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05.11.2014
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Präsentation der Broschüre und des Workshops
Keszthely, 9. April 2014
Hinweise auf „Active Ageing”
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• Prinzip des chancengleichen Zuganges
Gesetz Nr. XXVI von 1998 über die Rechte von Personen mit besonderenBedürfnissen und über die Sicherstellung ihrer Chancengleichheit.
Öffentliche Dienstleistungen sind chancengleich zugänglich, wenn ihreInanspruchnahme für alle, im Besonderen für Menschen mit Bewegungs-, Seh- undHöreinschränkung, geistiger und kommunikativer Behinderung barrierefrei,berechenbar, verständlich und wahrnehmbar ist!
• Prinzip der Barrierefreiheit
Gesetz Nr. LXXVIII von 1997 über die Gestaltung und den Schutz bebauterUmgebungBarrierefreie Umgebung: Ihre angenehme, sichere und selbstständige Nutzung ist für
jede Person sichergestellt, inklusive jener Personen oder Personengruppen mitgesundheitlicher Einschränkung, die dafür spezielle Einrichtungen, Hilfsmittel bzw.technische Lösungen benötigen.
• Universelle Planung
Landesweite Anforderungen an Bauvorhaben und die Gestaltung derSiedlungsstruktur (OTÉK)Präventiver Denkansatz, der von Anfang an die unterschiedlichen Fähigkeiten derNutzer berücksichtigt!
� Vertikale Barrieren
Barrieren aufgrund von Niveau-Unterschieden
� Horizontale Barrieren
Barrieren in der Vorwärtsbewegung (Durchgänge, Verbindungsgänge, Türmaße)
� Räumliche Barrieren
Mangel an Bewegungsflächen, auch für die Ausführung von Tätigkeiten (mehr Raumbedarf aufgrund der Hilfsmittel und der Bewegungscharakteristik)
� Ergonomische Barrieren
Barrieren bei der Benützung von Türen und Fenstern, Einrichtungsgegenständen und Möbeln (Unfallgefahr)
� Anthropometrische Barrieren
Eingeschränkter Erreichbarkeitsraum
� Wahrnehmungsbarrieren
Gut und schnell überblickbare Flächen, Erleichterung der Orientierung (Aufschriften, Licht, Farben, Akustik usw.)
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�Sehen (Fernsinn)�Hören (Fernsinn)�Tasten (Nahsinn)�Riechen (Nahsinn)�Körperwahrnehmung (nah)�Bewegung + ihre Barrieren
� Rollstuhl zum Schieben (selbstständig nicht bewegbar)� Manueller Rollstuhl� Aktiv-Rollstuhl (adaptiv)� Elektro-Rollstuhl
Sonstige Hilfsmittel� Rollator� Krücken� Stock
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� Mindestens ein barrierefreier Eingang (möglichst der Haupteingang)
� Verbindung zu barrierefreien Stellplätzen, zum Gehsteig um das Gebäude und zur Rampe
� An beiden Seiten der Tür horizontaler Raum von mind. 1,50 x 1,50 m (zum Reversieren)
� Schwellenfreie Lösungen
� Flügeltüren (keine Dreh- und Kipptüren)
� Türlaibung bzw. Türöffnungsradius mind. 0,90 x 1,95 (2,10) m
� Bei Gehflügeln die gleichen Maße wie vorher
(assymmetrische Flügel)
� Verglasung der Türflügel (Sichtbarkeit, Verkehrssicherheit,
Kommunikation für Gehörgeschädigte)
� Leicht bedienbare Klinken, Schlösser und sonstige
Bedienungseinrichtungen (in 90-110 cm Höhe)
� Sichtbares Abheben des Einganges von der Fassade
(Farbe, Vordach, sonstige bauliche Mittel)
� Leichtes Auffinden der Kennzeichnungen auch für Personen mit Seheinschränkung
� Wetterschutz (Vordach)
� Neben den Vorschriften der OTÉK sind die der Norm MSZ EN 81-70/2006 zuberücksichtigen!
� Maße der Aufzugskabine (zur barrierefreien Nutzung) mind. 1,10 x 1,40 m
� Höhe des Ruftasters bzw. des Bedientableaus 90-110 cm
� Taktile Informationen (erhabene, kontrastreiche Beschriftungen in Braille-Schrift)
� Hervorhebung des Druckknopfes zum Geschoss des Haupteinganges
� Neben sichtbaren Kennzeichnungen auch hörbare Informationen in der Kabine
� Günstig sind verglaste Wände in der Kabine (Sehkontakt, Sicherheitsgefühl)
� Zu empfehlen ist ein Handlauf an der Seite des Bedientableaus und einKlappsitz
� Rutschhemmender Belag
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� Bei Anbringung eines Waschbeckens im Raum muss Nachstehendes gewährleistet sein
� Höhe des WC-Sitzes 0,46-0,48 m über dem Boden, Abstand Vorderkante / Rückwand mind. 0,70 m
� Haltegriffe an beiden Seiten der WC-Schale (einer zum Hochklappen)� Waschtischvorderkante konkav ausgebildet mit Aufstützmöglichkeit, davor
mit 0,90 x 1,20 m Bewegungsfläche� Rutschfester Bodenbelag auch bei Nässe� Entsprechende Kontrastfarben bei Belag und Einrichtung (bessere
räumliche Wahrnehmung)� Bei häufiger Anwesenheit von Eltern und Kindern ist ein Wickelraum zur
Verfügung zu stellen
� Tafeln ihrem Zweck entsprechend: Richtungsangaben bzw. Funktionsangaben
� Zwei Kriterien für die Anbringung: nach Grundriss und Höhe
� Anbringung von richtungsweisenden Tafeln: in der Nähe des Einganges, an der Mittellinie von Verbindungsgängen, bei Abzweigungen (in entsprechender Höhe)
