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Prüfungsordnung für Taucher IDA-Büro Kiel K. Reimer Dorfstr. 267 D-24222 Schwentinental Tel./Fax: 0431-7 99 25 77 [email protected] www.ida-worldwide.com

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Prüfungsordnung für Taucher

IDA-Büro Kiel

K. Reimer

Dorfstr. 267

D-24222 Schwentinental

Tel./Fax: 0431-7 99 25 77

[email protected]

www.ida-worldwide.com

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IDA-Prüfungsordnung für Taucher

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort 3Allgemein 3Gültigkeit 3Abkürzungsverzeichnis 3Ausbildungsziel 4Ausbildungsstufen 4Spezialkurse 5Kindertauchen 5Taucher anderer Verbände 6Umschreibungen 6Ausführungsbestimmungen 7Qualifikationen der einzelnen Ausbildungsstufen 8Ausbildungsnachweis 9

Schnuppertauchgänge 10

Junior Diver - Flipper 1 12

Junior Diver - Flipper 2 15

Skin Diver 1 18

Skin Diver 2 21

IDA Resort-Kurs 24

IDA Grundtauchschein 27

IDA Basic Diver 30

IDA-Taucher * (T1) 33

IDA-Advanced Open Water Diver 37

IDA-Taucher ** (T2) 40

IDA-Master Diver 44

IDA-Taucher *** (T3) 46

IDA-Taucher **** (T4) 50

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Vorwort

Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher undTauchlehrer weltweit nach einheitlichen Grundsätzen, den jeweiligen technischen undsicherheitsspezifischen Standards entsprechend, aus- und fortzubilden. Um zu einerVereinheitlichung der Taucher- und Tauchlehrerausbildung beizutragen, hat IDA seinAusbildungsprogramm in Übereinstimmung mit dem System der CMAS er-stellt(Ausnahme sind der IDA Advanced Open Water Diver und der Master Diver).Die IDA Standards für das Sporttauchen bilden die Grundlage für diese Prüfungsord-nung.

Spezifische Lehrmaterialien wird IDA selbst entwickeln und den angeschlossenenTauchlehrern zugänglich machen.

Allgemein

Als Garantie für eine einheitliche Ausbildung an den IDA-Tauchbasen und Tauchschu-len sollten dort nur Tauchlehrer der IDA beschäftigt sein.Die Ausbilder an einer IDA-Basis oder IDA-Tauchschule verpflichten sich, ihre Tauch-ausbildung und die dabei verwendeten Tauchausrüstungen den jeweiligen techni-schen und sicherheitsspezifischen Vorschriften des Landes anzupassen.

Bei fehlenden oder unzulänglichen Landesvorschriften, sind die entsprechenden Vor-schriften Deutschlands einzuhalten.Die IDA-Kurse werden von allen Tauchschulen der IDA angeboten und durchgeführt.Ausbildung und Prüfung zu den IDA-Tauchsportabzeichen dürfen nur von Personendurchgeführt werden, die das erforderliche Anforderungsprofil (Tauchlehrerqualifikati-on) nach der Prüfungsordnung für Tauchlehrer erfüllen.Näheres hierzu regelt die IDA-Prüfungsordnung für Tauchlehrer.

Gültigkeit

IDA-Taucherpässe sind nur dann weltweit anerkannt und gültig, wenn Sie von einemIDA-Tauchlehrer unterschrieben und gestempelt worden sind und die Registrierungüber die IDA erfolgt ist. Der IDA Tauchpass ist nur gültig mit IDA-ID Card.

Abkürzungsverzeichnis

IDA = International Diving AssociationABC = Tauchermaske, Flossen und SchnorchelDTG = DrucklufttauchgerätHLW = Herz-Lungen-WiederbelebungSK = SpezialkursT = TaucherUW = Unterwasser

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AusbildungszielDie Ausbildung zu den IDA-Tauchsportabzeichen soll zum sicheren Tauchen ver-helfen, je nach Ausbildungsstufe unter Aufsicht eines Tauchlehrers, begleitet voneinem erfahrenen Taucher, bei der Führung erfahrener Mittaucher und bei der Füh-rung weniger erfahrener Mittaucher.

AusbildungsstufenDie IDA-Tauchsportabzeichen sind die Befähigungsnachweise der IDA für denSporttaucher.Die Kurse bilden in drei separaten Richtungen zum Geräte-, Apnoe- und Nitroxtau-chen aus und bauen innerhalb dieser Ausbildungsrichtungen methodisch aufeinan-der auf.Vor Beginn einer Tauchausbildung ermöglicht ein Schnuppertauchgang das „Rein-riechen“ in den Tauchsport.Skin Diver 1 und Skin Diver 2 sind speziell für Erwachsene ausgearbeitete Schnor-chelbrevets, um ein sicheres Schnorcheln in geringen Tiefen zu ermöglichen.

Mit dem IDA Resort-Kurs soll der interessierte Tauchbeginner behutsam an dasTauchen mit den DTG hergeführt werden, ohne in theoretischer oder praktischerHinsicht zu überfordern. Die "Schwellenangst" zum Tauchen soll genommen werden.

Die Ausbildung zum Gerätetauchen beginnt mit dem IDA Grundtauchschein zumKennen lernen der Materie, führt über das IDA Basic zum Einstieg in das Freiwas-sertauchen.

Der IDA * Taucher erhält eine Freiwassergrundausbildung und darf an geführtenTauchgängen mit gleich- oder höherwertigen Tauchpartnern teilnehmen.

Der Advanced Open Water Diver ist ein IDA *-Taucher mit 5 zusätzlichen Spezialt-auchgängen und darf eigenständig mit gleichwertigen Tauchpartnern bis 30m tau-chen.

Der IDA **-Taucher darf eigenständige Tauchgänge mit gleichwertigen Tauchpart-nern bis 40m durchführen.

Der Master Diver ist ein IDA T * * mit insgesamt 5 absolvierten IDA Spezialkursenund darf eigenständig Gruppenführungstauchgänge durchführen.

Der IDA *** darf eigenständig Gruppenführungstauchgänge unter erschwerten Be-dingungen durchführen.

Das IDA **** brevetiert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ausgeprägteKompetenzen in Fachbereichen mit einem Schwerpunkt im Sicherheits- und Notfall-management.

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Sonderbrevets

Die Ausbildung zum Apnoe- sowie Rebreather- oder Nitrox- und Trimix-Tauchen istin der entsprechenden IDA-Prüfungsordnung geregelt.

Spezialkurse

Ergänzend zu den einzelnen IDA-Stufen können verschiedene Spezialkurse (SK)absolviert werden. Näheres regelt die IDA-Prüfungsordnung Spezialkurse.

KindertauchenFür die vorbereitende Qualifizierung der jungen Sporttaucher kann eine separate Aus-bildung durchlaufen werden, der Junior Diver -Flipper 1 und 2. Auch hier können zwi-schen den einzelnen Ausbildungsstufen Spezialkurse, absolviert werden. Ziel der Kin-derausbildung ist die Vorbereitung auf den Erwerb des IDA *.

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Taucher anderer Verbände

Taucher anderer Verbände können ohne eine vorherige Umschreibung an allen IDA-Lehrveranstaltungen teilnehmen.Die Brevetstufen anderer Verbände werden anerkannt, der Bewerber kann mit dernächsthöheren Ausbildungsstufe bei einer IDA-Tauchschule/-basis beginnen.Eine eventuelle Absolvierung von IDA-Pflichtspeziallehrgängen, die der Bewerber nichtvorweisen kann, liegt im Ermessensspielraum des IDA-Tauchlehrers. Im Zweifelsfallist ein TL*** zu Rate zu ziehen.

Umschreibungen

Eine Umschreibung von Brevetstufen wird generell nur dann vorgenommen, wenn derBewerber einer ideellen oder öffentlichen Organisation angehört.

Dies sind unter anderem: Bundeswehr Bundesgrenzschutz Feuerwehr Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Wasserwacht Katastrophenschutz Technisches Hilfswerk (THW)

Der Umschreibungsgrad ist dort je nach Ausbildungsstand des Bewerbers vom aus-stellenden Tauchlehrer zu entscheiden.In der Regel ist dies der IDA**-Taucher. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung ist erforderlich, nicht älter als 2 Jahre,

bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr. Es wird vorausgesetzt, dass die für die Erlangung dieser Brevetstufe vorge-

schriebenen Lehrgänge absolviert worden sind:- HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr.- SK „Orientierung beim Tauchen“.- SK „Gruppenführung“.

