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1 POSITIONSPAPIER der Salzburger SPÖ zum Thema Flüchtlinge und Integration „Fördern und Fordern“ Die Menschen fliehen zu uns vor Krieg und um ihr Leben, sie suchen Frieden und hoffen, ihre Familie mit der Flucht retten zu können. Die Flüchtlinge brauchen die gemeinsame Hilfe von Europa. Terror hingegen ist geplant, organisiert und wird finanziert von Menschen, die eben Macht ausüben und Europa Angst machen wollen. Das muss Europa und die Welt zusammen bekämpfen. Für unseren Beitrag im Rahmen der EU geht es dabei auch um den weltweit guten Ruf Österreichs und dieser gute Ruf wurde maßgeblich von Persönlichkeiten der Sozialdemokratie aufgebaut - stellvertretend wird Bruno Kreisky genannt, der selbst 1938 Flüchtling war und als Asylbegründung folgendes formulierte: "Wenn Sie mich zurückschicken, liefern Sie mich den Leuten aus, denen ich gerade entkommen bin." Es geht um den guten Ruf Österreichs: o als Land, beispielgebend in der humanitären Hilfe bei Kriegsflüchtlingen o bei der Friedensstiftung im Rahmen der UNO Blauhelme oder o bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Dazu braucht es eine Politik mit Mut und sozialer Verantwortung und es braucht drei Überlegungen: 1. Ein finanziell, solidarisches Zusammenspiel der EU-Mitgliedsstaaten mit den Ländern - also Türkei, Libanon und Jordanien - die bisher die Hauptlast geschultert haben, um den Flüchtlingsstrom einzudämmen, 2. dass wir gemäß unseren verfassungsmäßigen Grundlagen - die es national wie europäisch gibt - unsere Grenzen kontrollieren, weil wir auch als weltoffener Staat die Herrschaft über unser Staatsgebiet und die Zusammensetzung unserer Bevölkerung bewahren müssen, weil wir sonst kein Staat mehr sind und 3. dass anerkannte Flüchtlinge gut überlegt und von uns allen unterstützt, rasch Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, Nachbarn in unseren Gemeinden und Freunde in unseren Vereinen und in unseren Hilfsorganisationen werden können. Integration ist eine Schlüsselaufgabe unserer Zeit - nicht erst seit der nunmehr über Monate anhaltenden Flüchtlingsbewegung stehen wir vor einer großen Herausforderung. Kamen die meisten Zugereisten früher aus Europa – also Gegenden die unserem Kulturkreis ähnlich sind - so stehen wir jetzt vor der Aufgabe, Menschen in unsere Gesellschaft aufzunehmen, die zum Teil gänzlich andere Sitten und Gebräuche haben und unser Land so gar nicht kennen. Die aktuelle Krise zeigt ganz deutlich die Schwächen des Systems bzw. der verschiedenen Systeme auf. Sie ist daher auch Chance diese Schwächen zu beseitigen und wirksame Maßnahmen zu implementieren. Wie überall spielt auch hier die Zeit eine wesentliche Rolle. Je schneller wir agieren desto nachhaltiger werden die Ergebnisse sein. Jeder vergeudete Tag bedeutet massive Kosten für die unterschiedlichsten sozialen Systeme – das gilt es zu ändern. Die sozialen Standards in Österreich dürfen aber keinesfalls verringert werden – es dürfen nicht auf Kosten der heimischen Bevölkerung Maßnahmen gesetzt werden!

Positionspapier Flüchtlinge & Integration

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Das Positionspapier der Salzburger SPÖ zum Thema Flüchtlinge und Integration.

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POSITIONSPAPIER der Salzburger SPÖ zum Thema Flüchtlinge und Integration

„Fördern und Fordern“ Die Menschen fliehen zu uns vor Krieg und um ihr Leben, sie suchen Frieden und hoffen, ihre Familie mit der Flucht retten zu können. Die Flüchtlinge brauchen die gemeinsame Hilfe von Europa. Terror hingegen ist geplant, organisiert und wird finanziert von Menschen, die eben Macht ausüben und Europa Angst machen wollen. Das muss Europa und die Welt zusammen bekämpfen. Für unseren Beitrag im Rahmen der EU geht es dabei auch um den weltweit guten Ruf Österreichs und dieser gute Ruf wurde maßgeblich von Persönlichkeiten der Sozialdemokratie aufgebaut - stellvertretend wird Bruno Kreisky genannt, der selbst 1938 Flüchtling war und als Asylbegründung folgendes formulierte: "Wenn Sie mich zurückschicken, liefern Sie mich den Leuten aus, denen ich gerade entkommen bin." Es geht um den guten Ruf Österreichs:

o als Land, beispielgebend in der humanitären Hilfe bei Kriegsflüchtlingen o bei der Friedensstiftung im Rahmen der UNO Blauhelme oder o bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen.