� Tafeln mit Geschossangabe bei Liften, Stiegenhäusern
� Auf den Tafeln nur die wichtigsten Informationen
� Auf Informationstafeln max. 5 Informationen oder Zeilen
� Beleuchtung (natürliches Licht bzw. Streulicht)
Leitstreifen:
� Für Menschen mit Seheinschränkung zur Förderung
ihrer selbstständigen Mobilität
� Weitere Hilfen zur Wahrnehmung des Gebäudes bzw. des Raumes: Audio-Guides, taktile Aufschriften
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� Computer im Kundenbereich (auch für Kunden mit besonderen Bedürfnissen gut bedienbar)
� Kundenrufsystem (auch für Personen mit besonderen Bedürfnissen erreichbar)
� Kennzeichnung von Gefahrenquellen: Alarmvorrichtungen (statisch, in Intervallen)
� Erbringung von Dienstleistungen für Personen mit Seheinschränkung
� Informationspulte + persönliche Hilfestellung� Empfangsraum für einzelne Pers. (nicht durchsichtig)
� Kundenaufrufsysteme� Zutrittssysteme
� Erbringung von Dienstleistungen für Personen mitHöreinschränkung
� Kommunikation� Beleuchtung
� Lichtsignalanlagen� Induktionsschleifensystem
� Erbringung von Dienstleistungen für Personen mit kognitiven Einschränkungen
� Gebrauch leicht verständlicher Methoden
� Erbringung von Dienstleistungen für Autisten� Räumliche Orientierung im inneren Umfeld
� Zárt intimszoba
Benachteiligte Personen sind aus EDV-Sicht:� Blinde, Sehbehinderte, Farbenblinde, Farbenschwache, Epileptiker an einem Bildschirmarbeitsplatz
� Menschen mit Höreinschränkung oder die über keine Lautsprecher verfügen oder in einem lauten Umfeld arbeiten
� Menschen mit Bewegungseinschr., Alzheimer-Patienten, Nutzer mit Handverletzung, die vorübergehend gehandicapt sind.
� Intellektuell eingeschränkte oder im EDV-Bereich ungeübte Nutzer (Senioren, Kinder)
� An mobilen Geräten arbeitende Personen oder die eine veraltete Hardware oder Browser mit älteren Versionen benützen.
Web-Normen (W3C – WCAG für barrierefreie Webinhalte )
Grundsätze für barrierefreie Webseiten:� Wahrnehmbarkeit
� Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein
� Verständlichkeit
� Robustheit
Eine barrierefreie Homepage hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:� Gemeinsame Oberfläche für alle Nutzer
� Normierter Quellcode
� Soll mindestens den Anforderungen von WCAG 2.0 „A” entsprechen
� Alle Textelemente auf der Seite sollen in jedem Browser vergrößert werden können
� Ausnützung der kompletten Seitenbreite. Scrollen der Inhalte nicht zugleich in horizontaler und vertikaler Richtung
� Mit Volltextsuche
� Sitemap soll vorhanden sein
� Für den Bedarfsfall angeben: Mailadresse, Telefonnummer, Postanschrift
� Zeitpunkt der Erstellung und Aktualisierung soll angeführt sein
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� Kostenzuschuss für Rehabilitationsziele:
für Menschen mit Bewegungseinschränkung (Nachweis)
� Seit 2011 Sachbearbeitung Geldinstitute
MEOSZ Sachverständige (zur Beurteilung)
Vereine Information
� Unterstützungshöhe� Bei Errichtung oder Kauf einer neuen Wohnung (eines neuen Hauses)
bis zu 250 THUF
� Bei Errichtung oder Kauf einer gebrauchten Wohnung (eines gebrauchten Hauses)
bis zu 150 THUF
� Auszahlungsvorgang� 90 % Vorschuss
� 10 % Endabrechnung
� Baubeschreibung
� Bauplan
� Budget
� Erklärung des ausführenden Planungsbüros
� Genehmigungen (falls notwendig)
� Zustimmung und Erklärung des Eigentümers
� Grundbuchauszug
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� Behelf zur Schaffung eines chancengleichen Zuganges zu öffentlichen Dienstleistungen -komplexe Barrierefreiheit
(Öffentliche Stiftung für die Gleichstellung von Personen mit besonderen Bedürfnissen)
� Planungsbehelf zur Umsetzung einer barrierefreien bebauten Umgebung
(Staatssekretariat für regionale Entwicklung und Bauwesen des Ministeriums für Selbstverwaltungen und regionale Entwicklung)
� Empfehlung für barrierefreie Webinhalte
(Öffentliche Stiftung für die Gleichstellung von Personen mit besonderen Bedürfnissen)
� Informationsblatt des MEOSZ / Nationaler Verband der Organisationen von Menschen mit körperlichen Behinderungen: Förderung von Wohnungsumbauten
� Unterlagen der Ausbildung in Szombathely*
(6-7. Feb. 2014: Erwachsenenbildungsakademie Martineum)
* F-IKSZ: Verbreitung der Entwicklung physischer Barrierefreiheit, barrierefreier Webinhalte und zugänglicher Dienstleistungen im Komitat Vas (TÁMOP / Operatives Programm zur Gesellschaftlichen Erneuerung – 5.4.6.A – 12 / 2 – 2012 – 0037.)
Bubla Zoltán, Architekt
MÉRMŰ Építőipari és Szolgáltató Bt.
(MÉRMŰ Bau- und Dienstleistungs-KG)
8360 Keszthely, Fodor u. 13
Web: www.mermu.eu
E-Mail: [email protected]
Tel./Fax/Anrufbeantworter: + 36/83/312-548
Mobil: + 36/20/9211-195