Prüfleitfaden - stmas.bayern.destmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/pflege/... · [email protected]. Mit freundlichen Grüßen Christine Haderthauer

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  • Bayerisches Staatsministerium frArbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

    Prfleitfaden fr Einrichtungen der Pflege und

    Menschen mit Behinderungen in Bayern

  • Herausgeber:

    Winzerer Str. 9 80797 Mnchen

    Tel.: 0 89 / 12 61 0 www.zukunftsministerium.bayern.de

    Projektdurchfhrung:

    GAB Mnchen Gesellschaft fr Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung

    Lindwurmstr. 41/43 80337 Mnchen

    Tel.: 0 89 / 2 44 17 91 - 0 Fax: 0 89 / 2 44 17 91 - 15 www.gab-muenchen.de

    Version

    Version: 6.0 Stand: 9.3.2012

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    Vorwort

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich freue mich sehr, Ihnen den Prfleitfaden fr Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe an die Hand geben zu knnen. Sie erhalten ein Instrument, das Sie bei Ihrer Arbeit untersttzt und Ihre Vorgehensweise bei der berprfung von stationren Altenpflegeeinrichtungen, Einrichtungen fr Menschen mit Behinde-rung, stationren Hospizen sowie als gesonderten Teil ambulant betreuten Wohngemeinschaften dem Grunde nach festlegt.

    Der Prfleitfaden wurde im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern sowie fr Umwelt und Gesundheit von Praktikern fr Praktiker erarbeitet und stellt zusammen mit der 12-tgigen Fortbildung zum Qualittsmanagementbeauf-tragten eine Grundlage fr Ihr qualittsgesichertes, bayernweit einheitliches Vorgehen im multiprofessionellen Team, bestehend aus rzten, Sozialpdago-gen, Verwaltungskrften und Pflegekrften dar. Ein einheitliches Vorgehen ist mehr denn je von groer Bedeutung, da die Ergebnisse Ihrer berprfungen verffentlicht werden sollen. Mit Ihrer Arbeit leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag als Anwalt der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern bieten mit Ihrer Bewertung der Qualitt der jeweiligen Einrichtungen auch Orientierung fr Inter-essenten an einem Einrichtungsplatz. Auch in den Einrichtungen Beschftigte knnen in hohem Mae von Ihrer Ttigkeit profitieren.

    Der Prfleitfaden ist ein dynamisches Werk, das an die aktuellen fachlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst wird und den Erkenntnissen aus der Praxis der Anwendung des Prfleitfadens Rechnung tragen muss. In diesem Sinne bitte ich Sie, sich aktiv an der Fortentwicklung Ihres Handwerkszeugs zu beteiligen. Ihre Vorschlge bzw. Anregungen knnen Sie an den Qualittszirkel fr die Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualittsentwicklung und Aufsicht richten. Diesen erreichen Sie per E-Mail unter: [email protected].

    Mit freundlichen Gren

    Christine HaderthauerBayerische Staatsministerinfr Arbeit und Sozialordnung,Familie und Frauen

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    InhaltsverzeichnisVorwort 5

    Abkrzungsverzeichnis 10

    Mitwirkende am Prfleitfaden 13

    Einleitung 15

    Einleitung Version 6.0 17

    A.1 berblick 21A.1.1. Erluterung der Struktur des Prfleitfaden 21

    A.1.2 Leitgedanken der Fachstellen fr Pflege- und Behinderten einrichtungen Qualittsentwicklung und Aufsicht fr die Begehung der Einrichtungen 22

    A.1.3 Das Prinzip der Schlsselsituationen 23

    A.1.3.1 Was sind Schlsselsituationen? 23

    A.1.3.2 Aufbau der Schlsselsituationen: 24

    A.1.3.3 Wie arbeitet man mit den Schlsselsituationen? 25

    A.2 Planung der Begehung der Einrichtung 26A.2.1 Auswahl von Schlsselsituationen 26

    A.2.1.1 Matrix Schlsselsituation gewachsene Prfbereiche der Fachstellen Pflege- und Behinderten- einrichtungen Qualittsentwicklung und Aufsicht 27

    A.2.2 Checkliste Vorbereitung 29

    A.2.3 Spezifische Hinweise fr die einzelnen Sparten 30

    A.2.4 Stationre Hospize 30

    A.2.4.1 Allgemeine Beschreibung 30

    A.2.4.2 Daten und Erfahrungswerte 31

    A.2.4.3 Wichtige Hinweise bei Begehungen durch die Fachstellen Pflege- und Behinderten- einrichtungen Qualittsentwicklung und Aufsicht 31

    A.2.4.4 Weitere Hinweise in Schlsselsituationen 32

    A.2.5 Einrichtungen fr Menschen mit Behinderung 32

    A.2.6 Einrichtungen fr Menschen mit psychischen Erkrankungen 34

    A.3 Durchfhrung der Begehung der Einrichtungen 37A.3.1 Grundstze der Urteilsbildung 37

    A.3.2 Durchfhrung der Begehung 42

    A.3.2.1 Bercksichtigen der Ablufe in der Einrichtung bei der Begehung 42

    A.3.2.2 Erffnungsgesprch 42

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    A.3.2.3 Von der Wahrnehmung zur Beurteilung 43

    A.3.2.4 Abschlussgesprch 43

    A.4 Nachbereitung der Einrichtungsbegehung 45

    A.4.1 Berichterstellung 45

    A.4.2 berprfen der Umsetzung von Anordnungen und Zusagen 45

    A.4.3 Evaluation der Einrichtungsbegehung 45

    A.5 Kontinuitt der Einrichtungsbegehung je Einrichtung 46

    B Schlsselsituationen 47berblick 49

    B.1 Der Hausrundgang 53

    B.2 Besuch einer Bewohnerin, eines Bewohners in seinem Zimmer 69

    B.3 Gesprch mit einer Bewohnerin, einem Bewohner in einer stationren Einrichtung fr ltere Menschen 75

    B.4 Teilnehmende Beobachtung bei einer Pflegehandlung 79

    B.5 Prfung des Pflegeprozesses 82

    B.6 Mahlzeiten und Essensversorgung 113

    B.7 Im Aufenthaltsraum 121

    B.8 Soziale Betreuung und Lebensbegleitung 127

    B.9 Umgang mit Arzneimitteln 139

    B.10 Umgang mit Freiheit einschrnkenden Manahmen 149

    B.11 Abschiedskultur 155

    B.12 Gesprch mit der Bewohnervertretung 161

    B.13 Gesprch mit Angehrigen 165

    B.14 Betreiben eines Qualitts- und Beschwerdemanagements 169

    B.15 Teilnehmende Beobachtung bei einer bergabe 177

    B.16 Handhabung der Personal besetzung 181

    B.17 Gesprch zum Einbezug ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 187

    B.18 Gesprch mit einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter aus der Pflege (stationre Einrichtung fr ltere Menschen) 191

    B.19 Gesprch mit der Pflegedienstleitung 195

    B.20 Gesprch mit der Einrichtungsleitung 205

    B.21 Besuch einer Einrichtung/Wohngruppe fr Menschen mit Behinderung 211

    B.22 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Einrichtung fr Menschen mit Behinderung) 217

    B.23 Teilnahme an einer Bewohner versammlung (Einrichtung fr Menschen mit Behinderung) 221

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    B. 24 Teilnahme an einer inter disziplinren Fallbesprechung 225

    B. 25 Kommunikation Einrichtung Frdersttte/Arbeitsplatz (Einrichtung fr Menschen mit Behinderung) 228

    B.26 Gesprch mit einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter einer Einrichtung fr Menschen mit Behinderung 231

    B.27 Gesprch mit den verantwort lichen Personen (Einrichtung fr Menschen mit Behinderung) 235

    B.28 Umgang mit Menschen mit Behinderungen, die Senioren werden 239

    B.29 Prfung von Einrichtungen der Sozialpsychiatrie und Suchthilfe 243

    B.30 Prfung von Einrichtungen fr ehemals Wohnungslose im Alter und/oder mit Behinderung 253

    B.31 Gesprch mit einem Gast in einem stationren Hospiz 259

    C Schlussbestimmungen 263Gltigkeit dieses Prfleitfadens 265

    D Anlagen 267D.1 HLL Durchfhrung der Einrichtungsbegehung 269

    D.2 HLL Von der Wahrnehmung zur Beurteilung 273

    D.3 Datenschutz in Prfberichten der FQA 277

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    Abkrzungsverzeichnis

    Abkrzung LangformAEDL Aktivitten und existenzielle Erfahrungen des LebensABEDL Aktivitten, Beziehungen und existenzielle Erfahrungen des

    LebensAH AltenhilfeAM ArzneimittelAMG ArzneimittelgesetzAMS Amtliche Mitteilung des StaatsministeriumsAVPfleWoqG Ausfhrungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitts-

    gesetzBG BerufsgenossenschaftBGB Brgerliches GesetzbuchBMI BodyMassIndexBTM BetubungsmittelBtMG BetubungsmittelgesetzBtMVV BetubungsmittelverschreibungsverordnungBV BewohnervertretungDNQP Deutsches Netzwerk fr Qualittsentwicklung in der PflegeDNSG Diabetes and Nutrition Study GroupEL EinrichtungsleitungFeM Freiheit einschrnkende ManahmenFQA Fachstelle fr Pflege- und Behinderteneinrichtungen

    Qualittsentwicklung und Aufsicht GAB Gesellschaft fr Ausbildungsforschung und BerufsentwicklungGDVG Gesundheitsdienst und VerbraucherschutzgesetzGefStoffV GefahrenstoffverordnungGG GrundgesetzHACCP Hazard Analysis Critical Control Points

    (Konzept i.R.d. Lebensmittelhygiene)HLL HandlungsleitlinieHWL HauswirtschaftsleitungIfSG InfektionsschutzgesetzKVP Kontinuierlicher VerbesserungsprozessMAV MitarbeiterversammlungMDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

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    Abkrzung LangformMDS Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der

    Krankenkassen e.V.MPBetreibV Verordnung ber das Errichten, Betreiben und Anwenden

    von MedizinproduktenMmB Menschen mit BehinderungMPG Gesetz ber MedizinprodukteNES Nationaler ExpertenstandardPDCA Plan-Do-Check-ActPDL PflegedienstleitungPEG Perkutane endoskopische Gastrostomie (Ernhrungssonde)PfleWoqG Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und

    Wohnqualitt im Alter und bei Behinderung QM QualittsmanagementRKI Robert Koch InstitutRS RundschreibenSGB SozialgesetzbuchStGB StrafgesetzbuchStMAS Bayerisches Staatsministerium fr Arbeit und Sozialordnung,

    Familie und FrauenStMUG Bayerisches Staatsministerium fr Umwelt und GesundheitWBL WohnbereichsleitungWfbM Werkstatt fr Menschen mit BehinderungVO Verordnung

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    Mitwirkende am PrfleitfadenName StelleSigrid Knig Vorstndin des BKK Landesverbandes Bayern

    (frher: StMAS)Christian Mller StMASFriedrich Loder StMASDr. Martin Socher StMUGDr. Stefan Gnther StMUGBrigitte Seil Regierung von NiederbayernAngela Kleinle Regierung von SchwabenDr. Enik Bn rztin, frher. Stadt NrnbergAndrea Bonakdar rztin, Landratsamt Mhldorf a. InnHans Georg Daxer Verwaltungsangestellter, Landratsamt Nrnberger LandIsolde Demharter Allgemeine, innere Verwaltung g.D., Landratsamt

    DillingenHeike Dorschner Dipl.-Verwaltungswirtin(FH), Landratsamt AnsbachRdiger Erling Dipl.-Pflegewirt (FH)Landeshauptstadt MnchenRoland Gerth Magister Artium, Lehrer fr Pflegeberufe, Stadt

    RegensburgJana Glck Dipl.-Sozialpdagogin (FH), frher: Landratsamt

    TraunsteinGertraud Hrrmann Pflegefachkraft, Lehrerin fr Pflegeberufe, Stadt

    Nrnberg Gerda Katheder Pflegefachkraft, Pflegedienstleitung der Altenhilfe,

    Regierung von MittelfrankenClaudia Keller Dipl.-Pflegewirtin (FH) Regierung von OberbayernRoman Pfeiffenberger Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Landratsamt AnsbachHartmut Raitzig Allgemeine, innere Verwaltung g.D., Landratsamt

