Tele-fonanschluss zur Verfügung. Es war ein Anfang! Bereits 1996 haben wir den Geschäftssitz nach Berlin verlegt, hier zur Untermiete bei einer befreundeten Firma. An eine Anstellung war noch nicht zu denken, also liefen Akquise, Organisation und Prüfung nach Feier-abend und am Wochenende. Von den 11 Gründern gehört unserem Verband noch eine Genossenschaft an, die Raiffeisen Warenhandelsgenossen-schaft eG Nauen, die anderen wurden gelöscht, umgewandelt oder gehören

einem anderen Verband an. Erst 1997 konnten wir den ersten Anstellungsver-

trag abschließen. Aus den 11 Gründern sind inzwischen 181 Genossenschaften geworden, eine bunte Truppe, im ge-samten Bundesgebiet.

Aber frei nach Hermann Heinrich Grafe: Nicht woher wir kommen, sondern wohin wir gehen ist die große Frage unserer Existenz. Also was liegt vor uns? Wo wollen wir hin?

Im zwanzigsten Jahr seines Bestehens beschäftigt der Verband sieben Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter, verfügt über ein bewährtes Netzwerk von Kooperationspartnern, führt jährlich zwischen 110 und 140 gesetzlich vor-geschriebene Pfl ichtprüfungen und etwa ein Dutzend Gründungsprüfungen

durch und steht seinen Mitglieds-genossenschaften mit diversen Bera-tungs- und Schulungsleistungen zur Verfügung. Die Anforderungen an Or-ganisation und Management des Ver-bandes sind nicht nur aufgrund des zahlenmäßigen Wachstums der Mit-gliedschaft gestiegen. Prüfungsstan-dards entwickeln sich laufend weiter, die rechtlichen Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen und Finanzie-rungstätigkeit unserer Mitgliedsun-ternehmen sind in ständiger Bewe-gung. Wesentliche Änderungen des Genossenschaftsgesetzes werden zur-zeit diskutiert. Um die Herausforde-rungen auch der nächsten 20 Jahre bestehen und die Chancen künftiger Veränderungen nutzen zu können, wird sich der Verband in den kommenden anderthalb bis zwei Jahren strategisch neu aufstellen. Unter der Überschrift „PkmG 2020“ arbeitet der Vorstand zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie in enger Ab-stimmung mit dem Verbandsrat die erforderlichen Veränderungsprozesse aus. Bereits der Verbandstag 2015 wird Gelegenheit haben, erstmalig über deren Inhalt und Umsetzung zu beraten.

Angelika Noß | Norbert Rückriemen

PkmG ak tue l lInfoblatt des Prüfungsverbandes der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V.

Ausgabe 25 | Januar 2015

DER MINDESTLOHN IST DA 4

QUO VADIS GENOSSENSCHAFT? EIN GESPRÄCH. 5

NEUE MITARBEITER | MITGLIEDERENTWICKLUNG 6

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Tourbus rollT: „FiT Fürs AmT in 12 sTunden“Auch Als inhouse-schulung AngeboTen

Berlin im Oktober 2014, Donnerstag, 15.00 Uhr: Das vierköpfige Trainerteam belädt den eigens gemieteten Minivan. Andreas Müller und Norbert Rückrie-men, die beiden Vorstandsmitglieder des Prüfungsverbandes, Rechtsanwalt Gerhard Fuchs und der PkmG-Prüfer Mathias Kluth machen sich auf den Weg nach Bensheim. Die Wohnbau Bergstraße eG hat die zweitägige PkmG-Basis-Schulung „Fit fürs Amt in 12 Stunden“ als Inhouse-Schulung gebucht. Nach der „Uraufführung“ der neuen Schulungsveranstaltung im März 2014 werden die zwei Tage in Bensheim bereits der dritte Auftritt des Trainerteams sein. Das Konzept der neuen Basisschulung (siehe „PkmG aktuell“ Nr. 23 von August 2013) ist aufgegangen: keine Belehrung der Teilnehmer, sondern Befähigung. Mit-machen ist gefragt. Die vier Trainer sind Teil des Ganzen: sie wechseln sich nicht ab, sondern interagieren mit den Teilnehmern und untereinander.

