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@ TU Graz ibbw+pepm - TUG/000333 Leistungsmodell Wasserwirtschaft Werkvertragsmuster Ingenieurleistungen im Wasserbau PLANERTAG 2018 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft für diese Veranstaltung zur Verfügung gestellt von: BR h.c. Dipl. IngPräsentation. Roland HOHENAUER (Vorsitzender der BFG WW)

PLANERTAG 2018 - Salzburg...@ TU Graz ibbw+pepm - TUG/000333 Die Honorarleitlinien der Ziviltechniker wurden mit 31.12.2006 außer Kraft gesetzt. Damit hat die Bundeskammer dem bereits

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Leistungsmodell Wasserwirtschaft Werkvertragsmuster Ingenieurleistungen im Wasserbau

PLANERTAG 2018

Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

für diese Veranstaltung zur Verfügung gestellt von: BR h.c. Dipl. IngPräsentation. Roland HOHENAUER (Vorsitzender der BFG WW)

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Die Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft umfasst folgende Befugnisse:

Kulturtechnik und Wasserwirtschaft

Bauwesen / Bauingenieurwesen

Fachgruppe Wasserwirtschaft bei der Kammer für O.Ö. und SBG Konstituierende Sitzung am 12.06.2017 10 Mitglieder

Obmann: DI Christian Affenzeller Obmann-Stv.: DI Herbert Prax

DI Stefan Hitzfelder ist Vertreter der Länderkammer O.Ö./Sbg. in Bundesfachgruppe WW

Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

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Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

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Die Honorarleitlinien der Ziviltechniker wurden mit 31.12.2006 außer Kraft gesetzt.

Damit hat die Bundeskammer dem bereits seit 01.01.2006 gültigen

Kartellgesetz 2005, das keine unverbindlichen Verbandsempfehlungen mehr vorsieht, entsprochen.

Bestehende Verträge, die auf die Honorarleitlinien Bezug nehmen, bleiben davon unberührt. Die Weiterverwendung in neuen Verträgen ist bilateral zulässig.

Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

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Resümee

Die Betrachtung der letzten 15 Jahre zeigt, dass die Qualitätsorientierung der Planer aus den 1980er

Jahren auf Grund der Preiswettbewerbsorientierung der Vergaberichtlinien stark abgenommen hat,

dass technische Planungen stärker unter dem Preisdruck leiden als gestaltungsorientierte und

dass dies für die Projekte und die Projektkosten negative Auswirkungen hat.

Die Wiedereinführung geordneter Honorarbemessungs-grundlagen ist offensichtlich wesentlich für die Beibe-haltung / Fortsetzung qualifizierter Planerleistungen.

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Maßnahmen

die Wasserwirtschaft hat bis 2009 das Leistungsbild der HOB-I angewandt.

von Oktober 2008 bis Mai 2010 wurde vom Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft der TU Graz mit der Fachgruppe WW der BAIK ein Leistungsbild mit 9 Leistungsphasen (Grundlagenermittlung etc.) und 1 Vorbereitungsphase für Bestandsanlagen erstellt und im Juni 2010 publiziert.

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Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

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Das Ergebnis der Honorargestaltung ist der Werkvertrag auf Basis des „Leistungsbildes und

Vergütungsmodell Wasserwirtschaft [LM.VM.WW]:

Werkverträge für die Beauftragung und Abwicklung von Ingenieurleistungen als geistige Dienstleistungen sind grundsätzlich individuell zu gestalten.

Dennoch sollten Werkverträge zwischen den – zumeist öffentlichen – Auftraggeber(inne)n und den Ingenieur(inn)en als Auftragnehmer(innen) einem weitgehend einheitlichen und allgemein verständlichen Aufbau folgen.

Diese Aufgabe soll das vorliegende Werkvertrag-Muster erfüllen. Grundlage dafür ist das aktuelle „Leistungsmodell + Vergütungsmodell Wasserwirtschaft“.

Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, der Österreichische Städtebund, der Österreichische Gemeindebund, die Wirtschaftskammer Österreich (Fachverband Ingenieurbüros) und die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen als Verfasser des Werkvertrag-Musters haben die Anwendung des [LM.VM.WW] gemeinsam vereinbart.

Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

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Der modulare Aufbau der Honorargestaltung ist wie folgt konzipiert:

Ziel- und Aufgabenbeschreibung für die WW; legt das Leistungsbild WW dar; Ausarbeitung durch die BFG WW.

Grundlagen für die Kalkulation: [LM.VM.WW] Ausgabe 2014* Wurde von dritter Seite, einem „Independent Body“, erarbeitet und publiziert.

