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ORTSGEMEINDE H E N A U VERBANDSGEMEINDE KIR C H B ERG BEB A U U N G S P L A N n IN DER SCHMIDWIES n BEGRÜNDUNG in der Fassung für die GENEHMIGUNG noch § 11 BBauG BEARBEITET IM AUFTRAG DER ORTSGEMEINDE H E N A U PLANUNGSBÜRO KARST BERATENDER INGENIEUR 5401 NORTERSHAUSEN TEL. 02505/2551 + 1543

PLANUNGSBÜRO KARST... · grenzt die Ortsgemeinde Henau unmittelbar an den Landkreis Bad Kreuznach. Die Ortslage ist topografisch dadurch geprägt, daß sie sich an einem nach Süden

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ORTSGEMEINDE H E N A U VERBANDSGEMEINDE KIR C H B ERG

BEB A U U N G S P L A N n IN DER SCHMIDWIES n

BEGRÜNDUNG in der Fassung für die GENEHMIGUNG noch § 11 BBauG

BEARBEITET IM AUFTRAG DER ORTSGEMEINDE H E N A U

PLANUNGSBÜRO KARST BERATENDER INGENIEUR 5401 NORTERSHAUSEN TEL. 02505/2551 + 1543

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1 Ausgangssituation

Am südöstl ichen Rand der Verbandsgemeinde Kirchberg gelegen, grenzt die Ortsgemeinde Henau unmittelbar an den Landkreis Bad Kreuznach. Die Ortslage ist topografisch dadurch geprägt, daß sie sich an einem nach Süden bis Südosten geneigten Hang etabl iert hat. I m Bereich des PI anungsgeb ietes beträgt die Hangnei gung etwa 13,5 % nach Süd-Südost.

Bei insgesamt I eicht abnehmender Bevöl kerungszah I (um 1980: bei 190 Einwohnern) hat sich die Tendenz der Einwohnerentwicklung in den letzten drei Jahren im Sinne einer Stagnation entwickelt (178 Einwohner am 31.12.84; Quelle: Statistische Berichte des Lan­desamtes für Stati sti k, Bad Ems). Aufgrund ihrer Struktur kann die Ortsgemeinde Henau als landwirtschaftlich geprägt bezeichnet werden, daraus leitet sich das primäre Vorhandensein gemischter Bauflächen ab, die sich im wesentlichen entlang der Kreis­straße 62 und kurzer Seitenstraßen orientieren. Im westl ichen und südwestl ichen Tei I der Ortsl age vollzog sich die jüngere Entwick­lung der Bautätigkeit in der Ortsgemeinde Henau. Der Flächen­nutzungsplan stellt daher in diesem Bereich überwiegend Wohn­baufl ächen dar. Die neuere Bebauung in diesem Tei I der Ortslage hat sich in relativ geordneten Bahnen vollzogen. Ausfranselungen sind weitgehend vermieden. Allerdings ist bei einem Teil der Neu­bauten als auch der Umbauten ehemal iger Wirtschaftsgebäude ein negativ wirkendes Erscheinungsbild dadurch geschaffen worden, daß eine Vielzahl meist ortsfremder Baumaterial ien zum Einsatz gekommen sind.

{"Ht dem Ziel, die weitere bauliche Entwicklung der Ortsgemeinde in geordneten Bahnen zu vollziehen, betreibt die Ortsgemeinde seit längerem die Aufstellung des Bebauungsplan "In der Schmidwies". Um dabei insbesondere die vorhandenen dörfl ichen Strukturen hin­si chtl ich Ersch I ießung, Raumb i Idung und Begrünung aufnehmen und umsetzen zu können, wurde ei n Auftrag zur Erarbei tung ei nes qua I ifizierten Bebauungspl anes ausgesprochen. Ein solcher wurde mit Datum November 1983 bereits in das Offenlegungsverfahren nach § 2a (6) BBauG gegeben. Dieser Bebauungsplan umfaßte je­doch lediglich 1,1 ha Fläche, im wesentlichen eine zweiseitige Be­bauung entlang des ehemal igen Wirtschaftsweges Nr. 129.