Bensheim, Donnerstag, 21.15 Uhr: Check-in des Trainerteams im Hotel, spätes Abendessen und zugleich Team-besprechung für den morgigen Tag 1 der Schulung. Diesmal werden nicht nur Vorstands- und Aufsichtsratsmit-glieder unter den Teilnehmern sein, sondern auch interessierte Vertreter der Wohnbau Bergstraße. „Das passt schon”, meint Norbert Rückriemen. Schließlich ist das Basiswissen, das in der Schulung vermittelt werden soll, thematisch aufbereitet: die Genossen-schaft als Rechtsform, als Wirtschafts-unternehmen, als Mitgliederverband und Bestandteil des genossenschaftli-chen Prüfungswesens – das konkrete Amt, das einer bekleidet, spielt bei die-ser Struktur der Wissensvermittlung keine große Rolle. „In unserer neuen Basisschulung probieren wir mit den Teilnehmern praktisch unterschiedli-

che Aspekte einer Genossenschaft aus. Und probieren geht bekanntlich über studieren“, sagt Gerhard Fuchs.Sein Schilderwald, den er gleich am Anfang der Schulung mit den Teilneh-

mern aufbaut, um die Rechtsquellen, aus denen sich der Rechtsrahmen ge-nossenschaftlichen Handelns speist, und ihr Verhältnis untereinander zu verdeutlichen, ist ein gutes Beispiel für die fast spielerische, aber umso ein-prägsamere Vermittlung komplizierter Sachverhalte.

Bensheim, Versammlungsraum der Wohn- bau Bergstraße, Freitag, 08.20 Uhr: Konzentriert werden die zur Basis-schulung benötigten Utensilien aus-gepackt und aufgebaut. Mathias Kluth verteilt die Schulungsmappen mit den thematisch geordneten Merkblättern, Informationen zum Trainerteam und dem Dokumentenanhang auf den Tischen. Die Tische sind so angeord-net, dass jeder Teilnehmer problemlos in das Zentrum des Raumes gelangen kann, um selbst zum Akteur der Ver-anstaltung zu werden.

Bensheim, Versammlungsraum der Wohn-bau Bergstraße, Freitag, 09.00 Uhr: Die Show beginnt. 15 Minuten Warm-up, in denen die Teilnehmer und Trai-ner zusammentragen, was sie mit Ge-nossenschaft assoziieren. Nachdem die von den Teilnehmern beschriebe-

nen Moderatorenkärtchen an der Pinn- wand geordnet sind, zeigt sich, warum die Schulung genau so aufgebaut ist, wie sie aufgebaut ist: es sind die Vor-stellungen und Erwartungen der Teil-

nehmer, die Inhalt und Struktur der Schulung prägen.

Bensheim, Parkplatz vor dem Verwal-tungsgebäude der Wohnbau Berg-straße, Sonnabend, 17.30 Uhr: Die Schulungsrequisiten sind wie-der im Minivan verstaut. Zufrieden lächelnd löst Andreas Müller sein Na-mensschild vom Revers. Hinter ihm und seinen drei Trainerkollegen liegen 12 anstrengend-schöne Schulungsstun- den. „Auch wenn wir einen festste-henden Ablaufplan haben, ist bis jetzt keine Basisschulung wie die andere gewesen“, fasst Andreas Müller die beiden Tage in Bensheim zusammen. Kein Wunder, denn es ist gewollt, dass die Neugier und die Erfahrungen der Teilnehmer den Verlauf der zwei Schu-lungstage mitbestimmen. Nur der Takt, der wird - wie es sich bei einem guten Fitnesstraining gehört - von den Trai-nern vorgegeben.