Herausgeber für aktuelles [LM.VM.WW] Version 2014 ist das Institut für Baubetrieb, Bauwirtschaft, Projektentwicklung und -management der TU Graz

Kalkulationsprogramm* zur Berechnung von büro- und projektindividuellen

Stundensätzen*

Werkvertrag Ingenieurleistungen im Wasserbau* (Version 2016) Allgemeine Regelungen AR* für Planerverträge (Regie-Stundentarife, Nebenkosten) *) Alle Unterlagen auf der Homepage BAIK mit Zugangsberechtigung zum Download

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Phasenmodell der Planungs- und Bauabwicklung

Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

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Die Leistungen umfassen die Bearbeitung von Kläranlagen, Kanalanlagen, Flussbau, Wasserkraftwerken, Wasserbehältern, Wasserleitungen sowie jener Sonderbauten, die nicht in anderen Vergütungsmodellen des Bauingenieurwesens erfasst werden.

Für private und öffentliche AG, unabhängig von Förderungen

Die Gesamtleistung der Wasserwirtschaft umfasst als einheitliches Ganzes u. zw. die aufgezählten Leistungsphasen LPH 1 bis 9.

Unterteilung in Grundleistungen und optionale Leistungen

+ Planungs- und Baustellenkoordination nach dem BauKG in verschiedenen LPHs + Planung und Kontrolle von Kosten u. Terminen nach ÖN B1801-1 in versch. LPHs

Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

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Leistungsmodell Wasserwirtschaft [LM.WW]

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Leistungsmodell Wasserwirtschaft [LM.WW]

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Leistungsmodell Wasserwirtschaft [LM.WW]

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Leistungsmodell Wasserwirtschaft [LM.WW]

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Leistungsmodell Wasserwirtschaft [LM.WW]

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https://www.arching.at/mitglieder/552/leistungsmodelle_2014.html

Projektleitung Projektsteuerung Projektentwicklung Begleitende Kontrolle Verfahrensbeutreuung BauKG Generalplanung Architektur-Konsumentenprojekte Objektplanung-Architektur Einrichtung + Design Freianlagen Tragwerksplanung Prüfingenieur nach OIB-RL 1 Geotechnik Bauphysik, Brandschutz Technische Ausrüstung Ingenieurbauwerke Planung Brücken - RVS 06.01.41 / 06.01.42 Eisenbahn Infrastrukturplanung / RVE 12.01.01 Bestandsprüfung Tunnel und artverwandte Kunstbauten - RVS 06.02.31 / 06.02.32 Bestandsprüfung Brücken und Überbauungen – RVS 06.02.41 / 06.02.42 Wasserwirtschaft Raumplanung Umweltplanung Landschaftsplanung/-pflege Vermessungswesen und Geoinformation – RVS 06.01.11 / 06.01.12

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Gesamtergebnis

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Vergütungsmodell Wasserwirtschaft

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Berechnungswege für die Vergütung Insgesamt 4 Berechnungswege 1. nach objektspezifischen Aufwandswerten (in Std.) 2. Abschätzen des zeitbezogenen Aufwandes (Personaleinsatz) 3. über (fixe) Bauwerksreferenzkosten (standardisierte BE) 4. über Bauwerkskosten (Kosten lt. ÖN B1801-1)

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Berechnungsweg 1 nach Zeitaufwandswerten … Std … Std.satz ……... Honorar

Berechnungsweg 2 Abschätzen des zeitbezogenen Aufwandes (freies Angebot nach Personaleinsatzplan)

Berechnungsweg 3 über vereinbarte Bauwerkskosten … %Satz …...… Honorar (objektivierte Herstellkosten zB standardisierte BE)

Berechnungsweg 4 Bauwerkskosten (ÖN B1801-1)…..… %Satz …… Honorar

Berechnungswege am Beispiel Wasserbau

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Berechnungsweg 3+4 Honorarermittlung über Bauwerkskosten

Anwendung objektivierter Herstellkosten (Referenzkosten) für Projekte mit ausreichender Wiederholungsrate und konkreter Definition der Projektziele (Standards ...).

Anwendung der realen anrechenbaren Herstellkosten (vorläufige bis endgültige) Ermittlung lt. ÖN B1801-1

Die Bemessungsgrundlage für die Vergütung kann in folgenden Wegen ermittelt werden:

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Kostentrichter

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Vergütung - Berechnungsweg 3+4 ABA-Kanal: Vergütung Vk = BMGL x pKAN [€] Prozentsatz [pKAN] für LPH 1-9 [%] Sobald die BMGL geschätzt, berechnet oder festgestellt und die Bewertung nach „Projektpunkten“ erfolgt ist, kann [pKAN] aus den Nomogrammen abgegriffen, aus der tabellarischen Zusammenstellung abgelesen

(interpoliert) oder nach der nachstehenden Formel berechnet werden: pKAN = y = 271,6656x-0,22761 * fP

fP = Faktor aus Bewertungspunkten

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Vorgehensweise Befüllung der Matrix Einteilung für Projekte Ermittlung aufgrund von Anforderungsmerkmalen in einem

Punktesystem aus Tabellen: Der Gesamtwert von A ergibt sich aus der Addition der

Subtabellen Anlage A1-A4.