Nachdem nunmehr die erste Fortschreibung des Flächennutzungs­planes der Verbandsgemeinde Kirchberg der Kreisverwaltung zur Genehm i gung vorl iegt, ersch ien es der Ortsgemeinde sinnvoll er, die gesamte, in die Fortschrei bung ei nbezogene Erwei terungsfl äche inden Bebauungspl an aufzunehmen. Es wird daher ei ne geänderte Planung vorgelegt, die nunmehr 2,34 ha umfaßt und Raum bietet für rund 30 Wohneinheiten.

Der hiermit era.rbeitete Entwurf wird - zusa.mmen mit den erfor­derl ichen grünordnungsplanerischen Überlegungen - gleichzeitig für die vorgezogene Bürgerbetei I igung (nach § 2a Absatz 2-5 BBauG) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 2 Absatz 5 BBauG) vorgelegt.

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2 VORGABEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN

Im Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes für die Region Mittelrhein-Westerwald wird die Ortsgemeinde Henau mit der be­sonderen Funktion "Erhol ung" geführt. Das bedeutet auch, daß in Henau besondere Anforderungen an gesunde Lebens- und Arbeits­verhältnisse (vgl. § 1 (6) BBauG) gestellt werden müssen. Durch eine qual ifizierte, nach modernen ortsplanerischen Gesichtspunkten ausgeführte PI anung soll die Erhol ungsfunktion gestützt werden.

Den im vorangegangenen Abschnitt sowie in Kapitell angeführten Zielen dient die Ausweisung der Fläche "In der Schmidwies" als Erweiterungsfläche im Rahmen der 1. Fortschreibung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg. Der Ortsgemein­derat hat also damit die Grundlagen für die verbindliche Bauleit­planung geschaffen.

Daß hinsicht I ich des Gesamtumfanges (30 Wohnei nhei ten) und h in­sichtlich der hängigen Ortsrandlage spezielle städtebaulich-orts­planerische Probleme zu lösen sind bzw. waren, ist bereits im Erläuterungsbericht zur 1. Fortschreibung angesprochen worden. Die herausgehobene Notwendigkeit entsprechender Pflanzbindungen fi ndet in konkreten Festsetzungen des Bebauungsp I anes ihre Um­setzung. Dies trägt - zusammen mit der Unterscheidung in die bei den Nutzungsarten "A 1I gemei nes Wohngeb iet" und "Dorfgeb iet" -dazu bei, daß der 8ebauungsp I an als unei ngeschränkt aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gelten kann.

3 PLANUNG

Konkretes Ziel des vorgelegten Bebauungsplanes ist insbesondere, bei Bebauung mit freistehenden Einfamil ienhäusern eine wirt­schaft I ich sinnvo! le Ersch I ießung zu ermög I ichen und zugleich die erhöhten Anforderungen an die landschaftl iche Einbindung sowie innere Durchgrünung zu erfü 11 en.

Die wesentl ichen gestalterisch-konzeptionellen Überlegungen zur An I age und Ausgesta I tung des Wohngeb ietes I assen sich wie fol gt zusammengerafft darste 11 en:

- Schaffung einer am gegenwärti gen und künfti gen Wohnbau I and­bedarf orientierten Anzah I von 25 Grundstückseinhei ten, im we­sentl ichen in der Nachfragekategorie von Grundstücksgrößen zw ischen 600 un d 800 m2

),

- dörfl ich geprägte Baukörperformen mit aneinandergebauten , frei­stehenden oder durch Nebengebäude (Garagen) verbundenen Ei nfam i lienhäusern,

- raumbildende Stellung der Gebäude, orientiert an gegebener To­pografie und Himmel srichtung,

abwechslungsreiche Straßen- und Platzräume im Verlauf ver­kehrsberuh i gter Wohnwege ,

- Ausgesta I tung der Wohnwege durch Li n ienführung, Oberfl ächen-gestaltung und Begrünung (Aufenthalts-, Spiel- und Kommuni-kat ionsfunktion ) ,