    Erlangen-HchstadtWaltraud Rckert Verwaltungsfachwirtin, Stadt NrnbergIngobert Roith Dipl.-Sozialpdagoge (FH), Regierung der OberpfalzMonika Rost-Ude Pflegefachkraft, Lehrerin fr Pflegeberufe, Regierung

    von SchwabenMonika Schnell Pflegefachkraft, PDL/Krankenhausmanagement,

    Landratsamt Gnzburg Ellen Schuster Dipl.-Verwaltungswirtin (FH), Landratsamt Neustadt

    a.d. Aisch - Bad WindsheimJan Schuster Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Landratsamt FreisingThomas Schwab Dipl.-Pflegewirt (FH), Einrichtungsleiter, frher:

    Landeshauptstadt Mnchen

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    Gabriele Hampel Regierung der OberpfalzWolfgang Prokesch Stadt MemmingenSonja Schwab Pflegefachkraft, Pflegedienstleitung der Altenhilfe,

    Fachberaterin Altenhilfe beim Dizesan-Caritasver-band Wrzburg, frher: Landratsamt Kitzingen

    Michael Schwgerl Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Landratsamt Rosenheim Dr. Klaus von Stetten Ltd. Medizinaldirektor, Landratsamt BayreuthBettina Zorn Pflegefachkraft, Landratsamt Bad Tlz-Wolfrats hausenBettina Holzner Pflegefachkraft, Landratsamt EbersbergElke Schindler Pflegefachkraft, Landratsamt RosenheimSandra Strothmann Diplom-Pflegewirtin (FH), Landratsamt StarnbergKrystyna Stoly Pflegefachkraft, Landeshauptstadt MnchenMichaela Heinz Pflegefachkraft, Landratsamt FrstenfeldbruckSandra Apou-Frhauf Diplom-Pflegewirtin (FH), Regierung von OberbayernDr. Stefan Ackermann GAB Mnchen Projektleitung Anna Maurus GAB MnchenJosef Walter GAB Mnchen

    Im Rahmen der Weiterbildung zum FQA-Auditor in den Jahren 2009 und 2010 haben zudem zahlreiche Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit genutzt und sich an der Weiterentwicklung des Prfleitfadens durch zahlreiche Kommentare und Beitrge beteiligt.

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    EinleitungDieser Prfleitfaden ist Bestandteil des Prfhandbuchs der Fachstelle fr Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualittsentwicklung und Aufsicht (FQA). Er dient dazu, Ihnen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FQA eine Orientie-rung fr eine routinemige Begehung einer Einrichtung zu geben. Er untersttzt alle Beteiligten dabei, ihren Beratungs- und Begutachtungsprozess entsprechend der vereinbarten Leitgedanken fr die Einrichtungsbegehung durchfhren zu kn-nen. Er legt die Rahmenbedingungen fest und enthlt die notwendigen Hinweise und Dokumente, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FQA fr die Vorbe-reitung, Durchfhrung und Nachbereitung des Besuchs in der Einrichtung unmit-telbar brauchen. Damit ist er das wichtigste Planungs- und Reflexionsinstrument, um zu gewhrleisten, dass bayernweit ein gemeinsamer Standard fr die Bege-hung der Einrichtung eingehalten wird, ohne standardisiert zu prfen.

    Wir wnschen Ihnen mit dieser aktuellen Version des Prfleitfadens Freude an Begehungen, Klarheit im Vorgehen, Sicherheit im Handeln und viele Begegnun-gen, die den Schutz der Brger und Brgerinnen in den verschiedenen Einrich-tungen und Wohnformen gewhren helfen und deren Lebensqualitt wahrneh-men und frdern.

    Mnchen im Dezember 2008

    Dr. Stefan Ackermann, GAB MnchenAnna Maurus, GAB Mnchen

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    Einleitung Version 6.0Seit mehr als zwei Jahren stellt der Prfleitfaden fr Einrichtungen der Pflege und fr Menschen mit Behinderung das grundlegende Arbeitsinstrument fr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstellen fr Pflege- und Behinderten-einrichtungen Qualittsentwicklung und Aufsicht (FQA) in Bayern dar. Mit weit ber 112.000 Downloads von der Website des Sozialministeriums http://www.stmas.bayern.de/pflege/pruefung/pruefleitfaden.pdf ist zudem das In-teresse erheblich ber die 1.300 Einrichtungen fr ltere Menschen und die 700 Einrichtungen fr Menschen mit Behinderung in Bayern hinaus gewachsen.

    Wir freuen uns ber dieses beraus groe Interesse an unserem verstehens-orientierten, berwiegend aus offenen Fragen bestehenden Prfansatz. Ebenfalls freuen wir uns ber die zahlreichen Anregungen zur Weiterentwicklung unseres Prfleitfadens, zu der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FQA seit dem Er-scheinen des Prfleitfadens aufgefordert waren und whrend ihrer Weiterbildung zur Auditorin/zum Auditor FQA ihre Vorschlge und nderungswnsche direkt in einem Korrekturexemplar platzierten.

    Fr die Version 6.0 wurden smtliche Teile des Prfleitfadens einem Controlling unterzogen und der Inhalt aufgrund von neuen fachlichen und rechtlichen Er-kenntnissen und den Erfahrungen aus den Prfungen berarbeitet. Die Leitgedanken der FQA und das Ziel einer einheitlichen Vorgehensweise stan-den stets im Fokus der Aktualisierung. So entstanden neue Schlsselsituationen wie Teilnehmende Beobachtung bei einer bergabe und Prfungen von Ein-richtungen der Wohnungslosenhilfe. Die Schlsselsituation Prfungen von Ein-richtungen der Sozialpsychiatrie und Suchthilfe ersetzt nun die Schlsselsitua-tion Gesprch mit einer psychisch kranken Bewohnerin, einem psychisch kranken Bewohner. Ebenfalls wurde die Schlsselsituation Sichtung der QM-Dokumentation grundlegend berarbeitet und umbenannt in Betreiben eines Qualitts- & Beschwerdemanagements.

    An dieser Stelle mchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FQA dan-ken, insbesondere den 12 Qualittskoordinatorinnen und Qualittskoordinatoren der FQA, dem Arbeitskreis PfleWoqG beim Bayerischen Landkreistag und Arbeitsgemeinschaft PfleWoqG im Bayerischen Stdtetag, dem Arbeitskreis berprfung und Einschtzung der Pflegedokumentation mit Einbeziehung der Ergebnisqualitt, dem FQA-Qualittszirkel, den Teilnehmerinnen und Teilneh-mern der Weiterbildung zur Auditorin bzw. Auditor FQA und vor allem Herrn Christian Mller vom Bayerischen Staatsministerium fr Arbeit und Sozialord-nung, Familie und Frauen und Herrn Dr. Stefan Ackermann von der GAB Mn-chen.

    Ich wnsche allen Anwendern dieser Version des Prfleitfadens viel Freude bei Ihren Prfungen, Klarheit im Vorgehen und Sicherheit im Handeln. Ich hoffe, er ist Ihnen eine Untersttzung, die Lebensqualitt von Menschen in den verschie-denen Einrichtungen und Wohnformen, die das Pflege- und Wohnqualittsgesetz mit einbezieht, wahrzunehmen, zu wahren und zu frdern.

    http://www.stmas.bayern.de/pflege/pruefung/pruefleitfaden.pdf

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    Ich mchte Sie an dieser Stelle bitten, auch diese Version als lebendiges Arbeits-instrument zu sehen und Ihre Vorschlge und Anregungen weiterhin an den FQA-Qualittszirkel mit der folgenden eMail-Adresse: [email protected] zu richten.

    Kitzingen, im September 2010Sonja Schwab, Fachberaterin Altenhilfe beim Dizesan-Caritasverband Wrzburg, frher: Landratsamt Kitzingen

    mailto:[email protected]

  • APlanung, Durchfhrung und Nachbereitung

    der Begehung

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 21

    A.1 berblickDer berblick erlutert die Struktur des Prfleitfadens, enthlt die Leitstze fr die Begehungen der Einrichtungen und erlutert das Prinzip der Schlsselsitua-tionen. Dokumente, Orientierungen und Grundstze fr die Vorbereitung, Durch-fhrung und Nachbereitung einer Einrichtungsbegehung finden Sie in den Kapi-teln 2 bis 4. Die Schlsselsituationen als Kernelement des Prfleitfadens finden Sie im 6. Kapitel.

    A.1.1. Erluterung der Struktur des Prfleitfaden

    Der Prfleitfaden orientiert sich am Alltag der Prf- und Beratungssituationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FQA. Der Prfleitfaden ist in 4 Teile (A D) gegliedert.

    Teil A Planung Durchfhrung Nachbearbeitung

    1. berblick

    2. Planung der Einrichtungsbegehung

    3. Durchfhrung der Einrichtungsbegehung

    4. Nachbereitung der Einrichtungsbegehung

    5. Kontinuitt der Einrichtungsbegehung

    Kapitel 1-5 enthalten die Grundinformationen. Tiefergehende Erluterungen, Hintergrundtexte zum Qualittsmanagement der Einrichtungen, den Prf- und Beratungsansatz der FQA, Begriffsklrungen zu Lebensqualitt oder anderen Qualittsdimensionen, Glossare etc. finden Sie im Prfhandbuch.

    Hilfsmittel wie Dokumentvorlagen, Beispiele, einzelne Prftools sind mit Hyper-links zu weiteren Dokumenten abgelegt.

    Teil B Schlsselsituationen

    6. Schlsselsituationen

    Teil C Schlussbestimmungen

    7. Gltigkeit des Prfleitfadens

    Teil D Anlagen

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 22

    Beginnt mit den Leitgedan-ken und der Planung zur individuellen Begehung

    Stellt Dokumente fr die Durchfhrung zur Verfgung

    Sichert die individuelle Nachbereitung der Einrich-tungsbegehung

    Der Prfleitfaden Beginnt mit einem allgemei-nen berblick und Hinter-grnden zum Prfleitfaden

    Enthlt allgemeine Aspekte und Hintergrundmaterial zur Vorbereitung, Durchfhrung und Nachbereitung

    Bietet zahlreiche Informatio-nen zu wichtigen Begriffen und Methoden

    Das Prfhandbuch

    Sorgt fr die kontinuierliche Entwicklung der Einrichtungsbegehungen sowie deren Evaluation. Es beschreibt das Untersttzungssystem der FQA fr professionelle Einrichtungsbegehungen.

    Das Qualittsmanagementhandbuch

    Die drei schriftlichen Instrumente der FQA Bayern

    A.1.2 Leitgedanken der Fachstellen fr Pflege- und Behinderten-einrichtungen Qualittsentwicklung und Aufsicht fr die Begehung der Einrichtungen

    Die Kernaufgabe der FQA ist die Begehung der Einrichtungen. Hierfr sind folgende Leitgedanken magebend:

    1. Die FQA leisten einen Beitrag dafr, die Lebensqualitt der Menschen in allen Einrichtungen, die dem PfleWoqG unterfallen zu frdern und zu verbessern.

    2. Wir betrachten die Lebensqualitt, die die einzelnen Einrichtungen bieten, aus der Perspektive der Menschen, die dort leben.

    3. Wir respektieren die Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Individualitt. Ebenso bringen wir Wertschtzung den in den Einrichtungen Ttigen ent-gegen.

    4. Die Ausbildung zur Auditorin/zum Auditor ist Teil unseres beruflichen Selbstverstndnisses.

    5. Wir arbeiten in multiprofessionellen Teams.

    6. Wir beraten kompetent und prfen transparent und nachvollziehbar.

    7. Unsere Arbeitsweise ist einheitlich und effizient. Sie bietet Sicherheit und Transparenz, die fr alle Beteiligte Vertrauen schafft.

    8. Wir sind verlssliche Partner im Qualittsentwicklungsprozess.

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 23

    9. Wir entwickeln uns kontinuierlich weiter. Wir tauschen uns innerhalb der FQA aus und geben unsere Erfahrungen weiter.

    10. Wir stellen unsere Funktion und unser Wirken in der ffentlichkeit dar.

    11. Die Verantwortung fr die Lebensqualitt der Menschen in den Einrichtungen und fr die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt bei den Einrichtungen im Sinne des Bayerischen Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualitt im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG)

    12. Wir berprfen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

    13. Wir heben positive und gelungene Aspekte hervor, zeigen Verbesserungs-potentiale auf und erlassen erforderliche Anordnungen.