Die nächsten verbandsoffenen Veran- staltung der neuen Schulungsreihe „Fit fürs Amt in 12 Stunden“ fin-den am: 13.|14. märz 2015 und am 28.|29. november 2015 in Berlin statt. Die Teilnahmegebühr für beide Tage beträgt 475,00 Euro. Für ein Get- together der Schulungsteilnehmer am Vorabend der Veranstaltung werden zusätzlich 25,00 Euro Kostenbeteili-gung erhoben – natürlich nur von denen, die daran teilnehmen wollen.

Dr. Norbert Rückriemen

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eine genossenschAFT sTellT sich Vor: die beWAhren FerienhAus eg

Gründungsjahr: 2009Mitglied im PkmG seit: 2009Bundesland: Mecklenburg-VorpommernSitz der Genossenschaft: Berlin

[email protected]

Unsere Genossenschaft hat sich im Juli 2009 mit sechs Mitgliedern gegründet, um den historischen Was-serturm in Waren an der Müritz zu erwerben und zu einem genossen-schaftlich betriebenen „Ferienturm“ umzubauen. Unter den sechs Grün-dungsfreunden waren zwei Architek-ten aus Berlin, die bereits Erfahrungen mit genossenschaftlich organisierten Generationswohnmodellen gemacht hatten. So ergriffen die Architekten die Initiative und bewarben sich Ende 2008 mit dem Konzept des genos-senschaftlich organisierten Ferien-

turmes. Diese Bewirtschaftungsform schien den Entscheidungsträgern der Stadt Waren im Gegensatz zu einem Verkauf an eine Privatperson gut zu gefallen. Wir erhielten Anfang 2009 den Zuschlag. Damit standen wir auf einmal unter akutem finanziellen und administrativen Realisierungszwang. Wir mussten Kosten- und Planungs-sicherheit herstellen: Wie viel Geld ist für den Umbau erforderlich? Was kostet denn eine maßgeschneiderte 12 Meter hohe Beton-Wendeltreppe? Wie teuer wird es, den 175 Kubik-meter Wasser fassenden genieteten

Stahlbehälter zumindest teilweise aus dem Turm zu entfernen? Stimmen die zu befragenden Behörden wie Denk-malamt, Feuerwehr, Forstamt der Um-nutzung zu?

Die Nutzung der Ferienwohnungen im Turm sollte im Ergebnis sowohl Genos-senschaftsmitgliedern als auch Dritten möglich sein. Mit dem Unterschied,

dass Mitglieder eine geringere Miete für ihren Aufenthalt zahlen. Zunächst galt es neben dem Auffinden weiterer Begeisterter für dieses Unterfangen den Kaufvertrag zu verhandeln und eine Bauvoranfrage auf den Weg zu bringen. Außerdem mussten wir zügig lernen, wie eine Genossenschaft zu führen ist. Da stand uns der PkmG mit pragmatischem Rat und zielführender Tat zur Seite – an dieser Stelle bedan-ken wir uns nochmals dafür.

Erst ein gutes Jahr später (Ostern 2010) waren der Kaufvertrag endlich

unterschrieben und die Bauvoranfrage nach vielen Hindernissen im Sommer 2010 positiv beschieden. Mit inzwisch-en etwas mehr als einem Dutzend Genossenschaftsmitgliedern ging es ab Oktober 2010 ans Werk. Uns kam zu Gute, dass der Turm vor über ein-hundert Jahren bereits multifunktional angelegt worden war. Im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss befanden sich schon immer Wohnräume. Dort logierte seinerzeit der Turmwärter samt seiner Familie.