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Punkteeinteilung der verschiedenen Bereiche

Analoge Vorgehensweise der Punkteermittlung für alle Bereiche (ABA, WVA, Kraftwerk etc. sowie für Berechnungswege 1, 3 und 4)!

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* + * * * *

Subtabelle A1

Weitere Anhaltswerte A2, A3, A4, B, C, D

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Vorgehensweise am Beispiel HW-Rückhaltebecken mit Steuerung Für die Ermittlung des Honorars ist die gemäß einer Matrix ermittelte Summe der Bewertungspunkte maßgebend

36

2

4 2

44

2

2

4

36 25 25

4 4

2

2

2

2

33

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Wasserbau: Bandbreite Prozentsatz [pWBA] f. LPH 1-9

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BMGL= 3,000.000 € => bei Bedarf Interpolieren

Vorgehensweise am Beispiel Wasserbau

Bandbreite im Verhandlungsweg

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Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst als einheitliches Ganzes die Leistungsphasen LPH 1-9.

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Vorgehensweise am Beispiel Wasserbau, Rückhaltebecken LPH 3-7

Leistung Wasserbau, Rückhaltebecken LPH 3-7 + ÖBA + BauKG (Berechnungsweg 3+4)

Bemessungsgrundlage BMGL 3.000.000 €

Bewertungspunkte 33 10,36% Bei Bedarf lineare Interpolation

Honorarsatz interpoliert 10,36%

1 Grundlagenermittlung 3,00% 00 € 2 Vorentwurf 11,00% 00 € 3 Entwurf 15,00% 46.620,00 € 4 Einreichplanung 6,00% 18.648,00 € 5 Ausführungsplanung 17,00% 52.836,00 € 6 LV-Erstellung 10,00% 31.080,00 € 7 Mitwirkung an Vergabe 4,00% 12.432,00 € 8 örtliche Bauaufsicht 31,00% 00 € 9 Dokumentation + Objektbetreuung 3,00% 00 €

100,00% 161.616,00 €

Zwischensumme Wasserbau, Rückhaltebecken LPH 3-7 161.616,00 €

optionale Leistungen (Stundenpool) 150 Std. 95 €/Std. 14.250,00 € zzgl. Nebenkosten 7% 10.770,00 €

Summe Wasserbau, Rückhaltebecken LPH 3-7 netto 186.636,00 €

entspricht einem Honorarsatz bezogen auf 3.000.000,00 € BMGL 6,22%

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http://www.sequality.at/wwangebot/

WWAngebot Um die Angebotslegung der ZT für WW optimal zu unterstützen, wurde die Software WWAngebot (Wasser Wirtschaft Angebot) von der Firma sequality software engineering mit Sitz in Hagenberg/Oberösterreich entwickelt. Die Software basiert auf dem öffentlich publizierten Leistungsbild Wasserwirtschaft (Quelle: Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, BFG Wasserwirtschaft) und dem zugehörigen Vergütungsmodell, entwickelt am Institut für Baubetrieb, Bauwirtschaft, Projektentwicklung und Projektmanagement (Univ. Prof. DI Dr. Hans Lechner Bestellhinweis) der TU Graz.

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Projekt: Werk xxxxxx - Betriebserweiterung (AW-Druckleitung)Auftraggeber: xxxxxxxx Austria AG & CoKGGZ: NNNN

Anlagensystem: ABA-KanalBewertung: Prozentsatz

Bemessungsgrundlage: 2.500.000 €

Bewertungspunkte:A) Vielfalt der Besonderheiten in den Projektinhalten

A1) Bauwerkstypen 28A2) Neubau/Planen im Bestand 2A3) Geometrie, Topographie, Untergrund 1A4) Technische Ausrüstung 2