    14. Die Berichte der FQA ber die in den stationren Einrichtungen durchgefhr-ten Prfungen werden verffentlicht.

    15. Wir vernetzen unsere Ttigkeit mit allen anderen beteiligten Stellen.

    Diese Ziele streben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Verantwortliche der FQA an und sie lassen sich daran messen. Die Auswertung der Umsetzung und eine Weiterentwicklung der Leitgedanken ist Bestandteil des Qualittsma-nagements der FQA.

    A.1.3 Das Prinzip der Schlsselsituationen

    A.1.3.1 Was sind Schlsselsituationen?

    Schlsselsituationen sind einerseits Wahrnehmungs- und Handlungssituationen fr die Einrichtungsbegehung, also Stationen die Sie durchlaufen, wenn Sie eine Einrichtungsbegehung durchfhren.

    Andererseits sind es Situationen, mit denen Sie sich mglichst vielfltig die Lebensqualitt und die Lebenskultur in den Einrichtungen unter der Perspektive des Bayerischen Wohn- und Pflegequalittsgesetzes erschlieen knnen.

    Sie lassen Rckschlsse darauf zu, wie die Einrichtung das PfleWoqG umsetzt sowie das eigene Leitbild, Betreuungs- und Pflegekonzept realisiert. Dadurch er-mglichen sie Ihnen eine ganzheitliche Wahrnehmung und vermeiden eindimen-sionales Vorgehen.

    Schlsselsituationen haben dreierlei Funktionen.

    1. Es sind Situationen, die sich an zentralen Lebenssituationen der Bewohnerin-nen und Bewohner orientieren, z. B. Pflege, Wohnen im eigenen Zimmer, im Aufenthaltsraum, Mahlzeiten, soziale Betreuung, Bewohnerversammlung.

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 24

    2. Des Weiteren sind es Situationen, die aus der Sicht der FQA kritisch sind und in denen der Staat den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner be-sonders prfen muss, z. B. Umgang mit Arzneimitteln oder Umgang mit Frei-heit einschrnkenden Manahmen.

    3. Schlielich sind es Situationen, die fr die FQA als Informationsquelle beson-ders aufschlussreich sind, wie z. B. der Hausrundgang, das Gesprch mit Be-wohnerinnen und Bewohnern, Gesprche mit der Einrichtungsleitung und der PDL, mit der Bewohnervertretung, mit Angehrigen etc.

    Mit dem Instrument Schlsselsituation ist es mglich, sich binnen eines begrenz-ten Zeitraums ein Bild zu erschlieen, wie die Einrichtung ihre Aufgaben plant, durchfhrt und auswertet, was ihr dabei gelingt, wie sie mit nicht gelingenden Er-gebnissen umgeht, wo Beratungsbedarf entsteht und wo Mngel vorliegen.

    A.1.3.2 Aufbau der Schlsselsituationen:

    Jede Schlsselsituation ist in drei Abschnitte gegliedert:

    1. Die Vorbereitung fr die Begutachtung

    2. Qualittskriterien und Indikatoren fr die Begutachtung

    3. Reflexionsfragen

    Die Vorbereitung der Begutachtung

    Dieser Abschnitt enthlt Anregungen, welche Informationen Sie sich bereits vorab zurechtlegen oder beschaffen knnen, eine Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen, die fr diese Situation einschlgig sind und Hinweise, worauf Sie bei der Begutachtung der Situation besonders achten knnen bzw. wo bereits Erfah-rungswerte mit diesen Situationen vorliegen (Tipps).

    Qualittskriterien und Indikatoren fr die Begutachtung

    Als Anregung zur Begutachtung enthlt dieser Abschnitt eine oder mehrere leitende Qualittsfragen, die sich auf das PfleWoqG beziehen.

    Detaillierte Anregungen fr die Begutachtung, die jedoch nicht als Checkliste dienen, bieten weitere Hinweise:

    Wahrnehmungs- und Beobachtungskriterien, die auf wesentliche Ge-sichtspunkte aufmerksam machen und mit denen der Hospitations- und Visitationscharakter der Begehung betont wird

    Fragen zur mglichen Dokumentation, die zu einer angemessenen Dokumentationseinschtzung beitragen sollen

    Fragen zum Qualittsmanagement der Einrichtung, die eine Verbindung zur Selbststeuerungsfhigkeit der Einrichtungen herstellen sowie

    Anregungen fr vertiefende Fragen, die man an Pflegekrfte oder Leitungskrfte stellen kann.

    Achtung: Diese Hinweise sind als Anregung zu verstehen. Sie sind keine Check- liste, die bei der Begehung abge-arbeitet werden muss!

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 25

    Reflexionsfragen

    Der 3. Abschnitt enthlt vertiefende Fragen sowohl zur Reflexion whrend der Begehungssituation wie auch zur Nachbereitung.

    A.1.3.3 Wie arbeitet man mit den Schlsselsituationen?

    Schlsselsituationen sind sortiert nach

    Beobachtungssituationen ausgehend von der Bewohnerin und dem Bewohner wie Mahlzeiten, Soziale Betreuung, Pflegesituation

    Schlsselsituationen ohne direkte Bewohnerbeteiligung, wie Gesprch mit Mitarbeiter/in, mit PDL, mit Einrichtungsleitung

    strukturbezogenen Schlsselsituationen, wie Hausrundgang, Handhabe der Personalbesetzung

    spezifischen Schlsselsituationen fr einzelne Sparten (z. B. Hospize)

    Es ist nicht vorgeschrieben, mit welchen Schlsselsituationen Sie arbeiten, denn dies hngt vom Einrichtungstyp, der Einrichtungsgre, der Zusammensetzung des Gutachterteams etc. ab. Am besten arbeiten Sie mit diesem Instrument so, dass Sie sich von einer Situation aus andere Situationen erschlieen:

    Sie beginnen z. B. mit dem Hausrundgang (oder der QM-Dokumentation) und dem, was Ihnen da auffllt, dann weiter mit teilnehmender Beobachtung im Aufenthaltsraum, dieser folgt ein Gesprch mit Bewohnerin und Bewohner, dort fllt Ihnen vielleicht auf, dass die Begutachtung des Umgangs mit Freiheit einschrnkenden Manahmen einer tieferen Untersuchung bedarf, etwa mit dem Schwerpunkt Umgang mit Arzneimitteln. Einer Begutachtung der sozialen Betreuung folgt die Schlsselsituation Pflegekontrolle usw.

    Nach jeder Schlsselsituation und zwischendurch reflektieren und notieren Sie (evtl. mit Diktiergert) Besonderheiten, die Ihnen auffallen, z. B. Beobachtungen zur Beziehungs- und Lebensqualitt, Aussagen von Bewohnerinnen und Bewoh-nern und Pflegekrften bei typischen, positiven oder kritischen Aussagen mg-lichst im Wortlaut besonders Gutes (Strken) und Best Practice-Beispiele oder Mngel.

    Leitfrage fr die Dokumentation der Begutachtung ist: Was muss hier in welcher Form belegt werden? Am besten notieren Sie sich ebenfalls gleich die Dinge, die Sie noch mit der Einrichtungsleitung oder Pflegedienstleitung ansprechen wollen.

    Diese Notizen dienen Ihnen als Grundlage fr die Beurteilungen der Einrichtung, Anordnungen und den Bericht ber die Einrichtungsbegehung.

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 26

    A.2 Planung der Begehung der Einrichtung

    Fr eine Einrichtungsbegehung gilt die Handlungsleitlinie Durchfhrung

    der Einrichtungsbegehung () s.a. DIN 190111.

    Bei der Begehung einer Einrichtung kann in der Regel nur eine Auswahl von Schlsselsituationen geprft werden. Die Ergebnisqualitt also die Qualitt, die bei den Bewohnerinnen und Bewohnern ankommt, muss immer im Vordergrund stehen. Es wird daher empfohlen, folgende Schwerpunkte zu setzen:

    50% der Situationen und Gegebenheiten, die geprft werden, sollen unmittelbar mit dem Bewohner zu tun haben, z. B. Mahlzeiten, Soziale Betreuung bzw. Lebensgestaltung, Pflegekontrolle.

    30% der Situationen und Gegebenheiten, die geprft werden, sollen Gesprche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der PDL, der EL, der Bewohnervertretung sein.

    20% der Situationen und Gegebenheiten, die geprft werden, sollen sich auf strukturelle Gegebenheiten beziehen, z. B. Hausrundgang, Handhabe der Personalbesetzung.

    Sollte es nicht mglich sein, diese Gewichtung bei jeder Begehung einzuhalten, ist die 50/30/20 Quote ber einen Zeitraum von 3 Jahren zu erreichen.

    A.2.1 Auswahl von Schlsselsituationen

    Schlsselsituationen knnen nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgesucht werden: Nach den Erfahrungen mit der Einrichtung in den letzten Jahren (z. B. Vor

    jahresprotokolle, eigene Prfberichte, Prfberichte anderer Institutionen). Nach Aufgabengebiet des Prfers. Nach gesetzlichen Mindestvorgaben. Nach dem, was noch nicht geprft wurde. Nach Themen, die sich schwerpunktmig berschneiden oder ergnzen. Danach, was Sie als Prfer alleine oder mit Ihrem Team abdecken knnen.

    1 Leitfaden fr das Audit von Qualittssicherungssystemen

    Anlage: HLL Durchfhrung der Einrichtungsbegehung

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 27

    A.2.1.1 Matrix Schlsselsituation gewachsene Prfbereiche der Fachstellen Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualittsentwicklung und Aufsicht

    Einrichtungsbegehungen orientieren sich am PfleWoqG und die weiteren fr die-sen Bereich geltenden Bestimmungen. Nachstehende Matrix erleichtert Ihnen die Zuordnung der Qualittsanforderungen/Qualittsbereiche zu dem Instrument Schlsselsituation.

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    1. Der Hausrundgang X X X X X X

    2. Besuch einer Bewohnerin, eines Bewohners in seinem Zimmer

    X X X X X X X X X X X

    3. Gesprch mit einer Bewohnerin/einem Bewohner in einer Einrichtung fr ltere Menschen

    X X X X X X X

    4. Teilnehmende Beobachtung einer Pflegehandlung

    X X X X X X

    5. Prfung des Pflegeprozesses

    X X X X X X X

    6. Mahlzeiten und Essensversorgung

    X X X X X X X X X

    7. Im Aufenthaltsraum X X X X X X X X X X X

    8. Soziale Betreuung und Lebensbeglei-tung

    X X X X X X X X X

    9. Umgang mit Medikamenten

    X X X X X X

    10. Umgang mit Freiheit einschrnkende Manahmen

    X X X X X X X

    11. Abschiedskultur X X X X X X X

    12. Gesprch mit der Bewohnervertretung

    X X X

    13. Gesprch mit Angehrigen

    X X X X X X X X X X

    14. Betreiben eines Qualitts- und Beschwerde-managements

    X X X X X X X X X X X X

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 28

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    15. Teilnehmende Beobachtung bei der bergabe

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    16. Handhabung der Personalbesetzung

    X X X X X

    17. Gesprch zum Ein-bezug ehrenamtli-cher Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter

    X X X X X X

    18. Gesprch mit einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter aus der Pflege

    X X X X X X X

    19. Gesprch mit der Pflegedienstleitung

    X X X X X X X X X X

    20. Gesprch mit der Einrichtungsleitung

    X X X X X X X X X

    21. Besuch einer Wohngruppe (MmB)

    X X X X X X X X X

    22. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (MmB)

    X X X X X X X

    23. Teilnahme an einer Bewohnerversamm-lung (MmB)

    X X X X X X X X

    24. Teilnahme an einer interdiszipli n ren Fallbesprechung

    X X X X X X X

    25. Kommunikation Einrichtung Frdersttte/ Arbeitsplatz (MmB)

    X X X X X X X X X X

    26. Gesprch mit einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter (MmB)

    X X X X X X X X X X

    27. Gesprch mit den verantwortlichen Personen (MmB)

    X X X X X X X X X X X

    28. Umgang mit Menschen mit Behinderungen, die Senioren werden

    X X X X X X X X X

    29. Prfung von Einrichtungen der Sozialpsychiatrie und Suchthilfe

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 29

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    30. Prfung von Einrichtungen fr ehemals Wohnungslose im Alter und /oder mit Behinderung

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    31. Gesprch mit einem Gast in einem Hospiz

    X X X

    X

    X

    A.2.2 Checkliste Vorbereitung

    Um sich vorzubereiten empfehlen wir:

    Durchsicht der letzten Berichte der FQA (Positive Aspekte; Empfehlungen, Mngel, erhebliche Mngel);

    Durchsicht des MDK Berichts ber die Einrichtung;

    Selbstausknfte der Einrichtungen;

    Rechtzeitige Klrung und Abstimmung des multiprofessionellen Teams;

    Abstimmung bei gemeinsamer Begutachtung mit anderen Institutionen (intern und extern).