Mit dem ersten Schnee im Spätherbst 2010 begannen die Ausbauarbeiten, in die wir Mitglieder intensiv einge-bunden waren. Schließlich wurde der Turm ja bereits für eine Vermietung ab dem Frühsommer 2011 beworben. Dank der schönen Ansicht von außen haben eine Menge Leute gebucht und Geld im voraus gezahlt, obwohl es noch keinerlei Fotos vom Innenausbau gab. Dieser Vertrauensvorschuss war vor allem unserer genossenschaftli-chen Organisationsform zu verdanken. Der Vertrauensvorschuss unserer Erst- mieter verlieh uns dann noch den er-

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forderlichen Erfolgsdruck, um zu Pfing- sten 2011 die Ferienwohnungen zu-mindest zu 90% fertig gestellt zu haben. Die fehlenden oder noch nicht ganz rund laufenden 10% wurden durch einen ebenso hohen Eröffnungsrabatt kompensiert, so dass die Turmbe-wohner fast ausnahmslos begeistert waren. Auch wir waren und sind sehr stolz auf das Prachtstück, das unsere Genossenschaft geschaffen hat und

immer noch weiter vervollkommnet. Der Wasserturm ist ein Paradebeispiel dafür, dass solch ein Projekt gerade wegen seiner genossenschaftlichen Organisationsform und des dadurch erst möglichen Zusammenfließens ganz vielfältiger Talente zu einem so rundum guten Ergebnis führt. Auch nicht zuletzt deswegen sind wir im März 2011 vom Landesamt für Denk-malpflege in Schwerin zum Denkmal des Monats in Mecklenburg-Vorpom-mern gekürt worden.

Wir haben eine halbe Million Euro, teils Eigenkapital, teils Darlehen investiert. Der Wasserturm ist mit rund 200 Über-nachtungen gut ausgelastet. Durch die Mieteinnahmen können wir nicht nur den Bankkredit bedienen, sondern auch fair entlohnte Angestellte der Genossenschaft bezahlen, die sich um das Vermietungs- und Gebäude-management vor Ort kümmern. Zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts der inzwischen auf 35 Mitglieder an-gewachsenen Genossenschaft organi-sieren wir jedes Jahr im Frühjahr und

im Herbst so genannte „Subbotniks“. Darüber hinaus nehmen wir jedes Jahr am zweiten Septembersonntag am bundesweit stattfindenden Tag des offenen Denkmals teil. Hunderten interessierter Besucher ermöglicht die Genossenschaft an diesem Tag Führungen durch dieses größte noch bestehende Industriedenkmal Warens.

Das eigentlich Spannende kommt aber erst noch. Denn schließlich wird die ganze Sache erst richtig interessant, wenn wir noch mindestens ein Haus am Meer und ein Haus in den Bergen realisiert haben. In ähnlicher Qualität, ohne dass es Wassertürme sein müssten, wollen wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine Hand-voll Ferienperlen schaffen und diese genossenschaftlich organisiert primär für uns aber auch für Dritte betreiben. Dafür sind wir weiterhin für Mitglie-derverstärkung aufgeschlossen. Spre-chen Sie uns bei Interesse einfach an – wir würden uns freuen.

www.bewahren.org

der mindesTlohn isT dA!

Seit dem 1. Januar 2015 gilt bekanntlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro|Stunde. Das Gesetz zur Rege-lung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) enthält dabei einige beachtenswerte weitere Überraschungen.

Der Mindestlohn gilt nicht nur für Ar-beitnehmerinnen und Arbeitnehmer sondern auch für Praktikantinnen und Praktikanten. Ausnahmen gelten nur bei einem schulischen oder die Ausbil-dung begleitenden Pflichtpraktikum, einem Praktikum zur Einstiegsqualifi-zierung oder einem Praktikum von bis zu drei Monaten für die berufliche Ori-entierung. Wer zukünftig beabsichtigt, Praktikumsplätze ohne Gewährung des Mindestlohnes anzubieten, sollte die gesetzlichen Ausnahmebestim-mungen sorgfältig studieren.