Dazu braucht es eine Politik mit Mut und sozialer Verantwortung und es braucht drei Überlegungen:

1. Ein finanziell, solidarisches Zusammenspiel der EU-Mitgliedsstaaten mit den Ländern - also Türkei, Libanon und Jordanien - die bisher die Hauptlast geschultert haben, um den Flüchtlingsstrom einzudämmen,

2. dass wir gemäß unseren verfassungsmäßigen Grundlagen - die es national wie europäisch gibt - unsere Grenzen kontrollieren, weil wir auch als weltoffener Staat die Herrschaft über unser Staatsgebiet und die Zusammensetzung unserer Bevölkerung bewahren müssen, weil wir sonst kein Staat mehr sind und

3. dass anerkannte Flüchtlinge gut überlegt und von uns allen unterstützt, rasch Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, Nachbarn in unseren Gemeinden und Freunde in unseren Vereinen und in unseren Hilfsorganisationen werden können.

Integration ist eine Schlüsselaufgabe unserer Zeit - nicht erst seit der nunmehr über Monate anhaltenden Flüchtlingsbewegung stehen wir vor einer großen Herausforderung. Kamen die meisten Zugereisten früher aus Europa – also Gegenden die unserem Kulturkreis ähnlich sind - so stehen wir jetzt vor der Aufgabe, Menschen in unsere Gesellschaft aufzunehmen, die zum Teil gänzlich andere Sitten und Gebräuche haben und unser Land so gar nicht kennen. Die aktuelle Krise zeigt ganz deutlich die Schwächen des Systems bzw. der verschiedenen Systeme auf. Sie ist daher auch Chance diese Schwächen zu beseitigen und wirksame Maßnahmen zu implementieren. Wie überall spielt auch hier die Zeit eine wesentliche Rolle. Je schneller wir agieren desto nachhaltiger werden die Ergebnisse sein. Jeder vergeudete Tag bedeutet massive Kosten für die unterschiedlichsten sozialen Systeme – das gilt es zu ändern. Die sozialen Standards in Österreich dürfen aber keinesfalls verringert werden – es dürfen nicht auf Kosten der heimischen Bevölkerung Maßnahmen gesetzt werden!

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Die spezielle Situation von flüchtenden Frauen und Mädchen muss während der Verfahren, bei der Unterbringung und den Integrationsmaßnahmen berücksichtigt werden. Sie müssen ebenso wie AsylwerberInnen, denen Gefahr auf Grund ihrer sexuellen Orientierung droht, besonders vor Gewalt geschützt werden.

Eine Reform des Asylverfahrens ist notwendig!

Trennung zwischen persönlich Verfolgten und Kriegsflüchtlingen – sie unterliegen der Genfer Konvention - und Wirtschaftsflüchtlingen. Wir unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, Asyl vorerst auf Zeit zu gewähren. Da nach 3 Jahren ohnehin jeder Einzelfall noch einmal geprüft werden muss, gibt es keinen extra Mehraufwand. Wer gut integriert ist, also den Nachweis erbringt, Deutsch- und Integrationskurse besucht zu haben, Arbeit zu haben und nicht völlig von der Mindestsicherung abhängig zu sein, darf auch bleiben, wenn sich die Situation in den Heimatländern beruhigt hat. Ohne Anreize sinkt bei einer Befristung sonst die Integrationsbereitschaft.

Wer weder Asyl noch subsidiären Schutz bekommt, muss Österreich wieder verlassen. Das Außenministerium muss diesbezüglich umgehend entsprechende Rücknahmeabkommen schließen. Sinnvoll wäre es in diesem Zusammenhang, wenn das die EU über die Außenbeauftragte und die Außenminister zentral für das Unionsgebiet verhandeln würde.

Asylverfahren beschleunigen. o deutlich mehr Personal ist zur Abwicklung der Asylverfahren zur Verfügung zu stellen. o Asylrecht ist zu entwirren und einfacher zu gestalten.