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baugesta I terische Vorgaben hinsicht I ich Bauweise, Geschossi g­keit, Dachformen , Dachgesta I tung, Hauptgebäuderichtung und Nebenanlagen,

- I andschaft liehe E inb i ndung und Durchgrünung des Wohngeb ietes,

Ortsrandgesta I tung durch An lage ei nes die Ränder verb indenen Grünzuges •

Die äußere Erschl ießung erfolgt über die Straße "Zum Rotenfels" sowie die Schulstraße. Die Verbindung zwischen Wohnweg "A" und der Rosenstraße wird bewußt als Wirtschaftsweg belassen, um hier keine Durchfahrmögl ichkeit zu schaffen und keine Ausbaukosten mit anschließender Umlegung auf die Anlieger entstehen.

Die innere Erschl ießung orientiert sich insbesondere an der Wirt­schaftl ichkeit und damit an der Minimierung des Verkehrsflächen­antei Is an der Baulandfläche. Selbstverständl ich kann dabei die Verlängerung der Straße "Zum Rotenfels" inform des vorhandenen Wi rtschaftsweges I angfri st i g nicht aufgenommen werden, jedoch bleibt am südwestlichen Plangebietsrand der Wirtschaftsweg auf dr alten Trasse liegen. Es muß hier nicht sonderlich hervorgehoben werden, daß die Verkehrsflächen im Baugebiet uneingeschränkt dem landwirtschaftl ichen Verkehr zur Verfügung stehen.

In der Frage der Realisierung des Baugebietes beabsichtigt die Ortsgemeinde in Abschnitten vorzugehen. Als erster Bauabschnitt wären die Flächen der Flurstücke 30 bis 33 anzusehen. Bis zur Real isierung des ersten Bauabschnittes kann der Wirtschafts­weg 128 als solcher aufrechterhalten bleiben. In der Diskussion des Ortsgemeinderates wurde einer ringförmigen Ersch I ießung zugestimmt, die sich im wesent I ichen hang-para Ilei orientiert, nun einem kleinen Stück im Südwesten stei ler und ge­nau im rechten Winkel zu den Höhen I in ien verl äuft. Für den von der Ri ngstraße (Wohnweg "A") ei ngesch lossenen Bereich bedeutet diese Art der Erschließung, daß für ein in der Mitte placierfähi­ges Gebäude ein kleiner privater Stichweg (wie in der Zeichnung angedeutet) angelegt werden müßte.

Zur Gestaltung Straßenraum und Wohnwegen ist folgendes anzumer­ken: Die a! s äußere Ersch I ießung berei ts erwähnten Straßen "Zum Rotenfels" und "Sc hulstraße" sollten als Anliegerstraßen eine ent­sprechende Gestaltung finden. Sie gehen im Plangebiet in den Wohnweg "A" über sowie in eine unmittelbare Verbindung beider Straßen auf kürzester Strecke. Diese Querverbindung wird mit einer Gesamtbreite von 5,50 m ins Plangebiet einbezogen. Das heißt, es wird hier wie für die sonstigen Wohnwege eine gemischt genutzte Verkehrsfl äche vorgesehen, die keiner wei teren Trennung der Verkehrsarten , kei ner Gesta I tung in versch iedenen Ebenen be­darf. Die geringe Verkehrsbelastung erlaubt den Verzicht auf die Trennung und dam i t auf erheb I iche Straßenbaukosten • Gerade das Kriterium Mischnutzung bedeutet für den Autofahrer, daß er vor-sichtiger fahren muß, weil sich der Straßenraum nicht mehr als allein ihm gehörig (zwischen den Borden) darstellt.