    Weitere Hinweise zur Vorbereitung sind bei den einzelnen Schlsselsituationen zu finden.

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 30

    A.2.3 Spezifische Hinweise fr die einzelnen Sparten

    Ihre Hauptttigkeit findet vor allem in stationren Einrichtungen fr ltere Men-schen und fr Menschen mit Behinderung statt.

    Wenn Sie Einrichtungen zu begutachten haben, die nicht zu Ihrem gewohnten Bereich gehren, untersttzen Sie die Hinweise dieses Kapitels dabei, den Cha-rakter und das Typische dieser Einrichtungen, die ebenfalls unter das PfleWoqG fallen, zu erkennen.

    Fr die Prfung und Begehung der ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 und Art. 19 ff PfleWoqG steht Ihnen ein eigener Prfleitfaden zur Verfgung.

    A.2.4 Stationre Hospize

    A.2.4.1 Allgemeine Beschreibung

    Stationre Hospize sind Einrichtungen auerhalb der akutstationren Versorgung mit besonderer Aufgabenstellung. In stationren Hospizen werden schwerstkran-ke und sterbende Menschen mit einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Er-krankung mit begrenzter Lebenserwartung betreut. Bei den in einem stationren Hospiz versorgten Menschen ist eine stationre Behandlung im Krankenhaus nicht erforderlich und eine ambulante Betreuung aus pflegerischen oder sozialen Grnden nicht mglich. In bereinstimmung mit dem Willen des Gastes, so wer-den die Patienten der stationren Hospize genannt, liegt der Schwerpunkt der Aufgaben in der berwachung von Schmerztherapie, der Symptomkontrolle und in der palliativ-pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Betreuung.

    Nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sind stationre Hospize selbststndige Einrichtungen mit eigenstndigem Versorgungsauftrag. Sie sind kleine Einrichtungen familiren Charakters mit in der Regel hchstens 16 Plt-zen, wobei die rumliche Gestaltung der Einrichtung auf die besonderen Bedrf-nisse schwer kranker sterbender Menschen auszurichten ist. Stationre Hospize sind aufgrund ihres Versorgungsauftrags baulich, organisatorisch und wirtschaft-lich selbststndige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Ein stationres Hospiz kann daher nicht Bestandteil einer stationren Pflegeeinrich-tung sein.

    Durch eine umfassende Zuwendung soll ein vertrauter Raum, ein zu Hause be-wahrt und geschaffen werden, in dem der Mensch bis zuletzt in Wrde und ohne Angst vor Schmerzen leben kann. Der sterbende Mensch und die betroffenen Nahestehenden sollen auch in der Zeit der Trauer gleichermaen untersttzt und begleitet werden. Die Hospiz- und Palliativarbeit richtet sich nach den Bedrfnis-sen und Rechten der schwerstkranken und sterbenden Menschen, ihrer Ange-hrigen und Freunde.

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 31

    Stationre Hospize erbringen fr unheilbar Erkrankte in der letzten Lebensphase Palliativpflege durch eigenes Personal2. Die palliativmedizinische Behandlung er-folgt durch niedergelassene rzte.

    Grundlage ist der Respekt vor der Selbstbestimmung der Gste in einem Hospiz, ihrer persnlichen Lebensgeschichte und ihren daraus resultierenden Wnschen und Bedrfnissen, unabhngig von ihrer Weltanschauung und sozialen Zugeh-rigkeit.

    A.2.4.2 Daten und Erfahrungswerte

    Durchgehend kleine Einrichtungen (6 bis 16 Pltze)

    Grundstzlich kurzer Aufenthalt (durchschnittliche Verweildauer rund 22 Tage; bei 50 % der Gste krzer als 11 Tage)

    Gste in einem Hospiz sind im Durchschnitt jnger als Bewohner in Einrichtungen fr ltere Menschen (45% der Gste jnger als 70 Jahre)

    Hoher Grad an Pflegebedrftigkeit (80% der Gste in Pflegestufe 2 oder 3)

    Knapp 90% der Gste mit Krebserkrankung

    A.2.4.3 Wichtige Hinweise bei Begehungen durch die Fachstellen Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualittsentwicklung und Aufsicht

    Der sterbende und schwerstkranke Mensch steht im Mittelpunkt der gesamten Arbeitsorganisation im stationren Hospiz. Letzte Wnsche werden nach Mg-lichkeit erfllt.

    Die dem sterbenden Menschen nahe stehenden Menschen (Angehrige, Freunde und andere Lebewesen) sollen und drfen mit gestalten.

    Schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehrigen, die der Versor-gung und Begleitung bedrfen, werden professionell untersttzt durch ein multi-disziplinres Team, dem rztinnen und rzte, Pflegekrfte, Seelsorgerinnen und Seelsorger, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ehrenamtliche u. a. angeh-ren sollten.

    2 vgl. Rahmenvereinbarung nach 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V ber Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualitt der stationren Hospizversorgung vom 13.03.1998 in der Fassung der Vereinbarung vom 09.02.1999, zwischen den Spitzenverbnden der Krankenkassen auf Bundesebene und den fr die Wahrnehmung der Interessen der stationren Hospize ma-geblichen Spitzenorganisationen

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 32

    Fr diese Ttigkeit bentigen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der medizinischen, pflegerischen, sozialen und spirituellen Begleitung und Versorgung. Dies setzt eine sorgfltige Aus-, Fort- und Weiterbildung entsprechend den jeweiligen Qualifizierungsstandards, fort-gesetzte Supervision und Freirume fr eine persnliche Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer voraus.

    Zur Hospiz- und Palliativarbeit gehrt als ein Kernelement der Dienst Ehrenamt-licher. Sie sollen gut vorbereitet, befhigt und in regelmigen Treffen begleitet werden.

    Durch die durchschnittlich kurze Aufenthaltsdauer sollte ein angemessenes Verhltnis zwischen klassisch fachlichen Vorgaben (z. B. professionelle Pflege-planung, Ersterhebungen etc.) und deren Nutzen fr den Sterbenden gefunden werden.

    Eine enge Kooperation mit den anderen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialsystems gewhrleistet eine kontinuierliche Versorgung sterbender Menschen. Dieses Netzwerk muss gepflegt werden.

    Diese lebensbejahende Grundidee schliet Ttung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbstttung aus.

    Hospize unterliegen nicht dem Wettbewerb des Marktes. Es wurde ein einheitli-cher tagesbezogener Bedarfssatz fr die anzubietenden Leistungen durch die Rahmenvereinbarung nach 39a Abs. 1 Satz 4 Fnftes Buch Sozialgesetzbuch vereinbart, der fr alle Hospize einheitlich vorgegeben ist.

    A.2.4.4 Weitere Hinweise in Schlsselsituationen

    Gesprche mit Menschen in ihrem allerletzten Lebensabschnitt brauchen und verdienen eine besonders achtsame Begleitung. Deshalb enthlt dieser Prf-leitfaden eine Schlsselsituation, die Sie auf das Gesprch mit dem Gast eines stationren Hospizes vorbereitet (B.31). Weitere Hinweise zu stationren Hospi-zen finden Sie in den Schlsselsituationen:

    Hausrundgang (B.1); Besuch eines Bewohners in seinem Zimmer (B.2); Mahl-zeiten und Essenversorgung (B.6); Einbezug ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (B.17).

    A.2.5 Einrichtungen fr Menschen mit Behinderung

    Stationre Einrichtungen fr Menschen mit Behinderung sind Lebensorte. Ihre Bewohnerinnen und Bewohner verbringen dort Jahrzehnte ihres Lebens, oft schon vom Jugendalter an.

    Individuell unterschiedliche, dauerhafte Beeintrchtigungen oft in Kombination mit dem Fehlen von alternativen Hilfeformen oder ueren Gegebenheiten verhin-dern eine selbstndige Lebensfhrung und begrnden die Notwendigkeit des

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 33

    Aufenthalts in einer betreuten, stationren Wohnform. Stationre Einrichtungen und betreute Wohnformen fr Menschen mit Behinderung sind deshalb verpflich-tet, ihren Bewohnern ein gelingendes Leben gestalten zu helfen. Die zentrale Aufgabe ist nicht die Sicherstellung der klassischen Pflege in einem bestimmten Lebensabschnitt, sondern eine umfassende Mitgestaltung von Lebensqualitt. Eine gute Pflege ist dabei nur ein Teilaspekt.

    Eine vom StMAS in Auftrag gegebene Studie der LMU-Mnchen ber das Leben in stationren Wohnformen fr Erwachsene mit geistiger Behinderung hebt folgende Gesichtspunkte als die wichtigsten Bestandteile von Lebensqualitt hervor:

    1. Lebenszufriedenheit

    2. Individuelle Entscheidungsmglichkeiten

    3. Soziales Netzwerk und Untersttzungsressourcen.

    Lebensqualitt ist demzufolge ein mehrdimensionales Konstrukt, das sowohl aus nachprfbaren objektiven als auch subjektiven Faktoren besteht. Die objektiven Dimensionen sind vor allem ausreichend materielle Grundlagen, die eine Siche-rung der Grundbedrfnisse wie z. B. ausgewogene Ernhrung, geeigneter Wohn-raum, Schutz und Sicherheit gewhrleisten sollen. Als subjektive Dimensionen sind individuell empfundene Zufriedenheit und Wohl-befinden zu nennen. Dabei kommt der Selbstwahrnehmung, Selbsteinschtzung und Selbstbewertung des einzelnen Bewohners, der einzelnen Bewohnerin zent-rale Bedeutung zu.

    Lebenszufriedenheit lsst sich als Zufriedenheit in den Lebensbereichen Woh-nen, Betreuung, soziales Umfeld und soziale Beziehungen unterteilen. Die Sum-me dieser Teilzufriedenheiten wird dann zur allgemeinen Lebenszufriedenheit.

    Ausschlaggebend fr Lebenszufriedenheit sind auch individuelle Entscheidungs-mglichkeiten. Die Mglichkeit in eigenen Belangen selbst entscheiden bzw. mitentscheiden zu knnen, also ganz allgemein Einfluss auf das eigene Leben zu nehmen trgt in erheblichem Mae zur Lebensqualitt bei.

    In engem Zusammenhang mit Lebensqualitt fr den Wohn- und privaten Lebensbereich stehen auch die sozialen Beziehungen des einzelnen Bewohners. Neben den formalen Beziehungen zum Betreuungspersonal braucht der Einzelne auch ein Netz von freiwilligen Beziehungen z. B. zu Mitbewohnern, Freunden und Angehrigen sowie deren untersttzende Funktion fr die Alltagsbewltigung.

    Lebensqualitt lsst sich dieser Studie zufolge auch in drei Ebenen einteilen:

    Einer personalen Ebene der individuellen Bedrfnisse und der Bedarfssituation des Einzelnen,

    einer sozialen Ebene im Zusammenhang mit Austauschprozessen mit der Umwelt und

    einer strukturellen und gesellschaftlich vermittelten Ebene, die sich auf politische, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen bezieht.

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 34

    Unabhngig von der eingenommenen Perspektive sollte es das Ziel von Quali-ttssicherung sein, den Menschen mit Behinderung in stationren Einrichtungen Teilhabe- und Mitbestimmungsmglichkeiten zu erffnen und deren Lebensquali-tt zu frdern.

    Qualittsprfungen in Einrichtungen fr Menschen mit Behinderung haben es mit unterschiedlichen Behinderungen und daher auch mit ungleichen Ausgangslagen und vielfltigen Zielvorgaben zu tun.