Außerdem wird erwartet, dass die Bedienung der Sporttauchausrüstung beherrschtwird.Nur in besonders zu begründenden Fällen ist eine höherwertige Umschreibung mög-lich. Maximal bis zum Tauchlehrerassistent, nur nach Genehmigung durch das IDAPräsidium.

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IDA-Prüfungsordnung für Taucher

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Ausführungsbestimmungena) Die IDA-Kurse beinhalten eine theoretische und eine praktische Ausbildung und

eine Abschlussprüfung in Theorie und Praxis.

b) Pflichttauchgänge als Voraussetzung für die nächste IDA-Stufe zum Gerätetau-chen sind alle Gerätetauchgänge im Freiwasser zwischen 6 und 40 Meter Tiefeund von mindestens 15 Minuten Dauer.

c) Der Tauchlehrer, der die erste Übung zu einem IDA-Tauchsportabzeichen ab-nimmt, prüft die jeweils zu erfüllenden Voraussetzungen und bestätigt diese aufder Abnahmekarte.

d) Den Sicherheitsanweisungen des Tauchlehrers im Rahmen der IDA-Ausbildungund -Prüfung ist Folge zu leisten.

e) Die Übungen zu den IDA-Tauchsportabzeichen werden mit dem Tauchlehrergeübt, bis sie sicher beherrscht werden.

f) Jeder Taucher führt bei allen Übungstauchgängen mit Gerät einen zweiten Atem-regler mit sich, in kalten Gewässern (max. 10°C in der geplanten Tauchtiefe) ei-nen zweiten Atemregler an einem getrennt absperrbaren Flaschenventil.

g) Tauchgänge mit Gerät sind in jedem Fall Nullzeittauchgänge.

h) Die maximale Tauchtiefe von Übungstauchgängen setzt der Tauchlehrer unterBeachtung der örtlichen Gegebenheiten - innerhalb der in dieser Ordnung vorge-gebenen Grenzen - fest.

i) Die gemäß dieser Ordnung vorgegebene Anzahl an Übungstauchgängen mussin jedem Fall eingehalten werden. Die in dieser Ordnung vorgegebenen Übungenmüssen ebenfalls vollständig absolviert werden, sie können jedoch nach Maßga-be des Tauchlehrers beliebig kombiniert und auf die vorgeschriebenen Übungs-tauchgänge verteilt werden.Der Tauchlehrer bestätigt auf der Abnahmekarte alle mit Erfolg absolvierteÜbungen und Übungstauchgänge, die von ihm begleitet wurden. Er kann mehre-re mit Erfolg absolvierte Übungen und Tauchgänge zusammenhängend durch„Querschreiben“ bestätigen. Nach Abschluss einer Ausbildungsstufe ist vomAusbilder der Abnahmebogen (PIC) auszufüllen und an die IDA-Geschäftsstellezu senden. Das vorläufige Brevet (Temporary Card) verbleibt beim Tauchschüler.

j) Der Tauchlehrer, der die letzte offene Übung zu einem IDA Brevet bestätigt, ver-merkt dieses mit „IDA Grundtauchschein, Basic, *, **, *** beendet“ im Logbuchdes IDA-Kandidaten.

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k) Alle Übungen zu einem IDA-Tauchsportabzeichen (Theorie und Praxis) müsseninnerhalb von maximal 15 Monaten mit Erfolg absolviert und in der Abnahmekar-te bestätigt sein. Andernfalls verfallen alle bis dahin bestätigten Übungsteile unddas angestrebte IDA-Tauchsportabzeichen muss vollständig neu begonnen wer-den.

l) Die Fähigkeiten für das fortgeschrittene Apnoetauchen werden in den Spezial-kursen Apnoe 1 (im Schwimmbad) und Apnoe 2 (im Freiwasser) vermittelt.

m) Erläuterung schwimmbadähnliche Verhältnisse:- maximal 5 Meter Wassertiefe- mindestens 16°C Wassertemperatur in 1 Meter Wassertiefe- von der Wasseroberfläche muss der Gewässergrund erkennbar sein- ein sicherer und einfacher Ein- und Ausstieg muss vorhanden sein

Qualifikation der einzelnen AusbildungsstufenDie einzelnen Ausbildungsstufen sollen den Bewerber dazu befähigen, Tauchgänge ingewissen Tiefen und in Begleitung bestimmter Taucher durchzuführen.Dies sind im Einzelnen:

Regeln und Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellung der IDA

Brevetstufe Brevetstufe Empfehlung Tauchtiefe

Basic Diver + Basic Diver = NEIN = -

Taucher* + Taucher* = NEIN = -

AOWD + Taucher* = JA = 20 mtr

AOWD + AOWD = JA = 30 mtr

Taucher** + Taucher* = JA = 20 mtr

Taucher** + 2 Taucher* = NEIN = -

Taucher ** + AOWD = JA = 30 mtr

Taucher** + Taucher** = JA = 40 mtr

MSD + Taucher* = JA = 20 mtr

MSD + AOWD = JA = 30 mtr

MSD + MSD = Ja = 40 Meter

Taucher ***/**** + Basic Diver = JA = 12 mtr

Taucher ***/**** + Taucher* = JA = 40 mtr

Taucher ***/**** + AOWD = Ja = 40 Meter

Taucher ***/**** + MSD = Ja = 40 Meter

Taucher ***/**** + Taucher** = JA = 40 mtr

Taucher ***/**** + Taucher*** = JA = 40 mtr

AusnahmenEntsprechend dem Lebensalter empfiehlt IDA folgende Maximaltiefen:12 – 16 Jahre : 12 m ; 16 – 18 Jahre: 25 m ; ab 18 Jahre: 40 m

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Ausbildungsnachweis

Die IDA-Tauchsportabzeichen werden von der IDA bei Nachweis der Tauchkenntnisseund -fertigkeiten entsprechend der jeweiligen Ausbildungsstufe gemäß dieser Ordnungausgestellt. Die IDA-Tauchsportabzeichen werden von Behörden, Sport- und sonsti-gen Einrichtungen als Befähigungsnachweis für das Sporttauchen anerkannt.Abnahmekarten sind bei IDA-Geschäftsstelle in Wartenberg zu beziehen.

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Prüfungsordnung für Taucher

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Schnuppertauchen

KurszielDer Teilnehmer soll einen leichten Tauchgang, bei dem er in jeder Hinsicht vom Aus-bilder betreut wird, positiv erleben. Nach diesem Tauchgang soll er sich nach Mög-lichkeit für das Sporttauchen interessieren.

Voraussetzungen

Mindestalter: 8 Jahre. bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Mindestens eine Selbsterklärung zum Gesundheitszustand(bei Minderjährigen

ist die Unterschrift der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile)erforderlich), IDA empfiehlt weiterhin eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheini-gung.

Schriftliche Erklärung, dass der Teilnehmer schwimmen kann. Ausbildungsstufe: -keine-

Hinweise: Schnuppertauchgänge müssen im Schwimmbad oder im Freiwasser bei

schwimmbadähnlichen Verhältnissen durchgeführt werden. Die Wassertemperatur soll so bemessen sein, dass ohne Wärme-

schutz/Neoprenbekleidung über 15 Minuten problemlos getaucht werden kann. Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es dem Teilnehmer erlaubt,

im Wasser stehen zu können. Der Tauchverein bzw. die Tauchschule stellt sämtliches erforderliches Material

für den Schnuppertauchgang zur Verfügung, bei Bedarf auch eine kindgerechteTauchausrüstung.

Die praktische Unterweisung ist mit einem Tauchlehrer/Tauchlehrerassistentenpro Teilnehmer durchzuführen.

Ab 8 bis einschließlich 9 Jahren findet die praktische Ausbildung im Pool in einermaximalen Wassertiefe von 1,5m statt.

Ab 10 Jahren findet die praktische Ausbildung im Pool oder im Freiwasser ineiner maximalen Wassertiefe von 5m statt.

Ein Arzt muss in 5min erreichbar sein.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TLA, -TL *, -TL **, TL***, -TL**** .

