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1539
Die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung
Nach Einführung der Reformation für
Hessen durch die Homberger Synode
von 1526 stellten die sogenannten
"Wiedertäufer" vehement die Praxis der
Säuglingstaufe in Frage.
Es drohte eine Abspaltung von der
Kirche.
A
Zur Befriedung der Situation holte sich
Landgraf Philipp von Hessen vermittelt
durch seinen Freund Philipp
Melanchthon den damals schon
bedeutenden Theologen Martin Bucer
(1591-1551) aus Straßburg zu Hilfe.
Es war die erklärte Absicht des
Landgrafen, dass in seiner Herrschaft
niemand um seines Glaubens Willen
verfolgt werden sollte.
1539
Die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung
Martin Bucer führte in Marburg intensive Gespräche mit führenden Theologen der Täuferbewegung.
Er fand einen von beiden Seiten anerkannten Kompromiß, der in eine Kirchenordnung mündete.
Die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung wurde schließlich in den Novembertagen 1538 in der Wasserfestung zu Ziegenhain im Auftrag des Landgrafen von führenden Theologen aus Hessen überarbeitet.
Sie trat 1539 in Kraft.
1539
Die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung
Mit der Einführung des Amtes der
Kirchenältesten
und vor allem mit der Einführung der
Konfirmation zur Bestätigung der Taufe
hat die
Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung
nachhaltig die Gestalt der Kirchen der
Reformation weit über Hessen und
Deutschland hinaus geprägt.
1539
Die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung
So habt nun acht auf euch selbst und auf die ganze Herde über welche euch der Heilige Geist gesetzt hat zu Bischöfen zu weiden die
Gemeinde Gottes, welche er durch sein eigen Blut erworben hat.
1539
Die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung
Zum Dritten sollen die Ältesten der Kirche samt den Dienern des Wortes einrichten und daran sein, dass alle Kinder, wenn sie des Alters wegen fähig sein können, zu dem Katechismus-Unterricht geschickt werden …
• Es sollen die Ältesten und Prediger auch darauf sehen,
• dass die Kinder, die nun durch den Katechismus im christlichen Verständnis so weit gebracht sind, dass man sie zum Tisch des Herrn zulassen sollte,
• dass sie vor aller Gemeinde dem Pfarrer von ihren Eltern
und Paten vorgestellt werden. • Da soll der Pfarrer diese Kinder über die wichtigen Stücke
des christlichen Glaubens befragen.
• Und nachdem die Kinder darauf geantwortet und sich auch öffentlich dem Herrn und seiner Kirche ergeben haben,
• soll der Pfarrer die Gemeinde vermahnen für diese Kinder
zu beten. • Nach alledem soll dann der Pfarrer diesen Kindern die
Hände auflegen
• und sie so im Namen des Herrn konfirmieren
• und zu christlicher Gemeinschaft bestätigen.