    Im Prfleitfaden wird daher nicht der Versuch unternommen, objektiv richtige Qualittsbeschreibungen (auch nicht fr gelingendes Leben) zu finden. Wer sich darauf konzentriert, geeignete Fragen zu stellen, Schlsselsituationen zu beach-ten, teilnehmend zu beobachten und einfhlende Gesprche zu fhren, erhlt ein Bndel von Antworten, Eindrcken und Wahrnehmungen aus dem ein differen-ziertes und annhernd objektives Gesamtbild einer Einrichtung mit ihren allge-meinen Wirkungen auf ihre Bewohnerschaft entsteht. Gelingendes Leben bleibt fr jeden Bewohner aber letztlich eine sehr subjektiv empfundene individuelle Bewertung. Ein allgemeinverbindliches Ziel ist dagegen die Verantwortung der Einrichtung fr die aktive Mitgestaltung einer Vielfalt von Variationen von gelin-gendem Leben jedes Einzelnen ihrer Bewohner.

    A.2.6 Einrichtungen fr Menschen mit psychischen Erkrankungen

    Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Beeintrchtigungen einen erheblichen Hilfebedarf im Bereich Wohnen und Selbstversorgung haben, der in einem ambu-lanten Setting noch nicht oder nicht mehr gedeckt werden kann, sind auf statio-nre Formen der Hilfe und Frderung angewiesen. Durch gezielte Untersttzung im Bereich Selbstversorgung und Wohnen sowie Kommunikation/soziale Bezie-hungen, Arbeit/Tagesstruktur, Tagesgestaltung/Freizeit und Krankheitsbewlti-gung sollen vorhandene Fhigkeiten erhalten und weiterentwickelt werden (siehe dazu auch das Bayerische Verfahren zur Erstellung eines Gesamtplanes nach 58 SGB XII).

    Zur Entwicklung einer Tagesstruktur mssen im Bereich Beschftigung und Arbeit spezielle Angebote intern oder extern vorhanden sein, die dem besonderen Bedarf dieser Bewohnerinnen und Bewohner entsprechen.

    Ein Teil der Klientel mit einer chronischen psychischen Erkrankung kann auf-grund eines komplexen Hilfebedarfs in allen Lebensbereichen nicht angemessen ambulant betreut werden. Im ambulanten Bereich gibt es zwar bereits eine Vielzahl von vernetzten Angeboten (Tagessttten, ambulant betreutes Wohnen, psychiatrische Familienpflege, Krisendienste, niederschwellige Arbeits- und Beschftigungsangebote etc.), doch wird es auch in Zukunft chronisch psychisch erkrankte Menschen geben, die stationren Untersttzungsbedarf haben.

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 35

    In den letzten Jahren haben die meisten Trger die Konzeptionen ihrer Einrich-tungen neu erarbeitet und sie in kleine berschaubare Wohngruppen unterglie-dert. Darin wird so viel individuelle Hilfe wie ntig erbracht und die Alltagsgestal-tung erfolgt nach dem sog. Normalisierungsprinzip. So weit als mglich, versorgen sich die Bewohnerinnen und Bewohner zumindest teilweise selbst. In der Freizeitgestaltung werden Angebote im Gemeinwesen angenommen. Im Rahmen von ffentlichkeitsarbeit werden Nachbarn und Interessenten zu Veran-staltungen (z. B. Sommerfeste) eingeladen, um evtl. bestehende Vorbehalte ab-zubauen.

    In der Einrichtung werden die Ziele und Wnsche der Bewohnerinnen und Bewohner in der Hilfeplanung mageblich bercksichtigt. Die Betreuung soll durch feste Bezugspersonen erfolgen, die in regelmigen Gesprchen die eingeleiteten Manahmen und Ziele reflektieren.

    Darber hinaus mssen auch in sog. Personenkonferenzen Hilfeplanungs- und Entwicklungsberichte vorgelegt werden. Mit den Leistungsberechtigten und ihren rechtlichen Betreuern, den Mitarbeitern der Einrichtung und Vertretern der Leis-tungstrger werden dort der tatschliche Hilfebedarf und mgliche Alternativen zu stationren Manahmen besprochen. Durch diese zustzliche externe Evaluation der Manahmen soll erreicht werden, dass die Betreuung in einer stationren Einrichtung mglichst eine vorbergehende Wohnform darstellt.

    Es sollte Ziel jeder stationren Einrichtung fr Menschen mit chronischer psychi-scher Erkrankung sein, einen mglichen bergang in eine ambulante Wohnform immer wieder zu prfen und durch geeignete Verselbstndigungsmanahmen vorzubereiten.

    Die Aufnahme in eine stationre Einrichtung, besonders in rumlicher Entfernung vom bisherigen Wohnort, bedeutet hufig eine Trennung vom vertrauten sozialen Umfeld und damit einen Abbruch der sozialen Kontakte. Die Pflege dieser Kon-takte kann zum Gelingen eines Wechsels in eine selbstndige Wohnform erheb-lich beitragen.

    Durch den in den letzten Jahren erfolgten Ausbau, die Flexibilisierung und zuneh-mende Vernetzung der ambulanten sozialpsychiatrischen Angebote, durch inte-grierte Versorgungsmglichkeiten, aber auch durch eine kontinuierliche medizini-sche/rztliche Behandlung, sind Einweisungen in eine psychiatrische Klinik nur mehr bei bestimmten Indikationen notwendig. Neben psychiatrischen Konsiliar-diensten sowie Kriseninterventionen erweist sich die Zusammenarbeit mit psychi-atrischen Fachkrankenhusern auch im Bereich Weiterbildung und fallbezogener Besprechungen als sehr hilfreich.

    Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtungen fr Menschen mit chroni-scher psychischer Erkrankung und eine wachsende Klientel mit auffallendem und forderndem Verhalten erfordern auch eine kontinuierliche Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Regelmige externe Super-vision, eine verbindliche Besprechungsstruktur u.a. mit dokumentierter kollegialer Intervision/Beratung und regelmigen Mitarbeitergesprchen sollten die Regel sein.

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 36

    Vorrangiges Ziel einer professionellen stationren Betreuung und Begleitung ist es, dass Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung durch individuelle Hilfen und unter Bercksichtigung ihrer persnlichen Ressourcen ein mglichst selbstbestimmtes Leben fhren knnen.

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 37

    A.3 Durchfhrung der Begehung der Einrichtungen

    A.3.1 Grundstze der Urteilsbildung

    Fr die Urteilsbildung gilt generell, dass die FQA die Stichproben und Einzelfall-prfungen vornimmt und die Fhigkeit der Einrichtung beurteilt, das PfleWoqG zu erfllen. Ebenfalls sind die Bewohnerinnen und Bewohner vor Gefhrdungen zu bewahren und ihre Wrde zu schtzen. Verpflichtend fr die Beurteilung sind die nachfolgenden Grundstze der Urteilsbildung.

    Grundsatz

    1Fr die Umsetzung des PfleWoqG sind die Einrichtungen verantwortlich

    Das bedeutet fr die FQA, dass alle Aktivitten im Begehungs-prozess dazu dienen, die Einrichtung in ihrer Aufgabenerfllung zu untersttzen.

    Grundsatz

    2Die FQA hat zwei Dimensionen der Urteilsbildung zu bewltigen:

    a) die Beurteilung der Erfllung des PfleWoqG durch die Einrichtung selbst und

    b) einen Beitrag zur Urteilsbildung der (zuknftigen) Nutzer einer Einrichtung zu leisten.

    Zu a): Bei der Beurteilung der Gesetzeskonformitt bleibt die grundstzliche Verantwortung fr die Gesetzeserfllung bei der Einrichtung. Die FQA gehen wahrnehmungsgeleitet vor. Eine Beurteilung beruht auf verschiedenen Perspektiven und bildet sich aus den Wahrnehmungen und der Kompetenz der Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter der FQA. Urteile werden nach dem Konsensprinzip (siehe Grundsatz 8) mit der Einrichtung geklrt. (Siehe HLL Von der Wahrnehmung zur Beurteilung ()). Das bedeutet ausdrcklich nicht, dass alle einer Meinung sein ms-sen. Bei festgestellten Mngeln hat die FQA die zur Verfgung stehenden, ordnungsrechtlichen Kompetenzen einzusetzen (siehe PfleWoqG; Abschnitt 2 Art. 1117).

    Anlage: HLL Wahrneh-mung zur Beur-teilung

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 38

    Zu b) Die FQA kann auf der Grundlage des PfleWoqG einen wichtigen Beitrag fr die Beurteilung von Einrichtungen leisten. Dies kann zusammen mit weiteren Perspektiven (MDK, Selbstbewertung der Einrichtungen etc.) dem mndigen Brger zur eigenen Urteilsfindung bei der Entscheidung fr einen Einrichtungsplatz dienen. Dabei berprft die FQA die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Einrichtung. Eine qualittvolle Berichterstellung ist zu gewhrleisten.

    Grundsatz

    3Im Mittelpunkt stehen der Schutz der Wrde und Selbst-stndigkeit der Bewohnerin und des Bewohners sowie die Sicherung deren Lebensqualitt.

    Um dies beurteilen zu knnen, bedarf es vor allem kulturwissen-schaftlich orientierter Methoden der Wahrnehmung und Urteils-bildung, welche die konkrete Individualitt und Werte in den Mittelpunkt rcken und weniger einer naturwissenschaftlichen Methode, die stets das Allgemeine und vom individuellen Menschen Unabhngige herausarbeitet. Die Hermeneutik als Wissenschaft des Verstehens und die anschauende Urteilsbil-dung fhren zu einer angemessenen Entscheidungsgrundlage.

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 39

    Grundsatz

    4Die hermeneutische (verstehende) Methode

    Um aus den Wahrnehmungen, die durch teilnehmende Beob-achtung, Sichtung der Dokumentation und durch Bewohner- und Mitarbeitergesprche gewonnen werden, zu einem Urteil zu kommen, bedient sich die FQA whrend ihrer Begehungen einer ihrer Aufgabe angemessenen Erkenntnisweise, der Hermeneu-tik3. Sie beruht darauf, die vielfltigen Wahrnehmungen, die bei der Begehung mit allen Sinnen gemacht werden und der Begut-achtung vorhandener Unterlagen zu verstehen, zu deuten und zu interpretieren. Um zu einem tragfhigen Urteil zu kommen, werden aus den Wahrnehmungen, die in den einzelnen Schls-selsituationen gemacht werden, Hypothesen gebildet. Dabei handelt es sich um Annahmen und Vermutungen, die durch weitere Wahrnehmungen und Nachfragen berprft werden knnen. Die Hypothesen werden dann bestrkt oder widerlegt.

    Grundsatz

    5Ausgangspunkt fr jegliche Beurteilung ist stets die unbe-fangene Wahrnehmung von Lebenssituationen.

    Die realisierte Praxis in den Einrichtungen ist das, was die Bewohnerinnen und Bewohner unmittelbar erleben. Deshalb ist eine adquate Form der Wahrnehmung von Lebenssituationen die Grundlage fr jede Form der Beurteilung, da diese die gemeinsame Grundlage von Bewohnerinnen und Bewohnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Leitung und der FQA bilden. Eine angemessene Stichprobe von wahrgenommenen Lebens-situationen fhrt zu einer glaubwrdigen und nachvollziehbaren Beschreibung der realisierten Lebensqualitt.

    Dabei kommt es darauf an, sich immer wieder bewusst zu machen, was man tatschlich wahrgenommen hat, und was man daraus schlussfolgert, also Wahrnehmung und Beurteilung zu trennen.

    3 Begrnder der Hermeneutik als Wissenschaft: Siehe Hans Georg Gadamer: Wahrheit und Methode, Tbingen 1966.

    Hartkemeyer, 2005, Die Kunst des Dialogs kreative Kommunikation entdecken, S. 27: Verste-hen ist niemals nur durch das konkret-gegenwrtige Verhltnis des Subjekts zum Gegenstand seiner Betrachtung bestimmt, sondern durch den jeweiligen Horizont des Erkenntnisaktes. Der Interpret und das zu Interpretierende stehen in einem gegenseitigen Bedingungsgefge (hermeneutischer Zirkel)

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    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 40

    Grundsatz

    6Die Urteilsbildung grndet sich auf eine angemessene Zahl von Wahrnehmungen.