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Theoretischer Teil

Lehrinhalte: Lückenlose Vorbereitung und Einweisung (richtige Durchführung des Druckaus-

gleiches etc.). Prüfungsinhalte: -keine-

Praktischer Teil

Übungen (mit ABC-Ausrüstung): -keine-

Schnuppertauchgang (mit DTG-Ausrüstung):Tauchgang:Maximal 5 Meter Tiefe (altersabhängig s.o.) / etwa 15 Minuten Dauer / 1 Teilnehmerund Ausbilder.

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder spricht mit dem Teilnehmer in angenehmer Atmosphäre über die posi-tiven Eindrücke während des Schnuppertauchganges und beantwortet eventuelleFragen zum Sporttauchen und zur Tauchausbildung.

Beurkundung

Nachweis über die Durchführung des Schnuppertauchganges ist eine Urkunde.

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Junior Diver - Flipper 1

Kursziel

Der Bewerber soll mit Grundlagen für das Sporttauchen mit ABC-Ausrüstung vertrautgemacht werden.Nach Abschluss des Kurses soll er - die Grundfertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit ABC-Ausrüstung besitzen. in Begleitung Erwachsener an Schnorcheltauchgängen teilnehmen können.

Voraussetzungen Mindestalter 8 Jahre bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TLA, -TL *, -TL **, TL***, -TL****.

Theoretischer Teil

Lehrinhalte: Lückenlose Vorbereitung und Einweisung (richtige Durchführung des Druckaus-

gleiches, Erklären der Handzeichen etc.). Prüfungsinhalte: -keine-

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Praktischer TeilDie praktische Ausbildung findet ausschließlich im Pool in einer maximalen Wasser-tiefe von 3m statt. 1 Ausbilder pro Teilnehmer.

Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

Die Maske: Anlegen der Maske, richtiges Einstellen des Maskenbandes.

Der Schnorchel: Befestigen des Schnorchels am Maskenband, Atemübungen.

Die Flossen: Flossen anlegen, bewegen mit Flossen im Wasser, planschen.

Maske ausblasen: Technik erklären, im hüfttiefen Wasser Maske mehrmalsfluten und ausblasen.

Schnorchel ausblasen: Technik erläutern und Schnorchel im hüfttiefen Wassermehrmals fluten und ausblasen.

Flossenstil: Flossengewöhnung, Schnorcheln in Bauch- und Rückenlage zei-gen und üben.

Stil abtauchen: Abtauchen aus Ruhelage (gehockter Stil) sowie Abtauchen ausder Bewegung (gestreckter Stil) zeigen und üben.

Streckentauchen: Nach persönlichem Limit - Ziel: 10 m.

Zeittauchen: Nach persönlichem Limit - Ziel: 20 sec.

Tieftauchen: Nach persönlichem Limit - Ziel: In 1 min 2 x auf 2 m abtauchen.

Flossenschwimmen: in Bauch- und Rückenlage - Ziel: 100 m.

Sprung ins Wasser: Spreizsprung vorwärts sowie rückwärts gehockt zeigenund üben.

Transportschwimmen: 25 m Transportschwimmen mit einem Partner gleichenGewichts.

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Prüfungsordnung für Taucher

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Erfolgskontrolle

Der Ausbilder spricht mit dem Teilnehmer in angenehmer Atmosphäre über die posi-tiven Eindrücke während des Schnorchelns und beantwortet eventuelle Fragen zumSporttauchen und zur Tauchausbildung.

Beurkundung

Nachweis über die Durchführung des Junior Diver - Flipper 1 ist ein Brevet und eineUrkunde.

BerechtigungDie erfolgreiche Teilnahme berechtigt zur Teilnahme an der Ausbildung zum IDA-Junior Diver-Flipper 2.

Der IDA-Junior Diver-Flipper 1 ist berechtigt, in Begleitung Erwachsener an Schnor-cheltauchgängen teilzunehmen.

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Junior Diver - Flipper 2

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den notwendigsten Grundlagen für dasSporttauchen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne

Gerät besitzen. in Begleitung Erwachsener (mindestens die TL * - Lizenz) an Gerätetauchgän-

gen teilnehmen können.

Voraussetzungen Mindestalter 10 Jahre bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über-

nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wirddringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab-gedeckt ist.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TLA, -TL *, -TL **, TL***, -TL****.

Theoretischer Teil

Lehrinhalte:Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.Prüfungsinhalte:Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten IDA-Fragebogens zu den vermitteltenLehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Be-stehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

Praktischer TeilDie praktische Ausbildung findet im Pool und/oder im Freiwasser in einer maxi-malen Wassertiefe von 5 m statt. 1 Ausbilder pro Teilnehmer.

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Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

Die Maske: Richtiges Anlegen der Maske und Beobachten der Umgebung ander Wasseroberfläche.

Der Schnorchel: Befestigen des Schnorchels am Maskenband, Atemübungen.

Die Flossen: Anlegen der Flossen, bewegen mit Flossen im Wasser, Flossen-gewöhnung durch Planschen im Wasser.

Der Neopren-Anzug: Richtiges Anziehen, Gewöhnung an die eingeschränkteBewegungsfähigkeit und den Auftrieb durch Schwimmen im Wasser.

Der Bleigurt: Anlegen des Bleigurtes zur Kompensation des Auftriebs im fla-chen Wasser.

Maske ausblasen: Technik erklären und zeigen, im hüfttiefen Wasser Maskemehrmals fluten und ausblasen.

Schnorchel ausblasen: Technik erläutern und zeigen, Schnorchel mehrmalsfluten und ausblasen.

Flossenstil: Techniken zeigen, Schnorcheln in Bauch-, Rücken- und Seitenlageüben.

Stil abtauchen: Abtauchen aus Ruhelage (gehockter Stil) sowie Abtauchen ausder Bewegung (gestreckter Stil) zeigen und üben.

Streckentauchen: Nach persönlichem Limit - Ziel: 10 m mit Neoprenanzug und15 m ohne.

Zeittauchen: Nach persönlichem Limit - Ziel: 30 sec.

Tieftauchen: Nach persönlichem Limit - Ziel: in 1 min 2 x auf 3 m abtauchen.

Flossenschwimmen: in Bauch-, Rücken- und Seitenlage - Ziel: 200 m.

Sprung ins Wasser: Spreizsprung vorwärts sowie rückwärts gehockt zeigenund üben.

Transportschwimmen: 50 m Transportschwimmen mit einem Partner gleichenGewichts.

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Übungen mit DTG

a) Die wichtigsten UW-Handzeichen: Erklären - Zeigen - Abfragen.b) Die Tauchgangbesprechung: Durchführung sowie Verhalten über und unter

Wasser besprechen.c) Anlegen der Ausrüstung: Korrekter Zusammenbau und Prüfen des Tauchgerä-

tes. Richtiges Anlegen der Ausrüstung unter gegenseitiger Hilfe.d) Partnercheck: Gegenseitiges Prüfen der Ausrüstung nach dem Anlegen.

Positionen a) bis d) sind vor jedem Tauchgang durchzuführen!

e) Tauchgang 1:Gewöhnung an den Atemwiderstand, den Druckausgleich und die Schwerelosig-keit. Handhabung der Luftdusche und des Inflatorsystems. Maske und Atemreg-ler ausblasen.

f) Tauchgang 2:Austausch von UW-Handzeichen. Maske in geringer Tiefe mehrmals fluten undausblasen. Tarieren in unterschiedlichen Tiefen mittels Inflator bzw. eigener At-mung.

g) Tauchgang 3:Austausch von UW-Handzeichen. Atemregler aus dem Mund nehmen und aus-blasen. Okopusatmung in geringer Tiefe üben.

Erfolgskontrolle

Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung undÜberwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerberdas jeweilige Kursziel erreicht hat.

Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließendzum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

Beurkundung

Nachweis über die Durchführung des Junior Diver - Flipper 2 ist ein Brevet und eineUrkunde.

BerechtigungDie erfolgreiche Teilnahme berechtigt zum Tauchen mit dem Drucklufttauchgerät(DTG) im Pool oder Freiwasser bis maximal 5 m Wassertiefe.

Diese Tauchgänge sind in Begleitung einer volljährigen Person durchzuführen, diemindestens die TL * - Lizenz besitzt.

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Skin Diver 1

Voraussetzungen Mindestalter 10 Jahre bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

Kursziel

Der Bewerber soll mit Grundlagen für das Sporttauchen mit ABC-Ausrüstung vertrautgemacht werden.Nach Abschluss des Kurses soll er - die Grundfertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit ABC-Ausrüstung im Pool

besitzen.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TLA, -TL *, -TL **, TL***, -TL**** .

