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05.11.2014 1 Präsentation der Broschüre und des Workshops Keszthely, 9. April 2014 Hinweise auf „Active Ageing

PPT-aa-141027 Bubla barrierefreies Bauen...Bubla Zoltán, Architekt MÉRMŰ Építőipari és Szolgáltató Bt. (MÉRMŰ Bau-und Dienstleistungs-KG) 8360 Keszthely, Fodor u. 13 Web:

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  • 05.11.2014

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    Präsentation der Broschüre und des Workshops

    Keszthely, 9. April 2014

    Hinweise auf „Active Ageing”

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    • Prinzip des chancengleichen Zuganges

    Gesetz Nr. XXVI von 1998 über die Rechte von Personen mit besonderenBedürfnissen und über die Sicherstellung ihrer Chancengleichheit.

    Öffentliche Dienstleistungen sind chancengleich zugänglich, wenn ihreInanspruchnahme für alle, im Besonderen für Menschen mit Bewegungs-, Seh- undHöreinschränkung, geistiger und kommunikativer Behinderung barrierefrei,berechenbar, verständlich und wahrnehmbar ist!

    • Prinzip der Barrierefreiheit

    Gesetz Nr. LXXVIII von 1997 über die Gestaltung und den Schutz bebauterUmgebungBarrierefreie Umgebung: Ihre angenehme, sichere und selbstständige Nutzung ist für

    jede Person sichergestellt, inklusive jener Personen oder Personengruppen mitgesundheitlicher Einschränkung, die dafür spezielle Einrichtungen, Hilfsmittel bzw.technische Lösungen benötigen.

    • Universelle Planung

    Landesweite Anforderungen an Bauvorhaben und die Gestaltung derSiedlungsstruktur (OTÉK)Präventiver Denkansatz, der von Anfang an die unterschiedlichen Fähigkeiten derNutzer berücksichtigt!

    � Vertikale Barrieren

    Barrieren aufgrund von Niveau-Unterschieden

    � Horizontale Barrieren

    Barrieren in der Vorwärtsbewegung (Durchgänge, Verbindungsgänge, Türmaße)

    � Räumliche Barrieren

    Mangel an Bewegungsflächen, auch für die Ausführung von Tätigkeiten (mehr Raumbedarf aufgrund der Hilfsmittel und der Bewegungscharakteristik)

    � Ergonomische Barrieren

    Barrieren bei der Benützung von Türen und Fenstern, Einrichtungsgegenständen und Möbeln (Unfallgefahr)

    � Anthropometrische Barrieren

    Eingeschränkter Erreichbarkeitsraum

    � Wahrnehmungsbarrieren

    Gut und schnell überblickbare Flächen, Erleichterung der Orientierung (Aufschriften, Licht, Farben, Akustik usw.)

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    �Sehen (Fernsinn)�Hören (Fernsinn)�Tasten (Nahsinn)�Riechen (Nahsinn)�Körperwahrnehmung (nah)�Bewegung + ihre Barrieren

    � Rollstuhl zum Schieben (selbstständig nicht bewegbar)� Manueller Rollstuhl� Aktiv-Rollstuhl (adaptiv)� Elektro-Rollstuhl

    Sonstige Hilfsmittel� Rollator� Krücken� Stock

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    � Mindestens ein barrierefreier Eingang (möglichst der Haupteingang)

    � Verbindung zu barrierefreien Stellplätzen, zum Gehsteig um das Gebäude und zur Rampe

    � An beiden Seiten der Tür horizontaler Raum von mind. 1,50 x 1,50 m (zum Reversieren)

    � Schwellenfreie Lösungen

    � Flügeltüren (keine Dreh- und Kipptüren)

    � Türlaibung bzw. Türöffnungsradius mind. 0,90 x 1,95 (2,10) m

    � Bei Gehflügeln die gleichen Maße wie vorher

    (assymmetrische Flügel)

    � Verglasung der Türflügel (Sichtbarkeit, Verkehrssicherheit,

    Kommunikation für Gehörgeschädigte)

    � Leicht bedienbare Klinken, Schlösser und sonstige

    Bedienungseinrichtungen (in 90-110 cm Höhe)

    � Sichtbares Abheben des Einganges von der Fassade

    (Farbe, Vordach, sonstige bauliche Mittel)

    � Leichtes Auffinden der Kennzeichnungen auch für Personen mit Seheinschränkung

    � Wetterschutz (Vordach)

    � Neben den Vorschriften der OTÉK sind die der Norm MSZ EN 81-70/2006 zuberücksichtigen!