    Um einen Sachverhalt beurteilen zu knnen, sind mglichst vielfltige Wahrnehmungen dazu ntig. Die Schlsselsituationen bieten dazu verschiedene, die Aufmerksamkeit orientierende Hilfestellungen, z. B. die leitenden Qualittsfragen, Vorschlge fr Wahrnehmungs- und Beobachtungskriterien, Vorschlge fr vertiefende Fragen, Vorschlge fr berprfungen in der Doku-mentation und im Qualittsmanagement. Aus diesem, Material ergeben sich erste Annahmen und Vermutungen. Wichtig dabei ist, dass man bei der Begehung mglichst offen und unvorein-genommen wahrnimmt und versucht zu verstehen, aus wel-chem Ansatz heraus die Einrichtung die Forderungen aus dem PfleWoqG umsetzt. Dies schliet nicht aus, dass es manchmal auch sehr schnell eindeutige Beweise fr erhebliche Mngel gibt. Dann geht es primr nicht ums Verstehen, sondern um konsequentes Handeln.

    Grundsatz

    7Die Urteilsbildung der FQA bezieht sich auf den gesetz-lichen Auftrag und die Fhigkeit der Einrichtung, diesen zu erfllen.

    Da die Einrichtung sich verpflichtet, den gesetzlichen Auftrag zu erfllen, muss sie nachweisen, dass sie kompetent genug ist, dies zu tun. Die FQA untersttzt die Einrichtung dabei, dies mit den Selbststeuerungskrften und -fhigkeiten der Einrichtung leisten zu knnen und berprft die Umsetzung sowie die Um-setzungsfhigkeit der Einrichtung. Kommt die FQA zu dem Ur-teil, dass die Einrichtung in Einzelfllen oder systematisch dazu nicht in der Lage ist, werden Empfehlungen ausgesprochen oder ordnungsrechtliche Manahmen eingeleitet. Unabhngig davon sind bei erheblichen Mngeln unverzglich ordnungs-rechtliche Manahmen zu ergreifen.

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 41

    Grundsatz

    8Urteilsbildung und Entscheidung fallen nach dem Konsensprinzip.

    Konsensentscheidungen verlangen keine offenkundige Zustim-mung. Das bedeutet, dass nicht alle einer Meinung sein ms-sen. Konsensprinzip heit, dass Entscheidungen errtert und ggf. diskutiert werden und falls keine Partei ablehnt (also z. B. Veto einlegt) von allen mitgetragen werden. Die FQA muss, wenn sie ihre Beurteilung vorstellt, den Verantwortlichen in der Einrichtung die Mglichkeit geben, deren Einwnde gegen die Beurteilung und deren Bedrfnisse darzulegen, um ihnen dem Grunde nach Rechnung tragen zu knnen.

    Bei Entscheidungen nach dem Konsensprinzip wird die Position der einzelnen Parteien genauer erfasst:

    Die Einrichtung steht hinter der Entscheidung und trgt sie vollinhaltlich mit.

    Die Einrichtung trgt die Entscheidung mit, uert aber Bedenken.

    Die Einrichtung kann die Entscheidung nicht mittragen, uert Bedenken, verzichtet aber auf einen formalen Einspruch.

    Die Einrichtung erhebt Widerspruch gegen die Ent-scheidung.

    Bei den Spiegelstrichen 1 4 kann eine Protokollierung sinnvoll sein.

    Grundsatz

    9Die Entscheidung innerhalb der FQA fllt die einzelne Mitarbeiterin/der einzelne Mitarbeiter.

    Die Kompetenz (im Sinn der Entscheidungsverantwortung) liegt bei jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter der FQA also bei jedem persnlich. Alle Beurteilungen, die mit einem Bescheid enden, werden im Rahmen des Qualittsmanagements der FQA nach Gemeinsamkeiten und Unterschiedlichkeiten in der Kriterienwahl ausgewertet. Bei schwierigen Entscheidungen kann die Mglichkeit der Kollegialen Beratung genutzt wer-den. Primr sind in solchen Fllen die Regierungen als staatli-che Fachaufsicht einzubeziehen, da diese ggf. auch ber den Widerspruch einer Einrichtung gegen die Manahme einer FQA entscheiden.

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 42

    A.3.2 Durchfhrung der Begehung

    A.3.2.1 Bercksichtigen der Ablufe in der Einrichtung bei der Begehung

    Unangemeldete berprfungen haben den Vorteil, dass Sie sich direkten Zugang zum alltglichen Leben in der Einrichtung verschaffen knnen, nehmen dies aber mit dem Nachteil in Kauf, mit den Bedingungen zurechtkommen zu mssen, die Sie vorfinden. So knnen etwa Personen, die Sie befragen wollen, nicht anwe-send oder anderweitig verplant sein (Einrichtungsleiter, Bewohnervertreter etc.). Wahrscheinlich lsst sich auch Ihr eigener Plan der Begehung nicht immer so umsetzen und muss z. T. mehrfach variiert werden.

    Der Ansatz der Schlsselsituation hilft Ihnen dabei, sich variabel und dennoch zielgenau in die aktuellen Aktivitten und Ablufe der Einrichtung einzuklinken und anhand der Wahrnehmungen ein Bild ber den Stand der Einrichtung zu gewinnen. Das bedeutet, dass Sie sich so durch die Einrichtung treiben lassen und trotzdem Ihre Schwerpunkte dabei bearbeiten. Manche Schwerpunkte ent-stehen erst whrend der Begehung. Manche Schwerpunkte mssen Sie selbst setzen.

    A.3.2.2 Erffnungsgesprch

    Die Begehung beginnt damit, dass Sie sich bei der Einrichtungsleitung bzw. der hierarchisch hchsten anwesenden verantwortlichen Person in der Einrichtung anmelden.

    Alle Mitglieder des FQA-Teams stellen sich vor. Die Koordinatorin bzw. der Koordinator der Begutachtung erlutert den Prfansatz der FQA und das Vorge-hen im Allgemeinen. Diese Gelegenheit kann zugleich dazu genutzt werden, die Einrichtungsleitung nach besonderen aktuellen Vorkommnissen im Zeitraum seit der letzten Begehung zu fragen (Personalwechsel, Konzeptwechsel, wichtigste Ergebnisse anderer Begutachtungs- und Selbstbewertungsformen etc.)

    Wichtig ist es ebenfalls, die Einrichtungsleitung bzw. das Leitungsteam bzw. die PDL zu informieren und mit ihnen folgende Punkte abzusprechen:

    wie die FQA sich die konkrete Begehung vorstellt (gibt es bereits einen Plan aufgrund der Ergebnisse der letzten Begehung, ergibt sich alles nach dem Hausrundgang, werden bestimmte Situationen auf jeden Fall begutachtet, werden bestimmte Personen unbedingt interviewt etc.)

    wie sich dies am heutigen Tag (im vorgesehenen Begutachtungszeit-raum) mit den Krften der FQA und der Einrichtung realisieren lsst

    Zeitpunkt, Ort und Beteiligte fr das Abschlussgesprch benennen

    eventuell nach zustzlichen Ansprechpartnern fragen

    welche Unterlagen die Einrichtungsleitung fr eventuelle Zwischenrck-meldungen oder das Abschlussgesprch vorbereiten soll

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 43

    A.3.2.3 Von der Wahrnehmung zur Beurteilung

    Mit den geplanten und verabredeten Schlsselsituationen beginnt nun das FQA-Team, sich die Einrichtung zu erschlieen und in sich ber stichprobenartige Wahrnehmungen ein Urteil reifen lassen. Verbindliche Orientierung hierfr ist die Handlungsleitlinie Von der Wahrnehmung zur Beurteilung () als Bestandteil des Qualittsmanagements der FQA. Es kann sinnvoll sein, dass sich das Prf-team whrend einer Prfung zu einer Zwischenbesprechung trifft, um den weite-ren Verlauf der Prfung abzusprechen.

    Vor dem Abschlussgesprch mit den in der Einrichtung verantwortlichen Gesprchspartnern mssen die Wahrnehmungen im Prfteam diskutiert und validiert werden.

    A.3.2.4 Abschlussgesprch

    Vor Abschluss der Einrichtungsbegehung ist eine Auswertung und Beurteilung der Begutachtung mit den Verantwortlichen der Einrichtung vorzunehmen.

    Die Ergebnisse aus der Begehung sollen beim Abschlussgesprch mit der Ein-richtungsleitung prgnant und vollstndig zusammengefasst werden. Beurteilun-gen werden stets mit konkreten Beobachtungen belegt. Dabei werden die positi-ven Ergebnisse (1) der Begutachtung prsentiert und Empfehlungen (2), Mngel (3) und erhebliche Mngel (4) mit den sich ergebenden Nachforderungen und Auflagen erlutert sowie die Manahmen vereinbart. Wichtig ist es dabei darauf zu achten, dass vor allem alle Anforderungen und Auflagen klar angesprochen werden.

    Fr diese erste persnliche Rckmeldung wird folgende Struktur empfohlen:

    Bedanken fr das Vertrauen und die Untersttzung whrend der Begehung.

    Hinweis auf den Stichprobencharakter der Begutachtung (Benennen der durchgearbeiteten Schlsselsituationen).

    Zusammenfassung der Ergebnisse: Wrdigung der Strken der Einrichtung, Erluterung der Empfehlungen, der Mngel und erheblichen Mngel.

    Bei Bedarf Besttigung der bereits whrend der Prfung ausgesprochenen Anordnungen bzw. falls dies noch nicht der Fall war erstmalige Aussprache von Anordnungen.

    Festlegung von Manahmen zur Abstellung der festgestellten Mngel und erheblichen Mngel vor Ort.

    Hinweis darauf, dass Qualittsempfehlungen oder Mngel in der Gesamtheit noch nicht komplett benannt werden knnen, wenn im Rahmen der Nachbereitung der Prfung Unterlagen im Amt geprft werden mssen (z. B. Dienstplan).

    Anlage: Von der Wahr-nehmung zur Beurteilung

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 44

    Vereinbarung vor Ort von Korrekturmanahmen zu den festgestellten Mngeln und erheblichen Mngeln. Am Tag der Einrichtungsbegehung ausgesprochene mndliche Verwaltungsakte mssen im Nachgang schriftlich besttigt werden.

    Klren von offenen Fragen und Untersttzung durch Beratung anbieten.

    Erlaubnis zur Weitergabe von fr Best Practice-Beispielen einholen: Entdecken Sie als Prferinnen und Prfer bei der Einrichtungsbegehung Praxisbeispiele, die Sie als besonders gut und gelungen empfinden, emp-fiehlt es sich, die Einrichtung um Zustimmung zu bitten, diese Beispiele im Rahmen des Beratungsauftrags der FQA an andere Einrichtungen oder Kolleginnen und Kollegen der FQA weitergeben zu drfen.

    Vereinbarungen ber gesetzlich vorgeschriebene (z. B. nderungen in der Leitungsbesetzung, Umbauplanungen) und freiwillige Selbstausknfte (z. B. Berichte des MDK, Begutachtungsberichte von Zertifizierungsstellen oder Selbstevaluationen) der Einrichtungen. Bei Letzterem ist explizit auf den Charakter der Freiwilligkeit hinzuweisen.

    Erlutern der weiteren Vorgehensweise: So sollte darauf hingewiesen werden, dass etwaige mndlich getroffene Anordnungen seitens der FQA grundstzlich schriftlich besttigt werden. Ferner z. B. die Nachlieferung von Dokumenten, Berichtserstellung, Bescheid, Einspruchsmglichkeiten und -fristen.

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 45

    A.4 Nachbereitung der Einrichtungsbegehung

    A.4.1 Berichterstellung

    Nach jeder Einrichtungsbegehung erhlt die Einrichtung binnen einen Monats einen Prfbericht ber die Begehung. Etwaige mndlich getroffene Anordnungen sind seitens der FQA grundstzlich schriftlich zu besttigen.

    Die Berichterstellung wird von der Koordinatorin bzw. dem Koordinator der Bege-hung verantwortlich organisiert. Das multiprofessionelle Team klrt bereits vor oder nach dem Abschlussgesprch in der Einrichtung, wer welche Teile oder Bei-trge bernimmt und wer den Basisbericht bearbeitet. Die vorgegebene Form ist dabei fr alle Teammitglieder bindend. Die Teammitglieder bersenden der Koor-dinatorin bzw. dem Koordinator Beitrge, die fr den Prfbericht direkt verwendet werden knnen.