Theoretischer Teil

Lehrinhalte: Lückenlose Vorbereitung und Einweisung (richtige Durchführung des Druckaus-

gleiches, Erklären der Handzeichen etc.). Prüfungsinhalte: -keine-

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Prüfungsordnung für Taucher

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Praktischer Teil

Die praktische Ausbildung findet ausschließlich im Pool in einer maximalenWassertiefe von 2m statt. 1 Ausbilder pro Teilnehmer.

Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

Die Maske: Anlegen der Maske, richtiges Einstellen des Maskenbandes.

Der Schnorchel: Befestigen des Schnorchels am Maskenband, Atemübungen.

Die Flossen: Flossen anlegen, bewegen mit Flossen im Wasser, planschen.

Maske ausblasen: Technik erklären, im hüfttiefen Wasser Maske mehrmalsfluten und ausblasen.

Schnorchel ausblasen: Technik erläutern und Schnorchel im hüfttiefen Wassermehrmals fluten und ausblasen.

Flossenstil: Flossengewöhnung, Schnorcheln in Bauch- und Rückenlage zei-gen und üben.

Stil abtauchen: Abtauchen aus Ruhelage (gehockter Stil) sowie Abtauchen ausder Bewegung (gestreckter Stil) zeigen und üben.

Flossenschwimmen: Flossenschwimmen in Bauch- und Rückenlage -Ziel: 100 m.

Sprung ins Wasser: Spreizsprung vorwärts sowie rückwärts gehockt zeigenund üben.

Tieftauchen: Nach persönlichem Limit - Ziel: Auf 2 m abtauchen.

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Erfolgskontrolle

Der Ausbilder spricht mit dem Teilnehmer in angenehmer Atmosphäre über die posi-tiven Eindrücke während des Schnorchelns und beantwortet eventuelle Fragen zumSporttauchen und zur Tauchausbildung.

Beurkundung

Nachweis über die Durchführung des Skin Diver 1 ist ein Brevet und eine Urkunde.

BerechtigungDie erfolgreiche Teilnahme berechtigt zum Schnorcheln im Pool und zur Teilnahmeam IDA-Lehrgang Skin Diver 2.

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Prüfungsordnung für Taucher

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Skin Diver 2

Voraussetzungen Mindestalter 10 Jahre bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

Kursziel

Der Bewerber soll mit erweiterten Grundlagen für das Sporttauchen mit ABC-Ausrüstung vertraut gemacht werden.Nach Abschluss des Kurses soll er - die Grundfertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit ABC-Ausrüstung besitzen. in Begleitung Erwachsener an Schnorcheltauchgängen im flachen Freiwasser

teilnehmen können.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TLA, -TL *, -TL **, TL***, -TL**** .

Theoretischer Teil

Lehrinhalte: Lückenlose Vorbereitung und Einweisung (richtige Durchführung des Druckaus-

gleiches, Erklären der Handzeichen etc.). Die Ausrüstung Sicherheitsregeln Der Partnercheck Handzeichen Tauchmedizin Prüfungsinhalte: -keine-

Praktischer Teil

Die praktische Ausbildung findet im Pool oder im Freiwasser in einer maxima-len Wassertiefe von 3m statt. 1 Ausbilder pro Teilnehmer.

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Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 22 von 50

Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

Die Maske: Richtiges Anlegen der Maske und Beobachten der Umgebung ander Wasseroberfläche.

Der Schnorchel: Befestigen des Schnorchels am Maskenband, Atemübungen.

Die Flossen: Anlegen der Flossen, bewegen mit Flossen im Wasser, Flossen-gewöhnung durch Planschen im Wasser.

Der Neopren-Anzug: Richtiges Anziehen, Gewöhnung an die eingeschränkteBewegungsfähigkeit und den Auftrieb durch Schwimmen im Wasser.

Der Bleigurt: Anlegen des Bleigurtes zur Kompensation des Auftriebs im fla-chen Wasser.

Maske ausblasen: Technik erklären und zeigen, im hüfttiefen Wasser Maskemehrmals fluten und ausblasen.

Schnorchel ausblasen: Technik erläutern und zeigen, Schnorchel mehrmalsfluten und ausblasen.

Flossenstil: Techniken zeigen, Schnorcheln in Bauch-, Rücken- und Seitenlageüben.

Stil abtauchen: Abtauchen aus Ruhelage (gehockter Stil) sowie Abtauchen ausder Bewegung (gestreckter Stil) zeigen und üben.

Streckentauchen: Nach persönlichem Limit - Ziel: 10 m mit Neoprenanzug und15 m ohne.

Zeittauchen: Nach persönlichem Limit - Ziel: 30 sec.

Tieftauchen: Nach persönlichem Limit - Ziel: in 1 min 2 x auf 3 m abtauchen.

Flossenschwimmen: in Bauch-, Rücken- und Seitenlage - Ziel: 200 m. Sprung ins Wasser: Spreizsprung vorwärts sowie rückwärts gehockt zeigen

und üben. Transportschwimmen: 50 m Transportschwimmen mit einem Partner gleichen

Gewichts.

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Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 23 von 50

Erfolgskontrolle

Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung undÜberwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerberdas jeweilige Kursziel erreicht hat.Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließendzum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

Beurkundung

Nachweis über die Durchführung des Skin Diver 2 ist ein Brevet und eine Urkunde.

BerechtigungDie erfolgreiche Teilnahme berechtigt zum Schnorcheln im Pool oder Freiwasser bismaximal 3m Wassertiefe und zur Teilnahme an weiterführenden Kursen.

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Prüfungsordnung für Taucher

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IDA Resort-Kurs

Kursziel

Der Sinn eines Resort Kurses ist, den interessierten Tauchanfänger behutsam andas Tauchen mit dem DTG heranzuführen, ohne in theoretischer oder praktischerHinsicht zu überfordern. Der Anfänger soll durch angenehme Erlebnisse unter Was-ser (Temperatur, Flora, Fauna und Sicherheitsempfinden), in seinem Bestreben zuTauchen bestärkt werden. Bei diesem Kurs wird nur das absolute Minimum an Theo-rie, aber das Maximum an Erfolgserlebnissen vermittelt. Der Schüler wird "aufge-baut", nicht überfordert.Die "Schwellenangst" zum Tauchen soll genommen werden.

Voraussetzungen Mindestalter 10 Jahre bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TLA, -TL *, -TL **, TL***, -TL**** .

Theoretischer Teil

Notwendige Einweisungen reichen aus.

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Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 25 von 50

Praktischer TeilDie praktische Ausbildung findet im Pool und/oder im Freiwasser ineiner maximalen Wassertiefe von 5 m statt. 1 Ausbilder pro Teilnehmer.

Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

Allgemeine Sicherheits- und Verhaltensregeln geben. Erklären des Druck-ausgleichs.

Erläuterung der wichtigsten UW-Zeichen („OK“ - „Etwas unklar oder nicht inOrdnung“ -„Abtauchen“ - „Auftauchen“).

Die Maske: Anlegen der Maske, richtiges Einstellen des Maskenbandes.

Der Schnorchel: Befestigen des Schnorchels am Maskenband, Atemübungen.

Die Flossen: Anlegen der Flossen, bewegen mit Flossen im Wasser.

Schnorchel ausblasen: Technik erläutern und Schnorchel im hüfttiefen Wassermehrmals fluten und ausblasen.

Flossenstil: Flossengewöhnung.

Stil abtauchen: Abtauchen aus Ruhelage, Stil nach Belieben. NochmaligesErklären des Druckausgleichs Ohren und Maske.

Anlegen des DTG inkl. Tarier-Jacket.

Gewöhnungstauchen und üben des Maskeausblasens bei Wassereintritt.

Tarierübungen.

Heraus- und Wiederaufnehmen der zweiten Stufe des Lungenautomaten.