Punkte A) 34

B) Komplexität der Projektorganisation

Punkte B) 1

C) Risiko bei der Projektrealisierung

Punkte C) 2

D ) Anforderungen an die Termin Kostenvorgabe

Punkte D) 3

Summe der Bewertungspunkte 40 fp = 1,152

Honorarsatz: 13,94Summe Grundleistung: 348.586 €

Leistungsphasen LM.VM AW-DL Honorar

1 Grundlagenermittlung 3,0% nein -- 100% --

2 Vorentwurf 11,0% nein -- 100% --

3 Entwurf 15,0% ja 11% 75% 39.216 €

4 Einreichplanung 6,0% ja 5% 75% 15.686 €

5 Ausführungsplanung 17,0% nein -- 100% --

6 LV-Erstellung (optional) 10,0% ja 5% 50% 17.429 €

7 Mitwirkung an der Vergabe 4,0% nein -- 100% --

8 örtliche Bauaufsicht 31,0% nein -- 100% --

9 Dokumentation und Objektbetreuung 3,0% ja 3% 100% 10.458 €

Anteil an der Grundleistung 34,0% 23,8%

Zwischensumme ohne Nebenkosten check 82.790 € 100,0%

GesamthonorarA Zwischensumme ohne Nebenkosten 82.790 €

B optionale Leistungen

B1 UFG - Kollaudierung 95 €/h 0 €

Summe B) optionale Leistungen 0 €

C Nebenkosten

C1 Nebenkosten Planung 10% 5.490 €

Summe C) Nebenkosten 5.490 €

Gesamthonorar 88.280 €

Nachlass -3% -2.648 €

Gesamthonorar inkl. Nachlass ohne Mwst. 85.600 € 1.007 Stunden (a' 85€)

Anteil Angebot

Eingabe der Bewertungspunkte im Blatt "Bewertungsmatrix" -

diese Tabelle kann dann auch ins Angebot übernommen werden!

Nur GRÜNE Zellen ausfüllen -Berechnung erfolgt automatisch!

Wenn nicht die gesamte Leistung angeboten wird bzw. Vorleistungen vorhanden sind

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Leistungsbild (neu) in der Wasserwirtschaft Vergütungsmodell, Kalkulation und Angebotslegung Werkvertrag

Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

Vorsitzender der BFG WW : BR h.c. Dipl. Ing. Roland HOHENAUER

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Werkvertrag - Muster

Ingenieurleistungen im Wasserbau Version 2016

Präambel

Werkverträge für die Beauftragung und Abwicklung von Ingenieurleistungen sind grundsätzlich individuell zu gestalten. Ingenieurleistungen sind geistige Dienstleistungen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und für die keine allgemein gültigen Regelwerke, wie z.B. Werkvertragsnormen, gelten. Die Beauftragung erfolgt gemäß Bundesvergabegesetz mittels Direktvergabe bzw. im Wege eines Verhandlungsverfahrens unter Anwendung des Bestbieterprinzips.

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Werkvertrag - Muster

Ingenieurleistungen im Wasserbau Planungsphase und Bauausführungsphase

Teil 1 - Vertragsbestimmungen abgeschlossen am .................zwischen der/dem

...........................X,

mit Sitz in .............

im folgenden Auftraggeber(in) (AG) genannt, und der/dem

.............(Planer(in)) Y,

mit Sitz in .............

im folgenden Auftragnehmer(in) (AN) genannt.

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Werkvertrages sind die gemäß Pkt. 2 und 4 näher definierten Ingenieurleistungen für ………..

2. Beschreibung des Bauvorhabens

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

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1. Vertragsgrundlagen Es gelten folgende Vertragsgrundlagen in der angegebenen Reihenfolge als vereinbart: 1. Der gegenständliche Werkvertrag zwischen dem AG und dem AN; 2. Das letztgültige Angebot des AN vom ...... auf Basis „Leistungsbild und Vergütungsmodell

Wasserwirtschaft [LM.VM.WW]“, herausgegeben von der TU-Graz, Institut für Baubetrieb, Projektentwicklung, Bauwirtschaft und Projektmanagement, Stand/Auflage 2014.

3. Die Allgemeinen Regelungen für Planerverträge [AR], herausgegeben von der TU-Graz, Institut für Baubetrieb, Projektentwicklung, Bauwirtschaft und Projektmanagement, Stand/Auflage 2014. Dabei gilt als vereinbart, dass der AN Nebenkosten wie in Punkt AR.11 vorgeschlagen verlangen und bei mehrfachen Bearbeitungen wie in AR.21 vorgeschlagen die Vergütung entsprechend ihrem Anteil an den jeweilig betroffenen Leistungsphasen berechnen darf.

4. Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ zum Förderungsvertrag zwischen AG und Kommunalkredit Public Consulting GmbH in der derzeit gültigen Fassung;

5. Das Umweltförderungsgesetz und die Förderungsrichtlinien des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Wasserbautenförderungsgesetz sowie das Ökostromgesetz, die darauf basierenden Verordnungen und die Förderrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend (für Kleinwasserkraftanlagen) in der derzeit gültigen Fassung;

6. Die einschlägigen Bestimmungen der Landesförderung (oder dbzgl. Regierungsbeschlüsse) in der derzeit gültigen Fassung;

7. Die einschlägigen technischen Normen und technischen Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung;

8. Die einschlägigen Bestimmungen des ABGB.