Bereits in der Erstaufnahmestelle sind künftig umfassende Clearings der Personen durchzuführen.

o Dabei werden alle relevanten Daten zur Person erfasst (Ausbildung, Belege dafür, weitere Familienangehörige, etc.), die automatisch an die nachfolgenden betreuenden Organisationen und Behörden weitergereicht werden. Dies ermöglicht erstmals eine Planbarkeit in diesem Bereich.

Integration beginnt in der Grundversorgung!

„Welcome Guide“ mit Tipps und Informationen über das Leben in Österreich für alle, die neu ins Land kommen – die Stadt Salzburg geht mit ihrem Guide beispielgebend voran.

Regelmäßige, verpflichtende und vor allem intensive Deutschkurse in einem Ausmaß von mindestens 15 -20 Stunden pro Woche in den Quartieren, einschließlich Informationen über unser Land, unsere Gesellschaft, unsere Sitten und Gebräuche sowie unser Rechtssystem.

Dezentrale Unterbringung in Orten mit wenig Infrastruktur ist nur möglich, wenn Fahrtkosten für den öffentlichen Verkehr vom Land übernommen werden, sonst können Angebote im Sinne einer schnellen Integration nicht genutzt werden.

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Ausweitung der gemeinnützigen Beschäftigung – im Hinblick auf die möglichen Einsatzmöglichkeiten im Gesundheitsbereich – Erweiterung auch für andere Bereiche, wo Arbeitsplätze frei sind (z.B. Tourismus)

Die 6-Wochen-Grenze muss fallen bzw. deutlich angehoben werden. Auch Vereine bzw. NGOs sollen die Möglichkeit bekommen, Asylwerbern eine gemeinnützige Beschäftigung zu bieten. Die Landesregierung muss, so wie auf unseren Antrag hin beschlossen, ein Konzept ähnlich dem Modell der Flüchtlingshilfe in Vorarlberg erarbeiten.

Verbesserung des Betreuungsschlüssels in der Grundversorgung von 1:140 auf 1:85

Bessere Integration junger Flüchtlinge in die Schule, auch nach der Schulpflicht ( z.B. in Polytechnischen Schulen) und auch in Bundesschulen

Probleme bei Nachholung des Pflichtschulabschlusses und Absolvierung Lehre:

Auch hier gibt es unterschiedlichste Systeme und Modelle um den Pflichtschulabschluss (PFA) nachzuholen – zum Teil ineffektiv und teuer (in Sbg: VIELE, VHS, BFI und Verein Einstieg). Davor gibt es die Basisbildung zur Vorbereitung auf den PFA.

Bund muss sich dieser Sache zentral annehmen, denn eine österreichweit einheitliche Vorgehensweise ist notwendig. Vorbild kann das modulare Jugendcollege der Stadt Wien sein.

Unbegleitete Minderjährige

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen ab dem ersten Tag in der Betreuungseinrichtung Deutschkurse und Ausbildungsmaßnahmen erhalten.

Die Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen in Gastfamilien, die gut begleitet werden, ist schnellstens umsetzen.

Eine Krisenwohngemeinschaft für unbegleitete Kinder unter 14 Jahre, die intensive Betreuung brauchen oder die strafrechtlich auffallen, aber nicht strafmündig sind, einrichten.

Mehr Personal für die Kinder- und Jugendhilfe, die per Gesetz die Obsorge für alle Kinder und Jugendlichen hat.

Erleichterter und kontrollierter Zugang zu Arbeit und Beschäftigung

Einführung des Dienstleistungsschecks als Möglichkeit (nicht mehr nur als Projekt), um so rasch als möglich in den Arbeitsmarkt bzw. zu Arbeit zu kommen. Zuverdienstgrenze in der Grundversorgung (derzeit € 110,-) ist dafür zu verdoppeln.

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Neue Möglichkeit des Integrationsjahres auf Basis des freiwilligen sozialen Jahres ist zu begrüßen – dieses sollte aber (auch) AsylwerberInnen und nicht erst Asylberechtigten offen stehen.

AsylwerberInnen können in allen Branchen einen Arbeitsplatz erhalten, sofern nach einer Bedarfsprüfung kein Österreicher/keine Österreicherin für diesen Arbeitsplatz gefunden wird.

Zugang zur Lehre vereinfachen!