    � Maße der Aufzugskabine (zur barrierefreien Nutzung) mind. 1,10 x 1,40 m

    � Höhe des Ruftasters bzw. des Bedientableaus 90-110 cm

    � Taktile Informationen (erhabene, kontrastreiche Beschriftungen in Braille-Schrift)

    � Hervorhebung des Druckknopfes zum Geschoss des Haupteinganges

    � Neben sichtbaren Kennzeichnungen auch hörbare Informationen in der Kabine

    � Günstig sind verglaste Wände in der Kabine (Sehkontakt, Sicherheitsgefühl)

    � Zu empfehlen ist ein Handlauf an der Seite des Bedientableaus und einKlappsitz

    � Rutschhemmender Belag

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    � Bei Anbringung eines Waschbeckens im Raum muss Nachstehendes gewährleistet sein

    � Höhe des WC-Sitzes 0,46-0,48 m über dem Boden, Abstand Vorderkante / Rückwand mind. 0,70 m

    � Haltegriffe an beiden Seiten der WC-Schale (einer zum Hochklappen)� Waschtischvorderkante konkav ausgebildet mit Aufstützmöglichkeit, davor

    mit 0,90 x 1,20 m Bewegungsfläche� Rutschfester Bodenbelag auch bei Nässe� Entsprechende Kontrastfarben bei Belag und Einrichtung (bessere

    räumliche Wahrnehmung)� Bei häufiger Anwesenheit von Eltern und Kindern ist ein Wickelraum zur

    Verfügung zu stellen

    � Tafeln ihrem Zweck entsprechend: Richtungsangaben bzw. Funktionsangaben

    � Zwei Kriterien für die Anbringung: nach Grundriss und Höhe

    � Anbringung von richtungsweisenden Tafeln: in der Nähe des Einganges, an der Mittellinie von Verbindungsgängen, bei Abzweigungen (in entsprechender Höhe)

    � Tafeln mit Geschossangabe bei Liften, Stiegenhäusern

    � Auf den Tafeln nur die wichtigsten Informationen

    � Auf Informationstafeln max. 5 Informationen oder Zeilen

    � Beleuchtung (natürliches Licht bzw. Streulicht)

    Leitstreifen:

    � Für Menschen mit Seheinschränkung zur Förderung

    ihrer selbstständigen Mobilität

    � Weitere Hilfen zur Wahrnehmung des Gebäudes bzw. des Raumes: Audio-Guides, taktile Aufschriften

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    � Computer im Kundenbereich (auch für Kunden mit besonderen Bedürfnissen gut bedienbar)

    � Kundenrufsystem (auch für Personen mit besonderen Bedürfnissen erreichbar)

    � Kennzeichnung von Gefahrenquellen: Alarmvorrichtungen (statisch, in Intervallen)

    � Erbringung von Dienstleistungen für Personen mit Seheinschränkung

    � Informationspulte + persönliche Hilfestellung� Empfangsraum für einzelne Pers. (nicht durchsichtig)

    � Kundenaufrufsysteme� Zutrittssysteme

    � Erbringung von Dienstleistungen für Personen mitHöreinschränkung

    � Kommunikation� Beleuchtung

    � Lichtsignalanlagen� Induktionsschleifensystem

    � Erbringung von Dienstleistungen für Personen mit kognitiven Einschränkungen

    � Gebrauch leicht verständlicher Methoden

    � Erbringung von Dienstleistungen für Autisten� Räumliche Orientierung im inneren Umfeld

    � Zárt intimszoba

    Benachteiligte Personen sind aus EDV-Sicht:� Blinde, Sehbehinderte, Farbenblinde, Farbenschwache, Epileptiker an einem Bildschirmarbeitsplatz

    � Menschen mit Höreinschränkung oder die über keine Lautsprecher verfügen oder in einem lauten Umfeld arbeiten

    � Menschen mit Bewegungseinschr., Alzheimer-Patienten, Nutzer mit Handverletzung, die vorübergehend gehandicapt sind.