    A.4.2 berprfen der Umsetzung von Anordnungen und Zusagen

    Alle Vereinbarungen, die whrend des Abschlussgesprchs getroffen worden sind, mssen termingenau und sorgfltig eingehalten werden. Dies betrifft sowohl die Einrichtungen bzw. die Einrichtungstrger (z. B. Umsetzung von Anordnun-gen, Vereinbarungen ber Nachlieferungen von Dokumenten und Informationen) als auch die FQA (z. B. Beratungszusagen, mgliche Begehungen zur Nachpr-fung).

    Das Prfhandbuch enthlt Instrumente zur Reflexion der eigenen Beratungs- und Begehungskompetenz.

    A.4.3 Evaluation der Einrichtungsbegehung

    Die Evaluation jeder einzelnen Einrichtungsbegehung ist Bestandteil des Quali-ttsmanagements der FQA. Die Qualitt der Einrichtungsbegehung kann sich nur entwickeln, wenn die gesammelten Erfahrungen ausgewertet werden. Hierfr eignen sich verschiedene Perspektiven wie die der betroffenen Einrichtung, des multiprofessionellen Teams, der Koordinatorin bzw. des Koordinators. Ebenfalls frderlich ist die individuelle Selbstbewertung im Sinn eines Lernrckblicks fr jedes einzelne Teammitglied. Instrumente fr die Evaluation finden Sie im Prf-handbuch, Ergebnisse der Auswertungen im Qualittsmanagementhandbuch der FQA.

  • A

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 46

    A.5 Kontinuitt der Einrichtungsbegehung je Einrichtung

    Da die FQA als Behrde die Verantwortung trgt, dass Einrichtungsbegehungen qualittvoll durchgefhrt und Prfberichte einheitlich erstellt werden, ist es not-wendig, dass eine personenunabhngige Kontinuitt durch die Behrde sicherge-stellt wird. Mitarbeiterwechsel sollten sich nicht auffllig auf das Bild der FQA bei den Einrichtungen auswirken. Deshalb ist es notwendig, eine verlssliche und qualittvolle Kultur der Einrichtungsbegehung zu entwickeln.

    Voraussetzung fr die Entwicklung einer solchen Kultur ist eine transparente und przise Dokumentation, die den dafr notwendigen berblick herstellen kann.

    Neben weiteren Aspekten der Strukturqualitt wie Zusammensetzung des multi-professionellen Teams, Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FQA, Zeitabstnde der Begehungen, muss der berblick ber die Kontakte und Aktivitten mit der Einrichtung behalten werden und bei Verantwortlichkeitswech-sel innerhalb der FQA gewhrleistet sein.

  • Schlsselsituationen

    B

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 49

    berblickDas Prinzip der Schlsselsituationen ist in Kapitel A.1.3 bereits erlutert. Die Schlsselsituationen strukturieren die Einrichtungsbegehung. Es wird empfohlen, sich von den Beobachtungen und Wahrnehmungen in einer Schlsselsituation, z. B. dem Hausrundgang, anregen zu lassen, welche weiteren berprfungen relevant sein knnten. Wenn einem z. B. beim Mittagessen viele Bewohnerinnen und Bewohner mit Freiheit einschrnkenden Manahmen (FeM) aufgefallen sind, kann es sinnvoll sein, den Umgang mit FeM im Heim genauer zu begutachten (siehe Schlsselsituation FeM). Davon ausgehend ist es eventuell sinnvoll, sich den Dienstplan und die Personalbesetzung genauer anzuschauen.

    Schlsselsituation Hausrundgang

    Empfohlen wird, die Begehung mit einem Hausrundgang zu beginnen.

    B.1 Der Hausrundgang Seite 53

    Schlsselsituationen mit Beobachtungssituationen ausgehend von der Bewohnerin und dem Bewohner

    2.10. sind relevante Schlsselsituationen, in denen Bewohnerinnen und Bewohner unmittelbar beteiligt sind und in denen es viele Bezge zur Umsetzung der Forderungen des Bayerischen Pflege- und Wohn- qualittsgesetzes gibt.

    B.2 Besuch einer Bewohnerin, eines Bewohners in seinem Zimmer Seite 69

    B.3 Gesprch mit einer Bewohnerin, einem Bewohner in einer Seite 75 stationren Einrichtung fr ltere Menschen

    B.4 Teilnehmende Beobachtung bei einer Pflegehandlung Seite 79

    B.5 Prfung des Pflegeprozesses Seite 82

    B.6 Mahlzeiten und Essensversorgung Seite 113

    B.7 Im Aufenthaltsraum Seite 121

    B.8 Soziale Betreuung und Lebensbegleitung Seite 127

    B.9 Umgang mit Medikamenten Seite 139

    B.10 Umgang mit Freiheit einschrnkenden Manahmen Seite 149

    Schlsselsituationen mit Bewohnerbezug

    B.11 Abschiedskultur Seite 155

    B.12 Gesprch mit der Bewohnervertretung Seite 161

    B.13 Gesprch mit Angehrigen Seite 165

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 50

    Schlsselsituationen ohne direkte Bewohnerbeteiligung

    14. bis 16. sind weitere Schlsselsituationen, ohne direkte Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern, die aber aufschlussreich hinsichtlich der Umsetzung der Forderungen des PfleWoqG sind.

    B.14 Betreiben eines Qualitts- und Beschwerdemanagements Seite 169

    B.15 Teilnehmende Beobachtung bei der bergabe Seite 177

    B.16 Handhabung der Personalbesetzung Seite 181

    Schlsselsituationen, die Gesprche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Verantwortlichen darstellen

    Den Wahrnehmungen aus den vorangegangenen Schlsselsituationen der Einrichtungsbegehung folgen Gesprche, in denen die Beobachtungen mit den zustndigen Personen besprochen und weiter vertieft werden knnen.

    B.17 Gesprch zum Einbezug ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Seite 187

    B.18 Gesprch mit einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter aus der Pflege (stationre Einrichtung fr ltere Menschen) Seite 191

    B.19 Gesprch mit der Pflegedienstleitung Seite 195

    B.20 Gesprch mit der Einrichtungsleitung Seite 205

    Schlsselsituationen mit Beobachtungssituationen ausgehend von der Bewohnerin und dem Bewohner in einer Einrichtung fr Menschen mit Behinderung

    B.21 Besuch einer Wohngruppe in einer Einrichtung fr Menschen mit Behinderung Seite 211

    B.22 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Seite 217

    B.23 Teilnahme an einer Bewohnerversammlung Seite 221

    B.24 Teilnahme an einer interdisziplinren Fallbesprechung Seite 225

    Schlsselsituationen, die Gesprche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Verantwortlichen in einer Einrichtung fr Menschen mit Behinderung darstellen

    B. 25 Kommunikation Einrichtung Frdersttte/Arbeitsplatz Seite 228

    B. 26 Gesprch mit einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter einer Einrichtung fr Menschen mit Behinderung Seite 231

    B.27 Gesprch mit den verantwortlichen Personen in einer Einrichtung fr Menschen mit Behinderung Seite 235

    B.28 Umgang mit Menschen mit Behinderungen, die Senioren werden Seite 239

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 51

    Schlsselsituation fr Einrichtungen fr psychisch behinderte Menschen

    B.29 Prfung von Einrichtungen der Sozialpsychiatrie und Suchthilfe Seite 243

    Schlsselsituation fr Einrichtungen fr ehemals Wohnungslose im Alter und/oder mit Behinderung

    B.30 Prfung von Einrichtungen fr ehemals Wohnungslose im Alter und/oder mit Behinderung Seite 253

    Schlsselsituation fr stationre Hospize

    B.31 Gesprch mit einem Gast in einem Hospiz Seite 259

    Wichtiger Hinweis

    Die bei den einzelnen Schlsselsituationen aufgefhrten Kriterien drfen nicht als Checkliste verwendet werden. Die Kriterien sollen Sie sensibilisieren und Ihre Wahrnehmung lenken. Sie bilden die Basis, auf der sich im erkundenden Fragen, im Dialog mit den Verantwortlichen, Klienten, Bewohnern, Gsten Ihre Urteile bilden. Beachten Sie hierfr die Handlungsleitlinie: Von der Wahrnehmung zur Beurteilung.

    Ebenfalls ist es nicht das Ziel, dass Sie alle Schlsselsituationen durcharbeiten. Mit jeder Schlsselsituation erschlieen Sie sich eine spezifische Perspektive, eine Tr zur Einrichtung. Ob Ihnen drei Schlsselsituationen ausreichen oder ob Sie sieben brauchen, um ein qualitatives Bild von der Einrichtung entstehen zu lassen, kann von Einrichtungsbegehung zu Einrichtungsbegehung unterschied-lich sein. Sie knnen sich mit wenigen Schlsselsituationen alle PfleWoqG rele-vanten Aspekte erschlieen. Nutzen Sie hier bitte die Matrix A.2.2.1.

    Schlsselsituationen sind als Anregung und Gedchtnissttze gedacht, worauf Sie achten knnen bzw. achten sollten. Es wird empfohlen, ein Diktiergert oder einen Notizblock mitzunehmen, um Beobachtungen festhalten zu knnen.

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 52

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 53

    B.1 Der Hausrundgang

    Vorbereitung

    Grundstzliches

    Der Hausrundgang eignet sich gut als Einstieg in die Einrichtungsbegehung, da er alle anderen Schlsselsituationen berhrt (vorbei kommen)! Hier wird emp-fohlen sich tatschlich treiben zu lassen. Es kommt nicht darauf an, jeden ein-zelnen Punkt zu erfassen, sondern die Stimmung, das Milieu und das Ambiente des Hauses wahrzunehmen.

    Informationen vorab

    Hauskonzept und Leitbild

    Bauplne

    Versorgungsvertrag

    Beschtzende Wohnbereiche: Lage und bauliche Situation

    Letzter Begehungsbericht

    Rechtliche Grundlagen

    PfleWoqG DIN 18040 Teil 2: Barrierefreiheit (Treppe und Rampe, Aufzugbe-reich, Handlufe, Bodenbelge)

    AVPfleWoqG Teile 1, 5 und 8 GDVG

    IfSG RKI Empfehlung zur Infektionsprvention in Heimen

    Arbeitsstttenverordnung Verordnung ber die Verhtung von Brnden

    Verordnung ber die Feuerbeschau Brandschutz siehe auch bayer.

    Bauordnung

    Unfallverhtung

    Zustzliche Fachinformationen: siehe Prfhandbuch

    Tipps

    Machen Sie sich offen dafr, wie sich Aussagen des Leitbilds in der Gestaltung des Hauses wieder finden

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 54

    Besuchen Sie die Einrichtung zu unterschiedlichen Tageszeiten unterschiedliche Atmosphre frh, mittags, abends

    Lassen Sie sich nicht blenden von einem beeindruckenden Eingangs-bereich

    Brandschutz: Dekorationen, Sitzecken auf Gngen und Fluren knnen mit der rtlich zustndigen Feuerwehr abgestimmt und in den Feuerwehr-einsatzplan eingetragen werden. Dies birgt die Chance Brandschutz und Wohnlichkeit zu vereinbaren! Die berprfung des Brandschutzes ist nicht primr eine Aufgabe der FQA. Soweit bei den jhrlichen Prfungen Feststellungen getroffen werden, die eine tiefer gehende berprfung des baulichen Brandschutzes erfordern, sollte ggf. eine Mitteilung an das zustndige Bauamt oder die fr die Feuerbeschau zustndige rtliche Gemeinde veranlasst werden.

    Es ist sinnvoll, den Feuerwehreinsatzplan einzusehen. Hier werden neben den Anfahrtswegen, der Wasserentnahme und der Aufstellflchen fr die Feuerwehr auch die markanten Gefahrenpunkte wie Gas, Elektro, Heizung, Chemie etc. dargestellt.

    Der Bayerische Rahmenhygieneplan gem 36 IfSG fr Infektions-prvention in Heimen und Einrichtungen in der jeweils aktuellen Version bietet eine gute Untersttzungsgrundlage zur berprfung der Hygiene.

    Bei einer hausinternen Wscherei sind ebenfalls die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts Infektionsprvention in Heimen zu beachten. Laut diesen Anforderungen mssen z. B. Leib- und Bettwsche sowie Hand-tcher als Kochwsche oder mindestens 60C-Wsche gewaschen werden. Die Wsche soll fr einzelne Bewohnerinnen und Bewohner jeweils in einem separaten Waschgang gewaschen werden.