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Prüfungsordnung für Taucher

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Übungen mit DTG Die wichtigsten UW-Handzeichen: Erklären - Zeigen - Abfragen. Die Tauchgangbesprechung: Durchführung sowie Verhalten über und unter

Wasser besprechen. Anlegen der Ausrüstung: Korrekter Zusammenbau und Prüfen des Tauchgerä-

tes. Richtiges Anlegen der Ausrüstung unter gegenseitiger Hilfe. Partnercheck: Gegenseitiges Prüfen der Ausrüstung nach dem Anlegen. Tauchgang: Durchführen eines Tauchgangs (30 bis 45 Minuten). Dem Schüler

wird im flachen Wasser das Fortbewegen mit kompletter Tauchausrüstung, zumZweck der Erkundung des maritimen Lebensraums, ermöglicht. Dabei ist esAufgabe des Tauchausbilders, dass der Schüler nicht nur einen sicheren und er-lebnisreichen Tauchgang hat, sondern auch die Flora und Fauna achtet und sienicht beschädigt. Der Tauchausbilder führt den Anfänger, ohne zu bevormun-den, garantiert dessen Sicherheit, ohne zu belästigen und zeigt alles Sehens-werte, um ein unvergessliches Erlebnis zu vermitteln.

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder spricht mit dem Teilnehmer in angenehmer Atmosphäre über die posi-tiven Eindrücke während des Schnorchelns und beantwortet eventuelle Fragen zumSporttauchen und zur Tauchausbildung.

Beurkundung

Nachweis über die Durchführung des IDA-Resort-Kurs ist ein Brevet.

BerechtigungDie erfolgreiche Teilnahme berechtigt zur Teilnahme an weiterführenden Kursen.

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Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 27 von 50

IDA Grundtauchschein

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchenvertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisseund -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne Gerät besitzen.

Voraussetzungen

Mindestalter: 12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Ausbildungsstufe: -keine- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über-

nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wirddringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab-gedeckt ist.

Hinweis:Alle Übungen zu diesem IDA-Tauchsportabzeichen müssen im Schwimmbad oder imFreiwasser bei schwimmbadähnlichen Verhältnissen durchgeführt werden.Bei Vorlage eines IDA-Apnoe-Tauchsportabzeichens entfallen die äquivalentenÜbungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-Abzeichenund Abschluss des IDA Grundtauchschein nicht mehr als 3 Jahre liegen.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TLA, -TL *, -TL **, TL***, -TL**** .

Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 6.Lehrinhalte:Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.Prüfungsinhalte:Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten IDA-T*-Fragebogens zu den vermit-telten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über dasBestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

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Prüfungsordnung für Taucher

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Praktischer Teil

Übungen (mit ABC-Ausrüstung): 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).

25 Meter Streckentauchen ohne oder 20 Meter Streckentauchen mit Neopren-anzug.

Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von 1 Minute.

20 Minuten Zeitschnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens500 Meter, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit ei-ner Flosse.

50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt,Verbringen des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und anschließend 50Meter an der Wasseroberfläche transportieren.

Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletterDTG-Ausrüstung aus einer Höhe von ½ Meter ins Wasser.

Übungen (mit DTG-Ausrüstung):

In 2 bis 5 Meter Tiefe 50 Meter Streckentauchen, die erste Hälfte unter Atmungaus dem Zweitautomaten des Tauchpartners, die zweite Hälfte unter Wechsel-atmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers.

In 2 bis 5 Meter Tiefe Absetzen der Tauchermaske, 1 Minute Tauchen ohneTauchermaske, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in dieserTiefe und anschließend bei herausgenommenem Lungenautomaten langsamesAufsteigen bis zur Wasseroberfläche unter stetigem Ablassen von Atemluft.

In 2 bis 5 Meter Tiefe Austarieren durch Einblasen von Atemluft in das Taucher-jacket und 3 Minuten Verweilen im Schwebezustand unter Atmung aus demDTG.

10 Minuten Zeitschnorcheln in Brustlage mit DTG.

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Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 29 von 50

ErfolgskontrolleDer Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung undÜberwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerberdas jeweilige Kursziel erreicht hat.

Der Ausbilder bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließendzum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

BerechtigungDie erfolgreiche Teilnahme berechtigt zur Teilnahme an der Ausbildung zum IDA*.Es sind zu dessen Erlangen lediglich die Freiwassertauchgänge zu absolvieren.Die vorgeschriebenen Übungen sind den aktuellen IDA-Ausbildungsplänen zu ent-nehmen.Die erfolgreiche Teilnahme berechtigt zum Tauchen mit dem Drucklufttauchgerät(DTG) im Pool oder Freiwasser bis maximal 5 m Wassertiefe.

Diese Tauchgänge sind in Begleitung einer volljährigen Person durchzuführen, diemindestens die TL* - Lizenz besitzt.

BeurkundungDie erfolgreiche Teilnahme an dem IDA-Kurs wird durch den Tauchlehrerstempel mitUnterschrift und einen Einkleber im Taucherpass dokumentiert. Zusätzlich wird eineIDA-ID-Card ausgehändigt.

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Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 30 von 50

IDA Basic (Basic Diver)

KurszielDer Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme angeführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss desKurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens IDA-Taucher***) geführt werden, sicher teilnehmen können.Bitte die IDA Regeln und Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellung beach-ten.

Voraussetzungen Mindestalter: 12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Ausbildungsstufe: -keine-. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über-

nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wirddringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab-gedeckt ist.

Hinweis: Alle Übungen zu diesem Tauchsportabzeichen müssen im Freiwasser bei

schwimmbadähnlichen Verhältnissen durchgeführt werden. Bei Vorlage des IDA Grundtauchschein entfällt der theoretische Teil, wenn zwi-

schen Beginn der Abnahmen zum IDA Grundtauchschein und Abschluss des I-DA* nicht mehr als 15 Monate liegen.

AusbilderqualifikationAusbilder: IDA -TLA, -TL *, -TL **, TL***, -TL**** .

Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 6.Lehrinhalte:Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.Prüfungsinhalte:Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten IDA-T*-Fragebogens zu den vermit-telten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über dasBestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

Page 31: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

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Praktischer Teil

Übungstauchgänge im Freigewässer (mit DTG-Ausrüstung): Tauchgang: 3-12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / 1 Taucher und

Ausbilder. Tauchgang: 3-12 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / 1 Taucher und

Ausbilder.

Die Tauchschüler müssen in der Lage sein, die folgenden Fertigkeiten unter für dielokale Umgebung typischen Bedingungen vorzuführen:Übungsinhalte:• Gebrauch von Maske, Flossen und Schnorchel• Zusammenbau und Demontage der Tauchausrüstung (außerhalb des Wassers)• Ein- und Ausstiege• Ausblasen von Schnorchel und Atemregler• Wechsel von Schnorchel auf Atemregler beim Schwimmen an der Oberfläche• Kontrolliertes Ab- und Auftauchen (z.B. Druckausgleich in Ohren und Maske)• Schwimmen unter Wasser• Ausblasen der Maske, einschließlich dem Abnehmen und Wiederaufsetzen der Maske• Tarieren, unter Wasser sowie an der Wasseroberfläche• Wieder Auffinden des Atemreglers unter Wasser• Grundkenntnisse im Überwachen der wichtigsten Instrumente• Gebrauch des Schnellabwurfsystems des Ballastsystems an der Wasseroberfläche• Agieren als Empfänger einer alternativen Atemgasversorgung• Pflege der Ausrüstung• Grundlegende Handzeichen

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Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 32 von 50

ErfolgskontrolleDer Ausbilder stellt durch Anleitung und Überwachung der Übungs-tauchgänge sicher, dass diese ordnungsgemäß durchgeführt werden.

BeurkundungDie erfolgreiche Teilnahme an dem IDA-Kurs wird durch den Tauchlehrerstempel mitUnterschrift und einen Einkleber im Taucherpass dokumentiert. Zusätzlich wird eineIDA-ID-Card ausgehändigt.

BerechtigungUnter Begleitung eines Tauchers, der mindestens die IDA *** -Lizenz besitzt, sindTauchgänge bis zu einer Wassertiefe von 12 m gestattet.

Page 33: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 33 von 50

IDA * (T1)

KurszielDer Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme angeführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschlussdes Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstensIDA **), geführt werden, sicher teilnehmen können (beachte die Empfehlungen zurTauchgruppenzusammenstellung im Vorwort dieser Prüfungsordnung).

Voraussetzungen Mindestalter: 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr, wird empfohlen. Ausbildungsstufe: - Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über-

nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wirddringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab-gedeckt ist.