    � Intellektuell eingeschränkte oder im EDV-Bereich ungeübte Nutzer (Senioren, Kinder)

    � An mobilen Geräten arbeitende Personen oder die eine veraltete Hardware oder Browser mit älteren Versionen benützen.

    Web-Normen (W3C – WCAG für barrierefreie Webinhalte )

    Grundsätze für barrierefreie Webseiten:� Wahrnehmbarkeit

    � Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein

    � Verständlichkeit

    � Robustheit

    Eine barrierefreie Homepage hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:� Gemeinsame Oberfläche für alle Nutzer

    � Normierter Quellcode

    � Soll mindestens den Anforderungen von WCAG 2.0 „A” entsprechen

    � Alle Textelemente auf der Seite sollen in jedem Browser vergrößert werden können

    � Ausnützung der kompletten Seitenbreite. Scrollen der Inhalte nicht zugleich in horizontaler und vertikaler Richtung

    � Mit Volltextsuche

    � Sitemap soll vorhanden sein

    � Für den Bedarfsfall angeben: Mailadresse, Telefonnummer, Postanschrift

    � Zeitpunkt der Erstellung und Aktualisierung soll angeführt sein

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    � Kostenzuschuss für Rehabilitationsziele:

    für Menschen mit Bewegungseinschränkung (Nachweis)

    � Seit 2011 Sachbearbeitung Geldinstitute

    MEOSZ Sachverständige (zur Beurteilung)

    Vereine Information

    � Unterstützungshöhe� Bei Errichtung oder Kauf einer neuen Wohnung (eines neuen Hauses)

    bis zu 250 THUF

    � Bei Errichtung oder Kauf einer gebrauchten Wohnung (eines gebrauchten Hauses)

    bis zu 150 THUF

    � Auszahlungsvorgang� 90 % Vorschuss

    � 10 % Endabrechnung

    � Baubeschreibung

    � Bauplan

    � Budget

    � Erklärung des ausführenden Planungsbüros

    � Genehmigungen (falls notwendig)

    � Zustimmung und Erklärung des Eigentümers

    � Grundbuchauszug

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    � Behelf zur Schaffung eines chancengleichen Zuganges zu öffentlichen Dienstleistungen -komplexe Barrierefreiheit

    (Öffentliche Stiftung für die Gleichstellung von Personen mit besonderen Bedürfnissen)

    � Planungsbehelf zur Umsetzung einer barrierefreien bebauten Umgebung

    (Staatssekretariat für regionale Entwicklung und Bauwesen des Ministeriums für Selbstverwaltungen und regionale Entwicklung)

    � Empfehlung für barrierefreie Webinhalte

    (Öffentliche Stiftung für die Gleichstellung von Personen mit besonderen Bedürfnissen)

    � Informationsblatt des MEOSZ / Nationaler Verband der Organisationen von Menschen mit körperlichen Behinderungen: Förderung von Wohnungsumbauten

    � Unterlagen der Ausbildung in Szombathely*

    (6-7. Feb. 2014: Erwachsenenbildungsakademie Martineum)

    * F-IKSZ: Verbreitung der Entwicklung physischer Barrierefreiheit, barrierefreier Webinhalte und zugänglicher Dienstleistungen im Komitat Vas (TÁMOP / Operatives Programm zur Gesellschaftlichen Erneuerung – 5.4.6.A – 12 / 2 – 2012 – 0037.)

    Bubla Zoltán, Architekt

    MÉRMŰ Építőipari és Szolgáltató Bt.

    (MÉRMŰ Bau- und Dienstleistungs-KG)

    8360 Keszthely, Fodor u. 13

    Web: www.mermu.eu

    E-Mail: [email protected]

    Tel./Fax/Anrufbeantworter: + 36/83/312-548

    Mobil: + 36/20/9211-195