Zusammen mit der Darstellung als Nutzfläche verbunden sind wei­tere vorgesehene Gestaltungsmaßnahmen im Sinne einer Verkehrsbe­ruhigung, so der Verschenk in der Verbindungsstraße zwischen

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"Rotenfels" und "Schulstraße" , so durch die Knicke im Verlauf des Wohnweges "A" und letztl ich auch durch die Bepflanzung mit groß- und kleinkronigen Gehölzen. Je weiter sich das innere Ver­kehrssystem aufg I iedert, desto schmal er sind die vorgesehenen Ausbaubreiten: Wohnweg "A" 5,0 m, Wohnweg "B" 4,5 bzw. 4,0 m. Der Rest des nur tei Iweise auszubauenden Wirtschaftsweges 129 soll als fuß I äufi ge Verb indung zur Rosenstraße dienen, die auch ihre Fortsetzung zur Brunnenstraße finden kann. An wen i gen Stel! en (insgesamt 4) tri tt zu den erwähnten Ausbaubrei ten noch ein Streifen von 3,50 m, der - betont durch Gehölzpflanzungen -dem Parken im öffentlichen Straßenraum dient.

Aufweitungen, Knicke und Versätze im Straßenraum lassen insge­samt die klare Linienführung nicht in Hintergrund treten. Dies wird auch durch den bewußten Verzicht auf "Möbl ierungseffekte" erreicht. Wenn zudem Materi al ien und Farben in zurückhaI tendem Maße bei der baul ichen Gestaltung der Wohnwege eingesetzt wer­den, so kann dadurch der angestrebte Charakter der Wohnwege entscheidend unterstützt werden.

Mit etwa 30 Wohneinheiten stellt das Volumen des vorgelegten Be­bauungsp f anes seI bstverständl ich eine I angfristi ge Entwick I ungs­perspektive für die Ortsgemeinde Henau dar. Unter der Annahme einer Belegungsdichte zwischen 2,5 und 3 könnte etwa ein Drittel der Einwohner von Henau auf dieser Fläche wohnen.

Es wäre jedoch aus ortsp I anerischer und gestal teri scher Sicht nicht sinnvoll gewesen, den Bebauungsplan nur für einen Teilbe­reich der von der Flächennutzungsplan-Fortschreibung erfaßten Erweiterungsfläche zu beschränken. Die Gesamtfläche muß vielmehr in einem Zusammenhang gesehen und beplant werden. Wie bereits erwähnt, beabsichtigt die Ortsgemeinde die Erschließung und Be­bauung des Gebietes "f n der Schmidwies" nur in dem Maß durch­zuführen, wie sich wirklicher Baulandbedarf artikuliert.

4 BEBAUUNGSFORMEN UND BAUGESTALTUNG

Die Art der baul ichen Nutzung der vorgenannten Baugebiete wird im Bereich mit der Ordnungsziffer 1 im Sinne eines IIAI'gemeinen Wohngeb ietes" (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt, wobei die nach Absatz 3 dessei ben Paragraphen ausnahmsweise zu I ässi gen Betriebe und Anlagen ausgeklammert bleiben sollen. Abgeleitet aus der vorbereitenden Bauleitplanung ist die Nordstrecke als Dorfgebiet (MD) festgesetzt - begründet inden angrenzenden dörfl ichen Bau­strukturen.

Das Baugebiet "I n der Schmidwies" zeichnet sich durch eine ausgezeichnete Wohnlage aus. Dabei sind jedoch aufgrund der La­ge (Südosthang ) und der Ortsrandsi tuation erhöhte Anforderungen in ortspl aneri scher und grünordnungsp I anerischer Hinsicht zu stellen.

Die Festlegung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Bau­grenzen ermöglicht den zukünftigen Bauwilligen einen Gestaltungs­sp iel raum zur Anordnung der Gebäude auf ihren Grundstücken. Der Verl auf der straßensei tigen Baugrenze korrespond iert dabei

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mit der Gesta I tung der Wohnwege. der Gebäude und die Vermeidung I ich.