Hinweis: Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durch-

geführt werden. Bei Vorlage des IDA Grundtauchschein entfallen der theoretische Teil und die

gesamten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum IDAGrundtauchschein und Abschluss des IDA * nicht mehr als 15 Monate liegen.

Bei Vorlage des IDA Basic entfällt der theoretische Teil und der Tauchgang 1,wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum IDA Grundtauchschein und Ab-schluss des IDA * nicht mehr als 15 Monate liegen.

Bei Vorlage eines IDA-Apnoe-Tauchsportabzeichens entfallen die äquivalentenÜbungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-Abzeichen und Abschluss des IDA * nicht mehr als 3 Jahre liegen.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TL *, -TL **, TL***, -TL**** . IDA-CMAS Apnoe Tauchlehrer sind ab-nahmeberechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.

Page 34: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 34 von 50

Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 6.

Lehrinhalte:Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät (siehe IDA-Ausbildungsplan).

Prüfungsinhalte:Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten IDA-Fragebogens zu den vermitteltenLehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Be-stehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

Praktischer Teil

Der Kandidat soll folgende Übungen erfüllen können (mit ABC-Ausrüstung): 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).

25 Meter Streckentauchen ohne oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenja-cke und -hose.

Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von 1 Minute.

20 Minuten Zeitschnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens500 Meter, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit ei-ner Flosse.

50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt,Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter ander Wasseroberfläche.

Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletterDTG-Ausrüstung aus einer Höhe von ½ Meter ins Wasser.

Page 35: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

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Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):Tauchgang 1 bis 4 in 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 MinutenDauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer.

Tauchgang1:Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung vor demTauchgang und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.„Wiederangeln“ des herausgenommenen, losgelassenen und hinter dem Rü-cken hängenden Lungenautomaten.Absetzten, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5 Meter Tiefe.

Tauchgang 2:Tarieren über den Inflator in 3 unterschiedlichen Tiefen.Geben von und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen.Herausnehmen des Lungenautomaten in maximal 5 Meter Entfernung zumTauchpartner, Hintauchen zum Tauchpartner und unter Fortsetzung des Tauch-ganges 5 Minuten Atmen aus dessen Zweitautomaten.

Tauchgang 3:Wechselatmung auf Maximaltiefe (vom Tauchlehrer bestimmt).Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter Atmung aus dem Zweit-Atemregler des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer be-stimmt) im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche.Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners an die Wasseroberfläche, ander Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot und anschließend an Land bzw.an Bord.Demonstrieren der stabilen Seitenlage und der Schocklage.Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang zusetzen.

Tauchgang 4:Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal 10 Meter Tiefe im freienWasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von 1 Minute auf 3 MeterTiefe.10 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in beliebiger La-ge.

Tauchgang 5:Mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer.Tauchgang unter erschwerten Bedingungen.(z.B. Tiefe zwischen 15 und 20 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot, Strö-mungstauchen oder Tauchen bei schlechter Sicht)

Page 36: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 36 von 50

ErfolgskontrolleDer Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung undÜberwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerberdas jeweilige Kursziel erreicht hat.

Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließendzum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

Berechtigung(Beachte die Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellung im Vorwort dieserPrüfungsordnung)

Ein IDA*-Taucher ist weiterhin berechtigt, an der Ausbildung zum IDA ** sowie an allenIDA-Spezialkursen (nach Entscheidung des ausbildenden Tauchlehrers) teilzuneh-men.

BeurkundungDie erfolgreiche Teilnahme an dem IDA-Kurs wird durch den Tauchlehrerstempel mitUnterschrift und einen Einkleber im Taucherpass dokumentiert. Zusätzlich wird eineIDA-ID-Card ausgehändigt.

Page 37: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 37 von 50

IDA Advanced Open Water Diver (AOWD)

KurszielDer Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständigeDurchführung von Tauchgängen im Freiwasser mit gleichwertig ausgebildetenTauchpartnern vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauch-gänge in ihm bekannten Gewässern sicher planen können und selbständig durchfüh-ren dürfen. (Beachte die Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellung imVorwort dieser Prüfungsordnung).

Voraussetzungen Mindestalter: 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr, wird empfohlen. Ausbildungsstufe: IDA * SK Nitrox wird empfohlen (Integration innerhalb des AOWD möglich)

Hinweis: Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durch-

geführt werden.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TL *, -TL **, TL***, -TL****

Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 5

Lehrinhalte:Grundlagen sind die jeweiligen Spezialkurse (siehe hierzu PO – SK) sowie der IDAAusbildungsplan und der Abnahmebogen IDA Advanced Open Water Diver.

Der Kandidat soll vor dem jeweiligen Tauchgang die notwendigen Theoriekenntnissedurch Beantwortung der in der Ausbildungs-CD enthaltenen Fragen erworben haben.Der Ausbilder steht für Rückfragen zur Verfügung, klärt Ungenauigkeiten und berich-tigt Fehler in Zusammenarbeit mit dem Kandidaten. Dies ist auf dem Abnahmebogenzu protokollieren.

Prüfungsinhalte:Keine

Page 38: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

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Praktischer Teil

Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):Tauchgang 1 bis 5 in 6 - 30 Meter Tiefe, wie es jeweils in den SK vorgeschrie-ben ist / mindestens 15 Minuten Dauer .Die Reihenfolge der Ausbildungstauchgänge ist vom Ausbilder entsprechend den Fä-higkeiten der Kandidaten und örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die Erfolgskontrol-le der einzelnen Anforderungen in den Tauchgängen kann je nach Fähigkeiten derKandidaten und den örtlichen Gegebenheiten kombiniert werden.

Tauchgang 1: Tarierungstauchgang(pro Tauchlehrer maximal 2 Tauchschüler)Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung vor dem Tauch-gang, Briefing, Tarierungsaufgaben durch den Tauchlehrer in unterschiedlichen Tiefen(Positionierung und Verteilung der richtigen Bleimenge, „Hovern“), kontrollierter Auf-stieg aus der Tiefe bis auf 6 Meter, Stopp von 3 Minuten auf 3 Metern, Ausstieg ausdem Wasser, Debriefing und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.

Tauchgang 2: Boje setzen (pro Tauchlehrer maximal 2 Tauchschüler)Freiwasser Abstieg an einer Referenzleine (Simulation Bootstauchgang), KontrollierterAufstieg aus der Tiefe mit Setzen der Boje auf 6m, Stopp von 3 Minuten auf 3 Metern

Tauchgang 3: Orientierungstauchgang(pro Tauchlehrer maximal 3 Tauchschüler)Orientierungsaufgabe: gerader Kurs und Umkehrkurs im Freiwasser (ohne Referenz),Abweichung von nicht mehr als 5 Meter, bei einer Distanz von 50 Meter.

Tauchgang 4: Gruppenführungstauchgang (pro Tauchlehrer maximal 3 Tauchschüler)Briefing durch den Kandidaten, Lösen einer vom Tauchlehrer nicht gebrieften Aufgabezum Zusammenhalt der Gruppe, kontrollierter Aufstieg aus der Tiefe mit Stopp von 3Minuten auf 3 Metern

Tauchgang 5: Tieftauchgang (pro Tauchlehrer maximal 1 Tauchschüler)Tieftauchgang bis max. 30 Meter Tiefe, Abstieg mit Referenz (Leine oder Untergrund),Aufgabenstellung in der Tiefe durch den Tauchlehrer (zum Beispiel Rechen- oder Ta-rieraufgabe, Erkennen von Farben mit und ohne Lampe), kontrollierter Aufstieg ausder Tiefe bis auf 6 Meter, ggf. erneutes Setzen einer Boje (der Sicherheitsstopp darfnicht gefährdet werden!), Stopp von 3 Minuten auf 3 Meter.

Page 39: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

05.11.11 Seite 39 von 50

ErfolgskontrolleDer Tauchlehrer stellt durch Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen derPraxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.

Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließendzum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

BerechtigungEin IDA Advanced Open Water Diver ist berechtigt, in einem ihm bekannten Gewäs-ser, gemeinsam mit einem anderen Taucher min. gleicher Ausbildungsstufe selbstän-dig zu tauchen (bis zu einer Tiefengrenze von 30 Metern) und an der Ausbildung zumIDA ** sowie an allen IDA Spezialkursen (nach Entscheidung des ausbildendenTauchlehrers) teilzunehmen. Die Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellungim Vorwort dieser Prüfungsordnung sind maßgebend.