Lehrstellen unterliegen dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und sind demnach bewilligungspflichtig. Seit Juni 2012 haben minderjährige AsylwerberInnen aufgrund eines Erlasses des Sozialministeriums Zugang zu Lehrplätzen. Dies ist jedoch an zahlreiche bürokratische Hürden gebunden und kann nur in wenigen Einzelfällen tatsächlich eingelöst werden.

Der Zugang für Jugendliche und junge Erwachsene AsylwerberInnen zu Lehrstellen – auch außerhalb von sogenannten Mangelberufen – ist künftig zu ermöglichen;

Einhalten von Regeln und Gesetzen, Fordern und Fördern schon in der Grundversorgung o Laut GrundversorgungsG können schon jetzt bei z.B. Gewalt in den Wohnungen,

Verhalten, das die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Unterkunft gefährdet , die Leistungen gekürzt bis ganz entzogen werden, also Streichung des Taschengeldes (für 1,2, 3 oder mehr Monate), Streichung des jährlichen Bekleidungsgutscheines, Entzug der Grundversorgung als ultima ratio . Diese Konsequenzen sollten auch bei der Weigerung, an Deutsch- und Integrationskursen teilzunehmen, möglich sein.

o Die Konsequenzen sind unter Abwägung, ob die Person physisch und psychisch geeignet war die Integrationsmaßnahme durchzuführen bzw. ob die Integrationsmaßnahme altersgerecht war, zu bewerten.

o In begründeten Ausnahmefällen kann auch die Konsequenz ausbleiben. Die Konsequenzen müssen klar definiert und von Anfang an kommuniziert werden.

Integration von anerkannten Flüchtlingen

Verpflichtende Integrationsmaßnahmen auch für nachfolgende Angehörige. Im Asylverfahren nachfolgende Angehörige unterliegen derzeit nicht der Integrationsvereinbarung. Das ist umgehend zu ändern, denn auch nachfolgende Angehörige, insbesondere Frauen, müssen integriert werden.

Schaffung eines One-Stop-Shop auf Landesebene (öffentliche Stelle) als Koordinierungsstelle nach der Asylanerkennung. Ansprechpartner werden in den Bezirksverwaltungsbehörden eingesetzt. Nach erfolgreicher Anerkennung sind die Menschen in der Regel auf sich alleine gestellt – müssen sich nach Wochen/Monaten/Jahren des Nichtstuns und Zuwartens plötzlich in den komplexen Abläufen unserer Gesellschaft zu Recht finden. Hier braucht es einen One-Stop-Shop –

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einen/eine Betreuer/-in auf Landesebene der sich der Personen annimmt, sie leitet, ihnen aber auch ganz klare Vorgaben – mit Termin- und Zielvereinbarungen mitgibt.

Aufbauend auf die Ergebnisse des Clearings in der Erstaufnahmestelle und der Fortschreibung während der Grundversorgung soll dort in gemeinsamer Verantwortung mit dem AMS eine Kompetenzenbilanz erstellt werden, also eine Abklärung der schulischen und beruflichen, auch informellen Qualifikationen. o Aktive Begleitung bei der Nostrifikation – auch durch Buddy-Systeme mit der

Wirtschaft/Industrie Das Land Salzburg muss seine Zuständigkeiten für Anerkennungserfordernisse und –verfahren positiv einsetzen

o Integrationsberatung mit Zielvereinbarungen - hier sind auf die Person abgestimmte Maßnahmen zu beschließen und Vereinbarungen mit ihnen abzuschließen. Sofern diese nicht eingehalten werden (Ausnahmen möglich) greifen restriktive Maßnahmen (siehe unten).

o Gemäß dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ sind natürlich auch in der Mindestsicherung Konsequenzen für eine Verweigerung der Teilnahme zu setzen

Best Practice Modell der Stadt Salzburg österreichweit ausrollen

In Anwendung der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten werden asylberechtigte MindestsicherungsbezieherInnen zu Deutschkursen mit eine Mindestanwesenheit von 80 Prozent eingeteilt. In 6-8 Wochen – je 20 Stunden pro Woche – werden die TeilnehmerInnen zum A1 Zertifikat geschult, das ist die Grundvoraussetzung für eine AMS Vermittlung. o Wenn bereits in der Grundversorgung mit verpflichtenden Intensivdeutschkursen

begonnen wird, könnte in der Phase danach das Niveau sehr leicht auf A2/ B1 angehoben werden. Dazu ist aber ein massiver Ausbau des Kursangebotes notwendig.