Dadurch wird auch ein Versatz einer strengen Bauflucht mög-

Hierdurch können sich je nach den individuellen Bedürfnissen der Anwohner reizvolle kommunikationsfördernde Straßen-Hof-Situationen ergeben, und Haus betrachtet wege den kations-, werden.

insbesondere wenn der Übergangsbereich zwischen Straße inder Art offener Vorgärten gesta I tet wird. Insgesamt kann durch die "verkehrsberuhigte Anlage" der Wohn­vielfältigen Bedürfnissen der Anwohner nach Kommuni-Aufenthalts- und Spielmögl ichkeiten Rechnung getragen

Was die Baukörpergestaltung anbelangt, so ist festzustellen, daß Einfami I ienhäuser in der Regel in zwei Vollgeschossen im aufge-henden Mauerwerk errichtet werden. Hierdurch entstehen oft schmalhüftige, gestelzte Baukörper. Eine günstigere Gestaltung läßt sich durch die Hausform "Erdgeschoß und Dachgeschoß" (EG + DG) erzielen. Werden die Dächer darüber hinaus über Gara­gen und sonstige Nebengebäude heruntergeschleppt, so erhält das Haus eine breitgelagerte, großzügige und auch besser mit dem Gelände verbundene Wirkung (s. Anhang). Eine Überschreitung der vorgesehenen Geschossigkeit ist jedoch möglich, wenn die topografischen Gegebenheiten dies erfordern (freistehendes Keilergeschoß).

Bei der vorgegebenen Anzahl der Geschosse ist zur besseren Aus­nutzung des Geschosses im Dachraum ein Kniestock oder Drempel bis 0,75 m Höhe zulässig, da hier bei der Eingeschossigkeit im aufgehenden Mauerwerk die liegende Hausproportion nicht zerstört wird.

Die Dach I andschaft der ursprüng lichen Gebäude ist in der Ortsge­meinde Henau relativ ruhig und harmonisch. Daher sollte bei den Neubauten im Plangebiet an die historische Bauform angeknüpft werden. Flachdächer bleiben daher ausgeschlossen; die Dachnei­gung soll sich zwischen 27 und 48° bewegen. Dachgauben sind nur auf stei I eren Dächern ab 35° zu I ässi g. Brei t angel egte Gauben zerstören sehr oft die ruh i gen großfl äch i gen Dä­cher. Daher sollen nur Einzel gauben errichtet werden. Da liegende Dachfenster sehr unruhig wirken, wenn gewisse Regeln nicht be­achtet werden, soll te wei tgehend darauf verzichtet werden. Wird es im Einzelfall notwendig, sind kleine Formate zu verwenden, zuma I die Lichtausbeute bei I iegenden Fenstern wesen I ichgünstger ist.

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Zur Gesta I tung der Fassaden sei erwähnt, daß regionstyp isch ver­putzte Außenfl ächen geschaffen werden soll ten. Wie berei ts er­wähnt, ist hier vor allem von "gewoll ten" Strukturen und indivi­duell gefertigten Materialien abzusehen. Verklebte Fassaden lassen den Baukörper I eb los und verpackt ersehe i nen.

Zum großen Glück sind Glasbausteine weitgehend aus der Mode ge-kommen. Sie erzeugen innen und außen eine ungemütl iche Atmo-sphäre. Zudem sind sie als Material in der Landschaft ein Fremdkörper. Als Treppenhausbeleuchtung zerreißen sie die Fas­sade.

Im Bebauungplan nicht festgesetzt, aber aus gestalterischen Grün­den wünschenswert wäre die Zusammenfassung einzelner Baukörper durch benachbarte Garagen. Hierdurch kann gleichzeitig die bei offener Einfami I ienhausbebauung oft schwer real isierbare Raumwir­kung erzeugt werden. Wei tergehende Gesta I tungsbeisp iele sind der Begründung im Anhang bei gefügt.

5 GRÜNORDNUNG

Aus ökologisch-gestalterischer Sicht stellen sich folgende Aspekte der Grünordnung als vordringl ich dar. Das Baugebiet muß zum einen gut in die Landschaft eingefügt und eingebunden werden. Zum anderen ist es selbst durch Gehölze und andere Bepflanzun­gen zu gestalten, zu gliedern und zu durchgrünen.