BeurkundungDie erfolgreiche Teilnahme an dem IDA-Kurs wird durch den Tauchlehrerstempel mitUnterschrift und einen Einkleber im Taucherpass dokumentiert. Zusätzlich wird eineIDA ID Card ausgehändigt.

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Prüfungsordnung für Taucher

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IDA ** (T2)

KurszielDer Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständigeDurchführung von Tauchgängen im Freiwasser mit gleichwertig ausgebildetenTauchpartnern vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll erTauchgänge sicher planen und durchführen können (beachte die Empfehlungen zurTauchgruppenzusammenstellung im Vorwort dieser Prüfungsordnung).

Voraussetzungen Mindestalter: 16 Jahre, bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der

sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr. Ausbildungsstufe: IDA * oder äquivalent. SK „Orientierung beim Tauchen“. SK „Gruppenführung“. SK „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen. Ausreichende taucherische Erfahrung muss nachgewiesen werden. Dazu muss

der Bewerber bis nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen können, da-von mindestens 10 auf 15-25 Meter Tiefe.

Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über-nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wirddringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab-gedeckt ist.

Hinweis: Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durch-

geführt werden. Bei Vorlage eines IDA-Apnoe-Tauchsportabzeichens entfallen die äquivalenten

Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum IDA-Apnoe-Abzeichen und Abschluss des IDA ** nicht mehr als 3 Jahre liegen.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TL **, TL***, -TL**** . IDA-CMAS Apnoe Tauchlehrer sind abnahmebe-rechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.

Page 41: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

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Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 6.Lehrinhalte:Grundlagen für das selbständige Sporttauchen mit und ohne Gerät (siehe IDA-Ausbildungsplan).Prüfungsinhalte:Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten IDA -Fragebogens zu den vermittel-ten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über dasBestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben

Praktischer Teil

Der Kandidat soll folgende Übungen erfüllen können (mit ABC-Ausrüstung):

45 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).

30 Meter Streckentauchen ohne oder 25 Meter Streckentauchen mit Neoprenja-cke und -hose.

7,5 Meter Tieftauchen im Freiwasser.

40 Minuten Zeitschnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens1.000 Meter, davon je 10 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und miteiner Flosse.

100 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 5 Meter Tiefe liegt,Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 100 Meter ander Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen.

Regelgerechtes Springen mit kompletter DTG-Ausrüstung, aber ohne DTG, auseiner Höhe von ½ Meter ins Wasser und Anlegen des DTG an der Wasserober-fläche.

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Prüfungsordnung für Taucher

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Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):(12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer)

Tauchgang 1: (pro Tauchlehrer maximal 1 Tauchschüler)Deutliches Geben von 3 Unterwasserzusatzzeichen, die auf einer unter Wasservorgehaltenen Schreibtafel im Wortlaut geschrieben stehen.Einhalten eines Abstandes zum Grund von 1 bis 2 Meter bei mehrfach wech-selnden Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird.Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung im freienWasser bis auf 6 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe.Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig

Tauchgang 2: (pro Tauchlehrer maximal 1 Tauchschüler)Wechselatmung auf Maximaltiefe (vom Tauchlehrer bestimmt).Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter Oktopusatmung aus dem Lun-genautomaten des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer be-stimmt) im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche. 15 Minuten Zeitschnor-cheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in beliebiger Lage.

Tauchgang 3: (pro Tauchlehrer maximal 1 Tauchschüler)Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung vor demTauchgang bei sich selber und beim Tauchpartner und Versorgen der eigenenund der Ausrüstung des Tauchpartners nach dem Tauchgang.Vollständiges Öffnen und Schließen des Bleigurtes bzw. Herausnehmen undWiedereinsetzen der Bleitaschen mit Taucherhandschuhen unter Wasser.Nach 10 Minuten Aufsteigen bis an die Wasseroberfläche, Anpeilen eines Punk-tes in etwa 100 Meter Entfernung mit dem Taucherkompass und Antauchen desPunktes in 3 bis 5 Meter Tiefe bei einer Ablage von maximal 10 Meter.

Tauchgang 4: (pro Tauchlehrer maximal 2 Tauchschüler)Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges (tagsüberunter normalen Bedingungen). Der Mittaucher soll als „wenig erfahren“ betrach-tet werden. Entsprechend muss bei der Vorbereitung, Führung und Nachberei-tung gehandelt werden.Simulation einer Luftnotsituation:Der Mittaucher signalisiert Luftnot, erhält vom Anwärter dessen Hauptatemreg-ler, der Anwärter atmet aus seinem Zweitautomaten. Nach 5min wird zurückge-wechselt.Alternativ Simulation einer Vereisung am Hauptatemregler:Der Anwärter schließt selbst im Flachwasserbereich das Ventil seines Haupta-temreglers und atmet aus seinem Zweitautomaten.

Tauchgang 5: (pro Tauchlehrer maximal 2 Tauchschüler)Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners aus 12 Meter Tiefe auf 5m Tiefeund dann langsam an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zumUfer bzw. Boot (wenigstens 50 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.Demonstrieren und Erläutern der HLW, der stabilen Seitenlage und der Schock-lage. Erstellen eines Tauchunfallprotokolls (Zusammenstellung aller wichtigenDaten des „Unfalltauchganges“ für den Notarzt, siehe IDA-Vordruck).

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Prüfungsordnung für Taucher

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ErfolgskontrolleDer Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung undÜberwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerberdas jeweilige Kursziel erreicht hat.

Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließendzum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

Berechtigung(Beachte die Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellung im Vorwort dieserPrüfungsordnung)Ein IDA **-Taucher ist berechtigt, an der Ausbildung zum IDA *** sowie an allen IDA-Speziallehrgängen teilzunehmen.

Beurkundung

Die erfolgreiche Teilnahme an dem IDA-Kurs wird durch den Tauchlehrerstempel mitUnterschrift und einen Einkleber im Taucherpass dokumentiert. Zusätzlich wird eineIDA-ID-Card ausgehändigt.

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Prüfungsordnung für Taucher

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IDA Master Diver (MD)

KurszielDer Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständigeDurchführung von Tauchgängen im Freiwasser mit ausgebildeten Tauchpartnernvertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicherplanen und durchführen können (Beachte die Empfehlungen zur Tauchgruppenzu-sammenstellung im Vorwort dieser Prüfungsordnung).

Voraussetzungen Mindestalter: 18 Jahre; Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr Ausbildungsstufe: IDA ** SK Nitrox wird empfohlen

Hinweis: Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durch-

geführt werden.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TL *, -TL **, TL***, -TL****

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Prüfungsordnung für Taucher

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Theoretischer Teil

Lehrinhalte:Für den Master Diver sind 5 IDA Spezialkurse zu absolvieren. Nach Überprüfung derVoraussetzungen und die Ausbildung zu den Spezialkursen wird der Master Diver er-nannt.Grundlagen sind die jeweiligen Spezialkurse (siehe hierzu PO – SK) sowie der IDAAusbildungsplan und der Abnahmebogen IDA Master Diver.

Prüfungsinhalte:Keine

Praktischer Teil5 IDA Spezialkurse (Keine Äquivalenz anderer Verbände)IDA SK Orientierung (Voraussetzung für IDA ** Taucher)IDA SK Gruppenführung (Voraussetzung für IDA ** TaucherIDA SK Tauchsicherheit- TauchrettungIDA SK NachttauchenIDA SK Tieftauchen

ErfolgskontrolleDer Tauchlehrer stellt durch Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen derSpezialkurs Ausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.

Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließendzum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

Der Tauchlehrer kann, wenn ihm der Kandidat durch die Spezialkurse nicht bekanntist, ein oder mehrere Tauchgänge aus den Spezialkurs-Bereichen durchführen, umdie taucherische Fähigkeit des Kandidaten abschätzen zu können.

BerechtigungEin IDA Master Diver ist berechtigt, in einem ihm bekannten Gewässer, gemeinsammit einem anderen Taucher min. IDA * Taucher selbstständig zu tauchen und an derAusbildung zum IDA *** sowie an allen IDA Spezialkursen (nach Entscheidung desausbildenden Tauchlehrers) teilzunehmen. Die Empfehlungen zur Tauchgruppenzu-sammenstellung im Vorwort dieser Prüfungsordnung sind maßgebend.