Gem. § 13 MiLoG findet § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ent- sprechend Anwendung. Hinter die-ser Verweisung verbirgt sich eine Haftung Dritter für die Gewährung des Mindestlohnes. Gemäß § 14 Ar-beitnehmer-Entsendegesetz haftet ein Unternehmer, der einen anderen Un-ternehmer mit der Erbringung von Werk- und Dienstleistungen beauftragt, für dessen Verpflichtung und dessen Nachunternehmer für die Zahlung des Mindestentgeltes an deren Arbeitneh-mer. Es muss abgewartet werden, ob die Rechtsprechung diese kollektive Mindestlohnhaftung aus praktischen Erwägungen einschränkt.

Damit die Gewährung des Mindest-lohnes kontrolliert werden kann, sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer geringfügig beschäftigten Arbeit- nehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre

aufzubewahren. Verstöße können mit Bußgeldern belegt werden.

Zahlungsansprüche auf den Mindest- lohn verjähren innerhalb der Regelver-jährung von drei Jahren. Ausschluss- fristen in Arbeitsverträgen, die eine Nachforderung teilweise bereits nach drei Monaten ausschließen, gelten für Forderungen auf den Mindestlohn ausdrücklich nicht. Wer heute den Mindestlohn nicht gewährt, kann von seinen Beschäftigten also noch in drei Jahren zur Zahlung herangezogen werden. Sozialversicherungsträger können ihre entsprechenden Beiträge sogar noch nach bis zu vier Jahren er-heben.

Gerhard Fuchs

Fachanwalt für Arbeitsrecht,Fachanwalt für Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht

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Quo VAdis genossenschAFT?gespräch mit dem mitglied des deutschen bundestages, Klaus mindrup

Klaus Mindrup, selbst aktives Mitglied zweier Genossenschaften in Berlin, engagiert sich auch in seinem neuen Amt als Mitglied des Bundestages für Genossenschaften. Dabei steht die Rechtsform für ein solidarisches, auf die Interessen der Mitglieder gerich-tetes miteinander Wirtschaften. Aber auch die gesamtgesellschaftliche Rolle der Genossenschaften ist hin-sichtlich Ihrer Wirtschaftskraft und Stabilität in Zeiten der Bankenkrise und steigender Unternehmensinsol-venzen hoch zu werten.Gegenstand unseres Gespräches war u.a. der Referentenentwurf des Bun-desministeriums für Justiz zur Ände-rung des Genossenschaftsgesetzes und korrespondierender Regelungen in anderen Gesetzen (HGB). Nach eingeführter Unternehmergesell-schaft (haftungsbeschränkt) soll im Genossenschaftsbereich ein Pendant

geschaffen werden, die Kooperations-gesellschaft (haftungsbeschränkt).Darüber hinaus beinhaltet der Refe-rentenentwurf weitere Erleichterun-gen für kleine Genossenschaften, so die Verdopplung der Größenmerkmale im § 53 Abs. 2 Satz 1, d.h. die Prüfung des Jahresabschlusses und der Buch-führung soll für Genossenschaften erst ab einer Bilanzsumme von 2 Mio. Euro und Umsatzerlösen in Höhe von 4 Mio. Euro zur Pfl icht werden. Das Recht zur Gründung einer prüfungs- und pfl ichtmitgliedsschaftsbefreiten Kooperationsgesellschaft (haftungs-beschränkt) soll an Umsatzerlöse bis max. 500.000 Euro und einen Jahresüberschuss von max. 50.000 Euro gebunden werden. Wer soll die Einhaltung oder Überschreitung die-ser Grenzen zukünftig wirksam über-prüfen? Soviel zum Thema Bürokra-tieabbau.Als Prüfungsverband überwiegend kleiner Genossenschaften können wirauf sinn- und wirkungsvolle Grün-dungs- und Jahresprüfungen verwei-sen, die gerade für kleinere Genos-