Zur Verwirklichung einer sinnvollen landschaftlichen Einbindung des Baugeb ietes si nd Flächen zum Anpfl anzen von Bäumen und Sträuchern ent I ang der begrenzenden Wi rtschaftswege im Süd­westen, Süden und Südosten festgelegt. Hier ist von den privaten Grundstückseigentümern ein Pflanzstreifen von 5 m Breite (im süd­osten 3 m Breite) anzulegen.

Die grünordnerischen Festsetzungen benennen das Quantum der zu pflanzenden Gehölze. Als wesentlicher Grundsatz ist an dieser Stelle hervorzuheben, daß ausschließlich heimische Laubholzarten Verwendung finden sollen, wobei die Präferenz bei einheimischen Obstgehölzen liegen sollte, die in klassischer Weise in der umge­benden Landschaft dörfliche Siedlungen eingrünen.

Die innere Durchgrünung des Baugeb ietes gesch ieht durch Bepfl an­zungen des Straßenraumes, also im öffentlichen Raum. Auch hier sind heimische Laubholzarten , etwa die Linde oder Sorten des Berg- oder Spitzahorns vorzuschlagen. Die eingetragenen zu pflan­zenden Gehölze markieren insbesondere Knickpunkte und Versätze der Wege; sie bieten zugleich optischen Halt und tragen somit zur Raumbildung bei. Darüber hinaus markieren und begründen sie die eingetragenen Parkstände im Straßenraumj den dort geparkten Fahrzeugen können sie Schatten bieten. Sch I ieß I ich sei auf die Funktion dieser Pflanzungen hingewiesen, daß sie zwischen den rand lichen Abpfl anzungen und i nnerört I ich tei Is noch bestehenden Streuobstbeständen quasi ei ne Grünverb indung aufbauen so! I en.

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6 Ver- und Entsorgung

6.1 Wasserversorgung

Die Ortsgemeinde Henau ist an die Wasserversorgung der Ortsge­meinde Schwarzerden angeschlossen. Die Versorgung des Neubauge­bietes ist grundsätzlich durch Anschluß an das vorhandene Netz möglich. Einzelheiten werden im Rahmen der Erschließungsplanung nach § 49 LWG nachgewiesen.

6.2 Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung der Ortsgemeinde Henau erfolgt in die zentrale Kläranlage Kellberbach. Das geplante Neubaugebiet "In der Schmidwies" kann im freien Gefälle entwässert werden.

Es ist vorgesehen, die Kanal isation im Wohnweg "A" durchzufüh­ren, sodann am Kopf der Schulstraße vorbei durch die Wegepar­zelle 124 und wieder in Richtung Ost-nordost in die Hauptstraße (K 62) zu führen. Bei dieser Lösung treten die Probleme, wie sie sich beim ersten Entwurf - einer Bebauung entlang des Wirt­schaftsweges 129 - zei gten, nicht mehr auf. 0 ie Ausführungsde­tails werden im Rahmen der Erschließungsplanung im Detail zur Genehmigung vorgelegt.

6.3 Stromversorgung

Das Plangebiet "ln der Schmidwies" kann über die vorhandene Trafostation an der K 62 versorgt werden. Die derzeit noch vor­handene Frei lei tung soll nach den Vorstell ungen der Ortsgemei nde bei Realisierung des Baugebietes verkabelt werden. Insofern wird auf die Festsetzung eines Schutzstreifens 'Verzichtet.

7 Bodenordnung

Das PI angeb iet kann aufgrund sei ner derzei t vorhandenen Grund­stückszuschnitte nur zum Tei I in der beabsichtigten Form genutzt werden. Es empfieh I t sich daher, ei n Bodenordnungsverfahren nach den gesetzlichen Regelungen durchzuführen (u. a. § 45 ff. BBauG) •

8 Kostenschätzung

Das gesamte Baugebiet des vorl iegenden Bebauungsplanes umfaßt eine Fläche von ca. 2,34 ha. Bei dessen Erschließung werden in etwa fol gende Kosten entstehen:

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1. Straßenbaukosten incl. Straßenbeleuchtung und Straßenbeg lei tgrün

2. Wasserversorgung

3. Abwasserbeseitigung

9 Fi nanzierung

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275 000 DM

60 000 DM

130 000 DM

465 000 DM ===========

Die Gesamtkosten werden aufgrund der Satzungen der Ortsgemeinde Henau und der Verbandsgemeinde Kirchberg durch Beiträge finan­ziert. Die Finanzierung des gemeindl ichen Antei les erfolgt durch entsprechende Mittel aus dem Haushalt.