BeurkundungDie erfolgreiche Teilnahme an dem IDA-Kurs wird durch den Tauchlehrerstempel mitUnterschrift und einen Einkleber im Taucherpass dokumentiert. Zusätzlich wird eineIDA ID Card ausgehändigt.

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Prüfungsordnung für Taucher

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IDA *** (T3)

KurszielDer Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Organisation undFührung von Tauchgängen unter erschwerten Bedingungen erlernen. Nach Abschlussdes Kurses soll er Tauchgänge unter erschwerten Bedingungen sowie auch einfacheTauchgänge mit unerfahrenen Tauchern (wenigstens IDA *) sicher planen und durch-führen können. (Beachte die Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellung imVorwort dieser Prüfungsordnung)

Voraussetzungen Mindestalter: 18 Jahre. Ausbildungsstufe: IDA ** oder äquivalent Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. SK „Tauchsicherheit & Rettung“. SK „Nachttauchen“. SK „Trockentauchen“, Strömungstauchen“, „Wracktauchen“, „Eistauchen“ und

„Sporttauchen in Meeresgrotten“ werden empfohlen. Ausreichende taucherische Erfahrung muss nachgewiesen werden. Dazu muss

der Bewerber bis nach der Brevetierung 65 Tauchgänge nachweisen können,davon mindestens 10 auf 28-30Meter Tiefe im Süßwasser bzw. 38-40 MeterTiefe im Salzwasser.

Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über-nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wirddringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab-gedeckt ist.

Hinweis: Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durch-

geführt werden. Bei Vorlage eines IDA-Apnoe-Tauchsportabzeichens entfallen die äquivalenten

Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-Abzeichen und Abschluss des IDA *** nicht mehr als 3 Jahre liegen.

Ausbilderqualifikation

Ausbilder: IDA -TL **, TL***, -TL**** . IDA-CMAS Apnoe Tauchlehrer sind abnahmebe-rechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.

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Prüfungsordnung für Taucher

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Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: 6.

Lehrinhalte:Grundlagen für das selbständige Sporttauchen mit und ohne Gerät unter erschwertenBedingungen(siehe IDA-Ausbildungsplan).Prüfungsinhalte:Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten IDA-Fragebogens zu den vermitteltenLehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Be-stehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

Praktischer Teil

Der Kandidat soll folgende Übungen erfüllen können (mit ABC-Ausrüstung):

60 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).

45 Meter Streckentauchen ohne oder 40 Meter Streckentauchen mit Neoprenja-cke und -hose.

10 Meter Tieftauchen im Freiwasser.

60 Minuten Zeitschnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens1.500 Meter, davon je 15 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und miteiner Flosse.

150 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 7,5 Meter Tiefe liegt,Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 150 Meter ander Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen.

Befestigung einer Leine mittels Palstek an einem Gegenstand, der auf 5 MeterTiefe liegt.

Page 48: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

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Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):(Tauchgang 1-4: 20-40 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer) Tauchgang 1: (pro Tauchlehrer maximal 1 Tauchschüler)

Als Gruppenführer Durchsetzten eines Abstandes aller Mittaucher zum Grundvon 1 bis 2 Meter bei mehrfach wechselnden Tiefen, so dass kein Sediment auf-gewirbelt wird.Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung aus 20 MeterTiefe im freien Wasser bis auf 3 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9Meter Tiefe, einem Stopp von 1 Minute auf 6 und von 3 Minuten auf 3 Meter Tie-fe. Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig.

Tauchgang 2: (pro Tauchlehrer maximal 2 Tauchschüler)Als Gruppenführer Abgeben des Hauptatemreglers an einen Mittaucher in 20Meter Tiefe (dabei Atmung aus dem Zweitatemregler) und anschließend ge-schwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen mit der gesamten Tauchgruppe im freienWasser bis auf 6m Wassertiefe. Dort zurückwechseln der Atemregler.Danach Setzen einer Boje mittels Spool an die Wasseroberfläche.Anschließend Stopp von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe.Als Gruppenführer 20 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in beliebiger Lage.

Tauchgang 3: (pro Tauchlehrer maximal 2 Tauchschüler)Als Gruppenführer vor dem Tauchgang korrektes Ausrüsten und Funktionstestsbei der gesamten Gruppe.Als Gruppenführer Setzen einer Taucherboje zu Beginn des Tauchganges in 20Meter Tiefe und Einholen der Taucherboje zum Ende des Tauchganges.Als Gruppenführer Finden der Taucherboje zum Ende des Tauchganges durchrichtiges Orientieren beim Tauchen oder Auftauchen an die Wasseroberfläche,Anpeilen und Antauchen im Flachwasser, wenn die Boje nicht gefunden wurde.

Tauchgang 4: (pro Tauchlehrer maximal 3 Tauchschüler)Als Gruppenführer Transportieren eines „verunfallten“ Mittauchers unter Einbe-ziehung der gesamten Tauchgruppe aus 15 Meter Tiefe auf 5m Wassertiefe unddann langsam an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Uferbzw. Boot (wenigstens 100 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.Demonstrieren und Erläutern der HLW, der stabilen Seitenlage und der Schock-lage.Erstellen des Notfallplanes vor dem Tauchgang und Einweisung der Mittaucher.

Tauchgang 5: (6-15m Tiefe / mind. 15 Min. / pro Tauchlehrer maximal 2 Tauch-schüler)Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Nacht-tauchgang (unter sonst normalen Bedingungen).

Page 49: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

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ErfolgskontrolleDer Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung undÜberwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerberdas jeweilige Kursziel erreicht hat.

Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließendzum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

Berechtigung(Beachte die Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellung im Vorwort dieserPrüfungsordnung)Ein IDA *** -Taucher ist berechtigt, Gruppentauchgänge zu planen, durchzuführen undzu leiten.Ein IDA *** -Taucher ist berechtigt, nach Zulassung durch einen IDA-TL, an einer IDATauchbasis/-schule unter Aufsicht und Anleitung eines IDA-TL zu arbeiten.Ein Haftpflichtversicherungsschutz muss bestehen.Vor Beginn der Basisarbeit muss der IDA *** -Taucher die IDA-Tauchlehrer-Vorbereitungsseminare Medizin/Rescue, Technik und Rhetorik besuchen.Ein IDA ***-Taucher ist ebenfalls berechtigt, sich bei einem IDA-TL** zum Tauchleh-rerassistenten anzumelden.

BeurkundungDie erfolgreiche Teilnahme an dem IDA-Kurs wird durch den Tauchlehrerstempel mitUnterschrift und einen Einkleber im Taucherpass dokumentiert. Zusätzlich wird eineIDA-ID-Card ausgehändigt.

Page 50: Prüfungsordnung für Taucher fileIDA-Prüfungsordnung für Taucher 05.11.11 Seite 3 von 50 Vorwort Der internationale Tauchlehrerverband IDA hat sich zum Ziel gesetzt, Taucher und

Prüfungsordnung für Taucher

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IDA **** (T4)

KurszielNachweis folgender Kompetenzen: Organisation und Durchführung von Tauchausfahrten/ anderen Tauchaktivitäten Einwandfreies Sicherheits- und Notfallverhaltmanagement Besondere Kompetenzen in Fach-/Spezialgebieten

Voraussetzungen Mindestalter: 20 Jahre. Ausbildungsstufe: IDA *** oder äquivalent. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. Nachweis von selbstorganisierten mehrtägigen Tauchausfahrten/anderen

Tauchaktivitäten anhand eines detaillierten Reiseberichtes(Teilnehmerzahl, TG,Art der TG)

Ausreichende taucherische Erfahrung muss nachgewiesen werden. Dazu mussder Bewerber bis nach der Brevetierung 165 Tauchgänge nachweisen können,davon mindestens 100 nach IDA ***.

Wartezeit von 2 Jahren seit IDA ***. Mindestens 5 Jahre Zugehörigkeit zum Verband SK „Meeresbiologie“ oder SK „ Gewässeruntersuchung“ oder SK „ Süßwasser-

biologie“. Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über-

nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wirddringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab-gedeckt ist.

Erfolgskontrolle

Die Beurteilung erfolgt durch einen IDA-Tauchlehrer**/***/****.

BeurkundungDie erfolgreiche Teilnahme an dem IDA-Kurs wird durch den Tauchlehrerstempel mitUnterschrift und einen Einkleber im Taucherpass dokumentiert. Zusätzlich wird eineIDA-ID-Card ausgehändigt.