senschaften einen guten Schutz vor Insolvenzrisiken und dem Verlust von Mitglieder- und Gläubigerkapitaldarstellen. Hier geht es um Vertrauen! Die mit der Novellierung des GenG in 2006 eingeführten Erleichterungen haben sich nach unserer Einschät-zung in der Praxis bewährt; entfällt doch nicht die gesamte Prüfung, werden in Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch die Jahresabschlüsse zumindest einerPlausibilitätsprüfung unterzogen. In den meisten Fällen sehen sich die Mitglieder des Aufsichtsrates nicht in der Lage, eine adäquate Prüfung der Tätigkeit des Vorstandes durchzufüh-ren. Diese Erkenntnis wird uns auch von den Teilnehmern unserer Weiter-bildungsveranstaltungen und während der Prüfung bestätigt. Zu begrüßen ist die Anwendung der formalen Erleichterungen für Kleinst-kapitalgesellschaften (§ 267 1 HGB) auch für Kleinstgenossenschaften.Zu begrüßen wäre darüber hinaus eine Gleichstellung der Genossenschafts-gründer mit anderen Unternehmens-gründern hinsichtlich der Förderbedin-gungen der KfW. Dies ist jedoch nicht vorgesehen.Herr Mindrup hat unsere Anregun-gen und Erfahrungen aufgenommen. Wann, ob überhaupt und wenn, dann in welcher Form der Referentenentwurf dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Der politische Wille sollte sich jedoch an den Praxiserfahrungen orientieren. Das aktuelle Rechtskleid passt vielen Existenzgründern, auch denen kleiner Unternehmen.

Angelika Noss

Fortsetzung von Seite 2...

FiT Fürs AmT in 12 sTunden –eine WorTmeldung Aus der miTgliedschAFT

Ich bin seit 8 Monaten ehrenamtliches Mitglied des Aufsichtsrates

einer Wohnungsgenossenschaft und hatte mich auch in meiner Berufs-

tätigkeit nie mit einer Genossenschaft und ihren Besonderheiten

beschäftigen müssen – also alles Neuland. Was darf ich, was muss

ich, was sollte ich tun?

Für mich war diese Basisschulung genau das Richtige. Es war eine

Mischung von langjährigen, erfahrenen Vorständen und Aufsichts-

ratsmitgliedern und Teilnehmern, die diese Funktionen erst kurzzei-

tig ausübten. Eine gute Plattform sich auszutauschen.

Die Themen orientieren sich an der Vielfalt der Aufgaben einer

Genossenschaft. Die Referenten sind Praktiker, die wissen, welche

Fragen im täglichen Leben anstehen. Entscheidungen müssen auf der

Basis der gesetzlichen Bestimmungen getroff en werden – Entschei-

dungen des „gesunden Menschenverstandes“ reichen nicht immer aus.

R. Topf, WSG Bitterfeld-Wolfen eG

Ich bin seit 8 Monaten ehrenamtliches Mitglied des Aufsichtsrates

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IMPRESSUM

Infoblatt des PkmG e.V.

FOTOSPkmG, Bewahren Ferienhaus eG

GRAFIK & SATZ SCHWARZPLUSgrafi kwww.schwarzplusgrafi k.de

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KONTAKT

PkmG e.V. Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V.

Boxhagener Straße 76, 78 Aufgang 3 · 10245 Berlin

TEL 030 26 55 12 36 / FAX 030 26 55 12 38MAIL [email protected] www.pruefungsverband.de

GESCHÄFTSZEITEN Mo - Fr: 8.00 - 17.00 Uhr

DISCLAIMER

Die in dieser Ausgabe veröffentlichten Gastbeiträge spiegeln nicht zwangsläufi g die Meinung des Prüfungs-verbandes wider. Hinweise und Anregungen zu unserem Informationsblatt nehmen wir gern auch zur Veröffent-lichung entgegen.