Im November ka-rs

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Henau,

( Ortsbürgermeister

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ANREGUNGEN UND ERGÄNZENDE ERLÄUTERUNGEN ZU DEN TEXTFESTSETZUNGEN

1. Baukörpergestaltung:

Zah f der Vo I1 geschosse

Durch Anordnung der zwei Voll geschosse im Erd- und Dachgeschoß wird ein gestelzt wirkender Baukörper verhindert. Eine bessere Einbindung in Topografie und Landschaft ist gegeben.

2 Vollgeschosse im aufgehenden Mauerwerk

ungünstig

vor I geschoß im aufgehenden Mauerwerk

günstig

2. Gesta I tungsvorsch f äge für Garagen

Geneigte Dächer sind auch bei untergeordneten Gebäuden, wie Garagen und Schuppen, gestal­terisch Flachdächern überlegen.

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Besser ist jedoch die gestalterische Integration der Garagen und Ne­bengebäude in das Hauptgebäude.

3. Flächensparende Wendeanlage

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4. Fassadengesta I tung!Fensterformate

Oie nachstehenden Gestaltungsbeispiele sollen dem Bauherrn eine Hilfe­stell ung bei der Auftei I ung der Fassade, der Anordnung der Fenster sowie der Wahl der Fensterformate bieten •

•• •• ~ t]~.

Viele kleine Fenster ergeben eine abwechslungsreichere Fassade als wen i ge große Fensteröffnungen.

Gute Fensterformate - gute Auf­teilung der Fassade

Ungünstige Fensterformate sch lechte Auftei! ung; insbeson­dere Glasbausteine sollten nicht verwendet werden, da dieses Baumateri a! ausgesprochen orts­untyp i sch ist.

Oie zusätzliche Anbindung von Klappläden läßt auch eine einfache Fassade aufgelockert erscheinen.

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5. Dachaufbauten (Dachgauben) und -fenster

Dachgauben soll ten nur als Einzel gauben errichtet werden, da großfl ä­chige Elemente das Hauptdach in seiner Gestaltungswirksamkeit auflö­sen. Das Gleiche gi It für die Anbringung von Fenstern und Luken im Dach. Auch diese sollten nicht als große Öffnungen verwendet werden.

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Die Fenster soll ten möglichst niedrig - im unteren Drittel der Dach­fläche - angeordnet werden. Ein Ausblick im Sitzen von innen sollte noch mögl ich sein.

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Keine wi Ilkürl iche Anordnung -keine unterschiedl ichen Fen­sterformate

-gleiche, kleine Fensterformate

Beziehung zu den darunter! le­genden Öffnungen bi I den

0'00·0 00 I I OjO OjD

Die Anordnung von Dachgauben und Fenstern in der Dachfläche sollte einen Bezug zu den unterhalb liegenden Fenster- und Türöffnungen herstellen.

Eine willkürliche Anordnung bringt Unordnung in das Gesamt-Erschei nungsb i I d.

QUELLEN

STADT DEIDESHEIM (1981): PI anungs- und Gesta I tungsfibel. Dei desheim: Selbstverl ag

GE ME I NDE OBERHACH I NGEN (1977): Oberhach inger Baufi bel. München: Sei bstverl ag

WIELAND, D. (1978): Bauen und Bewahren auf dem Lande. Denkma I schutz. München.

PRINZ, Dieter Städtebaul iche Gestal tung

Hg. : Dt. Nationalkomitee für