o Fehlen TeilnehmerInnen unentschuldigt bzw. verweigern sie die Teilnahme wird die Mindestsicherung sukzessive gekürzt

o Asylberechtigte sind – solange sie sich in einem Sozialsystem befinden – dazu verpflichtet teilzunehmen und werden aktiv eingeteilt. Das derzeit praktizierte Gutscheinsystem des ÖIF ist teuer und ineffizient und gehört ehestmöglich aufgegeben.

o Wer gegen Gesetze, insbesondere strafrechtliche Bestimmungen verstößt, muss wie alle anderen hier im Land lebenden Menschen die Konsequenzen spüren. Bei gravierenden Verstößen, die laut AsylG als Asylausschlussgrund gelten, muss unverzüglich abgeschoben werden.

Schaffung von Wohnraum

Starterwohnungen für anerkannte Flüchtlinge sind notwendig, ein umfassendes Clearing ermöglicht die Bedarfseinschätzung für größeren Wohnbedarf bei Familiennachzug. Wichtig: Insbesondere Leerstände in Gebieten außerhalb der Stadt Salzburg sollen genutzt werden, eventuell notwendige Anreize für die Gemeinden und die Betroffenen geschaffen werden

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Gesundheitssystem

Mindestsicherungs-BezieherInnen zahlen keine Krankenversicherungsbeiträge, sind aber LeistungsbezieherInnen – daher ist es umso wichtiger, die Menschen fit für dem Arbeitsmarkt zu machen.

Videodolmetschsysteme im Gesundheitsbereich sind für die Kommunikation zwischen ÄrztInnen und PatientInnen einzusetzen

Allgemein

Ausbildungsoffensive für Menschen, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten wollen oder die grundsätzlich im Bereich Integration arbeiten wollen, starten! Wir sehen das auch als Chance für anerkannte Flüchtlinge und MigrantInnen.

Ohne Bildung keine Integration, daher endlich eine Bildungsoffensive für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich:

Zwei, besser noch drei, verpflichtende Kindergartenjahre sind umzusetzen.

Kinder sollen, soweit als möglich, sofort einen Kindergarten besuchen dürfen.

Unsere Halbtagsschule, die sich darauf verlässt, dass die Mütter daheim Co- Unterricht geben, muss Geschichte sein. Wir brauchen eine flächendeckende, verschränkte Ganztagsschule. o So wie die SchülerInnenfreifahrt und die Schulbücher, soll auch die ganztägige Schule

kostenfrei sein. Die Geldleistungen in Form der Familienbeihilfe/ Absetzbeträge/ Freibeträge sind zu bündeln und neu zu berechnen.

Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)- Der anhaltende Zuzug auch von Familien mit vielen Kindern wird den – in seiner jetzigen Form ohnehin überstrapazierten FLAF – vor eine weitere Belastungsprobe stellen. Noch mehr Leistungen werden bei gleichbleibender Einzahlung abgerufen. Vor diesem Hintergrund ist die Überarbeitung des FLAF – unter der Prämisse Sachleistung statt Geldleistung - prioritär in Angriff zu nehmen. Die von der Bundesregierung und den Sozialpartnern beschlossene Senkung der Beiträge der Arbeitgeber in den FLAF ab 2016 sind völlig kontraproduktiv

In allen Städten und Gemeinden sollen Integrationsbeauftragte bestellt werden, Schulungen und Unterstützung soll ihnen über den Bereich Gemeindeentwicklung des Salzburger Bildungswerkes geboten werden.

Die Rot- weiß – rot Card, also die Möglichkeit, auch ohne über den Weg Asyl nach Österreich zuzuwandern, muss überarbeitet werden. Die Praxis zeigt, dass bereits gut integrierte Personen die in Österreich eine Ausbildung absolviert haben, an einzelnen Kriterien scheitern, dass Frauen, die meist schlechter bezahlt werden, kaum Chancen haben. Diese sind anhand von Fallbeispielen neu zu überarbeiten, um zielgenauer zu werden.

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Die Forderung nach einer Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Vereinbarung über Integrationsmaßnahmen für Asyl-, subsidiär Schutzberechtigte und MigrantInnen in Österreich wird von uns unterstützt.