Personelle VerÄnderungen beim PrüFungsVerbAnd

Frau Mirsoapova und Herr Otto haben den Verband zum Ende des Jahres 2014 verlassen, zum einen aus persön-lichen zum anderen aus Gründen der berufl ichen Neuorientierung.

Seit dem 1. Ok-tober ist der Diplom-Ökonom hendrik hupe als Prüfungsas-sistent Teil un-seres Prüfungs-teams. Seine mehr-jährige Erfahrung

aus dem Bereich der Firmenkunden-kredite im Bankensektor erleichtert die Einarbeitung in das Prüfungswesen.Er bildet ein Team mit Frau Schmidt. Eigenständige Prüfungen kleiner Ge-nossenschaften bilden derzeit den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Er schätzt diese frühzeitige selbständige Arbeitsweise und die freundliche und kollegiale Aufnahme im Verband.

Ebenfalls seit dem 1. Oktober ver-stärkt der Wirt-s c h a f t s j u r i s t stephan richter (LL.M.) als Prü-fungsassistent das Prüferteam. Vor seiner Zeit

beim PkmG e.V. hat Herr Richter für die Stadtwerke Karlsruhe GmbH und bei Schultze & Braun Wirtschaftsprü-

fungs- / Steuerberatungsgesellschaft mbH in Berlin gearbeitet. Herr Rich-ter hat an der SRH Fachhochschule Heidelberg und an der HTW-Berlin Wirtschaftsrecht studiert. Er arbeitet im Team mit Herrn Kluth. Aktuell ist die eigenständige Prüfung kleiner Genossenschaften und die Ein-arbeitung in die Besonderheiten des Genossenschaftsrechtes seine vor-rangige Tätigkeit. Er schätzt die offene Aufnahme in das Team, die sehr gute Einarbeitung durch die erfahrenen Kol-legen und das Vertrauen, dass Ihm bereits nach kurzer Zeit entgegenge-bracht wird.

Im Zuge von Umstrukturierungen erge-ben sich die folgenden Funktionsver-teilungen:Das Aufgabengebiet von Frau bogisch ist u.a. um den Zahlungsverkehr und die Veranstaltungsorganisation erwei-tert worden, sie managt das Backoffi ce.Frau schmidt, seit Oktober 2014 aus dem Mutterschutz zurück, hat die Leitung des Prüfungsbereiches übernommen und fungiert auch als Verbandsprüferin. herr Kluth hat am 1. Januar 2015 seine Tätigkeit als Ver-bandsprüfer aufgenommen. herr Krassowski prüft auch in 2015 über-wiegend kleine Genossenschaften nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GenG. Als Prüfungsassistenten stehen herr hupe und herr richter vorrangig den kleinen Genossenschaften mit Rat und Tat zur Seite. Frau noß wird weiterhin als Verbandsprüferin und Verbands-direktorin tätig sein. In dieser Zusam-mensetzung werden wir die vor uns

liegenden Aufgaben zuverlässig und mit hoher Qualität erfüllen.Den für Ihre Genossenschaft zuständi-gen Mitarbeiter des Prüfungsbereiches können sie der Prüfungsankündigung entnehmen.

miTgliederenTWicKlung 2014

Stand 31.12.2013 167· Zugänge 22· Abgänge - Löschung -2 - Ausschluss -5 - Verschmelzung -1

Stand 31.12.2014 181· davon in Liquidation -12· davon nicht vom Verband geprüft (Doppelmitgliedschaft) -5· abgeschlossene Gründungs- prüfungen noch nicht eingetragen 6

Genossenschaften 2015 170

PKmg VerAnsTAlTungsKAlender

märz 2015 13.–14.03. Schulung „Fit fürs Amt in 12 Stunden“

september 201503.09. Vorstandsschulung04.09. Verbandstag: 20 Jahre PkmG05.09. Aufsichtsratsschulung

november 2015 27.–28.11.Schulung „Fit fürs Amt in 12 Stunden”