    Hinweise fr stationre Hospize:

    Die Bewohner in stationren Hospizen werden Gste genannt. In dem Gebude finden Sie nur Einzelzimmer in einem einzigen Wohnbereich vor. Diese befinden sich meistens alle im Erdgeschoss. Es ist kein Ausweichzimmer vorgeschrieben. Jedoch sollten Sie sich nach Unterbringungsmglichkeiten fr Besucher der Gste, Rckzugsmglichkeiten fr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem Ort der Stille erkundigen. Informationen sollten ausliegen zum Hospiz-verein sowie zu Angeboten der seelsorgerischen Betreuung.

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 55

    Qualittskriterien und Indikatoren als Gedchtnissttze und Anregung

    Eingangsbereich, Flure, ffentliche Flchen im Haus

    Leitende Qualittsfrage

    Wie gewhrleistet die Einrichtung, dass sich die Bewohnerinnen und Bewoh-ner in den Rumlichkeiten im Haus orientieren und frei bewegen knnen?

    Wahrnehmungs- und Beobach-tungskriterien

    z. B.:

    Wie ist das Orientierungs- bzw. Leitsystem auf die Fhigkeiten und Bedrfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmt?

    Wie ist die Lichtsituation, z. B. hell und freundlich, Tageslicht, Wetter und Jahreszeit sind erkennbar?

    Ist der Zugang barrierefrei z. B. Schwellen, Rampen, automatische Trffner, Aufzge u. .?

    Entspricht die Ausstattung und Bedienung z. B. von Aufzgen und Trffnern den Fhigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner?

    Erleichtern Sitzecken und Rastmglichkeiten die Bewegung im Haus?

    Wie gestaltet die Einrichtung Blickfnge zur Orientierung, z. B. rote Couch am Aufzug/Tr zum Wohnbereich 2, Aquarium im Erdgeschoss?

    Verbindung zum Qualitts-

    management z. B.:

    Was wird im Leitbild zu diesen Situationen ausgesagt?

    Stimmen Konzept und bauliche Gegebenheiten berein?

    Leitende Qualittsfrage

    Wie gewhrleistet die Einrichtung, dass Bewohnerinnen und Bewohner im Haus vor Gefahren geschtzt sind?

    Wahrnehmungs- und Beobach-tungskriterien

    z. B.:

    Sind an Treppen ausreichende Absturzsicherungen vorhanden?

    Sind Bden/Fliesen rutschhemmend?

    Ist die Beleuchtung ausreichend? Gibt es eine (automatische) Nachtbeleuchtung?

    Wie werden Menschen mit Demenz vor Gefahren geschtzt, z. B. optische Signale und Barrieren?

    Sind die Rettungswege gekennzeichnet?

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 56

    Ist das Fluchtwegesystem leicht zu verstehen und sind die Fluchtwege frei zugnglich (Fluchtwegeplan bzw. andere visuelle Vorrichtungen, z. B. Notausgangbeleuchtung, Hinweisschilder)?

    Sind die Brandschutztren funktionstchtig und verschlos-sen bzw. wie ist die Regelung?

    Wie stimmt der Verantwortliche fr den Brandschutz die Dekorationen und Gestaltungen von Gngen und Fluren, z. B. Sitzecken, Trockengestecke, mit der rtlichen Feuerwehr und deren Einsatzplan ab? Siehe Tipps!

    Wie ist die berwachung von sicherheitstechnischen Anlagen, z. B. Aufzge, Brandschutztren geregelt und entsprechend dokumentiert?

    Ist vor Aufzgen der Hinweis Aufzug im Brandfall nicht benutzen gut sichtbar angebracht?

    Kann das Personal besondere Fluchtwegffnungen, z. B. in beschtzenden Bereichen, bedienen?

    Hngt ein Notfallplan (insbesondere fr die Nachtwache) im Dienstzimmer aus?

    Ist die Alarmierungskette (Feuerwehr, hausinterne Alarmierung) ersichtlich?

    Verbindung zur Dokumentation

    Prfbcher, z. B. Aufzugswartung

    Begehung des Sicherheitsbeauftragten

    Verbindung zum Qualitts-

    management z. B.:

    Ist ein Brandschutzkonzept vorhanden?

    Werden die Begehungen des Brandschutzes dokumentiert?

    Ist ein Notfallplan vorhanden?

    Welche Notflle sind im Notfallplan einbezogen, z. B. Brand, Ausfall der Heizung, Ausfall der Stromversorgung?

    Gibt es ein Konzept fr die Sicherstellung der Orientierung der Bewohnerinnen und Bewohner auf den Wohnberei-chen?

    Gibt es ein Beleuchtungskonzept?

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 57

    Vertiefende Fragen

    z. B.:

    Wann fand die letzte Feuerbeschau der Gemeinde statt und mit welchem Ergebnis?

    Wann war die letzte Brandschutzbung/-schulung?

    Ist ein Alarmierungsplan fr Notflle vorhanden und auf dem aktuellen Stand?

    Kann Personal, das whrend der Begehung angetroffen wird, ber den nchsten Fluchtweg Auskunft geben?

    Wie ist der Feuerwehrfahrstuhl im Alarmfall geschaltet? Wei das Personal darber Bescheid?

    Wie wird sichergestellt, dass Flucht- und Rettungswege freigehalten werden?

    Wie ist eine mgliche Notfallsituation konzipiert? (Plne, bungen, Evakuierung, MA Qualifikation)

    Wer wird in die Brandschutzbung mit einbezogen (MA, Bewohnerinnen und Bewohner)

    Wie wird das Thema Brandschutz mit den Bewohnerin-nen und Bewohnern kommuniziert und diskutiert, z. B. Be-wohnervertretung, Bewohnerversammlung, Heimzeitung, Angehrigenabend?

    Wie sorgt die Einrichtung dafr, dass Feuerwehraufstell-flchen ausgewiesen und freigehalten werden?

    Leitende Qualittsfrage

    Wie erreicht die Einrichtung eine angenehme und wohnliche Atmosphre im Haus? Wie untersttzt sie Mglichkeiten zur Anregung, zur Begeg-nung, zum Verweilen und fr soziale Kontakte?

    Wahrnehmungs- und Beobach-tungskriterien

    z. B.:

    Wie ist die Eingangssituation gestaltet, z. B. Blumentrge, andere Dekoration, Sitzgelegenheiten, Informationstafeln, Farbgestaltung?

    Wie riecht es im Haus?

    Sind die Flchen sauber und gut gereinigt?

    Sind die Pflanzen gepflegt?

    Wie knnen sich Bewohnerinnen und Bewohner an der Pflanzenpflege beteiligen?

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 58

    Wie sind die Wnde gestaltet (Farbe, Wandstruktur, Bilder u. .)?

    Entspricht die Dekoration der Jahreszeit?

    Wie bercksichtigt die Milieugestaltung biografische Bezge und wie orientiert sich diese an den Bedrfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner?

    Gibt es gengend Pltze, Nischen, Sitzgelegenheiten (eventuell mit aktuellen Zeitungen und Zeitschriften) zur Begegnung und zum Verweilen?

    Wie knnen Bewohnerinnen und Bewohner die Gestaltung von Sitzecken mit beeinflussen oder daran mitwirken?

    Gibt es etwas zu beobachten, zu sehen, etwas zum Anschauen und Zuschauen, z. B. Vogelvoliere, Aquarium?

    Gibt es Hinweise auf Veranstaltungen, Beschftigungs-angebote, Speiseplan, who is who, Besuchsdienst, Angehrigeninformationen etc.?

    Verbindung zur Dokumentation

    z. B.

    Finden sich in den Bewohnerdokumentationen biografische Bezge zu Vorlieben und Wnschen bezglich dieser Qualittsfrage?

    Vertiefende Fragen

    z. B.:

    Wie wird sichergestellt, dass Bewohnerinnen und Bewohner die Aufenthaltsmglichkeiten kennen und auch benutzen?

    Gibt es Hinweise ber (verschiedene) Beschftigungs-angebote in den unterschiedlichen Aufenthalts- bzw. Gruppenrumen?

    Wohnbereiche

    Leitende Qualittsfrage

    Wie gelingt es der Einrichtung, in den Wohnbereichen eine wohnliche und anregende Atmosphre herzustellen und das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner zu frdern?

    Wahrnehmungs- und Beobach-tungskriterien

    z. B.:

    Wie werden die Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer rumlichen und zeitlichen Orientierung im Wohnbereich untersttzt (z. B. Farbe, Bilder, Kalender etc.)?

    Ist der Wohnbereich den Bedrfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechend wohnlich gestaltet (z. B. Epochenorientierung, Biografieorientierung)?

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 59

    Ist der Gemeinschaftsraum individuell und wohnlich ge-staltet (z. B. bercksichtigt die Mblierung die Bedrfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner; gibt es frische Blu-men, Gardinen, jahreszeitliche und bewohnerorientierte Dekoration, Farbe, Bilder)?

    Sind im Wohnbereich anregende Spaziergnge mglich?

    Gibt es fr die Bewohnerinnen und Bewohner vielfltige Mglichkeiten, mit anderen Personen Kontakt aufzuneh-men bzw. fr sich zu bleiben?

    Welche Rume oder Nischen gibt es, in die sich eine Be-wohnerin bzw. ein Bewohner mit Besuchern (Angehrige, Betreuer, Freunde, Besuchsdienst) ungestrt zurckzie-hen kann?

    Werden die Bewohnerinnen und Bewohner von den Mit-arbeitern aller Berufsgruppen beachtet und in den Tages-ablauf sprachlich integriert und in Handlungen einbezo-gen, z. B. Tische decken, Tische abwischen, Handtcher zusammen legen?

    Finden in der Wohngruppe vielfltige Aktivitten, und damit Leben statt (siehe Schlsselsituation B 8 Soziale Betreuung und Lebensbegleitung)?

    Wird durch Sprache oder Interaktion sichtbar, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Selbstbestimmungsrecht haben, wo sie wann sitzen bzw. an welchen Aktivitten sie teilnehmen wollen?

    Verbindung zum Qualitts-

    management z. B.:

    Finden sich hierzu Angaben im Leitbild und/oder Konzept?

    Welche Leistungs- und Qualittsmerkmale innerhalb der Pflegesatzvereinbarung sind beschrieben?

    Wie ist die vertragliche Regelung nach WBVG?

    Vertiefende Fragen

    z. B.:

    Gibt es fr Bewohnerinnen und Bewohner, die das mch-ten, einen Internetzugang im Wohnbereich, im eigenen Zimmer?

  • B

    Prfleitfaden der FQA Bayern, Version 6.0 60

    Funktionsrume

    Leitende Qualittsfrage

    Wie sorgt die Einrichtung fr gengend Funktionsrume und sichert deren adquate Nutzung?

    Als Funktionsrume werden angesehen: Wohnbereichszimmer/Sttz-punkt, Kchen, Fkalienraum, Abstell- und Lagerrume (z. B. fr Pflege- und Putzwgen, fr Eigentum von Bewohnerinnen und Bewohnern), Ausweichzimmer (Verfgungsraum), Aufbahrungsraum fr verstorbene Bewohnerinnen und Bewohner, Umkleiderume und Duschmglichkeiten fr Personal, Wscherei.

    Wahrnehmungs- und Beobach-tungs kriterien

    z. B.:

    Wie wird mit Desinfektions- und Hygieneplnen umgegangen (z. B. wie liegen sie vor, hngen sie aus, sind sie aktuell)?

    Sind Funktionsrume in ausreichender Zahl vorhanden, sind diese sauber und ausreichend ordentlich?

    Zentralkchen:

    Wie werden die allgemeinen Grundstze der Lebensmittel-hygiene und der Sicherheit eingehalten?

    Wann war die letzte Begehung der Lebensmittelkontrolle?

    Fkalienraum:

    Sind die Fkalienrume verschlossen?

    Ist die Ausstattung (z. B. Desinfektionsmittel, Seife, Einweghandschuhe) ausreichend?

    Ist eine ausschlielich zweckgebundene Nutzung gewhr-leistet?

    Abstell- und Lagerrume:

    Sind Abstell- und Lagerrume in ausreichender Anzahl und Gre vorhanden und abgeschlossen, z. B. fr Rollsthle, medizinische Gerte (Prfdaten!), Hilfsmittel, Reinigungsmittel (Vergiftungsgefahr)?

    Gibt es ausreichende Lagermglichkeiten fr das Eigen-tum von Bewohnerinnen und Bewohnern?

    Au